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Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner Straße/ August-Bebel Straße/ Bessunger Straße/ Friedrich-Ebert Straße – 1. Änderung" (Bplan 32 - 1. Ä) Gutachten
1. Entwässerungsgesuch (Link)
2. Hinweise zur Versickerung (Link)
3. Geotechnischer Bericht (Link)
4. Artenschutzrechtliche Beurteilung (Link)
5. Schalltechnische Untersuchung (Link)
6. Umweltbericht (Link
Plangeltungsbereich
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Aufstellbeschluss\Nord\verfahren\2_offenlage\Entwurf_2017‐05‐08\Gutachten\17‐04‐20 Entwässerungsgesuch Griesheim City.docx
Stellungnahme zur Entwässerung Bauvorhaben : Griesheim City Bauort : Wilhelm-Leuschner Str. 47-61 Griesheim Bauherr : Investorengruppe Biskupek, Scheinert, Moog Architekt : D.A.S Architektenbüro Planer : Brand & Partner Planungsbüro für Haustechnik Schillerstraße 17 64807 Dieburg
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Entwässerungsgesuch - Inhaltsverzeichnis 1.0 Erläuterungsbericht 1.1 Planungsgrundlagen 1.2 Berechnungsgrundlagen 1.3 Grundleitungen Allgemein 1.4 Rohrmaterial 1.5 Entwässerung außerhalb des Gebäudes 1.6 Rückstausicherung 2.0 Abwassermengenberechnung Schmutzwasser 3.0 Abwassermengenberechnung Regenwasser 4.0 Abwassermengenberechnung Hofflächen 5.0 Abwassermengenberechnung Zusammenfassung
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1.0 Erläuterungsbericht 1.1 Planungsgrundlagen Vorliegendes Projekt wurde anhand der Architektenpläne, sowie unter Berücksichtigung
der örtlichen Kanalverhältnisse und den Anschlussbedingungen der Stadt Griesheim geplant. Es handelt sich hierbei um den Neubau eines Betriebsgebäudes und Wohngebäudes.
1.2 Berechnungsgrundlagen
Die Dimensionierung erfolgte unter Berücksichtigung der DIN 1986-100, Ausgabe Mai 2008, DIN EN 12056-2, Ausgabe Januar 2001, DIN EN 12056-3, Ausgabe Januar 2001 und DIN EN 858-2, Ausgabe Oktober 2003, sowie dem Arbeitsblatt DWA-M153 von 2007.
Schmutzwasser: Auslegung nach Anschlusswerten Tabelle 2 Abflusskennzahl K = 0,5 nach Tabelle 3, DIN EN 12056-2 Regenwasser: Bemessungsregenspende für Leitungen innerhalb und außerhalb von
Gebäuden r(5,2) = 329 l/s * ha. Abflussbeiwerte nach Tabelle 6, DIN 1986-100 Bemessungsregenspende
für den Jahrhundertregen r(5,100) = 601 l/s * ha. 1.3 Grundleitungen - Allgemein
Es ist geplant, das anfallende Schmutzwasser der Entwässerungsgegenstände innerhalb der Gebäude zu sammeln und an die bestehende Kanalisation in der Friedrich-Ebert-und August-Bebel-Straße, anzuschliessen. Der Bestehende Kanal in der August Bebel Straße ist mit DN 1000 ausreichend um das zusätzlich anfallende Schmutzwasser aufzunehmen. Die Grundleitungen werden je nach Gegebenheiten bzw. nach den Empfehlungen der DIN 1986 verlegt. Zur Reinigung der Abwasserleitungen sind Revisionsmöglichkeiten in Form von Reinigungsschächten bzw. Öffnungen an entsprechenden Stellen innerhalb und außerhalb des Gebäudes vorgesehen. Grund- und Sammelleitungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes werden, im Gefälle 1:100 verlegt.
1.4 Rohrmaterial Grundleitungen außerhalb : KG 2000 Fallstränge und Sammel- leitungen : gusseisernes SML-Rohr
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1.5 Entwässerung außerhalb des Gebäudes
Das anfallende Niederschlagswasser der unbefestigten Grünflächen versickert. Das anfallende Niederschlagswasser auf den unbelasteten Dachflächen wird über Dachabläufe in entsprechender Anzahl gefasst und über die Sammel und Fallleitungen aus den Gebäuden geführt. Diese Leitungen erhalten an erforderlicher Stelle Reinigung und Revisionsöffnungen. Außerhalb des Gebäudes werden die Dachentwässerungsleitungen einer Rigole zugeführt. Das Oberflächenwasser der befestigten Hof.- und Verkehrsflächen wird einer Behandlungsanlage z.B. Sedi Pipe 400/6 zugeführt. Von hier aus wird das gereinigte Regen und Oberflächenwasser ebenfalls der Füllkörper Rigolenanlage zugeführt und auf dem Grundstück versickert..
1.6 Rückstausicherung
Als Rückstauebene wird die Straßenoberkante am Einleitungspunkt in den öffentlichen Kanal festgelegt.
2.0 Abwassermengenberechnung Schmutzwasser ______
Qww = K * DU K = 0,5
Entwässerungsgegenstände im Erdgeschoss ________________________________________________________ Objekt Stückzahl DU Gesamt-DU ________________________________________________________ WC 13 2,0 26,00 Waschtisch 14 0,5 7,00 Spüle 2 0,8 1,60 Spülmaschine 2 0,8 1,60 Ausgussbecken 2 0,8 1,60 Dusche 1 0,6 0,60 Badewanne 1 0,8 0,80 Waschmaschine 1 0,8 0,80 ________________________________________________________ Gesamtsumme 40,00 DU
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Entwässerungsgegenstände im 1.Obergeschoss _______________________________________________________ Objekt Stückzahl DU Gesamt-DU ________________________________________________________ WC 43 2,0 86,00 Waschtisch 48 0,5 24,00 Spüle 19 0,8 15,20 Spülmaschine 19 0,8 15,20 Urinal 2 0,5 1,00 Ausgussbecken 1 0,8 0,80 Dusche 19 0,6 11,40 Badewanne 19 0,8 15,20 Waschmaschine 19 0,8 15,20 ________________________________________________________ Gesamtsumme 184,00 DU Entwässerungsgegenstände im 2.Obergeschoss _______________________________________________________ Objekt Stückzahl DU Gesamt-DU ________________________________________________________ WC 43 2,0 86,00 Waschtisch 48 0,5 24,00 Spüle 19 0,8 15,20 Spülmaschine 19 0,8 15,20 Urinal 2 0,5 1,00 Ausgussbecken 1 0,8 0,80 Dusche 19 0,6 11,40 Badewanne 19 0,8 15,20 Waschmaschine 19 0,8 15,20 ________________________________________________________ Gesamtsumme 184,00 DU
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Entwässerungsgegenstände im Staffelgeschoss _______________________________________________________ Objekt Stückzahl DU Gesamt-DU ________________________________________________________ WC 27 2,0 54,00 Waschtisch 37 0,5 18,50 Spüle 17 0,8 13,60 Spülmaschine 17 0,8 13,60 Dusche 17 0,6 10,20 Badewanne 17 0,8 13,60 Waschmaschine 17 0,8 13,60 ________________________________________________________ Gesamtsumme 137,10 DU
______ Qww = K * DU ______ Qww = 0,5 * 545,1 Summe Schmutzwasser Qww: 11,67 l/s ----------------------------------------------------------
3.0 Abwassermengenberechnung Regenwasser
Qr A r/10.000 in l/s Abflussbeiwerte: Dachflächen = 0,5 Terrassen = 1,0 Vordach = 0,5 Dachflächen Regen- Fläche Regen Abfluss- Einheit d Anzahl Regen- rohr spende beiwert wasser Nr. m² l/s l/s mm Stück l/s 1 182,00 0,0329 0,5 2,99 100 1 2,99 2 182,00 0,0329 0,5 2,99 100 1 2,99 3 175,67 0,0329 0,5 2,89 100 1 2,89
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4 175,67 0,0329 0,5 2,89 100 1 2,89 5 175,67 0,0329 0,5 2,89 100 1 2,89 6 255,00 0,0329 0,5 4,19 100 1 4,19 7 330,00 0,0329 0,5 5,43 100 2 5,43 8 133,00 0,0329 0,5 2,19 100 1 2,19 9 168,00 0,0329 0,5 2,76 100 1 2,76 10 69,00 0,0329 0,5 1,14 100 1 1,14 11 215,25 0,0329 0,5 3,54 100 1 3,54 12 215,25 0,0329 0,5 3,54 100 1 3,54 13 215,25 0,0329 0,5 3,54 100 1 3,54 14 215,25 0,0329 0,5 3,54 100 1 3,54 15 76,50 0,0329 0,5 1,26 100 1 1,26 16 134,33 0,0329 0,5 2,21 100 1 2,21 17 134,33 0,0329 0,5 2,21 100 1 2,21 18 134,33 0,0329 0,5 2,21 100 1 2,21 19 19,00 0,0329 0,5 0,31 100 1 0,31 20 31,25 0,0329 0,5 0,51 100 1 0,51 21 35,00 0,0329 0,5 0,58 100 1 0,58 22 19,50 0,0329 0,5 0,32 100 1 0,32 23 148,37 0,0329 0,5 2,44 100 1 2,44 24 861,00 0,0329 0,5 14,16 100 4 14,16 25 330,00 0,0329 0,5 5,43 100 2 5,43 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Summe Dachflächen (l/s) 76,26
Terrassenflächen Regen- Fläche Regen Abfluss- Einheit d Anzahl Regen- rohr spende beiwert wasser Nr. m² l/s l/s mm Stück l/s 1 47,40 0,0601 1,0 2,85 100 1 2,85 2 228,06 0,0601 1,0 13,71 100 4 13,71 3 228,21 0,0601 1,0 13,72 100 4 13,72 4 178,52 0,0601 1,0 10,73 100 3 10,73 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Summe Dachflächen (l/s) 41,01
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4.0 Abwassermengenberechnung Hofflächen Qr A r/10.000 in l/s Abflussbeiwerte: Hofflächen teildurchlässig = 0,7
Hofflächen Fläche Fläche Regen Abfluss- Einheit spende beiwert Nr. m² l/s l/s 1 846,00 0,0601 0,7 35,59 2 285,00 0,0601 0,7 11,99 3 169,25 0,0601 0,7 7,12 4 241,00 0,0601 0,7 10,14 5 195,00 0,0601 0,7 8,20 6 525,00 0,0601 0,7 22,09 7 555,00 0,0601 0,7 23,35 8 386,25 0,0601 0,7 15,49 9 90,00 0,0601 0,7 3,79 10 130,00 0,0601 0,7 5,47 -------------------------------------------------------------------------- Summe Hofflächen (l/s) 143,23
5.0 Abwassermengenberechnung - Zusammenfassung:
Schmutzwasser Qww = 11,67 l/s Regenwasser Dachflächen Qww = 76,26 l/s Regenwasser Terrassen Qww = 41,01 l/s Regenwasser Hofflächen Qww = 143,23 l/s
Dieburg, 21.04.2017 Der Entwurfsverfasser Brand & Partner Planungsbüro für Haustechnik
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Gutachtliche Stellungnahme
Objekt: Neubau eines Supermarktes und von 55 Wohnungen Wilhelm-Leuschner-Straße 47 bis 61
64347 Griesheim
Gegenstand: Hinweise zur Versickerung
Bauherr: Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Datum: 2. Mai 2017
Textseiten: 9
Anlagen: 3 (3 Pläne und 9 Seiten)
Projektnummer: 6117 – 686 / 249 – 173979-1
Baugrundinstitut Dr.-Ing. Westhaus GmbH, An der Helling 32, 55252 Mainz-Kastel Telefon: 06134 / 180 457, Telefax: 06134 / 180 458, www.baugrund-biw.de
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Neubau eines Supermarktes und 55 Wohnungen mit Tiefgarage, Griesheim
Hinweise zur Versickerung vom 2. Mai 2017 Seite 1
1 Vorgang Die Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH, Friedensplatz 12 in 64283 Darmstadt
plant an der Wilhelm-Leuschner-Straße in 64347 Griesheim den Neubau eines Super-
marktes sowie von 55 Wohnungen oberhalb einer Tiefgarage mit Stellplätzen für 139
PKW. Von der Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH wurde die Baugrundinstitut
Dr.-Ing. Westhaus GmbH beauftragt, die Versickerungsfähigkeit im Bereich um die
Neubebauung zu erkunden und Stellung zu nehmen. Es ist derzeit geplant Nieder-
schlagswasser unter dem Neubau über Rigolen zu versickern.
2 Unterlagen
• Unterlagen der Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH, Friedensplatz 12 in
64283 Darmstadt
• Auszug aus dem Geoportal Hessen, Maßstab 1:1.000, Stand 22. Februar 2017
und 8. März 2017 jeweils mit Eintragung des Plangebietes
• Leitungspläne der e-Netz Südhessen, E-Mail vom 31. März 2017
• Grundriss Tiefgarage, Grundriss Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Oberge-
schoss, Staffelgeschoss, Dachaufsicht, Maßstab 1:200, Stand 7. März 2017
• Fassade A-A, E-E und Schnitt B-B, Schnitt C-C, D-D- F-F, Schnitt E-E., H-H, K-
K, Fassade I-I, Schnitt J-J, Maßstab 1:200, Stand 7. März 2017
• Hydrologisches Kartenwerk, Hessische Rhein- und Mainebene, Grundwasserhö-
hengeleichenplan April 1957, Maßstab 1:50.000
• Hydrologisches Kartenwerk, Hessische Rhein- und Mainebene, Grundwasserhö-
hengeleichenplan April 1988, Maßstab 1:50.000
• Hydrologisches Kartenwerk, Hessische Rhein- und Mainebene, Grundwasserhö-
hengeleichenplan April 2001, Maßstab 1:50.000
• Geologische Karte von Hessen, Blatt 6117, Darmstadt mit Erläuterungen
3 Bauvorhaben
Das zu untersuchende Gelände befindet sich in 64347 Griesheim. Es handelt sich um
eine Fläche, die im Norden durch die Wilhelm-Leuschner-Straße, im Osten durch die
Friedrich-Ebert-Straße, im Westen durch die August-Bebel-Straße und im Süden durch
angrenzende Grundstücke teilweise bebaut, teilweise unbebaut, begrenzt wird. Das
Baufeld ist speziell im nördlichen Teil parallel zur Wilhelm-Leuschner-Straße sowie
auch im östlichen Teil parallel zur Friedrich-Ebert-Straße sowie östlich der August-
Bebel-Straße mit Gebäuden bebaut, die rückgebaut werden sollen.
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Neubau eines Supermarktes und 55 Wohnungen mit Tiefgarage, Griesheim
Hinweise zur Versickerung vom 2. Mai 2017 Seite 2
Die Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH, Friedensplatz 12 in 64283 Darmstadt
plant auf dem so frei gewordenen Grundstück an der Wilhelm-Leuschner-Straße 47 bis
61 in 64347 Griesheim, Flurstücke 730/, 730/2, 732/1, 738/1, 743/17 und 743/25 den
Neubau eines Supermarktes und 55 Wohnungen auf einer Tiefgarage mit 139 PKW
Stellplätzen. Das Untergeschoss mit der Tiefgarage, den Mieterkellern sowie der Er-
schließungsinfrastruktur erstreckt sich weitgehend über das gesamte Baufeld. Rampen
in das Untergeschoss sind jeweils an der August-Bebel-Straße und an der Friedrich-
Ebert-Straße geplant. Die erdgeschossige Bebauung springt im Osten und Westen zur
Anlage von Parkflächen bereits von den Grundstücksgrenzen ein. Oberhalb des Erd-
geschoss sind einzelne Baukörper parallel zur Wilhelm-Leuschner-Straße, an der
Friedrich-Ebert-Straße nördlich der Hausnummer 61, ferner etwa mittig im südlichen
Baufeld sowie östlich des Gebäudes August-Bebel-Straße 4 geplant. Diese Baukörper
sind viergeschossig, zweigeschossig mit Staffelgeschoss sowie dreigeschossig mit
Staffelgeschoss geplant.
Die Ebene ± 0,00 ist zu 97,21 mNN angegeben. Die Gründungssohle liegt bei Ansatz
einer 30 cm dicken Bodenplatte zzgl. Dämmung und Sauberkeitsschicht bei etwa 93
mNN, im Bereich von Aufzugsunterfahrten etwa bei 92 mNN. Die Geländehöhen im
Baufeld bewegen sich etwa zwischen 97,1 mNN und 96,4 mNN. Das Bauwerk bindet
somit bei ca. 4,1 m in das Gelände, im Bereich von Aufzugsunterfahrten entsprechend
tiefer, ein.
Unterhalb der Tiefgarage, ab 93 mNN, ist eine Versickerung des anfallenden Nieder-
schlagwassers mittels Rigolen geplant.
Genauere und weitere Angaben zu den Gründungshöhen sowie detaillierte, vermaßte
Pläne liegen uns derzeit noch nicht vor.
4 Durchgeführte Untersuchungen
Am 12. April 2017 wurden auftragsgemäß zur Baugrunderkundung sechs Kleinramm-
bohrungen mit der Rammkernsonde ∅ 50 mm (RKS 1 bis RKS 6) und zwei Sondierun-
gen mit der schweren Rammsonde DIN 4094-3 bzw. nach DIN EN ISO 22476-2 (DPH
1 und DPH 2) bis maximal 7 m unter die Geländeoberkante (GOK) abgeteuft. Die Boh-
rung RKS 6 wurde in 5,8 m unter der GOK abgebrochen, da kein Bohrfortschritt mehr
zu erzielen war.
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Hinweise zur Versickerung vom 2. Mai 2017 Seite 3
Die Bohransatzpunkte wurden lagemäßig eingemessen und höhenmäßig auf die GOK
bezogen. Die Ansatzpunkte sind in der Lageskizze, Anlage 1, die Bohrprofile in den
Anlage 2.1 und 2.2 als Schnitte dargestellt.
Aus den Bohrungen RKS 1 bis RKS 6 wurden Bodenproben aus der Auffüllung und
aus dem anstehenden Boden entnommen. Daraus wurden aus der Auffüllung die Pro-
be MP-A und aus dem anstehenden Boden die Probe MP-B gebildet. Die Proben wur-
den der Wessling GmbH zur Analyse auf die Parameter des Merkblattes „Entsorgung
von Bauabfällen – Zuordnungswert Boden“ übergeben.
Danach ist die Auffüllung in die Zuordnungsklasse Z1.1, der anstehende Boden in die
Zuordnungsklasse Z0 (unbelastet) einzustufen. Die Analyseergebnisse werden im
Baugrundgutachten vom 2. Mai 2017 dargestellt und erläutert.
Zusätzlich wurden aus den Bohrungen RKS 1, RKS 2, RKS 3 und RKS 5 Proben zwi-
schen 3 m und 5 m unter der GOK entnommen. Diese Proben wurden der GTU Cetin-
kaya GmbH zur Ermittlung der Kornverteilung nach DIN 18 123-5 mit Berechnung der
Versickerungsfähigkeit nach Kaubisch sowie zur Erstellung des Wasserdurchlässig-
keitsbeiwerts in der Triaxialzelle nach DIN 18 130 übergeben. Die Ergebnisse liegen in
der Anlage 3 diesem Bericht bei. Zudem wurden in den Bohrungen RKS 1 bis RKS 3,
RKS 5 und RKS 6 Versickerungsversuche mit fallender Druckhöhe durchgeführt. Die
Ergebnisse sind im Kapitel 8 dieses Berichts aufgeführt.
5 Baugrundaufbau Nach der geologischen Karte von Darmstadt stehen im Projektgebiet Sande aus Flug-
sanddünen sowie flach ausgebreiteter Flugsand an.
Nach unseren Untersuchungen ergibt sich folgender Baugrundaufbau:
In allen Bohrung RKS 1 bis RKS 6 wurde zunächst unter Pflastersteinen inklusive
Oberbau (RKS 1 und RKS 6) bzw. unter der Grasnarbe und dem Oberboden (RKS 2
bis RKS 4) aufgefüllter Boden erkundet. Hierbei handelt es sich um schluffigen, teilwei-
se schwach kiesigen Sand der oberflächennah auch mit Wurzeln durchsetzt ist. Die
kiesigen Beimengungen werden von Ziegelbröckchen und weiteren Bauschuttanteilen
gebildet. In der Bohrung RKS 5 wurden größere Bauschuttreste zwischen 0,6 m und
0,8 m unter der GOK erbohrt. Die tiefste Unterkante der Auffüllung wurde im Bereich
der Bohrung RKS 1 bei 2,6 m unter der GOK erkundet. Hierbei handelt es sich wahr-
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Hinweise zur Versickerung vom 2. Mai 2017 Seite 4
scheinlich um Arbeitsraumverfüllungen der ehemaligen Baugrube. Im gesamten Bau-
feld ist jeweils bis zu den Gründungssohlen der Bestandsgebäude, Kanäle und Leitun-
gen mit aufgefüllten / umgelagerten Böden zu rechnen.
Die Auffüllung wird von Sanden als Fein- und Mittelsande mit schwach schluffigen bis
schluffigen Anteilen unterlagert, vereinzelt wurden feinere Wurzeln bis in eine Tiefe von
1,0 m unter GOK erbohrt.
Die Körnung der Sande wird nach unten in der Regel gröber. Innerhalb der Sande tre-
ten vereinzelt feinkiesige Beimengungen, teilweise auch sandige Feinkieslagen auf.
Die Sande sind je nach Höhenlage der Bohrung auf dem Grundstück ab 6 m unter dem
Ansatzpunkt nass. Die Unterkante der Sande wurde im Rahmen der Baugrunderkun-
dungen nicht erbohrt.
Die Sondierungen mit der schweren Rammsonde DIN 4094-3 bzw. nach DIN EN ISO
22476-2 bestätigen die Bohrergebnisse. Im Bereich des oberen Meters sind das auf-
gefüllte Material und die Sande meist locker, darunter mitteldicht bis dicht sowie dicht
gelagert.
Für weitere Details wird auf die Bohrprofile und Sondierdiagramme in den Anlage 2.1
und 2.2 verwiesen. Nachfolgend ist das Bohrgut der RKS 3 abgebildet.
Bohrgut der Bohrung RKS 3; exemplarisch
GOK
- 7 m
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Hinweise zur Versickerung vom 2. Mai 2017 Seite 5
6 Grundwasser Das Grundwasser wurde am 12. April 2017 zwischen 6,0 m und 6,4 m unter dem jewei-
ligen Bohransatzpunkt eingemessen. Eine längerfristige Einmessung konnte nicht er-
folgen, da die Bohrlöcher nach dem Ziehen des Sondiergestänges zugefallen sind.
Ferner ist örtlich mit Schichtwasser über schluffigeren und tonigen Bereichen innerhalb
der Sande zu rechnen.
Vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gibt es
für das Hessische Ried folgende Empfehlung für die Planung von Bauwerken sowie die
Prognose für die Situation bestehender Bauwerke.
"Die höchsten seit 1950 beobachteten Grundwasserstände in dem jeweiligen Pla-
nungsgebiet können mit Hilfe der drei Karten April 1957, 1988 und 2001 bestimmt wer-
den. Dort, wo 1957 schon eine Beeinflussung durch Brunnen vorlag, ist mit noch höhe-
ren Wasserständen zu rechnen. Die Beträge können aus historischen Ganglinien der
Wasserstände festgestellt oder mit Hilfe von Grundwassermodellen berechnet werden.
Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Grundwasserentnahmen für die Wasserversor-
gung in absehbarer Zeit eingestellt oder erheblich verringert werden, und somit besteht
keine akute Vernässungsgefahr für bestehende Bauwerke, die im April 2001 und ganz
im Süden im Februar 2003 trocken geblieben waren."
Nach den Ausschnitten der vorliegenden Onlinekarten ergeben sich danach für die
Jahre 1957, 1988 und 2001 Höchstwasserstände zwischen 93,5 mNN und 89,5 mNN.
Grundwasserhöhengeleichen im April 1957 - hoher Grundwasserstand
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Grundwasserhöhengeleichen im April 1988 - hoher Grundwasserstand
Grundwasserhöhengeleichen im April 2001 - hoher Grundwasserstand
Quelle: Hessisches Landesamt für Natur, Umwelt und Geologie, Grundwasseronlinekarten
Es wird darauf basierend ein Bemessungswasserstand von 94,5 mNN für die Ab-
dichtung des Gebäudes empfohlen. Der Bauwasserstand weicht derzeit um mehrere
Meter von diesem Bemessungswasserstand ab.
Hinsichtlich der Zulassung von umweltverträglichen Einleitungen (Infiltrationen) von
aufbereitetem Oberflächenwasser in das Grundwasser muss dieses mit dem Regie-
rungspräsidium Darmstadt abgestimmt werden. Dies wird generell positiv gesehen, da
durch die Infiltration von Oberflächenwasser die Grundwasserstände stabilisiert und
damit die öffentliche Trinkwasserversorgung langfristig gesichert und die ökologischen
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Hinweise zur Versickerung vom 2. Mai 2017 Seite 7
Verhältnisse gefestigt werden können. Wichtig ist jedoch, dass die Grundwasserquali-
tät durch Infiltration nicht verschlechtert wird und dadurch bei klimatisch bedingten ho-
hen Grundwasserständen keine Schäden entstehen. Dies ist entsprechend bei der Be-
antragung, Planung und beim Bau der Anlagen zu berücksichtigen. Grundsätzlich gel-
ten für die Bemessung und Ausführung von Versickerungsanlagen die Angaben in dem
ATV - Arbeitsblatt A 138, Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versicke-
rung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser unter Berücksichtigung
des Merkblattes DWA-M 153, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwas-
ser unter Berücksichtigung eines Abstandes zum mittleren höchsten Grundwasser von
1 Meter.
Dieser Abstand ist beim derzeitigen Bauwasserstand sicher eingehalten und dürfte
auch eingehalten werden, solange die Wasserförderung im Projektgebiet fortgesetzt
wird. Hinsichtlich einer Versickerung unter dem Gebäude muss allerdings noch eine
Abstimmung mit der Behörde hinsichtlich der Auflagen erfolgen.
7 Bodenklassen und erdstatische Rechenwerte Auf der Basis der vorliegenden Unterlagen, Angaben in der Literatur sowie unseren Er-
fahrungen gelten folgende Bodenklassen und erdstatische Rechenwerte:
Oberboden / Auffüllung
Bodengruppe nach DIN 18 196 A (GW, GE, SW, SE, SU*, UL) Bodenklasse nach DIN 18 300 1, 3 bis 5
bei Bauschutt und Bauwerksresten 6, 7
Wichte unter Auftrieb cal γ´ = 18 kN/m³
Ersatzreibungswinkel cal ϕE = 30°
Steifemodul cal Es = 20 MN/m²
Quartäre Sande und Kiese
Bodengruppe nach DIN 18 196 SW, GW, GE, SE, GU, SU, SU* Bodenklasse nach DIN 18 300 3 bis 5
bei Basisgeröllen 6, 7
Feuchtwichte cal γ = 19 kN/m³
Wichte unter Auftrieb cal γ´ = 11 kN/m³
Reibungswinkel cal ϕ´ = 35°
Steifemodul cal Es = 80 MN/m²
Dynamischer Steifemodul cal ES,dyn. 120 MN/m²
Entwurf
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Homogenbereiche Erdarbeiten DIN 18300
Auffüllung
Korngrößenverteilung Inhomogenes Gemenge aus Steinen, ggfs. sogar Blöcken und massives Mauerwerk, und alle Boden-
arten von Kies bis Schluff, Die Massenanteile der einzelnen Bodenarten kön-nen nicht angegeben werden, da diese innerhalb
der Auffüllung stark schwanken Undränierte Scherfestigkeit Die bindigen Schichten innerhalb der Auffüllung
weisen undränierte Scherfestigkeiten bis 80 kPa Wassergehalt Zumeist zwischen 10 % und 30 % Konsistenzzahl und Plastizität Die Konsistenzzahlen und Plastizitäten innerhalb
der bindigen Bereiche schwanken je nach Schluff- und Tongehalt stark
Lagerungsdichte locker bis mitteldicht Sande
Korngrößenverteilung Kiesanteil 0 % bis 20 % Sandanteil 30 % bis 90 % Schluffanteil 0 % bis 30 %
Tonanteil 0 % bis 5 % Organischer Anteil 0 % bis 2 % Undränierte Scherfestigkeit entfällt Wassergehalt zumeist zwischen 10 % und 20 %, innerhalb des
Grundwassers wassergesättigt Konsistenzzahl und Plastizität entfällt Lagerungsdichte mitteldicht, mitteldicht bis dicht
8 Versickerung
In den Bohrungen RKS 1 bis RKS 3 und RKS 5 wurde die Kornverteilung nach DIN
18123 bestimmt, es wurde der Wasserdurchlässigkeitsbeiwert nach Kaubisch berech-
net und es wurde der Wasserdurchlässigkeitsbeiwert in der Triaxialzelle nach DIN
18130 bei dichter Materiallagerung (Einbau des Materials mit Proctordichte) bestimmt.
Ferner wurde in den Bohrungen RKS 1 bis RKS 3 sowie RKS 5 und RKS 6 ein Versi-
ckerungsversuch mit fallender Druckhöhe durchgeführt. Die Ergebnisse der Laborver-
suche liegen in der Anlage 3 (9 Seiten) diesem Schreiben bei. Für die entnommenen
Bodenproben ergaben sich die folgenden Durchlässigkeit.
Probenbe-zeichnung
Durchlässigkeit nach Kaubisch
Durchlässigkeits-beiwert nach DIN
18130
Versickerungsversuch mit fallender Druckhöhe
RKS 1 1,3 x 10-5
m/s 1,1 x 10-6
m/s 8,0 x 10-6
m/s
RKS 2 1,4 x 10-5
m/s 4,0 x 10-6
m/s 6,9 x 10-5
m/s
RKS 3 1,8 x 10-5
m/s 3,0 x 10-6
m/s 6,3 x 10-5
m/s
RKS 5 5,6 x 10-5
m/s 3,9 x 10-6
m/s 9,6 x 10-5
m/s
RKS 6 / / 7,8 x 10-6
m/s
Entwurf
Stand O
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Hinweise zur Versickerung vom 2. Mai 2017 Seite 9
Die Entnahmetiefe der Laborproben lag bei allen Bohrungen zwischen 3,0 m und 5,0 m
unter GOK. Die Versickerungsversuche wurden im Tiefenhorizont zwischen 4 m und
5 m unter GOK durchgeführt.
Die Durchlässigkeit der Proben variieren speziell im Grundwasserbereich. Dies wird
darauf zurückgeführt, dass die Lagerungsdichte bei der Berechnung der Durchlässig-
keit auf Basis der Kornverteilung nach Kaubisch eher von einer lockeren Lagerung
ausgeht, die Ermittlung der Durchlässigkeit in der Triaxialzelle bei dichter Lagerung er-
folgte.
Es wird daher bei der Versickerung des Wassers für eine Dimensionierung von Versi-
ckerungsrigolen eine Wasserdurchlässigkeit von 5 x 10-6 m/s empfohlen. Ggfs. sollte
direkt an den Versickerungspunkten nochmals ein Versickerungsversuch durchgeführt
werden, nachdem die Lage festgelegt wurde.
Das grundsätzliche Konzept bzw. die Genehmigungsfähigkeit muss zunächst beim
Regierungspräsidium Darmstadt abgefragt und abgestimmt werden. Aufgrund eventu-
ell steigendender Grundwasserverhältnisse ist dabei auch eine Lösung für den Anstieg
des Grundwassers auf den Bemessungswasserstand für das anfallende Nieder-
schlagswasser zu berücksichtigen.
Grundsätzlich gelten für die Bemessung und Ausführung von Versickerungsanlagen
die Angaben in dem ATV - Arbeitsblatt A 138, Bau und Bemessung von Anlagen zur
dezentralen Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser un-
ter Berücksichtigung des Merkblattes DWA-M 153, Handlungsempfehlungen zum Um-
gang mit Regenwasser unter Berücksichtigung eines Abstandes zum mittleren höchs-
ten Grundwasser von 1 Meter.
Dipl.-Ing. Markus Averkamp Dr.-Ing. Tilman Westhaus
Entwurf
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RKS … Kleinrammbohrung ∅ 50 mm DPH .... Sondierung mit der schweren Rammsonde
Auftraggeber: Konzeptbau Betreuungsge-sellschaft mbH Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Projekt: Bauvorhaben Wilhelm-Leuschner-Straße
64347 Griesheim
Lageskizze
ohne Maßstab Bericht vom 2. Mai 2017 Projekt Nr.: 173979 Anlage 1
Baugrundinstitut Dr.-Ing. Westhaus GmbH
An der Helling 32 55252 Mainz – Kastel
Telefon: 06134 / 180 457 Telefax: 06134 / 180 458
RKS 1
DPH 1
RKS 2
RKS 3
RKS 4
RKS 6
RKS 5
DPH 2
Schnitt 2.2
Schnitt 2.1
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4-2
01
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17
39
79
.bo
p
+0,00
0,08
0,15
0,60
1,50
1,80
2,60
4,80
5,60
6,00
7,00
-7,00
6,00 GW
12.4.2017
+0,00
0,20
0,40
0,80
4,50
6,40
7,00
-7,00
6,40 GW
12.4.2017
+0,00
0,20
0,50
0,90
5,20
6,10
6,70
6,90
7,00
-7,00
6,10 GW
12.4.2017
+0,00
0,20
0,50
1,10
5,40
6,20
7,00
-7,00
6,20 GW
12.4.2017
RKS 1
Auffüllung (Pflaster)
Auffüllung (Splitt)
Auffüllung (Kies, stark
sandig, schwach schluffig,
Oberbau)
Auffüllung (Sand, schwach
schluffig, schwach
feinkiesig)
Auffüllung (Sand, schwach
schluffig)
Auffüllung (Sand, schwach
feinkiesig)
Fein- bis Mittelsand
Feinkies, stark sandig
Feinsand, schwach
feinkiesig
Feinsand, naß
0,08
0,07
0,45
0,90
0,30
0,80
2,20
0,80
0,40
1,00
RKS 2
Grasnarbe, Oberboden
Auffüllung (Sand, schluffig,
organisch, schwach kiesig,
o = Wurzeln)
Auffüllung (Sand, schwach
kiesig, g' =
Ziegelbröckchen)
Feinsand
Fein- bis Mittelsand
Feinsand, schwach
schluffig, naß
0,20
0,20
0,40
3,70
1,90
0,60
RKS 3
Grasnarbe, Oberboden
Auffüllung (Sand, organisch,
schwach schluffig, schwach
kiesig, o = Wurzeln, g' =
Ziegelbröckchen)
Auffüllung (Sand, schwach
schluffig, schwach organisch,
o = feine Wurzeln)
Feinsand
Feinsand, schwach feinkiesig
Feinsand, schwach schluffig,
naß
Feinsand, schluffig, naß
Mittelsand, naß
0,20
0,30
0,40
4,30
0,90
0,60
0,20
0,10
RKS 4
Grasnarbe, Oberboden
Auffüllung (Sand, organisch,
schwach schluffig, schwach
kiesig, o = Wurzeln, g' =
Kohlebröckchen)
Auffüllung (Sand, schwach
schluffig, schwach organisch,
o' = Wurzeln)
Feinsand
Feinsand, schwach feinkiesig
Feinsand, schwach schluffig,
naß
0,20
0,30
0,60
4,30
0,80
0,80
0,00
-1,00
-2,00
-3,00
-4,00
-5,00
-6,00
-7,00
GOK
Bauvorhaben:
Wilhelm-Leuschner-Straße 47-6164347 Griesheim
Planbezeichnung:
BohrpprofileSchnitt 1-1
Plan-Nr: 2.1
Maßstab: 1:50
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Averkamp
Projekt-Nr: 6117-686/249-173979
Datum: 12.4.2017
BaugrundinstitutDr.-Ing. Westhaus GmbH
An der Helling 32
55252 Mainz-Kastel
Tel.: 06134 / 180457
Fax: 06134 / 180 458
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17
39
79
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N10
10 20 30 40
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00 7,00
45
51
9/10cm
+0,00
DPH 1
6,30 GW
12.4.2017
+0,00
0,20
0,60
0,80
1,20
5,60
6,00
7,00
-7,00
6,00 GW
12.4.2017
N10
10 20 30 40
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00 7,00
45
52
51
57
26/10cm
+0,00
DPH 2
6,05 GW
12.4.2017
+0,00
0,08
0,40
0,60
0,70
0,80
1,50
5,50
5,80
-5,80
RKS 5
Grasnarbe, Oberboden
Auffüllung (Sand, schwach schluffig,
schwach organisch, sehr schwach
kiesig, g'' = Ziegel)
Auffüllung (Kies, sandig, schwach
steinig, x' = Sandstein, Beton)
Sand, schwach schluffig, schwach
organisch, o' = einzelne Wurzeln
Feinsand
Feinsand, schwach schluffig
Feinsand, schluffig, naß
0,20
0,40
0,20
0,40
4,40
0,40
1,00
RKS 6
fest
Auffüllung (Pflaster)
Auffüllung (Sand, schwach kiesig)
Auffüllung (Kies, stark sandig,
schwach schluffig, Schotter)
Auffüllung (Sand, schluffig, schwach
kiesig)
Auffüllung (Sand, kiesig, schwach
schluffig, g = Bauschutt, Ziegel,
Splitt)
Sand, schluffig
Feinsand
Feinsand, schwach feinkiesig
0,08
0,32
0,20
0,10
0,10
0,70
4,00
0,30
0,00
-1,00
-2,00
-3,00
-4,00
-5,00
-6,00
-7,00
-8,00
GOK
Bauvorhaben:
Wilhelm-Leuschner-Straße 47-6164347 Griesheim
Planbezeichnung:
Bohrpprofile + SondierdiagrammeSchnitt 2-2
Plan-Nr: 2.2
Maßstab: 1:50
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Averkamp
Projekt-Nr: 6117-686/249-173979
Datum: 12.4.2017
BaugrundinstitutDr.-Ing. Westhaus GmbH
An der Helling 32
55252 Mainz-Kastel
Tel.: 06134 / 180457
Fax: 06134 / 180 458
Entwurf
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Anlage 3
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Gutachtliche Stellungnahme
Objekt: Neubau eines Supermarktes und von 55 Wohnungen Wilhelm-Leuschner-Straße 47 bis 61
64347 Griesheim
Gegenstand: Baugrund und Gründung, Deklarationsanalytik
Bauherr: Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Datum: 9. Juni 2017
Textseiten: 17
Anlagen: 6 (3 Pläne und 15 Seiten)
Projektnummer: 6117 – 686 / 249 – 173979
Baugrundinstitut Dr.-Ing. Westhaus GmbH, An der Helling 32, 55252 Mainz-Kastel Telefon: 06134 / 180 457, Telefax: 06134 / 180 458, www.baugrund-biw.de
Entwurf
Stand O
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Neubau eines Supermarktes und 55 Wohnungen mit Tiefgarage, Griesheim Baugrundgutachten vom 9. Juni 2017 Seite 1
Inhaltsverzeichnis
1 Vorgang ...................................................................................................... 2
2 Unterlagen .................................................................................................. 2
3 Bauvorhaben ............................................................................................... 2
4 Durchgeführte Untersuchungen .................................................................. 3
5 Baugrundaufbau .......................................................................................... 4
6 Grundwasser und potentielle Versickerungsmöglichkeit .............................. 6
7 Bodenklassen und erdstatische Rechenwerte ............................................. 8
8 Gründung .................................................................................................... 9
9 Baugrube .................................................................................................. 12
10 Trockenhaltung der Baugrube und des Bauwerks ..................................... 15
11 Verkehrsflächen ........................................................................................ 16
12 Ergebnis der umwelttechnischen Untersuchungen .................................... 16
13 Sicherung der Nachbarbebauung .............................................................. 17
Entwurf
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Neubau eines Supermarktes und 55 Wohnungen mit Tiefgarage, Griesheim Baugrundgutachten vom 9. Juni 2017 Seite 2
1 Vorgang Die Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH, Friedensplatz 12 in 64283 Darmstadt
plant an der Wilhelm-Leuschner-Straße in 64347 Griesheim den Neubau eines Super-
markts sowie von 55 Wohnungen oberhalb einer Tiefgarage mit Stellplätzen für 139
PKW. Von der Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH wurde die Baugrundinstitut
Dr.-Ing. Westhaus GmbH beauftragt, den Baugrund im Bereich der Neubebauung zu
erkunden, zu Baugrund und Gründung der Gebäude sowie zur orientierenden, abfall-
technischen Deklaration des anfallenden Erdaushubs Stellung zu nehmen. Ferner sind
Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens zu treffen. Diese sind
allerdings nicht Gegenstand dieses Berichts, sondern werden in einem gesonderten
Bericht erfasst.
2 Unterlagen
• Unterlagen der Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH, Friedensplatz 12 in
64283 Darmstadt
• Auszug aus dem Geoportal Hessen, Maßstab 1:1.000, Stand 22. Februar 2017
und 8. März 2017 jeweils mit Eintragung des Plangebietes
• Leitungspläne der e-Netz Südhessen, E-Mail vom 31. März 2017
• Grundriss Tiefgarage, Grundriss Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Oberge-
schoss, Staffelgeschoss, Dachaufsicht, Maßstab 1:200, Stand 7. März 2017
• Fassade A-A, E-E und Schnitt B-B, Schnitt C-C, D-D- F-F, Schnitt E-E., H-H, K-
K, Fassade I-I, Schnitt J-J, Maßstab 1:200, Stand 7. März 2017
• Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen - Zuordnungswerte Boden“ Stand 15.Mai
2009,
• LAGA TR 2004, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen
Reststoffen / Abfällen –Technische Regeln – TR Boden, Stand 5.11.2004
• Geologische Karte von Hessen, Blatt 6117, Darmstadt mit Erläuterungen
3 Bauvorhaben
Das zu untersuchende Gelände befindet sich in 64347 Griesheim. Es handelt sich um
eine Fläche, die im Norden durch die Wilhelm-Leuschner-Straße, im Osten durch die
Friedrich-Ebert-Straße, im Westen durch die August-Bebel-Straße und im Süden durch
angrenzende Grundstücke teilweise bebaut, teilweise unbebaut, begrenzt wird. Das
Baufeld ist speziell im nördlichen Teil parallel zur Wilhelm-Leuschner-Straße sowie
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Neubau eines Supermarktes und 55 Wohnungen mit Tiefgarage, Griesheim Baugrundgutachten vom 9. Juni 2017 Seite 3
auch im östlichen Teil parallel zur Friedrich-Ebert-Straße sowie östlich der August-
Bebel-Straße mit Gebäuden bebaut, die rückgebaut werden sollen.
Die Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH plant auf dem so frei gewordenen
Grundstück an der Wilhelm-Leuschner-Straße 47 bis 61, 64347 Griesheim, Flurstücke
730/, 730/2, 732/1, 738/1, 743/17 und 743/25 den Neubau eines Supermarktes und 55
Wohnungen auf einer Tiefgarage mit 139 PKW Stellplätzen. Das Untergeschoss mit
der Tiefgarage, den Mieterkellern sowie der Erschließungsinfrastruktur erstreckt sich
weitgehend über das gesamte Baufeld. Rampen in das Untergeschoss sind jeweils an
der August-Bebel-Straße und an der Friedrich-Ebert-Straße geplant. Die erdgeschos-
sige Bebauung springt im Osten und Westen zur Anlage von Parkflächen bereits von
den Grundstücksgrenzen ein. Oberhalb des Erdgeschoss sind einzelne Baukörper pa-
rallel zur Wilhelm-Leuschner-Straße, an der Friedrich-Ebert-Straße nördlich der Haus-
nummer 61, ferner etwa mittig im südlichen Baufeld sowie östlich des Gebäudes Au-
gust-Bebel-Straße 4 geplant. Diese Baukörper sind viergeschossig, zweigeschossig
mit Staffelgeschoss sowie dreigeschossig mit Staffelgeschoss geplant.
Die Ebene ± 0,00 ist zu 97,21 mNN, die Höhe des Kellergeschossfußbodens zu 93,5
mNN angegeben. Die Gründungssohle liegt bei Ansatz einer Bodenplatte von 20 cm
Dicke und einer Fundamenteinbindung von 60 cm ab Oberkante Bodenplatte bei etwa
92,6 mNN, im Bereich von Aufzugsunterfahrten etwa bei 92 mNN. Die Geländehöhen
im Baufeld bewegen sich etwa zwischen 97,1 mNN und 96,4 mNN. Das Bauwerk bin-
det somit bis ca. 4,3 m in das Gelände, im Bereich von Aufzugsunterfahrten entspre-
chend tiefer in das Gelände ein.
Genauere und weitere Angaben zu den Gründungshöhen sowie detailliert vermasste
Pläne liegen derzeit noch nicht vor.
4 Durchgeführte Untersuchungen
Am 12. April 2017 wurden auftragsgemäß zur Baugrunderkundung sechs Kleinramm-
bohrungen mit der Rammkernsonde ∅ 50 mm (RKS 1 bis RKS 6) und zwei Sondierun-
gen mit der schweren Rammsonde DIN 4094-3 bzw. nach DIN EN ISO 22476-2 (DPH
1 und DPH 2) bis maximal 7 m unter die Geländeoberkante (GOK) abgeteuft. Die Boh-
rung RKS 6 wurde in 5,8 m unter der GOK abgebrochen, da kein Bohrfortschritt mehr
zu erzielen war.
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Neubau eines Supermarktes und 55 Wohnungen mit Tiefgarage, Griesheim Baugrundgutachten vom 9. Juni 2017 Seite 4
Die Bohr- und Sondieransatzpunkte wurden lagemäßig eingemessen und höhenmäßig
auf die GOK bezogen. Die Ansatzpunkte sind in der Lageskizze, Anlage 1, die Bohr-
profile in den Anlage 2.1 und 2.2 als Schnitte dargestellt.
Aus den Bohrungen RKS 1 bis RKS 6 wurden Bodenproben aus der Auffüllung und
aus dem anstehenden Boden entnommen. Daraus wurden aus der Auffüllung die Pro-
be MP-A und aus dem anstehenden Boden, die Probe MP-B gebildet. Die Proben wur-
den der Wessling GmbH zur Analyse auf die Parameter des Merkblattes „Entsorgung
von Bauabfällen – Zuordnungswert Boden“ übergeben.
Die Entnahmebohrungen und -tiefen der Proben sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen:
Bezeichnung der Probe Entnahmebohrung Entnahmetiefe
MP-A RKS 1 bis RKS 6 0,1 m bis 2,6 m unter GOK
MP-B RKS 1 bis RKS 6 0,8 m bis 3,5 m unter GOK
Die Analyseergebnisse liegen in der Anlage 3, die Gegenüberstellungen von Analyse-
und Zuordnungswerten in der Anlage 4 und die Probenahmeprotokolle in der Anlage 5
diesem Bericht bei.
Zusätzlich wurden aus den Bohrungen RKS 1, RKS 2, RKS 3 und RKS 5 Proben zwi-
schen 3 m und 5 m unter der GOK entnommen. Diese Bodenproben wurden der GTU
Cetinkaya GmbH zur Ermittlung der Kornverteilung nach DIN 18123-5 übergeben. Die
Kornverteilungen liegen in der Anlage 6 diesem Bericht bei. Es wurden ferner Versicke-
rungsversuche durchgeführt. Diese Ergebnisse werden in einem zusätzlichen Bericht
mit Angabe der Durchlässigkeiten, etc. dargestellt.
5 Baugrundaufbau Nach der geologischen Karte von Darmstadt stehen im Projektgebiet Sande aus Flug-
sanddünen sowie flach ausgebreiteter Flugsand an.
Nach unseren Untersuchungen ergibt sich folgender Baugrundaufbau:
In allen Bohrung RKS 1 bis RKS 6 wurde zunächst unter Pflastersteinen inklusive
Oberbau (RKS 1 und RKS 6) bzw. unter der Grasnarbe und dem Oberboden (RKS 2
bis RKS 4) aufgefüllter Boden erkundet. Hierbei handelt es sich um schluffigen, teilwei-
se schwach kiesigen Sand der oberflächennah auch mit Wurzeln durchsetzt ist. Die
kiesigen Beimengungen werden von Ziegelbröckchen und weiteren Bauschuttanteilen
gebildet. In der Bohrung RKS 5 wurden größere Bauschuttreste zwischen 0,6 m und
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Neubau eines Supermarktes und 55 Wohnungen mit Tiefgarage, Griesheim Baugrundgutachten vom 9. Juni 2017 Seite 5
0,8 m unter der GOK erbohrt. Die tiefste Unterkante der Auffüllung wurde im Bereich
der Bohrung RKS 1 bei 2,6 m unter der GOK erkundet. Hierbei handelt es sich wahr-
scheinlich um Arbeitsraumverfüllungen der ehemaligen Baugrube.
Im gesamten Baufeld ist jeweils bis zu den Gründungssohlen der Bestandsgebäude,
der Kanäle und Leitungen mit aufgefüllten / umgelagerten Böden zu rechnen.
Die Auffüllung wird von Sanden als Fein- und Mittelsande mit schwach schluffigen bis
schluffigen Anteilen unterlagert, vereinzelt wurden feinere Wurzeln bis in eine Tiefe von
1,0 m unter GOK erbohrt. Die Körnung der Sande wird nach unten in der Regel gröber.
Innerhalb der Sande treten vereinzelt feinkiesige Beimengungen, teilweise auch sandi-
ge Feinkieslagen auf. Nach den ermittelten Kornverteilungen in den Bohrungen RKS 1,
RKS 2, RKS 3 und RKS 5 handelt es sich bei dem anstehenden Boden um schwach
mittelsandigen bis mittelsandigen, schwach schluffigen Feinsand. Die Kornverteilungen
liegen in der Anlage 6 diesem Bericht bei.
Die Sande sind je nach Höhenlage der Bohrung auf dem Grundstück ab 6 m unter dem
Ansatzpunkt nass. Die Unterkante der Sande wurde im Rahmen der Baugrunderkun-
dungen nicht erbohrt.
Die Sondierungen mit der schweren Rammsonde DIN 4094-3 bzw. nach DIN EN ISO
22476-2 bestätigen die Bohrergebnisse. Im Bereich des oberen Meters sind das aufge-
füllte Material und die Sande meist locker, darunter mitteldicht bis dicht sowie dicht ge-
lagert.
Für weitere Details wird auf die Bohrprofile und Sondierdiagramme in den Anlage 2.1
und 2.2 verwiesen. Nachfolgend ist das Bohrgut der RKS 3 abgebildet.
Bohrgut der Bohrung RKS 3; exemplarisch
GOK
- 7 m
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6 Grundwasser und potentielle Versickerungsmöglichkeit Das Grundwasser wurde am 12. April 2017 zwischen 6,0 m und 6,4 m unter dem jewei-
ligen Bohransatzpunkt eingemessen. Eine längerfristige Einmessung konnte nicht er-
folgen, da die Bohrlöcher nach dem Ziehen des Sondiergestänges zugefallen sind.
Zusätzlich ist örtlich mit Schichtwasser über schluffigeren und tonigen Bereichen inner-
halb der Sande zu rechnen.
Vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gibt es
für das Hessische Ried folgende Empfehlung für die Planung von Bauwerken sowie die
Prognose für die Situation bestehender Bauwerke.
"Die höchsten seit 1950 beobachteten Grundwasserstände in dem jeweiligen Pla-
nungsgebiet können mit Hilfe der drei Karten April 1957, 1988 und 2001 bestimmt wer-
den. Dort, wo 1957 schon eine Beeinflussung durch Brunnen vorlag, ist mit noch höhe-
ren Wasserständen zu rechnen. Die Beträge können aus historischen Ganglinien der
Wasserstände festgestellt oder mit Hilfe von Grundwassermodellen berechnet werden.
Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Grundwasserentnahmen für die Wasserversor-
gung in absehbarer Zeit eingestellt oder erheblich verringert werden, und somit besteht
keine akute Vernässungsgefahr für bestehende Bauwerke, die im April 2001 und ganz
im Süden im Februar 2003 trocken geblieben waren."
Nach den Ausschnitten der vorliegenden Onlinekarten ergeben sich danach für die
Jahre 1957, 1988 und 2001 Höchstwasserstände zwischen 93,5 mNN und 89,5 mNN.
Grundwasserhöhengeleichen im April 1957 - hoher Grundwasserstand
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Grundwasserhöhengeleichen im April 1988 - hoher Grundwasserstand
Grundwasserhöhengeleichen im April 2001 - hoher Grundwasserstand
Quelle: hessisches Landesamt für Natur, Umwelt und Geologie, Grundwasseronlinekarten
Es wird darauf basierend ein Bemessungswasserstand von 94,5 mNN für die Ab-
dichtung des Gebäudes empfohlen. Der Bauwasserstand weicht derzeit um mehrere
Meter von diesem Bemessungswasserstand ab und wird nach vorliegenden Prognosen
auch weiterhin davon abweichen, solange Grundwasserentnahmen im Projektgebiet
erfolgen.
Hinsichtlich der Zulassung von umweltverträglichen Einleitungen (Infiltrationen) von
aufbereitetem Oberflächenwasser in das Grundwasser muss dieses mit dem Regie-
rungspräsidium Darmstadt abgestimmt werden. Dies wird generell positiv gesehen, da
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durch die Infiltration von Oberflächenwasser die Grundwasserstände stabilisiert und
damit die öffentliche Trinkwasserversorgung langfristig gesichert und die ökologischen
Verhältnisse gefestigt werden können. Wichtig ist allerdings, dass die Grundwasser-
qualität durch Infiltration nicht verschlechtert wird und dadurch bei klimatisch bedingten
hohen Grundwasserständen keine Schäden entstehen. Dies ist entsprechend bei der
Beantragung, Planung und beim Bau der Anlagen zu berücksichtigen. Grundsätzlich
gelten für die Bemessung und Ausführung von Versickerungsanlagen die Angaben in
dem ATV - Arbeitsblatt A 138, Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Ver-
sickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser unter Berücksichti-
gung des Merkblatts DWA-M 153, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regen-
wasser unter Berücksichtigung eines Abstandes zum mittleren höchsten Grundwasser
von 1 Meter. Dies kann beim gemessenen Grundwasserstand ab 6 m unter der GOK
problemlos eingehalten werden, bei Ansatz des Bemessungswasserstandes ist der
Abstand jedoch nach dem vorhandenen Planungsstadium nicht einzuhalten.
7 Bodenklassen und erdstatische Rechenwerte Auf der Basis der vorliegenden Unterlagen, Angaben in der Literatur sowie unseren Er-
fahrungen gelten folgende Bodenklassen und erdstatische Rechenwerte:
Oberboden / Auffüllung
Bodengruppe nach DIN 18 196 A (GW, GE, SW, SE, SU*, UL) Bodenklasse nach DIN 18 300 1, 3 bis 5
bei Bauschutt und Bauwerksresten 6, 7
Wichte unter Auftrieb cal γ´ = 18 kN/m³
Ersatzreibungswinkel cal ϕE = 30°
Steifemodul cal Es = 20 MN/m²
Quartäre Sande und Kiese
Bodengruppe nach DIN 18 196 SW, GW, GE, SE, GU, SU, SU* Bodenklasse nach DIN 18 300 3 bis 5
bei Basisgeröllen 6, 7
Feuchtwichte cal γ = 19 kN/m³
Wichte unter Auftrieb cal γ´ = 11 kN/m³
Reibungswinkel cal ϕ´ = 35°
Steifemodul cal Es = 80 MN/m²
Dynamischer Steifemodul cal ES,dyn. 120 MN/m²
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Homogenbereiche Erdarbeiten DIN 18300
Auffüllung
Korngrößenverteilung Inhomogenes Gemenge aus Steinen, ggfs. sogar Blöcken und massives Mauerwerk, und alle Boden-
arten von Kies bis Schluff, Die Massenanteile der einzelnen Bodenarten kön-nen nicht angegeben werden, da diese innerhalb
der Auffüllung stark schwanken Undränierte Scherfestigkeit Die bindigen Schichten innerhalb der Auffüllung
weisen undränierte Scherfestigkeiten bis 80 kPa Wassergehalt Zumeist zwischen 10 % und 30 % Konsistenzzahl und Plastizität Die Konsistenzzahlen und Plastizitäten innerhalb
der bindigen Bereiche schwanken je nach Schluff- und Tongehalt stark
Lagerungsdichte locker bis mitteldicht Sande und Kiese
Korngrößenverteilung Kiesanteil 0 % bis 20 % Sandanteil 30 % bis 90 % Schluffanteil 0 % bis 30 %
Tonanteil 0 % bis 5 % Organischer Anteil 0 % bis 2 % Undränierte Scherfestigkeit entfällt Wassergehalt zumeist zwischen 10 % und 20 %, innerhalb des
Grundwassers wassergesättigt Konsistenzzahl und Plastizität entfällt Lagerungsdichte mitteldicht, mitteldicht bis dicht
Homogenbereiche Bohrarbeiten DIN 18301
Siehe Homogenbereiche Erdarbeiten DIN 18300, zusätzliche Angaben:
Auffüllung
Abrasivitätskoeffizient LAK LAK von 100 g/t bis 500 g/t Quartäre Sande und Kiese
Abrasivitätskoeffizient LAK LAK von 50 g/t bis 250 g/t Die Ortsmitte von Griesheim in Hessen gehört zur Erdbebenzone 1 zur Untergrund-
klasse S sowie zur Baugrundklasse C. Dies ist bei etwaigen statischen Nachweisen zu
berücksichtigen.
8 Gründung
8.1 Gründung der Wohngebäude inklusive Tiefgaragen
Die Gründung der Gebäude kann über Bodenplatten erfolgen.
Die Ebene ± 0,0 ist zu 97,21 mNN angegeben. Die Gründungssohle liegt bei Ansatz
einer 30 cm dicken Bodenplatte und Sauberkeitsschicht bei etwa 92,9 mNN, im Be-
reich von Aufzugsunterfahrten etwa bei 92 mNN. Die Geländehöhen im Baufeld bewe-
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gen sich etwa zwischen 97,1 mNN und 96,4 mNN. Das Bauwerk bindet somit bis ca. 4
m in das Gelände, im Bereich von Aufzugsunterfahrten entsprechend tiefer in das Ge-
lände ein. Die Gründungssohlen liegen damit in den mindestens mitteldichten Sanden.
Zur Vordimensionierung der Bodenplatte kann unter Berücksichtigung der Aushubent-
lastung auf Basis von zunächst grob abgeschätzten Lasten ein Bettungsmodul von
18 MN/m³ angesetzt werden, der auf einem 1 m breiten Streifen an den freien Rändern
auf 20 MN/m³ erhöht werden kann.
Für die nicht überbauten bzw. nur eingeschossig überbauten Tiefgaragenteile kann ein
Bettungsmodul von 25 MN/m³ angesetzt werden, der auf einem 1 m breiten Streifen an
den freien Rändern auf 30 MN/m³ erhöht werden kann.
Für die Berechnungen der Bodenplatten nach dem Steifemodulverfahren kann ein
Steifemodul von 80 MN/m² angesetzt werden.
Die Setzungen werden nach unserer ersten überschlägigen Berechnung ca. 1,5 cm
nicht überschreiten. Die Setzungsdifferenzen zwischen den überbauten und nicht
überbauten Gebäudeteilen liegen bei etwa 1 cm. Dies ist bei der Konstruktion zu be-
rücksichtigen.
Für eine Gründung über Einzel- und Streifenfundamente können bei einer
Fundamenteinbindung von mindestens 0,6 m und einer Gründung im Sand für die Vor-
dimensionierung in Abhängigkeit von der Fundamentbreite eine zulässige Bodenpres-
sung σzul (charakteristischer Wert) angesetzt werden für die Streifenfundamente von
Fundamentbreite σzul erwartete Setzungen
60 cm 320 kN / m² < 1,0 cm
80 cm 360 kN / m² < 1,0 cm
100 cm 400 kN / m² ~ 1,0 cm
120 cm 420 kN / m² < 1,5 cm
für die Einzelfundamente mit einem Seitenverhältnis von a/b = 1 von
Fundamentbreite σzul erwartete Setzungen
60 cm 390 kN / m² < 1,0 cm
80 cm 420 kN / m² < 1,0 cm
100 cm 440 kN / m² < 1,0 cm
120 cm 460 kN / m² < 1,0 cm
Geneigte oder außermittige Lasten sind gemäß DIN 1054 zu berücksichtigen. Für den
Ansatz der Bemessungswerte (design Werte) können die oben aufgeführten Werte mit
dem Faktor 1,4 multipliziert werden.
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8.2 generelle Hinweise zur Gründung
Grundsätzlich handelt es sich bei den angegebenen Berechnungsgrößen zunächst um
Richtwerte, die auf dem vorgefundenen Boden und seiner ermittelten Lagerungsdichte
und den auf Basis der jetzigen Planunterlagen von uns abgeschätzten Lasten beruhen.
Sobald konkretere Planunterlagen als die derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen
vorliegen, möglichst mit einem Höhenplan des Geländes, vermaßte Pläne sowie die
Lastenpläne bzw. Berechnungen der Bodenplatte mit ausgewiesenen Verformungen
kann auf Basis der durchgeführten Erkundungen in Abstimmung mit dem Tragwerks-
planer eine endgültige Angabe der Bettungsmodule, etc. erfolgen. Es wird daher um
Vorlage der Ergebnisse der Bettungsmodulberechnung der Bodenplatten bzw. um Vor-
lage der Fundament- und Lastenpläne gebeten, um die o.g. Werte prüfen zu können
und die Kennwerte zu bestätigen bzw. ggfs. noch zu modifizieren. Erst in Kenntnis der
genauen Lasten etc. können genaue Angaben zu den Setzungen und Setzungsunter-
schieden gemacht werden. Die weitere Einschaltung des Baugrundsachverständigen
zur Bewertung der geplanten Gründung wird empfohlen.
Bauwerksreste müssen bis mindesten 0,5 m unter die Gründungssohlen rückgebaut
werden, Auflockerungen sind durch intensive Verdichtungsarbeit rückgängig zu ma-
chen. Die Gründungssohlen in den Sanden sind intensiv auf 103 % Proctordichte
nachzuverdichten. Dies ist z.B. durch zwei statische Plattendruckversuche je Gebäude
nach DIN 18134 oder gleichwertige Verfahren nachzuweisen. Es ist ein EV2-Wert von
mehr als 60 MN/m² bei einem Verhältniswert von EV2/EV1 ≤ 2,2 nachzuweisen, sofern
durch den Tragwerksplaner keine höheren Werte gefordert werden. Bei den Versuchen
ist zu berücksichtigen, dass der Sand nicht seitlich unter der Lastplatte ausweichen
kann. Ggfs. muss der Prüfbereich durch 5 cm bis 10 cm Schotter oder Recyclingmate-
rial flächig stabilisiert werden.
Fehlende Aufbauhöhe kann mit an anderer Stelle ausgehoben Sand lagenweise aufge-
füllt werden. Alternativ sind gut abgestufter Schotter oder Recyclingmaterial ohne
Fremdstoffe der Körnung z.B. 0/45 mm zu verwenden. Das Aufbaumaterial ist in den
bindigen Bereichen durch ein Geovlies vom Boden zu trennen. Ggfs. aufgeweichte Be-
reiche etwa bei Schlufflinsen sind durch Magerbeton zu ersetzen. Die Einheitspreise
für Magerbeton und Schotter / Recyclingmaterial sind beim Erd- bzw. Rohbauunter-
nehmen direkt abzufragen.
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Voraussetzung für die Gründungen ist, dass die Gründungssohlen in mind. mitteldicht
gelagerten Sanden liegen. Es wird dringend eine Abnahme der Gründungssohlen
durch den Baugrundsachverständigen empfohlen
9 Baugrube
Für die Herstellung der Baugrube ist generell die DIN 4124 zu berücksichtigen.
Fundamentgräben können bis zu einer Tiefe von 1,25 m senkrecht geböscht herge-
stellt werden. Tiefere Baugruben können in den Sanden ab der Geländeoberkante mit
einem Böschungswinkel von 45° geböscht werden, wenn die örtlichen Randbedingun-
gen wie Grenzabstände, Nachbarbebauungen, Leitungen, etc. dies zu lassen. Alle Bö-
schungsoberflächen sind mit Baufolien abzudecken, diese sind zu sichern.
Aufgrund der Grenzbebauung wird parallel zu den angrenzenden Straßen ggfs. auch
an den Grundstücksgrenzen je nach Abstimmung mit den Nachbarn sowie den Grenz-
abständen ein Verbau z. B. in Form einer Trägerbohlwand erforderlich.
Die Baustelleneinrichtung und der Kranstandort sind bei der Planung der Baugrube zu
berücksichtigen.
In verformungsempfindlichen Bereichen ist der Verbau verformungsarm zu konstruie-
ren und auf einen erhöhten aktiven Erddruck (½ Ea + ½ E0) zu bemessen. Der Verbau
muss ausreichend tief in die Sande einbinden. Die Ermittlung der Einbindetiefe ergibt
sich aus der Verbaustatik. Der verformungsarme Verbau muss rückverankert werden.
In nicht verformungsempfindlichen Bereichen kann der Verbau auf aktiven Erdruck di-
mensioniert werden.
Für die Bemessung und Ausführung von Ankern gilt grundsätzlich die DIN EN 1537
sowie die DIN 1054, ferner die DIN 4125. Nach den Erfahrungen aus Eignungsprüfun-
gen in der näheren Umgebung ist bei einer Anordnung der Verpressstrecken in den
Sanden eine zulässige Ankerkraft bis 350 kN bei einer Ankerneigung unter mindestens
25° in Abhängigkeit vom gewählten Verfahren und bei einer Bemessung auf erhöhten
aktiven Erddruck anzusetzen. Die Anker müssen zweifach nachverpresst werden.
Es wird empfohlen, für das zur Ausführung kommende Ankerkonzept eine Eignungs-
prüfung in Anlehnung an DIN EN 1537, Anhang E unter Aufsicht des Bodengutachters
durchführen zu lassen. Für alle Anker ist eine Abnahmeprüfung nach DIN EN 1537,
Anhang E durchzuführen. Eine Ankergenehmigung ist rechtzeitig bei der Stadt Gries-
heim bzw. den Eigentümern der angrenzenden, betroffenen Grundstücke einzuholen.
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Für die Berechnung und die Ausführung des Baugrubenverbau sind die einschlägigen
Vorschriften insbesondere die DIN 1054, DIN EN 1536, DIN EN 1537, DIN 4085, DIN
4123, DIN 4124 sowie die Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB) zu
beachten. Während der Herstellung der Bohrungen für die Trägerbohlwand ist die
Schichtenfolge zu dokumentieren. Bei der Herstellung der Bohrungen unterhalb des
Grundwassers ist mit ausreichendem Wasserüberdruck innerhalb der Verrohrung zu
arbeiten, ein ausreichendes Voreilen der Verrohrung ist sicherzustellen. Vor dem Beto-
nieren der Pfahlfüße ist die Bohrlochsohle zu reinigen. Die Sohle der Träger darf nicht
in weichen oder sogar breiigen Schichten liegen.
Für den Nachweis der vertikalen Tragfähigkeit der Bohlträger mit ausbetoniertem Fuß
können als zulässige Mantelreibung qs,k = 0,12 MN/m² für die Sande angesetzt werden.
Beim Pfahlspitzenwiderstand können die Mittelwerte der Tabelle B.1 und B.2 angesetzt
werden, d.h. die Werte für qc = 15 für den Sand sind linear zu interpolieren. Die Set-
zungen werden nach derzeitigem Kenntnisstand bei etwa 1,5 cm liegen. Das Teil-
sicherheitskonzept der DIN 1054 ist bei der Dimensionierung der Bohlwandträger zu
berücksichtigen. Der Ansatz der Mantelreibung muss mit dem Erddruckansatz überein-
stimmen.
Bei der Herstellung der Bohrungen sind in Anlehnung an die DIN EN 1536 Anhang A
und B die je nach Ausführungsart gelisteten Angaben und Pfahldaten schriftlich fest zu
halten. Bei nennenswerten Abweichungen des erbohrten Baugrundes gegenüber der
Beschreibung im Kapitel 5 ist der Baugrundsachverständige umgehend zu informieren.
Die Herstellung des Hohlraumes für den Bohlträger sollte bei dem anstehenden Boden
im Bohrverfahren hergestellt werden. Das Bohrgut der Anker kann z.B. mit Innen- oder
Außenspülung gefördert werden. Ein Arbeiten ohne Verrohrung ist nicht zulässig. Et-
waige Vorgaben der Zulassung des zur Ausführung kommenden Ankersystems sind zu
beachten.
Beim Bohren unterhalb des Wasserspiegels muss durch ausreichenden Überdruck
verhindert werden, dass Boden in den Hohlraum eintreibt. Das Bohrloch muss von
Bohrrückständen gesäubert werden.
Am bestehenden Sparkassengebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 47 bis 53 sowie am
Gebäude August-Bebel-Straße 4 ist zunächst zu prüfen, ob die Gründungssohle des
Neubaus mindestens 0,5 m oberhalb der dort vorhandenen Gründung liegt. Sofern dies
nicht der Fall ist werden hier Unterfangungsarbeiten erforderlich. Die Unterfangungsar-
beiten müssen gemäß der DIN 4123 abschnittsweise an einer Gebäudeseite begin-
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nend in maximal bis 1,25 m breiten Gräben erfolgen. Zwischen gleichzeitig hergestell-
ten Gräben ist ein Abstand von mindestens der dreifachen Breite eines Stichgrabens
einzuhalten. Eine sichere Kraftübertragung zwischen Unterfangungs- und Gründungs-
körper des Bestandsgebäudes muss sichergestellt werden. Hohlräume sind direkt mit
Quellbeton ggfs. Magerbeton kraftschlüssig zu verfüllen. Das Erreichen der Betonfes-
tigkeiten ist zwischen den einzelnen Abschnitten abzuwarten. Es ist sicherzustellen,
dass die Wand des Nachbarn als Scheibe wirkt. Öffnungen sind ggfs. zu schließen
oder aber auszusteifen. Zwischen der Nachbarwand und dem Neubau ist eine deutli-
che Trennfuge auszubilden. Die Unterfangung ist mit den o.g. Bodenkennwerten sta-
tisch nachzuweisen. Verformungen am Gebäude sind nicht auszuschließen, können
durch eine fachgerechte Durchführung jedoch auf ein Minimum begrenzt werden. Vor
Beginn der Maßnahme ist eine Beweissicherung durchzuführen, die Unterfangung
muss von den Nachbarn genehmigt werden. Ob eine händische Unterfangung oder ob
z.B. eine Unterfangung mittels Hochdruckinjektion (HDI) durchgeführt werden kann,
hängt von den Unterfangungshöhen und örtlichen Geometrien ab und muss nach Vor-
lage der Bestandshöhen abgestimmt werden.
Das endgültige Sicherungskonzept der Baugrube ist mit dem Baugrundsachver-
ständigen abzustimmen, nachdem sämtliche Randbedingungen geklärt und die
genauen Abstands-, Leitungs- und Grundrisspläne zur Verfügung stehen.
Die Arbeitsräume können mit dem anstehenden Sand oder z.B. mit Recycling- oder
Naturschotter verfüllt werden Der Verfüllboden muss dazu vor Witterungseinflüssen
geschützt zwischengelagert werden.
Der Einbauwassergehalt sollte etwa dem optimalen Wassergehalt entsprechen oder
eher auf der trockenen Seite der Proctorkurve liegen.
Der Einbau des Materials muss lagenweise in maximal bis 30 cm dicken Schichten
erfolgen. Es ist zu berücksichtigen, dass das Größtkorn des eingebauten Materials 2/3
der vorgegeben Schütthöhe nicht überschreitet. Der ordnungsgemäße Einbau ist durch
z.B. statische Plattendruckversuche je Einbaulage nach DIN 18134 nachzuweisen. Es
ist ein Verhältniswert von EV2/EV1 ≤ 2,5 im nicht überbauten und von EV2/EV1 ≤ 2,2 im
überbauten Bereich (Terrassen, Zuwegungen, etc.) nachzuweisen.
Vor dem Wiederverfüllen der Arbeitsräume sind diese von sämtlichen Fremdmateria-
lien wie Folien, Betonresten, Mörtel, Resten von Beschichtungen, etc. zu befreien. Zu-
geschlämmte Bereiche sind bis auf den anstehenden Boden zu entfernen. Nur so wird
das zusätzliche Aufstauen von Sickerwasser verhindert.
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Beim Verfüllen der Arbeitsräume ist der Verdichtungserddruck auf die Kellerwände zu
beachten.
10 Trockenhaltung der Baugrube und des Bauwerks Das Grundwasser wurde am 12. April 2017 zwischen 6,0 m und 6,4 m unter dem jewei-
ligen Bohransatzpunkt eingemessen. Eine längerfristige Einmessung konnte nicht er-
folgen, da die Bohrlöcher nach dem Ziehen des Sondiergestänges zugefallen sind.
Nach der vorliegenden Planung ist das Grundwasser aufgrund der Förderraten im hes-
sischen Ried derzeit für das Gebäude nicht maßgebend.
Auf Basis vorliegender Wasserstände des HLNUG, die auch einen Anstieg des
Grundwassers bei Einstellung der Förderung durch die Wasserwerke berücksichtigen,
wird ein Bemessungswasserstand von 94,5 mNN für die Abdichtung des Gebäudes
empfohlen.
Das Bauwerk muss bis 30 cm über den Bemessungswasserstand bis 94,8 mNN gegen
drückendes Wasser und darüber gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser nach
DIN 18195-6 abgedichtet werden. Die Auftriebssicherheit des Gebäudes ist für den
Bemessungswasserstand nachzuweisen.
Bei einer Ausbildung als weiße Wanne ist zu beachten, dass Beton kein absolut dichter
Baustoff ist und eine Restwasserdiffusion bzw. Restwasserkapillarität erhalten bleibt.
Dieser kann allerdings durch ausreichende Lüftung entgegengewirkt werden.
Beim Vorliegen einer besonderen Anforderung an die Räumlichkeiten (Pelletslager,
Technik, Lagerraum, etc.), ist die Weiße Wanne bzw. der wasserundurchlässige Beton
zusätzlich nach DIN 18195-6 entsprechend der vorgesehenen Nutzungsklasse abzu-
dichten.
Der Bauwasserstand weicht derzeit um mehrere Meter von dem Bemessungswasser-
stand ab und dürfte für den Neubau nach derzeitigem Kenntnisstand nicht maßgebend
sein.
11 Verkehrsflächen
Für den Oberbau der Verkehrsflächen sind die ZTVE-StB und die RStO 12 zu beach-
ten. Der anstehende aufgefüllte Boden ist in die Frostempfindlichkeitsklasse F2/F3 ein-
zuordnen. Bei Ansatz der Belastungsklasse 3,2 wird ein frostsicherer Unterbau von
60 cm empfohlen. Es ist zunächst der organische Oberboden abzuschieben. Anschlie-
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ßend ist der anstehende Baugrund bis 60 cm unter GOK auszuheben. Das Planum ist
intensiv nachzuverdichten. Auf dem so geschaffenen Planum ist ein EV2-Wert von
45 MN/m² bei einem Verhältniswert EV2/EV1 ≤ 2,3 nachzuweisen. Sofern dieser Wert
nicht nachgewiesen werden kann, ist die Dicke der Tragschicht zu erhöhen. Auf der
Schottertragschicht ist ein EV2-Wert von 120 MN/m² nachzuweisen.
Generell wird empfohlen, den geplanten Aufbau unterhalb etwaiger Verkerhsflächen in
einem Probefeld hinsichtlich der Tragfähigkeit durch z.B. statische Plattendruckversu-
che nach DIN 18134 zu überprüfen. Erst wenn der Aufbau in dem Probefeld den gefor-
derten EV2-Wert sowie den angegebenen Verhältniswert ermöglicht, sollte der Aufbau
in der Fläche erfolgen. Sofern die Werte nicht erreicht werden, ist der Aufbau zu opti-
mieren.
12 Ergebnisse der umwelttechnischen Untersuchungen Aus den Bohrungen RKS 1 bis RKS 6 wurden Bodenproben aus der Auffüllung und
aus dem anstehenden Boden entnommen. Daraus wurden aus der Auffüllung die Pro-
be MP-A und aus dem anstehenden Boden die Probe MP-B gebildet. Die Proben wur-
den der Wessling GmbH zur Analyse auf die Parameter des Merkblatts „Entsorgung
von Bauabfällen – Zuordnungswert Boden“ übergeben.
Für die Entsorgung von Aushubmassen sind die Zuordnungswerte der LAGA maßge-
bend. Diese stellen die Obergrenzen der jeweiligen Einbauklassen bei der Verwendung
und Entsorgung von Boden dar. Die Gehalte bis Z 0 kennzeichnen einen unbelasteten
Boden und somit einen uneingeschränkten Einbau. Der Zuordnungswert Z 1 stellt die
Obergrenze für den offenen Einbau unter bestimmten Nutzungseinschränkungen dar.
Bei Werten bis Z 2 ist ein Einbau nur unter definierten technischen Sicherungsmaß-
nahmen möglich, werden die Z 2 - Werte überschritten ist ein Einbau / Ablagerung nur
auf Deponien zulässig.
Die Entnahmebohrungen und -tiefen der o.g. Mischproben sowie die Einstufung in die
Entsorgungsklasse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Bezeichnung der Probe
Entnahmebohrung Entnahmetiefe Klassifizierung
MP-A RKS 1 bis RKS 6 0,1 m bis 2,6 m
unter GOK Z 1.1
MP-B RKS 1 bis RKS 6 0,8 m bis 3,5 m
unter GOK Z 0
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Die Analyseergebnisse liegen in der Anlage 3, die Gegenüberstellungen von Analyse-
und Zuordnungswerten in der Anlage 4 und die Probenahmeprotokolle in der Anlage 5
diesem Bericht bei.
Die vorgefundenen Auffüllungen in den Bohrungen RKS 1 bis RKS 6 sind leicht belas-
tete Böden (Z 1.1) und können unter Einschränkungen mit ausreichendem Abstand
zum Grundwasser z.B. unter versiegelten Flächen wieder verbaut werden.
Der anstehende Sand ist unbelastet (Z 0) und kann ohne Einschränkungen wieder
verwertet werden
Die Beprobung wurde nur orientierend durchgeführt. Im Zuge des Aushubs bzw. der
Entsorgung wird eine Beprobung je 500 m³ Erdaushub erforderlich werden. Dies sollte
bereits bei der Ausschreibung berücksichtigt werden.
Mit dem Erdbauer sollten auf jeden Fall die Einheitspreise für Material der Einbauklas-
sen Z 0 sowie die Zulagen für Materialien der Zuordnungsklassen Z 1.1, Z 1.2, Z 2 und
DK 0 bis DK III je to vereinbart werden. Welches Material z.B. im Bereich der Gebäu-
dearbeitsräume, etc. verfüllt wurde ist derzeit nicht bekannt. Bei der Preisbildung ist zu
berücksichtigen, dass Material bis Z 1.1 fast uneingeschränkt offen z.B. beim Straßen-
bau, beim Verfüllen von Gruben und anderen Erdbaumaßnahmen wieder eingebaut
werden kann, wenn das Schutzgut Grundwasser entsprechend den Vorgaben berück-
sichtigt wird.
13 Sicherung der Nachbarbebauung Nach den vorliegenden Unterlagen liegen im unmittelbaren Einfluss der Baumaßnah-
me Gebäude. Es ist eine Beweissicherung an diesen Gebäuden sowie den angren-
zenden Verkehrsflächen durchzuführen.
Dipl.-Ing. Markus Averkamp Dr.-Ing. Tilman Westhaus
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RKS … Kleinrammbohrung ∅ 50 mm DPH .... Sondierung mit der schweren Rammsonde
Auftraggeber: Konzeptbau Betreuungsge-sellschaft mbH Friedensplatz 12
64283 Darmstadt
Projekt: Bauvorhaben Wilhelm-Leuschner-Straße
64347 Griesheim
Lageskizze
ohne Maßstab Bericht vom 2. Mai 2017 Projekt Nr.: 173979 Anlage 1
Baugrundinstitut Dr.-Ing. Westhaus GmbH
An der Helling 32 55252 Mainz – Kastel
Telefon: 06134 / 180 457 Telefax: 06134 / 180 458
RKS 1
DPH 1
RKS 2
RKS 3
RKS 4
RKS 6
RKS 5
DPH 2
Schnitt 2.2
Schnitt 2.1
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6,00 GW
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+0,00
0,20
0,40
0,80
4,50
6,40
7,00
-7,00
6,40 GW
12.4.2017
+0,00
0,20
0,50
0,90
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6,70
6,90
7,00
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6,10 GW
12.4.2017
+0,00
0,20
0,50
1,10
5,40
6,20
7,00
-7,00
6,20 GW
12.4.2017
RKS 1
Auffüllung (Pflaster)
Auffüllung (Splitt)
Auffüllung (Kies, stark
sandig, schwach schluffig,
Oberbau)
Auffüllung (Sand, schwach
schluffig, schwach
feinkiesig)
Auffüllung (Sand, schwach
schluffig)
Auffüllung (Sand, schwach
feinkiesig)
Fein- bis Mittelsand
Feinkies, stark sandig
Feinsand, schwach
feinkiesig
Feinsand, naß
0,08
0,07
0,45
0,90
0,30
0,80
2,20
0,80
0,40
1,00
RKS 2
Grasnarbe, Oberboden
Auffüllung (Sand, schluffig,
organisch, schwach kiesig,
o = Wurzeln)
Auffüllung (Sand, schwach
kiesig, g' =
Ziegelbröckchen)
Feinsand
Fein- bis Mittelsand
Feinsand, schwach
schluffig, naß
0,20
0,20
0,40
3,70
1,90
0,60
RKS 3
Grasnarbe, Oberboden
Auffüllung (Sand, organisch,
schwach schluffig, schwach
kiesig, o = Wurzeln, g' =
Ziegelbröckchen)
Auffüllung (Sand, schwach
schluffig, schwach organisch,
o = feine Wurzeln)
Feinsand
Feinsand, schwach feinkiesig
Feinsand, schwach schluffig,
naß
Feinsand, schluffig, naß
Mittelsand, naß
0,20
0,30
0,40
4,30
0,90
0,60
0,20
0,10
RKS 4
Grasnarbe, Oberboden
Auffüllung (Sand, organisch,
schwach schluffig, schwach
kiesig, o = Wurzeln, g' =
Kohlebröckchen)
Auffüllung (Sand, schwach
schluffig, schwach organisch,
o' = Wurzeln)
Feinsand
Feinsand, schwach feinkiesig
Feinsand, schwach schluffig,
naß
0,20
0,30
0,60
4,30
0,80
0,80
0,00
-1,00
-2,00
-3,00
-4,00
-5,00
-6,00
-7,00
GOK
Bauvorhaben:
Wilhelm-Leuschner-Straße 47-6164347 Griesheim
Planbezeichnung:
BohrpprofileSchnitt 1-1
Plan-Nr: 2.1
Maßstab: 1:50
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Averkamp
Projekt-Nr: 6117-686/249-173979
Datum: 12.4.2017
BaugrundinstitutDr.-Ing. Westhaus GmbH
An der Helling 32
55252 Mainz-Kastel
Tel.: 06134 / 180457
Fax: 06134 / 180 458
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Co
py
rig
ht
© 1
99
4-2
01
1 I
DA
T G
mb
H -
N:\
WIN
BO
HR
\Bo
hr\
17
39
79
.bo
p
N10
10 20 30 40
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00 7,00
45
51
9/10cm
+0,00
DPH 1
6,30 GW
12.4.2017
+0,00
0,20
0,60
0,80
1,20
5,60
6,00
7,00
-7,00
6,00 GW
12.4.2017
N10
10 20 30 40
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00 7,00
45
52
51
57
26/10cm
+0,00
DPH 2
6,05 GW
12.4.2017
+0,00
0,08
0,40
0,60
0,70
0,80
1,50
5,50
5,80
-5,80
RKS 5
Grasnarbe, Oberboden
Auffüllung (Sand, schwach schluffig,
schwach organisch, sehr schwach
kiesig, g'' = Ziegel)
Auffüllung (Kies, sandig, schwach
steinig, x' = Sandstein, Beton)
Sand, schwach schluffig, schwach
organisch, o' = einzelne Wurzeln
Feinsand
Feinsand, schwach schluffig
Feinsand, schluffig, naß
0,20
0,40
0,20
0,40
4,40
0,40
1,00
RKS 6
fest
Auffüllung (Pflaster)
Auffüllung (Sand, schwach kiesig)
Auffüllung (Kies, stark sandig,
schwach schluffig, Schotter)
Auffüllung (Sand, schluffig, schwach
kiesig)
Auffüllung (Sand, kiesig, schwach
schluffig, g = Bauschutt, Ziegel,
Splitt)
Sand, schluffig
Feinsand
Feinsand, schwach feinkiesig
0,08
0,32
0,20
0,10
0,10
0,70
4,00
0,30
0,00
-1,00
-2,00
-3,00
-4,00
-5,00
-6,00
-7,00
-8,00
GOK
Bauvorhaben:
Wilhelm-Leuschner-Straße 47-6164347 Griesheim
Planbezeichnung:
Bohrpprofile + SondierdiagrammeSchnitt 2-2
Plan-Nr: 2.2
Maßstab: 1:50
Bearbeiter: Dipl.-Ing. M. Averkamp
Projekt-Nr: 6117-686/249-173979
Datum: 12.4.2017
BaugrundinstitutDr.-Ing. Westhaus GmbH
An der Helling 32
55252 Mainz-Kastel
Tel.: 06134 / 180457
Fax: 06134 / 180 458
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Seite 1 von 6
Prüfbericht Nr. Auftrag Nr. Datum
WESSLING GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 23, 64331 WeiterstadtUmweltGeschäftsfeld:
Baugrund-Institut Dr.-Ing. Westhaus GmbH
Herr Dipl.-Ing. Markus Averkamp
An der Helling 32
55252 Mainz-Kastel
V. JourdanAnsprechpartner:
+49 6151 3 636 21Durchwahl:
+49 6151 3 636 20Fax:
volker.jourdan
@wessling.de
E-Mail:
Prüfbericht
Projekt : 173979: Wilhelm-Leuschner-Straße, Griesheim
27.04.2017CRM-01356-17CRM17-003840-1
17-060408-01 17-060408-02
13.04.2017 13.04.2017
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
Sand Sand
Auftraggeber Auftraggeber
ca. 3,5 kg ca. 3,5 kg
Eimer Eimer
13.04.2017 13.04.2017
26.04.2017 26.04.2017
Probe Nr.
Eingangsdatum
Bezeichnung
Probenart
Probenahme durch
Probenmenge
Probengefäß
Untersuchungsbeginn
Untersuchungsende
Probenvorbereitung
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
7 4,1
250 250
26,9 26,1
20.04.2017 20.04.2017
Probe Nr.
Bezeichnung
Feuchtegehalt
Volumen des Auslaugungsmittel
Frischmasse der Messprobe
Königswasser-Extrakt
%
ml
g
Matrix
OS
OS
OS
TS
Anlage 3
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Prüfbericht Nr. Auftrag Nr. Datum 27.04.2017CRM17-003840-1 CRM-01356-17
Seite 2 von 6
Physikalische Untersuchung
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
93,0 95,9
Probe Nr.
Bezeichnung
Trockensubstanz Gew%
Matrix
OS
Leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX)
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
<0,1 <0,1
<0,1 <0,1
<0,1 <0,1
<0,1 <0,1
<0,1 <0,1
-/- - / -
Probe Nr.
Bezeichnung
Benzol
Toluol
Ethylbenzol
m-, p-Xylol
o-Xylol
Summe nachgewiesener BTEX
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
Matrix
TS
TS
TS
TS
TS
TS
Summenparameter
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
<0,1 <0,1
<0,5 <0,5
<10 <10
<10 <10
1,00 <0,1
Probe Nr.
Bezeichnung
Cyanid (CN), ges.
EOX
Kohlenwasserstoff-Index > C10-C22
Kohlenwasserstoff -Index
TOC
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
Gew%
Matrix
TS
TS
TS
TS
TS
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Prüfbericht Nr. Auftrag Nr. Datum 27.04.2017CRM17-003840-1 CRM-01356-17
Seite 3 von 6
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
<0,01 <0,01
<0,01 <0,01
<0,01 <0,01
<0,01 <0,01
<0,01 <0,01
<0,01 <0,01
-/- - / -
- / - - / -
Probe Nr.
Bezeichnung
PCB Nr. 28
PCB Nr. 52
PCB Nr. 101
PCB Nr. 138
PCB Nr. 153
PCB Nr. 180
Summe der 6 PCB
PCB gesamt (Summe 6 PCB x 5 )
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
Matrix
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW)
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
<0,1 <0,1
<0,1 <0,1
<0,1 <0,1
<0,1 <0,1
<0,1 <0,1
<0,1 <0,1
<0,1 <0,1
-/- - / -
Probe Nr.
Bezeichnung
Dichlormethan
Tetrachlorethen
1,1,1-Trichlorethan
Tetrachlormethan
Trichlormethan
Trichlorethen
cis-1,2-Dichlorethen
Summe nachgewiesener LHKW
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
Matrix
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Prüfbericht Nr. Auftrag Nr. Datum 27.04.2017CRM17-003840-1 CRM-01356-17
Seite 4 von 6
Im Königswasser-Extrakt
Elemente
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
<5,0 <5,0
97 4,0
<0,2 <0,2
17 13
12 <5,0
14 11
<0,1 <0,1
<0,2 <0,2
82 9,0
Probe Nr.
Bezeichnung
Arsen (As)
Blei (Pb)
Cadmium (Cd)
Chrom (Cr)
Kupfer (Cu)
Nickel (Ni)
Quecksilber (Hg)
Thallium (Tl)
Zink (Zn)
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
Matrix
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
<0,01 <0,01
<0,01 <0,01
<0,01 <0,01
<0,01 <0,01
0,06 <0,01
<0,01 <0,01
0,25 <0,01
0,22 <0,01
0,12 <0,01
0,12 <0,01
0,09 <0,01
0,06 <0,01
0,14 <0,01
0,02 <0,01
0,1 <0,01
0,09 <0,01
1,26 -/-
Probe Nr.
Bezeichnung
Naphthalin
Acenaphthylen
Acenaphthen
Fluoren
Phenanthren
Anthracen
Fluoranthen
Pyren
Benzo(a)anthracen
Chrysen
Benzo(b)fluoranthen
Benzo(k)fluoranthen
Benzo(a)pyren
Dibenz(ah)anthracen
Benzo(ghi)perylen
Indeno(1,2,3-cd)pyren
Summe nachgewiesener PAK
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
Matrix
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
TS
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Prüfbericht Nr. Auftrag Nr. Datum 27.04.2017CRM17-003840-1 CRM-01356-17
Seite 5 von 6
Im Eluat
Physikalische Untersuchung
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
7,2 7,2
130 120
Probe Nr.
Bezeichnung
pH-Wert
Leitfähigkeit [25°C], elektrische µS/cm
Matrix
W/E
W/E
Kationen, Anionen und Nichtmetalle
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
3,0 <1,0
<0,005 <0,005
3,0 1,0
Probe Nr.
Bezeichnung
Chlorid (Cl)
Cyanid (CN), ges.
Sulfat (SO4)
mg/l
mg/l
mg/l
Matrix
W/E
W/E
W/E
Elemente
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
<5,0 <5,0
5,0 <2,0
<0,2 <0,2
<5,0 <5,0
<5,0 <5,0
<5,0 <5,0
<0,2 <0,2
<0,2 <0,2
14 <5,0
Probe Nr.
Bezeichnung
Arsen (As)
Blei (Pb)
Cadmium (Cd)
Chrom (Cr)
Kupfer (Cu)
Nickel (Ni)
Quecksilber (Hg)
Thallium (Tl)
Zink (Zn)
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
Matrix
W/E
W/E
W/E
W/E
W/E
W/E
W/E
W/E
W/E
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Prüfbericht Nr. Auftrag Nr. Datum 27.04.2017CRM17-003840-1 CRM-01356-17
Seite 6 von 6
Volker Jourdan
Dipl.-Kaufmann
Sachverständiger Boden und Wasser
Abkürzungen und Methoden ausführender Standort
Trockenrückstand / Wassergehalt im Feststoff DIN ISO 11465Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Königswasser-Extrakt vom Feststoff (Abfälle) DIN EN 13657Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Metalle/Elemente in Feststoff DIN EN ISO 17294-2Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Extrahierbare organische Halogenverbindungen (EOX) DIN 38414 S17Ý Umweltanalytik Rhein-Main
BTEX (leichtfl. aromat. Kohlenwasserst.) DIN ISO 22155Ý Umweltanalytik Rhein-Main
LHKW (leichtfl. halogen. Kohlenwasserst.) DIN EN ISO 10301 mod.Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Cyanide gesamt und leichtfreisetzbar im Boden (CFA) DIN ISO 17380Ý Umweltanalytik Oppin
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) DIN 38414 S23Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Kohlenwasserstoffe in Abfall (GC) DIN EN 14039Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Polychlorierte Biphenyle (PCB) DIN EN 15308Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) in Abfall DIN EN 13137Ý Umweltanalytik Walldorf
Auslaugung, Schüttelverfahren W/F-10 l/kg DIN EN 12457-4Ý Umweltanalytik Rhein-Main
pH-Wert in Wasser/Eluat DIN 38404-5Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Leitfähigkeit, elektrisch DIN EN 27888Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Gelöste Anionen, Chlorid in Wasser/Eluat DIN EN ISO 10304-1Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Gelöste Anionen, Sulfat in Wasser/Eluat DIN EN ISO 10304-1Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Metalle/Elemente in Wasser/Eluat DIN EN ISO 17294-2Ý Umweltanalytik Rhein-Main
Phenol-Index in Wasser/Eluat DIN EN ISO 14402Ý Umweltanalytik Oppin
Cyanide in Wasser/Eluat DIN EN ISO 14403Ý Umweltanalytik Oppin
OS Originalsubstanz
TS Trockensubstanz
W/E Wasser/Eluat
Summenparameter
17-060408-01 17-060408-02
MP-A,
Auffüllungen
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
MP-B,
anstehender
Boden
Bohrungen RKS 1
bis RKS 6
<10 <10
Probe Nr.
Bezeichnung
Phenol-Index nach Destillation µg/l
Matrix
W/E
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Prüfberichtsnr.: CRM17-003840-1Auftragsnr.: CRM-01356-17Ansprechpartner: V. JourdanDurchwahl: +49 6151 3 636 21eMail: volker.jourdan@we
ssling.deDatum: 27.04.2017
Volker Jourdan
Sachverständiger Boden und Wasser
WESSLING GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 23, 64331 Weiterstadt
Baugrund-Institut Dr.-Ing. Westhaus GmbH
Herr Dipl.-Ing. Markus Averkamp
An der Helling 32
55252 Mainz-Kastel
Untersuchungsergebnisse
Projekt : 173979: Wilhelm-Leuschner-Straße, Griesheim
Die Meßergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die uns vorliegenden
Prüfobjekte. Dieser Prüfbericht darf ohne Genehmigung der Dr. Weßling
Laboratorien GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden (ISO 17025). Seite 1 von 3
Anlage 4
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Anlage zum Prüfbericht Nr. CRM17-003840-1 17-060408-01
Zuordnungswerte gemäß LAGA Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" Stand 10.12.2015
Tabelle 1.1/1.2: Feststoffgehalte im Bodenmaterial
Bodenart nach BBodSchV (Sand, Lehm, Ton) Sand
Parameter Einheit Z0 Z1 Z2 Analysenerg. Bewertung
TOC Ma-% 0,5 1,5 5 1 Z1
N ges (TNb) Ma-% n.a.
C/N-Verhältnis n.a.
EOX mg/kg 1 3 10 <0,5 Z0
MKW C10-C22 mg/kg 100 300 1000 <10
MKW C10-C40 mg/kg 600 2000 <10 Z0
Summe BTEX mg/kg 1 1 1 -/- Z0
Summe LHKW mg/kg 1 1 1 -/- Z0
Summe PAK (EPA) mg/kg 3 3 * 30 1,26 Z0
Benzo-[a]-Pyren mg/kg 0,3 0,9 3 0,14 Z0
Summe PCB mg/kg 0,05 0,15 0,5 -/- Z0
Sand
Arsen mg/kg 10 45 150 <5 Z0
Blei mg/kg 40 210 700 97 Z1
Cadmium mg/kg 0,4 3 10 <0,2 Z0
Chrom, ges. mg/kg 30 180 600 17 Z0
Kupfer mg/kg 20 120 400 12 Z0
Nickel mg/kg 15 150 500 14 Z0
Quecksilber mg/kg 0,1 1,5 5 <0,1 Z0
Thallium mg/kg 0,4 2,1 7 <0,2 Z0
Zink mg/kg 60 450 1500 82 Z1
Cyanide, ges. mg/kg 1 3 10 <0,1 Z0
* Bodenmaterial mit Zuordnungswerten > 3 mg/kg und <= 9 mg/kg darf nur in Gebieten
mit hydrogeologisch günstigen Deckschichten eingebaut werden.
Zuordnungswerte gemäß LAGA Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" Stand 10.12.2015
Tabelle 1.3: Eluatgehalte im Bodenmaterial
Parameter Einheit Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 Bewertung
pH-Wert 6,5 - 9 6,5 - 9 6 - 12 5,5 - 12 7,2 Z0
el. Leitfähigkeit µS/cm < 500 < 500 < 1000 < 1500 130 Z0
Chlorid mg/l 10 10 20 30 * 3 Z0
Sulfat mg/l 50 50 100 150 3 Z0
Cyanid, ges. mg/l < 0,01 0,01 0,05 0,1 <0,005 Z0
Phenolindex mg/l < 0,01 0,01 0,05 0,1 <0,01 Z0
Arsen µg/l 10 10 40 60 * <5 Z0
Blei µg/l 20 40 100 200 5 Z0
Cadmium µg/l 2 2 5 10 <0,2 Z0
Chrom, ges. µg/l 15 30 75 150 <5 Z0
Kupfer µg/l 50 50 150 300 <5 Z0
Nickel µg/l 40 50 150 200 <5 Z0
Quecksilber µg/l 0,2 0,2 1 2 <0,2 Z0
Thallium µg/l < 1 1 3 5 <0,2 Z0
Zink µg/l 100 100 300 600 14 Z0
Hinweis:
Die Zuordnung des untersuchten Materials erfolgt ausschließlich auf formaler Grundlage und ist nicht Gegenstand der akkreditierten
Leistung. Einzel- und Sonderfallregelungen (z. B. durch Fußnoten) sind nicht berücksichtigt. Diese Klassenzuordnung ersetzt keine
geologische Gutachterleistung unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen.
MP-A, Auffüllungen
Bohrungen RKS 1 bis RKS 6
Seite 2 von 3
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Anlage zum Prüfbericht Nr. CRM17-003840-1 17-060408-02
Zuordnungswerte gemäß LAGA Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" Stand 10.12.2015
Tabelle 1.1/1.2: Feststoffgehalte im Bodenmaterial
Bodenart nach BBodSchV (Sand, Lehm, Ton) Sand
Parameter Einheit Z0 Z1 Z2 Analysenerg. Bewertung
TOC Ma-% 0,5 1,5 5 <0,1 Z0
N ges (TNb) Ma-% n.a.
C/N-Verhältnis n.a.
EOX mg/kg 1 3 10 <0,5 Z0
MKW C10-C22 mg/kg 100 300 1000 <10
MKW C10-C40 mg/kg 600 2000 <10 Z0
Summe BTEX mg/kg 1 1 1 -/- Z0
Summe LHKW mg/kg 1 1 1 -/- Z0
Summe PAK (EPA) mg/kg 3 3 * 30 -/- Z0
Benzo-[a]-Pyren mg/kg 0,3 0,9 3 <0,01 Z0
Summe PCB mg/kg 0,05 0,15 0,5 -/- Z0
Sand
Arsen mg/kg 10 45 150 <5 Z0
Blei mg/kg 40 210 700 4 Z0
Cadmium mg/kg 0,4 3 10 <0,2 Z0
Chrom, ges. mg/kg 30 180 600 13 Z0
Kupfer mg/kg 20 120 400 <5 Z0
Nickel mg/kg 15 150 500 11 Z0
Quecksilber mg/kg 0,1 1,5 5 <0,1 Z0
Thallium mg/kg 0,4 2,1 7 <0,2 Z0
Zink mg/kg 60 450 1500 9 Z0
Cyanide, ges. mg/kg 1 3 10 <0,1 Z0
* Bodenmaterial mit Zuordnungswerten > 3 mg/kg und <= 9 mg/kg darf nur in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Deckschichten eingebaut werden.
Zuordnungswerte gemäß LAGA Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" Stand 10.12.2015
Tabelle 1.3: Eluatgehalte im Bodenmaterial
Parameter Einheit Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 Bewertung
pH-Wert 6,5 - 9 6,5 - 9 6 - 12 5,5 - 12 7,2 Z0
el. Leitfähigkeit µS/cm < 500 < 500 < 1000 < 1500 120 Z0
Chlorid mg/l 10 10 20 30 * <1 Z0
Sulfat mg/l 50 50 100 150 1 Z0
Cyanid, ges. mg/l < 0,01 0,01 0,05 0,1 <0,005 Z0
Phenolindex mg/l < 0,01 0,01 0,05 0,1 <0,01 Z0
Arsen µg/l 10 10 40 60 * <5 Z0
Blei µg/l 20 40 100 200 <2 Z0
Cadmium µg/l 2 2 5 10 <0,2 Z0
Chrom, ges. µg/l 15 30 75 150 <5 Z0
Kupfer µg/l 50 50 150 300 <5 Z0
Nickel µg/l 40 50 150 200 <5 Z0
Quecksilber µg/l 0,2 0,2 1 2 <0,2 Z0
Thallium µg/l < 1 1 3 5 <0,2 Z0
Zink µg/l 100 100 300 600 <5 Z0
Hinweis:Die Zuordnung des untersuchten Materials erfolgt ausschließlich auf formaler Grundlage und ist nicht Gegenstand der akkreditiertenLeistung. Einzel- und Sonderfallregelungen (z. B. durch Fußnoten) sind nicht berücksichtigt. Diese Klassenzuordnung ersetzt keinegeologische Gutachterleistung unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen.
MP-B, anstehender Boden
Bohrungen RKS 1 bis RKS 6
Seite 3 von 3
Entwurf
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Probenahme - 12- April 2017, Wilhelm-Leuschner-Straße 47-61, 64347 Griesheim
Anlage 5
Baugrundinstitut Dr.-Ing. Westhaus GmbH
An der Helling 32 55252 Mainz-Kastel
Telefon 06134 / 180457 Telefax 06134 / 180458
Probenahmeprotokoll in Anlehnung an LAGA PN 98
Auftraggeber: Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH, Friedensplatz 12, 64283 Darmstadt
Projekt: BV Wilhelm-Leuschner-Straße 47 bis 61, 64347 Griesheim
Projekt Nr.: 173979 Datum: 12. April 2017, vormittags
Probenehmer: Herr Dipl.-Ing. Markus Averkamp, Baugrundinstitut Dr.-Ing. Westhaus GmbH
Witterung: bewölkt, Temperatur 15° Celsius
Beprobungsgrund: Deklarationsanalytik
Probenentnahmepunkt: Baugrube, vgl. Lageskizze zum geotechnischen Bericht
vom 2. Mai 2017
Bezeichnung der Probe: MP-A, Tiefe 0 m bis 2,6 m
Entnahmebereich : aufgefüllter Boden aus Sand und Kies mit schluffigen Beimengungen,
Entnahme des Materials aus den Rammkernsonden, Aufschütten,
Kegeln und Vierteln
Art der Probenahme EP O MP ⊗ aus 35 Einzelproben, homogenisiert, Größtkorn <63 mm
Entnommen: im Labor O im Feld ⊗ Foto: ja ⊗ nein O
Beschreibung:
aufgefüllter Sand mit kiesigen und zerbohrten steinigen sowie teilweise schluffigen Anteilen
Farbe: braun, beige hell O gemischt ⊗ dunkel O
Geruch: stark O deutlich O schwach O ohne ⊗
Bemerkungen: Aus den Einzelproben wurde eine Mischprobe mit einer Masse von mindestens 10 kg gebildet. Davon wurden 3,5 kg an das Labor weitergegeben
Entnahmebereich, exemplarisch Bohrung RKS 2
Entwurf
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Probenahme - 12- April 2017, Wilhelm-Leuschner-Straße 47-61, 64347 Griesheim
Anlage 5
Baugrundinstitut Dr.-Ing. Westhaus GmbH
An der Helling 32 55252 Mainz-Kastel
Telefon 06134 / 180457 Telefax 06134 / 180458
Probenahmeprotokoll in Anlehnung an LAGA PN 98
Auftraggeber: Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbH, Friedensplatz 12, 64283 Darmstadt
Projekt: BV Wilhelm-Leuschner-Straße 47 bis 61, 64347 Griesheim
Projekt Nr.: 173979 Datum: 12. April 2017, vormittags
Probenehmer: Herr Dipl.-Ing. Markus Averkamp, Baugrundinstitut Dr.-Ing. Westhaus GmbH
Witterung: bewölkt, Temperatur 15° Celsius
Beprobungsgrund: Deklarationsanalytik
Probenentnahmepunkt: Baugrube, vgl. Lageskizze zum geotechnischen Bericht
vom 2. Mai 2017
Bezeichnung der Probe: MP-A, Tiefe 0,8 m bis 3,5 m
Entnahmebereich : Sand mit schluffigen Beimengungen
Entnahme des Materials aus den Rammkernsonden, Aufschütten,
Kegeln und Vierteln
Art der Probenahme EP O MP ⊗ aus 35 Einzelproben, homogenisiert, Größtkorn <63 mm
Entnommen: im Labor O im Feld ⊗ Foto: ja ⊗ nein O
Beschreibung:
anstehender schwach schluffiger mittelsandiger Feinsand
Farbe: braun, beige hell O gemischt ⊗ dunkel O
Geruch: stark O deutlich O schwach O ohne ⊗
Bemerkungen: Aus den Einzelproben wurde eine Mischprobe mit einer Masse von mindestens 10 kg gebildet. Davon wurden ca. 3,5 kg an das Labor weitergegeben
Entnahmebereich, exemplarisch Bohrung RKS 2
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Beratungsgesellschaft NATUR dbR Dipl.-Biol. Jens TAUCHERT
Alemannenstraße 3 55299 Nackenheim
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Ausschluss der Betroffenheit gem. §44 BNatSchG
Innenstadtprojekt City Griesheim
Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung
Neubauvorhaben
Entwurf
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Stadt Griesheim Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr · Fuhrmann ·Tauchert · Dr. Wiesel-Dörr dbR Alemannenstraße 3, 55299 Nackenheim,www.bgnatur.de
Projektbearbeitung:
Dipl.-Biol. Jens Tauchert M. Sc. LÖK Nadine Zeuner Dr. Annette Weber
Beratungsgesellschaft NATUR dbR
Dr. Lukas Dörr · Malte Fuhrmann · Jens Tauchert · Dr. Gabi Wiesel-Dörr
Alemannenstraße 3
D-55299 Nackenheim
Tel.: 0 61 35 - 85 44 · Fax: 0 61 35 - 95 08 76
mailto:[email protected] www.BGNATUR.de
Nackenheim, Mai 2017
Entwurf
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Stadt Griesheim Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr · Fuhrmann ·Tauchert · Dr. Wiesel-Dörr dbR Alemannenstraße 3, 55299 Nackenheim,www.bgnatur.de
1 ANLASS ...................................................................................................... 1
2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN......................................................................... 3
Rechtliches speziell zu Gebäudebrütern und in/an Gebäuden lebenden Fledermäusen ............................................................................................ 5
3 AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG .................................................... 6
Untersuchungsgebiet ................................................................................. 6
Konzept für die Datenaufnahme ................................................................. 6
4 ERGEBNIS ................................................................................................... 7
Gebäudeinspektion von außen und Inspektion des Außenbereiches ........... 7
Gebäudeinspektion von innen .................................................................. 12
5 MAßNAHMEN .......................................................................................... 15
Vermeidungsmaßnahmen V und Minderungsmaßnahmen M ................... 15
Ersatzmaßnahme E ................................................................................... 16
6 PLANUNGSHINWEISE ZUR ÖKOLOGISCHEN AUFWERTUNG ....................... 17
7 ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................... 18
Entwurf
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Stadt Griesheim 1 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr · Fuhrmann ·Tauchert · Dr. Wiesel-Dörr dbR Alemannenstraße 3, 55299 Nackenheim,www.bgnatur.de
1 Anlass
Im Zentrum von Griesheim ist auf den Flurstücken 712/3, 730/1, 730/2, 732/1, 734/1, 738/1, 743/17 und 743/25 der Abbruch von Gebäuden bzw. baulichen Anlagen geplant, um im Rahmen des sogenannten Innenstadtprojekts City Griesheim an diesen Stellen und den bisher überwiegend als Gärten genutzten unbebauten Flächen neu zu bauen.
Da das Plangebiet aktuell Gehölz- und Heckenstrukturen, sowie Freiflächen aufweist, ist ein Potenzial zur Nutzung als Brutstätte durch europäisch geschützte Vogelarten gegeben. Zudem haben die bestehenden Gebäude und baulichen Anlagen (teils bereits leerstehend) möglicherweise durch vorhandene Nischen und Einschlupflöcher ein Potenzial zur Nutzung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte durch geschützte Tierarten, wie z.B. Fledermäuse oder Gebäudebrüter. Darüber
hinaus hat das Plangebiet ein Potenzial zum Vorkommen von Eidechsen durch das Vorhandensein potenzieller Habitatstrukturen, wie z.B. sandige Böden und sonnenexponierte Holz- und Reisighaufen.
Vor der Umstrukturierung der Fläche, insbesondere der Rodung der Gehölze und dem Abbruch der Gebäude sind daher eine artenschutzrechtliche Betrachtung und der Ausschluss der Betroffenheit nach §44 BNatSchG notwendig.
Dafür wurde das gesamte Plangebiet, insbesondere die Gehölze und die zum Abbruch vorgesehenen Gebäude und baulichen Anlagen, auf einen aktuellen Besatz von besonders und/oder streng geschützten Tierarten nach § 44 BNatSchG, sowie nach potenziell nutzbaren quartierbietenden Strukturen in den Gehölzen, wie z.B. Baumhöhlen, oder in/an den Gebäuden, wie z.B. Spalt-/Nischenbereiche, hin überprüft.
Im Anschluss wurde in Form des vorliegenden Berichts das Planvorhaben unter artenschutzrechtlichen Aspekten bewertet und ggf. die Notwendigkeit zur Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen, Minderungsmaßnahmen,
vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und/oder Ersatz-/Kompensations-maßnahmen formuliert.
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Stadt Griesheim 2 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr · Fuhrmann ·Tauchert · Dr. Wiesel-Dörr dbR Alemannenstraße 3, 55299 Nackenheim,www.bgnatur.de
Abbildung 1: Plangebiet (rot gestrichelt umrandet), Bestandsgebäude Sparkasse (gelb umrandet, bleibt erhalten) [eigene Karte, unmaßstäblich,
Kartengrundlage Daten der Esri Deutschland GmbH].
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Stadt Griesheim 3 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr · Fuhrmann ·Tauchert · Dr. Wiesel-Dörr dbR Alemannenstraße 3, 55299 Nackenheim,www.bgnatur.de
2 Rechtliche Grundlagen
Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. In der Neufassung der §§ 44 und 45 des BNatSchG wurden die europarechtlichen Vorgaben zum Artenschutz (Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie VS-RL)) umgesetzt.
Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des §44 Abs.1 sind folgendermaßen gefasst:
"Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
(Zugriffsverbote)."
Mit der Erweiterung des §44 BNatSchG durch den Absatz 5 für Eingriffsvorhaben und für Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 BNatSchG, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, wird eine akzeptable und im Vollzug praktikable Lösung bei der Anwendung der Verbotsbestimmungen des Absatzes 1 erzielt. Demnach ist hier zu prüfen, inwieweit streng geschützte Arten und europäische Vogelarten von dem Vorhaben betroffen sind.
Zu den besonders geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG gehören:
Tier- und Pflanzenarten der Anhänge A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 EU-
Artenschutzverordnung
Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG „Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie“1
1 Die FloraFaunaHabitat-Richtlinie 92/43/EWG enthält drei Anhänge mit zu schützenden Arten:
Anhang II beinhaltet "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen"; darunter befinden sich prioritäre Pflanzen- und Tierarten, die so bedroht sind, dass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt. Ihre Habitate sind neben den Anhang I-Lebensraumtypen essenzielle Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000.
Entwurf
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Stadt Griesheim 4 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
Beratungsgesellschaft NATUR Dr. Dörr · Fuhrmann ·Tauchert · Dr. Wiesel-Dörr dbR Alemannenstraße 3, 55299 Nackenheim,www.bgnatur.de
europäische Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 79/409/EWG;
„Vogelschutzrichtlinie“ 2
Arten der Anlage 1 Spalte 2 zu § 1 BArtSchVO „Bundesartenschutzverordnung“
Zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG gehören besonders geschützte Arten:
des Anhangs A der EG-VO 338/97 EU-Artenschutzverordnung
des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG „Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie“
der Anlage 1 Spalte 3 zu § 1 BArtSchVO „Bundesartenschutzverordnung“
Anhang IV enthält "streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse" und bezieht sich auf die "Artenschutz"-Artikel 12 und 13 FFH-RL, wobei zahlreiche Arten gleichzeitig auch in Anhang II enthalten sind.
In Anhang V sind Arten aufgelistet, für die nach Artikel 14 FFH-RL Entnahme und Nutzung zu regeln sind. Vor allem die im Wasser lebenden "nutzbaren" Arten (Seehund, Robben, div. Fische, Flussperlmuschel, Krebse) stehen meist auch schon im Anhang II.
Zentrales Element der FFH-RL ist das Verschlechterungsverbot nach Art. 6 Abs. 2:
Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten."
2 Die Vogelschutzrichtlinie betrifft (Artikel 1):
(1) …die Erhaltung sämtlicher wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten, auf welches der Vertrag Anwendung findet, heimisch sind. Sie hat den Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung dieser Arten zum Ziel und regelt die Nutzung dieser Arten.
(2) Sie gilt für Vögel, ihre Eier, Nester und Lebensräume.
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Stadt Griesheim 5 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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Rechtliches speziell zu Gebäudebrütern und in/an Gebäuden lebenden
Fledermäusen
Die an und in Gebäuden lebenden Vogelarten und Fledermäuse (mit Ausnahme der Straßentaube) stehen durch das Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem bzw. strengem Schutz (BNatSchG § 44 Abs. 1). Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 sind folgendermaßen gefasst:
"Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“
Lebensstätten, die Tiere wiederholt nutzen, z.B. Fledermausquartiere, Mehlschwalbennester und Mauerseglerhöhlen, sind auch dann geschützt, wenn die Tiere jahreszeitlich bedingt, bspw. im Winter, nicht anwesend sind.
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3 Aufgabenstellung und Zielsetzung
Ziel der durchgeführten Untersuchungen ist, die Nutzung bzw. Eignung der betroffenen Flächen für planungsrelevante Tierarten zu überprüfen. Aus den Erfassungsergebnissen lassen sich artenschutzrechtliche Betroffenheiten und projektbezogene Maßnahmen (Vermeidung, Minderung, Ersatz/Kompensation und/oder vorgezogener Ausgleich) ableiten. Vorschläge zur Abdeckung spezifischer Belange eventuell betroffener wildlebender und geschützter Arten werden davon unabhängig unterbreitet.
Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum von Griesheim und entspricht den Flurstücken 712/3, 730/1, 730/2, 732/1, 734/1, 738/1, 743/17 und 743/25 (alle Flur 2). Im Norden wird das Plangebiet durch die Wilhelm-Leuschner-Straße, im Süden durch
die Gartenflächen der Wohnbebauung Bessunger Straße, im Westen durch die August-Bebel-Straße bzw. die Gartenflächen der Wohnbebauung an der August-Bebel-Straße und im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße bzw. teilweise durch die Gartenflächen der Wohnbebauung an der Friedrich-Ebert-Straße begrenzt. Im Nordwesten des Geltungsbereiches befindet sich das Gebäude der Sparkasse Darmstadt mit Wohnungen in den oberen Etagen, welches als Bestandsgebäude erhalten bleibt.
Konzept für die Datenaufnahme
Das Untersuchungsgebiet wurde an den folgenden Tagen zur artenschutzrechtlichen Abschätzung untersucht: 08.02.2017, 13.02.2017 und 24.04.2017.
Dabei wurden die Gebäudehüllen der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude sowie die baulichen Anlagen im Außenbereich (z.B. Garagen, Schuppen, Parkdeck) inspiziert. Bei
der Gebäudeinspektion von außen lag der Fokus auf den Fassaden, Dachübergängen, und Rollladenkästen. Es wurde vor allem nach Rissen, Spalten, Löchern, die als Einschlupfmöglichkeit (z.B. für Fledermäuse und Gebäudebrüter) dienen könnten, und
nach potenziell quartierbietenden Strukturen für Fledermäuse sowie nach vorhandenen Nischen, die während der Brutsaison durch Gebäudebrüter genutzt werden können, gesucht. Teils kam ein Fernglas zum Einsatz. Darüber hinaus wurde auf mögliche Existenzhinweise, wie Kotspuren von Gebäudebrütern an der Fassade, sichtbares ehemals genutztes Nistmaterial, Kotkrümel von Fledermäusen auf der Fensterbank etc. geachtet.
Darüber hinaus erfolgte eine Inspektion des Gebäudeinneren bei den bereits leerstehenden ehemaligen Wohngebäuden sowie dazugehörigen Garagen und Schuppen (Wilhelm-Leuschner-Straße Nr. 55, 57 und 59). Dabei wurden alle
Räumlichkeiten intensiv mit einer Taschenlampe ausgeleuchtet und auf eine aktuelle, vergangene oder versteckte Besiedlung durch Tierarten (z.B. Kotkrümel, Nistmaterial, Federn etc.) hin untersucht.
Die im Untersuchungsgebiet befindlichen Gehölze wurden hinsichtlich aktuell vorhandener und potenziell nutzbarer quartierbietender Strukturen für Tiere, wie z.B. Baumhöhlen, Spaltbereiche für Fledermäuse, Nistmaterial, Kobel etc., hin überprüft. Bei geeigneter Witterung wurden zudem die potenziellen Habitatstrukturen für Eidechsen hinsichtlich des Vorkommens von Zauneidechsen kontrolliert.
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4 Ergebnis
Gebäudeinspektion von außen und Inspektion des Außenbereiches
In der Wilhelm-Leuschner-Straße 47-53 (= Sparkasse Darmstadt, Bestandsgebäude) sind an westlicher Südfassade aktuell 6 Nisthilfen für Vögel vorhanden. Eine Nutzung dieser Nisthilfen in der Brutsaison durch allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten ist anzunehmen. Das Gebäude wird nicht abgerissen und bleibt erhalten.
Abbildung 2: Wilhelm-Leuschner-Straße 47-53.
In der Wilhelm-Leuschner-Straße Nr. 55 sind zwei Fassadenbereiche und ein Teil der westlichen Grundstücksgrenze dicht genug mit Efeu berankt um in der Brutsaison durch Vögel, wie z.B. Amsel (Turdus merula), Grünling (Carduelis choris), Girlitz (Serinus serinus), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) oder Zaunkönig (Tryglodytes tryglodytes), als Basis zum Nestbau genutzt zu werden. Am Gebäude sind Fenster defekt und bieten einen potenziellen Einschlupf für Tierarten ins Erd- und Obergeschoss.
Abbildung 3: Wilhelm-Leuschner-Straße Nr. 55.
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Stadt Griesheim 8 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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In der Wilhelm-Leuschner-Straße Nr. 57 sind die Gehölze unmittelbar an die baulichen
Anlagen südlich angrenzend dicht mit Efeu berankt und haben Potenzial in der Brutsaison durch Brutvögel als Niststätte genutzt zu werden. Die unmittelbar an die bereits eingestürzte ehemalige Garage angrenzende Walnuss ist ein Höhlenbaum und hat Potenzial zur Nutzung als Niststätte durch Vögel in der Brutsaison. Auch eine Nutzung als Tagesquartier durch Fledermäuse ist denkbar. Durch ein offenes Dachfenster (Nordseite des Gebäudes) ist eine Einschlupfmöglichkeit für Fledermäuse und Vögel in den Dachbodenbereich gegeben.
Abbildung 4: Wilhelm-Leuschner-Straße Nr. 57.
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Stadt Griesheim 9 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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In der Wilhelm-Leuschner-Straße Nr. 59 ist der Flachdachanbau seitlich mit dichtem
Efeu berankt und bietet ebenfalls Potenzial als Nistplatz durch Brutvögel genutzt zu werden. Darüber hinaus ist ein Einschlupf in das Gebäude durch offen stehende Türen möglich. Ein Obstbaum weist zwei kleinere Höhlen auf, die Potenziale haben in der Brutsaison durch Vögel als Niststätte genutzt zu werden. Sie haben jedoch kein Quartierpotenzial für z.B. Fledermäuse, da sie nicht tief genug sind.
Abbildung 5: Wilhelm-Leuschner-Straße Nr. 59.
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Stadt Griesheim 10 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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Das Gebäude der Wilhelm-Leuschner-Straße 61/ Friedrich-Ebert-Straße 57, derzeit
Flachdachbau und Nutzung als Supermarkt, bietet keinerlei Potenzial zur Nutzung durch Tiere, wie Gebäudebrüter und Fledermäuse. Bei längerem Leerstehen des Gebäudes nach Nutzungsaufgabe ist ein Tierbesatz bei Abbruch jedoch nicht mehr auszuschließen.
Abbildung 6: Wilhelm-Leuschner-Straße 61/ Friedrich-Ebert-Straße 57.
Die Friedrich-Ebert-Straße 59 ist ein derzeit noch bewohntes gepflegtes Einfamilienhaus und bietet äußerlich, insbesondere im Fassaden-und Dachbereich, ebenfalls kein Potenzial zur Nutzung durch geschützte Tiere, wie z.B. Brutvögel oder Fledermäuse. Durch die aktuelle wohnliche Nutzung des Gebäudes, auch im Dachgeschoss, ist anzunehmen, dass eine Nutzung durch Tiere sehr unwahrscheinlich ist. Bei längerem Leerstehen des Gebäudes nach Nutzungsaufgabe ist ein Tierbesatz bei Abbruch jedoch nicht mehr auszuschließen.
Abbildung 7: Friedrich-Ebert-Straße 59.
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Stadt Griesheim 11 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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Die Überdachung des Parkdeckes in der August-Bebel-Straße 2 ist teilweise seitlich mit
Gehölzen bewachsen. Im unbelaubten Zustand wurden keine Hinweise auf eine vergangene Nutzung durch Brutvögel (Altnester etc.) nachgewiesen.
Abbildung 8: August-Bebel-Straße 2.
Bis auf die bereits erwähnten drei Höhlen in zwei Einzelbäumen blieb die Suche nach quartierbietenden Strukturen, z.B. Astausfaulungen, Rindenverletzungen etc., in/an den Gehölzen im gesamten Außenbereich des Untersuchungsgebietes erfolglos. Auch Nester, Horste oder Kobel wurden keine nachgewiesen.
Trotz vereinzeltem Vorhandensein potenzieller Habitatstrukturen blieb die Suche nach Vorkommen der Zauneidechse erfolglos. Es ist anzunehmen, dass das Untersuchungsgebiet eine zu isolierte Lage im Stadtzentrum von Griesheim hat.
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Stadt Griesheim 12 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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Gebäudeinspektion von innen
In der Wilhelm-Leuschner-Straße 59 wurde Marderkot (z.B. Steinmarder) sowohl auf dem Dachboden als auch im Flachdachanbau nachgewiesen. Aktuell konnte kein Marderbesatz nachgewiesen werden. Eine Inspektion des Kellers war nicht möglich, da er unzugänglich war. Hinweise auf Einschlupfmöglichkeiten für Tierarten in den Kellerbereich waren keine sichtbar.
Abbildung 9: Wilhelm-Leuschner-Straße 59.
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Stadt Griesheim 13 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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In der Wilhelm-Leuschner-Straße 57 wurde Marderkot in den meisten Räumlichkeiten
des ehemaligen Wohnhauses sowie im Anbau nachgewiesen. Aktuell konnte kein Marderbesatz nachgewiesen werden. Der Dachboden ist sehr hell ausgeleuchtet und bietet kein Potenzial zur Nutzung als Quartier durch Fledermäuse.
Abbildung 10: Wilhelm-Leuschner-Straße 57.
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Stadt Griesheim 14 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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In der Wilhelm-Leuschner-Straße 55 wurde Marderkot im Bereich des seitlichen
Dachübergangs und auf dem Dachboden nachgewiesen. Aktuell konnte kein Marderbesatz nachgewiesen werden. Der Dachbereich des Anbaus war nicht zugänglich, da er komplett zugewachsen ist. Die Dachziegel dieses Anbaus und die Fassadenhaut boten äußerlich keine Hinweise auf einen potenziellen Einschlupf für Tiere.
Abbildung 11: Wilhelm-Leuschner-Straße 55.
Insgesamt wurden bei den Inspektionen der Gebäude keine Kotkrümel von Fledermäusen gefunden. Auch Nistmaterial, welches auf die Nutzung als Niststätte durch Gebäudebrüter in der Brutsaison hinweist, wurde keines gefunden.
Die Inspektion aller zum Abbruch vorgesehenen Gebäude und baulichen Anlagen ergab aktuell keinen Tierbesatz, wie z.B. Nutzung der Dachbereiche durch Fledermäuse als Winterquartier.
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Stadt Griesheim 15 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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5 Maßnahmen
Da das Planvorhaben Auswirkungen auf örtliche Lebensgemeinschaften schützenswerter Tiere hat, werden in den folgenden Tabellen projektbezogene Maßnahmen (V Vermeidung, M Minderung, E Ersatz/Kompensation und/oder CEF vorgezogener Ausgleich) formuliert, die Belange des Artenschutzes abdecken, aber auch aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes erforderlich sind.
Vermeidungsmaßnahmen V und Minderungsmaßnahmen M
V1: Zeitraum
Baumfällungen, Rodungen von Gehölzen und Entfernung der Fassadenbegrünung
abbruchvorbereitend, bauvorbereitend, ggf. baubegleitend
Baumfällungen, die Rodung von Gehölzen und die Entfernung
von Fassadenbegrünung können nur in der Zeit von 1. Oktober bis 28./29. Februar durchgeführt werden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Zu anderen Zeiten ist eine Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zu beantragen und ein Fachgutachter
oder eine ökologische Baubegleitung bzw. eine Umweltbaubegleitung muss die auszuführenden Maßnahmen begleiten, um die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzes ausschließen zu können (§ 44 Abs. 1 BNatSchG, u.a. Tötung, Verletzung von besonders geschützten Tieren).
V2: Zeitraum Gebäudeabbruch
abbruchvorbereitend
Gebäude und bauliche Anlagen sind außerhalb der Brutzeit von
Gebäudebrütern nur im Winter im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar abzureißen.
Zu anderen Zeiten muss rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten im Gebäudebestand (Gebäudeabbruch) durch einen Fachgutachter oder eine entsprechend qualifizierte ökologische Baubegleitung oder Umweltbaubegleitung (UBB) geprüft werden, ob
Gebäudebrüter oder/ und Fledermausquartiere, insbesondere im Fassaden-, Dach-und ggf. Kellerbereich, vorhanden sind. Ggf. vorhandene Spalt- und Nischenbereiche mit Quartierpotenzial
sind auf einen aktuellen Tierbesatz auch mittels Endoskop zu prüfen. Ggf. sind dann weitere Artenschutzmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus sind die wegfallenden Nist- bzw. Quartiermöglichkeiten durch den Fachgutachter zu bilanzieren und ggf. Ersatzmaßnahmen zu fordern.
V3: Abfolge Rückbau der Schuppen und Garagen mit Dachbereich in der Wilhelm-Leuschner-Straße 55 und 57
bauvorbereitend
Zum Schutz von besonders geschützten Tierarten, die sich in den möglicherweise in den Winterschlaf begeben haben (z.B. Schläfer) ist bei Rückbau der baulichen Anlagen (Schuppen und Garagen) mit Dachbereichen folgende Abfolge empfohlen:
1. Entfernen der Abdeckung auf den Gebäuden 2. Mindestens ein Tag später vollständige Beräumung von Dachboden und der anderen Räume bis aufs Mauerwerk
3. Abriss der Gebäude
Die Durchführung von vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen ist nicht notwendig.
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Stadt Griesheim 16 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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Als Ersatzmaßnahme für den Verlust von Lebensräumen ist folgende Maßnahme
notwendig:
Ersatzmaßnahme E
E1: Ausbringung von 6
Nistkästen als Ersatz für den Verlust der Nistmöglichkeiten
baubegleitend, bzw.
unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme
Für den Wegfall der potenziellen Nistmöglichkeiten in
natürlichen Baumhöhlen sind 6 Nistkästen aufzuhängen. Die Nisthilfen sind in die neuen Fassaden zu integrieren.
Geeignet sind beispielsweise die folgende Nisthilfen zum Einbau in die Fassade:
- Fa. Schwegler Fassaden-Einbaukasten 1HE
- Fa. Strobel Naturschutzbedarf Nischenbrüterkasten zum Einbau
Grundsätzliche Hinweise zur Anbringung:
Länger haltbar sind Kästen aus Holz-, Faser- oder
Porenbeton
Nistkästen können mit ungiftiger, atmungsaktiver Farbe angestrichen werden, sodass sie farblich zur Fassade
passen
Ausrichtung des Einfluglochs nach Süden bis Osten, um
einen Wind- und Regenschutz zu gewähren
Auf freie An- und Abflugmöglichkeiten achten
Wählen der Gebäudeseite, die Grünflächen zugewandt ist
Nach Abschluss der Maßnahme ist eine kurze fotografische Dokumentation der Durchführung der Maßnahme mit Verortung der Kästen an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zu senden.
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Stadt Griesheim 17 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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6 Planungshinweise zur ökologischen Aufwertung
Tabelle 1: Planungshinweise H1 und H2 zur ökologischen Aufwertung der
Neubebauung.
H1: Fassadenbegrünung
an Südfassaden neuer Gebäude alternativ Gehölzpflanzung am Südrand
unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme
Für den Wegfall der potenziellen Nistmöglichkeiten für Gebüsch-
ist eine Begrünung der neuen Südfassaden zu empfehlen. Alternativ kann ein Gehölzstreifen am Südrand für Gebüsch- und Heckenbrüter neu geschaffen werden.
H2: Extensive Begrünung
von Flachdächern
Durch eine extensive Begrünung von Flachdächern (Garagen,
Hallen etc.) wird einerseits die Dachhaut vor UV-Strahlung geschützt, andererseits aber auch Niederschlagswasser zurückgehalten und in Folge der nachfolgenden schütteren Begrünung mit trockenheitsresistenten Pflanzenarten (z.B. Sedum-Arten) werden Lebensräume für Insekten und Nahrungsräume für Vögel geschaffen. Eine nur wenige Zentimeter dicke Auflage leichter Bimslava als Pflanz- und Dränschicht belastet einerseits nicht die Statik und verhindert zuverlässig das Aufkommen unerwünschter Gehölze und „wuchernder“ Pflanzen. Weitere Informationen bietet die Dachbegrünungsrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FFL).
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Stadt Griesheim 18 Abbruchvorhaben, Rodung zur Baufeldfreimachung, Neubau –Artenschutzrechtliche Beurteilung
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7 Zusammenfassung
Im Plangebiet, insbesondere im Gehölz- und Gebäudebestand, wurde kein aktueller Besatz von besonders und/oder streng geschützten Tierarten nach § 44 BNatSchG nachgewiesen. Die Suche nach potenziell nutzbaren quartierbietenden Strukturen in/an den Gebäuden und baulichen Anlagen, wie z.B. Spalt-/Nischenbereiche, sowie in den Gehölzen, wie z.B. Baumhöhlen, blieb erfolglos.
Marderkot (z.B. Steinmarder) wurde in den bereits leerstehenden Gebäuden in der Wilhelm-Leuschner-Straße 55, 57 und 59 nachgewiesen. Ein aktueller Marderbesatz konnte ausgeschlossen werden.
Aus Sicht des Artenschutzes sind projektbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und als Ersatz notwendig. Die Verbotstatbestände des §44(1)1-3 BNatSchG werden bei Durchführung dieser projektbezogenen Maßnahmen voraussichtlich nicht
einschlägig. Es wird auf eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet.
Des Weiteren werden Hinweise zur ökologischen Aufwertung der Neubebauung gegeben.
Nackenheim, den 03.05.2017
Dipl.-Biol. Jens Tauchert mit M. Sc. Lök Nadine Zeuner & Dr. Annette Weber
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Schalltechnische Untersuchung
VORHABEN: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße /August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung“ der Stadt Griesheim
UMFANG: Prüfung der schalltechnischen Belange im Zugedes Bebauungsplanverfahrens
AUFTRAGGEBER: planquadrat Platz der deutschen Einheit 21
64293 Darmstadt
BEARBEITUNG: KREBS+KIEFER FRITZ AGHilpertstraße 20 | 64295 DarmstadtT 06151 885-383 | F 06151 885-220
AKTENZEICHEN: 20178028-VSS-3DATUM: Darmstadt, 21.06.2017
Dipl.-Phys. Peter FritzVorstand
Dieser Bericht umfasst 38 Seiten und 6 Anhänge.Der Bericht ist nur für den Auftraggeber bestimmt. Jede darüberhinausgehende Verwendungunterliegt dem Urheberrecht. Eine Veröffentlichung – auch im Internet – ist nicht gestattet.
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Projekt: 20178028-VSS-3q Fassung vom 21.06.2017q B-Plan GriesheimAuftraggeber: KONZEPTBAUq Friedensplatz 12q 64283 Darmstadt
Inhaltsverzeichnis1 Zusammenfassung 52 Sachverhalt und Aufgabenstellung 73 Bearbeitungsgrundlagen 8
Rechtsgrundlagen und Regelwerke 8Daten- und Planunterlagen 10
4 Beschreibung des Planvorhabens 125 Anforderungen an den Schallschutz 14
Schallschutz im Städtebau 14Besonderheiten bei der Beurteilung von Gewerbelärm 15Konkrete Anforderungen im Umfeld der Anlage 18
6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise 20Verkehrslärm und Fluglärm 20Anlagenlärm 21
7 Untersuchungsergebnisse 21Verkehrslärm 21
7.1.1 Emissionsermittlung 217.1.2 Immissionsermittlung 22
Flugbetriebsbedingter Lärm 23Anlagenlärm 24
7.3.1 Geräuschemissionen 247.3.2 Gesamtbelastung 31
Schallschutzkonzept 337.4.1 Verkehrslärm 337.4.2 Anlagenlärm 36
8 Abschließende Bemerkungen 38
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Projekt: 20178028-VSS-3q Fassung vom 21.06.2017q B-Plan GriesheimAuftraggeber: KONZEPTBAUq Friedensplatz 12q 64283 Darmstadt
TabellenverzeichnisTabelle 1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau,
Beiblatt 1 15Tabelle 2 Immissionsrichtwerte gemäß Ziffer 6.1 TA Lärm 18
AbbildungsverzeichnisAbbildung 1 Nutzungskonzept 13
AnhängeAnhang 1 ÜbersichtslageplanAnhang 2 EmissionsermittlungAnhang 3 Beurteilungspegel AnlagenlärmAnhang 4 Gebäudelärmkarte AnlagenlärmAnhang 5 Gebäudelärmkarten GesamtverkehrslärmAnhang 6 Lärmpegelbereiche
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Projekt: 20178028-VSS-3q Fassung vom 21.06.2017q B-Plan GriesheimAuftraggeber: KONZEPTBAUq Friedensplatz 12q 64283 Darmstadt
AbkürzungsverzeichnisNr. Nummer16. BImSchV VerkehrslärmschutzverordnungBauNVO BaunutzungsverordnungBImSchG Bundes-ImmissionsschutzgesetzDIN 18005 Schallschutz im StädtebauGE GewerbegebietIFSP Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel
[dB(A)]IRW Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm [dB(A)]Lr Beurteilungspegel [dB(A)]Lr,Tag Beurteilungspegel tagsLr,Nacht Beurteilungspegel nachtsΔLr Überschreitung Orientierungswert oder ImmissionsrichtwertLmE,Tag Emissionspegel tagsLmE,Nacht Emissionspegel nachtsLw Schallleistungspegel [dB(A)]L“w flächenbezogener Schallleistungspegel [dB(A)][dB(A)] Dezibel (mit A-Bewertung)MI MischgebietMK KerngebietOWTag Orientierungswerte tagsOWNacht Orientierungswerte nachtsRLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen LärmVKF VerkaufsflächeWA Allgemeines Wohngebiet
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Projekt: 20178028-VSS-3q Fassung vom 21.06.2017q B-Plan GriesheimAuftraggeber: KONZEPTBAUq Friedensplatz 12q 64283 Darmstadt
1 Zusammenfassung
Die Stadt Griesheim stellt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung“ auf. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind Nutzun-gen für Wohnen und Gewerbe vorgesehen Im Zuge des Bebauungsplanverfahrenssind die schalltechnischen Belange zu prüfen.
Die schalltechnischen Untersuchungen haben zu folgenden Ergebnissen geführt:
q Für die Beurteilung der Immissionen in der städtebaulichen Planung sinddie Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1 /3/ heranzuziehen. In Anbe-tracht des Sachverhaltes, dass künftige Immissionskonflikte durch denBetrieb des Lebensmittelmarktes und der Tiefgarage in Anlehnung an dieTA Lärm zu beurteilen sind, wird empfohlen, die gleich hohen Immissions-richtwerte (IRW) der TA Lärm für die Beurteilung heranzuziehen.
q Am Tag betragen die Beurteilungspegel im Plangebiet auf Grund des Stra-ßen- und Schienenvekehrslärms in der maximal belasteten Geschossebene
im Kerngebiet Lr,Tag = 39 … 70 dB(A).
Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Kerngebiete in Höhevon
OWMK,Tag = 65 dB(A)
um bis zu
∆Lr,Tag = + 5 dB(A)
überschritten.
In der Nacht betragen die Beurteilungspegel auf Grund des Verkehrslärms(Straße und Schiene) in der maximal belasteten Geschossebene
im Kerngebiet Lr,Nacht = 29 … 63 dB(A).
Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Kerngebiete
OWMK,Nacht = 55 dB(A)
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Projekt: 20178028-VSS-3q Fassung vom 21.06.2017q B-Plan GriesheimAuftraggeber: KONZEPTBAUq Friedensplatz 12q 64283 Darmstadt
um bis zu
∆Lr,Nacht = + 8 dB(A)
überschritten.
q Auf Grund des flugbetriebsbedingten Lärms treten im Plangebiet Beurtei-lungspegel im Prognosejahr 2020 von
Lr,Tag/Nacht ≈ 50 / 46 dB(A)
auf. Die Pegeldifferenz zum Orientierungswert der DIN 18005 für Kernge-biete beträgt damit
∆Lr,Tag/Nacht ≈ - 15 / - 9 dB(A),
Somit werden die Orientierungswerte am Tag und in der Nacht eingehalten.
q Auf Grund der Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 sindMaßnahmen zum Schutz vor dem Verkehrslärm notwendig. Diese sind imweiteren Planungsstadium zu konkretisieren.
q Anhand von Schallausbreitungsberechnungen wurden die Gesamtbelastun-gen aus Anlagenlärm an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungenermittelt. Die höchsten Beurteilungspegel an den Immissionsorten, die sichin Allgemeinen Wohngebieten (WA) befinden, werden am Gebäude August-Bebel-Str.3 ermittelt. Hier werden Beurteilungspegel von bis zu
Lr,Tag/Nacht = 52 / 37 dB(A)
erreicht. Die Pegeldifferenz zum Immissionsrichtwert der TA Lärm für All-gemeine Wohngebiete beträgt damit
∆Lr,Tag/Nacht ≈ - 3 / - 3 dB(A),
womit Immissionskonflikte ausgeschlossen werden können.
q Die höchsten Beurteilungspegel an den Immissionsorten, die sich in Kern-gebieten (MK) befinden, werden am Gebäude Süd C ermittelt. Hier werdenBeurteilungspegel von bis zu
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Projekt: 20178028-VSS-3q Fassung vom 21.06.2017q B-Plan GriesheimAuftraggeber: KONZEPTBAUq Friedensplatz 12q 64283 Darmstadt
Lr,Tag/Nacht = 59 / 45 dB(A)
prognostiziert. Die Pegeldifferenz zum Immissionsrichtwert der TA Lärm fürKerngebiete beträgt damit
∆Lr,Tag/Nacht ≈ - 1 / 0 dB(A),
In Kerngebieten sollten demzufolge keine Konflikte aus Anlagenlärm auftre-ten.
2 Sachverhalt und Aufgabenstellung
Die KONZEPTBAU Betreuungsgesellschaft mbH beabsichtigt, auf dem Gelände inder Innenstadt von Griesheim an der Wilhelm-Leuschner-Straße, zwischen Au-gust-Bebel-Straße und Friedrich-Ebert-Straße einen Teil des Gebäudebestandsabzureißen und auf dem Gelände einen Lebensmittelmarkt und Wohnungen zu er-richten. Hierzu stellt die Stadt Griesheim den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan„Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Fried-rich-Ebert-Straße - 1. Änderung“ auf. Bei dem Plangebiet handelt es sich um Flä-chen, die bisher z.T. als Verbrauchermarkt genutzt wurden. Im Zuge des Bebau-ungsplanverfahrens sind die schalltechnischen Belange zu prüfen. Im Geltungs-bereich sind Nutzungen für Wohnen und Gewerbe vorgesehen.
Ein Entwurf zum räumlichen Umfang und den geplanten Nutzungen im Bebau-ungsplangebiet mit Stand 31.01.2017 /17/ liegt vor.
Ziel der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist es, die Immissionssitu-ation durch Verkehrslärm (vorhandene Straßen und die Straßenbahn) und Flug-lärm zu ermitteln und mit den schalltechnischen Orientierungswerten gemäß Bei-blatt 1 zur DIN 18005 /4/ zu vergleichen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob durch die Umsetzung des Planvorhabens schädlicheUmwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräusche zuerwarten sind. Hierzu ist die Beurteilung der Geräuschimmissionen nach demMaßstab der TA Lärm /9/ vorzunehmen. Sofern die Untersuchungen Hinweise aufSchallimmissionskonflikte liefern, sind Maßnahmen zur Konfliktlösung zu erar-beiten.
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Die örtlichen Gegebenheiten sind im Übersichtslageplan in Anhang 1 dargestellt.Hierin ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit den geplanten Baukörpernerkennbar. Ebenfalls wird hier die Lage des Lebensmittelmarktes und der Emit-tenten im Tag- und Nachtzeitraum ersichtlich.
Gegenstand der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist, mögliche Im-missionskonflikte am Plangebiet aufzuzeigen, denen im Rahmen der weiteren Pla-nung begegnet werden kann, insbesondere im Zuge der Aufstellung des Bebau-ungsplans.
Die Lage des Plangebiets, aller Geräuschquellen und schutzwürdigen Nutzungenist aus Anhang 1 ersichtlich.
3 Bearbeitungsgrundlagen
Rechtsgrundlagen und Regelwerke
Der schalltechnischen Untersuchung liegen die folgenden Gesetze, Verordnungenund sonstigen Regelwerke zu Grunde:
/1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun-reinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuell gültigen Fassung
/2/ Artikel 1, Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgeset-zes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) (11. BImSchGÄndG)
/3/ DIN 18005, Teil 1, „Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweisefür die Planung“, Juli 2002
/4/ Beiblatt zu DIN 18005, Teil 1, „Schallschutz im Städtebau, Berechnungs-verfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebaulichePlanung“, Mai 1987
/5/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, geän-dert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S.2269)
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/6/ Verfügung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Berechnung des Beurtei-lungspegels für Schienenwege gemäß § 4 i. V. m. der Anlage 2 (Schall 03)der 16. BImSchV, 11.01.2015, Geschäftszeichen 23.10-23pv/003-2300#027
/7/ Anlage 2 (zu § 4) der 16. BImSchV: Berechnung des Beurteilungspegels fürSchienenwege (Schall 03), gültig ab 01. Januar 2015
/8/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS 90)
/9/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions-schutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)vom 26. August 1998, in Kraft seit 01.11.1998
/10/ DIN ISO 9613-2 „Akustik, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung imFreien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren“, Oktober 1999
/11/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Deut-sches Institut für Normung e. V., November 1989
/12/ Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegenFluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 2. FlugLSV),08.09.2009
/13/ „Parkplatzlärmstudie“ - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissi-onen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Park-häusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6.überarbeitete Auflage, 2007
/14/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche aufBetriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditio-nen, Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwa-chungs-Vereines e.V. vom 16. Mai 1995 im Auftrag der Hessischen Landes-anstalt für Umwelt, Wiesbaden
/15/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durchLastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungsla-gern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Ge-räusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und Geologie,
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Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Ge-ologie, Ausgabe 2005
/16/ VDI-Richtlinie 3770 „Emissionskennwerte technischer Schallquellen –Sport- und Freizeitanlagen“, Verein Deutscher Ingenieure, Ausgabe April2002
Daten- und Planunterlagen
Der schalltechnischen Untersuchung liegen die folgenden Daten- und Planunter-lagen zu Grunde:
/17/ Skizze zum Bebauungsplan Innenstadtprojekt City Griesheim, Stadt Gries-heim, planquadrat, Stand 31.01.2017
/18/ Bebauungsplan Nr. G22, „Wilhelm-Leuschner-Straße, August-Bebel-Straße, Bessunger Straße, Friedrich-Ebert-Straße“, Rechtskraft am05.07.1990
/19/ Bebauungsplan Nr. 40 „Wilhelm-Leuschner-Strasse Süd“, Inkrafttreten28. März 2009
/20/ Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße, Bessunger Straße, Fried-rich-Ebert-Straße, Wolfsweg“, Inkrafttreten 17.7.1985, mit 5. Änderung desBebauungsplanes, Erhebung vom 30.11.2016
/21/ Verkehrsuntersuchung zum geplanten Innenstadtprojekt in Griesheim, Do-kumentation der Verkehrserhebung, Habermehl & Follmann Ingenieurge-sellschaft mbH, Stand März 2016
/22/ Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Verkehrsver-flechtungsprognose 2030, Zusammenfassung der Ergebnisse, IntraplanConsult GmbH / BVU Beratergruppe Verkehr + Umwelt GmbH, Stand11.06.2014
/23/ Präsentation zur Gebietsentwicklung Griesheim City – Nachweise der ver-kehrlichen Erschließung, Habermehl & Follman, vom 08.02.2017
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/24/ Mail vom 23.03.2017, Stadt Darmstadt, im Rahmen des Projektes „NeubauRheinstraßenbrücke“ zur Erhebung der Fahrten der Straßenbahnen der Li-nien 4 und 9
/25/ http://www.forum-flughafen-region.de/nc/monitoring/fluglaerm-monito-ring/fluglaermkonturenkarten
/26/ Planung zum Bauantrag (Lagepläne EG bis 2. OG, Staffelgeschoss, Dach-aufsicht), DAS Architekturbüro, Darmstadt, Stand 07.03.17
/27/ Planung zum Bauantrag (Schnitte), DAS Architekturbüro, Darmstadt, Stand08.03.2017
/28/ Mail vom 13.04.2017, Edeka-Suedwest an Biskupek/Scheinert/Moog, zurLKW-Anlieferung
/29/ Mail vom 25.04.2017, Edeka-Suedwest an Biskupek/Scheinert/Moog, zurSchallleistung des Gaskühlers
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4 Beschreibung des Planvorhabens
Grundlage für die nachfolgend beschriebenen Untersuchungen ist die vorliegendeSkizze zum Bebauungsplan /17/. Das zu überplanende Areal grenzt westlich an dieAugust-Bebel-Straße und östlich an die Friedrich-Ebert-Straße. Nördlich verläuftdie B 26 (Wilhelm-Leuschner-Straße) und die Straßenbahnlinie nach Darmstadt.Im Süden schließt Wohnbebauung an das Areal an.
Das Areal wurde bisher durch einen Edeka-Markt, die Kreissparkasse und Wohn-gebäude genutzt. Das Gebäude der Sparkasse mit Wohnungen in den oberen Ge-schossen bleibt erhalten. Der Edeka-Markt wird abgerissen und nach dem Neubauüber eine Nettoverkaufsfläche von1417 m² verfügen. Die Öffnungszeiten sind anWerktagen zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr vorgesehen. An Sonntagen hat le-diglich der Backshop für eine begrenzte Dauer geöffnet. Oberirdisch sind, zusätz-lich zu den Parkplätzen in der Tiefgarage, 17 Parkplätze für Kunden mit Zufahrtvon der Friedrich-Ebert-Straße geplant.
Unter dem neu geplanten Areal wird eine Tiefgarage mit 141 Stellplätzen für Woh-nungseigentümer bzw. Mieter, Kunden und Mitarbeiter errichtet. Der Großteil derParkplätze des Edeka-Marktes befindet sich in der Tiefgarage. Diese ist durch ei-nen Aufzug mit dem Markt verbunden. Die Parkplätze der Bediensteten desEdeka-Marktes befinden sich ausschließlich in der Tiefgarage. Die Zufahrt erfolgtüber die August-Bebel-Straße und die Friedrich-Ebert-Straße und die Ausfahrtausschließlich über die Friedrich-Ebert-Straße. Die Einfahrten der Tiefgaragenverfügen über geschlossene Rampen.
Das Parkdeck hinter der Sparkasse wird abgerissen. Oberirdisch sind zukünftig 41Parkplätze für Mitarbeiter der Sparkasse vorgesehen. Die Zufahrt zu dem Park-platz erfolgt über die August-Bebel-Straße.
Über dem Edeka-Markt, an der Wilhelm-Leuschner-Straße entsteht ein 3-ge-schossiger Gebäudekomplex mit Wohnungen (Gebäude Nord). Südlich, ebenfallsoberhalb des Edeka-Marktes, wird ein weiterer Gebäudekomplex mit 3 Geschos-sen (Gebäude Süd B) errichtet. Westlich davon entsteht ein Wohngebäude mit 4Geschossen (Gebäude Süd A) und östlich, oberhalb der Tiefgarageneinfahrt, einzweigeschossiges Wohngebäude (Gebäude Süd C).
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Die Andienung des Edeka-Marktes erfolgt von der Wilhelm-Leuschner-Straße ausüber eine eingehauste Anlieferungszone mit Rolltor. Die Andienung des Backs-hops erfolgt über den Parkplatz des Edeka-Marktes.
Die geplanten Nutzungen der Gebäude können der Skizze zum Bebauungsplan/17/ entnommen werden und sind in der nachstehenden Abbildung dargestellt:
Abbildung 1 Nutzungskonzept
Die Einstufung der Schutzwürdigkeit des Areals geht aus der Skizze zum Bebau-ungsplan /17/ hervor. Es ist vorgesehen, das Areal als Kerngebiet (MK) auszuwei-sen, mit gewerblicher Nutzung für den Edeka-Markt und Wohnnutzungen in denüber dem Edeka-Markt liegenden Etagen und den weiteren geplanten Gebäuden.
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5 Anforderungen an den Schallschutz
Schallschutz im Städtebau
Gemäß § 50 BImSchG sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächenbei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einander so zuzuordnen, dassschädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend demWohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weitwie möglich vermieden werden. Voraussetzung hierfür ist die Beachtung allge-meiner schalltechnischer Grundregeln bei der städtebaulichen Planung und derenrechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne(Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fach-planungen. Nachträglich lassen sich wirksame Schallschutzmaßnahmen vielfachnicht oder nur mit Schwierigkeiten und erheblichen Kosten durchführen.
Das Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 enthält Orientierungswerte für die Beurtei-lungspegel, die vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mitschutzbedürftigen Nutzungen haben. Die Einhaltung der Orientierungswerte oderderen Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffen-den Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf an-gemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Eine Zusammenstellungder Orientierungswerte für unterschiedliche Lärmarten und unterschiedliche Ge-bietsnutzungen findet sich in Tabelle 1.
Die Orientierungswerte gelten ausschließlich in der städtebaulichen Planung undnicht für die Zulassung von Einzelvorhaben oder den Schutz einzelner Objekte. Be-reits die Bezeichnung "Orientierungswert" deutet an, dass es sich hierbei nicht umverbindliche Grenzwerte handelt. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in derstädtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtigerPlanungsgrundsatz neben anderen Belangen zu beachten. Die Abwägung kann inbestimmten Fällen, bei Überwiegen anderer Belange, auch zu einer entsprechen-den Zurückstellung des Schallschutzes führen.
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Orientierungswerte in dB(A)Zeile Gebietsnutzung Tag Nacht
Verkehrslärm Industrie-, Ge-werbe- und
Freizeitlärm
1 Reine Wohngebiete (WR)WochenendhausgebieteFerienhausgebiete
50 40 35
2 Allgemeine Wohngebiete (WA)Kleinsiedlungsgebiete (WS)Campingplatzgebiete
55 45 40
3 FriedhöfeKleingartenanlagenParkanlagen
55 55 55
4 Dorfgebiete (MD)Mischgebiete (MI)
60 50 45
5 Kerngebiete (MK)Gewerbegebiete (GE)
65 55 50
6 Sondergebiete, soweit sie schutz-bedürftig sind, je nach Nutzungs-art
45-
6535 – 65
7 Industriegebiete (GI) Für Industriegebiete kann - soweit keineGliederung nach § 1 Abs. 4 und 9 BauNVO er-folgt - kein Orientierungswert angegebenwerden. Die Schallemission der Industriege-biete ist nach DIN 18005-1 zu bestimmen.
Tabelle 1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1, Beiblatt 1 /3/
Die Schutzwürdigkeit der Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet bestimmt sichnach Tabelle 1, Zeile 2, die der Gebäude im Kerngebiet nach Tabelle 1, Zeile 5.
Besonderheiten bei der Beurteilung von Gewerbelärm
Gewerbe- und Industriebetriebe stellen Anlagen im Sinne des BImSchG /1/ bzw.der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm /9/ (TA Lärm) dar. Diese räumt– im Gegensatz zu den sonst für den Schallschutz im Städtebau gültigen Regel-werken, wie zum Beispiel die DIN 18005-1 /3/ – nicht die Möglichkeit einer umfas-senden Abwägung der Belange des Schallschutzes ein. Auch eine Zurückstellungschalltechnischer Belange gegenüber anderen städtebaulichen Belangen sieht
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die TA Lärm nicht vor. In baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Geneh-migungsverfahren sowie bei auftretenden Beschwerden von Anliegern sind grund-sätzlich die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TA Lärm anzuwen-den.
Konkrete gesetzliche Regelungen oder Grenzwerte für die Berücksichtigung desLärmschutzes in der Bauleitplanung (Ausnahme: Neubau oder wesentliche Ände-rung von Verkehrswegen) sind normativ nicht festgelegt. Bei der Planung von Ge-werbe- und Industriegebieten in der Nähe von Wohngebieten oder (umgekehrt undhier einschlägig) bei dem Heranrücken von neuer Wohnbebauung an bestehendeBetriebe ist vor allem die DIN 18005-1 sowie die TA Lärm von Bedeutung. Die imBeiblatt 1 zur DIN 18005-1 aufgeführten Orientierungswerte können nach ständi-ger Rechtsprechung zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung im Rahmeneiner gerechten Abwägung als Orientierungshilfe herangezogen werden. Als Maß-stab für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Gewerbelärmimmissionen ist nachder Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch das BImSchG und inseiner Folge die TA Lärm heranzuziehen. Darin sind Immissionsrichtwerte festge-setzt, die sich zahlenmäßig nicht von den Orientierungswerten der DIN 18005 fürGewerbelärm unterscheiden und die im Verwaltungsvollzug fast wie Grenzwertegehandhabt werden.
Als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift kommt der TA Lärm damit inder Bauleitplanung eine mittelbare Bindungswirkung zu. Diese besteht nicht nurfür den Anlagenbetreiber, sondern in gleicher Weise auch bei der Bestimmung derZumutbarkeitsgrenze in Nachbarkonflikten mit einer schutzbedürftigen Nutzung,wie sie das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot fordert. Die gegenseitigenVerpflichtungen aus dem Rücksichtnahmegebot für die konfligierenden Nutzun-gen müssen demnach spiegelbildlich betrachtet werden. Letztlich ist im Hinblickauf den Gewerbelärm im Rahmen der Bauleitplanung sicherzustellen, dass es zukeiner unzumutbaren Beeinträchtigung für die zukünftige Anwohner und Beschäf-tigten im neuen Plangebiet und den umliegenden bestehenden Nutzungen kom-men (Stichwort: gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse)
Zur Wahrung des Schallimmissionsschutzes im Umfeld von Anlagen ist sicherzu-stellen, dass die Summe aller Geräuscheinwirkungen aus dem Betrieb von Anla-gen (Gesamtbelastung) den gültigen Immissionsrichtwert nicht übersteigt. DerBeurteilungspegel der Gesamtbelastung LG setzt sich gemäß Ziffer A.1.2 derTA Lärm zusammen aus der Vorbelastung und der Zusatzbelastung. Die Vorbelas-
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tung LV ist gemäß TA Lärm definiert als die Belastung eines Ortes mit Geräu-schimmissionen von allen auf einen Ort einwirkenden Anlagen im Sinne des § 3BImSchG ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage selbst. Die Zu-satzbelastung LZ entspricht dem Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsortdurch die zu beurteilende Anlage hervorgerufen wird.
Bei der Beurteilung von Geräuscheinwirkungen am Tag gilt grundsätzlich ein 16-stündiger Beurteilungszeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Maßgebend für dieBeurteilung der Nacht zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist die volle Nachtstundemit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevantbeiträgt, die sogenannte lauteste Nachtstunde.
Die TA Lärm weist Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Ge-bäuden aus. In Tabelle 2 sind die Immissionsrichtwerte dokumentiert, die bei be-bauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vomGeräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes einzuhalten sind.Bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbe-dürftigen Räumen enthalten, ist der Immissionsrichtwert auf den am stärkstenbetroffenen Rand der Fläche zu beziehen, wo nach dem Bau- und PlanungsrechtGebäude mit schutzbedürftigen Räumen errichtet werden dürfen.
Die Art der in Tabelle 2 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich gemäßZiffer 6.6 der TA Lärm aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen. Sonstige inBebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen, sowie Ge-biete und Einrichtungen für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechendder Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
Zeile Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [dB(A)]Tag Nacht
1 Industriegebiet (GI) 70 702 Gewerbegebiet (GE) 65 50
3Mischgebiet (MI)Kerngebiet (MK)Dorfgebiet (MD)
60 45
4Allgemeines Wohngebiet (WA)Kleinsiedlungsgebiet (WS)
55 40
5 Reines Wohngebiet (WR) 50 356 Kurgebiet, Krankenhaus 45 35
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Tabelle 2 Immissionsrichtwerte gemäß Ziffer 6.1 TA Lärm
Für Gebietsnutzungen der Zeilen 4 bis 6 der Tabelle 2 sind gemäß TA Lärm Zu-schläge bei der Ermittlung des Beurteilungspegels in den frühen Morgen- undspäten Abendstunden zu erheben, um die erhöhte Störwirkung von Geräuschen zuberücksichtigen.
Der Zuschlag beträgt 6 dB(A) und ist auf folgende Teilzeiten zu erheben:
q an Werktagen: 06:00 bis 07:00 Uhr, 20:00 bis 22:00 Uhr,
q an Sonn- und Feiertagen: 06:00 bis 09:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr, 20:00 bis 22:00 Uhr.
Konkrete Anforderungen im Umfeld der Anlage
Die nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen liegen innerhalb des Plange-bietes und außerhalb dessen an der August-Bebel-Straße und der Friedrich-Ebert-Straße. Die schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets befin-den sich gemäß der Planung in einem Kerngebiet (MK). Die schutzbedürftigenNutzungen außerhalb des Plangebiets, auf der Westseite der August-Bebel-Straße befinden sich innerhalb eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) und das ander Ecke liegende Gebäude Wilhelm-Leuschner-Str. 45 in einem Kerngebiet (MK)gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan /19/. Die Gebäude auf der Ostseite derFriedrich-Ebert-Straße befinden sich im Gebiet eines rechtskräftigen Bebauungs-plans /20/ mit der Gebietsnutzung Mischgebiet (MI). Die Gebäude an der August-Bebel-Straße und der Friedrich-Ebert-Straße südlich des Planungsgebiets befin-den sich in einem rechtskräftigen Bebauungsplan /18/ mit den GebietsnutzungenAllgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet (MI) Für diese Immissionsorte sinddie Beurteilungspegel mit dem gemäß TA Lärm gültigen Immissionsrichtwert fürden Tag bzw. die Nacht zu vergleichen.
Allgemeines Wohngebiet IRWTag/Nacht = 55 / 40 dB(A)
Mischgebiet IRWTag/Nacht = 60 / 45 dB(A)
Kerngebiet IRWTag/Nacht = 60 / 45 dB(A)
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zu vergleichen. Gemäß TA Lärm, Ziffer 6.1, ist sicherzustellen, dass tags bzw.nachts einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den gültigen Immissionsrichtwertam Tage um nicht mehr als 30 dB(A) bzw. 20 dB(A) überschreiten. Für kurzzeitigeGeräuschspitzen sind folgende Immissionsrichtwerte
Allgemeines Wohngebiet LAF,max = 85 / 60 dB(A)
Mischgebiet LAF,max = 90 / 65 dB(A)
Kerngebiet LAF,max = 90 / 65 dB(A)
tags bzw. nachts einzuhalten.
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6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise
Verkehrslärm und Fluglärm
Die Behandlung schalltechnischer Problemstellungen im Rahmen der städtebau-lichen Planung erfolgt auf der Grundlage von Schallausbreitungsberechnungen.Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Verkehrslärmimmissionen auf ein Plan-gebiet einwirken. Die Immissionsberechnung wird für den Straßenverkehrslärmnach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /8/ durchgeführt. ZurBewertung der Verkehrslärmimmissionen werden die getrennt für den Tag- undden Nachtzeitraum ermittelten Beurteilungspegel mit den gültigen gebietsspezi-fischen Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 /4/ verglichen.
Auf das hier angewendete Verfahren RLS-90 zur Ermittlung der Verkehrslärmim-missionen wird in der DIN 18005-1 /4/ normativ verwiesen. Das Regelwerk ist Be-standteil der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /5/, die beim Neu-bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen zwingend anzuwendenist. Da das Verfahren dem gegenwärtigen Stand der Technik hinsichtlich der Er-mittlung von Geräuschemissionen und -immissionen an Verkehrswegen ent-spricht, wird es auch im Rahmen der städtebaulichen Planungen herangezogen.
Für die Ausbreitungsberechnungen bei Schienenverkehrswegen wird die vom Ge-setzgeber zwingend zur Anwendung vorgegebene Anlage 2 zu § 4 der 16. BImSchV(Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege - Schall 03) /7/herange-zogen.
Ausgangspunkt der schalltechnischen Berechnungen ist die Erstellung einesSchallquellen- und Ausbreitungsmodells. Wesentlicher Bestandteil ist ein digita-les Geländemodell, in das die Geländetopographie höhenrichtig aufgenommenwird. Die abschirmende oder reflektierende Wirkung der vorhandenen Bebauungwird berücksichtigt. Als maßgebliche Emittenten werden alle wesentlichen Stra-ßenabschnitte in das Modell aufgenommen, für die Verkehrsbelastungen aus Ver-kehrsuntersuchungen vorliegen. Weiterhin ist die Straßenbahnlinie, die nördlichder Wilhelm-Leuschner-Straße verläuft, als Schallquelle zu berücksichtigen. DieGeräuscheinwirkungen des Fluglärms werden Karten entnommen, die öffentlichzugänglich sind.
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Anlagenlärm
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Plangebiet, in dem schutzbedürftigeNutzungen vorgesehen sind und in dessen Nachbarschaft sich schutzbedürftigeNutzungen befinden. Von den geplanten Anlagen im Plangebiet gehen Geräuscheaus, die auf die schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plan-gebietes einwirken
Die Schallausbreitungsberechnungen zum Anlagenlärm werden gemäß TA Lärm/9/ nach der DIN-Vorschrift ISO 9613-2 /10/ durchgeführt. Hierbei errechnet sichder Beurteilungspegel am Immissionsort aus den Schallleistungen der Quellen,der Einwirkzeit sowie der Ausbreitungsdämpfung.
7 Untersuchungsergebnisse
Verkehrslärm
7.1.1 Emissionsermittlung
Maßgebende Emittenten im Rahmen des Planvorhabens sind Verkehrsgeräuscheaus der Straße und der Straßenbahn, die auf das Plangebiet einwirken.
7.1.1.1 Straßenverkehr
Der Emissionspegel eines Verkehrsweges kennzeichnet den Mittelungspegel ineinem Abstand von 25 m zur Achse des Verkehrsweges. Die Berechnung der Emis-sionspegel auf einem Teilstück erfolgt getrennt für Tagzeitraum (06:00 Uhr bis22:00 Uhr) und Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) nach den Richtlinien RLS-90 /8/.
Für die Ermittlung der Emissionspegel wird auf die Verkehrsuntersuchung /21/verwiesen. Die Ermittlung der Verkehrszunahme für den derzeit üblichen Progno-sehorizont 2030 wird der Präsentation zur Gebietsentwicklung „Griesheim City“entnommen /23/. Ausgehend von den Verkehrsbelastungen der Untersuchung /21/wird mit Hilfe der prozentualen Zunahmen aus /23/ eine Verkehrszunahme biszum Jahr 2030 ermittelt.
Die maßgebenden stündlichen Verkehrsmengen MTag und MNacht sowie Die Lkw-An-teile pTag und pNacht wurden in Anlehnung an die Ergebnisse der Untersuchung /21/und der Präsentation /23/ ermittelt. Die durchschnittliche tägliche Verkehrs-menge für die maßgebenden Straßen für den Prognosehorizont 2030 bei
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Wilhelm-Leuschner-Straße DTV = 14.490 Kfz/24hAugust-Bebel-Straße DTV = 2280 Kfz/24hFriedrich-Ebert-Straße DTV = 2750 Kfz/24h
Diese Angaben und weitere der Emissionsermittlung zu Grunde gelegten Parame-ter (zulässige Geschwindigkeiten auf den Straßenabschnitten, Korrekturwerte fürdie Oberfläche) sowie die gemäß RLS-90 berechneten Emissionspegel sind in An-hang 2.5 zusammengestellt.
7.1.1.2 Schienenverkehr
Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen aus /24/ unter Berücksichti-gung der angegebenen Verkehrszunahme für die Prognose 2025 erfolgt die Er-mittlung der Emissionen des Schienenwegs nach den Vorgaben der Schall 03 /7/.
Der maßgebenden Streckenabschnitt wird laut /24/im Prognosejahr 2025 von
n = 225 / 32 Straßenbahnen
am Tag / in der Nacht in beiden Fahrtrichtungen befahren.
Die streckenweise ermittelten Prognose-Zugzahlen sowie die längenbezogenenSchallleistungspegel der Züge auf den Ebenen 0 m, 4 m und 5 m über Schienen-oberkante sind in Anhang 2.4 dokumentiert.
7.1.2 Immissionsermittlung
Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet wurden Schallausbrei-tungsberechnungen am Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) und in der Nacht (22:00 bis 06:00Uhr) an den Fassaden der in der Skizze zum Bebauungsplan /17/ wiedergegebe-nen Bebauung durchgeführt.
Anhang 5.1 zeigt die Beurteilungspegel am Tag auf Grund des Verkehrslärms(Straße, Schiene) in der maximal belasteten Geschossebene. Wie dort zu erken-nen ist, betragen die Beurteilungspegel im Kerngebiet
Lr,Tag = 36 … 70 dB(A)
Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Kerngebiete in Höhe von
OWMK,Tag = 65 dB(A)
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um bis zu
∆Lr,Tag = + 5 dB(A)
überschritten.
Anhang 5.2 zeigt die Beurteilungspegel in der Nacht auf Grund des Verkehrslärms(Straße, Schiene) in der maximal belasteten Geschossebene. Wie dort zu erken-nen ist, betragen die Beurteilungspegel im Kerngebiet
Lr,Nacht = 29 … 63 dB(A)
Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Kerngebiete
OWMK,Nacht = 55 dB(A)
um bis zu
∆Lr,Nacht = + 8 dB(A)
überschritten.
Flugbetriebsbedingter Lärm
Die Geräuscheinwirkungen des durch die Flugbewegungen der startenden undlandenden Flugzeuge auf dem Flughafen Frankfurt/Main erzeugten Fluglärmswerden den öffentlich zugänglichen Fluglärmkonturenkarten der GemeinnützigenUmwelthaus GmbH /25/ entnommen.
Wie den Karten zu entnehmen ist, treten im Plangebiet Beurteilungspegel aufGrund des flugbetriebsbedingten Lärms im Prognosejahr 2020 von
LAeq,Tag/Nacht ≈ 50 / 45 dB(A)
auf. Die Pegeldifferenz zum Orientierungswert der DIN 18005 für Kerngebiet be-trägt damit
∆Leq3,Tag/Nacht ≈ - 15 / - 10 dB(A),
In dem Plangebiet wird der Orientierungswert am Tag und in der Nacht eingehal-ten. Im Plangebiet sind daher keine Maßnahmen zum Schutz vor dem flugbetriebs-bedingten Lärm erforderlich.
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Anlagenlärm
7.3.1 Geräuschemissionen
Im Zusammenhang mit dem Verbrauchermarkt treten Fahrgeräusche vonKundenfahrzeugen und Einkaufswagen sowie die Geräusche durch Be- undEntladevorgänge auf. In diesem Zusammenhang sind ebenfalls die Rangier- undFahrgeräusche von Lastkraftwagen bei der Andienung von Waren von Interesse.Weitere Emissionen treten infolge der Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage und desParkplatzes der Sparkasse auf.
Die Lage der gewerblich genutzten, schallemittierenden Flächen ist aus Anhang 1ersichtlich.
7.3.1.1 Parkvorgänge auf dem Parkplatz Edeka
Die Großzahl der Kundenstellplätze (80%) befindet sich in der Tiefgarage, die auf-grund der komfortablen Anbindung an den Verbrauchermarkt bevorzugt von denKunden genutzt werden wird. Mitarbeiterparkplätze sind ausschließlich in derTiefgarage vorgesehen. Gemäß der vorliegenden Präsentation zur Verkehrsunter-suchung /23/ ist für den geplanten Verbrauchermarkt mit insgesamt bis zu
NTag = 670 Pkw / Tag
von Kunden zu rechnen, die die Tiefgarage bzw. den ebenerdigen Parkplatz desVerbrauchermarktes befahren. Dies entspricht im Mittel etwa 84 Fahrbewegungenpro Stunde. Demnach ist davon auszugehen, dass die Bewegungshäufigkeit füralle 87 Stellplätze in der Tiefgarage und auf dem Parkplatz rund
NTag = 1,0 Bewegungen / Stellplatz / Stunde
beträgt.
Der Schallleistungspegel der Parkfläche mit 17 Stellplätzen hinter dem Marktge-bäude, einschließlich der Pegelerhöhung KD infolge des durchfahrenden und desParksuchverkehrs auf asphaltierten Fahrgassen bestimmt sich somit gemäß /13/zu
LWA,Tag = 84,6 dB(A).
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Es ist davon auszugehen, dass nach Ende der Öffnungszeit, um 22:00 Uhr eine ge-ringe Anzahl von Kunden-Pkw den oberirdischen Parkplatz noch verlassen wer-den. In diesem Zusammenhang wird unterstellt, dass insgesamt.
NNacht = 3 Pkw
in der Stunde zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr den Parkplatz verlassen.
Der Schallleistungspegel der Parkfläche mit 17 Stellplätzen hinter dem Marktge-bäude einschließlich der Pegelerhöhung KD infolge des durchfahrenden und desParksuchverkehrs auf asphaltierten Fahrgassen bestimmt sich somit gemäß /13/zu
LWA,Nacht = 73,9 dB(A).
Die ausführliche Ermittlung der Emissionen im Zusammenhang mit Geräuschenaus Vorgängen auf den Parkplatz können dem Anhang 2.1 entnommen werden.
7.3.1.2 Parkvorgänge auf dem Parkplatz Sparkasse
Bei dem Parkplatz der Sparkasse handelt es sich um einen Parkplatz mit 41 Stell-plätzen, der den Mitarbeitern der Sparkasse zur Verfügung steht. Für diesen Park-platz wird ein Verhalten wie auf P+R Parkplätzen zugrunde gelegt.
NTag = 0,3 Bewegungen / Stellplatz / Stunde
Gemäß Mitteilung des Vorhabenträgers wird der Parkplatz nach Betriebsschlussder Sparkasse geschlossen. Gemäß der allgemein üblichen Öffnungszeiten vonSparkassen, finden folglich keine Parkbewegungen im Nachtzeitraum statt.
Der Schallleistungspegel der Parkfläche hinter der Sparkasse einschließlich derPegelerhöhung KD infolge des durchfahrenden und des Parksuchverkehrs auf as-phaltierten Fahrgassen bestimmt sich somit gemäß /13/ zu
LWA,Tag = 81,7 dB(A).
Die ausführliche Ermittlung der Emissionen im Zusammenhang mit Geräuschenaus Vorgängen auf dem Parkplatz können dem Anhang 2.1 entnommen werden.
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7.3.1.3 Zufahrten Tiefgarage
Die Ermittlung der Schallabstrahlung über Ein- und Ausfahrten eingehauster Tief-garagenrampen wird nach Punkt 8.3.2 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /13/ermittelt.
Die Bewegungshäufigkeit für die Ein- und Ausfahrt in der Friedrich-Ebert-Straßewird gemäß Punkt 7.3.1 mit einer Bewegungshäufigkeit für alle 70 Tiefgaragen-stellplätze des Verbrauchermarktes
NTag = 1,0 Bewegungen / Stellplatz / Stunde
angesetzt.
Der flächenbezogene Schallleistungspegel für die Ein- und Ausfahrt der Tiefga-rage in der Friedrich-Ebert-Straße beträgt
LW‘‘,1h Tag = 68 dB(A)
Nach Ende der Öffnungszeit nach 22:00 Uhr ist davon auszugehen, dass eine ge-ringe Anzahl von Kunden-Pkw die Tiefgarage noch verlassen wird. In diesem Zu-sammenhang wird unterstellt, dass insgesamt.
NNacht = 10 Pkw
in der Stunde zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr die Tiefgarage verlassen.
Der flächenbezogene Schallleistungspegel für die Ein-/und Ausfahrt der Tiefga-rage in der Friedrich-Ebert-Straße beträgt
LW‘‘,1h Nacht = 58 dB(A)
Hierbei ist auf eine schallabsorbierende Ausführung der Innenwände der Tiefga-ragenrampe zu achten, die bei dem Emissionsansatz mit einer Pegelminderungvon -2 dB(A) in Abzug gebracht wurde.
Die Bewegungshäufigkeit für die Einfahrt in der August-Bebel-Straße wird gemäßder Bayerischen Parkplatzlärmstudie /13/ mit einer Bewegungshäufigkeit von P+RAnlagen, mit
NTag = 0,3 Bewegungen / Stellplatz / Stunde
angesetzt.
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Der flächenbezogene Schallleistungspegel für die Ein- und Ausfahrt der Tiefga-rage in der August-Bebel-Straße beträgt
LW‘‘,1h Tag = 63,2 dB(A).
Im Nachtzeitraum ist davon auszugehen, dass diese Einfahrt der Tiefgarage in ers-ter Linie von Bewohnern des Areals genutzt wird. Die Bewegungshäufigkeit für dieEinfahrt in der August-Bebel-Straße wird gemäß der Bayerischen Parkplatzlärm-studie /13/ mit einer Bewegungshäufigkeit von Tiefgaragen an Wohnanlagen, mit
NNacht = 0,02 Bewegungen / Stellplatz / Stunde
angesetzt.
Der flächenbezogene Schallleistungspegel für die Einfahrt der Tiefgarage in derAugust-Bebel-Straße beträgt
LW‘‘,1h Nacht = 51,5 dB(A).
7.3.1.4 Rangiervorgänge
Maßgebende Pegelanteile werden beim Rangieren der Lkw hervorgerufen. DerRangiervorgang setzt sich dabei neben dem eigentlichen Fahrgeräusch aus meh-reren schalltechnisch relevanten Einzelvorgängen zusammen, z. B. Türenschla-gen, Motorstart, Bremsen entlüften oder Geräusche von Kühlaggregaten. In An-hang 2.2 wird auf Basis der Kennwerte aus /15/ für einen LKW mit Kühlaggregatdie Schallleistung für einen Rangiervorgang pro Stunde zu
LWAr = 87,1 dB(A)
bestimmt.
Für einen LKW ohne Kühlaggregat wird die Schallleistung für einen Rangiervor-gang pro Stunde zu
LWAr = 84,8 dB(A)
bestimmt.
Die Häufigkeit der Rangiervorgänge sowie die Frequentierung der Fahrwege rich-ten sich nach den Ganglinien der ankommenden und abfahrenden Lkw.
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7.3.1.5 Be- und Entladevorgänge
Die Schallleistungspegel im Andienungsbereich, die durch die Be- und Entlade-vorgänge hervorgerufen werden, sind in Anhang 2.3 dokumentiert.
Für den Verbrauchermarkt ist gem. /28/ von 10-15 Lkw-Andienungen auszugehen.Die Geräusche durch Be- und Entladetätigkeiten der Lkw werden ebenfalls im Mo-dell erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Lkw für den Verbraucher-markt mittels Rollcontainern sowie Pallettenhubwagen über eine Überladebrückebe- und entladen werden. Die maßgebliche Schallleistung entsteht bei Rollgeräu-schen, insbesondere aus den Geräuschen, die beim Überfahren der Überladebrü-cke entstehen. Gemäß der zur Verfügung gestellten Angaben zu den Ladevorgän-gen /28/ ergibt sich im Mittel pro Andienung täglich eine beurteilte Schallleistungvon
LWAr = 96,1 dB(A).
Die Be- und Entladetätigkeit erfolgt innerhalb einer eingehausten Entladezone, diewährend der Ladetätigkeiten durch ein Rolltor verschlossen ist. Das Schalldämm-maß des geschlossenen Rolltors wird mit einem Schalldämmwert von
R’w = 15 dB(A)angesetzt. Das Rolltor hat den Stand der Schallminderungstechnik zu erfüllen.
7.3.1.1 Kühlaggregate und Lüfter
Die für den Betrieb des Verbrauchermarktes zum Zeitpunkt der Erstellung derSchalltechnischen Untersuchung bekannten Kühlanlagen werden ebenfalls in dasBerechnungsmodell aufgenommen. So ist ein Gaskühler vorgesehen, der sich ge-mäß Aussage des Architekten in der eingehausten Einfahrt zur Tiefgarage befin-det. Der Gaskühler weißt gemäß Mitteilung von EDEKA /29/ einen Schallleistungs-pegel von bis zu
LWA = 40,0 dB(A)
auf.
Die Betriebszeit dieser genannten Geräte wird im Sinne einer oberen Abschätzungmit 24 Stunden pro Tag berücksichtigt.
Weitere Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind zum Zeitpunkt der Er-stellung der Schalltechnischen Untersuchung nicht bekannt.
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Für alle weiteren technischen Anlagen, die zukünftig im Zusammenhang mit demEdeka-Markt außerhalb von Gebäuden errichtet werden oder Schall nach außenabstrahlen, ist für die Gesamtbelastung, bestehend aus Vorbelastung plus Zusatz-belastung, der Immissionsrichtwert nach TA Lärm am maßgeblichen Immission-sort einzuhalten.
7.3.1.2 Terrasse des Backshops
Östlich anschließend an den Verbrauchermarkt befindet sich eine Terrasse, dieden Kunden des Backshops gewidmet ist. Gemäß VDI 3770 /16/ wird für eine mitgehobener Stimme sprechende Person ein mittlerer Schallleistungspegel proStunde von
LWA,Person = 70,0 dB(A)
für die Prognose angesetzt. Unter der Voraussetzung, dass sich während des ge-samten Tagzeitraums durchgängig 16 Kunden im Außenbereich des Backshopsaufhalten, von denen 50 % gleichzeitig sprechen, ergibt sich demnach ein Sum-menschallleistungspegel von
LWA,Terrasse = 70,0 dB(A) + 10⋅log(8) dB(A) = 79,1 dB(A).
Für den Nachtzeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist keine Nutzung derTerrasse vorgesehen.
7.3.1.3 Kurzzeitige Geräuschspitzen
Zur Betrachtung einzelner Geräuschspitzen im Umfeld von Verbrauchermärktensind typische immissionsrelevante Vorgänge zu betrachten. Hierbei treten mit ei-nem Maximalpegel von
LWA,max = 99,5 dB(A)
beim Schließen von Heck- oder Kofferraumklappen besonders signifikante Ge-räuschspitzen auf.
Des Weiteren ist eine maximale Schallleistung durch das Ablassen der Bremslufteines Lkw mit einer Schallleistung von
LWA,max = 108,0 dB(A)
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zu berücksichtigen.
Im Bereich der Terrasse des Backshops wird gemäß /16/ für das Rufen von Per-sonen ein maximaler Schallleistungspegel von
LWA,max = 86,0 dB(A)
in Ansatz gebracht.
7.3.1.4 Schalltechnische Vorbelastung
Zur Ermittlung der Gesamtbelastung ist im vorliegenden Fall die schalltechnischeVorbelastung zu ermitteln. Maßgebliche Emittenten liegen hierbei an der Südfas-sade der Sparkasse durch die Abluftführung der Heizungsanlage und der Lüf-tungsanlage. Um eine mögliche Vorbelastung aus dem Betrieb auf dem Marktplatzzu berücksichtigen, wurde für den Bereich des Marktplatzes mit Außengastrono-mie eine Vorbelastung angesetzt.
Gemäß VDI 3770 /16/ wird für eine mit gehobener Stimme sprechende Person einmittlerer Schallleistungspegel pro Stunde von
LWA,Person = 70,0 dB(A)
für die Prognose angesetzt. Unter der Voraussetzung, dass sich während des ge-samten Tagzeitraums durchgängig 70 Gäste auf dem Marktplatz aufhalten, vondenen 50 % gleichzeitig sprechen, ergibt sich demnach ein Summenschallleis-tungspegel von
LWA,Marktplatz = 70,0 dB(A) + 10⋅log(35) dB(A) = 85,5 dB(A).
Für den Nachtzeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist von keiner Nutzungauf dem Marktplatz auszugehen.Diese Vorbelastung wird im Berechnungsmodell als flächenbezogener Schallleis-tungspegel im Bereich des Marktplatzes berücksichtigt.
Am Gebäude der Sparkasse befindet sich südseitig die Abluft der Heizungsanlageund der Lüftungsanlage. Hierbei handelt es sich um technische Anlagen im Sinneder TA Lärm. Für diese Anlagen liegen keine Angaben zu Schallemissionen vor.Zudem ist die Lüftungsanlage möglicherweise nicht mehr in Betrieb.
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Für diese Anlagen wir auf Grundlage von Erfahrungswerten ein Schallleistungs-pegel von
LWA = 65 dB(A)
angesetzt. Die tägliche Betriebszeit wird im Sinne einer oberen Abschätzung mit
t = 24 h
angenommen.
7.3.2 Gesamtbelastung
Um die Geräuscheinwirkungen durch die Betriebsvorgänge der Anlagen im Plan-gebiet aufzuzeigen, werden die Beurteilungspegel an vorhandenen schutzwürdi-gen Nutzungen in der Umgebung ermittelt. Die Beurteilung erfolgt für den Tag-zeitraum und für die lauteste Nachtstunde.
Die Immissionsorte im Plangebiet befinden sich auf Flächen, die als Kerngebietfestgesetzt werden sollen. Die für Kerngebiete gültigen Immissionsrichtwerte be-tragen
IRWTag/Nacht = 60 / 45 dB(A).
An diesen Immissionsorten werden maximale Pegelwerte, am Gebäude Süd Cprognostiziert. Hier sind Beurteilungspegel für den Tag bzw. für die Nacht von biszu
Lr,Tag/Nacht = 59 / 45 dB(A)
zu erwarten. Demnach werden die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm um min-destens
DLr,Tag/Nacht = - 1 / 0 dB(A)
tagsüber unterschritten und nachts eingehalten.
Für die Gebäude an der August-Bebel-Straße (Nr. 3 und 4) sind die für AllgemeineWohngebiete (WA) gültigen Immissionsrichtewerte in Höhe von
IRWTag/Nacht = 55 / 40 dB(A).
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heranzuziehen.
Maximale Beurteilungspegel werden an dem Gebäude August-Bebel-Straße 3 er-reicht. Hier werden Beurteilungspegel von bis zu
Lr,Tag/Nacht = 52 / 37 dB(A)
prognostiziert. Somit werden die gültigen Immissionsrichtwerte um mindestens
DLr,Tag/Nacht = - 3 / - 3 dB(A)
unterschritten und sind somit eingehalten.
Für die Gebäude an der Friedrich-Ebert-Straße (Nr. 58 und 61) sind die für Misch-gebiete (MI) bzw. Kerngebiete (MK) gültigen Immissionsrichtewerte in Höhe von
IRWTag/Nacht = 60 / 45 dB(A).
heranzuziehen.
Maximale Beurteilungspegel werden an diesen Gebäuden am ImmissionsortFriedrich-Ebert-Straße 58 erreicht. Hier werden Beurteilungspegel von bis zu
Lr,Tag/Nacht = 54 / 43 dB(A)
prognostiziert. Somit werden die gültigen Immissionsrichtwerte um mindestens
DLr,Tag/Nacht = - 6 / - 2 dB(A)
unterschritten und somit eingehalten.
Für das Gebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 45 sind die im Kerngebiet (MK) gül-tigen Immissionsrichtewerte in Höhe von
IRWTag/Nacht = 60 / 45 dB(A).
heranzuziehen.
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Hier werden maximale Beurteilungspegel von bis zu
Lr,Tag/Nacht = 48 / 34 dB(A)
prognostiziert. Somit werden die gültigen Immissionsrichtwerte um mindestens
DLr,Tag/Nacht = - 12 / - 11 dB(A)
unterschritten und somit eingehalten.
Schallschutzkonzept
7.4.1 Verkehrslärm
Auch wenn das Beiblatt 1 zur DIN 18005 Orientierungswerte nennt, d. h. Werte, dieim Rahmen der städtebaulichen Planung der Abwägung sämtlicher städtebauli-cher Belange unterliegen, so können die hier zu erwartenden Orientierungswert-überschreitungen nicht gegenüber anderen städtebaulichen Belangen zurückge-stellt werden, da insbesondere im Beurteilungszeitraum Nacht bereichsweiseeine deutliche Überschreitung der Orientierungswerte durch die Geräuscheinwir-kungen des Verkehrslärms vorliegt, wie in Abschnitt 7.1.2 festgestellt wurde. Esbesteht daher das Erfordernis, geeignete Vorkehrungen zum Schutz vor dem Ver-kehrslärm für die geplante Bebauung vorzusehen.
Grundsätzlich ist anzustreben, schutzwürdige Nutzungen durch „aktive“ Schall-schutzmaßnahmen, d.h. durch Abschirmmaßnahmen an der relevanten Schall-quelle zu schützen. Hierfür wäre die Errichtung von Lärmschutzwänden oder -wällen erforderlich.
Im vorliegenden Fall ist jedoch die Errichtung einer aktiven Schallschutzmaß-nahme nicht zielführend, da aufgrund der innerstädtischen Bebauung die für dieGeräuscheinwirkungen maßgeblichen Verkehrswege, insbesondere die Straße, di-rekt vor dem Plangebiet verlaufen und aus städtebaulicher Sicht keine Lärm-schutzwand errichtet werden kann.
Angesichts der Einhaltung der Orientierungswerte am Tag an den Fassaden derim Inneren des Plangebiets gelegenen Gebäude bestehen gegen die Anordnungvon Außenwohnbereichen in Form von Balkonen, Terrassen und Dachgärten anden Gebäuden mit der Schutzwürdigkeit eines Kerngebiets keine Bedenken. An
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den nördlich und östlich ausgerichteten Fassaden des Gebäudes „Nord“, die ander Wilhelm-Leuschner-Straße, bzw. an der Ecke Wilhelm-Leuschner-Straße/Friedrich-Ebert-Straße liegen, wird die Anordnung von Außenwohnberei-chen dagegen nicht empfohlen. Insbesondere ist die Anordnung eines Balkons amGebäude Nord, Ecke Wilhelm-Leuschner-Straße/Friedrich-Ebert-Straße,und ander Ostfassade des Gebäudes Süd C nicht zu empfehlen.
Im vorliegenden Fall ist es naheliegend, einen ausreichenden Schutz vor dennächtlichen Geräuscheinwirkungen durch passive Maßnahmen in Form von bauli-chen Vorkehrungen am Gebäude zu gewährleisten. Passive Schallschutzmaßnah-men sind bauliche Anforderungen an die Umfassungsbauteile schutzbedürftigerRäume, insbesondere an Fenster, Türen, Wände und Dächer. Die Dimensionierungder erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außen-lärm erfolgt hierbei in Abhängigkeit von der Raumart oder Raumnutzung und vonder Raumgröße.
Die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen erfolgt basierend auf den An-forderungen der DIN 4109, Ausgabe November 1989 /11/.Die im Jahr 1989 bauaufsichtlich eingeführte Norm wurde zurückgezogen. Die DIN4109 in der Fassung vom Juli 2016 liegt im Weißdruck vor, wurde jedoch bishernicht bauaufsichtlich eingeführt. Aktuell liegt hierzu ein Änderungsentwurf vorund zur Zeit ist nicht absehbar in welcher Fassung die DIN 4109:2016 bauaufsicht-lich eingeführt wird, wenn auch die Einführung der DIN 4109:2016 zeitnah erwartetwird.In Ermangelung einer eindeutigen Regelung wird die bauaufsichtlich eingeführteDIN 4109:1989 zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels und der Fest-setzung der passiven Maßnahmen herangezogen.
Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilengegenüber Außenlärm werden nach DIN 4109 /11/Lärmpegelbereiche zu Grundegelegt, deren Einstufung nach dem jeweils zu erwartenden „maßgeblichen Außen-lärmpegel“ erfolgt.
Nach den Vorgaben der DIN 4109-1989, Abschnitt 5.5 /11/ wird der „maßgeblicheAußenlärmpegel“ für den Straßen-, Schienen- und Wasserverkehrslärm sowiedem Fluglärm bestimmt. Hiernach ist der Beurteilungspegel für den Tag (06:00bis 22:00 Uhr) zu bestimmen.
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Da im Plangebiet die schutzwürdigen Nutzungen im Einwirkungsbereich von ge-werblichen Nutzungen liegen, wird der gebietsabhängige Immissionsrichtwert derTA Lärm am Tag gemäß DIN 4109-1989 /11/ energetisch auf den „maßgeblichenAußenlärmpegel“ (Verkehrslärm) aufaddiert. Zum Schluss erfolgt die arithmeti-sche Addition von 3 dB(A) auf die energetisch aufsummierten Beurteilungspegel.
Für die Dimensionierung des passiven Schallschutzes für die schutzbedürftigenAufenthaltsräume werden die in Anhang 1 dargestellten Geräuscheinwirkungenherangezogen.
Anhang 6 zeigt die erforderlichen Lärmpegelbereiche für das Bebauungskonzept.Gemäß DIN 4109-1989, Tabelle 8 /11/ ergeben sich die Lärmpegelbereiche III bisV. Für die Lärmpegelbereiche ergibt sich für Wohnräume, Unterrichtsräume undähnliches ein erforderliches Schalldämm-Maß von
erf. R’w,res = 35 … 45 dB
und für Büroräume und ähnliches ein erforderliches Schalldämm-Maß von
erf. R’w,res = 30 … 40 dB.
Insbesondere auf Grund der Überschreitungen der Orientierungswerte durch denStraßenverkehrslärm wird empfohlen, alle in der Nacht zum Schlafen genutztenAufenthaltsräume mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten, dieeine ausreichende Belüftung auch bei geschlossenen Fenstern ermöglichen.
Zum Schutz vor den Geräuscheinwirkungen der Umgebung eignen sich folgendeTextvorschläge als textliche Festsetzungen im Bebauungsplan:
Lärmschutz (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)
Im Geltungsbereich sind auf den in der Planzeichnung gekennzeichnetenFlächen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten auf Grund der Lärmim-missionen gemäß § 9 BauGB für Räume, die dem nicht nur vorübergehen-den Aufenthalt von Personen dienen, bauliche Vorkehrungen zum Lärm-schutz zu treffen. Zum Schutz der Aufenthaltsräume gegen Außenlärm istnachzuweisen, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Au-
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ßenbauteile gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 („Schallschutz im Hochbau An-forderungen und Nachweise“, Ausgabe November 1989) erfüllt werden. Dieerforderlichen Lärmpegelbereiche sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Hiervon kann abgewichen werden, wenn im Zuge der Baugenehmigungnachgewiesen wird, dass sich aufgrund tatsächlicher Baustrukturen undgeändertem Verkehrsaufkommen vor den Fenstern von schutzbedürftigenAufenthaltsräumen geringere Lärmpegelbereiche als in der Planzeich-nung angegeben ergeben.
Nach Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist bei Beurteilungspegelnüber 45 dB(A) In der Nacht ein ungestörter Schlaf bei geöffneten Fenstern nichtmehr möglich. Deswegen wird neben Anforderungen an die Luftschalldämmungvon Außenbauteilen das Erfordernis von schallgedämmten Lüftungseinrichtungendefiniert. Hierdurch wird erreicht, dass an Fassaden, die mit einem Beurteilungs-pegel von mehr als 45 dB(A) beaufschlagt sind, Schlafräume angeordnet werdenkönnen. Durch den Einsatz schallgedämmter Lüftungselemente wird gewährleis-tet, dass in den Räumen ein weitgehend ungestörter Nachtschlaf bei einwand-freien lufthygienischen Bedingungen möglich ist. Der Einbau solcher Lüftungsele-mente ist ab dem Lärmpegelbereich III empfehlenswert, ab dem Lärmpegelbe-reich IV zwingend erforderlich.
Daher kann folgender Textvorschlag als Festsetzung zum passiven Schallschutzergänzt oder als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden:
Des Weiteren ist für in der Nacht zum Schlafen genutzte Räume ab Lärm-pegelbereich III der Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen er-forderlich.
7.4.2 Anlagenlärm
Wie die Untersuchungen zeigen, sind aus den Geräuscheinwirkungen der vorhan-denen und geplanten Anlagen keine Konflikte an der bestehenden und der geplan-ten Wohnbebauung zu erwarten.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine Schalleistungspegel der Anlagen für dietechnische Ausrüstung des Verbrauchermarktes vor und die maßgeblichen Stand-
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
- 37 -___________________________________________________________
___________________________________________________________
Projekt: 20178028-VSS-3q Fassung vom 21.06.2017q B-Plan GriesheimAuftraggeber: KONZEPTBAUq Friedensplatz 12q 64283 Darmstadt
orte sind nicht bekannt. Unter der Maßgabe der Einhaltung der Immissionsricht-werte nach TA Lärm, ist für die Gesamtbelastung aus allen Anlagen der Immissi-onsrichtwert am maßgeblichen Immissionsort nicht zu überschreiten.
Entwurf
Stand O
ffenla
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- 38 -___________________________________________________________
___________________________________________________________
Projekt: 20178028-VSS-3q Fassung vom 21.06.2017q B-Plan GriesheimAuftraggeber: KONZEPTBAUq Friedensplatz 12q 64283 Darmstadt
8 Abschließende Bemerkungen
Die schalltechnischen Untersuchungen belegen, dass im Plangebiet in Hinblickauf die angestrebten Nutzungen Konfliktpotentiale hinsichtlich des Verkehrs-lärms bestehen.
Im Rahmen des Bebauungsplanes sind Vorgaben hinsichtlich der Realisierung vonpassiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm zu machen.
Ein angemessener Schallschutz ist durch Festsetzungen zur Umsetzung vonSchallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan zu gewährleisten.
AUFGESTELLT:Dipl.-Ing. (FH) Simone Griesheimer
GEPRÜFT:Dipl.-Wirtsch.-Ing. Monika Kordeusz
Entwurf
Stand O
ffenla
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- 39 -___________________________________________________________
___________________________________________________________
Projekt: 20178028-VSS-3q Fassung vom 21.06.2017q B-Plan GriesheimAuftraggeber: KONZEPTBAUq Friedensplatz 12q 64283 Darmstadt
ANHANG
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
706
4
6 6G
6 6H
7
66I
43
3
46
55
2
4
1
4
3
61
8
2
41
56
57
47
5351
49
6365
69
65
63
59
70
68
71
67
61
39
75
359
67 A
54
60
42 44
6
57
58
62
45
Georg - Schüler - Platz
Aug
u st -
Beb
el-
St r
aße
Wilhelm-Leuschner-Straße
Georg - Schüler - Platz
Fri e
dr ic
h-
Ebe
r t-
St r
a ße
Uebersichtsplan
Rangieren LKW
Entladen LKW
Ein-/Ausfahrt Parkhaus
Einfahrt Parkhaus
Andienung Backshop
Café Backshop
Lüftung/Heizung Sparkasse
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 7,5 15 22,5 30 37,5
m
ANHANG 1
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 04.05.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße /August-Bebel-Straße / Bessunger Straße /Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
- Übersichtslageplan -
Übersicht Lage der Gebäude und Schallquellen
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
BeurteilungspegelGesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005
Beurteilungszeitraum: Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr)Darstellung der maximal belasteten Geschossebene
<= 35 dB(A)
35 < <= 40 dB(A): OW Reine Wohngebiete
40 < <= 45 dB(A): OW Allgemeine Wohngebiete
45 < <= 50dB(A): OW Mischgebiete
50 < <= 55 dB(A): OW Gewerbegebiete
55 < <= 60 dB(A)
60 < <= 65 dB(A)
65 < dB(A)
Legende
Plangebiet
Gebäude
Nebengebäude
Emission Straße
Gleisachse
Linienquelle
Flächenquelle
Punktquelle
Vorbelastung Marktplatz
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude, eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
SignalanlageEntwurf
Stand O
ffenla
ge
Bezeichnung Beurtei- N B K LW
lungszeit [dB(A)] [dB(A)]
EDEKA Supermarkt Parkplatz
Betriebszeit tags: 06:00 - 22:00 Uhr
17 - Stellplätze tags 1,00 17 9,3 84,6
EDEKA Supermarkt Parkplatz
Betriebszeit nachts: 22:00 - 06:00 Uhr
17 - Stellplätze nachts 0,17 17 6,3 73,9
Sparkassen Parkplatz
Betriebszeit tags: 06:00 - 22:00 Uhr
41 - Stellplätze tags 0,30 41 7,8 81,7
Sparkassen Parkplatz
Betriebszeit nachts: 22:00 - 06:00 Uhr
41 - Stellplätze nachts 0,00 41
Maximale Schallleistung, während eines Parkvorgangs: [dB(A)] LWA,max = 99,5
es bedeuten:LW = SchallleistungspegelK = Zuschlag nach Tabelle 34 für die Parkplatzart;
K = KPA + KI + KD+ KStrO;
KD = 2,5 x lg (f x B -9)KD = 0f = Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße gemäß 8.2.1 Parkplatzlärmstudie
f = 1,00KStrO: Zuschlag Straßenoberfläche gemäß 8.2.1 Parkplatzlärmstudie
KStrO = 0N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen pro Stellplatz und Stunde)B = Zahl der auf die Teilfläche entfallenden Stellplätze
Auszug aus Parkplatzlärmstudie:
Tabelle 34: Zuschläge für die verschiedenen Parkplatztypen
KPA KI
20178028: BPlan EDEKA-Lebensmittelmarkt inGriesheimSchallemissionen im Zusammenhang mitParkvorgängen
LW = 63 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 x lg (B x N)
Zuschläge in dB(A)
4
Besucher und Mitarbeiterparkplätze 0 4
3Parkplätze an Einkaufszentren Standard-Einkaufswagen auf Asphalt
KREBS + KIEFER FRITZ AGHilpertstr. 20 - 64295 DarmstadtTel. (06151) 885-383 - www.kuk.de ANHANG 2.1
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Schallimmissionen LKW RangiervorgängeK:\B_Projekte\2017\8028-VSS-Planquadrat-Innenstadtprojekt Griesheim\C-Bearbeitung\Gutachten\Berechnung\[Emissionen Rangieren LKW_Griesheim.xls]1
Andienung EDEKA
LWA T Tr LWAr,i
dB(A) [s] dB(A) dB(A)
99,0 60 1,0 81,2
94,0 60 1,0 76,2
100,0 10 1,0 74,4
100,0 5 1,0 71,4
108,0 5 1,0 79,4
98,0 120 1,0 83,2
Summenpegel, 1 Vorgang in 1 Stunde LWAr = 87,1
Abkürzungen
LWA Schallleistungspegel des Einzelvorganges
LWAr zeitlich gemittelter Schallleistungspegel
T Einwirkzeit in Sekunden
Tr Beurteilungszeit in Stunden
Einzelgeräusch bei Rangiervorgang
20178028: BPlan EDEKA-Lebensmittelmarktin Griesheim
Rangieren
Kühlaggregate, Antrieb über Fahrmotor
LWAr = LWA - 10lg(Tr/T)
Motorleerlauf
Türenschlagen
Motor anlassen
Bremsen entlüften (Maximalschallleistung)
KREBS + KIEFER FRITZ AGHilpertstr. 20 - 64295 Darmstadtwww.kuk.de ANHANG 2.2a
Entwurf
Stand O
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ge
Schallimmissionen LKW RangiervorgängeK:\B_Projekte\2017\8028-VSS-Planquadrat-Innenstadtprojekt Griesheim\C-Bearbeitung\Gutachten\Berechnung\[Emissionen Rangieren LKW_Griesheim.xls]2
Andienung EDEKA
LWA T Tr LWAr,i
dB(A) [s] dB(A) dB(A)
99,0 60 1,0 81,2
94,0 60 1,0 76,2
100,0 10 1,0 74,4
100,0 5 1,0 71,4
108,0 5 1,0 79,4
Summenpegel, 1 Vorgang in 1 Stunde LWAr = 84,8
Abkürzungen
LWA Schallleistungspegel des Einzelvorganges
LWAr zeitlich gemittelter Schallleistungspegel
T Einwirkzeit in Sekunden
Tr Beurteilungszeit in Stunden
Bremsen entlüften (Maximalschallleistung)
LWAr = LWA - 10lg(Tr/T)
20178028: BPlan EDEKA-Lebensmittelmarktin Griesheim
Einzelgeräusch bei Rangiervorgang
Rangieren
Motorleerlauf
Türenschlagen
Motor anlassen
KREBS + KIEFER FRITZ AGHilpertstr. 20 - 64295 Darmstadtwww.kuk.de ANHANG 2.2b
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
SchallemissionenLKW Be- und EntladetätigkeitenK:\B_Projekte\2017\8028-VSS-Planquadrat-Innenstadtprojekt Griesheim\C-Bearbeitung\Gutachten\Berechnung\[Emissionen Ladegeräusche LKW Griesheim.xls]1
Andienung Edeka-Markt
LWAT,1h N Tr LWAr,i
dB(A) [St./d] [h] dB(A)
78,0 10 1,00 88,0
75,0 10 1,00 85,0
85,0 10 1,00 95,0
Summenpegel, 1 Vorgang in 1 Stunde LWAr = 96,1
LWAT,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde
n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr
Tr Beurteilungszeit in h
75
Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand
64
-
70
80
-
Rollgeräusche, Wagenboden
Vorgang
Kleinstapler über Überladebrücke
Innenrampe
85
Außenrampe
Bezeichnung
LWAr = LWAT,1h + 10 lg(n) - 10lg(Tr/1h)
Tagandienung zwischen 06:00 - 22:00 Uhr1 LKW an 1 Rampe
Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladeboardwand
Rollgeräusche, Wagenboden
LWAT,1h bei der Be- und Entladung
75
75
85
Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand
Rollcontainer über Überladebrücke
Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladeboardwand 78
-
Palettenhubwagen über Überladebrücke
KREB + KIEFER FRITZ AGHilpertstr. 20 - 64295 Darmstadtwww.kuk.de ANHANG 2.3
Entwurf
Stand O
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Gleis: Richtung: Abschnitt: 1 Km: 0+000
Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge Emissionspegel L'w [dB(A)]Nr. Name tags nachts je Zug Max tags nachts
km/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m1 Straßenbahn Darmstadt 225,0 32,0 50 43 - 74,6 61,6 - 69,1 56,1 -- Gesamt 225,0 32,0 - - - 74,6 61,6 - 69,1 56,1 -
Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brücke
kilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLMkm c1 c2 dB dB dB dB dB dB0+000 Standardfahrbahn - - - - - - -0+325 Standardfahrbahn - - - - - - -
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße /August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1.
Änderung"Emissionsberechnung Schienenverkehr
KREBS + KIEFER FRITZ AG Hilpertstr. 20 64295 Darmstadt Anhang 2.4
SoundPLAN 7.4
Entwurf
Stand O
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ge
Abschnittsname Verkehrszahlen Geschw. (vPkw / vLkw Korrekturen Steigung EmissionspegelStationierungDTV pT pN M/DTVTM/DTVN T N DStr0(T) DStr0(N)DRefl Min / Max LmET LmEN
km Kfz/24h % % km/h km/h dB(A) dB(A) % dB(A) dB(A)
Wilhelm-Leuschner-Strasse Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
- 0+000 14490 0,8 0,5 0,060 0,011 50 / 50 50 / 50 - - - 0,0 60,8 53,2- 0+231 - - - - - - - - - - - - -
August-Bebel-Straße Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
- 0+000 2280 1,5 0,5 0,060 0,011 50 / 50 50 / 50 - - - 0,0 53,3 45,2- 0+088 - - - - - - - - - - - - -
Friedrich-Ebert-Straße Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
- 0+000 2750 1,5 0,5 0,060 0,011 50 / 50 50 / 50 - - - 0,0 54,1 46,0- 0+111 - - - - - - - - - - - - -
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße /August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1.
Änderung"Emissionsberechnung Straßenverkehr
KREBS + KIEFER FRITZ AG Hilpertstr. 20 64295 Darmstadt Anhang 2.5
SoundPLAN 7.4
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße /Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
Beurteilungspegel Anlagenlärm
Immissionsort Nutzung SW HR RW,T
dB(A)
RW,N
dB(A)
RW,T,max
dB(A)
RW,N,max
dB(A)
LrT
dB(A)
LrN
dB(A)
LT,max
dB(A)
LN,max
dB(A)
LrT,diff
dB(A)
LrN,diff
dB(A)
LT,max,diff
dB(A)
LN,max,diff
dB(A)
August-Bebel-Str. 3 WA EG O 55 40 85 60 52 37 71 --- --- ---1.OG 55 40 85 60 52 37 71 --- --- ---2.OG 55 40 85 60 51 36 70 --- --- ---
August-Bebel-Str. 4 WA EG N 55 40 85 60 41 27 61 --- --- ---1.OG 55 40 85 60 44 31 63 --- --- ---
August-Bebel-Str. 4 Anbau WA EG W 55 40 85 60 39 26 60 --- --- ---1.OG 55 40 85 60 42 30 63 --- --- ---
Friedrich-Ebert-Str 58 MK EG W 60 45 90 65 54 43 69 --- --- ---1.OG 60 45 90 65 54 43 71 --- --- ---
Friedrich-Ebert-Str. 61 MI EG W 60 45 90 65 50 36 73 --- --- ---1.OG 60 45 90 65 50 36 73 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 50 36 71 --- --- ---
Friedrich-Ebert-Str. 63 MI EG W 60 45 90 65 36 23 54 --- --- ---1.OG 60 45 90 65 45 31 62 --- --- ---
Friedrich-Ebert-Str. 65 MI EG W 60 45 90 65 42 28 60 --- --- ---1.OG 60 45 90 65 44 30 61 --- --- ---
Friedrich-Ebert-Str. 67a WA EG N 55 40 85 60 44 28 58 --- --- ---
Gebaeude Nord 1. u. 2. MK 1.OG S 60 45 90 65 58 43 84 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 56 42 81 --- --- ---
Gebaeude Nord 1. u. 2. MK 1.OG N 60 45 90 65 42 15 69 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 42 15 69 --- --- ---
Gebaeude Nord 1. u. 2. MK 1.OG S 60 45 90 65 43 28 64 --- --- ---
Ergebnisnr.: 55 KREBS + KIEFER Fritz AG Hilpertstraße 20 64295 Darmstadt Anhang 35
SoundPLAN 7.4
Entwurf
Stand O
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ge
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße /Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
Beurteilungspegel Anlagenlärm
Immissionsort Nutzung SW HR RW,T
dB(A)
RW,N
dB(A)
RW,T,max
dB(A)
RW,N,max
dB(A)
LrT
dB(A)
LrN
dB(A)
LT,max
dB(A)
LN,max
dB(A)
LrT,diff
dB(A)
LrN,diff
dB(A)
LT,max,diff
dB(A)
LN,max,diff
dB(A)
2.OG 60 45 90 65 45 30 67 --- --- ---Gebaeude Nord 1. u. 2. MK 1.OG S 60 45 90 65 46 32 68 --- --- ---
2.OG 60 45 90 65 48 35 71 --- --- ---Gebaeude Nord 1. u. 2. MK 1.OG N 60 45 90 65 52 12 79 --- --- ---
2.OG 60 45 90 65 52 12 78 --- --- ---Gebaeude Nord 1. u. 2. MK 1.OG O 60 45 90 65 48 34 77 --- --- ---
2.OG 60 45 90 65 48 35 76 --- --- ---Gebaeude Nord 1. u. 2. MK 1.OG N 60 45 90 65 46 13 74 --- --- ---
2.OG 60 45 90 65 46 14 73 --- --- ---Gebaeude Nord 1. u. 2. MK 1.OG N 60 45 90 65 59 11 85 --- --- ---
2.OG 60 45 90 65 56 11 81 --- --- ---
Gebaeude Sued B 1.OG MK 1.OG N 60 45 90 65 46 33 66 --- --- ---Gebaeude Sued B 1.OG MK 1.OG O 60 45 90 65 57 42 75 --- --- ---Gebaeude Sued B 1.OG MK 1.OG S 60 45 90 65 31 16 48 --- --- ---Gebaeude Sued B 1.OG MK 1.OG O 60 45 90 65 51 36 68 --- --- ---Gebaeude Sued B 1.OG MK 1.OG W 60 45 90 65 40 26 61 --- --- ---Gebaeude Sued B 1.OG MK 1.OG W 60 45 90 65 41 28 62 --- --- ---
Gebaeude Sued B 2.OG MK 2.OG W 60 45 90 65 43 29 66 --- --- ---Gebaeude Sued B 2.OG MK 2.OG W 60 45 90 65 43 27 65 --- --- ---Gebaeude Sued B 2.OG MK 2.OG S 60 45 90 65 31 17 53 --- --- ---Gebaeude Sued B 2.OG MK 2.OG N 60 45 90 65 48 34 68 --- --- ---Gebaeude Sued B 2.OG MK 2.OG O 60 45 90 65 55 41 72 --- --- ---
Gebaeude Sued C 1.OG MK 1.OG O 60 45 90 65 55 44 74 --- --- ---
Ergebnisnr.: 55 KREBS + KIEFER Fritz AG Hilpertstraße 20 64295 Darmstadt Anhang 35
SoundPLAN 7.4
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße /Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
Beurteilungspegel Anlagenlärm
Immissionsort Nutzung SW HR RW,T
dB(A)
RW,N
dB(A)
RW,T,max
dB(A)
RW,N,max
dB(A)
LrT
dB(A)
LrN
dB(A)
LT,max
dB(A)
LN,max
dB(A)
LrT,diff
dB(A)
LrN,diff
dB(A)
LT,max,diff
dB(A)
LN,max,diff
dB(A)
Gebaeude Sued C 1.OG MK 1.OG N 60 45 90 65 59 44 78 --- --- ---Gebaeude Sued C 1.OG MK 1.OG W 60 45 90 65 59 45 79 --- --- ---
Gebaeude Sued C 2.OG MK 2.OG N 60 45 90 65 57 43 78 --- --- ---Gebaeude Sued C 2.OG MK 2.OG O 60 45 90 65 53 42 74 --- --- ---Gebaeude Sued C 2.OG MK 2.OG W 60 45 90 65 57 42 77 --- --- ---
Gebaude Nord SG MK 3.OG N 60 45 90 65 40 14 68 --- --- ---Gebaude Nord SG MK 3.OG S 60 45 90 65 46 31 67 --- --- ---Gebaude Nord SG MK 3.OG N 60 45 90 65 46 12 71 --- --- ---Gebaude Nord SG MK 3.OG N 60 45 90 65 44 14 71 --- --- ---Gebaude Nord SG MK 3.OG S 60 45 90 65 55 40 78 --- --- ---Gebaude Nord SG MK 3.OG S 60 45 90 65 50 36 72 --- --- ---Gebaude Nord SG MK 3.OG N 60 45 90 65 43 16 68 --- --- ---Gebaude Nord SG MK 3.OG O 60 45 90 65 48 35 76 --- --- ---
Gebäude Süd A 1. u. 2. OG MK 1.OG N 60 45 90 65 52 32 77 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 51 34 74 --- --- ---
Gebäude Süd A 1. u. 2. OG MK 1.OG W 60 45 90 65 47 29 74 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 47 30 72 --- --- ---
Gebäude Süd A 1. u. 2. OG MK 1.OG W 60 45 90 65 51 31 78 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 50 32 75 --- --- ---
Gebäude Süd A 1. u. 2. OG MK 1.OG O 60 45 90 65 36 18 60 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 38 19 65 --- --- ---
Gebäude Süd A 1. u. 2. OG MK 1.OG S 60 45 90 65 28 11 47 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 28 12 47 --- --- ---
Ergebnisnr.: 55 KREBS + KIEFER Fritz AG Hilpertstraße 20 64295 Darmstadt Anhang 35
SoundPLAN 7.4
Entwurf
Stand O
ffenla
ge
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße /Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
Beurteilungspegel Anlagenlärm
Immissionsort Nutzung SW HR RW,T
dB(A)
RW,N
dB(A)
RW,T,max
dB(A)
RW,N,max
dB(A)
LrT
dB(A)
LrN
dB(A)
LT,max
dB(A)
LN,max
dB(A)
LrT,diff
dB(A)
LrN,diff
dB(A)
LT,max,diff
dB(A)
LN,max,diff
dB(A)
Gebäude Süd A 1. u. 2. OG MK 1.OG O 60 45 90 65 48 24 79 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 45 25 75 --- --- ---
Gebaude Süd A SG MK 3.OG W 60 45 90 65 41 29 69 --- --- ---Gebaude Süd A SG MK 3.OG W 60 45 90 65 47 32 71 --- --- ---Gebaude Süd A SG MK 3.OG O 60 45 90 65 41 25 70 --- --- ---Gebaude Süd A SG MK 3.OG S 60 45 90 65 29 13 48 --- --- ---Gebaude Süd A SG MK 3.OG O 60 45 90 65 37 20 63 --- --- ---Gebaude Süd A SG MK 3.OG N 60 45 90 65 49 34 71 --- --- ---
Gebaude Süd B SG MK 3.OG W 60 45 90 65 42 30 64 --- --- ---Gebaude Süd B SG MK 3.OG O 60 45 90 65 54 40 70 --- --- ---Gebaude Süd B SG MK 3.OG N 60 45 90 65 48 35 70 --- --- ---Gebaude Süd B SG MK 3.OG W 60 45 90 65 44 31 67 --- --- ---Gebaude Süd B SG MK 3.OG W 60 45 90 65 44 29 66 --- --- ---Gebaude Süd B SG MK 3.OG S 60 45 90 65 32 20 57 --- --- ---
Sparkasse MK EG N 60 45 90 65 47 11 77 --- --- ---1.OG 60 45 90 65 48 11 76 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 48 11 76 --- --- ---3.OG 60 45 90 65 47 13 75 --- --- ---
Sparkasse MK EG N 60 45 90 65 54 11 80 --- --- ---1.OG 60 45 90 65 54 11 80 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 53 11 78 --- --- ---3.OG 60 45 90 65 52 13 77 --- --- ---
Sparkasse MK 3.OG O 60 45 90 65 42 36 61 --- --- ---
Ergebnisnr.: 55 KREBS + KIEFER Fritz AG Hilpertstraße 20 64295 Darmstadt Anhang 35
SoundPLAN 7.4
Entwurf
Stand O
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ge
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße /Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
Beurteilungspegel Anlagenlärm
Immissionsort Nutzung SW HR RW,T
dB(A)
RW,N
dB(A)
RW,T,max
dB(A)
RW,N,max
dB(A)
LrT
dB(A)
LrN
dB(A)
LT,max
dB(A)
LN,max
dB(A)
LrT,diff
dB(A)
LrN,diff
dB(A)
LT,max,diff
dB(A)
LN,max,diff
dB(A)
Sparkasse MK EG W 60 45 90 65 40 24 67 --- --- ---1.OG 60 45 90 65 41 26 68 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 42 27 67 --- --- ---3.OG 60 45 90 65 42 27 67 --- --- ---
Sparkasse MK 3.OG S 60 45 90 65 41 34 59 --- --- ---Sparkasse MK EG S 60 45 90 65 46 23 74 --- --- ---
1.OG 60 45 90 65 47 26 73 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 46 28 71 --- --- ---3.OG 60 45 90 65 45 30 70 --- --- ---
Sparkasse MK EG S 60 45 90 65 50 35 80 --- --- ---1.OG 60 45 90 65 50 36 76 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 50 39 73 --- --- ---3.OG 60 45 90 65 50 43 71 --- --- ---
Sparkasse Anbau MK EG S 60 45 90 65 51 31 76 --- --- ---1.OG 60 45 90 65 51 31 74 --- --- ---
Wilhelm-Leuschner-Str. 45 MK EG O 60 45 90 65 47 33 71 --- --- ---1.OG 60 45 90 65 48 34 71 --- --- ---2.OG 60 45 90 65 48 33 70 --- --- ---3.OG 60 45 90 65 47 35 68 --- --- ---
Ergebnisnr.: 55 KREBS + KIEFER Fritz AG Hilpertstraße 20 64295 Darmstadt Anhang 35
SoundPLAN 7.4
Entwurf
Stand O
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße /Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
Beurteilungspegel Anlagenlärm
Legende
Immissionsort Name des ImmissionsortsNutzung GebietsnutzungSW StockwerkHR RichtungRW,T dB(A) Richtwert TagRW,N dB(A) Richtwert NachtRW,T,max dB(A) Richtwert Maximalpegel TagRW,N,max dB(A) Richtwert Maximalpegel NachtLrT dB(A) Beurteilungspegel TagLrN dB(A) Beurteilungspegel NachtLT,max dB(A) Maximalpegel TagLN,max dB(A) Maximalpegel NachtLrT,diff dB(A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrTLrN,diff dB(A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrNLT,max,diff dB(A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LT,maxLN,max,diff dB(A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LN,max
Ergebnisnr.: 55 KREBS + KIEFER Fritz AG Hilpertstraße 20 64295 Darmstadt Anhang 35
SoundPLAN 7.4
Entwurf
Stand O
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45
Georg - Schüler - Platz
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Wilhelm-Leuschner-Straße
Georg - Schüler - Platz
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4151
52
48
54
4442
TA_Laerm_Anlagen_gesamt_Tag_1OG_Parkplatz_Edeka_angepasst_170621
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 10 20 30 40 50
m
ANHANG 4.1.1
BeurteilungspegelAnlagenlärm, beurteilt nach TA Lärm
Beurteilungszeitraum: Tag(06.00 bis 22.00 Uhr)
Darstellung des 1. Obergeschosses
<= 45 dB(A)45 < <= 50 dB(A): IRW Reine Wohngebiete50 < <= 55 dB(A): IRW Allgemeine Wohngebiete55 < <= 60 dB(A): IRW Mischgebiete60 < <= 65 dB(A): IRW Gewerbegebiete65 < <= 70 dB(A)70 < <= 75 dB(A)75 < dB(A)
Legende
Plangebiet
Flächenquelle Vorbelastung
Flächenquelle
Linienquelle
Punktquelle
Gebäude
Nebengebäude
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Gebäudelärmkarte
Fassadenpunkt
Konflikt-Fassadenpunkt
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 21.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung
- GEBÄUDELÄRMKARTE -
Anlagenlärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzeptsauf Grund der Betriebsvorgänge der Anlagen im Plangebiet
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
Entwurf
Stand O
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Georg - Schüler - Platz
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Wilhelm-Leuschner-Straße
Georg - Schüler - Platz
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31
48
55
57
5357
51
48
TA_Laerm_Anlagen_gesamt_Tag_2OG_Parkplatz_Edeka_angepasst_170621
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 10 20 30 40 50
m
ANHANG 4.1.2
BeurteilungspegelAnlagenlärm, beurteilt nach TA Lärm
Beurteilungszeitraum: Tag(06.00 bis 22.00 Uhr)
Darstellung des 2. Obergeschosses
<= 45 dB(A)45 < <= 50 dB(A): IRW Reine Wohngebiete50 < <= 55 dB(A): IRW Allgemeine Wohngebiete55 < <= 60 dB(A): IRW Mischgebiete60 < <= 65 dB(A): IRW Gewerbegebiete65 < <= 70 dB(A)70 < <= 75 dB(A)75 < dB(A)
Legende
Plangebiet
Flächenquelle Vorbelastung
Flächenquelle
Linienquelle
Punktquelle
Gebäude
Nebengebäude
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Gebäudelärmkarte
Fassadenpunkt
Konflikt-Fassadenpunkt
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 21.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung
- GEBÄUDELÄRMKARTE -
Anlagenlärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzeptsauf Grund der Betriebsvorgänge der Anlagen im Plangebiet
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
Entwurf
Stand O
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Georg - Schüler - Platz
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Wilhelm-Leuschner-Straße
Georg - Schüler - Platz
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4242
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32
41
47 41
29
37
4947
TA_Laerm_Anlagen_gesamt_Tag_3OG_Parkplatz_Edeka_angepasst_170621
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 10 20 30 40 50
m
ANHANG 4.1.3
BeurteilungspegelAnlagenlärm, beurteilt nach TA Lärm
Beurteilungszeitraum: Tag(06.00 bis 22.00 Uhr)
Darstellung des 3. Obergeschosses
<= 45 dB(A)45 < <= 50 dB(A): IRW Reine Wohngebiete50 < <= 55 dB(A): IRW Allgemeine Wohngebiete55 < <= 60 dB(A): IRW Mischgebiete60 < <= 65 dB(A): IRW Gewerbegebiete65 < <= 70 dB(A)70 < <= 75 dB(A)75 < dB(A)
Legende
Plangebiet
Flächenquelle Vorbelastung
Flächenquelle
Linienquelle
Punktquelle
Gebäude
Nebengebäude
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Gebäudelärmkarte
Fassadenpunkt
Konflikt-Fassadenpunkt
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 21.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung
- GEBÄUDELÄRMKARTE -
Anlagenlärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzeptsauf Grund der Betriebsvorgänge der Anlagen im Plangebiet
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
Entwurf
Stand O
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Georg - Schüler - Platz
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4545
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2832
37
34
43
3130
TA_Laerm_Anlagen_gesamt_Nacht_1OG_Parkplatz_Edeka_angepasst_170621
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 10 20 30 40 50
m
ANHANG 4.2.1
BeurteilungspegelAnlagenlärm, beurteilt nach TA Lärm
Beurteilungszeitraum: Nacht(22.00 bis 06.00 Uhr)
Darstellung des 1. Obergeschosses
<= 30 dB(A)30 < <= 35 dB(A): IRW Reine Wohngebiete35 < <= 40 dB(A): IRW Allgemeine Wohngebiete40 < <= 45 dB(A): IRW Mischgebiete45 < <= 50 dB(A): IRW Gewerbegebiete50 < <= 55 dB(A)55 < <= 60 dB(A)60 < dB(A)
Legende
Plangebiet
Flächenquelle Vorbelastung
Flächenquelle
Linienquelle
Punktquelle
Gebäude
Nebengebäude
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Gebäudelärmkarte
Fassadenpunkt
Konflikt-Fassadenpunkt
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 21.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung
- GEBÄUDELÄRMKARTE -
Anlagenlärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzeptsauf Grund der Betriebsvorgänge der Anlagen im Plangebiet
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
Entwurf
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Georg - Schüler - Platz
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4242
36
34
TA_Laerm_Anlagen_gesamt_Nacht_2OG_Parkplatz_Edeka_angepasst_170621
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 10 20 30 40 50
m
ANHANG 4.2.2
BeurteilungspegelAnlagenlärm, beurteilt nach TA Lärm
Beurteilungszeitraum: Nacht(22.00 bis 06.00 Uhr)
Darstellung des 2. Obergeschosses
<= 30 dB(A)30 < <= 35 dB(A): IRW Reine Wohngebiete35 < <= 40 dB(A): IRW Allgemeine Wohngebiete40 < <= 45 dB(A): IRW Mischgebiete45 < <= 50 dB(A): IRW Gewerbegebiete50 < <= 55 dB(A)55 < <= 60 dB(A)60 < dB(A)
Legende
Plangebiet
Flächenquelle Vorbelastung
Flächenquelle
Linienquelle
Punktquelle
Gebäude
Nebengebäude
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Gebäudelärmkarte
Fassadenpunkt
Konflikt-Fassadenpunkt
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 21.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung
- GEBÄUDELÄRMKARTE -
Anlagenlärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzeptsauf Grund der Betriebsvorgänge der Anlagen im Plangebiet
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
Entwurf
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14
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3435
TA_Laerm_Anlagen_gesamt_Nacht_3OG_Parkplatz_Edeka_angepasst_170621
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 10 20 30 40 50
m
ANHANG 4.2.3
BeurteilungspegelAnlagenlärm, beurteilt nach TA Lärm
Beurteilungszeitraum: Nacht(22.00 bis 06.00 Uhr)
Darstellung des 3. Obergeschosses
<= 30 dB(A)30 < <= 35 dB(A): IRW Reine Wohngebiete35 < <= 40 dB(A): IRW Allgemeine Wohngebiete40 < <= 45 dB(A): IRW Mischgebiete45 < <= 50 dB(A): IRW Gewerbegebiete50 < <= 55 dB(A)55 < <= 60 dB(A)60 < dB(A)
Legende
Plangebiet
Flächenquelle Vorbelastung
Flächenquelle
Linienquelle
Punktquelle
Gebäude
Nebengebäude
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Gebäudelärmkarte
Fassadenpunkt
Konflikt-Fassadenpunkt
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 21.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung
- GEBÄUDELÄRMKARTE -
Anlagenlärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzeptsauf Grund der Betriebsvorgänge der Anlagen im Plangebiet
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
Entwurf
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Verkehr_DIN18005_Tag
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 7,5 15 22,5 30 37,5
m
ANHANG 5.1
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 22.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße /August-Bebel-Straße /Bessunger Straße /Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
- GEBÄUDELÄRMKARTE -
Gesamtverkehrslärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzepts
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
BeurteilungspegelGesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005
Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 bis 22.00 Uhr)
Darstellung der maximal belasteten Geschossebene
<= 45 dB(A)45 < <= 50 dB(A): OW Reine Wohngebiete50 < <= 55 dB(A): OW Allgemeine Wohngebiete55 < <= 60 dB(A): OW Mischgebiete60 < <= 65 dB(A): OW Gewerbegebiete65 < <= 70 dB(A)70 < <= 75 dB(A)75 < dB(A)
Legende
Plangebiet
Gebäude
Nebengebäude
Emission Straße
Gleisachse
Immissionsort (OW eingehalten)
Immissionsort (OW überschritten)
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude, eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Signalanlage
Entwurf
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Georg - Schüler - Platz
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Wilhelm-Leuschner-Straße
Georg - Schüler - Platz
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35 41
38
35
41
Verkehr_DIN18005
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 7,5 15 22,5 30 37,5
m
ANHANG 5.2
BeurteilungspegelGesamtverkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005
Beurteilungszeitraum: Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr)
Darstellung der maximal belasteten Geschossebene
<= 35 dB(A)35 < <= 40 dB(A): OW Reine Wohngebiete40 < <= 45 dB(A): OW Allgemeine Wohngebiete45 < <= 50 dB(A): OW Mischgebiete50 < <= 55 dB(A): OW Gewerbegebiete55 < <= 60 dB(A)60 < <= 65 dB(A)65 < dB(A)
Legende
Plangebiet
Gebäude
Nebengebäude
Emission Straße
Gleisachse
Immissionsort (OW eingehalten)
Immissionsort (OW überschritten)
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude, eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Signalanlage
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 21.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße /August-Bebel-Straße /Bessunger Straße /Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
- GEBÄUDELÄRMKARTE -
Gesamtverkehrslärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzepts
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
Entwurf
Stand O
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4640
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Georg - Schüler - Platz
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Wilhelm-Leuschner-Straße
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III III
III
III
III
LPB_DIN4109_1989_1OG
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 7,5 15 22,5 30 37,5
m
ANHANG 6.1
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 21.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße /August-Bebel-Straße / Bessunger Straße /Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
- LÄRMPEGELBEREICHE -
Gesamtverkehrslärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzepts
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
Maßgebliche Außenlärmpegelnach DIN 4109, November 1989
Immissionshöhe 1. OG
Lärmpegelbereiche in röm. Ziffern
I <= 55 dB(A)55 < II <= 60 dB(A)60 < III <= 65 dB(A)65 < IV <= 70 dB(A)70 < V <= 75 dB(A)75 < VI <= 80 dB(A)80 < VII dB(A)
Legende
Plangebiet
Gebäude
Emission Straße
Gleisachse
Nebengebäude
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude, eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Signalanlage
Entwurf
Stand O
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Wilhelm-Leuschner-Straße
Georg - Schüler - Platz
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III
IV
IVIII
LPB_DIN4109_1989_2OG
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 7,5 15 22,5 30 37,5
m
ANHANG 6.2
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 21.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße /August-Bebel-Straße / Bessunger Straße /Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
- LÄRMPEGELBEREICHE -
Gesamtverkehrslärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzepts
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
Maßgebliche Außenlärmpegelnach DIN 4109, November 1989
Im missionshöhe 2. OG
Lärmpegelbereiche in röm. Ziffern
I <= 55 dB(A)55 < II <= 60 dB(A)60 < III <= 65 dB(A)65 < IV <= 70 dB(A)70 < V <= 75 dB(A)75 < VI <= 80 dB(A)80 < VII dB(A)
Legende
Plangebiet
Gebäude
Emission Straße
Gleisachse
Nebengebäude
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude, eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Signalanlage
Entwurf
Stand O
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Georg - Schüler - Platz
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Wilhelm-Leuschner-Straße
Georg - Schüler - Platz
Fri e
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III
III
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III III
III
III
III
LPB_DIN4109_1989_3OG
Gebäude Süd A
Gebäude Süd B
Gebäude Süd C
Gebäude Nord
Maßstab 1:7500 7,5 15 22,5 30 37,5
m
ANHANG 6.3
Projekt 20178028: Schalltechnische Untersuchung - 21.06.2017
Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße /August-Bebel-Straße / Bessunger Straße /Friedrich-Ebert-Straße - 1. Änderung"
- LÄRMPEGELBEREICHE -
Gesamtverkehrslärm im Plangebietan den Fassaden des Bebauungskonzepts
Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0Fax (06151) 885-150
Maßgebliche Außenlärmpegelnach DIN 4109, November 1989
Im missionshöhe 3. OG (Staffelgeschoss)
Lärmpegelbereiche in röm. Ziffern
< I <= 55 dB(A)55 < II <= 60 dB(A)60 < III <= 65 dB(A)65 < IV <= 70 dB(A)70 < V <= 75 dB(A)75 < VI <= 80 dB(A)80 < VII dB(A)
Legende
Plangebiet
Gebäude
Emission Straße
Gleisachse
Nebengebäude
Gebäude, eingestuft als WA
Gebäude, eingestuft als MI
Gebäude eingestuft als MK
Verbrauchermarkt
Signalanlage
Entwurf
Stand O
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Speyer
Mai 2017
Umweltbericht Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner Straße/ August-Bebel Straße/ Bessunger Straße/ Friedrich-Ebert Straße – 1. Änderung" Umweltbericht mit Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung Auftragnehmer MODUS CONSULT Speyer GmbH Landauer Straße 56 67346 Speyer 06232/67 79 90 Erarbeitet im Auftrag von Biskupek | Scheinert | Moog Investorengruppe Friedensplatz 12 64283 Darmstadt
Entwurf
Stand O
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Umweltbericht
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
INHALT
1 Beschreibung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ..................................... 1 1.1 Ziele des Bauleitplans ........................................................................... 1 1.2 Standort des Vorhabens ....................................................................... 1 1.3 Art und Umfang des Vorhabens ............................................................. 2 1.4 Bedarf an Grund und Boden................................................................... 2
2 Ziele des Umweltschutzes .............................................................................. 2 2.1 Zielvorgaben aus Fachgesetzen ............................................................. 2 2.2 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen ........................................... 3 2.3 Sonstige städtebauliche Planungsvorgaben ............................................. 3
3 Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen ................................................ 3 4 Beschreibung der Vorgehensweise / des Untersuchungsrahmens ........................ 4 5 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens ................................................. 4 6 Beschreibung und Bewertung der Umwelt / ihrer Bestandteile und möglicher
Umweltauswirkungen des Vorhabens .............................................................. 5 6.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................ 5 6.1.1 Bestandsanalyse .................................................................................. 5 6.1.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .....................................10 6.2 Schutzgut Boden.................................................................................11 6.2.1 Bestandsanalyse .................................................................................11 6.2.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .....................................13 6.3 Schutzgut Wasser (Grundwasser) .........................................................14 6.3.1 Bestandsanalyse .................................................................................14 6.3.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .....................................15 6.4 Schutzgut Klima / Luft .........................................................................15 6.4.1 Bestandsanalyse .................................................................................15 6.4.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .....................................16 6.5 Schutzgut Mensch / Erholung ...............................................................17 6.5.1 Bestandsanalyse .................................................................................17 6.5.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .....................................17 6.6 Schutzgut Landschaft (Stadtbild) ..........................................................19 6.6.1 Bestandsanalyse .................................................................................19 6.6.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .....................................19 6.7 Kultur- und Sachgüter ..........................................................................20 6.8 Wechselwirkungen/Biologische Vielfalt ..................................................20
7 Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen ..........................21 8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung
der Planung .................................................................................................21 9 Standortalternativen .....................................................................................22 10 Abhandlung der Eingriffsregelung gemäss § 14 BNatSchG ................................22 11 Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange
gemäss § 44 BNatSchG ................................................................................24 12 Schwierigkeiten und Lücken bei der Zusammenstellung der Angaben .................25
Entwurf
Stand O
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Umweltbericht
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
13 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) ..................................................26
14 Allgemeinverständliche Zusammenfassung......................................................26 15 Quellenverzeichnis .......................................................................................29
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet ...................................................... 6 Tabelle 2: Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen im Geltungsbereich ........... 9 Tabelle 3: Biotopverlust im Geltungsbereich ..........................................................10 Tabelle 4: Versiegelungsbilanz .............................................................................13 Tabelle 5: Zusammenfassende Darstellung der relevanten Umweltauswirkungen .......22 Tabelle 6: Vergleich überbaubarer Flächenanteil - B-Plan-alt mit B-Plan-neu ...............23
Anhang Anhang 1 Bestandskarte (Maßstab 1:1.000) Anhang 2 Berechnung des Kompensationsbedarfes nach der Kompensations-
verordnung
Entwurf
Stand O
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Umweltbericht 1
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
1 BESCHREIBUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS
1.1 Ziele des Bauleitplans
Ziel der Planung ist es, durch eine Neubebauung entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße attraktiven Wohnraum und Gewerberäume zu schaffen und dem Edeka-Markt durch neue ansprechende Räumlichkeiten Erweiterungsmöglichkeiten zur Versorgung der In-nenstadt zu bieten. Zudem sollen im rückwärtigen Bereich drei weitere Gebäude mit vornehmlich Wohnnutzung und Stellplatzmöglichkeiten entstehen.
Teil des Konzeptes ist ebenfalls eine Tiefgarage, welche sich über den gesamten Be-reich erstreckt und somit die Stellplatzsituation lösen wird. Eine Ein- und Ausfahrt hier-für erfolgt über die Friedrich-Ebert-Straße und eine zusätzliche Einfahrt über die August-Bebel-Straße. Des Weiteren wird es oberirdische Parkplätze hinter der Sparkasse und am Edeka-Markt geben.
1.2 Standort des Vorhabens
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Gemarkung Griesheim, Flur 2 mit den Parzellen Nr. 712/3, 730/1, 730/2, 732/1, 734/1 (teilweise), 738/1, 743/17, 743/25.
Abbildung 1: Lage des Bebauungsplans "Innenstadtprojekt City Griesheim"
Darmstadt
Entwurf
Stand O
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Umweltbericht 2
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
1.3 Art und Umfang des Vorhabens
Der Geltungsbereich (GB) hat eine Größe von rd. 7.825 m²
Für den GB existiert bereits der Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße, August-Bebel-Straße, Bessunger Straße, Friedrich-Ebert-Straße" (Satzungsbeschluss 1990), in dem bereits eine Bebauung festgesetzt ist. Der Bebauungsplan soll mit dem vorhabens-bezogenen Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner Straße/ August-Bebel Straße/ Bessun-ger Straße/ Friedrich-Ebert Straße – 1. Änderung " im nördlichen Teilabschnitt ersetzt werden.
Die Art der geplanten Nutzung ist ein Kerngebiet (MK), mit gewerblicher Nutzung für den Lebensmittelmarkt und Wohnnutzungen in den über dem Lebensmittelmarkt lie-genden Etagen sowie in den weiteren geplanten Gebäuden. Es sind 44 Wohnungeinhei-ten geplant.
Durch das Vorhaben werden bestehende Gebäude, Parkplatzflächen u. private Freiflä-chen überplant.
1.4 Bedarf an Grund und Boden
Der geplante Bebauungsplan ermöglicht künftig eine Bebauung/Versiegelung auf einer Fläche von 7.023 m².
Der rechtskräftige B-Plan "Wilhelm-Leuschner-Straße, August-Bebel-Straße, Bessunger Straße, Friedrich-Ebert-Straße" ermöglicht in diesem Teilabschnitt bereits eine Über-bauung/Versiegelung von Flächen bis zu 5.677 m² (siehe dazu Aussagen in Kap. 10). Der Planfall ermöglicht somit eine zusätzliche Versiegelung/Überbauung gegenüber den bisher geltenden Vorgaben.
2 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES
Gemäß § 1 (Abs. 6) Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung eines Bau-leitplans die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nachfolgend werden die Zielvorgaben aus Fachgesetzen sowie aus übergeordneten Planungen und speziellen städtebaulichen Planungsvorgaben dargelegt.
2.1 Zielvorgaben aus Fachgesetzen
Für die Umweltprüfung der vorliegenden Planung sind vorrangig folgende Fachgesetze zu berücksichtigen:
Baugesetzbuch (BauGB)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und
Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG)
Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG)
Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG)
Entwurf
Stand O
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Umweltbericht 3
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie Hessisches Wassergesetz (HWG)
2.2 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen
Landesentwicklungsplan (2000)
Der Landesentwicklungsplan von Hessen stellt die Stadt Griesheim als Mittelzentrum dar. Durch Griesheim verläuft eine zweistreifige Fernstraße. Griesheim liegt in einem agrarischen Vorzugsraum. Östlich der Stadt ist ein von Norden nach Süden verlaufen-der Planungsraum für überregional bedeutsame Infrastruktur ausgewiesen.
Regionalplan Südhessen (RP DARMSTADT 2010)
Nach dem Regionalplan Südhessen liegt der GB des Bebauungsplans im 'Vorranggebiet für Siedlung' (Bestand) der Stadt Griesheim.
Entlang der östlichen Grenze des GB (Friedrich-Ebert-Straße) verläuft eine Fernwasser-leitung. Durch Griesheim und entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs (Wil-helm-Leuschner-Straße) verläuft eine Bundesfernstraße.
Westlich des Geltungsbereichs verläuft ein Siedlungsbeschränkungsgebiet, wobei der Geltungsbereich außerhalb liegt.
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (1997)
Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan (1997) weist die vollständige Fläche des GB als 'Gemischte Baufläche' aus.
Entlang der nördlichen Grenze des GB verläuft eine Gasleitung unter der Bundesfern-straße (B26, Wilhelm-Leuschner-Straße), daran angrenzend befindet sich eine Grünflä-che mit Baumpflanzungen, ein Bürgerhaus sowie eine Schule. Östlich des GB befindet sich eine Kirche, entlang der GB-Grenze (Friedrich-Ebert-Straße) verläuft von Norden nach Süden eine 'wichtige Radwegebeziehung'.
Südlich grenzen 'Wohnbauflächen' an den GB, westlich sind weitere 'Wohnbauflächen' und 'Gemischte Bauflächen' ausgewiesen.
2.3 Sonstige städtebauliche Planungsvorgaben
Stellplatzsatzung; Satzung der Stadt Griesheim über Stellplätze, Garagen sowie Ab-stellplätze für Fahrräder (Satzungsbeschluss vom 05.02.2009)
3 SCHUTZGEBIETE UND GESCHÜTZTE BIOTOPSTRUKTUREN
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete oder Biotopstrukturen.
Ca. 1 km südöstlich liegt am Stadtrand das Landschaftsschutzgebiet "Stadt Darm-stadt" (Nr. 2411001), das Naturschutzgebiet "Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt" (Nr. 1411013), das FFH-Gebiet "Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von
Entwurf
Stand O
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Umweltbericht 4
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Darmstadt" (Nr.6117-304) und das Vogelschutzgebiet "Griesheimer Sand" (Nr. 6117-401).
4 BESCHREIBUNG DER VORGEHENSWEISE / DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS
Das vorliegende Gutachten gliedert sich im Wesentlichen in folgende Arbeitsschritte:
Bestandsanalyse
Um die durch die geplante Bebauung zu erwartenden Auswirkungen zu ermitteln, wird zunächst eine Bestandsanalyse durchgeführt (vgl. Kapitel 6).
Die einzelnen Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen) werden, soweit die-ses sachlich begründet und von der Datenlage her möglich ist, nach zwei Kriterien be-wertet:
Eignung zur Erfüllung der jeweiligen Landschaftsfunktionen (Bedeutung) Empfindlichkeit gegenüber potentiellen Belastungen.
Die Beurteilung der Bedeutung orientiert sich an dem Wert, den die jeweiligen Schutz-güter im Hinblick auf gesellschaftliche Wertvorstellungen und Nutzungsansprüche be-sitzen.
Die Empfindlichkeit bezeichnet die Wahrscheinlichkeit von Veränderungen der Bedeu-tung einzelner Schutzgüter aufgrund der zu erwartenden Belastungen. Die Empfindlich-keit wird dabei gegenüber den Belastungsfaktoren beurteilt, die im Zuge einer Sied-lungserweiterung generell zu erwarten sind.
Auswirkungsprognose
Als nächster Schritt erfolgt die Projektion der vorhabenspezifischen Wirkfaktoren auf die untersuchten Schutzgüter, die so genannte Auswirkungsprognose. Dabei werden auch die bestehenden geltenden Festsetzungen für den Geltungsbereich berücksichtigt.
Abhandlung Eingriffsregelung
In einem eigenen Kapitel wir zudem die Eingriffsregelung gemäß § 14 und 15 BNatSchG abgehandelt. Aufgrund der Festsetzungen aus einem rechtskräftigen Bebau-ungsplan werden diese als "fiktiver Bestand" dabei berücksichtigt.
5 BESCHREIBUNG DER WIRKFAKTOREN DES VORHABENS
Die Auswirkungsprognose bezieht sich auf die vom Vorhaben ausgehenden potentiellen Projektwirkungen. Grundsätzlich sind folgende Wirkfaktoren zu erwarten:
baubedingte Wirkfaktoren ergeben sich im Zuge der Bautätigkeit und können zeitlich auf die Bauphase des Vorhabens befristet oder dauerhaft sein,
Entwurf
Stand O
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Umweltbericht 5
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
anlagebedingte Wirkfaktoren entstehen z. B. durch Baukörper selbst und sind zeitlich unbegrenzt,
betriebsbedingte Wirkfaktoren ergeben sich durch den Betrieb bzw. die Unterhaltung der vorgesehenen Nutzungen.
6 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT / IHRER BESTANDTEILE UND MÖGLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS
Um alle möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter ermitteln zu können, ist der Untersuchungsbereich nach Süden über den Geltungsbereich hinaus ausgeweitet worden. Kriterium zur Abgrenzung des Untersu-chungsbereichs ist die mögliche Reichweite der Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter. Das Untersuchungsgebiet umfasst insofern eine Fläche von ca. 2,44 ha.
Naturraum/Geologie/Nutzungen
Das Untersuchungsgebiet (UG) erstreckt sich im 'Nördlichen Oberrheintiefland (Nr. 22)', Haupteinheit 'Hessische Rheinebene (225)' im Naturraum 'Pfungstadt-Griesheimer Sand (225.7)' (HLNUG 2017a).
Das UG befindet sich geologisch gesehen im Bereich quartärer Sande. (GÜK 300, HLUG 2007)
Das Relief im Untersuchungsgebiet ist weitestgehend eben, es liegt durchschnittlich bei 98-100 m über NN.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenwärtig von einem Supermarkt und einer Stadtsparkasse genutzt; dazwischen befinden sich brachgefallene Wohnbau-flächen mit Gärten.
6.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen
6.1.1 Bestandsanalyse
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand
Biotoptypen
Die Bestandserfassung der aktuellen Vegetation basiert auf einer flächendeckenden Geländeerhebung der Biotoptypen nach der hessischen Kompensationsverordnung (HMUELV, 2005) Ende Februar 2017. Darüber hinaus wurden verfügbare Quellen (Luftbilder, Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan, usw.) ausgewertet und in die Bestandsaufnahme integriert. Die erfassten Biotoptypen sind in der nachfolgenden
Tabelle 1 aufgelistet und werden nachfolgend beschrieben. Zur kartographischen Dar-stellung siehe Anhang 1 (Bestandskarte).
Entwurf
Stand O
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Umweltbericht 6
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Tabelle 1: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet Nummer nach KV (HMULEV 2005)
Biotoptyp
Gehölze
02.500 Hecken-/ Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze)
Entlang der Zäune und innerhalb der brachgefallenen Gär-ten befinden sich Ziergehölze und Einzelsträucher. Es sind Arten wie Kirsche, Zypresse, Eibe, Schneeball, aber auch Brombeere zu finden.
04.120 Einzelbaum, nicht einhei-misch, nicht standortge-recht, Exoten
Im Geltungsbereich sind, auf der brachgefallenen Wiese, viele Fichten und Zypressen, vereinzelt Walnuss und eine Hängeweide zu finden.
Ruderalfluren und Brachen
09.100 Einjährige Brache An einer Stelle befindet sich, nach früher durchgeführten Rodungen, eine einjährige Brache mit Rohbodenstellen.
09.130 Wiesenbrache
Der überwiegende Bereich der Grünflächen im Geltungsbe-reich sind brachgefallene Gärten, bestehend aus Wiesen-brachen mit Einzelbäumen und Sträuchern.
09.200 Mehrjährige, hochwüchsige Brache
In einer der Hofflächen eines leerstehenden Hauses befin-det sich eine mehrjährige, hochwüchsige Brache aus Ge-
Entwurf
Stand O
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Umweltbericht 7
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nummer nach KV (HMULEV 2005)
Biotoptyp
büsch, Bäumen, Hochstauden u.ä. Verkehrswege
10.510 Völlig versiegelte Fläche
Die an den Geltungsbereich angrenzenden Straßen sind völlig versiegelt.
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster
Die Hofflächen der leerstehenden Häuser sind gepflastert. Überbaute Flächen
10.710 Dachfläche nicht begrünt Im Nordwesten des Geltungsbereichs befindet sich die Sparkasse mit einer Tiefgarage mit Oberirdischem Park-deck.
Die Gebäude im Geltungsbereich haben, mit einer Aus-nahme, keine begrünten Dächer.
10.720 Dachfläche, extensiv begrünt Der an die Blockrandbebauung angebaute Gebäudeteil der
Sparkasse hat extensiv begrünte Dachflächen.
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Umweltbericht 8
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nummer nach KV (HMULEV 2005)
Biotoptyp
Gärtnerisch gepflegte Anlagen, Hausgärten
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen
Der Außenbereich der Sparkasse ist – außerhalb der Park-platzflächen) gärtnerisch angelegt. Zu finden sind Zier-strauch-Anpflanzungen (u.a. Kirschlorbeer, Stechpalme), Beete mit Bodendeckern (Cotoneaster), Bereiche mit Zier-rasen und kleinen Wegen sowie Einzelbäume.
11.222 Strukturreiche Ziergärten
An den Geltungsbereich grenzen im Süden vielfältige Zier-gärten an.
Tiere
Informationen zu Tieren im Planungsgebiet liegen aus Untersuchungen im Frühjahr 2017 vor (BG NATUR 2017) Es wurden Untersuchungen zu Vögeln, Fledermäusen und Reptilien durchgeführt, da das Plangebiet durch die vorhandenen Gehölz- und Hecken-strukturen, Freiflächen sowie die bestehenden Gebäude ein Potenzial zur Nutzung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte durch diese Tiergruppen hat. Im Ergebnis zeigte sich folgendes:
Sowohl in vorhandenen Nisthilfen (am Gebäude der Sparkasse) wie auch an Efeu-berankten Fassadenbereichen und defekten Gebäudeteilen der abgängigen Häuser muss davon ausgegangen werden, dass diese als Niststätten von diversen Brutvögeln genutzt werden. Drei Baumhöhlen wurden in einem Walnuss- und einem Obstbaum festgestellt, die als Niststätten durch Vögel genutzt werden könnten; auch eine Nut-zung als Tagesquartier durch Fledermäuse ist denkbar. In den Gebäuden wurden keine Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäuse gefunden. Festgesellt wurde alter Mar-derkot, ein aktueller Marderbesatz scheint jedoch nicht vorzuliegen. Eidechsen konnten nicht nachgewiesen werden.
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Umweltbericht 9
Stadt Griesheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Bedeutung
Biotoptypen
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach der "Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben" (HMUELV, 2005). Die Kompensationsverordnung Hessen weist jedem Biotoptyp Wertpunkte je m² zu. Mit zunehmender Anzahl der Wertpunkte (WP, maximal 80) steigt die Bedeutung der Biotoptypen. Es ergibt sich folgende Bewer-tung:
sehr hohe Bedeutung > 51 Wertpunkte hohe Bedeutung 41 - 50 Wertpunkte mittlere Bedeutung 21 - 40 Wertpunkte geringe Bedeutung 11 - 20 Wertpunkte sehr geringe Bedeutung 1 - 10 Wertpunkte
Neben der Bedeutung wird in Tabelle 2 auch bereits die Empfindlichkeit des Biotoptyps angegeben (s.u.).
Tabelle 2: Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen im Geltungsbereich
Nr. Biotoptyp Bedeutung Empfind-
lichkeit WP verbal
Gehölze
02.500 Hecken-/ Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 23 M H
04.120 Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten
26 M H
Ruderalfluren und Brachen
09.120 Einjährige Brache 23 M G
09.130 Wiesenbrache 39 M G
09.200 Mehrjährige, hochwüchsige Brache 41 M M
Verkehrswege
10.510 Völlig versiegelte Fläche 3 SG SG
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 SG SG
Überbaute Flächen
10.710 Dachfläche nicht begrünt 3 SG SG
10.720 Dachfläche, extensiv begrünt 19 G SG
Gärtnerisch gepflegte Anlagen, Hausgärten
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen 14 G G
11.222 Strukturreiche Ziergärten 25 M M
SG – sehr gering, G – gering, M – mittel, H – hoch, SH – sehr hoch
Demnach besitzen die einzelnen Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereichs höchstens eine mittlere Bedeutung. Die versiegelten Siedlungsstrukturen weisen eine sehr niedrige Bedeutung auf. Das Innere des Geltungsbereichs ist überwiegend durch Hausgärten geprägt, die jedoch zu großen Anteilen brachgefallen sind; ihnen kommt mittlere Be-deutung zu.
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Tiere
Die vorhandenen Gehölz- und Heckenstrukturen, Freiflächen sowie die bestehenden Gebäude besitzen ein Potenzial zur Nutzung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte durch geschützte Tierarten.
Grünflächen in der Stadt übernehmen im allgemeinen wichtige ökologische Funktionen, auch als Lebensraum für Tiere. Vermutlich aufgrund seiner relativ isolierten Lage hat das Planungsgebiet jedoch – trotz der brachgefallenen Gebäude und der vorkommen-den Gehölzstrukturen und Freiflächen – nur eine geringe Bedeutung.
Empfindlichkeit
Bei diesem Vorhaben ist lediglich die Empfindlichkeit gegenüber einem Flächenverlust relevant; diese hängt von der o.g. Einstufung der Bedeutung ab (siehe Tab. 2).
Vorbelastung
Als wesentlichste bzw. planungsrelevante Vorbelastung ist der bereits überbau-te/versiegelte Flächenanteil sowie das Vorkommen standortfremder Gehölze zu nen-nen.
6.1.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Die der nachfolgenden Bilanzierung zugrundeliegende bestehende Situation ist in An-hang 1 (Bestandsplan) kartographisch dargelegt.
Durch das geplante Vorhaben wird folgender Biotopverlust bewirkt:
Tabelle 3: Biotopverlust im Geltungsbereich
Biotop-/Flächentyp Biotopverlust Bedeutung
02.500 Hecken-/ Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze)
191 m² M
04.120 Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten
11 Stück M
09.120 Einjährige Brache 110 m² M 09.130 Wiesenbrache 1.453 m² M 09.200 Mehrjährige, hochwüchsige Brache 72 m² M
10.510 Völlig versiegelte Fläche 1.740 m² SG 10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 372 m² SG 10.710 Dachfläche nicht begrünt 2.347 m² SG 10.720 Dachfläche, extensiv begrünt 465 m² G 11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen 575 m² G 11.222 Strukturreiche Ziergärten 500 m² M
Gesamt 7.825 m²
Insgesamt führt das geplante Vorhaben somit zu einem Flächenverlust von 2.326 m² mit mittlerer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie zum Verlust von 11
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mittelwertigen Bäumen. Aufgrund des recht großen Umfangs des Biotopverlusts, be-steht eine hohe Beeinträchtigungsintensität für das Schutzgut Tiere/Pflanzen. Gemin-dert wird diese Beeinträchtigung durch die Festsetzung zur Dachbegrünung (Flächen-umfang 2.840 m²); zudem werden im Bereich der privaten Grünflächen (Flächenum-fang 802 m²) wieder Biotopstrukturen entwickelt. Durch Festsetzungen zur Grüngestal-tung sind hier Baumanpflanzungen vorgegeben, wodurch – bei Verwendung standort-heimischer Gehölze - mittelfristig ein hoher Biotopwert erzielt werden kann und damit die o.g. Auswirkungen vor Ort gemindert werden können.
Durch die Versiegelung/Überbauung von Flächen wird das Biotopentwicklungspotenzial auf den betroffenen Flächen unterbunden. Durch die Festsetzung zur Dachbegrünung (Flächenumfang 2.840 m²) wird die Beeinträchtigungsintensität jedoch deutlich gemin-dert. Zu berücksichtigen ist zudem, dass diese Versiegelung/Überbauung teilweise be-reits durch die heute vorhandenen baurechtlichen Vorgaben (B-Plan "Wilhelm-Leusch-ner-Straße, August-Bebel-Straße, Bessunger Straße, Friedrich-Ebert-Straße") möglich ist (siehe dazu auch Kap. 10).
Tiere
Durch die Siedlungsentwicklung werden natürlich Habitatstrukturen für verschiedene Tiere beansprucht. Nach Aussage der 'Artenschutzrechtliche Beurteilung' (BG NATUR 2017) wurde kein aktueller Besatz von besonders und/oder streng geschützter Tierar-ten nach §44 BNatSchG nachgewiesen. Erhebliche Beeinträchtigungen vorkommender Tiere kann durch die Durchführung von Gehölzrodungen und der Abbruch der Gebäude außerhalb der Vogelbrutzeit und der Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge beim Rückbau der baulichen Anlagen (Schuppen und Garagen) mit Dachbereichen vermieden werden. Mit der Festsetzung zum Ausbringen von Nistkästen an den neuen Fassaden, wird der Verlust von Nistmöglichkeiten ersetzt. Insgesamt wird somit für Tiere eine geringe Beeinträchtigungsintensität bewirkt.
6.2 Schutzgut Boden
6.2.1 Bestandsanalyse
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand
Die gesamte Ortschaft Griesheim befindet sich in der Bodeneinheit "Pararendzinen, Braunerden mit Bändern, örtl. Bänder-Parabraunerden". Das Ausgangsgestein ist car-bonathaltiger Dünensand und die vorherrschende Bodenart Sand bis toniger Sand (BÜK 500). Es handelt sich um trockene Standorte mit hohe Basensättigung. (HLNUG 2017b)
Innerhalb der Ortschaft sind die Böden stark anthropogen überprägt und weisen in wei-ten Teilen keine natürliche Schichtung mehr auf.
Bei einer Baugrunderkundung in 2017 wurden 6 Kleinrammbohrungen und 2 Sondie-rungen mit schwerer Rammsonde durchgeführt. Im gesamten Geltungsbereich wurden
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unter dem Oberboden Auffüllungen angetroffen (inhomogenes Gemenge aus Steinen, ggfs. sogar Blöcken und massives Mauerwerk, und alle Bodenarten von Kies bis Schluff). Die Auffüllung wird von Sanden als Feins- und Mittelsande mit schwach schluffigen bis schluffigen Anteilen unterlagert. Bei dem anstehenden Boden handelt es sich um schwach mittelsandigen bis mittelsandigen, schwach schluffigen Feinsand. (BIW 2017a)
Bedeutung
Hinsichtlich der Beurteilung der Bedeutung ist zum einen der Aspekt des Natürlich-keitsgrads von Bedeutung. Der Schutz des Bodens erfordert die Erhaltung von Flächen mit natürlichen Bodenfunktionen und entwickelten Bodenprofilen (vgl. § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz). Insofern bietet sich hier neben der natürlichen Lagerung die Belas-tungsfreiheit eines Bodens als Bewertungskriterium an. Unbelastete und ungestörte Böden werden höher bewertet als mit Schadstoffen belastete und umgelagerte Böden. Bei den Böden im Untersuchungsraum sind keine natürliche Lagerung mehr vorhanden (durch früher erfolgte Baumaßnahmen), zudem sind ein Teil der Böden bereits versie-gelt. Der Natürlichkeitsgrad dieser Böden ist daher als sehr gering einzustufen.
Die Bewertung des Bodens als Standort für Kulturpflanzen, Ausgleichskörper im Was-serkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe wird in Anlehnung an die Bewer-tung des HLUG (2013a) vorgenommen. Darin sind die stark anthropogen überprägten Böden der Siedlungsflächen hinsichtlich Standort für Kulturpflanzen, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und Filter/Puffer für Schadstoffe nicht bewertet und besitzen daher eine geringe/keine Bedeutung für eine der Funktionen. (BFD 50, HLNUG 2017b)
Empfindlichkeit
Versiegelung ist als der gravierendste Belastungsfaktor anzusehen, da sie zu einer Zer-störung sämtlicher Bodenfunktionen führt. Hoch empfindlich werden deshalb alle bisher nicht überbauten/versiegelten Flächen eingestuft.
Die Umlagerung von Boden sowie Bodenauf- bzw. -abtrag stellen eine erhebliche Belas-tung des Bodenpotenzials dar, jedoch nur in Bereichen mit natürlichen Bodenprofilen. Die Böden im Geltungsbereich haben – aufgrund der nachgewiesenen früher erfolgten Auffüllungen - eine geringe Empfindlichkeit gegenüber baulichen Eingriffen.
Die Empfindlichkeit eines Bodens gegenüber Schadstoffeintrag wird durch die Mobilität der Schadstoffe sowie vor allem durch seine Akkumulationsfähigkeit bestimmt. Beim geplanten Vorhaben kann davon ausgegangen werden, dass nur ein sehr kleiner Grün-flächenanteil verbleibt. Bei einer Andeckung mit Oberboden und einer Begrünung der späteren Grünflächen ist keine relevante Zunahme der Schadstoffbelastung im Boden zu erwarten.
Bodenverdichtungen, die z.B. während der Bauarbeiten entstehen können, führen vor allem zu einer Veränderung des Bodengefüges, d. h. zu einer Verminderung des Anteils an Grob- und Mittelporen. Hiermit verbunden sind Störungen des Wasser- und Luft-haushalts, die alle wichtigen Bodenfunktionen beeinträchtigen. Der vorkommende
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Sandboden ist aufgrund der großen Korngröße und dem damit verbundenen großen Porenvolumen relativ unempfindlich gegenüber Bodendruck.
Vorbelastung
Im gesamten Geltungsbereich liegen Auffüllungen vor. Bei den vorgefundenen Auffül-lungen wurden stellenweise leicht belastete Böden (Z 1.1) angetroffen. (BIW 2017 a)
Weitere Vorbelastungen bestehen im Untersuchungsgebiet aufgrund der bereits groß-flächig versiegelten Flächen und früher erfolgter Auffüllungen in den derzeit nicht be-bauten bereichen.
6.2.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Baubedingt werden keine Flächen außerhalb des Geltungsbereichs beansprucht.
Um Oberboden zu schonen, wird sämtlicher im Geltungsbereich befindlicher unbelaste-ten Oberboden, der für die Bebauung abgetragen werden muss, in der anstehenden Tiefe gesichert und in nutzbarem Zustand erhalten bzw. vor Vernichtung und Vergeu-dung geschützt.
Das Risiko des baubedingten Schadstoffeintrags wird durch die ausschließliche Ver-wendung ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Um-gang mit umweltgefährdenden Materialien minimiert.
Insgesamt ist für das Schutzgut Boden baubedingt somit nur eine geringe Beeinträchti-gungsintensität zu erwarten. Anlagebedingt stellt vor allem die Versiegelung/Überbauung von Flächen eine hohe Be-einträchtigungsintensität dar, da durch diesen Wirkfaktor sämtliche Bodenfunktionen zerstört werden. In der nachfolgenden Tabelle ist die Versiegelungsbilanz für den Gel-tungsbereich dargelegt.
Tabelle 4: Versiegelungsbilanz
Bestand Planung Bilanz
Versiegelung (versiegelte Flächen u. Gebäude) 4.552 m² 7.023 m² +2.471
Teilversiegelung 372 m² - - 372
gesamt 4.924 m² 7.023 m² +2.099
Geplant ist eine Dachbegrünung auf künftigen Dachflächen in einem Umfang von ins-gesamt 2.840 m² (auf einem bestehenden Gebäude ist eine Dachbegrünung mit einem Umfang von rd. 465 m² vorhanden). Durch die zusätzlichen begrünten Dachflächen werden negative Auswirkungen der Versiegelung gemindert, da Bodenfunktionen wie 'Wasserrückhalt' und 'Entwicklung von Pflanzenstandorten/Habitaten' ermöglicht wer-den.
Zu berücksichtigen zudem, dass die nun geplante Versiegelung/Überbauung teilweise bereits durch die heute vorhandenen baurechtlichen Vorgaben (B-Plan "Wilhelm-
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Leuschner-Straße, August-Bebel-Straße, Bessunger Straße, Friedrich-Ebert-Straße") möglich ist (siehe dazu auch Kap. 10).
Betriebsbedingt werden keine zusätzlichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden bewirkt.
6.3 Schutzgut Wasser (Grundwasser)
6.3.1 Bestandsanalyse
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand
Der Geltungsbereich liegt im hydrogeologischen Großraum "Oberrheingraben mit Main-zer Becken und nordhessischem Tertiär", im Hydrologischen Raum "Oberrheingraben mit Mainzer Becken" und im hydrologischen Teilraum "Rheingrabenscholle" (HLNUG 2017c). Den Porengrundwasserleiter stellen Ablagerungen des quartär und tertiär dar. (HLNUG 2017a)
Der Grundwasserflurabstand im Geltungsbereich liegt zwischen 6,0 und 6,4 m. Zusätz-lich ist örtlich mit Schichtwasser über schluffigeren und tonigen Bereichen innerhalb der Sande zu rechnen. (BIW 2017 b)
Im Süden grenzt ein Wasserschutzgebiet "WSG WW Eschollbrücken, Hessenwasser" Zone IIIA an das Untersuchungsgebiet an. (HLNUG 2017c)
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Insofern erfolgen hierzu keine weiteren Ausführungen.
Bedeutung
Grundwasservorkommen sind umso bedeutender, je größer ihre Ergiebigkeit ist. Die Ergiebigkeit des Grundwassers ist im Wesentlichen abhängig von der Grundwasserneu-bildungsrate, das heißt der Niederschlagsmenge abzüglich Verdunstung und Abfluss. Die Grundwasserergiebigkeit ist mit 30 l/s sehr hoch (HLNUG 2017a).
Empfindlichkeit
Aufgrund der oben erläuterten relativ hohen Bedeutung hinsichtlich des Grundwassers, ist der Bereich aus dieser Sicht empfindlich gegenüber Bebauung/Versiegelung und dem damit verbundenen Verlust an Infiltrationsfläche.
Vorbelastung
Vorbelastungen für das Schutzgut Grundwassers sind durch die bestehenden Flächen-versiegelungen und Überbauungen vorhanden und durch früher erfolgte Aufschüttun-gen nicht auszuschließen.
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6.3.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Baubedingt besteht während der Bauphase die Gefahr des Schadstoffeintrags durch umweltgefährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des Schad-stoffeintrags wird jedoch durch die ausschließliche Verwendung ordnungsgemäß ge-warteter Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Materialien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Anlagebedingt wird durch die zusätzliche Versiegelung bzw. Überbauung wird theore-tisch ein Verlust von Infiltrationsfläche mit einem Umfang von maximal 2.099 m² (Neuversiegelung) und eine Erhöhung des Oberflächenwasser-Abflusses bewirkt. Durch eine Begrünung von 2.840 m² der geplanten Dachflächen wird dieser Konflikt gemin-dert durch eine Wasserrückhaltung des Niederschlags.
Es ist geplant, das anfallende Niederschlagswasser der unbelasteten Dachflächen zu fassen und außerhalb des Gebäudes einer Rigolenanlage zuzuführen und auf dem Grundstück zu versickern. Das Oberflächenwasser der befestigten Hof- und Verkehrs-flächen wird einer Behandlungsanlage zugeführt und anschließend ebenfalls einer Rigo-lenanlage zugeführt und auf dem Grundstück versickert. Die Rigolenanlage ist unter den Tiefgaragenflächen angeordnet. Der Boden weist hier eine gute Versickerungsfä-higkeit auf, so dass das vollständige anfallende Oberflächenwasser hier zur Versicke-rung gebracht werden kann. (BRAND& PARTNER 2017)
Insgesamt wird somit lediglich eine sehr geringe Beeinträchtigungsintensität bewirkt.
Betriebsbedingt anfallendes Schmutzwasser wird innerhalb der Gebäude gesammelt und der bestehenden öffentlichen Kanalisation zugeführt (Kanal in der August-Bebel-Straße) und kann somit nicht zu Beeinträchtigungen des Grundwassers führen. (BRAND& PARTNER 2017)
6.4 Schutzgut Klima / Luft
6.4.1 Bestandsanalyse
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand
Darmstadt liegt im Klimabezirk "Südwestdeutschland" im "Rhein-Main-Gebiet" (DWD 1949/50).
Der langjährige Mittelwert der Jahrestemperatur beträgt 10,1°C und der durchschnitt-liche Jahresniederschlag liegt bei 765 mm. Es herrschen überwiegend nordöstliche und südwestliche Windrichtungen vor (DWD 1949/50, DWD 2017).
Bedeutung
Als "innerstädtische Grünbereich" kommt den begrünten Flächen im Geltungsbereich eine relativ hohe Bedeutung hinsichtlich klimatischer Aspekte wie Klimaregulierung und Frischluftproduktion v.a. für die südlich direkt angrenzende Bebauung zu. Aufgrund der
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Lage der Grünflächen in einer Blockrandbebauung kann davon ausgegangen werden, dass der Luftaustausch mit Flächen außerhalb dieser Blockrandbebauung eher gering ist.
Empfindlichkeit
Die Bewertung der Empfindlichkeit erfolgt analog zu der Bewertung der Bedeutung der entsprechenden Strukturen. Eine hohe Empfindlichkeit wird demnach den zuvor mit hoher Bedeutung bewerteten Grünstrukturen beigemessen, da deren Verlust bzw. Überbauung zu Veränderungen der klimatischen Funktionen führt. Da die Veränderun-gen nur den Nahbereich betreffen, wird die Empfindlichkeit "mittel" eingestuft.
Vorbelastung
Vorbelastungen sind im Bereich der versiegelten und bebauten Flächen und durch die Blockrandbebauung gegeben. Aufgrund der umgebenden Wilhelm-Leuschner-Straße, August-Bebel-Straße, Bessunger Straße und Friedrich-Ebert-Straße bestehen bereits Vorbelastungen durch Verkehr.
6.4.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Baubedingt besteht während der Bauphase die Gefahr der Schadstoffbelastung durch Immissionen von Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffeintrags wird jedoch durch ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen deutlich minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine weitere baubedingte Gefahr für die Lufthygi-ene stellt die Staubentwicklung während der Bauarbeiten dar. Aufgrund der lediglich temporären Bautätigkeiten sind dadurch jedoch ebenfalls keine erheblichen Beeinträch-tigungen zu erwarten.
Anlagebedingt führt die Planung zu einem Verlust von klimabedeutsamen Strukturen (191 m² Hecken-/ Gebüschstruktur, 11 Einzelbäume, 2.710 m² Offenlandstrukturen bzw. gärtnerisch gepflegte Anlagen). Durch diesen Verlust kommt es zu einer Minde-rung von siedlungsnahen Frischluftentstehungsflächen, die grundsätzlich eine erhebli-che Beeinträchtigung für das Klima bzw. die Luft darstellt. Zudem werden durch die geplanten Gebäude und die versiegelten Flächen künftig 'Wärmespeicher' in den Klima-raum eingebracht. Aufgrund der Randlage an bereits bestehender Bebauung, der Grö-ßenordnung der Bebauung sowie der Begrünung der zukünftigen Gartenflächen, werden die Auswirkungen mit mittlerer Beeinträchtigungsintensität bewertet. Gemindert wird die Beeinträchtigungsintensität durch die geplante Begrünung von geplanten Dachflä-chen (2.840 m²), der Anlage von kleinen Grünflächen auf der zukünftigen Tiefgarage (234 m²), Befestigung eines Teiles der Parkplätze auf der Tiefgarage mit Rasengitter-steinen (678 m²) und die Anlage von Grünflächen mit Baumanpflanzungen (802 m²).
Betriebsbedingt kann, aufgrund von Emissionen der zukünftigen Nutzung von einer mi-nimalen Erhöhung der Luftschadstoffimmissionen im Bebauungsplangebiet ausgegan-gen werden. Durch den neuen Lebensmittelmarkt und der Wohnbebauung ist eine Zu-nahme des Verkehrs zu erwarten. Im Geltungsbereich selbst ist keine Zunahme der
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Belastungen zu erwarten, da der Verkehr, mit Ausnahme des bestehenden Parkplatzes an der Sparkasse, über die Tiefgarage geführt wird. Eine Erhöhung der Emissionen könnte durch zusätzlicher Verkehr auf den umgebenden Straßen entstehen. Diese Er-höhung findet jedoch auf heutigen Straßenflächen statt und wird – aufgrund der Vorbe-lastung – zu keiner signifikanten Erhöhung der Luftschadstoffbelastung führen. Somit sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima / Luft zu erwarten.
6.5 Schutzgut Mensch / Erholung
6.5.1 Bestandsanalyse
Bestand
Die durch das Vorhaben betroffenen Wohngebäude stehen seit längerem leer und sind z.T. einsturzgefährdet, d.h. eine Wohnnutzung findet nicht statt.
Die erholungsrelevanten Strukturen im Geltungsbereich sind private Gärten, die über-wiegend seit längerem nicht mehr genutzt werden. Außer von den direkten Anwohnern kann die Flächen niemand nutzen, da sie hinter Gebäuden im Innern eine Blockrandbe-bauung liegen.
Bedeutung
Für die Funktion "Wohnen" haben die Flächen im Geltungsbereich derzeit keine Bedeu-tung.
Die Bedeutung der Grünstrukturen im Geltungsbereich für die Erholung ist gering, da sie nur von den Bewohnern der Grundstücke genutzt werden können. Die Grundstücke liegen jedoch seit längerem brach, d.h. auch von den Eigentümern werden sie nicht mehr für die Erholung genutzt.
Empfindlichkeit
Die Empfindlichkeit der Gartenflächen gegenüber einem Flächenverlust wird aufgrund ihrer derzeit geringen Bedeutung für die Erholung ebenfalls gering bewertet.
Eine Empfindlichkeit der vorhandenen angrenzenden Siedlungsflächen gegenüber Ver-lärmung wird aufgrund der überwiegenden Wohnnutzung hoch eingestuft.
Vorbelastung
Eine Vorbelastung stellt die nicht vorhandene Zugänglichkeit für Erholungssuchende dar.
6.5.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Baubedingt sind Störungen der angrenzenden Wohnbauflächen durch den Lärm der Baumaschinen während der Bauzeit nicht auszuschließen. Da der Baulärm jedoch nur
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während der Bauphase auftritt (temporäre Störung) stellt diese Störung lediglich eine geringe Beeinträchtigungsintensität dar.
Anlagebedingt werden keine Wohn- oder hochwertige Erholungsflächen beansprucht; im Gegenteil – es wird dringend benötigter innerstädtischer Wohnraum geschaffen. Durch die geplante Versiegelung / Überbauung führt das geplante Vorhaben jedoch zu einer Veränderung der Oberflächengestalt bzw. des Landschaftsbildes (zu genaueren Ausführungen siehe "Schutzgut Landschaft", Kapitel 6.6).
Betriebsbedingte Störungen für angrenzende oder geplante schutzbedürftige Nutzungen durch das Vorhaben sind in der Schalltechnischen Untersuchung (KREBS+KIEFER FRITZ
AG 2017) dargelegt.
Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen lassen sich wie folgt zusammen-fassen: In Bezug auf den Verkehrslärm (Straße und Schiene) werden die Orientie-rungswerte Tag und Nacht überschritten. Hinsichtlich von Flugbetriebsbedingter Lärm werden die Orientierungswerte am Tag und in der Nacht eingehalten.
Aufgrund der Überschreitung der Orientierungswerte sind Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm notwendig. Es sind folgende passive Maßnahmen in Form von baulichen Vorkehrungen am Gebäude geplant: Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, werden bauliche Vorkeh-rungen zum Lärmschutz getroffen. Weiterhin ist für in der Nacht zum Schlafen genutz-te Räume im Lärmpegelbereich II bis VI der Einbau schallgedämmter Lüftungseinrich-tungen festgesetzt.
Bei der Gesamtbelastung aus Anlagenlärm (u.a. Fahrgeräusche von Kundenfahrzeugen und Einkaufswagen sowie die Geräusche durch Be- und Entladevorgänge, Rangier- und Fahrgeräusche von LKWs bei der Andienung von Waren, Ein- und Ausfahrten der Tief-garage und des Parkplatzes der Sparkasse) werden an den nächstgelegenen geplanten-schutzbedürftigen Nutzungen die Orientierungswerte im Wohngebiet Tag und Nacht überschritten und im Kerngebiet bei Tag eingehalten und bei Nacht überschritten.
Zum Schutz vor den Geräuscheinwirkungen der Umgebung werden als Vermeidungs-maßnahmen in bestimmten Bereichen Wohnungen so angeordnet, dass sie oberhalb einer angegebenen Höhe über Gelände von mindestens einer ruhigen Fassade her be-lichtet und belüftet werden. An bestimmten Fassaden ist die Anordnung von Fenstern von Aufenthaltsräumen nicht zulässig, es sei denn, die Fenster dienen nur der Belich-tung und die Räume werden durch Fenster an anderen Fassaden belüftet.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine Schallleistungspegel der Lüftungsanlage der Spar-kasse vor und die endgültige technische Ausrüstung des Verbrauchermarktes ist nicht bekannt. Um weitere Beeinträchtigungen zu vermeiden muss für die Zusatzbelastung aus diesen Anlagen der Immissionsrichtwert am maßgeblichen Immissionsort um min-destens 6 dB(A) unterschritten werden.
Unter Umsetzung der vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen sind keine erheblichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch / Erholung zu erwarten.
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6.6 Schutzgut Landschaft (Stadtbild)
6.6.1 Bestandsanalyse
Bestand
Aufgrund der Lage des Geltungsbereichs sind die äußeren Ränder optisch durch die Stadtsparkasse, durch alte und unbewohnten Häuser und dem Edeka-Einkaufsmarkt geprägt.
Die Gartenanlagen stellen einen privat genutzten "Grünflächentyp" im Stadtgebiet dar. Aufgrund der Lage innerhalb einer "Blockrandbebauung" kann jedoch davon ausgegan-gen werden, dass – außer von den direkten Anwohnern – kaum jemand die Flächen 'erlebt'. Die Grünflächen prägend – und von außen auch teilweise sichtbar - sind die vorhandenen z.T. großen Bäume.
Bedeutung
Für das Stadtbild ist das Gebäude-Ensemble eher nachteilig zu bewerten, jedenfalls besteht ein hohes Aufwertungspotenzial.
Die im Geltungsbereich befindlichen Grünflächen sind in einem kaum einsehbaren Be-reich und haben optisch für das Stadtbild keine Bedeutung. Erlebt werden diese Grün-flächen allenfalls von den südlich angrenzenden Wohngebäuden und den dort befindli-chen Gärten.
Empfindlichkeit
Veränderungen des Landschaftsbildes durch Einbringen visuell störender Elemente oder durch den Verlust landschaftsbildprägender Strukturen haben in der Regel einen Verlust an Naturnähe zur Folge. Dies wirkt sich im Allgemeinen umso stärker aus, je weniger ein Gebiet bereits anthropogen überformt ist, d. h. mit steigender Naturnähe steigt auch die visuelle Empfindlichkeit.
Die Empfindlichkeit gegenüber einer Stadt-/Landschaftsbildveränderung wird "gering" bewertet aufgrund des o.g. hohen Aufwertungspotenzials.
Vorbelastung
Aufgrund der o.g. Aspekte (unbefriedigendes Gebäude-Ensemble) existiert eine Vorbe-lastung des Stadtbildes.
6.6.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Baubedingt werden außerhalb der sowieso anlagebedingt beanspruchten Flächen keine weiteren Flächen benötigt und somit auch keine Flächen mit besonderer Bedeutung für das Landschafts- bzw. Ortsbild beeinträchtigt. Innerhalb des GB des Bebauungsplanes können zusätzliche Veränderungen des Landschaftsbildes während der Bauzeit nicht ausgeschlossen werden (z. B. durch das Aufstellen von Gerüsten oder Kränen). Auf-
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grund der nur temporären Wirkung wird dadurch jedoch lediglich eine mittlere Beein-trächtigungsintensität bewirkt.
Anlagebedingt kommt es im Planungsgebiet zu einer wesentlichen optischen Verände-rung, die – aufgrund des o.g. derzeit eher unbefriedigenden Stadtbildeindrucks - jedoch positiv bewertet werden. Der künftige Grünflächenanteil ist zwar später deutlich ver-ringert. Da jedoch bereits heute die vorhandenen Grünflächen kaum einseh- und erleb-bar sind, wird dies nicht nachteilig bewertet. Aufgrund der geplanten Architektur und den Festsetzungen zur Grüngestaltung (v.a. der Baumanpflanzungen) wird auch für die im Süden angrenzende Wohnbebauung keine nachteilige Auswirkung erwartet, da ein weitergehender Zerfall der bestehenden Wohngebäude auch nicht als hochwertiger optischer Eindruck gewertet werden kann.
Betriebsbedingt sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten, da sich der Geltungsbereich mitten in Siedlungslage befindet und bereits ein Lebensmittelmarkt, die Sparkasse, Verkehrsstraßen und weitere Bebauung vorhan-den ist.
6.7 Kultur- und Sachgüter
Gemäß Aussage des Flächennutzungsplans (FNP, 1997) sind innerhalb des Geltungsbe-reiches keine Kulturdenkmäler vorhanden bzw. bekannt. Daher sind auch keine negati-ven Auswirkungen durch das geplante Vorhaben zu erwarten.
6.8 Wechselwirkungen/Biologische Vielfalt
Ökosystemare Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und strukturellen Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern (zwischen und inner-halb von Schutzgutfunktionen und Schutzgutkriterien) sowie zwischen und innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen.
Die Berücksichtigung der bedeutenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern erfolgte in den Kapiteln zu den einzelnen Schutzgütern im Zusammenhang mit der Be-schreibung und Beurteilung der jeweiligen Schutzgutfunktionen.
Ökosystemtypen/-komplexe, die ein ausgeprägtes funktionales Wirkungsgefüge im Sin-ne ökosystemarer Wechselwirkungskomplexe besitzen, kommen im Planungsgebiet – aufgrund der heutigen Nutzung - nicht vor. Insofern sind hier keine Bereiche mit be-sonderer Empfindlichkeit bezüglich der Wechselwirkungen vorhanden und es findet kei-ne gesonderte Betrachtung der Wechselwirkungen statt. Die Folgeauswirkungen wer-den, sofern sie erkennbar und relevant sind, jeweils im Rahmen der schutzgutbezoge-nen Beschreibung der Auswirkungen benannt.
Hinsichtlich Biodiversität stellt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes – aufgrund der Innenstadt- und "Insellage" keinen Schwerpunktbereich mit besonders hohen Dich-ten an Arten, Ökosystemen und genetischer Vielfalt dar. Zudem sind keine an besonde-re Standortverhältnisse angepasste Arten zu erwarten.
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7 VERMEIDUNGS-, MINIMIERUNGS UND KOMPENSATIONSMAßNAHMEN
Im Zuge der Planung sind bereits einige Aspekte, die negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft bewirken könnten, berücksichtigt worden. Vor allem folgende Vermei-dungs-/Minderungsmaßnahmen sind zu nennen:
Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätze befinden sich ausschließlich inner-halb des Geltungsbereichs (keine externen Eingriffsflächen)
Die Baustellenzufahrt erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegenetz.
Um Verunreinigungen von Böden durch Betriebs- und Schmierstoffe zu vermeiden, kommen beim Bau lediglich fachgerecht gewartete Baufahrzeuge und Baumaschi-nen zum Einsatz
Sämtlicher Oberboden wird in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung geschützt.
Minderung der negativen klimatischen Auswirkungen durch extensive Begrünung von Dachflächen auf einem Flächenanteil von mind. 2.840 m².
Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück über eine Rigolenanlage unterhalb der Tiefgarage mit vorgeschalteter Behandlungsanlage.
Zur Vermeidung von erheblichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutz-guts Mensch sind passive Schallschutzmaßnahmen durch zu führen (genauere Be-schreibung siehe KREBS+KIEFER FRITZ AG 2017).
Gestaltung der verbleibenden Grünflächen durch Anpflanzen von mindestens 11 standortheimische Bäumen 2. Ordnung und 9 standortheimischen Bäumen 3. Ord-nung; ansonsten Ansaat von Wiesenflächen und gärtnerische Gestaltung
Weitergehende Vermeidungsmaßnahmen wurden durch eine artenschutzrechtliche Be-trachtung des geplanten Vorhabens definiert. Diese sind im Kap. 11 dargelegt und müssen bei der Realisierung des Bauvorhabens dringend beachtet werden.
Als Kompensationsmaßnahme ist lediglich – aufgrund der ermittelten artenschutzrecht-lichen Aspekte – das Ausbringung von 6 Nistkästen als Ersatz für den Verlust der Nistmöglichkeiten notwendig (siehe dazu weitergehende Aussagen in Kap. 11 und Kap. 10).
8 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Sollte die Planung nicht realisiert werden, so ist von einem Erhalt des in der Be-standsanalyse dargelegten Zustandes auszugehen. Vermutlich wird sich im Laufe der Zeit aufgrund von Gehölzsukzession ein zunehmender Gehölzbestand entwickeln.
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9 STANDORTALTERNATIVEN
Aufgrund der Lage im Stadtzentrum und des bereits dort befindlichen Einkaufsmarktes sowie der zu dem Vorhaben passenden Lage und Größe der zur Verfügung stehenden Grundstücke wurde dieser Standort ausgewählt.
Das Projekt ist als Planung der Innenentwicklung anzusehen; gleichzeitig wird das An-gebot an Wohnungen im Stadtgebiet erhöht.
10 ABHANDLUNG DER EINGRIFFSREGELUNG GEMÄSS § 14 BNATSCHG
Folgende in den Kap. 6.1 bis 6.9 dargelegten Umweltauswirkungen wurden mit hoher bzw. mittlerer Beeinträchtigungsintensität bewertet:
Tabelle 5: Zusammenfassende Darstellung der relevanten Umweltauswirkungen
Schutzgut Umweltauswirkungen mit hoher/mittlerer Beeinträchtigungsintensität
Tiere und Pflanzen Verlust von Biotopentwicklungspotenzial Verlust von Biotopstrukturen
Boden Verlust von Bodenfunktionen
Wasser -
Klima/Luft Verlust klimarelevanter Grünstrukturen Minderung der Luftzirkulation Einbringen zusätzlicher 'Wärmespeicher'
Mensch -
Landschaft -
Kultur- und Sachgüter -
Wechselwirkungen, Biol. Vielfalt -
Diese Zusammenfassung verdeutlicht, dass für mehrere Schutzgüter relevante Um-weltauswirkungen bewirkt werden.
Bei der Gesamtbewertung des Vorhabens muss jedoch berücksichtigt werden, dass durch den bestehenden Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße, August-Bebel-Straße, Bessunger Straße, Friedrich-Ebert-Straße" eine weitergehende Bebauung im Geltungsbereich planungsrechtlich bereits möglich ist. Relevant für die Eingriffsermitt-lung ist insofern ein Vergleich des Anteils der versiegelten bzw. privaten Grünflächen.
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Abbildung 2:
Auszug aus
rechtskräftigem B-Plan
Die zulässige Versiegelung/Überbauung aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist wie folgt festgesetzt (siehe dazu Abb. 2):
zulässige überbaubare Fläche
zu 100 % überbaubarer Flächenanteil 2.955 m² 2.955 m² (in Abb. 2 rot): 2.955 m²
zu 60 % überbaubarer Flächenanteil 4.370 m² 2.622 m² (in Abb. 2 grün, Kerngebiet): 2.955 m²
zu 20 % überbaubarer Flächenanteil 500 m² 100 m² (in Abb. 2 gelb, Mischgebiet): 2.955 m² --------------
Summe überbaubare Fläche (rechtskräftiger B-Plan) 5.677 m²
Damit zeigt sich folgender Vergleich zwischen B-Plan alt und neu:
Tabelle 6: Vergleich überbaubarer Flächenanteil - B-Plan-alt mit B-Plan-neu
B-Plan Anteil überbaubare Flächen
Anteil privater Grünflächen
Bebauungsplan-alt
"Wilhelm-Leuschner-Straße, Au-gust-Bebel-Straße, Bessunger Stra-ße, Friedrich-Ebert-Straße"
5.677 m² 2.148 m²
Bebauungsplan-neu
"Wilhelm-Leuschner Straße/ Au-gust-Bebel Straße/ Bessunger Stra-ße/ Friedrich-Ebert Straße – 1. Än-derung"
7.023 m² 802 m²
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Bilanz Zunahme um 1.346 m² Abnahme um 1.346 m²
Der Vergleich Bebauungsplan-alt mit Bebauungsplan-neu zeigt somit, dass ein höherer Anteil überbauter/versiegelter Flächen ermöglicht wird (Zunahme um 1.346 m²) und dadurch eigentlich ein Eingriff gemäß § 14 BNatSchG auf dem Grundstück zulässig wird, der entsprechend ausgeglichen werden muss. Aufgrund der geplanten Dachbe-grünung und der Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers im Geltungsbe-reich erfolgt ist jedoch eine sehr deutliche Konfliktminderung geplant.
Bei der Bilanz des Vorhabens nach der Kompensationsverordnung Hessen ergibt sich – aufgrund der positiven Wirkung der o.g. Konfliktvermeidungsmaßnahmen – kein Kompensationsbedarf für das geplante Vorhaben, da eine Überschuss von 20.476 Wertpunkten ermittelt wird (siehe dazu Anhang 2).
11 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS HINSICHTLICH ARTENSCHUTZRECHTLICHER BELANGE GEMÄSS § 44 BNATSCHG
Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Beurteilung (BG NATUR 2017) lautet wie folgt:
"Im Plangebiet, insbesondere im Gehölz- und Gebäudebestand, wurde kein aktueller Besatz von besonders und/oder streng geschützten Tierarten nach § 44 BNatSchG nachgewiesen. Die Suche nach potenziell nutzbaren quartierbietenden Strukturen in/an den Gebäuden und baulichen Anlagen, wie z.B. Spalt-/Nischenbereiche, sowie in den Gehölzen, wie z.B. Baumhöhlen, blieb erfolglos.
Marderkot (z.B. Steinmarder) wurde in den bereits leerstehenden Gebäuden in der Wil-helm-Leuschner-Straße 55, 57 und 59 nachgewiesen. Ein aktueller Marderbesatz konn-te ausgeschlossen werden.
Aus Sicht des Artenschutzes sind projektbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und als Ersatz notwendig. Die Verbotstatbestände des §44(1)1-3 BNatSchG werden bei Durchführung dieser projektbezogenen Maßnahmen voraussichtlich nicht einschlägig. Es wird auf eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet." Demnach müssen folgende Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden:
Zeitraum für Baumfällungen, Rodungen von Gehölzen und Entfernung der Fassadenbegrünung Baumfällungen, die Rodung von Gehölzen und die Entfernung von Fassadenbe-grünung können nur in der Zeit von 1. Oktober bis 28./29. Februar durchgeführt werden. Zu anderen Zeiten ist eine Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehör-de (UNB) zu beantragen und ein Fachgutachter oder eine ökologische Baubeglei-tung bzw. eine Umweltbaubegleitung muss die auszuführenden Maßnahmen be-gleiten, um die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzes ausschließen zu können (§ 44 Abs. 1 BNatSchG, u.a. Tötung, Verletzung von besonders ge-schützten Tieren).
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Zeitraum für Gebäudeabbruch Gebäude und bauliche Anlagen sind außerhalb der Brutzeit von Gebäudebrütern nur im Winter im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar abzureißen. Zu anderen Zeiten muss rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten im Gebäudebestand (Gebäudeabbruch) durch einen Fachgutachter oder eine entsprechend qualifizier-te ökologische Baubegleitung oder Umweltbaubegleitung (UBB) geprüft werden, ob Gebäudebrüter oder/ und Fledermausquartiere, insbesondere im Fassaden-, Dach-und ggf. Kellerbereich, vorhanden sind. Ggf. vorhandene Spalt- und Ni-schenbereiche mit Quartierpotenzial sind auf einen aktuellen Tierbesatz auch mittels Endoskop zu prüfen. Ggf. sind dann weitere Artenschutzmaßnahmen er-forderlich. Darüber hinaus sind die wegfallenden Nist- bzw. Quartiermöglichkei-ten durch den Fachgutachter zu bilanzieren und ggf. Ersatzmaßnahmen zu for-dern.
Abfolge Rückbau der Schuppen und Garagen mit Dachbereich in der Wilhelm-Leuschner-Straße 55 und 57 Zum Schutz von besonders geschützten Tierarten, die sich in den möglicher-weise in den Winterschlaf begeben haben (z.B. Schläfer) ist bei Rückbau der baulichen Anlagen (Schuppen und Garagen) mit Dachbereichen folgende Abfolge empfohlen: 1. Entfernen der Abdeckung auf den Gebäuden 2. Mindestens ein Tag später vollständige Beräumung von Dachboden und der
anderen Räume bis aufs Mauerwerk 3. Abriss der Gebäude
Zudem muss folgende Ersatzmaßnahme berücksichtigt werden:
Ausbringung von 6 Nistkästen als Ersatz für den Verlust der Nistmöglichkeiten Für den Wegfall der potenziellen Nistmöglichkeiten in natürlichen Baumhöhlen sind 6 Nistkästen aufzuhängen. Die sind Nisthilfen in die neuen Fassaden zu in-tegrieren. (Die genaue Spezifizierung der Kästen sowie Hinweise dazu sind der Arten-schutzrechtlichen Beurteilung (BG NATUR 2017) zu entnehmen Nach Abschluss der Maßnahme ist eine kurze fotografische Dokumentation der Durchführung der Maßnahme mit Verortung der Kästen an die Untere Natur-schutzbehörde (UNB) zu senden.
12 SCHWIERIGKEITEN UND LÜCKEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN
Auf der Grundlage der vorliegenden Daten konnte die Umweltprüfung durchgeführt werden; Schwierigkeiten und Lücken traten nicht auf.
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13 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER DURCHFÜHRUNG DES BAULEITPLANS AUF DIE UMWELT (MONITORING)
Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden/Städte die erheblichen Umweltauswir-kungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Zur Klärung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten (vgl. § 4c BauGB), sind auch die realisierten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen mit zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen beeinflussen ebenfalls Art, Maß und Dauer der Umweltauswirkungen, die der Bebauungsplan zur Folge hat. Während der Planaufstel-lung, d.h. bei der Prognose und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbe-richt, werden diese Maßnahmen bereits einbezogen.
Bei der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes verleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen. Eine Überwachung aufgrund möglicher unvorhergesehener nach-teiliger Umweltauswirkungen ist nicht erforderlich, sofern die Festsetzungen zur Begrü-nung (v.a. Dachbegrünung) bei der Realisierung berücksichtigt werden.
14 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Beschreibung des Bebauungsplans
In Griesheim wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Wilhelm-Leuschner Straße/ August-Bebel Straße/ Bessunger Straße/ Friedrich-Ebert Straße – 1. Änderung' die Voraussetzung für die weitergehende Siedlungsentwicklung geschaffen. Ziel der Planung ist es, durch eine Neubebauung entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße attraktiven Wohnraum und Gewerberäume zu schaffen und dem Edeka-Markt durch neue ansprechende Räumlichkeiten Erweiterungsmöglichkeiten zur Versorgung der Innenstadt zu bieten. Zudem sollen im rückwärtigen Bereich drei weite-re Gebäude mit vornehmlich Wohnnutzung, Stellplatzmöglichkeiten und eine großräu-mige Tiefgarage entstehen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 7.825 m².
Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft
Der Geltungsbereich liegt im Innenstadtbereich und ist an seinen äußeren Rändern op-tisch durch die Stadtsparkasse, durch alte und unbewohnten Häuser und dem Edeka-Einkaufsmarkt geprägt. Im Innenbereich nach Süden orientiert befinden sich private Gartenanlagen, die seit vielen Jahre brachliegen.
Für den Geltungsbereich existieren Festsetzungen durch den Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße, August-Bebel-Straße, Bessunger Straße, Friedrich-Ebert-Straße", durch den eine weitergehende Bebauung im Geltungsbereich planungsrechtlich bereits möglich ist.
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Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens
Für die einzelnen Schutzgüter werden folgende Umweltauswirkungen mit hoher/mitt-lerer Beeinträchtigungsintensität bewirkt
Tiere und Pflanzen Verlust von Biotopentwicklungspotenzial Verlust von Biotopstrukturen
Boden Verlust von Bodenfunktionen
Klima/Luft Verlust klimarelevanter Grünstrukturen Einbringen zusätzlicher 'Wärmespeicher'
Für andere Schutzgüter werden keine relevanten Auswirkungen bewirkt, vor allem da folgende Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen der Planung bereits berücksichtigt wer-den:
o Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätze befinden sich ausschließlich inner-halb des Geltungsbereichs (keine externen Eingriffsflächen)
o Die Baustellenzufahrt erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegenetz.
o Um Verunreinigungen von Böden durch Betriebs- und Schmierstoffe zu vermeiden, kommen beim Bau lediglich fachgerecht gewartete Baufahrzeuge und Baumaschi-nen zum Einsatz
o Sämtlicher Oberboden wird in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung geschützt.
o Minderung der negativen klimatischen Auswirkungen durch extensive Begrünung von Dachflächen auf einem Flächenanteil von mind. 2.840 m².
o Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück über eine Rigolenanlage unterhalb der Tiefgarage mit vorgeschalteter Behandlungsanlage.
o Zur Vermeidung von erheblichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Schutz-guts Mensch werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.
o Gestaltung der verbleibenden Grünflächen durch Anpflanzen von mindestens 11 standortheimische Bäumen 2. Ordnung und 9 standortheimischen Bäumen 3. Ord-nung; ansonsten Ansaat von Wiesenflächen und gärtnerische Gestaltung
Bei der Gesamtbewertung des Vorhabens muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass durch den bestehenden Bebauungsplan eine weitergehende Bebauung im Gel-tungsbereich planungsrechtlich bereits heute möglich ist. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgendes Ergebnis: unter Berücksichtigung der festgesetzten Vermeidungs- und Begrünungsmaßnahmen (v.a. Dachbegrünung und Baumanpflanzungen) werden keine zusätzlichen negativen Auswirkungen für die Schutzgüter nach UVPG bewirkt, wenn folgende artenschutzrechtlich motivierten Maßnahmen bei der Realisierung des Vorha-bens berücksichtigt werden:
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o Berücksichtigung des vorgegebenen Zeitraums für Baumfällungen, Rodungen von Gehölzen und Entfernung der Fassadenbegrünung
o Berücksichtigung des vorgegebenen Zeitraums für Gebäudeabbruch
o Berücksichtigung der vorgegebenen Abfolge Rückbau der Schuppen und Garagen mit Dachbereich in der Wilhelm-Leuschner-Straße 55 und 57
o Ausbringung von 6 Nistkästen als Ersatz für den Verlust der Nistmöglichkeiten
Die Bilanz des Vorhabens nach Hessischer Kompensationsverordnung ergibt ein positi-ves Ergebnis, d.h. naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen sind nicht notwen-dig.
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15 QUELLENVERZEICHNIS
BG NATUR (2017): Artenschutzrechtliche Beurteilung, Ausschluss der Betroffenheit gem. §44 BNatSchG – Innenstadtprojekt City Griesheim, Abbruchvorhaben, Ro-dung zur Baufeldfreimachung, Neubauvorhaben. Nackenheim
BAUGRUND INSTITUT WESTHAUS GMBH (BIW) (2017a): Gutachtliche Stellungnahme – Baugrund und Gründung, Deklarationsanalytik. Mainz-Kastel
BAUGRUND INSTITUT WESTHAUS GMBH (BIW) (2017b): Gutachtliche Stellungnahme – Hinweise zur Versickerung. Mainz-Kastel
BRAND& PARTNER (2017): Stellungnahme zur Entwässerung – Bauvorhaben: City Gries-heim. Dieburg
DEUTSCHER WETTERDIENST (DWD) (1949/50): Klimaatlas von Hessen. Bad Kissingen DEUTSCHER WETTERDIENST (DWD) (2017): Klimadaten für Messstationen in Deutschland,
Referenzperiode 1981-2010, Messstation Darmstadt, www.dwd.de, Stand: Januar 2017
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT LANDSCHAFTSPLAN DER STADT GRIESHEIM (FNP, 1997) HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (HLNUG 2017a):
Umweltatlas Hessen, (http://atlas.umwelt.hessen.de/servlet/Frame/atlas/naturschutz/schutz
gebiete/karten/schutzgeb/m_1_1_1.htm), Stand: Januar 2017 HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (HLNUG 2017b): Bo-
denViewer Hessen, http://bodenviewer.hessen.de/mapapps/resources/apps/bodenviewer/index.html?lang=de, Stand: Januar 2017
HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND GEOLOGIE (HLNUG 2017c): WRRL Hessen, http://wrrl.hessen.de/, Stand: Januar 2017
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG) (2007): Geologische Über-sichtskarte von Hessen 1:300.000 (GÜK 300). Wiesbaden
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ (HMUELV 2005): Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben - Wiesbaden
KLAUSING, O., WEISS, A.; (1986): Standortkarte der Vegetation in Hessen. Wiesbaden KREBS+KIEFER FRITZ AG (2017): Schalltechnische Untersuchung – Vorhabensbezogener
Bebauungsplan 32 Nord in Griesheim. Darmstadt RP DARMSTADT (2010): Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010 RP DARMSTADT (2017): Grundwasser-Online, http://www.grundwasser-
online.de/gwo_portal/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=51, Stand: Januar 2017
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Landauer Straße 56, 67346 SpeyerTel. 06232/6779-90 Fax. 06232/6779-99
SPEYER GmbH
Maßstab 1:1.000
02/2017
B-Plan "City Griesheim"
Anhang 1: Bestandskarte
Gehölze
Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölz)
Legende
Einzelbaum (Laubbaum) (nicht heimisch, nicht standortgerecht, Exot)
Einjährige Brache
Wiesenbrache
Mehrjährige, hochwüchsige Brache
Völlig versiegelte Fläche
Teilversiegelte Fläche, Pflaster
Ruderalfluren und Brachen
Verkehrswege
Sonstiges
Geltungsbereich
Einzelbaum (Nadelbaum) (nicht heimisch, nicht standortgerecht, Exot)
02.500
04.120
04.120
09.120
09.130
09.200
10.510
10.520
Überbaute Flächen
Dachfläche, nicht begrünt
Dachfläche, extensiv begrünt
10.710
10.720
Gärtnerisch gepflegte Anlagen, Hausgärten
Gärtnerisch gepflegte Anlagen
Strukturreiche Ziergärten
11.221
11.222
10.710
09.200
09.120
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ANHANG 2
Blatt Nr. 1/1
Ermittlung der Abgabe nach § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) und der Kompensationsverordnung (KV)
Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner Straße/ August-Bebel Straße/ Bessunger Straße/ Friedrich-Ebert Straße – 1. Änderung"
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV WP Fläche je Nutzungstyp in qm Biotopwert Differenz/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Eigene Blätter für: Übertrag 1. Bestand Zusatzbewertung, von Blatt:2. Zustand nach Ausgleichgetrennte Ersatzmaßnahmen
F 1. Bestand vor Eingriff
L 10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen 3 5212 15636 0 15636
Ä 10.720 Dachflächen extensiv begrünt 19 465 8835 0 8835
C 11.222 Arten- und strukturreiche Hausgärten 25 2148 53700 0 53700
H.
B 2. Zustand nach Ausgleich/ErsatzI 11.221 Kleine öffentliche Grünanlagen 14 802 0 11228 -11228
L 10.720 Dachflächen extensiv begrünt 19 3305 0 62795 -62795
A 10.730 Dachfläche intensiv begrünt 13 234 0 3042 -3042
N 10.540 Rasengittersteine 7 678 0 4746 -4746
Z 10.715 Dachfläche nicht begrünt mit Regenwasserversickerung 6 2806 0 16836 -16836
Summe/Übertrag nach Blatt Nr ___ 7825 7825 78171 98647 -20476
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Anrechenbare Ersatzmaßnahme (Siehe Blatt Nr __________ )
Summe
Auf dem letzten Blatt: x Kostenindex 0,35 EURUmrechnung in Euro
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben Summe Euro
Die grauen Felder werden von der Naturschutzbehörde benötigt, bitte nicht beschriften!
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