Post on 05-Apr-2015
Steuerupdate 2007
Aktuelle Entwicklung bei der Betriebsprüfung
Mag Robert Pernegger, GBP
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UPDATE BAO, Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung
Gesellschafterdarlehen
In der Praxis "eher" unproblematisch Unverzinst/fremdunüblich niedrig verzinst vA in Höhe fremdüblicher Verzinsung
Kontroverser: ab wann Ausschüttung des Kapitals? vA in Höhe des Darlehensbetrags
Umstände entscheidend
Angehörigenjudikatur (inkl. Dokumentation)
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UPDATE BAO, Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung
Gesellschafterdarlehen
Verträge zw GES und ihren GESer müssen, um steuerlich anerkannt zu werden:
nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und fremdübliche Konditionen aufweisen
Absolut unübliche Form der Vereinbarung im Zweifel vA
Rückwirkende Vereinbarungen vA, auch wenn klar und eindeutig und fremdüblich.
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UPDATE BAO, Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung
Gesellschafterdarlehen
Angehörigenjudikatur nichts Neues?Wiesner, RWZ 2009/14: " ... Auffallend ist, dass dem in
Lehre, Literatur und Rspr verankerten und als bekannt vorauszusetzenden Erfordernis nach dem Einhalten eines der Angehörigenjudikatur entsprechenden vertraglichen Verhaltens so leichtsinnig nicht entsprochen wird."
Bsp: Darlehensvertrag mit AX-GmbH, spätere Verlängerung mit AY-GmbH
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UPDATE BAO, Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung
Gesellschafterdarlehen
Mit der Angehörigenjudikatur zur EB-Berichtigung?VwGH 26.4.2006, 2004/14/0066GmbH "erkennt" Fremdunüblichkeit einer Darlehensgewährung an
Geser (in abgeprüftem Zeitraum und nachdem Gesellschafter nicht mehr zahlen will)
Kriterien der "Angehörigenjudikatur" haben ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen
VA nicht schon, wenn Rückzahlungswille fehlt
VA der Darlehensvaluta erst im Zeitpunkt des Verzichts societatis causa
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Gesellschafterdarlehen
VwGH 28.4.2009, 2004/13/0059
Darlehen kann selbst vA sein, wenn Rückzahlung der über VerrKto verbuchten Beträge von vornherein ungewollt oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit unmöglich.
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners führt allein nicht zu einer vA.
Indizien dafür, dass bei Forderungseinbuchung auf VerrKto keine Rückzahlungsabsicht bestand ständiges Anwachsen der Forderung, ihre absolute Höhe und das Fehlen von Sicherheiten.
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UPDATE BAO, Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung
Verdeckte Ausschüttung
VwGH 8.2.2007, 2004/15/0149
Erhält Prokurist einer GmbH, der zugleich auch Ehemann der zu 99 % beteiligten Geser-Gferin ist, DN-Darlehen (ATS 1 Mio) und können weder schriftliche Unterlagen, Sicherheiten noch Zinszahlungen im Prüfungszeitraum vorgewiesen werden vA
Angehörigenjudikatur
Auch vA wenn Darlehen später zurückgezahlt wurde!
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UPDATE BAO, Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung
Verdeckte Ausschüttung und § 162 BAO
KSt-Protokoll 2005
§ 162 BAO - Nicht belegbare Betriebsausgaben
Sachverhalt: KapGes rechnet nicht belegbare BA außerbilanzmäßig zu. Keine Empfängernennung.
Berechtigte Vermutung: Beträge an Geser-Gfer
Möglichkeiten derartige Gestaltungen hintanzuhalten?
Antwort: vA nur wenn begründeter Verdacht, dass Gesellschafter = Empfänger (vgl. VwGH 98/13/0216).
Sachverhalts- und kein Rechtsproblem.
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UPDATE BAO, Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung
Verdeckte Einlage
Darlehen oder verdeckte Einlage?
Sprich: Zinsen oder vA bzw. Forderungsabschreibung oder TWA-Siebtel
Unklare Vertragsgestaltung, nämlich keine Vereinbarung über Rückzahlung bzw. Verzinsung Indizien, dass eigenkapitalersetzende Zuwendung, wobei in diesem Fall irrelevant ist, ob nach betriebswirtschaftlichen Gründen die Zufuhr von Eigenkapital geboten war (Rz 708 KStR, VwGH 28.4.1999, 97/13/0068).
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Verdeckte Einlage
Bei Darlehen durch Gesellschafter an KapGes bewirkt eine nicht fremdübliche Vertragsgestaltung:
keine Besicherung abgegebene Nachrangigkeitserklärung fehlende Schriftlichkeit nur später verfasste Aktennotiz, dass Rückzahlung erst nach drei
Jahren verzinst werden soll
die Behandlung als verdecktes Stammkapital (VwGH 14.12.2000, 95/15/0127).
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Verdeckte Einlage
Darlehen oder verdeckte Einlage?Rz 709 KStR: es müssen besondere Umstände dafür
sprechen, dass die Darlehenshingabe objektiv den wirtschaftlichen Erfolg hat, Eigenkapital zu ersetzen. Für das Vorliegen der besonderen Umstände ist der Zeitpunkt der Darlehenshingabe maßgebend.
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UPDATE BAO, Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung
GmbH und Immobile
Rz 819 KStR
Von der KapGes angeschaffte/hergestellte WG, die nur gesellschaftliche und keine betriebliche Veranlassung kein Betriebsvermögen sondern steuerneutrales Vermögen (außerbetriebliche Sphäre), sofern nicht uU wirtschaftliches Eigentum des Anteilsinhabers
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GmbH und Immobile
Rz 819 KStR
Annahme außerbetrieblichen Vermögens einer KapGes nur unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt:
Zwischen Gebäuden zu unterscheiden, die jederzeit im betrieblichen Geschehen der KapGes
einsetzbar sind (zB durch Vermietung), und die Erscheinung nach für private Nutzung durch
Gesellschafter bestimmt sind (zB sehr repräsentativ oder speziell auf Wohnbedürfnisse des Gesellschafters ausgelegt)
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GmbH und Immobilie
Rz 819 KStR
Werden erstere Gebäude Gesellschafter unentgeltlich oder fremdunüblich billig zur Verfügung gestellt, spricht dies nicht gegen Betriebsvermögen, sondern führt zu einer vA iHd Differenz zum fremdüblichen Mietzins.
Gebäude, deren konkrete Ausgestaltung im Gesellschafter-interesse liegt außerbetrieblichen Sphäre.
Steuerdialog 2008: Zuordnung zum außerbetrieblichen Bereich Ausschüttung der vollen AK an Gesellschafter.
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GmbH und Immobilie
VwGH 19.4.2007, 2005/15/0020Erwirbt Körperschaft nicht wirtschaftliche Eigentum an einem
Wirtschaftsgut, sondern mietet sie ein solches lediglich an, und ist dieser Vorgang von vornherein rein gesellschaftsrechtlich veranlasst, führen die damit zusammenhängenden Aufwendungen nicht zu Betriebsausgaben.
Anmietung einer Liegenschaft durch eine GmbH (Betriebsgegenstand Metallurgie).
Verfahrensausgang: Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.
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GmbH und Immobilie
VwGH 23.6.2009, 2004/13/0090GmbH mietet von Minderheitsgeser (24 %) Liegenschaft samt
Gebäuden ("seit dem Mittelalter bestehendes Anwesen in exponierter Lage").
Für beabsichtigte Nutzung (ua "Brainstorming" sowie Schulungen der Mitarbeiter) aufgrund (desolaten) Zustandes nicht geeignet.
Miete TATS 5, umfangreiche Mieterinvestitionen, Befristung auf 9 Jahre
VwGH: Vereinbarung nicht fremdüblich, da bei Beendigung des Bestandverhältnisses (vor Amortisierung der Investitionen) für Mieterinvestitionen keinerlei Ersatz vertraglich ausbedungen.
Investitionen im Zeitpunkt des Anfallens dem Minderheitsgeser als verdeckte Ausschüttungen zuzurechnen.
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GmbH und Immobilie
VwGH 26.3.2007, 2005/14/0091Unmittelbar an einem touristisch beliebten See gelegener Bungalow.
Bei Mischnutzung Gebäude in betrieblichen und einen außerbetrieblichen Teil aufzuteilen (80/20 Regelung).
Privaten Wohnbedarf dienende Wohngebäude können durch zwei VSt-Ausschlussregelungen des § 12 Abs 2 UStG in der Stammfassung erfasst werden.
VwGH 16.5.2007, 2005/14/0083Anwendung § 12 Abs. 1 UStG, VwGH fehlte aber Begründung.
Anmerkung: Auch Missbrauch kann ein Thema sein.
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UPDATE BAO, Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung
Umsatzsteuer in der Betriebsprüfung
Sehr viele Vorgänge haben einen Bezug zur USt(= zigtausende Buchungen)
Prüfsoftware als Mittel dies in den Griff zu bekommen, zB bei § 7 Abs 1 Z 2 UStG
Langdauernde Leistungsbeziehungen sollten gelegentlich überprüft werden (sonst uU: böse Überraschungen)
Risikobereiche sollten öfter überprüft werden(zB Rechnungsmerkmale, Nachweise für Steuerbefreiungen)
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UPDATE BAO, Finanzstrafrecht und Betriebsprüfung
Umsatzsteuer in der Betriebsprüfung
Falsche Eintragung in die UVA erschwert USt-Verprobungen zB Verwendung von KZ 021 für Umsätze im Ausland
zB Eintragung der Erwerbe durch den Mittleren beim Dreiecksgeschäft unter KZ 070 und 072
Auch eine "outgesourcte" Buchhaltung muss die Vorschriften des UStG beachten,
muss Unterlagen zeitgerecht verfügbar machen.
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Umsatzsteuer in der Betriebsprüfung
Typische Fehler, ua
Fehlerhafte Eingangsrechnungen (zB bei Anzahlungen)Judikatur: Kein Vertrauensschutz bei RechnungenAllerdings: Berichtigung im Rahmen der BP nach Rz 1831 UStR möglich (ebenso bei Überprüfungen durch Finanzamt)Bei zu hoher Vorsteuer Rz 1825 UStR(aber nicht bei Übergang der Steuerschuld)
Nichtversteuerung von Sachbezügen (zB Fiskal-LKW, Dienstwohnung)
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Umsatzsteuer in der Betriebsprüfung
Typische Fehler, ua
Grenzüberschreitende LeistungsverrechnungKonto "Weiterverrechnete Aufwendungen", "Kostenersatz" bedeutet nicht automatisch durchlaufende Posten iSd § 4 UStG, häufig sehr wohl steuerpflichtig
Fehler bei der LeistungsortbestimmungFolge zB bei Eingangsleistungen kein VSt-Abzug (Leistung im tatsächlich im Ausland), Haftung gem § 27 Abs 4 UStG (Leistung tatsächlich im Inland)
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Umsatzsteuer in der Betriebsprüfung
Typische Fehler, ua
Unrichtige Zuordnung zwischen Schadenersatz, Gewährleistung und EntgeltNicht steuerbar, § 16 UStG, § 4 UStGzB Prozesskostenersatz
Fehler beim EUSt-Abzug Dass jemand Schuldner der EUSt wird und diese auch entrichtet, bedeutet nicht, dass er auch den VSt-Abzug hat (Verfügungsmacht beim Gelangen ins Inland nötig)
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