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Zahnärzteblatt SACHSEN 06 AKTUELL Kammer- versammlung S. 5 Erste Hinweise des Wahlausschusses LZKS S. 7 FORTBILDUNG Stellungnahme DGZMK: Milchzahn- erhaltung S. 24 Adhäsivsysteme – Übersicht und Hinweise zur Anwendung S. 27 RECHT Ermittlungspflicht bei Vertragsverhand- lungen S. 20 PRAXISFÜHRUNG Sterilisation, das un- endliche Thema S. 20 20. MÄRZ 2006, 17. JAHRGANG, 5,50 , F 45733, ISSN 0938-8486 DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN ANZEIGE 03

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ZahnärzteblattSACHSEN

06

AKTUELLKammer-versammlungS. 5

Erste Hinweise des WahlausschussesLZKS S. 7

FORTBILDUNGStellungnahmeDGZMK: Milchzahn-erhaltung S. 24

Adhäsivsysteme –Übersicht und Hinweise zur Anwendung S. 27

RECHTErmittlungspflicht bei Vertragsverhand-lungenS. 20

PRAXISFÜHRUNGSterilisation, das un-endliche Thema S. 20

20. MÄRZ 2006, 17. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486

D I E M O N A T S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N

ANZEIGE

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Aktuell

3Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Inhalt

LeitartikelHoffnung auf Mut und Vernunft in Berlin 4

Redaktionsschluss für die Ausgabe Mai 2006

ist der 12. April 2006.

PersonalienNachruf 10

Geburtstage 14

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AktuellBericht zur 35. Kammerversammlung 5

Amtliche BekanntmachungErste Hinweise des Wahlausschusses zur Durchführung der Wahl zur Kammerversammlung 2006 7

Zum Gesundheitskompromiss der Großen Koalition 7

Diskussion Kofferdam und Endodontie 9

Neue Arzneimittel-verschreibungs-Verordnung 9

Ausschreibungen von Vertragszahnarztsitzen 10

Jeder Bankkunde dreimal pro Jahr unbemerkt durchleuchtet 10

Bund will mit Bürgerdaten handeln 10

Resolution von LÄK und KV Sachsen 13

BüchereckeWebsites in „Looser“ Folge vorgestellt 19

Impressum

Zahnärzteblatt SACHSEN

HerausgeberInformationszentrum Zahngesundheit Sachsen

Offizielles Organ der Landeszahnärzte-kammer Sachsen und der Kassenzahn-ärztlichen Vereinigung Sachsenwww.zahnaerzte-in-sachsen.de

SchriftleitungDr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.),Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig

Redaktion Thomas AckermannTelefon 0351 8066-274Gundula FeukerTelefon 0351 8066-275

RedaktionsanschriftGeschäftsstelle der Landeszahnärztekammer SachsenSchützenhöhe 11, 01099 DresdenTelefon 0351 8066-276Fax 0351 8066-279E-Mail: [email protected]

VerlagSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-611

Anzeigen, Satz, Repro und VersandGesamtherstellungSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-610ISDN-Mac 03525 718-634

AnzeigenabteilungSabine SperlingTelefon 03525 718-624E-Mail: [email protected]

AnzeigenpreiseZurzeit ist die Preisliste Nr. 13 vom Oktober 2003 gültig.

Bezugspreis/AbonnementpreiseJahresabonnement 45,00 EuroEinzelverkaufspreis 5,50 Eurozzgl. Versandkosten u. MehrwertsteuerBestellungen nehmen der Verlag und alleBuchhandlungen im In- und Ausland entge-gen.

Auflage4.800 Druckauflage, IV. Quartal 2005

VertriebDas Zahnärzteblatt Sachsen erscheint ein-mal monatlich bis auf Juli+August (Doppel-ausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhaltendas ZBS im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskrip-te, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redakti-on und des Verlags keine Haftung übernommen. Le-serbriefe, namentlich gekennzeichnete oder sig-nierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinungder Redaktion wieder.Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefegekürzt aufzunehmen.Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nachschriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mitQuellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröf-fentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.

© 2006 Satztechnik Meißen GmbH

ISSN 0938-8486

RechtErmittlungspflicht bei Vertragsverhandlungen 20

FortbildungStellungnahme DGZMKWie lange soll ein Milchzahn erhalten bleiben? 24

Adhäsivsysteme – Übersicht und Hinweise zur Anwendung 27

PraxisführungSterilisation, das unendliche Thema 20

Ergänzung des Ausschusses BerufsausübungKeine Pflicht zur Neuanschaffung 21

Wissenswertes für den VertragszahnarztAbrechnung von Teilprothesen und Kombinationszahnersatz 22

Termine

Zitat des Monats

Sächsischer Fortbildungstag für Zahnärzte und das Praxisteam 2006 15

2. Dresdner Abend Festzuschüsse, Budget 2005, HVM 2006 ... 15

Frühjahrstagung GZMK 15

Delegiertenversammlung FVDZ-Landesverband 15

Kurse März/April/Mai/Juni 2006 16

8. Dixieland-Night im Zahnärztehaus 18

PatientenakademieAngst vor der zahnärztlichen Behandlung 18

Zahnärzte-Stammtisch 18

Medizingeräteprüfung 18

KolumneCosi fan tutte 19

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Regelung, mit 68 Jahren die Kassenzulas-sung zu verlieren. Diese soll, allerdings nurin den neuen Bundesländern, aufgehobenwerden. Wie aber sollen die Finanzierungen erfol-gen? Über eine Bürgerversicherung, bei dernur der Besserverdienende über die Steuerdas System tragen soll? Oder über die alleini-ge Eigenverantwortung des Bürgers über dieGesundheitsprämie? Bereits vor über zweiJahren waren sich Prof. Wille und Prof.Rührup darüber einig, dass nur ein Kombi-modell wie etwa das Modell in den Nieder-landen eine Lösung darstellt. In den Nieder-landen müssen alle Bürger einen einheit-lichen Beitrag von 1.100 Euro im Jahr für dieGrundversicherung zahlen. Auch alle Be-amten sind in dieses System mit einbezogen.Die Privatversicherungen sind für die Grund-versicherung verboten und dürfen sich aufdem Gebiet der Zusatzversicherung etablie-ren. Die Zahnheilkunde wurde bereits imVorfeld aus der GKV herausgenommen undeine private Versicherung verbindlich festge-legt. Damit wäre dann auch die leidige Dis-kussion des 1,7-fachen Satzes für die Beihilfeund den Standardtarif in der GOZ erledigt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wiesich die Bundesregierung festlegen wird, istderzeit kaum zu erkennen. Bis auf die laufen-den Presseauftritte eines Herrn Prof. Lauter-bach findet die Meinungsbildung nicht mehrwie unter Schröder vor laufenden Kamerasstatt, sondern erfolgt in den Ministerien undim Bundeskabinett. Es bleibt die Hoffnung,dass endlich der Mut zur Veränderung siegtund damit im Gesundheits- und Sozialwe-sen die dringend benötigten Arbeitsplätze inMillionenhöhe geschaffen werden, die Ho-norierung der Leistung angemessen und zeit-nah erfolgt, das Arzt-Patienten-Verhältnis ge-stärkt wird und die überbordende Bürokratieaus unseren Praxen verschwindet. Ich gebediese Hoffnung nicht auf.

Ihr Dr. Joachim Lüddecke

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit großer Aufmerksamkeit und einem Un-behagen beobachten wir derzeit die Diskus-sion über die geplante Gesundheitsreformzur Finanzierung des Systems. Ausgangs-punkt ist die unsichere Finanzierung des Ge-sundheitswesens und damit die berechtigteUnzufriedenheit der Leistungserbringer,welch profanes Wort für unsere Berufsausü-bung, über die Art der Leistungshonorierung.Durch die Gesetzgebung des SGB V wurdendie Ärzte und Zahnärzte zum Machtspielballder Krankenkassen und vieler KV-en sowieKZV-en. Leider muss man feststellen, dass esder Selbstverwaltung nicht gelungen ist, dieDiskriminierung der Ärzte/Zahnärzte zu ver-hindern. Das Sachleistungsprinzip auf derBasis von Budgets, die Ungleichbehandlungder Ärzte/Zahnärzte über den HVM, und dieSituationen an den Kliniken führt jetztzwangsläufig zum Aufstand der Ärzte undZahnärzte.Liebe Kollegen, sicher ist das Sachleistungs-prinzip eine bequeme Art, ein regelmäßiges,wenn auch geringes Honorar einzufahren.Der Preis für die Bequemlichkeit ist jedoch

Leitartikel

4

Hoffnung auf Mut und Vernunft in Berlin

Dr. Joachim Lüddecke

Präsident derLandeszahnärztekammer Sachsen

Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

die Stagnation des Gesundheitswesens ei-nerseits und der Frust der Kollegen über dieMachtlosigkeit und Entmündigung im Sys-tem andererseits. Ebenfalls ist der Verfall humanistischer Werte damit schleichendeinhergegangen. Von unserer Berufsaus-übungsfreiheit ganz zu schweigen.Der Verdrängungswettbewerb unter denKrankenkassen wird auch in Sachsen nichtzuletzt auf Kosten der Ärzte/Zahnärzte ge-führt. Als einzigen Weg aus diesem Dilem-ma sehen viele medizinische Akademikerdie Leistungsverweigerung, indem sie ihrenBeruf im Ausland ausüben oder einen ande-ren Beruf ergreifen. Immer wieder stehe ichsprachlos Politikern und Kassenvertreterngegenüber, die der Auffassung sind, dass dieAngehörigen des Heilhilfspersonals derKrankenkassen, so der offizielle Sprachge-brauch der Kassenfunktionäre und Politikerfür Ärzte und Zahnärzte, die alleinige Schuldfür die Kosten im Gesundheitswesen tragen.Welch eine Blasphemie, wenn diesen nurder Erhaltung ihrer Macht Dienenden immernoch nicht klar geworden ist, dass die demo-graphische Fehlentwicklung, die Arbeitslo-sigkeit und der medizinische Fortschritt indie Falle geführt haben.Weitsichtige Politiker wie die ProfessorenDr. Kurt Biedenkopf und Prof. Dr. LotharSpäth fordern schon seit zwei Jahrzehnten ei-ne Abkehr von dem derzeitigen Finanzie-rungssystem des Sozialsystems über den al-leinigen Faktor Arbeit hin zu einem Systemder subsidiären solidarischen Finanzierung. Da das BMG langsam aber sicher die Proble-me erkennt, plant es nun eine Veränderung.Nach den mir vorliegenden internen Infor-mationen könnte die Lösung des Problemswie folgt aussehen: Erstens, die Krankenkas-sen und KBV/KZBV werden in der Festle-gung der Honorare ausgeschaltet. Zweitens,ein Bundesinstitut wird beauftragt, feste Ho-norare für die Grundversorgung zu erarbei-ten, die einheitlich für ganz Deutschland gel-ten. Drittens, der Geldfluss soll direkt derLeistung folgen, und die Budgets werden auf-gehoben. Ob diese Regierung den Mut dafür aufbringt?Zu verkrustet erscheint mir das Sachleis-tungsprinzip in der BRD. Mit der Neurege-lung würde die Kostenerstattung eingeführtund somit die Eigenverantwortung und dieKontrollmöglichkeit des Patienten gestärktwerden können. Eine weitere Überlegungbetrifft die den Freiberufler diskriminierende

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5Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Aktuell

35. Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Sachsen

13 Tagesordnungspunkte galt eszu besprechen. Den Anfangmachte der Kammerpräsident,Dr. Joachim Lüddecke, mit ei-nem ausführlichen Bericht zurLage im Gesundheitswesen.Dieser warf mehr Fragen auf, alsdass er Antworten geben konnte.Vieles ist zurzeit spekulativ: diezukünftige Finanzierung vonGesetzlicher und Privater Kran-kenversicherung, unsere Ho-norarordnung, der Ausgang desStreites um die Dienstleistungs-richtlinie in Brüssel, der Zeit-punkt des Ost-West-Angleiches.Er rief Herrn Hommel vom Säch-sischen Staatsministerium auf,die sächsischen Zahnärzte beiihren Bemühungen zur Entbüro-kratisierung zu unterstützen undbot eine intensive Zusammenar-beit an. Aktuell geht es dabei vorallem um die Umsetzung derneuen Hygienerichtlinien desRobert-Koch-Institutes und dieBestimmungen im Medizinpro-duktegesetz. In diesem Zusam-menhang ging der Präsident aufdie zunehmende Politikverdros-senheit ein. Er erinnerte daran,dass man die Arbeit der Kammernicht auf den ersten Blick sieht,aber durch die Arbeit der Kam-mern für jede einzelne Praxis fi-nanzielle Belastungen in Grö-ßenordnungen abgewendet wer-den konnten. Daran sollten alleKollegen im Hinblick auf die En-de des Jahres stattfindende Wahlzur Kammerversammlung den-ken. Schon jetzt sind zwei Wahl-kreise nicht mehr vollständig inder Kammerversammlung ver-treten!

Am Ende seines Berichtes ver-abschiedete Dr. Lüddecke feier-lich Martina Schulz, die 15 Jahrelang zuverlässig den Finanz-haushalt der Sächsischen Lan-deszahnärztekammer bearbeitethat und aus persönlichen Grün-den im Juni Dresden verlässt.

Ausschuss-BerichteIm weiteren Verlauf der Kammer-versammlung berichtete Dipl.-Stom. Peter Lorenz über die Ar-beit des Ausschusses Berufsaus-übung in konstruktiver und selbst-kritischer Art und Weise. DiePolemik am Ende seines Referatesmachte deutlich, worin die Arbeitdes Ausschusses für die Kollegen-schaft besteht: „Was wäre, wennein Politiker seine Fachkunde, sei-ne Zwangsfortbildung und seineQualitätssicherung nachweisenmüsste?“ Die Antwort möge sichjeder selber geben.

Dr. Mathias Görlach infor-mierte anschließend ausführlichüber die Arbeit des GOZ-Aus-schusses. Durch die Einführungder Festzuschüsse hat auch dieGOZ einen neuen Stellenwertim Praxisalltag erhalten. Entspre-chend hoch war und ist der Be-darf an Informationen, Beratun-gen und Schulungen. Dr.Görlach wies in diesem Zusam-menhang darauf hin, dass dasbewährte GOZ-Info-Systemauch als Online-Version zumDownloaden im Internet einge-stellt ist, und rief die Kollegen auf,mehr „online“ zu gehen. Als po-

sitive Bilanz der Arbeit des Aus-schusses sind die Ergebnisse derVerhandlungen mit den Bei-hilfestellen zu nennen. Für die33.000 Beihilfeberechtigten imFreistaat Sachsen haben die Bei-hilfestellen die GOZ auch in Be-zug auf die Steigerungsfaktoren(mit personenbezogener Be-gründung) voll anerkannt. DenBestrebungen der Politik, dieGOZ grundsätzlich in Frage zustellen und mit dem BEMA zu ei-ner Art GOZ-BEMA zu verein-

heitlichen, steht das Ziel derZahnärzte konträr gegenüber:Weiterentwicklung der GOZund Erarbeitung eines neuen Leistungskataloges, der dem der-zeitigen Stand des zahnmedizi-nischen Wissens entspricht.

Dipl.-Stom. Ralph Eismann,Referent für präventive Zahnheil-kunde, informierte in einem sehrumfassenden Referat über die Ar-beit seines Ausschusses, welchersich sehr engagiert und aktiv indrei Arbeitsgruppen mit der Al-terszahnheilkunde, der Behin-dertenbehandlung und der Kin-der-/Jugendzahnpflege und Grup-penprophylaxe befasst. Er legtean konkreten Beispielen dar,dass sich der Öffentliche Ge-sundheitsdienst immer mehr ausseiner gesetzlichen Verpflich-tung der Gruppenprophylaxezurückzieht und die niedergelas-senen Zahnärzte hier in Zukunftin Zusammenarbeit mit derLAGZ besonders gefordert sind.

Über die Arbeit des Ausschus-ses zahnärztliche Mitarbeiter be-richtete der Referent für die Aus-bildung der zahnärztlichenMitarbeiter Dr. Klaus Erler. Aus-,Weiter- und Fortbildung des mitt-leren medizinischen Personals,

Trotz winterlicher Straßenverhältnisse konnte Dr. Siegmar Oehme als Versammlungsleiter am Sonnabend, dem 4. März 2006, pünktlichum 9 Uhr 52 Delegierte zur 35. Kammerversammlung im Zahnärztehaus in Dresden willkommen heißen. Als Gast wurde Jürgen Hommelvom Sächsischen Staatsministerium für Soziales begrüßt.

Dr. Lüddecke ermuntert die Kollegen, sich nicht der wachsendenPolitikverdrossenheit zu ergeben und mit einer aktiven Wahlbetei-ligung die Position der Landeszahnärztekammer auch für die Zu-kunft zu stärken

Die Mitglieder des Vorstandes erleben zu den BeschlussvorlagenAltersgrenze und Ablehnung der e-Card eine diskussionsfreudigeKollegenschaft

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Beschluss:Die Kammerversammlunglehnt die Einführung der elek-tronischen Gesundheitskartesowie des elektronischen Heil-berufeausweises in der Zahn-arztpraxis ab.

Für den Zahnarzt kann keinNutzen mit der Einführung die-ser Karten erkannt werden. DerVorstand der Landeszahnärz-tekammer Sachsen stellte des-halb den Antrag auf Ablehnungder Einführung von elektroni-scher Gesundheitskarte undHeilberufeausweis für die Zahn-arztpraxen und begründete die-sen entsprechend. Die Kam-merversammlung stimmte demAntrag mit zwei Enthaltungenzu.

Dr. Oehme beendete als Sit-zungsleiter die Kammerver-sammlung und dankte allenAusschüssen für die geleisteteArbeit. Er gab als Termin für die36. zum Abschluss der Legisla-turperiode und für die 37. Kam-merversammlung als erste Sit-zung der neuen Legislatur den18. November 2006bekannt.

Dipl.-Stom. Iris LanghansMitglied der

Kammerversammlung

Beschluss:Die Kammerversammlung be-stätigt die aufgeführten Perso-nen in ihrem Amt als ehren-amtliche Richter des Landes-berufsgerichts für die Heilbe-rufe beim OberlandesgerichtDresden.

Mit Wirkung vom 1. Januar2006 werden folgende Kolle-gen als ehrenamtliche Richtertätig:Herr Dr. Knut Brückner, LeipzigFrau Dr. Ute Grimm, DresdenFrau Dr. Gisela Herold, TauchaHerr Andreas Höfner, LeipzigHerr Dr. Dietmar Jolie, Eppen-dorfFrau Dipl.-Stom. Ines Kumpf,FrankenbergHerr Dipl.-Stom. Dirk Lach-mann, MarkkleebergHerr Dr. Christoph Meißner,DresdenHerr Dipl.-Stom. Edgar Schenk,Reinsdorf

Umfangreich wurde auch beimletzten Tagesordnungspunkt dis-kutiert. Vorstandsmitglied Dr. Mathias Wunsch berichtete überden derzeitigen Wissensstandzur geplanten Einführung derelektronischen Gesundheitskar-te und des elektronischen Heil-berufeausweises.

des Zahnärzteblattes Sachsen.Eine sehr rege Diskussion er-

gab sich bei der Beratung zur Be-schlussvorlage über die Aufhe-bung der gesetzlichen Alters-grenze von 68 Jahren für die Zu-lassung als Kassenarzt, welchevom Kammerpräsidenten vorge-tragen wurde. Mit 8 Stimment-haltungen und zwei Gegenstim-men wurde dem Antrag von derKammerversammlung dann zu-gestimmt.

Beschluss:Die Kammerversammlungstimmt dem Antrag zur Aufhe-bung der gesetzlichen Grund-lage für das Enden der Kassen-zulassung als Vertragszahn-arzt mit der Vollendung des68. Lebensjahres zu und for-dert das Sächsische Staatsmi-nisterium für Soziales und dieBundeszahnärztekammer auf,sich für die Aufhebung der ge-setzlichen Grundlage zum En-den der Kassenzulassung alsVertragszahnarzt mit der Voll-endung des 68. Lebensjahreseinzusetzen.

Anschließend wurde über dieBerufung der ehrenamtlichenRichter für das Landesberufsge-richt für die Heilberufe am Ober-landesgericht Dresden abge-stimmt.

Organisation und Weiterbildungder Lehrkräfte, Zuarbeiten für die BZÄK und Berufswerbever-anstaltungen sind ein Teil derAusschussarbeit. Hinzu kommendie Zusammenarbeit mit der Be-rufsgenossenschaft für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflegeund die Erstellung der „Praxis-team“-Beilage im ZahnärzteblattSachsen.

Wahl zur Kammerversamm-lung 2006Im weiteren Verlauf der Kam-merversammlung erfolgte dieVorbereitung zur nächstenWahl der Kammerversamm-lung, die in diesem Jahr stattfin-den wird. Die Delegierten be-stätigten jeweils einstimmig denvom Vorstand vorgeschlagenenWahlausschuss und den Wahl-prüfungsausschuss (siehe amt-liche Bekanntmachung und erste Hinweise zur Wahl aufSeite 7 dieses ZBS). Weitere Ta-gesordnungspunkte waren derBeschluss über die Neufassungder Satzung der Landes-zahnärztekammer, der Be-schluss über die Änderung derMeldeordnung und der Be-schluss über die Änderung derGeschäftsordnung der Kam-merversammlung der LZKS.Die Beschlüsse wurden jeweilseinstimmig angenommen. EineVeröffentlichung der neuen Re-gelungen erfolgt im Heft 4/2006

Aktuell

6 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Die ehrenamtlichen Richter Dr. Ute Grimm, Dr. Gisela Herold,Dipl.-Stom. Ines Kumpf (v.l.n.r.), Dr. Knut Brückner, Dipl.-Stom.Dirk Lachmann, Dr. Dietmar Jolie, Dipl.-Stom. Edgar Schenk, Dr. Christoph Meißner sowie Andreas Höfner (v.l.n.r.) sind seit1. Januar 2006 tätig

Die Mitglieder des Wahlausschusses für die Kammerwahl 2006sind Dr. med. Johannes Wolf, Dr. med. Johannes Klässig, Dr. med.Katrin Flegel, Dr. med. Walter Stein sowie RA Dr. Jürgen Trilsch

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Der BZÄK-Präsident schätztedie Unterredung anschließendals sehr offen und aufschluss-reich ein, zudem sei sie angerei-chert gewesen mit deutlichenÄußerungen Kauders zu den bis-her aus dem Bundesministeriumfür Gesundheit bekannt gewor-denen Papieren. Einige der größ-ten Bedenken über die künftigeGesundheitsreform hätten so imGespräch ausgeräumt werdenkönnen. Obwohl für die InhalteVertraulichkeit vereinbart wur-de, konnte Dr. Weitkamp in drei

Aktuell

7Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Amtliche Bekanntmachung

Erste Hinweise des Wahlausschusses zur Durchführung der Wahl zur Kammerversammlung 2006Im Zahnärzteblatt Sachsen,Heft 03/1998 und im Heft11/2001, wurde die Wahlord-nung der Landeszahnärztekam-mer Sachsen veröffentlicht. Siekönnen diese unterwww.zahnaerzte-in-sachsen.deunter Zahnärzte/Satzung nach-lesen. In der Kammerversamm-lung am 4. März 2006 hat derVorstand mit Zustimmung derKammerversammlung (§ 5 Wahl-ordnung) zur Vorbereitung undDurchführung der Wahl einenWahlausschuss sowie einenWahlprüfungsausschuss zur Prü-fung der gegen die Wahl erho-benen Einsprüche berufen.

Der Wahlausschuss besteht aus5 Personen:1. Herrn Dr. med. Johannes

Wolf (Wahlleiter)2. Herrn Dr. med. Walter Stein

(Stellvertreter)3. Herrn Dr. med. Johannes

Klässig (Beisitzer)4. Frau Dr. med. Katrin Flegel

(Beisitzerin)5. Herrn RA Dr. Jürgen Trilsch

Der Wahlprüfungsausschuss be-steht aus 3 Personen:1. Frau Dr. med. Sabine Alex2. Frau Dr. med. Katrin Wirth3. Herrn RA Wolfgang

Schmidt

Der Wahlausschuss macht hier-mit die ersten Hinweise zurKammerwahl 2006 bekannt:

I. Auslage des Wähler-verzeichnisses

In der Zeit vom 21. März 2006bis 18. April 2006 liegt in derGeschäftsstelle der Landes-zahnärztekammer das Ver-zeichnis aller Wahlberechtig-ten entsprechend § 8 Abs. 3Wahlordnung aus.

Jedes Kammermitglied hat dasRecht zur Einsichtnahme bzw.kann auf Wunsch auch telefoni-sche Anfragen zur Vollständig-keit der Angaben stellen: Tele-fon 0351 8066272 oder 0351-8066240.

Wahlrecht und Wählbar-keit richten sich nach den Rege-lungen des § 10 des Sächsi-

schen Heilberufekammergeset-zes Sachsen (SächsHKaG), im In-ternet:www.zahnaerzte-in-sachsen.deunter Satzungen.

Etwaige Einsprüche gegendas Wählerverzeichnis müssengem. § 8 Abs. 4 der Wahlord-nung schriftlich bis spätestens25. April 2006 in der Geschäfts-stelle der Landeszahnärztekam-mer eingehen. Das Wählerver-zeichnis wird am 3. Mai 2006geschlossen.

II. Einreichung der Wahl-vorschläge

Es wird bereits jetzt darauf hin-gewiesen, dass Wahlvorschlä-ge gem. § 9 Abs. 1 der Wahlord-nung vom 19. Mai 2006 bis 16. Juni 2006am Sitz des Wahl-ausschusses (Geschäftsstelleder LandeszahnärztekammerSachsen, Schützenhöhe 11,01099 Dresden) eingereichtwerden können. Auf § 9 Abs. 2und 3 der Wahlordnung wirdhingewiesen. Danach ist demWahlvorschlag eine schriftli-

che Erklärung jedes Bewerbersbeizufügen, aus der hervorgeht,dass er im Fall seiner Wahl seinMandat annehmen wird. Wei-terhin muss der Wahlvorschlagvon mindestens zehn Zahnärz-ten des Wahlkreises mit Anga-be des vollständigen Namensund mit deren Unterschrift un-terstützt sein.

III. WahlDie Einzelheiten zum Ablaufder Wahl werden in der zwei-ten Bekanntmachung desWahlleiters in der Mai-Ausga-be des Zahnärzteblattes Sach-sen veröffentlicht. Vorab wirddarauf hingewiesen, dass dieWahlzeit am 11. September2006 beginnt und am 2. Okto-ber 2006 endet.

Ich bitte alle Kollegen, sichdiese Termine bereits vorzu-merken und von ihrem Rechtauf Selbstbestimmung rege Ge-brauch zu machen.

Dr. Johannes WolfWahlleiter

Union will Ulla Schmidt in wichtigen Punkten nicht folgen

anderer Vorschriften“ hat dasUlla Schmidt unterstehendeMinisterium neben Regelungenzu Medizinischen Versorgungs-zentren unter anderem auch ei-ne „Behandlungspflicht für Bei-hilfeberechtigte sowie für PKV-Standardversicherte bei (zahn)-ärztlichen Leistungen zu hier-für in der GOÄ und der GOZverbindlich festgelegten abge-senkten Gebührensätzen“ ge-fordert.

Quellen: KZBV, Klartext BZÄK

Als Resümee des Gesprächsver-laufs stellte der BZÄK-Präsidentim Anschluss fest: „Herr Kauderhinterließ einen sehr selbstbe-wussten und entschlossenenEindruck, sodass ich überzeugtdavon bin, dass er sich nicht soleicht wird umstimmen lassen.Wir können für den Berufsstandfesthalten, dass wir unsere Stra-tegie im Hinblick auf die GOZnicht zu verändern brauchen.“

In einem Eckpunktepapier„für ein Gesetz zur Änderungdes Vertragsarztrechts sowie

zentralen Punkten positive Er-gebnisse verkünden:1. Die Union will das geglieder-

te System von PKV und GKV(für PKV als Vollversicherer)erhalten.

2. Die Differenzierung zwi-schen den Gebührenordnun-gen von GKV und PKV sollbeibehalten werden.

3. Bei einem Gesetzgebungs-verfahren soll nicht nur dieEinnahmenseite, sondernauch die Ausgabenseite refor-miert werden.

In einem Hintergrundgespräch des Präsidenten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Dr. Weitkamp mit dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzen-den Volker Kauder informierten sich beide Seiten über ihre Positionen zum anstehenden Gesundheits-Kompromiss der Großen Koalition.

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Neue Arzneimittelverschrei-bungs-Verordnung

Aktuell

9Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Diskussion Kofferdam und Endodontie

Der Berufsverband der Allge-meinzahnärzte (BVAZ) hat sichin einer Pressemitteilung zuraktuellen Stellungnahme derDGZMK zur Endodontie kritischgeäußert: „Eine Kofferdamisolie-rung muss nicht bei jeder Sit-zung einer Wurzelkanalbe-handlung erfolgen.“ Der BVAZfordert die DGZMK zu einerKorrektur auf.

In ihrer wissenschaftlichenStellungnahme „Die Wurzelka-nalbehandlung – good clinicalpracitce“ hat die DGZMK dieForderung postuliert, „eine Kof-ferdamisolierung hat bei jederSitzung einer Wurzelkanalbe-handlung zu erfolgen“.

In seiner Pressemitteilung er-klärt der BVAZ, er könne denwissenschaftlichen Beleg zurBegründung der Notwendigkeitzur Verwendung von Kofferdamnicht erkennen und fordere da-her die DGZMK dazu auf, zu ih-rer früheren Formulierung „kannKofferdam verwendet werden“zurückzukehren.

Angesichts der Bedeutungvon Stellungnahmen derDGZMK bei Gerichten befürch-tet der BVAZ, dass bei einemMisserfolg der Wurzelkanalbe-handlung dem behandelndenZahnarzt ein Behandlungsfeh-ler unterstellt werden könne, al-lein aufgrund der Tatsache, dasser auf die Verwendung von Kof-ferdam verzichtet hat.

Während sich die DGZMK biszum Redaktionsschluss nicht zuden Vorwürfen äußerte, hat dieArbeitsgemeinschaft Endodon-tologie und Traumatologie(AGET) der Deutschen Gesell-schaft für Zahnerhaltung (DGZ)gemeinsam mit dem Verbanddeutscher zertifizierter Endo-dontologen (VDZE) in einer ei-genen Pressemitteilung reagiert.Die Forderung des BVAZ, dieAnwendung von Kofferdamnicht länger als „Muss-Bestim-mung“, sondern nur zur „Kann-Bestimmung“ zu erklären, sei„ebenso sinnvoll wie das Hän-dewaschen oder die Verwen-dung steriler Instrumente nichtlänger als unumgängliche Not-wendigkeit zu bezeichnen“.

Weiter wird ausdrücklich dar-auf hingewiesen, dass zur Wur-zelkanalbehandlung nur eineEinzelzahnisolierung notwendigsei, die im Regelfall nicht mehrals eine Minute in Anspruchnehme.

Die AGET/DGZ und der VDZE sehen daher keine Not-wendigkeit zu einer Korrekturder Stellungnahme und fordernden BVAZ auf, „sich unseren Be-mühungen um eine qualitätsori-entierte Wurzelkanalbehand-lung anzuschließen und dieKollegenschaft nicht durch der-artige Kommentare zu verunsi-chern“.

Quellen: BVAZ, AGET

Am 01.01.2006 trat die neueArzneimittelverschreibungs-Ver-ordnung (AMVV) in Kraft. Eswurde darin die Reihe der Anga-ben, die verpflichtend auf demRezept vermerkt werden müs-sen, vergrößert. Das betrifft:• das Geburtsdatum der Person,

für die das Arzneimittel be-stimmt ist,

• die Bezeichnung des Fertig-arzneimittels oder des Wirk-stoffes einschließlich der Stärkeoder bei Arzneimitteln, die inder Apotheke hergestellt wer-den sollen, deren Zusammen-setzung nach Art und Mengeund die Darreichungsform.

Daneben dürfen verschreibungs-pflichtige Arzneimittel in Apothe-ken ohne Rezept nur noch beiVorliegen eines rechtfertigendenNotstandes gemäß § 34 Strafge-setzbuch abgegeben werden. Ins-besondere die Abgabe von ver-schreibungspflichtigen Arzneimit-teln ohne Rezept an Ärzte, Zahn-ärzte und Tierärzte zum Eigenbe-darf nach Vorlage der Approbati-on oder des Kammerausweisessind durch die neue Verordnungnicht mehr gedeckt. Es muss im-mer ein Rezept mit den notwendi-gen Angaben vorhanden sein.

Quelle: SächsischeLandesapothekerkammer

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Aktuell/Personalien

10 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Ausschreibungen von Vertragszahn-arztsitzen in überversorgten Planungs-bereichen der KZV Sachsen

Reg. Nr.: 1025/528Planungsbereich: Aue-SchwarzenbergPraxisübergabe: 30.06.2006Bewerbungen bis: 15.04.2006

Reg. Nr.: 2025/529Planungsbereich: Dresden, StadtPraxisübergabe: 01.01.2007Bewerbungen bis: 20.04.2006

Reg. Nr.: 1035/530Planungsbereich: Chemnitz, StadtPraxisübergabe: 01.03.2007Bewerbungen bis: 12.05.2006

Reg. Nr.: 3015/531Planungsbereich: DelitzschPraxisübergabe: 30.09.2006Bewerbungen bis: 12.05.2006

Die Bewerbungen sind schriftlich unter o. g. Registriernummer andie KZV Sachsen, PF 100 954, 01079 Dresden, zu senden.

Jeder Bankkunde dreimal proJahr unbemerkt durchleuchtetNach neun Monaten Praxis desseit dem 01.04.2005 für Behör-den gesetzlich erlaubten Konto-abrufverfahrens zogen Expertenam 16.02.2006 auf einerPressekonferenz in Düsseldorfein negatives Resümee: Bei einerStichprobe der Datenschutzbe-auftragten in Finanzämtern habesich gezeigt, dass die vom Bun-desverfassungsgericht geforder-te Dokumentation der Abfrage-gründe und Information derBürger nicht erfolgt sei. Her-mann Burbaum (Vorstandsspre-cher der Volksbank Raesfeld)

und Friedel Fleck (Vorstandsvor-sitzender des Rheinisch-Westfä-lischen Genossenschaftsverban-des) beklagten, dass der Staatsich offensichtlich nicht an dieselbst – per Anwendungserlass –aufgestellten Regeln halte. JederBürger werde im Durchschnittdreimal pro Jahr durch ein auto-matisiertes Computerprogrammim Hinblick auf nicht deklarierteDepots oder Konten durch-leuchtet.

Quelle: Freifax FVDZ/Vorabdruck RZB

Nr. 4/06

Bund will mit Bürgerdaten handelnUnter der Überschrift: „ePerso-nalausweis – Bund kassiert Wirt-schaft ab“ berichtete die Redak-tion der Zeitung „e-Govern-ment“ am 13. Februar 2006 überden Stand der Dinge in Sachendigitaler Ausweisdokumente.Das Bundesinnenministeriumwolle den Referentenentwurfzur Änderung des „Personalaus-weisgesetzes“ noch in diesemJahr auf den Weg bringen, damitdie ersten Exemplare im Jahr2008 an die Bürger ausgege-ben werden könnten. Wörtlich

heißt es in dem Bericht weiter:„Die auf dem elektronischen

Personalausweis gespeichertenDaten sollen Unternehmen ge-gen Gebühr zugänglich ge-macht werden [...] Die Einnah-men aus dem Berechtigungs-handel sollen die zu erwartendePreiserhöhung für die neuenAusweise teilweise auffangen.Ein Datensatz soll zwischen 40bis 50 Cent kosten ...“

Quelle: Freifax FVDZ/e-Government

Nr. 3/06

Wir trauern um unseren Kollegen

SR Dr. med. dent.

Alfred Flessa(Raschau/Erzgebirge)

geb. 28.04.1926 gest. 17.02.2006

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

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Aktuell/Personalien

11Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

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Aktuell

12 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

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Aktuell

13Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Resolution

Die Gesundheitspolitik inDeutschland hat in den vergan-genen Jahren zu einer erhebli-chen Verschlechterung der Rah-menbedingungen für dieärztliche Tätigkeit und die Pati-entenversorgung geführt. An-wachsende Bürokratie, Regle-mentierung und Rationierungsowie Unterfinanzierung gekop-pelt mit einer ständigen Diffa-mierung der Ärzteschaft gipfelnnun in einem Arzneimittelver-sorgungs-Wirtschaftlichkeitsge-setz (AVWG). Zudem haben we-der die Neuen Versorgungsfor-men noch die Disease-Manage-ment-Programme oder die Diag-noseorientierten Fallpauschalenan Krankenhäusern zu einerVerbesserung der medizini-schen Versorgung der Bevölke-rung oder der finanziellen Ent-lastung der Krankenkassen bei-getragen. Hauptursache dafür istdie große Unkenntnis, mit derdie rechtlichen Regelungen,zum Teil unter bewusstem Aus-schluss der ärztlichen Sachver-ständigen, entwickelt wurden.

Der eingeschlagene Weg derBundesregierung steuert dasdeutsche Gesundheitssystem inein staatliches Rationierungs-system zu Lasten der Patientenund Ärzte.

Die verfasste Ärzteschaft desFreistaates Sachsen lehnt insbe-sondere das durch die Koali-tionsmehrheit im DeutschenBundestag verabschiedete „Arz-neimittelversorgungs-Wirtschaft-lichkeitsgesetz (AVWG)“ ab.Dieses Gesetz ist nicht geeignet,Ausgabensteigerungen im Arz-neimittelsektor sinnvoll zu be-

grenzen. Der Ausgabenanstiegist keine Folge vom Verschrei-bungsverhalten der Ärzte, son-dern unter anderem eine Folgeder Innovation, der Gesetze unddes Anstiegs der Arzneimittel-preise. Zudem ist die verfassteÄrzteschaft an der Erarbeitungdieses Gesetzes nicht beteiligtgewesen und soll es dennochumsetzen.

• Das geplante Bonus-Malus-System führt zur Rationierungder Versorgung der Bevölke-rung, insbesondere chronischkranker und behinderter Men-schen.

• Das Bonus-Malus-System ge-fährdet die Arzt-Patienten-Be-ziehung in erheblichem Maße.

• Das Bonus-Malus-System wirdzu einer Verschärfung desÄrztemangels führen.

• Dieses Gesetz ist nicht geeig-net, die Finanzierung des Sys-tems zu sichern und angemes-sene Arbeitsbedingungen fürÄrztinnen und Ärzte zu schaf-fen.

• Das Inkrafttreten dieses Geset-zes muss gestoppt werden.

Forderungen der verfasstensächsischen Ärzteschaft an dieGesundheitspolitik:• Sicherung einer patientenori-

entierten und individuellenVersorgungsstruktur

• Erhalt der wohnortnahen Ver-sorgung

• Erhalt der wichtigen Patien-ten-Arzt-Beziehung

• Sicherung der freien Arztwahl• Erhalt des Arztberufes als ei-

nen freien Beruf• Versorgungssicherheit für Pa-

tienten

• Planungssicherheit für Ärzte• Leistungsbezogene Honorie-

rung der ambulant und sta-tionär tätigen Ärzte

• Neustrukturierung und Mo-dernisierung der Gebühren-ordnung

• Neue Ausgestaltung der Ar-beitsbedingungen und der Ta-rifpolitik

Grundlage für den Erfolg einerReform des Gesundheitswesenmuss das zentrale Kriterium derQualität der erbrachten Leistungsein. Treten dagegen ökonomi-sche Gesichtspunkte in den Vor-dergrund, wie es derzeit bei leis-tungsbeschränkenden Budgetsoder an den Risikostrukturaus-gleich gekoppelten Chroniker-programmen der Fall ist, soführen die Maßnahmen nur zueinem Kampf um den niedrigs-ten Preis bei gleichzeitiger Ratio-nierung der medizinischen Ver-sorgung.

Die sächsische Ärzteschaftsieht es als ihre Pflicht an, sichzum Nutzen der Patienten ander politischen Diskussion zubeteiligen. Die sächsische Ärzte-schaft kann mit ihrem hohenfachlichen Wissen viele Beiträgefür eine Weiterentwicklung desGesundheitssystems leisten. Inder Beantwortung der Fragenzur medizinischen Versorgungist Ärzten Vorrang gegenüberÖkonomen einzuräumen. Ärztesind an der Ausarbeitung weite-rer Reformschritte stärker zu be-teiligen und auf Landes- undBundesebene zu hören. Es istden immer wiederkehrendenKampagnen gegen Ärzte entge-genzutreten. Die Diffamierun-gen in der Öffentlichkeit zer-

stören das Arzt-Patienten-Ver-hältnis. Diese haben erheblichzum Verlust der beruflichen Zu-friedenheit geführt und jungeÄrzte zum Ausstieg aus der kura-tiven Medizin bewegt.

Die Kammerversammlungder Sächsischen Landesärzte-kammer und die Vertreterver-sammlung der KassenärztlichenVereinigung Sachsen fordern dieBundesregierung nachdrücklichauf, die Vorschläge der deut-schen Ärzteschaft für eine Re-form des deutschen Gesund-heitswesens ehrlich aufzuneh-men und im Weiteren der Be-völkerung der BundesrepublikDeutschland die Situation dergesundheitlichen Versorgung ehr-lich und sachgerecht zu vermit-teln.

Das Inkrafttreten des Arznei-mittelversorgungs-Wirtschaftlich-keitsgesetzes (AVWG) ist auszu-setzen.

Die sächsischen Körperschaf-ten sehen sich in der Pflicht, mitallen ihnen zur Verfügung ste-henden Mitteln das AVWG zuFall zu bringen.

Auf der 1. Außerordentlichen Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer, die gemeinsam mit der außerordentlichen Ver-treterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen am Mittwoch, 8. März 2006 stattfand, haben die Vertreter der SächsischenÄrzteschaft nachstehende Resolution gegen willkürliche Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen beschlossen.

Sächsische Heilberufe

Sachsens Ärzte wehren sich

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14 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Personalien

60 07.04.1946 Manfred Schulz08062 Zwickau

15.04.1946 Dr. med. Harald Wenzel02788 Hirschfelde

21.04.1946 Bärbel Brennig02999 Groß Särchen

29.04.1946 Dr. med. Wolfgang Küttner09599 Freiberg

29.04.1946 Dr. med. Joachim Wächter01099 Dresden

65 04.04.1941 Dr. med. dent. Gerlinde Köhler09228 Wittgensdorf

09.04.1941 Dr. med. dent. Carla Behr01307 Dresden

70 04.04.1936 Waltraud Schneeweiß08538 Weischlitz

05.04.1936 Dr. med. dent. Edelgard Schotten04157 Leipzig

08.04.1936 Christa Schulze04277 Leipzig

Geburtstage im April 2006

75 10.04.1931 SR Dr. med. dent. Günter Dorsch09126 Chemnitz

30.04.1931 SR Dr. med. dent. Wolfgang Groschupf09456 Annaberg-Buchholz

80 01.04.1926 Dr. med. dent. Hannelore Windau04275 Leipzig

17.04.1926 Dr. med. dent.Werner Kummer09350 Lichtenstein

81 13.04.1925 Dr. med. dent. Lisette Gäbler02943 Weißwasser

84 06.04.1922 MR Dr. med. dent. Günter Hardtmann01904 Neukirch/Lausitz

85 24.04.1921 Dr. med. dent. Margaretha Klisa02625 Bautzen

86 08.04.1920 SR Christian Jänig09618 Brand-Erbisdorf

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Termine

15Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Frühjahrstagung GZMKin Leipzig

Thema: „Parodontologie aktuell“ mit Workshop

Wissenschaftliche Leitung:Prof. Dr. Holger Jentsch

Veranstalter: Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheil-kunde e. V.Nürnberger Straße 57, 04103 Leipzig

Tagungsort: Renaissance Leipzig HotelGroßer Brockhaus 3, 04103 Leipzig

Termin: 05. und 06. Mai 2006

Tagungsort Workshop:ZZMK, Nürnberger Straße 57, 04103 Leipzig

Kontakt: Frau Tröger Tel.: 0341 9721112Frau Wittig Tel.: 0341 9721105Fax: 0341 9721119E-Mail: [email protected]: http://www.gzmk-leipzig.de

2. Dresdner AbendDer Vorstand der KZV Sachsen lädt am 21. April 2006 ab 19:00 Uhrzum 2. Dresdner Abend in diesem Jahr ein.

Themen:• Festzuschüsse? Neues aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss• Budgetauslastung des Jahres 2005• Der HVM 2006• ggf. aktuelle Informationen zur geplanten Gesundheitsreform

Es referiert der Vorstand der KZV Sachsen.Bitte beachten Sie, dass dieser Dresdner Abend ausschließlich fürPraxisinhaber gedacht ist.

Anmeldungen bitte schriftlich an die KZV Sachsen, Frau Sauer,Schützenhöhe 11, 01099 Dresden oder telefonisch über 0351-8053626.

Delegiertenversammlung des FVDZ-Landesverbandes Sachsen

Am Sonnabend, dem 25. März 2006, ab 9:30 Uhr findet im LeipzigerRenaissance Hotel, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig die Dele-giertenversammlung des FVDZ e.V. statt.Auf der Tagesordnung stehen unter anderem:Vorträge zu den Themen• „Freiberuflichkeit im Recht“

Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena• „Die große Koalition – Wende oder Ende für die Freiberuflichkeit?“

Referent: Dr. Karl-Heinz Sundmacher, Bundesvorsitzender desFVDZ e.V.

Anmeldung über die Landesgeschäftsstelle Telefon 0341 9602139,Fax 0341 9602140 oder per E-mail [email protected]

Dr. Uwe TischendorfVorsitzender FVDZ-Landesverband Sachsen

Landeszahnärztekammer Sachsen

Sächsischer Fortbildungstag für Zahnärzte und das Praxisteam 2006

am 14. Oktober 2006 in der Stadthalle Chemnitz

Thema: Prothetische Behandlungskonzepte – konkret und anwendbar

Wissenschaftliche Leitung für das Programm Zahnärzte: Prof. Dr. Jens C. Türp (Kliniken für Zahnmedizin der Universität Basel)

Wissenschaftliche Leitung für das Programm Praxisteam: Prof. Dr. Klaus Böning(Universitätsklinikum der TU Dresden)

• Workshop-Nachmittag am 13. Oktober 2006• Kollegentreff am 13. Oktober 2006• Dental-Ausstellung

Information: Fortbildungsakademie der LZK SachsenFrau Walter/Frau Schmidt, Telefon: 0351 8066-101

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16 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Termine

Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen D 36/06 Dipl.-Stom. Steffen Laubner, 24.03.2006nach BEMA Dresden 14:00-18:00 Uhr 4 Punkte

Mit Mitarbeiterführung zum Praxiserfolg D 40/06 Prof. Dr. Dorothee Heckhausen, 25.03.2006Berlin 09:00-16:30 Uhr 8 Punkte

Professionell beraten – erfolgreich anbieten D 44/06 Dipl.-Psych. Bernd Sandock, 01.04.2006Berlin 09:00-18:00 Uhr 8 Punkte

Die Behandlung unkooperativer Kinder, Phobiker, D 45/06 Dr. Hans Sellmann, 01.04.2006etc. durch den Einsatz ambulanter Narkosen Marl 09:00-17:00 Uhrin der allgemeinen zahnärztlichen Praxis 8 Punkte

Angewandte Akupunktur in der Zahnmedizin D 48/06 Hardy Gaus, 07.04.2006(Kurs 2) Straßberg 14:00-20:00 Uhr

08.04.20069:00-17:00 Uhr 16 Punkte

Festsitzende Technik – D 82/06 Prof. Dr. Winfried Harzer, 07.04.2006Kieferorthopädie (II) Typodontkurs Dresden 14:00-19:00 Uhr

08.04.200609:00-17:00 Uhr09.04.200609:00-14:00 Uhr 23 Punkte

Effektive und maßgerechte Briefe an den D 51/06 Uta Reps, 26.04.2006,richtigen Adressaten Dresden 13:00-18.30 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen) 6 Punkte

Laborrechnungen im Bereich Zahnersatz richtig D 52/06 Constanze Erwin, 05.05.2006,erstellen und prüfen können Inge Sauer, 15:00-19:00 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen) Dresden 4 Punkte

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz D 53/06 Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, 05.05.2006Dresden 13:00-19:00 Uhr 8 Punkte

Praktikable Prophylaxe-Programme (PPP) D 54/06 Dr. Ralph-Steffen Zöbisch, 05.05.2006,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Elsterberg 14:00-19:00 Uhr

06.05.2006,9:00-16:00 Uhr 15 Punkte

Applied Kinesiology für Zahnärzte – D 56/06 Karl Kienle, 05./06.05.2006,Manuelle Medizin 1 (M 1) – Aufbaukurs Schongau 9:00-18:00 Uhr

07.05.2006,9:00-13:00 Uhr 23 Punkte

Excel – Einführung & Spezial für die D 57/06 Uta Reps, 10.05.2006,Zahnarztpraxis Dresden 13:00-18:30 Uhr 6 Punkte

Der Drogenabhängige als Problem- und D 60/06 Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, 12.05.2006,Risikopatient in der zahnärztlichen Praxis Dresden 14:00-18:00 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen) 4 Punkte

Vollkeramikrestaurationen und D 61/06 Priv.-Doz. Dr. Stefan J. Paul, 12.05.2006,Adhäsives Zementieren DDS, Zürich (CH) 9:00-16:00 Uhr 9 Punkte

Dresden

für Zahnärzte

Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106E-Mail: [email protected]

Petra Kokel (Kurse EDV/Abrechnung): Tel. 0351 8066-102Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel. 0351 8066-108Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-113Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2006 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de.

Fortbildungsakademie: Kurse im März/April/Mai/Juni 2006

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Termine

17Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Weichteilästhetik bei Implantaten D 62/06 Priv.-Doz. Dr. Stefan J. Paul, 13.05.2006,DDS, Zürich (CH) 09:00-13:00 Uhr 4 Punkte

Spezielle Schmerztherapie in der Zahnarztpraxis D 63/06 Hardy Gaus, 19.05.2006Straßberg 14:00-19:00 Uhr

20.05.200609:00-16:00 Uhr 13 Punkte

Dresden

für Zahnärzte

Dentiküre = Diagnostik, Therapie und PZR***** D 115/06 Annette Schmidt, 25.03.2006München 09:00-15:00 Uhr

GOZ-Grundkurs D 117/06 Gudrun Sieg-Küster, 01.04.2006Wülfrath 09:00-16:00 Uhr

Die Praxismitarbeiterin im Praxislabor D 120/06 ZTM Christian Girbig, 29.04.2006,(Prothesenreparaturen) Dresden 9:00-17:00 Uhr

Die kieferorthopädische Abrechnung D 121/06 Hannelore Schneider, 05.05.2006,von A bis Z nach BEMA Dresden 14:00-18:00 Uhr

Prophylaxe praktisch D 122/06 Genoveva Schmid, 16.05.2006,Befunderhebung – Instruktion Berlin 13:00-19:00 Uhr

Herstellung provisorischer Versorgungen D 126/06 Dr. Michael Krause, 31.05.2006,Befunderhebung – Instruktion Dr. Steffen Richter, 14:00-20:00 Uhr

Dresden

Prophylaxe bei KFO-Patienten D 147/06 Ulrike Brockhage, 07.06.2006Dresden 14:00-18:00 Uhr

Dresdenfür PraxismitarbeiterInnen

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz L 08/06 Dr. Edgar Hirsch, 26.04.2006Leipzig 13:00-20:00 Uhr 8 Punkte

Zahnersatzabrechnung und Festzuschüsse L 09/06 Simona Günzler, 19.05.2006(auch für Praxismitarbeiterinnen) Dresden 14:00-19:00 Uhr 5 Punkte

Grundlagen und Praxis der Funktionstherapie L 10/06 Prof. Dr. Thomas Reiber, 19.05.2006mit Okklusionsschienen Leipzig 14:00-19:00 Uhr

20.05.200609:00-20:00 Uhr 17 Punkte

Leipzig

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz Z 07/06 Dr. Edgar Hirsch, 19.05.2006Leipzig 13:00-19:00 Uhr 8 Punkte

Zwickau

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz C 04/06 Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, 24.03.2006Dresden 13:00-19:00 Uhr 8 Punkte

Ärztliche medikamentöse Therapie in der C 05/06 Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, 08.04.2006Zahnarztpraxis Dipl.-Stom. Maria Neff, 09:00-13:00 Uhr

Dresden 4 Punkte

Zahnersatzabrechnung und Festzuschüsse C 06/06 Inge Sauer oder Simona Günzler, 17.05.2006Dresden 14:00-19:00 Uhr 5 Punkte

Chemnitz

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18 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Termine

Patientenakademie

Angst vor der zahnärztlichenBehandlung

In der Patientenakademie am 1. April 2006 stellt Dr. AlbrechtSchmierer während seines Vortra-ges „Angst vor der zahnärztlichenBehandlung – dagegen kann manetwas tun“ verschiedene Metho-den vor. Einige davon kann manselbst erlernen und trainieren, an-dere wie Hypnose oder Beruhi-gungsmittel wendet der Zahnarztin der Praxis an. Dr. Schmiererwird das Für und Wider der einzel-nen Möglichkeiten sowie Auf-wand und Kosten erläutern undden Zuhörern die moderne Hyp-nose genauer vorstellen, die beiAngstpatienten besonders häufigAnwendung findet. Dabei wird er die medizinisch angewandte

Hypnose klar abgrenzen zuShow-Hypnose und darstellen,wie Patienten die Hypnose alsnatürlichen Trancezustand erle-ben, mit dessen Hilfe sie alle äuße-ren Reize – wie z. B. Angst oderSchmerz – ausblenden können.

Im Anschluss an den Vortragbesteht wie immer die Möglich-keit, Fragen zu stellen.

Die Patientenakademie findetam 1. April von 10 bis 13 Uhr imZahnärztehaus, Schützenhöhe11, Dresden, statt. Der Eintritt istwie immer frei.

Nutzen Sie die Gelegenheitund empfehlen Sie Ihren Patien-ten diese Informationsmöglich-keit.

Der BuS-Dienst der Kammerführt wieder die vorgeschriebe-ne Prüfung von Hochfrequenz-/Elektrochirurgiegeräten („Elek-trotome“) durch.

Ort:Dresden, Zahnärztehaus,Schützenhöhe 11,

Termin:Freitag, 31. März 2006,9 bis 17 Uhr

Der Preis beträgt 35,00 Euro zu-züglich MwSt. pro Gerät .

MedizingeräteprüfungPraxisinhaber, die dieses Ange-bot nutzen möchten, werden ge-beten, die Geräte einschließlichGerätebuch und Gerätean-schlussleitungenan o. g. Ort mit-zubringen. Es wird eine sofortigeGeräteprüfung durch den Si-cherheitsingenieur des BuS-Dienstes erfolgen, sodass die ge-prüften Geräte umgehend wie-der mitgenommen werden kön-nen. Anmeldung ist nicht erforder-lich.

Dr. Behrens, BuS-Dienst

Zahnärzte-StammtischStammtisch in BautzenDatum: Mittwoch, 5. April 2006, 19:00 UhrOrt: Spree-Hotel, An den Steinbrüchen, BautzenThema: Online-Abrechnung und elektr. GesundheitskarteReferent: Dr. Ralph NikolausInformation: Uta Raue, Telefon: 03591 23075

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Kolumne/Bücherecke

19Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

oder der vorsichtige Versuch einer leisenKritik an der fast reinen Vernunft, verehrteKollegenschaft, soll dieser Spaziergangdurch das alltägliche Absurdistan zahn-ärztlichen Daseins werden und erhebt da-bei keinen Anspruch auf Vollständigkeit,mag doch fast jeder, so er weder Ignorantnoch Fatalist oder gar Angehöriger der par-tiell beneidenswerten Spezies der eh nichtsMerkenden ist, das eine oder andere Kapi-telchen hinzufügen können.

Beginnen wir mit der Oberkieferplastpro-these, die sich an drei verstreuten Zähnenfestklammerte und leider ständig zerbrach,ein Gutachter mir in puncto Behandlungs-pfusch einen Freispruch erster Klasse aus-stellte und die Modellgussbasis befürwor-tete. Was aber so nicht vorgesehen ist undim Härtefall trotz doppeltem Zuschuss denPatienten richtig kostet. So habe ich ebenmit etwas schlechtem Gewissen und einergehörigen Portion Unverständnis die dreiTeleskope geplant: Die Kasse zahlt nun an-standslos alles, der Patient wundert sich einwenig, warum die intakten Kronen entferntwerden mussten, aber vertraut mir inzwi-schen wieder, dass alles zu seinem Bestensei, und ich mache meinen Job – so wie esalle machen.Damit es auch allen gefällt, gibt es die stil-len Helden unter uns, die Gutachter. Un-längst hatte ich da innerhalb einer Gesamt-planung eine Krone auf Implantatvorgesehen. Der Kollege rief mich an undschilderte mir das Dilemma, dass erst derPfeiler fest im Knochen und dann der Planzu genehmigen sei. Der Patient, der gernvor Beginn der Behandlung wüsste, wasletztendlich bei ihm hängen bleiben wird,muss erst in Vorleistung. Kurze Zeit später,ähnlicher Fall, uneingeschränktes soforti-ges Ja von einem anderen Herrn. Es machtdie Gilde doch sympathisch, wenn hierund da ein wenig Unvollkommenheitdurchblitzt.Überhaupt die Gutachter! Manchmal be-schleicht mich so ein Mitleidsgefühl nachdem Motto „Einer muss es ja machen…“,andererseits hat sie ja keiner gezwungen,und die Zahl derer, die ihr Zubrot freiwilligweiterreichen, scheint überschaubar. Manmunkelt gar von wenigen, wo die tägli-chen Gutachtenfälle die eigenen Patien-tenkontakte übersteigen. Andere tarnen

sich bei körperlichen Begutachtungen soperfekt, dass mich meine Patienten, diedieses Erlebnis von ihrer Kasse spendiertbekommen hatten, hinterher fragten, obder Herr denn auch Zahnarzt sei. Und an-dere wieder lehnen einen HKP ab undschreiben dann im Gutachtentext, dass dasmitgelieferte Modell (allerdings nicht ganzunberechtigt) ein Grund wäre, mich denPropädeutikkurs wiederholen zu lassen,wo ein kurzes Ortsgespräch … – aber dieÜberlastung! Ach! Vielleicht verlangt manauch zu viel.Wer hier eine Generalabrechnung vermu-tet, der irrt, denn ich habe noch meist instrittigen Fällen einen kurzen Anruf erhal-ten mit den hilfreichen Tipps fürs nächsteMal. Es gibt eben dort wie im Rest der Kol-legenschaft den feinen Unterschied zwi-schen kollegial und kollegoid, wobei Sieletztere Wortschöpfung nach eigenem Er-leben mit sinngebendem Inhalt füllen dür-fen.Zurück zu Grenzerfahrungen am schma-len Grat zwischen Vernunft und Wahn. Ichdurfte unlängst meine geballte Sachkom-petenz im Dienste der Kammer bei einemTelefonforum einer großen Dresdner Zei-tung einbringen. Zumindest war ich dazubereit. Was dann aber an Anrufern zu mirdurchdrang, verlangte eine Mischung ausTelefonseelsorge und dezentem Abwim-meln, unterlegt von dem Gefühl, an einempsychologischen Experiment beteiligt zusein: Wer schreit zuerst in den Hörer? Oderwas hätten sie gemacht, wenn die Dameam anderen Ende erzählt, dass der Ayurve-daarzt mit Pulsdiagnostik schlechte Zähnediagnostiziert und eine Kollegin mittels Kinesiologie eine Wurzelfüllungskno-chenvergiftung obendrauf gesetzt hat? Ichjedenfalls habe mich in fernöstlicherSelbstkontrolle geübt und der armen Frauin ihrem Meer wabernder alternativerPseudodiagnosen die Möglichkeit einer In-sel sachlicher Zahnheilkunde gezeigt.Vielleicht erreicht sie das rettende Ufer, esklang eher nicht danach. Leider. EinzigeHoffnung: Was die Nebenpfade höchst-spekulativer Paraheilerei betrifft, gilt für diemeisten Kollegen hier eben nicht „Cosi fantutte“ …

Dr. Hagen Schönlebe

Übrigens: in zweitausend Metern Höheauf sonnenüberfluteten Pulverschneepis-ten kann man das alles ohne Einnahmeverbotener Substanzen wunderbar verges-sen – temporär!

Cosi fan tutte

Websites in„Looser“ Folge vorgestelltMeyers Lexikon onlineNatürlich gibt es auch „Meyers Lexikon“ imNetz. Die Bibliothek des Wissens, wie mansich selbst nennt, ermöglicht die Recherchein einem umfangreichen Fundus allgemeinerund spezieller lexikalischer Nachschlage-werke mit mehr als 1,5 Millionen Artikeln.Unter anderem können Sie dort in der neues-ten Ausgabe des „Brockhaus in einem Band“kostenlos nachschlagen. Der Datenbestandumfasst auch e-Wörterbücher von Langen-scheidt, aber nur als Demos. Auch über dieanderen Nachschlagewerke von Meyer fürden PC kann man sich informieren.http://www.iicm.edu/meyers

Es darf gelacht werdenDie Wissenschaftler sagen, Lachen ist ge-sund. Das meinen sicher auch die Macherder Seiten witzbold.de. Hier findet der Lieb-haber des Humors alles, was sein Herz be-gehrt. Witze für jeden Geschmack. Sprücheund kleine Geschichten für jede Gelegen-heit, und die passenden Cartoons sind auchgleich noch dabei. Die Seiten sind sehr gutgegliedert. Eine schöne Sache ist auch derNewsletter. Wenn Sie den abonnieren, er-halten Sie täglich einen Witz.www.witzbold.de

Neue SuchmaschineEs gibt unzählige Suchmaschinen im Netz.Hier mal eine neue Suchmaschine. Die Seiteist recht übersichtlich und nicht so bunt. Daseigentlich Wichtige ist die linke Navigations-leiste. Hier geht es quer durch alle Lebensge-biete zu den einzelnen Themen, die dannweitere Links auflisten. Hier gibt es dannauch eine kurze Beschreibung. Das Angebotist natürlich nicht vollständig, und sicherwird der eine oder andere teilweise auch dieWissenschaftlichkeit vermissen. Aber rein-schauen lohnt sich. Die Zahnmedizin istübrigens auch vertreten.http://www.fix-finden.de

ZA Hermann Loos

Das Aufstellen eines Budgets ist dieKunst, Enttäuschungen gleichmäßig zuverteilen.

ehemaliger US-amerikanischer Handelsminister Maurice Stans *1908

Zitat des Monats

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20 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Recht/Praxisführung

Ermittlungspflicht bei Vertragsverhandlungen

Der Fall:Der Kläger ist ein zur vertragsärztlichen Ver-sorgung zugelassener Radiologe. Unterdem Gesichtspunkt der Amtshaftung be-gehrt er die Feststellung, dass es die beklagteKassenärztliche Vereinigung (KV) bei derVereinbarung der Gesamtvergütung für dasJahr 1998 mit den Landesverbänden derKrankenkassen und den Verbänden der Er-satzkassen unterlassen habe, den tatsächli-chen Bedarf für eine typisierte Vergütungunter Berücksichtigung der einzelnen Fach-arztgruppen und Praxisbesonderheiten zuermitteln. Dieses Ermittlungsergebnis hättedann, so der Kläger, bei den Vertragsver-handlungen berücksichtigt werden müssen,um einen angemessenen „Arztlohn’“ zu er-zielen.

Zum anderen sei der KV vorzuwerfen,dass sie wegen des negativen Verhandlungs-ergebnisses nicht das zuständige Schiedsamtangerufen und den Rechtsweg eingeschla-gen habe.

Die Klage hatte in den Vorinstanzen kei-nen Erfolg, sodass sich der BGH im Rahmeneiner Nichtzulassungsbeschwerde mit die-ser Fragestellung zu befassen hatte.

Die Entscheidung:Die Beschwerde ist nicht begründet. EineAmtspflichtverletzung der beklagten KV istnicht gegeben. Der BGH weist darauf hin,dass die beklagte KV die vertragsärztliche

Versorgung im Rahmen der gesetzlichenVorschriften und der Richtlinien der Bun-desausschüsse so zu regeln hat, dass eineausreichende, zweckmäßige und wirt-schaftliche Versorgung der Versicherten un-ter Berücksichtigung des allgemein aner-kannten Standes der medizinischenErkenntnisse gewährleistet ist und die ärztli-chen Leistungen angemessen vergütet wer-den (vgl. § 72 Abs. 2 SGB V). Gemäß § 85Abs. 3 SGB V werden Veränderungen derGesamtvergütung unter Berücksichtigungder Praxiskosten, der für die vertragsärztli-che Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeitsowie der Art und des Umfangs der ärztli-chen Leistungen, soweit sie auf einer gesetz-lich oder satzungsmäßigen Leistungsaus-weitung beruhen, vorgenommen. Hierbeiist der Grundsatz der Beitragssatzstabilitätzu beachten (§ 71 SGB V). Das Bundesso-zialgericht (BSG) geht in ständiger Recht-sprechung nach einer Art Vermutung davonaus, dass die so gebildete Gesamtvergütungan sich angemessen ist.

Der BGH führt weiter aus: „Es entsprichtauch der Rechtsprechung des Bundessozi-algerichts, dass aus dem objektiv-rechtli-chen Gebot angemessener Vergütung ärztli-cher Leistungen regelmäßig kein (sub-jektiver) Anspruch auf höhere Vergütungder Leistungen hergeleitet werden kann (vgl.BSGE 75, 187, 189 ff ...). Lediglich in Fällen,in denen das Kassenärztliche Versorgungs-

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in einem Beschluss vom 21. Dezember 2005 (Az. III ZR 333/04) mit der Frage zu befassen, ob denVorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung besondere Ermittlungspflichten im Vorfeld von Verhandlungen über die Veränderung derGesamtvergütung treffen.

Anforderungen an die Techniken von Dampf-Klein-Sterilisatoren

Sterilisation, das unendliche ThemaDie Dampfsterilisation ist die am meistenverbreitete Methode, die zur Sterilisation vonthermostabilen wiederverwendbaren Instru-menten und anderen Medizinprodukten ein-gesetzt wird. Durch ihre Wirksamkeit zur Re-duktion des Risikos einer Übertragung vonPrionen hat diese Sterilisationsmethode inden letzten Jahren eine zusätzliche Bedeu-tung erhalten.

Sowohl das Robert-Koch-Institut (RKI) alsauch das Bundesinstitut für Arzneimittel undMedizinprodukte (BfArM) empfehlen dahergrundsätzlich die Verwendung dieser Me-

thode für die Aufbereitung von thermostabi-len Instrumenten (Medizinprodukten).

Für eine sichere Sterilisation ist entschei-dend, dass der Dampf an allen Stellen eineszu sterilisierenden Instrumentes währendder geforderten Zeit einwirken kann. Dieentsprechenden Leistungsanforderungenund die Prüfverfahren von Dampfsterilisato-ren waren daher seit langem in technischenNormen festgehalten, galten aber nur fürGroßgeräte, welche vorwiegend in Kranken-häusern eingesetzt werden. Seit Ende 2004gibt es nun aber auch die technische Norm

DIN EN 13060 für Dampf-Klein-Sterilisato-ren, die im medizinischen Bereich, wie z. B.Zahnarztpraxen, und überall dort eingesetztwerden, wo kleine Produktevolumina sicherzu sterilisieren sind.

In ca. 80 % der Zahnarztpraxen in derBundesrepublik Deutschland werden ge-genwärtig Klein-Sterilisatoren eingesetzt, diemit dem Gravitationsverfahren arbeiten. Inder neuen Norm wird verdeutlicht, dass die-se Geräte für eine sichere Sterilisation vonverpackten Medizinprodukten, Medizinpro-dukten mit Hohlräumen oder anderen Stel-

system als Ganzes und als deren Folge auchdie berufliche Existenz der an dem Ver-sorgungssystem teilnehmenden ärztlichenLeistungserbringer gefährdet wäre, hat dasBundessozialgericht ein subjektives Rechtdes Vertragsarztes auf eine höhere Vergü-tung in Betracht gezogen (vgl. BSGE 75,187, 189 ...), im Fall des Klägers sowie fürdie Arztgruppe der Radiologen für das demhier zu beurteilenden Zeitraum vorange-gangene Jahr aber verneint.

Der BGH weist in Anlehnung an das BSGdarauf hin, dass hinsichtlich von Norm-setzungen, so z. B. der Honorarverteilungs-maßstab, der Normgeber nur prüfen muss,dass die Regelungen objektiv sachlich ge-rechtfertigt sein müssen. Es müssen objek-tiv ausreichende Erwägungen zugrunde lie-gen, und die zur Erreichung der verfolg-ten Ziele gewählten Mittel müssen ange-messen sein. Auf die im Einzelnen ange-stellten Überlegungen kommt es hierbeinicht an.

Diese Gesichtspunkte zur Normsetzungsind auf Vertragsverhandlungen zwischenKVen und den Landesverbänden der Kran-kenkassen übertragbar.

Eine Amtspflichtverletzungen wegen derNichtanrufung des Schiedsamtes wurdeebenfalls nicht festgestellt.

Meike Gorski-GoebelLeiterin Rechtsabteilung

KZVS

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21Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Praxisführung

len, wo der Dampfzutritt erschwert ist, unge-eignet sind.

Normen stellen in der Regel nur Empfeh-lungen dar. Ihre Nichteinhaltung wird zwarrechtlich nicht geahndet, aber dennoch istdie Norm DIN EN 13060 mehr als eine Emp-fehlung. Denn sie gilt als Bestandteil der „Re-geln der Technik“ und ist im Falle einer ver-muteten Infektionsübertragung in einerZahnarztpraxis immer als höchstes Gutach-ten anzusehen, das im Falle einer rechtlichenAuseinandersetzung kaum zu widerlegen ist.

In der Norm DIN EN 13060 werden dreiverschiedene Sterilisations-Klassen unter-schieden:• Klasse „N“: Sterilisation unverpackter

massiver Medizinprodukte. Dieser Klassesind die Klein-Sterilisatoren mit Gravitati-onsverfahren zuzuordnen.

• Klasse „S“: Sterilisation von Medizinpro-dukten nach Herstellerangaben.

• Klasse „B“: Sterilisation aller verpacktenoder unverpackten massiven Medizinpro-dukte, Medizinprodukte mit Hohlkörperund poröse Produkte.

Der Sterilisator und die zugehörige Ausrüs-tung dürfen nur für die Sterilisation der Pro-dukttypen verwendet werden, für die siegemäß Hersteller ausgelegt sind. Die Geräte-hersteller müssen dabei in den Bedienungs-anleitungen entsprechende Angaben zurVerwendung des jeweiligen Sterilisations-zyklus machen, und müssen die Eignung ei-nes Sterilisationsprozesses für ein bestimm-tes Medizinprodukt durch eine Validierungüberprüfen.

Zum heutigen Zeitpunkt besteht keinePflicht, dass alle zur Wiederaufbereitungvorgesehenen Medizinprodukte, die amoder im Menschen angewendet werden, ste-ril sein müssen. Solange das aufzubereitendeMedizinprodukt lediglich mit intakter oderkrankhaft veränderter Haut beziehungswei-se Schleimhaut in Berührung kommt, kanneine Reinigungs- und eine anschließendeDesinfektionsmaßnahme ausreichend sein.Grundsätzlich gilt, dass unverpackt sterili-sierte und danach ungeschützt gelagerte Me-dizinprodukte nur als desinfiziert zu betrach-ten sind. Zur Desinfektion können somitKlein-Sterilisatoren, die der Klasse „N“ zuge-ordnet sind, weiterhin betrieben werden.Hierbei gilt zu beachten, dass nur massive,thermostabile Medizinprodukte behandeltwerden können.

Bestimmungsgemäße Medizinprodukte,die Haut oder Schleimhaut durchdringenoder mit Wunden oder Blut in Berührungkommen, müssen in sterilem Zustand ange-

wendet werden. Ein steriler Einsatz von Me-dizinprodukten kann nur erreicht werden,wenn diese in der Endverpackung sterilisiertworden sind. Dabei dürfen nur Ver-packungsmaterialien verwendet werden,die für das Sterilisationsverfahren geeignet,und die gemäß der Normenreihe DIN EN58953 hergestellt und geprüft worden sind.Zur Sterilisation von verpackten Gütern kön-nen nur Klein-Sterilisatoren eingesetzt wer-den, die den Klassen „B“ oder „S“ zugeord-net sind.

Klein-Sterilisatoren der Klasse „B“ erfüllendie höchsten Ansprüche in Bezug auf dasLeistungsvermögen. Normalerweise wen-den Klein-Sterilisatoren der Klasse „B“ stan-dardmäßig das fraktionierte Vakuumverfah-ren in der Entlüftungsphase an und verfügenüber Trocknungszyklen. Solche Geräte kön-nen in der Regel sämtliche Anforderungen,die an die Sterilisation thermostabiler Medi-zinprodukte gestellt werden, erfüllen.

Klein-Sterilisatoren, die der Klasse „S“ zu-geordnet sind, verfügen über Prozesse, diezur Sterilisation von Medizinprodukten nachHerstellerangaben geeignet sind. Die Klasse„S“-Eigenschaften müssen vom Herstellerdes Sterilisationsgerätes der Norm entspre-chend geprüft und für den jeweiligen An-wendungszweck definiert, validiert und frei-gegeben werden. Falls die Beschaffung einesKlein-Sterilisators mit Klasse „S“-Eigenschaf-ten in Erwägung gezogen wird, muss mitdem Hersteller oder mit dessen Vertriebs-partner genau abgeklärt werden, ob die vomHersteller spezifizierten Eigenschaften zurSterilisation des gewünschten Instrumentari-ums angewendet werden können.

Klein-Sterilisatoren haben eine lange Le-bensdauer. Daher muss bedacht werden,dass das vorhandene Instrumentarium imLauf der Zeit ausgetauscht oder mit neuen In-strumenten ergänzt werden muss, was allen-falls höhere Anforderungen an die Leistun-gen eines Klein-Sterilisators stellen könnte.

Der Anwender sollte sich in jedem Fall vomHersteller beziehungsweise dessen Vertriebs-partner eine schriftliche Bestätigung ausstel-len lassen, dass die angegebene Klasse „S“-Eigenschaft den Anforderungen an sein Steri-lisiergut entspricht.

Nach der RKI-Richtlinie „Anforderungenan die Hygiene bei der Aufbereitung vonMedizinprodukten“ sollen erfasste Messwer-te der Prozessparameter und die Freigabe-entscheidung mit Bezug auf die freigebendePerson und die Charge aufgezeichnet wer-den, sofern die Aufbereitung zu sterilen Me-dizinprodukten führen soll. Die Richtlinielässt hierbei das Verfahren offen, wie die Auf-zeichnung (Druck, Temperatur und Zeit) zuerfolgen hat. Bei der Beschaffung eines neu-en Klein-Sterilisators empfiehlt sich aber, ei-nen entweder im Gerät integrierten oder ex-ternen Drucker zu beschaffen. Somit könnendie Prozessdaten problemlos aufgezeichnetund dokumentiert werden. Oftmals verfügendie Geräte sogar über Schnittstellen, überwelche der Sterilisator an einen Computerangeschlossen werden kann, und mittels ei-ner optionalen Software die Daten auf derHarddisk gespeichert und jederzeit ausge-druckt werden können. Die Anschaffung ei-nes Druckers ist ebenfalls für bereits im Ein-satz stehende Geräte empfehlenswert,sofern dies geräteseitig möglich ist.

Die meisten Zahnarztpraxen verfügenüber sog. Schnellsterilisatoren. Häufig besit-zen diese Geräte grundlegende Eigenschaf-ten von Klasse „S“ tauglichen Sterilisatoren.Es ist nicht auszuschließen, dass durch ge-ringfügige technische Anpassungen eine Zu-ordnung in die Klasse „S“ erreicht werdenkann. Um das herauszufinden, sollte unbe-dingt der Kontakt mit dem Hersteller desGerätes aufgenommen werden.

Norbert GerikeAus: Mitteilungsblatt Berliner Zahnärzte

12/05, gekürztWir danken für die Nachdruckgenehmigung

Ergänzung des Ausschusses Berufsausübung LZK Sachsen

Keine Pflicht zur NeuanschaffungDie EN 13060 ist eine reine Produktnorm,das heißt, sie beschreibt die Anforderungenund Leistungsmerkmale, die ein Sterilisatorzu erfüllen hat, wenn er als solcher nach EN 13060 auf den Markt gebracht werdensoll. Eine umgehende Verpflichtung der Pra-xisinhaber zur Neuanschaffung ergibt sichhieraus jedoch zunächst nicht. Sicherlichsoll eine Norm den aktuellen Stand der Tech-

nik beschreiben und ist insofern nicht nur fürden Hersteller, sondern auch für den Betrei-ber von grundsätzlichem Interesse. Die all-mähliche Umrüstung in den Praxen wirdsich automatisch im Rahmen der „norma-len“ Ersatzbeschaffungen ergeben.

Ausschuss Berufsausübungder Landeszahnärztekammer Sachsen

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22 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Praxisführung

Wissenswertes für den Vertragszahnarzt

Die Abrechnung von Teilprothesen und Kombinationszahnersatz

Befundnummer 3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht denBefunden nach Nrn. 2.1 – 2.5 und 4 entspre-chen, oder Freiendsituationen (Lückensitua-tion II), je Kiefer (Beispiel 1).

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundesim Oberkiefer für eine Brückenversorgungzum Ersatz von bis zu zwei neben-einander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist beibeidseitigen Freiendsituationen neben demFestzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zu-sätzlich ein Festzuschuss nach den Befun-den der Nummern 2.1 oder 2.2 ansetzbar(Beispiel 2).

Befundnummer 3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte

Zahnreihe (Beispiel 3.2 a)

b)Einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahn-reihe und kontralateral im Seitenzahnge-biet bis zum Eckzahn unterbrocheneZahnreihe (Beispiel 3.2 b)

c) Beidseitig im Seitenzahngebiet bis zumEckzahn unterbrochene Zahnreihe mit derNotwendigkeit einer dentalen Veranke-rung durch eine Teleskopkrone, auch fürfrontal unterbrochene Zahnreihe, je Eck-zahn (Beispiel 3.2 c)

TPR E E E E H H E E HB f f f f f f f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

Beispiel 1:

Festzuschuss: 1x 3.1BEMA: 98g, 98h/2, 96b, ggf. 98a

TPR E E E E H KV BV KV H E E E EB f f f f f f f f f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

Beispiel 2:

Festzuschuss: 1x 3.1, 1x 2.1, 3x 2.7BEMA: 98g, 98h/2, 96b, ggf. 98a, 2x 91b, 92, 3x 19

TPR E E E E E TV TV E E E E EB f f f f f f f f f f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

Beispiel 3.2 a:

Festzuschuss: 1x 3.1, 2x 3.2, 2x 4.7BEMA: 2x 91d, 2x 19, 98g, 96c, ggf. 98a

TPR E E E E E TV TV E EB f f f f f f f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

Beispiel 3.2 b:

Festzuschuss: 1x 3.1, 2x 3.2, 2x 4.7BEMA: 2x 91d, 2x 19, 98g, 96b, ggf. 98aHinweis: Gemäß der Interpretation der Spitzenverbände der Krankenkassen und der KZBVliegt eine unterbrochene Zahnreihe vor, wenn mindestens die Zähne 4 und 5 fehlen.

TPR E E E TV TV E EB f f f f f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

Beispiel 3.2 c:

Festzuschuss: 1x 3.1, 2x 3.2, 2x 4.7BEMA: 2x 91d, 2x 19, 98g, 96b, ggf. 98a

In der Befundklasse 3 wird zwischen herausnehmbarem Zahnersatz (3.1) und Kombinationszahnersatz (3.2) unterschieden.

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23Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Praxisführung

TPR E E E E E TV E TV E E E E EB f f f f f f f f f f f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

Beispiel 3:

Festzuschuss: 1x 3.1, 2x 3.2, 2x 4.7BEMA: 2x 91d, 2x 19, 98g, 96c, ggf. 98a

Bei der Notwendigkeit einer Teleskopkroneund dem Fehlen eines seitlichen Schneide-zahnes oder eines seitlichen und des angren-zenden mittleren Schneidezahnes könnendie Befunde 2.1 oder 2.2 nach Auffassungder Partner im Gemeinsamen Bundesaus-schuss nicht zusätzlich zu den Befunden 3.2und 3.1 angesetzt werden.

Es überschneiden sich die Befunde nachNr. 2.1 / 2.7 und 3.2 am Zahn 13 (Beispiel 3).

Zusätzliche Verbindungselemente an Kom-binationszahnersatz gelten als gleichartigeVersorgung, wenn die jeweilige Befundsitua-tion eine Regelversorgung mit Teleskopkro-nen vorsieht. Dies betrifft ausschließ-lich die Befunde 3.2 a – 3.2 c (Beispiel 4).

Nur das zusätzliche Verbindungselementwird nach GOZ abgerechnet, die übrigenKonstruktionselemente des Kombinations-zahnersatzes werden nach BEMA abgerech-net.

Gleiches gilt, wenn statt einer Konus- oderTeleskopkrone ein anderes Verbindungsele-ment verwendet wird (Beispiel 5).

Verbindungselemente (Teleskopkrone, Ko-nuskrone, Geschiebe, Anker, Riegel, Steg u. Ä.) an herausnehmbarem Zahnersatz beiBefundsituationen (Befund 3.1), die bei derRegelversorgung lediglich Halte- und Stütz-elemente vorsehen, ändern die Art der Ver-sorgung; ein herausnehmbarer Zahnersatzwird somit zum Kombinationszahnersatz.Solche Versorgungen werden als andersarti-ge Versorgungen betrachtet und insgesamtnach der GOZ abgerechnet = Direktabrech-nung (Beispiel 6).

Anders verhält es sich, wenn an allen Anker-zähnen Befunde nach der Nr. 1.1 ansetzbarsind. In diesen Fällen gilt die Versorgung alsgleichartig (Beispiel 7).

Birgit Schröder/Inge SauerKZV Sachsen

TP E T E E TV TV E ER E E E TV TV E EB f f f f f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

Beispiel 4:

Festzuschuss: 1x 3.1, 2x 3.2, 2x 4.7BEMA: 2x 91d, 2x 19, 98g, 96b, ggf. 98aGOZ: 504, 508, 227

TP E E E OKV KVO E ER E E E TV TV E EB f f f f f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

Beispiel 5:

Festzuschuss: 1x 3.1, 2x 3.2, 2x 4.7BEMA: 2x 19, 98g, 96b, ggf. 98aGOZ: 2x 501, 2x 508

TP E E E E TV TV E E TR E E E E H H E E HB f f f f f f f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

Beispiel 6:

Festzuschuss: 1x 3.1GOZ: 3x 504, 3x 508, 521, 2x 507, 3x 227, ggf. 517 „D“

TP E E E E TV TV E E TR E E E E KVH KVH E E KVHB f f f f ww ww f f ww f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

Beispiel 7:

Festzuschuss: 1x 3.1, 3x 1.1, 2x 1.3BEMA: 98g, 96b, 3x 19, ggf. 98aGOZ: 3x 504, 3x 508

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24 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Fortbildung

Wissenschaftliche Stellungnahme DGZMK

Wie lange soll ein Milchzahn erhalten werden?

Aus konservierender SichtMilchzähne sollen in ihrer Funktion mög-lichst bis zum physiologischen Durchbruchder bleibenden Zähne erhalten werden. DaKinder der konservierenden Behandlung zu-weilen zu spät zugeführt werden, stößt derZahnarzt angesichts dieser Forderung aufzwei Schwierigkeiten:

1. Probleme mit der Ausdehnung der Karies

Der Milchzahn kann bereits stark zerstörtsein. In solchen Fällen ist der Zahnerhalt -wenn überhaupt – nur mit hohem techni-schen Aufwand möglich (umfangreiche Auf-baufüllungen, konfektionierte Kronen). Diekleinen Patienten sind häufig nicht zu sol-chen zeitaufwendigen Behandlungen bereitoder in der Lage.

2. Probleme mit der PulpaBei eröffneter Pulpa kommt es meist rasch zueiner infizierten Nekrose und in Folge zu ei-ner möglichen Infektion des apikalen Pa-rodonts. Periradikuläre Veränderungen kön-nen zur Schädigung am Keim des bleiben-den Zahnes führen.

3. Probleme mit RöntgenaufnahmenDie Anwendung von Röntgenaufnahmensollte bei Kindern nur unter kritischer Indika-tionsstellung erfolgen. Häufig sind die Auf-nahmen schwer zu interpretieren, bedingtdurch kooperationsbedingte technische Pro-bleme. Überlagerung der apikalen Regiondurch den Zahnkeim der 2. Dentition. Des-halb muss im Einzelfall anhand der Klinikund ggf. eines röntgenologischen Befundesabgeklärt werden, ob der Erhalt eines tiefzer-störten Milchzahnes noch sinnvoll erscheint.Der periradikuläre Zustand und das Entwick-lungsstadium der bleibenden Zähne sindentscheidend für die gewählte Therapie. Beischlechtem allgemeinen Gesundheitszu-stand des Kindes, nach stattgehabter Absze-dierung apikal oder in der Furkation, beiKomplikationen nach endodontischem Ein-griff, bei der Gefahr der Schädigung desnachrückenden Keimes des bleibendenZahnes, nach tiefen Frakturen und Luxatio-nen ist die Erhaltung eines stark zerstörtenMilchzahnes in aller Regel nicht mehr mög-lich. Eine Extraktion tiefzerstörter, avitalerMilchschneidezähne, häufig zu finden infol-ge florider Karies und „baby-bottle-Syn-

drom“, wird außer ästhetischen und sprach-funktionellen Nachteilen in den meisten Fäl-len keine schwerwiegenden Folgen für dieDentition haben.

Größte Sorgfalt erfordert die Restaurationder Milchmolaren. Insbesondere der zweiteMilchmolar sollte möglichst bis zur Einstel-lung des Sechsjahrmolaren erhalten werden.Als endodontische Behandlungsmethodenwerden Pulpaamputationen einzusetzensein. Bei Wurzelkanalbehandlungen ist imAllgemeinen Zurückhaltung zu üben (Re-sorptionsgeschehen, Keimschädigung). InAusnahmefällen können z. B. Milcheckzäh-ne mit einer Wurzelfüllung versehen wer-den. Die Füllmaterialien sollten dann jedochresorbierbar sein. Bei kaum behandelbarenKindern ist das Offenlassen ein unbefriedi-gender Kompromiss, der einer besonderenAufklärung der Eltern hinsichtlich Reinigungund Kontrolle bedarf. Nach Durchbruch derSechsjahrmolaren ist insbesondere der Kon-taktbereich zum 2. Milchmolaren immerwieder sorgfältig zu überprüfen, um eine me-siale „Kontaktkaries“ zu verhindern oderfrühzeitig zu behandeln. Frühzeitig und ein-fühlsam sollten alle Register prophylakti-schen Vorgehens gezogen werden, um die1. Dentition möglichst lange intakt zu halten.

Aus kieferorthopädischer SichtGrundsätzlich gilt die Regel, einen Milch-zahn so lange zu belassen, bis der problem-lose Durchbruch seines Nachfolgers gesi-chert ist. Von dieser allgemeinen Regel gibtes eine Reihe von Ausnahmen. So kann dievorzeitige Extraktion von Milchzähnen indi-ziert sein:- im Rahmen der sog. „gesteuerten Extrakti-

on“, bei der zur Auflösung massiver Eng-stände planmäßig zunächst die Milch-eckzähne, dann die ersten Milchmolarenund schließlich die ersten Prämolaren imOber- und Unterkiefer entfernt werden(die Planung dieser Maßnahmen erfordertdie Anfertigung und Auswertung diagnos-tischer Unterlagen, d. h. von Modellenund Röntgenbildern)

- wenn der Milchzahn den Durchbruch sei-nes Nachfolgers behindert oder die Milch-zahnpersistenz zum dystopischen Durch-bruch des permanenten Zahnes führt

- wenn für den Durchbruch benachbarterpermanenter Zähne (temporär) Platz ge-schaffen werden soll (hier ist darauf zuachten, dass es zu keiner weiteren Raum-einengung kommt, es sei denn, es lägenNichtanlagen vor oder es wäre eine Redu-zierung der Zahnzahl geplant)

- bei Aplasie permanenter Zähne, wennnach Auswertung der diagnostischen Un-terlagen ein kieferorthopädischer Lücken-schluss geplant ist, um auf diese Weise einVorwandern der Seitenzähne und eine Re-duzierung der später aktiv zu schließen-den Restlücke zu erleichtern (im Sinne ei-ner Ausgleichsextraktion können von die-ser Maßnahme auch Zähne des Gegenkie-fers betroffen sein)

- bei deutlicher Infraokklusion von Milch-molaren, z. B. bei Ankylosen zwischenMilchzahnwurzel und umgebendem Kie-ferknochen, mit zunehmendem Niveau-unterschied zwischen dem Milchzahnund den Nachbarzähnen, der schließlichzum Überwandern des Milchzahnes, zurElongation von Antagonisten mit konseku-tiver Okklusionsstörung oder zur Durch-bruchsbehinderung des Nachfolger füh-ren kann.

Von den beschriebenen Ausnahmen abge-sehen, sollten Milchzähne aus kieferor-thopädischer Sicht möglichst als Platzhaltererhalten bleiben; erscheint dies aus konser-vierender Sicht schwierig, sollten die mögli-chen Folgen für Zahn- und Gebissentwick-lung bedacht und ggf. ein Gespräch miteinem kieferorthopädisch versierten Kolle-gen geführt werden. Lässt sich ein frühzeiti-ger Verlust eines Milchzahnes (insbesondereeines Seitenzahnes) nicht vermeiden, istnach Überprüfung der Indikation ggf. einLückenhalter einzugliedern.

Quelle: DGZMK

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Praxisführung

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Fortbildung

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27Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Fortbildung

Adhäsivsysteme – Übersicht und Hinweise zur Anwendung

Die Haftung am Schmelz hat sich seit vielenJahren klinisch bewährt. Durch die Applika-tion von Säuren entsteht ein retentives Ätz-muster, wodurch gleichzeitig die Ober-flächenenergie des Schmelzes und damitauch seine Benetzbarkeit erhöht werden. Fürdie Schmelzätzung werden üblicherweiseProdukte in Gelform eingesetzt, die Phos-phorsäure in Konzentrationen von 35 % bisca. 40 % enthalten und für 15 bis 60 s appli-ziert werden, um danach mit einem kräftigenWasserspray zusammen mit den entstehen-den Präzipitaten entfernt zu werden. Damitdie volle Benetzbarkeit dieses Ätzmusters er-halten bleibt, muss es durch sichereTrockenlegung vor Speichel, Blut und Sul-kus-Fluid geschützt werden. Wenn nämlichdie hochreaktive Schmelzoberfläche verun-reinigt wird, kann das dünn fließende Adhä-siv nicht in die retentive Oberfläche eindrin-gen, und es wird somit der Erfolg der Haftungin Frage gestellt.

Zwei grundlegende ProblemeDie in die Mikroporositäten des Ätzmusterseinfließende niedrig-visköse Monomermi-schung, die u. a. auch Adhäsiv, Bonding,Bonder oder Versiegler genannt wird, dientsomit nach der Polymerisation zur mikro-mechanischen Verankerung.

Es hat sehr lange gedauert, bis eine effekti-ve und stabile Verbindung von Adhäsivsys-temen auch zum Dentin aufgebaut werdenkonnte. Dabei waren zwei Probleme zu be-wältigen:

1.Das Dentin ist aufgrund seiner Strukturund des histologischen Aufbaus wegender mit Dentinliquor gefüllten Tubuli alshydrophil einzuschätzen; dadurch fällt esschwer, das in seiner chemischen Grund-struktur hydrophobe Komposit mit dieserhydrophilen Oberfläche in innigen Kon-takt zu bringen; und

2.nach jeder mechanischen Bearbeitungentsteht auf dem Dentin eine Schmier-schicht, die den direkten Kontakt zumkompakten Dentin verhindert.

Das erste Problem wird durch hydrophilePrimer gelöst, die wie z. B. HEMA kleinkettiggenug sind, um in eine vorbehandelte Den-tinoberfläche einzudringen. Der Primer hat

gleichzeitig auch die Aufgabe, die nur gerin-ge Benetzbarkeit der Dentinoberfläche zuerhöhen.

Um die Schmierschicht zu beseitigen oderzu durchdringen, können zwei verschiede-ne Strategien angewendet werden:

• die Applikation von Säuren, die nach einerkurzen Einwirkzeit wieder abgesprühtwerden, oder

• die Applikation von sauren Monomerlö-sungen.

Zur vollständigen Entfernung der Schmier-schicht kann Phosphorsäure, so wie wir esvon der Ätzung des Schmelzes kennen, ein-gesetzt werden, die dann allerdings nur ma-ximal 20 s auf dem Dentin verbleiben sollte.Dadurch kommt es neben der Auflösung derSchmierschicht zu einer Demineralisationder Dentinoberfläche sowie der Tubulusein-gänge mit Freilegung des Kollagennetzwer-kes. In dieses Kollagenfasergeflecht kann nurein hydrophiler Primer eindringen, ein klein-kettiges Molekül, das die Benetzbarkeit desDentins erhöht. Die in das Kollagennetz-werk diffundierten Primer werden zur Hy-bridschicht stabilisiert durch die Applikationeiner weiteren Monomermischung, die aus

eher langkettigen Molekülen besteht, sichmit dem Primer vermischt und somit als Bin-deglied zum anschließend applizierten Kom-posit dient. Das freigelegte Kollagennetz-werk ist empfindlich auf Austrocknung, wo-durch es kollabieren kann und das Eindrin-gen der Primerlösung bis in die tiefsten de-mineralisierten Dentinbereiche erschwert.

Dieses Problem wird bei der zweiten Stra-tegie zur Schmierschicht-Behandlung um-gangen, bei der saure Monomerlösungenaufgetragen werden. Diese lösen dieSchmierschicht an, können dadurch bis zumkompakten Dentin vordringen und dortebenfalls eine Demineralisation bewirken.Da allerdings Säure und Monomer in dersel-ben Primer-Lösung wirken, dringen die Pri-mer genauso tief ein wie das Kollagennetz-werk freigelegt wurde. Durch das Heraus-lösen des Hydroxylapatits, durch das Ver-dunsten des Lösungsmittels (in der RegelWasser) und durch die Aushärtung des Ad-häsivsystems wird die Säurewirkung been-det.

Übersicht AdhäsivsystemeSomit fallen im Grunde vier Arbeitsschrittean, über die eine Haftung zur Zahnhartsub-stanz aufgebaut wird (Abb. 1):

Die Adhäsivtechnik hat in den letzten Jahren einen enormen Fortschritt gemacht, seit es möglich wurde, eine Haftung auch am Dentin zuetablieren. Ganz neue Möglichkeiten tun sich auf, wenn diese Technik konsequent umgesetzt wird. Damit kommen wir dem Ziel, mit sub-stanzschonenden Präparationen randdichte Füllungen bei gleichzeitigem Schutz der Pulpa vor eindringenden Mikroorganismen legen zukönnen, wesentlich näher.

Abb. 1 – Darstellung der vier Arbeitsschritte zum Aufbau einer Haftung an Schmelz und Dentin

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28 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Fortbildung

• die Schmelzätzung zur Konditionierungdes Schmelzes,

• die Dentinkonditionierung durch Phos-phorsäure oder saure Primerlösungen zumFreilegen des Kollagennetzwerkes,

• das Dentinpriming (Applikation eines kurz-kettigen, hydrophilen Monomers zur bes-seren Benetzbarkeit des Dentins) zumDurchdringen des freigelegten Kollagen-netzwerkes, um die so genannte Hybrid-schicht zu bilden, und

• die Applikation eines Adhäsivs mit eherlangkettigen Monomeren zur Stabilisie-rung der Hybridschicht und zur mikrome-chanische Verankerung im Ätzmuster desSchmelzes sowie zum Aufbau der Verbin-dung zum Komposit.

Diese vier Arbeitsschritte werden von denverschiedenen Bonding- oder Adhäsivsyste-men in unterschiedlichem Maße erfüllt (s. Ta-belle 1).

Das Adhäsivsystem Gluma, das als eines derersten wirksamen auf dem deutschen Dental-markt angeboten wurde, bestand noch aus vierEinzelkomponenten, die nacheinander einge-setzt werden mussten. Syntac Classic fasst be-reits die Dentinkonditionierung und das Den-tinpriming zusammen. Solche Systeme wer-den dentinkonditionierend genannt, da demPrimer saure Komponenten beigemischt sind,die die Schmierschicht modifizieren und das

Dentin demineralisieren. Die Produkte A.R.T.Bond, Microbond und James-2 besitzenebenfalls solche dentinkonditionierendenPrimer und werden von den Herstellern vorallem in Kombination mit einer selektivenSchmelzätzung empfohlen. Abschließendwird ein Adhäsiv appliziert, das die chemi-sche Verbindung zum Komposit aufbaut.

In einer weiteren Gruppe von Adhäsivsys-temen wird eine Vereinfachung der Anwen-dung erreicht durch eine gleichzeitige Kon-ditionierung von Schmelz und Dentin durchPhosphorsäure, die nach einer Einwirkzeitmit Wasser abgesprüht wird. Diese Arbeits-weise wurde bisher als Total-Ätz-Technikbezeichnet. Da aber auch bei selbst-ätzen-den Adhäsivsystemen Säure gleichzeitig aufSchmelz und Dentin appliziert, dann aller-dings nicht abgesprüht wird, ist es sinnvoller,beim Einsatz von Phosphorsäure von einerÄtz-und-Sprüh-Technik oder (als Begriffweiter verbreitet) von der Etch&Rinse-Tech-nikzu sprechen.

Die Phosphorsäure muss im Schmelz eindeutliches Ätzmuster, erkennbar an einermilchig-trüben Oberfläche, erzielen, darfgleichzeitig aber nicht zu lange auf demDentin wirken, um dessen Kollagennetz-werk nicht zu tief freizulegen. In der Regelwird das Ätzgel in Konzentrationen zwi-schen 35 und 40 % eingesetzt. Um das Kol-

lagennetzwerk nicht zu tief freizulegen, so-dass der Primer bis in die tiefsten, nicht demi-neralisierten Bereiche diffundieren kann,wird sie nur kurzzeitig (15 bis maximal 20 s)auf dem Dentin eingesetzt.

Innerhalb der Gruppe von Adhäsivsyste-men, die in Kombination mit der Etch&Rinse-Technik eingesetzt werden, gibt es weitereUntergruppen (s. Tabelle 2). Einige Adhäsiv-systeme, z. B. Adper Scotchbond Multi Pur-pose, Gluma Solidbond, OptiBond FL, Solo-bond Plus, Syntac Classic und Quadrant UniBond, bestehen aus zwei (oder im Falle vonSyntac Classic sogar aus drei) Flaschen, näm-lich einem Primer, der in das durch die Kon-ditionierung mit Phosphorsäure freigelegteKollagennetzwerk eindringt und dadurch dieBenetzbarkeit für die zweite Komponente er-höht, und dem Adhäsiv. Während der Primeraus kurzkettigen Monomeren besteht, die inder Lage sind, in die im Nanometerbereichliegenden Zwischenräume des Kollagen-netzwerkes einzudringen, sind im Adhäsiveher langkettige Monomere enthalten, die ei-ne glatte Oberfläche erzielen sollen, damitdas eher pastöse Kompositmaterial luftbla-senfrei an die Kavitätenwände adaptiert wer-den kann. Die Produkte dieser Gruppe wer-den auch „Etch&Rinse-Drei-Schritt-Systeme“genannt, entsprechend den Arbeitsschrittenätzen, primen und Adhäsiv auftragen.

Tabelle 1 – Übersicht über die Adhäsivsysteme geordnet nach Gruppen gleicher Verarbeitungstechnik

Schmelz-konditio-nierung

Dentin-konditio-nierung

Dentin-priming Adhäsiv

Dentin-konditionierendeAdhäsive

Etch&Rinse-Technik

Mehr-Flaschen-Systeme

Ein-Flaschen-Systeme

Selbst-konditionierendeAdhäsive

Mehrschicht-Applikation

Ein-SchrittApplikation

Zwei-Schritt-Applikation

mit MischenAll-in-one-Adhäsive

ohne Mischen

Syntac Classic

A.R.T. BondEcusit Primer/MonoJames-2

Adper Scotchbond MPOptibond FLSolobond PlusGluma Solidbond

cumdente AdhesiveEna Bond

Admira BondAdper Scotchbond 1XTExciteGluma Comfortbond + Des.One Coat BondOptibond Solo PlusPQ 1Prime & Bond NTSolobond Mono

Adhe SEAquaPrime & MbClearfil Linerb. 2VClearfil SE BondContaxOne Coat SE Bond

Adper Prompt L-PopXeno IIIOne up Bond FFuturabond NR

Hybrid BondiBondG-BondClearfil Tri S Bond

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29Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Fortbildung

Zur weiteren Vereinfachung wurden dieso genannten „Ein-Flaschen-Adhäsive“ inKombination mit der Etch&Rinse-Technikentwickelt. Bei ihnen werden in der einenLösung kurzkettige und langkettige Mono-mere gemischt. Diese Mischung muss alsobeide Funktionen, nämlich sowohl die desPrimers als auch die des Adhäsivs, erfüllen.

Bei einigen dieser „Etch&Rinse-Ein-Fla-schen-Adhäsive“, z. B. Ambarino Bond, EnaBond, bre.bond, Cumdente Adhesive undSolist, wird die Flüssigkeit zweimal appliziertund jede Schicht lichtgehärtet. Somit wirktdie Monomermischung in der ersten Schicht

gelegt wird, muss von einem hydrophilenMonomer durchdrungen werden. Dazu darfdas Kollagennetzwerk nicht kollabierenoder verkleben, denn nur, wenn das hydro-phile Monomer in das Netzwerk bis in dietiefen, nicht durch die Konditionierung ver-änderten Dentinbereiche penetrieren kann,wird eine sichere mikromechanische Veran-kerung erreicht. Daher müssen die Mono-mermischung und das Lösungsmittel so auf-einander abgestimmt sein, dass eineInfiltration in das Kollagengeflecht optimalerfolgen kann. Diese Infiltration in das Kolla-gennetzwerk kann durch ein übermäßiges

eher als Primer, in der zweiten Schicht eherals Adhäsiv.

Weitere Vereinfachungen der Anwen-dung sind bei den „Etch&Rinse-Zwei-Schritt-Systemen“ zu finden (s. Tabelle 2).Gemeinsam ist diesen Adhäsivsystemen,dass sie nach der Konditionierung vonSchmelz und Dentin mit Phosphorsäure unddem Absprühen mit Wasser in nur einerSchicht appliziert und anschließend aus-gehärtet werden.

Allen Etch&Rinse-Systemen ist ein Pro-blem gemeinsam: Das Kollagennetzwerk,das nach der Phosphorsäureapplikation frei-

Tabelle 2 – Auflistung marktüblicher Produkte, geordnet nach Adhäsivsystem-Gruppen gleicher Verarbeitungstechniken

Systeme mit dentinkonditionierendenPrimern (alleinige Schmelzätzung mitPhosphorsäure und anschl. Absprühen)

Primer zum Anmischen:A.R.T. Bond (Coltène)Ecusit Primer/Mono (DMG)

Primer gebrauchsfertig:Syntac Classic (Ivoclar Vivadent)*OptiBond FL* (Kerr Hawe)James-2 (Saremco)Microbond (Saremco)

* Eigentlich ein Etch&Rinse-System; sau-rer Primer kann als dentinkonditionie-render Primer eingesetzt werden

Systeme für die Etch&Rinse-Technik (Schmelz- und Dentinätzung mit Phosphorsäure und anschl. Absprühen)

Drei-Schritt-Systeme (Ätzung/Prime/Adhäsiv):Adper Scotchbond MP (3M Espe)Clearfil Photo Bond (Kuraray)Ecusit Primer/Mono (DMG)Gluma Solid bond (Heraeus Kulzer) Microbond (Saremco)OptiBond FL (Kerr Hawe)Paama 2 (SDI)Quadrant Uni Bond (Cavex)Solobond Plus (Voco)Syntac Classic (Ivoclar Vivadent)

Sonderform (Ätzung/2X Primer-Adhäsiv):Ambarino Bond (Creamed)Ena Bond (Loser&Co)bre.bond (Bredent)Cumdente Adhesive (Cumdente)Solist (DMG)

Zwei-Schritt-Systeme (Ätzung/Primer-Adhäsiv):Admira Bond (Voco)Adper Scotchbond 1 XT (3M Espe)Bond 1 (Pentron)Clearfil New Bond (Kuraray)Dentamed P&B (Dr. Ihde)Excite (Ivoclar Vivadent)Fantestic Flowsive (R-Dental)Gluma Comfortbond + Desensitizer

(Heraeus Kulzer)James-2 (Saremco)Microbond (Saremco)Mirage Dentin Adhäsiv (Tanaka)One Coat Bond (Coltène)OptiBond Solo Plus (Kerr Hawe)PQ1 (Ultradent)Prime & Bond NT (Dentsply DeTrey)Quadrant Uni (1) Bond (Cavex)Solobond Mono (Voco)Stae (SDI)

Systeme mit schmelz- und dentinkon-ditionierenden Primern (ohne Absprühender sauren Primer)

getrennte Applikation von Primer und Adhäsiv Primer zum Anmischen:Clearfil Liner Bond 2V (Kuraray)FL-Bond (Shofu)Resulcin AquaPrime & MonoBond

(Merz Dental)

Primer gebrauchsfertig:AdheSE (Ivoclar Vivadent)Clearfil SE Bond (Kuraray)Clearfil Protect Bond (Kuraray)Contax (DMG)OptiBond Solo plus Self-Etch Adhesive Syst.

(Kerr Hawe)One Coat SE Bond (Coltène)Unifil (GC)

All-in-one-Adhäsive • mit Anmischen:Adper Prompt L-Pop (3M Espe)Futurabond NR (Voco)One Up-Bond F (Tokuyama)Xeno III (Dentsply DeTrey)• ohne Anmischen:Adect* (BonaDent)AQ-Bond (Morita)artegral One (Merz)iBond (Heraeus Kulzer)Hybrid Bond (Morita)G-Bond (GC)Resolcin One (Merz)Clearfil Tri S Bond (Kuraray)

in Kombination mit Kompomeren:All-in-one-Adhäsive • mit Anmischen Produkte s. o.• ohne Anmischen Produkte s. o.

* Doppelte Applikation erforderlich

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30 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Trocknen des Dentins nach der Konditionie-rung eingeschränkt werden, da das Kolla-gennetzwerk beim Austrocknen zusammen-fällt.

Um diese technik-sensible Anwendungbei der Ätzung des Dentins mit Phosphor-säure bezüglich der Gefahr eines Kollapsesdes Kollagennetzwerkes zu umgehen, sindPrimer entwickelt worden, die so sauer ein-gestellt sind, dass sie in der Lage sind,Schmelz und Dentin zu demineralisierenund gleichzeitig in die konditionierten Ober-flächen einzudringen. Somit ist die Demine-ralisationsfront durch die Säure identisch mitder Tiefe der eingedrungenen Monomersys-teme. Die bei dieser Anwendung aufge-brachten Säuren werden bewusst nicht ab-gesprüht, denn sonst würden durch denSpülvorgang auch die hydrophilen Primerwieder ausgewaschen werden.

Die nach diesem Prinzip funktionierendenAdhäsivsysteme können unterteilt werden ineine Gruppe, die in zwei Schritten appliziert,und solche, die in einem Schritt aufgetragenwerden (s. Tabelle 2). Bei den selbst-ätzen-den Zwei-Schritt-Systemen wird zunächstein selbstkonditionierender Primer aufSchmelz und Dentin appliziert und im Luft-strom getrocknet, bevor im zweiten Schrittdas Adhäsiv aufgetragen und lichtgehärtetwird. Die ersten selbstkonditionierenden Pri-mer mussten wegen der ungenügenden Sta-bilität der Monomere im sauren Milieu auszwei Fläschchen angemischt werden (Bei-spiele: Clearfil Liner Bond 2V, Resulcin AquaPrime & Monobond).

Bei neueren Produkten kommen ge-brauchsfertige Primer zum Einsatz (Beispie-le: AdheSE, Clearfil SE Bond, Contax, Opti-Bond Solo plus Self-Etch Adhesive System,One Coat SE Bond und Unifil). Diese enthal-ten kurzkettige selbstkonditionierende Mo-nomere, die auch im sauren Milieu ausrei-chend hydrolysestabil sind.

Bei den selbstkonditionierenden Primer-

Adhäsiven, die auch All-in-one-Adhäsivegenannt werden, wird nur noch eine Lösungappliziert, die die Aufgabe aller vier Arbeits-schritte (s. Abb. 1) erfüllen soll. Sie enthalteneine ausgewogene Mischung von hydrophi-len und hydrophoben Monomeren und sindsauer, sodass sie neben der Funktion des Ad-häsivs gleichzeitig auch die des Ätzmittelsund des Primers erfüllen. Dabei wird bei ei-ner Gruppe der All-in-one-Adhäsive (Bei-spiele: Adper Prompt L-Pop, One Up-BondF, Xeno III, Futurabond NR) die aufzutragen-de Flüssigkeit aus zwei Lösungen ange-mischt, von denen eine die Monomere unddie andere hauptsächlich Wasser enthält.Diese Darreichungsform ist erforderlich,wenn die selbstkonditionierenden Mono-mere im sauren Milieu nicht ausreichend hy-drolysestabil sind.

Noch weiter vereinfacht ist die Anwen-dung von gebrauchsfertigen Lösungen fürdie Einmalapplikation, die selbstkonditio-nierende Monomermischungen enthaltenund ausreichend hydrolysebeständig sind(Beispiele: Clearfil S3-Bond, iBond, G-Bond,Hybrid Bond).

In der Tabelle 2 sind noch einmal diemarktüblichen Adhäsivsysteme zusammen-gestellt, die sich nach der Vorbehandlungvon Schmelz und Dentin unterscheiden.

Wertung der AdhäsivsystemeBei der Durchsicht der wissenschaftlichenLiteratur zeigt sich ein allgemeiner Trend be-züglich einer Wertung der Adhäsivsysteme,die sich auf die oben beschriebene Grup-peneinteilung bezieht.

So zeigen Ergebnisse für Adhäsivsysteme,die in Kombination mit der Etch&Rinse-Technik eingesetzt werden, die Mehr-Fla-schen-Systeme mit getrennter Primer- undAdhäsiv-Applikation geringere Streuungender Werte als die Ein-Flaschen-Systeme(Tjan, AHL et al., 1996) (Frankenberger, R etal., 1999) (Inoue, S et al., 2001) (Moll, K et al.,2002) (Frankenberger, R, 2002). Bei diesenstellt die applizierte Flüssigkeit eine Mi-schung aus Primer und Adhäsiv dar undmuss damit beide Aufgaben erfüllen, einer-seits in das Kollagennetzwerk des konditio-nierten Dentins einzudringen und gleichzei-tig eine gewisse Schichtbildung zurEinebnung der Oberfläche sicherzustellen.Bei den selbst-ätzenden Systemenkommt esgar nicht erst zu dieser Problematik, dass derPrimer nicht bis in die demineralisiertenDentinbereiche eindringen kann. Bei dieserGruppe von Adhäsiven sind die sauren Lö-sungen zur Freilegung des Kollagennetz-werkes schon bereits mit den Monomersys-

temen gemischt, die sich dann im Kollagen-fasergeflecht mikromechanisch verankern.Allerdings wird die Wirkung dieser Systemeauf nicht präpariertem Schmelz kontroversdiskutiert (Pashley, DH & Tay, FR, 2001)(Ibarra, G et al., 2002). Außerdem ist dieWirksamkeit an sklerosiertem Dentin, wie esbei der Versorgung von Zahnhalsdefektenauftreten kann, und an durch den Kariesan-griff verändertem Dentin geringer als bei Ad-häsivsystemen in Kombination mit derEtch&Rinse-Technik (Yoshiyama, M et al.,2002) (Tay, FR et al., 2000). Studien zeigen,dass die Dicke der Schmierschicht, hervor-gerufen durch den Einsatz unterschiedlichgrober Präparationsinstrumente und durchunterschiedlichen Druck während derPräparation, Einfluss auf die Haftung habenkann, wenn selbstätzende Systeme einge-setzt werden (Ogata, M et al., 2002). Hinzu-kommt, dass für die All-in-one-Adhäsive, beider nur eine Monomerlösung appliziertwird, das Phänomen einer semipermeablenMembran diskutiert wird, bei der sehrschnell Wasser aus dem Dentinliquor an dieOberfläche tritt und damit die Adaptationdes eher hydrophoben Komposits beein-trächtigen kann (Tay, FR et al., 2002).

In einer statistischen Auswertung der Er-gebnisse von klinischen Studien, die in den

Jahren 1998 bis 2004 publiziert wurden,sind die geringsten jährlichen Verlustquotenfür die Adhäsivsysteme aus den GruppenEtch&Rinse-Mehrflaschen-Systeme undselbst-ätzende Zwei-Schritt-Systeme be-rechnet worden. Die größte Streuung zeig-ten dabei die Resultate in der klinischen Ver-sorgung von nicht kariösen Zahnhalsde-fekten mit All-in-one-Adhäsiven (Peumanns,M. et al., 2005).

Eine Vielfalt von Systemen ist auf dem Markt

Etch&Rinse-Zwei-Schritt-System

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31Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

Kompatibilität mit verschiedenen KompositmaterialienEin weiterer Aspekt bei der Auswahl einesAdhäsivsystems ist die Kompatibilität mitverschiedenen Kompositmaterialien. Häufighat sich in einer Praxis ein Kompositmaterialinfolge eigener Erfahrung bei der Farbaus-wahl und Vertrautheit mit der Verarbeitungbewährt. Grundsätzlich ist die Kombinationeines Systems mit verschiedenen Komposit-materialien möglich, solange die Anwen-dung des Adhäsivs konsequent bis zur Appli-kation des hydrophoben bzw. aliphatischenMonomers, also dem letzten Schritt der An-wendung des Adhäsivsystems, eingehaltenwird.

Chemische Unverträglichkeiten könnensich allerdings bei der Kombination von che-misch initiiert aushärtenden Kompositen (sogenannte Pasten-Pasten-Komposite) erge-ben, wenn saure Bestandteile der Primer-Ad-häsive (z. B. Maleinsäure, methacrylat-mo-difizierte Polyacrylsäure) das relativ basischetertiäre Amin, das für die chemische Härtungdes Komposits benötigt wird, neutralisieren.Dies kann zu einer Herabsetzung der Haft-festigkeit führen. Aus diesem Grund ist dieKombination von Adhäsivsystemen, dienach der Aushärtung an ihrer Oberflächesaure Molekülgruppen besitzen, mit che-misch initiiert härtenden Aufbaukompositenbzw. dualhärtenden Befestigungskomposi-ten problematisch. Dies gilt für die meistenEtch&Rinse-Ein-Flaschen-Adhäsive und fürfast alle selbst-ätzenden Adhäsivsysteme.Bei der Anwendung von Produkten aus die-sen Gruppen von Adhäsivsystemen ist alsounbedingt auf entsprechende Hinweise derHersteller zu achten.

Hinweise zur korrekten Anwendung von AdhäsivsystemenEine für den Praktiker sehr aufschlussreicheUntersuchung wurde von Ciucchi schon vorlängerer Zeit veröffentlicht (Ciucchi, B et al.,1997). 92 Praktiker hatten an verschiedenenTagen Kompositzylinder auf vorbereiteteRinderdentinflächen mit neun verschiede-nen Adhäsivsystemen geklebt. Die Verbund-festigkeit wurde dann im Scherkraftversuchgemessen. Dabei ergaben sich große Streu-ungen in den Haftwerten für die einzelnenAdhäsivsysteme in Abhängigkeit vom je-weils praktizierenden Versuchsteilnehmer.Neben den Parametern der biologischen Va-rianten der Dentinstruktur spielt die prakti-sche Handhabung also eine entscheidendeRolle für das Ergebnis eines adhäsiven Ver-bundes. Daher sind die Kenntnisse der Haft-mechanismen und die korrekte Umsetzung

bei der praktischen Anwendung von größterBedeutung.

Bei der Anwendung der Adhäsivsystemeist die Kontamination mit Speichel, Blut undGingivaflüssigkeit nicht nur nach der Ätzungvon Schmelz und Dentin zu vermeiden, son-dern auch während der Applikation der wei-teren Lösungen.Weiterhin ist zu berücksichtigen• Bei Anwendung der Etch&Rinse-Technik:

- Die Applikation des Ätzgels sollte imSchmelz beginnen, um dadurch inner-halb von ca. 30 s ein ausgeprägtes Ätz-muster zu erzielen. Erst dann erfolgt dieApplikation auf Dentin, das nicht längerals 20 s mit 30- bis 40-prozentiger Phos-phorsäure geätzt werden sollte. Falls beider Applikation der Säure auf dieSchmelzbereiche das Ätzgel bereits aufdie Dentinbereiche der Kavität fließt,sollte die Einwirkzeit von 20 s nichtüberschritten werden.

- Der Ätzvorgang wird durch das Ab-sprühen mit Wasser beendet. Dazu soll-te der Sprühstrahl mindestens 15 s ein-wirken, um auch die während desÄtzvorganges entstandenen Präzipitatezu beseitigen.

- Die Trocknung der Kavität muss vor-sichtig erfolgen, um ein Zusammenfal-len des Kollagennetzwerkes zu verhin-dern. Das Dentin wird im Sinne einesWet-Bonding vorsichtig mit kurzen Luft-stößen getrocknet, wobei das Ätzmusterim Schmelz mit seinem milchig-trübenErscheinungsbild kontrolliert werdenkann. Falls dabei Unsicherheiten beste-hen, ob nicht eine zu starke Austrock-nung des Dentins erfolgt ist, kann es miteinem in Wasser leicht angefeuchtetenMicro-brush wieder angefeuchtet wer-den.

- Die applizierte Primer-Lösung bzw. dasPrimer/Adhäsiv sollte lange genug (ca.30 s) in das Dentin einwirken könnenund durch leichtes „Einreiben“ in Bewe-gung gehalten werden, um im Kontakt-bereich mit der Kavitätenoberfläche ver-brauchte Lösung auszutauschen. Dabeiist darauf zu achten, das Ätzmuster imSchmelz nicht zu zerstören. Danachsollte das Lösungsmittel verdunsten, al-lerdings nicht zu lange getrocknet wer-den. Im Falle von Primer/Adhäsivenmuss die Druckluft vorsichtig dosiertwerden, damit die aufgetragene Lösungnicht zerstäubt und um eine durchge-hende Filmbildung sicherzustellen.

- Bei den Drei-Schritt-Systemen sollteauch dem Adhäsiv lange genug Zeit ge-

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Dr. Uwe BlunckCharité Universitätsmedizin Berlin

Campus Virchow-KlinikumZentrum für Zahnmedizin

Abteilung für Zahnerhaltung und Präventivzahnmedizin

Literaturverzeichnis abrufbar 0351 8066-276oder www.zahnaerzte-in-sachsen.de (Zahn-ärzteblatt)

Fortbildung

32 Zahnärzteblatt SACHSEN 03/06

geben werden, in Schmelz und Dentineindringen zu können, um eine voll-ständige Durchdringung des Kollagen-netzwerkes zu sichern. Auch dieseSchicht sollte nicht zu stark ausgedünntwerden. Überschüsse sollten, anstattverblasen zu werden, besser mit Pinseloder Micro-brush aufgesaugt werden.

- Das Adhäsiv bzw. die Primer/Adhäsiv-Mischung sollte zum Abschluss 20 slichthärten. Dabei ist insbesondere dar-auf zu achten, dass wirklich alle Kavitä-tenbereiche vom Lichtkegel der Poly-merisationslampe ausreichend langeerreicht werden.

• Bei Anwendung von selbst-ätzenden Sys-temen:- Bei Systemen, bei denen der Primer oder

die Primer/Adhäsiv-Lösung angemischtwerden muss, ist auf die korrekte Dosie-rung (Tropfen im freien Fall) und einevollständige Durchmischung zu achten.

- Die applizierte Primer-Lösung bzw. dasPrimer/Adhäsiv sollte lange genug (ca.30 s) auf Schmelz und in das Dentin einwirken können und durch leichtes

„Einreiben“ in Bewegung gehalten wer-den, um ständig saure Lösung mit der Ka-vitätenoberfläche in Kontakt zu bringen.Danach sollte das Lösungsmittel ver-dunsten. Es ist darauf zu achten, dass diegesamte Kavität mit einem gleichförmi-gen Film bedeckt ist, erkennbar an einerglänzenden Oberfläche, die sich nichtmehr im Luftstrom bewegen lässt.

- Bei Systemen, die eine getrennte Appli-kation des Adhäsivs beinhalten, sollteder Adhäsivfilm nicht zu stark ausge-dünnt werden.

- Das Adhäsiv bzw. die Primer/Adhäsiv-Mischung sollte zum Abschluss 20 slichthärten. Auch hier ist darauf zu ach-ten, dass wirklich alle Kavitätenbereichevom Lichtkegel der Polymerisationslam-pe ausreichend lange erreicht werden.

Die Wirksamkeit eines jeden Adhäsivsys-tems wird durch Abweichungen von der kor-rekten Applikationstechnik beeinträchtigt.Nur bei Einhaltung der Arbeitsschritte kön-nen am ehesten sichere Langzeitergebnisseerwartet werden.