700.000 Kita-Plätze fehlen – Anwälte beraten Eltern über ihre Ansprüche

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Aus anwaltlicher Sicht ist die Rechtslage für Eltern verhältnismäßig eindeutig. „Bereits für den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben die Gerichte Eltern, denen kein Platz zur Verfügung gestellt wurde, Schadenersatz zugesprochen“, macht die Heidelberger Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach betroffenen Eltern Hoffnung. Beim Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr ergeben sich da keine Unterschiede. Dies hat auch bereits das Verwaltungsgericht in Mainz festgestellt und die Stadt Mainz verurteilt, einer Mutter die Mehrkosten für eine private Kinderbetreuung zu erstatten.

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700.000 Kita-Plätze fehlen – Anwälte beraten Eltern über ihre Ansprüche

7. November 2012 – 220.000 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren fehlen, um den ab August 2013 geltenden gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz für die Altersgruppe der 2-3 Jährigen zu erfüllen. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung, die der Direktor des Statistischen Bundesamtes heute in Berlin vorstellte. Deutschland ist damit weit davon entfernt, ein ausreichendes Betreuungsangebot für Kleinkinder zur Verfügung zu stellen. Dabei gehen die Statistiker nur von einer Betreuungsquote von 39 % aus. Nach jüngsten Umfragen, auf die der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gegenüber der Zeitschrift Eltern Bezug nahm, ist aber damit zu rechnen, dass rund zwei Drittel der Eltern einen Krippenplatz oder eine Tagesmutter suchen. Dies würde bedeuten, dass Mitte nächsten Jahres tatsächlich weit mehr, nämlich rund 700.000 Betreuungsplätze fehlen werden.

Die Leidtragenden dieser Entwicklung sind Eltern und Kinder: Eltern, die nicht wie gewünscht und oftmals dringend benötigt in die Berufstätigkeit zurückkehren können und möglicher Weise ihren Arbeitsplatz verlieren, Kinder, denen dadurch nur allzu oft eine altersgerechte Förderung verwehrt wird.

Aus anwaltlicher Sicht ist die Rechtslage für Eltern verhältnismäßig eindeutig. „Bereits für den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben die Gerichte Eltern, denen kein Platz zur Verfügung gestellt wurde, Schadenersatz zugesprochen“, macht die Heidelberger Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach betroffenen Eltern Hoffnung. Beim Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr ergeben sich da keine Unterschiede. Dies hat auch bereits das Verwaltungsgericht in Mainz festgestellt und die Stadt Mainz verurteilt, einer Mutter die Mehrkosten für eine private Kinderbetreuung zu erstatten.

Wichtig sei, so Rechtsanwältin Dr. Lembach, dass betroffene Eltern bereits frühzeitig den Anspruch auf einen Kita-Platz schriftlich geltend machen. „Bekommen sie eine Ablehnung, sollte das weitere Vorgehen mit einem Anwalt abgestimmt werden, damit unnötige Fehler vermieden werden.“

Grundsätzlich gilt:

Der Anspruch auf einen Krippenplatz kann – und sollte zur Vorbereitung eventueller Schadenersatzansprüche im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden.

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Die Eltern haben einen Schadenersatzanspruch gegen die Kommune, die den Krippenplatz nicht bereitstellt, denn das Versäumnis, ausreichende Kapazitäten zu schaffen, stellt eine Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters einer Gemeinde dar. Auszugleichen sind alle finanziellen Nachteile, die durch die Versagung des Kindergartenplatzes entstanden sind, also z.B. Aufwendungen für eine private Kinderbetreuung oder Tagesmutter, aber auch, wenn derartige Möglichkeiten nicht zu beschaffen sind, der durch die eigene Kinderbetreuung verursachte Verdienstausfall.

Kanzlei NittelIhre Ansprechpartnerin

Dr. Katja Lembach, Rechtsanwältin

Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 HeidelbergTel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

www.kein-kita-platz.de [email protected]