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Kauf und Verkauf

kleiner u. mittlerer Unternehmen

PLV SS 2013

WP / StB Prof. Dr. H. R. Skopp , Fak. BW, Lehrbereich WP, Steuern + Rechnungslegung

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Ausgangslage und Ablauf einer Unternehmenstransaktion

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Definition von kleinen u. mittleren Unternehmen (KMU)

§ 267 HGB für Kapitalgesellschaften

kleine Kapitalgesellschaften(mind. 2 der 4 Merkmale nicht überschreiten)

* < 4.840.000,00 € Bilanzsumme (nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages)

* <9.680.000,00 € Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag

* im Jahresdurchschnitt <50 Arbeitnehmer

Mittelgroße Kapitalgesellschaften(mind. 2 der Merkmale für kleine Kapitalgesellschaften

überschreiten und mind. 2 der nachstehenden Merkmale nicht überschreiten)

* <19.250.000,00 € Bilanzsumme (nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages)

* <38.500.000,00 € Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag

•im Jahresdurchschnitt <250 Arbeitnehmer

•> = große Kapitalgesellschaft

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Ausgangslage und Ablauf einer Unternehmenstransaktion

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Definition von kleinen u. mittleren Unternehmen (KMU)

Europäische Kommission

Mittleres Unternehmen = * Bilanzsumme 43 Mio. €

* Jahresumsatz in den letzten 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag

kleiner als 50 Mio. €

* Im Jahresdurchschnitt weniger als 250 Mitarbeiter

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Definition von kleinen u. mittleren Unternehmen (KMU)

Institut für Mittelstandsforschung (lfM)

kleine Kapitalgesellschaften

* Jahresumsatz durchschnittlich weniger als 1 Mio. €

* durchschnittlich weniger als 10 Arbeitnehmer

mittlere Kapitalgesellschaften

* Jahresumsatz zwischen 1 Mio. und 50 Mio. €

* Durchschnittliche Beschäftigung von 10 bis 499

Mitarbeitern

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Definition von kleinen u. mittleren Unternehmen (KMU)

Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)

* Eigentum an einer kleinen Anzahl von Personen und Eigentümer mit geschäftsführender Funktion, aber

auch kleinere Non-Profit-Organisationen

* wenige Geschäftsbereiche, einfaches Rechnungswesen und einfache interne Kontrollen

(Zu Besonderheiten der AP bei KMU: Neufassung des IDW PH 9.100.1 vom 29.11.2006 und DSTR 2007, 822 ff.)

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Interessenlage der Mandanten - Verkäufer

Persönliche Beweggründe (z.B. Betriebsaufgabe)

Wirtschaftliche Situation

- gesamtwirtschaftliche Gründe (Resignation infolge Steuerbelastung, Mitbestimmung, wirtschaftliche oder politische Verhältnisse)

- betriebswirtschaftliche Gründe (mangelhafte Ertragsaussicht, schrumpfende Märkte, fehlende Kapitalkraft, Konzentration auf Kernbereiche)

-Wirtschaftliche Zwänge (nicht gedeckter Kapitalbedarf, drohende Insolvenz)

Einbindung des (bisherigen Fremd-) Management bei gleichzeitiger Realisierung eines Teils des Unternehmenswertes kann ein weiteres Verkaufsmotiv sein.

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Interessenlage der Mandanten - Käufer

Reine Finanzbeteiligung

- Erzielung einer möglichst hohen, risikoadäquaten Verzinsung des investierten Kapitals

Unternehmerische Beteiligungen

- Erzielung von Synergieeffekten, betrieblichen Abrundungen und Diversifikationen

- Übernahme hochqualifizierten Managements und Personals

- Beseitigung von Wettbewerbern

- Prestigekäufe

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Ausgangslage und Ablauf einer Unternehmenstransaktion

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Anforderungen an den Berater

Interne Berater

- Prüfung, ob man in der Lage ist, die Verkaufsverhandlungen mit dem nötigen Know-How und Absicherung des Unternehmens vor Ausplünderung während der Verhandlungsphase zu führen

- Kennt man die Haftungsrisiken?

Der interne Berater bildet das Bindeglied zwischen hochqualifizierten Spezialberatern und dem Mandanten. Selten jedoch ist der derjenige, der den ganzen Transaktionsprozess steuert.

Externe Berater

- Betreuung der Abwicklung vergleichbarer Transaktionen aus der Kenntnis als Transaktionsspezialist unter Einbeziehung der bisherigen Berater (evtl. Zusammenstellung eines Spezialistenteams)

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Ausgangslage und Ablauf einer Unternehmenstransaktion

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Erwerbslage und Durchführungsformen

Wege und Durchführungsformen für Transaktionen:

• Kauf oder Verkauf des Unternehmens im Wege des Asset- oder Share – Deals

• Umwandlung nach dem UmwG

• Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung mit Teilübertragungen und Abfindungen

• Übernahme an der Börse einschließlich hostile o. unfriendly takeover

• Unternehmensnachfolge

• Alternativen zum Kauf

- Betriebsführungsvertrag

- Unternehmenspacht

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Ausgangslage und Ablauf einer Unternehmenstransaktion

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Wahl des Verfahrens, Verfahresschritte beim

Unternehmensverkauf

Herkömmliches Verfahren

* Kontaktaufnahme, Vorgespräche (häufig ohne bzw. vor Einschaltung des Beraters)

* Vertraulichkeitserklärung des Verkäufers

* Übergabe eines Unternehmensexposès

* Letter of Intent (Lol), unverbindliches Kaufangebot

* Evtl. Exklusivitätsvereinbarung

* Due Dilligence

* Vertragsentwurf, i.d.R. vom Kaufinteressenten

* Vertragsverhandlungen

* Vertragsschluss

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Wahl des Verfahrens, Verfahresschritte beim

Unternehmensverkauf

Auktions- / Bieterverfahren

* Verkäufer erstellt mit der Bank (Invesmentbank ) oder einem Berater (M+A) ein Informationspapier /

Exposè / Informationsmamorandum

* Potentielle Kaufinteressenten werden angesprochen und erhalten nach Abgabe einer

Vertraulichketiserklärung des Informationspaier / Exposè

* Verkäufer gewährt den potentiellen Kaufinteressenten Unterlageneinsicht, oft im sogenannten Data-Room

* Potentielle Kaufinteressenten geben vorläufige Angebote bzw. Letter of Intent ab, häufig auf der Grundlage

eines vom Verkäufer vorbereiteten Entwurf des Kaufvertrages

* Due Diligence

* Endgültige Abgabe der Kaufangebote

* Kurze Exklusivität für restliche Vertragsverhandlungen

* Vertragsschluss (häufig Aufspaltung in „Signing“ und „Closing“)

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Vorbereitung der Unternehmenstransaktionen; Verfahrensschritte

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Vorbereitungsschritte des Verkäufers

1. Strategische Ausrichtung des Unternehmens

- Langfristige Verkaufsvorbereitung: Bilanzpolitik, Investitionsverhalten, Personalentwicklung etc.

- Berücksichtigung der konjunkturellen Lage

2. Handlungsfähigkeit im Gesellschafterkreis

- Die Interessen und Rahmenbedingungen eines Verkaufs sollten im Gesellschafterkreis frühzeitig vereinbart werden.

- Besonders mit nichtoperativen Mitgesellschaften sollte der Handlungsspielraum besprochen und fixiert werden.

- ggf. ist auch ein Fremdgeschäftsführer mit einzubeziehen.

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Vorbereitung der Unternehmenstransaktionen; Verfahrensschritte

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Vorbereitungsschritte des Verkäufers

3. Geschäftsplanung

- Dokumentiert die Unternehmensstrategie

- Ermöglicht die Bewertung des Unternehmens

- Ist häufig der Hauptdiskussionsgegenstand in den Verhandlungen

- Sollte sehr sorgfältig für das laufende Geschäftsjahr und die der Transaktion folgenden Geschäftsjahre

(etwa drei Jahre) erstellt werden.

4. Unternehmensdarstellung

- Beleuchtet alle relevanten Bereiche des Unternehmens und dessen Marktumfeld

- wird als taktische Informationsquelle eingesetzt

- gibt nicht alle Unternehmensgeheimnisse preis.

5. Unternehmensbewertung

- Dient zur internen Kaufpreisfindung und als Argumentationsbasis

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Vorbereitung der Unternehmenstransaktionen; Verfahrensschritte

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Vorbereitungsschritte des Verkäufers

6. Recherche potentieller Kaufinteressenten

- Strategischer Investor oder Finanzinvestor?

- Nutzung bestehender Kontakte bzw. Anfragen

- Bildung von Clustern möglicher Interessentengruppen

7. Vorbereitung der Kontaktaufnahme

- Vorbereitung einer anonymen, schriftlichten Kontaktaufnahme

- Ansprechpartnerauswahl auf Entscheiderebene

- Timing unter Berücksichtigung der Interessentensituation

8. Wahl des Verkaufsverfahrens

- „Herkömmliches Verfahren

- Auktionsverfahrens

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Vorbereitung der Unternehmenstransaktionen; Verfahrensschritte

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Unternehmensexposè

Inhalte des Exposès: (evtl. Anonymisiert)

1. Kurzbeschreibung des Unternehmens

2. Rahmenbedingungen für die Transaktion

3. Angabe des Erstellers

4. Ziel des Exposès

5. Vertraulichkeit

6. Freizeichnung für Ist-Angaben und insbesondere die Realisierbarkeit der Planrechnungen; jederzeitige Berichtungsbefugnis

7. Aushändigung des Exposès begründet keine Verpflichtung zu weiterer Information und Aufnahme bzw. Fortsetzung der Verhandlungen

• Sachliche Wiedergabe der wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten

• Grundsätze der Prospekthaftung

d.h. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts haften die Mandanten, Gestalter und Initiatoren sowie die besonderen Garanten des Prospekts wie RAe und WP.

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Vorbereitung der Unternehmenstransaktionen; Verfahrensschritte

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Vertraulichkeitsvereinbarung

Vereinbarung, mit der sich der Erwerber verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen

vertraulich zu behandeln und für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen einen Minimalschutz für den

Veräußerer zu gewährleisten

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Letter of Intent

Inhalte des Letter of Intent:

- Kaufpreisvorstellung und Bewertungsmodell

- Kaufpreiszahlung

- Übergangszenario

- Weitere Rahmenbedingungen

- Zeitplan

- Evtl. kurze, befristete Exklusivität für den Käufer

- Aussage zur Kostentragung

- Aussage zur Rechtskräftigkeit

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Verhandlungsprotokolle / Punktationen

- es werden Punkte, über die bereits abschließend verhandelt wurde, schriftlich abgeklärt

- Mit der schriftlichen Formulierung ist noch keine Einigung über den Vertragsabschluss verbunden, da keine rechtliche Bindungswirkung( § 154 (1) S. 2 BGB)

- Die Parteien können den Inhalt der Punktationen deshalb einseitig und ohne Gründe ausheben oder ändern

- Gegebenenfalls Ansprüche der Gegenseite aus c.ic., wenn Vertragsverhandlungen willkürlich abgebrochen worden sind. Umfang des Anspruchs: Vertrauensschaden, ausnahmsweise Ersatz des positiven Interesses

- U.U. empfiehlt sich eine Kostenvereinbarung für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen

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Option, Vorvertrag

Option

Die Option gibt einem Vertragspartner das Recht, den Vertragsabschluss durch einseitige Erklärung

herbeizuführen, also das Unternehmen entweder zu kaufen oder zu verkaufen.

Dabei sind die Bedingungen der Transaktion i.d.R. vollständig ausgehandelt und in einem bindenden Angebot der einen oder anderen Seite vorhanden.

Ausübung der Option durch entsprechende formwirksame Erklärung des anderen Teils

Vertrag

(Die Option ist nur für einen Vertragspartner bindend)

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Option, Vorvertrag

Vorvertrag

Der Vorvertrag begründet für beide Parteien eine Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrages.

Die Verpflichtung ist einklagbar als Klage auf Abgabe einer von der klagenden Partei vorformulierten

Willenserklärung.

Der Abschluss des Vorvertrags kommt in Betracht, wenn sich die Parteien im Wesentlichen bereits geeinigt

haben, der endgültige Vertrag aber unter Umständen deswegen noch nicht vereinbart werden kann, weil

bestimmte, von den Parteien als klärungsbedürftig angesehene Punkte noch offen sind.

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Option, Vorvertrag

Vorvertrag

Wirksamkeit:

Für die Wirksamkeit des Vorvertrages müssen alle wesentlichen Punkte genügend bestimmt sein.

Risiken:

-- werden die Bestimmtheitserfordernisse nicht erfüllt, so erzielt der Vorvertrag keinerlei rechtsgeschäftliche

Bindungswirkung.

-- offen gebliebene Punkte können über die §§ 315, 316 BGB durch Bestimmung des jeweils anderen Teils, des

Gerichts oder auch durch gerichtliche Vertragsauslegung ausgefüllt bzw. ergänzt werden.

(Der Abschluss von Vorverträgen ist in der Praxis wenig empfehlenswert)

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Vorbereitung der Unternehmenstransaktionen; Verfahrensschritte

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„Dealkiller“

Häufige „Dealkiller“ sind im Zeitablauf

- Halbherzige Entscheidung über die Zielsetzung des Vorhabens,

- Fehlender Konsens im Gesellschafterkreis,

- Gesellschaftereinflüsse auf das operative Geschäft,

- Deutliche Verfehlung der (bekannt gegebenen) Geschäftsplanung im Verhandlungszeitraums,

- Unzureichende Definition des Kaufgegenstandes,

- Nachverhandlung nach der Due Diligence,

- Haftungs- und Garantieübernahmen

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Rechtsfolgen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen

Abbruch des Vertrages im fortgeschrittenen Verhandlungsstadiums:

- Aufwendungen, auf eigenem Risiko (kein Schadensersatz)

Abbruch bei Aussicht auf sicheren Vertragsabschlusses:

Eine Haftung wegen Abbruchs der Vertragshandlungen kann entstehen, wenn

• dem Abbrechenden nachgewiesen werden kann, dass er die Absicht zum Vertragsabschluss von vornherein nicht hatten,

• der Abbrechende Hinderungsgründe fahrlässig außer Acht lässt oder

• Der Abbrechende den anderen Teil nicht unverzüglich über eine Aufgabe der Vertragsabschlussabsicht unterrichtet.

Darlehens- und Beweislast trägt der Anspruchsteller

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Due Diligence Prüfung

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Ausgangslage und Funktionen der Due Diligence

Informationssymmetrie beim Unternehmenskauf

Der Verkäufer verfügt über Informationen, die zur Ermittlung und Prognose der zukünftigen Erträge

erforderlich sind. Der Käufer hingegen nicht.

Der Verkäufer wird geneigt sein, positive Informationen sofort zu kommunizieren und negativer eher zu

verschweigen oder abzuschwächen.

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Due Diligence Prüfung

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Ausgangslage und Funktionen der Due Diligence

Quantitative Instrumente zur Verringerung des Informationsdefizits

a. Äußere Ersatzmaßstäbe – unscharfe Beurteilungsmaßstäbe

- äußeres Erscheinungsbild des Unternehmens einschl. Produktionsanlagen, Gebäude, Mitarbeiter

- Zuverlässigkeit des Managements

- Bereitschaft und Zuverlässigkeit der Informationserteilung durch den Verkäufer

- Verständnis des Verkäufers für die Belange des Käufers

b. Due Diligence – Untersuchung: Beschaffung durch den Verkäufer

c. Informationen zu den konkreten Leistungsfaktoren des Unternehmens

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Due Diligence Prüfung

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Ausgangslage und Funktionen der Due Diligence

Qualitative Instrumente zur Verringerung des Informationsdefizits

a. Kontaktverbesserung, Aufbau einer Vertrauensbasis zum Verkäufer

b. Beschwerden gegenüber dem Verkäufer über mangelnde Kooperationen

c. Ermittlung des Verbesserungsbedarfs und –potentials des Unternehmens

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Due Diligence Prüfung

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Ausgangslage und Funktionen der Due Diligence

Funktionen des Due Diligence

a. Gewährleistungsfunktion

- § 442 BGB: Haftungsausschluss für bekannte Mängel

- § 311 (2) BGB: Verschulden bei Vertragsabschluss bzw. in den Vertragsverhandlungen

- Gestaltung der Gewährleistungsregelungen im Vertrag

- Beraterhaftung

b. Risikoermittlung

c. Wertermittlung

d. Beweissicherung

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Due Diligence Prüfung

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Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Due Diligence

- Sicht des Käufers -

a. Kenntnis des Mangels - § 442 BGB n. F.

Nach § 442 BGB kann sich der Käufer auf einen Mangel des Kaufgegenstandes nicht berufen, wenn er den

Mangel kannte. Kannte er den Mangel infolge grober Fahrlässigkeit nicht, kann er Ansprüche nur geltend

machen, wenn der Verkäufer ihn arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie übernommen hat.

Es gilt folgende Faustregel: Je besser der Erwerbsinteressent sich informieren kann, desto weniger Schutz wird

er sich im Unternehmenskaufvertrag zusichern lassen müssen.

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Due Diligence Prüfung

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Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Due Diligence

- Sicht des Käufers -

b. Verpflichtung zur Durchführung einer Due Diligence?

Grundsätzlich ist der Käufer eines Unternehmens zur Durchführung einer Due Dilgence nicht

verpflichtet und handelt mangels einer entsprechenden Verkehrssitte auch nicht grob fahrlässig,

wenn er sie nicht durchführt.

Ist der Käufer eine Gesellschaft, insb. AG oder GmbH, stellt sich für die Vertretungsorgane die Frage ob und

ggf. in welchen Umfang sie aus ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung aus §§ 93 (1)

AktG, 43 (1) GmbHG eine Due Diligence durchführen müssen, um nicht in die Haftung gegenüber den

Anteilseignern zu geraten. Eine generelle Pflicht hat die Rechtssprechung bisher nicht statuiert. Es besteht ein

Ermessensspielraum des Vertretungsorgans. Insgesamt dürfte die Haftungsgefahr bei unterlassener Due

Dilligence höher sein.

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Due Diligence Prüfung

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Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Due Diligence

- Sicht des Käufers -

c. Insidergeschäft

Ist das Zielunternehmen eine börsennotierte AG, kann die Due Diligence dazu führen, dass bei einem Erwerb

von Aktien über die Börse ein Insidergeschäft § 14 WpHG vorliegt.

Die Erwerbsabsicht selbst kann eine Insiderabsicht sein, die zu publizieren ist. Der Abschluss des

Unternehmenskaufvertrages ist jedenfalls eine zu publizierende Insidertatsache, auch wenn eine

kartellamtliche Genehmigung noch aussteht.

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Due Diligence Prüfung

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Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Due Diligence

- Sicht des Verkäufers -

a. Aufklärungspflicht

Bei den Verhandlungen über den Kauf eines Unternehmens oder von GmbH-Anteilen trifft den Verkäufer im Hinblick auf die

wirtschaftliche Tragweite und die regelmäßig erschwerte Bewertung des Kaufobjekts durch den Käufer diesem gegenüber eine

gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. (BGH BB 2001, 2390 = NJW 2001, 2163)

Bei Unternehmenskäufen hat der Verkäufer den Erwerber auch ungefragt über solche Umstände aufzuklären, die für den

Kaufentschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern eine Aufklärung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann.

(BGH EWiR 2002, 327)

Bei einem Unternehmenskauf hat der Verkäufer dem Käufer auch ungefragt sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens zu

offenbaren, wenn diese dazu führen könne, dass die Insolvenz der Gesellschaft droht und Ihre Überlegensfähigkeit deshalb ernsthaft

gefährdet ist. (BGH EWiR 2002, 603)

Zur Erfüllung der Aufklärungspflichten des Verkäufers durch Gestattung einer Due Diligence und Beantwortung von Fragen durch

qualifizierte Auskunftspersonen im speziellen Fall. (GVH ZIP 2002, 440 = NJW 2002, 1042: )

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Due Diligence Prüfung

Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Due Diligence

- Sicht des Verkäufers -

b. Anteilsverkauf durch einen Mitgesellschafter

(1) Recht zur Offenlegung von Informationen über das Unternehmen

Ist der Verkäufer einer von mehreren Mitgesellschaftern und beabsichtigt er, seinen Anteil zu veräußern, so

gebietet ihm die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, die berechtigten Interessen der Mitgesellschafter und der

Gesellschaft etwa bei der Durchsetzung einer Due Diligence zu beachten.

(Beachtung von Bestimmungen in Gesellschaftsvertragen, Satzungen…)

Verstöße gegen die Treuepflicht oder die besonderen Regelungen können die außerordentliche Kündigung des

Gesellschaftsverhältnisses und den Ausschluss des betreffenden Gesellschafters zur Folge haben.

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Due Diligence Prüfung

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Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Due Diligence

- Sicht des Verkäufers -

b. Anteilsverkauf durch einen Mitgesellschafter

(2) Recht auf Auskunftserhalt

Hat der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsleitung einen Anspruch auf Erteilung derjenigen Informationen

und Unterlagen, die ein Anteilserwerber für die Durchführung einer Due Diligence-Prüfung benötigt.

Hierbei gilt das allgemeine verbandsrechtliche Prinzip, dass jedes Verbandsmitglied einen Anspruch auf all

diejenigen Informationen hat, die es zur effektiven Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte benötigt.

Zu den Mitgliedschaftsrechten gehört – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im Gesellschaftsvertrag – auch

das Recht, seinen Geschäftsanteil zu veräußern.

! Zu beachten ist, dass die Notwenigkeit einer Due Diligence Prüfung vor einem Anteilserwerb regelmäßig nur angenommen wird, wenn es um den Erwerb nennenswerter Anteile an der Gesellschaft geht. !

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34Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer

Due Diligence Prüfung

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Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Due Diligence

- Sicht der Zielgesellschaft-

a. Verschwiegenheitspflicht der Geschäftsleitung

Die Verschwiegenheitspflicht der Vertretungsorgane gegen die Wahrnehmung geschäftlicher Chancen sind

abzuwägen und so zu beurteilen, ob ein Due Diligence zugelassen werden darf.

Aus der gebotenen Interessenabwägung kann eine abgestufte Due Diligence geboten sein, bei der folgende

Erwägungen zu berücksichtigen sind:

- Anteilsverkauf liegt im objektiven Interesse der Gesellschaft,

- dieses Interesse ist höher zu gewichten als das Interesse an der Geheimhaltung,

- die Erwerbsabsicht und –möglichkeit des Interessenten ist hinreichend gesichert

- der Erwerbsinteressent hat sich wirksam und umfassend zur Geheimhaltung verpflichtet.

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Due Diligence Prüfung

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Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Due Diligence

- Sicht der Zielgesellschaft-

b. Neutralitätspflicht der Geschäftsleitung

Bei verschiedenen Kaufgeschäften, auch solcher von bisherigen Gesellschaftern, hat die Geschäftsleitung eine

Neutralitätspflicht, OLG Celle ZIP 2006, 1768

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Due Diligence Prüfung

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Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Due Diligence

- Sicht der Zielgesellschaft-

c. Abwehrmöglichkeiten des Vorstandes einer börsendatierten AG

Nach § 33 (1) S. 1 WpÜG ist der Vorstand der Zielgesellschaft ab dem Zeitpunkt, in welchem die Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines Angebotes nach § 10 WpÜG veröffentlicht wurde, verpflichtet, erfolgshindernde Maßnahmen zu untelassen.

Prinzipiell ist also dem Vorstand untersagt,:

- Ein Angebot (auch feindliches) nur deshalb zu vereiteln, weil er die Veräußerung der Gesellschaft nicht

- wünscht oder aus bestimmten Gründen für falsch hält.

(Zu beachten ist, dass dieser Grundsatz durch 4 Ausnahmetatbestände eingeschränkt ist, die so weit gefasst sind, dass die Ausnahmen eher zur Regel werden. Ausnahmetatbestände siehe § 33 (1) Alt. 1-3 und Abs. 2 WpÜG)

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Due Diligence Prüfung

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Bereiche der Due Diligence

Due Diligence

= detaillierte und systematische Erhebung

von Daten über ein Unternehmen bzw. eine

Gesellschaft.

Allgemeines

Financial

Due Diligence

Market

Due Diligence

Tax

Due Diligence

Legal

Due Diligence

Due Diligence zu

Spezialfragen

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Due Diligence Prüfung

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Aktuelle Imagebroschüre

Zusammenfassendes Prospektmaterial

Geschäftsberichte der letzten drei Jahre

Pressemappe

Firmenvideo, DVD, CD

Unternehmesnskultur

- Lebensläufe der Geschäftsführer/Vorstände - Lebensläufe der zweiten Führungsebene

- Lebensläufe der Beitrags- und Aufsichtsratsmitgl. - Zusammensetzung der Arbeitnehmervertretung

- Dokumentation zum Leitbild des unternehmens - Erläuterung zu Führungs-/ Motivations-

- Dokumentation zu Krankenstand, Fehlzeiten grundsätzen und –maßnahmen

- Ausgestaltung der internen Berichtswesen - Leitlinien zur Öffentlichkeitsarbeit

- Vertriebswesen - Externe Verbindungen, Netzwerke, Verbände

- Sponsoring, soziales/ gesellschaftliches Engagement

Bereiche der Due Diligence

Allgemeine Gegenstände einer Due Diligence

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Due Diligence Prüfung

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Planung

Überblick über die Firmenstrategie

Erläuterung zum Planungssystem und zu den verwendeten Prämissen

Einzelpläne zu Absatz, Produktion, Personal, Investitionen, Liquidität etc.

Ergebnisplanung

Cash flow – Planung

Bilanzplanung

Detailinformation und Basisunterlagen für die dem Bewertungszeitpunkt folgenden Jahre sowie für das laufende Geschäftsjahr

Monatliche Soll-/Ist-Umsatz und Ergebnisplanungen für den Planungszeitraum und die jüngere Vergangenheit

Auftragsbestand

Bereiche der Due Diligence

Finanzial Due Diligence

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Due Diligence Prüfung

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Status

Prüfungsberichte zu Jahresabschlüssen bzw. interne Unterlagen

Angabe außerordentlicher und à periodischer Einflüsse und Umstrukturierungen, auch Sonderumsätze mit Großabnehmern

Bankverbindungen, Kreditlinien, Inanspruchnahmen

Unternehmensbewertungsgutachten, Beratungsstudien

Bereiche der Due Diligence

Finanzial Due Diligence

Organisation und Rechnungswesen

Organigramm des Unternehmens

Organisationshandbuch

Erläuterung des Rechnungswesens, des Controlling und der Kostenrechnung

Überblick über die Aufstellung des Controlling und Rechnungswesens für die Geschäftsführung

Darstellung des Projektcontrollings und der Nachkalkulation

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Due Diligence Prüfung

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Darstellung des Produkt-/Dienstleistungsangebots im Vergleich zu dem Wettbewerbern

Marktentwicklung, Studien

Information über Wettbewerber

Stärken-/Schwächen-Profil des Unternehmers aus Sicht der Geschäftsführung im Vergleich zu Wettbewerbern

Produktlebenslauf

Forschung und Entwicklung

Standortvor- und – nachteile

Vertriebsstruktur

Kundenstruktur und Umsatzgrößen

Kundentreue, Kundenpflege

Termintreue

Aufteilung der Produktgruppen nach Region Partnerschaften mit anderen Unternehmen, Beschreibung

bestehender Synergien

Bereiche der Due Diligence

Market Due Diligence

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Due Diligence Prüfung

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Technik und Produktion

Produktionsverfahren und Produktionskapazität

Einsatz von Zulieferern

Just-in-time-Verfahren

Umweltbelastungen

Bereiche der Due Diligence

Market Due Diligence

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Due Diligence Prüfung

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Checklistenoberpunkte

I. Gesellschaftserverfassung und Beteiligungsstruktur

Ia. Kapitalaufbringung und – erhaltung

II. Betriebsstätten

III. Betriebsanlagen

IV. Geschäftsbetrieb, Umweltschutz

V. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und Nutzungsrechte an solchen Rechten

VI. Versicherungen

VII. Einkauf und Absatz

VIII. Personalangelegenheiten

IX. Finanzangelegenheiten

X. Steuern

XI. Rechtsstreitigkeiten

XII. Öffentliche Förderungen und Zuschüsse

XIII. Verschiedenes

Bereiche der Due Diligence

Legal Due Diligence

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Due Diligence Prüfung

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Organisationshinweise

- Vor Beginn der Akquisitionshandlungen, was bei dem speziell zu erwerbenden Unternehmen zu überprüfen ist

- Dokumentation wer für welchen bestimmten Punkt verantwortlich ist

! Schriftlicher Auftrag sinnvoll!

- Sorgfältige Kalkulation des Honorars

Schriftliche Unterlagen: Exakte Dokumentation, welche Unterlagen in welcher Anzahl herausgegeben werden bzw. eingehen

Mündliche Auskünfte: Exakte Dokumentation, welche Auskünfte von wem wann erhalten bzw. wem wann gegeben werden

Kanalisierung / Definition des zulässigen Informationsflusses

Data-Room: Regeln genau einhalten, das sonst für Gegenseite Grund zum Vertragsabbruch hat.

Organisation der Due Diligence und Bericht

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Due Diligence Prüfung

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Hinweise zum Bericht - Der tätig werdende Berater sollte seine Prüfungsergebnisse wie bei Wirtschaftsprüfern in

Arbeitspapieren üblich, nachvollziehbar festhalten.

- Die Arbeitsergebnisse sollten dem Mandanten in einem ausführlichen Due-Diligence-Report schriftlich unterbreitet werden

Organisation der Due Diligence und Bericht

Der Bericht sollte enthalten:

• Auftraggeber

• Gegenstand des Auftrages, Ziel des Berichtes

• Auftragsdurchführung

• Informationsquellen, Angaben zum Verlauf der Informationsbeschaffung

• Empfehlung / Ergebnisse

• Haftungsausschluss

• Anlageverzeichnis

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Due Diligence Prüfung

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Organisation der Due Diligence und Bericht

Bei der Erfüllung eines Due Diligence – Auftrages geht es letztlich um das Auffinden

unternehmerischer Risiken. Dies ist ein haftungsträchtiges Feld.

Deshalb sollte auf jeden Fall eine Haftungsbegrenzungsvereinbarung mit dem Mandaten

geschlossen werden.

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Die Bewertung des Unternehmens

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Begriffe und Grundlagen

Definition des Begriffs Unternehmen „Good will, Geschäftswert, Firmenwert“

(Begriff kann nicht eindeutig definiert werden; dieselbe Bezeichnung wie Handelsrechtlich „Handesgewerbe“!)

Alle der Unternehmenstätigkeit gewidmeten Sachen und Rechte wie,…..

• Forderungen

• Beteiligungen

• Vertragsrechte

• gewerbliche Schutzrechte

• Erfahrungen und Kenntnisse

• Beziehungen zu Kunden und Lieferanten

• die durch die Mitarbeiter gewährleistete Funktionsfähigkeit

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Die Bewertung des Unternehmens

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Begriffe und Grundlagen

Weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung geben ein verbindliches Bewertungsverfahren für Unternehmen vor.

BGH

Entscheidung vom 12.02.1979

(WM 1979, 432)

Berufsstand der Wirtschaftsprüfer

Standard S1 „Grundsätze der Durchführung von

Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1, neue

Fassung vom 02.04.2008.

Die Praxis bei Unternehmenskäufen zeigt gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen dass die Kaufpreise anscheinend nicht nach einem bestimmten Bewertungsverfahren ermittelt wurden, sondern sich nach den sonstigen Kriterien (z.B. Spekulation) am Markt gebildet haben.

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Die Bewertung des Unternehmens

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Anlässe für Unternehmensbewertungen und

Funktionen des Bewertenden

Anlässe für eine Unternehmensbewertung

Aufgrund gesetzlicher Bestimmung z.B.

- Umwandlungen nach den UmwG

- Einbringung von Unternehmen als Sacheinlage

- Ausgleichszahlungen und Abfindungen nach dem AktG

Aufgrund privatrechtlicher oder vertraglicher Basis z.B.

- Austritt von Gesellschaftern

- Erbauseinandersetzungen, Erbteilungen

- Abfindungsfälle im Familienrecht

- Unternehmenskauf

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Die Bewertung des Unternehmens

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Anlässe für Unternehmensbewertungen und

Funktionen des Bewertenden

Ziel der Unternehmensbewertung („Kölner Funktionslehre“)Ermittlung eines entscheidungsorientierten, subjektiven Wertes. Es gibt keinen absoluten, objektiven Wert, vielmehr ist

die Bewertung auch abhängig von folgenden Faktoren:

Bewertung abhängig vom Standort:

• Der subjektive Unternehmenswert: In der Beraterfunktion wird versucht, den subjektiven Entscheidungswert zu finden, also den der Käufer höchstens zahlen darf bzw. den der Verkäufer mind. Fordern muss

• Der objektivierte Unternehmenswert: In der Argumentationsfunktion oder deren Entscheidungsfunktion wird versucht, einen objektivierten Wert zu finden, um so die Position der einen oder anderen Seite zu stärken und ein Verhandlungsergebnis zu erreichen.

Bewertung abhängig von Funktion des Bewerters:

• Der Bewerter in der Beraterfunktion versucht, den subjektiven Entscheidungswert zu ermitteln

• Der Bewerter als neutraler Gutachter versucht, den objektiven Wert zu ermitteln

• Der Bewerter als Schiedsgutachter versucht, den „Einigungswert“ zu ermitteln also den Wert, im Überschneidungsbereich von Käufer und Verkäufer, der die Transaktion ermöglicht bzw. die Chancen und Risiken möglichst gleichmäßig auf die Parteien verteilt.

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Die Bewertung des Unternehmens

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Anlässe für Unternehmensbewertungen und

Funktionen des Bewertenden

Zeitpunkt der Bewertung und Kaufpreisfindung:

• intern von Anfang an,

• während der Verhandlungen

• nach Verhandlungsschluss nach Übergabe, entsprechende Korrekturklauseln im Vertrag

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Die Bewertung des Unternehmens

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Anlässe für Unternehmensbewertungen und

Funktionen des Bewertenden

Überlegen Sie sich, welche Funktion Sie übernehmen wollen!