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Niederschrift iiber die Sitzung der deutsch-bosnisch-herzegowinischen Gemischten Kommission iiber den grenziiberschreitenden Personen- und -giiterverkehr auf der StraRe am 11. und 12. Dezember 2018 in Bonn Am 11. und 12. Dezember 2018 fand in Bonn eine Sitzung der deutsch-bosnisch- herzegowinischen Gemischten Kommission statt. Die Teilnehmerlisten sind als Anlagen beigefiigt. Zu Beginn der Sitzung einigten sich die Teilnehmer auf folgende Tagesordnung: 1. Entwicklung des deutsch-bosnisch-herzegowinischen AuBenhandels unter besonderer Beriicksichtigung des StraBengiiterverkehrs 2. Prasentation Uber die Aktivitaten des Ministeriums fiir Kommunikation und Verkehr Bosnien und Herzegowina 3. StraBenpersonenverkehr o Linienbusverkehr r Gele8enheitsverkehr o Fahr8astrechteimOmnibusverkehr 4. StraRenguterverkehr o Genehmigungskontingent 5. SonstiBes -l

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Niederschrift

iiber die Sitzung der deutsch-bosnisch-herzegowinischen

Gemischten Kommission

iiber den grenziiberschreitenden Personen- und -giiterverkehr auf der StraRe

am 11. und 12. Dezember 2018 in Bonn

Am 11. und 12. Dezember 2018 fand in Bonn eine Sitzung der deutsch-bosnisch-

herzegowinischen Gemischten Kommission statt. Die Teilnehmerlisten sind als Anlagen

beigefiigt.

Zu Beginn der Sitzung einigten sich die Teilnehmer auf folgende Tagesordnung:

1. Entwicklung des deutsch-bosnisch-herzegowinischen AuBenhandels unter

besonderer Beriicksichtigung des StraBengiiterverkehrs

2. Prasentation Uber die Aktivitaten des Ministeriums fiir Kommunikation und Verkehr

Bosnien und Herzegowina

3. StraBenpersonenverkehr

o Linienbusverkehr

r Gele8enheitsverkehr

o Fahr8astrechteimOmnibusverkehr

4. StraRenguterverkehr

o Genehmigungskontingent

5. SonstiBes

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1. Entwicklungdesdeutsch-bosnisch-herzegowinischenAuRenhandelsunter

besonderer Ber0cksichtigung des StraBentiiterverkehrs

Beide Seiten tauschten lnformationen und statistische Daten 0ber die Handels- und

Wirtschaftsentwicklung sowie tiber den grenz0berschreitenden StraBeng0terverkehr

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Bosnien und Herzegowina aus.

Die deutsche Seite fUhrte aus, dass nach Ri.ickgengen im Jahr 2009 wieder eine steigende

Tendenz im wertmiBigen AuBenhandel zwischen beiden staaten zu erkennen ist. lm Jahr

2017 belief sich der deutsch-bosnisch-herzegowinische AuBenhandel auf insgesamt knapp

1,6 Mrd. Euro, wovon rund 54 % auf deutsche Exporte und 46 % auf deutsche lmporte

entfielen. Die zwischen den beiden staaten gehandelte warenmenge stieg im Jahr 2017 auf

knapp 0,6 Mio. t. lm Vergleich zum Jahr 2016 bedeutet dies ein plus von rund 5,7 o/o. Aut die

deutschen Einfuhren entfielen im Jahr 2017 mit uber 0,3 Mio. t rund 57 % des gesamten

H a n de lsvo lu m en s.

Die bosnisch-herzegowin ische seite erklerte, dass ihr fiir das Jahr 2017 dhnliche Daten

vorliegen. seit dem Jahr 2013 ist eine stetige steigerung des warenaustauschs zu

verzeichnen. Der vergleich der iahre 2013 und 2017 hinsichtlich der bef6rdenen

warenmenge zeigt ein Plus von 11 %. Beim warenwert ist eine steigerung um 20 %

festzustellen. Bei dem Vergleich der Jahre 2013 und 2018 sind die Zahlen einschlieBlich des

Monats oktober 2018 erhoben worden. Hier ist ein plus von 30 % hinsichtlich des

warenwertes, bzw. ein Plus von 25 o/o bei der warenmenge erkennbar. Die bosnisch-

herzegowinische seite merkte an, dass ein ausgewogenes Verhdltnis zwischen den lmporten

und Exporten zwischen den Vertragsparteien besteht. Die bosnisch-herzegowinische Seite

fuhrte aus, dass Deutschland einer der wichtigsten Handelspartner Bosnien und

Herzegowinas ist und ebenso als Transitland eine hervorgehobene Rolle einnimmt.

Beide Seiten kamen riberein, dass die vorgetragenen

t.ibereinstimmen und eine positive Entwicklung des

rechnen mit einem sich fortsetzenden Wachstum.

statistischen Daten im Wesentlichen

AuBenhandels festzustellen ist. Sie

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2. Prasentatlon iiber dle Aktiviteten des Ministerlums fur Kommunikation und

Verkehr Bosnien und Herzegowina

Die bosnisch-herzegowinische Seite hielt eine Prasentation riber die jiingsten Aktiviteten des

Ministeriums fOr Kommunikation und Verkehr Bosnien und Herzegowina. unter anderem

stellte sie die lnternetseite https://www.transoortnedozvole.eov.bal vor, auf welcher

vielf5ltige lnformationen Liber Befcirderer, deren eingesetzte Fahrzeuge, Lizenzen,

Genehmigungen, Verst6Be, Abkommen, Protokolle iiber Sitzungen der Gemischten

Kommissionen und weitere hiermit verbundene lnformationen abrufbar sind.

Die deutsche seite bedankte sich fur die lnformationen und lobte die Transparenz des

vorgestellten systems. ln Deutschland ist eine solche einheitliche und umfassende

lnternetseite aufgrund der in Deutschland gegebenen fdderalen strukturen sowie der

geltenden Datenschutzvorschriften nur schwer umsetzbar.

3. StraBenpersonenverkehr

. Linienverkehr

Beide Seiten stellten fest, dass die Linienverkehre auf der Basis des bilateralen Abkommens

durchgefrihrt werden und die Kooperation der beteiligten Beh6rden besonders gut

funktioniert. Die deutsche seite tibergab ihre Listen der Linienverkehre der bosnisch-

herzegowin ischen seite mit der Bitte um Abgleich der Genehmigu ngsdaten. Die bosnisch-

herzegowinischen Seite berichtete von 89 derzeit genehmigten Linienverkehren, die

deutsche seite von 81 Linienverkehren. Die Abweichung bei diesen Angaben ist marginal und

zu vernach lissigen. Beide Seiten werden die Angaben abgleichen.

. Gelegenheitsverkehr

Der Gelegen heitsverkehr findet unter den Regularien des lnterbus-Ubereinkommens statt.

Es sind keine gravierenden Probleme bekannt geworden.

Beide seiten tauschten ihr Ansichten zu den aktuellen Anpassungen des lnterbus-

Ubereinkommens, insbesondere zur Aktualisierung der technischen Anhinge und des

Protokolls zum Linienverkehr aus. sie befiirworteten die bevorstehenden Anderungen und

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Aktualisierungen. Damit w0rde allen beteiligten Parteien geholfen und zukiinftige Verfahren

wr,irden vereinfacht werden.

. Fahrgastrechte im Omnibusverkehr

Die deutsche Seite informierte iiber die Verordnung (EU) Nr. 1.81^l20tL Uber die

Fahrgastrechte der Passagiere in Omnibusverkehr. Die Regelungen besagen, dass sie auch

von Busunternehmen aus Drittstaaten wie Bosnien und Herzegowina in Deutschland

beachtet werden mrissen. Die bosnisch-herzegowinischen Seite teilte mit, dass die

Verkehrsunternehmen auf jeder Geneh migungsurkunde darauf hingewiesen werden, dass

die jeweils nationalen Gesetze einzuhalten seien.

4. StraBenguterverkehr

Die deutsche Seite informierte tiber die vorliegenden Erkenntnisse aus dem

straBenkontrolldienst. Die Beanstandungsquote ist zwar im Jahr 2017 um ca.3 % gesunken,

liegt jedoch dauerhaft iiber der Vergleichsquote der Drittldnder. Lediglich im Bereich

Fahrpersonalrecht ist die Beanstandungsquote ahnlich der Vergleichsquote. Der deutschen

seite ist bewusst, dass dieser Trend aufgrund der geringen Kontrollzahlen nur bedingt

aussagekrSftig ist, bittet die bosn isch-herzegowinische seite aber trotzdem, an die bosnisch-

herzegowinischen unternehmen zu appellieren, die geltenden Vorschriften zu beachten um

die Bea nstandungsquote weiter zu senken. sofern deutsche unternehmer Verst<iBe

begangen haben, bittet die deutsche Seite um lnformationen hierUber, sodass

entsprechende Schritte eingeleitet werden k6nnen.

. Genehmigungskontintent

Beide seiten einigten sich auf folgendes endgultiges Geneh migungskontingent f0r das Jahr

2018:

Art der Genehmlgung Kontintent

Einzelfa hrtgenehmigung EURO 0 500

Einzelfa hrtgeneh m igung EURO I 0

Einzelfahrtgenehmigu ng EURO ll 0

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Einzelfahrtgenehmigu ng EURO lll 0

Einzelfahrtgenehmigu ng EURO lV 1.500

Einzelfa hrtgenehmigu nB EURO V 8.500

Einzelfa hrtgeneh migung EURO Vl 1.500

Summe 12.000

Die bosnisch-herzegowin ische Seite bat darum, fUr 2019 auch Jahresgenehmigungen

einzufiihren. Die deutsche Seite stimmte nach kurzer Diskussion dem Austausch von 30

Jahresgenehmigu ngen frir die Klasse EURO Vl zu. Die bosnisch-herzegowinische Seite

stimmte dem Vorschlag der deutschen Seite zu, fOr das Kontingent 2019 eine geringere

Anzahl an Genehmigungen fiir die Klasse EURO lv zu vereinbaren, und dafiir eine hdhere

Anzahl an Genehmigungen der Klassen EURo V und EURo vl auszutauschen. Ferner wurde

eine Einigung erzielt, die Anzahl der Genehmigungen fur Fahrzeuge der Kategorie Euro 0

zugunsten von Genehmigungen fur Fahrzeuge der Kategorie Euro Vl zu reduzieren. Aus den

Verhandlungen ergibt sich das nachstehende vorldufige Geneh migungskontingent frir das

Jahr 2019:

Art der Genehmigung Kontingent

Einzelfa hrtgenehmigung EURO 0 200

Einzelfahrtgenehm igu ng EURO I 0

E in z e lfa h rtgen eh m igu ng EURO tt 0

Einzelfah rtgenehm igu ng EUROIII 0

Einzelfa hrtgeneh migung EURO lV 1.000

Einzelfah rtgenehmigu ng EURO V 9.000

Einzelfa hrtgenehmigung EURO Vl 1.800

Summe 12.000

Ja hresgeneh m igu ng EURO Vl 30

Die deutsche Seite bittet um Bereitstellung von:

200 EinzelfahrtgenehmigungenEuro0

1.000 Einzelfahrtgenehmigungen Euro lV

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2.000 Einzelfahrtgenehmigu ngen Euro V

1.800 Einzelfahrtgeneh migu ngen Euro Vl

30 Jahresgenehmigungen Euro Vl

Beide Seiten vereinbarten, dass die Genehmigungen, wie bisher iiblich, bis zum 31.01. des

Folgejahres g0ltig sein sollen.

Es wurde festgehalten, dass beide Seiten darin bestrebt sind, bei der Weiterentwicklung des

Geneh migu ngskontingents auf die Nutzung der weniger umweltschidlichen

schadstoffklassen hinzuwirken. Uberdies wurde vor dem Hintergrund des festgestellten

AufwSrtstrends im AuBenhandel vereinbart, dass sich beide seiten bei einer weiterhin

positiven Entwicklung hieruber austauschen und einen sich hieraus ergebenden etwaigen

Mehrbedarf an Genehmigungen jeweils wohlwollend priifen werden. Gemeinsames ziel ist

es, den StraBeng[iterverkehr zu f6rdern, nicht ihm im Wege zu stehen.

5. Sonstiges

Die deutsche seite bat um lnformationen dariiber, welche Grenztiberginge fiir den

Transport von lebenden Tieren geriffnet sind. Die bosnisch-herzegowin ische Seite wies auf

die lnternetseite http://www.vet.eov. bal?q=bs/node/237 hin. Auf dieser sind die

Grenztibergdnge gelistet, an welchen tierirztliche Untersuchungen vorgenommen werden

kdnnen.

Die bosn isch-herzegowinische Seite erkundigte sich nach der M6glichkeit,

Schwerlasttransporte ohne bilaterale Genehmigung durchfUhren zu kcinnen, da fiir derartige

Transporte bereits eine Ausnahmegenehm igung beantragt werden muss. Die deutsche seite

sa8te zu, den sachverhalt rechtlich zu priifen und die bosnisch-herzegowinische Seite auf

dem schriftlichen Weg iiber das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

Beide seiten kamen iiberein, daruber hinaus auftretende Fragen im Nachgang zu der sitzung

auf schriftlichem Wege zu kliiren.

L]zla

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Die bosnisch-herzegowinische Seite sprach eine Einladung fiir die niichste Sitzung nach

Bosnien und Herzegowina aus. Der Termin wird auf diplomatischem Wege abgestimmt.

Die Gesprdche fanden in einer freundlichen und konstruktiven Atmosphiire statt. Sie fiihrten

ohne Ausnahme im Konsensweg zur L<!sung der vorliegenden Fragen bzw. zu Verabredungen

iiber das weitere Vorgehen.

Die Niederschrift wurde im Anschluss an die Sitzung in deutscher Sprache erstellt, miindlich

ubersetzt verlesen und unterzeichnet. lm Nachgang der Sitzung wird die Niederschrift in eine

der Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina tibersetzt und der bosnisch-

herzegowinischen Seite zur Priifung Ubersandt. Nach Herstellung des Einvernehmens [iber

die Ubersetzung wird diese ebenfalls durch die Parteien gezeichnet und iibersandt. Jede

seite erhdlt eine deutsche und eine bosnisch-fierzegowinische sprachfassung der

Niederschrift im original. Die organisation der Abldufe ubernimmt die deutsche seite.

Bonn, den L2.L2.2OL8

Fii r die deutsche Seite Frir die bosnisch-herzegowin Seite

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Enclosure 1

Meeting of the German-Bosnian and Herzegovinian Joint Commission

LL.|L2. December 2018 in Bonn

German delesation:

Mr Fran k FaBbender

Mrs Jutta Bohn

Mrs Milena lllgen

Mr Patrick Neumann

Mr Werner GeiBler

Mr Maurice Pursch

Mrs Dragoslava Grad inievi6-5avii

Federal Ministry of Transportand Digital lnfrastructure- Head of Delegation -

Federal Ministry of Transportand Digital lnfrastructure- Road Haulage Division -

Federal Ministry of Transportand Digital lnfrastructure- Road Haulage Division -

Federal Ministry of Transportand Digital lnfrastructure- Road Haulage Division -

Federal Ministry of Transportand Digital lnfrastructure- Passenger Transport Division -

Federal Office for Goods Transport

lnterpreter

e !r

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Enclosure 2

Meeting of the German-Bosnian and Herzegovinian Joint Commission

LL.lL2. December 2018 in Bonn

Bosn ia n delegation:

Mr Zoran Andrii Ministry of Communications and Transportassistant minister, Sector for Transport- Head of Delegation -

Mr Adis Sehid Ministry of Communications and Transportchief inspector, lnspectorate

Mr Samir Planindii Ministry of Communications and Transportacting as chief of department for road and railwaytransportSector for Transport

Mr Miroslav Oerii Ministry of Communications and Transportsenior associate for the international cooperationSector for Transport

Mr Zijad Sinanovi6Association

Mr lrnis Delija

Mr lvan Kovadevii

Secretary of the lnternational Road Hauliers

Foreign Trade Chamber of Bosnia and Herzegovina

Secretary of the Association of Carriers engaged inlnternational and lnter-Entity Road PassengerTransportForeign Trade Chamber of Bosnia and Herzegovina

Member of the Association of Carriers engaged inlnternational and lnter-Entity Road PassengerTransportForeign Trade Chamber of Bosnia and Herzegovina