BGI 733 - BGHM: Home · 3 Anwendungsbereich Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit...

31
Gefahrstoffe im Schreiner-/ Tischlerhandwerk und der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten Dezember 2010 733 BGI 733

Transcript of BGI 733 - BGHM: Home · 3 Anwendungsbereich Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit...

Gefahrstoffe im Schreiner-/ Tischlerhandwerk und der MöbelfertigungHandhabung und sicheres Arbeiten

Dezember 2010

733BGI 733

1

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 1Anwendungsbereich 3WassindGefahrstoffe? 4Kennzeichnung,Luftgrenzwerte,Gefährdungsbeurteilung 5Kennzeichnung 5Luftgrenzwerte 5Gefährdungsbeurteilung 5AufnahmeindenKörper 6Berühren 6Einatmen 6Verschlucken 6OrganisatorischeMaßnahmenbeimUmgangmitGefahrstoffen 7Gefahrstoffverzeichnis 7Ersatzstoffe 7BranchentypischeGefahrstoffe–Gesundheitsgefahren,Schutzmaßnahmen8Leime,Kleber8Lacke,Beizen9Holzkitte/-spachtel 11Bleichmittel 11

Abbeizer 11Dichtungsmassen 12Montageschäume 12Holzschutzmittel 12Mineralwolldämmstoffe 13Reinigungsmittel 13HolzstäubeundStäubevonHolzersatzstoffen 13PolymergebundeneMineralwerkstoffe(z.B.Corian,Varicor) 14Lackstäube 14GefahrstoffebeiSanierungsarbeiten 14Absaugung,Lüftung 15PersönlicheSchutzausrüstungen 16Atemschutz 16PersönlicheSchutzausrüstungen 17Hautschutz 17Hautschutzmittel 17Hautreinigungsmittel 17Hautpflegemittel 17Hautschutzplan 17PersönlicheSchutzausrüstungen 18Schutzhandschuhe 18

PersönlicheSchutzausrüstungen 19Augenschutz 19Unterweisung,Betriebsanweisung 20HygienischeMaßnahmen,Vorsorgeuntersuchungen 21HygienischeMaßnahmen 21Vorsorgeuntersuchungen 21Beschäftigungsbeschränkungen 22Jugendliche 22WerdendeoderstillendeMütter 22ErsteHilfe,Lagerung,Aufbewahrung,Brand-undExplosionsschutz 23ErsteHilfe 23Lagerung,Aufbewahrung 23Brand-undExplosionsschutz 23HautschutzplanfürSchreiner/TischlerundMöbelfertigung27Hautschutz 28StandortederBerufsgenossenschaftHolzundMetall 29Bildnachweis 30

Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Was sind Gefahrstoffe? . . . . . . . . . . . . . . 4

Kennzeichnung, Luftgrenzwerte, Gefährdungs beurteilung. . . . . . . . . . . . . 5

Aufnahme in den Körper. . . . . . . . . . . . . 6

Organisatorische Maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen . . . . . . 7– Gefahrstoffverzeichnis. . . . . . . . . . . . . 7– Ersatzstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaß- nahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8– Leime,Kleber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8– Lacke/Beizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9– Holzkitte/-spachtel . . . . . . . . . . . . . . .11– Bleichmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11– Abbeizer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11– Dichtungsmassen. . . . . . . . . . . . . . . . 12– Montageschäume. . . . . . . . . . . . . . . . 12– Holzschutzmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . 12– Mineralwolldämmstoffe. . . . . . . . . . . 13– Reinigungsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . 13– HolzstäubeundStäubevon Holzersatzwerkstoffen . . . . . . . . . . . . 13– Polymergebundene Mineralwerkstoffe. . . . . . . . . . . . . . . . 14– Lackstäube . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14– Gefahrstoffebei Sanierungsarbeiten. . . . . . . . . . . . . . 14

Absaugung, Lüftung . . . . . . . . . . . . . . . 15

Persönliche Schutzausrüstungen . . . . 16Atemschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Hautschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Schutzhandschuhe . . . . . . . . . . . . . . . . 18Augenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Unterweisung, Betriebsanweisung. . . 20

Hygienische Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen. . . . . . . . . . . 21

Beschäftigungsbeschränkungen . . . . . 22

Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz. . . . . . . . 23

Muster eines Gefahrstoffverzeichnisses . . . . . . . . . . 24

Muster-Betriebsanweisung Lösemittelhaltige Lacke, Beizen . . . . . 25

Hautschutzplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Inhaltsverzeichnis

3

Anwendungsbereich

GefährdungenundSchutzmaßnahmenbeimUmgangmit• HolzschutzmittelnsieheBGI736

„Holzschutzmittel–HandhabungundsicheresArbeiten“,

• Holzstäubensiehe –BGI739-1„Holzstaub–Gesundheits-

schutz“ –BGI739-2„AbsauganlagenundSilos

fürHolzstaubund-späne–Brand-undExplosionsschutz“

DieseBG-Information(BGI)erläutertGefährdungenundSchutzmaßnahmenfüreinensicherenUmgangmitGefahrstof-fen,dieimSchreiner-/TischlerhandwerkundinderMöbelfertigungüblicherweiseverwendetwerdenoderauftretenkönnenoderdenenBeschäftigtebeiSanierungs-arbeitenausgesetztsind.DabeiliegtderSchwerpunktaufdenMaßnahmenzumGesundheitsschutz.

EswerdenMaßnahmenbeschrieben,dieinderHolzwirtschaftwirksamundüblichsindundsichinderPraxisbewährthaben.

MaßnahmenzumBrand-undExplosi-onsschutzsindinderBGI„Lackierräumeund-einrichtungenfürflüssigeBeschich-tungsstoffe–BaulicheEinrichtungen,Brand-undExplosionsschutz,Betrieb“(BGI740)beschrieben.

Anwendungsbereich

Holzschutzmittel

Handhabung und sicheres Arbeiten

BGI 736Ausgabe 11/2009

Xi

T

HolzstaubGesundheitsschutz

BGI 739-1Ausgabe 07/2009

Lackierräume und -einrichtungenfür flüssige Beschichtungsstoffe

Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb BGI 740Ausgabe 06/2008

Absauganlagen und Silos

für Holzstaub und -späne

Brand- und Explosionsschutz

Dezember 2010

739-2

BGI 739-2

4

Was sind Gefahrstoffe?

Was sind Gefahrstoffe?

EineVielzahlderinderHolzbe-undHolzverarbeitungeingesetztenProdukteundMaterialienkönnenGefahrstoffeseinoderGefahrstoffefreisetzen.

GefahrstoffesindStoffeundGemische/Zubereitungen,dievomHerstelleroderInverkehrbringeralsgefährlicheingestuftundgekennzeichnetsind.

SelbstArbeitsstoffe,dienichtmiteinemPiktogramm/Symbolgekennzeichnetsind,könnenbeiderBe-undVerarbei-tungzuGefährdungenvonBeschäftigtenführen,z.B.durch• SchädigungderHautdurchhäufigen

KontaktmitSchleifstäuben• sensibilisierendeWirkungvonStäuben

bestimmterHölzer• Bildungeinergefährlichenexplosions-

fähigenAtmosphäre,z.B.durchaufge-wirbeltebrennbareStäube.

Gefahrstoffekönnenals• Gase(z.B.Formaldehyd),• Dämpfe(z.B.DämpfevonLösungs-

mitteln)• Schwebstoffe(z.B.Lacknebel,Holz-

stäube,Flüssigkeitsaerosole)auftreten.

SelbsthergestellteStoffeundGemische/ZubereitungenmussderArbeitgeberhinsichtlichderGefährlichkeitselbsteinstufen.

Auch der Schreiner/Tischler wird zum Inverkehrbringer, wenn er z. B. dem Kunden Gefahrstoffe überlässt. In diesem Fall ist er für die ordnungs-gemäße Kennzeichnung des Gefahr-stoffes und die Information des Kunden über den fachgerechten Umgang verantwortlich.

Zuordnung der GHS-Gefahrenpiktogramme (Auswahl)

GHS GefStoffVPikto- Gefahrenklasse Symbol Gefahren-gramm bezeichnung

Entzündlich,Kategorie 1

Hochentzündlich

Entzündlich,Kategorie 2

Leichtentzündlich

Entzündlich,Kategorie 3

— Entzündlich

Akute Toxizität,Kategorie 1

Sehr giftig

Akute Toxizität,Kategorie 2

Sehr giftig bzw.Giftig

Akute Toxizität,Kategorie 3

Giftig bzw. Gesund-heitsschädlich

Akute Toxizität,Kategorie 4

Gesundheits-schädlich

Haut- undAugenreizend

Reizend

Atemwegsreizend Reizend

Hautsensibilisierend Reizend

NarkotisierendeWirkung

— —

Metallkorrosiv — —

Hautätzend Ätzend

SchwereAugenschädigung

Reizend

CMR,Kategorie 1A, 1B, 2

Giftig bzw. Gesund-heitsschädlich

Atemwegs-sensibilisierend —

Gesundeits-schädlich

Spezifische Zielorgan –Toxizität, Kategorie 1, 2

Giftig bzw. Gesund-heitsschädlich

Aspirationsgefahr Gesundheits-schädlich

Akute Wassergefährdung

Umweltgefährlich

Chronische Wasserge-fährdung, Kategorie 1,2

Umweltgefährlich

F

F+

T

T T

T Xn

T Xn

T Xn

Xn

Xn

Xi

Xi

Xi

Xi

C

Xn

N

N

5

Kennzeichnung, Luftgrenzwerte, Gefährdungsbeurteilung

Kennzeichnung

DaChemikalieninderganzenWelthergestelltundgehandeltwerden,wirdseitBeginnder90erJahreeinwelt-weitharmonisiertesSystemfürdieeinheitlicheEinstufungundKennzeich-nungentwickelt.EuropaweiterfolgtdieUmsetzungseitJanuar2009durchdiesogenannteGHS(GlobalharmonisiertesSystemzurEinstufungundKennzeich-nungvonChemikalien)-Verordnung.BisherwurdendiegefährlichenEigen-schaftendurch15Gefahrenmerkmalewie„hochentzündlich“,„giftig“usw.beschrieben.ImGHS-SystemwerdendieGefahrenin28Gefahrenklassenein-geteilt,z.B.„Ätz-/ReizwirkungaufdieHaut“,„entzündbareFlüssigkeiten“,„Karzinogenität“.AnstellederbisherigenorangefarbenenGefahrstoffsymbolewerdenimGHS-Systemweiße,rautenförmigePikto-grammemitrotemRahmenverwendet.ZusätzlichzudenGefahrenpiktogrammenwerdenalsneueKennzeichnungselemen-tedieSignalwörter„Gefahr“bzw.„Warnung“fürschwerwiegendebzw.wenigerschwerwiegendeGefährdungeneingeführt.IneinerÜbergangszeitbiszum30.11.2010fürEinzelstoffeundbis31.05.2015fürGe-mische(Zubereitungen)kanndieKenn-zeichnungnachdembisherigenSystemoder–alternativ–nachdemGHS-Systemerfolgen.Zusätzlichgibtesnocheine2-jährgeÜbergangsfristfürvorherherge-stellteLagerbestände.

Luftgrenzwerte

GrenzwertefürGefahrstoffeinderLuftamArbeitsplatzsollenGesundheitsschädendurchEinatmenverhindern.

FüreineVielzahlvonStoffensindArbeits-platzgrenzwerte(AGW)festgelegt,dieinderTechnischenRegelfürGefahrstoffeTRGS900„Arbeitsplatzgrenzwerte“ver-öffentlichtsind.DerAGWgibtdieKon-zentrationan,biszuder(beiinderRegel8-stündigerExpositionan5TageninderWoche)akuteoderchronischeGesund-heitsschädenimAllgemeinennichtzuerwartensind.DieAGWlösenfrühereMAK-/TRK-Werteab.

Gefährdungsbeurteilung

ImRahmenderGefährdungsbeurteilungmussderArbeitgeberdieGefährdungenbeimUmgangderBeschäftigtenmitGe-fahrstoffenermitteln,bewertenunddienotwendigenSchutzmaßnahmenveran-lassen.Darüberhinausmussersichver-gewissern,obdievonihmveranlasstenSchutzmaßnahmenwirksamsind.DieErgebnissederGefährdungsbeurtei-lungsindzudokumentieren.ZurBewertungderGefährdungmussderArbeitgeberAusmaßundDauerderEinwirkungvonGefahrstoffenermitteln.DazuhaterfolgendeMöglichkeiten:• Messungendurchzuführenoderzu

beauftragen• ArbeitsbedingungenanMaschinen,

AnlagenundArbeitsplätzensozugestalten,dassdieArbeitsplatzgrenz-werte(Luftgrenzwerte)eingehaltenwerden.

SoweitfürbestimmteGefahrstoffe,z.B.fürkrebserzeugendeGefahrstoffe,AGWnochnichtfestgelegtsind,könnenfürdieGefährdungsbeurteilunghilfsweisean-dereLuftgrenzwerte,z.B.MAK-Werteder„ListederinternationalenGrenzwerte“(sieheGESTIS-Stoffdatenbankunterwww.dguv.de)herangezogenwerden.Der Geruchssinn gibt keinerlei Hinweis, ob Grenzwerte eingehalten sind.

Kennzeichnung, Luftgrenzwerte, Gefährdungsbeurteilung

6

Aufnahme in den Körper

Verschlucken

VorallemdurchmangelhafteHygiene(z.B.EssenmitverschmutztenHänden)könnenflüssigeundfesteGefahrstoffeindenKörpergelangen.

Berühren

BeiArbeitsstoffenkanndieAufnahmeindenKörperdurchdieHaut(hautresorptiveWirkung)entscheidendzurGefahrstoff-mengeimKörperbeitragen.

EinesolchehautresorptiveWirkungisthäufigbeiLösemittelninLackenundVerdünnungenvorhanden.

Einatmen

Gefahrstoffe,dieals• Gase• Dämpfe• Schwebstoffe(z.B.Nebel,Stäube,

Rauche)auftreten,könnendurchEinatmenindenKörpergelangen.

Aufnahme in den Körper

7

Organisatorische Maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Ersatzstoffe

FüreineReihevonArbeitsstoffenundAnwendungsbereichenexistierenwenigergefährlicheArbeitsstoffe,diesichinderPraxisfürbestimmteAnwendungsberei-chebewährthaben,z.B.:• WasserlackeanstellevonLackenmit

hohenLösemittelanteilen• FormaldehydarmeFurnierleime• LösemittelfreieReinigungsmittelauf

derBasiswaschaktiverSubstanzen,z.B.zumReinigenvonbeschichtetenSpanplatten.

• KennzeichnungdesProduktesoderAngabedergefährlichenEigenschaften(Gefahrensymbol,nachGHS:Gefahren-piktogramm)

• Arbeitsbereich,indemmitdemProduktumgegangenwird

• VerarbeiteteMenge(z.B.jährlichdurchgesetzteMenge,nichtdieLagermenge)

• Bearbeiter,StanddesVerzeichnisses

DerAnhangenthälteinMustereinesGefahrstoffverzeichnisses.

Gefahrstoffverzeichnis

DasGefahrstoffverzeichnishatdenZweck,einenÜberblicküberdieimBetriebverwendetenGefahrstoffeunddieeingesetztenMengenzugeben.DasVerzeichnisistBestandteilderGefähr-dungsbeurteilung.EssolltemindestensfolgendeAngabenenthalten:• BezeichnungdesProduktes(Handels-

name,ggf.interneBezeichnung)• Hersteller• GefährlicheInhaltsstoffelautSicher-

heitsdatenblatt

Organisatorische Maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Muster GmbH Gefahrstoffverzeichnis gem. §7 Abs. 8 GefStoffV Bearbeiter: Hr. Meier Stand/letzte Änderung: 30.09.10

Abteilung Hersteller Produkt-nummer

Handels-name

enthaltene Stoffe lt. Sicherheitsdatenblatt

Gefahren-symbol

R-Sätze S-Sätze EG-Sicher-heitsdaten-blatt vorh. / Stand

Jahres-menge 2009

Ober-flächen- abteilung

FarbenundLackeAG

DD987 PURLack n-Butylacetat,Xylol,Ethylacetat,Naphtha,1-Methoxy-2-propanol

FXi

R11,R36,R66,R67

S16,S23,S24/25,S51

10/2009 2000kg

Ober-flächen- abteilung

FarbenundLackeAG

DDH987 PURHärter

aliphatischePolyisocyanaten-Butylacetat

Xi R10,R43,R66,R67

S23,S24,S37,S38,S51

04/2009 200kg

Ober-flächen- abteilung

LackeundFarbenGmbH

NC08/15 Holzlackklar

Ethylacetat,Xylol,Ethylbenzol

F R11,R20/21,R36,R38,R66,R67

S23,S24,S51 01/2010 1700kg

Ober-flächen- abteilung

Fa.LackundWasser

AquaP5 Parkett-lack

Butylglykol __ R20/21/22,R36/38

__ 01/2009 600kg

Montage Schäum&Co.

M2K25 Montage-schaum

Diphenylmethan-diisocyanat,Isobutan,Ethan-1,2-diol,Dimethylether,Propan

XnF+

R12,R20/22,R36/37/38,R40,R42/43,R48/20

S2,S23,S24/25,S36/37/39,S45,S46,S51,S56

08/2010 150Kartu-schen

Bankraum KlebundPappAG

Kl1234 Kontakt-kleber

Ethylacetat,Cyclohexan,aliph.Kohlenwasserstoffe,Kolophoniumharz

XiFN

R11,R36/38,R50/53,R67

S2,S9,S16,S26,S29,S46

02/2010 15kg

Bankraum KlebundPappAG

WI4321 Weiss-leim

PVAcAluminium-chlorid

__ __ __ 09/2008 120kg

8

Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen

Leime, Kleber

VonWeißleimen(DispersionsleimeaufPVAc-Basis)gehenimRegelfallkeineGesundheitsgefahrenaus.BeiHarnstoff-Formaldehyd-Harz-LeimenkönnennachdirektemHautkontaktoderEinatmen,z.B.beimAnrühren,Haut-undSchleimhautreizungenoderallergischeReaktionenauftreten.BesondersbeiDau-erarbeitsplätzenanHeißpressenkönnendieseGesundheitsgefahrendurchFrei-setzenvonFormaldehydauftreten.VonausgehärtetenLeimen,z.B.inHolzwerk-stoffplatten,geheninderRegelkeineGesundheitsgefahrendurchFormaldehydaus.VonSchmelzklebern auf EVA-(Ethylen-Vinylacetat-)BasisgehenimRegelfallkeineGesundheitsgefahrenaus.Schmelzkleberauf PUR-(Polyurethan)BasisenthaltenIsocyanate,dienachEinatmenoderHautkontakteinereizendeWirkungaufHautundSchleimhäuteha-bensowieallergischeReaktionenauslö-senkönnen.BeiKontakt-Klebern(lösemittelhaltige1-Komponenten-Kleber)bestehenGesundheitsgefahrendurchdirektenHautkontaktundbeigroßflächigerVerarbeitungdurchEinatmenvonLöse-mitteldämpfen.Bei2-Komponenten-Klebern(PUR-Kleber,Epoxidharz-Kleber)gehenGesundheits-gefahrenvondenHärtern(IsocyanatebeiPUR-Klebern,AminebeiEpoxidharz-Klebern)undvondenHarzenselbstaus.DiesehabeninsbesonderebeidirektemHautkontaktaberauchnachEinatmeneinereizendeWirkungundkönnenaller-gischeReaktionenauslösen.BeiEpoxid-harzklebernistderdirekteHautkontaktaufGrundderstarksensibilisierendenWirkungunbedingtzuvermeiden.BeiSekundenklebern (Cyanacrylatkleber)bestehteineGefährdunginersterLiniedarin,dassVerklebungenmitderHautnuräußerstschwierigwiedergelöstwer-denkönnen.

Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen

Produkt Absaugung Atemschutz Schutzhandschuhe Schutzbrille

Weißleim

Harnstoff- Formaldehyd- Harz-Leim

EmpfohlenbeiDauerarbeits-plätzenanHeißpressen

SieheSicherheits-datenblatt,imRegelfallNitril

Dichtschlie-ßendeSchutz-brillebeimAnrühren

Schmelzkleber auf EVA-Basis

Schmelzkleber auf PUR-Basis

Empfohlen SieheSicherheits-datenblatt,imRegelfallNitrilfürkurzzeitigenEinsatz,z.B.Reinigung

Kontaktkleber FiltertypA–beigroßflächigerVerarbeitung

SieheSicherheits-datenblatt,imRegelfallNitril

Dichtschlie-ßendeSchutz-brillebeimSprühauftrag

2-Komponenten- Kleber

EmpfohlenbeiDauerarbeits-plätzenanPressen

SieheSicherheits-datenblatt,imRegelfallNitril

Sekundenkleber SieheSicherheits-datenblatt,imRegelfallNitril

Schutzmaßnahmen Leime/Kleber

9

Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen

UV-Lacke UV-Lacke(UV-härtendeLacke)enthaltennebenPhotoinitiatorenreaktivepolymeri-sierbareBindemittel,wiez.B.ungesättig-tePolyester-oderAcrylatharze,diedurchUV-Strahlungaushärten.Ausverfahrens-technischenGründenerfolgtdieVerarbei-tunginderRegelinweitgehendgeschlos-senenAnlagenmitAbsaugung.Gesundheitsgefahrenkönnensicherge-bendurch:• EinatmenvonLösemitteldämpfen

(z.B.beiBeschickungs-undReinigungsvorgängen)

• Hautkontakt,wegeneinermöglichenreizendenbzw.allergisierendenWirkungdesLackes

• Haut-undAugenschädigungdurchausderAnlageaustretendeUV-Streustrahlung

• EinatmenvonOzon

Lacke, Beizen

Nitro-Lacke Nitro-Lacke(Nitrocellulose/NC-Lacke)habeneinensehrhohenLösemittelanteil.SiehärtendurchVerdampfenderLöse-mittelaus.Gesundheitsgefahrenergebensichdurch• EinatmenvonLösemitteldämpfenoder

Aerosolen,wiesiebeimSpritzlackierenauftretenkönnen

• Hautkontakt(entfettendeWirkungbzw.AufnahmebestimmterStoffeüberdieHautindenKörper)

PUR-Lacke PUR-(DD-)Lackesindüberwiegend2-Kom-ponenten-ReaktionslackemitIsocyana-tenalsHärter.SieenthaltenzusätzlichLö-semittel.DieIsocyanatekönnensowohlnachEinatmenalsauchbeiHautkontaktallergischeReaktionenauslösen.SiewirkenaußerdemstarkreizendaufdieHautsowieaufdieSchleimhäutederAugenundAtemwege.

WasserlackeWasserlackekönneninwasserlöslicheundwasserverdünnbareSystemeein-geteiltwerden.

• Wasserlösliche LackeBindemittelisteininorganischenLöse-mittelnvorgelöstesHarz,z.B.Acrylat,dasdurchNeutralisation(Salzbildung)mitAminenineinewasserlöslicheFormgebrachtwird.DerAnteilanorgani-schenLösemittelnkannbiszu25%be-tragen.EineExpositionistsomitgegen-überdemBindemittel,denAminenunddemLösemittelgegeben.

• Wasserverdünnbare LackeDieBindemittelindiesenLackensindwasserunlöslich.SiewerdenbeiderHerstellungdesLackesmitHilfeober-flächenaktiverSubstanzenäußerstfeininWasserverteilt.DurchdiesenProzessentfälltdieMitverwendungvon„Hilfs-lösemitteln“oderAminen.EineExpo-sitionistsomitgegenüberdemBinde-mittelunddenoberflächenaktivenSubstanzengegeben.

GesundheitsgefahrenkönnendurchEin-atmenderLackaerosoleunddurchHaut-kontaktmitdemLackentstehen.

10

Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen

Lösemittel-BeizenLösemittel-BeizenhabeneinensehrhohenLösemittelanteil,derbeiderTrock-nungverdampft.Gesundheitsgefahrenergebensichdurch• EinatmenvonLösemitteldämpfenoder

Aerosolen,wiesiebeimSpritzlackierenauftretenkönnen

• Hautkontakt(entfettendeWirkungbzw.AufnahmebestimmterStoffeüberdieHautindenKörper)

Wasser-Beizen Wasser-BeizenwerdenmeistmitPinseloderSchwammaufgetragen.Gesund-heitsgefahrenergebensichdurchdirek-tenHautkontakt,vorallem,dasichdieFarbennurschwierigwiedervonderHautentfernenlassen.

Öle und Wachshaltige ProdukteÖle(„Naturöle“,„Naturhartöle“)undwachshaltigeProdukte(z.B.Bienen-wachs)enthaltenmeistpflanzlicheÖle(z.B.Leinöl,Citrusschalenöl,Terpentinöl),einigeSystemeauchSpezialbenzineoderandereLösemittel.GesundheitsgefahrenkönnenbeimEinatmenvonDämpfensowiebeidirektemHautkontakt(mögli-chesensibilisierendeWirkungvonein-zelnenInhaltsstoffen)entstehen.

Spezielle Lacke VoneinigenHerstellernwerdenspezielleLackeangeboten,z.B.Nanolacke,LackemitantibakteriellerWirkungdurchSilber-ionen.DabeihandeltessichinderRegelumlösemittelhaltigeLacke.Gesundheitsgefahrenergebensichdurch• EinatmenvonLösemitteldämpfenoder

Aerosolen• Hautkontakt.

Schutzmaßnahmen

Produkt Absaugung* Atemschutz Schutzhand-schuhe

Schutzbrille

Lösemittelhaltige 1-Komponenten-Lacke (z. B. Nitro-Lacke)

Ja** EmpfohlenA2(P2)-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig

sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen

BeimMischenundUmfüllenempfohlen

Lösemittelhaltige 1-Komponenten-Beizen (z. B. Nitro-Beizen)

Ja* EmpfohlenA2(P2)-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig

sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen

BeimMischenundUmfüllenempfohlen

Sonstige spezielle Lacke

EmpfohlenA2(P2)-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig

sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen

BeimMischenundUmfüllenempfohlen

PUR(DD)-Lacke

Wasser-Lacke Ja EmpfohlenA2P2-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig

sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen

BeimMischenundUmfüllenempfohlen

Wasser-Beizen EmpfohlenbeiSpritz-auftrag

EmpfohlenbeiSpritzauftrag,P2-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig

sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:Nitril

BeimMischenundUmfüllenempfohlen

Öle, Wachse Ja,beiSpritz-auftrag

EmpfohlenbeiSpritzauftrag,A2(P2)-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig

sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen

BeimMischenundUmfüllen

UV-Lacke Ja EmpfohlenA2(P2)-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig

sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen

BeimMischenundUmfüllenempfohlen

* Informationen zur Gestaltung der Absaugung siehe BG-Information „Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe – Bauliche, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb“ (BGI 740)

** Bei einer Verarbeitungsmenge von höchstens 100 l pro Jahr und einer wirksamen natürlichen Lüftung kann ausnahmsweise auf eine technische Lüftung verzichtet werden (BGIA/LASI-ALMA-Empfehlung von 2005)

11

Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen

Abbeizer

Eskommenunterschiedlichepastenför-migeundflüssigeSystemezurAnwen-dung:• Laugen(z.B.Kalilauge,Natronlauge)• Lösemittel-undchlorhaltigeSystem

(z.B.Dichlormethan/Methylenchlorid)• ChlorfreielösemittelhaltigeSysteme

(z.B.AcetoninVerbindungmitweiterenLösemitteln)

DichlormethanistalskrebserzeugendKategorie3(Verdachtaufkrebserzeugen-deWirkung)eingestuftundwirktaufdaszentraleNervensystem.ZahlreicheMessungenhabensehrhoheKonzentra-tionenergeben,dieerfahrungsgemäßzuGesundheitsschädenführenkönnen.Eswirddaherdringendempfohlen,dichlor-methanhaltigeAbbeizmittelnichtmehrzuverwenden(sieheTRGS612„Ersatzstof-fe,ErsatzverfahrenundVerwendungsbe-schränkungenfürdichlormethanhaltigeAbbeizmittel“;sieheauchErsatzprodukt-listeinwww.gisbau.de).LaugenwirkenbeidirektemKontaktstarkätzendaufdieHaut,AugenundSchleim-häutebishinzurZerstörungderbetroffe-nenKörperstellen.BeilösemittelhaltigenProduktenbe-stehenGesundheitsgefahrendurchEin-atmenvonLösemitteldämpfenoderdurchAufnahmederLösemittelüberdieHaut.DarüberbestehtbeidirektemHautkon-taktdieGefahrvonHautschädigungenaufgrundderentfettendenWirkung.

Bleichmittel

AlsBleichmittelwirdmeisteineLösungvonWasserstoffperoxid,manchmalgemischtmitSalmiakgeist(Ammoniak-lösung)verwendet.ZumAufhellengerb-stoffreicherHölzerkommengelegentlichSäuren(z.B.Oxalsäure,Zitronensäure)zurAnwendung.OxalsäuresolltewegenihrergiftigenWirkunggrundsätzlichnichtverwendetwerden.EinErsatzdurchZitro-nensäuresolltegeprüftwerden.BeidirektemKontaktsindwegenderätzendenWirkungdieserSubstanzendieHaut,AugenundSchleimhäutebe-sondersgefährdet.DieDämpfekönnenAugenundAtemwegereizen.

SchutzmaßnahmenBeiderVerarbeitungmüssenSchutzhand-schuhe(z.B.Nitril)undSchutzbrille(mitSeitenschutz)getragenwerden.

AtemschutzK2(Kennfarbegrün)kannbeimEinsatzammoniakhaltigerProduktenotwendigsein.

Holzkitte/-spachtel

HandelsüblichsindlösemittelhaltigeHolzkitte/-spachtel.GegenüberdenGe-fahrendurchdirektenHautkontakttretenGefahrendurchEinatmenvonLösemittel-dämpfenwegendergeringenOberflächenindenHintergrund.BesondereSchutzmaßnahmensindbeigelegentlicherAnwendungnichtnotwen-dig.

Produkt Absaugung* Atemschutz Schutzhandschuhe Schutzbrille

Laugen entfällt Entfällt,wennkeineAerosoleauftreten

sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:Nitril

Ja,mitSeiten-schutz,Gesichtsschutzempfohlen

Lösemittel - haltige, chlorfreie Systeme

Absaugungempfohlen,mindestensgutenatürlicheLüftungnotwendig

EmpfohlenA2(P2)-Maske.BeiwirksamerLüftungi.d.R.nichtnotwendig

sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:Nitril

Empfohlen

Schutzmaßnahmen Abbeizer

* Informationen zur Gestaltung der Absaugung siehe BG-Information „Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe – Bauliche, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb“ (BGI 740)

12

Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen

Holzschutzmittel

SiehehierzuBG-Information„Holzschutz-mittel–HandhabungundsicheresArbei-ten“(BGI736)

Montageschäume

Messungenhabenergeben,dassdieArbeitsplatzgrenzwertevonIsocyanatenbeigutenLüftungsbedingungendeutlichunterschrittenwerden.BeientsprechenddisponiertenPersonenkönnenjedochGesundheitsgefahrenvondenIsocyanatenausgehen,diesowohlnachEinatmenalsauchbeiHautkontaktmitnichtausgehärtetenSchäumenschoningeringenKonzentrationeneinehohesensibilisierende(allergisierende)Wir-kunghaben*.AußerdemwirkenIsocya-natestarkreizendaufdieHautsowieaufSchleimhäutederAugenundAtemwege.

SchutzmaßnahmenHautkontaktmitnichtausgehärtetenSchäumenvermeiden,gegebenenfallsSchutzhandschuhe,z.B.ausNitril,tragen.GenerellsolltebeijedemUmgangmitMontageschaumkartuscheneineSchutz-brillegetragenwerden,weildamitgerech-netwerdenmuss,dassMontageschaumunkontrolliertaustritt.

Dichtungsmassen

AlsDichtungsmassenwerdenSilikon(Silikonkautschukmassen)undAcryl(Acrylatdispersionen)eingesetzt.BeidirektemHautkontaktmitSilikonkönnendiebetroffenenHautpartiengeschädigtwerden.Gesundheitsgefah-rendurchflüchtigeInhaltsstoffen,diediebeiderAushärtungvonSilikonfreigesetztwerden(jenachSystemz.B.Essigsäure,Amine),tretengegenüberderGefährdungdurchHautkontaktindenHintergrund.

SchutzmaßnahmenEinweg-Schutzhandschuhez.B.ausNitrilverwenden

* eine sensibilisierende Wirkung tritt je nach gesundheitlicher Verfassung und persönlicher Empfindlichkeit meist nur bei wenigen Personen auf.

HolzschutzmittelHandhabung und sicheres Arbeiten

BGI 736Ausgabe 11/2009

Xi T

13

Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen

Holzstäube und Stäube von Holzersatzstoffen

SiehehierzuBG-Information„Holzstaub–Gesundheitsschutz“(BGI739-1).

Thermisch modifiziertes Holz (thermally modified timber, „TMT“)BeithermischmodifiziertemHolz(Ther-moholz)handeltessichumunterSauer-stoffmangelerhitzteMassivhölzer,z.B.Buche,Esche,Pappel,Kiefer,diedurchdieseBehandlungz.B.feuchteresistenterwerden.FürdieVerarbeitunggeltendiegleichenSchutzmaßnahmenwiefürdieMassivholzverarbeitung.

WPC (Wood-Plastic-Composite)BeiWPChandeltessichumeinenVer-bundwerkstoffausHolzfasernoderHolz-mehlundPolypropylenoderPolyethylen.DerWerkstoffistdreidimensionalver-formbarundweisteinehoheFeuchte-resistenzauf.FürdieVerarbeitunggeltendiegleichenSchutzmaßnahmenwiefürdieMassivholzbearbeitung.

Holzwolle-Zement-Leichtbauplatten (HWL-Platten)HWLwerdenausHolzwolle(meistFichteoderKiefer)undMagnesitoderZementhergestellt.DiealsschwerentflammbargeltendenPlattenwerdenz.B.alsPutz-trägeroderAkustikplatteneingesetzt.FürdieVerarbeitunggeltendiegleichenSchutzmaßnahmenwiefürdieMassiv-holzbearbeitung

Reinigungsmittel

HäufigwerdenlösemittelhaltigeReini-gungsmitteleingesetzt,diez.B.AlkoholeoderBenzineenthalten.Gesundheits-gefahrenergebensichdurchdirektenHautkontakt(entfettendeWirkung)unddurchEinatmenvonLösemitteldämpfen.

SchutzmaßnahmenSchutzhandschuhe,z.B.ausNitril,tra-gen.Beihäufiger,großflächigerAnwen-dung,z.B.ReinigungvonMöbelteilenanständigenArbeitsplätzen,istzumin-destfüreinegutenatürlicheLüftungoderRaumlüftungzusorgen,wennnichteineAbsaugunginstalliertist.GrundsätzlichsolltenlösemittelhaltigeReinigerdurchtensidhaltigeProdukteaufWasserbasisersetztwerden.

Mineralwolldämmstoffe

VondenheuteneuverwendetenProduk-tengeheninderRegelkeinebesonde-renGesundheitsgefahrenaus.AllerdingskönnendieFasernmechanischeHaut-reizungen(Juckreiz)sowieAtemwegs-undAugenreizungenverursachen.

SchutzmaßnahmenBeistaubintensivenArbeiten,z.B.beimZuschneidenvonMineralwolle,undbeiÜberkopfarbeitenwirddasTragenvonAtemschutz(P2-Maske),Handschuhen,Schutzanzug(Einwegoverall)undSchutz-brilleempfohlen.ZumUmgangmitAlt-DämmstoffensieheAbschnitt„AlteMineralwolledämmstoffe“Seite14.

HolzstaubGesundheitsschutz

BGI 739-1Ausgabe 07/2009

14

Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen

Alte MineralwolldämmstoffeMineralwoll-Dämmstoffeenthaltenmindestens90%künstlicheMineral-fasern,KunstharzundweitereZusätzewiez.B.wasserabweisendeStoffe.BeiderEntfernungoderBearbeitungdie-serMaterialienkönnenFasernfreige-setztwerden.Beivor1996eingebautenMaterialienistgrundsätzlichdavonaus-zugehen,dassdieseFasernkrebsver-dächtigsind,inEinzelfällenkanndiesnochbisEndeder90erJahrederFallsein.DieserVerdachtkannnurdurcheinenEinzelnachweiswiderlegtwerden.BeiderDurchführungvonSanierungsarbeitennotwendigeMaßnahmensindinderTRGS521„Abbruch-,Sanierungs-undInstandhaltungsarbeitenmitalterMine-ralwolle“beschrieben,sieheauchHand-lungsanleitung„UmgangmitMineral-wolle-Dämmstoffen“www.gisbau.de.

Alte Holzschutzmittel (Pentachlorphenol)Pentachlorphenol(PCP)wurdebisindie80erJahrealsBestandteilvonHolz-schutzmittelnauchinInnenräumeneingesetzt.BeiSanierungs-oderReno-vierungsarbeitenkönnendieseHolz-schutzmittelz.B.gebundenanStäubefreigesetztwerdenundMenschundUmweltgefährden.SanierungsarbeitendürfennurdurchfachkundigePersonenerfolgen,erforderlicheSchutzmaßnah-mensindinderTRGS524„Schutzmaß-nahmenfürArbeiteninkontaminiertenBereichen“beschrieben.

Polymergebundene Mineralwerkstoffe (z.B. Corian, Varicor)

BeidiesenProduktenhandeltessichumVerbundwerkstoffeausKunstharzen(Acrylaten,Polyester)mitmineralischenBestandteilen(Aluminiumhydroxid,Pig-mente,Füllstoffe).Siewerdenz.B.fürInnenausbauteninNassbereicheneinge-setztundkönnenmitüblichenHolzbear-beitungsmaschinenbearbeitetwerden.BeiderVerarbeitungsindmitHolzverar-beitungvergleichbareSchutzmaßnahmenausreichend.Nebendeno.g.Produktensindauchquarzhaltigepolymergebun-deneMineralwerkstoffeimHandel.BeiderVerarbeitungdieserMaterialiensindSchutzmaßnahmenvergleichbarmitderNatursteinbearbeitungzutreffen;wegenderHärtedesMaterialssindfürdieBear-beitungtypischeWerkzeugeausderHolz-bearbeitungnichtgeeignet.

Lackstäube

BeimLackzwischenschliffistmitdemAuftretenvergleichsweisehoherStaub-konzentrationen,meisteinGemischvonHolz-undLackstäuben,zurechnen.BeiArbeitengrößerenUmfangsundDauerschleifarbeitsplätzensinddeshalbtechnischeSchutzmaßnahmenerforder-lich,z.B.abgesaugteSchleiftische.SiehehierzuBG-Information„Holzstaub–Gesundheitsschutz“(BGI739-1).

Gefahrstoffe bei Sanierungsarbeiten

AsbestTypischeAnwendungsbereichefürAsbestimBaubereichwarenz.B.Brandschutz-platten,Dacheindeckungen,Isolations-materialien(Schnüre,Textilien),Spritz-asbest,BestandteilevonBodenbelägen(Cushion-Vinyl),Dichtungen,Rohre.HeutedarfAsbestnichtmehrverwen-detwerden,einUmgangistnurimZugevonAbbruch-,Sanierungs-undInstand-haltungsarbeitenzulässig.DieseArbeitendürfennurdurchsachkundigePersonendurchgeführtwerden.Hierbeisindum-fangreicheorganisatorischeundtech-nischeMaßnahmenerforderlich(sieheTRGS519Asbest–Abbruch-,Sanierungs-oderInstandhaltungsarbeiten).

Steinkohlenteerhaltige ParkettkleberBisEndeder60erJahrewurdenalsParkettkleberauchKleberaufBasisvonSteinkohlenteer,gelöstinorganischenLösemitteln,eingesetzt.DieseKleberkönnenpolyzyklischearomatischeKoh-lenwasserstoffeenthalten,diealskrebs-erzeugendbeimMenscheneingestuftsind.Arbeiten,beidenendieseKleberbzw.Bestandteiledarausfreigesetztwerdenkönnen,sindmitumfangreichenSchutzmaßnahmenverbundenunddürfennurdurchfachkundigePersonendurchgeführtwerden.sieheBroschüreSanierungPAK-haltigerKlebestoffe,www.gisbau.de

Blei in AltanstrichenAlteBeschichtungenz.B.vonHolz-fensternkönnenimZeitraumbisca.1960(neueBundesländerbisca.1990)BleiweissteilweiseinsehrhohenKon-zentrationenenthalten.BeimEntfernenoderBearbeitendieserBeschichtungenkannbleihaltigerStaubfreigesetztwerden.BeiderartigenArbeitensindumfangreicheorganisatorischeundtech-nischeMaßnahmenerforderlich,umeineGefährdungvonPersonenundFreisetzungvonbleihaltigemStaubindieUmweltzuvermeiden.Informatio-nenhierzuTRGS505„Blei“,Expositions-beschreibungsiehewww.gisbau.de

HolzstaubGesundheitsschutz

BGI 739-1Ausgabe 07/2009

15

Absaugung, Lüftung

Absaugung, Lüftung

MaßnahmenbeiderFreisetzungvonStaubundSpänen(z.B.Holzstäube,Lackschleifstäube,Kunststoffstäube)sieheBG-Information„Holzstaub–Gesundheitsschutz“(BGI739-1).

HolzstaubGesundheitsschutz

BGI 739-1Ausgabe 07/2009

Lackierräume und -einrichtungenfür flüssige BeschichtungsstoffeBauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb

BGI 740Ausgabe 06/2008

MaßnahmenbeiderFreisetzungvonDämpfenundAerosolen(z.B.Lacknebel,Lösemitteldämpfe)sieheBG-Information„LackierräumeundLackiereinrichtungen–BaulicheEinrichtungen,Brand-undExplosionsschutz,Betrieb“(BGI740).

16

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche SchutzausrüstungenAtemschutz

ImSinnederGefahrstoffverordnungha-bentechnischeoderorganisatorischeMaßnahmenzurStaubminderungstetsVorrang.DasTragenvonAtemschutzistnurvorübergehenderlaubt.DerGesetz-geberwilldamiterreichen,dassAtem-schutznichtdauerhaftgetragenwirdunddadurchtechnischeundorganisatorischeMaßnahmenunterbleiben.

DerAtemschutzmussaufdenGefahrstoffbzw.dasArbeitsverfahrenabgestimmtsein.

BeimausschließlichenAuftretenvonStäubensindgeeignet• Halb-/ViertelmaskenmitP2-Filter,• partikelfiltrierendeHalbmaskenFFP2

und• FiltergerätemitGebläseTM1Poder

solchemitGebläseundHelmoderHaubeTH2P.

BeimAuftretenvonLösemittelnsindgeeignet• Halb-/ViertelmaskenmitKombifilter

A2P2• FiltergerätemitGebläseTM2APoder

solchemitGebläseundHelmoderHaubeTH2AP

17

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche SchutzausrüstungenHautschutz

KonsequenterHautschutzbedeutet:• schützen,durchHautschutzmittel• reinigen,durchHautreinigungsmittel• pflegen,durchHautpflegemittel

Hautschutzmittel

HautschutzmittelhabendieAufgabe,• einenschützendenFilmaufderHautzu

bilden,ohnedienatürlichenHautfunk-tionenzubeeinträchtigen

• dasEindringenhautschädigenderStof-fezureduzieren

• denHautkontaktmitallergie-bzw.krankheitsauslösendenStoffenzuver-mindern

• dieHautreinigungnachArbeitsendezuerleichtern

Hautreinigungsmittel

DieReinigungswirkungwirderzieltdurch• waschaktiveSubstanzen• Reibemittel(nichtSand)• PräparatemithautverträglichenLöse-

mittelnbeibesondersstarkerVer-schmutzungdurchz.B.direktenHaut-kontaktmitlösemittelhaltigenundöligenHolzschutzmitteln

Hautpflegemittel

NachderReinigungderHautunbedingtHautpflegemittelauftragen.

GeeigneteHautpflegemittelsindfett-undfeuchtigkeitshaltig.SieunterstützendienatürlicheRegenerationderHaut.

Hautschutzplan

AbhängigvomArbeitsverfahrenbzw.denArbeitsstoffenmüssengeeignetePräpara-teausgewähltundarbeitsplatzbezogenineinemHautschutzplanfestgelegtwerden.BeispielsieheAnhang.

Verdünnungen (z.B. Nitroverdünnungen, Universal-verdünnungen, Terpentinersatz) dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden.

Arbeitsstoff Hautschutzmaterial

wasserlöslicheArbeitsstoffe,z.B.Säuren,Laugen,Wasserlacke,lösemittelfreieReinigungsmittel

wasserunlöslicheHautschutzmittel(sog.Wasser-Öl-Emulsionen)

wasserunlöslicheArbeitsstoffe,z.B.lösemittelhaltigeLacke,Klebstoffe,Reinigungsmittel

wasserlöslicheHautschutzmittel(sog.Öl-in-Wasser-Emulsionen)

18

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche SchutzausrüstungenSchutzhandschuhe

SchutzwirkungvonKunststoff-Schutz-handschuhengegenüberChemikalienunbedingtvomHerstellererfragenbzw.nachSicherheitsdatenblattauswählen.

TretennebendenGefährdungendurchdieArbeitsstoffenochandereGefähr-dungen,z.B.Schnittverletzungen,auf,istdiesbeiderAuswahlderSchutzhand-schuhezuberücksichtigen.

BeimUmgangmitChemikalienkeineSchutzhandschuheaussaugfähigemMaterial,z.B.Leder,tragen.BeimTragenvonSchutzhandschuhensindBaumwoll-unterziehhandschuheempfehlenswert.

Schutzhandschuhe sind als alleinige Hautschutzmaßnahme nicht aus-reichend, deshalb immer zusätzlich Hautschutzmittel verwenden.

19

Persönliche Schutzausrüstungen

AugenschutzistinsbesonderebeimUmgangmitätzendenArbeitsstoffen,z.B.Säuren,Laugen,Bleichmittel,Abbeizerzuverwerden:• SchutzbrillemitSeitenschutznach

DINEN166oder• Gesichtsschutzschirm

Persönliche SchutzausrüstungenAugenschutz

20

Unterweisung, Betriebsanweisung

HierzumüssenBetriebsanweisungener-stelltwerden.DieregelmäßigeUnterwei-sungistdurchUnterschriftzubestätigen.EinExemplarderBetriebsanweisungistandenArbeitsplätzenauszuhängen.

EntwürfevonBetriebsanweisungenfürverschiedeneGefahrstoffesindimInter-netabrufbar,z.B.unter:• www.bghm.de• www.wingis-online.de

MustereinerBetriebsanweisungsieheAnhang.

VorBeginnderArbeitenmüssendieGe-fährdungenamArbeitsplatzbeimEinsatzdesProduktesermittelt,diegeeignetenSchutzmaßnahmenfestgelegtundinderGefährdungsbeurteilungdokumentiertwerden.

Beschäftigte,diemitGefahrstoffenum-gehen,sindvorAufnahmederTätigkeitunddanachinangemessenenZeitabstän-den,jedochjährlichmindestenseinmal–Jugendlichemindestenshalbjährlich–überdieGefahrenundSchutzmaß-nahmenzuunterweisen.

Unterweisung, Betriebsanweisung

26

Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz

Unterweisung „Gefahrstoffe“

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

• die erforderlichen Schutzmaßnahmen beachtet werden• und, soweit erforderlich, persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Atemschutz, Schutzhandschuhe, benutzt werden.

§§ 4.30 BGV A1, § 14 Gefahrstoffverordnung

Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr. Name, Vorname Datum Unterweisung bestätigt

* Nichtzutreffendes bitte streichen

Hautschutzplan fürSchreiner/Tischler und Möbelfertigung

Geeignete Produkte verschiedener HerstellerStand: 02/2006

Hautgefährdung Hautschutz Hautreinigung Hautpflege

A: Physioderm GmbH & Co. KG, Woellnerstr. 26, 67065 Ludwigshafen; Fax-Nr. 06 21-5 49 67 58B: Prodene Wilden GmbH, Odenwaldstr. 57, 63322 Rödermark; Fax-Nr. 0 60 74 -9 17 66 -99C: Stockhausen GmbH STOKO Skin Care, Bäkerpfad 25, 47805 Krefeld; Fax-Nr. 0 2151-3815 02D: HERWE – Chem.- techn. Erzeugnisse GmbH, Kleines Feldlein 20, 74889 Sinsheim-Düren; Fax-Nr. 0 72 61- 92 81 20

Tätigkeiten im Maschinen-, Bank- und Lackierraum; Montagearbeiten und Arbeiten auf Baustellen (typische Schreinerarbeiten)

A: Sansibon/SaniwipB: Lordin protec TC: StokodermD: Herwederm

A: Topscrub nature/Topscrub

B: Lordin liquid spezialC: SolopolD: Verturan

A: Physioderm Crème/Cura soft

B: Lordin Care SC: StokolanD: Herwe Cura

Bankraum und Lackierraum:Umgang mit stark anhaftendenArbeitsstoffen, z.B. Leime, Kleber, Lacke (NC-, PUR-Lacke),organische Lösemittel

A: SansibonB: Lordin protect TC: ArretilD: Herwesan

A: Topscrub nature/Rapituff

B: Lordin liquid spezialC: Slig spezialD: Verturan

A: Physioderm Crème/Cura soft

B: Lordin Care SC: StokolanD: Herwe Cura

In der Tabelle ist nur eine Auswahl der auf dem Markt befindlichen Produkte wiedergegeben. Sie erhebt keinenAnspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Auswahl besonders geeigneter Produkte dar.

Hautschutz:

vor Arbeitsbeginn, auch nachPausen

Hautreinigung:

vor Pausen, nach der Arbeit

Hautpflege:

nach der Arbeit

Lackierraum:Umgang mit Wasserlacken,Wasserbeizen

A: SaniwipB: Cewipa protect SVS/

Lordin multiprotectC: FulguranD: Herwederm

A: Stephalen Vital/Topscrub nature

B: Lordin fluidC: Praecutan plusD: Verturan

A: Physioderm Crème/Cura soft

B: Lordin Care P/Lordin care

C: StokolanD: Herwe Cura

Montage und Arbeiten auf Baustellen:Einwirkung von kalk- oder zement-haltigen Baustäuben, künstlichenMineralfasern, Umgang mit Dicht-massen oder Montageschäumen

A: Sansibon/SaniwipB: Cewipa protect SVS/

Lordin multiprotectC: TravabonD: Herwesan

A: Topscrub nature/Topscrub plus

B: Lordin liquid C: KrestopolD: Herculan forte

A: Physioderm Crème/Cura soft

B: Lordin Care P/Lordin Care

C: StokolanD: Herwe Cura

Haut_Tischler+Möbel 04.07.2006 11:27 Uhr Seite 1

29

Anhang 3

Dies

er E

ntw

urf m

uss

noch

dur

ch v

erfa

hren

sspe

zifis

che

Anga

ben

ergä

nzt u

nd v

om U

nter

nehm

er u

nter

schr

iebe

n w

erde

n.

Verarbeitung von lösemittelhaltigen Lacken, Verdünnungen, Beizen und Reinigungsmitteln

Lösemittelhaltige Lacke wie PUR-Lacke, NC-Lacke (Nitrozellulose-Lacke) bei Verarbeitung durch Spritzen (Airless, Airmix, Becherpistole) oder andere

Auftragsverfahren; lösemittelhaltige Verdünnungen und Reinigungsmittel. Wichtige Inhaltsstoffe sind Kohlenwasserstoffe (aromatisch, z.B. Xylol, Toluol,

Ethylbenzol; aliphatisch, z.B. Testbenzin), Alkohole (z.B. Butanol), Ester (z.B. Ethylacetat, Butylacetat) und Ketone (z.B. Aceton, Methylethylketon).

Härter von PUR-Lacken enthalten Isocyanate.

Dämpfe und Nebel können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Einatmen, Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) oder Aufnahme durch die Haut können zu Gesundheitsschäden führen. Kann reizen, Schwindel und Kopfschmerzen hervorru-fen und zu Allergien führen. Dauerhafte Schäden möglich. PUR-Lacke: Augenschäden bei direktem Lackkontakt möglich. Wassergefährdend – Eindringen in Boden, Wasser und Kanalisation vermeiden.

Produkte sind brennbar, geeignete Löschmittel sind Kohlendioxid, Löschpulver oder -schaum. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung. Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe. Nach Verschütten/Auslaufen mit saugfähigem Material (z. B. Sand, Kieselgur) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben beseitigen. Zuständiger Arzt oder Klinik: ……………………………………………………………………………………………………………………………………………Fluchtweg: …………………………………………………………………………………… Unfalltelefon: …………………………………………………………

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünner für die Reinigung verwenden. Nach Einatmen: Frischluft. Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Sei-tenlage. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand: sofort künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Medizi-nisches Kohlepulver verabreichen, Arzt rufen. Ersthelfer: …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung in verschließbaren, gekennzeichneten Gebinden sammeln. Abfälle verschiedener Lacksysteme nicht mischen.

Unterschrift des Unternehmers

Von Zündquellen fernhalten. Keine offenen Flammen, nicht rauchen. Nicht auf heiße Flächen spritzen. Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Elektrische Aufladung durch Erdung vermeiden. Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, engen Räumen und Behältern, da Dämpfe schwerer sind als Luft. Kriechende Dämpfe können auch bei größerer Entfernung zur Entzündung führen. Entstehende Aerosole und Dämpfe sind wirksam abzusaugen. Vor-ratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken. Gefäße nicht offen stehen lassen. Berührung mit Augen, Haut und Klei-dung vermeiden. Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen, nach Arbeitsende Hautpflegemittel auftra-gen. Verunreinigte Kleidung wechseln.Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Schutzbrille, bei PUR-Lacken: Vollschutzbrille!Atemschutz: Gasfilter A2 (braun) mit vorgeschaltetem Partikelfilter P2. In Gruben, Schächten und Silos nur umgebungs-luftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden! Handschutz: Es gibt kein Handschutzmaterial, das gegen alle Lösemittel beständig ist. Handschuhe (Nitril, Butylkautschuk, Fluorkautschuk) sind nur als Spritzschutz bei kurzfristigen Arbeiten geeignet. Hautschutz: Für unbedeckte Körperteile fettfreies oder -armes Hautschutzmittel (Öl-in-Wasser-Emulsion) verwenden.Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle.

Betriebsanweisung Nr. EntwurfGem. § 14 GefStoffV

Betrieb:

Druckdatum: 01.07.2010

Leicht entzündlich

Gesundheits- schädlich

Gefahren für Mensch und Umwelt

Verhalten im Gefahrenfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

21

Hygienische Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen

Hygienische Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

DiearbeitsmedizinischeVorsorgeträgtdazubei,arbeitsbedingteGesundheits-gefahrenfrühzeitigzuerkennenundgesundheitlicheBeeinträchtigungenzuvermeiden.Sieumfasstu.a.diearbeits-medizinischeBeurteilungderarbeits-bedingtenGesundheitsgefährdungen,dieEmpfehlungvonSchutzmaßnahmen,dieAufklärungundBeratungvonBeschäf-tigtenunddieDurchführungvonarbeits-medizinischenVorsorgeuntersuchungenzurFrüherkennungvonGesundheits-störungenundBerufskrankheiten.

ArbeitsmedizinischeVorsorgeunter-suchungenkönnenabhängigvondenRandbedingungen• verpflichtendeUntersuchungen,• Angebotsuntersuchungenoder• Wunschuntersuchungensein.

Hygienische Maßnahmen

IndenArbeitsräumen• nichtessen,trinken,rauchenund• keineNahrungsmittelaufbewahren.

VerschmutzteHautmitspeziellenHautrei-nigungsmittelnodervielSeifewaschen.AlsArbeitsstoffeeingesetzteLösemitteldürfenzurHautreinigungaufkeinenFallverwendetwerden.NachderReinigungderHautunbedingtHautpflegemittelauf-tragen.

Verpflichtendsindz.B.Untersuchungen,wennBeschäftigtegegenüberHartholz-stäubenmitKonzentrationenvonmehrals2mg/m³inderLuftexponiertsind,beigeringerenKonzentrationensinddieseUntersuchungenanzubieten.

WeitereAnlässefürUntersuchungenkönnenz.B.einUmgangmitsensibilisie-rendenStoffen(z.B.Expoxidharzen)mitHautkontaktodereineExpositiongegen-überSchweißrauchensein.

Nähereshierzuregeltdie„VerordnungzurarbeitsmedizinischenVorsorge“(ArbMedVV).LeitlinienfürdieDurch-führungsinddie„Berufsgenossenschaft-lichenGrundsätzefürarbeitsmedizini-scheVorsorgeuntersuchungen“.

22

Beschäftigungsbeschränkungen

Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche

NachdemJugendarbeitsschutzgesetzdarfderUnternehmerJugendlichemit• hochentzündlichen,• leichtentzündlichen,• entzündlichen,• explosionsgefährlichen,• brandfördernden,• sensibilisierenden,• umweltgefährdenden,• sehrgiftigen,• giftigen,• gesundheitsschädlichen,• krebserzeugenden,• fruchtschädigenden,• erbgutverändernden,• ätzenden,• reizendenoder• insonstigerWeisedenMenschen

chronischschädigendenGefahrstoffennurdannbeschäftigen,wenn• dieLuftgrenzwerteunterschritten

werden,• dieArbeitenmitdiesenStoffenzum

ErreichendesAusbildungszieleserforderlichsind,

• dieJugendlichendurcheinenFach-kundigenbeaufsichtigtwerden.

Werdende oder stillende Mütter

NachderVerordnungzumSchutzderMütteramArbeitsplatzdürfenwerdendeoderstillendeMüttermit• sehrgiftigen,• giftigen,• gesundheitsschädlichenoder• insonstigerWeisedenMenschen

chronischschädigendenGefahrstoffennichtbeschäftigtwerden,wenndieGrenzwerteüberschrittensind.

Werdende Mütterdürfenmit• krebserzeugenden,• fruchtschädigendenoder• erbgutveränderndenGefahrstoffennurdannbeschäftigtwerden,wennsiebeimbestimmungsgemäßenUmgangdenGefahrstoffennichtausgesetztsind.

Eswirddringendempfohlen,stillende Mütternichtmit• krebserzeugenden,• fruchtschädigendenoder• erbgutveränderndenGefahrstoffenzubeschäftigen,wenneskeineGrenz-wertegibt.

23

Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz

Brand- und Explosionsschutz

Siehehierzu• BG-Information„Absauganlagenund

SilosfürHolzstaub-späne–BaulicheEinrichtungen,Brand-undExplosions-schutz,Betrieb“(BGI739-2)und

• BG-Information„Lackierräumeund-einrichtungen,Brand-undExplosions-schutz,Betrieb“(BGI740)

Lagerung, Aufbewahrung

SieheauchBG-Information„Lackier-räumeund-einrichtungenfürflüssigeBeschichtungsstoffe“(BGI740).

NachUmfüllenmüssendieBehälterwiedasOriginalgebindegekennzeichnetwer-den.AufkeinenFalldürfensieinBehälterabgefülltwerden,indenenüblicherweiseGetränkeoderLebensmittelaufbewahrtwerden.

SehrgiftigeundgiftigeArbeitsstoffemüs-senunterVerschlussgelagertwerden.

WasserstoffperoxidhaltigeBleichmittelundHärtervonPolyesterlackenmüssenvondenübrigenArbeitsstoffengetrenntgelagertwerden.

Nach Hautkontakt:• VerschmutzteKleidungsofortwechseln• HautsofortmitgeeignetemHaut-

reinigungsmittel(LieferfirmenvonHautschutz-,Hautreinigungs-undHaut-pflegemittelnbefragen)odermitWasserundSeifereinigen

• GegebenenfallsArztaufsuchen

Nach Verschlucken:• SofortMundausspülenundreichlich

Wassertrinken.KeinesfallsMilch,Rizinusöl,Alkoholoderanderesoge-nannteHausmittelverabreichen

• KeinesfallsErbrechenherbeiführen• SofortArztaufsuchen

Bei Bewusstlosigkeit:• SofortinstabileSeitenlagebringen• Arztrufen

Erste Hilfe

Nach Augenkontakt:• Sofortsorgfältigunterfließendem

WasserbeigespreiztenLidernmindes-tens10MinutenspülenoderAugen-spülflaschemitAugenspüllösungbenutzen

• AnschließendimmereinenAugenarztaufsuchen

Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz

Der Arzt muss über Art und Wirkung des schädigenden Arbeitsstoffes informiert werden. Dazu Sicherheits-daten blätter und Betriebsanweisun-gen mitgeben.

Getrennte Lagerung organischer Peroxide (Härter)

24

Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz

Betr

ieb

„Gef

ahrs

toff v

erze

ichn

is

gem

. §7

Abs.

8 G

efSt

off V”

Bear

beite

r:

Stan

d/le

tzte

Än

deru

ng:

Abte

ilung

Her

stel

ler

Prod

ukt-

num

mer

Han

dels

-na

me

enth

alte

ne

Stoff

e lt

. Sic

her-

heits

date

nbla

tt

Gef

ahre

nsym

bol

R-Sä

tze

S-Sä

tze

EG-S

iche

rhei

ts-

date

nbla

ttvo

rhan

den/

Stan

d

Jahr

esm

enge

2010

Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und ExplosionsschutzDi

eser

Ent

wur

f mus

s no

ch d

urch

ver

fahr

enss

pezi

fisch

e An

gabe

n er

gänz

t und

vom

Unt

erne

hmer

unt

ersc

hrie

ben

wer

den.

VerarbeitungvonlösemittelhaltigenLacken,Verdünnungen,BeizenundReinigungsmitteln

LösemittelhaltigeLackewiePUR-Lacke,NC-Lacke(Nitrozellulose-Lacke)beiVerarbeitungdurchSpritzen(Airless,Airmix,Becherpistole)oderandere

Auftragsverfahren;lösemittelhaltigeVerdünnungenundReinigungsmittel.WichtigeInhaltsstoffesindKohlenwasserstoffe(aromatisch,z.B.Xylol,Toluol,

Ethylbenzol;aliphatisch,z.B.Testbenzin),Alkohole(z.B.Butanol),Ester(z.B.Ethylacetat,Butylacetat)undKetone(z.B.Aceton,Methylethylketon).

HärtervonPUR-LackenenthaltenIsocyanate.

DämpfeundNebelkönnenmitLuftexplosionsfähigeGemischebilden.ErhöhteEntzündungsgefahrbeidurchtränktemMaterial(z.B.Kleidung,Putzlappen).Einatmen,Verschlucken(Essen,Trinken,RauchenmitbeschmutztenHänden)oderAufnahmedurchdieHautkönnenzuGesundheitsschädenführen.Kannreizen,SchwindelundKopfschmerzenhervorru-fenundzuAllergienführen.DauerhafteSchädenmöglich.PUR-Lacke:AugenschädenbeidirektemLackkontaktmöglich.Wassergefährdend–EindringeninBoden,WasserundKanalisationvermeiden.

Produktesindbrennbar,geeigneteLöschmittelsindKohlendioxid,Löschpulveroder-schaum.BeiBrandinderUmgebungBehältermitSprühwasserkühlen.Berst-undExplosionsgefahrbeiErhitzung.BeiBrandentstehengefährlicheDämpfe.NachVerschütten/AuslaufenmitsaugfähigemMaterial(z.B.Sand,Kieselgur)aufnehmenundwieunterEntsorgungbeschriebenbeseitigen. Zuständiger Arzt oder Klinik:……………………………………………………………………………………………………………………………………………Fluchtweg:……………………………………………………………………………………Unfalltelefon:…………………………………………………………

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt:10MinutenmitWasseroderAugenspüllösungspülen.Nach Hautkontakt:VerunreinigteKleidungsofortausziehen.MitvielWasserundSeifereinigen.KeineVerdünnerfürdieReinigungverwenden. Nach Einatmen: Frischluft.Atemwegefreihalten:Zahnprothesen,Erbrochenesentfernen.BeiBewusstlosigkeitstabileSei-tenlage.AtmungundPulskontrollieren.BeiAtem-oderHerzstillstand:sofortkünstlicheBeatmungundHerzdruckmassage.Nach Verschlucken:KeinErbrechenherbeiführen.BeiBewusstseininkleinenSchluckenvielWassertrinkenlassen.Medizi-nischesKohlepulververabreichen,Arztrufen. Ersthelfer:…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

NichtinAusgussoderMülltonneschütten!ZurEntsorgunginverschließbaren,gekennzeichnetenGebindensammeln.AbfälleverschiedenerLacksystemenichtmischen.

UnterschriftdesUnternehmers

VonZündquellenfernhalten.KeineoffenenFlammen,nichtrauchen.NichtaufheißeFlächenspritzen.Nurex-geschützteundfunkenfreieWerkzeugeverwenden.ElektrischeAufladungdurchErdungvermeiden.ArbeitennurbeiFrischluftzufuhr,vorallemimBodenbereich,engenRäumenundBehältern,daDämpfeschwerersindalsLuft.KriechendeDämpfekönnenauchbeigrößererEntfernungzurEntzündungführen.EntstehendeAerosoleundDämpfesindwirksamabzusaugen.Vor-ratsmengeaufeinenSchichtbedarfbeschränken.Gefäßenichtoffenstehenlassen.BerührungmitAugen,HautundKlei-dungvermeiden.VorPausenundnachArbeitsendeHändegründlichreinigen,nachArbeitsendeHautpflegemittelauftra-gen.VerunreinigteKleidungwechseln.Augenschutz:BeiSpritzgefahr:Schutzbrille,beiPUR-Lacken:Vollschutzbrille!Atemschutz:GasfilterA2(braun)mitvorgeschaltetemPartikelfilterP2.InGruben,SchächtenundSilosnurumgebungs-luftunabhängigesAtemschutzgerätverwenden!Handschutz:EsgibtkeinHandschutzmaterial,dasgegenalleLösemittelbeständigist.Handschuhe(Nitril,Butylkautschuk,Fluorkautschuk)sindnuralsSpritzschutzbeikurzfristigenArbeitengeeignet.Hautschutz:FürunbedeckteKörperteilefettfreiesoder-armesHautschutzmittel(Öl-in-Wasser-Emulsion)verwenden.Körperschutz:AntistatischeSchutzkleidung,z.B.KleidungausBaumwolle.

Betriebsanweisung Nr. EntwurfGem. § 14 GefStoffV

Betrieb:

Druckdatum: 01.07.2010

Leicht entzündlich

Gesundheits- schädlich

Gefahren für Mensch und Umwelt

Verhalten im Gefahrenfall

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

25

26

Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz

Unterweisung„Gefahrstoffe“

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnenArbeitsstoffe(Zubereitungen)darüberunterrichtet,dassbeimUmgangmitdiesenArbeitsstoffen

• dieerforderlichenSchutzmaßnahmenbeachtetwerden• und,soweiterforderlich,persönlicheSchutzausrüstungen,z.B.Atemschutz,Schutzhandschuhe,benutztwerden.

§§4.30BGVA1,§14Gefahrstoffverordnung

ÜberdieBetriebsanweisung(en)binichausführlichunterrichtetworden(mindestensjährlich):

Nr. Name,Vorname Datum Unterweisungbestätigt

* Nichtzutreffendes bitte streichen

27

InderTabelleistnureineAuswahlderaufdemMarktbefindlichenProduktewiedergegeben.SieerhebtkeinenAnspruchaufVoll-ständigkeitundstelltauchkeineAuswahlbesondersgeeigneterProduktedar.

Hautschutzplan für Schreiner/Tischler und MöbelfertigungGeeigneteProdukteverschiedenerHersteller

Stand:02/2006

Hautgefährdung Hautschutz Hautreinigung HautpflegeTätigkeiten im Maschinen-,Bank- und Lackierraum;Montagearbeiten und Arbeitenauf Baustellen(typische Schreinerarbeiten)

A:Sansibon/SaniwipB:LordinprotecTC:StokodermD:Herwederm

A:Topscrubnature/Topscrub

B:LordinliquidspezialC:SolopolD:Verturan

A:PhysiodermCrème/Curasoft

B:LordinCareSC:StokolanD:HerweCura

Bankraum und Lackierraum:UmgangmitstarkanhaftendenArbeitsstoffen,z.B.Leime,Kleber,Lacke(NC-,PUR-Lacke),organischeLösemittel

A:SansibonB:LordinprotectTC:ArretilD:Herwesan

A:Topscrubnature/RapituffB:LordinliquidspezialC:SligspezialD:Verturan

A:PhysiodermCrème/Curasoft

B:LordinCareSC:StokolanD:HerweCura

Lackierraum:UmgangmitWasserlacken,Wasserbeizen

A:SaniwipB:CewipaprotectSVS/

LordinmultiprotectC:FulguranD:Herwederm

A:StephalenVital/Topscrubnature

B:LordinfluidC:PraecutanplusD:Verturan

A:PhysiodermCrème/Curasoft

B:LordinCareP/LordinCareC:StokolanD:HerweCura

Montage und Arbeiten auf Bau-stellen:Einwirkungvonkalk-oderzement-haltigenBaustäuben,künstlichenMineralfasern,UmgangmitDicht-massenoderMontageschäumen

A:Sansibon/SaniwipB:CewipaprotectSVS/

LordinmultiprotectC:TravabonD:Herwesan

A:Topscrubnature/Topscrubplus

B:LordinliquidC:KrestopolD:Herculanforte

A:PhysiodermCrème/Curasoft

B:LordinCareP/LordinCareC:StokolanD:HerweCura

Hautschutz:

vorArbeitsbeginn,auchnachPausen

Hautreinigung:

vorPausen,nachderArbeit

Hautpflege:

nachderArbeit

A:PhysiodermGmbH&Co.KG,Woellnerstr.26,67065Ludwigshafen;Fax-Nr.06215496758B:ProdeneWildenGmbH,Odenwaldstr.57,63322Rödermark;Fax-Nr.0607491766-99C:StockhausenGmbHSTOKOSkinCare,Bäkerpfad25,47805Krefeld;Fax-Nr.02151381502D:HERWE–Chem.-techn.ErzeugnisseGmbH,KleinesFeldlein20,74889Sinsheim-Düren;Fax-Nr.07261928120

28

Hautschutz

DiesgiltnichtnurfürdieHände,sondernauchfürallefreien,ungeschütztenHaut-partien(z.B.Unterarme).

Wasserlösliche Hautschutzmittel (häufigÖl-in-Wasser-Emulsionen)sindgeeignetbeimUmgangmitwasserunlös-lichenGefahrstoffenwiez.B.organischeLösemittel,MineralöleundFette,Ölfar-ben,Kunstharze,Klebstoffe.Bei diesen Arbeiten ist häufig zusätzlicher Schutz durch Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich.

Wasserunlösliche Hautschutzmittel (häufigWasser-in-Öl-Emulsionen)sindge-eignetbeimUmgangmitwasserlöslichen GefahrstoffenundwässrigenLösungenwieSäuren,Laugen,Kühlschmierstoff-Emulsionen,lösemittelfreienWasch-undReinigungsmitteln.

EssollzwarseinenZweckerfüllen,trotz-demaberdieHautsoweitwiemöglichschonen.Grobreinigungsmittelsindda-hernurdannzuverwenden,wennauchwirklichgrobeVerunreinigungenzuent-fernensind.AlsHandwaschpastensolltennursolcheverwendetwerden,dienebeneinermöglichstmildenSeifengrundlagebzw.einemsynthetischenWaschrohstoffeinhautschonendesReibemittel,z.B.WalnussschalenmehloderfeinesKunst-stoff-Granulat,enthalten.ZurReinigungistambestenwarmesWas-serzuverwenden.

Erst die richtige Wahl der geeigneten Mittel für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege kann Hauterkrankungen weit-gehend verhindern.

DieHautbesitzteinenatürlicheSchutz-schicht,diewieeineBarriereverhindert,dassschädigendeStoffe(Chemikalien,Keime,…)indieHauteindringenoderdieHautbeschädigt.WirddienatürlicheSchutzschichtdurchSchadstoffeoderdurchhäufigeoderfalscheHautreinigungzerstört,trocknetdieHautoberflächeaus.DieHautspannt,juckt,schupptoderreißtein.DieseAnzeichenkönnenderBeginneinerHauterkrankungsein.Hautschutz-mittelsindspezielleCremes,dieeinenkünstlichenSchutzfilmüberdienatürli-cheSchutzschichtlegenundsodieBarri-erefunktionunterstützensollen.DarüberhinauserleichternHautschutzmitteldieReinigungderHautnachgetanerArbeit.

HautschutzmittelwerdendahervorderArbeitmithautschädigendenStoffenodervorstarkverunreinigendenTätigkeitenaufdiesaubereHautaufgetragen.

NachderArbeitmüssendieHändebzw.dieverschmutzteHautgründlichvonan-haftendemSchmutzundvondervorheraufgetragenenSchutzschichtbefreitwer-den.UnsachgemäßeundzuhäufigeHautrei-nigungmitungeeignetenMittelnisteinederhäufigstenUrsachenfürHauterkran-kungen.ObersterGrundsatzbeiderHautreinigungistdaherdieWahleinesmöglichstmildenaufdieArtunddenGradderVerschmut-zungangepasstenHautreinigungsmittels.

ZurUnterstützungderRegenerationderHautbarrieresolltenachderReinigungdieHautmiteinemHautpflegemittelein-gecremtwerden.

DiePflegederHautundderSchutzderHautgegenErkrankungenspielenimtäglichenLebenundbesondersbeiderberuflichenTätigkeiteinewichtigeRol-le.DieHautbesitztzwareinenatürlicheAbwehrkraftgegenschädlicheEinwirkun-gen,dochdarfdieseFähigkeitnichtüber-schätztundüberbeanspruchtwerden.Besonderswichtigistes,dieseAbwehr-kraftdurchbetrieblichenHautschutz,mildeHautreinigungundHautpflegezuunterstützen.

Schutzhandschuhe,diebeivielenArbei-tengetragenwerdenmüssen,sindvorGe-brauchsorgfältigaufDichtigkeitundSau-berkeitdesHandschuhinnerenzuprüfen.EmpfehlenswertistdieBenutzungvonSchutzhandschuhenmitTextil-InnenfutteroderinVerbindungmitUnterziehhand-schuhenausBaumwolle.

Bei auffälligen Hautveränderungen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt werden. In diesem Fall sollte der Arzt über die weitere Anwendung von Hautschutz entscheiden.

Hautschutz

Hautschutz

Hautreinigung

Hautpflege

29

Sennfeld

Lengfurt

Nümbrecht

Schwelm

Schierke

Bad WilsnackBad Bevensen

TraunsteinFreiburg

Pforzheim

Saarbrücken MannheimNürnberg

ChemnitzBad Hersfeld

KölnErfurt

DresdenLeipzig

Dortmund

DessauBielefeld

Magdeburg

Berlin

Bremen

Hamburg

Rostock

München

Stuttgart

Mainz

Düsseldorf

Hannover

Bildungsstätten

Standorte

Hauptverwaltungen

Standorte der Berufsgenossenschaft Holz und Metall

30

Bildnachweis

Seite16:3MDeutschlandCarl-Schurz-Str.1D-41453Neuss

Seite17oben,Mitterechts:PeterGrevenPhysiodermGmbHProcter-&-Gamble-Str.2653881Euskirchen

Seite17Mittelinks,unten:EvonikStockhausenGmbHSTOKO®-SkinCarePostfach10045247704Krefeld

Seite17Mitte,Mitte:HERWEGmbHKleinesFeldlein16-2074889Sinsheim-Dühren

Seite19,23links,unten:neolabRischerstr.7–969123Heidelberg

Bildnachweis

BerufsgenossenschaftHolz und Metall

Internet: www.bghm.dekostenfreie Servicehotline 0800 9990080-2