BGI 733 - BGHM: Home · 3 Anwendungsbereich Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit...
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Gefahrstoffe im Schreiner-/ Tischlerhandwerk und der MöbelfertigungHandhabung und sicheres Arbeiten
Dezember 2010
733BGI 733
1
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1Anwendungsbereich 3WassindGefahrstoffe? 4Kennzeichnung,Luftgrenzwerte,Gefährdungsbeurteilung 5Kennzeichnung 5Luftgrenzwerte 5Gefährdungsbeurteilung 5AufnahmeindenKörper 6Berühren 6Einatmen 6Verschlucken 6OrganisatorischeMaßnahmenbeimUmgangmitGefahrstoffen 7Gefahrstoffverzeichnis 7Ersatzstoffe 7BranchentypischeGefahrstoffe–Gesundheitsgefahren,Schutzmaßnahmen8Leime,Kleber8Lacke,Beizen9Holzkitte/-spachtel 11Bleichmittel 11
Abbeizer 11Dichtungsmassen 12Montageschäume 12Holzschutzmittel 12Mineralwolldämmstoffe 13Reinigungsmittel 13HolzstäubeundStäubevonHolzersatzstoffen 13PolymergebundeneMineralwerkstoffe(z.B.Corian,Varicor) 14Lackstäube 14GefahrstoffebeiSanierungsarbeiten 14Absaugung,Lüftung 15PersönlicheSchutzausrüstungen 16Atemschutz 16PersönlicheSchutzausrüstungen 17Hautschutz 17Hautschutzmittel 17Hautreinigungsmittel 17Hautpflegemittel 17Hautschutzplan 17PersönlicheSchutzausrüstungen 18Schutzhandschuhe 18
PersönlicheSchutzausrüstungen 19Augenschutz 19Unterweisung,Betriebsanweisung 20HygienischeMaßnahmen,Vorsorgeuntersuchungen 21HygienischeMaßnahmen 21Vorsorgeuntersuchungen 21Beschäftigungsbeschränkungen 22Jugendliche 22WerdendeoderstillendeMütter 22ErsteHilfe,Lagerung,Aufbewahrung,Brand-undExplosionsschutz 23ErsteHilfe 23Lagerung,Aufbewahrung 23Brand-undExplosionsschutz 23HautschutzplanfürSchreiner/TischlerundMöbelfertigung27Hautschutz 28StandortederBerufsgenossenschaftHolzundMetall 29Bildnachweis 30
Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Was sind Gefahrstoffe? . . . . . . . . . . . . . . 4
Kennzeichnung, Luftgrenzwerte, Gefährdungs beurteilung. . . . . . . . . . . . . 5
Aufnahme in den Körper. . . . . . . . . . . . . 6
Organisatorische Maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen . . . . . . 7– Gefahrstoffverzeichnis. . . . . . . . . . . . . 7– Ersatzstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaß- nahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8– Leime,Kleber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8– Lacke/Beizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9– Holzkitte/-spachtel . . . . . . . . . . . . . . .11– Bleichmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11– Abbeizer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11– Dichtungsmassen. . . . . . . . . . . . . . . . 12– Montageschäume. . . . . . . . . . . . . . . . 12– Holzschutzmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . 12– Mineralwolldämmstoffe. . . . . . . . . . . 13– Reinigungsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . 13– HolzstäubeundStäubevon Holzersatzwerkstoffen . . . . . . . . . . . . 13– Polymergebundene Mineralwerkstoffe. . . . . . . . . . . . . . . . 14– Lackstäube . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14– Gefahrstoffebei Sanierungsarbeiten. . . . . . . . . . . . . . 14
Absaugung, Lüftung . . . . . . . . . . . . . . . 15
Persönliche Schutzausrüstungen . . . . 16Atemschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Hautschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Schutzhandschuhe . . . . . . . . . . . . . . . . 18Augenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Unterweisung, Betriebsanweisung. . . 20
Hygienische Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen. . . . . . . . . . . 21
Beschäftigungsbeschränkungen . . . . . 22
Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz. . . . . . . . 23
Muster eines Gefahrstoffverzeichnisses . . . . . . . . . . 24
Muster-Betriebsanweisung Lösemittelhaltige Lacke, Beizen . . . . . 25
Hautschutzplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Inhaltsverzeichnis
3
Anwendungsbereich
GefährdungenundSchutzmaßnahmenbeimUmgangmit• HolzschutzmittelnsieheBGI736
„Holzschutzmittel–HandhabungundsicheresArbeiten“,
• Holzstäubensiehe –BGI739-1„Holzstaub–Gesundheits-
schutz“ –BGI739-2„AbsauganlagenundSilos
fürHolzstaubund-späne–Brand-undExplosionsschutz“
DieseBG-Information(BGI)erläutertGefährdungenundSchutzmaßnahmenfüreinensicherenUmgangmitGefahrstof-fen,dieimSchreiner-/TischlerhandwerkundinderMöbelfertigungüblicherweiseverwendetwerdenoderauftretenkönnenoderdenenBeschäftigtebeiSanierungs-arbeitenausgesetztsind.DabeiliegtderSchwerpunktaufdenMaßnahmenzumGesundheitsschutz.
EswerdenMaßnahmenbeschrieben,dieinderHolzwirtschaftwirksamundüblichsindundsichinderPraxisbewährthaben.
MaßnahmenzumBrand-undExplosi-onsschutzsindinderBGI„Lackierräumeund-einrichtungenfürflüssigeBeschich-tungsstoffe–BaulicheEinrichtungen,Brand-undExplosionsschutz,Betrieb“(BGI740)beschrieben.
Anwendungsbereich
Holzschutzmittel
Handhabung und sicheres Arbeiten
BGI 736Ausgabe 11/2009
Xi
T
HolzstaubGesundheitsschutz
BGI 739-1Ausgabe 07/2009
Lackierräume und -einrichtungenfür flüssige Beschichtungsstoffe
Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb BGI 740Ausgabe 06/2008
Absauganlagen und Silos
für Holzstaub und -späne
Brand- und Explosionsschutz
Dezember 2010
739-2
BGI 739-2
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Was sind Gefahrstoffe?
Was sind Gefahrstoffe?
EineVielzahlderinderHolzbe-undHolzverarbeitungeingesetztenProdukteundMaterialienkönnenGefahrstoffeseinoderGefahrstoffefreisetzen.
GefahrstoffesindStoffeundGemische/Zubereitungen,dievomHerstelleroderInverkehrbringeralsgefährlicheingestuftundgekennzeichnetsind.
SelbstArbeitsstoffe,dienichtmiteinemPiktogramm/Symbolgekennzeichnetsind,könnenbeiderBe-undVerarbei-tungzuGefährdungenvonBeschäftigtenführen,z.B.durch• SchädigungderHautdurchhäufigen
KontaktmitSchleifstäuben• sensibilisierendeWirkungvonStäuben
bestimmterHölzer• Bildungeinergefährlichenexplosions-
fähigenAtmosphäre,z.B.durchaufge-wirbeltebrennbareStäube.
Gefahrstoffekönnenals• Gase(z.B.Formaldehyd),• Dämpfe(z.B.DämpfevonLösungs-
mitteln)• Schwebstoffe(z.B.Lacknebel,Holz-
stäube,Flüssigkeitsaerosole)auftreten.
SelbsthergestellteStoffeundGemische/ZubereitungenmussderArbeitgeberhinsichtlichderGefährlichkeitselbsteinstufen.
Auch der Schreiner/Tischler wird zum Inverkehrbringer, wenn er z. B. dem Kunden Gefahrstoffe überlässt. In diesem Fall ist er für die ordnungs-gemäße Kennzeichnung des Gefahr-stoffes und die Information des Kunden über den fachgerechten Umgang verantwortlich.
Zuordnung der GHS-Gefahrenpiktogramme (Auswahl)
GHS GefStoffVPikto- Gefahrenklasse Symbol Gefahren-gramm bezeichnung
Entzündlich,Kategorie 1
Hochentzündlich
Entzündlich,Kategorie 2
Leichtentzündlich
Entzündlich,Kategorie 3
— Entzündlich
Akute Toxizität,Kategorie 1
Sehr giftig
Akute Toxizität,Kategorie 2
Sehr giftig bzw.Giftig
Akute Toxizität,Kategorie 3
Giftig bzw. Gesund-heitsschädlich
Akute Toxizität,Kategorie 4
Gesundheits-schädlich
Haut- undAugenreizend
Reizend
Atemwegsreizend Reizend
Hautsensibilisierend Reizend
NarkotisierendeWirkung
— —
Metallkorrosiv — —
Hautätzend Ätzend
SchwereAugenschädigung
Reizend
CMR,Kategorie 1A, 1B, 2
Giftig bzw. Gesund-heitsschädlich
Atemwegs-sensibilisierend —
Gesundeits-schädlich
Spezifische Zielorgan –Toxizität, Kategorie 1, 2
Giftig bzw. Gesund-heitsschädlich
Aspirationsgefahr Gesundheits-schädlich
Akute Wassergefährdung
Umweltgefährlich
Chronische Wasserge-fährdung, Kategorie 1,2
Umweltgefährlich
F
F+
T
T T
T Xn
T Xn
T Xn
Xn
Xn
Xi
Xi
Xi
Xi
C
Xn
N
N
5
Kennzeichnung, Luftgrenzwerte, Gefährdungsbeurteilung
Kennzeichnung
DaChemikalieninderganzenWelthergestelltundgehandeltwerden,wirdseitBeginnder90erJahreeinwelt-weitharmonisiertesSystemfürdieeinheitlicheEinstufungundKennzeich-nungentwickelt.EuropaweiterfolgtdieUmsetzungseitJanuar2009durchdiesogenannteGHS(GlobalharmonisiertesSystemzurEinstufungundKennzeich-nungvonChemikalien)-Verordnung.BisherwurdendiegefährlichenEigen-schaftendurch15Gefahrenmerkmalewie„hochentzündlich“,„giftig“usw.beschrieben.ImGHS-SystemwerdendieGefahrenin28Gefahrenklassenein-geteilt,z.B.„Ätz-/ReizwirkungaufdieHaut“,„entzündbareFlüssigkeiten“,„Karzinogenität“.AnstellederbisherigenorangefarbenenGefahrstoffsymbolewerdenimGHS-Systemweiße,rautenförmigePikto-grammemitrotemRahmenverwendet.ZusätzlichzudenGefahrenpiktogrammenwerdenalsneueKennzeichnungselemen-tedieSignalwörter„Gefahr“bzw.„Warnung“fürschwerwiegendebzw.wenigerschwerwiegendeGefährdungeneingeführt.IneinerÜbergangszeitbiszum30.11.2010fürEinzelstoffeundbis31.05.2015fürGe-mische(Zubereitungen)kanndieKenn-zeichnungnachdembisherigenSystemoder–alternativ–nachdemGHS-Systemerfolgen.Zusätzlichgibtesnocheine2-jährgeÜbergangsfristfürvorherherge-stellteLagerbestände.
Luftgrenzwerte
GrenzwertefürGefahrstoffeinderLuftamArbeitsplatzsollenGesundheitsschädendurchEinatmenverhindern.
FüreineVielzahlvonStoffensindArbeits-platzgrenzwerte(AGW)festgelegt,dieinderTechnischenRegelfürGefahrstoffeTRGS900„Arbeitsplatzgrenzwerte“ver-öffentlichtsind.DerAGWgibtdieKon-zentrationan,biszuder(beiinderRegel8-stündigerExpositionan5TageninderWoche)akuteoderchronischeGesund-heitsschädenimAllgemeinennichtzuerwartensind.DieAGWlösenfrühereMAK-/TRK-Werteab.
Gefährdungsbeurteilung
ImRahmenderGefährdungsbeurteilungmussderArbeitgeberdieGefährdungenbeimUmgangderBeschäftigtenmitGe-fahrstoffenermitteln,bewertenunddienotwendigenSchutzmaßnahmenveran-lassen.Darüberhinausmussersichver-gewissern,obdievonihmveranlasstenSchutzmaßnahmenwirksamsind.DieErgebnissederGefährdungsbeurtei-lungsindzudokumentieren.ZurBewertungderGefährdungmussderArbeitgeberAusmaßundDauerderEinwirkungvonGefahrstoffenermitteln.DazuhaterfolgendeMöglichkeiten:• Messungendurchzuführenoderzu
beauftragen• ArbeitsbedingungenanMaschinen,
AnlagenundArbeitsplätzensozugestalten,dassdieArbeitsplatzgrenz-werte(Luftgrenzwerte)eingehaltenwerden.
SoweitfürbestimmteGefahrstoffe,z.B.fürkrebserzeugendeGefahrstoffe,AGWnochnichtfestgelegtsind,könnenfürdieGefährdungsbeurteilunghilfsweisean-dereLuftgrenzwerte,z.B.MAK-Werteder„ListederinternationalenGrenzwerte“(sieheGESTIS-Stoffdatenbankunterwww.dguv.de)herangezogenwerden.Der Geruchssinn gibt keinerlei Hinweis, ob Grenzwerte eingehalten sind.
Kennzeichnung, Luftgrenzwerte, Gefährdungsbeurteilung
6
Aufnahme in den Körper
Verschlucken
VorallemdurchmangelhafteHygiene(z.B.EssenmitverschmutztenHänden)könnenflüssigeundfesteGefahrstoffeindenKörpergelangen.
Berühren
BeiArbeitsstoffenkanndieAufnahmeindenKörperdurchdieHaut(hautresorptiveWirkung)entscheidendzurGefahrstoff-mengeimKörperbeitragen.
EinesolchehautresorptiveWirkungisthäufigbeiLösemittelninLackenundVerdünnungenvorhanden.
Einatmen
Gefahrstoffe,dieals• Gase• Dämpfe• Schwebstoffe(z.B.Nebel,Stäube,
Rauche)auftreten,könnendurchEinatmenindenKörpergelangen.
Aufnahme in den Körper
7
Organisatorische Maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen
Ersatzstoffe
FüreineReihevonArbeitsstoffenundAnwendungsbereichenexistierenwenigergefährlicheArbeitsstoffe,diesichinderPraxisfürbestimmteAnwendungsberei-chebewährthaben,z.B.:• WasserlackeanstellevonLackenmit
hohenLösemittelanteilen• FormaldehydarmeFurnierleime• LösemittelfreieReinigungsmittelauf
derBasiswaschaktiverSubstanzen,z.B.zumReinigenvonbeschichtetenSpanplatten.
• KennzeichnungdesProduktesoderAngabedergefährlichenEigenschaften(Gefahrensymbol,nachGHS:Gefahren-piktogramm)
• Arbeitsbereich,indemmitdemProduktumgegangenwird
• VerarbeiteteMenge(z.B.jährlichdurchgesetzteMenge,nichtdieLagermenge)
• Bearbeiter,StanddesVerzeichnisses
DerAnhangenthälteinMustereinesGefahrstoffverzeichnisses.
Gefahrstoffverzeichnis
DasGefahrstoffverzeichnishatdenZweck,einenÜberblicküberdieimBetriebverwendetenGefahrstoffeunddieeingesetztenMengenzugeben.DasVerzeichnisistBestandteilderGefähr-dungsbeurteilung.EssolltemindestensfolgendeAngabenenthalten:• BezeichnungdesProduktes(Handels-
name,ggf.interneBezeichnung)• Hersteller• GefährlicheInhaltsstoffelautSicher-
heitsdatenblatt
Organisatorische Maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen
Muster GmbH Gefahrstoffverzeichnis gem. §7 Abs. 8 GefStoffV Bearbeiter: Hr. Meier Stand/letzte Änderung: 30.09.10
Abteilung Hersteller Produkt-nummer
Handels-name
enthaltene Stoffe lt. Sicherheitsdatenblatt
Gefahren-symbol
R-Sätze S-Sätze EG-Sicher-heitsdaten-blatt vorh. / Stand
Jahres-menge 2009
Ober-flächen- abteilung
FarbenundLackeAG
DD987 PURLack n-Butylacetat,Xylol,Ethylacetat,Naphtha,1-Methoxy-2-propanol
FXi
R11,R36,R66,R67
S16,S23,S24/25,S51
10/2009 2000kg
Ober-flächen- abteilung
FarbenundLackeAG
DDH987 PURHärter
aliphatischePolyisocyanaten-Butylacetat
Xi R10,R43,R66,R67
S23,S24,S37,S38,S51
04/2009 200kg
Ober-flächen- abteilung
LackeundFarbenGmbH
NC08/15 Holzlackklar
Ethylacetat,Xylol,Ethylbenzol
F R11,R20/21,R36,R38,R66,R67
S23,S24,S51 01/2010 1700kg
Ober-flächen- abteilung
Fa.LackundWasser
AquaP5 Parkett-lack
Butylglykol __ R20/21/22,R36/38
__ 01/2009 600kg
Montage Schäum&Co.
M2K25 Montage-schaum
Diphenylmethan-diisocyanat,Isobutan,Ethan-1,2-diol,Dimethylether,Propan
XnF+
R12,R20/22,R36/37/38,R40,R42/43,R48/20
S2,S23,S24/25,S36/37/39,S45,S46,S51,S56
08/2010 150Kartu-schen
Bankraum KlebundPappAG
Kl1234 Kontakt-kleber
Ethylacetat,Cyclohexan,aliph.Kohlenwasserstoffe,Kolophoniumharz
XiFN
R11,R36/38,R50/53,R67
S2,S9,S16,S26,S29,S46
02/2010 15kg
Bankraum KlebundPappAG
WI4321 Weiss-leim
PVAcAluminium-chlorid
__ __ __ 09/2008 120kg
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Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
Leime, Kleber
VonWeißleimen(DispersionsleimeaufPVAc-Basis)gehenimRegelfallkeineGesundheitsgefahrenaus.BeiHarnstoff-Formaldehyd-Harz-LeimenkönnennachdirektemHautkontaktoderEinatmen,z.B.beimAnrühren,Haut-undSchleimhautreizungenoderallergischeReaktionenauftreten.BesondersbeiDau-erarbeitsplätzenanHeißpressenkönnendieseGesundheitsgefahrendurchFrei-setzenvonFormaldehydauftreten.VonausgehärtetenLeimen,z.B.inHolzwerk-stoffplatten,geheninderRegelkeineGesundheitsgefahrendurchFormaldehydaus.VonSchmelzklebern auf EVA-(Ethylen-Vinylacetat-)BasisgehenimRegelfallkeineGesundheitsgefahrenaus.Schmelzkleberauf PUR-(Polyurethan)BasisenthaltenIsocyanate,dienachEinatmenoderHautkontakteinereizendeWirkungaufHautundSchleimhäuteha-bensowieallergischeReaktionenauslö-senkönnen.BeiKontakt-Klebern(lösemittelhaltige1-Komponenten-Kleber)bestehenGesundheitsgefahrendurchdirektenHautkontaktundbeigroßflächigerVerarbeitungdurchEinatmenvonLöse-mitteldämpfen.Bei2-Komponenten-Klebern(PUR-Kleber,Epoxidharz-Kleber)gehenGesundheits-gefahrenvondenHärtern(IsocyanatebeiPUR-Klebern,AminebeiEpoxidharz-Klebern)undvondenHarzenselbstaus.DiesehabeninsbesonderebeidirektemHautkontaktaberauchnachEinatmeneinereizendeWirkungundkönnenaller-gischeReaktionenauslösen.BeiEpoxid-harzklebernistderdirekteHautkontaktaufGrundderstarksensibilisierendenWirkungunbedingtzuvermeiden.BeiSekundenklebern (Cyanacrylatkleber)bestehteineGefährdunginersterLiniedarin,dassVerklebungenmitderHautnuräußerstschwierigwiedergelöstwer-denkönnen.
Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
Produkt Absaugung Atemschutz Schutzhandschuhe Schutzbrille
Weißleim
Harnstoff- Formaldehyd- Harz-Leim
EmpfohlenbeiDauerarbeits-plätzenanHeißpressen
SieheSicherheits-datenblatt,imRegelfallNitril
Dichtschlie-ßendeSchutz-brillebeimAnrühren
Schmelzkleber auf EVA-Basis
Schmelzkleber auf PUR-Basis
Empfohlen SieheSicherheits-datenblatt,imRegelfallNitrilfürkurzzeitigenEinsatz,z.B.Reinigung
Kontaktkleber FiltertypA–beigroßflächigerVerarbeitung
SieheSicherheits-datenblatt,imRegelfallNitril
Dichtschlie-ßendeSchutz-brillebeimSprühauftrag
2-Komponenten- Kleber
EmpfohlenbeiDauerarbeits-plätzenanPressen
SieheSicherheits-datenblatt,imRegelfallNitril
Sekundenkleber SieheSicherheits-datenblatt,imRegelfallNitril
Schutzmaßnahmen Leime/Kleber
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Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
UV-Lacke UV-Lacke(UV-härtendeLacke)enthaltennebenPhotoinitiatorenreaktivepolymeri-sierbareBindemittel,wiez.B.ungesättig-tePolyester-oderAcrylatharze,diedurchUV-Strahlungaushärten.Ausverfahrens-technischenGründenerfolgtdieVerarbei-tunginderRegelinweitgehendgeschlos-senenAnlagenmitAbsaugung.Gesundheitsgefahrenkönnensicherge-bendurch:• EinatmenvonLösemitteldämpfen
(z.B.beiBeschickungs-undReinigungsvorgängen)
• Hautkontakt,wegeneinermöglichenreizendenbzw.allergisierendenWirkungdesLackes
• Haut-undAugenschädigungdurchausderAnlageaustretendeUV-Streustrahlung
• EinatmenvonOzon
Lacke, Beizen
Nitro-Lacke Nitro-Lacke(Nitrocellulose/NC-Lacke)habeneinensehrhohenLösemittelanteil.SiehärtendurchVerdampfenderLöse-mittelaus.Gesundheitsgefahrenergebensichdurch• EinatmenvonLösemitteldämpfenoder
Aerosolen,wiesiebeimSpritzlackierenauftretenkönnen
• Hautkontakt(entfettendeWirkungbzw.AufnahmebestimmterStoffeüberdieHautindenKörper)
PUR-Lacke PUR-(DD-)Lackesindüberwiegend2-Kom-ponenten-ReaktionslackemitIsocyana-tenalsHärter.SieenthaltenzusätzlichLö-semittel.DieIsocyanatekönnensowohlnachEinatmenalsauchbeiHautkontaktallergischeReaktionenauslösen.SiewirkenaußerdemstarkreizendaufdieHautsowieaufdieSchleimhäutederAugenundAtemwege.
WasserlackeWasserlackekönneninwasserlöslicheundwasserverdünnbareSystemeein-geteiltwerden.
• Wasserlösliche LackeBindemittelisteininorganischenLöse-mittelnvorgelöstesHarz,z.B.Acrylat,dasdurchNeutralisation(Salzbildung)mitAminenineinewasserlöslicheFormgebrachtwird.DerAnteilanorgani-schenLösemittelnkannbiszu25%be-tragen.EineExpositionistsomitgegen-überdemBindemittel,denAminenunddemLösemittelgegeben.
• Wasserverdünnbare LackeDieBindemittelindiesenLackensindwasserunlöslich.SiewerdenbeiderHerstellungdesLackesmitHilfeober-flächenaktiverSubstanzenäußerstfeininWasserverteilt.DurchdiesenProzessentfälltdieMitverwendungvon„Hilfs-lösemitteln“oderAminen.EineExpo-sitionistsomitgegenüberdemBinde-mittelunddenoberflächenaktivenSubstanzengegeben.
GesundheitsgefahrenkönnendurchEin-atmenderLackaerosoleunddurchHaut-kontaktmitdemLackentstehen.
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Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
Lösemittel-BeizenLösemittel-BeizenhabeneinensehrhohenLösemittelanteil,derbeiderTrock-nungverdampft.Gesundheitsgefahrenergebensichdurch• EinatmenvonLösemitteldämpfenoder
Aerosolen,wiesiebeimSpritzlackierenauftretenkönnen
• Hautkontakt(entfettendeWirkungbzw.AufnahmebestimmterStoffeüberdieHautindenKörper)
Wasser-Beizen Wasser-BeizenwerdenmeistmitPinseloderSchwammaufgetragen.Gesund-heitsgefahrenergebensichdurchdirek-tenHautkontakt,vorallem,dasichdieFarbennurschwierigwiedervonderHautentfernenlassen.
Öle und Wachshaltige ProdukteÖle(„Naturöle“,„Naturhartöle“)undwachshaltigeProdukte(z.B.Bienen-wachs)enthaltenmeistpflanzlicheÖle(z.B.Leinöl,Citrusschalenöl,Terpentinöl),einigeSystemeauchSpezialbenzineoderandereLösemittel.GesundheitsgefahrenkönnenbeimEinatmenvonDämpfensowiebeidirektemHautkontakt(mögli-chesensibilisierendeWirkungvonein-zelnenInhaltsstoffen)entstehen.
Spezielle Lacke VoneinigenHerstellernwerdenspezielleLackeangeboten,z.B.Nanolacke,LackemitantibakteriellerWirkungdurchSilber-ionen.DabeihandeltessichinderRegelumlösemittelhaltigeLacke.Gesundheitsgefahrenergebensichdurch• EinatmenvonLösemitteldämpfenoder
Aerosolen• Hautkontakt.
Schutzmaßnahmen
Produkt Absaugung* Atemschutz Schutzhand-schuhe
Schutzbrille
Lösemittelhaltige 1-Komponenten-Lacke (z. B. Nitro-Lacke)
Ja** EmpfohlenA2(P2)-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig
sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen
BeimMischenundUmfüllenempfohlen
Lösemittelhaltige 1-Komponenten-Beizen (z. B. Nitro-Beizen)
Ja* EmpfohlenA2(P2)-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig
sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen
BeimMischenundUmfüllenempfohlen
Sonstige spezielle Lacke
EmpfohlenA2(P2)-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig
sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen
BeimMischenundUmfüllenempfohlen
PUR(DD)-Lacke
Wasser-Lacke Ja EmpfohlenA2P2-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig
sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen
BeimMischenundUmfüllenempfohlen
Wasser-Beizen EmpfohlenbeiSpritz-auftrag
EmpfohlenbeiSpritzauftrag,P2-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig
sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:Nitril
BeimMischenundUmfüllenempfohlen
Öle, Wachse Ja,beiSpritz-auftrag
EmpfohlenbeiSpritzauftrag,A2(P2)-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig
sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen
BeimMischenundUmfüllen
UV-Lacke Ja EmpfohlenA2(P2)-MaskeBeiwirksamerAbsaugungi.d.R.nichtnotwendig
sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:NitrilbeimMischenundUmfüllen
BeimMischenundUmfüllenempfohlen
* Informationen zur Gestaltung der Absaugung siehe BG-Information „Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe – Bauliche, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb“ (BGI 740)
** Bei einer Verarbeitungsmenge von höchstens 100 l pro Jahr und einer wirksamen natürlichen Lüftung kann ausnahmsweise auf eine technische Lüftung verzichtet werden (BGIA/LASI-ALMA-Empfehlung von 2005)
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Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
Abbeizer
Eskommenunterschiedlichepastenför-migeundflüssigeSystemezurAnwen-dung:• Laugen(z.B.Kalilauge,Natronlauge)• Lösemittel-undchlorhaltigeSystem
(z.B.Dichlormethan/Methylenchlorid)• ChlorfreielösemittelhaltigeSysteme
(z.B.AcetoninVerbindungmitweiterenLösemitteln)
DichlormethanistalskrebserzeugendKategorie3(Verdachtaufkrebserzeugen-deWirkung)eingestuftundwirktaufdaszentraleNervensystem.ZahlreicheMessungenhabensehrhoheKonzentra-tionenergeben,dieerfahrungsgemäßzuGesundheitsschädenführenkönnen.Eswirddaherdringendempfohlen,dichlor-methanhaltigeAbbeizmittelnichtmehrzuverwenden(sieheTRGS612„Ersatzstof-fe,ErsatzverfahrenundVerwendungsbe-schränkungenfürdichlormethanhaltigeAbbeizmittel“;sieheauchErsatzprodukt-listeinwww.gisbau.de).LaugenwirkenbeidirektemKontaktstarkätzendaufdieHaut,AugenundSchleim-häutebishinzurZerstörungderbetroffe-nenKörperstellen.BeilösemittelhaltigenProduktenbe-stehenGesundheitsgefahrendurchEin-atmenvonLösemitteldämpfenoderdurchAufnahmederLösemittelüberdieHaut.DarüberbestehtbeidirektemHautkon-taktdieGefahrvonHautschädigungenaufgrundderentfettendenWirkung.
Bleichmittel
AlsBleichmittelwirdmeisteineLösungvonWasserstoffperoxid,manchmalgemischtmitSalmiakgeist(Ammoniak-lösung)verwendet.ZumAufhellengerb-stoffreicherHölzerkommengelegentlichSäuren(z.B.Oxalsäure,Zitronensäure)zurAnwendung.OxalsäuresolltewegenihrergiftigenWirkunggrundsätzlichnichtverwendetwerden.EinErsatzdurchZitro-nensäuresolltegeprüftwerden.BeidirektemKontaktsindwegenderätzendenWirkungdieserSubstanzendieHaut,AugenundSchleimhäutebe-sondersgefährdet.DieDämpfekönnenAugenundAtemwegereizen.
SchutzmaßnahmenBeiderVerarbeitungmüssenSchutzhand-schuhe(z.B.Nitril)undSchutzbrille(mitSeitenschutz)getragenwerden.
AtemschutzK2(Kennfarbegrün)kannbeimEinsatzammoniakhaltigerProduktenotwendigsein.
Holzkitte/-spachtel
HandelsüblichsindlösemittelhaltigeHolzkitte/-spachtel.GegenüberdenGe-fahrendurchdirektenHautkontakttretenGefahrendurchEinatmenvonLösemittel-dämpfenwegendergeringenOberflächenindenHintergrund.BesondereSchutzmaßnahmensindbeigelegentlicherAnwendungnichtnotwen-dig.
Produkt Absaugung* Atemschutz Schutzhandschuhe Schutzbrille
Laugen entfällt Entfällt,wennkeineAerosoleauftreten
sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:Nitril
Ja,mitSeiten-schutz,Gesichtsschutzempfohlen
Lösemittel - haltige, chlorfreie Systeme
Absaugungempfohlen,mindestensgutenatürlicheLüftungnotwendig
EmpfohlenA2(P2)-Maske.BeiwirksamerLüftungi.d.R.nichtnotwendig
sieheSicher-heitsdatenblatt,sehrhäufiggeeignet:Nitril
Empfohlen
Schutzmaßnahmen Abbeizer
* Informationen zur Gestaltung der Absaugung siehe BG-Information „Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe – Bauliche, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb“ (BGI 740)
12
Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
Holzschutzmittel
SiehehierzuBG-Information„Holzschutz-mittel–HandhabungundsicheresArbei-ten“(BGI736)
Montageschäume
Messungenhabenergeben,dassdieArbeitsplatzgrenzwertevonIsocyanatenbeigutenLüftungsbedingungendeutlichunterschrittenwerden.BeientsprechenddisponiertenPersonenkönnenjedochGesundheitsgefahrenvondenIsocyanatenausgehen,diesowohlnachEinatmenalsauchbeiHautkontaktmitnichtausgehärtetenSchäumenschoningeringenKonzentrationeneinehohesensibilisierende(allergisierende)Wir-kunghaben*.AußerdemwirkenIsocya-natestarkreizendaufdieHautsowieaufSchleimhäutederAugenundAtemwege.
SchutzmaßnahmenHautkontaktmitnichtausgehärtetenSchäumenvermeiden,gegebenenfallsSchutzhandschuhe,z.B.ausNitril,tragen.GenerellsolltebeijedemUmgangmitMontageschaumkartuscheneineSchutz-brillegetragenwerden,weildamitgerech-netwerdenmuss,dassMontageschaumunkontrolliertaustritt.
Dichtungsmassen
AlsDichtungsmassenwerdenSilikon(Silikonkautschukmassen)undAcryl(Acrylatdispersionen)eingesetzt.BeidirektemHautkontaktmitSilikonkönnendiebetroffenenHautpartiengeschädigtwerden.Gesundheitsgefah-rendurchflüchtigeInhaltsstoffen,diediebeiderAushärtungvonSilikonfreigesetztwerden(jenachSystemz.B.Essigsäure,Amine),tretengegenüberderGefährdungdurchHautkontaktindenHintergrund.
SchutzmaßnahmenEinweg-Schutzhandschuhez.B.ausNitrilverwenden
* eine sensibilisierende Wirkung tritt je nach gesundheitlicher Verfassung und persönlicher Empfindlichkeit meist nur bei wenigen Personen auf.
HolzschutzmittelHandhabung und sicheres Arbeiten
BGI 736Ausgabe 11/2009
Xi T
13
Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
Holzstäube und Stäube von Holzersatzstoffen
SiehehierzuBG-Information„Holzstaub–Gesundheitsschutz“(BGI739-1).
Thermisch modifiziertes Holz (thermally modified timber, „TMT“)BeithermischmodifiziertemHolz(Ther-moholz)handeltessichumunterSauer-stoffmangelerhitzteMassivhölzer,z.B.Buche,Esche,Pappel,Kiefer,diedurchdieseBehandlungz.B.feuchteresistenterwerden.FürdieVerarbeitunggeltendiegleichenSchutzmaßnahmenwiefürdieMassivholzverarbeitung.
WPC (Wood-Plastic-Composite)BeiWPChandeltessichumeinenVer-bundwerkstoffausHolzfasernoderHolz-mehlundPolypropylenoderPolyethylen.DerWerkstoffistdreidimensionalver-formbarundweisteinehoheFeuchte-resistenzauf.FürdieVerarbeitunggeltendiegleichenSchutzmaßnahmenwiefürdieMassivholzbearbeitung.
Holzwolle-Zement-Leichtbauplatten (HWL-Platten)HWLwerdenausHolzwolle(meistFichteoderKiefer)undMagnesitoderZementhergestellt.DiealsschwerentflammbargeltendenPlattenwerdenz.B.alsPutz-trägeroderAkustikplatteneingesetzt.FürdieVerarbeitunggeltendiegleichenSchutzmaßnahmenwiefürdieMassiv-holzbearbeitung
Reinigungsmittel
HäufigwerdenlösemittelhaltigeReini-gungsmitteleingesetzt,diez.B.AlkoholeoderBenzineenthalten.Gesundheits-gefahrenergebensichdurchdirektenHautkontakt(entfettendeWirkung)unddurchEinatmenvonLösemitteldämpfen.
SchutzmaßnahmenSchutzhandschuhe,z.B.ausNitril,tra-gen.Beihäufiger,großflächigerAnwen-dung,z.B.ReinigungvonMöbelteilenanständigenArbeitsplätzen,istzumin-destfüreinegutenatürlicheLüftungoderRaumlüftungzusorgen,wennnichteineAbsaugunginstalliertist.GrundsätzlichsolltenlösemittelhaltigeReinigerdurchtensidhaltigeProdukteaufWasserbasisersetztwerden.
Mineralwolldämmstoffe
VondenheuteneuverwendetenProduk-tengeheninderRegelkeinebesonde-renGesundheitsgefahrenaus.AllerdingskönnendieFasernmechanischeHaut-reizungen(Juckreiz)sowieAtemwegs-undAugenreizungenverursachen.
SchutzmaßnahmenBeistaubintensivenArbeiten,z.B.beimZuschneidenvonMineralwolle,undbeiÜberkopfarbeitenwirddasTragenvonAtemschutz(P2-Maske),Handschuhen,Schutzanzug(Einwegoverall)undSchutz-brilleempfohlen.ZumUmgangmitAlt-DämmstoffensieheAbschnitt„AlteMineralwolledämmstoffe“Seite14.
HolzstaubGesundheitsschutz
BGI 739-1Ausgabe 07/2009
14
Branchentypische Gefahrstoffe – Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen
Alte MineralwolldämmstoffeMineralwoll-Dämmstoffeenthaltenmindestens90%künstlicheMineral-fasern,KunstharzundweitereZusätzewiez.B.wasserabweisendeStoffe.BeiderEntfernungoderBearbeitungdie-serMaterialienkönnenFasernfreige-setztwerden.Beivor1996eingebautenMaterialienistgrundsätzlichdavonaus-zugehen,dassdieseFasernkrebsver-dächtigsind,inEinzelfällenkanndiesnochbisEndeder90erJahrederFallsein.DieserVerdachtkannnurdurcheinenEinzelnachweiswiderlegtwerden.BeiderDurchführungvonSanierungsarbeitennotwendigeMaßnahmensindinderTRGS521„Abbruch-,Sanierungs-undInstandhaltungsarbeitenmitalterMine-ralwolle“beschrieben,sieheauchHand-lungsanleitung„UmgangmitMineral-wolle-Dämmstoffen“www.gisbau.de.
Alte Holzschutzmittel (Pentachlorphenol)Pentachlorphenol(PCP)wurdebisindie80erJahrealsBestandteilvonHolz-schutzmittelnauchinInnenräumeneingesetzt.BeiSanierungs-oderReno-vierungsarbeitenkönnendieseHolz-schutzmittelz.B.gebundenanStäubefreigesetztwerdenundMenschundUmweltgefährden.SanierungsarbeitendürfennurdurchfachkundigePersonenerfolgen,erforderlicheSchutzmaßnah-mensindinderTRGS524„Schutzmaß-nahmenfürArbeiteninkontaminiertenBereichen“beschrieben.
Polymergebundene Mineralwerkstoffe (z.B. Corian, Varicor)
BeidiesenProduktenhandeltessichumVerbundwerkstoffeausKunstharzen(Acrylaten,Polyester)mitmineralischenBestandteilen(Aluminiumhydroxid,Pig-mente,Füllstoffe).Siewerdenz.B.fürInnenausbauteninNassbereicheneinge-setztundkönnenmitüblichenHolzbear-beitungsmaschinenbearbeitetwerden.BeiderVerarbeitungsindmitHolzverar-beitungvergleichbareSchutzmaßnahmenausreichend.Nebendeno.g.Produktensindauchquarzhaltigepolymergebun-deneMineralwerkstoffeimHandel.BeiderVerarbeitungdieserMaterialiensindSchutzmaßnahmenvergleichbarmitderNatursteinbearbeitungzutreffen;wegenderHärtedesMaterialssindfürdieBear-beitungtypischeWerkzeugeausderHolz-bearbeitungnichtgeeignet.
Lackstäube
BeimLackzwischenschliffistmitdemAuftretenvergleichsweisehoherStaub-konzentrationen,meisteinGemischvonHolz-undLackstäuben,zurechnen.BeiArbeitengrößerenUmfangsundDauerschleifarbeitsplätzensinddeshalbtechnischeSchutzmaßnahmenerforder-lich,z.B.abgesaugteSchleiftische.SiehehierzuBG-Information„Holzstaub–Gesundheitsschutz“(BGI739-1).
Gefahrstoffe bei Sanierungsarbeiten
AsbestTypischeAnwendungsbereichefürAsbestimBaubereichwarenz.B.Brandschutz-platten,Dacheindeckungen,Isolations-materialien(Schnüre,Textilien),Spritz-asbest,BestandteilevonBodenbelägen(Cushion-Vinyl),Dichtungen,Rohre.HeutedarfAsbestnichtmehrverwen-detwerden,einUmgangistnurimZugevonAbbruch-,Sanierungs-undInstand-haltungsarbeitenzulässig.DieseArbeitendürfennurdurchsachkundigePersonendurchgeführtwerden.Hierbeisindum-fangreicheorganisatorischeundtech-nischeMaßnahmenerforderlich(sieheTRGS519Asbest–Abbruch-,Sanierungs-oderInstandhaltungsarbeiten).
Steinkohlenteerhaltige ParkettkleberBisEndeder60erJahrewurdenalsParkettkleberauchKleberaufBasisvonSteinkohlenteer,gelöstinorganischenLösemitteln,eingesetzt.DieseKleberkönnenpolyzyklischearomatischeKoh-lenwasserstoffeenthalten,diealskrebs-erzeugendbeimMenscheneingestuftsind.Arbeiten,beidenendieseKleberbzw.Bestandteiledarausfreigesetztwerdenkönnen,sindmitumfangreichenSchutzmaßnahmenverbundenunddürfennurdurchfachkundigePersonendurchgeführtwerden.sieheBroschüreSanierungPAK-haltigerKlebestoffe,www.gisbau.de
Blei in AltanstrichenAlteBeschichtungenz.B.vonHolz-fensternkönnenimZeitraumbisca.1960(neueBundesländerbisca.1990)BleiweissteilweiseinsehrhohenKon-zentrationenenthalten.BeimEntfernenoderBearbeitendieserBeschichtungenkannbleihaltigerStaubfreigesetztwerden.BeiderartigenArbeitensindumfangreicheorganisatorischeundtech-nischeMaßnahmenerforderlich,umeineGefährdungvonPersonenundFreisetzungvonbleihaltigemStaubindieUmweltzuvermeiden.Informatio-nenhierzuTRGS505„Blei“,Expositions-beschreibungsiehewww.gisbau.de
HolzstaubGesundheitsschutz
BGI 739-1Ausgabe 07/2009
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Absaugung, Lüftung
Absaugung, Lüftung
MaßnahmenbeiderFreisetzungvonStaubundSpänen(z.B.Holzstäube,Lackschleifstäube,Kunststoffstäube)sieheBG-Information„Holzstaub–Gesundheitsschutz“(BGI739-1).
HolzstaubGesundheitsschutz
BGI 739-1Ausgabe 07/2009
Lackierräume und -einrichtungenfür flüssige BeschichtungsstoffeBauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb
BGI 740Ausgabe 06/2008
MaßnahmenbeiderFreisetzungvonDämpfenundAerosolen(z.B.Lacknebel,Lösemitteldämpfe)sieheBG-Information„LackierräumeundLackiereinrichtungen–BaulicheEinrichtungen,Brand-undExplosionsschutz,Betrieb“(BGI740).
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Persönliche Schutzausrüstungen
Persönliche SchutzausrüstungenAtemschutz
ImSinnederGefahrstoffverordnungha-bentechnischeoderorganisatorischeMaßnahmenzurStaubminderungstetsVorrang.DasTragenvonAtemschutzistnurvorübergehenderlaubt.DerGesetz-geberwilldamiterreichen,dassAtem-schutznichtdauerhaftgetragenwirdunddadurchtechnischeundorganisatorischeMaßnahmenunterbleiben.
DerAtemschutzmussaufdenGefahrstoffbzw.dasArbeitsverfahrenabgestimmtsein.
BeimausschließlichenAuftretenvonStäubensindgeeignet• Halb-/ViertelmaskenmitP2-Filter,• partikelfiltrierendeHalbmaskenFFP2
und• FiltergerätemitGebläseTM1Poder
solchemitGebläseundHelmoderHaubeTH2P.
BeimAuftretenvonLösemittelnsindgeeignet• Halb-/ViertelmaskenmitKombifilter
A2P2• FiltergerätemitGebläseTM2APoder
solchemitGebläseundHelmoderHaubeTH2AP
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Persönliche Schutzausrüstungen
Persönliche SchutzausrüstungenHautschutz
KonsequenterHautschutzbedeutet:• schützen,durchHautschutzmittel• reinigen,durchHautreinigungsmittel• pflegen,durchHautpflegemittel
Hautschutzmittel
HautschutzmittelhabendieAufgabe,• einenschützendenFilmaufderHautzu
bilden,ohnedienatürlichenHautfunk-tionenzubeeinträchtigen
• dasEindringenhautschädigenderStof-fezureduzieren
• denHautkontaktmitallergie-bzw.krankheitsauslösendenStoffenzuver-mindern
• dieHautreinigungnachArbeitsendezuerleichtern
Hautreinigungsmittel
DieReinigungswirkungwirderzieltdurch• waschaktiveSubstanzen• Reibemittel(nichtSand)• PräparatemithautverträglichenLöse-
mittelnbeibesondersstarkerVer-schmutzungdurchz.B.direktenHaut-kontaktmitlösemittelhaltigenundöligenHolzschutzmitteln
Hautpflegemittel
NachderReinigungderHautunbedingtHautpflegemittelauftragen.
GeeigneteHautpflegemittelsindfett-undfeuchtigkeitshaltig.SieunterstützendienatürlicheRegenerationderHaut.
Hautschutzplan
AbhängigvomArbeitsverfahrenbzw.denArbeitsstoffenmüssengeeignetePräpara-teausgewähltundarbeitsplatzbezogenineinemHautschutzplanfestgelegtwerden.BeispielsieheAnhang.
Verdünnungen (z.B. Nitroverdünnungen, Universal-verdünnungen, Terpentinersatz) dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden.
Arbeitsstoff Hautschutzmaterial
wasserlöslicheArbeitsstoffe,z.B.Säuren,Laugen,Wasserlacke,lösemittelfreieReinigungsmittel
wasserunlöslicheHautschutzmittel(sog.Wasser-Öl-Emulsionen)
wasserunlöslicheArbeitsstoffe,z.B.lösemittelhaltigeLacke,Klebstoffe,Reinigungsmittel
wasserlöslicheHautschutzmittel(sog.Öl-in-Wasser-Emulsionen)
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Persönliche Schutzausrüstungen
Persönliche SchutzausrüstungenSchutzhandschuhe
SchutzwirkungvonKunststoff-Schutz-handschuhengegenüberChemikalienunbedingtvomHerstellererfragenbzw.nachSicherheitsdatenblattauswählen.
TretennebendenGefährdungendurchdieArbeitsstoffenochandereGefähr-dungen,z.B.Schnittverletzungen,auf,istdiesbeiderAuswahlderSchutzhand-schuhezuberücksichtigen.
BeimUmgangmitChemikalienkeineSchutzhandschuheaussaugfähigemMaterial,z.B.Leder,tragen.BeimTragenvonSchutzhandschuhensindBaumwoll-unterziehhandschuheempfehlenswert.
Schutzhandschuhe sind als alleinige Hautschutzmaßnahme nicht aus-reichend, deshalb immer zusätzlich Hautschutzmittel verwenden.
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Persönliche Schutzausrüstungen
AugenschutzistinsbesonderebeimUmgangmitätzendenArbeitsstoffen,z.B.Säuren,Laugen,Bleichmittel,Abbeizerzuverwerden:• SchutzbrillemitSeitenschutznach
DINEN166oder• Gesichtsschutzschirm
Persönliche SchutzausrüstungenAugenschutz
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Unterweisung, Betriebsanweisung
HierzumüssenBetriebsanweisungener-stelltwerden.DieregelmäßigeUnterwei-sungistdurchUnterschriftzubestätigen.EinExemplarderBetriebsanweisungistandenArbeitsplätzenauszuhängen.
EntwürfevonBetriebsanweisungenfürverschiedeneGefahrstoffesindimInter-netabrufbar,z.B.unter:• www.bghm.de• www.wingis-online.de
MustereinerBetriebsanweisungsieheAnhang.
VorBeginnderArbeitenmüssendieGe-fährdungenamArbeitsplatzbeimEinsatzdesProduktesermittelt,diegeeignetenSchutzmaßnahmenfestgelegtundinderGefährdungsbeurteilungdokumentiertwerden.
Beschäftigte,diemitGefahrstoffenum-gehen,sindvorAufnahmederTätigkeitunddanachinangemessenenZeitabstän-den,jedochjährlichmindestenseinmal–Jugendlichemindestenshalbjährlich–überdieGefahrenundSchutzmaß-nahmenzuunterweisen.
Unterweisung, Betriebsanweisung
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Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz
Unterweisung „Gefahrstoffe“
Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen
• die erforderlichen Schutzmaßnahmen beachtet werden• und, soweit erforderlich, persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Atemschutz, Schutzhandschuhe, benutzt werden.
§§ 4.30 BGV A1, § 14 Gefahrstoffverordnung
Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):
Nr. Name, Vorname Datum Unterweisung bestätigt
* Nichtzutreffendes bitte streichen
Hautschutzplan fürSchreiner/Tischler und Möbelfertigung
Geeignete Produkte verschiedener HerstellerStand: 02/2006
Hautgefährdung Hautschutz Hautreinigung Hautpflege
A: Physioderm GmbH & Co. KG, Woellnerstr. 26, 67065 Ludwigshafen; Fax-Nr. 06 21-5 49 67 58B: Prodene Wilden GmbH, Odenwaldstr. 57, 63322 Rödermark; Fax-Nr. 0 60 74 -9 17 66 -99C: Stockhausen GmbH STOKO Skin Care, Bäkerpfad 25, 47805 Krefeld; Fax-Nr. 0 2151-3815 02D: HERWE – Chem.- techn. Erzeugnisse GmbH, Kleines Feldlein 20, 74889 Sinsheim-Düren; Fax-Nr. 0 72 61- 92 81 20
Tätigkeiten im Maschinen-, Bank- und Lackierraum; Montagearbeiten und Arbeiten auf Baustellen (typische Schreinerarbeiten)
A: Sansibon/SaniwipB: Lordin protec TC: StokodermD: Herwederm
A: Topscrub nature/Topscrub
B: Lordin liquid spezialC: SolopolD: Verturan
A: Physioderm Crème/Cura soft
B: Lordin Care SC: StokolanD: Herwe Cura
Bankraum und Lackierraum:Umgang mit stark anhaftendenArbeitsstoffen, z.B. Leime, Kleber, Lacke (NC-, PUR-Lacke),organische Lösemittel
A: SansibonB: Lordin protect TC: ArretilD: Herwesan
A: Topscrub nature/Rapituff
B: Lordin liquid spezialC: Slig spezialD: Verturan
A: Physioderm Crème/Cura soft
B: Lordin Care SC: StokolanD: Herwe Cura
In der Tabelle ist nur eine Auswahl der auf dem Markt befindlichen Produkte wiedergegeben. Sie erhebt keinenAnspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Auswahl besonders geeigneter Produkte dar.
Hautschutz:
vor Arbeitsbeginn, auch nachPausen
Hautreinigung:
vor Pausen, nach der Arbeit
Hautpflege:
nach der Arbeit
Lackierraum:Umgang mit Wasserlacken,Wasserbeizen
A: SaniwipB: Cewipa protect SVS/
Lordin multiprotectC: FulguranD: Herwederm
A: Stephalen Vital/Topscrub nature
B: Lordin fluidC: Praecutan plusD: Verturan
A: Physioderm Crème/Cura soft
B: Lordin Care P/Lordin care
C: StokolanD: Herwe Cura
Montage und Arbeiten auf Baustellen:Einwirkung von kalk- oder zement-haltigen Baustäuben, künstlichenMineralfasern, Umgang mit Dicht-massen oder Montageschäumen
A: Sansibon/SaniwipB: Cewipa protect SVS/
Lordin multiprotectC: TravabonD: Herwesan
A: Topscrub nature/Topscrub plus
B: Lordin liquid C: KrestopolD: Herculan forte
A: Physioderm Crème/Cura soft
B: Lordin Care P/Lordin Care
C: StokolanD: Herwe Cura
Haut_Tischler+Möbel 04.07.2006 11:27 Uhr Seite 1
29
Anhang 3
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Verarbeitung von lösemittelhaltigen Lacken, Verdünnungen, Beizen und Reinigungsmitteln
Lösemittelhaltige Lacke wie PUR-Lacke, NC-Lacke (Nitrozellulose-Lacke) bei Verarbeitung durch Spritzen (Airless, Airmix, Becherpistole) oder andere
Auftragsverfahren; lösemittelhaltige Verdünnungen und Reinigungsmittel. Wichtige Inhaltsstoffe sind Kohlenwasserstoffe (aromatisch, z.B. Xylol, Toluol,
Ethylbenzol; aliphatisch, z.B. Testbenzin), Alkohole (z.B. Butanol), Ester (z.B. Ethylacetat, Butylacetat) und Ketone (z.B. Aceton, Methylethylketon).
Härter von PUR-Lacken enthalten Isocyanate.
Dämpfe und Nebel können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Einatmen, Verschlucken (Essen, Trinken, Rauchen mit beschmutzten Händen) oder Aufnahme durch die Haut können zu Gesundheitsschäden führen. Kann reizen, Schwindel und Kopfschmerzen hervorru-fen und zu Allergien führen. Dauerhafte Schäden möglich. PUR-Lacke: Augenschäden bei direktem Lackkontakt möglich. Wassergefährdend – Eindringen in Boden, Wasser und Kanalisation vermeiden.
Produkte sind brennbar, geeignete Löschmittel sind Kohlendioxid, Löschpulver oder -schaum. Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung. Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe. Nach Verschütten/Auslaufen mit saugfähigem Material (z. B. Sand, Kieselgur) aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben beseitigen. Zuständiger Arzt oder Klinik: ……………………………………………………………………………………………………………………………………………Fluchtweg: …………………………………………………………………………………… Unfalltelefon: …………………………………………………………
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdünner für die Reinigung verwenden. Nach Einatmen: Frischluft. Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Sei-tenlage. Atmung und Puls kontrollieren. Bei Atem- oder Herzstillstand: sofort künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Medizi-nisches Kohlepulver verabreichen, Arzt rufen. Ersthelfer: …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Zur Entsorgung in verschließbaren, gekennzeichneten Gebinden sammeln. Abfälle verschiedener Lacksysteme nicht mischen.
Unterschrift des Unternehmers
Von Zündquellen fernhalten. Keine offenen Flammen, nicht rauchen. Nicht auf heiße Flächen spritzen. Nur ex-geschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Elektrische Aufladung durch Erdung vermeiden. Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, engen Räumen und Behältern, da Dämpfe schwerer sind als Luft. Kriechende Dämpfe können auch bei größerer Entfernung zur Entzündung führen. Entstehende Aerosole und Dämpfe sind wirksam abzusaugen. Vor-ratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken. Gefäße nicht offen stehen lassen. Berührung mit Augen, Haut und Klei-dung vermeiden. Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen, nach Arbeitsende Hautpflegemittel auftra-gen. Verunreinigte Kleidung wechseln.Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Schutzbrille, bei PUR-Lacken: Vollschutzbrille!Atemschutz: Gasfilter A2 (braun) mit vorgeschaltetem Partikelfilter P2. In Gruben, Schächten und Silos nur umgebungs-luftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden! Handschutz: Es gibt kein Handschutzmaterial, das gegen alle Lösemittel beständig ist. Handschuhe (Nitril, Butylkautschuk, Fluorkautschuk) sind nur als Spritzschutz bei kurzfristigen Arbeiten geeignet. Hautschutz: Für unbedeckte Körperteile fettfreies oder -armes Hautschutzmittel (Öl-in-Wasser-Emulsion) verwenden.Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle.
Betriebsanweisung Nr. EntwurfGem. § 14 GefStoffV
Betrieb:
Druckdatum: 01.07.2010
Leicht entzündlich
Gesundheits- schädlich
Gefahren für Mensch und Umwelt
Verhalten im Gefahrenfall
Erste Hilfe
Sachgerechte Entsorgung
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
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Hygienische Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen
Hygienische Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen
DiearbeitsmedizinischeVorsorgeträgtdazubei,arbeitsbedingteGesundheits-gefahrenfrühzeitigzuerkennenundgesundheitlicheBeeinträchtigungenzuvermeiden.Sieumfasstu.a.diearbeits-medizinischeBeurteilungderarbeits-bedingtenGesundheitsgefährdungen,dieEmpfehlungvonSchutzmaßnahmen,dieAufklärungundBeratungvonBeschäf-tigtenunddieDurchführungvonarbeits-medizinischenVorsorgeuntersuchungenzurFrüherkennungvonGesundheits-störungenundBerufskrankheiten.
ArbeitsmedizinischeVorsorgeunter-suchungenkönnenabhängigvondenRandbedingungen• verpflichtendeUntersuchungen,• Angebotsuntersuchungenoder• Wunschuntersuchungensein.
Hygienische Maßnahmen
IndenArbeitsräumen• nichtessen,trinken,rauchenund• keineNahrungsmittelaufbewahren.
VerschmutzteHautmitspeziellenHautrei-nigungsmittelnodervielSeifewaschen.AlsArbeitsstoffeeingesetzteLösemitteldürfenzurHautreinigungaufkeinenFallverwendetwerden.NachderReinigungderHautunbedingtHautpflegemittelauf-tragen.
Verpflichtendsindz.B.Untersuchungen,wennBeschäftigtegegenüberHartholz-stäubenmitKonzentrationenvonmehrals2mg/m³inderLuftexponiertsind,beigeringerenKonzentrationensinddieseUntersuchungenanzubieten.
WeitereAnlässefürUntersuchungenkönnenz.B.einUmgangmitsensibilisie-rendenStoffen(z.B.Expoxidharzen)mitHautkontaktodereineExpositiongegen-überSchweißrauchensein.
Nähereshierzuregeltdie„VerordnungzurarbeitsmedizinischenVorsorge“(ArbMedVV).LeitlinienfürdieDurch-führungsinddie„Berufsgenossenschaft-lichenGrundsätzefürarbeitsmedizini-scheVorsorgeuntersuchungen“.
22
Beschäftigungsbeschränkungen
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche
NachdemJugendarbeitsschutzgesetzdarfderUnternehmerJugendlichemit• hochentzündlichen,• leichtentzündlichen,• entzündlichen,• explosionsgefährlichen,• brandfördernden,• sensibilisierenden,• umweltgefährdenden,• sehrgiftigen,• giftigen,• gesundheitsschädlichen,• krebserzeugenden,• fruchtschädigenden,• erbgutverändernden,• ätzenden,• reizendenoder• insonstigerWeisedenMenschen
chronischschädigendenGefahrstoffennurdannbeschäftigen,wenn• dieLuftgrenzwerteunterschritten
werden,• dieArbeitenmitdiesenStoffenzum
ErreichendesAusbildungszieleserforderlichsind,
• dieJugendlichendurcheinenFach-kundigenbeaufsichtigtwerden.
Werdende oder stillende Mütter
NachderVerordnungzumSchutzderMütteramArbeitsplatzdürfenwerdendeoderstillendeMüttermit• sehrgiftigen,• giftigen,• gesundheitsschädlichenoder• insonstigerWeisedenMenschen
chronischschädigendenGefahrstoffennichtbeschäftigtwerden,wenndieGrenzwerteüberschrittensind.
Werdende Mütterdürfenmit• krebserzeugenden,• fruchtschädigendenoder• erbgutveränderndenGefahrstoffennurdannbeschäftigtwerden,wennsiebeimbestimmungsgemäßenUmgangdenGefahrstoffennichtausgesetztsind.
Eswirddringendempfohlen,stillende Mütternichtmit• krebserzeugenden,• fruchtschädigendenoder• erbgutveränderndenGefahrstoffenzubeschäftigen,wenneskeineGrenz-wertegibt.
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Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz
Brand- und Explosionsschutz
Siehehierzu• BG-Information„Absauganlagenund
SilosfürHolzstaub-späne–BaulicheEinrichtungen,Brand-undExplosions-schutz,Betrieb“(BGI739-2)und
• BG-Information„Lackierräumeund-einrichtungen,Brand-undExplosions-schutz,Betrieb“(BGI740)
Lagerung, Aufbewahrung
SieheauchBG-Information„Lackier-räumeund-einrichtungenfürflüssigeBeschichtungsstoffe“(BGI740).
NachUmfüllenmüssendieBehälterwiedasOriginalgebindegekennzeichnetwer-den.AufkeinenFalldürfensieinBehälterabgefülltwerden,indenenüblicherweiseGetränkeoderLebensmittelaufbewahrtwerden.
SehrgiftigeundgiftigeArbeitsstoffemüs-senunterVerschlussgelagertwerden.
WasserstoffperoxidhaltigeBleichmittelundHärtervonPolyesterlackenmüssenvondenübrigenArbeitsstoffengetrenntgelagertwerden.
Nach Hautkontakt:• VerschmutzteKleidungsofortwechseln• HautsofortmitgeeignetemHaut-
reinigungsmittel(LieferfirmenvonHautschutz-,Hautreinigungs-undHaut-pflegemittelnbefragen)odermitWasserundSeifereinigen
• GegebenenfallsArztaufsuchen
Nach Verschlucken:• SofortMundausspülenundreichlich
Wassertrinken.KeinesfallsMilch,Rizinusöl,Alkoholoderanderesoge-nannteHausmittelverabreichen
• KeinesfallsErbrechenherbeiführen• SofortArztaufsuchen
Bei Bewusstlosigkeit:• SofortinstabileSeitenlagebringen• Arztrufen
Erste Hilfe
Nach Augenkontakt:• Sofortsorgfältigunterfließendem
WasserbeigespreiztenLidernmindes-tens10MinutenspülenoderAugen-spülflaschemitAugenspüllösungbenutzen
• AnschließendimmereinenAugenarztaufsuchen
Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz
Der Arzt muss über Art und Wirkung des schädigenden Arbeitsstoffes informiert werden. Dazu Sicherheits-daten blätter und Betriebsanweisun-gen mitgeben.
Getrennte Lagerung organischer Peroxide (Härter)
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Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz
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Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und ExplosionsschutzDi
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VerarbeitungvonlösemittelhaltigenLacken,Verdünnungen,BeizenundReinigungsmitteln
LösemittelhaltigeLackewiePUR-Lacke,NC-Lacke(Nitrozellulose-Lacke)beiVerarbeitungdurchSpritzen(Airless,Airmix,Becherpistole)oderandere
Auftragsverfahren;lösemittelhaltigeVerdünnungenundReinigungsmittel.WichtigeInhaltsstoffesindKohlenwasserstoffe(aromatisch,z.B.Xylol,Toluol,
Ethylbenzol;aliphatisch,z.B.Testbenzin),Alkohole(z.B.Butanol),Ester(z.B.Ethylacetat,Butylacetat)undKetone(z.B.Aceton,Methylethylketon).
HärtervonPUR-LackenenthaltenIsocyanate.
DämpfeundNebelkönnenmitLuftexplosionsfähigeGemischebilden.ErhöhteEntzündungsgefahrbeidurchtränktemMaterial(z.B.Kleidung,Putzlappen).Einatmen,Verschlucken(Essen,Trinken,RauchenmitbeschmutztenHänden)oderAufnahmedurchdieHautkönnenzuGesundheitsschädenführen.Kannreizen,SchwindelundKopfschmerzenhervorru-fenundzuAllergienführen.DauerhafteSchädenmöglich.PUR-Lacke:AugenschädenbeidirektemLackkontaktmöglich.Wassergefährdend–EindringeninBoden,WasserundKanalisationvermeiden.
Produktesindbrennbar,geeigneteLöschmittelsindKohlendioxid,Löschpulveroder-schaum.BeiBrandinderUmgebungBehältermitSprühwasserkühlen.Berst-undExplosionsgefahrbeiErhitzung.BeiBrandentstehengefährlicheDämpfe.NachVerschütten/AuslaufenmitsaugfähigemMaterial(z.B.Sand,Kieselgur)aufnehmenundwieunterEntsorgungbeschriebenbeseitigen. Zuständiger Arzt oder Klinik:……………………………………………………………………………………………………………………………………………Fluchtweg:……………………………………………………………………………………Unfalltelefon:…………………………………………………………
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt:10MinutenmitWasseroderAugenspüllösungspülen.Nach Hautkontakt:VerunreinigteKleidungsofortausziehen.MitvielWasserundSeifereinigen.KeineVerdünnerfürdieReinigungverwenden. Nach Einatmen: Frischluft.Atemwegefreihalten:Zahnprothesen,Erbrochenesentfernen.BeiBewusstlosigkeitstabileSei-tenlage.AtmungundPulskontrollieren.BeiAtem-oderHerzstillstand:sofortkünstlicheBeatmungundHerzdruckmassage.Nach Verschlucken:KeinErbrechenherbeiführen.BeiBewusstseininkleinenSchluckenvielWassertrinkenlassen.Medizi-nischesKohlepulververabreichen,Arztrufen. Ersthelfer:…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
NichtinAusgussoderMülltonneschütten!ZurEntsorgunginverschließbaren,gekennzeichnetenGebindensammeln.AbfälleverschiedenerLacksystemenichtmischen.
UnterschriftdesUnternehmers
VonZündquellenfernhalten.KeineoffenenFlammen,nichtrauchen.NichtaufheißeFlächenspritzen.Nurex-geschützteundfunkenfreieWerkzeugeverwenden.ElektrischeAufladungdurchErdungvermeiden.ArbeitennurbeiFrischluftzufuhr,vorallemimBodenbereich,engenRäumenundBehältern,daDämpfeschwerersindalsLuft.KriechendeDämpfekönnenauchbeigrößererEntfernungzurEntzündungführen.EntstehendeAerosoleundDämpfesindwirksamabzusaugen.Vor-ratsmengeaufeinenSchichtbedarfbeschränken.Gefäßenichtoffenstehenlassen.BerührungmitAugen,HautundKlei-dungvermeiden.VorPausenundnachArbeitsendeHändegründlichreinigen,nachArbeitsendeHautpflegemittelauftra-gen.VerunreinigteKleidungwechseln.Augenschutz:BeiSpritzgefahr:Schutzbrille,beiPUR-Lacken:Vollschutzbrille!Atemschutz:GasfilterA2(braun)mitvorgeschaltetemPartikelfilterP2.InGruben,SchächtenundSilosnurumgebungs-luftunabhängigesAtemschutzgerätverwenden!Handschutz:EsgibtkeinHandschutzmaterial,dasgegenalleLösemittelbeständigist.Handschuhe(Nitril,Butylkautschuk,Fluorkautschuk)sindnuralsSpritzschutzbeikurzfristigenArbeitengeeignet.Hautschutz:FürunbedeckteKörperteilefettfreiesoder-armesHautschutzmittel(Öl-in-Wasser-Emulsion)verwenden.Körperschutz:AntistatischeSchutzkleidung,z.B.KleidungausBaumwolle.
Betriebsanweisung Nr. EntwurfGem. § 14 GefStoffV
Betrieb:
Druckdatum: 01.07.2010
Leicht entzündlich
Gesundheits- schädlich
Gefahren für Mensch und Umwelt
Verhalten im Gefahrenfall
Erste Hilfe
Sachgerechte Entsorgung
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
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Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Brand- und Explosionsschutz
Unterweisung„Gefahrstoffe“
Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisung(en) der einzelnenArbeitsstoffe(Zubereitungen)darüberunterrichtet,dassbeimUmgangmitdiesenArbeitsstoffen
• dieerforderlichenSchutzmaßnahmenbeachtetwerden• und,soweiterforderlich,persönlicheSchutzausrüstungen,z.B.Atemschutz,Schutzhandschuhe,benutztwerden.
§§4.30BGVA1,§14Gefahrstoffverordnung
ÜberdieBetriebsanweisung(en)binichausführlichunterrichtetworden(mindestensjährlich):
Nr. Name,Vorname Datum Unterweisungbestätigt
* Nichtzutreffendes bitte streichen
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InderTabelleistnureineAuswahlderaufdemMarktbefindlichenProduktewiedergegeben.SieerhebtkeinenAnspruchaufVoll-ständigkeitundstelltauchkeineAuswahlbesondersgeeigneterProduktedar.
Hautschutzplan für Schreiner/Tischler und MöbelfertigungGeeigneteProdukteverschiedenerHersteller
Stand:02/2006
Hautgefährdung Hautschutz Hautreinigung HautpflegeTätigkeiten im Maschinen-,Bank- und Lackierraum;Montagearbeiten und Arbeitenauf Baustellen(typische Schreinerarbeiten)
A:Sansibon/SaniwipB:LordinprotecTC:StokodermD:Herwederm
A:Topscrubnature/Topscrub
B:LordinliquidspezialC:SolopolD:Verturan
A:PhysiodermCrème/Curasoft
B:LordinCareSC:StokolanD:HerweCura
Bankraum und Lackierraum:UmgangmitstarkanhaftendenArbeitsstoffen,z.B.Leime,Kleber,Lacke(NC-,PUR-Lacke),organischeLösemittel
A:SansibonB:LordinprotectTC:ArretilD:Herwesan
A:Topscrubnature/RapituffB:LordinliquidspezialC:SligspezialD:Verturan
A:PhysiodermCrème/Curasoft
B:LordinCareSC:StokolanD:HerweCura
Lackierraum:UmgangmitWasserlacken,Wasserbeizen
A:SaniwipB:CewipaprotectSVS/
LordinmultiprotectC:FulguranD:Herwederm
A:StephalenVital/Topscrubnature
B:LordinfluidC:PraecutanplusD:Verturan
A:PhysiodermCrème/Curasoft
B:LordinCareP/LordinCareC:StokolanD:HerweCura
Montage und Arbeiten auf Bau-stellen:Einwirkungvonkalk-oderzement-haltigenBaustäuben,künstlichenMineralfasern,UmgangmitDicht-massenoderMontageschäumen
A:Sansibon/SaniwipB:CewipaprotectSVS/
LordinmultiprotectC:TravabonD:Herwesan
A:Topscrubnature/Topscrubplus
B:LordinliquidC:KrestopolD:Herculanforte
A:PhysiodermCrème/Curasoft
B:LordinCareP/LordinCareC:StokolanD:HerweCura
Hautschutz:
vorArbeitsbeginn,auchnachPausen
Hautreinigung:
vorPausen,nachderArbeit
Hautpflege:
nachderArbeit
A:PhysiodermGmbH&Co.KG,Woellnerstr.26,67065Ludwigshafen;Fax-Nr.06215496758B:ProdeneWildenGmbH,Odenwaldstr.57,63322Rödermark;Fax-Nr.0607491766-99C:StockhausenGmbHSTOKOSkinCare,Bäkerpfad25,47805Krefeld;Fax-Nr.02151381502D:HERWE–Chem.-techn.ErzeugnisseGmbH,KleinesFeldlein20,74889Sinsheim-Düren;Fax-Nr.07261928120
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Hautschutz
DiesgiltnichtnurfürdieHände,sondernauchfürallefreien,ungeschütztenHaut-partien(z.B.Unterarme).
Wasserlösliche Hautschutzmittel (häufigÖl-in-Wasser-Emulsionen)sindgeeignetbeimUmgangmitwasserunlös-lichenGefahrstoffenwiez.B.organischeLösemittel,MineralöleundFette,Ölfar-ben,Kunstharze,Klebstoffe.Bei diesen Arbeiten ist häufig zusätzlicher Schutz durch Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich.
Wasserunlösliche Hautschutzmittel (häufigWasser-in-Öl-Emulsionen)sindge-eignetbeimUmgangmitwasserlöslichen GefahrstoffenundwässrigenLösungenwieSäuren,Laugen,Kühlschmierstoff-Emulsionen,lösemittelfreienWasch-undReinigungsmitteln.
EssollzwarseinenZweckerfüllen,trotz-demaberdieHautsoweitwiemöglichschonen.Grobreinigungsmittelsindda-hernurdannzuverwenden,wennauchwirklichgrobeVerunreinigungenzuent-fernensind.AlsHandwaschpastensolltennursolcheverwendetwerden,dienebeneinermöglichstmildenSeifengrundlagebzw.einemsynthetischenWaschrohstoffeinhautschonendesReibemittel,z.B.WalnussschalenmehloderfeinesKunst-stoff-Granulat,enthalten.ZurReinigungistambestenwarmesWas-serzuverwenden.
Erst die richtige Wahl der geeigneten Mittel für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege kann Hauterkrankungen weit-gehend verhindern.
DieHautbesitzteinenatürlicheSchutz-schicht,diewieeineBarriereverhindert,dassschädigendeStoffe(Chemikalien,Keime,…)indieHauteindringenoderdieHautbeschädigt.WirddienatürlicheSchutzschichtdurchSchadstoffeoderdurchhäufigeoderfalscheHautreinigungzerstört,trocknetdieHautoberflächeaus.DieHautspannt,juckt,schupptoderreißtein.DieseAnzeichenkönnenderBeginneinerHauterkrankungsein.Hautschutz-mittelsindspezielleCremes,dieeinenkünstlichenSchutzfilmüberdienatürli-cheSchutzschichtlegenundsodieBarri-erefunktionunterstützensollen.DarüberhinauserleichternHautschutzmitteldieReinigungderHautnachgetanerArbeit.
HautschutzmittelwerdendahervorderArbeitmithautschädigendenStoffenodervorstarkverunreinigendenTätigkeitenaufdiesaubereHautaufgetragen.
NachderArbeitmüssendieHändebzw.dieverschmutzteHautgründlichvonan-haftendemSchmutzundvondervorheraufgetragenenSchutzschichtbefreitwer-den.UnsachgemäßeundzuhäufigeHautrei-nigungmitungeeignetenMittelnisteinederhäufigstenUrsachenfürHauterkran-kungen.ObersterGrundsatzbeiderHautreinigungistdaherdieWahleinesmöglichstmildenaufdieArtunddenGradderVerschmut-zungangepasstenHautreinigungsmittels.
ZurUnterstützungderRegenerationderHautbarrieresolltenachderReinigungdieHautmiteinemHautpflegemittelein-gecremtwerden.
DiePflegederHautundderSchutzderHautgegenErkrankungenspielenimtäglichenLebenundbesondersbeiderberuflichenTätigkeiteinewichtigeRol-le.DieHautbesitztzwareinenatürlicheAbwehrkraftgegenschädlicheEinwirkun-gen,dochdarfdieseFähigkeitnichtüber-schätztundüberbeanspruchtwerden.Besonderswichtigistes,dieseAbwehr-kraftdurchbetrieblichenHautschutz,mildeHautreinigungundHautpflegezuunterstützen.
Schutzhandschuhe,diebeivielenArbei-tengetragenwerdenmüssen,sindvorGe-brauchsorgfältigaufDichtigkeitundSau-berkeitdesHandschuhinnerenzuprüfen.EmpfehlenswertistdieBenutzungvonSchutzhandschuhenmitTextil-InnenfutteroderinVerbindungmitUnterziehhand-schuhenausBaumwolle.
Bei auffälligen Hautveränderungen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt werden. In diesem Fall sollte der Arzt über die weitere Anwendung von Hautschutz entscheiden.
Hautschutz
Hautschutz
Hautreinigung
Hautpflege
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Sennfeld
Lengfurt
Nümbrecht
Schwelm
Schierke
Bad WilsnackBad Bevensen
TraunsteinFreiburg
Pforzheim
Saarbrücken MannheimNürnberg
ChemnitzBad Hersfeld
KölnErfurt
DresdenLeipzig
Dortmund
DessauBielefeld
Magdeburg
Berlin
Bremen
Hamburg
Rostock
München
Stuttgart
Mainz
Düsseldorf
Hannover
Bildungsstätten
Standorte
Hauptverwaltungen
Standorte der Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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Bildnachweis
Seite16:3MDeutschlandCarl-Schurz-Str.1D-41453Neuss
Seite17oben,Mitterechts:PeterGrevenPhysiodermGmbHProcter-&-Gamble-Str.2653881Euskirchen
Seite17Mittelinks,unten:EvonikStockhausenGmbHSTOKO®-SkinCarePostfach10045247704Krefeld
Seite17Mitte,Mitte:HERWEGmbHKleinesFeldlein16-2074889Sinsheim-Dühren
Seite19,23links,unten:neolabRischerstr.7–969123Heidelberg
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BerufsgenossenschaftHolz und Metall
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