4.000 Fälle jährlich - Flotte.de

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Flottenmanagement 4/2007 Management 34 4.000 Fälle jährlich... Workshop mitten im Wald, jede Menge Ruhe für die Konzentration auf aktuelle Fuhrparkmanagement-Probleme, der Ort war geschickt gewählt. Die Corporate Ve- hicle Observatory (CVO), eine von der Ar- val und BNP Paribas gegründete Exper- ten-Plattform, hatte in die Auermühle nach Ratingen-Ost zum Seminar „Halter- haftung und Führerscheinkontrolle“ ein- geladen. Solche tiefergehenden Semina- re veranstaltet CVO regelmäßig. Diesmal war ein gutes Dutzend Fuhrparkmanager der Einladung gefolgt, der Bedarf wächst ganz offensichtlich. Zwar steht in den meisten juristischen Auseinandersetzungen rund um den Fuhrpark natürlich immer auch der Flot- tenbetreiber selbst in der Verantwortung, hat aber entweder bereits seine Halter- haftung auf den Fuhrparkmanager dele- giert, oder versucht es noch schnell in solchen Momenten. „Insbesondere dann, wenn etwas passiert,“ weiß Seminar-Leiterin Petra Busse, seit 2002 Trainerin bei der Insight Gesellschaft für Coaching und Consulting in Modautal, „gibt es ganz viele Geschäftsführer, die ein weiches Rückgrat bekommen.“ Im Falle eines Falles säße also auch immer wieder der Fuhrparkmanager erste Reihe Mitte. „Hal- terhaftung und Halterverantwortung kann gegebenenfalls sogar bedeuten, dass auch der Fuhrparkverantwortliche in Flensburg Punkte sammelt – ohne selbst etwas verursacht zu ha- ben.“ Damit nicht genug. Nach § 21, Absatz 1, Straßenverkehrsgesetz, drohen unter Umstän- den Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geld- strafen, wenn beispielsweise der Halter eines Kfz anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 StGB (in Verbindung mit einer Straf- tat) oder nach § 25 StVG (in Verbindung mit ei- ner Ordnungswidrigkeit) verboten ist. Käme es gerade dann zu einem Unfall mit fahr- lässiger Tötung, stünden in schweren Fällen gar ...gibt es schon, in denen die Staatsanwaltschaft auch gegen Fuhrparkverantwortliche ermittelt. Die Corporate Vehicle Observatory (CVO) veranstaltet regelmäßig Seminare, die die Fuhrparkmanager auch auf die juristischen Gefahren vorbereiten sollen. Ergebnisse der Gruppenarbeit

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Flottenmanagement 4/2007

Management34

4.000 Fälle jährlich...Workshop mitten im Wald, jede MengeRuhe für die Konzentration auf aktuelleFuhrparkmanagement-Probleme, der Ortwar geschickt gewählt. Die Corporate Ve-hicle Observatory (CVO), eine von der Ar-val und BNP Paribas gegründete Exper-ten-Plattform, hatte in die Auermühlenach Ratingen-Ost zum Seminar „Halter-haftung und Führerscheinkontrolle“ ein-geladen. Solche tiefergehenden Semina-re veranstaltet CVO regelmäßig. Diesmalwar ein gutes Dutzend Fuhrparkmanagerder Einladung gefolgt, der Bedarf wächstganz offensichtlich.

Zwar steht in den meisten juristischenAuseinandersetzungen rund um denFuhrpark natürlich immer auch der Flot-tenbetreiber selbst in der Verantwortung,hat aber entweder bereits seine Halter-haftung auf den Fuhrparkmanager dele-giert, oder versucht es noch schnell insolchen Momenten. „Insbesondere dann,

wenn etwas passiert,“ weiß Seminar-LeiterinPetra Busse, seit 2002 Trainerin bei der InsightGesellschaft für Coaching und Consulting inModautal, „gibt es ganz viele Geschäftsführer,die ein weiches Rückgrat bekommen.“Im Falle eines Falles säße also auch immer wiederder Fuhrparkmanager erste Reihe Mitte. „Hal-terhaf tung und Halterverantwortung kanngegebenenfalls sogar bedeuten, dass auch derFuhrparkverantwortliche in Flensburg Punktesammelt – ohne selbst etwas verursacht zu ha-ben.“ Damit nicht genug. Nach § 21, Absatz 1,Straßenverkehrsgesetz, drohen unter Umstän-den Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geld-strafen, wenn beispielsweise der Halter eines Kfzanordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeugführt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnisnicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugsnach § 44 StGB (in Verbindung mit einer Straf-tat) oder nach § 25 StVG (in Verbindung mit ei-ner Ordnungswidrigkeit) verboten ist.Käme es gerade dann zu einem Unfall mit fahr-lässiger Tötung, stünden in schweren Fällen gar

...gibt es schon, in denen die Staatsanwaltschaft auch gegenFuhrparkverantwortliche ermittelt. Die Corporate Vehicle Observatory(CVO) veranstaltet regelmäßig Seminare, die die Fuhrparkmanagerauch auf die juristischen Gefahren vorbereiten sollen.

Ergebnisse der Gruppenarbeit