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LÖSUNGEN ENTWICKELN STRUKTUREN VERÄNDERN Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine Lübke Stiftung e.V. Präsentiert von: LÖSUNGEN ENTWICKELN STRUKTUREN VERÄNDERN Dr. Peter Michell-Auli Gerlinde Strunk-Richter Ralf Tebest Erste bundesweite Erfahrungen mit Pflegestützpunkten Neuhausen, 24. November 2009

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LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN

Kuratorium Deutsche AltershilfeWilhelmine Lübke Stiftung e.V.

Präsentiert von:

LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN

Dr. Peter Michell-Auli

Gerlinde Strunk-Richter

Ralf Tebest

Erste bundesweite Erfahrungen mit Pflegestützpunkten

Neuhausen, 24. November 2009

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Programm

»»»

Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte

Mögliche Eckpunkte bei der Etablierung von Pflegestützpunkten

» Aktuelle Situation in den Ländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Evaluation der Erfahrungen von16 Pilot-PflegestützpunktenEvaluation der Erfahrungen von16 Pilot-Pflegestützpunkten

Praxistaugliche Instrumente zum Aufbau und zumBetrieb von Pflegestützpunkten bereitstellenPraxistaugliche Instrumente zum Aufbau und zumBetrieb von Pflegestützpunkten bereitstellen

Begleitung der Pilot-Pflegestützpunkte auf dem Weg zum regulären Pflegestützpunkt nach § 92c SGB XIBegleitung der Pilot-Pflegestützpunkte auf dem Weg zum regulären Pflegestützpunkt nach § 92c SGB XI

Das Modellprojekt „Werkstatt Pflegestützpunkt“

Ziele:

»

»

»

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Standorte der Pilot-Pflegestützpunkte

1 Schleswig Holstein (Flensburg)

2 Mecklenburg-Vorpommern (Wismar)

3 Hamburg

4 Niedersachsen (Langenhagen)

5 Berlin (Kreuzberg /Köpenick)

6 Brandenburg (Erkner)

7 Nordrhein-Westfalen (Mönchengladbach)

8 Nordrhein-Westfalen (Moers)

9 Sachsen Anhalt (Hettstedt)

10 Hessen (Gladenbach)

11 Thüringen (Jena)

12 Sachsen (Plauen)

13 Rheinland-Pfalz (Ingelheim)

14 Saarland (St. Wendel)

15 Bayern (Nürnberg)

16 Baden-Württemberg ( Denkendorf)

Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

KundenbefragungKundenbefragung Auswertung der Datenstrukturen und statistischen Auswertungsverfahrender Pilot-Pflegestützpunkte

Auswertung der Datenstrukturen und statistischen Auswertungsverfahrender Pilot-Pflegestützpunkte

1. 2.

Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Wodurch sind Sie auf den Pflegestützpunkt aufmerksam geworden?

N = 298

Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Ratsuchende nach Pflegestufen:

N = 2100

Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Differenzierung der Rat- und Hilfesuchenden:

N = 6816

Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Erstkontakt/Folgekontakt:

Beispiel Flensburg:

N = 6475

Mai Juni Juli August September Oktober November

Rat- und Hilfesuchende 168 175 195 268 179 150 119

Erstkontakt 40 54 42 35 35 33 16

Folgekontakte 342 450 455 495 424 347 230

Rat- und Hilfesuchende mit mindestens 2 Kontakten

149 158 178 253 160 135 111

Durchschnittliche Anzahl an Vorgängen bei denjenigen die mehr als einen Vorgang haben

2,44 3,08 2,7 2,04 2,75 2,7 2,14

70,04%

Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Art der Leistung:

N = 2396

9,33%

41,81 %

48,46%

Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Nachgefragte Themen:

Das Modellprojekt Werkstatt Pflegestützpunkte

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Beratungs- und Koordinierungsleistungen sollen „aus einer Hand“ angeboten werdenBeratungs- und Koordinierungsleistungen sollen „aus einer Hand“ angeboten werden

Zuständig dafür sind die Pflegeberatung nach § 7a und die Pflegestützpunkte nach § 92c des Elften SozialgesetzbuchesZuständig dafür sind die Pflegeberatung nach § 7a und die Pflegestützpunkte nach § 92c des Elften Sozialgesetzbuches

Pflegestützpunkte und Pflegeberatung nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

»

»

Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Definition der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI:

Pflegeberatung ist die individuelle Beratung und

Hilfestellung bei Auswahl und Inanspruchnahme

von bundes- oder landesrechtlichen

vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen

Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von

Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder

Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.

Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des MDK-GutachtensSystematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des MDK-Gutachtens

Erstellung eines individuellen VersorgungsplansErstellung eines individuellen Versorgungsplans

Initiierung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich deren GenehmigungInitiierung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich deren Genehmigung

Aufgaben der Pflegeberatung:

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Überwachung und ggf. Anpassung des VersorgungsplansÜberwachung und ggf. Anpassung des Versorgungsplans»

Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Vernetzung und Koordinierung der Hilfs- und UnterstützungsangeboteVernetzung und Koordinierung der Hilfs- und Unterstützungsangebote

Aufgaben der Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI:

»

Wohnortnahe Beratung, Versorgung und BetreuungWohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung»

Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Pflegeberatung muss im Pflegestützpunkt stattfindenPflegeberatung muss im Pflegestützpunkt stattfinden

Alle Vorstrukturen müssen mit einbezogen werdenAlle Vorstrukturen müssen mit einbezogen werden

Leistungen müssen neutral, wohnortnah und kostenlos erbracht werdenLeistungen müssen neutral, wohnortnah und kostenlos erbracht werden

Anforderungen an die Zusammenarbeit:

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Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

StützpunktvertragStützpunktvertrag

Schriftliche Verträge (z.B. Integrierte Versorgung)Schriftliche Verträge (z.B. Integrierte Versorgung)

Mündliche VereinbarungenMündliche Vereinbarungen

Mögliche Kooperationsvereinbarungen

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Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Delegierung der Pflegeberatung an DritteDelegierung der Pflegeberatung an Dritte»

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Pflegestützpunkte können seit 01.07.2008 eingerichtet werden, sofern dies die oberste Landesbehörde bestimmtPflegestützpunkte können seit 01.07.2008 eingerichtet werden, sofern dies die oberste Landesbehörde bestimmt

Zeitliche Fristen

»

Auf Pflegeberatung nach § 7a haben ab 01.01.2009 alle SGB XI- Leistungsempfänger einen gesetzlichen AnspruchAuf Pflegeberatung nach § 7a haben ab 01.01.2009 alle SGB XI- Leistungsempfänger einen gesetzlichen Anspruch»

Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Kranken- und Pflegekassen als Verantwortliche für die PflegeberatungKranken- und Pflegekassen als Verantwortliche für die Pflegeberatung

Kranken- und Pflegekassen und die Kommunen als Träger der PflegestützpunkteKranken- und Pflegekassen und die Kommunen als Träger der Pflegestützpunkte

Alle Anbieter von Beratungs- und Koordinierungsleistungen (Vorstrukturen)Alle Anbieter von Beratungs- und Koordinierungsleistungen (Vorstrukturen)

Beteiligte Akteure

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Leistungserbringer und das bürgerschaftliche EngagementLeistungserbringer und das bürgerschaftliche Engagement»

Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten

1. Akteure zusammenführen

2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Ist-Erhebung

4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen

5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären

8. Mengengerüst der Kosten abschätzen

9. Finanzierung klären

10. Vertrag unterzeichnen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten

1. Akteure zusammenführen

2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Ist-Erhebung

4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen

5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären

8. Mengengerüst der Kosten abschätzen

9. Finanzierung klären

10. Vertrag unterzeichnen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Akteure zusammenführen

»

» Gesetzlich geforderten Träger

Repräsentanten der Vorstrukturen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten

1. Akteure zusammenführen

2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Ist-Erhebung

4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen

5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären

8. Mengengerüst der Kosten abschätzen

9. Finanzierung klären

10. Vertrag unterzeichnen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten

1. Akteure zusammenführen

2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Ist-Erhebung

4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen

5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären

8. Mengengerüst der Kosten abschätzen

9. Finanzierung klären

10. Vertrag unterzeichnen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Ist-Erhebung

I. Anbieter von Hilfs- und Unterstützungsleistungen

II. Daten über die Hilfs- und Unterstützungsangebote

III. Daten über die Bevölkerung

IV. Daten über die Wohnsituation

V. Daten über bestehende Netzwerke

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten

1. Akteure zusammenführen

2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Ist-Erhebung

4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen

5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären

8. Mengengerüst der Kosten abschätzen

9. Finanzierung klären

10. Vertrag unterzeichnen

Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen

»

»

» Festlegung der Arbeitsstrukturen (Organisation und Aufgabenteilung)

Festlegung von gemeinsamen Zielen

Was soll für das Einzugsgebiet erreicht werden?

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LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN

WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten

1. Akteure zusammenführen

2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Ist-Erhebung

4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen

5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären

8. Mengengerüst der Kosten abschätzen

9. Finanzierung klären

10. Vertrag unterzeichnen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

PflegestützpunktPflegestützpunkt

Einzel-informationen

BeratungFallklärung

und-steuerung

Sondierungsgespräch

Care-Management

telefonischpersönlich

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

PflegestützpunktPflegestützpunkt

Einzelinformationen: Der Rat- und Hilfesuchende erhält Informationen zu den Hilfe und Unterstützungsangeboten: Kontaktdaten, Preise, Art der Leistungen.

Beratung:Basisberatung: Vermittlung von allgemeinen Informationen zu einem oder mehreren Themengebieten im Dialog mit dem Rat- und Hilfesuchenden (Bsp. definiert über Datenbank)

Spezialberatung: Vermittlung von komplexen Informationsinhalten auch zur Klärung von Detailfragen(zum Teil rechtsverbindlich)

Fallklärung und –steuerung:Assessment des Hilfebedarfs und Sicherstellung einer optimalen Versorgung des Rat und Hilfesuchenden

Sondierungsgespräch: Feststellung der benötigten Hilfeleistung

Care-Management: Schaffung und Erhaltung aller für die Einzelfallebene notwendigen Voraussetzungen auf der Systemebene.

Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

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LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN

WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten

1. Akteure zusammenführen

2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Ist-Erhebung

4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen

5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären

8. Mengengerüst der Kosten abschätzen

9. Finanzierung klären

10. Vertrag unterzeichnen

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LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN

WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Ablauf:Sondierungsgespräch:

Sondierungsgespräch

Feststellen der benötigenHilfeleistungen

?Akte

Hilfe-suchende

TelefonPersönlich

TelefonPersönlich

Gespräch:

Einzelinformationen

Basisberatung

Spezialberatung

Fallklärung und -steuerung

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Einzelinformationen

Informationen aus Datenbank

wenn nicht in der DB: Informationen recherchieren

Informations-

Datenbank (DB)

DB

erg

än

zen

Ablauf:Einzelinformation

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LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN

WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Allgemeine Fragen

Allgemeine Fragen

Spezielle Fragen

Spezielle Fragen

BeratungAblauf: Beratung

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

SpezialberatungSpezialberatungsthemen

• Spezielle Erkrankungen

• Wohnen

• Demenz

• Behinderungen

• Sucht

• Ernährung

• Gesetzliche Betreuung

• Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche

• kultursensible und muttersprachliche Beratung

• Verbraucherschutz

• Anleitung pflegender Angehöriger

• Palliative Versorgung

• Schmerztherapie

• Schuldnerberatung

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Fall 1: Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes sind selber in der Lage die Spezialberatung zu einem bestimmten Thema durchzuführen.

In diesem Fall erfolgt die Spezialberatung direkt durch die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes.

Durchführung der Spezialberatung

Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Fall 2: Es gibt eine Beratungsstelle im Einflussbereich des Pflegestützpunktes, deren Mitarbeiter eine Spezialberatung zu einem bestimmten Thema durchführen können.

• entweder wird die betreffende Beratungsstelle in den zentralen Pflegestützpunkt integriert oder

• die Mitarbeiter der Spezialberatungsstelle werden bei Bedarf mit hinzugezogen. Die Art der Kontaktaufnahme entscheidet der Rat- und Hilfesuchende (bei dieser Option sollten auf jeden Fall Sprechstunden im zentralen Pflegestützpunkt angeboten werden)

Durchführung der Spezialberatung

Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Fall 3: Zu einem bestimmten Thema gibt es keine Institution oder Fachexperten in der näheren Umgebung

• Mittelfristig sollte eine solche Stelle durch Teamerweiterung oder Schulung des vorhandenen Personals geschaffen werden. • Kurzfristig sollte das Problem mit einem Fachexperten des betreffenenThemas erörtert werden, dabei sollten die Möglichkeiten von persönlichen oder telefonischen Sprechstunden geprüft werden.

Durchführung der Spezialberatung

Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Fallklärung u. SteuerungFallklärung und Steuerung

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

• jeder Rat- und Hilfesuchende, der im Sondierungsgespräch nicht eindeutig den Bereichen Einzelinformation oder Beratung zuzuordnen ist, wird an den zuständigen Pflegeberater weitergeleitet

• bei der Fallklärung erbringt der Pflegeberater ein standardisiertes und zwischen allen Akteuren abgestimmtes Assessment

• Das Assessment ist so aufgebaut, dass immer sogenannte Basisbausteine abgefragt werden und bei Bedarf Spezialassessment- Tools zum Einsatz kommen.

Durchführung der Fallklärung und -steuerung

Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Fallklärung und Steuerung

• Betreffen die Spezialassessmenttools Spezialberatungsangebote, die nicht von der Pflegeberatung übernommen werden können, wird die entsprechende Stelle mit einbezogen.

• Bei der Fallsteuerung wird ebenfalls bei Bedarf die Spezialberatung mit einbezogen. Dies erfolgt z.B. über Fallbesprechungen.

Durchführung der Fallklärung und -steuerung

Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Care ManagementZiele

Voraussetzungen schaffen, dass die Leistungen die ein Pflegestützpunkterbringen soll auch erbracht werden können

Aufbau und Pflege funktionierender Kooperationsstrukturen Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln, die beim Aufbau und für den Betrieb von Pflegestützpunkten benötigt werden

Identifikation von Versorgungslücken

Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Care Management

Was wird vernetzt und warum?

Beratungsleistungen, um die notwendige Beratungskompetenz im Pflegestützpunkt sicher zu stellen - erst dadurch ist die „hochkomplexe“ Beratungsleistung umsetzbar.

Die relevanten Stellen für die Genehmigung von Leistungen, um Hürden in der Inanspruchnahme von Leistungen zu verringern.

Die Leistungserbringer, um Versorgungsketten zu ermöglichen und Schnittstellenprobleme zu reduzieren, dies schließt auch Anbieter ein, die ihre Leistungen nicht auf der Grundlage des Sozialgesetzes erbringen

Das bürgerschaftliche Engagement, um das soziale Netz des Hilfesuchenden zu stärken.

Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

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LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN

WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Care Management

Erstellung und Aktualisierung von Hilfsmitteln, die beim Aufbau und für denBetrieb von Pflegestützpunkten benötigt werden

Kernprozess Hilfsmittel

EinzelinformationenErstellung und Aktualisierung der Auflistung aller benötigten Einzelinformationen

BasisberatungBeraterdatenbank mit allen Basisinformationen erstellen und aktualisieren

Spezialberatung

Liste aller Spezialberatungsthemen

Liste aller Ansprechpartner für die Spezialberatungsthemen erstellen und aktualisieren

Fallklärung und -steuerung

Entwicklung von Assessments

Erfassung und Aktualisierung aller relevanten Informationen für die Genehmigung von Leistungen

Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Care Management

Weitere Aufgaben und Hilfsmittel

Aufgaben Hilfsmittel

Erhebung aller Hilfs- und Unterstützungsangebote im Umfeld des PSP

Raster der zu erhebenden Informationen

Identifikation von Versorgungslücken Leitfragen zur Identifikation

Dokumentation Pflichtenheft zur Auswahl einer Softwarelösung

Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten

1. Akteure zusammenführen

2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Ist-Erhebung

4. Vision formulieren und Arbeitsstrukturen festlegen

5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären

8. Mengengerüst der Kosten abschätzen

9. Finanzierung klären

10. Vertrag unterzeichnen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Diese Funktionen verbleiben weitestgehend bei den entsendenden TrägernDiese Funktionen verbleiben weitestgehend bei den entsendenden Trägern

Betriebswirtschaftliche Dimension klären

»

»Dies erfordert allerdings klarer Regelungen auf stützpunktübergreifender Ebene, vor allem bei• der Leitungsfunktion• der Öffentlichkeitsarbeit• der Qualitätssicherung

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Hinweise zur Strukturqualität

Ziele Ansatzpunkt zur Überprüfung

Reibungsloser ProzessablaufReibungsloser Prozessablauf »Kompetentes PersonalKompetentes Personal

Lernendes SystemLernendes System

NeutralitätNeutralität

Wohnortnahe BeratungWohnortnahe Beratung

- Definierte Prozesse

- Definierte Verantwortlichkeit

- Personenqualifikation

- Beschwerdemanagement

- Vertragliche Bindung der Neutralität

- Leitbildprozess / Leitbild

- Zielwert für Anzahl der PSP

»»»»

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Hinweise zur Ergebnisqualität

Nr. Ziel Messgröße Zielwert Erhebungsmethode

1 Flächendeckende Beratung Anzahl der erbrachten Leistungen Abgeleitet aus lokaler Pflegestatistik (erfordert Studie)

Auswertung der Dokumentation aller Fälle

2 Kundenzufriedenheit Kundenzufriedenheitsindex Kundenbefragung

3 Fachkompetente Beratung Gute Beratung (1)leichte Fehler (2)schwere Fehler (3)

1,5 Einzelanalysen von Stichproben auf Basis der Dokumentation

4 Trägerunabhängige Beratung Wurden dem Rat- und Hilfesuchenden immer die gesamte Bandbreite an Leistungserbringern vorgeschlagen?Raster: ja (1), Nein (3)

1,2

5 Neutral Ist eine von 1 abweichende Bewertung in den Bereichen 3 und 4 mit bestimmten Personen oder beratenden Institutionen korreliert?Ja / Nein

6 Zeitnahe Leistung ▪ Zeitdauer zwischen Sondierungsgespräch und Basisberatung▪ Zeitdauer zwischen Sondierungsgespräch und Spezialberatung / Fallsteuerung

▪ < 2 Tagen▪ < 1Woche über alle Beratungsfälle

Auswertung der Dokumentation aller Fälle

7 Gute Erreichbarkeit Öffnungszeiten Sprechstunden an jedem Werktag

Flyer überprüfen etc.

telefonische Erreichbarkeit 24-Stunden

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Grundmodelle Modelle der Durchführung der Qualitätssicherung:

Überprüfung auf Stützpunktebene durch dieunterschiedliche Akteure, die „Aufsichtsorgan“ bildenÜberprüfung auf Stützpunktebene durch dieunterschiedliche Akteure, die „Aufsichtsorgan“ bilden

Überprüfung durch unabhängigeInstitution oder LandesbehördeÜberprüfung durch unabhängigeInstitution oder Landesbehörde»

»

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Mögliche Eckpunkte zur Etablierung von Pflegestützpunkten

1. Akteure zusammenführen

2. Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3. Ist-Erhebung

4. Vision formulieren und Arbeitstrukturen festlegen

5. Leistungen des Pflegestützpunktes festlegen

6. Verantwortlichkeiten und Abläufe bestimmen

7. Betriebswirtschaftliche Dimensionen klären

8. Mengengerüst der Kosten abschätzen

9. Finanzierung klären

10. Vertrag unterzeichnen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

In sieben Pilot-Pflegestützpunkten konnte bisher ein Stützpunktvertrag abgeschlossen werdenIn sieben Pilot-Pflegestützpunkten konnte bisher ein Stützpunktvertrag abgeschlossen werden

Alle Sieben bauen auf Vorstrukturen aufAlle Sieben bauen auf Vorstrukturen auf

Bei allen Sieben haben die Akteure auf Landesebene Rahmenbedingungen abgestimmt Bei allen Sieben haben die Akteure auf Landesebene Rahmenbedingungen abgestimmt

Stützpunktvertrag:

»»»

Aktuelle Situation in den Pilot-Pflegestützpunkten

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Bei 7 Pilot-Pflegestützpunkten wird die Pflegeberatung von einer oder mehreren Kassen im Pflegestützpunkt erbracht.Bei 7 Pilot-Pflegestützpunkten wird die Pflegeberatung von einer oder mehreren Kassen im Pflegestützpunkt erbracht.

In einem Fall wurde die Pflegeberatung teilweise auf Dritte im Stützpunkt delegiert.In einem Fall wurde die Pflegeberatung teilweise auf Dritte im Stützpunkt delegiert.

In 10 Pilot-Pflegestützpunkten gibt es noch keine Regelung, oder sie muss noch in der Praxis umgesetzt werdenIn 10 Pilot-Pflegestützpunkten gibt es noch keine Regelung, oder sie muss noch in der Praxis umgesetzt werden

Integration der Pflegeberatung:

»»»

In 10 Pflegestützpunkten wird Case Management in Eigenregie durchgeführtIn 10 Pflegestützpunkten wird Case Management in Eigenregie durchgeführt»

Aktuelle Situation in den Pilot-Pflegestützpunkten

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Integration der PflegeberatungIntegration der Pflegeberatung

Klärung der Rahmenbedingungen auf der LandesebeneKlärung der Rahmenbedingungen auf der Landesebene

Einbeziehung der VorstrukturenEinbeziehung der Vorstrukturen

Erfolgsfaktoren für die notwendigen Kooperationen:

»»»

Zusammenarbeit auf der lokalen EbeneZusammenarbeit auf der lokalen Ebene»

Aktuelle Situation in den Pilot-Pflegestützpunkten

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Aktuelle Situation in den Bundesländern

Quellen:

• bestehende Landesrahmenverträge und andere Vereinbarungen auf Landesebene

• bestehende Allgemein- und Einzelverfügungen

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Baden-Württemberg

Aktuelle Situation in den Bundesländern

• noch kein regulärer Pflegestützpunkt

• freiwillige Kooperationsvereinbarung

• zunächst 50 Pflegestützpunkte

• einer pro Landkreis

• Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) unter Moderation des Landesministeriums

• über die Trägerschaft entscheidet die LAG

• 80000 Euro pro Pflegestützpunkt und Jahr

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Bayern

• noch kein regulärer Pflegestützpunkt

• bis zu 60 Pflegestützpunkte geplant

• zunächst in den Kommunen, die sich beteiligen

• Pflegeservice Bayern

• Angehörigenfachstellen und Koordinierungsstellen für

Ehrenamt und Selbsthilfe sollen integriert werden

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Berlin

• bisher 24 reguläre Pflegestützpunkte

• die 12 Koordinierungsstellen sind zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt worden

• ein PSP pro 90000 Einwohner geplant (36 PSP)

• 2,5 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt

• Pflegeberatung wird in gemeinsamen Sprechstunden durchgeführt

• Standorte bei Leistungserbringern werden ausgeschlossen

• Geschäftsführung, Steuerungsgremium und Fachbeirat

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Brandenburg

• bisher 7 reguläre Pflegestützpunkte

• Einzelverfügungen

• Pflegestützpunkte werden teilweise von Wohlfahrtsverbänden betrieben

• erster Pflegestützpunkt mit Anschubfinanzierung nach § 92 c SGB XI

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Bremen

• bisher 3 reguläre Pflegestützpunkte

• alle Standorte liegen in Einkaufszentren

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Hamburg

• bisher 7 reguläre Pflegestützpunkte

• zunächst 8 Pflegestützpunkte geplant

• Sonderpflegestützpunkt für pflegebedürftige Kinder- und Jugendliche

• Steuerungsausschuss und Fachbeirat

• 3 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt

• 1 Vollzeitstelle für Beschwerdemanagement

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Hessen

• noch kein regulärer Pflegestützpunkt

• zunächst 26 Pflegestützpunkte

• einer pro Landkreis und kreisfreier Stadt

• Standorte bei den Kommunen

• Außenstellen werden kategorisch ausgeschlossen

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Mecklenburg-Vorpommern

• noch keine regulären Pflegestützpunkte

• Zunächst 18 Pflegestützpunkte

• Landesrahmenvereinbarung und Allgemeinverfügung stehen noch aus

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Niedersachsen

• noch kein regulärer Pflegestützpunkt

• Kranken- und Pflegekassen beteiligen sich mit 30000 bis 50000 Euro pro Pflegestützpunkt (insgesamt etwa

2 Mio. Euro pro Jahr)

• Kommunen müssen eine Konzeption erstellen (30 h Öffnungszeiten pro Woche und Angebotskarte)

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Nordrhein-Westfalen

• noch keine regulären Pflegestützpunkte

• min. 3 Pflegestützpunkte pro Kreis und kreisfreier Stadt (min 162 PSP)

• min. einer in organisatorischer Anbindung an die Kommune und min. zwei in organisatorischer Anbindung an die Kassen.

• Landeszentrum für Pflegeberatung

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Rheinland-Pfalz

• 135 reguläre Pflegestützpunkte

• Beko-Stellen wurden zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt

• ein Pflegestützpunkt pro 30000 Einwohner

• gemeinsam und einheitliche Pflegeberatung

• Pflegeberatung wurde teilweise auf Dritte delegiert

• 1,5 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt

• Kooperationsgemeinschaft unter Vorsitz der Kranken-

und Pflegekassen

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Saarland

• derzeit 6 reguläre Pflegestützpunkte

• 3 Vollzeitstellen pro Pflegestützpunkt

• Kooperationsgemeinschaft im Sinne einer BGB- Gesellschaft auf Kreisebene

• auf Stützpunktebene Kooperationsausschuss und Geschäftsführung mit rotierender Verantwortung

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN

WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Sachsen

• in Sachsen werden nach derzeitigem Stand keine Pflegestützpunkte implementiert, stattdessen landeseinheitliche telefonische Beratung

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Sachsen-Anhalt

• in Sachsen-Anhalt werden nach derzeitigem Stand keine Pflegestützpunkte implementiert, stattdessen Konzeption der „Vernetzten Pflegeberatung“

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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LÖSUNGEN ENTWICKELNSTRUKTUREN VERÄNDERN

WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Schleswig-Holstein

• bisher 8 reguläre Pflegestützpunkte

• trägerunabhängige Beratungsstellen wurden zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt

• Aufgaben der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung werden im Landesrahmenvertrag inhaltlich voneinander getrennt

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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WERKSTATT PFLEGESTÜTZPUNKTE

Thüringen

• derzeit noch keine regulären Pflegestützpunkte

• zunächst ein landesweites Modellprojekt an vier Standorten geplant

Aktuelle Situation in den Bundesländern

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Kuratorium Deutsche AltershilfeWilhelmine Lübke Stiftung e.V.

Präsentiert von:

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Dr. Peter Michell-Auli

Gerlinde Strunk-Richter

Ralf Tebest