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TGA1-02 GEBÄUDETECHNIK Seite 1 von 41 Dipl.-Ing. KLAUS JENS VORLESUNGEN ÜBER GEBÄUDETECHNIK Version F Dipl.Ing. Klaus JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel. +43 (0)1 / 332 85 30-0 [email protected] GEBÄUDETECHNIK 2 WASSER 3 WÄRME 5 LUFT 6 INFORMATION 7 STROM 4 KÄLTE 8 TRANSPORT 10 PROJEKTIERUNG 9 SICHERHEIT 12 ENERGIE 11 ÜBUNGEN 13 GRUNDLAGEN-2 1 GRUNDLAGEN-1

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Dipl.-Ing.

KLAUS JENS

VORLESUNGEN ÜBER

GEBÄUDETECHNIK

Version F Dipl.Ing. Klaus JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel. +43 (0)1 / 332 85 30-0 [email protected]

GEBÄUDETECHNIK

2 WASSER

3 WÄRME

5 LUFT

6 INFORMATION

7 STROM

4 KÄLTE

8 TRANSPORT

10 PROJEKTIERUNG

9 SICHERHEIT

12 ENERGIE

11 ÜBUNGEN

13 GRUNDLAGEN-2

1 GRUNDLAGEN-1

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GEBÄUDETECHNIK

Kapitel Seite

Inhaltsverzeichnis

2. SANITÄRINSTALLATIONEN 3

02.1 TRINKWASSER, NUTZWASSER UND LÖSCHWASSER 3

02.2 PROJEKTIERUNGSGRUNDSÄTZE FÜR WASSERVERSORGUNG 3

02.3 BEMESSUNG VON TRINK- UND NUTZWASSERLEITUNGEN 7

02.4 TRINKWASSERERWÄRMUNG 9

02.5 ENTWÄSSERUNGSANLAGEN 14

02.6 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 15

02.7 ANFORDERUNGEN AN DIE RÜCKSTAUSICHERHEIT 21

02.8 LÜFTUNGSLEITUNGEN IN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN 22

02.9 AUSFÜHRUNG VON ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN 24

02.10 BEMESSUNG VON SCHMUTZWASSERLEITUNGEN 28

02.11 BEMESSUNG VON LÜFTUNGSLEITUNGEN IN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN 30

02.12 BEMESSUNG VON REGENWASSERLEITUNGEN 31

02.13 REGENWASSER-SICKERANLAGEN 34

02.14 PUTZMÖGLICHKEITEN 35

02.15 LÖSCHWASSERLEITUNGEN 37

02.16 LITERATURHINWEISE 41

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2. SANITÄRINSTALLATIONEN

02.1 Trinkwasser, Nutzwasser und Löschwasser

Als Trinkwasser gilt unabhängig vom Verwendungszweck ein für menschlichen Genuss und

Gebrauch geeignetes Wasser.

Mit Nutzwasser wird Wasser bezeichnet, das für menschlichen Genuss nicht geeignet ist.

Sind innerhalb eines Grundstückes Versorgungseinrichtungen sowohl für Trinkwasser als

auch für Nutzwasser vorhanden, dann sind diese so übersichtlich anzuordnen und zu kenn-

zeichnen, dass sie nicht miteinander verwechselt werden können. Eine Verbindung von Trink-

wasserleitungen mit Nutzwasserleitungen ist unzulässig.

Wird Löschwasser einer Trinkwasseranlage entnommen, so ist aus hygienischen Gründen

am Beginn der Löschleitung ein baumustergeprüfter Rückflussverhinderer einzubauen. Darü-

ber hinaus sind am Ende von Löschwasserleitungen Entnahmestellen vorzusehen. Von

Löschwasserleitungen abzweigende Verbrauchsleitungen müssen für sich absperrbar sein.

02.2 Projektierungsgrundsätze für Wasserversorgung

Ein Teil der zur Projektierung von Wasserversorgungsanlagen überlieferten technischen Erfah-

rungen wurde als Projektierungsgrundsätze in Normen [16] [26] [27] [28] aufgenommen, wie

beispielsweise :

Sind innerhalb eines Grundstückes oder Gebäudes Versorgungseinrichtungen sowohl fürTrinkwasser als auch für Nutzwasser vorhanden, dann sind sie so übersichtlich anzuord-nen und zu kennzeichnen, dass sie bei sorgsamem Umgang nicht miteinander verwech-selt werden können.

Die Verbindung von öffentlichen Trinkwasserleitungen über die Verbrauchsleitung mit Nutzwasserleitungen oder Eigenwasser-Versorgungsanlagen ist unzulässig.

Verbrauchsleitungen sind möglichst geradlinig und mit Steigung zu den Entnahmestellen anzuordnen. An Tiefpunkten sind Entleerungsvorrichtungen vorzusehen.

Verteilungs- und Steigleitungen müssen einzeln absperrbar und entleerbar sein und sollen mit Schildern gekennzeichnet werden.

Jede Wohnung oder sonstige Einheit soll jeweils nur über eine Leitung versorgt werden, in die bei Bedarf ein eigener Wasserzähler eingebaut werden kann.

Armaturen sind so anzuordnen, dass sie zugänglich und leicht bedienbar sind.

Bei Leitungsführung in nicht frostfreien Bereichen muss in geeigneter Weise für den Frostschutz gesorgt werden.

Die Verlegung von Leitungen in Decken sowie in und unter Fußböden ist möglichst zu vermeiden.

Bei Mauer- und Deckendurchführungen ist eine Rohrummantelung anzuordnen, um die Beweglichkeit des Rohres zu ermöglichen und Schallübertragung zu vermeiden.

Durch Schlitze oder Durchbrüche für die Leitungsführung darf die statische Sicherheit von Bauwerken nicht beeinträchtigt werden.

Die Verlegung von Verbrauchsleitungen durch Abwasserkanäle oder Abwasserschächte, Kaminmauerwerk, Zu- und Abluftschächte, Aufzugschächte sowie durch Transformator- und Öllagerräume ist unzulässig.

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Mit Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit soll die Fließgeschwindigkeit in Verbrauchs-leitungen mindestens 1 m/s betragen. Mit Rücksicht auf Fließgeräusche soll die maximale Fließgeschwindigkeit 2 m/s nicht überschreiten.

Komponenten von Trinkwasserversorgungsanlagen:

Für Trinkwasserversorgungsleitungen wurden folgende Bezeichnungen festgelegt:

Abbildung 02.1: Schema einer Wasserversorgungsanlage [16]

Die Verbrauchsleitung beginnt bei Anschluss an eine öffentliche Versorgungsleitung an der

Wasser- Übergabestelle, bei Eigenwasser- Versorgungsanlagen an der Wasser- Entnahme-

stelle (Brunnen oder Quellfassung).

Nennweiten für Wasserversorgungssysteme außerhalb von Gebäuden:

Außerhalb von Gebäuden ist die Nennweite "DN" von Rohrleitungsteilen (nach dem 31. De-

zember 2003) gemäß ÖNORM EN 805 [29] auf folgende Weise zu bezeichnen:

Eine Serie bezieht sich auf den Innendurchmesser (DN/ID), die andere auf den Außendurch-

messer (DN/OD). Die Produktnormen müssen angeben, auf welche Serie sie sich beziehen.

DN/ID:

20, 30, 40, 50, 60, 65, 80, 100, 125, 150, 200, 250, 300, 350, 400, 450, 500, 600, 700, 800, 900,1000, 1100, 1200, 1250, 1300, 1400, 1500, 1600, 1800, 2000, 2100, 2200, 2400, 2500, 2600,2800, 3000, 3200, 3500, 4000.

DN/OD:

25, 32, 40, 50, 63, 75, 90, 110, 125, 160, 180, 200, 225, 250, 280, 315, 355, 400, 450, 500, 630,710, 800, 900, 1000, 1100, 1200, 1250, 1300, 1400, 1500, 1600, 1800, 2000, 2100, 2200, 2400,2500, 2600, 2800, 3000, 3200, 3500, 4000.

Produktnormen für Rohrleitungsteile, die mit DN/ID bezeichnet sind, müssen den Innen-

durchmesser und die Grenzabmaße angeben. Die Grenzabmaße dürfen die in ÖNORM

EN 805 [29] angegebenen Werte nicht überschreiten.

Produktnormen für Rohrleitungsteile, die mit DN/OD bezeichnet sind, müssen den Außen-

durchmesser, die Wanddicke und die entsprechenden Grenzabmaße angeben. Die unteren

Grenzabmaße des - über die Nennmaße aus der Produktnorm berechneten Innendurch-

messers - dürfen die in ÖNORM EN 805 [29] angegebenen Werte nicht überschreiten.

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Nennweiten für Rohrleitungsteile innerhalb von Gebäuden:

Nach den Bestimmungen der ÖNORM EN ISO 6708 (1995) [30] kennzeichnet der Begriff

Nennweite „DN“ zueinander passende Einzelteile einer Rohrleitung. Die bisher noch übliche

Beibehaltung der anglikanischen Maßeinheit Zoll (gekennzeichnet mit " ) ist im Rohrleitungs-

bau darauf zurückzuführen, dass es zunächst Engländer waren, die in Österreichs mit der Er-

richtung von Versorgungsanlagen beauftragt wurden (z.B. für die Wiener Gaswerke).

Verständlicherweise setzten die damit beauftragten Engländer dafür die nach ihren Normen

industriell gefertigter Rohrleitungen ein. Mit den gelieferten Rohren wurden in Österreich auch

deren anglikanische Abmessungen und Bezeichnungen übernommen und bisher teilweise

beibehalten.

Da die Außendurchmesser der Rohre festliegen, die Wanddicken bei den verschiedenen

Rohrarten jedoch verschieden sind (z.B. für höhere Druckstufen erhöht werden), entsprechen

die Nennweiten "DN" in mm nur angenähert den inneren Rohrdurchmessern. Nennweiten

von Rohrleitungsteilen sind nach folgenden Normzahlen gestuft:

Tabelle 02.1: Nennweiten "DN" von Rohrleitungsteilen nach ÖNORM EN ISO 6708 (1995)

DNmm

RohrweiteZoll

3/4"

20

6" usw. 1" 5/4" 1 1/2" 2" 2 1/2" 3" 4" 5"

usw. 25 32 40 50 65 80 100 125 150

In abgekürzter Schreibweise wird mit "DN 50" eine Rohrleitung mit Nennweite 50 mm Ø

bezeichnet.

Druckbedingungen:

Damit die vorgesehenen Durchflussstärken erreicht werden können ist an allen Auslaufven-

tilen ein "Fließdruck" von mindestens 100 kPa (das entspricht 10 m Wassersäule oder 1 bar)

einzuhalten [20], [27].

Der "Fließdruck" wird an Druckmessstellen von Rohrleitungen mit Druckmessgeräten (Mano-

metern) bei fließendem Wasser gemessen. Für die einwandfreie Funktion spezieller Armatu-

ren und Geräte können nach Angaben von Armaturenerzeugern auch höhere Fließdrücke er-

forderlich sein. Wenn der erforderliche Fließdruck durch den Druck des Wasserversorgungs-

netzes nicht sichergestellt werden kann, dann wird der Einsatz von Druckerhöhungsanlagen

erforderlich. Diese bestehend aus Druckpumpen, Windkessel und Drucksteuerungsanlage.

Der "Ruhedruck" wird an Druckmessstellen von Rohrleitungen mit Druckmessgeräten (Mano-

metern) bei nicht fließendem Wasser gemessen.

An Garten- und Garagenauslaufventilen sowie für Löschwasserleitungen soll der Ruhedruck

1000 kPa (entspricht 10 bar) nicht überschreiten, an allen sonstigen Entnahmestellen soll der

Ruhedruck im Bereich von 500 kPa (5 bar) liegen [27]. Bei höheren Netzdrücken ist der Druck

mit Druckminderventilen zu verringern.

In Trinkwasserversorgungsnetzen für Gebäude ohne Pumpeneinsatz (mit natürlichem Druck)

sollte der Niederwasserstand im Wasserreservoir mindestens 20 m über der höchstgelegenen

Zapfstelle liegen. Bei einem Ruhedruck unter 200 kPa (20 m Wassersäule oder 2 bar) sollte

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geprüft werden, ob an jeder Entnahmestelle ein Fließdruck von mindestens 50 kPa (0,5 bar)

gewährleistet ist. Nach dem Wasserzähler bzw. nach einem zentralen Druckreduzierventil

sollte der Druckverlust einer Wasserinstallation nicht über 150 kPa (1,5 bar) liegen.

Drucksteigerungsanlagen:

Druckerhöhungsanlagen kommen dort zum Einsatz, wo der Versorgungsdruck des Wasser-

werks für die jeweilige Mindesthöhe des Wasserdruckes nicht ausreicht. Das trifft jedenfalls

bei Hochhäusern zu oder in Gebäuden, wenn gesetzlich vorgeschriebene Wandhydranten mit

Löschwasser versorgt werden müssen.

Übliche Druckerhöhungsanlagen bestehen aus zwei bis sechs Pumpen, die mit je zwei

Absperrarmaturen in den Wasserkreislauf eingebunden sind. Über geeignete Steuerungs-

anlagen werden die einzelnen Pumpen (bei hohem Bedarf auch alle gleichzeitig) ein- und aus-

geschaltet und/oder bedarfsabhängig im Drehzahlbereich angepasst, um den erforderlichen

Wasserdruck im zugeordneten Druckbereich des Trinkwassersystems sicherzustellen. Durch

Kombination mit Druckausgleichmembranbehältern (auch: Membran-Druckausdehnungs-

gefäßen) lässt sich ständiges Ein- und Ausschalten (Flattern) der Pumpen vermeiden.

Abbildung 02.2: Drucksteigerungsanlage [136] [138]

Mit Nenndruck "PN" (Pressure Nominal) wird nach den Bestimmungen der ÖNORM EN 1333

(2006) [31] eine Referenzgröße gekennzeichnet, für welche Rohrleitungen, Armaturen,

Flansche und Formstücke bemessen sind. Die Angabe dieser Referenzgröße erfolgt durch die

Bezeichnung PN (Pressure Nominal) gefolgt von einer dimensionslosen ganzen Zahl, die den

Auslegungsdruck in bar bei Raumtemperatur (+20°C) angibt. Der bei einer bestimmten

Temperatur zulässige Betriebsdruck wird üblicherweise in Prozent des Nenndruckes ange-

geben. Bei höheren und tieferen Temperaturen ist, bedingt durch die Abnahme der zulässigen

Werkstoffkennwerte (Streckgrenze), der zulässige Druck entsprechend geringer. Beispiels-

weise entspricht eine Rohrleitung mit PN 10 einem höchstzulässigem Druck von 10 bar bei

einer Fluidtemperatur von +20°C.

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Nenndrücke sind nach folgenden Normzahlen gestuft:

Tabelle 02.2: Nenndrücke "PN" von Rohrleitungsteilen nach ÖNORM EN 1333 (2006) [31]

kPa 250 600 1000 1600 2500 4000 6300 10000 16000 25000 32000 40000bar 2,5 6 10 16 25 40 63 100 160 250 320 400

Der für ein Rohrleitungsteil zulässige "Betriebsdruck" richtet sich nach dem Rohrwerkstoff

und der vorgesehenen Betriebstemperatur. Für eine Betriebstemperatur von +20°C haben Be-

triebsdruck und Nenndruck den gleichen Wert. Bei höheren Temperaturen ist der zulässige

Betriebsdruck je nach Werkstoff geringer als der Nenndruck. Die Abhängigkeit des zulässigen

Betriebsdruckes von Betriebstemperatur, Werkstoff und Nenndruck wird in besonderen Nor-

men festgelegt.

Der "Prüfdruck" ist der vom Hersteller zur Prüfung anzuwendende Druck, er entspricht im

Normalfall dem 1,5- fachen Nenndruck.

02.3 Bemessung von Trink- und Nutzwasserleitungen

Nach einem vereinfachten Bemessungsverfahren werden gemäß ÖNORM EN 806-3 [27] die

Nennweiten von Verbrauchsleitungen in Abhängigkeit von sogenannten Belastungswerten

bzw. Loading Units "LU“ der daran angeschlossenen Entnahmestellen bestimmt. Warmwas-

ser-Zirkulationsleitungen unterliegen anderen hydraulischen Gesetzmäßigkeiten und können

nach diesem vereinfachten Bemessungsverfahren nicht bestimmt werden.

Dem vereinfachten Bemessungsverfahren der ÖNORM EN 806-3 wurden folgende zulässigen

Fließgeschwindigkeiten zugrunde gelegt:

Für Sammelzuleitungen, Steigleitungen, Stockwerksleitungen: max. 2,0 m/s;

Für Einzelzuleitungen: max. 4,0 m/s

Belastungswert - Loading Unit "LU"

Um die Ermittlung der Höchstbelastungen von Verbrauchsleitungen zu vereinfachen wurde in

ÖNORM EN 806-3 [27] ein Belastungswerte "LU" definiert, der dem Entnahmearmaturendur-

chfluss "QA" von 0,1 l/s entspricht.

Tabelle 02.3: Belastungswert - Loading Unit "LU" [27]

QA2 Qmin

3 Belastungs-werte

l/s l/s LU

Waschtisch, Handwaschbecken, Bidet, WC-Spülkasten 0,1 0,1 1

Haushalt-Küchenspüle, -Waschmaschine1, Geschirrspül-maschine, Ausgussbecken, Duschbrausekopf

0,2 0,15 2

Urinaldruckspüler 0,3 0,15 3

Entnahmearmatur für Garten/Garage 0,5 0,4 5

Gewerbe-Küchenspüle DN 20, -Badewannenauslauf 0,8 0,8 8

WC-Druckspüler DN 20 1,5 1,0 151 Für Gewerbe-Waschmaschinen nach Angabe des Herstellers.2 Entnahmearmaturendurchfluss 3 Mindest-Entnahmearmaturendurchfluss

Entnahmnestelle

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Die Werte in Tabelle 02.3 entsprechen nicht den Werten in Produktnormen. Sie dienen nur der

Bemessung von Rohrinnendurchmessern nach dem vereinfachten Verfahren [27].

Ausgehend von der entferntesten Entnahmearmatur sind die Belastungswerte für die ein-

zelnen Teilstrecken der Installation zu ermitteln. Die Belastungswerte sind zu addieren. Die

Wahrscheinlichkeit der gleichzeitigen Nutzung von Entnahmestellen ist in den nachfolgenden

Bemessungstabellen für Rohrinnendurchmesser und in Abbildung 02.3 bereits berücksichtigt.

Tabelle 02.4: Belastungswerte zur Bemessung feuerverzinkter Stahlrohre [27]

Max. Belastungswert LU 6 16 40 160 300 600 1600

Größter Einzelwert LU 4 15

di mm 16 21,6 27,2 35,9 41,8 53 68,8

Max. Rohrlänge m 10 6

Tabelle 02.5: Belastungswerte zur Bemessung von Kupferrohren [27]

Max. Belastungswert LU 1 2 3 3 4 6 10 20 50 165 430 1050 2100

Größter Einzelwert LU 2 4 5 8

da x s mm 18x1,0 22x1,0 28x1,5 35x1,5 42x1,5 54x2 76,1x2

di mm 10 13 16 20 25 32 39 50 72,1

Max. Rohrlänge m 20 7 5 15 9 7

12x1,0 15x1,0

Tabelle 02.6: Belastungswerte zur Bemessung von Rohren aus nichtrostendem Stahl [27]

Max. Belastungswert LU 3 4 6 10 20 50 165 430 1050 2100

Größter Einzelwert LU 4 5 8

da x s mm 18x1,0 22x1,2 28x1,2 35x1,5 42x1,5 54x1,5 76,1x2

di mm 13 16 19,6 25,6 32 39 51 72,1

Max. Rohrlänge m 15 9 7

15x1,0

Tabelle 02.7: Belastungswerte zur Bemessung von Rohren aus PE-X (Polyethylen vernetzt) [27]

Max. Belastungswert LU 1 2 3 4 5 8 16 35 100 350 700

Größter Einzelwert LU 4 5 8

da x s mm 20x2,8 25x3,5 32x4,4 40x5,5 50x6,9 63x8,6

di mm 14,4 18,0 23,2 29,0 36,2 45,6

Max. Rohrlänge m 13 4 9 5 4

12x1,7 16x2,2

8,4 11,6

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Abbildung 02.3: Anhang B (informativ) zu ÖNORM EN 806-3 [27]

Dieses Diagramm ermöglicht es, für Normalinstallationen den Spitzendurchfluss

QD in Liter/Sekunde aus den Werten der LU zu ermitteln.

Legende: 1 Spitzendurchfluss QD in Liter/Sekunde 2 Summendurchfluss angegeben in LU Abszisse entspricht LU3...Beispiel für höchste Einzelwerte LU

02.4 Trinkwassererwärmung

Das in Trinkwasser-Erwärmungsanlagen ("TWE-Anlagen") bis auf etwa +60C erwärmte Trink-

wasser wird als Trink-Warmwasser "TWW" bezeichnet. Der Trink-Warmwasserbedarf ist vom

Verwendungszweck des Warmwassers und dem Nutzerverhalten abhängig. Die dafür be-

kannten Erfahrungswerte [08] [16] streuen in weiten Grenzen.

Tabelle 02.8: Richtwerte zum Warmwasserbedarf von Wohnungen [16]

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Tem peratur

Liter °C

DN10, halb geöffnet 5 40 1voll geöffnet 10 40 1

DN15, halb geöffnet 10 40 1voll geöffnet 18 40 1

DN20, halb geöffnet 25 40 1voll geöffnet 45 40 1

einteilig 30 55 5zweiteilig 50 55 5

5 35 1,510 35 2

W aschtisch einteilig 15 40 3zweiteilig 25 40 3

klein (G röße 100) 100 40 15m ittel (G röße 160) 150 40 15groß (G röße 180) 250 40 20

Dusche 50 40 6Sitzbad 50 40 4Bidet 25 40 8

M inuten

HandwaschbeckenW aschbecken

Spültische

Verbrauchsstelle

höchste Ansprüche

einm alige W asserentnahm e

Dauer

10 bis 20 Liter/(Tag und Person)20 bis 40 Liter/(Tag und Person)40 bis 80 Liter/(Tag und Person)

Auslassventile

Badewannen

höhere Ansprüche

W aschbecken

Gesam tverbrauch (60 °C)einfache Ansprüche

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In Wohnungen ergibt sich die höchste Belastungsspitze bei Füllung einer Badewanne. Ein

Warmwasserspeicher für eine einzelne Wohnung wäre demnach mit einem Volumen von 200

bis 250 Liter ausreichend bemessen. Bei einer zentralen Warmwasserbereitung in Wohnhaus-

anlagen verringert sich erfahrungsgemäß der anteilige Speicherbedarf je Wohnung, weil die

Füllung der in den Wohnungen bestehenden Wannen nicht gleichzeitig erfolgt.

Die unterschiedlichen Warmwasser-Versorgungssysteme lassen sich in folgende Gruppen zu-

sammenfassen lassen:

Einzelversorgungsanlagen, bei welchen jede TWW-Entnahmestelle an einen eigenenTrinkwasser-Erwärmer (TWE) angeschlossen ist.

Gruppenversorgung, bei welchen mehrere beieinander liegende TWW-Entnahmestellengemeinsam von einem oder mehreren Trinkwasser- Erwärmern (TWE) versorgt werden,und

Zentralversorgung, bei der alle TWW-Entnahmestellen eines Gebäudes von einem odermehreren Trinkwassererwärmern (TWE) versorgt werden. Um zu vermeiden, dass Trink-Warmwasser in den Leitungen während der Entnahmepausen auskühlt werden ausge-dehnte Verteilleitungen mit Zirkulationsleitungen oder mit elektrischen Begleitheizungenausgerüstet.

Abbildung 02.4: Offene Elektrowarmwasserspeicher [16]

Das Trinkwasser wird bei Einzelversorgungsanlagen in Nähe der Entnahmestelle (dezentral)

elektrisch erwärmt. Über geeignete spezielle Zapfarmature wird das Ausdehnungsvolumen

des erwärmten Trinkwassers in Waschbecken geleitet.

Abbildung 02.5: Geschlossene Elektrowarmwasserspeicher [16]

Bei Gruppenversorgung wird im Bereich von mehreren Entnahmestellen das Trinkwasser in

Trinkwasser-Erwärmungsanlagen ("TWE") erwärmt und gespeichert. Bei Wassererwärmung

erhöht sich der Druck in geschlossenen Speicherbehältern. Um eine Überschreitung zuläs-

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siger Betriebsdrücke zu vermeiden sind alle geschlossenen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen

mit Sicherheitsventilen auszurüsten.

Abbildung 02.6: Durchflussgaswassererwärmer [16]

Durchfluss-Wassererwärmer erwärmen das Trinkwasser während der Zapfvorgänge und

erfordern in Vergleich zu Speichersystemen hohe Anschlussleistungen zur Wärmeversorgung.

Abbildung 02.7: Zentrale Trinkwasser-Erwärmungsanlage mit Speicher [157]

Zur Abdeckung von Zapfspitzen (hohe Gleichzeitigkeit bei Zapfvorgängen) werden Zentrale

Trinkwasser-Erwärmungsanlagen ("TWE") mit Speichern zur Bereithaltung von erwärmten

Trinkwasser ausgerüstet. Um in den verzweigten Rohrleitungssystemen die Abkühlung des

Trinkwarmwassers in Grenzen zu halten werden von den jeweils äußersten Zapfarmaturen

aller Trinkwarmwasser-Versorgungsstränge Zirkulationsleitungen zur TWE-Anlage geführt, in

welchen die Zirkulations-Wassermenge mit Strangregulierventilen einstellbar ist.

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Abbildung 02.8: Durchfluss-TWE-Anlage mit Solaranlage und Zusatzgheizung [139]

Bei diesem Konzept einer Trinkwasser-Erwärmungsanlage wird das Trinkwasser in einem

Rohrleitungssystem durch einen Speicherbehälter für Heizwasser geleitet und bei Durchfluss

auf die gewünschte Trinkwassertemperatur erwärmt.

Legionellen

Im Jahr 1976 wurde im Bellevue-Stratford Hotel in Philadelphia (Amerika) ein Veteranentreffen

mit 4400 Teilnehmern veranstaltet. Auf zunächst unverständliche Weise erkrankten nach der

Veranstaltung 221 der Teilnehmer an einer schweren Lungenentzündung wovon 34 Teil -

nehmer starben.

Nach intensiven Untersuchungen wurde der Erreger dieser bis dahin unbekannten Infektions-

art isoliert - und anlassbezogen als "Legionella" bezeichnet. Die Infektion erhielt den Namen :

"Legionärskrankheit".

Nach ausführlichen Untersuchungen der Infektionswege wurde festgestellt, dass Legionellen

mit Aerosolen übertragen werden, die auf dem Atemweg in die Lunge gelangen. Betroffen

werden davon vorwiegend Personen mit geschwächtem Immunsystem, wenn sie mit Legio-

nellen kontaminierte Aerosole einatmen.

Für dieser Infektionsart wurden folgende Risikogruppen ermittelt [157] :

Immungeschwächte Personen (Cortison, Chemotherapie, Tumoren, Immunmangel)

Intubierte oder beatmete Patienten

Transplantierte Patienten

Dialyse Patienten

Herz-Kreislauf Patienten

Raucher und Alkoholiker

Als Infektionsquellen wurden bisher folgende Bereiche erkannt [157] :

Warmwasserquellen

Alle Einrichtungen, Geräte etc., die Aerosole bilden können: Whirlpools, Klimaanlagen, Vernebler, Befeuchter....

In den Aerosolen (< 5μm) können Legionellen in die Alveolen geraten, sich in Makrophagen vermehren und dann eine Infektion auslösen.

Legionellen überleben bis zu zwei Stunden in den Aerosolen, können bis zu 3-4 km weit transportiert werden.

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Für Legionellen wurden folgende ideale Lebensbedingungen ermittelt [157] :

Idealtemperaturen: 25°-50° C

pH-Wert neutral oder leicht sauer (5,5 bis 8,1)

Legionellen überleben in Rohrsedimenten und Biofilmen.

Wachstumsfördernd: die Anwesenheit anderer Organismen (Bakterien, Protozoen, Algen),

organische Substanzen, eisenhaltige Salze, Eisen, Magnesium, Kautschuk, Silikon, Kunststoff...

Erfahrungsgemäß können Legionellen bereits bei Wassertemperaturen über +47°C vereinzelt

abgetötet werden, mit Sicherheit bei Wassertemperaturen über +60°C

In Trinkwassererwärmungsanlagen können Legionellen bei längerer Verweildauer in warmem

Milieu günstige Wachstumsbedingungen vorfinden. Um in Trinkwasser-Erwärmungsanlagen

die mit Legionellen verbundenen Gefahren zu vermeiden wurden Richtlinien für Trinkwasser-

Erwärmungsanlagen mit ÖNORM B 5019:2007 [156] veröffentlicht.

Im Rahmen einer Ärztefortbildung im Jahr 2009 [157] wurde ein Legionellen-Infektionsrisiko

für folgende Gebäudekategorien angeführt :

Krankenhäuser, Kurkliniken

Alten- und Pflegeheime

Hotels und Herbergen

Gebäude mit weitverzweigten Systemen

Anlagen mit Wärmepumpen, Solarnutzung

Mehrfamilienhäuser

Schulen, Kindergärten, Kasernen

Justizvollzugsanstalten

Schwimm- und Sportanlagen

Gewerbliche Immobilien (Produktion)

Campingplätze, Freizeitanlagen

Zusammenfassung

Trinkwasser-Erwärmungsanlagen müssen folgende Mindest-Anforderungen erfüllen:

Das Warmwasser soll an den Zapfstellen mit der gewünschten Temperatur in der gewünschten Menge ohne große Verzögerung zur Verfügung stehen.

Die Warmwassertemperatur soll an der Entnahmestelle regelbar sein.

Das Warmwasser soll in hygienischer Sicht einwandfrei sein.

Warmwasseranlagen sollen betriebssicher und auf einfache Weise zu bedienen sein.

Der Betrieb von Warmwasseranlagen soll kostengünstig, umweltfreundlich und energieeffizient sein.

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02.5 Entwässerungsanlagen

Das durch häuslichen, gewerblichen oder industriellen Gebrauch verunreinigte Wasser wird in

Entwässerungsgegenständen erfasst und über Geruchsverschlüsse in Entwässerungsanlagen

eingeleitet. Über Entwässerungsanlagen kann auch das von Dachflächen abfließende Nieder-

schlagswasser eingeleitet werden. Der Grad der Belastung des in Entwässerungsanlagen

transportierten Abwassers ("Abwasserlast") wird unter anderem durch den biochemischen

Sauerstoffbedarf ("BSB"), den chemischen Sauerstoffbedarf ("CSB") und den Anteil an ab-

setzbaren Stoffen ausgedrückt. Die nachfolgend angeführten Grundsätze für die Installation

und den Betrieb von Entwässerungssystemen wurden den ÖNORMEN B 2501 [19] und

EN 12056-2 [32] entnommen:

Jede Ablaufstelle in Gebäuden ist zur Verhinderung des Austrittes von Kanalgasen mit einem Geruchsverschluss zu versehen, soferne sie nicht aus einem mit Geruchsver-schluss versehenen Entwässerungsgegenstand besteht.

Jeder Wasserablauf muss einen gesicherten Wasserzulauf zur Ergänzung des Sperr-wassers haben.

Anschlussleitungen von Entwässerungsgegenständen sind so auszuführen, dass zwi-schen dem Wasserspiegel im Geruchsverschluss und der Sohle der Anschlussleitung amFallleitungsabzweiger ein Höhenunterschied von h DN vorhanden ist.

Bei Regenwasserabläufen im Bereich von Gebäuden muss die Geruchsverschlusshöhe mindestens 100 mm betragen.

Es dürfen keine Druckschwankungen auftreten, die das Sperrwasser aus den Geruchver-schlüssen absaugen oder in die Entwässerungsgegenstände zurückdrücken.

Entwässerungsanlagen müssen neben dem Abfluss der Abwässer einen einwandfreien Luftaustausch gewährleisten.

Grundleitungen sind frostfrei anzuordnen.

In Entwässerungsanlagen soll Abwasser geräuscharm abgeführt werden.

Die Selbstreinigungsfähigkeit der Entwässerungsanlage muss sichergestellt sein. Bei derüblichen Freispiegelentwässerung ist dafür ein ausreichender Füllungsgrad ( h/d i ) und eine mittlere Fließgeschwindigkeit erforderlich.

Abwässer sind auf kürzestem Weg und so störungsfrei abzuleiten, dass sich in den Lei-tungen keine Ablagerungen bilden können. Abwasserleitungen dürfen deshalb in Fließ-richtung nicht verjüngt werden.

In Räumen mit Heizanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe (gefährliche Stoffe, die schwerer als Luft sind) darf kein Bodenablauf eingebaut werden.

Durch Abwasser- und Lüftungsleitungen darf der geforderte Brandwiderstand von Trenn-bauteilen zwischen benachbarten Brandabschnitten nicht beeinträchtigt werden.

In Entwässerungsanlagen dürfen gesundheitsschädliche Stoffe und Stoffe, die deren Betrieb

beeinträchtigen können, nicht eingeleitet werden. Zu diesen Stoffen zählen:

feste Stoffe wie Schutt, Asche, Sand u.a.

feuergefährliche Stoffe

radioaktive Stoffe

Stoffe, die das biologische Leben in Abwasserreinigungsanlagen Vorflutern stören können, wie Fette, Öle, Säuren, Alkalien, Phenole, Antibiotika u.a.

Stoffe, die belästigende Gerüche verursachen

infektiöse Abwässer z.B. aus Krankenanstalten oder Laboratorien

häusliche oder tierische Abfälle z.B. Müll, Stallmist

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Regelwerke für Entwässerungssysteme

In Europa existieren eine Reihe von Entwässerungssystemen, die aufgrund unterschiedlicher

technischer Gewohnheiten entstanden sind. Auf europäischer Ebene besteht bisher noch kein

einheitliches Entwässerungssystem, bisher hat man sich mit ÖNORM EN 12056-2 [32] auf

folgende 4 Systemtypen festgelegt:

Tabelle 02.9: Systemtypen von Entwässerungssystemen [32]

I 0,5Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen

II 0,7Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen und geringeren Abmessungen

III 1,0Einzelfallleitungsanlage mit vollgefüllten Sammelanschlussleitungenen

IVAufteilung in zwei Leitungssysteme (Grauwasser, Schmutzwasser)

SystemtypFüllgrad

Beschreibung Schemah / d i

Durch nationale und regionale Vorschriften sowie technische Regeln werden innerhalb dieser

Systemtypen unterschiedliche Variationen zugelassen. In einer gebäudebezogenen Gesamt-

anlage darf jedenfalls nur ein Systemtyp zur Anwendung gelangen. In Österreich ist vorzugs-

weise der "Systemtyp I" mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen unter Berücksichtigung

der in folgender Abbildung angeführten Normen anzuwenden.

Abbildung 02.9: Anwendungsbereiche für Entwässerungsnormen nach ÖNORM B 2501 [19]

ÖNORM B 2501 ist innerhalb von Gebäuden für die Planung, Ausführung und Prüfung von

Entwässerungsanlagen, die unter Schwerkraft betrieben werden, anzuwenden.

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ÖNORM EN 1610

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02.6 Begriffsbestimmungen

Abscheider :

Einrichtungen, die Stoffe wie Leichtflüssigkeiten, Fette u.a. aus dem Abwasser abscheiden.

Abwasser :

Wasser, das durch Gebrauch verändert ist, und jedes in die Entwässerungsanlage fließende

Wasser, z.B. häusliches Schmutzwasser, industrielles und gewerbliches Abwasser, Konden-

sate und auch Regenwasser, wenn es in die Entwässerungsanlage abgeleitet wird.

Abwasserhebeanlagen :

Einrichtungen, die das Abwasser aus tiefer gelegenen Behältern in höher gelegene Abwasser-

leitungen fördern.

Anschlusswert "DU" ("design unit")

Der Anschlusswert "DU" entspricht dem durchschnittlichen Wert des Schmutzwasserabflusses

aus einem sanitären Entwässerungsgegenstand ausgedrückt in Litern je Sekunde (l/s).

In ÖNORM EN 12056-2 [32] wurden für übliche Entwässerungsgegenstände und für

Systemtyp I (für Füllgrad 0,5) folgende Anschlusswerte festgelegt:

Tabelle 02.10: Anschlusswerte „DU“ für Entwässerungs-Systemtyp I mit Füllgrad 0,5 [32]

DUl / s

Waschbecken, Bidet 0,5

Dusche ohne Stöpsel 0,6Dusche mit Stöpsel 0,8Einzelurinal 0,5Urinalstand (Standurinal) 0,2

Badewanne 0,8

Küchenspüle einzeln oder doppelt 0,8

Geschirrspüler (Haushalt) 0,8

Waschmaschine bis 6 kg 0,8

Waschmaschine bis 12 kg 1,5

WC mit 6 l Spülkasten 2,0

WC mit 9 l Spülkasten 2,5

Bodenablauf DN 50 0,8Bodenablauf DN 70 1,5

Bodenablauf DN 100 2,0

Entwässerungsgegenstand Sinnbilder

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Abflusskennzahl "K"

Durch die Abflusskennzahl "K" wird die Benutzungshäufigkeit von sanitären Entwässerungs-

gegenständen berücksichtigt.

Tabelle 02.11: Abflusskennzahlen "K" [32]

Benutzung K

unregelmäßig Wohnhäuser, Pensionen, Büros 0,5

regelmäßig Krankenhäuser, Schulen, Restaurants, Hotels 0,7

häufig öffentliche Toiletten oder Duschen 1,0

speziell z.B. Laboratorien 1,2

Gebäudeart

Schmutzwasserabfluss "Qww" (quantity of waste water)

Der Schmutzwasserabfluss QWW in einem Teil oder der gesamten Entwässerungsanlage dient

der Bemessung von Entwässerungsleitungen unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit und

wird nach folgender Näherungsgleichung ermittelt:

n

iiWW DUKQ

1(02.01)

QWW Schmutzwasserabfluss [l/s]K Abflusskennzahl [ - ]DUi Anschlusswerte der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände

Dauerabfluss "QC"

Dauerabfluss aller andauernden Abflüsse (z.B. Kühlwasser etc.) in Litern je Sekunde (l/s), der

ununterbrochen durch die Entwässerungsanlage geleitet wird.

Pumpenförderstrom "QP"

Schmutzwasserabfluss von Abwasserpumpen in Litern je Sekunde (l/s),der durch Entwäs-

serungsanlagen geleitet wird.

Gesamt-Schmutzwasserabfluss "Qtot"

Qtot ist der geplante Gesamtschmutzwasserabfluss in einem Teil oder der gesamten Entwäs-

serungsanlage, wo sanitäre Entwässerungsgegenstände, Entwässerungsgegenstände mit

Dauerabfluss und/oder Abwasserpumpen mit der Anlage verbunden sind. Dauerabflüsse und

Pumpenförderströme müssen zum Schmutzwasserabfluss ohne Abzug nach folgender

Gleichung hinzugezählt werden.

PCWWtot QQQQ (02.02)

Qtot Gesamt-Schmutzwasserabfluss [l/s]QWW Schmutzwasserabfluss [l/s]QC Dauerabfluss [l/s] (möglichst zu vermeiden)QP Pumpenförderstrom [l/s] (möglichst zu vermeiden)

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Zulässiger Schmutzwasserabfluss Qmax

Maximal zulässiger Schmutzwasserabfluss einer Anschluss-, Fall- oder (liegenden Entwäs-

serungs-) Grundleitung in Litern je Sekunde (l/s).

Luftmenge Qa

Luftmenge, die durch ein Lüftungsrohr oder Belüftungsventil in eine Entwässerungsanlage

mindestens eintritt, in Litern je Sekunde (l/s), gemessen bei 250 Pa (Pascal) Druckabfall.

Füllgrad

Mit Füllgrad einer Entwässerungsleitung wird das Verhältnis des zu erwartenden Wasserstan-

des "h" zum inneren Rohrdurchmesser "di" bezeichnet (Füllgrad = h/di).

Grundleitung

Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamen-

ten verlegt ist, an die Fallleitungen angeschlossen sind.

Sammelleitung

Liegende, in der Regel frei verlegte Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und An-

schlussleitungen.

Einzelanschlussleitung

Leitung vom Entwässerungsgegenstand bis zur Einmündung in die weiterführende Sammel-

anschluss-, Fall-, Sammel- oder Grundleitung.

Sammelanschlussleitung

Leitung zur Aufnahme des Abwassers mehrerer Einzelanschlussleitungen bis zur Einmündung

in die Fall-, Sammel- oder Grundleitung.

Sturzstrecke

Teil einer Anschlussleitung mit mehr als 45° Neigung und mehr als 0,2 m Höhenunterschied.

Fallleitung

Senkrechte Leitung, die durch ein oder mehrere Geschosse führt.

Lüftungsleitung

Leitung, die nur dem Luftdruckausgleich dient.

Nennweite "DN"

Als Nennweite "DN" wird in ÖNORM EN 12056-2 [32] für Entwässerungsrohre eine genormte

Kenngröße definiert, die ungefähr dem äußeren Durchmesser einer Rohrleitung mit einer

gerundeten Zahl in mm entspricht. Den jeweiligen Nennweiten ist ein Mindest- Innen-

durchmesser "di min" zugeordnet.

Nennweite "DN/OD"

Mit dieser Bezeichnung wird in den ÖNORMEN B 2501 [19] und EN 12056-2 [32] nicht nur auf

bestehende Nennweiten-Festlegungen für Kunststoffrohre Rücksicht genommen, sondern es

wird darin auch für Entwässerungsleitungen festgelegt, dass alle Leistungsangaben dieser

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Normen auf den in nachfolgender Tabelle angeführten Mindestinnendurchmessern "di min"

beruhen.

Tabelle 02.12: Nennweiten von Entwässerungsleitungen [19]

Nennweite Einheit

DN ~ mm 30 40 50 56 60 70 80 90 100 125 150 200 225 250 300

DN/OD ~ mm 32 40 50 56 63 75 80 90 110 125 160 200 225 250 315

di min mm 26 34 44 49 56 68 75 79 96 113 146 184 207 230 290

Normzahlreihe

Schmutzwasser "SW"

Sammelbezeichnung für Grau- und Schwarzwasser

Grauwasser

Bei der Nutzung von "Grauwasser" soll nur geringfügig verunreinigtes Abwasser für unter-

geordnete Zwecke (z.B. für Toilettenspülung) einem nochmaligen Einsatz zugeführt werden.

Trotz der Einfachheit der Idee konnte sie sich bisher auf dem Markt noch wenig durchsetzen.

Einerseits erfordert eine Grauwasseranlage (ebenso wie eine Regenwasseranlage) eigene

Leitungsinstallationen, andererseits ergibt sich bei manchen derartigen Anlagen das Problem,

dass das gesammelte warme, leicht verschmutzte Wasser zu faulen und damit zu riechen

beginnt (z.B. durch Schwefelwasserstoffausdünstungen). Professionelle Grauwasseranlagen

lösen das Geruchsproblem mit einer biologischen Reinigungsstufe, beispielsweise einem

Schilfbeet, oder aber mit biologischen Klärprozessen im Grauwassersammelbehälter.

Bei Neubauten soll Schmutzwasser ("SW") und Regenwasser in getrennten Leitungen abge-

leitet werden.

Geruchsverschluss

Mit dieser Einrichtung soll das Austreten von Kanalgasen verhindert werden. Der Wasser-

abfluss darf durch diese Einrichtung nicht beeinträchtigt werden. Sperrwasser darf weder

durch Unterdruck durchbrochen, noch durch Überdruck herausgedrückt werden. Bei Absaug-

urinalen und Absaugklosetts ist das Wiederauffüllen des Geruchsverschlusses durch geeig-

nete Einrichtungen zu sichern.

Abbildung 02.10: Geruchsverschlüsse [16]

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Sperrwasserhöhe

Wirksamer Wasserstand im Geruchverschluss. Gemäß DIN 1986-100 (2008) [33] sind für

Sperrwasserhöhen bei Geruchsverschlüssen folgende Mindestwerte einzuhalten:

bei Abläufen für Schmutzwasser : 50 mm

bei Abläufen für Regenwasser : 100 mm

Durch den Abflussvorgang darf die Sperrwasserhöhe höchstens um 25 mm verringert werden.

Der Restwasserstand muss stets über 20 mm liegen. Wenn zu erwarten ist, dass der Rest-

wasserstand durch Verdunstung unter den Mindestwert von 20 mm absinken kann, sind

Kugelsifone einzusetzen. Diese ermöglichen auch ohne Sperrwasser einen wirksamen Ge-

ruchsverschluss.

Abbildung 02.11: Kugelsifon

Bei selten auftretenden Entwässerungsfunktionen (wie beispielsweise bei Kondenswasser-

abläufen) sind unbedingt wirksame Geruchsverschlüsse wie Kugelsifone einzusetzen, weil

dabei verdunstendes Sperrwasser nicht ausreichend ergänzt werden kann, um die Mindest-

werte der Sperrwasserhöhe im Geruchsverschluss aufrecht erhalten zu können.

Trennsystem

Erfolgt die Abwasserableitung nach dem Trennsystem, dann müssen Schmutzwasser und

Regenwasser ausnahmslos getrennt in einen Schmutz- und einen Regenwasserkanal

abgeleitet werden. In Schmutzwasserleitungen dürfen keine Regen-, Kühl- oder Drainage-

wässer, in Regenwasserleitungen keine Schmutzwässer eingeleitet werden.

Mischsystem

Nur bei lotrechten Fallleitungen (mindestens DN 100) ohne jede Verziehung bis zu 26 m Höhe

kann in Ausnahmefällen Regenwasser von Dachflächen bis höchstens 100 m² auch in eine

Fallleitung gemeinsam mit Schmutzwasser abgeleitet werden. In den beiden untersten Ge-

schossen dürfen an Schmutzwasser- Fallleitungen, die auch Regenwasser führen, Ein-

richtungsgegenstände nur über eine Umgehungsleitung angeschlossen werden. Ansonsten

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müssen Schmutzwässer und Regenwässer in getrennten Fallleitungen abgeleitet werden.

Diese dürfen erst in der Grundleitung, möglichst außerhalb des Gebäudes, zusammengeführt

werden.

Abbildung 02.12: Trenn- und Mischsystem [16]

Mischsystem Trennsystem

Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte

Schächte vorzusehen. Putzstücke für Schmutzwasser und solche für Regenwasser dürfen

nicht in einem gemeinsamen Schacht angeordnet werden.

02.7 Anforderungen an die Rückstausicherheit

Bei starken Regenfällen kann es vorübergehend zur Überlastung von Entwässerungsleitungen

kommen. Dabei steigt der Wasserstand in den Entwässerungsleitungen bis auf jene Höhe, wo

Wasser wieder ins Freie gelangen kann. Im Regelfall ist das ein nächstgelegener Wasser-

einlauf im Straßenbereich (z.B. ein Kanalgitter).

Rückstauebene

Als Rückstauebene wurde die höchste Ebene definiert, bis zu der Wasser in einer Entwässe-

rungsanlage ansteigen kann. Sie wird von den örtlichen Behörden festgelegt. Bei fehlenden

Angaben gilt in ebenem Gelände die Straßenoberfläche (Fahrbahn einschließlich Gehwege,

Seitenstreifen usw.). Wo der mögliche Rückstau offensichtlich nicht durch die Straßenhöhe

vorgegeben ist, wie bei Geländeanhöhen und Kuppen einerseits, Straßensenken, Unter-

führungen und Überschwemmungsgebieten andererseits, ist die maßgebliche Rückstauebene

unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten festzustellen. Abwässer von Entwässerungs-

gegenständen, die unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene angeordnet sind, sind bei

Einleitung in öffentliche Entwässerungsanlagen entweder durch Einsatz von Abwasser-

hebeanlagen oder mit zuverlässig wirkenden Rückstauverschlüssen gegen Rückstau zu

sichern.

Bei Einsatz von Abwasserhebeanlagen wird das Abwasser von Entwässerungsgegenständen

unterhalb der Rückstauebene in einer gesonderten Leitung zunächst bis mindestens 250 mm

über die Rückstauebene angehoben, und erst danach in einen gewöhnlichen Abwasserkanal

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eingeleitet. Auf diese Weise werden die tiefgelegenen Entwässerungsgegenstände bei

Abwasserrückstau zuverlässig vor Überflutung geschützt. Sonderausführungen von Abwas-

serhebeanlagen fördern Abwasser nur im Rückstaufall über die Rückstauschleife und ver-

meiden dadurch einen Pumpbetrieb in rückstaufreien Zeiten

Eine Sicherung einzelner, selten benützter Entwässerungsgegenstände in Räumen unter der

maßgeblichen Rückstauebene durch Rückstauverschlüsse wird nur dann zugelassen, wenn

dadurch Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen, gewerblichen Zwecken oder

der Lagerung von Gütern dienen, nicht gefährdet werden. Rückstauverschlüsse müssen

außer einem von Hand zu bedienenden Verschluss mindestens noch einen selbsttätig wirken-

den Verschluss aufweisen. Rückstauverschlüsse sind nicht so betriebssicher wie Abwasser-

hebeanlagen, weil bereits geringe Verschmutzungen ihre Funktion beeinträchtigen können.

Gemäß ÖNORM B 2501 [19] ist deshalb in die Bedienungsanleitung von Entwässerungs-

anlage die Forderung aufzunehmen, dass Rückstauverschlüsse grundsätzlich geschlossen

gehalten werden müssen und nur während der Benützung geöffnet werden dürfen.

Werden Regenwässer von Flächen unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene, die örtlich

nicht versickern können, in einen öffentlichen Kanal entwässert, so ist eine Regenwasser-

Hebeanlage vorzusehen.

Abbildung 02.13: Rückstauklappe, Abwasserhebeanlage [16]

02.8 Lüftungsleitungen in Entwässerungsanlagen

In Entwässerungsanlagen dienen Lüftungsleitungen dem erforderlichen Luftdruckausgleich

und verhindern eine übermäßige Anreicherung von Kanalgasen im Entwässerungssystem.

Bei der Projektierung von Entwässerungsanlagen sind in Zusammenhang mit dieser Lüftung

folgende Grundsätze [16] [19] einzuhalten :

Lüftungsleitungen von Kanälen dürfen mit keinerlei anderen Be- und Entlüftungsleitungenverbunden werden.

Um die Lüftung sicherzustellen, dürfen in Schmutz- und Mischwasserleitungen keine Geruchsverschlüsse eingebaut werden mit Ausnahme von Verbindungen zwischen Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen.

Jede Hauptlüftung muss denselben Querschnitt wie die Fallleitung haben.

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Mehrere Hauptlüftungen können zusammengeführt und gemeinsam über Dach entlüftet werden. Der Querschnitt der gemeinsamen Leitung muss dabei mindestens der halben Summe der Einzelquerschnitte entsprechen, jedoch mindestens so groß sein wie der Querschnitt der größten angeschlossenen Lüftungsleitung.

Die Ausmündung von Lüftungsleitungen über Dach muss immer nach oben offen sein und mindestens 0,3 m über das Dach geführt werden. Dunsthüte oder Abdeckungen sindnur dann zulässig, wenn der freibleibende Querschnitt dem vollen Querschnitt der Lüftungsleitung entspricht.

Zu den Ansaugbereichen von Lüftungs- und Klimaanlagen ist ein angemessener Schutz-abstand einzuhalten, der nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Anlagenhersteller festzulegen ist.

Umlüftungen und Verziehungen von Lüftungsleitungen müssen ein Gefälle von 2 % aufweisen. Alle Einmündungen von Lüftungsleitungen sind mit einem Winkel von 45° bis 70° auszuführen.

Belüftungsventile dürfen zur Belüftung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen eingesetzt werden, wenn die Fallleitung mit Hauptlüftung versehen ist und die Möglichkeiteiner Sekundär- oder Umlüftung nicht gegeben ist. In durch Rückstau gefährdeten Bereichen und für die Belüftung von Hebeanlagen dürfen keine Belüftungsventile verwendet werden.

Bei Ausmündungen mit weniger als 2 m Abstand zu Fenstern oder Türen sind die Lüftungsleitungen mindestens 0,1 m über den Fenster- oder Türsturz zu führen.

Der Anschluss an geeignete Ausmündungen darf auf einer Länge von maximal 1,0 m flexibel ausgeführt werden, wobei ausreichend eigenfeste, knickfreie Bauteile zu verwenden sind.

Abbildung 02.14: Lüftungsleitungen

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In Entwässerungsanlagen werden folgende Lüftungsleitungen unterschieden :

Hauptlüftung

entspricht einer Fortsetzung der Fallleitung ab oberstem Anschluss bis über Dach

Direkte Nebenlüftung

entspricht einer Lüftungsleitung, die neben der Fallleitung geführte wird, und in jedem

Geschoß mit der Fallleitung verbunden ist.

Indirekte Nebenlüftung

entspricht einer zusätzlichen Lüftungsleitung am oberen Ende von Anschluss- oder Sammel-

schlussleitungen

Umlüftung

entspricht einer Lüftungsleitung für Einzel- oder Sammelanschlussleitungen, die im selben

Geschoß wieder an die Fallleitung oder an die Hauptlüftung angeschlossen werden.

Sekundärlüftung

entspricht einem zusätzlichen Leitungssystem zur Entlüftung von Einzelanschlussleitungen

02.9 Ausführung von Entwässerungsleitungen

Abbildung 02.15: Bezeichnungen von Entwässerungsleitungen [16]

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Bei der Verlegung von Entwässerungsleitungen sind folgende Grundsätze einzuhalten :

Grundleitungen sind möglichst geradlinig und parallel zu Gebäudemauern zu verlegen.

Richtungsänderungen in Grund- und Sammelleitungen dürfen nur mit Einzelbögen mit Winkeln bis höchstens 45° ausgeführt werden. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Einzelbogen einen Radius von mindestens 500 mm aufweist.

In Grund- und Sammelleitungen dürfen Abzweiger mit Winkeln von höchstens 45° ein-gebaut werden. Doppelabzweiger sind unzulässig.

In Grundleitungen dürfen Fall- und Sammelleitungen nur im Winkel von 45° in Fließ-richtung eingebunden werden. Der seitliche Abzweigstutzen muss dabei von mindestens 15° bis höchstens 45° aufgebogen sein. Gleiches gilt auch für die Einmündungen von Sammelleitungen, jedoch kann bei wenig Feststoff führenden Abwässern (z.B. von Küche, Bad oder Regenwasser) die Einführung der Fallleitung mittels lotrecht aufge-stelltem Schrägabzweiger erfolgen.

Fallleitungen

Fallleitungen sind lotrecht und ohne Änderung der Nennweite durch die Geschosse zu führen. Jede Fallleitung ist ohne Querschnittsverminderung als Hauptlüftungsleitung überDach zu führen.

Bei Fallleitungen, die nicht mehr als 3 Geschosse durchlaufen, kann der Übergang in die Grund- und Sammelleitung mit einem Bogen von 87° bis 90° erfolgen.

Sollten 4 bis 9 Geschosse durchlaufen werden, so ist der Bereich von 2 m in der senkrechten Leitung (ab Kanalsohle) und 1 m in der liegenden Leitung (nach dem Umlenkbogen) von Anschlüssen freizuhalten. Ebenfalls dürfen bei Verzügen jeweils 1 m nach dem zulaufseitigen und 1 m vor dem ablaufseitigen Bogen keine Anschlüsse eingebunden werden.

Bei Verzügen kleiner als 2 m ist eine Umgehungsleitung erforderlich.

Der Übergang in die Grund- und Sammelleitung sowie Verzüge sind mit zwei Bögen 45° und einem Zwischenstück von mindestens 250 mm Länge oder, wenn eine Um-gehungsleitung ausgeführt wird, mit Bögen 87° bis 90° auszuführen.

Abbildung 02.16: Schema einer Sanitärinstallationmit Entwässerungsleitungen [16]

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Abbildung 02.17: Falleitungen [16]

Abbildung 02.18: Fallleitungsverzüge und Anschlussfreie Zonenen [16]

Abbildung 02.19: Fallleitungsübergänge für 4 bis 9 Geschoße [16]

Abbildung 02.20: Fallleitungsübergänge für mehr als 9 Geschoße [16]

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Abbildung 02.21: Einbindung in Umgehungsleitung [16]

Geruchsverschlüsse

Entwässerungsgegenstände sind über Geruchsverschlüsse mit den Entwässerungsleitungen

zu verbinden.

Gefälle von Entwässerungsleitungen

Den bestehenden Normen entsprechend sind für Entwässerungsleitungen folgende Mindest-

gefälle einzuhalten:

Tabelle 02.13: Mindestgefälle von Entwässerungsleitungen [16] [19]

Anschlussleitungen :Einzelanschlussleitungen 1,0Sammelanschlussleitungen 1,0

Grund- und Sammelleitungenfür Schmutzwasser :

> DN 200 1,0DN 125 und DN 150 1,5DN 100 2,0Zuleitung zu Fettabscheider 2,0

bei Füllungsgrad 0,7 1,0für Regenwasser:

Bezeichnung

Mindestgefälle%

Leitungsbereich

Installationsschächte

Entwässerungsleitungen sind nach Möglichkeit in Installationsschächten zusammenzufassen,

deren Zugänglichkeit für Revisions- Reparatur- oder Änderungsarbeiten mit geringfügigen

baulichen Veränderungen erhalten bleiben sollte.

Abbildung 02.22: Platzbedarf von Installationsschächten [16]

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02.10 Bemessung von Schmutzwasserleitungen

Die Nennweiten der Entwässerungsleitungen werden in Abhängigkeit von Anschlusswerten

der daran angeschlossenen Entwässerungsgegenstände nach genormten Verfahren bestimmt

[19] [32]. Bei Nennweitenbemessung für Systemtyp I (mit Füllungsgrad h/d i = 0,5) sind

folgende Arten von Entwässerungsleitungen zu unterscheiden:

Einzelanschlussleitungen unbelüftete Sammelanschlussleitungen belüftete Sammelanschlussleitungen umlüftete Sammelanschlussleitungen Fallleitung mit Hauptlüftung Fallleitung mit Haupt- und Nebenlüftung Grund- und Sammelleitungen

Bei der Bemessung von Anschlussleitungen sind folgende Fälle zu unterscheiden und deren

Anwendungsgrenzen einzuhalten:

unbelüftete oder belüftete Einzelanschlussleitung unbelüftete oder belüftete Sammelanschlussleitung

Einzelanschlussleitungen, die länger als 4 m sind, sind zu lüften.

Tabelle 02.14: Anwendungsgrenzen für Einzelanschlussleitungen [32]

Länge unbelüftet belüftet

maximale Leitungslänge m 4 10

maximale Sturzstrecke m 0,2 bis 1,0 0,2 bis 1,0

Mindestgefälle % 1 1

Tabelle 02.15: Einzelanschlussleitungen [32]

d i min d i min d i min

mm mm mm

0,5 30 26 40 34 50 440,6 40 34 50 44 60 560,8 40 34 50 44 60 561,0 50 44 60 56 70 661,2 50 44 60 56 70 661,5 50 44 60 56 70 662,0 70 66 70 66 80 752,0 90 79 90 79 90 792,5 90 79 100 96 100 96

Einzelanschlussleitung mit mehr als 2 Bögen und Fall-streckenhöhe 0,2 bis 1 m

DN DN DN

Liegende Einzelanschluss-leitung mit maximal 2 Bö- gen nach dem Sifonbogen

DU

Einzel-anschluss-

wertSifonausgang

Tabelle 02.16: Anwendungsgrenzen für Sammelanschlussleitungen [32]

Art der Anschlussleitung Unbelüftet Belüftet

Einzelanschlussleitung max. 4 m max. 10 m

Sammelanschlussleitung(Länge L = L1 + L2)

max. 4 m max. 10 m

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Tabelle 02.17: Sammelanschlussleitungen [19]

DN d i min DN d i min

DN mm DN mm0,5 1,0 2,0 50 44 40 340,8 1,5 2,2 50 44 40 341,0 2,0 3,0 60 56 40 341,5 3,0 4,5 70 66 50 442,0 6,0 8,0 90.3) 60 562,5 15,0 25,0 100 96 60 56

1) maximal 4 m, maximal 3 Bögen 2) maximal 10 m, Bögen unbegrenzt 3) maximal 2 Klosetts und nicht mehr als eine 90°- Richtungsänderung

DU DU DU

Einzelanschluss größter Wert

SammelanschlussleitungDimension

Lüftung (Umlüftung)unbelüftet1) belüftet2)

Anmerkung: Der Begriff "Sammelanschlussleitung" wird nur ín ÖNORM b 2501 verwendet.

Fallleitungen

Während bei den Anschlussleitungen mit den DU- Werten oder DU- Werten dimensioniert

werden kann, ist bei der Dimensionierung von Fallleitungen die Gleichzeitigkeit für den

Schmutzwasserabfluss mit Qmax zu berücksichtigen. In den Bemessungstabellen wird nicht nur

zwischen Fallleitungen mit Hauptlüftung und sochen mit Haupt- und Nebenlüftung unterschie-

den, sondern auch, ob Abzweige mit Innenkante oder mit Innenradius zum Einsatz kommen.

Bei Verwendung von Abzweigen mit Innenradius kann die Fallleitung stärker belastet oder

kleiner dimensioniert werden, weil dabei in Gegensatz zu Abzweigen mit Innenkante ein

hydraulischer Abschluss der Fallleitung im Bereich der Einführung verhindert wird.

Gesamtwasserabfluss Qtot

Der Gesamtwasserabfluss Qtot dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen und wird

unter Berücksichtigung von Gleichzeitigkeit, Dauerabfluss, Pumpenförderstrom und Regen-

wasserabfluss ermittelt. Fall-, Grund- und Sammelleitungen sind so zu bemessen, dass der

ihrem Nenndurchmesser "DN" entsprechende zulässige Gesamtwasserabfluss Qmax über dem

für sie ermittelten Gesamtwasserabfluss Qtot liegt. Bei Trennsystemen ist kein Regenwasser-

abfluss "QR" zu berücksichtigen.

Tabelle 02.18: Zulässiger Gesamtwasserabfluss in Fallleitungen mit Hauptlüftung [32]

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16,0 21,0 200

9,5 12,4 150

5,8 7,6 125

4,0 5,2 100

2,7 3,5 90

2,0 2,6 80

1,5 2,0 70

0,5 0,7 60

Fallleitung

DN

Schmutzwasserabfluss Qmax

bei Abzweigen mitInnenkante Innenradius

l / s l / s

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Tabelle 02.19: Zulässiger Gesamtwasserabfluss in Fallleitungen mit Haupt- und Nebenlüftung [32]

Tabelle 02.20: Zulässiger Gesamtwasserabfluss Qmax in Grund- und Sammelleitungen [32]

02.11 Bemessung von Lüftungsleitungen in Entwässerungsanlagen

Die Hauptlüftung von Entwässerungsanlagen muss den gleichen Querschnitt wie die Fall-

leitung aufweisen. Es können mehrere Hauptlüftungen zusammengeführt und gemeinsam

über Dach entlüftet werden. Der Querschnitt „AL“ der gemeinsamen Leitung ergibt sich aus der

halben Summe der Einzelquerschnitte „A1“ bis „An“, muss jedoch mindestens so groß wie der

größte Querschnitt einer angeschlossenen Leitung sein.

n

iiiL AAA

1

max2

1(02.03)

AL Querschnittsfläche einer gemeinsamen Hauptlüftungsleitung [cm2]Ai Querschnittsfläche zusammengeführter Hauptlüftungsleitungen [cm2]

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21,0 27,3 200 100

14,1 18,3 150 80

8,4 10,0 125 70

5,6 7,3 100 50

3,5 4,6 90 50

2,6 3,4 80 50

2,0 2,6 70 50

0,7 0,9 60 50

Schmutzwasserabfluss Qmax

bei Abzweigen mit

Innenkante Innenradiusl/s l/s

Fallleitung Nebenlüftung

DN DN

1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 5,0 DN48,3 59,2 68,4 76,6 83,9 90,7 96,9 108,4 30026,9 32,9 38,1 42,6 46,7 50,4 53,9 60,3 25022,5 27,6 31,9 35,7 39,2 42,3 45,2 50,6 22514,2 17,4 20,1 22,5 24,7 26,6 28,5 31,9 200

9,4 10,9 12,2 13,3 14,4 15,4 17,2 1505,0 5,7 6,4 7,1 7,6 8,2 9,1 125

3,5 4,0 4,4 4,7 5,0 5,6 100

bei Gefälle "i" in cm/m (Zentimeter/Meter)

maximale Schmutzwasser- Abflussmenge "Qmax" in l/s

Anmerkung: anzuwenden für Füllungsgrad 50 % (h/di = 0,5)

Rohr-Nennweite

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Abbildung 02.23: Bemessung von Lüftungsleitungen [19]

Die Ausmündungen von Lüftungsleitungen über Dach sind gemäß ÖNORM B 2501 [19] wie

folgt auszuführen:

Die Mündung der Lüftungsleitung muss immer nach oben offen sein und mindestens 0,3 m über das Dach geführt werden.

Dunsthüte oder Abdeckungen sind nur dann zulässig, wenn der frei bleibende Querschnitt dem vollen Querschnitt der Lüftungsleitung entspricht.

Der Anschluss an geeignete Ausmündungen darf auf einer Länge von maximal 1,0 m flexibel ausgeführt werden, wobei ausreichend eigenfeste, knickfreie Bauteile zu verwenden sind.

Bei Ausmündungen mit weniger als 2,0 m Abstand zu Fenstern oder Türensind die Lüftungsleitungen mindestens 0,1 m über dem Fenster- oder Türsturz zu führen.

02.12 Bemessung von Regenwasserleitungen

Bei der Projektierung von Regenwasserleitungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

Dächer und Terrassen sind durch entsprechende Dachrinnen und Fallrohre zu ent-wässern, falls das von ihnen ablaufende Niederschlagswasser Verkehrsflächen bespülenwürde.

Befestigte Flächen sind derart zu entwässern, dass kein Niederschlagswasser auf fremde Grundstücke gelangen kann.

Die Versickerung von Regenwässern aus Dachflächen ist zulässig und anzustreben, soferne es die Bodenverhältnisse gestatten, und keine Nachteile für Anrainer entstehen.

Das Regenwasser von Dächern, Balkonen, Loggien und dergleichen ist in der Regel in eigenen Fallleitungen abzuleiten. Diese Leitungen können außerhalb oder innerhalb des Gebäudes liegen.

Regenwasserfallleitungen, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen sind, müssen mit einem Geruchsverschluss in frostsicherer Anordnung versehen werden, wenn eine Geruchsbelästigung zu erwarten ist.

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Der Bemessung von Regenwasserleitungen wird ein genormter Regenwasserabfluss

QR zugrunde gelegt.

CArQR (02.04)

QR Regenwasserabfluss [l/s]r Berechnungsregenspende [[l/(s.m2)]A wirksame Dachfläche [m2]C Abflussbeiwert [ - ]

Für die Berechnungsregenspende "r" ist als Berechnungsbasis ein genormter Mindestwert

von r = 0,03 [l/(s·m2)] heranzuziehen [32], sofern nicht bekannt ist, dass höhere Werte auf-

treten können. Als wirksame Dachfläche ist die Horizontalprojektion der Dachfläche heranzu-

ziehen und der Abflussbeiwert nach nationalen Regelungen festzulegen. In Regenwasser-

leitungen darf kein Schmutzwasser abgeleitet werden.

Abbildung 02.24: Wirksame Dachfläche [16]

Tabelle 02.21: Abflussbeiwerte „C“ [19]

C

Kiesdächer, Blechdächer, Dächer mit Ziegeldeckung, versiegelte Betonflächen, Foliedächer. Pflaster mit Fugenverguss

1,0

Gründächer mit extensiver Begrünung bis zu einer Aufbauhöhe von 15 cm 0,5

Gründächer mit extensiver Begrünung, Aufbauhöhe über 15 cm, und Gründächer mit intensiver Begrünung

0,3

Gebäudeart

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Die Nennweiten teilgefüllter Regenwasserleitungen werden normgerecht nach folgender

Tabelle bemessen:

Tabelle 02.22: Teilgefüllte senkrechte Regenwasserfallleitungen [19]

Tabelle 02.23: Teilgefüllte Regenwasser-Grund- und Sammelleitungen [19]

Notüberläufe:

Bei nach innen abgeführten Dachentwässerungen müssen, unabhängig von der Größe, min-

destens zwei Abläufe gleicher Dimension oder ein Ablauf und ein Notüberlauf vorgesehen

werden [19].

Flachdachentwässerung mit vollgefülltem Entwässerungssystem

Für die Entwässerung von Flachdächern werden spezielle Dacheinläufe angeboten [21], die

bei entsprechendem hydraulischen Abgleich die Vollfüllung des Entwässerungssystems er-

möglichen. Der dadurch entstehende Unterdruck saugt das Wasser vom Dach. In Vergleich zu

herkömmlichen Systemen verringert sich dabei die Anzahl erforderlicher Dacheinläufe und

Fallleitungen:

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192,4 295,4 315103,8 234,4 25057,3 187,6 20030,2 147,6 16015,6 115,2 12511,1 101,4 1106,5 83,0 903,9 69,0 752,4 57,0 631,7 50,0 56

di

mm

DN/OD

mm

Qmax

l / s

1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 DN

80,6 98,8 114,2 127,7 140,0 151,2 161,7 171,5 180,8 300

44,9 55,0 63,6 71,1 77,9 84,2 90,0 95,5 100,7 250

37,6 46,2 53,3 59,7 65,4 70,6 75,5 80,1 84,5 225

23,7 29,1 33,6 37,6 41,2 44,5 47,6 50,5 53,3 200

12,8 15,7 18,2 20,3 22,3 24,1 25,8 27,3 28,8 150

6,8 8,3 9,6 10,8 11,8 12,8 13,7 14,5 15,3 125

4,2 5,1 5,9 6,7 7,3 7,9 8,4 8,9 9,4 100

Anmerkung: anzuwenden für Füllungsgrad 70 % (h/d i = 0,7)

Rohr-NennweiteGefälle "i" in cm/m (Zentimeter/Meter)

maximale Regenwasser- Abflussmenge "Qm ax" in l/s

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Abbildung 02.25: Flachdach-Entwässerungssysteme [16]

02.13 Regenwasser-Sickeranlagen

Nach Möglichkeit sollte Regenwasser über Regenwasser-Sickeranlagen dem Grundwasser

zugeführt werden, um außerhalb der Gebäude verlegte Schmutzwasserleitungen und die

daran angeschlossenen Kläranlagen nicht mit Regenwasser zu belasten.

Voraussetzung für die Errichtung einer Regenwasser-Sickeranlage ist eine ausreichende

Sicker- und Ableitungsfähigkeit des Untergrundes. Diese ist nachzuweisen, wenn noch keine

Untersuchungen für einen örtlich und/oder qualitativ identischen Bodenaufbau vorliegen. Die

Anlagen sind so anzuordnen und auszubilden, dass keine Vernässungen von Grundstücken

und Bauwerken eintreten, die Standfestigkeit von Bauwerken und Abhängen nicht beein-

trächtigt wird und Wassergewinnungsanlagen nicht gefährdet werden können. Bei extremen

Witterungsverhältnissen (z. B. bei Starkregen, plötzlichem Tauwetter) ist trotz normgemäßer

Ausführung der Sickeranlage eine Überflutung möglich. Bei der Anordnung und Ausgestaltung

der Anlage ist auf diesen Umstand Bedacht zu nehmen (z. B. durch Notüberlauf, Abfluss-

möglichkeit). Die Verwendung von Tausalzen im Einzugsgebiet von Sickeranlagen ist auf das

geringste mögliche Maß zu beschränken. Versickerungen über geschüttetem Material sind nur

dann zulässig, wenn keine Mobilisierung von Schadstoffen erfolgen kann. Eine Zugänglichkeit

zur Anlage für Wartung und Reinigung ist sicherzustellen. Für die Dimensionierung von

Sickeranlagen sind die Bestimmungen der ÖNORM B 2506-1 (2000) [36] in Abhängigkeit von

Bemessungsregen des Entwässerungsortes, abflusswirksamer Gesamtfläche, Sickerfähigkeit

(Durchlässigkeit) des Untergrundes und höchstem zu erwartenden Grundwasserspiegel maß-

geblich.

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02.14 Putzmöglichkeiten

Grundsätze :

Alle Abwasserleitungen (Anschluss-, Fall- und Grundleitungen) müssen zur Reinigung und zur

Überprüfung (Durchspiegelung), Videokontrolle, u.a.) Putzmöglichkeiten aufweisen. Je nach

Lage der Abwasserleitung sind Putzstücke direkt oder über Kontroll- oder Einstiegschächte

zugänglich zu machen. In Leitungen, die durch Räume führen, in denen Lebensmittel oder

Pharmazeutika gelagert oder verarbeitet werden, dürfen keine Putzstücke eingebaut werden.

Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte

Schächte vorzusehen. Putzstücke für Schmutzwasser und solche für Regenwasser dürfen

nicht in einem gemeinsamen Schacht angeordnet werden.

Verschluss :

Bei Putzstücken muss der Öffnungsmechanismus des Deckels so beschaffen sein, dass der

Deckel auch nach jahrelangem Gebrauch oder bei Verschmutzung leicht geöffnet werden

kann. Die Deckel der Putzstücke in Grund- und Sammelleitungen müssen aus einem gegen

Rattenbiss widerstandsfähigem Werkstoff bestehen. Die Dichtheit der Putzstücke muss so-

wohl hinsichtlich der beiden Anschlüsse an die Abwasserleitung als auch hinsichtlich der

Deckel der Putzöffnungen wasserdicht sein.

Tabelle 02.24: Mindestmaße von Putzstücken in Grund- und Sammelleitungen [19]

250 100 250

200 100 210

150 100 170

100 75 170

DN

mm

Breite

mm

Länge

mm

Anordnung der Putzstücke :

Putzstücke sind in der Nähe des Aufstandsbogens und an der Grundstücksgrenze sowie bei

jeder Richtungsänderung anzuordnen. Der größte Abstand darf bei einer geraden Abwasser-

leitung bis DN 200 höchstens 20 m, bei größeren DN höchstens das 100- fache des DN

betragen.

Bei abzweigenden Leitungen sind Putzstücke nahe dem Abzweiger, maximal jedoch 5 m von

der Einmündung entfernt, anzuordnen. Putzstücke müssen leicht zugänglich und für die

Reinigung geeignet eingebaut werden. Sie sollten in der Mitte des Schachtes liegen. Um die

Putzöffnung muss so viel Spielraum verbleiben, dass man den Verschlussdeckel ungehindert

einführen und passend aufsetzen kann. Bei Abwasserleitungen in Deckennähe ist darauf zu

achten, dass zwischen Putzstücken und Deckenunterkante 0,6 m Arbeitsraum verbleibt. Falls

dies nicht möglich ist, kann durch ein Verdrehen bis 60° dieser Abstand erreicht werden. In

Anschlussleitungen über 10 m sind Putzstücke einzubauen.

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Abbildung 02.26: Putzschachtanordnung [19]

Putzschächte

In Gebäuden müssen die über Schächte zugänglichen Putzstücke von Entwässerungs-

leitungen mit dicht schließenden Putzdeckeln ausgerüstet sein. Die Putzschächte sind so zu

bemessen, dass für Reinigungsarbeiten ausreichend Platz vorhanden ist. Die Reinigungs-

arbeiten werden erleichtert, wenn das Reinigungsrohr nicht auf der Schachtsohle aufliegt,

sondern in einem Abstand von etwa 0,50 m über der Schachtsohle angeordnet wird. Die

Schachtabdeckungen sind dem Verwendungszweck des Raumes entsprechend zu wählen, in

dem sie angeordnet werden.

Außerhalb von Gebäuden können die Entwässerungsleitungen in Schächten mit offenem

Durchfluss ausgeführt werden. In der früheren Fassung der ÖNORM B 2504 (1978) waren

über die Schachttiefe gestaffelte Abmessungen der Putzschächte und Schachtabdeckungen

enthalten, die noch in bestehenden Kanalanlagen vorzufinden sind. Nach der Neufassung der

ÖNORM B 2504 (2005) [34] ist für Einsteigschächte zu Kontroll- und Reinigungszwecken eine

lichte Schachtweite von 0,80 bis 1,00 m bei einer Einbautiefe unter 3,00 m gefordert. Bei

größeren Schachttiefen sind dann Kammerweiten über 1,00 m und Kammerhöhen über

1,80 m erforderlich. Die geringste lichte Weite des Einstiegsbereiches beträgt generell 0,60 m

bei einer maximalen Höhe von 0,45 m. Reine Kontrollschächte dürfen auch einen Innen-

durchmesser unter 0,80 m aufweisen.

Die lichte Weite des Einsteigteiles muss mindestens 600 mm x 600 mm oder 600 mm

Durchmesser betragen. Die maximale Höhe des Einsteigteiles (ohne Konus) darf 450 mm

nicht überschreiten. Wenn Steighilfen oder andere Einbauten in Schachthälse hineinragen

(zB. wenn sie nicht in Nischen oder über Eck angeordnet werden können), muss die lichte

Weite des Schachthalses mindestens 800 mm x 800 mm oder 800 mm Durchmesser

betragen.

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Abbildung 02.27: Schachtausbildungen [16] [34]

Tabelle 02.25: Empfohlene Mindestabmessungen von Putzschächten [16]

über 1,5 1,2 0,7 1,0 0,6 x 0,6 oder Ø 0,6

0,8 bis 1,5 1,0 0,6 1,0 0,6 x 1,0 oder Ø 0,6

0,6 bis 0,8 0,6 0,6 0,6 0,6 x 0,6 oder Ø 0,6

bis 0,6 0,6 0,4 0,6 0,6 x 0,4 oder Ø 0,6

m

Schachttiefe AbdeckungLänge Breite Weitem m m Ø m

02.15 Löschwasserleitungen

Steigleitungen und Wandhydranten

Steigleitungen erleichtern das rasche Eingreifen der Feuerwehr, indem sie zeitraubendes

Auslegen von Schläuchen teilweise oder gänzlich überflüssig machen.

Trockene Steigleitungen

In trockene Steigleitungen wird das Löschwasser erst im Bedarfsfall von der Feuerwehr oder

automatisch eingespeist. Die Einspeisstelle ist bei der Feuerwehrzufahrt an einer jederzeit

zufahrbaren Stelle in ca. 1 m Höhe anzubringen. Sie darf keinesfalls in Schächten oder am

Boden untergebracht werden.

Nasse Steigleitungen

Nasse Steigleitungen stehen ständig unter Wasserdruck zur Löschwasserförderung. Aus ein-

satztaktischen Gründen sind nasse Steigleitungen trockenen Steigleitungen vorzuziehen.

Steigleitungen sind bereits während der Bauführung Zug um Zug mit dem Rohbau funktions-

fähig zu installieren.

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Abbildung 02.28: Löschwasserleitung – Löschwassereinspeisung [22]

Die Schlauchanschlussstellen sollen ca. 1 m über dem Fußboden liegen und in Mauernischen

angebracht werden. Die Technische Richtlinie TRVB F 128 [22] enthält ausführliche Details für

Errichtung und Prüfung von Steigleitungen und Wandhydranten. Demnach sind Steigleitungen

aus innen und außen feuerverzinkten nahtlosen Stahlrohren mit einem Mindest-Nenndurch-

messer DN80 herzustellen und vom untersten bis zum obersten Geschoß hochzuführen. Die

Leitung kann in Schächten, unter Putz oder frei verlegt werden. An der höchsten Stelle ist ein

Be- und Entlüftungsventil DN50 PN16 einzubauen und Vorsorge für eine Abflussmöglichkeit

bei allfälligen Undichtheiten dieses Ventiles zu treffen. An der tiefsten Stelle muss eine

Entleerungseinrichtung mit vorgesetzter Absperrarmatur eingebaut werden. Das Ausfließen

des in der Leitung befindlichen Löschwassers über die Löschwassereinspeisung muss durch

ein Rückschlagventil in rostfreier Ausführung DN80 PN16 verhindert werden.

Wandhydranten

Als Wandhydranten werden Wasserentnahmestellen in Gebäuden bezeichnet, die der ersten

oder erweiterten Löschhilfe dienen. D-Wandhydranten bestehen aus einem Schlauchan-

schlussventil und einem auf einer Schlauchhaspelanlage aufgerollten formbeständigen

"D-Druckschlauch", der für die "Erste Löschhilfe" unbedingt knickfrei bleiben muss. Für die

"Erweiterte Löschhilfe" können D-Wandhydranten darüber hinaus auch mit Anschlussmöglich-

keiten für C-Schläuche ausgerüstet werden. C-Wandhydranten sind mit C-Druckschläuchen

für die "Erweiterte Löschhilfe" zur Brandbekämpfung durch Einsatzkräfte der Feuerwehr

ausgerüstet. Alle Arten von Wandhydranten müssen ohne Beeinträchtigung der sofortigen

Betriebsbereitschaft gegen Einfrieren, Verschmutzung und Missbrauch geschützt sein. Sie

sind nach Möglichkeit in Nischen, Einbauschränken oder Wandschränken unterzubringen,

wobei genormte Abmessungen einzuhalten sind. In dauerhafter Ausführung sind sie mit

genormten Hinweisschildern [22] zu kennzeichnen.

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Abbildung 02.29: Hydrantenkästen [22]

Abbildung 02.30: Hinweisschilder [22]

Tabelle 02.26: Schlauchanschlussarmatur [35]

Abbildung 02.31: Festkupplungen an Löschwasserleitungen [35]

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Genormte Schlauchkupplungen

Schlauchkupplungen dienen dazu, lösbare Verbindungen von Schläuchen herzustellen. Für

Löschwasserschläuche kommen in Europa weitgehend die sogenannten "Storz-Kupplungen"

zum Einsatz, die von dem deutschen Architekten Guido Storz zum Patent angemeldet und ab

1936 bei allen deutschen Feuerwehren als "Reichsnormalkupplungen A, B, C und D"

eingeführt worden sind. Sie bestehen aus gleichartigen symmetrischen Kupplungsteilen für

jedes der beiden Enden eines Feuerwehrschlauches. Sie werden nicht verschraubt, sondern

mit "Knaggen" wie bei einem Bajonett-Verschluss verbunden. Üblicherweise bestehen sie aus

Aluminium, für Hochdruckschläuche werden sie jedoch aus Messing hergestellt. Es existieren

Kupplungsteile mit Schlauchtülle zur Befestigung an Schläuchen, Festkupplungen mit Ge-

winde zur Befestigung an Armaturen und Geräten sowie Blindkupplungen zum Verschließen

ungenutzter Abgänge. Die Storz-Kupplungen gib es in unterschiedlichen Größen, wobei die

Feuerwehr nach DIN genormte Kupplungen verwendet.

Zur Brandbekämpfung mit Einsatzgeräten der Feuerwehr können nur Löschwasserleitungen

herangezogen werden, die mit genormten Festkupplungen ausgestattet sind.

Festkupplungen

Als Festkupplung bezeichnet man im Feuerwehrwesen eine Schlauchkupplung, die auf einer

Seite mit einem Rohrgewinde fest auf einer wasserführenden Armatur oder an einen Hydran-

ten aufgeschraubt ist. Auf der anderen Seite kann man die üblichen A-, B-, C-, D-Kupplungen

eines Druckschlauches oder eines Saugschlauches ankuppeln. Festkupplungen werden

vorwiegend aus Aluminium hergestellt, in Hochdruckausführung ("HD") aus Messing. Für den

Einsatz im Gefahrengutbereich werden sie auch aus Edelstahl ausgeführt.

Feuerwehrschläuche

Schläuche haben die Aufgabe, das Löschmittel Wasser oder Wasser/Schaum- Gemische über

Wegstrecken zu fördern. Es werden dabei zwei Arten von Schläuchen unterschieden:

Schläuche, die zum Saugen geeignet sind, und Schläuche, die Wasser unter Druck weiter-

leiten. Druckschläuche sind flexibel, werden vorwiegend bei der Brandbekämpfung verwendet

und bestehen deshalb aus schwer brennbaren Faserstoffen. Druckschläuche haben eine

flexible Form. Als "Druckschlauch-HD" werden formbeständige Schläuche bezeichnet, die

einem Druck bis 40 bar standhalten. Als "Druckschlauch-W" werden formbeständige Druck-

schläuche bezeichnet, die auf Haspeln aufgerollt bei Wandhydranten zum Einsatz kommen.

Diese sind so formbeständig, dass Wasser auch durch den noch aufgerollten Schlauch

gefördert werden kann. Saugschläuche sind im Gegensatz zu Druckschläuchen formstabil und

dürfen sich durch den beim Saugvorgang auftretenden Unterdruck nicht zusammenziehen.

Sie werden als Saugleitung an den Saugeingang von Feuerlöschpumpen angeschlossen.

Löschwasserversorgung

Zur Gewährleistung des Brandschutzes sind Städte und Gemeinden verpflichtet, eine aus-

reichende Löschwasserversorgung für die Feuerwehren sicherstellen. Bei so genannter

"abhängiger Löschwasserversorgung" wird das Wasserverteilungssystem der Trinkwasserver-

sorgung um Entnahmestellen für Löschwasser (die Hydranten) ergänzt. Wenn das im erfor-

Version F Dipl.Ing. Klaus JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel. +43 (0)1 / 332 85 30-0 [email protected]

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derlichen Umfang nicht möglich ist, dann sind für die Feuerwehren Wasserentnahmestellen

aus Bächen, Seen oder speziell angelegten Löschwasserbehältern bereitzustellen.

02.16 Literaturhinweise

[08] Recknagel Sprenger Schramek „Taschenbuch für Heizung + Klimatechnik“ISBN 978-3-8356-3118-2

[16] Pech, Jens „Baukonstruktionen Band 16 Lüftung - Sanitär“ ISBN 3-211-25252-5 Springer Wien New York

[19] ÖNORM B 2501 (2009) "Entwässerungsanlagen für Gebäude - Planung, Ausführung und Prüfung - Ergänzende Richtlinien zu ÖNORM EN 12050 und ÖNORM EN 12056"

[20] ÖNORM EN 200 (2008) "Sanitärarmaturen -Allgemeine technische Anforderungen an Auslaufventile und Mischbatterien (Nenngröße 1/2) PN 10- Mindestfließdruck 0,05 MPa (0,5 bar)"

[21] www.geberit.at

[22] TRVB S 128 „Steigleitungen und Wandhydranten“ - Prüfstelle für Brandschutztechnikdes österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GmbH. www.pruefstelle.at

[26] ÖNORM EN 806-2 (2005) "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 2: Planung

[27] ÖNORM EN 806-3 (2006) "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 3: Berechnung der Rohrinnendurchmesser – Vereinfachtes Verfahren

[28] ÖNORM B 2531-1 (2004) "Trinkwasser-Versorgungseinrichtungen in Grundstücken"

[29] ÖNORM EN 805 (2000) "Wasserversorgung Anforderungen an Wasserversorgungs-systeme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden"

[30] ÖNORM EN ISO 6708 (1995) "Rohrleitungsteile - Definition und Auswahl vonDN (Nennweite)"

[31] ÖNORM EN 1333 (2006) "Flansche und ihre Verbindungen - Rohrleitungsteile - Definition und Auswahl von PN"

[32] ÖNORM EN 12056-2 (2000) "Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden Teil 2: Schmutzwasseranlagen, Planung und Berechnung"

[33] DIN 1986-100 (2008) "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056"

[34] ÖNORM B 2504 (2005) "Schächte und Schachtbauwerke für Schwerkraft-Entwäs-serungsanlagen"

[35] STORZ-Kupplungen nach DIN 14301, 14302, 14321, 14322, 14323 usw.

[36] ÖNORM B 2506-1 (2000) "Regenwasser-Sickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen - Anwendung, hydraulische Bemessung, Bau und Betrieb"

[136] www.grundfos.at http:/images2wkla.nocokle.net/shwiki/images//0/0b/Druckerhoeh1.jpg

[138] Peter Schütz, "Ökologische Gebäudeausrüstung" ISBN 3-211-83584-9 Springer-Verlag Wien New York

[139] http://www.umweltberatung.at/

[156] ÖNORM B 5019:2007 Hygienerelevante Planung, Ausführung, Betrieb, Wartung, Überwachung und Sanierung von zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen.

[157] http://www.bmg.gv.at/cms/home/attachments/1/4/3/CH1186/CMS1244658616289/halabi_legionellen.pdf

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