1 Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt Haftpflichtprozess Gerichtspräsident / Gerichtsschreiber:...

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1 „Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“ Haftpflichtprozess Gerichtspräsident / Gerichtsschreiber: Pierino Orfei, Adrian Spühler Vertreter des Geschädigten (Kläger): Rechtsanwalt (RA), Roger Zenari Beklagter: Gerüstersteller Rechtsanwalt (RA), Michel Meier

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„Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“ Haftpflichtprozess

Gerichtspräsident / Gerichtsschreiber:Pierino Orfei, Adrian Spühler

Vertreter des Geschädigten (Kläger):Rechtsanwalt (RA), Roger Zenari

Beklagter:GerüsterstellerRechtsanwalt (RA), Michel Meier

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Vereinfachungen wurden vorgenommen:

Es wurde nur einer der Fehlbaren ins Recht gefasst und nicht mehrere in Streitgenossenschaft.

Es wurde keine BVG-Invaliden-Komplementärrente eingerechnet.

Bei IV- und UVG-Ansprüchen wurden geringfügige Vereinfachungen vorgenommen.

Auf Erläuterungen zur Zinsberechnung wurde verzichtet.

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Ablauf Haftpflichtprozess:

Der Straftatbestand wird übernommen Das Rechtsbegehren wird eröffnet Plädoyer, Kläger Plädoyer, Beklagter Urteil und Begründung

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Beklagter Gerüstersteller, Ernst Wälchli

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Kläger RA Roger Zenari, Vertreter des Geschädigten

Direktschadenberechnung – Leonardo Plädoyer Direktschadenberechnung/Plädoyers können unter folgendem Link

vollständig nachgelesen werden: Plädoyer Kläger

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Schadenersatzforderungen

Erwerbsausfall Fr. 646‘310.— Haushaltsschaden Fr. 459‘590.— Pflegeschaden Fr. 10‘540.— Schadenszins Fr. 3‘025.— Vorprozessualer Aufwand Fr. 20‘000.— Genugtuung Fr. 25‘240.—

Total Fr. 1’164’705.—

Parteienentschädigung + Gerichtskosten vollumfänglich zu Lasten des Beklagten.

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Beklagter Ernst Wälchli, Gerüstersteller Michel Meier, RA, Vertreter des Beklagten

PlädoyerPlädoyers können unter folgendem Link vollständig nachgelesen werden:

Plädoyer Beklagter

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Anträge:

Die Klage sei abzuweisen:Die Haftung entfällt, wenn nach den allgemeinen

Grundsätzen der Kausalzusammenhang unterbrochen wird. Namentlich bei Drittverhalten und Selbstverschulden des Geschädigten.

Der Forderungsbetrag sei zu reduzieren:Wenn das Gericht davon ausgeht, dass das

Selbstverschulden nicht ausreicht, um den Kausalzusammenhang zu unterbrechen, so kommt mindestens eine Kürzung des Schadenersatzes (entsprechend dem Grad des Selbstverschuldens) in Frage.

Im vorliegenden Fall ist der unglückliche Zufall durch den Richter zu beurteilen und die Schadenersatzpflicht zwingend zu mindern.

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Der Gerichtspräsident eröffnet das Urteil Urteil

Das Urteil kann unter folgendem Link vollständig nachgelesen werden: Urteil

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Zivilurteil

Schuldig infolge Werkeigentümerhaftung:

Werkmangel und Kausalhaftung sind gegeben.Verschulden wurde durch Vorinstanz beurteilt.Direkte Haftung (Gerüst wurde begutachtet) ist angezeigt.

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Zivilurteil

Keine Haftungsreduktion wegen Alkoholkonsum und Ausbildung zum Bauführer des Verunfallten

Valideneinkommen wird ab Alter 45 um 6000.- gekürzt (normalerweise Austrittsalter von Freiwilligen der Feuerwehr)

Haftungsreduktion wegen Zufall = Minderung* Genugtuung wird entsprechend der Suva-Leistung

(Integritätsentschädigung) herabgestuft.

*Folgeblatt

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Begründung der Minderung von 20 %

Minderung: Was ist die Zufälligkeit, die das bewirkt?In der Literatur wird die Zulässigkeit derZufallskürzung nicht in Frage gestellt. DieHandhabung in der Schweiz ist unterschiedlich,weil klare Regeln fehlen. Die Minderung basierteinerseits auf dem Steinhaufen, dieser kann demGerüstersteller nicht vorgeworfen werden undandererseits auf die 10 cm zu viel Abstand, dies istnicht eine extrem gravierende Überschreitung.

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Urteil Gerüstbauer zivilrechtliches Verfahren

Erwerbsausfall Haushaltsschaden Pflegeschaden Vorprozessualer Aufwand Genugtuung Parteienentschädigung Gerichtskosten, 70 %

(30% zu Lasten Kläger)

Total

Fr. 389‘805.60Fr. 367‘672.—Fr. 8‘400.—Fr. 16‘000.—Fr. 5‘200.—Fr. 25‘000.—Fr. 40‘320.—

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Fr. 852‘397.60

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Gerichtsurteile – Bemerkungen

Strafprozess:Die Urteile können akzeptiert oder angefochten

werden. Zivilprozess:

Das Urteil kann akzeptiert oder angefochten werden.Der Verurteilte Gerüstersteller kann zwecks

Entlastung seiner Betriebshaftpflichtversicherung einen weiteren Zivilprozess gegen die Bauleitung und den Gerüstbenutzer anstrengen.

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Die Aufmerksamkeit ist gross

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Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung

Suva Regress Fr. 1‘300‘000.00 IV Regress Fr. 400‘000.00 BVG Regress …………………. Zivilurteil Fr. 852‘397.60

Gesamtschaden Fr. 2‘552‘397.60