Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen Wohngeldbehörde.

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WohngeldStadt Erlangen

Amt für Arbeit, Soziales und WohnenAbteilung Wohnungswesen

Wohngeldbehörde

WohngeldWohngeld als Zuschuss zur Miete bzw. Belastungzur Vermeidung einer Bedürftigkeit nach SGB II (ALGII) oder SGB XII (GruSi / HLU)

circa 900.000 Haushalte

aus Mitteln von Bund & Land

Voraussetzungeigenständige finanzielle Existenzfähigkeit des Haushalts(Haushaltseinkommen ≈ Haushaltsbedarf)

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Wohngeld

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röße • Mieter/innen

• Untermieter/innen• Nutzungsberechtigte/r• Heimbewohner/innen

wenn Erlangen den• dauerhaften• berechtigtenLebensmittelpunkt darstellt

wohngeldberechtigt

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ausgeschlossene Personen

• Personen mit Anspruch aufALGII / GrundsicherungLeistungen nach §7 bzw. 13 USG

• Schüler / Studenten / Azubis mit grundsätzlichen BaFöG / BAB -Anspruch

• Personen mit größerem, verwertbaren Vermögen

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Haushaltsmitgliederkönnen neben der wohngeldberechtigten Person

• Ehepartner/in oder Lebenspartner/in• Kinder und Enkelkinder• Eltern und Schwiegereltern• Geschwister und Schwäger/innen

sein, wenn eineEinstehens- & Verantwortungsgemeinschaft besteht.

Ist eine oder mehrere Person(en) im Haushalt vom Wohngeld ausgeschlossen, kann dennoch für die verbleibenden

Haushaltsmitglieder eine Wohngeldberechtigung bestehen.

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Das Haushaltseinkommen bzw. das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der Jahreseinkommen

aller Haushaltsmitglieder zusammen.

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men • Lohn / Gehalt auch aus Mini- & Neben-Jobs mit

• Sonn- und Feiertagszuschläge• Urlaubs- und Weihnachtsgeld• Prämien

• alle Renten & Pensionen• Arbeitslosengeld I & Arbeitslosengeld II (Hartz4)• Berufsausbildungsbeihilfe / BAFöG / Stipendium• Unterhaltsleistungen / Unterhaltsvorschussgeld• Krankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld• Elterngeld ab 300,- €/Monat• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung• Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Erträge,

Dividenden)• Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit / Gewerbebetrieb• Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft

zu berücksichtigendesEinkommen

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• 10% - Pauschale für Steuern• 10% - Pauschale für Beiträge zur Krankenversicherung• 10% - Pauschale für Beiträge zur Rentenversicherung

• Freibetrag wegen Schwerbehinderung• Freibetrag wegen Alleinerziehung• Freibetrag für Kinder mit eigenen Einkommen

• zu zahlende Unterhaltsleistungen• zu zahlende Kinderbetreuungskosten

Die Summe der Jahreseinkommen ergibt das Gesamteinkommen des Haushalts

mögliche Abzügevom Einkommen

eines Haushaltsmitglieds

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• Warmwasser & Heizung• Strom / Haushaltsenergie• Möblierung• Garage / Stellplatz• Benutzungsgebühren

z.B. für Garten, TV & Internet

• Grundmiete• Betriebskosten

zu berücksichtigendeMiete

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Wohngeld ist auch für • Eigentümer• Erbbauberechtigte• Inhaber eines Nießbrauchrechtsvon selbstgenutzten Eigentum möglich

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ngLastenzuschuss

Anstatt der Miete wird als Belastung berücksichtigt:• Kosten für Fremdmittel (Zinsen & Tilgung)• Bewirtschaftungskosten

• Grundsteuer• Gebühren für (Ab-)Wasser, Müll- und Straßenreinigung• Verwaltungskosten (Haus-verwaltung & -meister)

Haushaltsgröße Höchstbetrag1 330,- €2 402,- €3 479,- €4 556,- €5 638,- €6 715,- €

je weitere Person 77,- €Mie

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ng maximal können nur folgende Höchstbeträge als Miete bzw. Belastung in der Wohngeldrechnung

berücksichtigt werden

Höchstbeträge (Stufe 3)bis 31. Dezember 2015

• zum 1. Januar 2016• allgemeine Erhöhung der Wohngeldbeträge• Erhöhung der Miethöchstbeträge• Erlangen in Mietstufe 4 eingestuft• Veränderungen bei

Pauschal- und Freibeträgen• Wegfall der Möblierungspauschale

Wohngeldreform

laufende Anträge werdenautomatisch angepasst

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ngneue Höchstbeträge (Stufe 4)

ab 1. Januar 2016

Haushaltsgröße Höchstbetrag1 434,- €2 526,- €3 626,- €4 730,- €5 834,- €6 935,- €

je weitere Person 101,- €

benötige Unterlagen• formeller Wohngeldantrag• Mietvertrag, Mietbescheinigung & Nachweis über Zahlung der Miete• Einkommensnachweise je nach Einkommensart

• Verdienstbescheinigung, Erklärung über einmalige Einkünfte• Bescheid über Sozialleistungen• Nachweise über Renten & Pensionen• Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- & Verlust-Rechnung• Nachweise über den Bezug von Unterhaltsleistungen• Elterngeldbescheid• BAB- oder BAFöG-Bescheid• Nachweise der Zins-/Kapitalerträge

• Schwerbehindertenausweis• Aufenthaltsstatus für Nicht-EU-Bürger

Anmerkung:Diese Informationen geben einen groben Überblick über den

komplexen Bereich des Wohngeldes und seiner gesetzlichen Regelungen. Um weitere Auskünfte und Informationen zu erhalten,

können Sie sich gerne an nachfolgende Ansprechpartner/innen wenden.

weitere Informationen

Montag 8 - 12 und 14 - 18 UhrDienstag 8 - 12 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8 - 14 UhrFreitag 8 - 12 Uhr

Wir bitten zur Antrags- und Unterlagenabgabe um Terminvereinbarung,um Wartezeiten zu vermeiden und zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten.

Weiterführende InformationenLink zur Internetseite des Bundesbauministeriums

Link zur WohngeldbroschüreLink zum Wohngeldgesetzestext

Öffnungszeiten

Ansprech-partner/innen

Buchstabenbereich Ansprechpartner/in Zimmer Telefon

A – BL Frau Mantke 423 09131 - 86 2348BN – D Frau Treczka 423 09131 - 86 1589

E – J Herr Kelenfy 424 09131 - 86 2457K – LAZ Frau Friede 424 09131 - 86 1587LB – R Herr Prell 425 09131 - 86 2581S – Z Herr Gügel 425 09131 - 86 2799

Sachgebietsleiter Herr Bräun 425a 09131 - 86 2961 E-Mail: wohnungswesen@stadt.erlangen.de Telefax: 09131 86 2151