Post on 06-Apr-2015
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
Kuratorium Deutsche AltershilfeWilhelmine Lübke Stiftung e.V.
Präsentiert von:
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
Dr. Peter Michell-Auli
Gerlinde Strunk-Richter
Ralf Tebest
Erste bundesweite Erfahrungen mit Pflegestützpunkten
Neuhausen, 24. November 2009
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Programm
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Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte
Mögliche Eckpunkte bei der Etablierung von Pflegestützpunkten
» Aktuelle Situation in den Ländern
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Evaluation der Erfahrungen von16 Pilot-PflegestützpunktenEvaluation der Erfahrungen von16 Pilot-Pflegestützpunkten
Praxistaugliche Instrumente zum Aufbau und zumBetrieb von Pflegestützpunkten bereitstellenPraxistaugliche Instrumente zum Aufbau und zumBetrieb von Pflegestützpunkten bereitstellen
Begleitung der Pilot-Pflegestützpunkte auf dem Weg zum regulären Pflegestützpunkt nach § 92c SGB XIBegleitung der Pilot-Pflegestützpunkte auf dem Weg zum regulären Pflegestützpunkt nach § 92c SGB XI
Das Modellprojekt „Werkstatt Pflegestützpunkt“
Ziele:
»
»
»
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
Standorte der Pilot-Pflegestützpunkte
1 Schleswig Holstein (Flensburg)
2 Mecklenburg-Vorpommern (Wismar)
3 Hamburg
4 Niedersachsen (Langenhagen)
5 Berlin (Kreuzberg /Köpenick)
6 Brandenburg (Erkner)
7 Nordrhein-Westfalen (Mönchengladbach)
8 Nordrhein-Westfalen (Moers)
9 Sachsen Anhalt (Hettstedt)
10 Hessen (Gladenbach)
11 Thüringen (Jena)
12 Sachsen (Plauen)
13 Rheinland-Pfalz (Ingelheim)
14 Saarland (St. Wendel)
15 Bayern (Nürnberg)
16 Baden-Württemberg ( Denkendorf)
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
KundenbefragungKundenbefragung Auswertung der Datenstrukturen und statistischen Auswertungsverfahrender Pilot-Pflegestützpunkte
Auswertung der Datenstrukturen und statistischen Auswertungsverfahrender Pilot-Pflegestützpunkte
1. 2.
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Wodurch sind Sie auf den Pflegestützpunkt aufmerksam geworden?
N = 298
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Ratsuchende nach Pflegestufen:
N = 2100
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Differenzierung der Rat- und Hilfesuchenden:
N = 6816
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Erstkontakt/Folgekontakt:
Beispiel Flensburg:
N = 6475
Mai Juni Juli August September Oktober November
Rat- und Hilfesuchende 168 175 195 268 179 150 119
Erstkontakt 40 54 42 35 35 33 16
Folgekontakte 342 450 455 495 424 347 230
Rat- und Hilfesuchende mit mindestens 2 Kontakten
149 158 178 253 160 135 111
Durchschnittliche Anzahl an Vorgängen bei denjenigen die mehr als einen Vorgang haben
2,44 3,08 2,7 2,04 2,75 2,7 2,14
70,04%
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Art der Leistung:
N = 2396
9,33%
41,81 %
48,46%
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Nachgefragte Themen:
Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Beratungs- und Koordinierungsleistungen sollen „aus einer Hand“ angeboten werdenBeratungs- und Koordinierungsleistungen sollen „aus einer Hand“ angeboten werden
Zuständig dafür sind die Pflegeberatung nach § 7a und die Pflegestützpunkte nach § 92c des Elften SozialgesetzbuchesZuständig dafür sind die Pflegeberatung nach § 7a und die Pflegestützpunkte nach § 92c des Elften Sozialgesetzbuches
Pflegestützpunkte und Pflegeberatung nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
»
»
Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Definition der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI:
Pflegeberatung ist die individuelle Beratung und
Hilfestellung bei Auswahl und Inanspruchnahme
von bundes- oder landesrechtlichen
vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen
Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von
Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder
Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.
Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des MDK-GutachtensSystematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des MDK-Gutachtens
Erstellung eines individuellen VersorgungsplansErstellung eines individuellen Versorgungsplans
Initiierung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich deren GenehmigungInitiierung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich deren Genehmigung
Aufgaben der Pflegeberatung:
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Überwachung und ggf. Anpassung des VersorgungsplansÜberwachung und ggf. Anpassung des Versorgungsplans»
Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Vernetzung und Koordinierung der Hilfs- und UnterstützungsangeboteVernetzung und Koordinierung der Hilfs- und Unterstützungsangebote
Aufgaben der Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI:
»
Wohnortnahe Beratung, Versorgung und BetreuungWohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung»
Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Pflegeberatung muss im Pflegestützpunkt stattfindenPflegeberatung muss im Pflegestützpunkt stattfinden
Alle Vorstrukturen müssen mit einbezogen werdenAlle Vorstrukturen müssen mit einbezogen werden
Leistungen müssen neutral, wohnortnah und kostenlos erbracht werdenLeistungen müssen neutral, wohnortnah und kostenlos erbracht werden
Anforderungen an die Zusammenarbeit:
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Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
StützpunktvertragStützpunktvertrag
Schriftliche Verträge (z.B. Integrierte Versorgung)Schriftliche Verträge (z.B. Integrierte Versorgung)
Mündliche VereinbarungenMündliche Vereinbarungen
Mögliche Kooperationsvereinbarungen
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Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Delegierung der Pflegeberatung an DritteDelegierung der Pflegeberatung an Dritte»
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Pflegestützpunkte können seit 01.07.2008 eingerichtet werden, sofern dies die oberste Landesbehörde bestimmtPflegestützpunkte können seit 01.07.2008 eingerichtet werden, sofern dies die oberste Landesbehörde bestimmt
Zeitliche Fristen
»
Auf Pflegeberatung nach § 7a haben ab 01.01.2009 alle SGB XI- Leistungsempfänger einen gesetzlichen AnspruchAuf Pflegeberatung nach § 7a haben ab 01.01.2009 alle SGB XI- Leistungsempfänger einen gesetzlichen Anspruch»
Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Kranken- und Pflegekassen als Verantwortliche für die PflegeberatungKranken- und Pflegekassen als Verantwortliche für die Pflegeberatung
Kranken- und Pflegekassen und die Kommunen als Träger der PflegestützpunkteKranken- und Pflegekassen und die Kommunen als Träger der Pflegestützpunkte
Alle Anbieter von Beratungs- und Koordinierungsleistungen (Vorstrukturen)Alle Anbieter von Beratungs- und Koordinierungsleistungen (Vorstrukturen)
Beteiligte Akteure
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Leistungserbringer und das bürgerschaftliche EngagementLeistungserbringer und das bürgerschaftliche Engagement»
Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten
1. Akteure zusammenführen
2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Ist-Erhebung
4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen
5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären
8. Mengengerüst der Kosten abschätzen
9. Finanzierung klären
10. Vertrag unterzeichnen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten
1. Akteure zusammenführen
2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Ist-Erhebung
4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen
5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären
8. Mengengerüst der Kosten abschätzen
9. Finanzierung klären
10. Vertrag unterzeichnen
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Akteure zusammenführen
»
» Gesetzlich geforderten Träger
Repräsentanten der Vorstrukturen
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten
1. Akteure zusammenführen
2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Ist-Erhebung
4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen
5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären
8. Mengengerüst der Kosten abschätzen
9. Finanzierung klären
10. Vertrag unterzeichnen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten
1. Akteure zusammenführen
2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Ist-Erhebung
4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen
5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären
8. Mengengerüst der Kosten abschätzen
9. Finanzierung klären
10. Vertrag unterzeichnen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Ist-Erhebung
I. Anbieter von Hilfs- und Unterstützungsleistungen
II. Daten über die Hilfs- und Unterstützungsangebote
III. Daten über die Bevölkerung
IV. Daten über die Wohnsituation
V. Daten über bestehende Netzwerke
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten
1. Akteure zusammenführen
2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Ist-Erhebung
4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen
5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären
8. Mengengerüst der Kosten abschätzen
9. Finanzierung klären
10. Vertrag unterzeichnen
Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen
»
»
» Festlegung der Arbeitsstrukturen (Organisation und Aufgabenteilung)
Festlegung von gemeinsamen Zielen
Was soll für das Einzugsgebiet erreicht werden?
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten
1. Akteure zusammenführen
2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Ist-Erhebung
4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen
5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären
8. Mengengerüst der Kosten abschätzen
9. Finanzierung klären
10. Vertrag unterzeichnen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
PflegestützpunktPflegestützpunkt
Einzel-informationen
BeratungFallklärung
und-steuerung
Sondierungsgespräch
Care-Management
telefonischpersönlich
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
PflegestützpunktPflegestützpunkt
Einzelinformationen: Der Rat- und Hilfesuchende erhält Informationen zu den Hilfe und Unterstützungsangeboten: Kontaktdaten, Preise, Art der Leistungen.
Beratung:Basisberatung: Vermittlung von allgemeinen Informationen zu einem oder mehreren Themengebieten im Dialog mit dem Rat- und Hilfesuchenden (Bsp. definiert über Datenbank)
Spezialberatung: Vermittlung von komplexen Informationsinhalten auch zur Klärung von Detailfragen(zum Teil rechtsverbindlich)
Fallklärung und –steuerung:Assessment des Hilfebedarfs und Sicherstellung einer optimalen Versorgung des Rat und Hilfesuchenden
Sondierungsgespräch: Feststellung der benötigten Hilfeleistung
Care-Management: Schaffung und Erhaltung aller für die Einzelfallebene notwendigen Voraussetzungen auf der Systemebene.
Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten
1. Akteure zusammenführen
2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Ist-Erhebung
4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen
5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären
8. Mengengerüst der Kosten abschätzen
9. Finanzierung klären
10. Vertrag unterzeichnen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Ablauf:Sondierungsgespräch:
Sondierungsgespräch
Feststellen der benötigenHilfeleistungen
?Akte
Hilfe-suchende
TelefonPersönlich
TelefonPersönlich
Gespräch:
Einzelinformationen
Basisberatung
Spezialberatung
Fallklärung und -steuerung
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Einzelinformationen
Informationen aus Datenbank
wenn nicht in der DB: Informationen recherchieren
Informations-
Datenbank (DB)
DB
erg
än
zen
Ablauf:Einzelinformation
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Allgemeine Fragen
Allgemeine Fragen
Spezielle Fragen
Spezielle Fragen
BeratungAblauf: Beratung
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
SpezialberatungSpezialberatungsthemen
• Spezielle Erkrankungen
• Wohnen
• Demenz
• Behinderungen
• Sucht
• Ernährung
• Gesetzliche Betreuung
• Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche
• kultursensible und muttersprachliche Beratung
• Verbraucherschutz
• Anleitung pflegender Angehöriger
• Palliative Versorgung
• Schmerztherapie
• Schuldnerberatung
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Fall 1: Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes sind selber in der Lage die Spezialberatung zu einem bestimmten Thema durchzuführen.
In diesem Fall erfolgt die Spezialberatung direkt durch die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes.
Durchführung der Spezialberatung
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Fall 2: Es gibt eine Beratungsstelle im Einflussbereich des Pflegestützpunktes, deren Mitarbeiter eine Spezialberatung zu einem bestimmten Thema durchführen können.
• entweder wird die betreffende Beratungsstelle in den zentralen Pflegestützpunkt integriert oder
• die Mitarbeiter der Spezialberatungsstelle werden bei Bedarf mit hinzugezogen. Die Art der Kontaktaufnahme entscheidet der Rat- und Hilfesuchende (bei dieser Option sollten auf jeden Fall Sprechstunden im zentralen Pflegestützpunkt angeboten werden)
Durchführung der Spezialberatung
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Fall 3: Zu einem bestimmten Thema gibt es keine Institution oder Fachexperten in der näheren Umgebung
• Mittelfristig sollte eine solche Stelle durch Teamerweiterung oder Schulung des vorhandenen Personals geschaffen werden. • Kurzfristig sollte das Problem mit einem Fachexperten des betreffenenThemas erörtert werden, dabei sollten die Möglichkeiten von persönlichen oder telefonischen Sprechstunden geprüft werden.
Durchführung der Spezialberatung
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Fallklärung u. SteuerungFallklärung und Steuerung
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
• jeder Rat- und Hilfesuchende, der im Sondierungsgespräch nicht eindeutig den Bereichen Einzelinformation oder Beratung zuzuordnen ist, wird an den zuständigen Pflegeberater weitergeleitet
• bei der Fallklärung erbringt der Pflegeberater ein standardisiertes und zwischen allen Akteuren abgestimmtes Assessment
• Das Assessment ist so aufgebaut, dass immer sogenannte Basisbausteine abgefragt werden und bei Bedarf Spezialassessment- Tools zum Einsatz kommen.
Durchführung der Fallklärung und -steuerung
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Fallklärung und Steuerung
• Betreffen die Spezialassessmenttools Spezialberatungsangebote, die nicht von der Pflegeberatung übernommen werden können, wird die entsprechende Stelle mit einbezogen.
• Bei der Fallsteuerung wird ebenfalls bei Bedarf die Spezialberatung mit einbezogen. Dies erfolgt z.B. über Fallbesprechungen.
Durchführung der Fallklärung und -steuerung
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Care ManagementZiele
Voraussetzungen schaffen, dass die Leistungen die ein Pflegestützpunkterbringen soll auch erbracht werden können
Aufbau und Pflege funktionierender Kooperationsstrukturen Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln, die beim Aufbau und für den Betrieb von Pflegestützpunkten benötigt werden
Identifikation von Versorgungslücken
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Care Management
Was wird vernetzt und warum?
Beratungsleistungen, um die notwendige Beratungskompetenz im Pflegestützpunkt sicher zu stellen - erst dadurch ist die „hochkomplexe“ Beratungsleistung umsetzbar.
Die relevanten Stellen für die Genehmigung von Leistungen, um Hürden in der Inanspruchnahme von Leistungen zu verringern.
Die Leistungserbringer, um Versorgungsketten zu ermöglichen und Schnittstellenprobleme zu reduzieren, dies schließt auch Anbieter ein, die ihre Leistungen nicht auf der Grundlage des Sozialgesetzes erbringen
Das bürgerschaftliche Engagement, um das soziale Netz des Hilfesuchenden zu stärken.
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Care Management
Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln, die beim Aufbau und für denBetrieb von Pflegestützpunkten benötigt werden
Kernprozess Hilfsmittel
EinzelinformationenErstellung und Aktualisierung der Auflistung aller benötigten Einzelinformationen
BasisberatungBeraterdatenbank mit allen Basisinformationen erstellen und aktualisieren
Spezialberatung
Liste aller Spezialberatungsthemen
Liste aller Ansprechpartner für die Spezialberatungsthemen erstellen und aktualisieren
Fallklärung und -steuerung
Entwicklung von Assessments
Erfassung und Aktualisierung aller relevanten Informationen für die Genehmigung von Leistungen
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Care Management
Weitere Aufgaben und Hilfsmittel
Aufgaben Hilfsmittel
Erhebung aller Hilfs- und Unterstützungsangebote im Umfeld des PSP
Raster der zu erhebenden Informationen
Identifikation von Versorgungslücken Leitfragen zur Identifikation
Dokumentation Pflichtenheft zur Auswahl einer Softwarelösung
Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten
1. Akteure zusammenführen
2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Ist-Erhebung
4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen
5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären
8. Mengengerüst der Kosten abschätzen
9. Finanzierung klären
10. Vertrag unterzeichnen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Diese Funktionen verbleiben weitestgehend bei den entsendenden TrägernDiese Funktionen verbleiben weitestgehend bei den entsendenden Trägern
Betriebswirtschaftliche Dimension klären
»
»Dies erfordert allerdings klarer Regelungen auf stützpunktübergreifender Ebene, vor allem bei• der Leitungsfunktion• der Öffentlichkeitsarbeit• der Qualitätssicherung
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Hinweise zur Strukturqualität
Ziele Ansatzpunkt zur Überprüfung
Reibungsloser ProzessablaufReibungsloser Prozessablauf »Kompetentes PersonalKompetentes Personal
Lernendes SystemLernendes System
NeutralitätNeutralität
Wohnortnahe BeratungWohnortnahe Beratung
- Definierte Prozesse
- Definierte Verantwortlichkeit
- Personenqualifikation
- Beschwerdemanagement
- Vertragliche Bindung der Neutralität
- Leitbildprozess / Leitbild
- Zielwert für Anzahl der PSP
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Hinweise zur Ergebnisqualität
Nr. Ziel Messgröße Zielwert Erhebungsmethode
1 Flächendeckende Beratung Anzahl der erbrachten Leistungen Abgeleitet aus lokaler Pflegestatistik (erfordert Studie)
Auswertung der Dokumentation aller Fälle
2 Kundenzufriedenheit Kundenzufriedenheitsindex Kundenbefragung
3 Fachkompetente Beratung Gute Beratung (1)leichte Fehler (2)schwere Fehler (3)
1,5 Einzelanalysen von Stichproben auf Basis der Dokumentation
4 Trägerunabhängige Beratung Wurden dem Rat- und Hilfesuchenden immer die gesamte Bandbreite an Leistungserbringern vorgeschlagen?Raster: ja (1), Nein (3)
1,2
5 Neutral Ist eine von 1 abweichende Bewertung in den Bereichen 3 und 4 mit bestimmten Personen oder beratenden Institutionen korreliert?Ja / Nein
6 Zeitnahe Leistung ▪ Zeitdauer zwischen Sondierungsgespräch und Basisberatung▪ Zeitdauer zwischen Sondierungsgespräch und Spezialberatung / Fallsteuerung
▪ < 2 Tagen▪ < 1Woche über alle Beratungsfälle
Auswertung der Dokumentation aller Fälle
7 Gute Erreichbarkeit Öffnungszeiten Sprechstunden an jedem Werktag
Flyer überprüfen etc.
telefonische Erreichbarkeit 24-Stunden
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Grundmodelle Modelle der Durchführung der Qualitätssicherung:
Überprüfung auf Stützpunktebene durch dieunterschiedliche Akteure, die „Aufsichtsorgan“ bildenÜberprüfung auf Stützpunktebene durch dieunterschiedliche Akteure, die „Aufsichtsorgan“ bilden
Überprüfung durch unabhängigeInstitution oder LandesbehördeÜberprüfung durch unabhängigeInstitution oder Landesbehörde»
»
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten
1. Akteure zusammenführen
2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
3. Ist-Erhebung
4. Vision formulieren und Arbeitstrukturen festlegen
5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen
6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen
7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären
8. Mengengerüst der Kosten abschätzen
9. Finanzierung klären
10. Vertrag unterzeichnen
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
In sieben Pilot-Pflegestützpunkten konnte bisher ein Stützpunktvertrag abgeschlossen werdenIn sieben Pilot-Pflegestützpunkten konnte bisher ein Stützpunktvertrag abgeschlossen werden
Alle Sieben bauen auf Vorstrukturen aufAlle Sieben bauen auf Vorstrukturen auf
Bei allen Sieben haben die Akteure auf Landesebene Rahmenbedingungen abgestimmt Bei allen Sieben haben die Akteure auf Landesebene Rahmenbedingungen abgestimmt
Stützpunktvertrag:
»»»
Aktuelle Situation in den Pilot-Pflegestützpunkten
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Bei 7 Pilot-Pflegestützpunkten wird die Pflegeberatung von einer oder mehreren Kassen im Pflegestützpunkt erbracht.Bei 7 Pilot-Pflegestützpunkten wird die Pflegeberatung von einer oder mehreren Kassen im Pflegestützpunkt erbracht.
In einem Fall wurde die Pflegeberatung teilweise auf Dritte im Stützpunkt delegiert.In einem Fall wurde die Pflegeberatung teilweise auf Dritte im Stützpunkt delegiert.
In 10 Pilot-Pflegestützpunkten gibt es noch keine Regelung, oder sie muss noch in der Praxis umgesetzt werdenIn 10 Pilot-Pflegestützpunkten gibt es noch keine Regelung, oder sie muss noch in der Praxis umgesetzt werden
Integration der Pflegeberatung:
»»»
In 10 Pflegestützpunkten wird Case Management in Eigenregie durchgeführtIn 10 Pflegestützpunkten wird Case Management in Eigenregie durchgeführt»
Aktuelle Situation in den Pilot-Pflegestützpunkten
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Integration der PflegeberatungIntegration der Pflegeberatung
Klärung der Rahmenbedingungen auf der LandesebeneKlärung der Rahmenbedingungen auf der Landesebene
Einbeziehung der VorstrukturenEinbeziehung der Vorstrukturen
Erfolgsfaktoren für die notwendigen Kooperationen:
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Zusammenarbeit auf der lokalen EbeneZusammenarbeit auf der lokalen Ebene»
Aktuelle Situation in den Pilot-Pflegestützpunkten
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Aktuelle Situation in den Bundesländern
Quellen:
• bestehende Landesrahmenverträge und andere Vereinbarungen auf Landesebene
• bestehende Allgemein- und Einzelverfügungen
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Baden-Württemberg
Aktuelle Situation in den Bundesländern
• noch kein regulärer Pflegestützpunkt
• freiwillige Kooperationsvereinbarung
• zunächst 50 Pflegestützpunkte
• einer pro Landkreis
• Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) unter Moderation des Landesministeriums
• über die Trägerschaft entscheidet die LAG
• 80000 Euro pro Pflegestützpunkt und Jahr
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Bayern
• noch kein regulärer Pflegestützpunkt
• bis zu 60 Pflegestützpunkte geplant
• zunächst in den Kommunen, die sich beteiligen
• Pflegeservice Bayern
• Angehörigenfachstellen und Koordinierungsstellen für
Ehrenamt und Selbsthilfe sollen integriert werden
Aktuelle Situation in den Bundesländern
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Berlin
• bisher 24 reguläre Pflegestützpunkte
• die 12 Koordinierungsstellen sind zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt worden
• ein PSP pro 90000 Einwohner geplant (36 PSP)
• 2,5 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt
• Pflegeberatung wird in gemeinsamen Sprechstunden durchgeführt
• Standorte bei Leistungserbringern werden ausgeschlossen
• Geschäftsführung, Steuerungsgremium und Fachbeirat
Aktuelle Situation in den Bundesländern
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Brandenburg
• bisher 7 reguläre Pflegestützpunkte
• Einzelverfügungen
• Pflegestützpunkte werden teilweise von Wohlfahrtsverbänden betrieben
• erster Pflegestützpunkt mit Anschubfinanzierung nach § 92 c SGB XI
Aktuelle Situation in den Bundesländern
LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN
WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Bremen
• bisher 3 reguläre Pflegestützpunkte
• alle Standorte liegen in Einkaufszentren
Aktuelle Situation in den Bundesländern
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Hamburg
• bisher 7 reguläre Pflegestützpunkte
• zunächst 8 Pflegestützpunkte geplant
• Sonderpflegestützpunkt für pflegebedürftige Kinder- und Jugendliche
• Steuerungsausschuss und Fachbeirat
• 3 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt
• 1 Vollzeitstelle für Beschwerdemanagement
Aktuelle Situation in den Bundesländern
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Hessen
• noch kein regulärer Pflegestützpunkt
• zunächst 26 Pflegestützpunkte
• einer pro Landkreis und kreisfreier Stadt
• Standorte bei den Kommunen
• Außenstellen werden kategorisch ausgeschlossen
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Mecklenburg-Vorpommern
• noch keine regulären Pflegestützpunkte
• Zunächst 18 Pflegestützpunkte
• Landesrahmenvereinbarung und Allgemeinverfügung stehen noch aus
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Niedersachsen
• noch kein regulärer Pflegestützpunkt
• Kranken- und Pflegekassen beteiligen sich mit 30000 bis 50000 Euro pro Pflegestützpunkt (insgesamt etwa
2 Mio. Euro pro Jahr)
• Kommunen müssen eine Konzeption erstellen (30 h Öffnungszeiten pro Woche und Angebotskarte)
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Nordrhein-Westfalen
• noch keine regulären Pflegestützpunkte
• min. 3 Pflegestützpunkte pro Kreis und kreisfreier Stadt (min 162 PSP)
• min. einer in organisatorischer Anbindung an die Kommune und min. zwei in organisatorischer Anbindung an die Kassen.
• Landeszentrum für Pflegeberatung
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Rheinland-Pfalz
• 135 reguläre Pflegestützpunkte
• Beko-Stellen wurden zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt
• ein Pflegestützpunkt pro 30000 Einwohner
• gemeinsam und einheitliche Pflegeberatung
• Pflegeberatung wurde teilweise auf Dritte delegiert
• 1,5 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt
• Kooperationsgemeinschaft unter Vorsitz der Kranken-
und Pflegekassen
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Saarland
• derzeit 6 reguläre Pflegestützpunkte
• 3 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt
• Kooperationsgemeinschaft im Sinne einer BGB- Gesellschaft auf Kreisebene
• auf Stützpunktebene Kooperationsausschuss und Geschäftsführung mit rotierender Verantwortung
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Sachsen
• in Sachsen werden nach derzeitigem Stand keine Pflegestützpunkte implementiert, stattdessen landeseinheitliche telefonische Beratung
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Sachsen-Anhalt
• in Sachsen-Anhalt werden nach derzeitigem Stand keine Pflegestützpunkte implementiert, stattdessen Konzeption der „Vernetzten Pflegeberatung“
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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE
Schleswig-Holstein
• bisher 8 reguläre Pflegestützpunkte
• trägerunabhängige Beratungsstellen wurden zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt
• Aufgaben der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung werden im Landesrahmenvertrag inhaltlich voneinander getrennt
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Thüringen
• derzeit noch keine regulären Pflegestützpunkte
• zunächst ein landesweites Modellprojekt an vier Standorten geplant
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Kuratorium Deutsche AltershilfeWilhelmine Lübke Stiftung e.V.
Präsentiert von:
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Dr. Peter Michell-Auli
Gerlinde Strunk-Richter
Ralf Tebest