Workshop "Saisonrückblick - Social Media Recht" auf der re:publica 2013

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Die Vortragsfolien zum Workshop "Saisonrückblick - Social Media Recht 2012/2013" der Rechtsanwälte Thorsten Feldmann und Henning Krieg auf der re-publica 2013.

Transcript of Workshop "Saisonrückblick - Social Media Recht" auf der re:publica 2013

Saisonrückblick Social Media Recht

2012/2013

Henning Krieg, LL.M.Rechtsanwalt, Berlinwww.kriegs-recht.deTwitter: @kriegs_recht

Thorsten Feldmann, LL.M.JBB Rechtsanwälte, Berlinwww.feldblog.deTwitter: @feldblog

Saisonrückblick Social Media Recht Agenda

I. Bilder und Videos

II. Schleichwerbung und Linkliebe

III.Haftung für fremde Inhalte

IV. Leistungsschutzrecht

V. Impressumspflicht

VI. Abmahnungen

I. Bilder und Videos

Saisonrückblick Social Media Recht I. Bilder und Videos

Urheberrechtlicher Hintergrund

- „Recht am Bild“ und „Recht am Motiv“

- Schöpfungshöhe bei Fotos und Videos egal – „Schnappschussschutz“

- Verletzungen: copy/paste (+), embedden (?), verlinken (-/?)

- Tagesaktuelle Ereignisse, Zitate und Abstracts sind erlaubt (Perlentaucher)

Saisonrückblick Social Media Recht I. Bilder und Videos

Cases und Beispiele 2012/2013

- Böswilliger (?) „Bilderkauf“ durch Agenturen

- Vorschaubilder- Stockfotoarchive – letzte Hoffnung schlechter

Fotografen?

- Archivlizenzbedingungen und Social Media

- Embedding (Youtube und andere)

II. Schleichwerbung und Linkliebe

Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung und Linkliebe

Hintergründe

- auch „kleine Blogger“ leben gefährlich

- beim „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ und „zu Zwecken des Wettbewerbs“ ist gesamtes Marken- und Wettbewerbsrecht zu beachten

- kritische Berichterstattung über Konkurrenten nur in engen Grenzen zulässig, sonst Herab-setzung gemäß § 4 Nr. 6 UWG

- Regelungen zur vergleichenden Werbung beachten, § 6 UWG

Saisonrückblick Social Media Recht II. Schleichwerbung und Linkliebe

Cases und Beispiele 2012/2013

- Schleichwerbung in Blogs

- Fankauf

- „Likes“ als Währung

- Fakeprofile auf Social Media Plattformen

III. Haftung für fremde Inhalte

Saisonrückblick Social Media Recht III. Haftung für fremde Inhalte

Case:

User postet Bild auf fremder Facebook Fanpage, ohne Rechte am Bild zu haben. Rechteinhaber mahnt Inhaber der Fanpage (nicht den User, der das Bild gepostet hat!) ab.

Saisonrückblick Social Media Recht III. Haftung für fremde Inhalte

Haftung für fremde Inhalte?

- Haftung für fremde Inhalte (Kommentare, Forumpostings, Wikieinträge etc.) ab Kenntnis einer „klaren, eindeutigen Rechtsverletzung“

- Kerntheorie begründet entgegen § 7 Abs. 2 TMG Vorab-Prüfungspflichten nach bereits

erfolgter Verletzung oder aufgrund „provo-zierender Ausgangsmeldung“

Saisonrückblick Social Media Recht III. Haftung für fremde Inhalte

Gefahr:

Auf Social Media Plattformen wie Facebook hat man – nachweislich – faktische Kenntnis erlangt, wenn man ein fremdes Posting beispielsweise selbst kommentiert oder geliked hat. Spätestens ab jetzt gäbe es keine Haftungspriviligierung mehr, wenn Rechtsverletzung „klar und eindeutig“ ist.

IV. Leistungsschutzrecht

Saisonrückblick Social Media Recht IV. Leistungsschutzrecht

V. Impressumspflicht

Saisonrückblick Social Media Recht V. Impressumspflicht

Case:

Geschäftliche Facebook Fanpage, Impressum (nur) über Reiter „Info“ erreichbar. Mitbewerber mahnt erfolg-los ab, beantragt dann einstweilige Verfügung.

Entscheidungen

(bspw. LG Aschaffenburg, Az 2 HK O 54/11):

Auch Social Media Profile können impressumspflichtig sein. Klare Erkennbarkeit des Wegs zum Impressum ist wichtig.

Saisonrückblick Social Media Recht V. Impressumspflicht

Problem:

Social Media Plattformen ermöglichen es mitunter nicht, Impressum auf der Plattform selbst ordnungsgemäß einzu-binden – oder auch nur einen Link zu externem Impressum einzubinden, der gut genug erkennbar ist.

Auch können bestehende Lösungen durch eine Änderung des Plattformdesigns wieder zunichte gemacht werden.

VI. ABMAHNUNGEN

Saisonrückblick Social Media Recht VI. Abmahnungen

Abmahnung. Was tun?

- Nerven behalten und Abmahnung Ernst nehmen

- ggf. mit Abmahner reden

- nichts ohne Beratung unterschreiben

- kompetenten Anwalt finden

- Honorarvereinbarung mit eigenem Anwalt treffen

- Reichweite der Unterlassungserklärung genau

prüfen (ggf. ohne Anerkennung Rechtspflicht)

- Kostennote mit Gegnern verhandeln

Danke!

Henning Krieg, LL.M.

henningkrieg@kriegs-recht.de

www.kriegs-recht.de

Twitter: @kriegs_recht

Thorsten Feldmann, LL.M.feldmann@jbb.dewww.jbb.deTwitter: @feldblog

JBB RechtsanwälteChristinenstraße 18-1010119 Berlin