Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen ... · Wohngeld Wohngeld als Zuschuss zur Miete...

Post on 10-Sep-2019

3 views 0 download

Transcript of Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen ... · Wohngeld Wohngeld als Zuschuss zur Miete...

Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen

Abteilung Wohnungswesen Wohngeldbehörde

Wohngeld Wohngeld als Zuschuss zur Miete bzw. Belastung zur Vermeidung einer Bedürftigkeit nach SGB II (ALGII) oder SGB XII (GruSi / HLU)

circa 900.000 Haushalte

aus Mitteln von Bund & Land

Voraussetzung eigenständige finanzielle Existenzfähigkeit des Haushalts (Haushaltseinkommen ≈ Haushaltsbedarf)

Hau

shal

tgrö

ße

Hau

shal

ts-

ein

kom

me

n

Mie

te /

B

ela

stu

ng

Wohngeld

Hau

shal

tgrö

ße

• Mieter/innen • Untermieter/innen • Nutzungsberechtigte/r • Heimbewohner/innen wenn Erlangen den • dauerhaften • berechtigten Lebensmittelpunkt darstellt

wohngeldberechtigt

Hau

shal

tgrö

ße

ausgeschlossene

Personen

• Personen mit Anspruch auf ALGII / Grundsicherung Leistungen nach §7 bzw. 13 USG

• Schüler / Studenten / Azubis mit grundsätzlichen BaFöG / BAB -Anspruch

• Personen mit größerem, verwertbaren Vermögen

Hau

shal

tgrö

ße

Haushaltsmitglieder

können neben der wohngeldberechtigten Person

• Ehepartner/in oder Lebenspartner/in • Kinder und Enkelkinder • Eltern und Schwiegereltern • Geschwister und Schwäger/innen

sein, wenn eine Einstehens- & Verantwortungsgemeinschaft besteht.

Ist eine oder mehrere Person(en) im Haushalt vom Wohngeld ausgeschlossen, kann dennoch für die verbleibenden

Haushaltsmitglieder eine Wohngeldberechtigung bestehen.

Hau

shal

ts-

ein

kom

me

n

Das Haushaltseinkommen bzw. das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der Jahreseinkommen

aller Haushaltsmitglieder zusammen.

Hau

shal

ts-

ein

kom

me

n

• Lohn / Gehalt auch aus Mini- & Neben-Jobs mit • Sonn- und Feiertagszuschläge • Urlaubs- und Weihnachtsgeld • Prämien

• alle Renten & Pensionen • Arbeitslosengeld I & Arbeitslosengeld II (Hartz4) • Berufsausbildungsbeihilfe / BAFöG / Stipendium • Unterhaltsleistungen / Unterhaltsvorschussgeld • Krankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld • Elterngeld ab 300,- €/Monat • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung • Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Erträge, Dividenden) • Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit / Gewerbebetrieb • Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft

zu berücksichtigendes Einkommen

Hau

shal

ts-

ein

kom

me

n

• 10% - Pauschale für Steuern • 10% - Pauschale für Beiträge zur Krankenversicherung • 10% - Pauschale für Beiträge zur Rentenversicherung

• Freibetrag wegen Schwerbehinderung • Freibetrag wegen Alleinerziehung • Freibetrag für Kinder mit eigenen Einkommen

• zu zahlende Unterhaltsleistungen • zu zahlende Kinderbetreuungskosten

Die Summe der Jahreseinkommen ergibt das Gesamteinkommen des Haushalts

mögliche Abzüge vom Einkommen

eines Haushaltsmitglieds

Mie

te /

Be

last

un

g

• Warmwasser & Heizung

• Strom / Haushaltsenergie

• Möblierung

• Garage / Stellplatz

• Benutzungsgebühren z.B. für Garten, TV & Internet

• Grundmiete

• Betriebskosten

zu berücksichtigende Miete

Mie

te /

Be

last

un

g

Wohngeld ist auch für

• Eigentümer • Erbbauberechtigte • Inhaber eines Nießbrauchrechts

von selbstgenutzten Eigentum möglich

Mie

te /

Be

last

un

g Lastenzuschuss

Anstatt der Miete wird als Belastung berücksichtigt:

• Kosten für Fremdmittel (Zinsen & Tilgung) • Bewirtschaftungskosten

• Grundsteuer • Gebühren für (Ab-)Wasser, Müll- und Straßenreinigung • Verwaltungskosten (Haus-verwaltung & -meister)

Haushaltsgröße Höchstbetrag

1 330,- €

2 402,- €

3 479,- €

4 556,- €

5 638,- €

6 715,- €

je weitere Person 77,- €

Mie

te /

Be

last

un

g maximal können nur folgende Höchstbeträge

als Miete bzw. Belastung in der Wohngeldrechnung berücksichtigt werden

Höchstbeträge (Stufe 3) bis 31. Dezember 2015

• zum 1. Januar 2016

• allgemeine Erhöhung der Wohngeldbeträge

• Erhöhung der Miethöchstbeträge

• Erlangen in Mietstufe 4 eingestuft

• Veränderungen bei Pauschal- und Freibeträgen

• Wegfall der Möblierungspauschale

Wohngeldreform

laufende Anträge werden automatisch angepasst

Mie

te /

Be

last

un

g neue Höchstbeträge (Stufe 4)

ab 1. Januar 2016

Haushaltsgröße Höchstbetrag

1 434,- €

2 526,- €

3 626,- €

4 730,- €

5 834,- €

6 935,- €

je weitere Person 101,- €

benötige Unterlagen • formeller Wohngeldantrag • Mietvertrag, Mietbescheinigung & Nachweis über Zahlung der Miete • Einkommensnachweise je nach Einkommensart

• Verdienstbescheinigung, Erklärung über einmalige Einkünfte • Bescheid über Sozialleistungen • Nachweise über Renten & Pensionen • Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- & Verlust-Rechnung • Nachweise über den Bezug von Unterhaltsleistungen • Elterngeldbescheid • BAB- oder BAFöG-Bescheid • Nachweise der Zins-/Kapitalerträge

• Schwerbehindertenausweis • Aufenthaltsstatus für Nicht-EU-Bürger

Anmerkung: Diese Informationen geben einen groben Überblick über den

komplexen Bereich des Wohngeldes und seiner gesetzlichen Regelungen. Um weitere Auskünfte und Informationen zu erhalten,

können Sie sich gerne an nachfolgende Ansprechpartner/innen wenden.

weitere Informationen

Montag 8 - 12 und 14 - 18 Uhr

Dienstag 8 - 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 - 14 Uhr

Freitag 8 - 12 Uhr

Wir bitten zur Antrags- und Unterlagenabgabe um Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen

Link zur Internetseite des Bundesbauministeriums Link zur Wohngeldbroschüre

Link zum Wohngeldgesetzestext

Öffnungszeiten

Ansprech- partner/innen

Buchstabenbereich Ansprechpartner/in Zimmer Telefon

A – DE Frau Mantke 423 09131 - 86 2348

DF – F Frau Kocak 423 09131 - 86 1589

G – KO Herr Kelenfy 424 09131 - 86 2457

KP – MT Frau Friede 424 09131 - 86 1587

MU – S Herr Prell 425 09131 - 86 2581

SCH, ST – Z Herr Gügel 425 09131 - 86 2799

Sachgebietsleiter Herr Bräun 425a 09131 - 86 2961

E-Mail: wohnungswesen@stadt.erlangen.de

Telefax: 09131 86 2151