X Die Fachstelle rund ums Alter © Margrit Brunner Steppel 1 8750 Glarus.

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Die Fachstelle rund ums Alter

© Margrit Brunner Steppel 1 8750 Glarus

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Praktische Erfahrungen bei der Patientenverfügung

Referat Margrit Brunner

04.09.2013

Tagung SVBB Workshop 8

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I n h a l t Workshop 8

• Soll ich eine Patientenverfügung/ einen DOCUPASS ausfüllen und warum?• Was ist der DOCUPASS?• Welches sind die rechtlichen Voraussetzungen?• Wie sieht eine Patientenverfügung aus?• Was gilt es zu beachten?• Wie bewährt sie sich in der Praxis?

• Ihre Fragen und Wünsche

Teil I

Ist eine Patientenverfügung, nötig und sinnvoll?

Teil I• 10 %: Plötzlicher Tod• 40 % nach längerer Krankheit • 50 % hochbetagte Menschen langsam zunehmende Abhängigkeit,

Behinderungen, Demenz (Alzheimer)

90 % der Vor-Todessituationen

machen eine Patientenverfügung sinnvoll

/ «nötig»© Margrit Brunner Steppel 1 8750 Glarus

Teil I

Terri Schiavo

USA 2005 15 Jahre in tiefem Wach-Koma

Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften

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Prinz Friso

20 Minuten in der Lawine50 Minuten Reanimation

> schwerste Hirnschäden

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Teil I

• 25.08.2012

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Teil I

• Indem wir … dem Tod mit technischen Mitteln entgegentreten, haben wir einen neuen biologischen Status erlangt – einen Weder-noch-Zustand, der länger und länger dauert …..

Michael Wolff, TA-Magazin Nr.

34., 2012

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Teil I

• Rückblick Entwicklung Patientenrechte

• Rechte > Pflichten

• Selbstverantwortung wahrnehmen

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Selbstbestimmung Ja sagen >>>> Nein sagen

Lebensqualität

Jahre

JA - PUNKT

NEIN-PUNKT

Lebensqualität

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DOCUPASS/ PV

Meine Anliegen Meine Verantwortung Meine Selbstbestimmung

Vorteile für Arzt und Pflegende Entlastung der Angehörigen

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Entlastung

der Angehörigen

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Rechtliche Relevanz der PV

Art. 372, Abs. 2Die Ärztin oder der Arzt entspricht der Patientenverfügung, ausser wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstösst oder wenn begründete Zweifel bestehen, dass sie auf freiem Willen beruht oder noch dem mutmasslichen Willen der Patientin oder des Patienten entspricht.

«Kaskade» der Zuständigkeit

Vertretungsberechtigte PersonenArt. 378, Abs. 11. die in einer PV oder einem Vorsorgeauftrag bezeichnete

Person2. der Beistand oder die Beiständin mit einem Vertretungsrecht

bei medizinischen Massnahmen3. Ehegatte, eingetragene Partnerin, eingetragener Partner4. Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen

gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet

5. die Nachkommen, wenn sie …regelmässig und persönlich Beistand leisten

6. die Eltern, wenn sie ….7. die Geschwister, wenn sie ….

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Teil II DOCUPASSDIE umfassende Vorsorgemappe

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Teil III Die rechtlichen Voraussetzungen

>> KESR§ Inkrafttreten: 1.1.2013§ Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»:

§ Stärkung der Bereiche:•- Selbstbestimmungsrecht•- Solidarität in der Familie•- Schutz urteilsunfähiger Personen§ Erstmals schweizweit gesetzliche Verankerung des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung

Instrumente zur Umsetzung und Wahrnehmung dieser «neuen» Rechte

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Teil IV:

Wie sieht eine PV aus?

Voraussetzungen der PV

Wer darf eine PV ausfüllen/ schreiben?

Jeder/ jede, die u r t e i l s f ä h i g ist, also auch urteilsfähige Minderjährige. (Es ist keine Handlungsfähigkeit erforderlich, wie beim Vorsorgeauftrag).

Bei Unsicherheit betr. Urteilsfähigkeit (z.B. bei älteren Menschen): ärztliches Attest einholen

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Voraussetzungen

Eine PV muss nicht - nicht von Hand geschrieben werden, - nicht beglaubigt werden - nicht vom Partner/ der Partnerin oder den Kindern mitunterschrieben werden.

Die PV sollte auf jeder Seite von der Verfasserin/ dem Verfasser signiert werden.

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Wichtig

Eine PV darf keine «Verfügungen», Bestimmungen oder Wünsche enthalten, die widerrechtlich/ ungesetzlich sind:z.B. aktive Sterbehilfe

Aber: Nutzen für Notizen etc. Es soll und darf meine individuelle PV sein!

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Patientenverfügung (PV) meine BestimmungTeil 1: Personalien und Anweisungen

(PV im engeren Sinne)Entweder

•generelle Bestimmung (ja/ nein)und / oder

•Einzelne Wünsche zu medizinischen Behandlungenund

•Palliative Massnahmen

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Patientenverfügung (PV) meine Bestimmung

• Religion/ Todesfall• Werte-Erklärung >>Leitfragen

• Organentnahme >>Swisstransplant

• Autopsie• Vertretung in

medizinischen Angelegenheiten

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Patientenverfügung (PV) meine Bestimmung

• Kopien bei…..

• Erneuerung: alle 2 Jahre!!

• Unterschrift auf jeder Seite!

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eDOCUPASS >

evitaElektronische Hinterlegung

der Vorsorgedokumente

Start 1. Oktober

2013

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www.evita.ch

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Beobachter26.07.2013

Rolle der KESB

Die KESB schaltet sich ein oder kann eingeschaltet werden, wenn- keine PV vorliegt und- niemand die Interessen einer urteilsunfähigen Person wahrnimmt- sich die Vertretungsberechtigten nicht einig sind- die Interessen der urteilsunfähigen Person gefährdet oder nicht

gewahrt sind- wenn einer PV nicht entsprochen wird- Wenn die PV mutmasslich im Zustand der Urteilsunfähigkeit oder der Nötigung erstellt wurde

Die Behörde erstellt eine Beistandschaft oder bestimmt eine geeignete Drittperson (die KESB muss sich n i c h t an die «Kaskade» halten).

Ein würdiges Sterben ehrt das Leben.

Wie bewährt sich die PV in der Praxis?

- Spitäler fragen nach PV- «Lernprozess» für Ärzte- Beispiele aus unserer Beratungspraxis- Interesse für PV stark gestiegen, viele

Teilnehmende bei Vorträgen- Knackpunkt: das Ausfüllen

Selbstbestimmte Fremdbestimmung

Vorsorgeauftrag

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NEU: Vorsorgeauftrag (VA) Grundsatz: Im VA werden natürliche und/ oder juristische Vertretungspersonen für folgende Lebensbereiche festgelegt:

Personensorge einkaufen, Haushaltsführung, Ernährung Arztbesuche, Betreuung, Kontakte, Hobbys, Haustiere

Vermögenssorge Rechnungen bezahlen, Geld für Lebensbedarf zur Verfügung stellen, Vermögensverwaltung

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NEU: Vorsorgeauftrag (VA)

Rechtsverkehr Briefe öffnen, Verträge abschliessen/ künden Steuererklärung, Vertretung bei gerichtlichen Verfahren

Formvorschriften (analog Testament):Komplette Handschriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung

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VorsorgeausweisGrundsatz:• Der Vorsorgeausweis kommt zum Einsatz,

sobald eine Person sich nicht mehr verständlich äussern kann.

Inhalt:• Kontaktangaben Inhaber(in)• Kontaktperson für Notfälle• Freiwillig: Angabe der vorhandenen

Vorsorgedokumente und Hinterlegungsort

Wichtig:• Immer auf sich tragen, am besten im

Portemonnaie.

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Wer heute vorsorgt, braucht sich morgen

nicht zu sorgen.

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Was bietet Pro Senectute ?

• PV/ DOCUPASS• Info-Ordner• Beratung

(unentgeltlich)• Erinnerungsservice

• Beratung und Information• Beratung unentgeltlich

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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