Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen PD Dr. Margit Theis-Scholz...

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Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen

PD Dr. Margit Theis-Scholz

Dienstbesprechungfür Mentorinnen und Mentorenam 22.09.2014

Tagesordnung

Begrüßung und EinführungDie Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter(Ausbildungsdaten - Rechtsgrundlagen - Ausbildungsgrundsätze - Organisationsstruktur)

Koordination der Ausbildung in Schule und Studienseminar

Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors gemäß LVO

Verschiedenes

Gemeinsame Zielvorgabe (LVO §1, Abs. 1)

"Die Lehramtsanwärter sollen auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein sowie ihrer jeweiligen Ausbildungsfächer so vertraut gemacht werden, dass sie zu selbständiger Arbeit in dem jeweiligen Lehramt fähig sind.“

Ziel ist die sach- und fachkompetent, eigenverantwortlich handelnde Persönlichkeit, die amtliche Vorgaben kennt und individuelle pädagogische Freiräume nutzt.

Die Ausbildung muss sich am Studienprofil orientieren (Fachseminarzuweisungen u. Unterrichtseinsatz)

Die Ausbildung im Studienseminar u. an den Ausbildungsschulen muss sich komplementär ergänzen(Duales System)

Aufgabenbereiche des Mentors

In der schulpraktischen Ausbildung der Lehramtsanwärter wirken Seminar- und Fachleiter/in, Leiter/in der Ausbildungsschulen sowie Mentor/innen und Fachlehrer/innen zusammen.

Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen in der derzeit gültigen Fassung.

Aufgabenbereiche des Mentors

Der Mentor/ die Mentorin „als mit der Ausbildung an der Schule beauftragte Person wird von der Leiterin oder dem Leiter im Einvernehmen mit der Seminarleiterin/ dem Seminarleiter bestellt (§12, Abs. 2)“. soll sich durch Unterrichtsmitschau über den Ausbildungsstand des Lehramtsanwärters informieren und ihn beraten (§ 12, Abs. 5); wirkt bei der Themenwahl für die Unterrichtsbesuche mit (§ 13, Abs. 3. 2) Die Klassen oder Lerngruppen für die mündliche Prüfung bestimmt die Seminarleiterin oder der Seminarleiter im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsschule. Die praktische Prüfung findet in der Regel in den durch Ausbildungsunterricht bekannten Klassen oder Lerngruppen statt.( § 19, Abs. 3)

Aufgabenbereiche des Mentors

wirkt am Ende der Ausbildungszeit bei der Erstellung der Beurteilung des Lehramtsanwärters mit: „ Am Ende der Ausbildungszeit erstellen die Fachleiter/innen für die jeweiligen Fächer und die Seminarleiter/in sowie die Leiter/in der Ausbildungsschule im Benehmen mit der Person, die mit der Ausbildung an der Schule beauftragt ist, zu dem Studienseminar festgesetzten Zeitpunkt jeweils eine Beurteilung der Anwärterin oder des Anwärters ( §14, Abs. 1).“

wird in der Regel als Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt (§ 16, Abs. 1); er berät über die Ergebnisse der praktischen und der mündlichen Teilprüfungen mit (§ 20, Abs. 5);

Ausbildung im Seminar (LVO, § 9 und 10, Abs. 3 und 1)

"Die Lehramtsanwärter werden auf theoretischer Grundlage schulpraktisch ausgebildet.

Die Ausbildung erfolgt für das Lehramt an Förderschulen Berufspraktischen Seminar, in den fachdidaktischen Seminaren oder den Seminaren für Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung einschließlich deren Fachdidaktiken und den sonstigen Veranstaltungen des Studienseminars entsprechend der curricularen Struktur gemäß Anlage 1.“

Voraussetzungen der FÖLAA im VD „Reguläre“ FÖLAA: 2 studierte Förderschwerpunkte - Lernen- Sozial-emotionale Entwicklung- Ganzheitliche Entwicklung- Motorische Entwicklung- Sprache - Hören- Sehensowie Deutsch/Mathematik oder Wirtschaft/Arbeit als Wahlpflichtfach sowie ein studiertes Unterrichtsfach auf Bachelorniveau

FÖLAA aus anderen Bundesländern Quereinsteiger mit Pädagogikstudium ohne Lehramt FÖLAA nach alter Studienordnung

Neuer AusbildungskursStand 04.07.2014

Insgesamt 63 FÖLAA

Förderschwerpunkte:

- L 41

- G 25

- SE 22

- M 20 An Schwerpunktschulen:

- SPR 17 18 FÖLAA an SPS GS

- H 1 16 FÖLAA an SPS RS+

6 FÖLAA an SPS IGS

7 Tandems an SPS GS

6 Tandems an SPS RS+/IGS

Kooperative Fachausbildung mit dem RS+ Seminar Koblenz:

Biologie 11 FÖLAA W/A 3 FÖLAA

Erdkunde 6 FÖLAA BK 2 FÖLAA

Sozialkunde 6 FÖLAA Physik 1 FÖLAA

Sport 5 FÖLAA Chemie 1 FÖLAA

Ethik 6 FÖLAA Musik 1 FÖLAA

Englisch 1 FÖLAA ( kooperative Fachausbildung mit dem GS-Seminar)

Vorbereitungsdienst im Lehramt an Förderschulen Neuwied

Lernwerkstatt-angeboteKooperationen mit u.a.

- Koblenzer Stadttheater- Landesmusikakademie- Bundesverband Mediation- Neuwieder Hospizverein - Neuwieder ZOOschule- Schulgartennetzwerk

„MehrGenerationenGärten“

- AG „Schulhund“- Fachberaterinnen und

Fachberatern

Individueller Entwicklungsbericht für Lehramtsanwärterinnen und -anwärterKompetenzorientierte Ziele und Intentionen für die Ausbildung

der LAA:

- Berücksichtigung individualisierter Lehr- und Lernformen- Stärkung eigenverantwortlichen Lernens- Förderung reflexionsgeleiteten Professionalierungsanstiegs- Entwicklung von Feedback-Kultur- Lernprozessorientierte Sichtweise- Einführung von Portfolios, Lerntagebüchern etc.

Aufgaben der FÖLAA im Vorbereitungsdienst Präsentation der berufsspezifischen Ausgangslage

(s. gesonderte Präsentation gleichen Namens) Erstellung einer schul- und klassenbezogenen

Bedingungsanalyse in den Förderschwerpunkten(s. gesonderte Präsentation „Bedingungsanalyse“)

Unterrichtsbesuche/Ausbildungsgespräche(s. gesonderte Präsentationen sowie Dokument „Ausbildungsgespräch an Schulen“)

Förderdiagnostische Planung und Umsetzung/ Erstellung von Förderplänen

Bearbeitung einer Entwicklungsaufgabe Aktive Mitwirkung am „Lernen an außerschulischen Lernorten“ Teilnahme an mindestens 2 Lernwerkstattangeboten

( s. Homepage) Dokumentation im Rahmen eines Beratungsportfolios Präsentationsprüfung / Prüfung

(s. Dokument: Leitfaden Präsentationsprüfung und gesonderte Präsentation zur Präsentationsprüfung

Inhalt: Beschreibung des eigenen Erfahrungsstandes zum Thema

„Beratung“ Beschreibung des Beratungsanlasses Konzeptwahl und Begründung Dokumentation des Beratungssettings (beteiligte

Personen, Zeitraum, Anliegen/Ziele, Schritte, Vereinbarungen/Maßnahmen/Ausblick)

Evaluation/Reflexion der eig. Beratungskompetenz und Folgerungen für die eigene Professionalisierung

11.04.23

15

Beratungsportfolio

Eckpunkte des Beratungsportfolios im VD

Information der FÖLAA im BS (Langzeitaufgabe bis 2 Wochen vor 2. Ausbildungsgespräch, ca. 4 Seiten, Präsentationsform frei wählbar)

3 Module im BS (u. a. versch. Konzepte) Skripterstellung zu „Beratungsportfolio“ Angebote:

Basiskompetenzen:

- Grundprinzipien/Elemente der Gesprächsführung - Rahmenbedingungen- Unterstützende Handlungsweisen/Methodenbausteine

LW „Kollegiale Fallberatung“ Sprechstunde zur Ausbildungsbegleitung „Erstellung des

Beratungsportfolios“ Hochladen auf BSCW-Server

Förderung der professionellen Entwicklung der FÖLAA durch

Erwerb berufsrelevanter Kompetenzen und FähigkeitenAusbildung von pädagogischen Einstellungen und

Werthaltungen als Grundlage der eigenen berufsbezogenen Identität

Anregung kontinuierlicher berufsbezogener Selbstreflexion

Vorgaben der LVO Ausbildung im Studienseminar- Berufspraktische Seminare ( 26 AE/QU 34 AE)

- Fachdidaktische Seminare für Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung (einschließlich der Fachdidaktiken) (25 AE /QU 28 AE)

- Fachdidaktische Seminare zur Berücksichtigung lehramtsspezifischer Besonderheiten (10 AE /QU 10 AE )

Beratung und Beurteilung- mind. 3 /5 Unterrichtsbesuche mit Themenabsprache und einem

schriftlichen Entwurf sowie kompetenz- und kriterienorientierter Rückmeldung( Zielvereinbarungen)

- 2 Ausbildungsgespräche im Studienseminar und 1 in der Ausbildungsschule

- Erstellen eines individuellen Entwicklungsberichts mit Entwicklungsaufgaben

- Teilprüfung in einem sonderpädagogischen Schwerpunkt mit einer Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens oder eines Förderplans auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung

Beiträge der einzelnen Seminare zur Ausbildung I

Berufspraktisches Seminar:

Schnittstelle zwischen Theorie und Praxisgrundsätzliche Orientierungen und Handlungsstrukturen

(Fragen der Bildungswissenschaften in der praktischen Umsetzung, Planungsprozesse, Beratung und multiprofessionelle Kooperation, Förderdiagnostik als Beispiele, Stärkung der Sozialkompetenz, Medienerziehung, Schulrecht und Beamtenrecht)

Seminare für Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung (LVO § 10, (3)

Förderschwerpunktkonzepte unter besonderer Berücksichtigung didaktischer und methodischer Fragestellungen des Unterrichts im Förderschwerpunkt; daher Einbindung von Fachdidaktik

Entwicklung eines fallspezifischen, am Förderbedarf orientierten Handelns

Der Bezug zur Unterrichtspraxis wird insbesondere durch die Unterrichtsmitschau hergestellt.

Beiträge der einzelnen Seminare zur Ausbildung II

Fachseminare: Fachkonzepte im Sinne eines an der Systematik der

Fächer orientierten unterrichtlichen HandelnsBasale Fachdidaktik.docxKooperative Ausbildung mit GS- und RS+Seminar

(LVO, § 9, (2)

Sonstige Veranstaltungen: Seminarvorhaben „ Lernen an außerschulischen

Lernorten“Einsatz in Schwerpunktschulen oder integrierten

Fördermaßnahmen

Lernwerkstattangebote Qualifizierende Zusatzangebote am Ende des

VD

Umsetzung von Theorie-Praxis-Integration in den Ausbildungsveranstaltungen

Unterricht als Ausgangspunkt oder Bezugspunkt in den Veranstaltungen aller Seminare

Ein Unterrichtsbeispiel im Zentrum der Seminarsitzungen im Förderschwerpunkt und den Fachdidaktischen Ergänzungen

Theoretisch fundierte und auf praktische Umsetzung zentrierte Beratung bei Unterrichtsbesuchen und Lehrproben

Veränderungen des sonderpädagogischen Berufsbilds und des professionellen Selbstverständnisses

Schwerpunkte:LernprozessbegleitungTeamarbeitBeratungKoordination sonderpädagogischer Förderung

Ausbildung in SchwerpunktschulenLVO §9 Abs. (3): „Der Vorbereitungsdienst wird an einem Studienseminar für

das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen oder an Förderschulen und an Ausbildungsschulen, an denen der Bildungsgang vertreten ist, der dem jeweiligen Lehramt entspricht, abgeleistet. An Ausbildungsschulen für das Lehramt an Förderschulen soll der jeweilige Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung vertreten sein.“

Organisatorische Vorüberlegungen

Grundsätze für die Wahl der Schwerpunktschulen als Ausbildungsschulen im Förderschwerpunkt Lernen bilden vorrangig der repräsentativ hohe Anteil der I-Schüler mit Förderbedarf Lernen,die räumliche Nähe der Stammschule und der betreffenden Schwerpunktschule,die institutionelle Integrationserfahrung der betreffenden Schwerpunktschule,die aktuelle personelle Versorgung und mögliche Ausbildungsbegleitung an der betreffenden Schwerpunktschule.

Im Förderschwerpunkt Sprache

Der Unterricht erfolgt im Bildungsgang Grundschule und nach den Regelungen und Vorgaben für die Grundschule.

Modell VD mit Förderschwerpunkt Lernen/Sprache an SchwerpunktschuleUnterrichtsorganisatorische Rahmenbedingungen

Einsatzbezogene Empfehlungen

6 LWST in SPS 1. Ausbildungshalbjahr 2 EU / + 4 AU/Hospitation/ QU 2 / + 4 AU/H 2./3. Ausbildungshalbjahr 5 EU + 1 AU/Hospitation QU 3 -4 EU je nach Aufteilung / 2-1 AU/ H

Ausbildungsschulen: Förderschule /Stammschule + räumlich nahe gelegene

Schwerpunktschule ( 1,5 AEF Pauschale für die an Ausbildung beteiligten

Personen)

Einsatz an möglichst 2 Unterrichtstagen

An SPS /GS im AnfangsunterrichtAn SPS/ SEK. I in OrientierungsstufeEinsatz in Kernfächern Deutsch und/oder Mathematik ( Team teaching) sowie -einem weiteren Unterrichtsfach / Fördergruppe

An FÖS-Einsatz möglichst in einer Klasse/ Lerngruppe in Koordination mit Unterrichtsfach

Tandemausbildung im Vorbereitungsdienst

Bisher nur an SPS GS im Ausbildungsbereich des GS Seminars Neuwied Grundzüge:- zeitgleicher Ausbildungsbeginn- Wenn möglich, Einsatz in gleicher Ausbildungsklasse bzw. Lerngruppe- Möglichkeit der kontinuierlichen und konstanten Kooperation in der

Wahrnehmung schulischer und konkreter unterrichtlicher Aufgaben- Stärkung der individuellen professionellen Weiterentwicklung bei FÖLAA

und LAA- Gelegenheit zum regelmäßigen Austausch über Ausbildungsaufgaben und

direkter schulischer Förderung- Anlass für weiterführende kooperative Zusammenarbeit Anstoß für Schulentwicklung in inklusiven Settings

Neuer Ausbildungskurs:7 Tandems an SPS GS6 Tandems an RS+

Ausbildung in den Schulen (§ 9, Abs. 1)

"Die Ausbildung dient dazu, die Lehramtsanwärter zur Schulpraxis zu führen. Sie umfasst den Ausbildungs-unterricht (Hospitationen, unter Anleitung zu erteilender Unterricht, eigenverantwortlich zu erteilender Unterricht) sowie die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen."

Qualifikationsprofilierung im Kernbereich „Unterricht“

Einsatzformen (Schule und Unterricht) 1Eigenverantwortlicher Unterricht FÖLAA allein in der Klasse Bei Tandem-Ausbildung: Teamunterricht mit Tandem-Partnerin oder Klassenleiter/in

der SPS GS/ RS+/ IGS

Angeleiteter Unterricht Doppelbesetzung in der Klasse, FÖLAA hält die Unterrichtsstunde komplett oder

Teile des Unterrichts, Gesamtplanung und alle Einzelstunden werden abgesprochen

Hospitationen Teilnahme am Unterricht (eventuell auch wechselseitig) Beobachtung unter gezielten

Fragestellungen und Schwerpunktsetzungen (Lehrersprache, Erziehungsverhalten, diagnostische Fragestellungen, Wirkungen und Nebenwirkungen von Medien etc.)

Unterrichtseinsatz der FÖLAA: Grundsätze

Förderschwerpunkte und Fächer, in denen man an einem Seminar teilnimmt, sollen beim Einsatz berücksichtigt sein

weitere Fächer u. fachdidaktische Bereiche können auch epochal / halbjährlich wechselnd berücksichtigt werden

Einsatz in zwei Lerngruppen (Ausnahmen sind möglich aufgrund spezifischer Probleme auf Antrag der Schule wie Schulgröße usw.)

Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Schritte zur Planung von Unterricht 1)

Ermittlung der zur Verfügung stehenden Zeit (Anzahl der Stunden bis zu den jeweiligen Ferienabschnitten).

Hinweise zu grundlegenden Orientierungen und Vorgaben (Schulgesetz, Leitlinien, Sonderschulordnung, Bildungsstandards, Lehrpläne, Orientierungsrahmen Schulqualität

Fach (Konzept und Struktur des Lehrplans)

Erfassung der stufen- und lernfeld-/lernbereichs-bezogenen Lehr-/Lernaufgaben (Ziele, Inhalte)

Hinweise zur Planung von Unterricht und Fördermaßnahmen.doc

Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Schritte zur Planung von Unterricht 2)

Bewusstmachung der lehrerbezogenen Interessen, Erfahrungen, Methoden und verfügbaren Medien im Hinblick auf die vorgegebenen Inhalte.

Schulinterne Orientierungen und Qualitätsprogramm, schulische Aufgabenschwerpunkte und –profil, schulische Abstimmungen (schulinterne Arbeitspläne, Stufenkonferenzen)

Erstellung des persönlichen Arbeitsplans (halbjährlich oder 3 Planungsabschnitte) instrukturierter Form

Planung von Unterrichtseinheiten

Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Planung von Fördermaßnahmen - Grundsätze)

Ausgangslage: Bei der Durchführung von Fördermaßnahmen ist die Ausgangslage eine andere: Fördermaßnahmen werden not-wendig, weil eine spezifische Problemlage prägnant geworden ist.

Vorgabe der Sonderschulordnung §33: „Fördermaßnahmen finden in der Regel im Klassenverband statt.“

Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Planung von Fördermaßnahmen - Vorgehensweise)

Förderdiagnostische Erfassung der Problemlage(n), orientiert an einem grundlegenden, konstituierenden Begriffs- und Methodenrepertoire der Förderschwerpunkte

Auswahl eines Arbeitsschwerpunktes Erfassung der fächerbezogenen Ziele und

Inhalte (Lehrplan) Förderkonzept/ Förderplan

Hinweise zur täglichen Unterrichtsvorbereitung Grundsätze

Ausbildungsunterricht wird immer vorbereitet In der Ausbildung sollen verschiedene

Formen der Vorbereitung erprobt werden Ziel ist es, eine möglichst effektive Form

individueller Vorbereitung zu gewinnen Formen 1. Halbjahr (Kurzvorbereitung 1 DIN A4-

Seite; Ausdifferenzierungen in den Förderschwerpunkten)2./3. Halbjahr Form der Dokumentation freigestellt

Die Fachleiterinnen oder Fachleiter führen je Fach bei jeder Anwärterin oder Anwärter mindestens 3 Unterrichtsbesuche zur Begutachtung durch, davon mindestens einen je Fach unter Teilnahme der Seminarleiterin oder des Seminarleiters.

Bei Quereinsteigern 5 Unterrichtsbesuche Die Themen der Unterrichtsbesuche werden von den

FÖLAAs im Einvernehmen mit der jeweiligen FL ausgewählt.

Die Anwärter haben für jeden Unterrichtsbesuch einen schriftlichen Entwurf vorzulegen.

Über die Besprechung fertigt der FL eine Niederschrift an.

Termine: werden von den FÖLAA in den Schulen mitgeteilt

Unterrichtsbesuche (§ 13 LVO, 2,3)

Gesichtspunkte für eine umfassende Unterrichtsplanung 1

Bildungstheoretische, lehrtheoretische Didaktik, inklusive Didaktik als Ausgangspunkt/ Hintergrund

die Faktoren, die Unterricht wesentlich bestimmen (Bedingungen/ Lernausgangslagen/ Förderbedarf der Schüler, Intentionen, Themen, Methoden, Medien erfassen und bewusst bei der Planung berücksichtigen

Gesichtspunkte für eine umfassende Unterrichtsplanung 2

3 Planungsbereiche (Didaktische Analyse, Bedingungsanalyse, methodische Analyse)

Didaktische Analyse und Bedingungsanalyse sind bei Fördermaßnahmen vertauscht

Einführungssätze im Planungspapier verweisen auf die Intentionen des jeweiligen Planungsbereiches

Aufzählungen sind keine Untergliederungen, sondern nur exemplarische Konkretisierungsversuche)

Systematische Erfassung der Lernausgangslage prozesshafte Feststellung des Lernverlaufs im Lernabschnitt

curriculumbasierte Messungen und Rückmeldungen durch formative Testverfahren

Übliche Leistungsfeststellung durch Klassenarbeiten, Tests, Hausaufgaben etc.

Erstellen eines individuellen Schülerprofils

Analyse der allgemeinen Lernausgangslage

- sozial – emotionaler Entwicklungsstand - Selbstbildkonzept/ Lern- und Leistungsmotivation - Arbeitsverhalten/ Konzentration usw. - motorischer Entwicklungsstand - Wahrnehmungsbereich - Sachwissen - mathematisches Verständnis - sprachlicher Entwicklungsstand - Lesekompetenzstufe - Rechtschreibkenntnisse

Entwicklungsaufgabe Teamberatung zur individuellen Lernförderung

1. Voraussetzungen schaffen 2. Formulierung der Ausgangssituation 3. Beschreibung der spezifischen Problemausgangslage des Schülers/ der

Schülerin/ mögliche Unterstützungshilfen 4. Erarbeitung einer konkreten Zielstellung 5. Entwicklung/ Konzeption eines

Förderplans 6. Umsetzung der pädagogischen

Maßnahmen 7. Überprüfung der Förderziele und pädagogischen

Maßnahmen ( evidenzbasierte Vorgehensweise) 8. Einsatz individuell-spezifischer sonderpädagogischer

Fördermaßnahmen

Co-teachingAlternativer Unterricht Lehrer und Helfer Lehrer und Beobachter

Co- TeachingParallelunterricht Stationenunterricht Team Teaching

Effekte kooperativen Lernens-erzeugt positive gegenseitige Abhängigkeit

-bewirkt gegenseitige Unterstützung und Förderung

-fördert individuelle Verantwortlichkeit

-ermöglicht die Entwicklung sozialer Fähigkeiten

-trägt zur Reflexion und Evaluation der Gruppenarbeit bei.

Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors 1

Beteiligung der Mentorin /des Mentors an Ausbildung u. Prüfung(siehe Folie „ formal-rechtliche Aspekte“)

Rollen(erwartungen) an die Mentorin / den Mentor im AlltagGrundsatz: Förderschwerpunktkonzepte werden in Seminarveranstaltungen vermittelt, Mentorinnen und Mentoren helfen die darauf bezogen Bedingungen (Gegebenheiten, Möglichkeiten u. Grenzen) sowie getroffenen Vereinbarungen vor Ort unter dem Aspekt der Alltagsbewältigung zu berücksichtigen

Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors 2 Einführung in das Handlungsfeld vor Ort

(Kollegium, Organisationsstruktur, Konferenzbeschlüsse, Absprachen zur Alltagsbewältigung, Medien u. Arbeitsgeräte, schulinterne Arbeitspläne etc.)

Einführung / Information bzgl. des Handelns mit den angesprochenen Lerngruppen( Hinweise zu Verhaltensweisen, Problemen, Förderbedarf, Lernmöglichkeiten der Schüler, Rückmeldungen zu Planungen aufgrund der Kenntnis von Schülervoraus-setzungen)

Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors 3

Lösungshilfe bei schulischen Alltagsproblemen(Konfliktberater, Gesprächspartner, Hinweise auf erprobte Handlungsstrategien bei Problemen)

Beratung im Hinblick auf Unterrichten und Fördern(Gesprächspartner mit Erfahrungshintergrund sein)

Gegen Ende des 1. Ausbildungshalbjahres und gegen Ende des Ausbildungsjahres führt jede FL mit den FÖLAAs ein ausführliches Gespräch mit beratendem Charakter, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt; die Seminarleitung kann teilnehmen.

Über die Beratungsgespräche sind Niederschriften anzufertigen, die zu den Ausbildungsakten genommen werden. Ausbildungsgespräch.ppt

Termine: 1. Ausbildungsgespräch: Ende 1. Ausbildungshalbjahr 2. Ausbildungsgespräch: Ende 2. Ausbildungshalbjahr

Im Laufe des zweiten Ausbildungshalbjahres führt die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule mit den FÖLAAs ein Ausbildungsgespräch. Über das Ausbildungsgespräch ist eine Niederschrift anzufertigen, die zu den Ausbildungsakten genommen wird. Ausbildungsgespräch Schulen.doc

Beratung (§ 13 LVO, 4 und 5)