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A MTSBLATT der Verbandsgemeinde Landstuhl Erscheint wöchentlich - Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten Ausgabe 27 Jahrgang 2018 Mittwoch, 4. Juli 2018 Theo Schohl mit dem Verdienstkreuz am Bande für sein kulturelles Schaffen ausgezeichnet Theo Schohl aus Landstuhl wurde mit der höchsten Auszeichnung der Bundesrepu- blik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl für sein kulturelles Schaffen ausgezeichnet. Er gehört zu den vier ver- dienten Persönlichkeiten aus Rheinland- Pfalz, denen Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 26. Juni im Rahmen einer Fei- erstunde in Mainz das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundes- republik Deutschland überreichte. „Es ist mir eine besondere Ehre und eine große Freude, Ihnen auch im Namen des Bun- despräsidenten von Herzen für Ihr gro- ßes, langjähriges Engagement zu danken. Sie halten die Gemeinschaft zusammen“, lobte die Ministerpräsidentin die Geehrten. „Rheinland-Pfalz ist Ehrenamtsland. Das erfüllt mich mit großem Stolz“, so die Minis- terpräsidentin weiter. Es zeige, wie wichtig es den Menschen in diesem Land sei, dass das Zusammenleben funktioniere. „Das Verdienstkreuz ist ein Zeichen des Dankes. Gerade in Rheinland-Pfalz pflegen wir eine fest verankerte Kultur der Anerkennung, denn das Engagement der Bür- gerinnen und Bürger, wie es die heute Ausgezeichneten zeigen, ist außergewöhnlich und muss honoriert werden“, so die Ministerpräsidentin. In ihrer Laudatio hob sie hervor, dass sich Theo Schohl seit mehr als sechs Jahrzehnten auf vielfältige Weise im Bereich der Kultur engagiere. Im Fokus seiner Aktivitäten stehe stets seine Heimatstadt Landstuhl, für die er sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges sowohl beruflich als Angestellter der Stadt und später der Verbandsgemeinde Landstuhl als auch ehrenamtlich engagiert. Er war langjähriges Vorstandsmitglied bei den Heimatfreunden Landstuhl und unter- stützte weitere Vereine, die ihre Arbeit dem Erhalt von Brauchtum und regionaler Kultur widmen. Seit über 50 Jahren engagiert er sich für das Landstuhler Freilichttheater. Einige der dort aufgeführten Stücke stammen sogar aus seiner Feder. Neben den Theaterstücken verfasste und inszenierte er Mundartprosa und rief einen Mundartpreis ins Leben, der jährlich an Personen vergeben wird, die sich um die regionale Mundart der Pfalz als Teil des kulturellen Erbes verdient gemacht haben. Viele Jahre organisierte er als Regisseur und Leiter die Burgspiele auf der Burg Nanstein. Er war auch Mitinitiator dafür, dass die Stadt Landstuhl den Zusatz „Sickingenstadt“ führen darf. Weiterhin unterstützte er die Restaurierung des Sickingendenkmals auf der Burg Nanstein. Zudem war Theo Schohl Gründer und ehrenamtlicher Leiter des Sickingenmuseums in Landstuhl, dessen Ausstellungen von ihm konzipiert und zusam- mengetragen werden. Theo Schohl sei jedoch auch überregional als Fachmann gefragt, etwa als Berater der großen Sickingen-Ausstellung 2015 im Landesmuseum Mainz, würdigte die Ministerpräsidentin das kulturelle Schaffen von Theo Schohl. (v.l.: Landrat Ralf Leßmeister, Stadtbürgermeister der Sickingenstadt Landstuhl Ralf Hersina, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Bürgermeister der Verbandsge- meinde Landstuhl Dr. Peter Degenhardt, Theo Schohl mit Ehefrau Sylvia) (Text und Foto Kreisverwaltung Kaiserslautern)

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AmtsblAttder Verbandsgemeinde landstuhl

Erscheint wöchentlich - Zustellung kostenlos an alle Haushalte durch Boten

Ausgabe 27 Jahrgang 2018 Mittwoch, 4. Juli 2018

Theo Schohl mit dem Verdienstkreuz am Bande für sein kulturelles Schaffen ausgezeichnet

Theo Schohl aus Landstuhl wurde mit der höchsten Auszeichnung der Bundesrepu-blik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl für sein kulturelles Schaffen ausgezeichnet. Er gehört zu den vier ver-dienten Persönlichkeiten aus Rheinland-Pfalz, denen Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 26. Juni im Rahmen einer Fei-erstunde in Mainz das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundes-republik Deutschland überreichte. „Es ist mir eine besondere Ehre und eine große Freude, Ihnen auch im Namen des Bun-despräsidenten von Herzen für Ihr gro-ßes, langjähriges Engagement zu danken. Sie halten die Gemeinschaft zusammen“, lobte die Ministerpräsidentin die Geehrten. „Rheinland-Pfalz ist Ehrenamtsland. Das erfüllt mich mit großem Stolz“, so die Minis-terpräsidentin weiter. Es zeige, wie wichtig es den Menschen in diesem Land sei, dass das Zusammenleben funktioniere. „Das Verdienstkreuz ist ein Zeichen des Dankes.

Gerade in Rheinland-Pfalz pflegen wir eine fest verankerte Kultur der Anerkennung, denn das Engagement der Bür-gerinnen und Bürger, wie es die heute Ausgezeichneten zeigen, ist außergewöhnlich und muss honoriert werden“, so die Ministerpräsidentin.In ihrer Laudatio hob sie hervor, dass sich Theo Schohl seit mehr als sechs Jahrzehnten auf vielfältige Weise im Bereich der Kultur engagiere. Im Fokus seiner Aktivitäten stehe stets seine Heimatstadt Landstuhl, für die er sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges sowohl beruflich als Angestellter der Stadt und später der Verbandsgemeinde Landstuhl als auch ehrenamtlich engagiert. Er war langjähriges Vorstandsmitglied bei den Heimatfreunden Landstuhl und unter-stützte weitere Vereine, die ihre Arbeit dem Erhalt von Brauchtum und regionaler Kultur widmen. Seit über 50 Jahren engagiert er sich für das Landstuhler Freilichttheater. Einige der dort aufgeführten Stücke stammen sogar aus seiner Feder. Neben den Theaterstücken verfasste und inszenierte er Mundartprosa und rief einen Mundartpreis ins Leben, der jährlich an Personen vergeben wird, die sich um die regionale Mundart der Pfalz als Teil des kulturellen Erbes verdient gemacht haben. Viele Jahre organisierte er als Regisseur und Leiter die Burgspiele auf der Burg Nanstein. Er war auch Mitinitiator dafür, dass die Stadt Landstuhl den Zusatz „Sickingenstadt“ führen darf. Weiterhin unterstützte er die Restaurierung des Sickingendenkmals auf der Burg Nanstein. Zudem war Theo Schohl Gründer und ehrenamtlicher Leiter des Sickingenmuseums in Landstuhl, dessen Ausstellungen von ihm konzipiert und zusam-mengetragen werden. Theo Schohl sei jedoch auch überregional als Fachmann gefragt, etwa als Berater der großen Sickingen-Ausstellung 2015 im Landesmuseum Mainz, würdigte die Ministerpräsidentin das kulturelle Schaffen von Theo Schohl.

(v.l.: Landrat Ralf Leßmeister, Stadtbürgermeister der Sickingenstadt Landstuhl Ralf Hersina, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Bürgermeister der Verbandsge-meinde Landstuhl Dr. Peter Degenhardt, Theo Schohl mit Ehefrau Sylvia)(Text und Foto Kreisverwaltung Kaiserslautern)

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

Öffnungszeiten - Sprechstunden - Notfalldienste

Verbandsgemeinde

Öffnungszeiten der VerbandsgemeindeverwaltungMontag - Mittwoch v. 8.30 - 12 Uhr u. 14 - 16.00 UhrDonnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.Freitag von 8.30 - 12.00 UhrTelefon: 06371/83 - 0, Telefax: 06371/83 - 101e-mail: [email protected]

Öffnungszeiten des sozialamtesMontag - Mittwoch, Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr,nachmittags geschlossenDonnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend

Öffnungszeiten des dienstgebäudes „alte rentei“, Kirchenstraße 41

(alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl)Montag - Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmit-tags geschlossen.Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend

sprechstunden des schiedsmannsnach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111.

sprechstunden der gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Landstuhl Vera Lang

Jeden 3. Mittwoch im Monat, 14 bis 15 Uhr, Rathaus, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG.) Tel. 063 71/ 83 272 oder nach Vereinbarung, Tel. 0 6371/16822.

seniorengymnastikIn der Mehrzweckhalle in Kindsbach findet jeweils montags von 14.30 bis 15.30 Uhr die Seniorengymnastik des Deutschen Roten Kreuzes statt. Hierzu sind alle älteren Damen und Herren recht herz-lich eingeladen.Während der Schulferien findet keine Gymnastik statt.

noTrufe

Polizei .......................................................................................... 1 10 + 9 22 90Feuerwehr ...................................................................................................... 112Krankentransport ...................................................................................19222

die VerbandsgemeindeLandsTuhL im inTerneT

So finden Sie uns im Internet: http://www.landstuhl.dee-mail-adressen der Verbandsgemeindeverwaltungin allen Angelegenheiten: [email protected] Kontakt• Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt:

[email protected]• 1. Beigeordneter Arno Eckel

[email protected]• Geschäftsführender Beamter Karl Straßer:

[email protected]• Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit:

[email protected]• Einwohnermeldeamt: [email protected]• Standesamt: [email protected]• Ordnungsamt: [email protected]• Gewerbeamt: [email protected]• Bauamt: [email protected]• Tourist-Information: [email protected]• Datenschutzbeauftragter: [email protected]• Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme

bitten wir Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten Word97-2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder Adobe-PDF an uns zu senden.

Verbandsgemeinde LandsTuhL amTsbLaTT - onLine

Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amts-blattes der Verbandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie auf der Startseite unter aKTueLL auf „amtsblatt“. Die gewünschte Ausgabe können Sie dann zum Lesen als

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VerbandsgemeindewerKe/sTadTwerKe LandsTuhL

so finden sie uns im internet:www.verbandsgemeindewerke-landstuhl.dewww.stadtwerke-landstuhl.dee-mail-Adresse in allen Angelegenheiten:[email protected] der Verbandsgemeindewerke und stadt-werke LandstuhlWasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsge-meinde Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl, der Ortsgemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde MittelbrunnTel.-nr. 06371/912250

ÖffnungszeiTen Cubo

Montag bis Donnerstag: 10.00 - 22.00 UhrFreitag bis Samstag: 10.00 - 23.00 UhrSonn- und Feiertage: 10.00 - 20.00 UhrTel. 06371/130571, www.cubo-sauna.de

freizeiTbad azur

Tel. 06371/71500schernauer straße, 66877 ramstein-miesenbach

Öffnungszeiten sommersaison(ab 10. mai 2018)

freibad: in densommerferien:

Montag 13-21 Uhr 10-21 UhrDienstag-Samstag 9-21 Uhr 9-21 UhrSonntag u. Feiertage 9-21 Uhr 9-21 Uhrhallenbad:Montag 13-21 Uhr 10-21 UhrDienstag-Samstag 10-21 Uhr 9-21 UhrSonntag u. Feiertage 9-21 Uhr 9-21 Uhrsauna: ab 10. mai 2018 ab 4. Juni 2018Montag 15-21 Uhr gemischt geschlossenDienstag 15-21 Uhr Damen geschlossenMittwoch 15-21 Uhr gemischt geschlossenDonnerstag 15-21 Uhr Herren geschlossenFreitag 14-21 Uhr gemischt 14-21 Uhr gemischtSamstag 10-21 Uhr gemischt 10-21 Uhr gemischtSonn- u. Feiertage 9-21 Uhr gemischt 9-21 Uhr gemischt

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 3 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Bei allen nichtamtlichen Beiträgen muss der/die Verantwortliche klar erkennbar sein, welche/r auch für den Inhalt haftet. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeich-nete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verla-ges und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.

Impressum

Herausgeber: Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 LandstuhlDruck: Druckhaus WITTICH KGVerlag: LINUS WITTICH Medien KGAnschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)Redaktion: Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit, Frau Beate Bosle

Verantwortlich: amtlicher Teil: Verbandsgemeinde Landstuhlnichtamtlicher Teil: Dietmar Kaupp, VerlagsleiterAnzeigen: Thomas Blees, ProduktionsleiteErscheinungsweise: wöchentlich mittwochsZustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus- halte, Einzelbezug über den VerlagReklamationen Tel. 06502 9147-335, -336, -713,Vertrieb: E-Mail: [email protected]

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl mit der Sickingen-stadt Landstuhl sowie den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach

NATurerleBNiS BAd

täglich von 10.00 - 20.00 UhrWitterungsbedingt geöffnetBitte achten Sie auf die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage www.neb-landstuhl.de - Tel. 06371 - 130571

BereiTSchAfTSdieNSTe

Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale (BdZ) landstuhl-ramstein

Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des Nardini Klinikum Sankt Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl, Tel. Nr.: 116 117 (ohne Vorwahl).Öffnungszeiten:Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr, Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein Feiertag ist.Alle aktuellen Kontaktdaten mit den Öffnungszeiten der Bereit-schaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch unter www.kv-rlp.de/260557.in möglichen lebensbedrohlichen fällen wenden Sie sich bitte immer an den Notdienst unter der rufnummer 112.

Zahnärztlicher Notfalldienst der Bezirksärztekammer Pfalz

www.kzv-rheinlandpfalz.deÜber die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Notfall-dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der Betriebsärztekammern. Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und an Feiertagen zur Verfügung.

Bereitschaftsdienst der Augenärzte Kusel/landstuhl/Kaiserslautern

Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel. 0631/ 89290929.

Tierärztlicher Notfalldienstfür Kleintiere der Tierarztpraxen

in landstuhl und ramsteinDer Notdienst der Tierärzte ist beim jeweiligen Haustierarzt zu erfragen.

Apothekennotdienstunter der folgenden Service-Telefonnummer werden ihnen die diensthabenden Apotheken in ihrem Postleitzahlenbereich genannt! (im internet www.lak-rlp.de), aus dem deutschen

festnetz (0,14 €/Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42 €/Min.): 0180 5 258825 + Postleitzahl des Standortes.(zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-258825-66851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-5-258825-66862)Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im internet: www.lak-rlp.deMit der Option „Kalender“ können dort auch für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der kommenden 14 Tage angezeigt und ausgedruckt werden. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann.

Notdienstplan vom 05.07.2018 bis 12.07.2018do., 05.07.2018Markt-Apotheke ................................................................. Tel.: 06371/62009Am Alten Markt 7, 66849 Landstuhlfreitag, 06.07.2018Moor-Apotheke .......................................................... Telefon: 06372/50141St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-MiesauSamstag, 07.07.2018Mühlbach-Apotheke ...................................................Telefon: 06372/1301Kaiserstr. 73 d, 66892 Bruchmühlbach-MiesauSonntag, 08.07.2018Felsen-Apotheke ....................................................... Telefon: 06371/18258Eisenbahnstr. 20, 66862 KindsbachMoor-Apotheke .......................................................... Telefon: 06372/50141St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-MiesauMontag, 09.07.2018Höhen-Apotheke ..........................................................Telefon: 06371/3324Hauptstr. 43 a, 66851 Queidersbachdienstag, 10.07.2018Löwen-Apotheke ....................................................... Telefon: 06371/50201Landstuhler Str. 25 a, 66877 Ramstein-MiesenbachMartins-Apotheke ........................................................Telefon: 06372/6810Schulstraße 6, 66894 MartinshöheMittwoch, 11.07.2018Apotheke auf der Atzel...............................................Telefon: 06371/2296Königsberger Str. 1, 66849 Landstuhldonnerstag, 12.07.2018Vital-Apotheke im Mediceum ........................Telefon: 06371/61116111Kaiserstr. 171, 66849 LandstuhlDiese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice.

WeiTere BereiTSchAfTSdieNSTe

Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG energieversorgungStrom für die Verbandsgemeinde Landstuhl:Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 0800/7977777Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl:Tel.-Nr.: 08 00/1003448

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

■ Ökum. Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZAmbulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflege-beratung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern: Pflegedienstleitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonn- u. Feiertagen! Geschäfts-stelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: 8.30 - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197.Beratungs- u. Koordinierungsstelle: Tel. 06371/912288.

■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde LandstuhlAnsprechpartner Frau Gerlinde Blum Tel.: 06371/734 700Sprechzeiten Donnerstags von 11.00 - 12:00 Uhr im Bürgerhaus Landstuhl 2. Stock

■ BetreuungsvereineBeratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft - Betreuung): AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787.DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Hr. Schwarz, Tel. 06371/9215-0Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369.

■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen

Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl.de, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Mi.: 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft. www.beratung-caritas.deJeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet.

■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/1110111 u. 0800/1 11 02 22.

■ Diakonisches Werk PfalzHauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z. B. Stiftung „Fami-lie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846, eMail: slb. [email protected]: Nach tel. Vereinbarung. Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846.Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt): Tel. 06371/913599, e-Mail: [email protected]: Tel. 0631/72209. Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Tel. 0631/371084-25.

■ Info-Abende fur werdende ElternDas Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit nach der Geburt. Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Krankenhaus, Nardinistr. 30, Pforte.

■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Kreisverwaltung Kaiserslautern

Jeden 3. Dienstag im Monat kostenlose u. vertraul. Beratung im Rathaus in Land-stuhl. Die Sprechstunden finden in der Zeit v. 14 - 15.30 Uhr im Zimmer-Nr. 120, Tel. 06371/83- 108, statt. Der sozialpsychiatrische Dienst informiert u. berät bei Fra-gen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, Betreuungen (früher Pflegschaft). Außerdem erreichen Sie den sozialpsychiatrischen Dienst Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535.

■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums WestpfalzParkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 KaiserslauternTelefon: 06 31 / 3 69 - 14 44, Telefax: 06 31 / 3 69 - 14 90Mail: [email protected]

■ SPOTS Jugendhaus PauluskircheSonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371-917130, www.jugendhaus-spots.de, Email: [email protected] Jugendtreff, Tanzangebote, Pekip, Krabbeltreff, Eltern-Kind-Turnen, Mäd-chentreffs, Integrativer Treff, Leseclub, Mittagessen, Ferienangebote, Musikgarten u.v.m. Ansprechpartner ist Oliver Quartier Dipl.Sozpäd (FH)

■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz GmbHBeratungsstelle Kompass, Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Familien, Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl, Tel. 06371 934-246, Fax 06371 934-424, Email: [email protected], www.gemeinschaftswerk.de

■ Seelsorge u. LebensberatungEin christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinbarung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr.

■ Jugendraum „Quo Vadis“Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016, E-Mail: [email protected]: www.jugendcafe-quo-vadis.deOffene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Mo. bis. Fr. 14.00 - 20.00 Uhr. Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum „Quo Vadis“. Er berät und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen All-tagsbewältigung.

■ Streetwork der Sickingenstadt LandstuhlSozial- und Lebensberatung für Jugendliche und junge Erwachsene sowie Unter-stützung bei verschiedenen Problemlagen wie z.B. Hilfe bei der Job- oder Woh-nungssuche.Termine auf Anfrage unter 0173-6732886 oder [email protected]

■ Gemeinnutzige GmbH RUBINAmbulante Dienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen Telefon: 0631/3661834, Fax: 0631/3661830E-Mail: [email protected]

■ Sozialstation des Deutschen Roten KreuzesMo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski, Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss: 0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel. 06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum (Kurzzeitpflege, Langzeit-pflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do. 8 - 16.30 Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heim-leitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0.

■ Drogen-Info-Telefondes Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.

■ Hotline Ess-Störungen des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Psychosomatik u. Psychotherapie 06349/9003333Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.

■ Anonyme Alkoholiker Landstuhlevangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl; Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/5974339

■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpädago-gik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Landstuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8 - 12 u. 14 - 16 Uhr, Mi., Do. 9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr

■ Caritas-Zentrum KaiserslauternEngelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-222

■ Sprechstunden des Beirates fur Migration und Integration des Landkreises Kaiserslautern:

Donnerstags von 16 bis 18 Uhr oder nach telef. Vereinbarung unter 0159/04094168 mit Herrn Spytalimakis im Gesundheitsamt Kaiserslautern, Tel. 0631/7105-414, Pfaffstr. 40 - 42, 3. Stock, Zimmer 312, statt. Vorh. Terminvereinbarung für die VG Landstuhl unter Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller.

■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/5980838, Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 UhrDas aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine kostenlose und vertrauliche Beratung an. Weitere Informationen unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet)

■ MigrationsberatungBeratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler im DRK-Centrum Landstuhl.Sprechstunden: Dienstags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Donnerstags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung.Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533

■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz) im DRK-Centrum Landstuhl

Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhrund nach Vereinbarung.Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529

■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V.Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhlwww.behindertenhilfe-westpfalz.demail@behindertenhilfe-westpfalz.de

■ Fachkraft des Landkreises Kaiserslautern im Projekt Gemeindeschwester plus

Andrea Rihlmann-Kauff, Termine nach Vereinbarung, Büro: Kaiserstrasse 42, 66849 Landstuhl Telefon: 0631/7105-333, Mobil: 01590-4094147, Fax: 0631/7105-94333, E-Mail: [email protected]

■ Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.Kostenfreie Beratungsangebote für Krebspatienten und deren Angehörige. Bera-tungsstellen in Kaiserslautern: Westpfalz-Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1 und Gers-weilerweg 14a. Termine in Landstuhl auf Anfrage möglich. Tel. 0631-3110830E-Mail: [email protected]

■ Deutsche Rentenversicherung BundAuskunft, Beratung und Rentenanträge; Helmut Bastian, Am Alten Markt 4, 66849 Landstuhl, Terminvereinb.: 06371-912979, [email protected]

■ Ambulante Hilfen zur Erziehung„In Bewegung“, Pädagogik, Therapie, Beratung; Kaiserstraße 62, 66849 Landstuhl, 06371-73760 11, [email protected]

■ JugendsozialarbeitHilfestellung und Begleitung in schwierigen Lebenslagen, Unterstützung bei Pro-blemen wie z.B. in den Bereichen soziale Beziehungen, Abhängigkeit, Übergang Schule und Beruf. Ansprechpartner für offene Jugendarbeit in den Ortsgemeinden. Sprechzeiten im Büro Kaiserstraße 128, 66849 Landstuhl, rechter Eingang an der Frontseite: donnerstags, 10.00 - 14.00 Uhr und Termine nach Vereinbarung. Telefon: 0160-90122381, E-Mail: [email protected]

Pflege- und Beratungsdienste ✃✃✃✃

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 5 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflich-tungsermächtigungen) führen können, wird unverändert festge-setzt auf 0,00 €.Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künf-tigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenom-men werden müssen, beläuft sich unverändert auf 0,00 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festge-setzt auf unverändert 28.000.000 €.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

für SondervermögenDie Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermö-gen mit Sonderrechnungen werden unverändert festgesetzt auf1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investi-tionsfördermaßnahmenSondervermögen Wasserversorgung auf 3.478.000 €Sondervermögen Abwasserbeseitigung auf 3.414.900 €2. Höchstbetrag der Kredite zur LiquiditätssicherungSondervermögen Wasserversorgung auf 1.600.000 €Sondervermögen Abwasserbeseitigung auf 3.000.000 €3. VerpflichtungsermächtigungenSondervermögen Wasserversorgung auf 626.800 €Sondervermögen Abwasserbeseitigung auf 1.963.200 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der einmaligen Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung einschließlich der Straßenoberflächen-entwässerung werden durch Beschluss des Verbandsgemeinderates festgesetzt. Die laufenden Entgelte für die leitungsgebundenen Ein-richtungen werden wie folgt unverändert festgesetzt:I. Wasserversorgung1. GrundgebührenZählergröße Nettobeträge Bruttobeträgeunter Q3 = 10 60,00 €/Jahr 64,20 €/Jahrab Q3 = 10 75,00 €/Jahr 80,25 €/Jahrab Q3 = 25 125,00 €/Jahr 133,75 €/Jahrvon Q3 = 63 175,00 €/Jahr 187,25 €/Jahrüber Q3 = 63 230,00 €/Jahr 246,10 €/Jahr

2. Grundgebühren nach § 18 der EntgeltsatzungZählergröße Nettobeträge Bruttobeträgeunter Q3 = 10 404,94 €/Jahr 433,29 €/Jahrab Q3 = 10 674,91 €/Jahr 722,15 €/Jahrab Q3 = 25 1.349,81 €/Jahr 1.444,30 €/Jahrvon Q3 = 63 4.049,43 €/Jahr 4.332,89 €/Jahrvon Q3 = 100 6.749,05 €/Jahr 7.221,48 €/Jahrvon Q3 = 250 16.872,64 €/Jahr 18.053,72 €/Jahrvon Q3 = 400 wird Sondervereinbarung nach § 2 Abs.

2 KAG abgeschlossen(Anteil an entgeltsfähigen Kosten rd. 5 %)

3. Verbrauchsgebühr 2,00 €/m³ (netto) = 2,14 €/m³ (brutto)(Anteil an entgeltfähigen Kosten rd. 95 %)4. In den Bruttobeträgen der unter I, 1-3 festgesetzten Gebühren ist die Mehrwertsteuer von 7 % enthalten.II. Abwasserbeseitigung1. Wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser 0,35 €/m²(Anteil an entgeltfähigen Kosten rd. 23 %)2. Gebühren für Schmutzwasser 2,07 €/m³(Anteil an entgeltfähigen Kosten rd. 77 %)3. Gebühr für Fäkalschlammbeseitigungje m³ angeliefertem Schlamm 3,45 €4. Der laufende Kostenanteil je m² Straßenfläche der Gemeinde-/Stadt-straßen wird nach dem entstandenen Aufwand jährlich neu ermittelt.Die Vorausleistungen je m² Straßenfläche betragen 0,84 €

§ 7 Umlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsge-meindeumlage.Der Umlagesatz wird auf unverändert 45,5 v. H. festgesetzt.

Verbandsgemeinde

Tourist-InformationÖffnungszeiten:

Montag – Freitag: ....................09:00 Uhr – 12:00 Uhrund ...............................................13:00 Uhr – 16:00 UhrSamstag: .....................................09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Tourist-InformationHauptstraße 3 a (im Bürgerhaus), 66849 LandstuhlTel.-Nr. 06371/1 30 00 12Fax-Nr: 06371/1 30 03 59e-mail: [email protected]

Öffentliche Bekanntmachungen

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl

für das Haushaltsjahr 2018Der Verbandsgemeinderat hat am 21. Juni 2018 auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Auf-sichtsbehörde vom 29. Juni 2018 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:gegenüber bisher nunmehr

festgesetzt auf€ €

1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetragder Erträge 15.844.560,00 15.844.560,00der Gesamtbetragder Aufwendungen 15.466.700,00 15.466.700,00der Jahresüberschuss 377.860,00 377.860,00

2. im Finanzhaushaltder Saldo der ordentlichenEin- und Auszahlungen 1.186.950,00 1.186.950,00die Einzahlungenaus Investitionstätigkeit 366.700,00 366.700,00die Auszahlungenaus Investitionstätigkeit 2.334.110,00 2.334.110,00der Saldo der Ein- undAuszahlungen ausInvestitionstätigkeit - 1.967.410,00 - 1.967.410,00der Saldo der Ein- undAuszahlungenaus Finanzierungstätigkeit 780.460,00 780.460,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-men erforderlich ist, wird unverändert festgesetzt fürzinslose Kredite auf 0 €verzinste Kredite auf 1.967.410 €zusammen auf 1.967.410 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Ver-pflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 6 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

bedenken nach den §§ 95 Abs. 4 und 97 Abs. 2 i.V.m. § 118 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153).Genehmigungspflichtige Festsetzungen nach § 95 Abs. 4 GemO sind in der Nachtragshaushaltssatzung nicht enthalten.Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donners-tag, 5. Juli 2018, bis einschließlich Freitag, 13. Juli 2018, während den Dienststunden montags bis mittwochs 08.30 - 12.00 Uhr, von 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags durchgehend von 08.00 – 18.00 Uhr und freitags von 08.30 - 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 206, öffentlich aus.Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenna) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

b) vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung genann-ten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeich-nung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeinde-ordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

VerbandsgemeindeverwaltungLandstuhl, 02. Juli 2018

gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister

Sonstige amtliche Mitteilungen

Fusion der Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd

Informationen unter www.fusion-landstuhl-kl-sued.de

Bekanntmachung aus der Sitzung des Rates zur

Kriminalitätsverhütung am 07.06.2018

Der Leiter der Polizeiinspektion hat in der Sit-zung des Rates zur Kriminalitätsverhütung die

Kriminalstatistik 2017 und die Unfallstatistik 2017 vorgetragen.Desweiteren wurde auf eine Seniorenausbildung, die vom 23.10. bis 25.10.2018 in Landstuhl stattfindet, hingewiesen.Das Polizeipräsidium Westpfalz wird die Ausbildung mit Unterstüt-zung der Polizeiinspektion Landstuhl durchführen.

Bürger-Gremien-InformationssystemAb sofort steht Ihnen unser Bürger-Gremien-Informationssys-tem zur Verfügung.Unter www.landstuhl.de – Rathaus - Bürger-Gremien-Informa-tionssystem (direkter link: http://www.landstuhl.de/rathaus/buerger-gremien-informationssystem.html) können Sie sich umfassend über die öffentlichen Sitzungen des Verbandsge-meinderates, der Gemeinderäte und der Ausschüsse, Sitzungs-termine und die Zusammensetzung der Gremien informieren. Den Mitgliedern der Räte stehen in einem geschützten Bereich weitere Angaben für ihre Arbeit zur Verfügung.

Sanierung der L469 zwischen Mittelbrunn und K67

Der Landesbetrieb Mobilität teilt mit, dass die Sanierungsarbei-ten an der L469 zwischen Mittelbrunn und K67 abgeschlossen sind und die Vollsperrung am 30.06.2018 aufgehoben wurde.Wir danken allen Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis.

§ 8 Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 13.444.173,48 Euro.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 13.528.633,48 Euro und zum 31.12.2018 13.906.493,48 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige

Aufwendungen und AuszahlungenErhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Aus-zahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Ein-zelfall unverändert 50.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von unverändert 25.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 3 Fällen zugelassen.Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer wird in 7 Fällen zugelassen.

§ 12 Leistungszahlungen

Die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Beschäf-tigte erfolgt in Höhe der tariflichen Verpflichtung.Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte sind in Höhe der gesetzlichen Regelungen vorgesehen.

§ 13 Aufwandsentschädigung für die

Schülerbetreuung und Essensausgabe an SchulenFür die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der außerschulischen Betreuungsangebote an Grundschulen sowie zur Essensausgabe an den Schulen mit Ganztagsangebot werden Ehren-ämter im Sinne des § 18 GemO geschaffen.Gemäß § 10 a der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl wird die Höhe der Aufwandsentschädigung der Betreuerinnen und Betreuer sowie der Personen, die zur Essensausgabe eingesetzt wer-den, jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Aufwandsent-schädigung beträgt unverändert 9,60 € je Stunde.

§ 14 Aufwandsentschädigung für die Ferienbetreuung

Für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Ferien-zeit werden Ehrenämter im Sinne des § 18 GemO geschaffen.Gemäß § 10 b der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl wird die Höhe der Aufwandsentschädigung der Betreuerinnen und Betreuer jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Aufwands-entschädigung beträgt unverändert 9,60 € je Stunde.

§ 15 Weitere Bestimmungen

Die Personalkosten werden nach § 16 Abs. 2 GemHVO für gegen-seitig deckungsfähig erklärt. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes richtet sich nach § 16 GemHVO.Die Aufwendungen innerhalb der Schulbudgets werden für gegen-seitig deckungsfähig erklärt. Die Auszahlungen für Investitionen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

VerbandsgemeindeverwaltungLandstuhl, 2. Juli 2018

gez. Dr. Degenhardt, BürgermeisterHinweis:Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:Gegen die vom Verbandsgemeinderat beschlossene 1. Nachtrags-haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 bestehen keine Rechts-

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 7 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Kommune, nutzte Landrat Leßmeister den Besuch, um mit dem Geschäftsführenden Gesellschafter Roland Fuhrmann ins Gespräch zu kommen. Es sei wichtig, einander kennenzulernen, betonte der Landrat, denn sowohl die kommunalen Vertreter und besonders die Wirtschaftsförderungsgesellschaft seien gerne bereit, die ansässigen Firmen gegebenenfalls zu unterstützen.Geschäftsführer Roland Fuhrmann erläuterte den Gästen die Wurzeln und die Firmenphilosophie des modernen Gießereiwerks. Die Fein-gießerei Bürstlein wurde 1972 gegründet und verschmolz 1999 mit der im Jahr 1949 gegründeten Feingießerei Pfaff zur Bürstlein Guss.Mit dem gebündelten Know-how zweier renommierter Feingieße-reien bezog das neue Werk den heutigen Standort in Landstuhl. 2004 entstand daraus die Bürstlein Gusstechnik GmbH, die das Werk in Landstuhl erweiterte und umfangreich modernisierte. Heute arbei-ten im Landstuhler Werk rund 100 Mitarbeiter in Produktion und Ver-waltung, die Gießerei hat auch eine Niederlassung in China.86 Prozent der Produktion fallen auf Aufträge der Automobilindus-trie, wobei es nicht selten um die Entwicklung von Prototypen gehe, erläuterte Geschäftsführer Roland Fuhrmann.Beim Gang durch die Werkshallen erklärte Fuhrmann den Gästen die einzelnen Schritte des modernen Wachsausschmelzverfahrens, das auch eine rentable Produktion bei geringen Stückzahlen erlaubt. Ausgehend von einem Modell aus Wachs wird eine feuerfeste Kera-mikform gebrannt, die im weiteren Prozess mit flüssigem Metall ausge-gossen wird. Nachdem die Keramikhülle abgeschlagen ist, erfolgen viele weitere Arbeitsschritte bis die Einzelteile fertig gestellt sind.Landrat Leßmeister zeigte sich beeindruckt von dem Produktions-verfahren, das neben moderner Technologie nach wie vor auch große Segmente von Handarbeit erfordert. Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt hob hervor, dass er sich darüber freue, dass es nach einer Krise des Unternehmens seit 2004 wieder aufwärts gehe. „Die Firma Bürstlein hat als kräftiger Gewerbesteuerzahler und durch die rund 100 Arbeitsplätze ein beachtliches wirtschaftliches Gewicht in unserer Verbandsgemeinde.“ Stadtbürgermeister Ralf Hersina war beeindruckt von der Vielfalt des Produktionsprozesses und bot Hilfe und Unterstützung in allen administrativen und kommunalpoliti-schen Fragen an.

(v.l.n.r.: Dr. Philip Pongratz, Geschäftsführer der WFK, Stadtbürgermeis-ter Ralf Hersina, Roland Fuhrmann, Geschäftsführer Bürstlein Gusstech-nik GmbH, Landrat Ralf Leßmeister, Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt)

Wohnung zu vermietenDie Verbandsgemeinde Landstuhl vermietet zum nächstmögli-chen Zeitpunkt eine Wohnung im Anbau der Don-Bosco-Grund-schule Bann über 2 Stockwerke.Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, Küche, Bad m. Dusche u. Badewanne und einem Kellerraum, mit einer Gesamtwohnflä-che von 85 qm. Die monatliche Kaltmiete beträgt 425,00 €. Bei Vertragsabschluss werden 2 Monatsmieten Kaution erhoben.Interessenten melden sich bitte persönlich bei der Verbands-gemeindeverwaltung Landstuhl, Frau Sofsky, Zimmer 203 oder telefonisch unter der Nr. 06371/83-153.

StellenausschreibungFür die Betreuung der Schülerinnen und Schü-ler der Heidenfels-Grundschule Kindsbach sucht die Verbandsgemeinde Landstuhl unter Berücksichtigung des § 18 Gemeindeord-nung zum 06. August 2018

einen ehrenamtlichen Betreuer (m/w/d).Die Betreuungszeit findet während der Schulzeiten an fünf Wochentagen im Wechsel vor Unterrichtsbeginn bzw. nach Unterrichtsende statt.Eine Aufwandsentschädigung nach der Hauptsatzung der Ver-bandsgemeinde Landstuhl wird gewährt.Bewerbungen von Frauen und Männern sind gleichermaßen gewünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen umgehend, spätestens jedoch bis zum 20. Juli 2018 an:Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Abteilung 1- Fachbe-reich Personal und Organisation, Kaiserstraße 49, 66849 Land-stuhl oder per E-Mail an [email protected]

Landstuhl, den 2. Juli 2018gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister

Hinweis zum Verbleib der Bewerbungsunterlagen:Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kosten-gründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungs-mappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Anderen-falls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewer-bungsverfahrens vernichtet. Bewerbungs- und Reisekosten werden von der Verbandsgemeinde Landstuhl nicht erstattet.

Mobilitätstraining für SeniorenSenioren fühlen sich häufig unsicher, wenn es darum geht öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Da gibt es die Angst beim Ein- oder Aussteigen nicht schnell genug zu sein, in den Bustü-ren eingeklemmt zu werden oder gar zu stürzen oder man fühlt sich mit der Planung einer Fahrt schon überfordert.Unter dem Motto „Mobil bleiben mit Bus und Bahn“ bietet die Verbandsgemeinde Landstuhl und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) auch in diesem Jahr ein Mobilitätstraining für Senioren an, das solche Unsicherheiten und Ängste aufgreift. In kleiner Runde lernen Senioren wo Sie Auskünfte zu Fahrplänen und Fahrkarten im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) erhal-ten und selbstständig Fahrten zu planen. Anschließend steht ein Sicherheitstraining auf dem Programm. Hier lernen die Teil-nehmerInnen in praktischen Übungen sicher an der Haltestelle zu warten, sicher einzusteigen, sich sicher im Bus zu bewegen, sicher zu sitzen und zu stehen, sicher auszusteigen und die Straße zu überqueren. Während des Trainings haben die Seni-oren ausreichend Zeit die einzelnen Etappen einer Busfahrt in aller Ruhe zu üben. Auch Senioren, die auf eine Gehilfe oder einen Rollstuhl angewiesen sind, sind beim Mobilitätstraining willkommen. Initiiert und finanziert wird das Mobilitätstraining vom VRN.Das Mobilitätstraining für Senioren findet statt amMittwoch, 15.08.2018, 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr, in der Stadt-halle von Landstuhl. Da die Teilnehmerzahl auf maximal 15 Personen begrenzt ist, ist eine telefonische Anmeldung unter Tel: 06371/83-120 oder 06371/83-129 bis spätestens zum Mitt-woch, 18.07.2018 nötig.

Landstuhl, 11.06.2018Verbandsgemeindeverwaltung

-Straßenverkehrsbehörde-

Firmenbesuch bei Bürstlein Gusstechnik in Landstuhl

Sein fünfter Firmenbesuch führte Landrat Ralf Leßmeister nach Landstuhl zur Bürstlein Gusstechnik GmbH. In Begleitung von Dr. Pongratz, Geschäftsführer der WFK, von Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt und Stadtbürgermeister Ralf Hersina, als Vertreter der

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 8 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

Auf bahn.de und im Navigator kann unter „Tickets & Angebote“ der Bereich „Regionale Angebote“ -> „Länder-Tickets“ -> „Rheinland-Pfalz“ oder „Saarland“ ausgewählt werden.Alternativ kann in allen Kanälen der Ticketname direkt in das Such-feld eingegeben werden.

Wir suchen Menschen, für die Zivilcourage kein Fremdwort ist

Zivilcourage bedeutet Bürgermut.Öffentliche Sicherheit ist nicht allein Aufgabe der Polizei, son-dern sie braucht jeden einzelnen Bürger: Als aufmerksamen Nachbarn, als Helfer in der Not, als Zeugen einer Straftat oder als Person, die sich um das Opfer kümmert.Wie kann sich Zivilcourage zeigen?Helfen erfordert Mut, die Gleichgültigkeit zu überwinden. Mut aus dem Nichtstun auszubrechen und zu handeln. Mut zur Kom-munikation und Kontakt mit anderen Helfern.Helfen bedeutet dabei nicht unbedingt das aktive Eingreifen in eine Situation, sondern auch das Handeln aus der Distanz.Von niemanden wird verlangt, sich wie eine Heldin oder ein Held gegen den oder die Täter zu stellen. Zu groß ist die Gefahr, selbst Opfer zu werden. Für den Preis für Zivilcourage sind nicht Leicht-sinn und Draufgängertum, sondern besonnenes Handeln und Helfen in Notsituationen gefragt.Jeder, der Zeuge einer Gewalttat oder eines Unglücks wird, kann etwas für das Opfer tun, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.Wer zeigt Besonnenheit statt Gleichgültigkeit?Im Rahmen des Preises für Zivilcourage suchen wir Menschen, die geholfen haben.Wir suchen Menschen, die gegen die Wegseh-, Weghör- und Weggeh-Mentalität gehandelt haben.Wir suchen Menschen, die z.B. als aufmerksamer Nachbar, als Helferin oder Helfer in der Not, als Zeugin oder Zeuge einer Straf-tat oder als Betreuerin oder Betreuer während oder nach einer Notsituation in Erscheinung getreten sind.Wer kann teilnehmen?Der Preis für Zivilcourage soll an Menschen verliehen werden, die sich für andere eingesetzt haben. Daher kann jede Bürgerin und jeder Bürger „teilnehmen“, der ein Helferverhalten in einer besonderen Situation (z.B. Zeugin oder Zeuge einer Gewalt- oder Straftat, Helferin oder Helfer in einer Notsituation) gezeigt hat.Schreiben Sie uns, wenn Sie Menschen kennen, für die Zivilcou-rage kein Fremdwort ist:Ministerium des Innern und für SportLeitstelle „Kriminalprävention“Schillerplatz 3-5, 55116 MainzE- Mail: [email protected]

LAG Westrich-GlantalErstes Regionalforum – ein Saal voller Ideen!

Unter diesem Motto fand am Dienstagabend, dem 19.06.2018, das Regionalforum der LAG Westrich-Glantal statt. Dabei stand das Förderprogramm LEADER und wie das Förderprogramm zur Bele-bung eines Dorfes beitragen kann, im Vordergrund. Roland Palm, Vorstandsvorsitzender der LAG Westrich-Glantal, begrüßte die Teil-nehmer und wünschte allen „gute Gespräche und einen informa-tionsreichen Abend.“ Dieser Wunsch wurde voll erfüllt! Nach der Begrüßung von Landrat, Ralf Leßmeister, der LEADER als eine große Chance für den ländlichen Raum bezeichnete, folgte ein kurzer Input zu LEADER. Anne-Marie Kilpert, Regionalmanagerin der LEADER-Region Westrich-Glantal, erläuterte Grundlegendes zu LEADER, z.B. was ein Projekt können muss, um förderwürdig zu sein. Anschließend starteten die Vorstellung von Best-practice Projekten an verschiede-nen Stationen, die besucht werden konnten.Fünf Projektreferenten zeigten, auf welche Art und Weise ein Mit-einander, eine Belebung, eine touristische und wirtschaftliche Auf-wertung auf dem Land gelingen kann. Anstatt sich von Vorträgen berieseln zu lassen, berichteten die Referenten in Kleingruppen über ihre Projekt - von der Idee bis zur Umsetzung. Die Teilnehmer rotier-ten von Projekttisch zu Projekttisch und konnten sich in einem per-sönlichem Rahmen zu den Projekten informieren lassen. So konnte eine angenehme Gesprächsatmosphäre entstehen, die zu einem intensiven Dialog an den Projekttischen führte.Neben den beiden gastronomischen Projekten, die Reismühle Kaf-feemanufaktur in Krottelbach und die Erlebnisbrauerei am Unter-

Finanzamt Kusel - LandstuhlLängere Bearbeitungszeiten in den Monaten Mai bis Juni

Übermittlung einer elektronischen Steuererklärung schnel-ler als PapierformTraditionell ist im Frühjahr Hochsaison im Finanzamt: Die Mehr-heit der Steuerbürger rechnet mit einer Erstattung und möchte daher schnellstmöglich die Steuererklärung abgeben.Daher ist die Anzahl der abgegebenen Steuererklärungen in der Zeit von März (gesetzliches Fristende für Arbeitgeber, Banken und Versicherungen, steuerrelevante Daten an die Finanzämter zu übermitteln und damit frühestmöglicher Termin zum Start der Berechnung der Steuererklärung für die Finanzverwaltung) bis Ende Mai (alte Abgabefrist) am höchsten. Dies kann zu ver-längerten Bearbeitungszeiten führen.Was können Bürger tun, um zu einer zügigen Bearbeitung beizutragen?Hier empfiehlt die Finanzverwaltung die Übermittlung einer elektronischen Steuererklärung mit im Handel erhältlicher Software oder über die kostenlose Online-Version unter: www.elster.de.Vorteil: Die Daten liegen dem zuständigen Finanzamt direkt zur Bearbeitung vor und müssen nicht erst durch Scannen von Papiererklärungen elektronisch aufbereitet werden.Verlängerte Abgabefrist:Galt bislang der 31. Mai als Abgabefrist, so haben Bürger in Rheinland-Pfalz bereits in diesem Jahr bis zum 31. Juli Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben.

Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticketim Juli und August auch

montags bis freitags vor 9 Uhr gültigFür Gruppen mit 3 bis 5 Personen gilt Einheitspreis von 34,00 EuroKaiserslautern: Vom 1. Juli bis 31. August 2018 bietet die Deutsche Bahn AG, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden sowie den SPNV-Aufgabenträgern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, das Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket mit geänderten Konditionen an. Das Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket, ob für Einzelreisende oder als Mehrpersonenticket, berechtigt im Juli und August auch montags bis freitags bereits zur Fahrt vor 9:00 Uhr (Regelung wie an Samsta-gen bzw. Sonn- und Feiertagen). Es gilt also täglich am angegebenen Geltungstag, ohne zeitliche Einschränkungen, von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Für Gruppen von 3 bis 5 Personen sind die Länder-tickets im Juli und August zu einem einheitlichen Preis von 34,00 € erhältlich. Einzelreisende zahlen unverändert 24,00 Euro, Reisende zu zweit unverändert 29,00 Euro. Die angegebenen Preise gelten für den Kauf am DB Automaten und im Internet. Besonders günstig sind im Aktionszeitraum fünf Personen mit dem Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket unterwegs. Dann fallen pro Reisenden nur 6,80 Euro an. Und weil die Fahrt schon früher beginnen kann, sind auch wei-ter entfernte Ausflugsziele in Rheinland-Pfalz und im Saarland bes-ser erreichbar. Alle übrigen Konditionen der Ländertickets bleiben unverändert. Weitere Informationen unter www.bahn.de/Rheinland-Pfalz-Ticket.Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket im KurzüberblickDas Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket berechtigt zur Fahrt in der zweiten Klasse im Nahverkehr sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im Saarland und zu vielen Zielen außerhalb der Landesgrenzen. Es gilt für beliebig viele Fahrten in allen Bussen, Straßenbahnen und Nahverkehrszügen (RE, RB, S-Bahn) der Verkehrsverbünde in Rhein-land-Pfalz (RNN, VRM, VRN, VRT, KVV) und im Saarländischen Ver-kehrsverbund (saarVV). Es hat Gültigkeit für eine bis fünf Personen. Bis zu zwei Erwachsene können beliebig viele eigene Kinder oder Enkel bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mitnehmen.Das Rheinland-Pfalz-/Saarland-Ticket gilt nicht in ICE-, EC- und IC-Zügen. In den DB Verkaufsstellen sind die Ländertickets mit persönli-cher Beratung für einen Aufschlag von 2 Euro erhältlich.Hinweis zum Kauf des Aktionsangebotes an den Automaten, im DB Navigator und auf bahn.de: Dort wird das Angebot nicht über die Fahrplanauskunft angezeigt. Zum Kauf des Angebots am Automat muss unter „Gesamtes Angebot“ entweder der Button „Freizeit und Aktionen, z.B. Rheinland-Pfalz / Saarland-Ticket“ oder der Button „Angebote nach Bundesländern“ ausgewählt werden.

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 9 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Statt der früher erlaubten fünf Prozent kann der Reisepreis jetzt bis 20 Tage vor Reisebeginn um acht Prozent erhöht werden. Übersteigt die Erhöhung diesen Rahmen, müssen Verbraucher die Änderung aktiv ablehnen. Schweigen sie, dann gilt sie als akzeptiert.Eine posi-tive Änderung gibt es dennoch: Die Verjährungsfrist von Reisemän-geln wird von einem Monat auf zwei Jahre verlängert. Aber nach wie vor müssen Urlauber dem Veranstalter die Mängel bereits während der Reise melden.Ausführliche Informationen zu den Änderungen finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Verbraucherzentrale warnt vor Doppelversicherung

Wer in diesen Tagen in den Urlaub startet und im Urlaubsland einen Leihwagen gemietet hat, sollte auf der Hut sein. „Es geschieht häufig, dass sich Kunden am Mietwagenschalter Policen andrehen lassen, die sie längst haben oder überhaupt nicht brauchen“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rhein-land-Pfalz. „Mancher Autoverleiher behauptet, der gebuchte Versi-cherungsschutz sei vor Ort ungültig und ohne weitere Versicherung würde das Fahrzeug nicht herausgegeben.“ Will die Mietwagenfirma den Wagen nur nach Abschluss einer weiteren Versicherung aushän-digen, so sollte ausdrücklich „unter Vorbehalt“ gezahlt und das Geld nach der Rückkehr vom Vermieter zurückgefordert werden. Wichtig ist das richtige Versicherungspaket: Ratsam ist eine Haftpflichtsumme von mindestens 20 Millionen Euro und eine Vollkaskoversicherung. Hier wird jedoch oft ein hoher Selbstbehalt verlangt – 1.900 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Der Selbstbehalt kann aber durch eine Rückversicherung ebenfalls abgesichert werden. „Häufig wird eine solche Rückversicherung automatisch beim Abschluss des Miet-vertrags angeboten. Nach unseren Berechnungen ist es aber – bei nur einer einzigen Reise im Jahr – oft günstiger, den Vertrag separat abzuschließen“, so Wortberg. Ein Vorteil: Man kann sich den Versiche-rer selbst aussuchen. Wichtig ist dabei, dass es eine Gesellschaft mit einer Niederlassung in Deutschland ist, die sich auch dem Schlich-tungsverfahren des Versicherungsombudsmanns angeschlossen hat. Beide Informationen sollten am Ende der Versicherungsbedin-gungen oder im Impressum der Homepage stehen. Sollte es wäh-rend des Urlaubs zu Beschädigungen des Mietwagens kommen, ist es hilfreich, alle wichtigen Notfallnummern bereits parat zu haben. Bei Unfällen muss immer die Polizei hinzugezogen werden. Denn wer Mietwagen-Schäden ohne Polizei regelt, riskiert damit seinen kompletten Versicherungsschutz.

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Urlaub für die StromrechnungMit diesen Tipps macht auch der Stromzähler mal PauseDavon gehen wir eigentlich aus: Wenn im Sommer endlich der wohl-verdiente Urlaub ansteht und die Wohnung verlassen ist, machen auch die Stromkosten zuhause mal Pause. Damit der Stromzähler aber nicht dennoch munter weiter läuft, müssen vor der Abreise wirklich alle Stromfresser abgestellt werden.So banal es klingt: Am wichtigsten ist es, vor der Abreise wirklich alle elektrischen Geräte auszuschalten. Im Zweifelsfall den Stecker ziehen, selbst wenn an der Stereoanlage im Off-Zustand keine Kont-rolllämpchen mehr leuchten. Im Stand-by-Modus verbrauchen elekt-rische Geräte auch ohne sichtbares Zeichen Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich viel. Einen doppelten Energiespareffekt erzielt, wer vor dem Urlaub Kühl- und Gefrierschrank enteist und abtaut. Zum einen wird während der Abwesenheit kein Strom für den laufenden Betrieb benötigt, zum anderen laufen die Geräte nach der Rückkehr ohne die Eisschicht effizienter.Auch ein Blick in den Keller lohnt sich immer. Hier laufen häufig unbemerkt elektrische Geräte. Wer etwa seine Heizungsanlage auf „Sommer“ umstellt, spart viel Strom, da dann die Heizungspumpen abgeschaltet werden.Vor der Abreise, lohnt es sich außerdem, den Stromzähler zu kont-rollieren und den Stand zu notieren. So lässt sich nach der Rückkehr feststellen, ob tatsächlich alles ausgeschaltet war.Bei weiteren Fragen zum Stromsparen im Haushalt und bei allen anderen Fragen des Energiesparens helfen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Anmeldung. Die Berater informieren anbieterun-abhängig und individuell. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.

hammer, stellte die Familie Nau ihren Hofladen und die Vermarktung von regionalen Produkten vor. Der Ortsbürgermeister der Ortsge-meinde Steinbach am Donnersberg begeisterte mit seinem „Mit-tagstisch der Generationen“ und Ingo Schenk von der Evangelischen Kirche der Pfalz erläuterte im Rahmen seines Projektes „Dorfraum-Entwickler“ wie Jugendliche in das Dorfgeschehen eingebunden werden können. Eine bunte Mischung von Best-practice Beispielen, die zu langen Gesprächen an den Projekttischen führten.Angeregte Unterhaltungen setzten sich auch nach der Verabschie-dung bei kühlen Getränken und einem kleinen Fingerfood-Buffet, gelie-fert von der Kulinarischen Landstraße, bis in den späten Abend fort.Weitere Informationen rund um LEADER und die Projekte findet man auf der Webseite der LAG Westrich-Glantal (www.westrich-glantal.de) oder auf Facebook. Die Regionalmanagerin Anne-Marie Kilpert steht Ihnen für alle Fragen rund um LEADER zur Verfügung (Tel.: 06302/923916, E-Mail: [email protected]).

Neues Reiserecht ab 1. Juli 2018Willkommen beim Pauschalreise-Roulette Damit Urlaub nicht zum Glücksspiel wird –

Verbraucherzentrale klärt aufZum 01. Juli 2018 ändert sich das Pauschalreiserecht – Hintergrund ist die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie. Verbrauche-rinnen und Verbraucher müssen sich dann auf zahlreiche Neuerun-gen und leider auch Verschlechterungen einstellen: „Die Europäische Union will Verbraucher besser schützen und stärkt die Pauschalreise“, sagt Franziska Wolf, Beraterin der Verbraucherzentrale in Kaiserslau-tern: „Leider werden Verbraucher jedoch zukünftig Schwierigkeiten haben, Pauschalreisen überhaupt als solche zu erkennen.“Eine Pauschalreise ist das Rundum-Sorglos-Paket für einen unkom-plizierten Urlaub: Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, dass alle Leistungen wie gebucht erbracht werden, und er muss sich gegen Insolvenz versichern. Wer dagegen individuell einzelne Leistungen bucht, muss für Folgekosten selbst aufkommen – zum Beispiel wenn das gebuchte Hotel bei der Anreise noch nicht fertig-gestellt ist. „In unserer Rechtsberatung zeigen sich Verbraucher oft sehr überrascht darüber, wie wenig Schutz sie bei der Buchung von Einzelleistungen erhalten“, sagt Verbraucherschützerin Wolf. Eine wesentliche Änderung ab Juli ist: Fluggesellschaften, Reisebüros und Online-Vermittlungsplattformen werden grundsätzlich immer dann zum Reiseveranstalter, wenn sie zwei oder mehr Reiseleistungen im gleichen Buchungsvorgang verkaufen. Allerdings machen zahlreiche Ausnahmen von dieser Regel das Buchen kompliziert – und damit fast zum Glücksspiel.Eine Pauschalreise liegt beispielsweise nicht vor, wenn einzelne Reiseleistungen zwar zeitlich zusammen gebucht, nicht aber auf einer gemeinsamen Rechnung erscheinen und mit einem Gesamtpreis ausgewiesen werden. Positiv für Verbraucher ist dabei nur die Tatsache, dass Reisebüros für Zahlungen an die Leistungserbringer künftig eine Insolvenzversicherung abschließen müssen.Wer sich im Internet bei einer Fluggesellschaft eine Zusatz-leistung wie zum Beispiel ein Hotel vermitteln lässt, muss beson-ders achtsam sein: Die Fluggesellschaft wird nur dann Veranstalter, wenn zwischen der ersten Buchungsbestätigung und der zweiten Buchung nicht mehr als 24 Stunden liegen. Nur wenn eine Reise aus-drücklich als Pauschalreise verkauft wird, können sich Verbraucher auf den bestehenden Reiseschutz sicher verlassen. Im Zweifel soll-ten Verbraucher genau nachfragen, rät die Verbraucherzentrale.Eine weitere Gesetzesänderung betrifft nachträgliche Preiserhöhungen.

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 10 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

mer aus der 7. Klasse seien hier genannt, da sie jeweils Platzierun-gen unter die ersten zehn im Bundesland Rheinland-Pfalz erreichten und sich gegen Teilnehmer anderer Schulen durchsetzen konnten. Anerkennung und Lob gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, besonders denen, die sich in jedem Jahr dem Englischwettbewerb Big Challenge über den regulären Unterricht hinaus stellen.

(Text: D. Kulessa, Foto IGS)

Planet „TheHeuLa 17/18“ verabschiedet sich

„Wir geh’n weg hier und kommen nie mehr“ sangen die Abgänger der Theodor-Heuss-Grundschule Landstuhl-Atzel bei ihrer Verab-schiedung, die am vorletzten Unterrichtstag vor den Sommerferien stattfand. Angeregt durch das Sachunterrichtsthema „Weltraum und Planeten“ stand der Abend unter dem Motto „Planet TheHeuLa 17/18 verabschiedet sich“. Die Schüler präsentierten wichtige Informatio-nen über den 4 Jahre alten Schulplaneten, der sich nun auflöst. Die einzelnen Teilchen suchen ihren neuen Weg an unterschiedlichen Stellen des Schuluniversums. Lieder, Hip Hop, Instrumentalmusik und Gedichte vervollständigten den Vortrag über den Planeten. Schullei-terin Stephanie Wack sowie die Klassenlehrerinnen Nicole Mahle und Beate Wirtgen-Bohr verabschiedeten die Grundschulabsolventen und wünschten alles Gute. Mit einem Imbiss, den der Förderverein mit Eltern der dritten Klasse vorbereitet hatte, klang der Abend aus.

(Text und Fotos: TheHeuLa/bor.)

Jakob-Weber-Schule LandstuhlDie Jakob-Weber-Schule (Förderschule Lernen) sucht für das Schul-jahr 2018/2019 eine/n FSJler/in oder Bufdi und eine/n Erzieher/in im Anerkennungsjahr.Interessierte wenden sich bitte an: SL Fr. Schmitt, 06371/618160, [email protected]

Der Energieberater hat am Mittwoch, den 25.07.18 Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Anmeldung unter: (0631) 92881 oder 365 2740. In Otterberg ist am Donnerstag, den 16.08.18 von 15.00 – 18.00 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwal-tung Otterbach-Otterberg, Hauptstraße 27. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung unter 06301/607-414.Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungster-min: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei), montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

Aus unserer Feuerwehr

Übungen unserer

WehreinheitenDie Übungen

unserer Wehreinheiten finden wie folgt statt:

Bann:Jeden Montag ab 19.00 Uhr, Feuerwache BannHauptstuhl:Jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr, Feuerwache HauptstuhlKindsbach:Jeden Montag ab 19.00 Uhr, Feuerwache KindsbachLandstuhl:Jeden Dienstag ab 19.00 Uhr, Feuerwache LandstuhlMittelbrunn:Jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr, Feuerwache MittelbrunnOberarnbach:Jeden Mittwoch ab 18.30 Uhr, Feuerwache OberarnbachWillkommen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahre. Die Teilnahme ist kostenlos.

Jugendfeuerwehr KindsbachDie Übungen der Jugendfeuerwehr Kindsbach finden immer frei-tags, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an der Feuerwache in Kindsbach statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16 Jahren aus Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Mittelbrunn und Oberarnbach. Die Teilnahme ist kostenlos.

Jugendfeuerwehr LandstuhlDie Übungen der Jugendfeuerwehr Landstuhl finden immer frei-tags, von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an der Feuerwache in Landstuhl statt. Willkommen sind alle Jugendlichen von 10 bis 16 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Nach der Übung werden die Kinder heimgefahren.

Aus unseren Schulen

Sechster Big Challenge an der IGS Am Nanstein

Am 3. Mai 2018 fand der Englischwettbewerb an der Integrierten Gesamtschule Am Nanstein für die Klassenstufen 5 bis 9 zum sechs-ten Mal statt. Am letzten Schultag warteten die Preise auf die ins-gesamt 85 Schülerinnen und Schüler, die sich für den Wettbewerb angemeldet hatten. Zu gewinnen gab es Stifte, Flaggen, T-Shirts, Kalender, Film- und Buchpreise, welche den Lernenden die Kultur Großbritanniens und der USA näherbringen. Neben den Sachprei-sen sind es aber vor allem die Platzierungen, welche zur Teilnahme motivieren und die Erfolge der Jugendlichen in der Fremdsprache Englisch dokumentieren. Bemerkenswert sind mehrere Sonderpreise in Form von Pokalen und einer Medaille, mit welchen einige Erstplat-zierte an der Gesamtschule zusätzlich für ihre hohe Platzierung auf Landesebene geehrt wurden. Dario Wörpel aus der 6. und Lara Hem-

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 11 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Privatwaldbetreuer Daniel BüffelLandesforsten Rheinland-PfalzRufnummer: 0152-28850995E-Mail: [email protected] Sprechstunde findet jeden 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16 bis 18 Uhr im Rathaus in Hermersberg statt.

Grünabfallsammelstelle BannÖffnungszeiten ab April 2018

Mittwoch ........................................................................... 17.00 - 19.00 UhrFreitag ................................................................................. 17.00 - 19.00 UhrSamstag ............................................................................. 13.00 - 17.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachungen

2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde

Bann vom 21.06.2018Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bann hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) fol-gende Änderung beschlossen:Die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bann vom 26.11.2011 wird wie folgt geändert:

I. § 12

Allgemeines, Arten der Grabstätten(1) Die Grabstätten werden unterschieden ina) Erdwahlgräber (ein und mehrstellig)b) Urnengrabstätten als Wahlgrabstättenc) Erdreihengräberd) Gemischte Grabstättene) Ehrengrabstättenf ) Urnengrabstätten als Nischen in der Urnenwandg) Urnenrasengrabstätten(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.(3) Die Nutzungsberechtigten haben alle Beeinträchtigungen, die im Rahmen einer Beisetzung auftreten können, wie vorübergehende Entfer-nung von Pflanzen und Grabschmuck, sowie Lagerung von Grabaushub und Beeinträchtigungen durch Friedhofsbedienstete zu dulden.

§ 15b Urnenrasengrabstätten

1) Urnenrasengrabstätten sind Aschenstätten, die in der Regel der Reihe nach belegt und im Bestattungsfall ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird. In einer Urnenrasengrabstätte dürfen bis zu 2 Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der letzten Ruhefrist gemäß den Bestimmungen der Wahlgrabstätten verlängert werden.2) Der Friedhofsträger stellt dem Nutzungsberechtigten ein Namens-schild zwecks Gravur zur Verfügung, das nach der Beisetzung der Urne an der Gemeinschaftsstele befestigt wird. Das Namenschild muss nach den Vorgaben des Friedhofsträgers beschriftet werden.3) Auf der Grabfläche dürfen keine Anpflanzungen vorgenommen werden. Das Anbringen von Grabschmuck auf der Grabfläche ist unzulässig. Auf den Gräbern abgelegter Grabschmuck wird bei Pfle-gemaßnahmen entsorgt. Auf die Regelung von § 32 (Ordnungswid-rigkeiten) wird besonders hingewiesen.

§ 17 Wahlmöglichkeit

(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestal-tungsvorschriften § 18 (Grabfeld A/10, C/02, C/06 und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften Grabfeld (A/01-09, B, C/01, C/03-C/05, C07-C/13, C/Urnen, Urnenwand, Urnenrasengrabstätten) §§ 20 und 26 eingerichtet.

Bürger und Ihre Umwelt

Müllabfuhrtermine für die 28. Kalenderwoche 2018

Sickingenstadt

Landstuhl

-Stadtteil Atzel-

Sickingenstadt

Landstuhl

-Stadtteil

Melkerei-

Landstuhl Stadt

Bezirk 1

Dienstag

Landstuhl Stadt

Bezirk 2 Dienstag

Abfuhrregelung in Wochen mit Feiertag :

Fällt der Abfuhrtermin auf einen Feiertag,

so verschiebt sich diese Abfuhr auf den nächsten oder

übernächsten Werktag. Alle in der gleichen Woche auf den

Feiertag folgenden Abfuhren werden entweder am regulären

Abfuhrtag oder am darauf folgenden Werktag durchgeführt.

Somit kann auch samstags nachgefahren werden.

Biotonne

Papiertonne

Biotonne

10. Jul 18

10. Jul 18

Gemeinde

Kindsbach

Dienstag 10. Jul 18 Biotonne

Dienstag 10. Jul 18

09. Jul 18 Biotonne

Papiertonne

Gemeinde

Bann

Donnerstag 12. Jul 18 Biotonne

Gemeinde

Hauptstuhl

Freitag 13. Jul 18 Restmülltonne

Gelber Sack

Gemeinde

Oberarnbach

Montag 09. Jul 18 Biotonne

Papiertonne

Biotonne

Dienstag 10. Jul 18 Biotonne

Papiertonne

Gemeinde

Mittelbrunn

Montag

Ortsbürgermeister Stephan MeesSprechstunde montags 19.00 - 20.00 Uhr o. nach Vereinbarung, Tel. + Fax Gemeindehaus: 06371/2475, priv. 06371/15956

Bann

www.bann.de

Öffnungszeiten des Jugendtreffs BannMontag von 17.00 bis 21.00 UhrMittwoch von 17.00 bis 21.00 UhrAlle Jugendlichen ab 12 Jahren sind herzlich willkommen.

Ruftaxi in BannNur samstags und sonntags nach LandstuhlTel. 0170/4752835Bestellung 1 Stunde vor FahrtbeginnVRN Wabentarif

Keine Sprechstunde in den SommerferienIn den Sommerferien findet keine Sprechstunde des Privatwald-betreuers Daniel Büffel statt. Ab dem 06.09.2018 werden diese wieder wie gewohnt aufgenommen.

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 12 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

b) Die Namensschilder sind von der Ortsgemeinde Bann zu bezie-hen. Die Beschriftung muss den Vornamen, Namen, Geburtsjahr/-datum und Todesjahr/-datum (in arabischen Ziffern) enthalten. Weitere Zusätze sind nicht zugelassen.

c) Die Schrift darf nur in Gravur ausgeführt werden.d) Bei Zweitbelegung einer Urnenrasengrabstätte kann eine wei-

tere Namensnennung auf dem Namensschild hinzugefügt wer-den. Die soll bereits bei der Gestaltung für die Erstbelegung berücksichtigt werden.

e) Die Bepflanzung der Grabstätte durch Angehörige, sowie das Anbringen von Grabschmuck oder Bodenplatten ist nicht mög-lich. Es besteht die Möglichkeit in begrenztem Umfang an der dafür vorgesehenen Stelle Blumenschmuck abzulegen.

(7) Die Ortsgemeinde Bann kann Ausnahmen von den Vorschrif-ten der Absätze 1 -3 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit sie es unter Beachtung des § 21 für vertretbar hält.

II.Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Bann, den 21.06.2018gez. Stephan Mees, Ortsbürgermeister

Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bann hat in seiner Sitzung am 18.06.2018 die Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung mit den neuen Gebühren beschlossen.Anlage zur FriedhofsgebührensatzungI. ReihengrabstättenÜberlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene 272,00 €uroII. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten1. a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs.

2 der Friedhofssatzung füraa) eine Einzelgrabstätte 290,00 €uroab) eine Doppelgrabstätte 580,00 €uroac) einer Wahlgrabstätte für Verstorbene biszum vollendeten 6. Lebensjahr 109,00 €uro

b) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Nutzungszeit werden die Gebühren wie nach Buchstabe a) anteilig für die zu verlängernden Jahre erhoben.Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes aufgrund einer Zubelegung werden die Gebühren entsprechend anteilig für die zu verlängernden Monate erhoben.

2. a) Verleihung eines Nutzungsrechtes an einer Urnengrabstätte für die Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach Nr. 1 Buchstabe a) füraa) eine Urnenwahlgrabstätte 194,00 €uroab) eine Nische in der Urnenwand 1.945,00 €uroac) eine Urnenrasengrabstätte 1.700,00 €uro

b) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Nutzungszeit werden die Gebühren wie nach Buchstabe a) anteilig für die zu verlängernden Jahre erhoben.Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes aufgrund einer Zubelegung werden die Gebühren entsprechend für die zu verlängernden Monate erhoben.

III. Ausheben und Schließen der Gräbera) bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 232,00 €urob) vom vollendeten 6. Lebensjahr ab 458,00 €uroc) Urnenbeisetzung je Beisetzung 140,00 €urod) Bestattung in der Tiefe 638,00 €uroe) Bestattung von Totgeborenen 181,00 €urof ) Öffnen und Schließen der Urnennische 71,00 €urof ) Das Wegräumen von Grabaufbauten u. Grabschmuck, sowie die

Wiederinstandsetzung der Grabstätte pauschal 78,00 €urog) Bei Bestattungen und Beisetzungen an Sonntagen und Feierta-

gen wird ein Zuschlag berechnet von 50 v.H.IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen1. Bei Reihen- oder Wahlgrabstellen für das Ausgraben einer Leichea) bis zum vollendeten 6. Lebensjahr bei einer Restruhezeit

aa) über 5 Jahren 523,00 €urobb) bis zu 5 Jahren 447,00 €uro

b) vom vollendeten 6. Lebensjahr ab bei einer Restruhezeit

(2) Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind in einem Belegungsplan festgelegt.(3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragstel-ler, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonde-ren Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterzeichnen.

§ 20 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften

(1) Die Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvor-schriften müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehen-den Anforderungen entsprechen:a) Grellweiße und tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen.b) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften

einzuhalten:1. alle Bearbeitungsarten sind zulässig, außer Politur,2. Politur ist nur als gestalterisches Element für Ornament und Schrift erlaubt, sofern sie nicht überwiegt,

(2) Auf Grabstätten für Erdbestattung sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig:a) Reihengrabstätten für Verstorbene über 5 Jahren:

1. Stehende Grabmale:Höhe 0,70 m bis 0,95 m, Mindeststärke 0,16 m.2. Liegende Grabmale:Höchstlänge 0,70 m, Mindeststärke 0,14 m.

b) Wahlgrabstätten:1. Stehende Grabmale:a) bei einstelligen Wahlgräbern:Höhe 0,80 m bis 1,20 m, Mindeststärke 0,18 m;b) bei zwei- und mehrstelligen Wahlgräbern:Höhe 1,00 m bis 1,20 m, Mindeststärke 0,18 m.2. Liegende Grabmale:a) bei einstelligen Wahlgräbern:Höhe 0,14 bis 0,30 m;b) bei mehrstelligen Wahlgräbern:Höhe 0,14 bis 0,30 m

(3) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig:a) Urnenwahlgrabstätten:

1. Stehende Grabmale mit quadratischem oder rundem Grund-riss 0,40 x 0,40 m, Höhe 0,80 m bis 1,20 m.2. Liegende Grabmale mit quadratischem Grundriss bis 0,40 m x 0,40 m, Höchstmaß 0,70 x 0,70 m, Höhe der hinteren Kante 0,16 m.

(4) Bei Gräbern, bei denen Platten verlegt sind, dürfen keine Grabein-fassungen angefertigt werden.(5) Für die Gestaltung der Verschlussplatten der Urnengrabkammern gelten folgende Bestimmungena) Das Öffnen und Schließen der Urnennische liegt in der Verant-

wortung der Ortsgemeinde Bann.b) Die Verschlussplatten sind von der Ortsgemeinde Bann zu bezie-

hen. Beschriftung bzw. Gestaltung erfolgt im Auftrag der Ange-hörigen auf deren Kosten. Die Beschriftung muss den Vornamen, Namen, Geburtsjahr/-datum und Todesjahr/-datum (in lateini-schen Ziffern) enthalten. Weitere Zusätze sind nicht zugelassen. Als Schriftfarbe sind Gold und Bronze zugelassen.

c) Die Schrift darf nur in Gravur ausgeführt werden.d) Unzulässig sind spiegelnde Flächen, elektrische Installationen,

auffällig bemalte Schriften, Halterungen, Blumenvasen, Kerzen, Leuchten und Kunstblumen.

e) Bei Mehrfachbelegung der Urnennische können weitere Namensnennungen auf der Abdeckplatte hinzugefügt werden.

f ) Die Bepflanzung der Grabstätte durch Angehörige ist nicht mög-lich. Es besteht die Möglichkeit in begrenztem Umfang an der dafür vorgesehenen Stelle Blumenschmuck abzulegen.

g) Das Anbringen von anderen Gegenständen auf den Verschluss-platten ist nicht gestattet.

(6) Für die Namensschilder der Urnenrasengräber gelten folgende Bestimmungen

a) Das Anbringen der Namensplatten an der Gemeinschaftsstele liegt in der Verantwortung der Ortsgemeinde Bann.

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 13 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

eine Dorfmoderation durchzuführen. Ziel dieser Dorfmoderation ist die Bündelung der bisher schon bestehenden Bürgerbeteiligung im Rahmen des im Jahr 2015 eingeführten Bürgerstammtisches und die Einarbeitung der daraus resultierenden Ergebnisse in das neue Dorferneuerungskonzept. Gleichzeitig soll eine Maßnahmenliste zur Steuerung einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde erarbeitet werden. Am 15. Juni 2018 fand hierzu ein erster Informationsabend im Bännjer Gemeindehaus statt. Die Stadtplanerin Julia Kaiser vom begleitenden Architekturbüro „stadtgespräch“ aus Kaiserslautern gab erste Informationen über die anstehende Dorfmoderation sowie über weitere geplante Aktionen und Termine in diesem Jahr bekannt. Viele Bürger/innen aus Bann nutzten die Gelegenheit sich über das Thema zu informieren. Ortsbürgermeister Stephan Mees lud alle Generationen, Gruppen und Vereine ein sich aktiv an der Gestaltung der Gemeinde zu beteiligen. Auftaktveranstaltung für die Dorfmoderation ist am 24. August 2018 in der Steinalbhalle.

(Text und Foto Stephan Mees)

BaubeginnMit der Maßnahme „Neubau von Linksabbiegespuren an der L 363 am südlichen Ortseingang“ wird am 23.07.2018 begonnen.

Für die während der Maßnahme entstehenden Behinderungen bittet die Gemeinde um Verständnis.

Bann, den 29.06.2018gez. Mees, Ortsbürgermeister

Diamantene Hochzeit in Bann

Letzten Mittwoch feierte das Ehepaar Ilse und Rolf Pedziwiatr das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit. Seit 60 Jahren ist das Ehe-paar nunmehr verheiratet und nimmt noch gerne und rege am öffentlichen Gemeindeleben teil. Ihren Ehrentag feierten Ilse und Rolf Pedziwiatr zu Hause im Kreise ihrer Familie und nahmen viele Glückwünsche entgegen. Im August werden sie im Dom zu Speyer am Gottesdienst für Ehejubilare teilnehmen, der unter dem Motto: „Liebe miteinander leben“ durch Weihbischof Otto Georgens zele-briert wird. Auch Ortsbürgermeister Stephan Mees gehörte zu den Gratulanten, überbrachte die Glückwünsche des Landkreises Kai-serslautern sowie der Gemeinde Bann und wünschte dem Jubelpaar noch viele schöne gemeinsame Jahre.(Text und Foto: Ortsgemeinde)

aa) über 10 Jahre 898,00 €urobb) bis zu 10 Jahren 748,00 €uro

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen mit einer Liegezeit unter 15 Jahren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen erfolgen nur auf Anordnung der Gerichte. In diesem Fall ist die Gebühr nach Buchst. aa) zu berechnen.c) für das Ausgraben von Aschenurnen 211,00 €uro2. Bei Tiefengräbern erhöhen sich die Gebühren nach Nr. 1 beim

Ausgraben aus der Tiefe um 40 v.H.3. Für die Ausgrabung und Wiederbestattung in der selben Grab-

stätte wird eine Gebühr in Höhe von 75 v.H. der Ausgrabungsge-bühr erhoben.

V. Benutzung der Leichenhalle1. Für die Aufbewahrung einer Leiche pauschal 100,00 €uro2. Für die Benutzung der Leichenhalle für die Trauerfeier 50,00 €uroVI. PflegegebührenPflegegebühr für Rasenurnengrabstätten für 25 Jahre 550,00 €uroBei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes aufgrund einer Zubele-gung werden die Gebühren entsprechend für die zu verlängernden Monate erhoben.Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der Nut-zungszeit anteilig für die zu verlängernden Jahre erhoben.VIII. Grabeinfassungen und Abdeckungen UrnennischenDie Trittplatten um die Grabstätten werden vom Bauhof der Ver-bandsgemeinde verlegt und über die folgenden Gebühren berechneta) Abdeckplatten Urnenwand 01 und Urnenwand 02 67,83 €urob) Namensschild Urnenrasengrab werden nach tatsächlichen Kos-

ten abgerechnetc) Urnengrab Feld A Reihe adM 188,89 €urod) Urnengrab Feld A Reihe 03 188,23 €uroe) Reihengrab Feld A Reihe 03 140,61 €urof ) Doppelgrab Feld A Reihe 09 191,73 €urog) Urnengrab Feld B Reihe 02 104,45 €uroh) Kindergrab Feld B Reihe 13 83,34 €uroi) Einzelgrab Feld B Reihe 13 166,68 €uroj) Doppelgrab Feld B Reihe 12 230,08 €urok) Urnengrab Feld C Reihe 01 165,66 €urol) Reihengrab Feld C Reihe 02 250,02 €urom) Reihengrab Feld C Reihe 06 173,33 €uron) Einzelgrab Feld C Reihe 02 203,49 €uroo) Einzelgrab Feld C Reihen 03,05 und 06 173,33 €urop) Einzelgrab Feld C Reihen 07 und 08 250,02 €uroq) Einzelgrab Feld C Reihen 11 und 12 170,00 €uror) Einzelgrab Feld C Reihen 13 und 14 348,00 €uros) Doppelgrab Feld C Reihen 03, 04, 05 und 06 346,66 €uroHinweis:Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde-verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-zung geltend machen. Diese Bekanntmachung kann auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Amtsblatt Online aufgerufen werden.

Landstuhl, den 22.06.2018gez. Dr. Degenhardt, Bürgermeister

Sonstige amtliche Mitteilungen

Dorfmoderation in BannInformationsabend im Gemeindehaus

Im Rahmen der geplanten Weiterführung des Dorferneuerungskon-zeptes aus dem Jahr 1989 hat der Gemeinderat Bann entschieden

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 14 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

Bännjer Worschtzippelfest 2018Bereits zum 15. Mal wurde das traditionelle Bännjer Worscht-zippelfest gefeiert. Bei bestem Sommerwetter kamen am Samstag und Sonntag sehr viele Besucher zum Vorplatz am Haus der Vereine und konnten sich von dem hervorragend funktionierenden Gemeindeleben und dem Zusammenhalt der Vereine in Bann überzeugen. Nach dem Einmarsch des Bännnjer Fanfarenzuges und den Salutschüssen der Böller-schützen des Schützenvereins eröffnete Ortsbürgermeister Stephan Mees zusammen mit den Beigeordneten Stefan Schweitzer und Thomas Denzer, den Vereinsvorsitzenden und vielen Ehrengästen das Dorffest. Danach wurden die sportli-chen Meister des Ortes geehrt. Riesengroß war die Freude und Erleichterung, als Toni Kroos in letzter Sekunde den Siegtreffer der Deutschen Nationalmannschaft gegen Schweden erzielte, den man auf einer großen Leinwand live miterleben konnte.Am Sonntag spielten die Westpfälzer Musikanten Blasor-chester Bann traditionell zum Frühschoppen auf. Nachdem Herbert Göttel mit seinem Drehorgelspiel die Besucher unter-halten hatte folgte als ein Höhepunkt des Festes die Ernen-nung von drei Mitbürgern zu echten „Bännjer Worschtzippel“. Kinderbelustigung durch Tante Lilli und Mickey Mouse, sowie Unterhaltungsmusik mit dem Duo „Sax´n Drums“ rundeten am Sonntag das harmonisch verlaufende Fest ab.Ein herzliches Dankeschön an alle, die auch in diesem Jahr für einen reibungslosen Ablauf dieses Dorffestes gesorgt haben. Die Gemeinde und die Ortsvereine bedanken sich auf diesem Weg bei den Anwohnern für ihr Verständnis über die Festtage.

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 15 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

(Text Mees, Fotos: Schneider, Mees, ps)

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 16 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

In der darauffolgenden Woche besuchten die Kinder die Landstuhler Burg Nanstein. Dort erfuhren sie viel über die Geschichte der Burg und das Leben des „Letzten Ritters“ Franz von Sickingen.

Am Montag vor dem ersten Schultag werden die Brückenkinder dann offiziell in der Kita verabschiedet.(Text und Fotos: Kita)

Ortsbürgermeister Knut BöhlkeSprechstunde dienstags von 17.30 - 18.30 Uhr u. nach Vereinbarung im Kinder- und Jugendtreff der Ortsgemeinde, In der Erlenwiesen1

Kindsbach

www.kindsbach.de

Öffnungszeiten des Jugend- und Kindertreffs / Ju.Ki.T

Montag 15.00 - 17.00 Uhr Kidstreff für 6- bis 10-Jährige17.00 - 19.00 Uhr Mädchentreff für Mädchen ab 10 Jahre

Mittwoch Die Öffnungszeiten und das Angebot werden umstrukturiert.

Freitag Die Öffnungszeiten und das Angebot werden umstrukturiert.

Krabbeltreff im Jugendtreff KindsbachBei Interesse bitte melden bei Frau Anne Ulrich-Schwab, Jugend-sozialarbeiterin der VG Landstuhl, unter der Tel.: 0160-90122381, E-Mail: [email protected]

erzählkaffee und SpielstubeUnter der Leitung von Gertrud Schumann findet jeweils donners-tags zwischen 15.00 und 17.00 Uhr der Erzählkaffee statt.Senioren, die nicht alleine zu Hause sitzen wollen, sind herzlich ins Pfarrhaus eingeladen, um Gesellschaftsspiele zu spielen oder einfach zu erzählen.

Ortsbürgermeister Gerald Frank BoschSprechstunde dienstags von19.00-20.00 Uhr, im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 15a

Hauptstuhl

Grünabfallsammelstelle hauptstuhlÖffnungszeiten ab April 2018

Freitag ................................................................................. 15.00 - 18.00 UhrSamstag ............................................................................. 12.00 - 18.00 Uhr

Sonstige amtliche Mitteilungen

Keine Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 10.07. – 31.07.2018 findet keine Sprechstunde des Ortsbürgermeisters statt.

Kita hauptstuhlSo schön kann Abschied sein!

die Brückenkinder der Kita hauptstuhl erlebten in der Vorferien-zeit verschiedene Abenteuer.Erst ging es mit Herrn Wahl, dem Produktionsleiter der Abteilung „Waldinformation, Umweltbildung, Walderleben“ des Forstamts Kai-serslautern, in den Hauptstuhler Wald. Die Kinder lernten viel über die verschiedenen Bäume und die dort lebenden Tiere.

Schon eine Woche später stand die Übernachtung in der Kita an. Mit Schatzsuche, Riesenpizza, Fußballturnier, Dunkeldisco und dem Besuch des „Waldgeistes“ verging der Abend wie im Flug. Nach einer kurzen Nacht kamen die Eltern und Verwandten der Brückenkinder zu einem reichhaltigen Frühstücksbuffet.

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 17 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Wochenmarkt in der Sickingenstadt LandstuhlJeden Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

auf dem Lothar - Sander - Platz vor der Stadthalle.

Aktuell - Ansprechend - Attraktiv

Burg NansteinBurgweg, 66849 Landstuhl

Öffnungszeiten:Jan. - März: 10.00 - 16.00 UhrApril - Sept.: 09.00 - 18.00 UhrOkt. - Nov.: 10.00 - 16.00 UhrDezember geschlossen, Montags geschlos-sen (außer an Feiertagen)

letzter Burgeintritt ist 30 Minuten vor Burgschließung. Bei Schnee- und Eisglätte ist die Burg Nanstein geschlossen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall unter der Telefonnummer 0152-57964547 oder 06371-13460.

Grünabfallsammelstelle landstuhlÖffnungszeiten ab April 2018

Dienstag .........................................................................17.00 bis 20.00 UhrFreitag .............................................................................14.00 bis 18.00 UhrSamstag .........................................................................10.00 bis 16.00 Uhr

Sonstige amtliche Mitteilungen

Museum der Sickingenstadtin der Zehntenscheune, 66849 LandstuhlÖffnungszeiten:Bei besonderen Anlässen (Zeiten werden in der Presse

und an dieser Stelle veröffentlicht).Für Interessenten, Gruppen und Schulen Anmeldung bei der Verbandsgemeinde Landstuhl,Tel. 06371/83-0.

Bekanntmachung aus der Sitzung des Stadtrates

am 19.06.2018• Die Streetworkerin der Sickingenstadt Landstuhl berichtete über

ihre Tätigkeit im Rahmen der mobilen Jugendarbeit.• Der Stadtrat wählte die Bewerberinnen und Bewerber zur Auf-

nahme in die Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffen im Amtsge-richtsbezirk Landstuhl.

• Der Annahme einer Spende für die Finanzierung des Abschluss-feuerwerks anlässlich des Sickingen Maimarktes 2018 wurde zugestimmt.

• Eine Entscheidung über das Kurzzeitparken im Bereich des Alten Marktes wurde vertagt.

• Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss 2015 der Sickingenstadt Landstuhl fest und entlastete den Bürgermeister und die Beige-ordneten der Verbandsgemeinde Landstuhl sowie den Stadtbür-germeister und die Beigeordneten der Sickingenstadt Landstuhl.

• Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Stadthalle wurde festgestellt; der Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage wurde zugestimmt.

• Der Stadtrat stimmte der Erhöhung der Wohnungsmieten in den städtischen Mietwohngebäuden zu.

• Der künftigen Holzvermarktung des stadteigenen Holzes durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurde zugestimmt. Die Ver-waltung bedient sich künftig zwecks Vermarktung einer neu zu gründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft.

• Der Stadtrat befasste sich mit 2 Grundstücksangelegenheiten.

Schüler- und Seniorentisch der Gemeinde Kindsbach

Montag - Freitag in der Zeit von 11.45 - 14.00 Uhr im Vorraum der Mehrzweckhalle; Anmeldung von Montag bis Freitag unter: 0173/4056700

Grünabfallsammelstelle KindsbachÖffnungszeiten ab April 2018

Donnerstag ....................................................................... 17.00 - 19.00 UhrFreitag ................................................................................. 15.00 - 17.00 UhrSamstag ............................................................................. 13.00 - 17.00 Uhr

Sonstige amtliche Mitteilungen

erzählkaffee in ferien geschlossenDas Erzählkaffee ist in den Ferien bis 09.08.18 geschlossen. Unser Team wünscht allen Senioren eine schöne Urlaubszeit.

Stadtbürgermeister Ralf HersinaTel. 06371/83112Sprechstunde nach VereinbarungE-Mail: [email protected]

Sickingenstadt Landstuhl

www.landstuhl.de

Stadtbücherei der Sickingenstadt

Landstuhl Bücher aller Fachrichtungen, Zeitschriften, Kassetten, CDs, CD-ROMs - FernleiheKlassenführungen (mittwochs morgens) nach Absprache mit Frau Graf

Kontakt: Telefon: 06371/14652, Fax: 06371/913483Internet: www.stadtbuecherei.landstuhl.deE-Mail: [email protected]

Artothek Bilder (Gemälde,

Zeichnungen und Drucke)Kontakt: Telefon: 06371/1300880, Fax: 06371/1300888Internet: www.artothek.landstuhl.dewww.landstuhl.de, E-Mail: [email protected] Stadtbücherei u. Artothek:Hauptstr. 3a, 66849 Landstuhl

Öffnungszeiten:Dienstag: ........................................................................ 14.00 - 17.00 UhrMittwoch: ...................................................................... 08.00 - 12.00 UhrDonnerstag: .................................................................. 14.00 - 17.00 UhrFreitag: ............................................................................ 09.00 - 12.00 Uhr............................................................................................ 14.00 - 18.00 UhrSamstag: ........................................................................ 09.00 - 12.00 Uhr

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 18 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

Spiel und Spaß am ersten FerientagAm ersten Ferientag wurde der Alte Markt auch in diesem Jahr in einen großen Spielplatz voller Attraktionen verwandelt.Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt und Stadtbürgermeister Ralf Hersina begrüßten die kleinen und großen Gäste beim 4. Spielefest und wünschten allen einen tollen Ferientag. Ihren herzlichen Dank richteten sie an die Organisatoren und Mit-wirkenden für deren großes Engagement. Die Streetworkerin der Sickingenstadt Landstuhl Lilla Tuline hieß die Besucher im Namen des Arbeitskreises „Jugendsozialarbeit Landstuhl“ (dem auch die Jugendsozialarbeiterin der Verbandsgemeinde Land-stuhl, der Jobfux der IGS „Am Nanstein“, das Jugendhaus SPOTS, der Jugendraum Quo Vadis, die Schulsozialarbeiterinnen der Berufsbildenden Schule sowie der Grundschulen „In der Au“ und „Theodor-Heuss“, der IGS „Am Nanstein“ und der Jakob-Weber-Schule angehören) ebenfalls herzlich willkommen.Ein sehr ideenreiches Angebot konnte kostenfrei genutzt wer-den. Schnell war der Platz mit zahlreichen Besuchern gefüllt und fröhliches Kinderlachen war überall zu hören. Richtig aus-toben konnten sich die kleinen Besucher auf zwei Hüpfburgen und großer Andrang herrschte auch beim Kinderschminken. Bei einem Parcours mit Geschicklichkeitsspielen konnten Punkte erzielt werden und mit strahlenden Augen wurden die Preise in Empfang genommen. Die besonderen Stars des Tages waren zwei Vierbeiner der Diensthundestaffel der Polizei. Sie genossen die Streicheleinheiten und durften unter Anleitung ihrer Hundeführer ihr Können als Schutz- und Spürhunde demonstrieren.Ein echtes Feuerwehrauto auch mal von innen anzusehen war für Jungen wie Mädchen ein echtes Erlebnis. Dies wurde von der Jugendfeuerwehr Landstuhl ermöglicht und fand regen Zuspruch.Ein Ferienauftakt, bei dem die Kinder viel Spaß hatten und mancher Erwachsener sich von deren Unbeschwertheit anstecken ließ.

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 19 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Privatwaldbetreuer Daniel BüffelKeine Sprechstunde in den Sommerferien

In den Sommerferien findet keine Sprechstunde des Privatwald-betreuers Daniel Büffel statt.Ab dem 06.09.2018 wird diese wieder wie gewohnt aufgenommen.

Ortsbürgermeister Arno EckelSprechstunde nach Vereinbarung

Oberarnbach

www.arnbachtal.de

Ruftaxilinie 2585 für Oberarnbachvon Wallhalben - über Oberarnbach - nach Landstuhl Bahnhof und umgekehrt.Tel.: 0170/4752835, Anmeldung spätestens 1 Stunde vor Fahrt-beginn.

Öffnungszeiten des Jugendtreffs Oberarnbach

Montag von 16.00 bis 18.00 UhrFür Kinder und Jugendliche von 6 - 12 Jahren.

Privatwaldbetreuer Daniel BüffelLandesforsten Rheinland-PfalzRufnummer: 0152-28850995E-Mail: [email protected] Sprechstunde findet jeden 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus in Hermersberg statt.

Sonstige amtliche Mitteilungen

Keine Sprechstunde in den SommerferienIn den Sommerferien findet keine Sprechstunde des Privatwald-betreuers Daniel Büffel statt. Ab dem 06.09.2018 wird diese wie-der wie gewohnt aufgenommen.

NIchtAmtlIcher teIl

Windhund Renn- und Coursing Verein Saar-Pfalz e.V.

Gaudi Rennen auf der Windhunderennbahn Landstuhl

Am Samstag, den 07.07.2018 findet ein Gaudi Rennen auf der Windhunderennbahn Landstuhl statt.09.30 Uhr Anmeldung und Messung10.30 Uhr 1. Durchgang (Strecke von ca. 100 m)12.00 Uhr Stärkung der Zweibeiner (Mittagessen, danach Kaffee

und Kuchen)14.30 Uhr 2. Durchgang15.30 Uhr SiegerehrungDie Hunde werden in 3 Großkategorien eingeteilt, somit hat jeder Teilnehmer die Chance auf einen Sieg in seiner Klasse. Jeder Hund läuft einzeln und darf natürlich von seinem Herrchen bzw. Frauchen angefeuert werden. Wie jedes Jahr werden wir wieder mit unseren Vierbeinern einen riesigen Spaß haben.Wir freuen uns auf einen tollen Samstag mit euch.Weitere Informationen finden Sie auf www.wrcv-landstuhl.de

Die Geschäftsstelle und das Ticket-Servicebüro der Stadthalle Landstuhl

gehen in die Sommerpausevon Montag, 9. Juli 2018 bis einschließlich Sams-

tag, 21. Juli 2018.

Offene Mal- und Zeichenwerkstatt

Die Artothek der Sickingenstadt Land-stuhl bietet in Zusammenarbeit mit dem

Künstler Rüdiger Sitte erstmalig einen offenen Workshop für Kunstinteressierte an.

Der Workshop findet im Bürgerhaus der Sickingenstadt Landstuhl, Hauptstrasse 3a in Landstuhl statt.Angebot:Hilfe und Anregungen für Anfänger und Fortgeschrittenebei der Ausführung in den Techniken:Aquarell, Acryl, Zeichnung.Mitzubringen sind die jeweilig benötigten Mal- und Zeichenutensi-lien oder nach Absprache andere Materialien …Der Workshop findet donnerstags zu folgenden Terminen statt:5. Juli 2018, 12. Juli 2018 und 19. Juli 2018.Immer in der Zeit von 18.00 – 20.00 Uhr.Um Anmeldung wird gebeten zu den üblichen Öffnungszeiten der Artothek unter der Telefonnummer 06371 - 1300 880 oder per E-Mail [email protected].

Franz von Sickingen und die Burg Nanstein

Klassische Burgführung am 15.07.2018 Um die Burg herum und mitten durch

Der Gästeführer Ulli Heist bietet während der Sommermonate an jedem 3. Sonntag im Monat eine öffentliche Burgführung um 10.00 Uhr an. Dabei werden über 500 Jahre Burg-Geschichte und Informa-tionen zu Franz von Sickingen informativ erzählt. Bei gutem Wetter bietet sich zudem eine tolle Aussicht und der Gästeführer hat auch hierzu zusätzliche Informationen zur (historischen Alt-) Stadt parat.Weitere Termine sind: 19. August und 16. SeptemberEine Anmeldung ist nicht erforderlich.Datum: 15.07., 19.08. und 16.09. um 10 UhrTreffpunkt: Kanonenturm, Burg NansteinPreise: Erwachsene: 4,- €, Schüler: 2,- €

(alle Preise zzgl. Burgeintritt)Für Pfalzcard-Inhaber sind Führung sowie Burgeintritt kostenfrei.

Ortsbürgermeister Dr. AltherrSprechstunde nach Vereinbarung

mittelbrunn

Privatwaldbetreuer Daniel BüffelLandesforsten Rheinland-PfalzRufnummer: 0152-28850995E-Mail: [email protected] Sprechstunde findet jeden 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16 bis 18 Uhr im Rathaus in Hermersberg statt.

Sonstige amtliche Mitteilungen

Vertretung des OrtsbürgermeistersIn der Zeit vom 25.06. bis 15.07.2018 übernehmen der Erste Beigeordnete Karl-Heinz Bohl sowie der Beigeordnete Robert Haag die Vertretung von Ortsbürgermeister Dr. Walter Altherr.

Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 20 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

und lateinamerikanische Tänze jeweils mittwochs am 18./25. Juli und 1. August 2018 vor. Die 6 bis 12-Jährigen starten um 16.00 - 17.30 Uhr, die Älteren von 17.45 - 19.15 Uhr. Dieses Jahr wird auch den Erwachsenen wieder die Gelegenheit geboten, während der Ferienzeit kostenlos ZUMBA, Line-Dance, Standard- und Lateintan-zen auszuprobieren. ZUMBA® findet am Mittwoch, 1. August 2018, im Anschluss an das Sommerferienprogramm ab 19.30 Uhr statt. ZUMBA® ist für alle Menschen geeignet, die ihren Körper in Schwung bringen wollen. Bei heißer Musik aus Salsa, Merengue, Cumbia, Reggea-ton uvm. Wird der Körper gestrafft und die Kondition verbessert. ZUMBA besteht aus einfach zu erlernenden Schritten und Bewegungen.Line-Dance findet am 16., 23. und 30. Juli 2018 jeweils von 19.30 - 20.30 Uhr statt. Es handelt sich dabei um eine choreografierte Tanzform, bei der einzelne Tänzer unabhängig von der Geschlechts-zugehörigkeit in Reihen und Linien vor- und nebeneinander tanzen. Die Tänze sind passend zur Musik choreografiert, die meist aus den Kategorien Country und Pop stammt. Das Standard- und Lateintraining für Erwachsene findet jeweils dienstags, am 17., 24. und 31. Juli 2018 von 18.30 - 20.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich - einfach vorbeikommen, mitmachen und Spaß haben! Alle Trainings finden in der Sickingen-Sporthalle IGS Landstuhl (neben CUBO) statt.Für alle diejenigen, die sich auch über den Sommer hinaus mit Tan-zen aktiv halten möchten und es südamerikanisch mögen, gibt es ab 10. August 2018 einen achtwöchigen Salsaworkshop. Immer frei-tags von 19.30 - 20.30 Uhr in der Sickingen-Sporthalle IGS Landstuhl (neben CUBO). Paare wie Einzelpersonen jeder Altersgruppe sind willkommen. Informationen unter 0151-12 97 84 65. Anmeldung bitte per Mail auf [email protected]

friedensgebet verlegtAm Samstag, den 07.07.2018, wird um 11.58 Uhr ein ökumenisches Friedensgebet von Christen aus West- und Süddeutschland vor dem Fliegerhorst Büchel (bei Cochem/Mosel) gebetet. Daher wird das monatliche Friedensgebet an der Air Base Ramstein an diesem Tag an den Fliegerhorst Büchel verlegt! Information über Mitfahrgele-genheiten bei Michael Strake, Telefon 06372 – 50474, E-Mail: [email protected] .

Bundestagsabgeordnete Angelika GlöcknerBürgersprechstunden

Die Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner (SPD) bietet den Bürgerinnen und Bürgern ihres Wahlkreises die Möglichkeit mit ihr Kontakt aufzunehmen. Egal, ob es um ein persönliches Gespräch oder ein konkretes Anliegen geht, in der Bürgersprechstunde ist jeder willkommen.Auch wenn Sie nicht mobil sind, Angelika Glöckner tritt auch gerne telefonisch mit ihnen in Kontakt. Melden Sie sich einfach.der nächste Termin:Mittwoch, 11.07.2018, 10:00 - 15:00 Uhr, im Abgeordnetenbüro, Alle-estr. 60, 66953 Pirmasens oder unter: 06331 7193259.

Gottesdienste undkirchliche Nachrichten

ev. freikirche - calvary chapelKindsbach, Industriestr. 50

Im Internet finden Sie uns unter: www.cck-town.orgUnser Gottesdienst (Englisch/Deutsch) findet jeden Sonntag um 11.00 Uhr statt.Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen.

christus Gemeinde landstuhl (cGl)Sonntaggottesdienst in der cGl

Herzlich laden wir Sie zu unseren Gottesdiensten ein, die jeden Sonntag um 11.00 uhr in der Bruchwiesenstraße 14 stattfinden. Wir genießen in entspannter Atmosphäre die Gemeinschaft unterei-nander und machen unseren Gott groß. Es gibt lebensnahe Predig-ten, unsere Band spielt moderne Lieder, die zum Mitsingen einladen. Auch für unsere Kinder haben wir ein ansprechendes Kinderpro-gramm. Gäste sind bei uns immer willkommen.Nach dem Gottesdienst kann jeder noch einen leckeren Kaffee und Kuchen genießen.

landfrauenverein der Verbandsgemeinde landstuhl

Präsentation und führungam 13.07.2018 um 10.00 uhr findet eine Präsentation und Führung durch das Simotec-Kochwerk Kaiserlautern mit Möglichkeit zum Mit-tagessen statt.Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung bei Eva Hemmer, Tel. 06371-2256.

Pfälzerwaldverein Ortsgruppe landstuhlDer Pfälzerwaldverein Ortsgruppe Landstuhl lädt ein zu einer Wan-derung am Sonntag, den 15.07.2018 von Bann zum ehemaligen Römerlager auf dem großen Berg sowie zur Perlenburg mit Erklärung der historischen Hintergründe.Start ist um 08:30 am Sportheim Bann wo dann später auch die Ein-kehr stattfindet, Wanderführer ist Wolfgang WürmellDie ca. 13 km lange Wanderstrecke geht teilweise über steile, unbe-festigte Bereiche abseits abgesicherter Waldwege, entsprechendes Schuhwerk und Kondition ist erforderlich.Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Kammerchor landstuhlsingt carmina Burana von carl Orff

Am Sonntag, 2. September 2018, lädt der Kammerchor Landstuhl um 17.00 Uhr zu einem Konzert in den Emmerich-Smola-Saal im SWR Studio Kaiserslautern ein.Auf dem Programm stehen eine Auswahl von Liebeslieder-Walzern von Johannes Brahms für gemischten Chor und zwei Klaviere so wie „carmina Burana“ von Carl Orff in der Fassung für Solisten, Chor, zwei Klaviere und Schlagwerk. Zusammen mit dem Kammerchor Landstuhl musizieren „Die Vielharmonie“ Bliesen und „Chorlores“, der Schulchor des Cusanus-Gymnasiums St. Wendel. Außerdem wirken mit: Katharina Becker, Sopran, Manuel Horras, Tenor und Vinzenz Haab, Bass, Bernd Matthias, Harald Bleimehl und Ya-Wen Yang, Kla-vier, Norbert Scherer, Achim Seyler und Peter Hoffmann, Schlagwerk. Die Leitung hat Heribert Molitor.Bereits am Freitag, 31. August 2018 findet dieses Konzert um 20.00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle St. Wendel/Bliesen als Eröffnungs-konzert des Chorfestivals Sing city St. Wendel 2018 statt.Karten sind im Vorverkauf bei den Buchhandlungen Böhm (Tel.: 06371 2742) und Stützel (Tel.: 06371 2369) sowie bei allen Sängerin-nen und Sängern zum Preis von EUR 18,- (Schüler/Studenten: EUR 12,-) erhältlich.

landtagsabgeordneter daniel Schäffner, SPd

BürgersprechstundeDer Landtagsabgeordnete Daniel Schäffner bietet jeden Montag von 09.00 - 10.00 uhr und jeden freitag von 11.00 - 12.00 uhr in der Ludwigstr. 2 (Villa Dahl) in Landstuhl eine Bürgersprechstunde an (wir bitten um telefonische Voranmeldung).Das Bürgerbüro erreichen Sie unter der Nummer 06371 / 94 68 774. Gerne kann der Termin auch, nach ihren Wünschen, an einem ande-ren Ort stattfinden.

Westpfälzer Blasorchester Bannferienprogramm Jugendorchester

Aufgepasst! es sind noch Plätze frei.Wie im Ferienprogramm der Verbandsgemeinde Landstuhl schon bekannt gegeben, findet vom 10. Juli bis 13. Juli unser jährliches Feri-enprogramm statt. In diesem Jahr studieren wir ein Musical ein. Es ist für Kinder ab 6 Jahren geeignet. Anmeldung bei Myriam Häßel Tel. 0176 / 99030982.

Tanzsportclub Sickingenstadt landstuhl e.V.

„Sommerferienspaß beim Tanzsportclub“Der Tanzsportclub Sickingenstadt Landstuhl unterstützt auch diese Jahr wieder die Verbandsgemeinde im Rahmen des Sommerferien-programms. Für Kinder und Jugendliche stellt der Verein Hip-Hop

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 21 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

Pfarramt MittelbrunnSonntag, 08.07.201809:30 Uhr Gottesdienst in Obernheim10:30 Uhr Gottesdienst in MittelbrunnPfarrerehepaar NolteKirchenstraße 12 a, 66851 Mittelbrunn, Tel: 06371/17246

Pfarrei Hl. Namen JesuGottesdienste

Samstag, 07.07.201817.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Vorabendmesse18.00 Uhr Bruchmühlbach, St. Maria Magdalena, Vorabendmesse19.00 Uhr Mittelbrunn, St. Josef, VorabendmesseSonntag, 08.07.201809.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Heilige Messe09.00 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung, Heilige Messe09.00 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius, Heilige Messe10.30 Uhr Landstuhl, St. Markus, Heilige Messe10.30 Uhr Landstuhl, Heilig Geist, Heilige Messe17.00 Uhr Landstuhl, St. Markus, Heilige Messe in engl. Sprache18.00 Uhr Landstuhl, St. Andreas, Abendmesse

Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)

Im Internet finden Sie uns unter: www.baptisten-landstuhl.deDie Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Landstuhl, Am Rathaus 5, Tel. 06371-2059, lädt ganz herzlich zu folgenden Veran-staltungen ein:Hausbibelkreise:Gespräche über der Bibel, Austausch und Gebete. -Montags in Wald-mohr um 19.30 Uhr. (Trent Fox: 06373-8967029), mittwochs 9.30 Uhr in Landstuhl, Am Rathaus 5 im Gemeindezentrum.(Dr. Rolf Lyding: 06371-2059).- Am ersten Montag im Monat um 19.30 Uhr Lobpreis-abend (Auskunft bei Tobias Lyding, Tel. 06372-806663).Spieltreff „KIDS-CLUB“:Der Kids-Club findet statt an jedem Schul-Mittwochnachmittag von 16.00 bis 17.30 Uhr im Untergeschoss des Gemeindezentrums, nicht während der Sommerferien. Der nächste Mittwoch nach den Ferien ist der 8. August. - Der ultimative Nachmittag für alle 6 bis 10-Jähri-gen mit viel Spaß, Spiel und Spannung! - Bringt auch eure Freunde mit! (Tobias Lyding, Tel.06372-806663) –Gottesdienste:10.00 Uhr Gottesdienst und parallel Kindertreff. - Am ersten Sonntag des Monats jeweils mit Abendmahl, Kurzpredigt und der Möglichkeit für alle, sich persönlich zu äußern und zu beten. –Jahreslosung für 2018:Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle des leben-digen Wassers umsonst. Offenbarung 21,6Monatsspruch Juli:Säet Gerechtigkeit und erntet nach dem Maße der Liebe! Pflüget ein Neues, solange es Zeit ist, den HERRN zu suchen, bis er kommt und Gerechtigkeit über euch regnen lässt! Hosea 10,12

Prot. Kirchengemeinde HauptstuhlFreitag, 06.07.201818.30 Uhr Ökum. Kirchenchor nach AbspracheSonntag, 08.07.201809.00 Uhr Gottesdienst, gehalten von Lektorin GortnerProt. Pfarramt BruchmühlbachEichenhübel 14, 66892 BruchmühlbachTel. 06372-6761, Fax 06372-508603,e-mail: [email protected] Risser ist erreichbar unter Telefon 06372-6761.Stellvertretender Vorsitzender des Presbyteriums in Hauptstuhl ist Herr Schumacher, Tel. 7593.Das Pfarrbüro ist montags von 08.00 - 12.00 Uhr und mittwochs von 10.00 - 12.00 Uhr besetzt.

Kolpingsfamilie LandstuhlSeniorentreff

Der nächste Seniorentreff der Kolpingsfamilie Landstuhl findet am Freitag, dem 6. Juli, von 15:30 - 17:30 Uhr statt. Der Seniorentreff wird im Pfarrheim Heilig Geist abgehalten. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Weitere Infos bei Elke Geib, Tel.: 06371-16518.

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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 22 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

Die International School Westpfalz in Ramstein-Miesenbachsucht ab dem 13. August 2018 eine Englisch sprechende

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Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen an:Frau Birgit Ford, Administrations Manager, ISW, [email protected]

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Wir bitten unsere Leser um beachtung!

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine TeilbeilageNORMA Lebensmittelfilialbetrieb.

Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018 Seite 23 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl

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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 24 Ausgabe 27/2018 - Mittwoch, 4. Juli 2018

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