Sanierung oder Neubau von Veranstaltungshäusern – Ansätze und Vorgehensweisen aus der Praxis

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Sanierung oder Neubau von Veranstaltungshäusern –

Ansätze und Vorgehensweisen aus der Praxis

Christopher Rörig

Volker Löhr

Michael Thenner

7.034 Locations

1.718 Kongress-/

VA-Zentren

(25 %)

2.028 Event-

Locations

(28 %)

Status Quo

3.288 Tagungs-

hotels

(47 %)

mind. 100 Sitzplätze

Sanierungsstau, trotz ‚Pinselsanierungen‘

Veraltete Bausubstanz, Ausstattung und

Gebäudeinfrastruktur

Gesetzliche Auflagen (z.B. Brandschutz, VStättVO)

Unsere Fragen an Sie

?

Unser Veranstaltungszentrum wird in den nächsten fünf Jahren

umfassend modernisiert, saniert, erweitert

oder neu gebaut.

Ja Nein

Wir haben ein detailliertes Konzept, welche Maßnahmen in Bezug auf

Technik, Gastronomie, Zielgruppen, Räume, Ausstattung etc.

zu ergreifen sind.

Ja Nein

Wir befürchten, aufgrund politischer Entscheidungen

bzw. Zuständigkeiten Dritter Dinge umsetzen zu müssen,

die wir für nicht sinnvoll halten.

Ja Nein

Bisher vertrauen wir den Planern und Architekten und beziehen keine Praktiker

aus der Branche oder Kollegen in die Planungen ein.

Ja Nein

Danke – Setzen! ;-)

Ja Nein

Nutzungsprofil

129 140 144

123 110

144 155 160

136 121

2011 2012 2013 2014 2015

VA-Tage BEL-Tage

Entwicklung VA-/BEL-Tage

0

5

10

15

20

25

30

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2011 2012 2013 2014 2015

93 86

92 97 87

51 57 59

37 30

12 3 6 2 4 8

15 12 12 9

2011 2012 2013 2014 2015

Saal 1 Saal 2 Saal 3 Gesamthaus

Raumbelegungen Saisonalitäten

Analyse Nutzungsprofil

(Beispiele)

77.547 77.547 73.554

76.828

65.876

2011 2012 2013 2014 2015

Besucheraufkommen VA-Struktur 14%

11%

10%

8%

57%

bis 50 Besucher

51 bis 100 Besucher

101 bis 200 Besucher

201 bis 300 Besucher

mehr als 300 Besucher

601 554 511 625 599

21

20

15

11

10

8

8

3

24

29

13

16

15

9

3

2

33

24

15

15

11

10

10

6

39

17

17

12

8

9

10

2

25

27

13

14

11

9

5

4

Schulung, Prüfung

Tagung, Kongress, Sitzung

Sinfonie-/Orchesterkonzert

Show, Konzert

Kabarett, Comedy

Karneval

Messe, Ausstellung

Gala, Ball

2011

2012

2013

2014

2015

Veranstaltungsarten Kunden/Veranstaltungen VA-/Kundenstruktur

25

22

27

26

13

8

12

23

1

25

23

1

4

4

Unternehmen

Kulturgemeinde

Veranstalter

Vereine, Organisationen, Parteien, etc.

Stadt

Schulen, VHS, Musikschule

Private

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

Kunden Veranstaltungen Besucher

Private

Veranstalter

Unternehmen

Schulen, VHS, Musikschule

Vereine, Organisationen,Parteien, etc.Kulturgemeinde

Stadt

Kunden-befragung

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Kunden-befragung (Beispiele)

Analyse Veranstaltungs-

stätte

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Analyse Veranstaltungs-

stätte (Beispiele)

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Analyse Veranstaltungs-

stätte (Beispiele)

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Analyse Veranstaltungs-

stätte (Beispiele)

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Analyse Veranstaltungs-

stätte (Beispiele)

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Analyse Veranstaltungs-

stätte (Beispiele)

Analyse Standort/Markt

Analyse Wettbewerb

Bestandsschutz

NEU § 46 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten (1) – aufgehoben –

§ 46 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten (1) Die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung

bestehenden Versammlungsstätten mit mehr als 5 000 Besucherplätzen sind innerhalb von zwei Jahren folgenden Vorschriften anzupassen:

1. Kennzeichnung der Ausgänge und Rettungswege (§ 6 Abs. 6), 2. Sitzplätze (§ 10 Abs. 2 und § 33 Abs. 2), 3. Lautsprecheranlage (§ 20 Abs. 2 und § 26 Abs. 1), 4. Einsatzzentrale für die Polizei (§ 26 Abs. 2), 5. Abschrankung von Besucherbereichen (§ 27 Abs. 1 und 3), 6. Wellenbrecher (§ 28), 7. Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen (§ 29).

Bestandsschutz

MVStättVO

Foyernutzung

MVStättVO

FOYERNUTZUNG IN DIE ZUKUNFT PLANEN

Neu : (3) Versammlungsstätten mit

Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 3 600 m² Grundfläche müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben; dies gilt nicht für Versammlungsstätten, deren Versammlungsräume jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche haben. (4) gestrichen

(3) Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 3 600 m² Grundfläche müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben; dies gilt nicht für Versammlungsstätten, deren Versammlungs-räume jeweils nicht mehr als 400 m² Grundfläche haben. (4) Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen, müssen eine automatische Feuerlöschanlage haben.

MVStättVO

FOYERNUTZUNG IN DIE ZUKUNFT PLANEN

NEU § 20 (3) Versammlungsstätten mit Foyers oder Hallen, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen, müssen Brandmeldeanlagen nach Absatz 1 und Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen nach Absatz 2 haben.

(1) Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1 000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern haben. (2) Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1 000 m² Grundfläche müssen Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen haben, mit denen im Gefahrenfall Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige alarmiert und Anweisungen erteilt werden können.

Bestuhlung

MVStättVO

§ 10 BESTUHLUNG § 10 (3) Sitzplätze müssen mindestens 0,50 m breit sein. Zwischen den Sitzplatzreihen muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,40 m vorhanden sein. § 10 (5) Seitlich eines Ganges dürfen höchstens zehn Sitzplätze,…. angeordnet sein. Zwischen zwei Seitengängen dürfen 20 Sitzplätze, …. angeordnet sein. § 10 (6) Von jedem Tischplatz darf der Weg zu einem Gang nicht länger als 10 m sein. Der Abstand von Tisch zu Tisch soll 1,50 m nicht unterschreiten.

Bestuhlung

Publikum

MVStättVO

§ 10 (7) 1In Versammlungsräumen mit Reihenbestuhlung müssen 1. von bis zu 5 000 vorhandenen Besucherplätzen mindestens 1 v. H. und 2. von darüber hinaus vorhandenen Besucherplätzen mindestens 0,5 v. H.,

mindestens jedoch zwei Plätze als Flächen für Rollstuhlbenutzer freigehalten werden. 2Die Plätze und die Wege zu ihnen sind durch Hinweisschilder gut sichtbar zu kennzeichnen. 3Für Versammlungsstätten im Freien, Freisportanlagen und Sportstadien gelten Satz 1 und 2 entsprechend.

Publikum

MVStättVO

§ 42 RAUMUNGSKONZEPT ….darin sind die Maßnahmen, die im Gefahrenfall

fu r eine schnelle und geordnete Räumung

der gesamten Versammlungsstätte oder einzelner Bereiche

unter besonderer Berucksichtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind …

Publikum

Bühnengröße

MVStättVO

BÜHNE KAPAZITÄTSERWEITERUNG (VERGRÖßERN DURCH UMBAU) § 40 (2) Auf- oder Abbau bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischer Einrichtungen von Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5 000 Besucherplätzen, wesentliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an diesen Einrichtungen und technische Proben müssen von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik geleitet und beaufsichtigt werden. § 41 (2) Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein.

Bühnengröße

Gastronomie + Cateringkonzept

Küche für 500 Gäste ;-)

CATERINGKONZEPT bedingt Planung

>>> „NACHBUDGET“

Marketing-Budget

eingeplant?

Marketing-Budget

eingeplant?

Geld, Politik, Aufsichtsrat, etc.