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12/2007 B 4890 E BayBO – Angleichung an die Musterbauordnung und Gliederung Online-Konsultation der Europäischen Kommission zum Bürokratieabbau Mitglieder zufrieden mit dem LBB Jahresabschlüsse offenlegen! Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Sperrzeit – Neue Durchführungs- anweisungen der Bundesagentur für Arbeit Bundesrahmen- tarifvertrag für das Baugewerbe Regelung für den 24. und 31. Dezember 2007 Rechengrößen in der Sozial- versicherung 2008 Mitteilungen Heftbeilagen: Tarifsammlung-Nr.: 112 Broschüre: Tariflöhne und Tarifgehälter Sonderkonditionen zur Mobilfunknutzung

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12/2007

B 4890 E

BayBO –Angleichung an dieMusterbauordnung und Gliederung

Online-Konsultationder EuropäischenKommission zumBürokratieabbau

Mitglieder zufriedenmit dem LBB

Jahresabschlüsseoffenlegen!

Beendigung desArbeitsverhältnissesohne Sperrzeit –Neue Durchführungs-anweisungen derBundesagentur für Arbeit

Bundesrahmen-tarifvertrag für das BaugewerbeRegelung für den 24.und 31. Dezember 2007

Rechengrößen in der Sozial-versicherung 2008

Mitteilungen

Heftbeilagen:

Tarifsammlung-Nr.: 112Broschüre: Tariflöhne und TarifgehälterSonderkonditionen zur Mobilfunknutzung

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Ausgabe 12/2007

I n h a l t s v e r z e i c h n i sLiebe Leserinnen,

liebe Leser,

S t a n d p u n k t

die Bilanz des Jahres 2007 ist bis dato wirtschaftlichund auch politisch für das Baugewerbe sehr durch-wachsen. Da tun kurz vor Jahresende positiveEreignisse, die auf der Haben-Seite verbucht wer-den können, besonders gut. Hierzu zählt zum Bei-spiel die Ankündigung der großen Koalition, dieForderung des Baugewerbes endlich umzusetzenund die Wohnimmobilie 2008 in die Riester-Förde-rung einzubeziehen (siehe hierzu S. 7 in diesemHeft). Ein wichtiges Signal für den Wohnungsbau.Aufgrund des langen Ansparzeitraums allerdingswohl eher mit mittel- und langfristiger Wirkung. Das Baugewerbe kann und wird sich hiermit nichtzufrieden geben. Wir brauchen daneben zusätzlicheMaßnahmen, die Immobilieninvestitionen wiederattraktiv machen – nicht nur im Bereich der selbst-genutzten Wohnimmobilie, sondern auch bei derImmobilie als Kapitalanlage.

Ebenfalls auf der Haben-Seite zu verbuchen ist dieAnkündigung von Ministerpräsident Beckstein, dieInvestitionsquote des Freistaats zu steigern und denKommunen stärkere Investitionsanreize zu geben (S. 6 in diesem Heft). In vielen Kommunen waren2007 die Kassen wieder deutlich besser gefüllt.Mehreinnahmen wurden aber vielfach nicht für zusätzliche Investitionen, sondern zur Haushalts-konsolidierung genutzt – eine Entwicklung, die fürdie Bauwirtschaft inakzeptabel ist und ob des teil-weise katastrophalen Zustands baulicher Einrich-tungen der Kommunen von wenig Weitsicht zeugt.

Bei unserer internen Bilanz können wir die 2007durchgeführte Mitgliederbefragung, durch die wirherausfinden wollten, wo wir als Verband in derWahrnehmung unserer Mitglieder stehen, positivverbuchen. Die Ergebnisse sind überaus erfreulich.Fast 90% der Befragten würden Kollegen, die nochnicht Innungsmitglied sind, eine Mitgliedschaft inder baugewerblichen Organisation empfehlen – eineschöne Bestätigung für alle ehren- und hauptamt-lich für unsere Organisation Tätigen. Mehr zu denErgebnissen der Umfrage finden Sie auf Seite 5 indiesem Heft. Mindestens genauso wichtig wie Lobsind uns aber kritische Anmerkungen. Sie helfenuns, Schwächen zu entdecken und unser Leis-tungsangebot weiter zu optimieren. Wir hoffendaher, dass Sie uns auch 2008 kritisch begleitenund durch Ihre Innungsmitgliedschaft diebaugewerbliche Organisation stark halten.

Ihr

Andreas Demharter

Aktuelles4_ BayBO – Angleichung an die

Musterbauordnung und Gliederung

4_ Online-Konsultation der Europäischen Kommission zum Bürokratieabbau

5_ Mitglieder zufrieden mit dem LBB

5_ Forderungen der baugewerblichen Verbände zum Bürokratieabbau

6_ Ministerpräsident Günther Beckstein kündigt Steigerung der Investitionsquote des Freistaats und fachbezogenen Zugang zur Fachhochschule für Handwerksmeister an

7_ Endlich: Mit „Wohn-Riester“ kommt 2008 neue Förderung von Wohneigentum

Recht7_ Kostenfreiheit von Trassenauskünften

der Telekom bei öffentlichen Straßenbauaufträgen

8_ Jahresabschlüsse offenlegen!

8_ Neues Versicherungsvertragsgesetz ab 01.01.2008

Steuern9_ Eckpunkte der Erbschaftssteuerreform

10_ Steuerbonus für Handwerkerleistungen

10_ Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2008

11_ Lohnsteuerrichtlinien 2008Neuregelung beim Reisekostenrecht

Tarif- und Sozialpolitik12_ Beendigung des Arbeitsverhältnisses

ohne Sperrzeit – Neue Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit

13_ Bundesrahmentarifvertrag für das BaugewerbeRegelung für den 24. und 31. Dezember 2007

14_ Rechengrößen in der Sozialversicherung 2008

15_ Neue Bayerische Urlaubsregelung

15_ DIN-A6-Heftchen: Tariflöhne und Tarifgehälter

Wirtschaft16_ Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbes

in Bayern im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr

17_ Regierung plant Entlastung um ein Viertel

17_ Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm

18_ Uneinheitliche Prognosen

18_ BRZ Baucontrolling mit FührungscockpitDurchstarten und sicher auf Erfolgskurs bleiben!

Technik18_ BayBO – Neue Bauklassen und

neues Brandschutzkonzept

19_ BayBO – Erforderliche Abstandsflächen und Stellplätze

20_ BayBo – Verfahrensweise Baumaßnahmen und Abbruch bzw. Beseitigung

21_ Plankonform verfahrensfreie Bauvorhaben

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Ausgabe 12/2007

I m p r e s s u m

Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen Baugewerbes m.b.H.Postfach 201316, 80013 München, Telefon 0 89 / 76 79 - 0, Telefax 0 89 / 76 85 62, Postbank München 2498-800Erscheinungsweise: 1 x monatlichVerantwortlich für den Inhalt: RA Andreas DemharterDie Bezugsgebühr ist im Mitgliederpreis enthaltenSatzerstellung: Satzstudio Rößler, AugsburgDruck: Negele Druck GmbH, AugsburgNachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und unter Quellenangabe gestattet.

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22_ Verfahrensfreie Nutzungsänderung und Instandhaltung

22_ Verfahrensfreier Abbruch

22_ BayBO – Dreigliedriges „Genehmigungsverfahren“

23_ BayBO – Bautechnische Nachweise und ihre Prüfung (Art. 62)

24_ BayBO – Verfahren und Zuständigkeit

24_ Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen

25_ Typische Baufehler – Fachbuch

25_ Mängel an Gebäude- und Bauteiloberflächen –Fachbuch

Berufsbildung26_ Recherche nach Bachelor-/

Master-Studiengängen im Internet

26_ Sieger des Praktischen Leistungswettbewerbs in den Bauberufen auf Landesebene 2007

27_ Ergebnisse des 56. Bundesleistungswettbewerbsin den handwerklichen Berufen

27_ Höchste Ausbildungsquoten

28_ Meisterabschlüsse eine Berufsqualifikations-Stufe nach oben

28_ Probezeit nutzen

28_ Hochschulen Regensburg und Deggendorf mit neuer Ausbildung: Master Studiengang (M.Eng.) „Bauen im Bestand“

Fachgrupppen29_ Rahmenvertrag mit

Ausschreibungsfachportal greenprofi

30_ Neu: Fortbildung für Führungskräfte imEstrichlegerhandwerk

BauAkademie Aktuell30_ Mit dem Meister in die Zukunft

Termine32_ Bayerische BauAkademie, Feuchtwangen

35_ Aus- und Fortbildungsstätten der Bauinnungen

36_ Aus- und Fortbildungsstätten sonstiger Organisationen

Nachrichten37_ ZDB-Präsident Loewenstein

fordert Fortsetzung der Reformpolitik

38_ Bayerisches Messebeteiligungsprogramm 2008

Literatur38_ Langzeitstudie der Trebag Unternehmensberatung

über die Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren im Mittelstand

39_ DIN-Taschenbuch 73, Estricharbeiten, Gussasphaltarbeiten, VOB/StLB-Bau

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4 Ausgabe 12/2007

BayBO – Angleichung an dieMusterbauordnung und GliederungAm 01. Januar 2008 tritt die vom Bayerischen Landtag im Juli 2007 verab-schiedete Neufassung der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Mit ihr wurdeauch das Ziel verfolgt, die BayBO an die von der Bauministerkonferenz im November 2002 beschlossene Musterbauordnung anzugleichen, um damit dieUnterschiede in den einzelnen Bundesländern abzubauen. Erläuterungen zuden wesentlichen Änderungen finden Sie nach Themenschwerpunkten geglie-dert in der Rubrik „Technik“ dieses Heftes.

Die Anpassung an die Musterbauord-nung 2002 führte zu einer grundlegen-den redaktionellen Umformulierungvieler Bestimmungen der BayBO. FürFragen der Baupraxis, die in der BayBOgelöst sind, ist daher eine Gegenüber-stellung der alten und neuen Fassungnicht hilfreich. Es ist zu empfehlen, abJanuar 2008 nur die Neufassung heran-zuziehen. Diese ist im Internet abruf-bar unter der Adresse www.bauen.bayern.de.

Die Neufassung geht auch mit einerÄnderung der Artikelfolge einher. DieAbschnittsgliederung ist jedoch weit-gehend beibehalten. Nachfolgende Zu-sammenstellung der Kapitelgliederungdient der Erleichterung des Überblicks.

Gliederung der BayBO 2008

Erster TeilAllgemeine VorschriftenArt. 1 bis Art. 3

Zweiter TeilDas Grundstück und seine BebauungArt. 4 bis Art. 7

Dritter TeilBauliche Anlagen

Abschnitt IBaugestaltungArt. 8

Abschnitt IIAllgemeine Anforderungen an die BauausführungArt. 9 bis Art. 14

Abschnitt IIIBauprodukte und BauartenArt. 15 bis Art. 23

Abschnitt IVBrandverhalten von Baustoffen undBauteilen; Wände, Decken, DächerArt. 24 bis Art. 30

Abschnitt VRettungswege, Öffnungen,UmwehrungenArt. 31 bis Art. 36

Abschnitt VITechnische GebäudeausrüstungArt. 38 bis Art. 44

Abschnitt VIINutzungsbedingte AnforderungenArt. 45 bis Art. 48

Vierter TeilDie am Bau BeteiligtenArt. 49 bis Art. 52

Fünfter TeilBauaufsichtsbehörden, Verfahren

Abschnitt IBauaufsichtsbehördenArt. 53 und Art. 54

Abschnitt IIGenehmigungspflicht,GenehmigungsfreiheitArt. 55 bis Art. 58

Abschnitt IIIGenehmigungsverfahrenArt. 59 bis Art. 73

Abschnitt IVBauaufsichtliche MaßnahmenArt. 74 bis Art. 76

Abschnitt VBauüberwachung

Art. 77 und Art. 78

Sechster TeilOrdnungswidrigkeiten,RechtsvorschriftenArt. 79 bis Art. 81

Siebter TeilAusführungsbestimmungen zum BaugesetzbuchArt. 82

Achter TeilÜbergangs- und SchlussvorschriftenArt. 83 und Art. 84

hen Anliegen der Unternehmen. De-ren Beiträge sollen zusammengetragenwerden, um die EU zu unterstützen, dasUnternehmensrecht effizienter zu ge-stalten. Nach Darstellung der Kommis-sion können Unternehmen dazu beitra-gen, die für alle Unternehmen geltendenVorschriften zu verbessern, indem siekonkrete Fälle hervorheben und prak-tische Lösungen vorschlagen.

Falls Sie an der Konsultation teilnehmen

Online-Konsultation der EuropäischenKommission zum BürokratieabbauIm Rahmen ihres Aktionsplanes zum Abbau von Verwaltungslasten hat dieEuropäische Kommission am 21. September 2007 eine Website vorgestellt, überdie Unternehmen konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau machen können.

Die Online-Konsultation der Europäi-schen Kommission ist Teil des Aktions-programmes zur Verringerung der Ver-waltungslasten in der EuropäischenUnion, das 2007 gestartet wurde unddarauf abzielt, unnötige Verwaltungs-lasten zu ermitteln und abzuschaffen.Das Ziel ist es, bis 2012 die Verwal-tungslasten um 25% zu reduzieren.

Die Online-Konsulation wurde für Unter-nehmen entworfen. Im Blickpunkt ste-

wollen, können Sie dies tun unter:

http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdens-reduction/index_de.htm

Die Beiträge sowie deren Auswertungdurch die Kommission werden in perio-dischen Berichten zusammengestelltund auf der o. g. Website veröffentlicht.

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A k t u e l l e s

Ausgabe 12/2007 5

Bei der Frage nach dem Image des LBBwird besonders die Fachkunde und dieZuverlässigkeit gelobt. Erfreulich istauch die hohe Akzeptanz des Mittei-lungsblattes, das von nahezu 90 % derBefragten regelmäßig gelesen wird. ImDienstleistungsbereich werden von denMitgliedern besonders die arbeits- unddie baurechtliche Betreuung geschätzt.Auch der gemeinsam mit der VHV angebotene Bürgschaftsservice findet

Mitglieder zufrieden mit dem LBBDie Mitgliederbefragung vom Sommer dieses Jahres ist zwischenzeitlichausgewertet. Sie zeigt insgesamt hohe Zufriedenheit der Mitglieder mitLeistungsangebot und Service des LBB.

An der Mitgliederbefragung haben sichinsgesamt 436 Mitgliedsbetriebe betei-ligt. Dies entspricht einer Quote von10,9 % der Befragten. Die Antwortenverteilen sich repräsentativ auf die Ge-schäftsstellenbereiche des LBB bzw.auf die vom LBB vertretenen Gewerkeund Betriebsgrößen. An dieser Stellemöchten wir allen Betrieben, die sich ander Umfrage beteiligt haben, herzlichdanken.

höchste Zustimmung. Noch mehrPräsenz wünschen sich die Befragtenim Bereich des Lobbying und derÖffentlichkeitsarbeit.

Die vollständige Auswertung der Mitgliederumfrage können Sie im Internet

unter www.lbb-bayern.de

(LBB-Intranet, Mitglieder-News)herunterladen.

2. Bürokratieabbau muss anwender-freundlich umgesetzt werden

Bürokratieabbau darf nicht allein ausder Reduzierung von Buchstaben inVorschriften bestehen und darf die An-wenderfreundlichkeit nicht einschrän-ken. In den Niederlanden wurde z. B.festgestellt, dass das dortige Finanzmi-nisterium einen Großteil der Bürokratiedurch die Vorschriften zur Jahresrech-nung der Unternehmen verursacht. Essind dann aber nicht vorrangig die Vor-schriften über die Erstellung der Jahres-rechnung reduziert worden, sondern eswurde den Unternehmen die Möglich-keit genommen, die Steuererklärungwie bislang in Papierform zu erbringen.Dies hat dazu geführt, dass auf Seitender niederländischen Finanzverwaltungder bürokratische Aufwand gesenktwurde; die Betriebe in den Niederlandenhaben hingegen eine neue Software an-schaffen müssen, entsprechende Schu-lungen besuchen müssen und jedesDokument muss eingescannt werden.Dies hat gerade bei kleinen und mittle-ren Betrieben zu erheblichen Belas-tungen geführt. Die Abschaffung derJahressteuererklärung in Papierform

Forderungen der baugewerblichen Verbände zum BürokratieabbauDie Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU hat am 23. Okto-ber 2007 in Berlin einen Kongress zum Bürokratieabbau veranstaltet, an demu. a. die für den Bürokratieabbau zuständige Staatsministerin im Bundes-kanzleramt, Frau Hildegard Müller, teilgenommen hat. Während dieses Kon-gresses haben Vertreter verschiedener Verbände, wie BDI, BDA, ZDH aberauch Bundesarchitektenkammer, Hauptverband der Deutschen Bauindustrieund der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB Gelegenheit, Kern-forderungen zum Bürokratieabbau vorzustellen. Der ZDB formulierte dort,auch basierend auf Anregungen des LBB (vgl. unser Bericht in LBB-Mitteilun-gen 10/2006) folgende Thesen.

5 Thesen des ZDB zum Bürokratieabbau

1. Bürokratieabbau lohnt sich

Mit dem MittelstandsentlastungsgesetzII (MEG II) ist in der Bauwirtschaft dieVorlagepflicht eines Gewerbezentral-registerauszugs bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge weggefallen(vgl. LBB-Mitteilungen 10/2007). Statt-dessen fordert nun die Vergabestelleden Gewerbezentralregisterauszug desBauunternehmens an, das den Zu-schlag für den öffentlichen Auftrag er-halten soll. Damit ist die Pflicht derUnternehmer entfallen, alle drei Monatepersönlich bei der Verwaltung den Aus-zug zu beantragen. Neben den Gebüh-ren, die regelmäßig fällig wurden, habendie Unternehmer selbst zwei bis dreiStunden für die Beantragung aufbringenmüssen. Die vorgenommene Änderungspart Geld, Zeit und der gesetzgeberi-sche Zweck, keine öffentlichen Aufträgean unzuverlässige Firmen zu vergeben,wird dennoch erreicht. Diese Form desBürokratieabbaus wird von uns aus-drücklich begrüßt, sie führt zu einerspürbaren Entlastung der Betriebe.

(„Papierkrieg“) wurde als Schritt zur Ent-bürokratisierung gewürdigt, bei denkleinen und mittleren Betrieben hat dieszu Mehrkosten und einem erheblichenUmstellungsaufwand geführt. Büro-kratieabbau muss daher ganzheitlichbetrachtet werden, d. h. es müssen an-wenderfreundliche Lösungen gefundenwerden, die die Betriebe nicht zusätz-lich belasten.

3. Bürokratieabbau nicht allein durchNormänderung oder -abbau

Seit Mitte September liegt die Evalua-tion des bürokratischen Aufwands derVergabeverfahren nach der VOB/A vor.Anhand des Standardkostenmodellswurden die Bürokratiekosten bei derVergabe öffentlicher Bauaufträge ge-

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6 Ausgabe 12/2007

5. Lackmustest: Abschaffung der Vorverlegung der Fälligkeit in der Sozialversicherung

Zum 1. Januar 2006 ist die Fälligkeit inder Sozialversicherung vorverlegt wor-den und die Beiträge, die bis dato zum15. des Folgemonats berechnet und ge-zahlt werden mussten, müssen seitdemin der voraussichtlichen Höhe der Bei-tragsschuld spätestens am drittletztenBanktag gezahlt worden sein. Diese Re-gelung bedeutet für die Bauwirtschaftund alle Branchen, in denen das gewerb-liche Personal auf Stundenlohnbasisvergütet wird, einen erheblichen bürokra-tischen Aufwand. Der variierende Mo-natslohn kann erst nach Abschluss desKalendermonats berechnet werden,nicht schon so viel früher, dass bereitsam drittletzten Banktag der Beitrag aufdem Konto des Sozialversicherungsträ-gers ist. Die Regelung hat dazu geführt,dass in jedem Monat der Lohn nichtmehr nur berechnet, sondern zusätzlichauch noch einmal geschätzt werdenmuss. Die Betriebe haben deutlich höhe-re Kosten für die Erstellung der Lohna-brechnung und der Sozialversicherungs-beiträge zu tragen. Ziel der Vorverlegungwar die Stabilisierung der Rentenversi-cherungsbeiträge bei 19,5 % im Jahr2006. Das Jahr 2006 ist um, der Beitragliegt bei 19,9 %, nur die bürokratischeBelastung bleibt den Betrieben unbefri-stet. Für die Bauwirtschaft und alle ande-ren Produktionsbranchen ist die Ab-schaffung dieser unsinnigen, allein aneinem Wahltermin ausgerichteten Rege-lung der Lackmustest für die Ernsthaftig-keit bei dem Bürokratieabbau.

messen. Die VOB/A wird von den öf-fentlichen Auftraggebern (Bund, Länderund Kommunen) gemeinsam mit Vertre-tern der bauausführenden Wirtschaft imDeutschen Vergabe- und Vertragsaus-schuss (DVA) formuliert. Das Gutachtenzur Bürokratiemessung kommt zu demErgebnis, dass sowohl von den öffent-lichen Vergabestellen als auch von denUnternehmern die VOB/A als klar unddeutlich geregelt empfunden wird undman mit der VOB/A bis auf marginaleÄnderungen zufrieden ist. Als völlig un-befriedigend und änderungsbedürftigwird hingegen die Vielzahl und die Un-einheitlichkeit der Vergabehandbücherauf Ebene des Bundes, der Länder undder Kommunen sowie die sich darausergebende Belastung im Rahmen derAngebotserstellung bezeichnet. DerEvaluation ist weiter zu entnehmen,dass die Verwaltungspraxis bei Bund,Ländern und Kommunen unterschied-lich ist. Bemängelt werden vor allem dieunterschiedlichen Vergabehandbücherund die unterschiedliche Verwaltungs-praxis. Die Standardkostenmessung hatdamit eindeutig ergeben, dass Änderun-gen in Gesetzen oder in der VOB keinenBeitrag zum Bürokratieabbau im Verga-berecht darstellen, sondern allein eineVereinheitlichung der Verwaltungsvor-schriften und der Verwaltungspraxis deröffentlichen Hand.

4. Zügiger Abbau bürokratischer Kostentreiber

Die Unternehmen müssen von büro-kratischen Lasten unabhängig davonbefreit werden, ob es sich dabei um

höhung der Investitionsquote nötig ist.Mit der Ankündigung Ministerpräsi-dent Becksteins wird nun endlich einsehr wichtiger Schritt zu einer wieder infrastrukturerhaltenden Investitions-politik des Freistaats gemacht, den wir sehr begrüßen. Angesichts frühererQuoten von fast 20 % fordern wir aller-

Ministerpräsident Günther Beckstein kündigt Steigerungder Investitionsquote des Freistaats und fachbezogenenZugang zur Fachhochschule für Handwerksmeister anDer bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein hat in seiner erstenRegierungserklärung am 15. November 2007 angekündigt, dass die Investi-tionsquote des Freistaates auf 13 Prozent gesteigert werden soll und zusät-zliche Anreize für Bauinvestitionen in den Kommunen geschaffen werdensollen. Diese Maßnahmen und auch die vorgesehenen Mittel zur energetis-chen Sanierung staatlicher Gebäude sollen vor allem auch dem bayerischenHandwerk zugute kommen.

Seit Jahren sinkt die Investitionsquotedes Freistaats, zuletzt auf unter 11% imJahr 2006. Der LBB hat in der Vergan-genheit bei vielen Gelegenheiten dieLandespolitik und die Öffentlichkeit dar-auf hingewiesen, dass durch diesenKurs die öffentliche Infrastruktur ernst-haft gefährdet ist und eine deutliche Er-

Informationspflichten im engeren Sinnehandelt oder nicht. Denn es kann nichtdarauf ankommen, wie Bürokratie defi-niert wird, sondern allein darauf, obUnternehmen hierdurch belastet wer-den. Eine solche bürokratische Belas-tung, die die Unternehmen zudemfinanziell erheblich drückt, ist die sog.Generalunternehmerhaftung für denGesamtsozialversicherungsbeitrag undden Beitrag zur Unfallversicherung. Die-se Regelung wurde 2002 mit dem Zieleingeführt, Schwarzarbeit zu bekämp-fen. Hierzu soll der Hauptunternehmerfür die Sozialversicherungsbeiträge sei-ner Nachunternehmer haften, wenn die-se von dem Nachunternehmer nicht ab-geführt werden. Die Regelungen sindunterschiedlich ausgestaltet, mit undohne Exkulpationsmöglichkeit, mit undohne Bagatellgrenze sowie mit Freistel-lungsbescheinigungen mit unterschied-licher Wirkung. Die Betriebe der Bau-wirtschaft kostet diese Regelung rund22 Mio. Euro pro Jahr, hinzu kommt einerheblicher zeitlicher Aufwand. Zudemhat die Generalunternehmerhaftung nurBürokratie, darüber hinaus jedochkeinerlei positive Wirkungen entfaltet.Selbst nach einem Bericht der Bundes-regierung über die Erfahrungen mit denRegelungen zur Generalunternehmer-haftung aus dem Jahr 2004 konntekeiner der mit der Einführung der GU-Haftung verbundenen Zielstellungennachweisbar erreicht werden. IllegaleBeschäftigungen und Schwarzarbeitwerden durch die Regelung nicht be-kämpft, die Zahlungsmoral wurde nichtverbessert und Ansprüche lassen sichauch nicht besser durchsetzen.

dings, dass mittelfristig eine Investi-tionsquote von 15 % wieder erreichtwerden muss.

Auch die Ankündigung von Ministerprä-sident Beckstein, dass die Meisterprü-fung künftig den fachbezogenen Zu-gang zur Fachhochschule ermöglichensoll, ist eine langjährige Forderung desHandwerks und ein guter Schritt zurStärkung der Kompetenz und des Stel-lenwerts des qualifizierten Handwerks inder Bildungslandschaft. Damit machtdie Staatsregierung mit der Gleichwer-tigkeit von allgemeiner und beruflicherBildung ernst.

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A k t u e l l e s

R e c h t

Ausgabe 12/2007 7

Endlich: Mit „Wohn-Riester“ kommt 2008 neue Förderung von WohneigentumJahrelang forderten die Bauverbände die Bundesregierung auf, zu ihrer Koa-litionsaussage zu stehen und als Ersatz für die Abschaffung der Eigenheim-zulage die „Wohn-Riester“- Förderung einzuführen. Letztlich mit Erfolg. Dennnun hat die große Koalition die Einführung dieses wichtigen Impulses für denWohnungsbau endlich beschlossen.

Nach langem Tauziehen haben sich dieSpitzen der Koalitionsfraktionen im No-vember auf eine neue Förderung desprivaten Wohneigentums im Rahmender staatlich geförderten privaten Al-tersvorsorge ("Wohn-Riester") verstän-digt. Zum einen soll man künftig mehrals bisher aus einem bestehenden Rie-ster-Vertrag entnehmen können, um da-mit schneller in die eigenen vier Wändezu ziehen. Zum anderen sollen auchTilgungsleistungen direkt gefördert wer-den.

Grundsätzlich neu ist das Angebot,auch ein Baudarlehen zu fördern. Indem Fall sollen die Tilgungsleistungenmit Zulagen oder Steuerabschlägen be-günstigt werden. Beides wird damit derGeld-Rente weitgehend gleichgestellt.

Es ist geplant, dass man 75 % des ge-bildeten Altersvorsorgevermögens fürden Immobilienerwerb entnehmen kann.Auch soll man das Geld anders als bis-

her vor dem Eintritt in die Auszahlungs-phase nicht zwingend zurückzahlenmüssen. Begünstigt sind die Anschaf-fung oder der Bau der selbst genutztenImmobilie oder der Kauf von Genossen-schaftsanteilen. Auch sollen 75 % desVermögens in der Auszahlungsphasegenutzt werden können, um eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschul-den. Derzeit ist diese Möglichkeit auf 30Prozent begrenzt.

Für die Besteuerung soll nun gelten,dass der Begünstigte zu Beginn derAuszahlungsphase die Wahl hat, ob erden Vorteil jährlich besteuern lässt (über25 Jahre) oder auf einen Schlag. Imzweiten Fall soll 75 Prozent des vomStaat geförderten Kapitals, das in derWohnung oder dem Haus steckt, mitdem individuellen Steuersatz besteuertwerden. Er muss dann die Immobiliezwanzig Jahre halten oder das Geld re-investieren – sonst droht eine nach Hal-tedauer gestaffelte Nachversteuerung.

Die Regelung zum „Wohn-Riester“ sollunabhängig vom Verabschiedungszeit-punkt des Gesetzes ab dem 1. Januar2008 angewendet werden können.

Die Lage im privaten Eigenheimbau hatsich in den vergangenen Monaten deso-lat entwickelt. In den Monaten Januarbis August 2007 sind deutschlandweitnur noch für 46.000 Wohnungen in Ein-und Zweifamilienhäusern Baugenehmi-gungen erteilt worden, das sind 42 %weniger als im Vorjahreszeitraum. MitEinführung von „Wohn-Riester“ bestehtnun die Hoffnung, dass sich die abwar-tende Haltung der potenziellen Häusle-bauer verringert.

Verfahrensweise rechtswidrig, da sienicht im Einklang mit den Regelungen für die Nutzungsgestattung von Stra-ßengrundstücken steht. Die Begrün-dung des BMVBS können Sie dessenSchreiben an den ZDB vom 25.10.2007entnehmen, das im Internet unterwww.lbb-bayern.de (LBB-Intranet,Baurecht, Bau- und Vergaberecht) ab-gerufen werden kann.

Kostenfreiheit von Trassenauskünften der Telekom bei öffentlichen StraßenbauaufträgenDas Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat aufAnfrage des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) mitgeteilt,dass die Deutsche Telekom sowie die übrigen Versorgungsunternehmen Trassen-auskünfte bei öffentlichen Straßenbauaufträgen kostenlos erteilen müssen.

Die Telekom bietet einen Internetservice„Trassenauskunft Kabel“ an. Dabei weistsie darauf hin, dass seit Juni 2007 dieHerausgabe von Lageplänen der Tele-kommunikationslinien in Papierform ein-gestellt worden ist. Die Telekom behältsich das Recht vor, zukünftig für Plan-auskünfte ein Entgelt zu erheben.

Nach Auskunft des BMVBWS ist diese

Hinweis: Der LBB empfiehlt sei-nen Mitgliedsbetrieben bei derEinholung von Planauskünftengegenüber der Telekom bzw. denVersorgungsunternehmen auf einöffentliches Auftragsverhältnis hin-zuweisen. In Streitfällen bestehtdie Möglichkeit, dass der Straßen-baulastträger selbst das Aus-kunftsersuchen stellt und sich dieLeitungen anzeigen lässt.

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Neues Versicherungsvertragsgesetz ab 01.01.2008Ab dem 01.01.2008 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft.

8 Ausgabe 12/2007

lagen noch in Papierform eingereichtwerden. Dadurch entsteht allerdings einerhöhter Aufwand, dessen Kosten vondem einreichenden Unternehmen getra-gen werden müssen.

Die Publizitätspflichten galten schon vorder Einführung des EHUG, wurden abervon vielen Unternehmen nicht befolgt.Bisher wurden Verstöße nur auf Antrageines Außenstehenden geahndet, nunwird systematisch kontrolliert. Wenn dieUnterlagen nicht rechtzeitig oder unvoll-ständig beim elektronischen Bundesan-zeiger eingehen, leitet das Bundesamtfür Justiz von Amts wegen ein Ord-nungsgeldverfahren ein. Bei Verstößendrohen Ordnungsgelder von 2.500,– 2bis 25.000,– 2. Das Ordnungsgeld kannsowohl gegen die Gesellschaft als auchgegen ihre gesetzlichen Vertreter, alsovor allem die Geschäftsführer, festge-setzt werden.

Der Kreis der offenlegungspflichtigen

Unternehmen hat sich durch das EHUGnicht verändert. Offenlegungspflichtig,also verpflichtet, den Jahresabschlusseinzureichen, sind insbesondere alle

• Kapitalgesellschaften (vor allemGmbHs) und

• Personhandelsgesellschaften ohneeine natürliche Person als persönlichhaftendem Gesellschafter (vor allemGmbH und Co. KG’en, aber auch OHG’en mit einer Kapitalgesellschaftals persönlich haftendem Gesell-schafter).

Nähere Informationen zum EHUG undzur Offenlegung der Jahresabschlüssekönnen Sie dem unter www.lbb-bay-ern.de (LBB-Intranet, Baurecht, Bau-und Vergaberecht) abrufbaren Rund-schreiben des Zentralverbands desDeutschen Baugewerbes (ZDB) vom08.11.2007 und der Homepage deselektronischen Bundesanzeigers (www.ebundesanzeiger.de) entnehmen.

Jahresabschlüsse offenlegen!Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unterneh-men, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens31.12.2007 müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektron-isch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen, um spür-bare Sanktionen zu vermeiden.

Wie bereits in unseren Mitteilungen12/2006, S. 9, berichtet, ist zum 01.01.2007 das „Gesetz über elektronischeHandelsregister und Genossenschafts-register sowie das Unternehmensregis-ter (EHUG)“ in Kraft getreten. Seitdemwerden die Handelsregister in Deutsch-land nicht mehr in Papierform geführt.Unter www.unternehmensregister.dewurde ein elektronisches Unterneh-mensregister eingerichtet. Hier stehenalle wesentlichen Unternehmensdaten(z.B. Handelsregistereintragungen, Jah-resabschlüsse, gesellschaftsrechtlicheBekanntmachungen) zentral zum On-line-Abruf bereit.

Nach dem EHUG müssen seit Jahres-beginn 2007 die offenlegungspflichtigenUnternehmen ihre Jahresabschlussun-terlagen elektronisch beim Betreiber deselektronischen Bundesanzeigers, demBundesanzeiger-Verlag in Köln, einrei-chen. Lediglich für eine Übergangszeitbis zum 31.12.2009 können die Unter-

R e c h t

das Vermögen des Schädigers ein In-solvenzverfahren eröffnet, ein vorläu-figer Insolvenzverwalter bestellt oderdie Eröffnung des Insolvenzverfah-rens mangels Masse abgelehnt wor-den ist oder wenn der Aufenthalt desSchädigers unbekannt ist.

• Aufgabe des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“Wenn ein Versicherungsnehmer nachVertragsschluss versicherungsver-tragliche Pflichten oder andere Ob-liegenheiten grob fahrlässig verletzt,bemessen sich die Folgen – d. h. dieKürzung der Leistung – danach, wiestark sein Verschulden wiegt. Dasderzeit noch geltende „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ wird aufgegeben.

• Keine „Unteilbarkeit der Prämie“mehrDer Versicherungsnehmer muss diePrämie nur noch bis zum Zeitpunktder Kündigung oder des Rücktrittszahlen.

• Prämienausweisung bei mehrerenVertragsverhältnissenBei der Anforderung von Prämien fürmehrere Vertragsverhältnisse mussdie Prämie für das Einzelvertragsver-hältnis jeweils gesondert ausgewie-sen werden.

Nähere Einzelheiten können Sie derPressemitteilung des Bundesministe-riums der Justiz vom 05.07.2007 ent-nehmen. Die Pressemitteilung kann unter www.lbb-bayern.de (LBB-Intra-net, Baurecht, Bau- und Vergabe-recht) abgerufen werden.

Die wesentlichen Inhalte des neuen Ge-setzes sind folgende:

• Verbesserte Beratung und Informa-tion des VersicherungsnehmersDer Versicherungsnehmer mussrechtzeitig vor Abgabe seiner Ver-tragserklärung alle Vertragsbedingun-gen und weiteren Informationen klarund verständlich in Textform erhalten.Überdies ist das Beratungsgesprächzu dokumentieren.

• Vorvertragliche Anzeigepflichtendes VersicherungsnehmersDer Versicherungsnehmer hat vor Ver-tragsschluss grundsätzlich nur solcheUmstände anzuzeigen, nach denensich der Versicherer in Textform er-kundigt hat.

• Direktanspruch in der Pflichtver-sicherungEin Geschädigter hat bei allen Pflicht-versicherungen einen Direktanspruchgegen den Versicherer, wenn über

Hinweis: Das neue VVG gilt ab01.01.2008 für alle nach diesemZeitpunkt geschlossenen Verträge.Für Altverträge, d. h. für Verträge,die bis zum 31.12.2007 ge-schlossen werden, ist bis zum31.12.2008 das alte Recht anzu-wenden; danach gilt auch für dieAltverträge das neue Recht.

Achtung also: Bis zum 31.12.2007 sind von den betroffenen Ge-sellschaften die Jahresabschlüssezwingend offenzulegen, um Ord-nungsgeldverfahren zu vermeiden!

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S t e u e r n

Ausgabe 12/2007 9

keine Betriebsvermögensbewertung er-forderlich sein soll.

Persönliche FreibeträgeInfolge der höheren Bewertung bei deneinzelnen Vermögensarten erfolgt eineAnpassung der persönlichen Freibeträge(ausgenommen: Versorgungsfreibetragnach § 17 ErbStG).

Nichtverwandte BetriebsübernehmerFür nichtverwandte Betriebsübernehmerwird die derzeitige Tarifvergünstigungbeibehalten (§ 19a ErbStG), d. h. bei ei-nem Nachfolger der Steuerklasse II oderIII kommt der Steuersatz der Steuer-klasse I zur Anwendung. Es wird aber beiden niedrigeren persönlichen Freibeträ-gen der Steuerklassen II und III bleiben.

Inkrafttreten schon zum 1. April 2008? Die neue Erbschaftsteuerreform soll lautBundesfinanzminister Steinbrück bereitszum 1. April 2008 in Kraft treten. Dieneuen Regeln sollen für Erben (nicht fürBeschenkte) wahlweise rückwirkendzum 1. Januar 2007 bis zum 1. April2008 gelten. Bereits vollzogene Schen-kungen werden also nicht vom neuenRecht profitieren.

Bewertung des Betriebsvermögens Die Finanzministerkonferenz hat sichverständigt, als Grundlage für die Bewer-tung von Betrieben künftig das sog. Er-tragswertverfahren zu Grunde zu legen.Andere übliche Bewertungsverfahrenkönnen angewendet werden, wenn siezu vergleichbaren Ergebnissen führen. Ineiner Rechtsverordnung wird der imErtragswertverfahren anzuwendende Ka-pitalisierungszinssatz festgelegt.

Außersteuerlich anerkannte Bewertungs-verfahren können Anwendung finden.Dies gilt insbesondere für das sog. IDW-Verfahren der Wirtschaftsprüfer. Aberauch andere oder modifizierte Ertrags-wertverfahren sind denkbar. Für das Handwerk gilt dies beispiels-

weise für das sog. AWH-Verfahren(Wertermittlungsverfahren der Arbeitsge-meinschaft der wertermittelnden Be-triebsberater im Handwerk). Dies hätteinsbesondere den Vorteil, dass die Wert-ermittlungskosten relativ gering gehaltenwerden können. So wäre im Durch-schnitt mit Gutachterkosten von 2 bis 3Manntagen zu rechnen. Vorteilhaft wäreferner, dass ein Abschlag in der Formvorgenommen werden könnte, dass einpauschalierter Unternehmerlohn vomermittelnden Betriebsvermögenswert ab-gezogen wird.

Bewertung des Grundvermögens Bewertungsmaßstab ist der gemeineWert (Verkehrswert).

• Bewertung unbebauter GrundstückeDer Wert unbebauter Grundstücke istwie nach geltendem Recht nach derFläche und den jeweils aktuellenBodenrichtwerten zu ermitteln.

• Bewertung bebauter GrundstückeDer Wert der bebauten Grundstückeist nach dem Vergleichswertverfahren,dem Ertragswertverfahren oder demSachwertverfahren zu ermitteln. DieWertermittlungsverfahren werden inAnlehnung an die Wertermittlungsver-ordnung durch Rechtsverordnung ty-pisierend geregelt.

• Verschonung des vermietetenGrundvermögensEs erfolgt ein Abschlag in Höhe vonzehn Prozent von der Bemessungs-grundlage bei vermieteten Wohnim-mobilien.

Empfehlung: Wenn das Betriebsvermögen nach altemRecht unterhalb des heutigen Betriebs-vermögensfreibetrages von 225.000 Eu-ro verbleibt, sollte bereits jetzt über einevorweggenommene Erbfolge nachge-dacht werden. So können Kosten für diekünftig notwendig werdende Wertermitt-lung des Betriebsvermögens (Gutach-ten!) vermieden werden. Darüber hinauswird dem übernehmenden Nachfolgermehr Flexibilität beschafft, da er nicht an die neue 15-jährige Betriebsfortfüh-rungsklausel gebunden ist.

Liegt das Betriebsvermögen hingegenbereits heute oberhalb dieses Wertes(225.000 Euro) ist zu empfehlen, (ge-meinsam mit dem Steuerberatern) eineeingehende Prüfung vorzunehmen undzu berechnen, ob das alte oder das neueRecht günstiger ist.

Eckpunkte der ErbschaftsteuerreformDas Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf zur Reformdes Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts nun vorgelegt.

Modifiziertes AbschmelzmodellFür Unternehmenserben soll ein modi-fiziertes Abschmelzmodell gelten. Pau-schal werden 15 % des Betriebsvermö-gens als nicht-produktiv eingestuft undmüssen versteuert werden. Auf eine kon-krete Differenzierung zwischen produk-tivem und nicht-produktivem Betriebs-vermögen wird also verzichtet. Künftigsollen 85 % der Bemessungsgrund-lage (Betriebsvermögen) nicht der Erb-schaftsteuer unterliegen. Voraussetzungist, dass der Unternehmenserbe den Be-trieb 15 Jahre lang fortführt. Dabei darfdie Lohnsumme in einem Zeitraum von10 Jahren in keinem Jahr unter 70% sin-ken. Maßgeblich ist der Durchschnitt derletzten 5 Jahre vor dem Erbfall bzw. dervorweggenommenen Erbfolge.

Mit dem neuen Abschlag vom Betriebs-vermögen wird künftig Betriebsvermögenan Kinder bis zu einer Höhe von 2,66Mio. Euro und an Ehegatten bis zu einerHöhe von 3,35 Mio. Euro vollständigerbschaftsteuerfrei übergeben werdenkönnen, vorausgesetzt die Freibeträgewerden nicht durch Privatvermögen auf-gebraucht. Im Zeitpunkt der Erstellungdes Steuerbescheids wird die Voraus-setzung der Betriebsfortführung von derFinanzverwaltung generell unterstellt.Dies heißt konkret, es ergeht ein Steuer-bescheid ohne Steuerbelastung. Eskommt dann zu einem geänderten Nach-versteuerungsbescheid, wenn die Krite-rien der Betriebsfortführung nicht (mehr)erfüllt werden.

Lohnsummenregelung in KleinbetriebenEs ist besonders hervorzuheben, dass für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigtenauf das Kriterium der Fortführung derLohnsumme verzichtet werden soll.Damit wird es für die große Mehrzahlunserer Betriebe keine Relevanz haben. Bei Betrieben über 10 Beschäf-tigten darf die Lohnsumme 10 Jahrelang in keinem Jahr geringer sein als 70 % der Lohnsumme der letzten 5 Jahre.

Abzugsbetrag für Betriebsvermögen Auch positiv zu werten ist der neueAbzugsbetrag für Betriebsvermögen von150.000 Euro, neben dem Abschlag vomBetriebsvermögen und den erhöhtenpersönlichen Freibeträgen für die Fällegedacht ist, bis zu denen im Vornherein

Personenkreis Persönlicher Freibetragneu bisher

Ehegatten 500.000 Euro 307.000 Euro

Kinder 400.000 Euro 205.000 Euro

Enkel 200.000 Euro 51.200 Euro

Personen der Steuerklasse II 20.000 Euro 10.300 Euro

Personen der Steuerklasse III 20.000 Euro 5.200 Euro

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S t e u e r n

10 Ausgabe 12/2007

Geltendmachung der Rechnung erst im Jahr der Genehmigung Des Weiteren wird nunmehr nicht bean-standet, wenn Wohnungseigentümerdie Gesamtaufwendungen erst in demJahr geltend machen, in dem dieJahresabrechnung im Rahmen derEigentümerversammlung genehmigtworden ist. Entsprechendes gilt für dieNebenkostenabrechnungen der Mieter(z. B. Nebenkostenabrechnung für dasKalenderjahr 2006 wird im Jahr 2007genehmigt, die steuerliche Geltend-machung ist im Jahr 2007 möglich).

Das neue BMF-Schreiben kann bei

der Hauptgeschäftsstelle, Frau Kaksa

unter der Fax-Nr. 089/7679-154 oder

E-Mail: [email protected], angefordert

werden.

Steuerbonus für HandwerkerleistungenDas Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erneut in einem BMF-Schreiben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35a EStG Stellunggenommen. Gegenüber dem bisherigen BMF-Schreiben ergeben sich gering-fügige Änderungen.

Definition der Neubaumaßnahme Der Steuerbonus für Handwerkerleis-tungen gilt für Renovierungs-, Erhal-tungs- und Modernisierungsmaßnah-men. Handwerkliche Tätigkeiten imRahmen einer Neubaumaßnahme sindnicht begünstigt. Das BMF-Schreibengibt nun erstmals eine Definition. AlsNeubaumaßnahmen gelten demnachalle Maßnahmen, die im Zusammen-hang mit einer Nutz- oder Wohnflächen-schaffung bzw. -erweiterung anfallen.

Entsorgung als Nebenleistung begünstigt Es wird festgestellt, dass Aufwen-dungen, bei denen die Entsorgung imVordergrund steht, nicht begünstigtsind. Etwas anderes gilt aber, wenn die Entsorgung nur als Nebenleistung

zur Hauptleistung anzusehen ist (z. B.Fliesenabfuhr bei Neuverfliesung einesBades).

Prozentuale Aufteilung der Arbeits- und Materialkosten in der Rechnung zulässig Bisher musste der Anteil der Arbeits-kosten grundsätzlich in der Rechnunggesondert ausgewiesen sein. Nunmehrist es ausreichend, wenn grundsätzlichder Anteil der Arbeitskosten anhand derAngaben in der Rechnung gesondertermittelt werden kann. Auch eine pro-zentuale Aufteilung des Rechnungsbe-trages in Arbeitskosten bzw. Material-kosten durch den Rechnungsausstellerist zulässig. Abschlagszahlungen kön-nen nur dann berücksichtigt werden,wenn hierfür eine eigene Rechnung vor-liegt.

Merkblatt zurSteuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2008

Ehegatten, die beide unbeschränktsteuerpflichtig sind, nicht dauerndgetrennt leben und beide Arbeitslohnbeziehen, können bekanntlich für denLohnsteuerabzug wählen, ob sie bei-de in die Steuerklasse IV eingeordnetwerden wollen oder ob einer vonihnen (der Höherverdienende) nachSteuerklasse III und der andere nachSteuerklasse V besteuert werden will.

Das Bundesministerium der Finanzen(BMF) hat zur Erleichterung der Steuer-klassenwahl ein Merkblatt herausge-geben.

Dieses Merkblatt kann bei der Hauptgeschäftsstelle,

Frau Kaksa unter der Fax-Nr. 089/7679-154 oder E-Mail: [email protected],

angefordert werden.

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S t e u e r n

Ausgabe 12/2007 11

LBB im InternetUnter „www.lbb-bayern.de“ erhalten Sie Informationen überunseren Verband und rund um das Baugeschehen.

Mitgliedsbetriebe haben zudem die Möglichkeit sich im„Intranet“ (ein durch Passwort geschützter Mitglieder-bereich) weiterführend zu informieren. Schauen Sie dochmal rein!

die Fahrtkosten bei Benutzung des ei-genen Pkw mit 0,30 Euro je gefahrenemKilometer (Hin- und Rückfahrt) steuerfreiersetzen kann, aber erst, wenn dieTätigkeitsstätte mehr als 30 km vomWohnort des Arbeitnehmers entferntliegt. Für Fahrten innerhalb der 30 km-Grenze war bisher ein steuerfreierReisekostenersatz ausgeschlossen.

Ab 2008 entfällt die 30 km-Grenze. Un-abhängig davon, wie weit der Einsatzortvon der Wohnung entfernt ist und wielange der Einsatz dauert, kann derArbeitgeber ab 2008 die Fahrtkostendes Arbeitnehmers für dessen eigenenPkw ab dem ersten Kilometer zeitlichunbegrenzt in Höhe der tatsächlichennachgewiesenen Kosten oder pauschalmit 0,30 Euro je gefahrenem Kilome-ter (Hin- und Rückfahrt) steuerfrei er-setzen.

Der Arbeitgeber kann für seinen Ersatzder Inlands- und Auslandsreise-Über-nachtungskosten auch nach dem 1. Januar 2008 zwischen den Pausch-beträgen (20,00 Euro je Übernachtung)und den nachgewiesenen Kosten wäh-len (R 9.7 Abs. 3 LStR 2008).

Die 3-Monats-Frist entfällt aber auchbei den Übernachtungskosten, ihreErstattung ist daher ab 1. Januar 2008zeitlich unbefristet zulässig.

Verpflegungsmehraufwand Verpflegungsmehraufwendungen (R 9.6LStR 2008) dürfen vom Arbeitgeber nurin Höhe der Pauschbeträge ersetzt wer-den. Hinsichtlich der Pauschalen hatsich sowohl für das In- wie für das Aus-land nichts geändert. Nach Ablauf vondrei Monaten ist eine steuerfreie Ersatz-leistung des Arbeitgebers für den Ver-pflegungsmehraufwand bei derselbenAuswärtstätigkeit derzeit nicht mehrmöglich. Diese 3-Monats-Frist wurdeunverändert beibehalten.

Lohnsteuerrichtlinien 2008Neuregelung beim ReisekostenrechtZuletzt hatten wir Sie im Mitteilungsblatt 9/2007, Seite 9 über die Verein-fachung des Reisekostenrechts im Rahmen der Neuregelung der Lohnsteuer-richtlinien 2008 informiert. Das Reisekostenrecht wird ab 1. Januar 2008grundlegend neu geregelt.

Geänderter Reisekostenbegriff Derzeit muss zwischen den Reisekos-tenarten Dienstreise, Einsatzwechsel-tätigkeit und Fahrtätigkeit unterschie-den werden. Diese Aufteilung wird mit Wirkung ab 2008 aufgegeben. Eserfolgt eine Zusammenfassung unterdem Begriff „beruflich veranlasste Aus-wärtstätigkeit“.

Eine beruflich veranlasste Auswärtstä-tigkeit (R 9.4 Abs. 2 Lohnsteuerrichtlinie2008) ist gegeben, wenn der Arbeitneh-mer

• vorübergehend außerhalb seinerWohnung und an keiner seiner regel-mäßigen Arbeitsstätten beruflich tätigwird oder

• wenn der Arbeitnehmer bei seiner in-dividuellen beruflichen Tätigkeit typi-scherweise nur an ständig wechseln-den Tätigkeitsstätten (diese Varianteist vor allem im Baugewerbe anzu-treffen) oder

• auf einem Fahrzeug tätig ist.

Reisekosten sind Fahrtkosten, Über-nachtungskosten und Verpflegungs-mehraufwand.

Nach der neuen Regelung entfällt diebisherige, z. T. oft mühsame Einordnungin Dienstreise, Einsatzwechsel- undFahrdiensttätigkeit. Dies ist eine be-grüßenswerte Erleichterung, da damitauch die unterschiedliche Behandlungz. B. bei den Fahrtkosten der Einsatz-wechseltätigkeit der Vergangenheit an-gehört. Ab dem 1. Januar 2008 geltenfür alle dienstlich veranlassten Aus-

wärtstätigkeiten die gleichen Fahrt- undÜbernachtungskosten sowie Verpfle-gungspauschalen, wenn sie durch eineso gut wie ausschließlich beruflich ver-anlasste Auswärtstätigkeit des Arbeit-nehmers entstehen.

Wegfall der 3-Monatsfrist für Fahrt- und ÜbernachtungskostenDerzeit dürfen für längerfristige Aus-wärtseinsätze der Bauarbeiter höchs-tens für drei Monate steuerfreie Reise-kostenpauschalen abgerechnet wer-den.

Zum 1. Januar 2008 können Fahrt-kosten (R 9.5 LStR 2008) auch für dievorübergehende Auswärtstätigkeit zeit-lich unbegrenzt steuerfrei erstattet wer-den. Benutzt der Arbeitnehmer eineneigenen Pkw, kann der Arbeitgeber ent-weder 0,30 Euro pro gefahrenen Kilo-meter (Hin- und Rückfahrt) pauschaloder die höheren, tatsächlich nachge-wiesenen Kosten steuerfrei ersetzenbzw. diese Kosten können vom Arbeit-nehmer als Werbungskosten geltendgemacht werden.

Außergewöhnliche Kfz-Kosten, die beiFahrten anlässlich einer vorüberge-henden Auswärtstätigkeit entstehen,wie z. B. Reparaturkosten nach einemUnfall, können überdies neben dempauschalen Kilometer-Satz weiterhinsteuerfrei erstattet werden.

Streichung der 30 km-Grenze bei wechselnden EinsatzstellenDerzeit gilt bei Einsatzwechseltätigkeit,dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer

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T a r i f - u n d S o z i a l p o l i t i k

12 Ausgabe 12/2007

tens zu Unrecht von der Beendigungdes Beschäftigungsverhältnisses (stattArbeitsverhältnisses) als entscheiden-dem Zeitpunkt, der durch Aufhebungs-vertrag bzw. Arbeitnehmerkündigungnicht vorverlegt werden darf. Damitwäre eine im Aufhebungsvertrag verein-barte Freistellung Sperrzeit auslösend,weil mit Beginn der einvernehmlich un-widerruflichen Freistellung das Beschäf-tigungsverhältnis vor der einzuhalten-den Kündigungsfrist endet.

Demgegenüber hat das BSG in deroben genannten Entscheidung aus-drücklich festgestellt, dass es für dieBeurteilung des wichtigen Grundesnicht darauf ankomme, ob der Arbeit-nehmer bis zum Ende desArbeitsverhältnisses tatsächlich arbeiteoder vereinbarungsgemäß gegen Zah-lung von Arbeitsentgelt von der Arbeitfreigestellt werde. Die BA hat jedoch aufIntervention der BDA zumindest zuge-sagt, dann keine Sperrzeit festzustellen,wenn bei Freistellung des Arbeitneh-mers das Arbeitsentgelt bis zum Endedes Arbeitsvertrages tatsächlich gezahltwird.

Unverändert gilt bei einer Arbeitgeber-kündigung mit Abfindung in Höhe von0,5 Monatsverdiensten pro Beschäfti-gungsjahr nach §1a Kündigungsschutz-gesetz, dass der Sachverhalt in derRegel nicht weiter ermittelt wird, sodass regelmäßig keine Sperrzeit eintritt.

Mit diesen Änderungen zum Sperrzeit-recht bei Abfindungen vollzieht die BAbeim Arbeitslosengeld auch für Auf-hebungsverträge die Erleichterungennach, die der Gesetzgeber arbeitsrecht-lich für Kündigungen durch § 1a Kündi-gungsschutzgesetz eingeführt hat. DieLösung eines Beschäftigungsverhält-nisses wird damit für den Arbeitgeberauch hinsichtlich der sozialrecht-lichen Folgen einfacher und kalkulier-barer.

Die neuen Durchführungsanweisungender Bundesagentur für Arbeit „Verwal-tungspraxis bei Sperrzeiten – § 144SGB III“ kann in unserem Internetauftrittunter www.llbb-bayern.de im internenBereich, Rubrik Tarifpolitik /Arbeits- undSozialrecht, Unterrubrik Sozialrecht,heruntergeladen werden.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Sperrzeit – Neue Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Durchführungsanweisungen deraktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angepasst.

Bei Abschluss eines Aufhebungsver-trages anstelle einer beabsichtigten be-triebsbedingten Kündigung tritt regel-mäßig keine Sperrzeit mehr ein, wenndie Abfindung zwischen 0,25 bis 0,5Monatsverdiensten pro Beschäftigungs-jahr beträgt. Die BA folgt damit weitge-hend der Rechtsprechung des Bundes-sozialgerichts (BSG, Urteil vom 12. Juli2006 – B 11a AL 47/05 R).

Ein Sperrzeit ausschließender wichtigerGrund für den Abschluss eines Auf-hebungsvertrages bzw. für eine Ar-beitnehmerkündigung liegt nach denDurchführungsanweisungen vor, wenn:

• der Arbeitgeber die Kündigung mitBestimmtheit in Aussicht gestellt hat,

• die drohende Arbeitgeberkündigungauf betriebliche Gründe gestütztwürde,

• das Beschäftigungsverhältnis nichtfrüher endet als es bei fristgerechterArbeitgeberkündigung geendet hätteund

• entweder eine Abfindung zwischen0,25 bis 0,5 Monatsverdiensten proBeschäftigungsjahr gezahlt wird, wo-bei es dann nicht mehr auf dieRechtmäßigkeit der drohenden Ar-beitgeberkündigung ankommt;

• oder die Abfindung zwar nicht zwi-schen 0,25 und 0,5 Monatsver-diensten liegt, jedoch die drohendeArbeitgeberkündigung sozial gerecht-fertigt gewesen wäre und der Arbeit-nehmer ohne Aufhebungsvertrag ent-weder gar keine oder eine um min-destens zehn Prozent niedrigereAbfindung erhalten hätte;

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• oder der Arbeitslose durch die Ver-meidung der Arbeitgeberkündigungobjektive Nachteile für sein berufli-ches Fortkommen verhindert hat.

Der Wortlaut der Durchführungsanwei-sungen spricht derzeit unseres Erach-

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T a r i f - u n d S o z i a l p o l i t i k

Ausgabe 12/2007 13

soweit jedoch rechtliche Bedenken derBundesagentur für Arbeit, als dieserResturlaub im Dezember vorrangig zurVermeidung der Inanspruchnahme vonSaison-Kurzarbeitergeld einzubringenist. Resturlaub kann daher am 24. und/oder 31. Dezember 2007 nicht gewährtwerden, wenn in demselben Monat (De-zember) ein Arbeitsausfall eintritt unddafür Saison-Kurzarbeitergeld bean-tragt wird. Kommt es jedoch nicht zueiner Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld oder besteht keinResturlaub aus dem Kalenderjahr 2006mehr, so spricht nichts dagegen, wenn der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers am 24. und/oder 31. Dezember 2007 Urlaub gewährt, umdie Lohneinbußen des Arbeitnehmersauszugleichen. Die ULAK wird dann die gewährte Urlaubsvergütung erstat-ten.

• Einbringung von Arbeitszeitguthaben

Soweit zwischen Arbeitgeber und Ar-beitnehmer eine betriebliche Arbeits-zeitverteilung nach § 3 Nr. 1.4 BRTV mitdem dort vorgesehenen tariflichen Mo-natslohn in Höhe von 164 GTL in denMonaten Dezember bis März vereinbartist, wirkt sich die unbezahlte Freistel-lung am 24. und 31. Dezember 2007 für

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Regelung für den 24. und 31. Dezember 2007Für gewerbliche Arbeitnehmer sind der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei ohneLohnanspruch. Der an diesen Tagen eintretende Lohnausfall kann jedoch imEinzelfall durch die Gewährung von Urlaub oder durch die Einbringung vonArbeitszeitguthaben ausgeglichen werden.

Im Zusammenhang mit dem Wegfalldes Lohnausgleichsverfahrens zum 31. Dezember 2005 wurde auch dieArbeitszeit der gewerblichen Arbeitneh-mer für den 24. und 31. Dezember (Heiligabend und Silvester) neu gere-gelt. Gemäß § 3 Nr. 1.7 BRTV sind diesebeiden Tage arbeitsfrei, wobei derLohnanspruch des Arbeitnehmers ent-fällt. Abweichend hiervon regelt § 3 Nr.1.7 RTV für Angestellte, dass der 24.und 31. Dezember bezahlt frei sind. ImDezember 2006 hat sich diese Neurege-lung für gewerbliche Arbeitnehmerjedoch noch nicht ausgewirkt, da beideTage auf einen Sonntag gefallen sind.Im Dezember 2007 fallen der 24. und31. Dezember auf einen Werktag, sodass sich die unbezahlte Freistellungerstmals auch in der Lohnabrechnungauswirkt.

Es stellt sich deshalb die Frage, ob fürgewerbliche Arbeitnehmer für den 24. und 31. Dezember 2007 jeweils einUrlaubstag gewährt oder Arbeitszeitgut-haben für jeweils 8 Stunden (Winter-arbeitszeit) vom Ausgleichskonto einge-bracht werden kann.

• Gewährung von Erholungsurlaub

Nach allgemeinen urlaubsrechtlichenGrundsätzen kann Urlaub am 24. und31. Dezember nur einvernehmlich aufWunsch des Arbeitnehmers gewährtwerden. Ein Anordnungsrecht desArbeitgebers besteht dagegen nicht, dader 24. und 31. Dezember ohnehin ar-beitsfreie Tage sind. Wünscht der Ar-beitnehmer jedoch ausdrücklich die Ge-währung eines bezahlten Urlaubstages,kann dies individuell mit dem Arbeitge-ber vereinbart werden. Im Hinblick aufdie Unvermeidbarkeit eines Arbeitsaus-falles, für den Saison-Kurzarbeitergeldgewährt werden kann (vgl. § 170 Abs. 4SGB III), ist jedoch wie folgt zwischenResturlaub aus dem Vorjahr und Urlaubaus dem laufenden Kalenderjahr zu dif-ferenzieren:

Arbeitnehmer, die noch Resturlaub ausdem Kalenderjahr 2006 haben, müssendiesen vorrangig vor Urlaubsansprü-chen aus dem laufenden Jahr ein-bringen (§ 8 Nr. 3.2 BRTV). Gegen dieEinbringung von Resturlaub gibt es in-

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B l i n d t e x tT a r i f - u n d S o z i a l p o l i t i k

14 Ausgabe 12/2007

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2008Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat den Entwurf einer„Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 – Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008“ vorgelegt.Hieraus ergeben sich für das kommende Jahr folgende vorläufige Werte:

A. Beitragsbemessungsgrenzen

WEST 2008 2008 2007 2007jährlich monatlich jährlich monatlich

Renten- und Arbeits-losenversicherung 63.600 22 5.300 22 63.000 2 5.250 2

KnappschaftlicheRentenversicherung 78.600 2 6.550 2 77.400 2 6.450 2

Kranken- undPflegeversicherung 43.200 22 3.600 22 42.750 2 3.562,50 2

OST 2008 2008 2007 2007jährlich monatlich jährlich monatlich

Renten- und Arbeits-losenversicherung 54.000 22 4.500 22 54.600 2 4.550 2

KnappschaftlicheRentenversicherung 66.600 2 5.550 2 66.600 2 5.550 2

Kranken- undPflegeversicherung 43.200 22 3.600 22 42.750 2 3.562,50 2

B. Bezugsgrößen

Alte Bundesländer:

29.820 22 pro Jahr bzw. 2.485 2 pro Monat (2007 = 29.400 2 bzw. 2.450 2).

Neue Bundesländer:

25.200 22 pro Jahr bzw. 2.100 2 pro Monat (2007 = 25.200 2 bzw. 2.100 2).

C. Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kranken-versicherung (West und Ost)

Die allgemeine Jahresarbeits-entgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V für das Jahr 2008 beträgt 48.150 22 (2007 = 47.700 2).

Die besondere Jahresarbeits-entgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V für das Jahr 2008 beträgt 43.200 22 (2007 = 42.750 2).

den Arbeitnehmer wie folgt aus: Der ta-rifliche Monatslohn von 164 GTL ver-mindert sich gemäß § 3 Nr. 1.42 Abs. 2BRTV um die beiden Tage unbezahlterFreistellung, d.h. um insgesamt 16 Aus-fallstunden, auf 148 GTL. Ist zwischenArbeitgeber und Arbeitnehmer dagegennicht der tarifliche Monatslohn, sonderndie ebenfalls zulässige Monatslohnva-riante „Bemessung des Monatslohnesnach der tariflichen Arbeitszeit“ verein-bart, so hat der Arbeitnehmer aufgrundder beiden unbezahlten Freistellungsta-ge im Dezember Anspruch auf einenverstetigten Monatslohn in Höhe von144 GTL (tarifliche Arbeitszeit gem. § 3Nr. 1.2 BRTV).

Fraglich ist, ob dieser Monatslohn aufWunsch des Arbeitnehmers durch dieEntnahme von Arbeitszeitguthaben auf-gestockt werden kann. Eine Auf-stockung des tariflichen bzw. des be-trieblich vereinbarten Monatslohnesdurch eine zusätzliche Zahlung aus demAusgleichskonto könnte im Hinblick auf§175 Abs. 5 Satz 3 SGB III förderschäd-lich sein. Danach ist die Auflösung von Arbeitszeitguthaben zu anderenZwecken als zum Ausgleich für einen

verstetigten Monatslohn förderschäd-lich, wenn diese Arbeitszeitguthabennicht mindestens ein Jahr bestandenhaben.

Die Bundesagentur für Arbeit hat sichjedoch in Anbetracht des im Dezember2007 außergewöhnlich niedrigen Mo-natslohnanspruchs bereit erklärt, aus-nahmsweise eine über den verstetigtenMonatslohn hinausgehende Aufstok-kung zu akzeptieren, wenn der Arbeit-nehmer im Dezember 2007 insgesamtnicht mehr als 164 GTL (entsprechend

dem tariflichen Wintermonatslohn) er-hält. Daher können im Dezember 2007zusätzlich zum verstetigten Monatslohnfür die beiden unbezahlten Freistel-lungstage bis zu 16 Guthabenstundenförderunschädlich ausgezahlt werden,um die Lohneinbußen der Arbeitnehmerauszugleichen. Eine rechtliche Ver-pflichtung hierzu besteht jedoch nicht,d.h. der Arbeitnehmer kann eine solcheAufstockung seines Monatslohnes nichtgegen den Willen des Arbeitgebers er-zwingen.

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T a r i f - u n d S o z i a l p o l i t i k

Ausgabe 12/2007 15

Neue Bayerische UrlaubsregelungIm Rahmen des Tarifabschlusses 2007 wurde unter anderem das zusätzlicheUrlaubsgeld für gewerbliche Arbeitnehmer von 30 auf 25 % gesenkt. DieBayerische Urlaubsregelung (Nr. 112 unserer Loseblatt-Tarifsammlung) wurdeentsprechend geändert.

Zuletzt in den LBB-Mitteilungen11/2007, Seite 4 hatten wir darüberberichtet, dass als Beteiligung der ge-werblichen Arbeitnehmer an dem ab 1. Januar 2008 steigenden ZVK-Beitragdas zusätzliche Urlaubsgeld gesenktwird.

Der Arbeitgeberbeitrag zur zusätzlichenAltersversorgung im Baugewerbe steigtab 1. Januar 2008 von 2,0 % auf 2,6 %

und ab 1. Januar 2009 auf 3,2 % derBruttolohnsumme. Das zusätzlicheUrlaubsgeld der gewerblichen Arbeit-nehmer wird für Urlaub, der ab 1. Ja-nuar 2008 entsteht, von bisher 30 % auf 25 % gesenkt (siehe LBB-Mittei-lungen 10/2007, Seite 10).

Entsprechend § 8 Nr. 4.1 BRTV wurdedaher § 5 Nr. 1 der Bayerischen Ur-laubsregelung ebenfalls geändert.

DIN-A6-Heftchen: Tariflöhne und TarifgehälterBis zum Jahre 2000, als noch eigenständige Bayerische Lohntarifverträgeabgeschlossen wurden, gab es eine Broschüre mit Lohntafeln im DIN-A6-Format. Ein solches „Heftchen“, erweitert um die Tarifgehälter der Angestell-ten und Poliere haben wir nunmehr neu aufgelegt. Es liegt diesen LBB-Mitteilungen als Verlegerbeilage bei.

Auf vielfachen Wunsch aus dem Kreisunserer Mitgliedsbetriebe haben wir dasDIN-A6-Heftchen „Lohntarifvertrag ein-schließlich Lohntafel“ in überarbeiteterForm neu aufgelegt.

Sie finden hier die nach dem Tarifab-schluss vom 20. August 2007 aktuellenTariflöhne aus dem Lohntarifvertragkombiniert mit den Tätigkeitsbeschrei-bungen der einzelnen Lohngruppen ausdem Bundesrahmentarifvertrag für dasBaugewerbe.

Entsprechendes haben wir für die Ange-stellten zusammengefasst, nämlich dieGehaltsgruppen aus dem Gehaltstarif-vertrag und die Tätigkeitsbeschreibun-gen aus dem Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Bauge-werbes.

Ergänzend hierzu sind die Tarifgehälterder Poliere sowie die Vergütungen derAuszubildenden abgedruckt.

BayerischeBaugewerbe-verbände

LandesverbandBayerischerBauinnungen

VerbandbaugewerblicherUnternehmerBayerns e.V.

Tariflöhne und Tarifgehälter

für dasBayerische Baugewerbe

vom 1. Juni 2007bis 31. März 2009B

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auge

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be

Der neue Tarifvertrag für unsere Loseblatt-Tarifsammlung

(Nr. 112) liegt diesen LBB-Mitteilungen

als Verlegerbeilage bei.

Wir bitten Sie, den alten Tarifvertrag

aus der Tarifsammlungherauszunehmen und den neuen Tarifvertrag

als 58. Ergänzungslieferung, Stand Dezember 2008,

einzusortieren.

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W i r t s c h a f t

16 Ausgabe 12/2007

Jeweils Januar bis September 2006 2007 %Anzahl der Beschäftigten(im Monatsdurchschnitt)

Tätige, Personen im Bauhauptgewerbe 124806 127381 2,1

Löhne und Gehälter in 1000 22

Bruttolöhne und -gehälter 2359418 2434380 3,2

Umsatz ohne USt. in 1000 22

Wohnungsbau 3 836910 3675941 –4,2

Gewerblicher und industrieller Bau 3581916 3818168 6,6

davon: Hochbau 2597734 2802852 7,9Tiefbau 984182 1015316 3,2

Öffentlicher und Verkehrsbau 2778562 2890656 4,0

davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 99001 115689 16,9für Gebietskörperschaft. und Sozialvers. 572120 613921 7,3

davon: TiefbauStraßenbau 1053102 1173483 11,4für Gebietskörperschaft. und Sozialvers. 1054339 987563 –6,3

Baugewerblicher Umsatz 10197387 10384765 1,8

Geleistete Arbeitsstunden in 1000

Wohnungsbau 48803 46771 –4,2

Gewerblicher und industrieller Bau 31014 32041 3,3

davon: Hochbau 19787 21065 6,5Tiefbau 11227 10976 –2,2

Öffentlicher und Verkehrsbau 27515 29156 6,0

davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 1323 1820 37,6für Gebietskörperschaft. und Sozialvers. 5078 5429 6,9

davon: TiefbauStraßenbau 10065 10847 7,8für Gebietskörperschaft und Sozialvers. 11049 11060 0,1

insgesamt 107333 107968 0,6

Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbesin Bayern im Jahr 2007 im Vergleich zum VorjahrBeschäftigte, Löhne, Gehälter, geleistete Arbeitsstunden und Umsätze in Bayern

Quelle: Bayerisches Landsamt für Statistik und Datenverarbeitung, München 2007

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W i r t s c h a f t

Ausgabe 12/2007 17

Regierung plant Entlastung um ein ViertelDie Bürokratie des Bundes belastet die deutsche Wirtschaft jährlich mitschätzungsweise 35 bis 40 Milliarden Euro. Dies ergab eine erstmals vorge-nommene Erhebung der Bürokratiekosten.

Die Kreditvariante kann jeder, der Woh-nungen oder Häuser energetisch saniert,nutzen. Zu einem vorteilhaften Pro-grammzinssatz, der durch die Vergüns-tigung aus Bundes- und KfW-Mittelndeutlich unter dem Kapitalmarkt-Niveauliegt, kann der Haus- oder Wohnungsbe-sitzer ein Darlehen von bis zu 50.000 Eu-ro je Wohneinheit beantragen. Zuzüglichwerden Tilgungszuschüsse gewährt:Fünf Prozent bei der Erreichung desNeubau-Niveaus, bei Unterschreitungdes Neubau-Niveaus um 30 % 12,5 %.Der auf zehn Jahre festgeschriebeneZinssatz sichert den Investoren zudemeine feste Kalkulationsgrundlage.

Für Eigentümer die keinen Kredit aufneh-men wollen, hat die KfW zu Beginn desJahres die Zuschussvariante eingeführt.Der Zuschuss beträgt zehn Prozent derInvestitionskosten, maximal 5.000 Eurobei Erreichen des Neubau-Niveaus. BeiUnterschreitung des Neubau-Niveausum 30 % sind es 17,5 % oder maximal8.750 Euro.

Im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms und der Initiative der Bun-desregierung für Wachstum und Beschäftigung fördert die Kreditanstalt fürWiederaufbau (KfW) die energetische Sanierung von Altbauten. Finanziertwerden entweder die Sanierung auf Neubau-Niveau nach Energieeinspar-verordnung (EnEV) oder die Verwirklichung eines Pakets von energieein-sparenden Einzelmaßnahmen.

Die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau wird dabei immer populärer. Siemachte im vergangenen Jahr bereits 60 % des Zusagevolumens aus und istfür alle Wohneinheiten zulässig, die vor1984 errichtet wurden. Neu ins Pro-gramm wurde die Sanierung auf 30 %unter Neubau-Niveau aufgenommen.Voraussetzung für die Gewährung deröffentlichen Mittel ist die Beauftragungeines Fachunternehmens mit der Durch-führung der Arbeiten sowie die einesSachverständigen zur Begutachtung derSanierungsmaßnahmen.

Für den Antragsteller sind zwei Finan-zierungsvarianten möglich: Das zins-verbilligte Darlehen können alle Trägervon Investitionsmaßnahmen an Wohn-gebäuden beantragen. Zusätzlich wurdeeine Zuschussvariante ins Programmeingeführt. Diese steht Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern be-ziehungsweise Eigentumswohnungen inWohneinheiten alternativ zu Krediten zurVerfügung.

Neben der energetischen Sanierung vonAltbauten fördert die KfW auch Maßnah-menpakete für Wohngebäude und Woh-nungen, die vor 1995 gebaut wurden. EinMaßnahmenpaket ist eine vorgegebeneKombination einzelner energetischer Sa-nierungsmaßnahmen, die aber allesamtvon Fachunternehmen durchgeführtwerden müssen.

Insgesamt stehen fünf unterschiedlicheMaßnahmenpakete zur Verfügung, dieEinzelmaßnahmen wie die Wärmedäm-mung von Dächern, Außenwänden, Kel-lerdecken oder erdberührten Außenflä-chen ebenso umfassen wie den Aus-tausch der Fenster, der Heizung oderden Einbau einer Lüftungsanlage. Nichtmehr förderfähig sind seit JahresbeginnNiedertemperaturkessel und der Aus-tausch der Verglasung.

Soweit Sie weitere Fragen haben,können Sie sich an die KfW wenden:

Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 18.30 UhrTelefon 01801/335577 Telefax 069/7431-9500www.kfw.de www.kfw-foerderbank.de [email protected]

Bürde BürokratieBürde Bürokratie

Finanzen

Ernährung,Landwirtschaft,Verbraucher

Ernährung,Landwirtschaft,Verbraucher

WirtschaftWirtschaft

UmweltUmwelt

Verkehr,BauVerkehr,Bau

5,0 Gesundheit5,0 Gesundheit4,3 Inneres4,3 Inneres4,1

Arbeit, Soziales4,1Arbeit, Soziales

sonstiges 3,9sonstiges 3,9

Gesamtbelastung pro Jahr in Millionen EuroGesamtbelastung pro Jahr in Millionen Euro

Von den insgesamt10 879 Informationspflichtenentfallen so viel % auf die Ressorts

Von den insgesamt10 879 Informationspflichtenentfallen so viel % auf die Ressorts

Rechnungsaufbewahrung

Abgabe Umsatzsteuererklärung

Erstellung Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften

Abgabe Körperschaftssteuererklärung

Gewerbesteueranmeldung

Detailvorschrift Umsatzbesteuerung

Erstellung Jahresabschlüsse für Banken

Verbraucherinfos bei laufenden Vers.-Verträgen

Umsatzsteuervoranmeldung

Abrechnung ärztlicher Kassenleistungen

Arzneimittelabrechnung durch Apotheken

Bes. Meldepflichten in Kliniken und Heimen

Verbraucherinfos bei Vers.-Vertragsabschluss

Rücknahme u. Verwertungsnachweis f. Verpackungen

Fälligkeit Sozialversicherungsbeiträge

Abgabe-Anzeige bei Betäubungsmitteln

Erstellung Jahresabschlüsse für Versicherungen

Quelle: Bericht der Bundesregierung 2007 zur Anwendung des Standardkosten-Modells 1709© Globus

6 1976 197

3 6503 650

3 5403 540

3 4883 488

1 6131 613

854854

696696

541541

473

453

446

378

323

235

186

167

166

16,216,214,814,8

10,310,3

9,59,531,931,9

Die teuersten Informationspflichtenfür die deutsche WirtschaftDie teuersten Informationspflichtenfür die deutsche Wirtschaft

Das Bundeskabinett beabsichtigt, dieseKosten bis 2011 um ein Viertel zu verrin-gern und will bereits bis Ende 2009 die-ses Ziel zur Hälfte erreichen. In einemweiteren Schritt sollen ab 2008 auch dieInformationspflichten der Bürger erfasstund verringert werden. Insgesamt legenVorschriften des Bundes und der Euro-päischen Union (EU) den Unternehmenrund 11.000 Informationspflichten auf.Die meisten Kosten verursachen die invielen Gesetzen festgeschriebenenAnforderungen des Bundesfinanzmini-steriums. An der Spitze steht die Auf-lage, dass Unternehmen Rechnungenzehn Jahre aufbewahren müssen. Diejährlichen Kosten dafür werden mit 6,2 Milliarden Euro beziffert. Die Um-satzsteuererklärungen kosten die Wirt-schaft weitere 3,65 Milliarden Euro.Beim angestrebten Abbau der Bürokra-tiekosten setzt die Bundesregierung aufdie elektronische Datenverarbeitung.Als Beispiel dient die Abschaffung derherkömmlichen Lohnsteuerkarte.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm

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W i r t s c h a f t

T e c h n i k

18 Ausgabe 12/2007

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BRZ Baucontrolling mit FührungscockpitDurchstarten und sicher auf Erfolgskurs bleiben!„Ohne konsequent betriebenes Controlling gleicht das Führen eines Bau-unternehmens nicht selten einem Flug durch dichten Nebel“, so JohannesLunz, Geschäftsführer von BRZ Deutschland GmbH.

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UneinheitlichePrognosenWährend das Statistische Bundes-amt kürzlich eine positive Halb-jahresbilanz fürs Bauhauptgewerbevorlegte und Euroconstruct gutePerspektiven für den deutschenWohnungsbau attestierte, sind dieBetriebe im Herbst 2007 skeptisch.

Geschäftslage und Auftragsbestandwerden schlechter beurteilt als vorJahresfrist. Dazu passt die jüngste Was-serstandsmeldung des StatistischenAmtes, nach der die Auftragseingängeim August real um 4,4 % hinter Vorjahrzurückblieben.

BayBO — Neue Bauklassen und neues BrandschutzkonzeptDie frühere Dreigliederung von Gebäudetypen (Gebäude geringer Höhe,Gebäude mittlerer Höhe und Hochhäuser) ist aufgegeben. Sie wird ersetztdurch eine Einteilung in fünf Gebäudeklassen. Maßgebend für diese Änderungist ein neues Brandschutzkonzept.

Während bisher die Gebäudehöhe pas-send zu den dafür jeweils einzusetzen-den Rettungsgeräten der Feuerwehr ein

wesentliches Kriterium für die Einteilungder Gebäude waren, wird jetzt die für die Rettung von Personen wichtige

Größe der Nutzungseinheit und die da-mit verbundene Strecke des Rettungs-weges mitberücksichtigt (siehe Art. 2,Absatz 3 BayBO).

Gebäudeklasse 1 umfasst freistehendeGebäude mit einer Höhe bis zu 7 m mitnicht mehr als zwei Nutzungseinheiten

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T e c h n i k

Ausgabe 12/2007 19

von insgesamt nicht mehr als 400 m2. Das sind vor allem die freistehendenEin- und Zweifamilienhäuser und ähn-liche kleinere Nichtwohngebäude.

Ebenfalls in die Gebäudeklasse 1 sinddie landwirtschaftlichen Betriebsgebäu-de eingeordnet.

Gebäudeklasse 2 umfasst die gleichenGebäude (ohne landwirtschaftliche Be-triebsgebäude) wenn sie nicht freiste-hend sind.

In die Gebäudeklasse 3 sind alle son-stigen Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m eingestuft, also Gebäude mit mehrals zwei Nutzungseinheiten und/odermehr als 400 m2 Fläche.

Zu Gebäudeklasse 4 gehören Gebäu-de mit einer Höhe bis zu 13 m und Nut-zungseinheiten von jeweils nicht mehrals 400 m2.

Der Gebäudeklasse 5 sind alle sons-tigen Gebäude einschließlich der unter-irdischen Gebäude zugeordnet – soferndiese Gebäude nicht zu den Sonder-bauten gehören.

Bei den Sonderbauten handelt es sichwie bisher um bauliche Anlagen undRäume besonderer Art oder Nutzung.Sie sind im Artikel 2, Abs. 4, BayBO auf-gelistet und beschrieben. Zu diesemgehören z. B. Hochhäuser mit einerHöhe von mehr als 22 m, sonstige Ge-bäude mit großer Höhe und/oder großerFläche, Versammlungsstätten, Gasthäu-ser, Krankenhäuser, Schulen usw.

Die Gebäudehöhe ist das Maß von derGeländeoberfläche im Mittel (neu) biszur Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, über dem einAufenthaltsraum möglich ist (Art. 2, Abs. 3, Satz 2).

„hochfeuerhemmend“ (HFH) eingeführt.Dieser wird ein Feuerwiderstand von 60 Minuten zugeordnet. Diese Feuer-widerstandsfähigkeit wird für Gebäudeder Gebäudeklasse 4 vorgesehen. Mangeht davon aus, dass dies im Hin-blick auf die Flächenbeschränkung dereinzelnen Nutzungseinheiten auf max.400 m2 vertretbar ist (siehe dazu Ab-bildung 1 – Feuerwiderstandsfähigkeitnach Gebäudeklassen).

ca. Anzahl Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit derGeschosse Bauteile (hier tragende Wände und Decken)

– FB

8

7

6

5 HFH

4

3 FH

2

1

GKL 1 GKL 2+3 GKL 4 GKL 5

Abbildung 1: Feuerwiderstandsfähigkeit nach Gebäudeklassen (GKL 1 bis 5)

ohne Anforderung

Brandverhalten von Baustoffen FH HFH FB

Nichtbrennbare Bauteile + + +

Bauteile mit tragenden Teilen und ggf.durchgehender Schicht jeweils aus + + +nichtbrennbaren Baustoffen

Bauteile mit tragenden Teilen aus brennbaren Baustoffen und mit Brandschutzkleidung

+ + –

Brennbare Bauteile + – –

Abbildung 2: Einsatzmöglichkeit von Baustoffen zur Erreichung einer bestimmten Feuerwider-standsfähigkeit

Anforderungen an den BrandschutzDie bisherigen Brandschutzvorschriftenunterscheiden nur zwischen den Anfor-derungen „feuerhemmend“ (FH) und„feuerbeständig“ (FB). Ab einer Gebäu-dehöhe von 7 m sprangen die Anforde-rungen an den Feuerwiderstand bisherohne Übergang von 30 Minuten auf 90 Minuten. Ab 01.01.2008 wird eineZwischenstufe mit der Bezeichnung

Die Anforderungen an die Feuerwider-standsfähigkeit der Bauteile wird wiebisher verknüpft mit Anforderungen anihr Brandverhalten (nichtbrennbar,schwer entflammbar, normal entflamm-bar). Diese Anforderungen sind im Ar-

tikel 24 BayBO zusammengefasst be-schrieben. Die Einsatzmöglichkeit derverschiedenen Baustoffklassen zur Er-reichung einer bestimmten Feuerwider-standsfähigkeit ist in der Abbildung 2dargestellt.

BayBO – Erforderliche Abstandsflächen und Stellplätze Gegen die Anpassung der Abstandsflächenregelung an die Musterbauordnunggab es insbesondere Widerstand von den Kommunen. Sie befürchten einestädtebaulich unerwünschte Verdichtung. Das Abstandsflächenrecht bleibtdaher zunächst in seinem Grundsatz unverändert. Wesentliche Änderungen gibt es bei der Regelung über die Errichtung und dieAblöse von Stellplätzen.

Abstandsflächen, Abstände (Artikel 6 BayBO):Das Abstandsflächenrecht bleibt imKern unverändert mit seinem Grund-satz, dass sich die Tiefe der Abstands-

fläche nach der Wandhöhe bemisst undgrundsätzlich eine Wandhöhe (1 H),mindestens aber 3 m beträgt.

Wie bisher ist vor zwei Außenwänden

bis zu 16 m Länge die halbe Abstands-tiefe, mindestens jedoch 3 m zulässig(gilt nicht für Kern-, Gewerbe- und In-dustriegebiete).

Die Regelungen wurden jedoch gestrafftund in Einzelheiten umgestaltet. Bau-herren und Entwurfsverfasser sollen inZukunft die nötigen Abstände leichterund sicherer berechnen können. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil im vereinfachten Baugenehmigungsver-

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T e c h n i k

20 Ausgabe 12/2007

fahren künftig auch das Abstands-flächenrecht nicht mehr geprüft wird.

Die Zulässigkeit von Grenzgaragen undsonstigen Grenzgebäuden richtet sichbei Grundstücksgrenzen bis zu 42 mLänge nur nach der Wandlänge und -höhe des Grenzgebäudes.

Neu in den Abstandsflächen zulässigsind:

• Gebäudeunabhängige Solaranlagen(Höhe bis zu 3 m, Gesamtlänge jeGrundstückgrenze 9 m) und

• Alle Stützmauern und geschlosseneEinfriedungen in Gewerbe- und Indus-triegebieten, außerhalb dieser Bau-gebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.

• In den Abstandsflächen zulässigebauliche Anlagen müssen nicht mehrdirekt an die Grenze gebaut werden.Sie dürfen auch einen Abstand vonder Nachbargrenze einhalten, z. B.um einen Dachüberstand auf demeigenen Grundstück unterbringen zukönnen.

Errichtung und Ablöse vonStellplätzen (Artikel 47 BayBO)Die grundsätzliche Verpflichtung, beider Errichtung, Änderung bzw. Nut-zungsänderung baulicher Anlagen dieerforderlichen Stellplätze herzustellen,bleibt Regelungsinhalt der BayBO. Da künftig die Zahl der notwendigenStellplätze im vereinfachten Baugeneh-migungsverfahren nicht mehr geprüftwird, erfolgt die Festlegung der Min-

destzahl der notwendigen Stellplätzekünftig in einer Rechtsverordnung.Diese ist für alle Beteiligten verbindlich.Die Gemeinden können aber weiterhinabweichende Regeln treffen.

Bei der Stellplatzablösung gibt es folgende Veränderungen:

Die Herstellung der notwendigenStellplätze und die Ablösung werdengleichwertig behandelt. Vorbehaltlichabweichender rechtlicher Regelungenkann die Stellplatzpflicht nur abgelöstwerden, wenn sich Bauherr undGemeinde über die Ablösung einigen.Schließt die Gemeinde die Zulässigkeitvon Stellplätzen aus oder schränkt siesie ein, setzt sie damit die Zahl dernotwendigen Stellplätze herab.

BayBO – Verfahrensfreie Baumaßnahmen und Abbruch bzw. Beseitigung Die bisher im Artikel 63 aufgelisteten Ausnahmen von der Genehmigungspflichtfinden sich nun geändert im Artikel 57 BayBO 2008. Die dort aufgelisteten Fällewerden mit dem neuen Begriff „verfahrensfrei“ umschrieben. Für sie ist weder einGenehmigungsverfahren noch eine Genehmigungsfreistellung erforderlich. Diewichtigsten Neuregelungen sind in blauer Schrift.

Verpflichtung zur Beachtungeinschlägiger VorschriftenAuch bei verfahrensfreien Bauvorhabensind die geltenden Rechtsvorschriften zubeachten. Verfahrensfreie Bauvorhabendürfen z.B. nicht verunstaltend sein, ge-gen einen Bebauungsplan oder gegeneine sonstige örtliche Vorschrift ver-stoßen. Wenn ein verfahrensfreies Bau-vorhaben abweichend von den einschlä-gigen Rechtsvorschriften erstellt werdensoll, braucht der Bauherr dafür eine Aus-nahme oder eine Befreiung.

1. Verfahrensfreie Gebäude:– Gebäude mit einem BRI bis zu 75 m3,

außer im Außenbereich,– Garagen einschließlich überdachter

Stellplätze … mit einer Fläche bis zu50 m2, außer im Außenbereich,

– freistehende Gebäude ohne Feue-rungsanlagen für Land-, Forst- oderGartenbaubetriebe, die nur einge-schossig und nicht unterkellert sind,höchstens 100 m2 Brutto-Grundflächeund höchstens 140 m2 überdachteFläche haben und nur zur Unterbrin-gung von Sachen oder zum vorüber-gehenden Schutz von Tieren bestimmtsind,

– Gewächshäuser mit einer Firsthöhebis zu 5 m und nicht mehr als 1600 m2

Fläche für Land-, Forst- oder Garten-

baubetriebe,– Fahrgastunterstände für den öffent-

lichen Personenverkehr oder derSchülerbeförderung,

– Schutzhütten für Wanderer, die jeder-mann zugänglich sind und keine Auf-enthaltsräume haben,

– Terrassenüberdachungen mit einerFläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe biszu 3 m,

– Gartenlauben in Kleingartenanlagenim Sinn des …

2. Verfahrensfreie Anlagen dertechnischen Gebäudeausrüstung:

– Abgasanlagen in und an Gebäudensowie freistehende Abgasanlagen miteiner Höhe bis zu 10 m,

– Solarenergieanlagen und Sonnenkol-lektorenaa) in und an Dach- und Außen-

wandflächen sowie auf Flach-dächern, im Übrigen mit einerFläche bis zu 9 m2,

bb) gebäudeunabhängig mit einerHöhe bis zu 3 m und einer Ge-samtlänge bis zu 9 m,

– sonstige Anlagen der technischen Ge-bäudeausrüstung,

3. Verfahrensfreie Anlagen der Versorgung:

– Brunnen,

– Anlagen, die der Telekommunikation,der öffentlichen Versorgung … dienen,mit einer Höhe bis zu 5 m und einerFläche bis zu 10 m2,

4. Verfahrensfreie Masten, Antennenund ähnliche Anlagen:(aufgelistet in Art. 57 Abs. 1 Ziff. 4)

5. Verfahrensfreie Behälter:– ortsfeste Behälter für Flüssiggas mit

einem Fassungsvermögen von weni-ger als 3 t, für nicht verflüssigte Gasemit Volumen bis zu 6 m3,

– ortsfeste Behälter für brennbare oderWasser gefährdende Flüssigkeiten miteinem Rauminhalt bis zu 10 m3,

– ortsfeste Behälter sonstiger Art miteinem Rauminhalt bis zu 50 m3,

– Gülle- und Jauchebehälter und -gru-ben mit einem Rauminhalt bis zu 50 m3 und einer Höhe bis zu 3 m,

– Gärfutterbehälter mit einer Höhe biszu 6 m und Schnitzelgruben,

– Dungstätten, Fahrsilos, Kompost- undähnliche Anlagen, ausgenommen Bio-masselager für den Betrieb von Bio-gasanlagen,

– Wasserbecken mit einem Becken-inhalt bis zu 100 m3,

6. Verfahrensfreie Mauern undEinfriedungen:

– Mauern einschließlich Stützmauernund Einfriedungen mit einer Höhe biszu 2 m, außer im Außenbereich,

– offene, sockellose Einfriedungen imAußenbereich für Land-, Forst- undGartenbaubetriebe sowie für berufs-mäßige Binnenfischerei,

– Sichtschutzzäune und Terrassentrenn-wände zwischen Doppelhäusern undden Gebäuden von Hausgruppen mit

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T e c h n i k

Ausgabe 12/2007 21

einer Höhe bis zu 2 m und einer Tiefebis zu 4 m,

7. Verfahrensfreie privateVerkehrsanlagen einschließlichBrücken und Durchlässen: mit einer lichten Weite bis zu 5 m undUntertunnelungen mit einem Durch-messer bis zu 3 m,

8. Verfahrensfreie Aufschüttungen: bis zu einer Höhe bis zu 2 m und ein-er Fläche bis zu 500 m2,

9. Verfahrensfreie Anlagen in Gärtenund zur Freizeitgestaltung:

– Schwimmbecken mit einem Becken-inhalt bis zu 100 m3 einschließlichdazugehöriger temporärer luftge-tragener Überdachungen, außer imAußenbereich,

– Sprungschanzen, Sprungtürme undRutschbahnen mit einer Höhe bis zu10 m,

– Anlagen zur Einrichtung von Spiel-,Abenteuerspiel-, Bolz- und Sport-plätzen …, ausgenommen Gebäudeund Tribünen,

– Wohnwagen, Zelte und bauliche An-lagen, die keine Gebäude sind, aufCamping-, Zelt- und Wochenend-plätzen,

– Anlagen zur Einrichtung von Gärten,ausgenommen Gebäude und Einfrie-dungen,

10. Verfahrensfreie tragende undnichttragende Bauteile:

– nichttragende und nicht ausstei-fende Bauteile in baulichen Anlagen,

– die Änderung tragender oder aus-steifender Bauteile innerhalb vonWohngebäuden,

– zur Errichtung einzelner Aufenthalts-räume, die zu Wohnzwecken genutztwerden, im Dachgeschoss über-wiegend zu Wohnzwecken genutzterGebäude, wenn die Dachkonstruk-tion und die äußere Gestalt desGebäudes nicht in genehmigungs-pflichtiger Weise verändert werden,

– Fenster und Türen sowie die dafürbestimmten Öffnungen,

– Außenwandbekleidungen,ausgenommen bei Hochhäusern,Verblendungen und Verputz bau-licher Anlagen, auch vor Fertigstel-lung der Anlage,

11. Verfahrensfreie Werbeanlagen:(siehe Art. 57 Abs. 1, Ziff. 11)

12. Verfahrensfreie vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen:

– Baustelleneinrichtungen einschließ-lich der Lagerhallen, Schutzhallenund Unterkünfte,

– Toilettenwagen,– Behelfsbauten, die der Landes-

verteidigung, dem Katastrophen-schutz oder der Unfallhilfe dienen,

– bauliche Anlagen, die für höchstensdrei Monate auf genehmigtem Mes-se- und Ausstellungsgelände errich-tet werden, ausgenommen fliegendeBauten,

– Verkaufsstände und andere baulicheAnlagen auf Straßenfesten, Volks-

festen und Märkten, ausgenommenfliegende Bauten,

– Zeltlager, die nach ihrem erkenn-baren Zweck gelegentlich, höchs-tens für zwei Monate errichtet wer-den,

13. Verfahrensfreie Plätze:– Lager-, Abstell- und Ausstellungs-

plätze für Land-, Forst- oder garten-baulichen Erzeugung im Sinne von… BauGB,

– nicht überdachte Stellplätze undsonstige Lager- und Abstellplätze miteiner Fläche bis zu 300 m2 und derenZufahrten, außer im Außenbereich,

– notwendige Kinderspielplätze,– Freischankflächen bis zu 40 m2 ein-

schließlich einer damit verbundenenNutzungsänderung einer Gaststätteoder einer Verkaufsstelle des Le-bensmittelhandwerks,

14. Verfahrensfreie sonstige Anlagen:– Fahrradabstellanlagen mit einer Flä-

che bis zu 30 m2,– Zapfsäulen und Tankautomaten ge-

nehmigter Tankstellen,– Regale mit einer Höhe bis zu 7,50 m

Oberkante Lagergut,– Grabdenkmale auf Friedhöfen, Feld-

kreuze, Denkmäler und sonstigeKunstwerke jeweils mit einer Höhebis zu 4 m,

– andere unbedeutende Anlagen oderunbedeutende Teile von Anlagen wieHauseingangsüberdachungen, Mar-kisen, Rollläden, Terrassen, …, Per-golen, …

Plankonform verfahrensfreie BauvorhabenIm Geltungsbereich einer städtebaulichen oder einer Satzung nach Art. 81, dieRegelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält,sind folgende Vorhaben verfahrensfrei, wenn sie den Festsetzungen der Satzungentsprechen:

1. Garagen mit einer Nutzfläche bis zu100 m2 sowie überdachte Stellplätze,

2. Wochenendhäuser sowie Anlagen, diekeine Gebäude sind, in durch Bebau-ungsplan festgesetzten Wochenend-hausgebieten,

3. Anlagen in Dauerkleingärten im Sinndes §1 Abs. 3 BKleingG,

4. Dachgauben und vergleichbare Dach-aufbauten,

5. Mauern und Einfriedungen,

6. Werbeanlagen,

7. Kinderspiel-, Bolz- und Abenteuer-spielplätze,

8. Friedhöfe

Verfahrensfrei sind luftrechtlich zuge-lassenen Flugplätzen dienende Anlagen,ausgenommen Sonderbauten. Für nachSatz 1 verfahrensfreie Anlagen gelten Art.61 und 62 entsprechend.

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T e c h n i k

22 Ausgabe 12/2007

BayBO – Dreigliedriges „Genehmigungsverfahren“ Auch die neue BayBO behält den 1994 eingeführten dreigliedrigen Verfah-rensweg bei. Dieser korrespondiert allerdings nicht mehr mit der Drei-gliederung der Bauvorhaben (geringe und mittlere Schwierigkeit sowie Son-derbauten). Maßgeblich abgestellt wird jetzt auf die Gebäudeklassen der MBO2002.

1. Die Genehmigungsfreistellung(Art. 58)

Die Genehmigungsfreistellung wird er-weitert auf die – Errichtung, – Änderung und – Nutzungsänderung aller baulichen Anlagen, die keine Son-derbauten sind.

Die Gemeinde kann aber die Genehmi-gungsfreistellung durch eine örtlicheBauvorschrift, die in den jeweiligenBebauungsplan aufzunehmen ist, be-stimmte oder alle handwerklichen undgewerblichen Bauvorhaben ausschlie-ßen.

Die Voraussetzungen für die Anwen-dung der Genehmigungsfreistellungbleiben unverändert:• Das Bauvorhaben muss im Geltungs-

bereich eines qualifizierten oder einesVorhaben bezogenen Bebauungs-plans liegen,

• Das Bauvorhaben darf den Festset-zungen des Bebauungsplans undörtlichen Bauvorschriften nicht wider-sprechen,

• die Erschließung muss gesichert sein

und• die Gemeinde darf nicht innerhalb

eines Monats erklären, dass dasvereinfachte Baugenehmigungsver-fahren durchgeführt werden soll, odereine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantra-gen.

Falls die Gemeinde dem Bauherrn vorAblauf der Monatsfrist schriftlich mit-teilt, dass sie weder die Durchführungdes Baugenehmigungsverfahrens ver-langen noch eine vorläufige Untersa-gung beantragen wird, kann er bereitsvor Ablauf der Monatsfrist mit dem Baubeginnen. Der Bauherr ist selbst dafür verant-wortlich dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung vorliegenund das Bauvorhaben auch im Übrigenden öffentlichrechtlichen Anforderungenentspricht. Auf die „Freigabe“ durch dieGemeinde kann er sich nicht berufen.

2. Das vereinfachte Baugenehmi-gungsverfahren (Art. 59)

Das vereinfachte Baugenehmigungs-verfahren ist bei allen Bauvorhaben

anzuwenden, die nicht der Freistellungunterliegen und keine Sonderbautensind. Es ist in seinem Kern ein baupla-nungsrechtliches Genehmigungsver-fahren. Für die Einhaltung aller im nach-folgenden beschriebenen, nicht imPrüfprogramm abgefragten Anforderun-gen ist der Bauherr selbst verant-wortlich.

Außer bei Sonderbauten prüft dieBauaufsichtsbehörde „nur“ noch1. die Übereinstimmung mit den Vor-

schriften über die Zulässigkeit derbaulichen Anlagen nach den §§ 29bis 38 BauGB und den Regelungenörtlicher Bauvorschriften im Sinn desArt. 81 Abs. 1 BayBO,

2. beantragte Abweichungen von bau-ordnungsrechtlichen Vorschriften, dieim vereinfachten Baugenehmigungs-verfahren nicht geprüft werden (Art.63 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2),

3. andere öffentlich-rechtliche Anfor-derungen, soweit wegen der Bau-genehmigung eine Entscheidungnach anderen öffentlich-rechtlichenVorschriften entfällt, ersetzt odereingeschlossen wird.

Im vereinfachten Baugenehmigungsver-fahren werden also grundsätzlich keinebauordnungsrechtlichen Anforderungengeprüft, es sei denn, der Bauherr willvon bauordnungsrechtlichen Vorschrif-ten abweichen und beantragt die Zulas-

VerfahrensfreieNutzungs-änderung undInstandhaltungVerfahrensfrei ist die Änderung derNutzung von Anlagen, wenn

1. für die neue Nutzung keine anderenöffentlichrechtlichen Anforderungenals für die bisherige Nutzung in Be-tracht kommen oder

2. wenn die Errichtung oder Änderungder Anlagen nach Abs. 1 und 2 ver-fahrensfrei wäre.

Verfahrensfrei sind auch alle Instand-haltungsarbeiten.

Verfahrensfreier AbbruchVerfahrensfrei ist die Beseitigung bzw.der Abbruch von

1. Anlagen nach Art. 57, Abs. 1 bis 3,

2. freistehenden Gebäuden der Gebäu-deklassen 1 (freistehende Gebäudebis 7 m h und max. 2 Nutzungseinhei-ten) und 3 (sonstige Gebäude bis 7 mHöhe),

3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäudesind, bis zu 10 m Höhe.

In anderen Fällen ist die beabsichtig-te Beseitigung von Anlagen mindes-tens einen Monat zuvor der Gemeindeund der Bauaufsichtsbehörde anzu-zeigen.

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2

muss die Standsicherheit des Gebäudesoder der Gebäude, an die das zu beseiti-gende Gebäude angebaut ist, von einemqualifizierten Tragwerksplaner bestätigtsein.

Bei anderen nicht freistehenden Gebäu-den muss die Standsicherheit durcheinen Prüfsachverständigen bescheinigtsein. Dies gilt entsprechend, wenn dieBeseitigung eines Gebäudes sich auf an-dere Weise auf die Standsicherheit an-derer Gebäude auswirken kann.

Diese Nachweise sind nicht erforderlichsoweit an verfahrensfreie Gebäude ange-baut ist.

Mit dem Abbruch darf erst begonnenwerden, wenn die Baubeginnsanzeigeder Bauaufsichtsbehörde vorliegt.

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Ausgabe 12/2007 23

3. Das Baugenehmigungsverfahren(Art. 60)

Das Baugenehmigungsverfahren ist aufSonderbauten beschränkt.

Auch dieses Prüfprogramm wird noch-mals gestrafft, so dass das Bau-genehmigungsverfahren im Kern einbaurechtliches Genehmigungsverfahrenwird.

sung einer solchen Abweichung.

Die Prüfung erstreckt sich auf die bau-planungsrechtliche Zulässigkeit und aufsolche öffentlich-rechtliche Anforderun-gen, für die es an sich ein eigenständi-ges Genehmigungsverfahren gibt, dasaber wegen der Baugenehmigungs-pflicht entfällt oder in der Baugenehmi-gung aufgeht.

Die Änderungen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und im Bau-genehmigungsverfahren betreffen vor allem die Prüfung der bautechnischenAnforderungen (Standsicherheit, Brandschutz, Schall-, Wärme- und Erschüt-terungsschutz) und der zu erbringenden Nachweise.

Die bautechnischen Nachweise sindweiterhin für alle Bauvorhaben zu erstel-len, die nach Artikel 57 nicht verfah-rensfrei sind. Bei schwierigeren verfahrensfreien Bau-vorhaben kann allerdings z. B. die Er-stellung einer statischen Berechnungerforderlich sein.

Standsicherheitsnachweise

Bei einfacheren Bauvorhaben beste-hen nur Anforderungen an den Erstellerdes Standsicherheitsnachweises (Trag-werksplaner bzw. Meister mit Zusatz-qualifikationsprüfung). Der Standsicherheitsnachweis wird beiWohngebäuden der Gebäudeklassen 1und 2 nicht geprüft.

Bei schwierigeren Bauvorhaben derGebäudeklassen 1 – 3, die in der Bau-vorlagen-Verordnung bestimmt werdenund bei Gebäuden der Gebäudeklassen4 und 5 genügt für die Erstellung desStandsicherheitsnachweises die Bau-vorlageberechtigung für das jeweiligeVorhaben, jedoch wird der Standsicher-heitsnachweis stets geprüft und zwar:

– bei Sonderbautendurch die Bauaufsichtsbehördeselbst oder einen von ihr beauftrag-ten Prüfingenieur oder ein Prüfamt,

– im Übrigen durch einen vom Bauherrn beauftrag-ten Prüfsachverständigen, der nichthoheitlich, sondern privatrechtlich fürden Bauherrn tätig wird.

In einem mittleren Bereich prüft undentscheidet der Tragwerksplaner an-

hand eines Kriterienkatalogs, ob dasBauvorhaben statisch-konstruktiv soeinfach ist, dass eine Prüfung desStandsicherheitsnachweises entbehr-lich ist oder ob es doch solche Schwie-rigkeiten aufweist, dass es einer Prü-fung des Standsicherheitsnachweisesbedarf.

Brandschutznachweis

Für die Erstellung des Nachweises isterforderlich:– für Bauvorhaben bis einschließlich

Gebäudeklasse 3 die Bauvorlagebe-rechtigung für das jeweilige Bauvor-haben,

– für die Gebäudeklasse 4 (ausgenom-men Sonderbauten sowie Mittel- undGroßgaragen) ein Kenntnisnachweismit Listeneintrag oder die Einstufungals Prüfsachverständiger für Brand-schutz .

Bis einschließlich der Gebäudeklasse 4werden die Nachweise aber nicht ge-prüft.

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5,Sonderbauten, Mittel- und Großgara-gen genügt für die Erstellung des Nach-weises wieder die Bauvorlageberechti-gung für das jeweilige Bauvorhaben. Der Nachweis wird aber stets geprüft,wobei der Bauherr grundsätzlich wählenkann, ob er einen Prüfsachverständigenfür Brandschutz (bisheriger verantwort-licher Sachverständiger für vorbeugen-den Brandschutz) beauftragt oder dieBauaufsichtsbehörde prüfen lässt.

Sonstige bautechnische Nachweise (Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz)

Für die Erstellung dieser bautechni-schen Nachweise reicht nach der Baye-rischen Bauordnung stets die Bauvor-lageberechtigung für das jeweiligeBauvorhaben aus. Die Nachweise wer-den im Genehmigungsverfahren nichtgeprüft.

Geprüft werden jetzt nur noch 1. die bauplanungsrechtliche Zulässig-

keit nach den §§ 29 bis 38 BauGB(wie beim vereinfachten Baugeneh-migungsverfahren),

2. das Bauordnungsrecht

3. das „aufgedrängte“ sonstige öffent-liche Recht.

BayBO – Bautechnische Nachweise und ihre Prüfung (Art. 62)

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T e c h n i k

24 Ausgabe 12/2007

Die Liste „NB“ kann beimUntersuchungs- und Beratungs-

institut für Wand- und Bodenbeläge Säurefliesner-Vereinigung e.V.,

Im Langen Felde 4, 30938 Burgwedel, bezogen werden.

(Die Bezugskosten betragen: Euro 18,40 zzgl. MwSt. u. Versand).

Auszüge aus der Liste der geprüften Belagsstoffe:

Keramik, Naturwerkstein, Betonwerkstein

und elastische Beläge können auch bei uns

per E-Mail angefordert [email protected].

In die Liste „NB“ sind Bodenbelagsstof-fe aus Keramik, Naturwerkstein, Beton-werkstein, Stahl, Gummi, beschichteteWerkstoffe, Kunststoffe, Glas und Holzeinbezogen.

Die Aufstellung der Liste ist getrenntnach Materialgruppen und in alphabe-tischer Reihenfolge der Hersteller vor-genommen.

Die Untersuchung und Beurteilung der rutschhemmenden Eigenschaftender Bodenbelastungsmaterialien erfolgt auf Basis der DIN 51 097 „Prüfen vonBodenbelägen; Bestimmung der rutsch-hemmenden Eigenschaften; nassbelas-tete Barfußbereiche; Begehungsverfah-ren; Schiefe Ebene“. Die Rutschgefahrist in die Bewertungsgruppen A, B oderC unterteilt.

BayBO – Verfahren und ZuständigkeitGrundsätzliche Zuständigkeit der Gemeinden (Art. 64)Der Bauantrag ist wie bisher bei der Ge-meinde einzureichen, die ihn (wenn sienicht selbst untere Bauaufsichtsbehör-de ist) mit ihrer Stellungnahme unver-züglich der unteren Bauaufsichtsbe-hörde (dem Landratsamt) vorlegt. AlleGemeinden entscheiden aber jetztselbst über die beantragte Zulassungvon Abweichungen von örtlichen Bau-vorschriften sowie über Ausnahmenund Befreiungen nach Bauplanungs-recht bei verfahrensfreien Bauvorha-ben.

Anforderungen an den Bauantrag(Art. 65)Da im vereinfachten Baugenehmigungs-verfahren nur beantragte Abweichun-gen geprüft werden, muss der Bauherrjetzt im Bauantrag deutlich machen,welche Vorschriften er nicht einhaltenkann oder will und die Zulassung einerAbweichung ausdrücklich beantragen.Das gilt auch für Ausnahmen und Be-freiungen nach Bauplanungsrecht. Neuvorgeschrieben ist auch, dass der Bau-herr begründen muss, weshalb er vonbestimmten Vorschriften abweichenwill; das soll der Bauaufsichtsbehördeeine gerechte Würdigung der für die Zu-lassung der Abweichung sprechendenGründe des Bauherrn erleichtern.

Ist der Bauantrag unvollständig odersonst mangelhaft, fordert die Bauauf-sichtsbehörde den Bauherrn auf, dieMängel zu beheben und setzt ihm dafüreine angemessene Frist. Wird die Frist

nicht eingehalten, gilt der Bauantrag alszurückgenommen und der Bauherrträgt die Kosten des bisher durchge-führten Baugenehmigungsverfahrens.

Beteiligung von Fachbehörden (Art. 65)Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bau-antrag nur die Stellen, deren Beteiligungoder Anhörung durch Rechtsvorschriftvorgeschrieben ist oder ohne derenStellungnahme die Genehmigungs-fähigkeit des Bauantrags nicht beurteiltwerden kann. Damit ist vor allem klar-gestellt, dass die Bauaufsichtsbehördeeine Fachbehörde dann nicht zu beteili-gen braucht, wenn sie selbst über dieerforderliche Sachkunde verfügt.

Neu wird dem Bauherrn ermöglicht,selbst die betroffenen Fachbehörden zubeteiligen und sein Bauvorhaben mit ih-nen abzustimmen. Hat die jeweiligeStelle dem Bauvorhaben vor Einrei-chung des Bauantrags bei der Gemein-de zugestimmt, entfällt deren Betei-ligung durch die Bauaufsichtsbe-hörde.

Voraussetzung für den Baubeginn(Art. 68)Mit dem Bau darf der Bauherr erst be-ginnen nachdem– die Baugenehmigung vorliegt, – er den Baubeginn der Bauaufsichts-

behörde angezeigt hat und diese An-zeige der Bauaufsichtsbehörde vor-liegt.

Spätestens mit der Baubeginnsanzeigemuss der Bauherr der Bauaufsichtsbe-hörde auch ggf. erforderliche Bescheini-gungen von Prüfsachverständigen vor-gelegt haben.

Zuständigkeit für dieBauüberwachung (Art. 77)Die Bauüberwachung richtet sich künf-tig nach dem Prinzip: Wer prüft, über-wacht.

Entfallen ist die Rohbaufertigstel-lungsanzeige. Spätestens mit der An-zeige der beabsichtigten Nutzungsauf-nahme sind der Bauaufsichtsbehördedie ggf. erforderlichen Bescheinigungenvon Prüfsachverständigen über die ord-nungsgemäße Bauausführung hinsicht-lich der Standsicherheit und des Brand-schutzes vorzulegen.

Rutschhemmende Bodenbeläge innassbelasteten Barfußbereichen Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen müssen den „Anforderungenan Bodenbeläge im Barfußbereich“ und den Arbeitsrichtlinien des Kurato-riums „Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen“entsprechen. Diese sind als 30. Ausgabe im Juli 2007 neu erschienen.

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T e c h n i k

Ausgabe 12/2007 25

Fußböden, Decken und Unterdecken,Treppen sowie Sanitär-, Heizungs-, Lüf-tungs- und Elektrotechnik.

Die Darstellung der Schadensfälle er-folgt jeweils mit Zeichnung oder Fotosowie einer ausführlichen Beschreibungergänzt mit Hinweisen auf Planungs-oder Ausführungsfehler, zur Sanierungsowie zu den geltenden Normen undTechnische Regelwerke. Jeder Scha-densfall folgt dabei einem einheitlichenSchema: Ursache, Sanierung, Vermei-

dung. Da Bauschäden häufig auch bau-physikalisch begründet sind, rundet einKapitel zum Wärme-, Feucht-, Schall-und Brandschutz den Schadenskatalogab. Eine kompakte Einführung erläutertdie rechtlichen Hintergründe von Män-geln und Schäden am Bau.

Bezugsquelle:Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KGStolberger Straße 8450993 Köln Telefon 0221 /5497-120Telefax 0221 /5497-130(Von Dr.-Ing. Dieter Scholz,3. Auflage 2007, 17x24 cm, 49,00 Euro,ISBN 978-3-481-02352-2)

Typische Baufehler – Fachbuch Mängel und Schäden an Gebäuden beschäftigen Sachverständige undGerichte und verursachen hohe Sanierungskosten. Das Fachbuch hilft beimErkennen von Schwachstellen und gibt Planern, Bauunternehmen, Sachver-ständigen sowie Bauherren Hinweise für die fachgerechte Planung und Aus-führung, um Bauschäden von vornherein auszuschließen.

Die 3. Auflage ist komplett überarbeitetund enthält neue Schadensbilder. Dembesonders schadensanfälligen Bauenim Bestand ist erstmals ein eigenes Ka-pitel mit 36 typischen Schadensfällengewidmet. Die insgesamt über 180Schadensbilder sind nach folgendenSchadensbereichen gegliedert:

Baugrund, Gründung, Keller, Außenan-lagen, Außenwände und Fassaden, Bal-kone, Wintergärten, Dächer, Innenwän-de, Trennwände, Türen, Estriche und

Teil A erklärt die technischen und recht-lichen Grundlagen. Der Autor Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche zeigt, welche Qua-litäten und Grenzwerte vorgeschriebensind und wie sich besondere Qualitätenvereinbaren lassen. Praktische Hinweisezur eindeutigen Leistungsbeschreibungerleichtern die Ausschreibung und Ver-gabe.

Der Katalog im Teil B stellt die unter-schiedlichen Oberflächen und Baustoffein den Mittelpunkt und zeigt typische

Mängel und Schäden anhand von zahl-reichen Beispielen. Wertvolle Hinweisezur Planung, Ausführung und Bauüber-wachung helfen Architekten, Bauleiternund Ausführenden, diese in der Praxiszu vermeiden.

Bezugsquelle:Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KGStolberger Straße 8450993 Köln Telefon 0221 /5497-120Telefax 0221 /5497-130(2007. 17 x 24 cm, gebunden, 256 Seiten mit 177 farbigen Abbildungen und 30 Tabellen, 59,00 Euro, ISBN 978-3-481-02306-5)

Mängel an Gebäude- und Bauteiloberflächen – FachbuchAn die Oberflächen der Gebäudehülle im Innen- und Außenbereich werden im-mer höhere Anforderungen gestellt. Optische Mängel, merkantiler Minderwertund hinnehmbare Abweichungen sind die Schlagworte bei der Abnahme. DieAnsprüche der Bauherren, die Vorgaben der Normen und Regelwerke und dastechnisch Machbare stehen sich dabei häufig entgegen.

Hier bietet das Buch „Mängel an Ge-bäude- und Bauteiloberflächen“ prakti-sche Hilfestellung. Die Neuerscheinungzeigt, wie sich die häufigsten Mängel anGebäude- und Bauteiloberflächen ver-meiden und hohe Ausführungsqualitä-ten erreichen lassen. Das Buch fasst diegelten Anforderungen und Toleranz-werte zusammen und erläutert die Be-wertung optischer Mängel. Checklistenhelfen bei der richtigen Planung, Aus-schreibung, Bauüberwachung und Ab-nahme.

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B e r u f s b i l d u n g

26 Ausgabe 12/2007

bot im Bereich „Studium“ zu erkunden.Zusätzlich werden für viele Studien-angebote Informationen des Akkredi-tierungsrats sowie Links zum CHE-Hochschulranking angeboten. Adresse: www.hochschulkompass.de

Sie sind auf der Suche nach Bachelor-/Masterstudienangeboten in Bayern?

Dann ist „Bachelor und Master: neueAbschlüsse – bessere Chancen“ fürSie die richtige Quelle. Auf diesem Inter-netangebot des Bayerischen Staatsmi-nisteriums für Wissenschaft, Forschungund Kunst, das u. a. von der vbw unter-stützt wird, können Sie jeden BA/MA-Studiengang in Bayern recherchieren.Sie erhalten Informationen zu Studien-dauer, Eignungsfeststellung sowie Kon-taktdaten. Ein Link führt direkt zurHomepage der jeweiligen Hochschule. Adresse: www.ba-ma.bayern.de

Recherche nach Bachelor- /Master-Studiengängen im InternetSie können jeden Studiengang an allen deutschen Hochschulen beimHochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) recherchieren.Sie finden hier umfangreiche Informationen über deutsche Hochschulen,deren Studienangebot, Ansprechpartner vor Ort und internationale Koopera-tionen. Die Daten werden von den Hochschulen selbst gepflegt.

Im Bereich „Hochschulen“ haben Siedie Möglichkeit, mit Hilfe unterschied-licher Suchparameter für jede Hoch-schule Auskünfte über die Hausan-schrift, die wichtigsten Ansprechpartnerund die angebotenen Studiengängeabzufragen. Mehrere Suchmodi helfenIhnen dabei, das mit über 10.000 Ein-trägen sehr umfangreiche Studienange-

Fabian Schleyer 3. LandessiegerFichtenbuschstraße 597532 Hoppachshof

Ausbildungsbetrieb: Adam Tasch GmbH & Co. KGNiederwerrner Straße 1997421 SchweinfurtHandwerkammer: Unterfranken

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

Sven Ritthammer 1. LandessiegerZur Reuthschaft 1591126 Rednitzhembach

Ausbildungsbetrieb: Ritthammer Klaus Zur Reuthschaft 1591126 RednitzhembachHandwerkskammer: Mittelfranken

Christian Kopp 2. LandessiegerAm Tannerbichl 2 A94261 Kirchdorf i.W.

Ausbildungsbetrieb: Btp Fliesenbau GmbH Langbruck 1694253 Bischofsmais Handwerkskammer: Niederbayern-Oberpfalz

Maurer

Cornel Wechs 1. LandessiegerIm Schlauchen 1887541 Hinterstein

Ausbildungsbetrieb:Kennerknecht GmbHAngergasse 1787541 VorderhindelangHandwerkskammer: Schwaben

Sebastian Schneider 2. LandessiegerLange Straße 1492364 Pirkach

Ausbildungsbetrieb:Weidinger GmbH & Co.Baugeschäft KGPirkacher Weg 392364 Deining Handwerkskammer: Niederbayern-Oberpfalz

Daniel Jusiak 3. LandessiegerPhillipernstraße 391583 Schillingsfürst

Ausbildungsbetrieb: Sindel GmbH & Co. Bau-KGHauptstraße 691601 Dombühl Handwerkskammer: Mittelfranken

Sieger des Praktischen Leistungswettbewerbs in den Bauberufen auf Landesebene 2007 In den von den bayerischen Bauinnungen betreuten Berufen haben beim Prak-tischen Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks nachfolgend ge-nannte Gesellen einen Landessiegertitel erreicht. Organisator des diesjährigenLandeswettbewerbes war die HWK für Schwaben, Augsburg. Die Abschluss-feier mit den Ehrungen fand in einer gelungenen Feier am 26.10.2007 inKempten statt.

Wir danken den Teilnehmern und denAusbildungsbetrieben für ihr besonde-res Engagement bei der Ausbildung undbeim Wettbewerb. Den Siegern gratulieren wir herzlich undwünschen in ihrem beruflichen Werde-gang viel Erfolg.

Beton- und Stahlbetonbauer

Andre Boxberger 1. Landessieger Ellinger Straße 1991785 Pleinfeld

Ausbildungsbetrieb:Hans Hirschmann KGBauunternehmung GmbH & Co. Kästleinsmühlenstraße 1691757 Treuchtlingen Handwerkskammer: Mittelfranken

Roland Lehner 2. LandessiegerBraunshof 292369 Sengenthal

Ausbildungsbetrieb: Klebl GmbHHoch- und Tiefbau GmbHGößweinstraße 292318 Neumarkt Handswerkskammer:Niederbayern-Oberpfalz

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B e r u f s b i l d u n g

Ausgabe 12/2007 27

Stuckateur

Dominik Körber 1. LandessiegerKappel 3991355 Hiltpoltstein

Ausbildungsbetrieb:Hofmann, Körber & Co. GmbHGeschwand Nr. 17491286 Obertrubach Handwerkskammer: Oberfranken

Veit Neumeister 2. LandessiegerErlanger Straße 191448 Emskirchen

Ausbildungsbetrieb:Roderus Maler- u. Stuckateur-meisterbetrieb GmbH Bahnhofswald 19, 91448 Emskirchen Handwerkskammer: Mittelfranken

Benjamin Müller 3. LandessiegerKohlstattstraße 16 b86420 Diedorf

Ausbildungsbetrieb: Jakob Schnitzer & Sohn GmbHZirbelstraße 6186154 AugsburgHandwerkskammer: Schwaben

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

Felix Hartmann 1. LandessiegerBockholdstraße 8 d85051 Ingolstadt

Ausbildungsbetrieb:Löntz GmbHJahnstraße 1385095 DenkendorfHandwerkskammer: München und Oberbayern

Andreas Borghardt 2. LandessiegerSchönhengstgaustraße 696148 Baunach

Ausbildungsbetrieb: Stefan StarkLindenalle 74, 96129 Strullendorf Handwerkskammer: Oberfranken

Marcus Werner 3. LandessiegerFalltorstraße 1897616 Bad Neustadt

Ausbildungsbetrieb:Herbert MartinGartenstraße 25, 97616 Bad NeustadtHandwerkskammer: Unterfranken

Straßenbauer

Patrick Powers 1. LandessiegerRhönstraße 1397772 Wildflecken-OberbachAusbildungsbetrieb: Georg Väth GmbH & Co. KGBergstraße 4697772 Wildflecken Handwerkskammer: Unterfranken

Florian Drechsler 2. LandessiegerOrtsstraße 590522 Oberasbach

Ausbildungsbetrieb:Pflasterbetrieb Drechsler GmbH Ortsstraße 790522 OberasbachHandwerkskammer: Mittelfranken

Andreas Niebler 3. LandessiegerIllerstraße 3486165 Augsburg

Ausbildungsbetrieb: Jakob Gärtner GmbHAfrastraße 4486316 FriedbergHandwerkskammer: Schwaben

Die Teilnehmer aus Bayern konnten die-ses Jahr leider keinen Siegertitel errin-gen.

Ergebnisse des 56. Bundesleistungswettbewerbs in den bauhandwerklichen Berufen In den bauhandwerklichen Berufen wurde im Rahmen des Leistungswett-bewerbs des Deutschen Handwerks „PLW – Profis leisten was“ der 56. Bun-desleistungswettbewerb 2007 in der Zeit vom 10. bis 12. November 2007 imAusbildungszentrum AGV Bau Saar in Saarbrücken durchgeführt.

HöchsteAusbildungs-quotenKleine und mittlere Betriebe sind nichtnur aufgrund ihrer Anzahl und als Ar-beitgeber das Rückgrat der deutschenWirtschaft. Auch bei der Ausbildungjunger Nachwuchskräfte ist ihr Beitragspitze. Sie glänzen mit den höchstenAusbildungsquoten.

Auf 1.000 Beschäftigte in Betrieben mitmaximal neun Beschäftigten kommen82 Auszubildende und in Betrieben mitzehn bis 49 Beschäftigten 71.

Der Durchschnitt liegt dem letzten Be-rufsbildungsbericht zufolge bei 65.

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B e r u f s b i l d u n g

28 Ausgabe 12/2007

Berufserfahrung anerkennt. Eine zentra-le Grundlage bildet das Qualifikations-schema.

Das Regelwerk stufe das deutscheBerufsbildungssystem und seine Ab-schlüsse zu niedrig ein und könne damitzu Wettbewerbsnachteilen gegenüberausländischer Konkurrenz führen, laute-te die Kritik der deutschen Wirtschafts-kammern. Denn mit Ausnahme der Ge-

sundheitsberufe fanden sich in den An-hängen zur Richtlinie alle Handwerksbe-rufe der Anlage A zur Handwerksord-nung nur auf der zweitniedrigsten Stufe.Damit wären deutsche Meister nach ih-rer mehrjährigen Ausbildung mit Gesel-len und Erwerbstätigen aus ande-ren EU-Staaten gleichgesetzt worden,die oft nur eine geringe Qualifikation haben.

Wesentliche Kriterien für die Einstufung:

• Stufe 1 – Befähigungsnachweis• Stufe 2 – Prüfungszeugnis

Berufsausbildung, Sekundarstufe

• Stufe 3 – Diplom kurzerAusbildungsgang

• Stufe 4 – Diplom langerAusbildungsgang

• Stufe 5 – Hochschuldiplom

Meisterabschlüsse eineBerufsqualifikations-Stufe nach oben Lange hat das deutsche Handwerk für die Höherstufung der Meisterabschlüs-se in der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gekämpft.Jetzt wird es voraussichtlich Ende dieses Jahres soweit sein. Dann sollen alledeutschen, österreichischen und luxemburgischen Meisterabschlüsse auf derdritten Stufe des fünfstufigen Qualifikationsschemas zur Unterscheidung vonBerufsabschlüssen stehen. Das EU-Parlament hat dieser Veränderung schonzugestimmt.

Hintergrund des Streits zwischenDeutschland und einigen EU-Partner-ländern war die im September 2005 vonden EU-Regierungen und dem Europa-parlament beschlossene EU-Richtliniezur gegenseitigen Anerkennung von Be-rufsqualifikationen, die bis Ende No-vember in Kraft tritt. Gegenstand derRichtlinie sind Vorschriften, nach denenein EU-Land die in einem anderen EU-Land erworbenen Qualifikationen und

Hochschulen Regensburg undDeggendorf mit neuer Ausbildung:Master-Studiengang (M.Eng.) „Bauen im Bestand“Ab dem Sommersemester 2008 erweitert die Hochschule Regensburg in Ko-operation mit der Hochschule Deggendorf ihr Fortbildungsangebot. Mit demMaster-Studiengang „Bauen im Bestand“ wird einer Entwicklung in derBauwirtschaft Rechnung getragen, die Fachleute schon seit vielen Jahrenbekannt ist: die kontinuierliche Verlagerung der Bautätigkeit vom Neubau hinzur Bestandserhaltung, Instandsetzung und Ertüchtigung von Gebäuden, derVerkehrsinfrastruktur und der öffentlichen Ver- und Entsorgung.

Probezeit nutzenAuch wenn im Vorfeld eines Berufsaus-bildungsverhältnisses beide Vertrags-partner sorgfältig geprüft haben, ob ihreEntscheidung richtig ist, kann es wäh-rend der Ausbildung zu allerlei Überra-schungen und Komplikationen kom-men.

Vor allem Betriebe sollten deshalb dieProbezeit nutzen, um möglichst alleZweifel an neuen Azubis auszuräumen.Nachher muss für eine Kündigung einwichtiger Grund vorliegen, währendAuszubildende jederzeit mit vierwöchi-ger Kündigungsfrist abbrechen können.

Während in der Praxis die Unternehmenauf diese Entwicklung bereits reagieren,war bislang die Möglichkeit, in den spe-ziellen und komplexen Fragestellungendes Bauens im Bestand eine fundiertetechnische Ausbildung zu erhalten, ge-ring. Diese Lücke wird nun geschlossen. An wen richtet sich die Ausbildung? DerStudiengang spricht Bauingenieureoder Personen mit vergleichbarem Ab-schluss an, die bereits auf diesem Sek-tor tätig sind oder werden wollen unddurch eine Fortbildung ihr Wissen er-weitern und vertiefen oder Wissens-lücken schließen möchten. Ziel des

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F a c h g r u p p e n

B e r u f s b i l d u n g

Ausgabe 12/2007 29

Die Fachbetriebe hinterlegen Ihr indivi-duelles Such- und Leistungsprofil imSystem und werden daraufhin automa-tisch und zuverlässig über alle interes-santen Bauvorhaben auf dem Laufen-den gehalten. Besonders zeitsparend istauch das Online-Anfordern von Aus-schreibungsunterlagen. Wenige Klicksgenügen und greenprofi übernimmt alleweiteren Arbeitsschritte für seine Kun-den, wie beispielsweise die Schecker-stellung und den notwendigen Schrift-verkehr. Rund 40.000 mal jährlichnehmen greenprofi-Kunden diesenDienst derzeit in Anspruch. Auch dieweiteren Online-Angebote sind prak-tisch. So beispielsweise die bundeswei-te Erdbörse zum Handeln von Erdaus-

hub, Mutterboden und Schüttgütern, dieSubunternehmer- und JobBörse oderauch die frei zugängliche Branchen-suchmaschine auf www.greenprofi.de,die monatlich rund 12.000 Recherchezu-griffe von Interessenten zu den geliste-ten Fachbetrieben weiterleitet.

Weitere Informationen, Referenzen oder einen kostenlosen Vorstellungstermin erhalten Sie unter:[email protected] GmbHHohes Gestade 16D-72622 NürtingenTelefon 07022 /7380-20 oder Telefax 07022 /7380-99Vertrieb Süd:Herr Erich KroschMobil 0176 / 640 108 10

Rahmenvertrag mit Ausschreibungsfachportal greenprofiDer Landesverband Bayerischer Bauinnungen hat mit der Firma greenprofiGmbH Nürtingen, einem Ausschreibungsfachportal speziell für den Straßen-und Tiefbau und den Garten- und Landschaftsbau, einen Rahmenvertragabgeschlossen. Verbandsmitglieder erhalten ab sofort 10 % Rabatt auf aus-gewählte Dienstleistungen.

Das Nürtinger Fachportal unterhält nacheigenen Angaben den führenden Aus-schreibungsdienst speziell für denLandschafts-, Straßen-, Tief- und Ka-nalbau im Internet. Über 2.000 Fachbe-triebe nutzen www.greenprofi.de heuteregelmäßig zur Auftragsakquise und zurGewinnung eines Marktüberblicks. 20greenprofi-Mitarbeiter aktualisieren täg-lich bis zu 6.000 Bauvorhaben und re-cherchieren hierfür in über 700 Quellen.Seit Markeintritt der Plattform vor sie-ben Jahren wurden zwischenzeitlich300.000 Bekanntmachungen veröffent-licht.

Vorteile für Fachbetriebe des Straßen- und Tiefbaus:

und Brandschutz)• Baurecht und Denkmalpflege• Projektsteuerung und

Baumanagement

Der Abschluss befähigt darüber hinauszum Eintritt in den höheren Dienst undzur Promotion. Das Studium kann in 3 Semestern alsVollzeit- oder in 5 Semester als Teilzeit-studium absolviert werden. Für eine be-rufsbegleitende Teilnahme werden diemeisten Veranstaltungen zu Blöcken zu-sammengefasst.

Zugangsvoraussetzung sind ein abge-schlossenes Studium des Bauingenie-urwesens als Dipl.-Ing. (TU) bzw. (FH)des Diplom- oder Bachelor-Studiengan-ges mit in der Regel 210 ECTS und derNote „gut“ (2,5) oder besser sowie aus-reichende ingenieurpraktische Kennt-nisse. Die Anrechnung von bis zu 30ECTS eines 8-semestrigen Diplomstu-diengang ist möglich.

Interessenten wenden sich an die Hochschule RegensburgFakultät BauingenieurwesenTelefon 0941 /943-1200 [email protected] (Schwerpunkt Bauen im Bestand) oder an die Hochschule Deggendorf (weiterer Schwerpunkt Project und Construction Management) www.fh-deggendorf.de

Master-Studienganges ist es, neuestewissenschaftliche und technische Me-thoden auf dem Gebiet der Bauerhal-tung, Instandsetzung und Verstärkungfür die praktischen täglichen Fragestel-lungen aufzubereiten. Darüber hinaus fördert der Studiengangzusammen mit der Hochschule Deg-gendorf einige im heutigen Berufslebenunabdingbare Kenntnisse im Umgangmit den „Soft-Skills“, wie Methoden desProjektmanagements, Verhandlungs-und Präsentationstechniken. Auch diefremdsprachliche Ausbildung wird ge-fördert.

Der Studienablauf enthält Schwerpunk-te, die der Studierende nach Interessewählen kann:

• Sicherheit, Dauerhaftigkeit und Life-Cycle

• Bauschäden und Monitoring • Umbau, Instandsetzung und

Ertüchtigung (inkl. Bauphysik

S t r a ß e n - u n d T i e f b a u

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Mit dem Meister in die Zukunft33 Meisterschüler aus drei Gewerken haben in der Bayerischen BauAkademieden Vorbereitungslehrgang in diesem Jahr abgeschlossen. Damit haben siesich einen Wunsch erfüllt: Endlich Meister werden!

Die Bayerische BauAkademie bildet inden Gewerken Fliesen und Platten,Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierungund Estrich und Belag seit Jahren er-folgreich Meister aus. Den jungen Men-schen, die von April bis September2007 an der Bayerischen BauAkademieden Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fach-theorie) der Meisterprüfung ablegten,eröffnen sich durch Ihre neue Qualifika-tion auch neue Chancen und Perspek-tiven. Denn die Ausbildung, so der all-gemeine Tenor der Teilnehmer, hat siedurchaus gefordert, aber auch geför-dert.

Einzigartiges Ausbildungsmodell

Der Vorbereitungskurs zur Meisterprü-fung wird in der Bayerischen BauAka-demie – und das ist bundesweit ohneBeispiel – in einzelnen Bausteinen ange-boten. Die Möglichkeit, zwischendurchim Unternehmen weiterzuarbeiten, si-chert nicht nur das finanzielle Stand-bein, sondern fördert die direkte Wis-sensumsetzung in der Praxis. In deneinzelnen Bausteinen wird nicht nur not-wendiges Fachwissen vermittelt, son-dern auch unabdingbare Voraussetzun-

Alle Veranstaltungen der Bayerischen BauAkademie

finden Sie im Internet unter

www.baybauakad.de

oder fordern Sie kostenloses

Informationsmaterial an unter

[email protected]

F a c h g r u p p e n

30 Ausgabe 12/2007

stein reinigen, schützen undpflegen“

– „Beläge auf Zementestrich –Fliesen und Platten aus Keramik,Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten und unbeheizten zement-gebundenen Fuß-bodenkonstruktionen“

– Toleranzen – Toleranzen im Hoch-bau nach DIN 18202

• Estrichdicken:Folgen falscher Estrichdickenanhand von Fallbeispielen

• Hinweisblatt zum CEM II-Zement

Neu: Fortbildung für Führungskräfte im Estrichlegerhandwerk Die Landesfachgruppe Estrich und Belag und die Bayerische BauAkademieveranstalten auch 2008 wieder ein Fortbildungsseminar für Führungskräftedes Estrichlegerhandwerks.

Seminarinhalt:

• Unfallverhütung auf der Baustelle:– Siloaufstellung– Estrichförderer– Absturzsicherungen

• Neue ZDB-Merkblätter und Folgerungen für den Estrichleger:– „Beläge auf Gussasphaltestrich –

Fliesen und Platten aus Keramik,Naturwerkstein und Betonwerk-stein auf Gussasphaltestrich (AS)“

– „Reinigen, Schützen, Pflegen –Fliesen und Platten aus Keramik,Naturwerkstein und Betonwerk-

Termin:Mittwoch, 27. Februar 2008von 9.30 Uhr bis ca. 16.15 Uhr

Kosten:Seminargebühr 135,00 2inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen.

Vorteil Innungsbetrieb:Für Mitgliedsbetriebe der Landes-fachgruppe Estrich und Belag ist dasSeminar kostenlos – die Fachgruppeübernimmt die Kosten!

Am besten gleich anmelden:

Bayerische BauAkademie Ansbacher Straße 20 D-91555 Feuchtwangen Telefon 09852 /9002-0 Telefax 09852 /9002-909 [email protected]

E s t r i c h u n d B e l a g

B a u A k a d e m i e A k t u e l l

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B a u A k a d e m i e A k t u e l l

Ausgabe 12/2007 31

gen für das Führen eines eigenen Be-triebs gelegt.

Der Kursaufbau

Insgesamt führen fünf bzw. sechs Bau-steine in etwa 10 Wochen zum„Meister“. Jeder Teil ist ein in sich abge-schlossener Vollzeit-Block mit anschlie-ßender Zeit für eine Betriebsphase. DieTeilnehmer können so am Meisterkursteilnehmen und trotzdem in Ihrem Berufweiter arbeiten. Das Eintauchen in denBetrieb festigt schnell das neu Gelernteund bildet so eine fundierte Grundlagefür die nächste Lernphase. Wissen wirdso im Zusammenhang mit dem All-tag vermittelt und damit noch praxis-näher.

Estrichleger

Fliesenleger

WKSB

Das sind die Vorteile unseres Meisterlehrgangs:

• Die Teilnehmer lernen in sechs einzelnen Vollzeit-Modulen, die Schritt fürSchritt aufeinander aufbauen.

• Die Teilnehmer können in den Modulpausen im Betrieb arbeiten und dannwieder Vollzeit am Meisterkurs teilnehmen.

• Die Teilnehmer profitieren von der kollegialen Atmosphäre unter den Teil-nehmern und den Dozenten.

• Die Teilnehmer wohnen ungestört in unseren sympathisch eingerichtetenGästehäusern.

• Die Teilnehmer werden sicher zur Meisterprüfung geführt.

Der Kunde steht im Mittelpunkt

Die einzelnen Bausteine bauen Schrittfür Schritt aufeinander auf. Was zu-nächst mit den Grundlagen beginnt,entwickelt sich schnell zu wirklichemMeister-Training mit anspruchsvollenfachlichen Inhalten und Management-themen. Die Messlatte – und das sehendie angehenden Unternehmer genauso– müsse die Anforderung der Kundensein, die eine kompetente und ausge-reifte Beratung und Problemlösung er-warten.

Die Freizeit

Sichtlich angetan waren die Lehrgangs-teilnehmer von der Ausstattung derBayerischen BauAkademie. Die Zimmerbieten einen angenehmen Rückzugsortzum Entspannen und Lernen, denn siesind modern eingerichtet und verfügenselbstverständlich über Bad/WC. In den

Gemeinschaftsräumen steht eine Tee-küche zur Verfügung und das nahezutäglich geöffnete Casino bietet nebenabwechslungsreicher Küche, Gesundesund Schmackhaftes zu All-you-can-eat-Konditionen. Für die Freizeitgestaltungstehen Sauna, Fußballplatz und sogarein Fitnessraum zur Verfügung. Und ab und zu gönnen sich die Meisterschü-ler auch einen abendlichen Besuch inder hauseigenen, gemütlichen Bier-stube.

Sicher zum Ziel

Besonders hervorgehoben wurde im-mer wieder die Betreuung durch die Do-zenten und Mitarbeiter. Für jeden Meis-terschüler stellt die Ausbildung eineInvestition in Zeit und Geld dar. Entspre-chend intensiv kümmern sich die Mitar-beiter um das Vorankommen der jungenFührungskräfte. Denn Ziel für alle Betei-ligten ist es, am Schluss erleichtert sa-gen zu können: „Endlich Meister!“

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T e r m i n e

32 Ausgabe 12/2007

B A U T E C H N I K

Betontechnologie

BB 85 Betonwaren und kleine Fertigteile (Pflastersteine, WetCast)

11.01. – 12.01.2008

BB 25 Vorbereitung auf die„Erweiterte betontechnolo-gische Ausbildung“

25.01. – 26.01.2008

BB 46 Bauwerksprüfung nach DIN 1076

11.02. – 15.02.2008

BB 01 Praktische Betontechnologie15.02. – 16.02.2008

BB 41 Erweiterte betontechnolo-gische Ausbildung (E-Schein)

18.02. – 14.03.2008

BB 82 Betontechnologie imFertigteilwerk

20.02. – 22.02.2008

BB 45 Schutz und Instandsetzungvon Betonbauteilen

25.02. – 29.02.2008

BB 21 Betonprüfer25.03. – 11.04.2008

Massivbau

BM 51 Fortbildung für Baustellenführungskräfteim Hochbau

07.01. – 09.01.2008

BM 51 Fortbildung für Baustellenführungskräfteim Hochbau

10.01. – 12.01.2008

BM 01 Grundlagen für Quereinsteiger im Hochbau

28.01. – 01.02.2008

BM 11 Bauvorarbeiter Hochbau14.01. – 25.01.2008

BM 21 Werkpolier Hochbau14.01. – 15.02.2008

BM 21 Werkpolier Hochbauverkürzt

28.01. – 15.02.2008

BM 31 Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teile III + IV

28.01. – 07.03.2008

BM 92 Sachkundelehrgang für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten

30.01. – 31.01.2008

BM 41 Zusatzqualifikation fürBauhandwerksmeister

04.02. – 15.02.2008und weiter 03.03. – 14.03.2008

BM 12 Bauvorarbeiter Fertigteil-Betonbau

11.02. – 22.02.2008

BM 61 Vermessung Hochbau11.02. – 13.02.2008

BM 10 Bauvorarbeiter Hochbau(modular) mit KMB-Prüfung

14.02. – 16.02.200828.02. – 01.03.200806.03. – 08.03.200827.03. – 29.03.2008

BM 49-1 Aufbaukurs zum Seminar „Sachverständigentexte“

20.02. – 21.02.2008

BM 69 Bessere Baustellen-ergebnisse erzielen

22.02. – 23.02.2008

BM 15 Herstellen von Abdichtungen aus KMB nach DIN 18195

28.02. – 01.03.2008

Bayerische BauAkademie, FeuchtwangenLehrgangs- und Seminarinhalte im Internet: www.baybauakad.de(Januar /Februar /März 2008)

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T e r m i n e

Ausgabe 12/2007 33

BM 53 Fugendichtung in Massivbauwerken

28.03. – 29.03.2008

BM 57 EnEV und Energieausweis

04.03. – 05.03.2008

Tiefbau

BT 11 Bauvorarbeiter Tiefbau07.01. – 18.01.2008

BT 21 Werkpolier Tiefbau07.01. – 08.02.2008

BT 51 Fortbildung für Baustellenführungskräfte Tiefbau

09.01. – 11.01.2008

BT 21 Werkpolier Tiefbauverkürzt

21.01. – 08.02.2008

BT 61 Vermessung I – Tiefbau

21.01. – 23.01.2008

BT 65 Vermessung II – Tiefbau

24.01. – 25.01.2008

BT 01 Grundlagen für Quereinsteigerim Tief- und Straßenbau

04.02. – 08.02.2008

BT 95 Verantwortlicher für Verkehrssicherung

14.02.2008

BT 91 Schwarzdeckenbau21.02. – 23.02.2008

BT 55 Neue Regelwerke für Verkehrswegebau„ 04.03.2008

BT 02 Praxisseminar für Anfänger im Tief- und Straßenbau

10.03. – 14.03.2008

BT 41 Zertifizierter Kanal-sanierungsberater

10.03. – 14.03.2008und weiter 31.03. – 04.04.2008und weiter 21.04. – 26.04.2008und weiter 26.05. – 31.05.2008

Estrich & Belag

BE 93 Die Gefahrstoffverordnung

12.02.2008

BE 51 Fortbildung für Führungskräfte im Estrichlegerhandwerk

27.02.2008

BE 11 Estrich-Kolonnenführer10.03. – 14.03.2008

BE 31 „Meister werden! im EstrichlegerhandwerkModul 1 31.03. – 11.04.2008Modul 2 28.04. – 17.05.2008Modul 3 02.06. – 13.06.2008Modul 4 30.06. – 11.07.2008Modul 5 28.07. – 08.08.2008

BE 64 Beheizte Fußbodenkon-struktionen – Schnittstellenoptimal koordinieren

11.03.2008

BE 63 Fußbodentechnik Frühjahrsseminar

12.03.2008

Fliesen und Platten

BF 51 Fortbildung für Führungskräfte imFliesenlegerhandwerk

15.02.2008

BF 61 Fortbildung für öbuv Sachverständige des Fliesen-,Estrich- und Stuckgewerbes

11.03.2008

BF 05 Fortbildung für Fliesenleger-Facharbeiter

14.03.2008

BF 31 „Meister werden! im FliesenlegerhandwerkModul 1 31.03. – 18.04.2008Modul 2 05.05. – 16.05.2008Modul 3 26.05. – 06.06.2008Modul 4 23.06. – 04.07.2008Modul 5 21.07. – 01.08.2008Modul 6 15.09. – 26.09.2008Praktische Prüfung

20.10. – 24.10.2008

Wärme-, Kälte-, Schallschutz

BW 52 Fasern/Stäube machen krank?!

15.02.2008

BW 51 Fortbildung für Führungskräfte im WKSB-Isoliererhandwerk

07.03. – 08.03.2008

Putz

BP 51 Fortbildung für Führungskräfte im Putz-, Stuck-,Trockenbauhandwerk 2008

28.02. – 29.02.2008

B A U M A S C H I N E N T E C H N I K

Hochbau

MH 51 Fortbildung für die „Befähigte Person“ –Turmdrehkrane

07.01. – 09.01.2008

MH 51 Fortbildung für die „Befähigte Person“ –Turmdrehkrane

14.01. – 16.01.2008

MH 05 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an Turmdrehkranen

07.01. – 11.01.2008

MH 11 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Anfänger

07.01. – 25.01.2008

MH 05 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung anTurmdrehkranen

14.01. – 18.01.2008

MH 21 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Fortgeschrittene I

14.01. – 25.01.2008

MH 97 Umgang mitdigitalen Kontrollgeräten

17.01.2008

MH 96 Digitaler Tachograph – Seminarfür Unternehmer

18.01.2008

MH 06 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an kleinen Erdbaumaschinen

21.01. – 25.01.2008

MH 22 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Fortgeschrittene II

21.01. – 25.01.2008

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T e r m i n e

34 Ausgabe 12/2007

MH 06 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an kleinen Erdbaumaschinen

03.03. – 07.03.2008

MH 95 LKW-Profitraining07.03.2008

MH 06 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an kleinenErdbaumaschinen

10.03. – 14.03.2008

MH 22 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Fortgeschrittene II

03.03. – 07.03.2008

MH 76 „Befähigte Person“ für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

11.03. – 12.03.2008

MH 92 Gefahrgutführerschein – ADR-Bescheinigung Erstausbildung – gültig 5 Jahre

13.03. – 15.03.2008

MH 71 Staplerführerschein17.03. – 18.03.2008

MH 77 „Befähigte Person“ für handgeführte Elektrowerkzeuge

17.03. – 18.03.2008

MH 72 „Befähigte Person“ fürFlurförderfahrzeuge

19.03. – 20.03.2008

MH 93 Gefahrgutführerschein – ADR-Bescheinigung Fortbildung

19.03. – 20.03.2008

MH 11 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Anfänger

25.03. – 11.04.2008

MH 12 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Anfänger (inkl. Mobilkran-führer)1 Modul 25.03. – 11.04.20082 Modul 14.04. – 18.04.2008

MH 32 „Befähigte Person“ für Portal- und Brückenkrane

25.03. – 27.03.2008

MH 05 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an Turmdrehkranen

31.03. – 04.04.2008

MH 14 Fachseminar fürAnschlagtechnik

23.01.2008

MH 93 Gefahrgutführerschein – ADR-Bescheinigung Fortbildung

25.01. – 26.01.2008

MH 24 Mobilkranführer für Anfänger

28.01. – 08.02.2008

MH 31 „Befähigte Person“ für Turmdrehkrane und Schnelleinsatzkrane

28.01. – 31.01.2008

MH 92 Gefahrgutführerschein – ADR-Bescheinigung Erstausbildung – gültig 5 Jahre

31.01. – 02.02.2008

MH 34 „Befähigte Person“ für Lastaufnahme und Anschlagmittel

01.02.2008

MH 91 Fachseminar zur Ladungssicherung

01.02.2008

MH 05 Überbetriebliche Ausbildung – Einweisung an Turmdrehkranen

04.02. – 08.02.200811.02. – 15.02.2008

MH 11 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Anfänger

18.02. – 07.03.2008

MH 21 Geprüfter Turmdrehkranführer für Fort-geschrittene I

25.02. – 07.03.2008

MH 96 Digitaler Tachograph – Seminar für Unternehmer

25.02.2008

MH 97 Umgang mit digitalen Kontrollgeräten

26.02.2008

MH 23 Geprüfter Turmdrehkranführer MODULAR für Fortgeschrittene II

28.02. – 01.03.2008und weiter 06.03. – 07.03.2008

MH 21 Geprüfter Turmdrehkranführerfür Fortgeschrittene I

31.03. – 11.04.2008

Tiefbau

MT 51 Fortbildung für die „Befähigte Person“ – Erdbaumaschinen

09.01. – 11.01.2008

MT 21 Bagger- und Laderführer für Fortgeschrittene

28.01. – 15.02.2008

MT 18 Graderführer für Anfänger04.02. – 15.02.2008

MT 19 Graderführer für Fortgeschrittene

11.02. – 15.02.2008

MT 15 Minibaggerführer11.02. – 15.02.2008

MT 92 Verdichtung im Asphaltbau23.02.2008

MT 31 „Befähigte Person“ für Erdbaumaschinen

25.02. – 28.02.2008

MT 25 Geprüfter Baumaschinen-führer Erd- und Tiefbau/Anfänger

03.03. – 05.05.2008

MT 02 Einweisung an kleinenErdbaumaschinenfür den GaLaBau

31.03. – 04.04.2008

MT 06 Bau- und maschinentech-nische Grundlagenfür den GaLaBau

31.03. – 04.04.2008

MT 15 Minibaggerführer31.03. – 04.04.2008

BETRIEBSFÜHRUNG UNDPERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG

SM 41 Fortbildung für Betriebsräte07.01. – 11.01.2008

SM 21 Mitarbeiterführung18.01. – 19.01.2008

SM 71 Intensivseminar:Kalkulation im Baubetrieb

21.01. – 22.01.2008

SM 73 Kalkulieren mit Plümecke23.01.2008

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T e r m i n e

Ausgabe 12/2007 35

Anmeldung und detaillierte Auskünfte Bayerische BauAkademie Ansbacher Straße 2091555 FeuchtwangenTelefon 09852 /9002-0Telefax 09852 /9002-909www.baybauakad.de [email protected]

Aus- und Fortbildungsstätten der Bauinnungen (Januar /Februar /März 2008)

ABZ der Bauinnung München

Vorarbeiter im Hochbau

14.01.08 – 25.01.08

Aufbaulehrgang zum Werkpolier im Hochbau

28.01.08 - 15.02.08

Aufbaulehrgang zum Geprüften Hochbau-Polier

18.02.08 - 04.04.08

Fortbildung zum Energieberaternach Bafa für Meister und Techniker der Fachrichtung Bautechnik Fachqualifikation in 200 Stunden bzw. 4 Einzelwochen

Block 1: 21.01.08 – 25.01.08

Service gewinnt – Umgang der Firmen(bau)leitungmit Bauherren und Auftraggebern

29.02.2008

Block 2: 11.02.08 – 15.02.08Block 3: 03.03.08 – 07.03.08Block 4: 31.03.08 – 04.04.08

Lehrgang zur Zusatzqualifikationfür Erstellung der bautechnischenNachweise in 2 Modulen.

Modul 1: 21.01. – 31.01.2008Modul 2: 11.02. – 23.02.2008

Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung I und IIFliesen-, Platten- und Mosaikleger

20.02.08 – 20.06.08

Toleranzen im Hoch- und Ausbau

01.02.2008

Anmeldung unddetaillierte Auskünfte:Berufsbildungsstätteder Bauinnung MünchenWestendstraße 17980686 MünchenTelefon 089 /570704-32Telefax 089 /[email protected]

SM 15 Fit im Büro – Tipps fürArbeits- und Büroorganisationim Alltag

29.01. – 30.01.2008

SM 11 Auf der Baustelle überzeugen– Verhandeln und Gewinnen!

08.02. – 09.02.2008

SM 14 Der erfolgreiche Kunden-kontakt auf der Baustelle

11.02. – 12.02.2008

SM 13 Zeitmanagement13.02. – 14.02.2008

SM 95 Bauen mit Innungs-QualitätIQ-Grundlagenseminar

22.02. – 23.02.2008

SM 22 Mitarbeiter auf der Baustelleeffizient führen 14.03.2008

B a u r e c h t

SR 53 Wie sieht ein erfolgreicherNachtrag aus?

06.03.2008

SR 56 Bauvortrag kompakt für Bauleiter 07.03.2008

E D V

EH 51 CAD-Zeichnen mit AutoCAD LT 2002 2D

für Anfänger25.01. – 26.01.2008

EA 11-1 Grundlagen EDV08.02. – 09.02.2008

EA 27 Grundlagen MS Access XP11.02. – 12.02.2008

u. weiter 15.02. – 16.02.2008

EA 13 MS Outlook XP20.02.2008

EA 23 Produkt-/Kundenpräsentationmit MS Power Point XP

19.02.2008

EA 32-1 Internet für Einsteiger21.02.2008

EA 14 Kompakt-Kurs Windows XP,Office XP und Internet

22.02. – 23.02.2008

EA 11-3 Pimp your PC 23.02.2008

EA 24 Verwalten von Projekten mit MS Projekt

25.02. – 26.02.2008

EA 21-1 Grundlagen MS Word XP für Handwerker 28.02.2008

EA 22-1 Grundlagen MS Excel XP für Handwerker 29.02.2008

EA 22-2 Excel XP – Controlling05.03.2008

EA 22-3 Excel XP – Visualisierung vonDatenmengen und Erstellenkomplexer Diagramme

06.03.2008

EA 21-2 Word XP für Sekretärinnen12.03.2008

EA 21-3 Word XP – Arbeiten mitgroßen Dokumenten

13.03.2008

EA 21-4 Word XP – Textverarbeitung nach DIN5008 14.03.2008

EA 11-3 Pimp your PC 21.03.2008

EA 34 Sicherheit im Internet, E-mail,Viren, Firewall, Spam etc.

29.03.2008

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T e r m i n e

36 Ausgabe 12/2007

Themen:Wärmeschutz: Nachweis nach EnEV für einEinfamilienhaus

Schallschutz: Nachweisverfahren nach DIN 4109 –Nachweisbeispiel Mehrfamilienhaus

Statik: Ermittlung der Schneelasten nach DIN 1055

Baurecht: Die Zulässigkeit von Bauvorhaben in-nerhalb der drei Planungsbereiche: Bebauungsplan (§ 30 BauBG), imZusammenhang bebauter Ortsteile (§ 35 BauBG) sowie im Außenbereich(§ 35 BauBG).

Anmeldung und detaillierte Auskünfte:Fachschule f.d. BauhandwerkLuitpoldstraße 15, 84034 LandshutTelefon 08 71 / 27 69 19-0Telefax 08 71 / 27 69 19-9(Kursgebühr: 180,00 Euro)

Aus- und Fortbildungsstätten sonstiger Organisationen Propstei JohannesbergFortbildung in Denkmalpflege u.Altbauerneuerung, Fulda

Restaurator im Maurerhandwerk

07.01. – 29.02.2008

Seminarorganisation:Vollzeit, 8 aufeinander folgendeWochenblöcke

Seminarzeiten:Montag 13.00 – 17.00 Uhr,Dienstag – Donnerstag08.00 – 17.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

Seminarinhalte:In Wochenblöcken werden die his-torischen Maurertechniken und dienotwendigen Sanierungs- und Restau-rierungstechniken erlernt und eingeübt.Dabei wird die Anwendung modernerTechnologien im Umgang mit his-torischer Bausubstanz abgewogen undbeurteilt. Die Seminarteilnehmer wer-den befähigt, die Aufgaben eines

Restaurators im Maurerhandwerk beider Sanierung eines Baudenkmalswahrzunehmen.

Anmeldung und detaillierte Auskünfte:Propstei Johannesberg gGmbH36041 Fulda Telefon 06 61 / 9 41 81 30Telefax 06 61 / 94 18 13 [email protected]

Baufachschule Niederbayern gGmbH,Landshut

Seminar zum Erhalt derBerechtigung für bautechnischeNachweise für staatlich anerkannte Techniker,Maurer- und Zimmerermeister

14. Januar 2008, (9.00 bis 16.15 Uhr)in den Räumen der Fachschule für Bauhandwerk, Luitpoldstraße 1584034 Landshut

ABZ der Bauinnung Augsburg

SIGE Koordinator „Spezielle Koordinatorenkenntnisse“

28.01. – 30.01.2008

Meisterkurs Maurer(Vorbereitungskurs zur Maurermeisterprüfung Teil I und II,Fachpraxis, Fachtheorie mit 2 Wintersemester1. Semester 07.01. – 28.03.2008Praxiskurs September 20082. Semester 03.11.2008 – 27.02.2009

Betonlehrgang (neue DIN 1045)Herstellen, Verarbeiten und Prüfen von Beton

16.01. – 17.01.200806.02. – 07.02.2008

Vorbereitung zum SIVV-Lehrgang mit Zulassungsprüfung

27.02. – 28.02.2008

Schützen, Instandsetzen, Verbindenund Verstärken von Betonteilen (SIVV)

21.01. – 01.02.200811.02. – 22.02.2008

03.03. – 14.03.2008Weiterbildung, Anpassungs-qualifikation für SIVV-Scheininhaber

06.02. – 07.02.200826.02. – 27.02.2008

Bauvorarbeiterim Hochbau mit KMB-Lehrgang

06.02. – 21.02.2008

Bauvorarbeiter im Tief- und Straßenbau

11.02. – 22.02.2008

KMB-Lehrgang, Herstellen von kunstoffmodifizierten Bitumendick-beschichtungen

11.02. – 12.02.2008

Weiterbildung nach ZqualVBau zur DIN 1045-1neu für Inhaber der Zusatzqualifikation, sowie Meister und Techniker im Baubereich

Anmeldung unddetaillierte Auskünfte:Ausbildungszentrum Bau der Elias Holl-InnungToblacher Straße 386165 AugsburgTelefon 0821 /720210Telefax 0821 /7202128 [email protected]

14.02. – 15.02.2008Verantwortlicher für Verkehrssicherung nach RSAan innerörtlichen Straßen und Landstraßen

25.02.2008

Asbestzement – Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-,Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzement nach TRGS 519

29.02. – 01.03.2008

SPCC Düsenführerschein

06.03. – 07.03.2008

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N a c h r i c h t e n

Ausgabe 12/2007 37

nicht durch schiere Losgrößen undandere Wettbewerbshemmnisse vonvornherein von diesem Zukunftsmarktausgeschlossen werden.“ lautete eineForderung des Baugewerbe-Präsiden-ten. Den sog. GU-Vergaben erteilte Loe-wenstein eine klare Absage. Eine Unter-suchung des Bundesrechnungshofeshabe nämlich ergeben, dass dadurchregelmäßig Mehrkosten zwischen 10und 20 Prozent entstünden. Darüberhinaus würde der Bieterkreis und damitder Wettbewerb eingeschränkt, waswiederum zu überhöhten Angebots-preisen führe.

Um den Einbrüchen im Wohnungsbauzu begegnen, forderte der ZDB-Präsi-dent ein ganzes Maßnahmenpaket:Dazu gehört für ihn die Einbeziehungdes Wohneigentums in die privateAltersvorsorge, die Einführung einesreduzierten Mehrwertsteuersatzes aufarbeitsintensive Bauleistungen sowiedie Nachjustierung des erfolgreichenSteuerbonus auf Handwerkerleistun-

ZDB-Präsident Loewenstein fordertFortsetzung der Reformpolitik Arbeitsmarktreformen, Bürokratieabbau, Wohnungsbau- und Steuerpolitikstanden im Mittelpunkt des vom Zentralverbands des Deutschen Bau-gewerbes ZDB veranstalteten Deutschen Baugewerbetages am 8. November2007 in Berlin.

Die Reformagenda sei noch keineswegsabgearbeitet. Die strukturelle Sanierungder öffentlichen Haushalte, die Senkungder Sozialversicherungsbeiträge und dieVerringerung der Steuer- und Abgaben-last stünden weiter auf der politischenTo-do-Liste, erklärte der Präsident desZentralverbandes des Deutschen Bau-gewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loe-wenstein, in seiner Rede vor mehrerenhundert Gästen des Deutschen Bauge-werbetages. Loewenstein forderte einekräftige Deregulierung des deutschenArbeitsrechts. Insbesondere die Vielzahlarbeits- und sozialrechtlicher Vorschrif-ten sowie unterschiedlichster Schwel-lenwerte lassen Unternehmen davorzurückschrecken, weitere Mitarbeitereinzustellen. Darüber hinaus müsse derarbeitsmarktpolitische Instrumenten-kasten entrümpelt werden. Dem zwei-ten und dritten Arbeitsmarkt erteilteLoewenstein eine klare Absage. Indemman die Zahl der Programme und För-dermöglichkeiten weiter ausdehne, ent-stünde kein neuer Arbeitsplatz.

Um eine signifikante Kostenentlastungder Bauunternehmen zu erreichen, for-derte Loewenstein, die Generalunter-nehmerhaftung abzuschaffen und dassog. Gleichstellungsgesetz zu revidie-ren. Weiterhin müsste die Fälligkeit derSozialversicherungsbeiträge wieder aufden 15. des Folgemonats zurückverlegtwerden. „Denn die Unternehmen be-zahlten die Zeche in Höhe von 186 Mio.Euro für diese Benachteiligung, ohnedass das Ziel, nämlich eine Stabili-sierung der Rentenbeiträge wirklich er-reicht worden wäre.“

Um die notwendigen öffentlichen Inves-titionen tätigen zu können, hat sich dieöffentlich-private Zusammenarbeit zu-nehmend mehr etabliert. Hier sieht dasdeutsche Baugewerbe ein lukrativesBetätigungsfeld für die mittelständi-schen Bauunternehmen mit ihrer hohenFlexibilität und ihren gut ausgebildetenMitarbeitern. Von entscheidender Be-deutung für die Akzeptanz von ÖPPwird aber sein, ob die öffentliche Handbereit ist, die Projekte in überschauba-ren, vertikalen Losen auszuschreiben.„Mittelständische Unternehmen dürfen

gen. Loewenstein rechnete vor, dass inFrankreich zwischen 1999 und 2001150.000 neue Arbeitsplätze in der Bau-wirtschaft entstanden seien, nachdemman dort die Mehrwertsteuer ent-sprechend reduziert habe. Auf Deutsch-land übertragen, würden bei 150.000neuen Arbeitsplätzen Mehreinnahmenvon 4,7 Mrd. Euro an Steuern und Sozi-albeiträgen entstehen. „Damit würdeauch weniger Geld in die Schatten-wirt-schaft fließen und die Schwarzarbeitwirkungsvoll bekämpft.“

Loewenstein beklagte, dass die Per-sonenunternehmen durch die Un-ternehmensteuerreform weit wenigerbegünstigt würden als die Kapitalgesell-schaften. „Wir fordern daher, nicht ent-nommene Gewinne von Personenunter-nehmen steuerlich zu begünstigen. Einenachhaltig wirkungsvolle Unterneh-menssteuerreform muss die Bildungvon zusätzlichem und erforderlichemEigenkapital bei mittelständischenUnternehmen stärken.“ Denn die Mehr-zahl der mittelständischen Bauunter-nehmen sind Personenunternehmen.Sie beschäftigen rund drei Viertel derMitarbeiter am Bau und bilden eben soviele Baulehrlinge aus.

Quelle: ZDB

Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein

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N a c h r i c h t e n

38 Ausgabe 12/2007

Messebeteiligungen des Freistaats Bayern an internationalen Baumessen 2008:

• CABSAT The 14th Middle East Int. Cable, Satellite, Broadcast & Communications Exhibition 04.03.2008 – 06.03.2008 Dubai – (Vereinigte Arabische Emirate)

• Construct Expo Antreprenor; International Ausstellung für das Bauwesen und Baumaterialien 05.03.2008 – 09.03.2008 – Bukarest (Rumänien)

• Bulgaria Building Week; Internationale Fachmesse für Bau und Innenausbau11.03.2008 – 15.03.2008 – Sofia (Bulgarien)

• CONSTRUMA; Internationale Fachausstellung die Bauindustrie 09.04.2008 – 13.04.2008 – Budapest (Ungarn)

• NAB; The World´s Largest Electronic Media Show 14.04.2008 – 17.04.2008 – Las Vegas (USA)

• INTERSTROYEXPO; International Construction Forum15.04.2008 – 19.04.2008 – St. Petersburg (Russland)

• Balttechnika; Internationale Industriefachmesse 20.05.2008 – 23.05.2008 – Vilnius (Litauen)

• SITP; Internationale Fachmesse für Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbau und Ausrüstung 00.11.2008 – 00.11.2008 – Algier (Algerien)

Bayerisches Messebeteiligungsprogramm 2008 Das bayerische Messebeteiligungsprogramm bietet kleinen und mittleren Unternehmen 2008 Präsenz auf 40 Messenweltweit.

Im laufenden Jahr nutzen mehr als 400bayerische Unternehmen die Möglich-keit, sich weltweit auf einer der zahlrei-chen Messeplätze in über 20 Ländernzu präsentieren. Für 60 Prozent aller Fir-men war es dabei die erste Teilnahmean der jeweiligen Messe im Ausland.

Die bayerische Staatsregierung unter-stützt mit dem Messebeteiligungspro-gramm aktiv den bayerischen Mittel-stand. Im kommenden Jahr werden derbayerischen Wirtschaft über 40 Messe-beteiligungen weltweit angeboten. Da-bei spielt das Interesse der bayerischenWirtschaft an den Mittel- und Osteuro-päischen Staaten, insbesondere an denneuen EU-Mitgliedern, weiterhin eineherausragende Rolle. Weitere Schwer-punkte bilden der asiatische und dernordamerikanische Markt.

Die Bayern International GmbH orga-nisiert im Auftrag des Bayerischen Wirt-schaftsministeriums das bayerischeMessebeteiligungsprogramm zusam-men mit den Organisationen der Wirt-schaft. Mit wechselnden Branchen- undLänderschwerpunkten richtet sich dasMessebeteiligungsprogramm laufendneu an den Bedürfnissen der bayeri-schen Unternehmen aus. Weitere Infor-mationen zum bayerischen Messebetei-ligungsprogramm können im Internetunter www.bayern-international.de ab-gerufen werden.

schaftssektoren unterschiedlich, insge-samt aber positiv sein und den modera-ten Wachstumspfad für das deutsche

Die seit Sommer 2005 anziehende Binnennachfrage hat sich 2006 erstmalsnach einer Phase des zehnjährigen baukonjunkturellen Niedergangs in Pro-duktions- und Umsatzzuwächsen niedergeschlagen.

Die positiven Impulse für das Jahr 2007und die Erwartungen für das Jahr 2008werden zwar für die einzelnen Wirt-

Baugewerbe weiter festigen.

Trotz dieser grundsätzlichen positivenRahmenbedingungen zeigen sich sehrdifferenzierte Entwicklungen bei deneinzelnen mittelständischen Unterneh-men, die Fragen aufwerfen:

L i t e r a t u r

Langzeitstudie der Trebag Unternehmensberatung überdie Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren im Mittelstand

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L i t e r a t u r

Ausgabe 12/2007 39

Das Kompendium versorgt die Anwen-der im Büro und auf der Baustelle opti-mal mit Informationen über Estrich- undGussasphaltarbeiten.

DIN-Taschenbuch 73 Estricharbeiten,Gussasphaltarbeiten, VOB/StLB-Bau

DIN-Taschenbuch 73, Estricharbeiten,Gussasphaltarbeiten, VOB/StLB-Bau Auf Basis der aktuellen VOB 2006 zusammengestellt, präsentiert die Neuauflage von DIN-Taschenbuch 73 „Estrich-arbeiten, Gussasphaltarbeiten“ rund 40 aktuelle nationale und europäische Normen zu den Themen:

– Vertragsbedingungen

– Werkstoffe für Estrich und Gussasphalt

– Ausführung

– Prüfung von Estrichmörteln undEstrichen.

• Warum sind Unternehmen der glei-chen Branche, häufig am gleichenOrt, unterschiedlich erfolgreich?

• Welchen Einfluss haben heute kon-junkturelle- und Branchenentwicklun-gen?

• Welche Gemeinsamkeiten sind er-kennbar und identifizierbar für dieunternehmerischen Erfolge?

• Welche Stellschrauben müssen fürden wirtschaftlichen Erfolg in derZukunft berücksichtigt werden?

Die Trebag-Beratungsgruppe mit Stamm-sitz in München, die sich seit vier Jahr-zehnten einer anspruchsvollen Heraus-forderung stellt, der Sicherung und Stei-gerung der Erfolge mittelständischerUnternehmer und der Vermeidung und

Bewältigung von wirtschaftlichen Fehl-entwicklungen in mittelständischen Be-trieben, hat eine Langzeitstudie durch-geführt, die darauf Antwort geben kann.In diese empirische Studie, die übereinen Zeitraum von zehn Jahren durch-geführt wurde bei 600 mittelständischenUnternehmen, flossen auch Erfahrun-gen aus der Beratung mittelständischerUnternehmen von vier Jahrzehnten ein, Erkenntnisse von Mittelstands-For-schungsinstituten und Erfahrungen inder Zusammenarbeit mit den heim-lichen Mitgesellschaftern, den Finan-ciers des Mittelstandes.

Diese Studie kann helfen, Selbst-erkenntnisse über das eigene Unterneh-men durch den benchmark-Vergleich zu

gewinnen, eventuell notwendige Kor-rekturen durchzuführen und durch dieKenntnis der Erfolgskriterien die künfti-ge Wettbewerbsfähigkeit zu überprüfenund zu sichern.

Die Zusammenfassung der Ergebnissekann gegen eine Schutzgebühr in Höhevon 20,00 Euro bei der

Trebag AGHerrn Otto GernerIsmaninger Straße 9881675 MünchenTelefon 089 /926964-0E-Mail: [email protected]

angefordert werden.

Herausgeber:DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

Beuth Verlag GmbH Berlin, Wien, Zürich11. Auflage 2007, 710 Seiten A5 broschiert, 2 150,– ISBN 978-3-410-16508-8

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Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen und der Verband baugewerblicher Unternehmer Bayerns e.V.

wünschen ihren Mitgliedern sowie den Lesern der LBB-Mitteilungen ein schönes, friedvolles Weihnachtsfest,

ruhige und besinnliche Feiertage sowie Gesundheit und Optimismus

für das Neue Jahr 2008.

Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen und der Verband baugewerblicher Unternehmer Bayerns e.V.

wünschen ihren Mitgliedern sowie den Lesern der LBB-Mitteilungen ein schönes, friedvolles Weihnachtsfest,

ruhige und besinnliche Feiertage sowie Gesundheit und Optimismus

für das Neue Jahr 2008.