Rechtsupdate 2017 - Community Camp Berlin #ccb17

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@thsch

Rechtsupdate 2017

Dr. Thomas Schwenke LL.M.

@thsch

Rechtsanwalt

Marketingrecht, Datenschutz,

AGB- & Vertragsrecht

Datenschutzbeauftragter

@thsch

Dr. Thomas Schwenke LL.M.

@thsch

Auf dem Laufenden bleiben?

Mit meinem Newsletter oder bei Twitter und bei Facebook, informiere ich Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen.

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MailChimp &

Double-Opt-In

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https://us9.admin.mailchimp.com/lists/opt-in-status/

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#NetzDG

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Haftung für Links,

Embedding, Sharing

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Linking/Embedding/Sharing ist grundsätzlich erlaubt

Ist die verlinkte Webseite/ eingebetteter/ geteilter Inhalt ohne Willen des Urhebers online, ist eine Haftung möglich

Beil Links/Inhalten, die mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt/eingebettet/geteilt werden, sollen die Inhaber der verlinkten Quellen grundsätzlich gefragt werden, ob die Inhalte rechtlich in Ordnung sind (D.h. es besteht eine Pflicht zur Nachforschung). Nach aktueller Rechtsprechung aber nur, wenn dies zumutbar und mit Antworten zu rechnen ist. Die Tendenz dieser m.E. weltfremden Rechtsprechung geht also wieder Richtung Entspannung.

Bei privat gesetzten Links und eingebetteten/ geteilten Inhalten, entsteht die Haftung nur bei Kenntnis der Rechtswidrigkeit oder wenn diese hätte bekannt sein müssen (z.B. bei Links auf Streaming-Portale mit aktuellen Kinofilmen.)

@thsch

Urteile:

EuGH, 21.10.2014 - C-348/13 (Framing ist erlaubt)

EuGH, 08.09.2016 - C-160/15 (Haftung für Links)

LG Hamburg, 18.11.2016 - 310 O 402/16 (Haftung für Urheberrechtsverstöße auf verlinkten Webseiten)

BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16 (Einer Suchmaschine ist die Nachforschung unzumutbar)

LG Hamburg, 13.06.2017 - 310 O 117/17(Prüfungskriterien für die Zumutbarkeit der Nachforschung)

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Hinweis:

In der Folge #50 der Rechtsbelehrung

(Erscheint am 30.10.2017) werden wir uns

vertieft mit der Haftung für Links, Embedds und

Shares beschäftigen:

http://rechtsbelehrung.com

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Haftung für Facebook-

Seiten und Social-

Plugins

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Lesetipps:

Kurzzusammenfassung auf meiner

Facebook-Seite:

https://www.facebook.com/raschwenke/posts

/1420229064759942

Längere Fassung bei LTO vonvon Johannes

Marosi: „Müssen Facebook-Fanseiten jetzt

schließen?“

@thsch

Betriebsrat verbietet

Facebook-Seite

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Lesetipp in LTO von Prof. Dr. Michael

Fuhlrott: „Social-Media-Nutzung durch

Arbeitgeber Facebook-Auftritt nur mit Zustim-

mung des Betriebsrats“.

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Messenger Marketing

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Datenschutzhinweise: http://xyz.ccg/datenschutz

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Geschäftliche Nutzung zulässig?

Angaben für Geschäftsbriefe, Link zum

Impressum & Datenschutzerklärung.

Kein Upload von Kontaktdaten an WhatsApp.

Werbung zulässig, aber auf Widerruf hinweisen.

Schutz der Kundendaten (Identität prüfen).

Archivierungspflichten.

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Lesetipp:

„7 rechtliche Fragen, die Du beim Messenger

Marketing beachten solltest“ – Lesetipp bei

Socialmedia Doktor

Hörtipp:

„WhatsApp, Messenger und Abmahnungen“ im

Rechtsbelehrung-Podcast

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Chatbots

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Impressum

Datenschutzerklärung

Double-Opt-In bei Werbenachrichten

Informationspflichten E-Commerce

Auftragsverarbeitungsvertrag Bot-Anbieter

Haftung für Vertragsschlüsse und Fehler

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State of Influencer

Marketing

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OLG Celle, 08.06.2017 - 13 U 53/17 (Urteil zur unzureichender Kennzeichnung per Ad in einer Hashtag-Wolke

LG Hagen, 13.09.2017 - 23 O 30/17 (Influencer müssen Vorgaben für Werbetreibende beachten, z.B. Verbot der Nutzung des Begriffs „Detox“ nach der Health-Claim-Verordnung.)

Whitepaper: Risiken der Schleichwerbung –Rechtliche Grenzen bei Facebook und Instagram (nächstes Update folgt im November 2017)

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Stand: 24. Oktober 2017

© Präsentation: Dr. Thomas Schwenke, Paul-Lincke-Ufer

42/43, 10999 Berlin, https://drschwenke.de