LF 1 Kap 2 Registratur. LF 1 Kap 2 Registratur bedeutet Schriftgutablage. Registratur ist ein System...

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LF 1 Kap 2

Registratur

LF 1 Kap 2

LF 1 Kap 2Registratur bedeutet

Schriftgutablage.

Registratur ist ein System der

Einordnung und der Verwaltung von

Schriftgut.

Die Registratur kann zentral oder

dezentral erfolgen.

LF 1 Kap 2

Voraussetzungen

LF 1 Kap 2

Voraussetzungen

Vorhandensein eines Ordnungsplans, in dem die im Betrieb geltenden Ordnungsgrundlagen

festgelegt sind (Aktenplan)

LF 1 Kap 2

Voraussetzungen

Vorhandensein eines Ordnungsplans, in dem die im Betrieb geltenden Ordnungsgrundlagen

festgelegt sind (Aktenplan)

Einteilung des Schriftguts gemäß des für die Ablage vorgeschriebenen Nummernschlüssels

LF 1 Kap 2

Voraussetzungen

Vorhandensein eines Ordnungsplans, in dem die im Betrieb geltenden Ordnungsgrundlagen

festgelegt sind (Aktenplan)

Einteilung des Schriftguts gemäß des für die Ablage vorgeschriebenen Nummernschlüssels

Vorhandensein der Ordnungsmittel, Suchmittel, Schriftgutbehälter und technischer Bürogeräte.

LF 1 Kap 2

Registratur

Vorteile der Registratur

LF 1 Kap 2

Registratur

Ordnung spart Zeit und damit Geld

Übersichtlichkeit Vorteile

der RegistraturBeweismittel

Gesetzliche Gründe

LF 1 Kap 2

§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen

Aufbewahrungsfristen

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren:

1 Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,

LF 1 Kap 2

§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen

Aufbewahrungsfristen

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren:

1 Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,

LF 1 Kap 2

§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen

Aufbewahrungsfristen

2. die empfangenen Handelsbriefe,

3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe,

4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs. 1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege).

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§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen

Aufbewahrungsfristen

2. die empfangenen Handelsbriefe,

3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe,

4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs. 1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege).

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Dauerwert Prüfwert

Gesetzeswert

Tageswert

Wertigkeit

LF 1 Kap 2

Dauerwert(30 Jahre)

Gründungsunterlagen des Unternehmens

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Beispiele: Inventar - 10 JahreHandelsbrief - 6 Jahre

Gesetzeswert

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Prüfwert

Beispiele: Mahnung

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Tageswert

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Registratur