Post on 18-Sep-2018
Volker Oppermann
WorkshopSEPA Direct Debit und Migration bestehender Verfahren
Volker Oppermann
WS 1: 13:30 – 14:30WS 2: 14:45 – 15:45
SEPA Direct Debit und Migration bestehender Verfahren
< Vorteile/Nachteile der SEPA Lastschrift für Zahlungsempfänger & Zahlungspflichtigen
< Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA Mandate
< Für Neukunden: Einholung neuer SEPA-Mandate
< Herausforderungen im Prozess des Einzuges einer SEPA-Lastschrift
< Fragen zum SEPA Lastschrift Mandat und zur Prenotification
SEPA Direct Debit (SDD) Vorteile für den Zahlungsempfänger
< Initiierung von Zahlungen vom Zahlungsempfänger aus
< Liquiditätssteuerung durch Vorgabe des Fälligkeitstages mit gleichtägiger Verrechnung
< Ähnlich zu den bestehenden deutschen Verfahren
< Einzugsermächtigungslastschrift - > SEPA Direct Debit Core / SEPA Basislastschrift
< Abbuchungsauftragslastschrift - > SEPA Direct Debit B2B / SEPA Firmenlastschrift
< Einzug von Lastschriften europaweit nach dem gleichen Verfahren
< Europaweit einheitliche Mandatstexte in allen Sprachen
< Durchgängige Referenzierung der Zahlung und der dazugehörigen Retouren
< Klare Fristen für Retouren
< Vorgezogene Retourenbearbeitung vor Fälligkeit möglich
< moderne XML-Formate bieten zukünfige Erweiterungsmöglichkeiten
< eMandat für elektronische Mandatserteilung in Planung
< Umdeutung der deutschen Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat in Umsetzung
SDD Vorteile
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< Initiierung von Zahlungen vom Zahlungsempfänger aus
< Liquiditätssteuerung durch Vorgabe des Fälligkeitstages mit gleichtägiger Verrechnung
< Ähnlich zu den bestehenden deutschen Verfahren
< Einzugsermächtigungslastschrift - > SEPA Direct Debit Core / SEPA Basislastschrift
< Abbuchungsauftragslastschrift - > SEPA Direct Debit B2B / SEPA Firmenlastschrift
< Einzug von Lastschriften europaweit nach dem gleichen Verfahren
< Europaweit einheitliche Mandatstexte in allen Sprachen
< Durchgängige Referenzierung der Zahlung und der dazugehörigen Retouren
< Klare Fristen für Retouren
< Vorgezogene Retourenbearbeitung vor Fälligkeit möglich
< moderne XML-Formate bieten zukünfige Erweiterungsmöglichkeiten
< eMandat für elektronische Mandatserteilung in Planung
< Umdeutung der deutschen Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat in Umsetzung
SDD Herausforderungen für den Zahlungsempfänger
< Technische Anpassungen nötig
< Neue Formate nötig
< Aufwendigere Mandatsverwaltung nötig
< Prozessänderungen durch verschiedene Einreichungsfristen
< Liquidität und Warenauslieferungsänderungen durch lange Einreichungsfirsten bei erst-/einmaligen SDD-Core
< Neue Mandatseinholung für die SDD B2B, und auch nur für Firmen nutzbar
< Evtl. neuer Prozess der Prenotification nötig
< Noch wenig Bekanntheit der Verfahren bei den Zahlungspflichtigen
SDD Vorteile
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< Technische Anpassungen nötig
< Neue Formate nötig
< Aufwendigere Mandatsverwaltung nötig
< Prozessänderungen durch verschiedene Einreichungsfristen
< Liquidität und Warenauslieferungsänderungen durch lange Einreichungsfirsten bei erst-/einmaligen SDD-Core
< Neue Mandatseinholung für die SDD B2B, und auch nur für Firmen nutzbar
< Evtl. neuer Prozess der Prenotification nötig
< Noch wenig Bekanntheit der Verfahren bei den Zahlungspflichtigen
Vorteile der SDD für den Zahlungspflichten (1/2)
< Nutzung des Zahlungsinstrumentes Lastschrift auch für internationale Zahlungen z.B.
< Lastschrifteinzug für Miete des Ferienhauses
< für regelmäßige Spenden/Beiträge auch an gemeinnützige Organisationen innerhalb der EU (absetzbar)
< Abo von ausländischen Zeitungen
< Klare Referenzierung einer Zahlung mit Angabe von Mandatsinformationen auf dem Kontoauszug
< eindeutige Mandats-Referenz (z.B. für Abstimmung oder Haushaltsplanung)
< Unterschriftsdatum (z.B. zur Erinnerung, wann der Vertrag unterzeichnet wurde bzw. um welchen Vertrag es sich handelt)
< Mandatsänderungen (z.B. zur Nachvollziehbarkeit von Namensänderungen)
< Transparenz der Zahlung durch Mitgabe einer Sequenz (einmalige, erste, wiederkehrende oder letzte Zahlung)
< Durch Pre-Notification (14 Tage) oder Vor-Info (2-5) Tage vor Fälligkeit kann Kunde für Kontodeckung sorgen, da Fälligkeitstermin voraus bekannt ist. (Verhinderung von Rückgabe mangels Deckung)
< eMandat für eine unbürokratische online Mandatserteilung
< Automatische Umdeutung von Einzugsermächtigung auch aus Zahlungspflichtigenseite nötig
SDD Vorteile
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< Nutzung des Zahlungsinstrumentes Lastschrift auch für internationale Zahlungen z.B.
< Lastschrifteinzug für Miete des Ferienhauses
< für regelmäßige Spenden/Beiträge auch an gemeinnützige Organisationen innerhalb der EU (absetzbar)
< Abo von ausländischen Zeitungen
< Klare Referenzierung einer Zahlung mit Angabe von Mandatsinformationen auf dem Kontoauszug
< eindeutige Mandats-Referenz (z.B. für Abstimmung oder Haushaltsplanung)
< Unterschriftsdatum (z.B. zur Erinnerung, wann der Vertrag unterzeichnet wurde bzw. um welchen Vertrag es sich handelt)
< Mandatsänderungen (z.B. zur Nachvollziehbarkeit von Namensänderungen)
< Transparenz der Zahlung durch Mitgabe einer Sequenz (einmalige, erste, wiederkehrende oder letzte Zahlung)
< Durch Pre-Notification (14 Tage) oder Vor-Info (2-5) Tage vor Fälligkeit kann Kunde für Kontodeckung sorgen, da Fälligkeitstermin voraus bekannt ist. (Verhinderung von Rückgabe mangels Deckung)
< eMandat für eine unbürokratische online Mandatserteilung
< Automatische Umdeutung von Einzugsermächtigung auch aus Zahlungspflichtigenseite nötig
6.157 Mio nationale Lastschriften pro Jahr ~ 75 Lastschriften pro BundesbürgerQuelle EZB 2006, Zahlen für 2004
Vorteile der SDD für den Zahlungspflichten (2/2)
■ SEPA-Lastschrift ist sicherer aus Verbrauchersicht als eine Kartenzahlung, da besser rückgebbar.
■ Auf dem Schwarzmarkt für persönliche Daten sind nach Recherchen der WirtschaftsWoche (2008) die Bankverbindungen von 21 Millionen Bundesbürgern im Umlauf. Danach müssen im Extremfall drei von vier Haushalten in Deutschland fürchten, dass Geld von ihrem Girokonto abgebucht wird, ohne dass sie jemals eine Einzugsermächtigung erteilt haben.
Mehr Sicherheit durch SEPA:
■ Einzug durch Creditior nur mit eindeutiger Gläubiger Identifikationsnummer möglich
■ Verwendung von BIC und IBAN statt der missbräuchlich bekannten Kontonnummer und BLZ erst nach aufwändiger Konvertierung möglich
■ Eindeutige Referenzierung auf Mandat mit Mandatsnummer und Unterschriftsdatum
■ Bessere Sperrung durch individuelle Mandatssperren (Debtor-Profiling) oder durch europaweite Sperrung von Gläubiger Identifikationsnummern
■ 13 monatiges kostenloses Rückgaberecht (bei nicht authorisierter Lastschrift w/ fehlendem Mandat) mit klarem vereinfachten Prozess der körperlichen Mandatseinholung in Verantwortung der Banken bzw. 8 Wochen Rückgaberecht ohne Grund
SDD Vorteile
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■ SEPA-Lastschrift ist sicherer aus Verbrauchersicht als eine Kartenzahlung, da besser rückgebbar.
■ Auf dem Schwarzmarkt für persönliche Daten sind nach Recherchen der WirtschaftsWoche (2008) die Bankverbindungen von 21 Millionen Bundesbürgern im Umlauf. Danach müssen im Extremfall drei von vier Haushalten in Deutschland fürchten, dass Geld von ihrem Girokonto abgebucht wird, ohne dass sie jemals eine Einzugsermächtigung erteilt haben.
Mehr Sicherheit durch SEPA:
■ Einzug durch Creditior nur mit eindeutiger Gläubiger Identifikationsnummer möglich
■ Verwendung von BIC und IBAN statt der missbräuchlich bekannten Kontonnummer und BLZ erst nach aufwändiger Konvertierung möglich
■ Eindeutige Referenzierung auf Mandat mit Mandatsnummer und Unterschriftsdatum
■ Bessere Sperrung durch individuelle Mandatssperren (Debtor-Profiling) oder durch europaweite Sperrung von Gläubiger Identifikationsnummern
■ 13 monatiges kostenloses Rückgaberecht (bei nicht authorisierter Lastschrift w/ fehlendem Mandat) mit klarem vereinfachten Prozess der körperlichen Mandatseinholung in Verantwortung der Banken bzw. 8 Wochen Rückgaberecht ohne Grund
Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen in SEPA Mandate
< Rechtliche Umdeutung Einzugsermächtigung in ein SEPA Basismandat < Abwarten auf die Änderung der Lastschriftbedingungen
< Creditor:
< Einmalige Benachrichtigung des Debtors (Zahlungspflichtigen) analog Prenotification
< Debtor:
< Möglichkeit des Widerrufs bzw. Sperre der Lastschrift bei der Debtorbank
< Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich< Creditor:
< Einholung neuer SEPA-Firmenlastschriftmandate B2B
< Debtor:
< Unterschrift und Versand des SEPA-B2B-Mandats an den Creditor
< Hinterlegung eines neuen SEPA-B2B Mandatsauftrags bei Debtor-Bank
< Voraussetzung zum Start von SDD-Core und SDD-B2B< Creditor:
< Mandatsverwaltungssystem mit eindeutiger Zuordnung der Zahlungspflichtigen(Mandatsreferenz)
< Gläubiger-Identifikationsnummer erhalten von Bundesbank
Umstellung Bestand
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< Rechtliche Umdeutung Einzugsermächtigung in ein SEPA Basismandat < Abwarten auf die Änderung der Lastschriftbedingungen
< Creditor:
< Einmalige Benachrichtigung des Debtors (Zahlungspflichtigen) analog Prenotification
< Debtor:
< Möglichkeit des Widerrufs bzw. Sperre der Lastschrift bei der Debtorbank
< Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich< Creditor:
< Einholung neuer SEPA-Firmenlastschriftmandate B2B
< Debtor:
< Unterschrift und Versand des SEPA-B2B-Mandats an den Creditor
< Hinterlegung eines neuen SEPA-B2B Mandatsauftrags bei Debtor-Bank
< Voraussetzung zum Start von SDD-Core und SDD-B2B< Creditor:
< Mandatsverwaltungssystem mit eindeutiger Zuordnung der Zahlungspflichtigen(Mandatsreferenz)
< Gläubiger-Identifikationsnummer erhalten von Bundesbank
Creditor Identifier (CI) – Gläubiger Identifikationsnummer
■ Creditoren werden mit einer einheitlichen, eindeutigen und standardisierten Identifizierungsnummer (Creditor Identifier) registriert
■ Die Stellen 1-2 enthalten den ISO-Ländercode für Deutschland (DE) als Land der Ausgabe der Gläubiger-ID. ■ Die Stellen 3-4 enthalten die Prüfziffer, die analog der IBAN-Prüfziffer (ISO 13616) berechnet wird. ■ Die Stellen 5-7 enthalten die Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), die vom
Lastschriftgläubiger beliebig mit alphanumerischen Zeichen versehen werden kann. Standardmäßig werden diese drei Stellen mit den Buchstaben „ZZZ“ belegt. ■ Die folgenden Stellen 8-18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger
in fortlaufend aufsteigender Nummerierung. Die achte Stelle der Gläubiger-Identifikationsnummer wird b. a. w. immer mit ‚0’ belegt.
Wie bekomme ich eine CI-Nummer?
■ Vergabe erfolgt durch die Bundesbank
■ Pro Legal Entity ist ein Creditor Identifier erforderlich
Umstellung Bestand
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■ Creditoren werden mit einer einheitlichen, eindeutigen und standardisierten Identifizierungsnummer (Creditor Identifier) registriert
■ Die Stellen 1-2 enthalten den ISO-Ländercode für Deutschland (DE) als Land der Ausgabe der Gläubiger-ID. ■ Die Stellen 3-4 enthalten die Prüfziffer, die analog der IBAN-Prüfziffer (ISO 13616) berechnet wird. ■ Die Stellen 5-7 enthalten die Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), die vom
Lastschriftgläubiger beliebig mit alphanumerischen Zeichen versehen werden kann. Standardmäßig werden diese drei Stellen mit den Buchstaben „ZZZ“ belegt. ■ Die folgenden Stellen 8-18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger
in fortlaufend aufsteigender Nummerierung. Die achte Stelle der Gläubiger-Identifikationsnummer wird b. a. w. immer mit ‚0’ belegt.
Wie bekomme ich eine CI-Nummer?
■ Vergabe erfolgt durch die Bundesbank
■ Pro Legal Entity ist ein Creditor Identifier erforderlichhttps://extranet.bundesbank.de/scp/
sepa_beschreibung_glaeubiger_i...
Neukunden: Einholung neuer SEPA-Mandate
< Kombimandate: wenn Zahlungsverkehrssystem erst später umgestellt wird
< SEPA-Mandate: ab dem Zeitpunkt der SEPA-Readyness der Kundensysteme
< Voraussetzungen zum Start von SDD-Core und SDD-B2B
< Creditor:
< Mandatsverwaltungssystem mit eindeutiger Zuordnung der Zahlungspflichtigen (Mandatsreferenz)
< Gläubiger-Identifikationsnummer erhalten von Bundesbank
< Beachtung der Prenotification-Pflicht
< In den Kundenbedingungen/Verträgen
< für gleiche wiederkehrende Zahlungen
< Regelung der Fristverkürzung
Neu SEPA-Mandat
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< Kombimandate: wenn Zahlungsverkehrssystem erst später umgestellt wird
< SEPA-Mandate: ab dem Zeitpunkt der SEPA-Readyness der Kundensysteme
< Voraussetzungen zum Start von SDD-Core und SDD-B2B
< Creditor:
< Mandatsverwaltungssystem mit eindeutiger Zuordnung der Zahlungspflichtigen (Mandatsreferenz)
< Gläubiger-Identifikationsnummer erhalten von Bundesbank
< Beachtung der Prenotification-Pflicht
< In den Kundenbedingungen/Verträgen
< für gleiche wiederkehrende Zahlungen
< Regelung der Fristverkürzung
SEPA Mandat
§ Name, Adresse und die Gläubiger-Identifikation des Zahlungsempfängers
§ Mandat für wiederkehrende oder eine einmalige Zahlung § Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Zahlers§ Mandatsreferenz – individuell vom Gläubiger zu vergeben
- kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden
Folgende zusätzliche Angaben muss das Mandat enthalten:
Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt:
"Ich ermächtige [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen."
Neu SEPA-Mandat
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§ Name, Adresse und die Gläubiger-Identifikation des Zahlungsempfängers
§ Mandat für wiederkehrende oder eine einmalige Zahlung § Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Zahlers§ Mandatsreferenz – individuell vom Gläubiger zu vergeben
- kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden
Muster GmbH, Rosenweg 2, 00000 Irgendwo
EinzugsermächtigungIch ermächtige die Muster GmbHwiderruflich, die von mir zuentrichteten Zahlungen beiFälligkeit durch Lastschrift vonmeinem Konto einzuziehen.
Muster GmbH, Rosenweg 2, 00000 IrgendwoGläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234Mandatsreferenz: 543445
SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige die Muster GmbH , Zahlungen von meinem Kontomittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meinKreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Kontogezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalbvon acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, dieErstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabeidie mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vergleich Einzugsermächtigung und SEPA Mandat
Neu SEPA-Mandat
Vorname und Name (Kontoinhaber)
Kontonummer / Bankleitzahl
Straße und Hausnummer
Postleitzahl, Ort und Unterschrift
SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige die Muster GmbH , Zahlungen von meinem Kontomittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meinKreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Kontogezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalbvon acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, dieErstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabeidie mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vorname und Name (Kontoinhaber)
IBAN / BIC
Straße und Hausnummer
Postleitzahl, Ort und Unterschrift
SEPA Mandat – Einmal-Lastschrift
Neu SEPA-Mandat
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SEPA Mandat – B2B-Mandat
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/extras/cffm/custom/EPC374_08_de.doc
Hinweis:Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.Ich bin berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
Neu SEPA-Mandat
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Hinweis:Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.Ich bin berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
Kombi-Mandat – Beispiel Basislastschrift
Das Kombimandat ermöglicht Lastschrifteinzüge per • Einzugsermächtigung (Lastschriftabkommen)• SEPA-Lastschriftmandat gemäß SEPA-Rulebooks.
Für die Einzugsermächtigungslastschrift werdenKontonummer und Bankleitzahl der IBAN entnommen. Alternativ: zusätzliche Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl.
Informationspflicht an den Zahler, wenn Wechsel auf SEPA-Lastschrift erfolgt
Neu SEPA-Mandat
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Das Kombimandat ermöglicht Lastschrifteinzüge per • Einzugsermächtigung (Lastschriftabkommen)• SEPA-Lastschriftmandat gemäß SEPA-Rulebooks.
Für die Einzugsermächtigungslastschrift werdenKontonummer und Bankleitzahl der IBAN entnommen. Alternativ: zusätzliche Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl.
Informationspflicht an den Zahler, wenn Wechsel auf SEPA-Lastschrift erfolgt
Kombi-Mandat – Beispiel Firmenlastschrift (B2B)
Neu SEPA-Mandat
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SEPA Lastschrift – Mandatverwaltung
n Prozess eines Mandates:
n Vergabe einer eindeutigen Mandats-ID
n Anzahl der Mandate pro Gläubiger / Schuldner-Beziehung -> Eindeutige Mandats-ID
n Vergabe der Mandats-ID bei Mandatsausstellung & Versand (spätestens mit Pre-Notification)
n Mandat ausgestellt und an Zahlungspfichtigen versandt
n Unterschrieben vom Zahlungspflichtigen zurück -> Prüfung, Scanning etc.
n B2B-Mandat: Bei Debitorbank hinterlegen (Firmenlastschrift; inklusive Mandats-ID!)
n Nachfassaktion der noch offenen Mandate
n Lastschrift-Einzug initiieren:
n Pre-Notification an den Kunden versenden
n FRST/OOFF: Erste Fälligkeit (spätestens 36 Monaten nach Unterschrift des Kombi-Mandats)
n RCURR/LAST: vorherige Einreichung (spätestens nach 36 Monaten der letzten Einreichung)
n Mandatsänderungen verwalten
n Derzeit bedeutenste Hinderungsgründe für Umstellung auf SEPA-Lastschrift
n Keine Bekanntheit von SEPA Lastschriften beim Zahlungspflichtigen(Hindernis beim Einholen der Mandate)
n Fehlende technische Mandatsverwaltung (beim Creditor)
Neu SEPA-Mandatn Prozess eines Mandates:
n Vergabe einer eindeutigen Mandats-ID
n Anzahl der Mandate pro Gläubiger / Schuldner-Beziehung -> Eindeutige Mandats-ID
n Vergabe der Mandats-ID bei Mandatsausstellung & Versand (spätestens mit Pre-Notification)
n Mandat ausgestellt und an Zahlungspfichtigen versandt
n Unterschrieben vom Zahlungspflichtigen zurück -> Prüfung, Scanning etc.
n B2B-Mandat: Bei Debitorbank hinterlegen (Firmenlastschrift; inklusive Mandats-ID!)
n Nachfassaktion der noch offenen Mandate
n Lastschrift-Einzug initiieren:
n Pre-Notification an den Kunden versenden
n FRST/OOFF: Erste Fälligkeit (spätestens 36 Monaten nach Unterschrift des Kombi-Mandats)
n RCURR/LAST: vorherige Einreichung (spätestens nach 36 Monaten der letzten Einreichung)
n Mandatsänderungen verwalten
n Derzeit bedeutenste Hinderungsgründe für Umstellung auf SEPA-Lastschrift
n Keine Bekanntheit von SEPA Lastschriften beim Zahlungspflichtigen(Hindernis beim Einholen der Mandate)
n Fehlende technische Mandatsverwaltung (beim Creditor)
16Product Development PaymentsGTB1PP
Herausforderungen im Prozess des Einzuges einer SEPA-Lastschrift
< Beachtung der Prenotification < In den Rechnungsläufen (bei unterschiedlichen Beträgen)
< Beachtung der Vorlauftage bzw. der Sequenz < Erstmaligen (FRST) / Einmaligen (OOFF) 5 Tage (SDD-Core) bzw. 1 Tag (SDD-B2B)
< Wiederkehrenden (RCRR) / Letztmaligen (LAST) 2 Tage (SDD-Core) bzw. 1 Tag (SDD-B2B)
< Sonderfälle:
< Kommt die Erstmalige-SDD zurück vor Buchung erfolgt der nächste Einzug als Erstmalig
< Kommt die Erstmalige-SDD zurück nach Buchung erfolgt der nächste Einzug als Wiederkehrend
< Ändert sich die Bank des Debtors erfolgt der nächste Einzug als Erstmalig
< Ändert sich nur die IBAN oder der BIC des Debtors, Bank bleibt aber gleich erfolgt der nächste Einzug als Wiederkehrend bzw Letztmalig
< Retourenabwicklung / Mahnwesen < Retouren (Rückgaben wegen fehlerhafter Einreichung, nicht validen
Zahlungspflichtigenkonten, gesperrten oder vom Kunden nicht akzeptierter Zahlungen) können schon vor Buchung an den Einreicher zurückgeleitet werden
< Nutzung der Retouren vor Buchung (Reject/Refusal pain.002) zur frühzeitigen Bearbeitung
< Auswirkungen aufgrund der unterschiedlichen Sequenz< Beachtung Liquidität insbesondere bei Einmaligen Einzügen von SDD-Core
< Überprüfung der Einzugsprozesse – Unterschiedliche zeitliche Vorlauffrist bei Rechnungsläufen?
< Mandatsverwaltungssystem sollte die Sequenz ermitteln – auch in Verbindungen mit pain.002
SDD-Einzugsprozess
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< Beachtung der Prenotification < In den Rechnungsläufen (bei unterschiedlichen Beträgen)
< Beachtung der Vorlauftage bzw. der Sequenz < Erstmaligen (FRST) / Einmaligen (OOFF) 5 Tage (SDD-Core) bzw. 1 Tag (SDD-B2B)
< Wiederkehrenden (RCRR) / Letztmaligen (LAST) 2 Tage (SDD-Core) bzw. 1 Tag (SDD-B2B)
< Sonderfälle:
< Kommt die Erstmalige-SDD zurück vor Buchung erfolgt der nächste Einzug als Erstmalig
< Kommt die Erstmalige-SDD zurück nach Buchung erfolgt der nächste Einzug als Wiederkehrend
< Ändert sich die Bank des Debtors erfolgt der nächste Einzug als Erstmalig
< Ändert sich nur die IBAN oder der BIC des Debtors, Bank bleibt aber gleich erfolgt der nächste Einzug als Wiederkehrend bzw Letztmalig
< Retourenabwicklung / Mahnwesen < Retouren (Rückgaben wegen fehlerhafter Einreichung, nicht validen
Zahlungspflichtigenkonten, gesperrten oder vom Kunden nicht akzeptierter Zahlungen) können schon vor Buchung an den Einreicher zurückgeleitet werden
< Nutzung der Retouren vor Buchung (Reject/Refusal pain.002) zur frühzeitigen Bearbeitung
< Auswirkungen aufgrund der unterschiedlichen Sequenz< Beachtung Liquidität insbesondere bei Einmaligen Einzügen von SDD-Core
< Überprüfung der Einzugsprozesse – Unterschiedliche zeitliche Vorlauffrist bei Rechnungsläufen?
< Mandatsverwaltungssystem sollte die Sequenz ermitteln – auch in Verbindungen mit pain.002
Gläubiger(Creditor)
Zahlungspflichtiger(Debtor)
Bank des ZahlungspflichtigenDebtor Bank
FAX
Bank des GläubigersCreditor Bankpain.008
Direct Debitpacs.003
Reject / Return / Refundpacs.002/004
Mandat
Prenotification
Reject
SEPA – Lastschrift:
SDD-Einzugsprozess
FAX
Auszug
pain.002
camt.053
MT940
DTI
Auszug
camt.053
MT940
DTI
Reject / Return / Refundpacs.002/004
Referenznummern- Mandate Reference- End to End Reference- Gläubiger ID
Verwendungszweck(strukturiert / unstrukturiert)
Referenznummern- Mandate Reference- End to End Reference- Einreichung (Message ID)
Verwendungszweck(strukturiert / unstrukturiert)
Reject
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Zeiträume in den Direct Debit Verfahren
Erläuterung Core B2B
A Frühestmöglicher Zeitpunkt, zu dem die Creditor Bank eine Lastschrift annimmt: HVB 30 Tage 30 Tage
B Minimum Anzahl der Tage vor Fälligkeitstag, die eine Erst-Lastschrift bei der Debtor Bank eingereicht werden muss 5 Tage* 1 Tag*
A C D
-14 -2 0=D
F
47
G
440
E
5
B
-5
-14 -1 -1 0=D 2 NA NA
Core:
B2B:
SDD-Einzugsprozess
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C Minimum Anzahl der Tage vor Fälligkeitstag, die eine Folge-Lastschrift oder letzte Lastschrift bei der Debtor Bank eingereicht werden muss 2 Tage* 1 Tag*
D Fälligkeitstag (Due-Date); Letzter Tag (vor cut-off) an dem pre-settlement R-messages (Reject-Rückgabe durch Bank & Refusal Rückgabe durch Kunde, Revocation/Rückruf) ausgetauscht werden können
0 0
E Letztmöglicher Tag, an dem ein Return (Rückgabe durch Bank) ausgetauscht werden kann5 Tage* 2 Tage*
F Letztmöglicher Tag, an dem ein Refund (Rückgabe durch Kunde) (autorisierte Lastschrift) ausgetauscht werden kann 8 Wochen NA
G Letztmöglicher Tag, an dem ein Refund (bei unautorisierter Lastschrift) ausgetauscht werden kann 13 Monate NA
* Target Tage
Prenotification
< Der Betrag und der Belastungstermin sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Desweiteren sollte die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsnummer genannt werden.
< Der Zeitraum von 14 Kalender Tagen (2 Wochen) Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen vereinbart werden und dort verkürzt werden.
< Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlers vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine.
Beispiel für einzelne Prenotification pro Einzug:
Telefonrechnung vom 5.12.: "Die Forderung von 68,11 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifiationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der HypoVereinsbank HYVEDEMM zum Fälligkeitstag 15.12.2009 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen."
Beispiel für eine einmalige Prenotification:
Mietvertrag"Die Miete von 500 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der HypoVereinsbank HYVEDEMM zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2010 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."
SDD-Einzugsprozess
20
< Der Betrag und der Belastungstermin sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Desweiteren sollte die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsnummer genannt werden.
< Der Zeitraum von 14 Kalender Tagen (2 Wochen) Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen vereinbart werden und dort verkürzt werden.
< Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlers vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine.
Beispiel für einzelne Prenotification pro Einzug:
Telefonrechnung vom 5.12.: "Die Forderung von 68,11 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifiationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der HypoVereinsbank HYVEDEMM zum Fälligkeitstag 15.12.2009 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen."
Beispiel für eine einmalige Prenotification:
Mietvertrag"Die Miete von 500 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der HypoVereinsbank HYVEDEMM zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2010 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."
Fragen zum SEPA Lastschrift Mandat – siehe Anlage 1
1. Unterschied Einzugsermächtigung und SEPA Basislastschrift Mandat?
2. Wer unternimmt den ersten Schritt bei der Mandatserteilung?
3. Anzahl der Mandate pro Gläubiger/Schuldner-Beziehung?
4. Mandat in welcher Sprache notwendig?
5. Mandate für welche Länder?
6. Wie werden Mandatsänderungen durchgeführt?
7. Wie lange ist ein Mandat gültig?
8. Welche sind die Pflichtbestandteile eines Mandats?
9. Wie lange muss das Mandat aufbewahrt werden?
10. Mandat mit Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen in der Gläubigerbuchhaltung?
11. Wie erfolgt die Prenotification?
12. Muss der Gläubiger für jeden Einzug eine eigene Prenotification schicken?
13. Welches Mandat muss der Kunde an die Bank geben?
14. Wie wird ein Kombi-Mandat erteilt?
15. Wie erfolgt eine Mandatsanforderung?
16. Wie ist der Stand zur Mandatsmigration?
17. Wie ist der Stand zum e-Mandat?
18. On behalf Payments über Payment Factory?
< Anlagen zu Beispiel-Mandaten
SEPA Mandat
1. Unterschied Einzugsermächtigung und SEPA Basislastschrift Mandat?
2. Wer unternimmt den ersten Schritt bei der Mandatserteilung?
3. Anzahl der Mandate pro Gläubiger/Schuldner-Beziehung?
4. Mandat in welcher Sprache notwendig?
5. Mandate für welche Länder?
6. Wie werden Mandatsänderungen durchgeführt?
7. Wie lange ist ein Mandat gültig?
8. Welche sind die Pflichtbestandteile eines Mandats?
9. Wie lange muss das Mandat aufbewahrt werden?
10. Mandat mit Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen in der Gläubigerbuchhaltung?
11. Wie erfolgt die Prenotification?
12. Muss der Gläubiger für jeden Einzug eine eigene Prenotification schicken?
13. Welches Mandat muss der Kunde an die Bank geben?
14. Wie wird ein Kombi-Mandat erteilt?
15. Wie erfolgt eine Mandatsanforderung?
16. Wie ist der Stand zur Mandatsmigration?
17. Wie ist der Stand zum e-Mandat?
18. On behalf Payments über Payment Factory?
< Anlagen zu Beispiel-Mandaten21
Backup
22
Bedeutung Reject pain.002
< Format für die Bank-> Kundenkommunikation
< Elektronisches XML-Format beinhaltet die XML-Felder der Originaldatei der SEPA-Direct Debit (pain.008) und SEPA Credit Transfer (pain.001)
< Eine Fehler-Nachricht vor Buchung – Vergleichbar mit einem Einreicher-Fehlerprotokoll oder dem Storno-DTI
< Gewinnt an Bedeutung durch die SEPA-Direct-Debit (SDD), die 1 bis 5 Tage vor dem Fälligkeitstag an andere Banken gecleart wird und dort schon vor dem Buchungstage geprüft werden und zu Retouren führen können. Die Rückgaben werden dann dem ursprünglichen Einreicher vor Buchungsofort mittels pain.002 elektronisch übermittelt
Einreicherinitierte R-Prozesse vor Buchung (Revocation/Recall) z.B.:
< Bestätigung des Rückruf der Zahlung
Bankinitierte Rückgaben vor Buchung (Reject) z.B.:
< Zahlungspflichtigenkonto nicht existent
< Zahlungspflichtigenkonto nicht bebuchbar
.
< Ergänzt die zukünftigen XML-Kontoauszüge im camt-Format – die erst am Buchungstag dem Kunden zur Verfügung gestellt werden können, wie heute beim MT940, MT942 und DTI
< Rückgaben nach Buchung werden durch die XML-Kontoauszüge bzw. die heutigen MT940, MT942 und DTI am Rückbelastungstag dem Kunden übermittelt.
Einreicherbank R-Prozesse vor Buchung (Reject) z.B.:
< Zahlungspflichtigenbank nicht SEPA-Fähig
< Pflichtfelder nicht gefüllt
< IBAN-Prüfziffer fehlerhaft
SEPA Direct Debit< Format für die Bank-> Kundenkommunikation
< Elektronisches XML-Format beinhaltet die XML-Felder der Originaldatei der SEPA-Direct Debit (pain.008) und SEPA Credit Transfer (pain.001)
< Eine Fehler-Nachricht vor Buchung – Vergleichbar mit einem Einreicher-Fehlerprotokoll oder dem Storno-DTI
< Gewinnt an Bedeutung durch die SEPA-Direct-Debit (SDD), die 1 bis 5 Tage vor dem Fälligkeitstag an andere Banken gecleart wird und dort schon vor dem Buchungstage geprüft werden und zu Retouren führen können. Die Rückgaben werden dann dem ursprünglichen Einreicher vor Buchungsofort mittels pain.002 elektronisch übermittelt
Einreicherinitierte R-Prozesse vor Buchung (Revocation/Recall) z.B.:
< Bestätigung des Rückruf der Zahlung
Bankinitierte Rückgaben vor Buchung (Reject) z.B.:
< Zahlungspflichtigenkonto nicht existent
< Zahlungspflichtigenkonto nicht bebuchbar
.
< Ergänzt die zukünftigen XML-Kontoauszüge im camt-Format – die erst am Buchungstag dem Kunden zur Verfügung gestellt werden können, wie heute beim MT940, MT942 und DTI
< Rückgaben nach Buchung werden durch die XML-Kontoauszüge bzw. die heutigen MT940, MT942 und DTI am Rückbelastungstag dem Kunden übermittelt.
23
Kundeninitierten Rückgaben vor Buchung (Refusal) z.B.:
< Mandatssperre des Zahlungspflichtigen
< SDD-Sperre des Zahlungspflichtigen
< Widerspruch der Einlösung vor Buchung
Einreicherbank R-Prozesse vor Buchung (Reject) z.B.:
< Zahlungspflichtigenbank nicht SEPA-Fähig
< Pflichtfelder nicht gefüllt
< IBAN-Prüfziffer fehlerhaft
SEPA Direct Debit Referenz Nummern
CreditorGläubiger
DebtorZahlungspflichtiger
Creditor-bank
Debtorbank
Message ID
PaymentInfo ID
m
m
pain.008 pacs.003 Buchung
Creditor IDmMandat
DateinummermRef
eren
z-ID
Dat
eieb
ene
b
b
Mandate IDm
SEPA Direct Debit
24
Referenz erstellt von…
… Creditor … Creditorbank
… Debtor … Debtorbank
EndToEnd ID
Transaction ID
Instruction ID
m
o
m
m/o/c mandatory (Pflichtfeld in XML)optional (freiwillig)conditional (je nach Bedingung)
Creditor ID*m
Remittance Infoo
DateinummermRef
eren
z-ID
Dat
eieb
ene
Ref
eren
z-ID
Tra
nsak
tions
-Ebe
ne
b
b
b
b
b Buchung Standard (Auftraggeber: Sammelbuchung, Empfänger: Einzelbuchung)
b
Mandate IDm b
*) Creditor ID/Gläubiger-ID kann wahlweise auf Dateiebene statt auf tx-Ebene angegeben werden
Bei Mandatsänderung auch noch • ursp. Mandate-ID• ursp. Creditor-ID
SEPA Direct Debit Referenz Nummern- Rückgabe -
Origin.Message ID
Origin.PaymentInfo ID
pain.002 pacs.004 Rückgabe
R-Message-IDRef
eren
z-ID
Dat
eieb
ene
CreditorGläubiger
DebtorZahlungspflichtiger
Creditor-bank
Debtorbank
SEPA Direct Debit
25
Referenz erstellt von…
Origin.EndToEnd ID
Origin.Transaction ID
Origin.Instruction ID
Origin.Mandate IDOrigin.Remittance Info
R-Message-IDRef
eren
z-ID
Dat
eieb
ene
Ref
eren
z-ID
Tra
nsak
tions
-Ebe
ne
R-Return ID
… Creditor … Creditorbank
… Debtor … Debtorbank
SEPA Lastschrift - Business to Business Direct Debit (B2B-SDD)
< Ähnlich deutscher Lastschrift mit Abbuchungsauftrag
< Nutzung beschränkt auf Corporates – (Non-Consumer)
< Debitor muss Mandatsinformationen bei der Debitorbank hinterlegen
< Die Debitorbank hat die Pflicht die B2B-SDD gegen das Mandat zu prüfen.
< Verkürzte Fristen im Vergleich zur Basis-Lastschrift (SDD-Core):
– Pre-Notification: Fälligkeitsdatum -14 bleibt bestehen, kann aber durch individuelle Vereinbarung abweichend zwischen Creditor und Debitorgeregelt werden (analog SDD)
– Vorlage: Fälligkeitsdatum -1 (bei SDD: -2 / -5)
– Rückgabe durch die Bank: max. Fälligkeits-datum +2 (bei SDD: +5)
– Keine Rückgabe durch Kunde(Rückgabe wegen Widerspruch Basis-Lastschrift (SDD-Core): 8 Wochen / 13 Monate)
SEPA Direct Debit
26
< Ähnlich deutscher Lastschrift mit Abbuchungsauftrag
< Nutzung beschränkt auf Corporates – (Non-Consumer)
< Debitor muss Mandatsinformationen bei der Debitorbank hinterlegen
< Die Debitorbank hat die Pflicht die B2B-SDD gegen das Mandat zu prüfen.
< Verkürzte Fristen im Vergleich zur Basis-Lastschrift (SDD-Core):
– Pre-Notification: Fälligkeitsdatum -14 bleibt bestehen, kann aber durch individuelle Vereinbarung abweichend zwischen Creditor und Debitorgeregelt werden (analog SDD)
– Vorlage: Fälligkeitsdatum -1 (bei SDD: -2 / -5)
– Rückgabe durch die Bank: max. Fälligkeits-datum +2 (bei SDD: +5)
– Keine Rückgabe durch Kunde(Rückgabe wegen Widerspruch Basis-Lastschrift (SDD-Core): 8 Wochen / 13 Monate)
FAQ SEPA-Mandat
Anlage 1
27
Fragen zum SEPA Lastschrift Mandat
1. Unterschied Einzugsermächtigung und SEPA Basislastschrift Mandat?
2. Wer unternimmt den ersten Schritt bei der Mandatserteilung?
3. Anzahl der Mandate pro Gläubiger/Schuldner-Beziehung?
4. Mandat in welcher Sprache notwendig?
5. Mandate für welche Länder?
6. Wie werden Mandatsänderungen durchgeführt?
7. Wie lange ist ein Mandat gültig?
8. Welche sind die Pflichtbestandteile eines Mandats?
9. Wie lange muss das Mandat aufbewahrt werden?
10. Mandat mit Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen in der Gläubigerbuchhaltung?
11. Wie erfolgt die Prenotification?
12. Muss der Gläubiger für jeden Einzug eine eigene Prenotification schicken?
13. Welches Mandat muss der Kunde an die Bank geben?
14. Wie wird ein Kombi-Mandat erteilt?
15. Wie erfolgt eine Mandatsanforderung?
16. Wie ist der Stand zur Mandatsmigration?
17. Wie ist der Stand zum e-Mandat
18. On behalf Payments über Payment Factory?
< Anlagen zu Beispiel-Mandaten
SEPA Mandat
1. Unterschied Einzugsermächtigung und SEPA Basislastschrift Mandat?
2. Wer unternimmt den ersten Schritt bei der Mandatserteilung?
3. Anzahl der Mandate pro Gläubiger/Schuldner-Beziehung?
4. Mandat in welcher Sprache notwendig?
5. Mandate für welche Länder?
6. Wie werden Mandatsänderungen durchgeführt?
7. Wie lange ist ein Mandat gültig?
8. Welche sind die Pflichtbestandteile eines Mandats?
9. Wie lange muss das Mandat aufbewahrt werden?
10. Mandat mit Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen in der Gläubigerbuchhaltung?
11. Wie erfolgt die Prenotification?
12. Muss der Gläubiger für jeden Einzug eine eigene Prenotification schicken?
13. Welches Mandat muss der Kunde an die Bank geben?
14. Wie wird ein Kombi-Mandat erteilt?
15. Wie erfolgt eine Mandatsanforderung?
16. Wie ist der Stand zur Mandatsmigration?
17. Wie ist der Stand zum e-Mandat
18. On behalf Payments über Payment Factory?
< Anlagen zu Beispiel-Mandaten28
1) Unterschied Einzugsermächtigung und SEPA Mandat
Frage:
Was ist der Unterschied zwischen einer deutschen Einzugsermächtigung und dem Mandat für eine SEPA-Basislastschrift
Antwort:
< Das SEPA Mandat enthält explizit eine Weisung für die Bank des Zahlungspflichtigen. Wichtiger Grund, warum keine einfache Umdeutung der Einzugsermächtigung in eine SEPA-Lastschrift derzeit erfolgen kann.
< Das SEPA Mandat für eine SEPA Basislastschrift weist klar auf eine Rückgabemöglichkeit von 8* Wochen hin.
< Das SEPA Mandat enthält eine klare Referenzierung auf die Lastschrift (Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsnummer)
< Bei einer Anfechtung des Mandates durch den Zahlungspflichtigen muss der Gläubiger das SEPA-Mandat über die Bank an den Zahlungspflichtigen liefern. Im Einzugsermächtigungsverfahren musste die Anfechtung bilateral zwischen den Gläubiger und Zahlungspflichtigen ohne Einschaltung der Banken durchgeführt werden.
< Eine Einzugsermächtigung erlischt nicht aufgrund fehlender Inanspruchnahme nach 36 Monaten ohne Nutzung.
< Eine deutsche Einzugsermächtigung kann nur innerhalb Deutschlands erteilt werden.
< Bei der Einzugsermächtigung ist eine elektronische Mandatserteilung wie bei dem SEPA-eMandat nicht vorgesehen. Entgegen der Bestimmungen kann teilweise keine schriftliche beweiskräftige Einzugsermächtigung vorgelegt werden (z.B. bei Erteilung der Einzugsermächtigung per Telefon oder im Internet).
< Aufgrund des SEPA Mandates gilt der Einzug der SEPA Lastschrift als authorisierte Zahlung, wohingegen eine Einzugsermächtigung grundsätzlich erstmal unauthorisiert ist.
SEPA Mandat
Frage:
Was ist der Unterschied zwischen einer deutschen Einzugsermächtigung und dem Mandat für eine SEPA-Basislastschrift
Antwort:
< Das SEPA Mandat enthält explizit eine Weisung für die Bank des Zahlungspflichtigen. Wichtiger Grund, warum keine einfache Umdeutung der Einzugsermächtigung in eine SEPA-Lastschrift derzeit erfolgen kann.
< Das SEPA Mandat für eine SEPA Basislastschrift weist klar auf eine Rückgabemöglichkeit von 8* Wochen hin.
< Das SEPA Mandat enthält eine klare Referenzierung auf die Lastschrift (Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsnummer)
< Bei einer Anfechtung des Mandates durch den Zahlungspflichtigen muss der Gläubiger das SEPA-Mandat über die Bank an den Zahlungspflichtigen liefern. Im Einzugsermächtigungsverfahren musste die Anfechtung bilateral zwischen den Gläubiger und Zahlungspflichtigen ohne Einschaltung der Banken durchgeführt werden.
< Eine Einzugsermächtigung erlischt nicht aufgrund fehlender Inanspruchnahme nach 36 Monaten ohne Nutzung.
< Eine deutsche Einzugsermächtigung kann nur innerhalb Deutschlands erteilt werden.
< Bei der Einzugsermächtigung ist eine elektronische Mandatserteilung wie bei dem SEPA-eMandat nicht vorgesehen. Entgegen der Bestimmungen kann teilweise keine schriftliche beweiskräftige Einzugsermächtigung vorgelegt werden (z.B. bei Erteilung der Einzugsermächtigung per Telefon oder im Internet).
< Aufgrund des SEPA Mandates gilt der Einzug der SEPA Lastschrift als authorisierte Zahlung, wohingegen eine Einzugsermächtigung grundsätzlich erstmal unauthorisiert ist.
29* Fristen-Änderung ab 2011 für nationale Lastschrift
2) Prozess der Mandatserteilung
Frage:
Wer unternimmt den ersten Schritt der Mandatserteilung?
Antwort:
< Wie bei der Einzugsermächtigung erstellt der Gläubiger ein Mandatsvordruck mit seinen Angaben und lässt anschließend den Zahlungspflichtigen unterschreiben.
< Das unterschriebene Mandat wird dann beim Gläubiger erfasst/gescannt und dann wird der Einzug vom Gläubiger aus gestartet.
< Parallel muss bei der SEPA-Firmenlastschrift der Zahlungspflichtige seiner Bank einen Mandatsauftrag erteilen
SEPA Mandat
Frage:
Wer unternimmt den ersten Schritt der Mandatserteilung?
Antwort:
< Wie bei der Einzugsermächtigung erstellt der Gläubiger ein Mandatsvordruck mit seinen Angaben und lässt anschließend den Zahlungspflichtigen unterschreiben.
< Das unterschriebene Mandat wird dann beim Gläubiger erfasst/gescannt und dann wird der Einzug vom Gläubiger aus gestartet.
< Parallel muss bei der SEPA-Firmenlastschrift der Zahlungspflichtige seiner Bank einen Mandatsauftrag erteilen
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3) Anzahl der Mandate pro Gläubiger/Schuldner-Beziehung (1/2)
Frage
Kann es in einer Gläubiger/Schuldner-Beziehung mehrere unterschiedliche Mandate geben, so dass darauf geachtet werden muss, dass jede Lastschriftsposition auch mit der richtigen Mandatsnummer eingezogen wird?
Als Beispiel könnte man sich ein Versorgungsunternehmen vorstellen, dass Strom, Gas und Wasser an denselben Abnehmer liefert.
Muss hier ein Mandat pro Gläubiger/Schuldner-Beziehung eingeholt werden oder muss für jeden Vertrag ein eigenes Mandat eingeholt werden?
Antwort
Es gibt zwei frei wählbare Möglichkeiten. Hier sollte vorrausschauend das Mandatssystem auf die konkreten Bedürfnisse des Gläubigers aufgebaut werden. Ein späterer automatischer Wechsel der Systematik ohne Mandatsneuanforderung ist nur von Möglichkeit "2" auf Möglichkeit "1" aber nicht von Möglichkeit "1" auf "2" möglich.
1. Ein Sammelmandat für alle Vertragsbeziehungen der gleichen Gläubiger/Schuldner-Beziehung. Hier wird nur ein Mandat eingeholt.
2. Mehrere Mandate aufgrund mehrerer Vertragsbeziehungen der gleichen Gläubiger/Schuldner-Beziehung einholen. Diese müssen separat eingezogen werden mit den jeweiligen Mandatsnummern. Auch die Sequenz (First/Final/Recurrent/OneOff) ist einzeln zu beachten.
SEPA Mandat
Frage
Kann es in einer Gläubiger/Schuldner-Beziehung mehrere unterschiedliche Mandate geben, so dass darauf geachtet werden muss, dass jede Lastschriftsposition auch mit der richtigen Mandatsnummer eingezogen wird?
Als Beispiel könnte man sich ein Versorgungsunternehmen vorstellen, dass Strom, Gas und Wasser an denselben Abnehmer liefert.
Muss hier ein Mandat pro Gläubiger/Schuldner-Beziehung eingeholt werden oder muss für jeden Vertrag ein eigenes Mandat eingeholt werden?
Antwort
Es gibt zwei frei wählbare Möglichkeiten. Hier sollte vorrausschauend das Mandatssystem auf die konkreten Bedürfnisse des Gläubigers aufgebaut werden. Ein späterer automatischer Wechsel der Systematik ohne Mandatsneuanforderung ist nur von Möglichkeit "2" auf Möglichkeit "1" aber nicht von Möglichkeit "1" auf "2" möglich.
1. Ein Sammelmandat für alle Vertragsbeziehungen der gleichen Gläubiger/Schuldner-Beziehung. Hier wird nur ein Mandat eingeholt.
2. Mehrere Mandate aufgrund mehrerer Vertragsbeziehungen der gleichen Gläubiger/Schuldner-Beziehung einholen. Diese müssen separat eingezogen werden mit den jeweiligen Mandatsnummern. Auch die Sequenz (First/Final/Recurrent/OneOff) ist einzeln zu beachten.
31
3) Anzahl der Mandate pro Gläubiger/Schuldner-Beziehung (2/2)
1. Ein Sammelmandat für alle Vertragsbeziehungen der gleichen Gläubiger/Schuldner-Beziehung. Hier wird nur ein Mandat eingeholt.
Vorteil:
< leichte Administration.
Nachteil:
< Sperrt der Kunde sein Mandat, werden alle Lastschriften aus allen Vertragsbeziehungen retourniert.
< Ausserdem müssen bei Aufsplittung der Gläubiger/Schuldner-Beziehung neue Mandate eingeholt werden, da ein Mandat nur für eine Gläubiger_Identifikationsnummer gilt. Diese kann sich ändern, kann aber nicht unter 2 Gesellschaften aufgeteilt werden, wenn ein Verkauf oder Auslagerung eines Geschäftsfeldes ansteht.
2. Mehrere Mandate aufgrund mehrerer Vertragsbeziehungen der gleichen Gläubiger/Schuldner-Beziehung einholen. Diese müssen separat eingezogen werden mit den jeweiligen Mandatsnummern. Auch die Sequenz (First/Final/Recurrent/OneOff) ist einzeln zu beachten.
Vorteil:
< Der Schuldner kann einzelne Mandate sperren
< Der Schuldner hat einen klaren Überblick, welche Zahlungsverpflichtungen bestehen.
< Wenn das Geschäftsfeld des Gläubigers mal geändert wird, z.B. Strom wird an eine andere Gesellschaft ausgelagert, kann ein Mandat mit Mandatsänderung an die Gesellschaft weitergegeben werden.
Nachteil:
< Der Einzug von mehreren Vertragslastschriften mit einer Lastschrift ist nicht möglich, da in der Lastschrift genau eine Mandatsnummer mitgegeben werden muss.
SEPA Mandat
1. Ein Sammelmandat für alle Vertragsbeziehungen der gleichen Gläubiger/Schuldner-Beziehung. Hier wird nur ein Mandat eingeholt.
Vorteil:
< leichte Administration.
Nachteil:
< Sperrt der Kunde sein Mandat, werden alle Lastschriften aus allen Vertragsbeziehungen retourniert.
< Ausserdem müssen bei Aufsplittung der Gläubiger/Schuldner-Beziehung neue Mandate eingeholt werden, da ein Mandat nur für eine Gläubiger_Identifikationsnummer gilt. Diese kann sich ändern, kann aber nicht unter 2 Gesellschaften aufgeteilt werden, wenn ein Verkauf oder Auslagerung eines Geschäftsfeldes ansteht.
2. Mehrere Mandate aufgrund mehrerer Vertragsbeziehungen der gleichen Gläubiger/Schuldner-Beziehung einholen. Diese müssen separat eingezogen werden mit den jeweiligen Mandatsnummern. Auch die Sequenz (First/Final/Recurrent/OneOff) ist einzeln zu beachten.
Vorteil:
< Der Schuldner kann einzelne Mandate sperren
< Der Schuldner hat einen klaren Überblick, welche Zahlungsverpflichtungen bestehen.
< Wenn das Geschäftsfeld des Gläubigers mal geändert wird, z.B. Strom wird an eine andere Gesellschaft ausgelagert, kann ein Mandat mit Mandatsänderung an die Gesellschaft weitergegeben werden.
Nachteil:
< Der Einzug von mehreren Vertragslastschriften mit einer Lastschrift ist nicht möglich, da in der Lastschrift genau eine Mandatsnummer mitgegeben werden muss.
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4) Mandatssprache
Frage :
In welcher Sprache muss der Mandatstext erstellt werden?
Antwort:
für ein innerdeutsches Mandat reicht ein Mandatstext in deutscher Sprache analog ZKA-Empfehlung:< Basislastschrift (Core) http://www.bundesbank.de/download/zahlungsverkehr/zv_sepa_mandatsmuster_basis.pdf
< Firmenlastschrift (B2B) http://www.bundesbank.de/download/zahlungsverkehr/zv_sepa_mandatsmuster_firmen.pdf
Bei einem Lastschriftseinzug über die Grenze hinweg muss das Mandat zweisprachig abgefasst werden
1. mit der jeweiligen Landessprache:< Basislastschrift (Core) http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
< Firmenlastschrift (B2B) http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations
2. sowie unbedingt auch in Englisch
Allgemeine Regeln:< http://www.europeanpaymentscouncil.eu/documents/EPC392-08%20SDD%20Mandate%20Layout%20Guidelines.pdf
33
Frage :
In welcher Sprache muss der Mandatstext erstellt werden?
Antwort:
für ein innerdeutsches Mandat reicht ein Mandatstext in deutscher Sprache analog ZKA-Empfehlung:< Basislastschrift (Core) http://www.bundesbank.de/download/zahlungsverkehr/zv_sepa_mandatsmuster_basis.pdf
< Firmenlastschrift (B2B) http://www.bundesbank.de/download/zahlungsverkehr/zv_sepa_mandatsmuster_firmen.pdf
Bei einem Lastschriftseinzug über die Grenze hinweg muss das Mandat zweisprachig abgefasst werden
1. mit der jeweiligen Landessprache:< Basislastschrift (Core) http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
< Firmenlastschrift (B2B) http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations
2. sowie unbedingt auch in Englisch
Allgemeine Regeln:< http://www.europeanpaymentscouncil.eu/documents/EPC392-08%20SDD%20Mandate%20Layout%20Guidelines.pdf
5) Mandate für welche Länder
Frage:
Für welche Länder können Mandate eingeholt werden?
Antwort:
< Für alle SEPA teilnehmenden Länder* können grundsätzlich Mandate eingeholt werden.
< Allerdings (noch) nicht alle Banken unterstützen die SEPA-Lastschrift. Deshalb muss beachtet werden, dass nur dann (ggf. Kombi-) Mandate eingeholt werden wenn innerhalb von 36 Monaten der Einzug einer SEPA-Lastschrift erfolgen kann.
< Die Basislastschrift müssen alle Banken in SEPA-teilnehmenden Ländern mit EUR-Währung bis zum 1.11.2010 unterstützen
< Die Basislastschrift müssen alle Banken in SEPA-teilnehmenden Ländern mit nicht EUR-Währung bis zum 1.11.2014 unterstützen
< Für die Firmenlastschrift (B2B) gibt es keinen Umsetzungszwang der Banken
Die aktuell teilnehmenden Banken finden Sie hier:
http://epc.cbnet.info/content/adherence_database
SEPA Mandat
Frage:
Für welche Länder können Mandate eingeholt werden?
Antwort:
< Für alle SEPA teilnehmenden Länder* können grundsätzlich Mandate eingeholt werden.
< Allerdings (noch) nicht alle Banken unterstützen die SEPA-Lastschrift. Deshalb muss beachtet werden, dass nur dann (ggf. Kombi-) Mandate eingeholt werden wenn innerhalb von 36 Monaten der Einzug einer SEPA-Lastschrift erfolgen kann.
< Die Basislastschrift müssen alle Banken in SEPA-teilnehmenden Ländern mit EUR-Währung bis zum 1.11.2010 unterstützen
< Die Basislastschrift müssen alle Banken in SEPA-teilnehmenden Ländern mit nicht EUR-Währung bis zum 1.11.2014 unterstützen
< Für die Firmenlastschrift (B2B) gibt es keinen Umsetzungszwang der Banken
Die aktuell teilnehmenden Banken finden Sie hier:
http://epc.cbnet.info/content/adherence_database
34
* EU Länder (lt .BdB 28.12.2009):Alandinseln, Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Franz-Guayana, Gibraltar, Griechenland, UK, Guadeloupe, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Mayotte, Niederlande, Österreich, Polen, Réunion, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (incl Ceuta und Mallila, Kanaren), St Barthélemy, St. Martin, St. Pierre u Miquelon, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern plus Norwegen, Island, Lichtenstein, Monaco und Schweiz
6) Mandatsänderung
Frage :
Wie werden Mandatsänderungen durchgeführt?
Antwort:
Geänderte Mandatsdaten werden mit der Lastschrift (einmalig bei ersten Lastschrift nach der Änderung) transportiert.
Folgende Mandatsänderungen sind vorgesehen:
< Gläubiger / Creditor-initiiert
< Mandatsreferenz wird geändert (Angabe: alte & neue Mandatsreferenz)
< Creditorname wird geändert (Angabe: alter & neuer Gläubigername )
< Creditor-ID wird geändert (Angabe: alte & neue Gläubiger-Identifikationsnummer )
< Zahlungspflichtigen-initiiert
< Kontoverbindungsänderung (Angabe: alte & neue IBAN des Zahlungspflichtigen)
< Bankverbindungsänderung (Lastschrift muss bei neuer Bank als "Erstmalige Lastschrift-FIRST" eingereicht werden)
Sinn der Weiterleitung der Änderungshinweise:
< Information des Zahlungspflichtigen und damit mögliche Berücksichtigung von Weisungen an seine Bank (z.B. Sperren)
Grundsätzlich sollten gläubigerinitiierte Mandatsänderungen insbesondere bei Firmenlastschriften (B2B) dem Kunden vorab avisiert werden (z.B. auf der Prenotification), damit der Zahlungspflichtige seiner Bank den Mandatsänderungsauftrag erteilen kann.
SEPA MandatFrage :
Wie werden Mandatsänderungen durchgeführt?
Antwort:
Geänderte Mandatsdaten werden mit der Lastschrift (einmalig bei ersten Lastschrift nach der Änderung) transportiert.
Folgende Mandatsänderungen sind vorgesehen:
< Gläubiger / Creditor-initiiert
< Mandatsreferenz wird geändert (Angabe: alte & neue Mandatsreferenz)
< Creditorname wird geändert (Angabe: alter & neuer Gläubigername )
< Creditor-ID wird geändert (Angabe: alte & neue Gläubiger-Identifikationsnummer )
< Zahlungspflichtigen-initiiert
< Kontoverbindungsänderung (Angabe: alte & neue IBAN des Zahlungspflichtigen)
< Bankverbindungsänderung (Lastschrift muss bei neuer Bank als "Erstmalige Lastschrift-FIRST" eingereicht werden)
Sinn der Weiterleitung der Änderungshinweise:
< Information des Zahlungspflichtigen und damit mögliche Berücksichtigung von Weisungen an seine Bank (z.B. Sperren)
Grundsätzlich sollten gläubigerinitiierte Mandatsänderungen insbesondere bei Firmenlastschriften (B2B) dem Kunden vorab avisiert werden (z.B. auf der Prenotification), damit der Zahlungspflichtige seiner Bank den Mandatsänderungsauftrag erteilen kann. 35
7) Mandatsgültigkeit 36 Monate
Frage:
Wie lange ist ein Mandat gültig?
Antwort:
< Grundsätzlich kann ein Mandat jederzeit vom Zahlungspflichtigen und vom Gläubiger einseitig ohne Kündigungsfrist widerrufen werden. Wenn die Bank einen Mandatsauftrag (bei Firmenlastschrift/B2B) erhalten hat, muss der Zahlungspflichtige spätestens am Geschäftstag vor der Fälligkeit diese widerufen (jeweilige Geschäftsbedingungen bitte beachten)
< Wenn ein Mandat innerhalb von 36 Monaten nicht in Anspruch genommen wird, ist das Mandat nicht mehr gültig. Bei jeder Lastschrift zu diesem Mandat (Inanspruchnahme) wird das Mandat, um die nächsten 36 Monate verlängert (Natürlich nicht bei Einmallastschriften). Die Banken sind aber nicht verpflichtet, dieses zu prüfen.
< d.h. mindestens alle 3 Jahre eine Lastschrift auf den Zahlungspflichtigen ziehen reicht aus.
< Das Bezugsdatum für den Start der Laufzeit ist einmal das Datum der Mandatssignatur und dann jeweils der letzte Fälligkeitstag der letzten Lastschrift.
< Wenn ein Kombimandat eingeholt wurde, muss der erste SEPA – Einzug 36 Monate nach der Unterschrift des Kombimandats erfolgen. Ein Einzug einer Einzugsermächtigung gilt noch nicht als Inanspruchname des Mandats.
< Hinweis: In alten EPC-Dokumenten (2007/2008) war die Gültigkeit noch auf 18 Monate beschränkt. Mit der Rulebookversion für 2009 wurde der Zeitraum auf 36 Monate angehoben.
SEPA Mandat
Frage:
Wie lange ist ein Mandat gültig?
Antwort:
< Grundsätzlich kann ein Mandat jederzeit vom Zahlungspflichtigen und vom Gläubiger einseitig ohne Kündigungsfrist widerrufen werden. Wenn die Bank einen Mandatsauftrag (bei Firmenlastschrift/B2B) erhalten hat, muss der Zahlungspflichtige spätestens am Geschäftstag vor der Fälligkeit diese widerufen (jeweilige Geschäftsbedingungen bitte beachten)
< Wenn ein Mandat innerhalb von 36 Monaten nicht in Anspruch genommen wird, ist das Mandat nicht mehr gültig. Bei jeder Lastschrift zu diesem Mandat (Inanspruchnahme) wird das Mandat, um die nächsten 36 Monate verlängert (Natürlich nicht bei Einmallastschriften). Die Banken sind aber nicht verpflichtet, dieses zu prüfen.
< d.h. mindestens alle 3 Jahre eine Lastschrift auf den Zahlungspflichtigen ziehen reicht aus.
< Das Bezugsdatum für den Start der Laufzeit ist einmal das Datum der Mandatssignatur und dann jeweils der letzte Fälligkeitstag der letzten Lastschrift.
< Wenn ein Kombimandat eingeholt wurde, muss der erste SEPA – Einzug 36 Monate nach der Unterschrift des Kombimandats erfolgen. Ein Einzug einer Einzugsermächtigung gilt noch nicht als Inanspruchname des Mandats.
< Hinweis: In alten EPC-Dokumenten (2007/2008) war die Gültigkeit noch auf 18 Monate beschränkt. Mit der Rulebookversion für 2009 wurde der Zeitraum auf 36 Monate angehoben.
36
8) Mandats Pflichtbestandteile (1/2)
Frage:
Welche Pflichtbestandteile hat das Mandat?
Antwort:
< Basis für das SEPA-Lastschriftmandat ist das SEPA-DD Rulebook des EPC (European Payments Council (www.europeanpaymentscouncil.eu).
< Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt (SEPA-Basislastschrift):
"Ich ermächtige [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen."
< Bei einer Firmenlastschrift muss folgender Hinweis erscheinen:
"Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen."
SEPA Mandat
Frage:
Welche Pflichtbestandteile hat das Mandat?
Antwort:
< Basis für das SEPA-Lastschriftmandat ist das SEPA-DD Rulebook des EPC (European Payments Council (www.europeanpaymentscouncil.eu).
< Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt (SEPA-Basislastschrift):
"Ich ermächtige [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen."
< Bei einer Firmenlastschrift muss folgender Hinweis erscheinen:
"Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen."
37
8) Mandats Pflichtbestandteile (2/2)
Folgende zusätzliche Angaben muß das Mandat enthalten:
< Name, Adresse und die Gläubiger-Identifikation des Zahlungsempfängers.
< Mandat für wiederkehrende oder eine einmalige Zahlung
< Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Zahlers
< Mandatsreferenz – individuell vom Gläubiger zu vergeben
<kann im Mandat enthalten sein oder
<Die Mandatsreferenz wir dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden.
<z.B. sinnvoll bei Mandat auf Drucksachen.
<Über die Mandatsnummer wird dann in der Zahlungspflichtige in der Prenotification informiert
<Wichtig: Bei B2B/Firmenlastschriften muss der Zahlungspflichtige diese Mandatsnummer gemeinsam mit den anderen Mandatsbestandteilen bei seiner Bank einreichen, erst dann wird das Mandat wirksam – deshalb ist bei B2B immer empfohlen die Mandatsreferenz auf dem Mandat direkt mitzugeben
SEPA Mandat
Folgende zusätzliche Angaben muß das Mandat enthalten:
< Name, Adresse und die Gläubiger-Identifikation des Zahlungsempfängers.
< Mandat für wiederkehrende oder eine einmalige Zahlung
< Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Zahlers
< Mandatsreferenz – individuell vom Gläubiger zu vergeben
<kann im Mandat enthalten sein oder
<Die Mandatsreferenz wir dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden.
<z.B. sinnvoll bei Mandat auf Drucksachen.
<Über die Mandatsnummer wird dann in der Zahlungspflichtige in der Prenotification informiert
<Wichtig: Bei B2B/Firmenlastschriften muss der Zahlungspflichtige diese Mandatsnummer gemeinsam mit den anderen Mandatsbestandteilen bei seiner Bank einreichen, erst dann wird das Mandat wirksam – deshalb ist bei B2B immer empfohlen die Mandatsreferenz auf dem Mandat direkt mitzugeben
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9) Aufbewahrungspflicht für das Mandat
Frage:
Wie und wie lange muß ein Mandat aufbewahrt werden?
Antwort:
Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Lastschriftmandat – einschließlich Änderungen – im Original aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist dieses im Original noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren.
SEPA Mandat
Frage:
Wie und wie lange muß ein Mandat aufbewahrt werden?
Antwort:
Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Lastschriftmandat – einschließlich Änderungen – im Original aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist dieses im Original noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren.
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10) Mandat mit Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen
Frage
Ein Schuldner hat mehrere Bankverbindungen, die dem Gläubiger auch alle bekannt sind.
Besteht ein Mandat immer nur für eine bestimmte Schuldner-Bankverbindung oder kann das Mandat auch unabhängig von einer bestimmten Bankverbindung des Schuldners sein?
Antwort
< Das Mandat enthält als Pflichtbestandteil die Kontoverbindung (IBAN/BIC) des Zahlungspflichtigen, nicht die des Gläubigers. Der Einzug des Gläubigers kann von verschiedenen Konten erfolgen, solange die Gläubiger-Identifikationsnummer gleich bleibt.
< Bei Änderung der Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen kann dieses mit einer Mandatsänderung vollzogen werden. Hierzu wird mit der Lastschrift einreichung die alte und die neue Kontoverbindung (IBAN/BIC) mit transportiert. Bei einer Firmenlastschrift (B2B) ist zu beachten, dass der Zahlungspflichtige seine Bank über die Mandatsänderung separat informieren muss, da die Bank ja das Mandat überprüfen muss.
< Hinweis: Ändert sich nicht nur der IBAN, sondern ändert sich der BIC des Zahlungspflichtigen, muss die Lastschrift, die die Mandatsänderung transportiert als "Erstmalige"-Lastschrift eingereicht werden (d.h. 5 Tage bei einer Basislastschrift) , damit die neue Zahlungspflichtigen-Bank auch alle notwendigen Vorabprüfungen vornehmen kann.
SEPA Mandat
Frage
Ein Schuldner hat mehrere Bankverbindungen, die dem Gläubiger auch alle bekannt sind.
Besteht ein Mandat immer nur für eine bestimmte Schuldner-Bankverbindung oder kann das Mandat auch unabhängig von einer bestimmten Bankverbindung des Schuldners sein?
Antwort
< Das Mandat enthält als Pflichtbestandteil die Kontoverbindung (IBAN/BIC) des Zahlungspflichtigen, nicht die des Gläubigers. Der Einzug des Gläubigers kann von verschiedenen Konten erfolgen, solange die Gläubiger-Identifikationsnummer gleich bleibt.
< Bei Änderung der Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen kann dieses mit einer Mandatsänderung vollzogen werden. Hierzu wird mit der Lastschrift einreichung die alte und die neue Kontoverbindung (IBAN/BIC) mit transportiert. Bei einer Firmenlastschrift (B2B) ist zu beachten, dass der Zahlungspflichtige seine Bank über die Mandatsänderung separat informieren muss, da die Bank ja das Mandat überprüfen muss.
< Hinweis: Ändert sich nicht nur der IBAN, sondern ändert sich der BIC des Zahlungspflichtigen, muss die Lastschrift, die die Mandatsänderung transportiert als "Erstmalige"-Lastschrift eingereicht werden (d.h. 5 Tage bei einer Basislastschrift) , damit die neue Zahlungspflichtigen-Bank auch alle notwendigen Vorabprüfungen vornehmen kann.
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11) Prenotification
Frage
Wie kann/muss eine Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen durch den Gläubiger vor dem Lastschrifteinzug aussehen?Antwort
Die Benachrichtigung (Prenotification) ist Bestandteil des SEPA-Lastschrift (Basis- und Firmen/B2B) –Verfahrens.
Original Rulebook-text: "The Pre-Notification must be sent by the Creditor at least 14 Calendar Days before the Due Date unless another time-line is agreed between the Debtor and the Creditor ."
< Der Betrag und der Belastungstermin sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Desweiteren sollte die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsnummer genannt werden.
< Der Zeitraum von 14 Kalender Tagen (2 Wochen) Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen vereinbart werden und dort verkürzt werden. z.B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit (bei B2B: D-1, Core: D-2 bzw. D-5).
< Eine vertragliche Abbedingung der Prenotificationspflicht sieht das Rulebook nicht vor. D.h. ein korrekter SEPA-Lastschrifteinzug muss in einer Prenotification angekündigt werden. Allerdings ist die Bank nicht verpflichtet die Prenotification zu prüfen, da dieses rein das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft.
< Die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag.
< Die Einreichung der Lastschrift kann auch 14 Tage vorher eingereicht werden, muss aber nicht. Die Einreichung der Lastschrift muss 1 Tag (B2B), 2 Tage (Wiederkehrende BasisLA) bzw. 5 Tage (Erstmalige BasisLA) erfolgen.
< Das Medium der Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben. z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, Mail, Fax, Internet, Buchungstransaktion* …
* Prenotification im Verwendungszweck z.B. "nächster Einzug Januar 2010"Info im Verwendungszweck sollte ausreichend sein, um der Prenotification-Pflicht genüge zu tun. Bei jährlichen Lastschriften kein Problem. Bei monatlichen Lastschrift-Einzug entsteht ggf. ein Problem, daß der Kunde nicht täglich seinen Kontoauszug abholt und somit nicht gewährleistet ist, daß lt. Standard mindestens 14 Tage im voraus der Zahlungspflichtige darüber Kenntnis erlangt.
SEPA MandatFrage
Wie kann/muss eine Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen durch den Gläubiger vor dem Lastschrifteinzug aussehen?Antwort
Die Benachrichtigung (Prenotification) ist Bestandteil des SEPA-Lastschrift (Basis- und Firmen/B2B) –Verfahrens.
Original Rulebook-text: "The Pre-Notification must be sent by the Creditor at least 14 Calendar Days before the Due Date unless another time-line is agreed between the Debtor and the Creditor ."
< Der Betrag und der Belastungstermin sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Desweiteren sollte die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsnummer genannt werden.
< Der Zeitraum von 14 Kalender Tagen (2 Wochen) Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen vereinbart werden und dort verkürzt werden. z.B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit (bei B2B: D-1, Core: D-2 bzw. D-5).
< Eine vertragliche Abbedingung der Prenotificationspflicht sieht das Rulebook nicht vor. D.h. ein korrekter SEPA-Lastschrifteinzug muss in einer Prenotification angekündigt werden. Allerdings ist die Bank nicht verpflichtet die Prenotification zu prüfen, da dieses rein das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft.
< Die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag.
< Die Einreichung der Lastschrift kann auch 14 Tage vorher eingereicht werden, muss aber nicht. Die Einreichung der Lastschrift muss 1 Tag (B2B), 2 Tage (Wiederkehrende BasisLA) bzw. 5 Tage (Erstmalige BasisLA) erfolgen.
< Das Medium der Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben. z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, Mail, Fax, Internet, Buchungstransaktion* …
* Prenotification im Verwendungszweck z.B. "nächster Einzug Januar 2010"Info im Verwendungszweck sollte ausreichend sein, um der Prenotification-Pflicht genüge zu tun. Bei jährlichen Lastschriften kein Problem. Bei monatlichen Lastschrift-Einzug entsteht ggf. ein Problem, daß der Kunde nicht täglich seinen Kontoauszug abholt und somit nicht gewährleistet ist, daß lt. Standard mindestens 14 Tage im voraus der Zahlungspflichtige darüber Kenntnis erlangt.
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12) Prenotification – einmalig/mehrmalig
Frage
Muss der Gläubiger für jeden Einzug eine eigene Prenotification schicken?
Antwort
Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlers vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine.
< Beispiel für einzelne Prenotification pro Einzug:
Telefonrechnung vom 5.12.: "Die Forderung von 68,11 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifiationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der HypoVereinsbank HYVEDEMM zum Fälligkeitstag 15.12.2009 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen."
< Beispiel für eine einmalige Prenotification:
Mietvertrag"Die Miete von 500 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der HypoVereinsbank HYVEDEMM zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2010 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."
SEPA Mandat
Frage
Muss der Gläubiger für jeden Einzug eine eigene Prenotification schicken?
Antwort
Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlers vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine.
< Beispiel für einzelne Prenotification pro Einzug:
Telefonrechnung vom 5.12.: "Die Forderung von 68,11 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifiationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der HypoVereinsbank HYVEDEMM zum Fälligkeitstag 15.12.2009 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen."
< Beispiel für eine einmalige Prenotification:
Mietvertrag"Die Miete von 500 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der HypoVereinsbank HYVEDEMM zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2010 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."
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13) Welches Mandat muss Kunde an die Bank geben
Frage:
Welches Mandatsformular muss der Zahlungspflichtige an die Bank geben
Antwort:
Das Mandat muss der Zahlungspflichtige unterschreiben und dann dem Gläubiger schicken.
Firmenlastschrift/B2B:
Bei einer SEPA-Firmenlastschrift muss ja die Zahlungspflichtigen-Bank das Mandat prüfen. Hierzu sollte der Zahlungspflichtige mit einer Kopie/Durchschlag des Mandates zu seiner Bank gehen und dann einen Mandatsauftrag erteilen. Das Originalmandat muss auch unterschrieben zum Gläubiger geschickt werden.
Für die Erteilung eines Mandatauftrages haben teilweise die Banken separate Formulare hierfür. Folgende Angaben werden von der Zahlungspflichtigen Bank vom Zahlungspflichtigen benötigt:
< Zahlungspflichtigen Kontoangaben
< Mandatsnummer (ggf. steht die nicht auf dem Mandat sondern auf der Prenotification)
< Gläubiger-Identifikationsnummer
< Mandatssequenz (Einmaliger oder wiederkehrender Einzug)
< Besondere Weisungen z.B. Betragseinschränkungen, Gültigkeits-Zeitraum, …
Bei Mandatsänderung :
< Wenn der Zahlungspflichtige seiner Bank einen Mandatsauftrag erteilt hat (Firmenlastschrift/B2B), muss der Kunde seiner Bank Mandatsänderungen separat mitteilen.
SEPA Mandat
Frage:
Welches Mandatsformular muss der Zahlungspflichtige an die Bank geben
Antwort:
Das Mandat muss der Zahlungspflichtige unterschreiben und dann dem Gläubiger schicken.
Firmenlastschrift/B2B:
Bei einer SEPA-Firmenlastschrift muss ja die Zahlungspflichtigen-Bank das Mandat prüfen. Hierzu sollte der Zahlungspflichtige mit einer Kopie/Durchschlag des Mandates zu seiner Bank gehen und dann einen Mandatsauftrag erteilen. Das Originalmandat muss auch unterschrieben zum Gläubiger geschickt werden.
Für die Erteilung eines Mandatauftrages haben teilweise die Banken separate Formulare hierfür. Folgende Angaben werden von der Zahlungspflichtigen Bank vom Zahlungspflichtigen benötigt:
< Zahlungspflichtigen Kontoangaben
< Mandatsnummer (ggf. steht die nicht auf dem Mandat sondern auf der Prenotification)
< Gläubiger-Identifikationsnummer
< Mandatssequenz (Einmaliger oder wiederkehrender Einzug)
< Besondere Weisungen z.B. Betragseinschränkungen, Gültigkeits-Zeitraum, …
Bei Mandatsänderung :
< Wenn der Zahlungspflichtige seiner Bank einen Mandatsauftrag erteilt hat (Firmenlastschrift/B2B), muss der Kunde seiner Bank Mandatsänderungen separat mitteilen.
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14) Kombi-Mandat (1/3)
Frage:
Wenn die Gläubigerfirma noch kein SEPA-Lastschrift einziehen kann, aber in der nächsten Zeit plant. Macht dann für Neukunden eine vorsorgliche Einholung eines SEPA-Mandats Sinn?
Antwort:
Ja, in Form eines SEPA-Kombimandates reicht ein Formular für eine Einzugsermächtigung und ein SEPA-Basislastschrift Mandat.
Sobald die Gläubigerfirma bzw. die Zahlungspflichtigenbank SEPA-Ready ist, erfolgt die automatische Umstellung von Einzugsermächtigung auf SEPA-Basislastschrift. Bei der Umstellung sollte der Zahlungspflichtige per Prenotification auf den SEPA-Einzug informiert werden.
Eine erneute Einholung eines Mandats ist nicht notwendig, wenn die Umstellung innerhalb von 36 Monaten nach der Unterzeichnung des Kombimandats erfolgt.
Für eine SEPA-Firmenlastschrift (B2B) gibt es in den Inkasso-Bedingungen ein Muster für ein Kombimandat. Empfehlung von UniCredit-Seite ist aber die Einholung eines eigenes Mandates, da die Mandatskopie für den SEPA-Mandatsauftrag bei der Zahlungspflichtigenbank meist einen anderen Prozess wie der Inlands-Abbuchungsauftrag verlangt.
SEPA Mandat
Frage:
Wenn die Gläubigerfirma noch kein SEPA-Lastschrift einziehen kann, aber in der nächsten Zeit plant. Macht dann für Neukunden eine vorsorgliche Einholung eines SEPA-Mandats Sinn?
Antwort:
Ja, in Form eines SEPA-Kombimandates reicht ein Formular für eine Einzugsermächtigung und ein SEPA-Basislastschrift Mandat.
Sobald die Gläubigerfirma bzw. die Zahlungspflichtigenbank SEPA-Ready ist, erfolgt die automatische Umstellung von Einzugsermächtigung auf SEPA-Basislastschrift. Bei der Umstellung sollte der Zahlungspflichtige per Prenotification auf den SEPA-Einzug informiert werden.
Eine erneute Einholung eines Mandats ist nicht notwendig, wenn die Umstellung innerhalb von 36 Monaten nach der Unterzeichnung des Kombimandats erfolgt.
Für eine SEPA-Firmenlastschrift (B2B) gibt es in den Inkasso-Bedingungen ein Muster für ein Kombimandat. Empfehlung von UniCredit-Seite ist aber die Einholung eines eigenes Mandates, da die Mandatskopie für den SEPA-Mandatsauftrag bei der Zahlungspflichtigenbank meist einen anderen Prozess wie der Inlands-Abbuchungsauftrag verlangt.
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14) Kombi-Mandat – Beispiel Basislastschrift (2/3)
Das Kombimandat ermöglicht Lastschrifteinzüge per • Einzugsermächtigung (Lastschriftabkommen)• SEPA-Lastschriftmandat gemäß SEPA-Rulebooks.
Für die Einzugsermächtigungslastschrift werdenKontonummer und Bankleitzahl der IBAN entnommen. Alternativ: zusätzliche Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl.
Informationspflicht an den Zahler, wenn Wechsel auf SEPA-Lastschrift erfolgt, da sich die Widerspruchsfristen unterscheiden.
(Lastschrift – 6 Wochen, SEPA-DD – 8 Wochen)
SEPA Mandat
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Das Kombimandat ermöglicht Lastschrifteinzüge per • Einzugsermächtigung (Lastschriftabkommen)• SEPA-Lastschriftmandat gemäß SEPA-Rulebooks.
Für die Einzugsermächtigungslastschrift werdenKontonummer und Bankleitzahl der IBAN entnommen. Alternativ: zusätzliche Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl.
Informationspflicht an den Zahler, wenn Wechsel auf SEPA-Lastschrift erfolgt, da sich die Widerspruchsfristen unterscheiden.
(Lastschrift – 6 Wochen, SEPA-DD – 8 Wochen)
14) Kombi-Mandat – Beispiel Firmenlastschrift (B2B) (3/3)
SEPA Mandat
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15) Mandatsanforderung (1/2)
Frage:
Wie erfolgt eine Mandatsanforderung?
Antwort:
< Wenn der Zahlungspflichtige Zweifel an dem Mandat hat kann er über die Bank das Mandat innerhalb von 13 Monaten nach Buchung anfordern.
< Der Gläubiger muss dann innerhalb wenigen Tagen der Gläubigerbank das Mandat vorweisen und dieses geht dann zur Prüfung an den Zahlungspflichtigen der unter Mithilfe der Bank des Zahlungspflichten das Mandat auf korrekte Autorisierung prüft. Bei fehlendem oder falschen Mandat erfolgt die Rückgabe der Lastschrift (nur SEPA-Basislastschrift).
Auszug aus der Inkassovereinbarung:"Zurverfügungstellung von Kopien der LastschriftmandateAuf Anforderung hat der Kunde der Bank Kopien der Einzugsermächtigung, des SEPA Lastschriftmandats bzw. des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen, im Falle des SEPA-Lastschriftmandats oder des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats innerhalb von 7 Geschäftstagen."
< Deshalb muss bei der Mandatsverwaltung des Gläubigers auch die Aufbewahrung und die schnelle Verfügbarkeit des Mandats berücksichtigt werden. (Mindestens 14 Monate nach letztem SEPA-Basislastschrifteinzuges)
SEPA Mandat
Frage:
Wie erfolgt eine Mandatsanforderung?
Antwort:
< Wenn der Zahlungspflichtige Zweifel an dem Mandat hat kann er über die Bank das Mandat innerhalb von 13 Monaten nach Buchung anfordern.
< Der Gläubiger muss dann innerhalb wenigen Tagen der Gläubigerbank das Mandat vorweisen und dieses geht dann zur Prüfung an den Zahlungspflichtigen der unter Mithilfe der Bank des Zahlungspflichten das Mandat auf korrekte Autorisierung prüft. Bei fehlendem oder falschen Mandat erfolgt die Rückgabe der Lastschrift (nur SEPA-Basislastschrift).
Auszug aus der Inkassovereinbarung:"Zurverfügungstellung von Kopien der LastschriftmandateAuf Anforderung hat der Kunde der Bank Kopien der Einzugsermächtigung, des SEPA Lastschriftmandats bzw. des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen, im Falle des SEPA-Lastschriftmandats oder des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats innerhalb von 7 Geschäftstagen."
< Deshalb muss bei der Mandatsverwaltung des Gläubigers auch die Aufbewahrung und die schnelle Verfügbarkeit des Mandats berücksichtigt werden. (Mindestens 14 Monate nach letztem SEPA-Basislastschrifteinzuges)
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15) Mandatsanforderung (2/2)Prozess Rückgabe wegen fehlender Authorisierung bis 13 Monate
DebtorBank
Nur Core:
Widerspruch Belastungbis 13 Monate
Creditor
Bank
Mandats-anforderung
Mandatprüfeninnerhalb 10 Tage
1
2
Prüfen Mandats-eingangszeitinnerhalb 30 Tage
4
5
Zahlungs-pflichtigerDebtor
GläubigerCreditor
Mandats-Verwaltung
SEPA Mandat
48
Mandatvorweisen
Creditor
Bank
Rückgabe nach Buchung wegen nicht erteiltem Mandat (Refund not Authorized)
Mandats-anforderung
3
6
16) Mandatsmigration
Frage:
Kann eine deutsche Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat automatisch migriert werden?
Antwort :
SEPA Mandat
BGH Urteil zur Lastschrift in der Insolvenz
Bislang wurde die Einzugsermächtigung-Lastschrift als 'nachauthorisierte' Lastschrift
in der Rechtssprechung behandelt à Rückgabemöglichkeit im Falle einer Insolvenz.
Jetzt hat BGH (20.07.2010) Abstand von dieser Genehmigungstheorie genommen und den Banken die Möglichkeit eingeräumt, künftig in den „Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren“ zu vereinbaren, dass die bisherige Einzugs-ermächtigung die Qualität einer Autorisierung der Zahlung durch den Zahler gegenüber der Zahlstelle erhält à'vorauthorisierte' Lastschrift.
Der Zahler hätte dann einen auf 8 Wochen nach Belastungsbuchung befristeten Erstattungsanspruch gemäß § 675x BGB (wie bei SEPA-Basislastschrift).
Diese neue Rechtsprechung ermöglicht der Kreditwirtschaft, die Migration von Einzugsermächtigung auf SEPA-Mandat für SEPA Basislastschrift vertraglich zu regeln.
Trotzdem wird über das Bundesjustizministerium weiterhin versucht, zusätzlich eine gesetzliche Lösung zu erreichen.
Für die SEPA Firmenlastschrift (B2B) ist ein neues Mandat von den bisherigen Debitoren, die am Abbuchungsauftragsverfahren teilnehmen, vom Creditor einzuholen (keine Umwidmung).
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BGH Urteil zur Lastschrift in der Insolvenz
Bislang wurde die Einzugsermächtigung-Lastschrift als 'nachauthorisierte' Lastschrift
in der Rechtssprechung behandelt à Rückgabemöglichkeit im Falle einer Insolvenz.
Jetzt hat BGH (20.07.2010) Abstand von dieser Genehmigungstheorie genommen und den Banken die Möglichkeit eingeräumt, künftig in den „Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren“ zu vereinbaren, dass die bisherige Einzugs-ermächtigung die Qualität einer Autorisierung der Zahlung durch den Zahler gegenüber der Zahlstelle erhält à'vorauthorisierte' Lastschrift.
Der Zahler hätte dann einen auf 8 Wochen nach Belastungsbuchung befristeten Erstattungsanspruch gemäß § 675x BGB (wie bei SEPA-Basislastschrift).
Diese neue Rechtsprechung ermöglicht der Kreditwirtschaft, die Migration von Einzugsermächtigung auf SEPA-Mandat für SEPA Basislastschrift vertraglich zu regeln.
Trotzdem wird über das Bundesjustizministerium weiterhin versucht, zusätzlich eine gesetzliche Lösung zu erreichen.
Für die SEPA Firmenlastschrift (B2B) ist ein neues Mandat von den bisherigen Debitoren, die am Abbuchungsauftragsverfahren teilnehmen, vom Creditor einzuholen (keine Umwidmung).
17) e-Mandat (1/4)
Frage:
kann ein Mandat auch elektronisch eingeholt werden?
Antwort:
< Grundsätzlich ist die Unterschrift auf dem Mandat physisch einzuholen (Beweislast des Gläubigers im Falle einer Mandatsanforderung).
< Telefonische Mandate zum Beispiel sind nicht vorgesehen.
< Zusätzlich zum Papiermandat sieht das Rulebook auch die Möglichkeit vor, dass Debtor/ Creditor auf elektronischen Wege das Mandat austauschen.
< e-Mandate sollen das Papier im Mandatsfluß ersetzen und dem Debtor ermöglichen, sein Mandat auf elektronisch Wege auszustellen, zu ändern oder zu kündigen.Der Prozess des Lastschrifteinzuges bleibt unverändert.
< Die EPC-Spezifikationen für e-Mandate sind abgeschlossen.
< In Deutschland ist aufgrund von ungelösten Sicherheitsbedenken des Authorisierungsprozesses das eMandat noch nicht umgesetzt worden. Vermutlich Ende 2010 oder im Jahre 2011 wird ein eMandat verfügbar sein.
Frage:
kann ein Mandat auch elektronisch eingeholt werden?
Antwort:
< Grundsätzlich ist die Unterschrift auf dem Mandat physisch einzuholen (Beweislast des Gläubigers im Falle einer Mandatsanforderung).
< Telefonische Mandate zum Beispiel sind nicht vorgesehen.
< Zusätzlich zum Papiermandat sieht das Rulebook auch die Möglichkeit vor, dass Debtor/ Creditor auf elektronischen Wege das Mandat austauschen.
< e-Mandate sollen das Papier im Mandatsfluß ersetzen und dem Debtor ermöglichen, sein Mandat auf elektronisch Wege auszustellen, zu ändern oder zu kündigen.Der Prozess des Lastschrifteinzuges bleibt unverändert.
< Die EPC-Spezifikationen für e-Mandate sind abgeschlossen.
< In Deutschland ist aufgrund von ungelösten Sicherheitsbedenken des Authorisierungsprozesses das eMandat noch nicht umgesetzt worden. Vermutlich Ende 2010 oder im Jahre 2011 wird ein eMandat verfügbar sein.
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17) e-Mandat - Four Corner Model für e-Mandate (2/4)
< Das bekannte Four Corner Model der Lastschrift wurde um 2 neue Teilnehmer erweitert:Routing Service und Validation Service.
< Beide Teilnehmer werden vom EPC authorisierten Stellen zertifiziert und legitimiert (Certification Authorities = CA).
< Mit der Unterstützung von e-Mandaten übernimmt die Debtor Bank das Risiko der korrekten Authentifizierung des Kunden.
SEPA Mandat
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17) e-Mandat - Ablauf des e-Mandate (3/4)
1. Der Debtor gibt auf der Website des Creditors die notwendigen Informationen für die Mandatserteilung ein (z.B.. Kontodaten inkl. BIC seiner Bank).
2. Creditor ergänzt die Daten, erstellt das e-Mandat und übergibt es an den Routing Service
3. Routing Service übermittelt e-Mandat an Validation Service
4. Automatischer Redirect des Debtor von der Website des Creditor zu seiner Bank
5. Der Debtor identifiziert sich bei seiner Bank
6. Die Debtor Bank autentifiziert den Debtor und bestätigt die Validierung beim Debtor,
7. Die Debtor Bank übermittelt das e-Mandat an den Creditor
8. Übermittlung über den Routing Service
9. Der Debtor wird zurückgeleitet zur Website des Creditors, wo ihm die erfolgreiche Validierung des e-Mandates bestätigt wird.
SEPA Mandat
1. Der Debtor gibt auf der Website des Creditors die notwendigen Informationen für die Mandatserteilung ein (z.B.. Kontodaten inkl. BIC seiner Bank).
2. Creditor ergänzt die Daten, erstellt das e-Mandat und übergibt es an den Routing Service
3. Routing Service übermittelt e-Mandat an Validation Service
4. Automatischer Redirect des Debtor von der Website des Creditor zu seiner Bank
5. Der Debtor identifiziert sich bei seiner Bank
6. Die Debtor Bank autentifiziert den Debtor und bestätigt die Validierung beim Debtor,
7. Die Debtor Bank übermittelt das e-Mandat an den Creditor
8. Übermittlung über den Routing Service
9. Der Debtor wird zurückgeleitet zur Website des Creditors, wo ihm die erfolgreiche Validierung des e-Mandates bestätigt wird.
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17) e-Mandat – Einschätzung (4/4)
< Privatbanken in Deutschland sehen den automatischen Re-direct von der Website des Creditors zur Online Banking Anwendung des Debtor als Sicherheitsproblem (Abgrenzungsprobleme zum "Phishing").
< Präferiert wird eine Lösung, bei der der Debtor selbst sein Online Banking aufrufen muß.
< Bei B2B Lastschriften mußte zudem eine Möglichkeit geschaffen werden, dass mehrere Personen benötigt werden, ein Mandat zu autorisieren. Dies fordert ein asynchrones Verfahren.
< Abgrenzung zu Internetbezahlverfahren:
< Bestätigung über erfolgte Authorisierung muß sofort erfolgenè bestehende Sicherheitsbedenken müssen z.B. durch geeignete
Legitimationsverfahren ausgeräumt werden
< Derzeit erfolgt keine Zahlungsgarantie, dies müßte in einem seperaten Verfahren (AOS) angeboten werden
< EPC favorisiert derzeit für SEPA Online Payments das Verfahren der Online Überweisung
SEPA Mandat
< Privatbanken in Deutschland sehen den automatischen Re-direct von der Website des Creditors zur Online Banking Anwendung des Debtor als Sicherheitsproblem (Abgrenzungsprobleme zum "Phishing").
< Präferiert wird eine Lösung, bei der der Debtor selbst sein Online Banking aufrufen muß.
< Bei B2B Lastschriften mußte zudem eine Möglichkeit geschaffen werden, dass mehrere Personen benötigt werden, ein Mandat zu autorisieren. Dies fordert ein asynchrones Verfahren.
< Abgrenzung zu Internetbezahlverfahren:
< Bestätigung über erfolgte Authorisierung muß sofort erfolgenè bestehende Sicherheitsbedenken müssen z.B. durch geeignete
Legitimationsverfahren ausgeräumt werden
< Derzeit erfolgt keine Zahlungsgarantie, dies müßte in einem seperaten Verfahren (AOS) angeboten werden
< EPC favorisiert derzeit für SEPA Online Payments das Verfahren der Online Überweisung
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18) On behalf Payments über Payment Factory?
Wer muß das Mandat schließen oder was ist bei der Einreichung zu beachten?
< Grundannahme: Liefergeschäft und Rechnungsstellung erfolgt durch AUDI
< Creditor ist VWHierbei hat die kontoführende Stelle zu beachten, dass die eingehenden Gelder auf ein Konto für fremde Rechnung laufen müssen(Treuhandkonto für Audi).Haftungserklärung durch VW für Rücklastschriften notwendig
< VW reicht die Lastschriften einBeim Einreicherkonto wird die CI hinterlegt und bei Einreichungen geprüft.Bei Gutschrift auf ein VW-Konto muss also die CI von VW hinterlegt werden.Ein Unternehmen kann nur mit einer CI Lastschriften einreichen, d.h. VW kann nicht mit der CI von Audi einreichen.
< MandatCreditor ist VW, CI von VWals Creditor Reference Party wird Audi und als deren CI als Creditor Reference ID angegeben
< Mandat mit Creditor Audi und CI Audi kann aufgrund der Koppelung Konto mit CI nur für Gutschrift auf ein Audi Konto verwendet werden.
SEPA Mandat
Wer muß das Mandat schließen oder was ist bei der Einreichung zu beachten?
< Grundannahme: Liefergeschäft und Rechnungsstellung erfolgt durch AUDI
< Creditor ist VWHierbei hat die kontoführende Stelle zu beachten, dass die eingehenden Gelder auf ein Konto für fremde Rechnung laufen müssen(Treuhandkonto für Audi).Haftungserklärung durch VW für Rücklastschriften notwendig
< VW reicht die Lastschriften einBeim Einreicherkonto wird die CI hinterlegt und bei Einreichungen geprüft.Bei Gutschrift auf ein VW-Konto muss also die CI von VW hinterlegt werden.Ein Unternehmen kann nur mit einer CI Lastschriften einreichen, d.h. VW kann nicht mit der CI von Audi einreichen.
< MandatCreditor ist VW, CI von VWals Creditor Reference Party wird Audi und als deren CI als Creditor Reference ID angegeben
< Mandat mit Creditor Audi und CI Audi kann aufgrund der Koppelung Konto mit CI nur für Gutschrift auf ein Audi Konto verwendet werden.
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Backup
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SEPA Mandat – wiederkehrende Lastschrift (SEPA)
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SEPA Mandat – Einmal-Lastschrift
57
SEPA Mandat – ohne Angabe der Mandatsreferenz
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SEPA Mandat: Bestandteil eines Abonnement-Vertrages
*
*
59
*
* Fülltext, Beispieltext in Latein
SEPA-Mandat: Bestandteil eines Versicherungsvertrages
*
60* Fülltext, Beispieltext in Latein
*
SEPA Mandat – vom Kontoinhaber abweichender Schuldner
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Kombi-Mandat – Beispiel Basislastschrift
Das Kombimandat ermöglicht Lastschrifteinzüge per • Einzugsermächtigung (Lastschriftabkommen)• SEPA-Lastschriftmandat gemäß SEPA-Rulebooks.
Für die Einzugsermächtigungslastschrift werdenKontonummer und Bankleitzahl der IBAN entnommen. Alternativ: zusätzliche Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl.
Informationspflicht an den Zahler, wenn Wechsel auf SEPA-Lastschrift erfolgt, da sich die Widerspruchsfristen unterscheiden.
(Lastschrift – 6 Wochen, SEPA-DD – 8 Wochen)
*
62
Das Kombimandat ermöglicht Lastschrifteinzüge per • Einzugsermächtigung (Lastschriftabkommen)• SEPA-Lastschriftmandat gemäß SEPA-Rulebooks.
Für die Einzugsermächtigungslastschrift werdenKontonummer und Bankleitzahl der IBAN entnommen. Alternativ: zusätzliche Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl.
Informationspflicht an den Zahler, wenn Wechsel auf SEPA-Lastschrift erfolgt, da sich die Widerspruchsfristen unterscheiden.
(Lastschrift – 6 Wochen, SEPA-DD – 8 Wochen)
* Fülltext, Beispieltext in Latein
SEPA Mandat – B2B-Mandat
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/extras/cffm/custom/EPC374_08_de.doc
Hinweis:Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.Ich bin berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
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Hinweis:Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmern gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen.Ich bin berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
Kombi-Mandat – Beispiel Firmenlastschrift (B2B)
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Haftungsausschluss
Diese Veröffentlichung wird Ihnen präsentiert von:Corporate & Investment BankingUniCredit Bank AGArabellastr. 12D-81925 MünchenDie in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als zuverlässig gelten. Wir geben jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Hierin zum Ausdruck gebrachte Meinungen geben unsere derzeitige Ansicht wieder und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Anlagemöglichkeiten, die in diesem Bericht dargestellt werden, sind je nach Anlageziel und Finanzlage nicht für jeden Anleger geeignet. Die hierin bereitgestellten Berichte dienen nur allgemeinen Informationszwecken und sind kein Ersatz für eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des Anlegers bezogene Finanzberatung. Private Investoren sollten den Rat ihrer Bank oder ihres Brokers zu den betreffenden Investitionen einholen, bevor sie diese tätigen. Kein Bestandteil dieser Veröffentlichung soll eine vertragliche Verpflichtung begründen. Unter der Bezeichnung Corporate & Investment Banking der UniCredit Group treten die UniCredit Bank AG, München, die UniCredit Bank Austria AG, Wien, die UniCredit CAIB Securities UK Ltd., die UniCredit S.p.A. sowie weitere Gesellschaften der UniCredit Group auf.Die UniCredit Bank AG untersteht der Aufsicht der BaFin, die UniCredit Bank Austria AG der Aufsicht der österreichischen Finanzmarktbehörde (FMA), die UniCredit CAIB Securities UK Ltd. der Aufsicht der Financial Services Authority (FSA) und die UniCredit S.p.A. der Aufsicht der Banca d’Italia und der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (COSOB).Hinweis für Kunden mit Sitz in Großbritannien:In Großbritannien wird diese Veröffentlichung auf vertraulicher Basis nur an Kunden von Corporate & Investment Banking der UniCredit Group (handelnd durch die UniCredit Bank AG, Zweigniederlassung London) und/oder UniCredit CAIB Securities UK Ltd. übermittelt, die (i) als professionelle Investoren im Sinne von Artikel 19 (5) der englischen Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („FPO“) Erfahrung mit Anlagen haben; und/oder (ii) unter Artikel 49 (2) (a) – (d) („high net worth companies, unincorporated associations etc.“) der FPO fallen (oder insoweit diese Veröffentlichung sich auf ein „unregulated collective scheme“ bezieht, an professionelle Anleger im Sinne von Artikel 14 (5) der englischen Financial Services and Markets Act 2000 (Promotion of Collective Investment Schemes) (Exemptions) Order 2001); und/oder (iii) die zum Erhalt dieser Mitteilung berechtigt sind, mit Ausnahme von privaten Investoren (diese Kunden werden nachstehend als „Maßgebliche Personen“ bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur für Maßgebliche Personen gedacht. Anlagen oder Investmentaktivitäten, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, sind nur für Maßgebliche Personen verfügbar bzw. werden nur mit Maßgebliche Personen abgewickelt. Anfragen, die sich aus dieser Veröffentlichung ergeben, werden nur beantwortet, wenn es sich bei der betreffenden Person um eine Maßgebliche Person handelt. Andere Personen sollten sich nicht auf diese Veröffentlichung oder ihre Inhalte verlassen oder danach handeln. Die hier bereitgestellten Informationen (einschließlich der hierin enthaltenen Berichte) stellen weder eine Aufforderung zum Kauf noch ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar. Die Informationen in dieser Veröffentlichung basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als zuverlässig gelten, wir geben jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die hierin enthaltenen Meinungen geben unsere Auffassung zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung wieder und können ohne Mitteilung geändert werden. Wir können von Zeit zu Zeit in Bezug auf Wertpapiere, die in dieser Veröffentlichung genannt werden: a) Long- oder Short-Positionen eingehen und die entsprechenden Wertpapiere kaufen oder verkaufen; b) als Investment- und/oder Geschäftsbank für die Emittenten dieser Wertpapiere fungieren; c) im Aufsichtsrat von Emittenten dieser Wertpapiere vertreten sein; d) als Market Maker für diese Wertpapiere fungieren und e) gegenüber dem Emittenten Beratungsdienstleistungen erbringen. Anlagemöglichkeiten, die in einem der hier wiedergegebenen Berichte besprochen oder empfohlen werden, sind je nach Anlageziel und Finanzlage möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Die hier bereitgestellten Berichte dienen nur allgemeinen Informationszwecken und sind kein Ersatz für die Einholung einer unabhängigen Finanzberatung. UniCredit Bank AG, Zweigniederlassung London untersteht bei der Führung ihrer Geschäfte in Großbritannien der Aufsicht der Financial Services Authority und der Aufsicht der BaFin. UniCredit CAIB Securities UK Ltd., eine Tochtergesellschaft der UniCredit Bank Austria AG, ist autorisiert von und untersteht der Aufsicht der Financial Services Authority. Ungeachtet des Vorgenannten gilt: Wenn diese Präsentation/Veröffentlichung sich auf Wertpapiere bezieht, die unter die Prospekt-Richtlinie (2005) fallen, wird sie auf der Grundlage geschickt, dass Sie im Sinne der Prospekt-Richtlinie oder der maßgeblichen Gesetzgebung innerhalb eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat, ein „Qualified Investor“ sind. Diese Veröffentlichung ist nicht an Personen auszuhändigen, die keine „Qualified Investors“ sind. Mit Erhalt dieser Veröffentlichung sichern Sie zu, dass Sie die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere nur unter den Umständen zum Kauf oder Verkauf anbieten werden, die keine Erstellung eines Prospekts nach Artikel 3 der Prospekt-Richtlinie oder der maßgeblichen Gesetzgebung eines Mitgliedsstaates des EWR verlangen, der die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat. Hinweis für Kunden mit Sitz in den USA:Die hier bereitgestellten oder in einem hier wiedergegebenen Bericht enthaltenen Informationen sind institutionellen Kunden der UniCredit Bank AG, München, handelnd durch die Zweigniederlassung der UniCredit Bank AG in New York in den Vereinigten Staaten vorbehalten und dürfen nicht von anderen Personen zu irgendwelchen Zwecken genutzt oder herangezogen werden. Die Veröffentlichung stellt weder eine Aufforderung zum Kauf noch ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren im Sinne des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (in der jeweils geltenden Fassung) oder im Sinne anderer amerikanischer Wertpapiergesetze, -Vorschriften oder Bestimmungen auf einzel- oder bundesstaatlicher Ebene dar. Anlagemöglichkeiten in Wertpapiere, die hier besprochen oder empfohlen werden, sind je nach Anlageziel, Risikobereitschaft und Finanzlage möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. In Rechtsordnungen, in denen die UniCredit Bank AG, München nicht zum Handel mit Wertpapieren, Waren oder anderen Finanzprodukten eingetragen oder zugelassen ist, dürfen Transaktionen nur in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen vorgenommen werden. Diese Gesetze können je nach Rechtsordnung unterschiedlich lauten und eventuell vorschreiben, dass eine Transaktion gemäß geltenden Freistellungen von Registrierungs- oder Zulassungspflichten vorgenommen wird.Sämtliche in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als verlässlich gelten. Es gibt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die hier dargelegten Meinungen geben die Ansichten zum ursprünglichen Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder, unabhängig davon, wann Sie diese Informationen erhalten, und können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Unter Umständen wurden andere Berichte herausgegeben, die den Angaben in hierin enthaltenen Berichten widersprechen oder zu anderen Ergebnissen gelangen. Diese Berichte spiegeln die unterschiedlichen Annahmen, Ansichten und Analysemethoden der Analysten wider, die diese erstellt haben. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind nicht als Hinweis oder Garantie für die weitere Wertentwicklung zu betrachten. Für die künftige Wertentwicklung wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewähr gegeben. Die UniCredit Bank AG, München kann von Zeit zu Zeit in Bezug auf hier besprochene Wertpapiere: a) Long- oder Short-Positionen eingehen und die entsprechenden Wertpapiere kaufen oder verkaufen; b) als Investment- und/oder Geschäftsbank für die Emittenten dieser Wertpapiere fungieren; c) im Aufsichtsrat von Emittenten dieser Wertpapiere vertreten sein; d) als Market Maker für diese Wertpapiere fungieren und e) gegenüber dem Emittenten entgeltliche Beratungsdienstleistungen erbringen.Die in einem hier wiedergegebenen Bericht enthaltenen Informationen beinhalten eventuell Prognosen im Sinne der US-Wertpapiergesetze, die Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Faktoren, durch die die tatsächlichen Ergebnisse und die Finanzlage eines Unternehmens von den Erwartungen abweichen könnten, sind insbesondere: politische Unsicherheiten, Veränderungen der Wirtschaftslage mit negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens, Veränderungen an den Devisenmärkten, Veränderungen an den internationalen und nationalen Finanzmärkten, das Wettbewerbsumfeld sowie andere, damit einhergehende Faktoren. Alle in diesem Bericht enthaltenen Prognosen werden in ihrer Vollständigkeit durch diesen Warnhinweis erfasst.
Corporate & Investment BankingUniCredit Bank AG, MünchenStand 6. April 2011
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Diese Veröffentlichung wird Ihnen präsentiert von:Corporate & Investment BankingUniCredit Bank AGArabellastr. 12D-81925 MünchenDie in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als zuverlässig gelten. Wir geben jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Hierin zum Ausdruck gebrachte Meinungen geben unsere derzeitige Ansicht wieder und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Anlagemöglichkeiten, die in diesem Bericht dargestellt werden, sind je nach Anlageziel und Finanzlage nicht für jeden Anleger geeignet. Die hierin bereitgestellten Berichte dienen nur allgemeinen Informationszwecken und sind kein Ersatz für eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des Anlegers bezogene Finanzberatung. Private Investoren sollten den Rat ihrer Bank oder ihres Brokers zu den betreffenden Investitionen einholen, bevor sie diese tätigen. Kein Bestandteil dieser Veröffentlichung soll eine vertragliche Verpflichtung begründen. Unter der Bezeichnung Corporate & Investment Banking der UniCredit Group treten die UniCredit Bank AG, München, die UniCredit Bank Austria AG, Wien, die UniCredit CAIB Securities UK Ltd., die UniCredit S.p.A. sowie weitere Gesellschaften der UniCredit Group auf.Die UniCredit Bank AG untersteht der Aufsicht der BaFin, die UniCredit Bank Austria AG der Aufsicht der österreichischen Finanzmarktbehörde (FMA), die UniCredit CAIB Securities UK Ltd. der Aufsicht der Financial Services Authority (FSA) und die UniCredit S.p.A. der Aufsicht der Banca d’Italia und der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (COSOB).Hinweis für Kunden mit Sitz in Großbritannien:In Großbritannien wird diese Veröffentlichung auf vertraulicher Basis nur an Kunden von Corporate & Investment Banking der UniCredit Group (handelnd durch die UniCredit Bank AG, Zweigniederlassung London) und/oder UniCredit CAIB Securities UK Ltd. übermittelt, die (i) als professionelle Investoren im Sinne von Artikel 19 (5) der englischen Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („FPO“) Erfahrung mit Anlagen haben; und/oder (ii) unter Artikel 49 (2) (a) – (d) („high net worth companies, unincorporated associations etc.“) der FPO fallen (oder insoweit diese Veröffentlichung sich auf ein „unregulated collective scheme“ bezieht, an professionelle Anleger im Sinne von Artikel 14 (5) der englischen Financial Services and Markets Act 2000 (Promotion of Collective Investment Schemes) (Exemptions) Order 2001); und/oder (iii) die zum Erhalt dieser Mitteilung berechtigt sind, mit Ausnahme von privaten Investoren (diese Kunden werden nachstehend als „Maßgebliche Personen“ bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur für Maßgebliche Personen gedacht. Anlagen oder Investmentaktivitäten, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, sind nur für Maßgebliche Personen verfügbar bzw. werden nur mit Maßgebliche Personen abgewickelt. Anfragen, die sich aus dieser Veröffentlichung ergeben, werden nur beantwortet, wenn es sich bei der betreffenden Person um eine Maßgebliche Person handelt. Andere Personen sollten sich nicht auf diese Veröffentlichung oder ihre Inhalte verlassen oder danach handeln. Die hier bereitgestellten Informationen (einschließlich der hierin enthaltenen Berichte) stellen weder eine Aufforderung zum Kauf noch ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar. Die Informationen in dieser Veröffentlichung basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als zuverlässig gelten, wir geben jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die hierin enthaltenen Meinungen geben unsere Auffassung zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung wieder und können ohne Mitteilung geändert werden. Wir können von Zeit zu Zeit in Bezug auf Wertpapiere, die in dieser Veröffentlichung genannt werden: a) Long- oder Short-Positionen eingehen und die entsprechenden Wertpapiere kaufen oder verkaufen; b) als Investment- und/oder Geschäftsbank für die Emittenten dieser Wertpapiere fungieren; c) im Aufsichtsrat von Emittenten dieser Wertpapiere vertreten sein; d) als Market Maker für diese Wertpapiere fungieren und e) gegenüber dem Emittenten Beratungsdienstleistungen erbringen. Anlagemöglichkeiten, die in einem der hier wiedergegebenen Berichte besprochen oder empfohlen werden, sind je nach Anlageziel und Finanzlage möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Die hier bereitgestellten Berichte dienen nur allgemeinen Informationszwecken und sind kein Ersatz für die Einholung einer unabhängigen Finanzberatung. UniCredit Bank AG, Zweigniederlassung London untersteht bei der Führung ihrer Geschäfte in Großbritannien der Aufsicht der Financial Services Authority und der Aufsicht der BaFin. UniCredit CAIB Securities UK Ltd., eine Tochtergesellschaft der UniCredit Bank Austria AG, ist autorisiert von und untersteht der Aufsicht der Financial Services Authority. Ungeachtet des Vorgenannten gilt: Wenn diese Präsentation/Veröffentlichung sich auf Wertpapiere bezieht, die unter die Prospekt-Richtlinie (2005) fallen, wird sie auf der Grundlage geschickt, dass Sie im Sinne der Prospekt-Richtlinie oder der maßgeblichen Gesetzgebung innerhalb eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat, ein „Qualified Investor“ sind. Diese Veröffentlichung ist nicht an Personen auszuhändigen, die keine „Qualified Investors“ sind. Mit Erhalt dieser Veröffentlichung sichern Sie zu, dass Sie die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere nur unter den Umständen zum Kauf oder Verkauf anbieten werden, die keine Erstellung eines Prospekts nach Artikel 3 der Prospekt-Richtlinie oder der maßgeblichen Gesetzgebung eines Mitgliedsstaates des EWR verlangen, der die Prospekt-Richtlinie umgesetzt hat. Hinweis für Kunden mit Sitz in den USA:Die hier bereitgestellten oder in einem hier wiedergegebenen Bericht enthaltenen Informationen sind institutionellen Kunden der UniCredit Bank AG, München, handelnd durch die Zweigniederlassung der UniCredit Bank AG in New York in den Vereinigten Staaten vorbehalten und dürfen nicht von anderen Personen zu irgendwelchen Zwecken genutzt oder herangezogen werden. Die Veröffentlichung stellt weder eine Aufforderung zum Kauf noch ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren im Sinne des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (in der jeweils geltenden Fassung) oder im Sinne anderer amerikanischer Wertpapiergesetze, -Vorschriften oder Bestimmungen auf einzel- oder bundesstaatlicher Ebene dar. Anlagemöglichkeiten in Wertpapiere, die hier besprochen oder empfohlen werden, sind je nach Anlageziel, Risikobereitschaft und Finanzlage möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. In Rechtsordnungen, in denen die UniCredit Bank AG, München nicht zum Handel mit Wertpapieren, Waren oder anderen Finanzprodukten eingetragen oder zugelassen ist, dürfen Transaktionen nur in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen vorgenommen werden. Diese Gesetze können je nach Rechtsordnung unterschiedlich lauten und eventuell vorschreiben, dass eine Transaktion gemäß geltenden Freistellungen von Registrierungs- oder Zulassungspflichten vorgenommen wird.Sämtliche in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als verlässlich gelten. Es gibt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die hier dargelegten Meinungen geben die Ansichten zum ursprünglichen Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder, unabhängig davon, wann Sie diese Informationen erhalten, und können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Unter Umständen wurden andere Berichte herausgegeben, die den Angaben in hierin enthaltenen Berichten widersprechen oder zu anderen Ergebnissen gelangen. Diese Berichte spiegeln die unterschiedlichen Annahmen, Ansichten und Analysemethoden der Analysten wider, die diese erstellt haben. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind nicht als Hinweis oder Garantie für die weitere Wertentwicklung zu betrachten. Für die künftige Wertentwicklung wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewähr gegeben. Die UniCredit Bank AG, München kann von Zeit zu Zeit in Bezug auf hier besprochene Wertpapiere: a) Long- oder Short-Positionen eingehen und die entsprechenden Wertpapiere kaufen oder verkaufen; b) als Investment- und/oder Geschäftsbank für die Emittenten dieser Wertpapiere fungieren; c) im Aufsichtsrat von Emittenten dieser Wertpapiere vertreten sein; d) als Market Maker für diese Wertpapiere fungieren und e) gegenüber dem Emittenten entgeltliche Beratungsdienstleistungen erbringen.Die in einem hier wiedergegebenen Bericht enthaltenen Informationen beinhalten eventuell Prognosen im Sinne der US-Wertpapiergesetze, die Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Faktoren, durch die die tatsächlichen Ergebnisse und die Finanzlage eines Unternehmens von den Erwartungen abweichen könnten, sind insbesondere: politische Unsicherheiten, Veränderungen der Wirtschaftslage mit negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens, Veränderungen an den Devisenmärkten, Veränderungen an den internationalen und nationalen Finanzmärkten, das Wettbewerbsumfeld sowie andere, damit einhergehende Faktoren. Alle in diesem Bericht enthaltenen Prognosen werden in ihrer Vollständigkeit durch diesen Warnhinweis erfasst.
Corporate & Investment BankingUniCredit Bank AG, MünchenStand 6. April 2011