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Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Sekretariat: Tel.: 05137/8895-0 / Fax.: 05137/8895-95 / www.bonk-maire-hoppmann.de Mess-Stelle gemäß § 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissions- schutz Ingenieurkammer Niedersachsen Dipl.-Phys. Michael Krause Dipl.-Geogr. Waldemar Meyer Dipl.-Ing. Clemens Zollmann ö.b.v. Sachverständiger für Lärmschutz Ingenieurkammer Niedersachsen Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 1995 Dr.-Ing. Wolf Maire bis 2006 Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann bis 2013 Rostocker Straße 22 30823 Garbsen 05137/8895-0, -95 Bearbeiter: Dipl.-Geogr. W. Meyer Durchwahl: 05137/8895-24 [email protected] 15.06.2017 - 17096 - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 8 „Bergkrug“ in Helpsen

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Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik

Beratende Ingenieure

Sekretariat: Tel.: 05137/8895-0 / Fax.: 05137/8895-95 / www.bonk-maire-hoppmann.de

Mess-Stelle gemäß § 29b BImSchG

Dipl.-Ing. Thomas Hoppe

ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissions-

schutz Ingenieurkammer Niedersachsen

Dipl.-Phys. Michael Krause

Dipl.-Geogr. Waldemar Meyer

Dipl.-Ing. Clemens Zollmann

ö.b.v. Sachverständiger für Lärmschutz

Ingenieurkammer Niedersachsen

Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 1995

Dr.-Ing. Wolf Maire bis 2006

Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann bis 2013

Rostocker Straße 22 30823 Garbsen 05137/8895-0, -95

Bearbeiter: Dipl.-Geogr. W. Meyer Durchwahl: 05137/8895-24 [email protected]

15.06.2017

- 17096 -

Schalltechnische Untersuchung

zum Bebauungsplan Nr. 8 „Bergkrug“

in Helpsen

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Inhaltsverzeichnis .......................................................................................... Seite

1. Auftraggeber ................................................................................................. 4

2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens ......................................................... 4

3. Örtliche Verhältnisse .................................................................................... 4

4. Hauptgeräuschquellen ................................................................................. 5

4.1 Straßenverkehrsgeräusche ......................................................................... 5

4.2 Emissionspegel Schienenverkehr ............................................................... 6

4.3 Gewerbelärm „SB-Markt“ ............................................................................. 7

4.3.1 Parkplätze ...................................................................................................... 7

4.3.2 Anlieferung .................................................................................................. 11

5. Berechnung der Beurteilungspegel .......................................................... 13

5.1 Rechenverfahren ........................................................................................ 13

5.2 Rechenergebnisse ...................................................................................... 14

6. Beurteilung .................................................................................................. 14

6.1 Grundlagen.................................................................................................. 15

6.2 Beurteilung der Geräuschsituation ........................................................... 18

6.2.1 Vorbemerkung ............................................................................................ 18

6.2.2 Gewerbelärm ............................................................................................... 18

6.2.3 Schienenverkehrsgeräusche ..................................................................... 19

6.2.4 Straßenverkehrsgeräusche ....................................................................... 19

6.3 Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im .................................. 20

Rahmen der Bauleitplanung ............................................................................... 20

Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke ..................................... 23

Quellen, Richtlinien, Verordnungen .................................................................. 24

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Soweit im Rahmen der Beurteilung verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte angesprochen werden,

erfolgt dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer juristischen Fachprüfung, die nicht Gegen-

stand der schalltechnischen Sachbearbeitung ist

Dieses Gutachten umfasst: 24 Seiten Text 5 Anlagen Datei:17096g.docx, Autor: Meyer

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1. Auftraggeber

VOLKSBANK IN SCHAUMBURG EG

POSTFACH 1460

31664 BÜCKEBURG

2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens

Die SAMTGEMEINDE NIENSTÄDT beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans

Nr. 8 „Bergkrug“ Wohnbauflächen mit dem Schutzanspruch eines Allgemeinen

Wohngebiets (WA gem. BauNVOi) im Ortszentrum von Helpsen neu auszuweisen.

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung sollen die auf das Plangebiet ein-

wirkenden Straßenverkehrsgeräusche der benachbarten Straßen sowie die

Schienenverkehrsgeräusche der östlich des Geltungsbereichs verlaufenden Bahn-

strecke Hannover – Hamm ermittelt und beurteilt werden.

Zusätzlich dazu soll eine Beurteilung der auf die schutzwürdigen Bauflächen ein-

wirkenden Geräusche durch den Betrieb eines nördlich angrenzenden Einzelhan-

delsmarkts auf Grundlage der Ergebnisse einer durchgeführten Betriebsbefragung

erfolgen.

Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgt unter Beachtung der im Bauleitverfah-

ren maßgeblichen Regelungen von VVBBauGii i.V. mit Beiblatt 1 zu DIN 18005iii.

Im Hinblick auf die Beurteilung der durch die Nutzung des SB-Markts verursachten

Geräusche werden darüber hinaus die Regelungen der TA Lärmiv diskutiert.

3. Örtliche Verhältnisse

Die örtliche Situation ist den Übersichtsplänen der Anlage 1 zu entnehmen.

Das betrachtete Plangebiet befindet sich in Helpsen unmittelbar nördlich des Ein-

mündungsbereichs der Bahnhofstraße in die Straße Bergkrug, durch die der Gel-

tungsbereich auch im Süden bzw. Osten begrenzt wird. Im Westen schließen sich

vorhandene Wohngrundstücke an.

Im Norden der betrachteten Bauflächen befindet sich eine Grünfläche und daran

anschließend das Betriebsgrundstück eines SB-Markts. An der Gebäudeostseite

des Marktgebäudes sind die Ladezone, ein Leergutlager im „Innenhof“ sowie

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rd. 20 Pkw-Stellplätze angeordnet. Darüber hinaus ist im Rahmen der schalltech-

nischen Beurteilung eine Kühlanlage im südlichen Teil der Dachfläche zu beachten.

Demgegenüber kann ein nennenswerter Pegelbeitrag durch die Nutzung der nörd-

lich des Betriebsgebäudes errichteten Pkw-Parkplätze ausgeschlossen werden.

Die betrachtete Bahnstrecke Hannover – Hamm verläuft in einem Abstand von

rd. 480 m zur Südostgrenze des Plangebiets.

4. Hauptgeräuschquellen

4.1 Straßenverkehrsgeräusche

Die Berechnung der Emissionspegel von Straßen erfolgt auf der Grundlage der

RLS-90 v unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Fahr-

bahnoberfläche und der durchschnittlichen, täglichen Verkehrsstärke (DTV) bzw.

der maßgeblichen stündlichen Verkehrsmengen einschließlich Lkw- Anteil.

Die Fahrbahnoberflächen der zu untersuchenden Straßenabschnitte besteht aus

Asphalt. Hierfür ist gem. RLS-90 ein Fahrbahnoberflächenkorrekturwert

DStrO = 0 dB(A) zugrunde zu legen.

Im vorliegenden Fall sind Steigungen der Straße von mehr als 5 % nicht zu beach-

ten. Der Pegelzuschlag DStg beträgt 0 dB(A).

Grundlage für die Berechnung der Emissionspegel sind Ergebnisse einer aktuellen

Verkehrszählung vom 30.05.20171. Danach sind für die maßgeblichen Straßen-

abschnitte der Straße „Bergkrug“ bzw. die Bahnhofstraße die folgenden Verkehrs-

zahlen zu Grunde zu legen:

Tabelle 1 Verkehrsmengen und Emissionspegel

Straße

DTVw [Kfz/24h]

MT/

MN

pT/ pN [%]

vPkw/Lkw [km/h]

Lm,E,T [dB(A)]

Lm,E,N [dB(A)]

[1] Bergkrug süd 2.295 139 10 5,2/5,4 50 55,5 52,0

[2] Bergkrug ost 3.863 233 18 6,1/12,9 50 58,1 55,6

[3] Bahnhofstr. 3.915 235 20 5,5/9,7 50 57,9 54,4

1 Verkehrszählungen auf den Straßen Bergkrug und Bahnhofstraße in der Gemeinde Helpsen, 08.06.2017; Zacharias Verkehrsplanungen, Hannover

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In der Tabelle 1 bedeuten:

Straße: betrachteter Straßenabschnitt

DTVw durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke werktags in Kfz/24h

MT maßgebende stündliche Verkehrsmenge (tags) in Kfz/h

MN maßgebende stündliche Verkehrsmenge (nachts) in Kfz/h

pT % maßgebender Lkw-Anteil tags ( 6.00 - 22.00 Uhr) in %

pN % maßgebender Lkw-Anteil nachts (22.00 - 6.00 Uhr) in %

vPkw zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw in km/h

vLkw zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw in km/h

Lm,E,T berechneter EMISSIONSPEGEL (tags) in dB(A)

Lm,E,N berechneter EMISSIONSPEGEL (nachts) in dB(A)

4.2 Emissionspegel Schienenverkehr

Vom Vorstandsressort Technik und Umwelt DB Umweltzentrum Betrieblicher

Umweltschutz (TUM 1) Schall- und Erschütterungsschutz der DEUTSCHEN BAHN AG

wurden uns aktuelle Angaben zur Belastung der DB-Strecke 1700 Hannover –

Hamm (Westf.) Nr. 2020 übermittelt.

Als Kennwert der Schallemission der oben genannten Bahnstrecken werden die

längenbezogenen Schallleistungspegel für Rollgeräusche, aerodynamische

Geräusche, Aggregatgeräusche und Antriebsgeräusche berechnet. Die

maßgeblichen Eingangsparameter sind die Fahrzeugkategorie, die Anzahl der

Fahrzeugeinheiten (und Achszahl), die zulässige Geschwindigkeit je

Fahrzeugkategorie sowie Zuschläge für besondere Oberbauarten (z.B. feste

Fahrbahn).

Die Ermittlung von Schienenverkehrslärmimmissionen erfolgt ausschließlich rein

rechnerisch nach den in der Schall 03vi (vgl. auch Anlage 2 zur 16. BImSchV) be-

schriebenen Verfahren. Hierbei sind Messungen von Verkehrslärm gemäß den vor-

genannten Regelwerken nicht vorgesehen. Berechnet werden jeweils die durch die

o.g. Geräuschquellen verursachten Mittelungspegel getrennt für die Beurteilungs-

zeiten von 6.00 - 22.00 Uhr (tags) und 22.00 - 6.00 Uhr (nachts). Die entsprechen-

den Regelwerke sind in der hier verwendeten Berechnungssoftware SoundPLAN

hinterlegt.

Mit den von der DB übermittelten Grunddaten berechnen sich für den Prognosefall

2025 die folgenden Emissionspegel:

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Tabelle 2 Emissionspegel Strecke 1700 gemäß SCHALL 03-2012

Strecken-Nr.

tagsüber (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)

h = 0 m h = 4 m h = 5 m h = 0 m h = 4 m h = 5 m

1700 93,3 76,6 67,0 94,2 77,7 63,2

alle Pegelangaben in dB(A) h = maßgebliche Quellhöhe gemäß schall03-2012, bezogen auf SOK Gleis.

Bei der Berechnung der Emissionspegel wurden die Korrekturen für die „Fahr-

bahnart“ („Standard-Fahrbahn“) berücksichtigt.

4.3 Gewerbelärm „SB-Markt“

4.3.1 Parkplätze

Die Berechnung der EMISSIONSPEGEL des Parkplatzes erfolgt auf der Grundlage der

PARKPLATZLÄRMSTUDIE vii. Dabei können die Geräuschemissionen nach dem soge-

nannten zusammengefassten Verfahren bzw. dem Sonderfallverfahren (getrenntes

Verfahren) ermittelt werden.

Nachfolgend werden die Emissionen nach dem Sonderfallverfahren“ - getrennt für

das Ein- und Ausparken sowie den Parksuch- und Durchfahrverkehr - berechnet.

Das Verfahren kann angewendet werden, wenn sich das Verkehrsaufkommen – wie

im vorliegenden Fall - in den Fahrgassen aufgrund der Parkplatzgeometrie oder an-

derer Vorkenntnisse einigermaßen genau abschätzen lässt. In diesem Fall gilt fol-

gender Zusammenhang:

( ) )(lg100 AdBNBKKLLIPAWwAr

⋅⋅+++=

In der Gleichung bedeuten: LwAr Schallleistungs-Beurteilungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil);

LW0 = 63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R – Parkplatz (nach Ta-belle 30 im Abschnitt 7.1.5 der Studie);

KPA = Zuschlag für die Parkplatzart (nach Tabelle 34 der Studie);

KI = Zuschlag für die Impulshaltigkeit (nach Tabelle 34 der Studie);

B = Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto-Verkauffläche...);

N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde). Falls für N keine exak-ten Zählungen vorliegen, sind sinnvolle Annahmen zu treffen. Anhaltswerte für N sind in Tabelle 33 der Studie zusammengestellt;

B·N = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche;

Neben den bereits erläuterten Kennwerten LwAr, LW0, B und N sind die Zuschläge KI

bzw. KPA, wie folgt zu berücksichtigen:

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Tabelle 3 Zuschläge für verschiedene Parkplatztypen (Auszug) -

Parkplatzart Zuschläge in dB(A)

KPA KI

Pkw-Parkplätze P+R-Parkplätze, Parkplätze an Einkaufszentren Standard-Einkaufswagen auf Asphalt Standard-Einkaufswagen auf Pflaster

Parkplätze an Einkaufszentren lärmarme Einkaufswagen auf Asphalt lärmarme Einkaufswagen auf Pflaster

0 3 5 3 3

4 4 4 4 4

Als Pegelzuschläge für den „Parkplatztyp“ wird für die Pkw-Stellplätze des betrach-

teten Einzelhandelsmarkts der Pegelzuschlag für "Standard-Einkaufswagen auf

Pflaster“ mit KPA = 5 dB(A) und KI = 4 dB(A) angesetzt.

Die Teilemissionen aus dem Bereich der Pkw-Fahrgassen werden auf der Grund-

lage der RLS-90 viii berechnet; dabei wird der Korrekturterm DStrO durch KStrO wie

folgt ersetzt:

� 0 dB(A) für asphaltierte Fahrgassen

� 1,0 dB(A) bei Betonsteinpflaster mit Fugen ≤ 3 mm

� 1,5 dB(A) bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm

� 4,0 dB(A) bei wassergebundenen Decken (Kies)

� 5,0 dB(A) bei Natursteinpflaster.

In der PARKPLATZLÄRMSTUDIE werden auch typische Fahrzeugfrequenzen bei der

Nutzung unterschiedlicher Parkplatztypen genannt. Danach ist tagsüber i.M. mit fol-

genden Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde zu rechnen:

Tabelle 4 Fahrzeugbewegungen auf Parkplätzen (Auszug)

Parkplatzart Einheit B0 der Bezugsgröße B

N = Bewegungen/(B0⋅h) 53)

Tag 6 – 22 Uhr

Nacht 22 – 6 Uhr

„ungünstigste Nachtstunde“

Einkaufsmarkt (Bezugsgröße 1m2 Nettoverkaufsfläche)

Kleiner Verbrauchermarkt (Netto-Verkaufsfläche bis 5000 m2)

1 m2 Netto-Ver-kaufsfläche

0,10

Discounter 57) und Getränkemarkt 1 m2 Netto-Ver-kaufsfläche

0,17 - -

53) Eine Fahrzeugbewegung ist entweder eine Anfahrt oder eine Abfahrt. Ein vollständiger Ein- und Ausparkvorgang be-steht aus zwei Bewegungen.

59) mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden. 57)) Discounter oder Discountmärkte z.B. Aldi, wie Lidl oder Plus sind Niedrigpreismärkte mit begrenztem Sortiment. Bei

Einkaufsmärkten mit Tankstelle sind zusätzlich Bewegungen für die Tankstelle zu berücksichtigen, s. Abschn. 5.10,

Für den untersuchten Einzelhandelsmarkt wird die Bewegungshäufigkeit mit

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0,1 Bew./h je 1m2 Nettoverkaufsfläche in Ansatz gebracht (=> „kleiner Verbraucher-

markt“).

Im Hinblick auf die nach Nr. 6.1 der TA Lärm ebenfalls zu untersuchenden kurzzei-

tigen Geräuschspitzen sollen folgende mittlere Maximalpegel berücksichtigt wer-

den:

Tabelle 5 - Mittlere Maximalpegel in 7,5 m Entfernung -

Beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt

Türenschließen Heck- bzw. Koffer-

raumklappen-schließen

Druckluftgeräusch

Pkw 67 62) (Messung 1984)

72 (Messung 1999)

74 (Messung 1999)

-

Motorrad 73 (Messung 1999)

- - -

Lkw 79 (Messung 2005)

73 (Messung 2005)

- 78

(Messung 2005

alle Pegelwerte in dB(A) 62) Siehe 3. Auflage der Parkplatzlärmstudie, Tabelle 6

I.S: einer konservativen Abschätzung wird für den Verbrauchermarkt eine Netto-

verkaufsfläche von:

Verkaufsfläche ≈ 1.600 m2

angenommen. Unter Berücksichtigung der o.a. Bewegungshäufigkeit von 0,1 Be-

wegungen für kleine Verbrauchermärkte (=> 160 Pkw-Bewegungen/h) berechnet

sich unter Beachtung der insgesamt rd. 60 Pkw-Stellplätze für Pkw-Kunden in die-

sem Fall eine Bewegungshäufigkeit von 2,7 Bewegungen je Einstellplatz und

Stunde. Hieraus errechnen sich die Emissionspegel für die in Anlage 1, Blatt 2 dar-

gestellten, für das betrachtete Plangebiet maßgeblichen Parkplatzbereiche mit den

folgenden emissionswirksamen Eingangsgrößen zu:

Parkplatz [P1] NTag = 2,7 Bew./EP*h

B = 12 EP

B*N = 32,4 Bew./h

KPA = 5 dB(A)

KI = 4 dB(A)

Schallleistungs-Beurteilungspegel:

Lw,Tag = 87,1 dB(A)

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Parkplatz [P2] NTag = 2,7 Bew./EP*h

B = 10 EP

B*N = 27 Bew./h

KPA = 5 dB(A)

KI = 4 dB(A)

Schallleistungs-Beurteilungspegel:

Lw,Tag = 86,3 dB(A)

Zusätzlich zu den vorstehenden Geräuschen durch die Parkplatznutzung sind die

Pkw-Geräusche im Bereich der Parkplatzzufahrten[FPkw] zu berücksichtigen. Da-

bei wird eine Fahrbahnoberfläche aus Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm zu

Grunde gelegt; der Pegelzuschlag KStrO beträgt 1,5 dB(A).

Der EMISSIONSPEGEL „Lm,E“ der Haupt-Fahrstrecken zu den betrachteten Pkw-Stell-

plätzen wird gemäß RLS-90 berechnet.

Fahrstrecke [FPkw1]: MPkw,Tag = 43 Pkw/h

MLkw,Tag = 0 Lkw/h

g = 0 %

KStrO = 1,5 dB(A)

Emissionspegel:

Lm,E,Tag = 46,4 dB(A)

längenbezogene Schallleistungspegel:

L'wA,Tag = 65,4 dB(A)

Fahrstrecke [FPkw2]: MPkw,Tag = 16 Pkw/h

MLkw,Tag = 0 Lkw/h

g = 0 %

KStrO = 1,5 dB(A)

Emissionspegel:

Lm,E,Tag = 42,1 dB(A)

längenbezogene Schallleistungspegel:

L'wA,Tag = 61,1 dB(A)

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4.3.2 Anlieferung

Für die Berechnung der i.V. mit Anlieferungsvorgängen verursachten Geräusch-

immissionen von Lkw-Fahrzeugen wird eine Untersuchung des Hessischen

Landesamtes für Umwelt und Geologie zugrunde gelegt. In dieser Studie wird für

LKW mit einer Motorleistung < 105 kW ein längenbezogenes Fahrgeräusch von

62 dB(A) genannt. Für leistungsstärkere LKW beträgt der längenbezogene Emis-

sionskennwert 63 dB(A).

Die Fahrbewegungen auf dem Betriebsgrundstück müssen aufgrund der beengten

Platzverhältnisse im Bereich der Ladezonen als Rangierbewegungen (Rückwärts-

fahren fahren mit erhöhter Drehzahl) beurteilt werden. Für Rangiergeräusche ist

ein mittlerer SCHALL-LEISTUNGSPEGEL anzusetzen, der etwa 3 bis 5 dB(A) über dem

eigentlichen Fahrgeräusches der LKW liegt. Nachfolgend wird nicht zwischen

großen und kleinen LKW unterschieden, d.h. es wird für Rangiergeräusche mit fol-

gendem längenbezogenen Schallleistungspegel gerechnet:

LwA´(Rangieren) = 67 dB(A).

Die Ware wird i.d.R. zum überwiegenden Teil auf Rollwagen und Europaletten ge-

lagert und mit Hilfe von Handhubwagen in das Lager verfahren. Entsprechend den

Ergebnissen einer Studie der Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie

aus dem Jahre 2005 sind beim Einsatz von Rollcontainern und Palettenhubwagen

an so genannten Außenrampen (Rampen ohne Ladeschleuse) typische Schall-

Leistungspegel zwischen 76 dB(A) und 89 dB(A) je Vorgang maßgebend.

Tabelle 6 Schall-Leistungspegel bei der Be-/ Entladung an Außenrampen

Vorgang Zustand Einwirkzeit LwAT,1h je

Ereignis

S LwAmax

Palettenhubwagen über Ladebord-

wand

Voll

< 5 sec.

88,0 1,2 116

Leer 89,1 2,5 121

Palettenhubwagen über stationäre

Überladebrücke

Voll 75,9 2,7 104

Leer 84,9 3,9 113

Rollcontainer über Ladebordwand Voll 77,4 2,9 111

Leer 77,8 1,7 112

S = Standardabweichung

Bei den folgenden Berechnungen wird ein mittlerer Schall-Leistungspegel von

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85 dB(A) für die Bewegung eines Rollwagens oder einer Palette (mittels Handhub-

wagen) pro Stunde zu Grunde gelegt. Dieser Emissionswert wird auch für Trans-

portfahrten von Getränken mit Hilfe eines Hubwagens im Bereich des Leegutlagers

angesetzt.

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Betriebsangaben ist am ungünstigsten

Wochentag für den Verbrauchermarkt von 3 Lkw-Anlieferungen, davon 1 Anliefe-

rung in der Ruhezeit von 6.00 bis 7.00 Uhr auszugehen.

Insgesamt finden rd.100 Transportbewegungen, davon rd. 30 innerhalb der vorge-

nannten Ruhezeit, von Rollwagen bzw. Paletten im Bereich der Ladezone des Ver-

brauchermarkts an der Gebäudesüdostseite des Marktgebäudes statt. In diesem

Fall errechnet sich in der BEURTEILUNGSZEIT tags (tr = 16 h) als Schallleistungs-Be-

urteilungspegel für die Ladezone [L]

Ladezone [L]: 6.00 – 22.00 Uhr: LWAr = 94,7 dB(A).

Zusätzlich finden nach den uns vorliegenden Betriebsangaben in der Zeit von 5.00

bis 6.00 Uhr (=> Beurteilungszeit „Nacht“ gem. TA Lärm) Transportfahrten von

Leergut mit Hilfe eines Hubwagens im Bereich des Leergutlagers statt. Dabei wird

die Anzahl der Transportbewegungen mit 10 Palettenbewegungen angegeben. In

diesem Fall ergibt sich in der „ungünstigsten Nachtstunde“ für die Transportstrecke

im Bereich des Leergutlagers

F-Hubwagen [FHub]: „ung. Nachtstd.“: LWAr = 95,0 dB(A).

Dieser Schallleistungs-Beurteilungspegel wird i.S. einer konservativen Abschätzung

auch für mögliche Transportvorgänge am Tage berücksichtigt.

Für die Lkw-Rangierstrecke zur Ladezonen des betrachteten Markts errechnet sich

unter Berücksichtigung der vorgenannten Anlieferungen sowie des o.a. Emissions-

kennwerts für Rangiervorgänge folgender Emissionsansatz:

6.00 – 22.00 Uhr: [FLkw] = LwA r = 65,8 dB(A).

Darüber hinaus werden die Geräuschimmissionen von bordeigenen Kühlaggrega-

ten der Lkw-Fahrzeuge berücksichtigt. Derartige Aggregate weisen nach den Er-

gebnissen eigener schalltechnischer Messungen Schall-Leistungspegel von

im Mittel: LWA = 92 dB(A)

auf.

Dabei wird davon ausgegangen, dass der vorgenannte Schallleistungspegel für

rd. 1 Stunde am Tage in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr bzw. 15 Minuten in der Zeit

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von 6.00 bis 7.00 Uhr im Bereich der Ladezone [L] auftreten kann. In diesem Fall

beträgt der Schallleistungs-Beurteilungspegel:

[K]: LwAr = 83,0 dB(A).

4.3.3 Kühlanlage

Im südöstlichen Dachbereich des Marktgebäudes befindet sich eine Kühlanlage.

Zur Ermittlung der Schallleistung des Kälteaggregats wurden am 23.05.2017 Emis-

sionsmessungen für einen Volllastbetrieb im Nahbereich der Anlage durchgeführt.

Unter Berücksichtigung der Messergebnisse ergibt sich für die Kälteanlage ein

Schallleistungspegel von:

LWA = 77 dB(A).

Unter Beachtung des vorliegenden Terzspektrums kann eine Tonhaltigkeit des An-

lagengeräusches ausgeschlossen werden, dies wurde nach subjektivem Hörein-

druck bestätigt. Ein Pegelzuschlag i.S. von Abschnitt A.3.3.5 der TA Lärm ist somit

nicht in Ansatz zu bringen. Da die Anlage thermostatgesteuert ist, wird i.S. einer

konservativen Annahme davon ausgegangen, dass das Kühlaggregat in der „un-

günstigsten Nachtstunde“ durchgehend betrieben wird. Dier Ansatz wird auch für

die Tageszeit berücksichtigt.

5. Berechnung der Beurteilungspegel

5.1 Rechenverfahren

Straßenverkehrslärmeinwirkungen werden entsprechend den Richtlinien für den

Lärmschutz an Straßen (vgl. auch Anlage 1 zur 16. BImSchV), Schienenverkehrs-

lärmimmissionen entsprechend der SCHALL 03-2012 berechnet.

Die Ausbreitungsrechnung der Geräusche durch eine Nutzung des SB-Markts er-

folgt frequenzabhängig entsprechend der DIN ISO 9613-2ix. Das Kriterium für die

Betrachtung flächenhafter oder linienförmiger Geräuschemissionen wird im Sinne

der angesprochenen Norm ebenso beachtet wie der Einfluss von Bodeneffekten

(u.a. „schallharte“ Oberflächen im Bereich der Stellplätze und Fahrwege). Alle für die Ausbreitungsrechnung wesentlichen Parameter wurden digitalisiert. Da-

bei wurden für das im Plangebiet folgende Immissionshöhen berücksichtigt:

Freiflächen EG: hImm = 2,0 m über Geländehöhe

1. Obergeschoss: hImm = 5,8 m über Geländehöhe

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Für Lkw-Fahrzeuge wird eine Quellpunkthöhe von:

hQ = 1,0 m (über Geländehöhe)

angesetzt.

Das angesprochene Rechenverfahren wurde im Rechenprogramm SoundPLANx

(Version 7.4) programmiert. Die Berechnungen wurden mit folgenden voreingestell-

ten Rechenparametern durchgeführt:

Reflexionsordnung: 3

Suchradius: 5000 m

Max Reflexionsentfernung IO: 100m

Max. Reflexionsabstand Quelle: 50 m

Seitenbeugung: ja

Die Berechnungen der Geräuschimmissionen für das Plangebiet wurden für eine

„freie Schallausbreitung“ – ohne die geplanten Baukörper innerhalb des

untersuchten Geltungsbereichs durchgeführt.

5.2 Rechenergebnisse

Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen durch den Betrieb des an den Gel-

tungsbereich angrenzenden SB-Markt (=> Gewerbelärm) sind der Anlage 2, Blatt 1

(tags) bzw. Blatt 2 (nachts) zu entnehmen. Dargestellt sind die Beurteilungspegel

für das 1. Obergeschoss bzw. das ausgebaute Dachgeschoss einer 1½-geschossi-

gen Wohnbebauung.

Die Anlage 3, Blatt 1 bis zeigt die Immissionsbelastungen durch Schienenverkehrs-

lärm für die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr bzw. 22.00 bis 6.00 Uhr. Angegeben sind

die Mittelungspegel für Freiflächenbereiche im EG sowie das 1. Obergeschoss der

geplanten Bebauung.

Anlage 4, Blatt 1 ff sind die im Geltungsbereich zu erwartenden

Straßenverkehrslärmimmissionen zu entnehmen.

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6. Beurteilung

6.1 Grundlagen

Im Rahmen der vorliegenden städtebaulichen Planung sind in der Beurteilung der

schalltechnischen Situation die folgenden Erlasse, Richtlinien und Normen zu be-

achten:

� Runderlass des Nds. Sozialministers vom 10.02.1983

Verwaltungsvorschriften zum Bundesbaugesetz, Neufassung

� Beiblatt 1 zu DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau“

� Gewerbelärm TA LÄRM

In Beiblatt 1 zu DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" werden als Anhaltswerte

für die städtebauliche Planung u.a. die folgenden ORIENTIERUNGSWERTE genannt:

bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatz-

gebieten

tags 55 dB(A)

nachts 45 bzw. 40 dB(A).

Zur Beurteilung des Einflusses unterschiedlicher Geräuschquellen ist im Beiblatt 1

zur DIN 18005 folgendes ausgeführt:

Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungs-werten verglichen und nicht addiert werden. ■ Ende des Zitates.

Es ist eine Rechtsfrage, inwieweit im Hinblick auf die Einwirkung von Verkehrs-

geräuschen ein Abwägungsspielraum über den genannten ORIENTIERUNGSWERT

hinaus besteht. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass eine Überschreitung

des jeweils maßgebenden Orientierungswerts um bis zu 3 dB(A) als nicht „wesent-

lich“ einzustufen ist (vgl. hierzu Ausführungen am Ende dieses Abschnitts).

Bei Orientierungswertüberschreitung von mehr als 3 dB(A) könnte eine Abwä-

gungsmöglichkeit ebenfalls gegeben sein, soweit es um den Schutz künftiger Wohn-

gebäude geht, da bei einer nicht zu großen Außenlärmbelastung (jedoch oberhalb

der angesprochene ORIENTIERUNGSWERTE) auf den nach Stand der Bautechnik

ohnehin vorhandenen baulichen Schallschutz gegenüber Außenlärm verwiesen

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werden kann. Diese Argumentation greift in Mischgebieten u.E. jedoch nicht für den

sogen. Außenwohnbereich (Terrasse, Freisitze usw.) eines Grundstückes.

Nach Nr. 6.1 der TA Lärm sind bei Gewerbelärmimmissionen die folgenden IMMIS-

SIONSRICHTWERTE zu beachten:

d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

tags 55 dB(A)

nachts 40 dB(A)

Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Danach ergeben sich die folgenden zulässigen Maximalpegel:

Baugebiet tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)

WA/WS 55 + 30 = 85 dB(A) 40 + 20 = 60 dB(A)

Abschnitt 2.4 der TA Lärm beschreibt sie Regelungen bezüglich Vor-, Zusatz- und

Gesamtbelastung sowie Fremdgeräuschen:

Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage.

Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beur-teilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden Anlagen) hervorgerufen wird.

Gesamtbelastung ist Sinne dieser Technischen Anleitung ist die Belastung eines Immis-sionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt.

Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen.

Zur Frage eines ggf. „relevanten Immissionsbeitrages“ wird im Abschnitt 3.2.1 der

TA Lärm u.a. ausgeführt:

Die Genehmigung für die beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht ver-sagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. Die Pegelerhöhung bleibt kleiner als 1 dB(A), wenn der Teilschallpegel der Zusatz-

belastung den Immissionspegel der bestehenden Vorbelastung um mindestens

6 dB(A) unterschreitet:

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Lgesamt = LVor ⊕ LZusatz

LZusatz = LVor - 6 dB(A)

Lgesamt = LVor ⊕ [ LVor - 6 dB(A) ]

Lgesamt = LVor + 0,9 < LVor + 1 dB(A).

⊕ := energetische Addition gemäß:

L1 ⊕ L2 = 10·LG (100,1· L1 + 100,1· L2)

Neben den absoluten Skalen von RICHTWERTEN bzw. ORIENTIERUNGSWERTEN, kann

auch der allgemein übliche Maßstab einer subjektiven Beurteilung von Pegelunter-

schieden Grundlage einer lärmtechnischen Betrachtung sein. Dabei werden üb-

licherweise die folgenden Begriffsdefinitionen verwendet (vgl. u.a. Sälzerxi):

„messbar“ (nicht messbar“):

Änderungen des Mittelungspegels um weniger als 1 dB(A) werden als "nicht messbar" be-

zeichnet. Dabei wird berücksichtigt, dass eine messtechnische Überprüfung einer derarti-

gen Pegeländerung in aller Regel nicht möglich ist.

„wesentlich“ (nicht wesentlich):

Als "wesentliche Änderung" wird - u.a. im Sinne der Regelungen der 16. BImSchV - eine

Änderung des Mittelungspegels um mehr als 3 dB(A)xii definiert. Diese Festlegung ist an

den Sachverhalt geknüpft, dass erst von dieser Zusatzbelastung an die Mehrzahl der Be-

troffenen eine Änderung der Geräusch-Immissionssituation subjektiv wahrnimmt. Rein

rechnerisch ergibt sich eine Änderung des Mittelungspegels eines Verkehrsweges um

3 dB(A) wenn die Verkehrsbelastung im jeweiligen Beurteilungszeitraum - bei ansonsten

unveränderten Randbedingungen - verdoppelt (⇒ + 3 dB(A)) bzw. halbiert (⇒ - 3 dB(A))

wird. Insofern kann eine Überschreitung der ORIENTIERUNGSWERTE um bis zu 3 dB(A) ggf.

als „geringfügig“ angesehen werden und wäre dem gemäß abwägungsfähig.

„Verdoppelung“:

Änderungen des Mittelungspegels um ca. 10 dB(A) werden subjektiv als "Halbierung" bzw.

"Verdoppelung" der Geräusch-Immissionsbelastung beschrieben.

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6.2 Beurteilung der Geräuschsituation

6.2.1 Vorbemerkung

Da die ORIENTIERUNGSWERTE (Anhaltswerte für die städtebauliche Planung nach

Beiblatt 1 zu DIN 18005, s.o.) und IMMISSIONSRICHTWERTE (nach Nr. 6.1 der

TA LÄRM) für die hier zu beurteilenden schutzwürdigen Nachbarbauflächen zahlen-

mäßig übereinstimmen, werden die Begriffe im Abschnitt 6.2.2 Text nicht differen-

ziert; es wird einheitlich auf die in der Bauleitplanung heran zu ziehenden ORIENTIE-

RUNGSWERTE abgestellt.

6.2.2 Gewerbelärm

Im Hinblick auf die Immissionsbelastung durch den Betrieb der betrachteten

Lebensmittelmarkts ergibt sich am Tage (6.00 bis 22.00 Uhr) im Bereich der am

stärksten betroffenen Teilflächen des Plangebiets eine Immissionsbelastung bis zu

rd. 49 dB(A) (vgl. Anlage 2, Blatt 1). Damit wird der ORIENTIERUNGSWERT für Allge-

meine Wohngebiete um mindestens 6 dB(A) unterschritten.

In der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) ergibt sich durch den Betrieb der vorhandenen

Kühlanlage des Verbrauchermarkts sowie der Transportvorgänge mittels Hub-

wagen im Bereich des Leergutlagers an der Nordgrenze des Geltungsbereichs eine

Immissionsbelastung bis zu rd. 40 dB(A). Damit kann der der WA-ORIENTIERUNGS-

WERT „nachts“ hier gerade erreicht; im größten Teil der geplanten Wohnbauflächen

wird dieser ORIENTIERUNGSWERT unterschritten. Pegelbestimmend sind die

Geräusche durch die betrachteten Transportvorgänge, die Geräuschimmissionen

durch den Betrieb der Kühlanlage unterschreiten den WA- ORIENTIERUNGSWERT um

rd. 10 dB(A) oder mehr.

Unabhängig hiervon ist unter Beachtung von Ergebnissen überschlägig durchge-

führter Berechnungen im Hinblick auf evtl. auftretende Maximalpegel durch mög-

liche Lkw-Beschleunigungsvorgänge bzw. „Druckluftzischen“ im Bereich der Lkw-

Rangierstrecke bzw. der Ladezone sowie Türenschlagen im Bereich der Pkw-Stell-

plätze festzustellen, dass der WA-Bezugspegel tagsüber (6.00 bis 22.00 Uhr) unter

Ansatz der in Abschnitt 4 genannten Emissionswerte im Bereich der betrachteten

schutzwürdigen Bauflächen eingehalten bzw. unterschritten wird.

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6.2.3 Schienenverkehrsgeräusche

Durch die auf das betrachtete Plangebiet einwirkenden Schienenverkehrslärm-

immissionen ist am Tage eine Immissionsbelastung von < 55 dB(A) zu erwarten

(vgl. Anlage 3, Blatt 1 bzw. 2). Damit wird der für WA-Gebiete maßgebliche

ORIENTIERUNGSWERT von:

WA-Gebiet: 6.00 – 22.00 Uhr: OW = 55 dB(A)

im gesamtem Plangebiet unterschritten.

In der Nachtzeit ist demgegenüber eine deutliche Überschreitung des WA- ORIEN-

TIERUNGSWERTS im gesamten Plangebiet zu erwarten. Dabei kann die Überschrei-

tung des ORIENTIERUNGSWERTS bis zu rd. 16 dB(A) betragen (vgl. Anlage 3, Blatt 3).

6.2.4 Straßenverkehrsgeräusche

Nach den vorliegenden Rechenergebnissen stellt sich die Immissionsbelastung

durch Straßenverkehrslärmimmissionen im Plangebiet wie folgt dar:

Die für Allgemeine Wohngebiete maßgeblichen ORIENTIERUNGSWERTE von:

WA-Gebiet: 6.00 – 22.00 Uhr: OW = 55 dB(A)

22.00 – 6.00 Uhr: OW = 45 dB(A)

werden sowohl am als auch in der Nachtzeit im gesamten Geltungsbereich erreicht

bzw. überschritten. Dabei kann die Überschreitung der WA- ORIENTIERUNGSWERTE

in den straßennahen Teilflächen am Tage bis zu 10 dB(A) bzw. in der Nachtzeit bis

zu 18 dB(A) betragen.

Geht man im Rahmen der Abwägung davon aus, dass eine Überschreitung des

ORIENTIERUNGSWERTS tags um bis zu 3 dB(A) als nicht „wesentlich“ einzustufen ist

(vgl. hierzu Abschnitt 6.1), so ist festzustellen, dass der dann zu beachtende Be-

zugspegel von 58 dB(A) für schutzwürdige Außenwohnbereiche im Erdgeschoss

(=> Terrassen) im Abschirmbereich der zukünftigen Bebauung, an der Ost- bzw.

Südostfassade der Baukörper nachgewiesen werden. Insofern sind schutzwürdige

Außenwohnbereiche an den vorgenannten Gebäudeseiten vorzusehen. Im

Einzelfall sind ggf. zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen (Wandelemente;

Glaselemente etc.) im Nahbereich der Außenwohnbereiche zu prüfen.

Unter Beachtung der festgestellten Überschreitung der für Allgemeine Wohngebiete

maßgeblichen Bezugspegel, insbesondere in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr)

sollte durch architektonische Maßnahmen zur Selbsthilfe (=> Grundrissgestaltung)

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- 17096 - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 20

die Anordnung von Fenstern schutzwürdiger Räume in den Gebäudeost- bzw. Süd-

seiten der geplanten Bebauung soweit wie möglich ausgeschlossen werden (vgl.

Abschnitt 6.3).

Für den Fall, dass die o.a. architektonischen Maßnahmen zur Selbsthilfe nicht

konsequent umgesetzt werden können, besteht die Möglichkeit die von einer Über-

schreitung der ORIENTIERUNGSWERTE betroffenen Gebäudeseiten der geplanten Be-

bauung durch passive (bauliche) Schallschutzmaßnahmen zu schützen und den

Schutzanspruch innerhalb der Gebäude sicherzustellen (vgl. Abschnitt 6.3).

6.3 Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im

Rahmen der Bauleitplanung

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Vorsorgemaßnahmen im

Hinblick auf die Ausweisung neuer schutzbedürftige Bauflächen oder baulichen Ver-

änderungen.

Die erforderliche Schalldämmung der Umfassungsbauteile (z.B. Wände, Fenster,

Dachkonstruktionen) von schutzbedürftigen Räumen ist nach der eingeführten Bau-

vorschrift DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ anhand der im ersten Schritt ermit-

telten Außenlärmbelastung zu bemessen. Das setzt jeweils eine detaillierte Kennt-

nis der baulichen Verhältnisse (Geometrie der Außen- und Fensterflächen, äqui-

valente Absorptionsflächen der betroffenen Räume usw.) voraus. Diese Informa-

tionen liegen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht vor und können nur bei

dem konkreten Einzelbauvorhaben Berücksichtigung finden.

Als Grundlage für mögliche Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes wird

deshalb nachfolgend auf die Lärmpegelbereiche der DIN 4109 abgestellt.

Nach dem Formalismus der Norm DIN 4109 ergibt sich der so genannte maßgeb-

liche Außenlärmpegel Lm,a gemäß

Lm,a = Lm,T + 3 dB(A)

aus dem für die Beurteilungszeit „tags“ berechneten BEURTEILUNGSPEGEL bzw.

Lm,a = Lm,N + 3 dB(A) + 10 dB(A)

aus dem für die Beurteilungszeit „nachts“ berechneten BEURTEILUNGSPEGEL, wenn

die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10

dB(A) beträgt.

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Da im vorliegenden Fall die in der Nachtzeit zu erwartende Immissionsbelastung

des Plangebiets durch Verkehrslärm (Straßen- zzgl. Schienenverkehrslärm) sogar

höher als am Tage ist, ist für Schlafräume und Kinderzimmer der „maßgebliche

Außenlärmpegel“ gemäß DIN 4109 aus dem berechneten MITTELUNGSPEGEL nachts

zzgl. 13 dB(A) zu ermitteln.

Die berechneten Lärmpegelbereiche sind der Anlage 5 zu entnehmen. Danach sind

im Bereich des Plangebiets die Lärmpegelbereiche IV bis VI

zu berücksichtigen. Für Wohnräume bzw. Tag genutzte Räume kann jeweils ein um

5 dB(A) niedrigerer Lärmpegelbereich zu Grunde gelegt werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass in den Lärmpegelbereichen V bzw. VI die erforder-

lichen Fenster besondere bauliche Anforderungen erfüllen müssen (z.B. doppelte

umlaufende Dichtungen, größerer Scheibenabstand, Metall-Rahmen etc.) und des-

halb mit einem nicht unerheblichen baulichen und monetären Mehraufwand gegen-

über einer „üblichen“ baulichen Ausführung der Außenbauteile verbunden ist.

Ebenso ist zu beachten, dass sich die erhöhten Anforderungen an den baulichen

Schallschutz u.U. nicht auf Fenster und andere „leichte“ Außenbauteile be-

schränken; ggf. ergeben sich auch für die übrigen Außenbauteile – insbesondere

im Bereich ausgebauter Dachgeschosse – erhöhte Anforderungen.

Ungeachtet dessen sollte der Bebauungsplan Ausnahmen in Form eines Einzel-

nachweises zulassen. Dies ermöglicht es, abhängig von der tatsächlichen Bebau-

ungsstruktur im Einzelfall eine Abschirmung durch vorgelagerte Baukörper oder die

Eigenabschirmung einzelner Baukörper von den Festsetzungen des Bebauungs-

plans (begründet) abzuweichen.

Baulicher Schallschutz gegen Außenlärm ist nur dann voll wirksam, wenn Fenster

und Türen verschlossen bleiben und die geforderte Luftschalldämmung nicht durch

weitere Außenbauteile (z.B. Lüfter, Rollladensysteme) verringert wird.

Um einen aus verschiedenen, auch vom baulichen Schallschutz unabhängigen

Gründen erforderlichen Luftwechsel (z.B. Hygiene, Feuchte- und Schadstoffabfuhr,

Behaglichkeit) gewährleisten zu können, kann in Wohnräumen und vergleichbar ge-

nutzten Aufenthaltsräumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, die Raum-

belüftung – zumindest aus schalltechnischer Sicht konfliktfrei - durch das zeitweise

Öffnen der Fenster sichergestellt werden. Es entspricht hier der üblichen Nutzer-

gewohnheit, wenn in Zeiten eines erhöhten Ruhebedürfnisses (bei Gesprächen,

beim Telefonieren, Fernsehen usw.) die Fenster geschlossen gehalten werden und

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die Raumlüftung als „freie Lüftung“ bzw. „Stoßlüftung“ außerhalb dieser Zeitinter-

valle vorgenommen wird; für Schlafräume und Kinderzimmer kann dies in der Regel

nicht vorausgesetzt werden.

Entsprechend der DIN 18005 (Beiblatt 1 zur DIN 18005, 1.1) ist bei Beurteilungs-

pegeln über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf

häufig nicht mehr möglich. In diesem Sinne ist ab einer Außenlärmbelastung über

45 dB(A) nachts für Schlafräume und Kinderzimmer die gewünschte bzw. erforder-

liche Raumlüftung kontinuierlich über eine von einem aktiven manuellen Öffnen der

Fenster unabhängige Lüftung zu gewährleisten.

„Übliche“ Fenster weisen in gekippt geöffneter Stellung - unabhängig vom Schall-

dämm- Maß des Fensters in geschlossener Stellung - eine Dämmwirkung auf, die

einem bewerteten Schalldämm-Maß Rw ≈ 15 dB entspricht. Bei Außenlärmbelas-

tungen unter 45 dB(A) nachts ist damit ein ausreichender baulicher Schallschutz

eventuell auch bei einer „freien Lüftung“ über gekippt geöffnete Fenster gewährleis-

tet. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die DIN 4109 als verbindliche Bau-

vorschrift auch für geringere Außenlärmbelastungen passiven Schallschutz defi-

niert. Daher ist für Schlaf- und Kinderzimmer auch bei geringeren Außenlärmbelas-

tungen für eine geeignete Belüftung ohne unzulässige Beeinträchtigung des passi-

ven Schallschutzes zu sorgen.

In die Außenfassade eingebrachte Lüftungsöffnungen bzw. Lüfter (z.B. Außen-

wandluftdurchlässe) sind bei der Bemessung des erforderlichen baulichen Schall-

schutzes entsprechend den Berechnungsvorschriften der DIN 4109 als Außenbau-

teile zu berücksichtigen.

Zur Vermeidung akustischer Auffälligkeiten sollten Lüftungsöffnungen bzw. Lüfter

grundsätzlich eine „bewertete Norm- Schallpegeldifferenz“ (Dn,e,w) aufweisen, die

etwa 15 dB über dem Schalldämm- Maß der Fenster liegt. Es ist darüber hinaus zu

gewährleisten, dass „aktive“ (ventilatorgestützte) Lüfter ein für Schlafräume aus-

reichend geringes Eigengeräusch aufweisen.

(Dipl.-Geogr. W. Meyer)

© 2017 Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Rostocker Straße 22, D-30823 Garbsen

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- 17096 - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 23

Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke

dB(A): Kurzzeichen für Dezibel, dessen Wert mit der Frequenzbewertung "A" ermittelt

wurde. Für die im Rahmen dieser Untersuchung behandelten Pegelbereiche ist die

A-Bewertung als "gehörrichtig" anzunehmen.

Emissionspegel: Bezugspegel zur Beschreibung der Schallabstrahlung einer Geräusch-

quelle. Bei Verkehrswegen üblw. der Pegelwert Lm,E in (25 m-Pegel), bei „Anlagen-

geräuschen“ i.d.R. der Schallleistungs-Beurteilungspegel LwAr.

Mittelungspegel "Lm" in dB(A): äquivalenter Mittelwert der Geräuschimmissionen; üblw.

zwei Zahlenangaben, getrennt für die Beurteilungszeiten "tags" (600 bis 2200 Uhr)

und "nachts" (2200 bis 600 Uhr). I.d.R. unter Einbeziehung der Schallausbreitungsbe-

dingungen; d.h. unter Beachtung von Ausbreitungsdämpfungen, Abschirmungen

und Reflexionen.

Beurteilungspegel in dB(A): Mittelungspegel von Geräuschimmissionen; ggf. korrigiert um

Pegelzu- oder -abschläge. Z.B. Schienenbonus für Schienenverkehrsgeräusche bei

durchgehenden Bahnstrecken; Zuschlag für Tonhaltigkeit...

Immissionsgrenzwert (IGW): Grenzwert für Verkehrslärmimmissionen nach § 2 der

16. BImSchV (vgl. Abschnitt 6)

Orientierungswert (OW): Anhaltswert für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu

DIN 18005 (vgl. Abschnitt 6)

Immissionsrichtwert (IRW): Richtwert für den Einfluss von Gewerbelärm oder vergleich-

baren Geräuschimmissionen (Freizeitlärm usw.); vgl. z.B. T.A.Lärm.

Ruhezeiten � vgl. Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr. 6.5 der TA Lärm

Immissionshöhe (HA), ggf. "Aufpunkthöhe": Höhe des jeweiligen Immissionsortes (Be-

rechnungspunkt, Messpunkt) über Geländehöhe in [m].

Quellhöhe (HQ), ggf. "Quellpunkthöhe": Höhe der fraglichen Geräuschquelle über

Geländehöhe in [m]. Bei Straßenverkehrsgeräuschen ist richtliniengerecht

HQ = 0,5 m über StrOb, bei Schienenverkehrsgeräuschen HQ = Schienenober-

kante.

Wallhöhe, Wandhöhe (Hw): Höhe einer Lärmschutzwand bzw. eines -walles in [m]. Die

Höhe der Lärmschutzanlage wird üblw. auf die Gradientenhöhe des Verkehrsweges

bezogen; andernfalls erfolgt ein entsprechender Hinweis.

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- 17096 - Bonk-Maire-Hoppmann GbR Seite 24

Quellen, Richtlinien, Verordnungen

i Baunutzungsverordnung i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist.

ii "Verwaltungsvorschriften zum Bundesbaugesetz, Neufassung" - Runderlaß des Nieder-sächsischen Sozialministers vom 10.02.1983

iii DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung“, Juli 2002, Beuth Verlag GmbH, Berlin

iv Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.8.1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl. 1998 Seite 503ff; rechtsverbindlich seit dem 1.November 1998

v Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) bekannt gegeben vom BMV mit

Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/1990 vom 10.04.1990 (siehe Verkehrs-

blatt 1990, Heft 7, S. 258 ff) unter Berücksichtigung der Berichtigung Februar 1992, bekannt

gegeben vom BMV mit ARS 17/1992 vom 18.03.1992 (siehe Verkehrsblatt 1992, Heft 7,

S. 208). vi Anlage 2 zu § 4 der Verordnung zur Änderung der Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des

Bundesimmissionsschutzgesetzes „Berechnung des Beurteilungspegels von Schienenwegen – Schall 03“, vom 18.12.2014, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2014 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 23.12.2014

vii "Parkplatzlärmstudie" Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz; 6. überarbeitete Auflage, Augsburg 2007 (ISBN 3-936385-26-2)

viii Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) bekannt gegeben vom BMV mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/1990 vom 10.04.1990 (siehe Verkehrs-blatt 1990, Heft 7, S. 258 ff) unter Berücksichtigung der Berichtigung Februar 1992, bekannt gegeben vom BMV mit ARS 17/1992 vom 18.03.1992 (siehe Verkehrsblatt 1992, Heft 7, S. 208).

ix DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2 Allgemeine Berechnungsverfahren. (Oktober 1999) � vgl. hierzu Abschnitt A.1.4 der TA Lärm

x SoundPlan GmbH, D 71522 Backnang xi Sälzer, Elmar: Städtebaulicher Schallschutz. 1982 Bauverlag GmbH ¨ Wiesbaden und Berlin

Bruckmayer, S. und Lang, J.: "Störung der Bevölkerung durch Verkehrslärm. Österreichische Ingenieur-Zeitschrift 112 (1967) Gösele, K. und Schupp, G.: Straßenverkehrslärm und Störung von Baugebieten. FBW-Blätter, Folge 3, 1971 Gösele, K. und Koch, S.: Die Störfähigkeit von Geräuschen verschiedener Frequenzband-breite. Acustica 20 (1968) Kastka, J. und Buchta, E.: Zur Messung und Bewertung von Verkehrslärmbelästigungsreak-tionen. Ergebnisse einer Felduntersuchung, 9. ICA, Madrid, 1977

xii entsprechend den Regelungen der 16.BImSchV sind Mittelungspegel und Pegeländerungen auf ganze dB(A) aufzurunden; in diesem Sinne wird eine "wesentliche Änderung" bereits bei einer rechnerischen Erhöhung des Mittelungspegels um 2,1 dB(A) erreicht.

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Kindergarten

Bergkrug

Kinderkrippe

(ev.-luth.)

Bergkrug

-K19-

Berg

krug

Kirch

weg

Schule

Bahnhofstraße

Voßkampstraße

Riepacker Straße

Bergkrug

Maßstab 1:25000 10 20 40 60 80 100 120 140 160

m

Bebauungsplan Nr. 8 "Bergkrug"- Übersichtsplan -

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 1 / Blatt-Nr.: 1Datum:14.06.2017 / Bearb.: Me

LegendeGeltungsbereich B-Plan

Emission Straße

Emission Schiene

Hauptgebäude

Nebengebäude

Straßenabschnitt1

vgl. Anlage 1, Blatt 2

1

2

3

Hannover -

Hamm

Bergkrug

Bahnhofstraße

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(ev.-luth.)

Bergkrug

-K1

9-

Be

rgkru

g

Schule

Riepacker Straße

BergkrugBergkrug

FPkw-1

FPkw-2

FLkw[FHub] Fahrstrecke Hubwagen

FLkw-Rückfahrwarner

L- Ladezone

Lüfter

P2- 10 EP

P1- 12 EP

Kühlung-Lkw

Maßstab 1:8000 4 8 16 24 32 40 48 56 64

m

Geräuschquellen SB - Markt

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 1 / Blatt-Nr.: 2Datum:14.06.2017 / Bearb.: Me

LegendeGeltungsbereich B-Plan

gepl. Bebauung Entwurf V6

Emission Straße

Parkplatz

Ladezone

Pkw-Fahrstrecke

Fahrstrecke Lkw / Hubwagen

Kühlung Lkw

Lüfter

Leergutlager

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Kindergarten

Bergkrug

Bergkrug

-K19-

Berg

kru

g

Schule

Bergkrug

Maßstab 1:7500 5 10 20 30 40 50 60

m

Gewerbelärm

6.00 - 22.00 Uhr

1. Obergeschoss

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 2 / Blatt-Nr.: 1Datum: 14.06.2017 / Bearb.: Me

Pegelwerte

LrTin dB(A)

<= 45

45 < <= 46

46 < <= 47

47 < <= 48

48 < <= 49

49 < <= 50

50 < <= 51

51 <

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Kindergarten

Bergkrug

(ev.-luth.)

Bergkrug

-K19-

Berg

kru

g

Schule

Bergkrug

Maßstab 1:7500 5 10 20 30 40 50 60

m

Gewerbelärm

22.00 - 6.00 Uhr

1. Obergeschoss

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 2 / Blatt-Nr.: 2Datum: 14.06.2017 / Bearb.: Me

Pegelwerte

LrNin dB(A)

<= 40

40 < <= 41

41 < <= 42

42 < <= 43

43 < <= 44

44 < <= 45

45 < <= 46

46 <

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Kindergarten

Bergkrug

(ev.-luth.)

Bergkrug

-K19-

Berg

kru

g

Schule

Bergkrug

Maßstab 1:7500 5 10 20 30 40 50 60

m

Schienenverkehrslärm

6.00 - 22.00 Uhr

Freiflächen

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 3 / Blatt-Nr.: 1Datum: 14.06.2017 / Bearb.: Me

Pegelwerte

LrTin dB(A)

<= 55

55 < <= 56

56 < <= 57

57 < <= 58

58 < <= 59

59 < <= 60

60 < <= 61

61 <

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Kindergarten

Bergkrug

Bergkrug

-K19-

Berg

kru

g

Schule

Bergkrug

Maßstab 1:7500 5 10 20 30 40 50 60

m

Schienenverkehrslärm

6.00 - 22.00 Uhr

1. Obergeschoss

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 3 / Blatt-Nr.: 2Datum: 14.06.2017 / Bearb.: Me

Pegelwerte

LrTin dB(A)

<= 55

55 < <= 56

56 < <= 57

57 < <= 58

58 < <= 59

59 < <= 60

60 < <= 61

61 <

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Kindergarten

Bergkrug

Bergkrug

-K19-

Berg

kru

g

Schule

Bergkrug

Maßstab 1:7500 5 10 20 30 40 50 60

m

Schienenverkehrslärm

22.00 -6.00 Uhr

1. Obergeschoss

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 3 / Blatt-Nr.: 3Datum: 14.06.2017 / Bearb.: Me

Pegelwerte

LrNin dB(A)

<= 45

45 < <= 47

47 < <= 49

49 < <= 51

51 < <= 53

53 < <= 55

55 < <= 57

57 < <= 59

59 < <= 61

61 < <= 63

63 < <= 65

65 <

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Kindergarten

Bergkrug

(ev.-luth.)

Bergkrug

-K19-

Berg

kru

g

Schule

Bergkrug

Maßstab 1:7500 5 10 20 30 40 50 60

m

Straßenverkehrslärm

6.00 - 22.00 Uhr

Freiflächen

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 4 / Blatt-Nr.: 1Datum: 14.06.2017 / Bearb.: Me

Pegelwerte

LrTin dB(A)

<= 55

55 < <= 56

56 < <= 57

57 < <= 58

58 < <= 59

59 < <= 60

60 < <= 61

61 < <= 62

62 < <= 63

63 < <= 64

64 < <= 65

65 <

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Kindergarten

Bergkrug

(ev.-luth.)

Bergkrug

-K19-

Berg

kru

g

Schule

Bergkrug

Maßstab 1:7500 5 10 20 30 40 50 60

m

Straßenverkehrslärm

6.00 - 22.00 Uhr

1. Obergeschoss

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 4 / Blatt-Nr.: 2Datum: 14.06.2017 / Bearb.: Me

Pegelwerte

LrTin dB(A)

<= 55

55 < <= 56

56 < <= 57

57 < <= 58

58 < <= 59

59 < <= 60

60 < <= 61

61 < <= 62

62 < <= 63

63 < <= 64

64 < <= 65

65 <

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Kindergarten

Bergkrug

(ev.-luth.)

Bergkrug

-K19-

Berg

kru

g

Schule

Bergkrug

Maßstab 1:7500 5 10 20 30 40 50 60

m

Straßenverkehrslärm

22.00 - 6.00 Uhr

1. Obergeschoss

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 4 / Blatt-Nr.: 3Datum: 14.06.2017 / Bearb.: Me

Pegelwerte

LrNin dB(A)

<= 45

45 < <= 47

47 < <= 49

49 < <= 51

51 < <= 53

53 < <= 55

55 < <= 57

57 < <= 59

59 < <= 61

61 < <= 63

63 < <= 65

65 <

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Kindergarten

Bergkrug

(ev.-luth.)

Bergkrug

-K19-

Berg

kru

g

Schule

Bergkrug

Maßstab 1:7500 5 10 20 30 40 50 60

m

Lärmpegelbereiche

GA-Nr.: - 17096 - / Anlage: 5 / Blatt-Nr.: Datum: 14.06.2017 / Bearb.: Me

Pegelwertein dB(A)

I <= 55

55 < II <= 60

60 < III <= 65

65 < IV <= 70

70 < V <= 75

75 < VI <= 80

80 < VII

IV

V

VI