Rechtliche Aspekte: Do's and Dont's im Social Media Recruiting für HR

Post on 06-Apr-2017

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Social Media Recruiting

Mag. Daniel Bacher

Versuch einerrechtlichenBetrachtung

Mag. Daniel Bacher

Die österreichische „Rechts-Cloud“

DSG2000

Medien

G

UrhRG

UWGABGB

StGb

Mag. Daniel Bacher

Die österreichische „Rechts-cloud“

ABGB:

KreditschädigungUWG:

Herabsetzung eines Unternehmens §7Irreführung §2

StGB:

Cybermobbing § 107cÜble Nachrede § 111Beleidigung § 115Kreditschädigung § 152Verleumdung § 297

MedienG:

PersönlichkeitsschutzVerletzung höchstpersönlicher LebensbereicheIdentitätsschutzSchutz der UnschuldsvermutungSchutz vor verbotener Veröffentlichung

Recht im Netz: Datenschutz?

Mag. Daniel Bacher

Wie gehe ich damit im Unternehmen um?

Mag. Daniel Bacher

� Auseinandersetzung mit Rechtsvorschriften vor Research

� Abstimmung mit Juristen

� Unternehmensinternen Umgang mit SM hinterfragen

� Social Media Guidelines

Bespiel: Lindehttps://www.youtube.com/watch?v=SY77XD0I9bc

Social Media Guidelines: WKO

Mag. Daniel Bacher

� https://www.wko.at/Content.Node/kampagnen/E-Day/wko_social_media_guidelines_version_6_web.pdf

Active Sourcing Rechtsfragen

Mag. Daniel Bacher

Facebook, Xing & Co. dürfen genutzt werden

Recruiter dürfen alle allgemein zugänglichen Medien wie etwa Facebook, Xing oder Linkedin nutzen!

Achtung: BRD Beschäftigungsdatengesetz in Planung (dzt. noch nicht umgesetzt). Legaler Background-Check nur noch bei ausdrücklichen Business-Netzwerken. Facebook und Twitter zum Beispiel dürfte man dann nicht mehr zur Recherche nutzen

• https://www.mondigmbh.de/wp-content/uploads/2015/06/bitkom_bewerber2.jpg

Mag. Daniel Bacher

Wann holen wir uns die Infos?

Active Sourcing Rechtsfragen

Mag. Daniel Bacher

� Wenn jemand Informationen von sich „öffentlich preisgibt“, dann bedeutet dies nicht automatisch eine Zustimmung zur Kontaktaufnahme

� Anders ist die Situation z.B., wenn jemand explizit an neuen Kontakten oder Angeboten interessiert ist, oder wenn es sich um eine Plattform handelt, auf der Personen Informationen posten, um als Arbeitnehmer für andere interessant zu sein

Onlineansprache, was ist erlaubt?

Mag. Daniel Bacher

� Wenn Kontaktdaten vorliegen (Telefon, Mailadresse etc.)

� Nach Interesse fragen

� Die Position kurz beschreiben

� Nach Kontaktmöglichkeit außerhalb der Firma fragen

Oft kann es besser sein, einen unabhängigen Dritten wie etwa einen Headhunter, einzuschalten um persönliches Risiko zu minimieren.

Mag. Daniel Bacher

daniel.bacher@sber.co.at

Kontakt

Und jetzt freue ich mich auf

unsere DiskussionOOOO