Tag des Familienunternehmens Finanz-und Steuerpolitik · Finanz-und Steuerpolitik Marcel...

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Tag des FamilienunternehmensFinanz- und Steuerpolitik

Marcel Schwerzmann

Regierungsrat, Finanzdirektor

13.11.2018

2

Nettoverschuldung

3

Steuerstrategie> 2005

• Entlastung untere Einkommen

• Reduktion Kapitalsteuer (für Holdinggesellschaften)

• Erhöhung Kinderabzüge

> 2008

• Entlastung mittlere Einkommen

• Erhöhung Kinderabzüge

• Tarif Vermögen halbiert

• Tarif Gewinn 25 % gesenkt

> 2011

• Entlastung hohe Einkommen

• Tarif Gewinn halbiert

4

Steigende Steuereinnahmen

R 2011 R 2012 R 2013 R 2014 R 2015 R 2016 R 2017 B 2018 P 2019 P 2020 P 2021

Entwicklung Nettoertrag Aufgabenbereiche Finanzen und Steuern

Fiskalertrag Dir. Bundessteuer NFA Nettoeinnahmen

5

Wer zahlt wieviel Steuern?

1.7%

98.3%

Natürliche Personen

Top 4000Übrige

18%

82%

Einkommenssteuern nat. Pers.

Top 4000Übrige

6

1%

99%

Juristische Personen

Top 200Übrige

49%51%

Steuerertrag jur. Personen

Top 200

Übrige

Wer zahlt wieviel Steuern?

7

Quelle: CRIF AG 2017

-1.5

-1.0

-0.5

0.0

0.5

1.0

1.5

2.0

2.5

OW TI AI AR SH GL BE GR ZG NW JU TG GE SG SO BL BS VD UR NE SZ FR ZH VS AG LU

Wachstum in Prozent

Rekordhoher Firmenzuwachs

> 10'000 neue Arbeitsplätze hat die Luzerner

Wirtschaft zwischen 2011 und 2015 geschaffen.

8

3.89%

5.57% 5.69%

Schweiz Zentralschweiz Luzern

Neue Arbeitsplätze

«Luzern» heisst auch…

9

Ausgangslage StGRev 20

> SV17 wurde durch die Eidgenössischen

Räte verabschiedet.

> Die Kantone haben ihre Absichten bereits

zuhanden der Botschaft des Bundesrates

dargestellt, sind also gut vorbereitet.

> Eine allfällige Referendumsabstimmung

würde am 19. Mai 2019 stattfinden.

10

Wichtige Massnahmen im Überblick

> Abschaffung der Steuerstati in den Kantonen

> Ersatzmassnahmen

• Patentbox

• Zusätzliche Abzüge für F&E

• Einführung Abzug für Eigenfinanzierung

• Entlastungsbegrenzung

> Vorgaben zur Dividendenbesteuerung

> Erhöhung Kantonsanteil an der direkten

Bundessteuer

> Berücksichtigung Gemeinden

> Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips

> Erhöhung Finanzierungsbeiträge an die AHV11

Grundüberlegung

> Bisherige Steuersätze und Abzüge soweit möglich

beibehalten

> Minimale Ersatz- und Begleitmassnahmen

> Tarifsystem ausbalancieren

> Koordination mit Aufgaben- und Finanzreform 18

(AFR18)

12

StG Rev 20Umsetzung SV17

Massnahme Mehrertrag Kanton

MehrertragGemeinden

Abschaffung Statusgesellschaften + 8.8 + 10.3

Entlastung Patentbox mit 10 % 0 0

Verzicht auf zusätzliche Abzüge für F&E

Entlastungsbegrenzung 20 / 70 % 0 0

Dividendenbesteuerung wie bisher 0 0

Berücksichtigung Gemeinden (durch

AFR18 abgedeckt)

Gezielte Entlastung der Kapitalsteuer + 6.5 + 7.5

13

StG Rev 20Umsetzung M 487 und M 513

14

Massnahme Mehrertrag Kanton

MehrertragGemeinden

Erhöhung Gewinnsteuersatz

von 1.5 % auf 1.6 %

+ 5.5 + 6.6

Erhöhung Vermögenssteuersatz

von 0.75 auf 1.0 Promille und

Verdoppelung der Freibeträge

+ 17.9 + 18.6

Anpassungen

> Gewinntarif

• Belastung in der Stadt Luzern steigt von 12.3 %

auf 12.6 %.

• Gemäss BO SV17 würde Luzern auf Rang 8 zu

liegen kommen. Tatsächliche Umsetzung in den

Kantonen noch nicht bekannt.

> Vermögenstarif

• Tariferhöhung führt zu Mehrbelastung,

Verdoppelung der Freibeträge zu Minderbelastung.

• 50’000 Personen werden weniger belastet, 42’000

mehr. Die Grenze liegt bei 500’000 bzw. 600’000

Franken Reinvermögen.

15

Abhängigkeiten

16

Fazit für LU> Höhere Steuergerechtigkeit dank

Abschaffung der Statusgesellschaften und

Verzicht auf fakultative Ersatzmassnahmen.

> Kanton und Gemeinden sind dank

Steuergesetzrevisionen 05, 08 und 11 gut

vorbereitet. Der schwierige Weg hat sich

gelohnt. Kanton und Gemeinden dürfen mit

dem jetzigen Schritt mit Mehreinnahmen

rechnen.

> Mit der Steuergesetzrevision 20 wird das

Steuersystem ausbalanciert.

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