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Solaranlagenausserhalb der Bauzonen

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Solaranlagen

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Solaranlagen

Baubewilligungsverfahren(Zuständigkeit)

Im Baugebiet grundsätzlich die Gemeinde

auch bezüglich Ortsbildschutzfragen

Denkmalschutzgebäude oder in deren Umgebung die Gemeinde mit Zustimmung Kanton

Ausserhalb der Bauzone und in Weilerzonen die Gemeinde mit Zustimmung Kanton

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Solarwärmeanlagen, (standortgebunden)oft auch Sonnenkollektorengenannt, werden gebäudespezifisch fürdie Warmwassererzeugung und die Heizungsunterstützungeingesetzt. Es gibt sie alsFlachkollektoren verglast und unverglast oderals Vakuumröhren-Kollektoren.

Solarstromanlagen, (nicht standortgebunden)auch Photovoltaikanlagengenannt, werden, zur Erzeugung elektrischerEnergie genutzt. Diese Solarpaneelesind in verschiedenster Form und Grösse verfügbarund werden in der Regel grossflächigereingesetzt.

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Rund 91 % der eingezonten Baulandflächenliegen in den Wohn- und Gewerbezonen,den Arbeits- und Industriezonen sowie denZonen für öffentliche Bauten und Anlagen.Solaranlagen in diesen Zonen sind in der Regelunproblematisch und können ohne spezielleAuflagen bewilligt werden. Auch in diesenGebieten sollen sich Solaranlagen aberselbstverständlich möglichst gut in die Siedlungund in die Landschaft einpassen.

Anlagen für Solarwärme (+)Anlagen für Solarstrom (+)

Auswirkungen von Solaranlagen in unterschiedlichen Bereichen

Fall 1: Wohn- und Gewerbezonen

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Der Anteil der Dorfkern- und Altstadtzonen an der gesamten Bauzonenfläche im Kanton Aargau beträgt rund 9 %. Für diese schutzwürdigen Ortsteile werden an die Gestaltung und Einpassung in den Bau- und Nutzungsordnungen erhöhte Anforderungen gestellt. Diese erhöhten Anforderungen gelten auch für die Beurteilung von Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden.

Anlagen für Solarwärme (+)Anlagen für Solarstrom (-)

Auswirkungen von Solaranlagen in unterschiedlichen Bereichen

Fall 2: Dorfkern- und Altstadtzonen

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Unter kommunalem Substanzschutz stehenim Kanton Aargau pro Gemeinde jeweils einzelneGebäude und Baugruppen. Diese Bautensind im Zonenplan eingetragen und gemässden Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinden in ihrer Substanz geschützt. Auf störende Solaranlagen sollte auf diesen Bauten verzichtet werden. In Einzelfällen können in Situationen, bei denen die betroffenen Dachflächen nicht stark in Erscheinung treten, kleine, sich gut integrierende Solarwärmeanlagen bewilligt werden.

Anlagen für Solarwärme (- +)Anlagen für Solarstrom (-)

Auswirkungen von Solaranlagen in unterschiedlichen Bereichen

Fall 3: Kommunale Substanzschutzobjekte

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Für die Beurteilung von sämtlichen Baumassnahmenan unter kantonalem Schutz stehendenObjekten ist die kantonale Denkmalpflegeabschliessend zuständig. Ebenso beurteilt sieBaumassnahmen im direkten Umfeld von unterkantonalem Schutz stehenden Objektenauf ihre allfällige Beeinflussung der Wirkungdes Schutzobjekts (zirka 1'100 Objekte).

Anlagen für Solarwärme (-)Anlagen für Solarstrom (-)

Auswirkungen von Solaranlagen in unterschiedlichen Bereichen

Fall 4: „Kantonale Denkmalschutzobjekte“

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Für die Beurteilung von Eingriffen an Objekten,die in unmittelbarer Umgebung von geschütztenDenkmälern stehen und diese inihrer Wirkung beeinflussen, ist ebenfalls dieDenkmalpflege zuständig. Wenn Solaranlagenin direkter Umgebung zu kantonal geschütztenObjekten deren Wirkung beeinträchtigen, kanndie Denkmalpflege keine Zustimmung erteilen.

Anlagen für Solarwärme (+ -)Anlagen für Solarstrom (+ -)

Auswirkungen von Solaranlagen in unterschiedlichen Bereichen

Fall 5: Umgebung von „Kantonalen Denkmalschutzobjekten“

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Nach Art. 18 a RPG sind in Bau- und Landwirtschaftszonen sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.

Anlagen für Solarwärme (+)Anlagen für Solarstrom (+)

Auswirkungen von Solaranlagen in unterschiedlichen Bereichen

Fall 6: Ausserhalb der Bauzone

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- In Sperrzonen kantonaler Landschaftsschutzdekrete(LD3, HSD4, RUD5, RhD6) werden keine Solaranlagen bewilligt.- Bei Solaranlagen, die Weiler- oder Ortsbildervon nationaler oder regionaler Bedeutunggemäss ISOS-Inventar betreffen, richtet sich die Bewilligungspraxis nach den Empfehlungen betreffend die Dorfkern- und Altstadtzonen.

Anlagen für Solarwärme (+)Anlagen für Solarstrom (-)

Auswirkungen von Solaranlagen in unterschiedlichen Bereichen

Fall 6: Ausserhalb der Bauzone (Schutzzonen)

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Solaranlagen

Anordnung und Gestaltung– möglichst vollflächige und in die Dachhaut integrierte Anlagen.

Aufgesetzte oder aufgeständerte Anlagen vermeiden.– Solaranlage in der Regel als zusammenhängende Fläche.

Teilflächige Anlagen in der unteren Hälfte des Dachs, besser im unteren Drittel, angeordnet mit regelmässiger, rechteckiger Form.

– Kombinationen von verschiedenen Anlagetypen sind nicht zulässig.

– Leitungen müssen im Gebäudeinnern geführt werden.– Für Abweichungen muss eine entsprechende Begründung

vorliegen.– Wenn die Möglichkeit besteht, gleichwertige Solarwärmeanlagen

auf Nebengebäuden oder auf rückseitigen Dachflächen anzuordnen, werden sie auf den Hauptdächern nicht bewilligt.

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Solaranlagen

Erforderliche Gesuchsunterlagen:• Pläne, aus denen die genaue Lage plus Ausführung hervorgeht

(Situationsplan, Fassadenpläne, Dachaufsichten, Schnitte)• Marke und Modell, Prospekte• Photodokumentationen zum besseren Verständnis• Bei Photovoltaik-Anlagen Angabe der Leistung in kW• Abweichung in der Horizontalen von Süden in Grad• Neigung in der Vertikalen in Grad• Falls nicht bewohnt: Angabe ob das Gebäude vor dem Projektstart

elektrisch erschlossen ist • Bei Photovoltaik-Anlagen ab 150 m2 auf freistehenden Liegenschaften oder

Siedlungen zusätzlich ein Konzept zur Energieabführung (Stellungnahme des Netzbetreibers)

• Wenn problematisch = allenfalls Vorentscheid einreichen

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• vollständige und aussagekräftige Unterlagen

• genügend Exemplare (gemäss Checkliste)

• Bauherrschaft eindeutig

Kantonaler Baugesuchumschlag

Im Sinne einer guten Zusammenarbeit und guten Dienstleistung am Bürger!

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Kantonaler Baugesuchumschlag

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Arbeitshilfen

www.ag.ch BauenAbteilung für BaubewilligungenPublikationen MerkblätterSpezialthemenSolaranlagen

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