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1. Der Kurtaxe unterliegen nicht: a) Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr; b) Personen, die andere stationäre Patienten unterstützen, im Bereich von sanatorischen Gemeindeeinrichtungen oder im Krankenhaus Bob- bio, mit je einer Begleitperson pro Patient; c) Eltern und Begleiter, die Minderjährige bis 18 Jahre unterstützen, oder Personen mit Handicap begleiten, Kranke in sanatorischen Gemeinde- einrichtungen oder im Krankenhaus Bobbio, einschließlich 2 Personen pro Patient; d) Personal von staatlichen Einrichtungen, Polizisten (örtlich und in der Provinz), Feuerwehr- Zivilschutzpersonal in Ausübung ihrer Tätigkeit, ausgenommen bei Dienstleitungen in privaten bezahlten Angele- genheiten; e) Übernächtigungen von ehrenamtlichen, freiwilligen Helfern von Notfal- lveranstaltungen oder außergewöhnlichen Ereignissen, oder in Ange- legenheiten von behördlichen, humanitären Zwecken; f) Übernächtigungen im Breich von Naturereignissen und Naturschutzka- tastrophen; g) Übernächtigungen, von Studienzwecken, wenn die Person einge- schrieben ist, an einer gesetzlich anerkannten Universität, mit Sitz in Bobbio. h) Busfahrer und Reiseleiter, die organisierte Gruppenreisen leiten; i) Angestellte des Betreibers touristischer Einrichtungen in Ausübung ihrer Tätigkeit; 2. notwendige Voraussetzung, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen, wie angeführt in lit b) und c) ist die Vorlage einer Bescheinigung der interessierten Partei, des Verwalters der Unterkunft, über eine Zertifi- zierung der gesundheitsfördernden Unterkunft oder der Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung im Sinne des D.P.R. Nr 445/2000, Attest über die Therapie und der relativen Dauer der Dienstleistungen; 3) notwendige Voraussetzung, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen, wie angeführt in lit g) ist die Vorlage einer Bescheinigung der interes- sierten Partei, des Leiters der Schulunterkunft, über eine Zertifizierung der schulischen Unterkunft, Attest der Dienstleistungen; 4) Die Anzahl der gezählten Nächtigungen der befreiten Nächtigungen der Ziffern b), c) und g) sind alle jene Nächte, die sich auf den an- gegebenen Zweck beziehen, das heißt, auch die Übernächtigung der vorangegangenen Nacht.

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1. Der Kurtaxe unterliegen nicht:a) Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr;b) Personen, die andere stationäre Patienten unterstützen, im Bereich

von sanatorischen Gemeindeeinrichtungen oder im Krankenhaus Bob-bio, mit je einer Begleitperson pro Patient;

c) Eltern und Begleiter, die Minderjährige bis 18 Jahre unterstützen, oder Personen mit Handicap begleiten, Kranke in sanatorischen Gemeinde-einrichtungen oder im Krankenhaus Bobbio, einschließlich 2 Personen pro Patient;

d) Personal von staatlichen Einrichtungen, Polizisten (örtlich und in der Provinz), Feuerwehr- Zivilschutzpersonal in Ausübung ihrer Tätigkeit, ausgenommen bei Dienstleitungen in privaten bezahlten Angele-genheiten;

e) Übernächtigungen von ehrenamtlichen, freiwilligen Helfern von Notfal-lveranstaltungen oder außergewöhnlichen Ereignissen, oder in Ange-legenheiten von behördlichen, humanitären Zwecken;

f) Übernächtigungen im Breich von Naturereignissen und Naturschutzka-tastrophen;

g) Übernächtigungen, von Studienzwecken, wenn die Person einge-

schrieben ist, an einer gesetzlich anerkannten Universität, mit Sitz in Bobbio.

h) Busfahrer und Reiseleiter, die organisierte Gruppenreisen leiten;i) Angestellte des Betreibers touristischer Einrichtungen in Ausübung

ihrer Tätigkeit;2. notwendige Voraussetzung, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen,

wie angeführt in lit b) und c) ist die Vorlage einer Bescheinigung der interessierten Partei, des Verwalters der Unterkunft, über eine Zertifi-zierung der gesundheitsfördernden Unterkunft oder der Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung im Sinne des D.P.R. Nr 445/2000, Attest über die Therapie und der relativen Dauer der Dienstleistungen;

3) notwendige Voraussetzung, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen, wie angeführt in lit g) ist die Vorlage einer Bescheinigung der interes-sierten Partei, des Leiters der Schulunterkunft, über eine Zertifizierung der schulischen Unterkunft, Attest der Dienstleistungen;

4) Die Anzahl der gezählten Nächtigungen der befreiten Nächtigungen der Ziffern b), c) und g) sind alle jene Nächte, die sich auf den an-gegebenen Zweck beziehen, das heißt, auch die Übernächtigung der vorangegangenen Nacht.