Wie wirtschaftet ein Staat? Zum Staat gehören alle Institutionen die Leistungen f. d. Allgemeinheit...

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Wie wirtschaftet ein Staat?

• Zum Staat gehören alle Institutionen die Leistungen f. d. Allgemeinheit erbringen, und die sich durch Zwangsabgaben finanzieren!=> Bund, Länder, Gemeinden + Sozialversicherungseinrichtungen!

• Heute ist der Staat verantwortliche f.d. soziale Sicherheit, Einkommensumverteilung, Arbeitsmarktpolitik und Konjunkturpolitik!!

• Er ist größter Arbeitgeber, größter Produzent, größter Nachfrager.

• Er steht in Verbindung mit dem Geld + Kapitalmarkt und hat die Beziehungen zum Ausland.

• Der Anteil des Staates (Staatsquote) an der gesamten Wirtschaftsleistung beträgt in Österreich über 50 %=> mehr als die Hälfte des BIP fließt durch die Kassen des Staates!!!( BIP 2002 war 215 Mrd)

Einnahmequellen des Staates

BeiträgeBeiträge sind wie

Gebühren Abgaben, denen eine direkte

Gegenleistung gegenübersteht.

SteuernSteuern sind staatliche Zwangsabgaben, denen keine direkte Leistung

gegenübersteht.

GebührenGebühren sind

Abgaben, die für eine spezielle Gegenleistung

des Staates gezahlt werden müssen.

Einkünfte aus Wirtschaftstätigkeit

Kredite

Einnahmequellendes Staates

Funktionen von Steuern

Fiskalfunktion Lenkungsfunktion

Beschaffungvon Einnahmen

Steuerung vonVerhalten

Funktionen von Steuern

Die wichtigsten Steuern

Gesamtsteueraufkommen 2001

Steuern auf das Einkommen

Lohnsteuer

veranlagteEinkommenssteuer

Kapitalertrags-steuer

Körperschaftssteuer-steuer

Steuern auf das Einkommen

Einkommenssteuer

• Lohnsteuer – zahlen Unselbständige• Veranlagte Einkommenssteuer - zahlen Selbständige

Einkommenssteuer wird immer vom

steuerpflichtigen Einkommen berechnet

( Bruttoeink. minus Sozialversicherungsbeiträge

Minus Steurfreibeträge)

In Österr. Progressives Steuersystem!

Grenzsteuersatz ist 50 %

Lohnsteuer

- Steuer auf das Einkommen aus unselbständiger Arbeit

- Löhne, Gehälter, Pensionen

- Quellensteuer

Veranlagte Einkommenssteuer

- Steuer auf das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Land- und Fortstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung

- Einkommenssteuererklärung

- Steuerbescheid

Einkommenssteuersätze

Einkommensteuer

Steuerstruktur in Österreich

Sozialversicherung

Finanzausgleich

Der Finanzausgleich in Österreich, in Zahlen (2001)

Der Gesamtabgabenertrag 2001 von etwa 765 Mrd.S gliedert sich in folgende Teilbereiche:

-ausschließliche Bundesabgaben, (ca. 9 Mrd.€ – 14,8%), stehen nach dem Trennsystem ausschließlich dem Bund zur Verfügung. z.B. Vermögenssteuer, Versicherungssteuer, usw.

-  gemeinschaftliche Bundesabgaben, (ca. 47 Mrd.€ – 74,2%), werden nach dem Verbundsystem auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt.z.B. USt., KESt, Lst., usw.

 zu den gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden weiters Vorweganteile (ca. 4 Mrd.€ – 5,9%) gerechnet, die von den Finanzausgleichspartnern zur Finanzierung gemeinschaftlicher Aufgaben bereitgestellt werden. z.B. Katastrophenfonds, Siedlungswasserwirtschaft, FLAG, teilw. Finanzierung des EU Beitrages.

-  Landes (Gemeinde)- abgaben, (ca. 3 Mrd.€ – 5,1%), stehen den Gemeinden, Wien und den Ländern zur Verfügung.z.B. Grundsteuer, Fremdenverkehrsabgaben, Getränkesteuer.

Finanzausgleich

Finanzausgleich mit der EU

Aufgaben des Staates

Ausgaben im Rahmen d. Stabilisierungsfunktion

Umverteilung

Primäre Einkommensverteilun

g

Kann als „ungerecht“empfunden werden

Sekundäre Einkommensverteilun

g

Nach „gerechten“Gesichtspunkten

Korrektur durchUmverteilung

Vertikale Umverteilung

Hohes Einkommen

Niedriges Einkommen

Horizontale Umverteilung

Arbeitnehmer

KinderloseFamilien

Gesunde

Berufstätige

Kinderreiche Familien

Kranke

Pensionisten

Arbeitlose

Transferzahlungen

 

Transferzahlungen sind Leistungen des Staates an private Haushalte oder Unternehmen ohne spezielle Gegenleistung, um die sich im Marktprozess ergebende Einkommensverteilung zu korrigieren und eine gesellschaftlich gewollte Verteilung zu erreichen.

Gliederung d. Gesamtausgaben des Staates

Budget und Rechnungsabschluss

Unter einem Budget (Voranschlag) versteht man den Finanzplan für eine bestimmte Periode. Es ist eine Gegenüberstellung von voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben in einem bestimmten Zeitraum.

Ein Rechnungsabschluss (z.B. der Bundesrechnungsabschluss) enthält dagegen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Er betrachtet Einnahmen und Ausgaben im nachhinein.

Budgetgrundsätze

Budgetgrundsätze

Verfassungsrechtliche Grundsätze des Haushaltsrechtes des Bundes

• Einjährigkeit des Budgets

• Bindung der Verwaltung an die einzelnen Budgetansätze: bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist eine bundesfinanzgesetzliche Ermächtigung erforderlich

• Budgeteinheit: keine selbständigen Nebenhaushalte

• Vollständigkeit: Alle Einnahmen und Ausgaben sind aufzunehmen

• Bruttobudgetierung: getrennte Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben und Veranschlagung in voller Höhe

• Öffentlichkeit

Budgetkreislauf

Budget

In den seltensten Fällen werden bei einem Budget die Einnahmen genauso groß sein wie die Ausgaben. Sollte das trotzdem einmal der Fall sein, spricht man von einem ausgeglichenen Budget. Wenn die Einnahmen größer sind als die Ausgaben, dann weist das Budget einen Überschuss auf. Sind die Ausgaben größer als die Einnahmen, dann spricht man von einem (Budget-) Defizit.

Defizitbegriffe

Primärdefizit(Laufende Einnahmen

minus laufende Ausgaben,

ohne Zinsen)

Nettodefizit(laufende Einnahmen

minus laufende Ausgaben,inklusive Zinsen)

Bruttodefizit(laufende Einnahmen

minus laufende Ausgaben,inklusive Zinsen und

Tilgungen der Bundsschuld)

Überschuss

Defizit

Brutto- und Nettodefizit

Einnahmen

Ausgabeneinschl.Zinsen

Tilgungen

Einnahmen

Ausgabeneinschl.Zinsen

Tilgungen

Nettodefizit

Bruttodefizit

Budget 2004

4.582

3.430

54.423

Primärüberschuss(Laufende Einnahmen

minus laufende Ausgaben,ohne Zinsen)

Nettodefizit(laufende Einnahmen

minus laufende Ausgaben,inklusive Zinsen)

Bruttodefizit(laufende Einnahmen

minus laufende Ausgaben,inklusive Zinsen und

Tilgungen der Bundsschuld)

Überschuss

Defizit

Q:BMF

Bundesvoranschlag 2004, in Mio. EURO

Budget 2004

AllgemeinerHaushalt

Ausgleichs-haushalt

Gesamt-haushalt

62.666 50.993 113.695

59.236 54.423 113.695

3.430

3.430

Ausgaben

Einnahmen

Abgang

Überschuss

Bundesvoranschlag 2004, in Mio. EURO

Q:BMF

Budget 2004

AllgemeinerHaushalt

Ausgleichs-haushalt

Gesamt-haushalt

62.666 50.993 113.695

59.236 54.423 113.695

3.430

3.430

Ausgaben

Einnahmen

Abgang

Überschuss

Bundesvoranschlag 2004, in Mio. EURO

Q:BMF

Nettodefizit - um diesen Betrag

steigt die Staatsschuld

Bruttodefizit - in dieser Höhe

müssen neue Kredite aufgenommen

werden

Tilgungen

Der Gesamthaushalt

ist immer ausgeglichen

Staatsverschuldung/Entwicklung

Öffentliche Verschuldung pro Kopf

Schuldendienst des Bundes

Probleme durch wachsende Staatsschuld

• Verringerung d. budgetären Handlungsspielraumes• Verdrängung privater Investitionen (starke Nachfrage

nach Krediten treibt das Zinsniveau in die Höhe f.d. Unternehmen)

• Belastung künftiger Generationen• Sanierung kann Einnahmen oder Ausgabenseitig

vorgenommen werden!• Wachsende Staatsschuld bringt Probleme mit den

EU-Konvergenzkriterien!

Administratives und Maastricht - Defizit

Budgetdefizit

Unter dem Budgetdefizit des Bundes versteht man den Unterschiedsbetrag zwischen den Budgeteinnahmen und den Budgetausgaben. Dieses Defizit, das in den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen ausgewiesen wird, nennt man »administratives« Defizit«.

Davon zu unterscheiden ist das so genannte Maastricht-Defizit, bei dessen Berechnung bestimmte Finanztransaktionen ausgeschieden werden. Dazu gehören vor allem die Zuführung und Auflösung von Rücklagen, die Gewährung und Tilgung von Darlehen sowie der Verkauf und Erwerb von Beteiligungen.

Das Maastricht-Defizit ist das Gesamtstaatsdefizit und umfasst alle öffentlichen Budgets:

•das Budget des Bundes

•der Bundesfonds

•der Länder und Gemeinden

•der Sozialversicherungsträger

Maastricht-Kriterien

Nach diesen sogenannten Maastricht-Kriterien darf das Nettodefizit (also die Neuverschuldung) jährlich nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsproduktes ausmachen und die Staatsverschuldung eines Landes soll 60 % des BIP nicht übersteigen.

Stabilitätspakt

Streit um den Stabilitätspakt

Die EU-Kommission lenkt im Streit um den Stabilitätspakt offenbar etwas ein. Zwar werde Brüssel, so EU-Haushaltskommissarin Michaele Schreyer, an der Defizit-Grenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) fest halten. Allerdings könnte es, so Schreyer, eine Entschärfung des bestehenden Straf-Mechanismus geben, mit dem Defizitüberschreitungen geahndet werden. Die Mitgliedsstaaten bräuchten in schwierigen Situationen mehr Zeit, um zur Budgetdisziplin zurückzufinden.

Q:Kurier

Defizit ist nicht gleich Defizit

• Wir unterscheiden zwischen einem strukturellen und einem konjunkturellen Defizit!

• Beim strukturellen D. lebt der Staat einfach über seine Verhältnisse => schlechtes Defizit

• Beim konjunkturellen D. ist die wirtschaftliche Lage generell schlecht und dem Staat fehlen Einnahmen ( z.B.: Mwst. weil weniger gekauft wird) er hat aber dadurch auch höhere Ausgaben ( höhere Arbeitslosenunterstützung). Hier sollte der Staat antizykl.reagieren! Das erhöht aber weiter das Defizit, würde aber die Konjunktur beleben!

• Für EU-Kriterien sollte nur strukturelles Defizit maßgeblich sein, um den konjunkturpolitischen Spielraum der einzelnen Staaten zu erhalten!

Konjunktur und Budget

Komponenten des Defizits

Konjunkturelles Defizit

Investitions-ausgaben

Strukturelles Defizit

Konjunkturelles und strukturelles Defizit

Defizit

strukturelles Defizit

konjunkturelles Defizit