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VDSI 22.05.2006 Folie 1/102
Schadstoffe in Gebäuden –
Überblick über die wichtigsten
Problemfelder
Sven Bünger, Dipl.-Chem.BZR – Institut, Siebenmorgenweg 2 - 4, 53229 Bonn
Tel.: 0228 – 46 95 89 Fax: 0228 – 47 14 97www.bzr-institut.de
31. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen undwissenschaftliche Institutionen, 22. - 24. Mai 2006, TU Hamburg
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Asbest
Flüchtige organische Verbindungen
Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Künstliche Mineralfasern (KMF)
Schimmelpilze/Bakterien
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Pentachlorphenol Formaldehyd
„Alte“ Problemfelder
„Neue“ Problemfelder
Schadstoffe in Gebäuden - Übersicht
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Schadstoffe in Gebäuden - Definition
Schadstoffe (§ 325 StGB)
In bedeutendem Umfang in die Luft frei-gesetzte Stoffe, die geeignet sind
die Gesundheit eines anderen, Tiere,Pflanzen oder anderer Sachen vonbedeutendem Wert zu schädigen oder
nachhaltig ein Gewässer, die Luft oderden Boden zu verunreinigen oder sonstnachteilig zu verändern.
Schadstoffe sind in der Umwelt vorhandene Stoffe oder Stoffgemische, dieschädlich für Menschen, Tiere, Pflanzen und oder andere Organismensowie ganze Ökosysteme sein können.
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Schadstoffe in Gebäuden - Schadstoffgruppen
gasförmige Stoffe CO2, CO, NOx
Partikel, Faserstäube Asbest, KMF Schwermetalle Pb, Hg, Cr Radioaktive Stoffe Radon
Organische Stoffe leichtflüchtige organische Formaldehyd Verbindungen (VVOC) flüchtige organische Verbindungen (VOC) schwerflüchtige organische PCP, PCB, PAK Verbindungen (SVOC)
Anorganische Stoffe
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Schadstoffe in Gebäuden - Schadstoffgruppen
Biologische Stoffe
Schimmelpilze Aspergillus fumigatus,Stachybotrys
chartarum Bakterien
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Schadstoffe in Gebäuden - Schadstoffquellen
Einflüsse aus der äußerenUmgebung
Menschliche Aktivitäten
Baustoffe und -materialien(Bauprodukte), Einrichtungs-gegenstände
Bauprodukte sind Baustoffe, Bauteile und Anlagen, diehergestellt werden um dauerhaft in baulichen Anlagendes Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden (BauPG).
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Holzwerkstoffe Formaldehyd, Terpene, Aldehyde
Holzschutzmittel PCP, Lindan, Pyrethroide, Chlornapthtaline
Fugenmassen PCB
Estriche Asbest
Wärmedämmstoffe KMF
Bodenbeläge Asbest, Naphthalin, Styrol, Nitrosamine
Farben, Lacke Glykole, Glykolether
Klebstoffe Ethylhexanol, Phenole, PAK
Bodenbeschichtungen Benzylalkohol
.......
Schadstoffe in Gebäuden - Baustoffe und -materialien
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Schadstoffe in Gebäuden - Baustoffe und -materialien
Primäre Schadstoffbelastung
Sekundäre Schadstoffbelastung
Nutzungsbedingte Schadstoffbelastung
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Schadstoffe in Gebäuden - Schutzziele
Bauordnungsrecht
Bauproduktengesetz
Arbeitsschutzrecht
Gefahrstoffrecht
Gesundheitsgefahren für Nutzer
Gesundheitsgefahren für Arbeitnehmer mit Tätigkeiten
an Gefahrstoffen (Schadstoffen)
Umwelt
Immissionsschutzrecht
Abfallrecht
VDSI 22.05.2006 Folie 10/102
Schadstoffe in Gebäuden - Innenräume
sind gemäß der Definition des Rates vonSachverständigen für Umweltfragen folgendeRäume:
Innenräume
Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Bastel-, Sport- und Kellerräumen, Küchen und Badezimmern;
Arbeitsräume bzw. Arbeitsplätze in Gebäuden, die nichtim Hinblick auf Luftschadstoffe arbeitsschutzrechtlichenKontrollen unterliegen (z.B. Büros, Verkaufsräume),
öffentliche Gebäude (z.B. Gaststätten, Theater, Kinos undandere Veranstaltungsräume)
sowie die Fahrgasträume von Kraftfahrzeugen und allenöffentlichen Verkehrsmitteln.
VDSI 22.05.2006 Folie 11/102
Schadstoffe in Gebäuden - Innenräume/Arbeitsplätze
Innenräume Arbeitsplätze
tägliche Exposition von ca. 8Stunden bei 5 Arbeitstagen jeWoche
ganztägige Exposition biszu 24 Stunden bei 7 Tagenje Woche
komplexe Stoffgemischein der Innenraumluft
im Regelfalle ein isolierterSchadstoff
inhalative Aufnahme inhalative, „orale“ und „dermale“ Aufnahme
Aufenthalt empfindlicherPersonengruppen
gesunde Arbeitnehmer
VDSI 22.05.2006 Folie 12/102
Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung
Die Bauordnung und das Bauproduktengesetz
als Grundlage zum Schutz der Gebäudenutzer
§ 3 der MBO
Bauliche Anlagen sind so zu errichten und instand zu halten, dassinsbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen
Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.
§ 16 der MBO
Bauprodukte, mit denen Gebäude errichtet oder die in solcheeingebaut werden, haben diese Anforderungen insbesondere in der
Weise zu erfüllen, dass durch chemische, physikalische oderbiologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen
nicht entstehen.
VDSI 22.05.2006 Folie 13/102
Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung
Bauproduktengesetz (BauPG 1992, Novellierung 1998)
Richtlinie 89/109/EWG Bauproduktenrichtlinie (BPR)
Die Bauordnung und das Bauproduktengesetz
als Grundlage zum Schutz der Gebäudenutzer
VDSI 22.05.2006 Folie 14/102
Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung
Beurteilungsgrundlagen für Schadstoffe
bei Gefahrenverdacht
Technische Baubestimmungen (Asbest, PCB, PCB)
Grenz-, Richt- und Orientierungswerte ....
VDSI 22.05.2006 Folie 15/102
Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung
Richtwerte
Orientierungswerte,Referenzwerte
VorsorgewerteEingriffs- oder Interventionswerte
Sanierungszielwerte
Leiten sich aus umfangreichen Studien ab.Der Vergleich von Innenraummesswerten mitOrientierungswerten ist lediglich einestatistische Größe. Orientierungswerte sagennicht über das Gesundheitsrisiko aus.
Grenzwerte Im Allgemeinen ein nach hygienisch-toxikologischen Kriterien abgeleiteter fixerWert, bei dessen Überschreitung eineGesundheitsgefahr nicht auszuschließen ist.
Dienen als Maßstab zur Beurteilung dergesundheitlichen Relevanz von spezifischenInnenraumsituationen.
VDSI 22.05.2006 Folie 16/102
Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung
Richtwertkonzept der ad – hoc Arbeitsgruppe ausMitgliedern der Innenraumlufthygiene–Kommission(IRK) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsge-meinschaft der obersten Gesundheitsbehörden derLänder (AOLG)
Richtwert I (RW I) ...
Richtwert II (RW II) ...
VDSI 22.05.2006 Folie 17/102
Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung
ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der imRahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigemErkenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keinegesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. EineÜberschreitung des RW I ist mit einer über das übliche Maßhinausgehenden hygienisch unerwünschten Belastung verbunden.
Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereichzwischen RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I wird vom RWII durch Einführen eines zusätzlichen Faktors ( in der Regel 10 )abgeleitet. Dieser Faktor ist eine Konvention. Der Richtwert I ( RW I )kann als Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht „ausgeschöpft“sondern nach Möglichkeit unterschritten werden.
Richtwert I (RW I) ...
VDSI 22.05.2006 Folie 18/102
Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung
ist ein wirkungsbezogener, begründeter Wert, der sich auf diegegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnissezur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung vonSicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffesdar, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten ein unverzüglicherHandlungsbedarf besteht, da diese Konzentration geeignet ist,insbesondere für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in denRäumen eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen.
Je nach Wirkungsweise des betrachteten Stoffes kann der Richtwertals Kurzzeitwert ( RW II K ) oder Langzeitwert ( RW II L ) definiertsein.
Das Unterschreiten des RW II ist die Voraussetzung für dieNutzbarkeit eines Raumes als Aufenthaltsraum und damit auch fürdie Bewohnbarkeit.
Richtwert II (RW II) ...
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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung
RW I RW II
InterventionswertSanierungszielwert
Schadstoff-konzentration
Aus Vorsorgegründen
Handlungsbedarf
Richtwertkonzept
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Schadstoffe in Gebäuden - Bewertung
Richtwerte für Innenraumverunreinigungen der Ad-hoc Arbeitsgruppe derIRK/AOLG beim Umweltbundesamt
1999Siehe Erläuterungen im folgenden TextTVOC
2000Siehe Erläuterungen im folgenden TextDiisocyanate
20050,2mg/m³2 mg/m³Aromatenarme Kohlenwasserstoff-gemische (C9-C14)
20040,002 mg/m³0,02 mg/m³Naphthalin
20030,2 mg/m³2 mg/m³Bicyclischen Terpene
20020,005 mg/m³0,05 mg/m³Tris(2-chlorethyl)-phosphat
19990,035 µg/m³0,35 µg/m³Quecksilber (als metallischer Dampf)
19980,030,3Styrol
1998-0,35 mg/m³ (1/2 h)0,06 mg/m³ (1 Woche)
Stickstoffdioxid
19970,1µg/m³1 µg/m³Pentachlorphenol
19976 mg/m³ (1/2 h)1,5 mg/m³ (8 h)
60 mg/m³ (1/2 h)15 mg/m³ (8 h)
Kohlenmonoxid
19970,2 mg/m³2 mg/m³ (24 h)Dichlormethan
19960,3 mg/m³3 mg/m³Toluol
Jahr derFestlegung
RW IRW IIVerbindung
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Schadstoffe in Gebäuden - Tätigkeiten an Gefahrstoffen
Schutz der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten
an Gefahrstoffen (Schadstoffen)
zum Schutz der Beschäftigten und andererPersonen vor Gefährdungen ihrer Gesundheitund Sicherheit durch Gefahrstoffe
zum Schutz der Umwelt vor stoffbedingtenSchädigungen
für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zu-bereitungen und Erzeugnissen
Die Gefahrstoffverordnung gilt:
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Schadstoffe in Gebäuden - Tätigkeiten an Gefahrstoffen
Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erstaufnehmen lassen, wenn eine Gefährdungsbeurteilungvorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaß-nahmen getroffen wurden.
Informationsermittlung und
Gefährdungsbeurteilung (§7 GefStoffV)
Gefahrstoffe
Schutzmaßnahmen
(Schutzstufenkonzept)
Tätigkeiten
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Schutzstufe 1 Grundsätze § 8
Schutzstufe 2 Grundmaßnahmen § 9
Schutzstufe 3 hohe Gefährdung § 10
Schutzstufe 4 KEF Stoffe § 11
Schadstoffe in Gebäuden - Tätigkeiten an Gefahrstoffen
Das Schutzstufenkonzept nach der neuen GefStoffV
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Schadstoffe in Gebäuden - Tätigkeiten an Gefahrstoffen
BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen
TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminiertenBereichen
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Asbest
Flüchtige organische Verbindungen
Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Künstliche Mineralfasern (KMF)
Schimmelpilze
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Pentachlorphenol
„Alte“ Problemfelder
„Neue“ Problemfelder
Schadstoffe in Gebäuden - Beispiele
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OH
Cl
Cl
Cl
Cl
Cl
Pentachlorphenol (PCP)
Krebserzeugend gem. Kategorie 2,Stoffe die als krebserzeugend für denMenschen angesehen werden sollten(TRGS 905)
erbgutverändernde Wirkung
fruchtschädigend
desinfizierende und fungizide Eigenschaften
lipophil Cl
Cl
Cl
Cl
Cl
Cl
Lindan
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Pentachlorphenol (PCP)
Holzschutzmittel
Textil-, Lederimprägnierung
Konservierungsmittel in der Zellstoff-,Papier- und Pappeproduktion
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Pentachlorphenol (PCP)
1978 Verbot der Anwendung von PCP in Aufenthaltsräumendurch das DIBt
1986 Verbot der Anwendung von PCP in Innenräumen (Gefahrstoffverordnung)
1989 Pentachlorphenol-Verbotsverordnung (Produktion, Einfuhr und Verwendung)(1996 Chemikalienverbotsverordnung)
1996 PCP-Richtlinie des DIBt für die Sanierung von belasteten Gebäuden
Herstellungs- und Verwendungsverbot gem. GefStoffV
Inverkehrverbringungsverbot gem. ChemVerbotsV
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Richtlinie für die Bewertungund Sanierung
Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und
Bauteile in Gebäuden(PCP-Richtlinie)
Pentachlorphenol (PCP)
Abbruch oder Sanierung
Bei der Sanierung gilt die PCP-Richtlinie:
Ziel: Raumluftbelastung durch PCPdauerhaft senken und eine PCP-Aufnahme durch Hautkontakt ver-
hindern.
Sowohl die Sanierung als auch derAbbruch bedeuten: Tätigkeiten an
Gefahrstoffen und demzufolge:
Gefahrstoffverordnung
Schutz der ArbeitnehmerSchutz der Nutzer
VDSI 22.05.2006 Folie 30/102
Handelt es sich um Aufenthaltsräume? Aktion beendet
Anwendung von Holzschutzmittel?
PCP-Konzentration im Frischstaub > 1 mg/kg oder im Altstaub > 5 mg/kg?
JA
PCP-Konzentration in Holzproben aus 0-2 mm Tiefe > 50 mg/kg und
behandelte Holzfläche zu Raumvolumen > 0,2 m²/m³?
Im Jahresmittel zu erwartende Raumluftbelastung > 1 µg PCP/m³? Wohnungen oder andere Räume gemäß Kap. 3 b)?
Im Jahresmittel zu erwartende Raumluftbelastung > 0,1 µg PCP/m³?
Ist die PCP-Belastung der nutzenden Personen im Blut (Serum) > 70 µg PCP/l oder im Urin > 40 µg PCP/l und
stammen diese Belastungen aus der baulichen Anlage?
Sanierung erforderlich
Pentachlorphenol (PCP) - PCP-Richtlinie
JA
JA
JANEIN
JA
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
JA
JA
VDSI 22.05.2006 Folie 31/102
Kategorie 1Stoffe, die beim Menschenbekanntermaßen krebser-zeugend wirken. Es sindhinreichende Anhaltspunktefür einen Kausalzusammen-hang zwischen der Expositioneines Menschen gegenüberdem Stoff und der Entstehungvon Krebs vorhanden.
Asbest ist auf europäischer Ebene im Anhang 1 derRichtlinie 67/548/EWG als krebserzeugender Stoff derKategorie 1 eingestuft (Carc. Cat. 1; R 45, T; R 48 / 23,15. Anpassung der Richtlinie 66/548/EWG vom 28.Oktober 1991)
Asbest
VDSI 22.05.2006 Folie 34/102
Asbestrichtlinie – Richtliniezur Bewertung undSanierung schwach
gebundenerAsbestprodukte
Gefahrstoffverordnung /Technische Regel für
Gefahrstoffe 519 –Abbruch- Sanierungs- undInstandhaltungsarbeiten
Schutz der ArbeitnehmerSchutz der Nutzer
Asbest
Herstellungs- und Verwendungsverbot gem. GefStoffV
Inverkehrverbringungsverbot gem. ChemVerbotsV
VDSI 22.05.2006 Folie 35/102
Schwach gebundene Asbestprodukte?
Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbestrichtlinie
Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte) Neubewertung langfristig erforderlich
Dringlichkeitsstufe II (70 - 79 Punkte) Neubewertung mittelfristig erforderlich
Dringlichkeitsstufe I (> 80 Punkte) Sanierung unverzüglich erforderlich
JA
NEIN „Kein Handlungsbedarf“
Neubewertung nach2 Jahren
Neubewertung nach5 Jahren
Sanierung (Entfernen, Beschichten, Räumliche Trennung)
Sanierung nichtVorläufige Maßnahmen
sofort möglich
Endgültige Sanierung nach
spätestens 3 Jahren
Asbest - Asbestrichtlinie
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EG-Richtlinie 98/24/EGSchutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungendurch chemische Arbeitsstoffe
RL 90/394/EG 2004/37/EG „Krebsrichtlinie“
RL 83/477/EG 2003/18/EG „Asbestrichtlinie“
Neue Gefahrstoff-
verordnung
Chemikalien-
gesetz
UmsetzungeuropäischerRichtlinien
Anpassung an das Arbeitsschutzsystem
Arbeitsschutz-
gesetz
GefStoffV neu ab 01.01.2005
Asbest
VDSI 22.05.2006 Folie 37/102
keine Übergangsbestimmungen für das technische Regelwerk (TRGS)
Der AGS hat die Aufgabe festzustellen, welche der bisherigenTRGS - ggf. nach redaktioneller Anpassung weiter gelten könnenund welche einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfen.
Bekanntmachung des BMWA zur Anwendung der TRGSvor dem Hintergrund der neuen Gefahrstoffverordnung
Die bisherigen technischen Regeln können jedochauch künftig als Auslegungs- und Anwendungshilfefür die neue Verordnung herangezogen werden.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die noch nicht überarbeitetenTechnischen Regeln nicht im Widerspruch zu der neuen
Verordnung stehen dürfen. In solchen Fällen sind die entsprechenden Festlegungen im technischen Regelwerk als
gegenstandslos zu betrachten.
Asbest
VDSI 22.05.2006 Folie 38/102
Die TRGS 519 wird zur Zeit an
die neue
Gefahrstoff-Verordnung angepasst!
Asbest
VDSI 22.05.2006 Folie 40/102
Asbest
Veröffentlichungen:In dem BGI - Merkblatt 664 sind Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbestaufgeführt. Wesentlicher Bestandteil für die Einstufung und Bewertung dieserVerfahren im v. g. Sinne ist dabei die messtechnische Überprüfung, ob bei derAnwendung dieser Verfahren weniger als 15 000 Fasern pro m³ freigesetzt werden.Dieser Grenzwert stammt nach der letzten Aktualisierung aus dem Jahre 2000. ImJahre 2004 wurde die neue Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Diese kennt alsGrenzwerte nur den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). Für Asbest gibt es zur Zeit keinenAGW. Für die Übergangszeit ist es möglich, bei gefährlichen Stoffen, die über dieAtemluft in den menschlichen Organismus gelangen und dort Schäden verursachenkönnen hilfsweise den entsprechenden MAK-Wert als AGW anzunehmen, umwenigstens größenordnungsmäßig Gefährdungen beurteilen zu können. Dies giltaber nur für Stoffe mit MAK-Werten. Für Asbest gibt es keinen MAK-Wert, sondernnur einen TRK-Wert. Genau dieser Wert soll aber vorrangig durch den AGW ersetztwerden. Insofern müssen also alle TRK-Werte – auch der Wert 15 000 Fasern prom³ - überprüft werden. Inwieweit die im Merkblatt 664 aufgeführten Verfahren vordiesem Hintergrund weiter so eingestuft werden, bleibt abzuwarten. Von daher gibtes zur Zeit bei Asbest keine Tätigkeiten mit geringer Gefährdung. Insofern greifenhier also auch die Ausnahmetatbestände nicht. Daher muss zur Zeit jede Tätigkeitmit Asbest der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.Stand: November 2005
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Polychlorierte Biphenyle (PCB)
ClClxy
2 3
4
56
11`
2`3`
4`
5` 6`
Mehrfach chlorierte Biphenyle(209 Kongenere)
Gesundheitliche Risiken basieren zumeist auf eine chronische Toxizität(rel. geringe akute Toxizität, aber Anreicherung im Körper)
Koplanare PCB = dioxinähnliche Struktur und Wirkung
Krebserzeugend gem. Kategorie 3, Stoffe die wegen möglicher krebs-erzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben (TRGS 905)
fruchtschädigend
VDSI 22.05.2006 Folie 42/102
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Hauptanwendungen:
Offene Quellen:Dauerelastische DichtungsmassenBuntsteinputzAnstriche und Farben
Geschlossene Quellen:Kondensatoren und Transformatoren
VDSI 22.05.2006 Folie 45/102
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
1978 Verbot der Verwendung von PCB in offenen Systemen
1983 Produktionsstopp in Deutschland
1989 PCB-Verbotsverordnung(1993 Chemikalienverbotsverordnung)
1996 PCB-Richtlinie (NRW)
Herstellungs- und Verwendungsverbot gem. GefStoffV
Inverkehrverbringungsverbot gem. ChemVerbotsV
VDSI 22.05.2006 Folie 46/102
Richtlinie für die Bewertungund Sanierung PCB-
belasteter Baustoffe undBauteile in Gebäuden (PCB-
Richtlinie NRW)
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Abbruch oder Sanierung
Bei der Sanierung gilt die PCB-Richtlinie:
Ziel: Raumluftbelastung durch PCBdauerhaft senken.
Sowohl die Sanierung als auch derAbbruch bedeuten: Tätigkeiten an
Gefahrstoffen und demzufolge:
Gefahrstoffverordnung
Schutz der ArbeitnehmerSchutz der Nutzer
VDSI 22.05.2006 Folie 47/102
PCB-haltige Produkte?
Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß PCB-Richtlinie
Raumluftkonzentrationen < 300 ng PCB/m³
(Vorsorgewert)
JA
NEIN „Kein Handlungsbedarf“
Dauerhaft genutzte Räume?NEIN „Kein Handlungsbedarf“
JA
Raumluftkonzentrationen 300 - 3000 ng PCB/m³
Raumluftkonzentrationen > 3000 ng PCB/m³
(Interventionswert für Sofortmaßnahmen)
Sanierung
Quellensuche, zwischenzeitlich ist durch regelmäßiges Lüften sowie
gründliche Reinigung und Entstaubung der Räume eine Verminderung der PCB-Konzentration anzustreben.
mittelfristige
Sanierungsdringlichkeit gem. PCB-Richtlinie (NRW)
VDSI 22.05.2006 Folie 48/102
Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Benzo[a]pyren
Naphthalin
PAK entstehen beim Erhitzen oder Verbrennenvon organischem Material unter Sauerstoff-mangel. Sie kommen sowohl in der Luft (vorallem flüchtige PAK mit bis zu 4 kondensiertenaromatischen Ringen und Siedepunkten bis ca.400°C) als auch an Staubteilchen oderRußpartikel gebunden (vor allem schwer-flüchtige PAK mit 4 bis 6 kondensiertenaromatischen Ringen und Siedepunkten von ca.400 bis 550°C) vor und sind überall in derUmwelt anzutreffen.
Eine Reihe dieser PAK´s (z.B. Benzo(a)pyren)sind krebserzeugend!
VDSI 22.05.2006 Folie 49/102
Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Anwendungen:
Bodenbelagsklebstoffe (Parkett- und Holzpflaster) Teergebundene Korkmaterialien, Dämmplatten Dach- und Wandabdichtungen Korrosionsschutzbeschichtungen Betonbeschichtungen abwassertechnischer Anlagen teerölimpägnierte Holzbauteile (Carbolineum) teergetränkte Trennlagen
VDSI 22.05.2006 Folie 51/102
Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden
mit Teerklebstoffen in Gebäuden (PAK-Hinweise)
VDSI 22.05.2006 Folie 52/102
Handelt es sich um Aufenthaltsräume?
Anwendung teer- oder bitumenhaltiger Parkettklebstoffs (Farbprüfung)?
NEIN Aktion beendet
Klebstoffkonzentration > 10 mg BaP/kg?
Parkett lose oder Fugen > 2 mm oder Unterboden nicht intakt?
Hausstaubkonzentration > 100 mg BaP/kg Frischstaub?
Expositionsmindernde Maßnahmen empfohlen
Wohnungen oder anderer Räume, z.B. Kindertagesstätten,
Heime gemäß Abschnitt 3 b?
Hausstaubkonzentration > 10 mg BaP/kg Frischstaub?
NEIN
Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
NEIN Aktion beendet
NEIN Aktion beendet
Kontrolle bei Hinweisen auf Verschlechterungdes Parkettzustands
NEIN
VDSI 22.05.2006 Folie 53/102
Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Diese Handlungsanleitung gilt fürdas Entfernen von Holzfußböden,die mit Steinkohlenteerpech-Klebstoffen, auf steinkohlenteer-haltige Pappenunterlagsbahnen(Teerpappe) oder steinkohlenteer-pechhaltige Ausgleichsschichtenverlegt wurden.
VDSI 22.05.2006 Folie 54/102
Künstliche Mineralfasern (KMF)
Künstliche Mineralfasern sind aus anorganischenRohstoffen (Glasrohstoffe und Gesteine) hergestellte glasige (amorphe)oder kristalline Fasern.
Mineralwolle-Dämmstoffe enthalten mind. 90% KMF, bis zu 7%Kunstharz , ca. 1 % Öle und weitere Zusätze
Verwendung
Wärme- und Schallisolierung vonGebäuden
Isolierungen von Rohrleitungen Hochtemperaturbereich (Ofen,
Brenner)
VDSI 22.05.2006 Folie 57/102
Künstliche Mineralfasern (KMF)
„krebsverdächtig“(Kategorie 2 oder 3)
nicht krebsverdächtig („frei vonKrebsverdacht“)
Geringe Biolöslichkeit Hohe Biolöslichkeit
„neue“Mineralwolle-
Produkte
„alte“Mineralwolle-
Produkte
1996
VDSI 22.05.2006 Folie 58/102
Künstliche Mineralfasern (KMF)
„neue“Mineralwolle-
Produkte
„alte“Mineralwolle-
Produkte
1996
Seit dem 01.06.2000 gilt in Deutschland einVerbot des Herstellen, des Inverkehr-bringens und des Verwendens vonMineralwolle-Dämmstoffen, die nicht denFreizeichnungskriterien des Anhangs Nr. IV Nr.22 der Gefahrstoffverordnung erfüllen.
Das Verwendungsverbot beinhaltet keinSanierungsgebot!
VDSI 22.05.2006 Folie 59/102
Künstliche Mineralfasern (KMF)
Freizeichnungskriterien:
Kanzerogenitätsversuch
Bestimmung der in-vivo-Biobeständigkeit
Kanzerogenitätsindex KI
ein geeigneter Intraperitonealtest hat keine Anzeichen von übermäßiger Kanzerogenität zum Ausdruck gebracht,
die Halbwertszeit nach intratrachealer Instillation von 2 mg einer Faser-suspension für Fasern mit einer Länge größer 5 Mikrometer, einemDurchmesser kleiner 3 Mikrometer und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis von größer 3 zu 1 (WHO-Fasern) beträgt höchstens 40
Tage,
der Kanzerogenitätsindex KI, der sich aus der Differenz zwischen derSumme der Massengehalte (in %) der Oxide von Natrium,
Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massengehalt (in %) von Aluminiumoxid ergibt, ist bei künstlichen Mineralfasern mindestens 40
VDSI 22.05.2006 Folie 60/102
Künstliche Mineralfasern (KMF)
( Na2O + K2O + B2O3 + MgO + CaO + BaO ) – 2 x Al2O3
K I < 30 Kategorie 2, d.h. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit krebserzeugend
30 < K I < 40 Kategorie 3, d.h. Anlass zur Besorgnisweil krebsverdächtig
K I > 40 nicht krebsverdächtig resp. nicht krebserzeugend
Kanzerogenitätsindex KI
VDSI 22.05.2006 Folie 61/102
Künstliche Mineralfasern (KMF)
Gefahrstoffverordnung /Technische Regel für
Gefahrstoffe 521 –Faserstäube
Schutz der Nutzer Schutz der Arbeitnehmer
§ 3 der MBO
Bauliche Anlagen sind so zuerrichten und instand zu halten,
dass insbesondere Leben,Gesundheit und die natürlichen
Lebensgrundlagen nichtgefährdet werden.
VDSI 22.05.2006 Folie 62/102
Künstliche Mineralfasern (KMF)
T R G S 521 FaserstäubeTeil 1: Anorganische Faserstäube
Dieser Teil enthält Schutzmaßnahmenfür den Umgang mit Stoffen, Zube-reitungen und Erzeugnissen, dieanorganische Faserstäube freisetzenkönnen oder zu einer faserbedingtenEinwirkung auf die Haut, die Augen unddie oberen Atemwege führen können.
Er beschreibt die generell anzu-wendenden Grundsätze der Arbeits-hygiene (Mindeststandards) sowiebesondere Schutzmaßnahmen fürkrebsverdächtige (Kategorie 3) oderkrebserzeugende (Kategorie 2) Faser-stäube.
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Künstliche Mineralfasern (KMF)
Die Konzentration kritischer Produktfasern ist…
i.d.R. nicht erhöht, wenn ordnungsgemäß durchgeführte Wärmedämmungen vorliegen.
i.d.R. mäßig erhöht, wenn die Mineralwolle-Erzeugnisse so eingebaut sind, dass sie im Luftaustausch mit dem Innenraum stehen
im Einzelfall deutlich erhöht bei bautechnischen Mängeln bzw.Konstruktionen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen,oder vorübergehend bei baulichen Eingriffen Bauteilen, die
Mineralwolle-Produkte enthalten.
Empfehlung zur Prüfung und ggfls.Beseitigung der bautechnischen Mängel
Keine Maßnahmen erforderlich
Empfehlung zur Prüfung und ggfls.Beseitigung der bautechnischen Mängel
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Künstliche Mineralfasern (KMF)
Asbestfasern spleißen der Länge nachauf, d.h. l/d wird immer größer in
Richtung Lanze.
Der Faserbruch bei KMF erfolgt 90°
quer zur Faserachse, d.h. l/d wirdimmer kleiner in Richtung Staubkorn.
BiobeständigkeitenGlaswolle 0,4 Jahre
Asbest KMF
Chrysotil > 100 Jahre
Krokydolith > 100 Jahre
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Aliphatische Kohlenwasserstoffe Aromatische Kohlenwasserstoffe Alkohole Ketone Ester Glykole/Glykolether
Ungesättigte Kohlenwasserstoffe Terpene Aldehyde Organische Säuren
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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VVOC VOC SVOC POM 0 ... 50 -100 °C 50 -100 .... 240 - 260 °C 240 - 260 ... > 380 °C
380 - 400 °C
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
Klassifikation organischer Innenraumschadstoffe [WHO 1989]
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Die häufigsten Inhaltsstoffe von Produkten, die beim Bauen, Renovieren und Reinigen eingesetzt werden.
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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hochsiedende Komponenten(Glykole, Glykolether)
Farben und Lacke, Kleber
Ethylhexanol, PhenoleKlebstoffe
4-Phenylcylcohexen,4-Vinylcylcohexen
Textile Bodenbeläge
Aldehyde, CarbonsäurenLinoleumbeläge
Terpene, AldehydeOSB-Platten
BenzylalkoholEpoxydharzeEmissionenQuelle
Emissionsbeispiele
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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Baumaterialien, die keineoder nur sehr geringeMengen an emittierbarenSubstanzen enthalten.
Dieses Emissionsverhaltenwird häufig bei mineral-ischen Baustoffen (z.B.Gips, Mörtel, Beton, Glasetc.) beobachtet.
Baustoffe mit geringen VOC-Emissionen
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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Baustoffe mit hohen Anfangsemissionen undrasch abklingenden Emissionsfaktoren
Dieses Emissionsverhaltenwird häufig bei "nassen"Materialien beobachtet (z.B.Anstrichstoffe, Grundier-ungen).
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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Baustoffe mit hohen Anfangsemissionen undrasch abklingenden Emissionsfaktoren
Lösemittel
Aromatische Lösemittel (Toluol, Ethylbenzol oder Xylole)
Aliphatische Lösemittel (Hexan,Oktan, Dekan, Dodekan)
Iso-Aliphaten
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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Baustoffe mit hohen Anfangsemissionen undrasch abklingenden Emissionsfaktoren
Seit Beginn der 90er Jahre werden zunehmend lösemittelfreieProdukte eingesetzt, zunehmender Einsatz von hochsiedendenProdukten (z.B. Glykole).
TRGS 610, Lösemittel sind dabei definiert als"... flüchtige organische Stoffe sowie deren Mischungen mit einem Siedepunkt< 200°C, die bei Normalbedingungen (20°C und 1013 hPa) flüssig sind und dazuverwendet werden, andere Stoffe zu lösen oder zu verdünnen, ohne sie chemischzu verändern."
Diese Verbindungen verdampfen nur langsam, so dassdie Raumluftkonzentrationen beim Gebrauch zwar
niedriger liegen, nach dem Verarbeiten gelangen diese aber über einen längeren Zeitraum in die Raumluft.
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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Einzelne Baumaterialiengeben über längere Zeitflüchtige organische Subs-tanzen ab. Bei denSubstanzen handelt es sichvorwiegend um relativschwerflüchtige Kompo-nenten, die über einenlängeren Zeitraum emittiertwerden können.
Baustoffe mit über längere Zeit anhaltendenkonstanten Emissionen
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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Unterschiedliche Emissionscharakteristika von Baustoffen
Baustoffe mit geringen VOC-Emissionen
Baustoffe mit hohen Anfangsemissionen undrasch abklingenden Emissionsfaktoren
Baustoffe mit über längere Zeitanhaltenden konstanten Emissionen
Primäre Emission
Sekundäre Emission
Entstehung neuer Substanzen, ein über längere Zeit konstantes Emissionsverhalten
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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„Wegen akuter Luftbelast-ung sind die Räume ...zur Zeit nicht besetzt.“
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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286 µg/m³Terpene
323 µg/m³Aldehyde/Ketone
1117 µg/m³TVOC
159 µg/m³Glykole/Glykolether
22,3 %
25,2 %
12,4 %
20 µg/m³20 µg/m³
EthylhexanolBenzothiazol
Raumluftuntersuchung
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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Terpene
*Scholz H: “Vorkommen ausgewählter VOC in Innenräumen und deren Bewertung“,in: AGÖF (Hrsg.): Gebäudestandard 2000: Energie & Raumluftqualität (Springe-Eldagsen 1998) 205-15
95%*µg/m³
Messwertµg/m³
Substanz
Zielwert 20Richtwert 200
28695 9,86Limonen
50 52,1delta-3-Caren
18,5 14,3beta-Pinen
4,7 4,71Camphen
118 181alpha-Pinen
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
VDSI 22.05.2006 Folie 88/102
Richtwerte für die Innenraumluft:
Bicyclische Terpene (Leitsubstanz alpha-Pinen) 4/2003
Richtwert II 2,0 mg/m³ (2000 µg/m³)
Richtwert I 0,2 mg/m³ (200 µg/m³)
Terpene
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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Vergleich Muster Raumluftmit Muster Emissions-kammer/-zelle der OSB-Platten
Aldehyde n-Pentanal, n-Hexanal, n-Heptanal,n-Octanal, n-Nonanal
Terpene Alpha-Pinen, Beta-Pinen, delta-3-Caren,Limonen
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
VDSI 22.05.2006 Folie 91/102
Aldehyde
n-Nonanal (Perlagonaldehyd)
n-Octanal (Caprylaldehyd)
n-Heptanal (Oenanthaldehyd)
n-Hexanal (Capronaldehyd)
n-Pentanal (Valeraldehyd)
9,7613,848,811242,5
Zielwert 20Richtwert 50
24,0
13,4
6,9
64
33
Scholz H: “Vorkommen ausgewählter VOC in Innenräumen und deren Bewertung“, in:AGÖF (Hrsg.): Gebäudestandard 2000: Energie & Raumluftqualität (Springe-Eldagsen1998) 205-15
95%*µg/m³
Messwertµg/m³
Substanz
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
VDSI 22.05.2006 Folie 92/102
Prüfkammeruntersuchungen zur Bestimmung derEmissionsraten der OSB-Platten
Bei vorliegenden Prüfkammerergebnissen lassen sich näherungsweise bei Kenntnis der Raumbeladung und des Luftwechsels eintretende Raumluftkonzentrationen berechnen.
C = sich einstellende Konzentration im Raum [µg/m³]E = Emissionsrate (flächenspezifische) des Bauproduktes in der
Prüfkammer [mg/m²*h]L = Beladung im Raum, Fläche/Volumen [m²/m³]n = Luftwechsel [h-1]
n
LEC
!=
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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Verwendung emissionsarmer Baustoffe
Aber auch bei emissionsgeprüften Produkten kann eingroßflächiger Einsatz zu relevanten Emissionen führen.
Raumbelüftung
n
LEC
!=
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
VDSI 22.05.2006 Folie 94/102
Glykole
2-Butoxyethanol (Butylglycol)
DEG-monobutylether-acetat
DEG-monobutyl-ether
1-Methoxy-2-propanol(PG-monomethylether)
8948,836,1
8,27
110
21
35
21
Scholz H: “Vorkommen ausgewählter VOC in Innenräumen und deren Bewertung“, in:AGÖF (Hrsg.): Gebäudestandard 2000: Energie & Raumluftqualität (Springe-Eldagsen1998) 205-15
95%*µg/m³
Messwertµg/m³
Substanz
Farben, Lacke, Kleber
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
VDSI 22.05.2006 Folie 96/102
Erhöhte Konzentrationen des geruchsintensiven 2-Ethylhexanolkorrelieren in der Regel mit Feuchteschäden, wobei der
Weichmacher von Bodenbelagsklebern Diethylhexylphthalat(DEHP) unter alkalischen Bedingungen (z.B. auf Estrich)
hydrolisiert.
O
O
O
O
HO
H2O
pH > 7
Diethylhexylphthalat 2-Ethylhexanol
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
VDSI 22.05.2006 Folie 97/102
Emissionen von Bestandteilen des Bodenbelages, Vulkanisationsbeschleuniger Benzothiazol
N
S
20 µg/m³Benzothiazol
Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
VDSI 22.05.2006 Folie 98/102
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) - AgBB-Schema
In der Bauproduktenrichtlinie sind wesentliche Anforderungen hinsichtlichder Hygiene, der Gesundheit und des Umweltschutzes formuliert.
Die Hygiene und die Gesundheit der Bewohner und der Anwohner dürfeninsbesondere durch folgende Einwirkungen nicht gefährdet werden:
Freisetzung giftiger Gase
Vorhandensein gefährlicher Teilchen oder Gase in der Luft
Bauproduktenrichtlinie
Bauproduktengesetz Landesbauordnungen
VDSI 22.05.2006 Folie 101/102
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) - AgBB-Schema
Die Bewertung von Bodenbelägen und Klebstoffen imZulassungsverfahren erfolgt in Deutschland seit August2004 gemäß den Zulassungsgrundsätzen zur gesund-heitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen(AgBB-Schema).