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1 Der Hamburger Weg zu einem inklusiven Bildungssystem - Regionale Bildungs- und Beratungszentren Dr. Angela Ehlers Behörde für Schule und Berufsbildung [email protected] Informationen zu den Eckpunkten Verbandstag Mecklenburg-Vorpommern Rostock, 14.09.2013

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Der Hamburger Weg zu einem inklusiven Bildungssystem -Regionale Bildungs- und Beratungszentren

Dr. Angela Ehlers

Behörde für Schule und Berufsbildung

[email protected]

Informationen zu den EckpunktenVerbandstag Mecklenburg-Vorpommern

Rostock, 14.09.2013

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Gesetzliche Grundlage

§ 12 Hamburgisches Schulgesetzo bezieht sich auf den Artikel 24 der UN-Konventiono begründet für alle Schülerinnen und Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf den Rechtsanspruch auf Bildung und Erziehung im System der allgemeinen Schulen

o verzichtet auf jegliche Ressourcenvorbehalte o beachtet das Elternwahlrechto hat konsequent im Schuljahr 2010/11 mit den 1. und 5. Klassen

mit einem aufwachsenden integrativen Bildungsangebot begonnen und umfasst zum Schuljahr 2013/14 bereits die Jahrgänge 1 – 4 und 5 - 8

o berücksichtigt von Anfang an alle Jahrgängeo sowie einen ganzheitlichen Leistungsanspruch

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Eckpunkte des Konzepts zur inklusiven Bildung

• Vorstellung der Eckpunkte und Diskussion mit vielen Gremien und interessierten Gruppen

• Bürgerschaftsdrucksache Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen• Beginn der umfassenden Ausgestaltung ab dem Schuljahr 2012/13• schrittweise Veränderungen des gesamten Schullebens und des

Unterrichts – Wertschätzung von Heterogenität und Vielfalt – eine so große Reform benötigt Zeit

Wesentliche Eckpunkte: sachgerechte und einheitliche Verteilung der Ressourcen Fortbildungen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Schule und

Unterricht schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion wie zum

Beispiel die Entwicklung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ)

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Elternwahlrecht

Eltern entscheiden über die richtige Schulform für ihre Kinder

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) besuchen alle allgemeinen Schulen einschließlich Schulen in privater Trägerschaft oder den Bildungsteil eines ReBBZ

Kinder mit Förderbedarf geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sinnesbehinderungen oder Autismus (spezieller Förderbedarf) besuchen integrationserfahrene allgemeine Schulen (Schwerpunktschulen) oder spezielle Sonderschulen einschließlich der Schulen in privater Trägerschaft, erhalten ressourcenauslösende Feststellungsgutachten

möglichst nicht mehr als vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Lerngruppe der allgemeinen Schulespezielle Möglichkeiten für zieldifferent zu unterrichtende Kinder an geeigneten Gymnasien auf Beschluss der Schulkonferenz

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Eckpunkte der Ressourcensteuerung

Zukünftige vereinheitlichte Ressourcensteuerung

bei Zugrundelegung eines Professionenmixes: pro Woche 3,5 Unterrichtsstunden an Halbtagsschulen und 3,8

Unterrichtsstunden an Ganztagsschulen für Kinder mit Förderbedarf LSE als systemische Ressource

Pauschale Zuweisung des Personals orientiert an Gesamtschülerzahl und sozialer Lage der Schulen (KESS-Faktoren)

keine Feststellungsgutachten erforderlich, wohl aber lernprozessbegleitende Diagnostik und Förderplanung

bei Stadtteilschulen doppelter Anteil der Schülerschaft mit Förderbedarf der Grundschulen zugrunde gelegt

Berücksichtigung jahrelanger Datenerhebungen in Hamburg und in anderen Bundesländern

Berücksichtigung wissenschaftlicher Untersuchungen namhafter Bildungsforscher

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Flexibilisierung der Ressourcen

Schulen entscheiden über Art, Umfang und Dauer der sonderpädagogischen Förderung in eigener Verantwortung

flexibler Personaleinsatz und Schulentscheidung über Verhältnis der Professionen zueinander (Professionenmix Sonderpädagogik : Sozialpädagogik)

Rechenschaftslegung über die Förderung (Förderplanung) individuelle Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf Förderkoordinatoren an Grund- und Stadtteilschulen für die

Fördermaßnahmen wie Lernförderung, Sprachförderung und sonderpädagogische Förderung (integriertes Förderkonzept)

ein Teil der Mittel zur Lern- und Sprachförderung auch zur sonderpädagogischen Förderung an Grundschulen freigegeben

Kooperations-, Koordinations- und Konferenzzeiten aus den Verfügungszeiten – möglichst im Stundenplan verankert

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regionale und überregionale Bildungs- und Beratungszentren

Förder- und Sprachheilschulen sowie REBUS bilden 13 regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) in bezirklicher Organisation

Bergedorf und Eimsbüttel ein ReBBZ Nord, Altona, Harburg und Wandsbek zwei ReBBZ Mitte drei ReBBZ Hinzu kommen drei überregionale Bildungszentren• Bildungszentrum für Hören und Kommunikation• Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte• Bildungszentrum für Haus- und Krankenhausunterricht mit der

Beratungsstelle Autismus• Daneben bestehen weiterhin die speziellen Sonderschulen.

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Beratung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Sorgeberechtigte in allen allgemeinen Fragen der Bildung und Erziehung

• Beratung und Krisenintervention für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, ihre Eltern und Lehrkräfte

• Beratung von Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf sonderpädagogische Diagnostik und Förderung, Entwicklung von Förderplänen, Methodik und Didaktik, Bildungswege, unterstützende Hilfen, Hilfsmittel und therapeutische Angebote

Aufgaben des Beratungsbereichs

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Unterstützung für Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien

• Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Sorgeberechtigten in speziellen Fragen zur inklusiven Bildung und sonderpädagogischen Unterstützung

• Erstellung von ressourcenauslösenden Feststellungsgutachten für Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen sowie für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf LSE an Gymnasien, Schulen in freier Trägerschaft und im Bildungsbereich eines ReBBZ

• Fachkonferenzen in den allgemeinen Schulen zur Unterstützung der Entwicklung eines integrierten Förderkonzepts und zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Kompetenz

• fachlicher und überfachlicher Austausch in multiprofessionellen Teams und sozialräumliche Vernetzung mit allen Partnern

Aufgaben beider Bereiche

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Beschulung • Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen - gegebenenfalls in Kombination mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung - auf Wunsch der Sorgeberechtigten

• Weiterentwicklung der Arbeit in den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache

Aufgaben des Bildungsbereichs

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Temporäre Lerngruppen• Temporäre Bildung und Erziehung zur Stabilisierung für

Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend nicht in normal großen inklusiven Lerngruppen lernen können und bei denen die Sorgeberechtigten zeitlich befristet eine individuelle Unterstützung befürworten

• Begleitete Re-Integration der Schülerinnen und Schüler in die gewählten Schulform, in der Regel in ihre Heimatschule

• Einrichtung dieser Angebote ausschließlich in Kooperation mit der Jugendhilfe (Kooperationsvereinbarung)

Gemeinsame Aufgaben der Bereiche

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Fortbildung und Unterstützung

Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für

Lehrkräfte und Schulkollegien durch das Landesinstitut für Lehrerbildung durch Lehrkräfte aus erfahrenen

Integrationsschulen (Mentoring-System) die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren -

gemeinsame Fortbildungen für Förderkoordinatoren aller Schulen sowie Mentorinnen und Mentoren

weitere Partner wie zum Beispiel die Hochschulen, Stiftungen, …

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Inklusion und ganztägige Bildung

Inklusion und ganztägige Bildung gehören zusammen besondere Chancen durch Heterogenität und Vielfalt

im Vor- und Nachmittagsbereich Herausforderungen für ganztägige Bildung durch Einstellen auf

diese große Bandbreite der Heterogenität und Vielfalt Teilnahme des Personenkreises mit sonderpädagogischem

Förderbedarf am Vormittag, am Nachmittag und in den Betreuungs- und Ferienzeiten

Personelle Unterstützung durch Eingliederungshilfe/ Schulbegleitung im Ganztagsangebot

Berücksichtigung organisatorischer Erfordernisse und Rhythmisierung des Schultages

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Die Konzeption wächst auf

zum Schuljahr 2013/14 in den Klassen 1 und 2 sowie 5 und 6 aufwachsender Ersatz der bisherigen Förderformen-Vielfalt

behutsamer Übergang gewährleistet kontinuierliche Fortbildungs- und

Unterstützungsmaßnahmen Schulbegleitung durch das Landesinstitut und

durch die ReBBZ Qualifizierung der Förderkoordinatoren