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Sven Bünger, Dipl.-Chem.

BZR – Institut, Bonn Siebenmorgenweg 2 - 4

53229 Bonn

Tel.: 0228 – 46 95 89Fax: 0228 – 47 14 97

www.bzr-institut.debzr-institut@t-online.de

Zustand von alten Brandschutzklappen:

Ist das, aus brandschutztechnischen Gesichtspunkten, 1- oder 2-maligeBetätigen des asbesthaltigen Klappenblattes vertretbar?

13. Forum Asbest 2004 - Erfahrungsaustausch der Sachkundigen

Inhalt

Brandschutzklappen

Einstufung von Brandschutz- klappen, Grundlagen

Vergleich mit den heute vorliegenden Gegeben- heiten - Zustand von Brand- schutzklappen als Beispiel aus der Praxis

sachverständige Bewertung als Einzelbeurteilung

Besteht eine Gefährdung der Raumnutzer durchgeöffnete asbesthaltige Brandschutzklappen

Inhalt – Fragestellung

oder

entsteht diese Gefährdung durch das Betätigen derBrandschutzklappe?

Brandschutzklappen, Funktion und Aufgabe

Wartung heißt auch Funktionsüberprüfung !

Brandschutz - Forderung aus den Landesbauordnungen

regelmäßige Wartung

Anschlagdichtung

Klappenblatt

Brandschutzklappen, Funktionsweise

Klappenblatt

Anschlagdichtung

Brandschutzklappen, Innenansicht

Anfang der 80er Jahre wurde damit begonnen, asbesthaltige Bauteile (Klappenblätter) von Brandschutzklappen durch asbestfreie Materialien zu ersetzen.

Ab diesem Zeitpunkt (1981/82) wurden keine asbesthaltigen Klappenblätter mehr, sondern nur noch asbesthaltige Klappendichtungen aus Litaflex KG 25 in Brandschutzklappen verwendet.

Ab Herbst 1988, Umstellung der Produktion von BSK mit Klappendichtungen aus Litaflex auf asbest- freie Dichtungen, dh. nach diesem Zeitpunkt enthalten die Brandschutzklappen keine asbest- haltigen Bauteile mehr.

Brandschutzklappen, Asbestverwendung

Die zur Zeit geltendeFassung der technischenBaubestimmung Asbest(Asbestrichtlinie) beschreibt,dass an Brandschutz-klappen eine Gefährdungs-abschätzung mit Hilfe desFormblattverfahrens nichtdurchführbar ist.

Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie

Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilensind nach der „Richtlinie für die Bewertung undSanierung schwach gebundener Asbestproduktein Gebäuden“ der Dringlichkeitsstufe III zuzuordnen.

Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie

„Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte): Neubewertung langfristigerforderlich.Verwendungen mit dieser Bewertung sind in Abständen vonhöchstens fünf Jahren erneut zu bewerten. Ergibt eine Neube-wertung die Dringlichkeitsstufe I oder II, so ist entsprechend denRegelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.“

Bewertung von Brandschutzklappen, Grundlagen

Die Einstufung von Brandschutzklappen (Klappenblatt und Dichtung) in Dringlichkeitsstufe III erfolgt aufgrund der Ergebnisse entsprechender Untersuchungen.

Schumm/Beutler (1989) :

„Untersuchungen von Brandschutzklappen aufAsbestfaseremissionen“

Bewertung von Brandschutzklappen, Grundlagen

Faseremissionsmessungen im Kanal

intakte Brandschutzklappen, leichte Beschädigungen an derLitaflexdichtung nachgestellt

Grundlagen

Ausbau von ca. 10 Jahre alten BSK

Bewertung von Brandschutzklappen, Grundlagen

Messungen bei intaktem BSK-zustand

Bei diesem Zustand kann davon ausgegangenwerden, dass sowohl bei Betätigung der Klappe alsauch bei ständig geöffneter Klappe Asbestfasernnur in unbedeutendem Umfang freigesetzt werden.

Ergebnisse

Bewertung von Brandschutzklappen, Grundlagen

Messungen bei Beschädigung der Litaflexdichtung

- bei ständig geöffneter BSK, keine Asbestfasernnachweisbar

- bei Klappenbetätigung, erhöhte Asbestfaser-konzentrationen

Wird bei Wartungs- oder Prüfaufgaben eine max.4-malige Betätigung der BSK durchgeführt, ist voneiner Überschreitung des vom BGA genanntenOrientierungswertes nicht auszugehen.

Ergebnisse

Bewertung von Brandschutzklappen, Grundlagen

Sanierung langfristig erforderlich Dringlichkeitsstufe 3

Schlussfolgerung

Aus den Untersuchungsergebnissen wurde abgeleitet, dass bei geöffneter Brandschutzklappe, also im Normalbetrieb, keine Asbestfasern in nennenswertem Umfang freigesetzt werden, auch wenn die Schaumstoffdichtung beschädigt ist.

Beim Betätigen der Brandschutzklappe können Asbestfasern freigesetzt werden. Es treten dabei in der Regel jedoch höchstens kurzzeitige Konzentrationswerte um 1000 F/m_

auf, wobei die Fasern hauptsächlich vom Klappenblatt freigesetzt werden.

Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie

Sind diese Bewertungsgrundlagen auf heutigeVerhältnisse übertragbar?

Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie

Das bedeutet, dass die Neubewertung resp.Gefährdungsabschätzung als Einzelbeurteilungnach anderen Kriterien vorgenommen werdenmuss.

„Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte): Neubewertung langfristigerforderlich.Verwendungen mit dieser Bewertung sind in Abständen vonhöchstens fünf Jahren erneut zu bewerten. Ergibt eine Neube-wertung die Dringlichkeitsstufe I oder II, so ist entsprechend denRegelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.“

Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie

Für die Gefährdungsbeurteilung werden u.a. herangezogen:

das Alter der Brandschutzklappen

der bauliche Zustand der Brandschutzklappen

die Faserfreisetzungsrate beim Normalbetrieb resp. bei der Funktionsüberprüfung an die Umgebungsluft

Brandschutzklappen – Verwaltungsgebäude

Verwaltungsgebäude Baujahr 1974 -1976

insgesamt ca. 850 verbaute asbesthaltige Brandschutz- klappen

Alter der BSK ~ 30 Jahre

Bei allen Messungen war die Asbestfaserkonzentration unterhalb der Nachweisgrenze.

Es besteht keine Gefährdung durch eine geöffnete asbesthaltige Brandschutzklappe.

Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung

ca. 160 Messungen als Status-quo- Messung in Büroräumen bei laufender Lüftung

Ergebnisse

Brandschutzklappen imLuftkanal

Abluftkanal

Zuluftkanal

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

ZuluftZuluft

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

Zustand der asbesthaltigenAnschlagdichtung

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

Detailausschnitt zum Schädigungsgradder Anschlagdichtung

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

Anschlagklappendichtung(Handelsbezeichnung LITAFLEX)

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

Zustand des asbesthaltigenKlappenblattes

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

Klappenblatt

Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel

Kontaktprobenahme zur Bestandsaufnahme

An 7 Kontaktproben ausdem Umgebungsbereichder Klappenblätter derinneren Mantelhülle desLuftkanals wurde festge-stellt, dass eine nach-haltige Asbestfaser-kontamination nichtvorlag.

Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung

Kontaktprobenahme zur Bestandsaufnahme

Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung

Asbestfasermessung im Luftkanal zwischenzwei Klappenblättern nach dem Betätigen derVerschlusshebel

Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung

Faserkonzentrationswert

~ 10 000 Asbest-F/m_

Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung

Asbestfasermessung im Luftkanal zwischenzwei Klappenblättern nach dem Betätigen derVerschlusshebel

Asbestfasermessungen im Raum als Status-quo-Messung gem. VDI 3492 beim einmaligen Betätigen der BSK

Faserkonzentrationswert im Raum ca. 1 mvom Lüftungsaustritt entfernt

~ 690 Asbest-F/m_

Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung

Faserkonzentrationswert im Raum ca. 4 mvom Lüftungsaustritt entfernt

~ 440 Asbest-F/m_

Die Grundlagen, die zur Einstufung in die Bewertungsgruppe IIIder Asbestrichtlinie geführt haben, sind mit den hier vorgestelltenGegebenheiten nicht mehr vergleichbar, z.B. weil

Brandschutzklappen – Schlussfolgerung

unbeschädigte Klappenblätter (ordnungsgemäßer Zustand), leicht beschädigte Anschlagdichtungen untersucht wurden

BSK, die erst 10 Jahre alt waren untersucht wurden,

Alter der Brandschutzklappen (~ 30 Jahre)

Beschädigungen, z.T. geplatzte Klappenblätterund versprödete und z.T. erheblich beschädigteAnschlagdichtungen

Brandschutzklappen – Schlussfolgerung

Die festgelegte Bewertungsgruppe gem. Asbestrichtlinie kannnicht auf die Gegebenheiten der hier beispielhaft vorgestelltenAnlage übertragen werden.

Unter Zugrundelegung

der visuellen Inspektion und

vertrete ich die Auffassung, dass mittelfristig eine Überschreitung der Empfehlungswerte (deutlich unter 1000 F/m3) nicht auszu-schließen ist.

der Messbefunde,

des Alters der BSK,

Brandschutzklappen – Schlussfolgerung

Unter diesem Aspekt sollte nach einer angemessenen Planungsphase der sukzessive Austausch der asbesthaltigen Brandschutzklappen bewirkt werden.

Eine Bewertung von Brandschutzklappen muss als sachverständige Einzelbeurteilung durchgeführt werden.

Brandschutzklappen – Schlussfolgerung

Dies ist von einem Brandschutzsachverständigen zu klären.

Die brandschutztechnischen Belange (Feuerwiderstandsdauer, Rauchübertragung) sind bei dieser Beurteilung unberücksichtigt geblieben. So ist nicht auszuschließen, dass Maßnahmen auch kurzfristig erforderlich werden können, weil z.B. die stark schad-hafte Anschlagdichtung keinen genügenden Brandschutz gewähr-leistet.

Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach ge-bundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbestrichtlinie)

Literatur

Schumm/Beutler: „Untersuchungen von Brandschutzklappen auf Asbestfaseremissionen“ TÜ Technische Überwachung, Heft 5/89, VDI Verlag

DIBT-Mitteilung 3/1992, Sanierungsmöglichkeitenfür Brandschutzklappen

Schumm, Sanierung von asbesthaltigen Bauteilen,Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz:Gefährliche Arbeitsstoffe Nr. 26, Bremerhaven:Wirtschaftsverlag NW 1987

Literatur

VDI 3861, Bl. 2, Messen anorganischer faserförmigerPartikeln im strömenden Reingas, Rasterelektronen-

mikroskopisches Verfahren

VDI 3492, Messen anorganischer faserförmiger Partikeln,Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

Als Maßstab für eine Beurteilung von kritischenAsbestfasern in der Innenraumluft dienen dieAußenluftwerte auf Grundlage der im Jahre 82 vomInstitut für Wasser- Boden – Lufthygieneherausgegebenen Empfehlungen von deutlich unter1000 F/m3.

Brandschutzklappen – Grundlagen der Bewertung

Nach der Arbeitsstättenverordnung ist zur „Lüftung“erläutert, dass eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft inArbeitsräumen dann vorhanden ist, wenn die Luftqualität imwesentlichen der Außenluftqualität entspricht.

Diese Zuordnung bedeutet, dass unbeschädigte Brandschutzklappen keine konkrete Gefahr im Sinne der

Landesbauordnungen darstellen und somit vom Eigentümerdes Gebäudes bauaufsichtlich keine Sanierung gefordertwird.

Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie

Intakte asbesthaltige Brandschutzklappen werden in Dringlichkeitsstufe III zugeordnet.