07.03.2014 Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen Zivilschutz.

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11.04.23Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen

Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen

Zivilschutz

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11.04.23Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen

Inhalt

Gesetzliche Grundlagen

Dienstplanung

Dienstanlässe der ZSO

Umgang mit Nicht-Eingerückten

Fahrzeuge

Aufgebotssystem ELZ

Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle

Ausbildungsthemen ZSStL

Fragen

Zivilschutz

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Ziele

Jeder ZSSt-LeiterIn

kennt die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften

kennt die grundlegensten Merkmale einer Dienstplanung

weiss wie mit Nicht-Eingerückten verfahren werden kann

kennt die Grundlagen für das Aufgebotssystem der ELZ

(Einsatzleitzentrale)

ist über den kant. Fahrzeugpool informiert

Ansprechpartner sind bekannt

Zivilschutz

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Inhalt

Zivilschutz

Gesetzliche Grundlagen

Dienstplanung

Dienstanlässe der ZSO

Umgang mit Nicht-Eingerückten

Fahrzeuge

Aufgebotssystem ELZ

Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle

Ausbildungsthemen ZSStL

Fragen

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Gesetzliche Grundlagen

Bund

Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)

Verordnung vom 5. Dezember 2003 über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV)

Verordnung vom 6. Juni 2008 über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (VEZG)

Kanton

Bevölkerungsschutzgesetz (BSG) Zivilschutzgesetz (ZSG) Kantonale Zivilschutzverordnung (KZV)

Zivilschutz

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BZG / ZSV

Regelt die Aufgaben von Bund und Kanton Definiert die Ausbildung und Dienstleistungen

Dauer Rekrutierung Entlassung (vorzeitig / regulär) Rechte und Pflichten Aufgebote Aus- und Weiterbildung

Material und Schutzbauten / Anlagen Beschwerderecht und Verfahren

Zivilschutz

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ZSG / KZV

Definiert die Bereiche des Kantons

Zivilschutzorganisationen / Gliederung

Aufgebot und Kontrollführung

Ausbildung

Material und Fahrzeuge

Finanzierung

Zivilschutz

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Internetseiten

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Beispiele und Anwendungen BZG - ZSV

Frage:

Was heisst „Bevölkerungsschutz“?

Zivilschutz

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FeuerwehrGesundheits

wesenTechnische

BetriebePolizei

Gemeinsames Führungsorgan

Zivilschutz

BevölkerungsschutzBevölkerungsschutz

Ersteinsatzelemente

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Beispiele und Anwendungen BZG - ZSV

Frage:

Wie lange muss ein AdZS Zivilschutz leisten?

Kann auch freiwillig Dienst geleistet werden?

Zivilschutz

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Gesetzliche Grundlagen : Allgemeines

Zivilschutz

Schutzdienstpflicht (Art 13 BZG)Art. 13 Dauer1 Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die

Pflichtigen 20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.

2 Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht:a. höchstens so weit ausdehnen, dass sie bis zum Ende des

Jahres dauert, in dem die Schutzdienstpflichtigen 50 Jahre alt werden;

b. höchstens so weit verkürzen, dass sie nur bis zum Ende des Jahres dauert, in dem die Schutzdienstpflichtigen 35 Jahre alt werden.

20

20

20

40

50

35

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Gesetzliche Grundlagen : Allgemeines

Zivilschutz

FrauenMänneraus Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen

freiwillig

freiwilliger Schutzdienst (Art 15 BZG)

Art. 15 Freiwilliger Schutzdienst1 Folgende Personen können freiwillig Schutzdienst leisten:a. Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind;b. Wehrpflichtige, die nicht mehr militärdienstpflichtig der zivildienstpflichtig sind;c. Männer, die aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen sind;d. Schweizerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden;e. in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen, mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden.2 Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Es besteht kein Rechtsanspruch.3 Personen, welche freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt.4 Sie sind auf Gesuch hin aus der Schutzdienstpflicht zu entlassen. Sie haben jedoch in der Regel mindestens drei Jahre Schutzdienst zu leisten.

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Beispiele und Anwendungen

Frage:

Wie wird man Zivilschützer?

Wer darf was ausbilden?

Zivilschutz

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Gesetzliche Grundlagen: Allgemeines

Rekrutierung – Zuteilung (BZG Art. 16 -21)

Zivilschutz

Rekrutierungszentrum Rüti/ZHSchaffhausen, Zürich, Thurgau und Zug.

Führungsunterstützung

Stabsassistent

Schutz und Betreuung

Betreuer

Unterstützung Pionier

Tag der ÖffentlichkeitRekrutierungszentrum Rüti ZH

 Samstag, 12. Juni 2010, von 09.00-15.00 Uhr

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Gesetzliche Grundlagen : Ausbildung (Art 33-36/27 BZG)

Zivilschutz

Grundkurs

Kaderkurs

Wiederholungs-kurs

Dienst zu Gunsten der

GemeinschaftGemeinde

GemeindeKantonBund

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Beispiele und Anwendungen

Frage:

Was ist ein Wiederholungskurs ?

Was sind Dienstleistungen zu Gunsten der Gemeinschaft?

Zivilschutz

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Gesetzliche Grundlagen : Wiederholungskurs

Zivilschutz

Art 36 BZG

WiederholungskurseSchutzdienstpflichtige werden nach Absolvierung der Grundausbildung jährlich zu Wiederholungskursen von mindestens zwei Tagen bis längstens einer Woche aufgeboten. Kader und Spezialisten können jedes Jahr zu längstens einer weiteren Woche aufgeboten werden.

§ 10 ZSG

1 Die für den Zivilschutz zuständige Stelle des Kantons erlässt die Aufgebote für die Grundausbildung, die Kaderausbildung und die Weiterbildung aller Angehörigen des Zivilschutzes sowie für die Einsätze der kantonalen Zivilschutzorganisation.2 Die Zivilschutzorganisationen erlassen die Aufgebote zu den Wiederholungskursen.3 Die Gemeinden können Schutzdienstpflichtige für Einsätze aufbieten:a. bei Katastrophen und in Notlagen,b. für Instandstellungsarbeiten,c. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.

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Gesetzliche Grundlagen : zGG

Zivilschutz

Art 27 BZG

Aufgebot für Einsätze

1Die Schutzdienstpflichtigen können durch den Bundesrat aufgeboten werden:d. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft auf nationaler Ebene.

2Sie können durch die Kantone aufgeboten werden:b. für Instandstellungsarbeiten;c. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.

3 Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebots für Einsätze.

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Gesetzliche Grundlagen : WK / zGG

Zivilschutz

Merkmale

•Ist eine geplante Dienstleistung

•Aufgebot erfolgt schriftlich

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Gesetzliche Grundlagen : Kata / Nohi

Zivilschutz

Art 27 BZG

Aufgebot für Einsätze

1 Die Schutzdienstpflichtigen können durch den Bundesrat aufgeboten werden:a. bei Katastrophen und in Notlagen, welche mehrere Kantone oder das ganze Land betreffen;b. bei Katastrophen und in Notlagen im grenznahen Ausland;c. im Fall bewaffneter Konflikte;

2 Sie können durch die Kantone aufgeboten werden:a.bei Katastrophen und in Notlagen;

3 Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebots für Einsätze.

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Gesetzliche Grundlagen : Kata / Nohi

Zivilschutz

Merkmale

•Ist eine nicht geplante Dienstleistung

•Aufgebot erfolgt via ELZ oder Telefon

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Inhalt

Zivilschutz

Gesetzliche Grundlagen

Dienstplanung

Dienstanlässe der ZSO

Umgang mit Nicht-Eingerückten

Fahrzeuge

Aufgebotssystem ELZ

Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle

Ausbildungsthemen ZSStL

Fragen

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Dienstplanung: Termine

Grundlagen:

Die Kommandantinnen oder Kommandanten erstellen jährlich einen Dienstleistungsplan.

Diese ist bis 30. September des Vorjahres zur Genehmigung an den Gemeindesupport einzureichen.

Sie stellen den Angehörigen der Zivilschutzorganisation bis 15. November die Dienstplanung zu.

Schutzdienstpflichtige, die bis am 15. Dezember keinen Dienstleistungsplan erhalten haben, melden sich bei der für den Zivilschutz zuständigen Stelle der Gemeinde.

Zivilschutz

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Dienstplanung

Zivilschutz

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DienstplanungVor der Dienstleistung:

Das Aufgebot ist dem Gemeindesupport mindestens 8 Wochen vor Dienstbeginn zuzustellen Aufgebot Arbeitsprogramm

Das Aufgebot ist den Schutzdienstpflichtigen mindestens 6 Wochen vor Dienstbeginn zuzustellen.

Wer 3 Wochen vor der Dienstleistung kein Aufgebot erhalten hat, meldet sich bei der Aufgebotsstelle (ZSSt).

Zivilschutz

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Dienstplanung : Aufgebot

Aufgebot enthält minimal: Aufgebotsartikel (Art 27 / 36 BZG) Einrückungs- und Entlassungsdaten

Zeit, Datum Ort

Reisefähigkeit Einrückungspflicht ärztl. Zeugnis (Original)

Kontaktadresse WK - Info

Themen Ziele teilnehmende Formationen

Zivilschutz

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Dienstplanung

Vor der Dienstleistung: bis 10 Tage vor Dienstleistung sind

begründete Urlaubsgesuche / Dispensationen der AdZS an die ZSSt zu senden

Bemerkung:Es sind Dienstverschiebungen

anzustreben und keine Dispensationen

nach der Dienstleistung Abrechnen und Abschliessen der

Dienstleistung Keine Teilnehmerabrechnung an den

Gemeindesupport senden

Zivilschutz

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Dienstleistung

Spezielles Rechte und Pflichten

Anrecht auf Vergütung der Anreise mit ÖV (Wohnort – Dienstort und auf direktem Weg) (Art. 222a BZG)

ZSO hat keine vertragliche Regelung mit ZVV

Keine Fz-Versicherung von Privatfahrzeugen bei Einrücken und Entlassung

Dienstverschiebungen(Art 384 BZG) AdZS bleiben einrückungspflichtig (Art 7

ZSV) Aufbietende Stelle entscheidet über das

Gesuch (Art 9 ZSV)

Zivilschutz

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Dienstleistung : Gesetzliche Grundlagen

Einrückungspflicht (Art 36 / 27 BZG – Art 7 ZSV)

ZSV Art. 7 Einrückungspflicht(Art. 27 und 38 BZG)

Bei einem Aufgebot haben die Schutzdienstpflichtigen gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken..

Dienstverschiebungen sind persönlich einzureichen mit allen notwendigen Bestätigungen wie:•Buchungsunterlagen•Schul- und Prüfungsbestätigungen•Arztzeugnisse / -bescheinigungen•Arbeitgeberbescheinigungen•…

„nur“ Schreiben von Arbeitgebern nicht

akzeptieren(BZG Art. 384)

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Inhalt

Zivilschutz

Gesetzliche Grundlagen

Dienstplanung

Dienstanlässe der ZSO

Umgang mit Nicht-Eingerückten

Fahrzeuge

Aufgebotssystem ELZ

Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle

Ausbildungsthemen ZSStL

Fragen

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Inhalt

Zivilschutz

Gesetzliche Grundlagen

Dienstplanung

Dienstanlässe der ZSO

Umgang mit Nicht-Eingerückten

Fahrzeuge

Aufgebotssystem ELZ

Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle

Ausbildungsthemen ZSStL

Fragen

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Umgang mit Nicht-Eingerückten

Frist ca. 10 Tag

Zivilschutz

Aufforderung zur Stellungsnahme

Akte zusammenstellen:- Liste der Nichteingerückten- Dienstanzeige- Aufgebot- ev. Korrespondenz

VerzeigungEinvernahme durch die Polizei, Strafentscheid durch Statthalter/ Gericht

Eingang der Stellungs-

nahme

Verschulden

Verwarnung Einstellung

Leichte Fälle:- glaubhaft und akzeptabel- Bereitschaft zur NachholungSchwere Fälle- vorsätzlich- Wiederholung

nein ja

schwer

kein

leicht

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Umgang mit Nicht-Eingerückten

Strafverfügungen (Beispiel …)Erster Fall Busse inkl. Schreibgebühren CHF 359.—

Wiederholungsfall Busse inkl. Schreibgebühren CHF 800. – Staatsgebühr CHF 900. – Geldstrafe 15 Tagessätze à CHF 90 CHF 1350.—

--------------Total CHF 3050.—

auf 2 Jahre Probezeit ausgesetzt

Zivilschutz

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Gesetzliche Grundlagen

Dienstplanung

Dienstanlässe der ZSO

Umgang mit Nicht-Eingerückten

Fahrzeuge

Aufgebotssystem ELZ

Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle

Ausbildungsthemen ZSStL

Fragen

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Fahrzeugpark AZA Personentransporter „Renault Trafic T29“ (9 Plätze) Personentransporter „VW T5 4 Motion“(9 Plätze) 2 x PUCH 230 GE (8 Plätze) 3 x Mitsubishi L200 (5 Plätze) IVECO Massif (5 Plätze) Lieferwagen „Renault Master T35 dCi 120“(7 Plätze) Pick-Up „VW T5 4 Motion“(6 Plätze) Materialanhänger Saris ZW3500 „MAZS 05“ 4 x Materialanhänger Saris ZW3500 „FUMAZS“ Transportanhänger Unsinn GTP 20-30 Mobile Modulfeldküche Kärcher MFK 2/96

Bilder und genaue Spezifikationen sämtlicher Fahrzeuge sind auf unserer Website als Download verfügbar.

Zivilschutz

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Fahrzeug-Pool

Kanton

Reservation der kantonalen Fahr-zeuge bei Gemeindesupport,[email protected] 052 304 21 37

Zustellung des Mietvertragesim Doppel

kantonale Fahrzeuge sindkaskoversichert

Zivilschutz

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Fahrzeug-Pool

Zivilschutzorganisationen

Abklärung über Teilnahme weiterer ZSO am Fahrzeug-Pool

Formular zur Meldung von Anzahl, Fahrzeugtyp, Spezifikationen an Gemeindesupport

Vorlage Mietvertrag wird zur Verfügung gestellt

Liste der im Pool vorhandenen Fahrzeuge wird zur Verfügung gestellt

Verhandlungen / Reservation / Verrechnung direkt mit jeweiliger ZSO

Kasko-Versicherung anmelden

Zivilschutz

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Kaskoversicherung

Download der nachfolgend aufgeführten Unterlagen unter www.amz.zh.ch -Zivilschutz – Downloads:Weisung Kaskoversicherung für Fahrzeuge im Zivilschutz Formular Anmeldung Kaskoversicherung für Fahrzeuge im Zivilschutz Formular Schadenmeldung Kaskoversicherung

Die Kaskoanmeldung mussvor Beginn des Dienstanlassesper Post oder Fax erfolgen.

Zivilschutz

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Inhalt

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Gesetzliche Grundlagen

Dienstplanung

Dienstanlässe der ZSO

Umgang mit Nicht-Eingerückten

Fahrzeuge

Aufgebotssystem ELZ

Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle

Ausbildungsthemen ZSStL

Fragen

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Aufgebotssystem ELZ - Ausbaustand

Zivilschutz

Aufgebot der Einsatzkräfte der Zivilschutzorganisationen mittels Telefon-Alarmierung durch die Einsatzleitzentralen Zürich und Flughafen

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Aufgebotssystem ELZ - Gruppeneinteilung

Einteilung in Aufgebotsgruppen

vorgegebene OM-Struktur ver-wenden (Menü Datei_Gruppen)

nicht benötigte Untergruppenlöschen

bei Bedarf zusätzlicheGruppen erstellen

Mannschaft nachEinsatzgruppen einteilen, Vorgehengemäss OM Hilfe

Zivilschutz

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Aufgebotssystem ELZ – Zivile Gemeindeführung Mitglieder der zivilen Gemeindeführung können ebenfalls

ins Aufgebotssystem aufgenommen werden.

Zivilschutz

Stab

Stabschef

Infobeauftragter

Führungsunterstützung

Ressort Chefs- Polizei- Feuerwehr- Gemeindebetriebe- Gesundheitswesen- Zivilschutz- Weitere

Gde Verwaltung

Einsatzleiter

Einsatzkräfte

Gemeindeexekutive(Führungsorgan)

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Aufgebotssystem ELZ – Erfassung ZGF

Gruppe ZGO/ZGF neu erstellen,Code beginnt mit 0.x

Nicht schutzdienstpflichtigeMitglieder des ZGF unter Adressen erfassen

Mitglieder ZGF in Gruppe ZGO/ZGFeinteilen

Zivilschutz

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Aufgebotssystem ELZ – Mutationen, Probealarm

Halbjährliche Aktualisierung der Aufgebotsdaten,d.h. Auftrag an Nelly Bolt ([email protected], 052 304 21 37) zur Übermittlung der aktuellen OM-Daten an die GVZ/ELZ.

Jährlich Probealarm via ELZdurchführen

gemäss AnleitungZS-Telefonaufgebot fürEinsätze

Aufgebot der Gruppe 9.9ganze ZSO aus technischenGründen nicht möglich

Zivilschutz

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Aufgebotssystem ELZ - Ablauf Telefonaufgebot

Zivilschutz

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Dienstanlässe der ZSO

Umgang mit Nicht-Eingerückten

Fahrzeuge

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Ausbildungsthemen ZSStL

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Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle

Für die Lotus-Zivilschutz-Datenbank an Gemeindesupport melden:

Personelle Mutationen bei den Zivilschutzstellen, Kommandanten oder Kommandanten-Stellvertreter

Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder Mailadresse

Zivilschutz

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Dienstplanung

Dienstanlässe der ZSO

Umgang mit Nicht-Eingerückten

Fahrzeuge

Aufgebotssystem ELZ

Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle

Ausbildungsthemen ZSStL

Fragen

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Gesetzliche Grundlagen

Dienstplanung

Dienstanlässe der ZSO

Umgang mit Nicht-Eingerückten

Fahrzeuge

Aufgebotssystem ELZ

Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle

Ausbildungsthemen ZSStL

Fragen

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Fragen

Zivilschutz

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Kontakte Gemeindesupport:Werner Balmer Chef Einsatz

Zivilschutz Einsatz / Gemeindesupport

Tel. +41 52 304 21 25Natel 079 370 81 20Fax +41 52 304 21 71werner.balmer(at)amz.zh.ch

Reto Haltinner Instruktor, Stellvertreter Chef EinsatzZivilschutz Einsatz / Gemeindesupport

Tel. +41 52 304 21 84Fax +41 52 304 21 71reto.haltinner(at)amz.zh.ch

Nelly Bolt AdministratorinZivilschutz Einsatz / Gemeindesupport

Tel. +41 52 304 21 25Fax +41 52 304 21 71nelly.bolt(at)amz.zh.ch

Zivilschutz

[email protected]

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Von der Rekrutierung zum WK

Zivilschutz

Ablauf Vororientierung im Jahr, in dem 16. Lebensjahr vollendet wird Orientierungstag im Jahr, in dem 18. Lebensjahr vollendet wird

obligatorisch Rekrutierung im Jahr, in dem 19. Lebensjahr vollendet wird

ältere Stellungspflichtige bis zu der festgelegten oberen Alterspflicht Kantone ZH, SH, TG, ZG in Rüti ZH Leistungsprofil der Stellungspflichtigen wird ermittelt Eidg. Jugendbefragung über Kaderausbildung und Kaderfunktionen in der Armee und im

Zivilschutz wird orientiert Zuteilung in Armeedienst oder Zivilschutzdienst, den

Zulassungsbehörden für Zivildienst oder als untauglich definiert beginn und Ort der Militär- und Zivilschutzausbildung Dauer 2 – 3 Tage

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11.04.23Tagung für Leiterinnen und Leiter von ZivilschutzstellenZivilschutz

Ausbildung im Zivilschutz

Grundaus-bildung

Grundaus-bildung

SpezialistSpezialist KaderKader

AnlagewartAnlagewart

MaterialwartMaterialwart

Kü GehKü Geh

Four GehFour Geh

Betreu SanBetreu San

KGS SpezKGS Spez

GrfhrGrfhr

FourFour FwFw ZfhrZfhr

KdtKdt

Stabsassistent

C LageC LageC TmC Tm

Grfhr TmGrfhr Tm

Im Kt ZH nichtbevorzugt

Im Kt ZH nichtbevorzugt

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