'(876&+( 1*(1,(85%/$7 BRANDENBURG Januar / Februar ......'(876&+( 1*(1,(85%/$7 BRANDENBURG Januar /...

12
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014 www.bbik.de Offizielle Bekanntmachungen, Nachrichten und Informationen der Ingenieurkammer Kammer-Report 1 #12 tend, sind das 25. Jubiläum der Bundesingenieurkammer und das 20. Jubiläum der Brandenburgi- schen Ingenieurkammer. Fällt das erste Ereignis noch an den Jahres- anfang und uns Brandenburgern die Ehre zu, den Delegiertenemp- fang für die Bundesingenieur- kammerversammlung im April zu veranstalten, so liegt unser Kam- merjubiläum im Dezember an. Bis dahin wird noch einiges Wasser durch unser Land fließen. Bis dahin werden wir aber hoffent- lich auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam zu einer Klage gegen die Wahlen der 5. Vertreterversammlung haben. Dazu halte ich Sie auf dem Lau- fenden. Unsere Fachsektionen entfalten sich mehr und mehr durch Ihre Mitwirkung. Ein anspruchsvolles Seminarprogramm, Workshops und Fachtagungen sind gesetzt. Wir informieren Sie über www. bbik.de und per Mail. Der ausgelobte Schülerwettbe- werb „loopING“ wird mit Sicher- heit ein Erlebnis der besonderen Art. Eine nicht erwartete Resonanz bei den Anmeldungen lassen auf tolle Exponate hoffen. Nicht zuletzt die gute Arbeit beim Programm „Ingenieure treffen Schule“ bilden hierfür die Basis des Erfolges und werden auch in 2014 ausgebaut. Die Zusammenarbeit mit unseren Universitäten und Hochschulen wird ein weiterer Schwerpunkt sein. Lehre und Forschung, Wei- Der Wechsel in das Jahr 2014 ist geschafft. Ich wünsche, auch im Namen des Vorstandes und der Vertreterversammlung, alles Gute, vor allem Gesundheit, Erfolg im Beruf sowie privat und immer ein Ziel vor den Augen. Den zufriedenen Kollegen(innen) wünsche ich, dass es Ihnen ge- lingt, dieses Glück weiter zu tragen und Andere damit an- zustecken. Den unzufriedenen Kollegen(innen) wünsche ich den Weg und die Kraft, diese Situati- on zu ändern. Mögen Sie alle vor Schicksalsschlägen bewahrt blei- ben und hüten Sie sich vor Zeit- dieben. Auch für Ingenieure ist die Zeit begrenzt. Danke für die tollen Gespräche vor den Festtagen mit vielen von Ihnen. 2014 wird ein Jahr der Jubiläen. Traurige und fröhliche Jahresta- ge wechseln sich ab. Der Beginn der Weltkriege vor 100 Jahren und vor 75 Jahren markieren in die- sem Jahr das Innehalten. Der Fall der Mauer vor 25 Jahren wird uns wieder den Optimismus im Leben aufzeigen. Nicht ganz so weltpolitisch beein- druckend, für unseren Berufsstand trotzdem außerordentlich bedeu- Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Matthias Krebs, Präsident der BBIK Inhalt Menschen, Daten, Fakten Bekanntmachung über die Ungültig- keitserklärung v. Urkunden, Auswei- sen, Bescheinigungen u. Rundstempeln Seite 9 Nachwuchs fördern und gewinnen Seite 10 Die Kammer gratuliert Seite 10 Termine Themenwochen im Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität Seite 11 HOAI-Seminarreihe Seite 11 Seminare und Termine Seite 12 Kammer aktuell Energieeinspar- verordnung 2014 Seite 2 Leitfaden zur EnEV als App Seite 4 Sind Prüfsachverständige f. energ. Gebäudeplanung auch KfW-Energieeffizienz- Experten? Seite 4 Registrierung von Weiter- bildungen Seite 6 Die BBIK auf der Bautec Seite 7 Baubedarfsplanung nach DIN 18205 Seite 7 Alles was Recht ist Planer müssen Bauherren nach dem Geld fragen Seite 8 Weitere Informationen zu ingenieurrelevanten Themen erhalten Sie unter www.bbik.de.

Transcript of '(876&+( 1*(1,(85%/$7 BRANDENBURG Januar / Februar ......'(876&+( 1*(1,(85%/$7 BRANDENBURG Januar /...

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    www.bbik.deOffizielle Bekanntmachungen, Nachrichten und Informationen der Ingenieurkammer

    Kammer-Report

    1#12

    tend, sind das 25. Jubiläum der Bundesingenieurkammer und das 20. Jubiläum der Brandenburgi-schen Ingenieurkammer. Fällt das erste Ereignis noch an den Jahres-anfang und uns Brandenburgern die Ehre zu, den Delegiertenemp-fang für die Bundesingenieur-kammerversammlung im April zu veranstalten, so liegt unser Kam-merjubiläum im Dezember an. Bis dahin wird noch einiges Wasser durch unser Land fließen.Bis dahin werden wir aber hoffent-lich auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam zu einer Klage gegen die Wahlen der 5. Vertreterversammlung haben. Dazu halte ich Sie auf dem Lau-fenden.Unsere Fachsektionen entfalten sich mehr und mehr durch Ihre Mitwirkung. Ein anspruchsvolles Seminarprogramm, Workshops und Fachtagungen sind gesetzt. Wir informieren Sie über www.bbik.de und per Mail. Der ausgelobte Schülerwettbe-werb „loopING“ wird mit Sicher-heit ein Erlebnis der besonderen Art. Eine nicht erwartete Resonanz bei den Anmeldungen lassen auf tolle Exponate hoffen.Nicht zuletzt die gute Arbeit beim Programm „Ingenieure treffen Schule“ bilden hierfür die Basis des Erfolges und werden auch in 2014 ausgebaut.Die Zusammenarbeit mit unseren Universitäten und Hochschulen wird ein weiterer Schwerpunkt sein. Lehre und Forschung, Wei-

    Der Wechsel in das Jahr 2014 ist geschafft. Ich wünsche, auch im Namen des Vorstandes und der Vertreterversammlung, alles Gute, vor allem Gesundheit, Erfolg im Beruf sowie privat und immer ein Ziel vor den Augen.Den zufriedenen Kollegen(innen) wünsche ich, dass es Ihnen ge-lingt, dieses Glück weiter zu tragen und Andere damit an-zustecken. Den unzufriedenen Kollegen(innen) wünsche ich den Weg und die Kraft, diese Situati-on zu ändern. Mögen Sie alle vor Schicksalsschlägen bewahrt blei-ben und hüten Sie sich vor Zeit-dieben. Auch für Ingenieure ist die Zeit begrenzt. Danke für die tollen Gespräche vor den Festtagen mit vielen von Ihnen.2014 wird ein Jahr der Jubiläen. Traurige und fröhliche Jahresta-

    ge wechseln sich ab. Der Beginn der Weltkriege vor 100 Jahren und vor 75 Jahren markieren in die-sem Jahr das Innehalten. Der Fall der Mauer vor 25 Jahren wird uns wieder den Optimismus im Leben aufzeigen.Nicht ganz so weltpolitisch beein-druckend, für unseren Berufsstand trotzdem außerordentlich bedeu-

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

    Matthias Krebs, Präsident der BBIK

    Inhalt Menschen, Daten, Fakten Bekanntmachung über die Ungültig- keitserklärung v. Urkunden, Auswei- sen, Bescheinigungen u. Rundstempeln Seite 9 Nachwuchs fördern und gewinnen Seite 10 Die Kammer gratuliert Seite 10 Termine Themenwochen im Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität Seite 11 HOAI-Seminarreihe Seite 11 Seminare und Termine Seite 12

    Kammer aktuell Energieeinspar- verordnung 2014 Seite 2 Leitfaden zur EnEV als App Seite 4 Sind Prüfsachverständige f. energ. Gebäudeplanung auch KfW-Energieeffizienz- Experten? Seite 4 Registrierung von Weiter- bildungen Seite 6 Die BBIK auf der Bautec Seite 7 Baubedarfsplanung nach DIN 18205 Seite 7

    Alles was Recht ist Planer müssen Bauherren nach dem Geld fragen Seite 8

    Weitere Informationen zu ingenieurrelevanten Themen erhalten Sie unter www.bbik.de.

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    2

    bänden wird die Ingenieurkammer die für den Landtag kandidieren-den Parteien fragen, welche Vor-stellungen und Pläne sie für unse-ren Berufsstand aufweisen. Haben Sie Anregungen und Fragen an unsere künftigen Landtagsabge-ordneten? Her damit!Ein Füllhorn an Aufgaben liegt

    wie Mont Klamott vor uns. Ich suche Bergsteiger und Ausdauer-spezialisten, gern auch Sprinter, Schwimmer und Flieger, Einzel-kämpfer und Teamplayer zwecks Suche nach Zufriedenheit in 2014.

    Alles Gute!Ihr Matthias Krebs

    terbildung im Rahmen unserer Se-minare, Deutschlandstipendium, Ausgestaltung der Lehrstühle, Ab-schlüsse Bachelor, Master, Dipl.-Ing. und die Berufsanerkennung "Ingenieur" stehen weiter auf dem Programm.2014 ist aber auch Wahljahr. Ge-meinsam mit den Ingenieurver-

    Fortsetzung von Seite 1

    KAMMER AKTUELL

    an ein unbeheiztes Dachgeschoss grenzen, nach den Standardwerten der EnEV 2014 zu dämmen; dies gilt alternativ auch für die Dächer selbst. Verkäufer und Vermieter von Ge-bäuden müssen künftig den Ener-gieausweis bereits bei der Besichti-gung zur Einsichtnahme vorlegen. Nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages muss der Ausweis unverzüglich (zumindest in Kopie) dem Erwerber oder Mieter über-

    geben werden. Darüber hinaus sind die wichtigsten energetischen Kennwerte schon in der Immobili-enanzeige zu benennen, wie z. B. der durchschnittliche Energiebe-darf des Bestandsgebäudes.

    Für die Energieeinstufung von Ge-bäuden werden, wie in der Kfz-Branche oder der Elektrogerätein-dustrie, Energieeffizienzklassen von Klasse A+ bis Klasse H eingeführt.Bei Ausstellung von Energieaus-weisen sind zukünftig immer ge-sonderte Registriernummern beim Deutschen Institut für Bautechnik abzufordern und in den Ausweisen anzugeben. Die höheren Anforderungen aus der EnEV 2014 bedeuten auch größere Herausforderungen für die Planer von Gebäuden. In die-sem Zusammenhang rückt immer mehr die abgestimmte, übergrei-fende Planung von Gebäudehülle und Anlagentechnik in den Focus sowie die weitere Entwicklung umfassender Planungskonzepte im Zusammenwirken von Architek-ten, Tragwerksplanern und Haus-technikern. Beispielhaft hierfür sei die Gebäu-delüftung genannt, die zukünftig immer größere Bedeutung im Rah-men der Gebäudeplanung erhält. Der Einbau von Wohnungslüf-tungsgeräten mit Wärmerückge-winnung wird in großem Maße zunehmen und in absehbarer Zeit unverzichtbar sein. Die höheren Anforderungen der EnEV 2014 bedeuten natürlich

    Voraussichtlich ab Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverord-nung 2014, nachfolgend EnEV 2014 genannt, in Kraft. Sie setzt vor allem für Neubauten höhere ener-getische Standards, wobei die ge-planten Verschärfungen erst ab 1. Januar 2016 voll wirksam werden.Geplant ist, die zulässigen Höchst-werte des Jahres-Primärenergiebe-darfs von Wohngebäuden um 25 Prozent zu senken. Dies entspricht dann etwa dem heutigen Standard eines Kfw-70-Effizienzhauses.Eine weitere Verschärfung der An-forderungen an den Jahres-Primär-energiebedarf für Neubauten steht ab 2021 an. Für alle Neubauten soll dann ein noch von der EU zu definierender Niedrigstenergie-Gebäudestandard gelten. Für den Altbaubestand sind zurzeit keine wesentlichen Verschärfungen der Anforderungen vorgesehen, ob-wohl hier erheblicher Sanierungs- und Nachholbedarf besteht.Gleichwohl müssen Eigentümer von Bestandsgebäuden einige neue Vorgaben beachten, die ins-besondere ältere Heizungsanlagen sowie die Dämmung der obers-ten Geschossdecken betreffen. Danach sind 30 Jahre alte Hei-zungsanlagen zu ersetzen sowie die Decken beheizter Räume, die

    Energieeinsparverordnung 2014Die wichtigsten Änderungen und die daraus entstehenden Herausforderungen bei der Umsetzung

    Foto: Michael Staudinger, pixelio.de

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    3

    Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW vereinbart, die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) zu beauftragen, eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes zu erarbeiten und zu pflegen.Die grundsätzlichen Kriterien die-ser Energieeffizienz-Expertenliste kann man kurz wie folgt zusam-menfassen:

    ∙ zentrale, qualitätsgesicherte Lis- tung von geprüften und qualifi- zierten Experten∙ einheitliche Kriterien für die Qualifikation und Zulassung∙ zweijährliche Nachweise von absolvierten Weiterbildungen und durchgeführten Praxisleis- tungen

    Ab dem 1. Juni 2014 müssen Sach-verständige für die KfW-Program-me „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ in der durch die Deut-sche Energie-Agentur GmbH ge-führten Energieeffizienz-Experten-liste eingetragen sein. Eine Übergangsregelung für die vereinfachte Eintragung als KfW-Sachverständiger in die Energie-effizienz-Expertenliste wurde bis zum 30. September 2014 verlän-gert. Die Übergangsregelungen für die vereinfachte Eintragung beinhalten den Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten entsprechend „Regelheft der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)“ sowie die Möglichkeit, sich über die Vorlage von mindestens zwei abgeschlos-senen, energetisch hocheffizien-ten Wohngebäudeprojekten nach EnEV 2009 (Sanierung oder Neu-bau) zertifizieren zu lassen.Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet an, die Prü-fung der Qualifikationsvoraus-setzungen, Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen Netzwerk-partnern im Rahmen von Koope-rationsvereinbarungen zu übertra-gen. Hier sind insbesondere die

    Ingenieur- und Architektenkam-mern der Länder angesprochen.Die BBIK hat hierzu die Initiative ergriffen und einen ersten Ge-sprächstermin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) vereinbart. Der Termin fand am 19.12.2013 statt.Von Seiten der BBIK nahmen teil:

    ∙ der Präsident der BBIK, Herr Matthias Krebs∙ das Mitglied des Prüfungsaus- schusses für Prüfsachverständi- ge der Energetischen Gebäude- planung der BBIK, Frau Schirott sowie∙ meine Person

    In dem Gespräch wurden Stand-punkte und Zielstellungen der BBIK und der Deutschen Energie-Agentur GmbH erörtert, mit dem Ziel, die Mitglieder unserer Ingeni-eurkammer, die mit Bauvorhaben und Förderprogrammen des Bun-des befasst sind bzw. zukünftig befasst sein werden, einen unbü-rokratischen Zugang zur Energie-effizienz-Expertenliste der dena zu eröffnen. Hierzu wurde durch die Vertreter der Deutschen Energie-Agentur GmbH der Entwurf einer Koope-rationsvereinbarung übergeben, der zurzeit durch den Vorstand und die Geschäftsstelle der BBIK geprüft wird. Über Ergebnisse der Prüfung und daraus resultierenden Konsequenzen für Kammer und Kammermitglieder wird nach Be-ratung mit den Fachsektionen und Ausschüssen auf unserer Home-page zeitnah berichtet. Ich wünsche allen Kammermitglie-dern im Hinblick auf die anstehen-den Aufgaben, Herausforderungen und Veränderungen viel Glück und Gesundheit im neuen Jahr.

    Dipl.-Ing. Klaus-Peter RauVorstandsmitglied BBIK

    auch auf der Bauherrenseite er-höhte Belastungen bei der Umset-zung, die sich in erster Linie in hö-heren Baukosten niederschlagen werden. Die zu erwartenden spür-baren Mehrbelastungen werden auf absehbare Zeit zu längeren Amortisationszeiten, insbesondere bei haustechnischen Anlagen und energetischen Sanierungsmaßnah-men, führen. Technische Voraussetzungen und Materialien für die notwendigen Energieeinsparungen sind bereits heute vorhanden, finden aber auf-grund hoher Kosten sowie unüber-sichtlicher Gesetze und Vorschrif-ten nur zögerlich Akzeptanz. Dies ist auch mit ein Grund, warum der Bundesrat am 11.10.2013 der Ener-gieeinsparverordnung 2014 zuge-stimmt, gleichzeitig jedoch mas-sive Bedenken geäußert hat, die sich unter anderem in zahlreichen Auflagen dokumentieren. Die Ländervertretung hat erkannt, dass es „kaum ausreichende Ant-worten auf die großen wirtschaft-lichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen gibt, die der Energieverbrauch im Gebäude-bereich aufwirft“. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit von Vereinfachungen und „fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegen-de Überarbeitung der entspre-chenden Vorschriften anzugehen“. Des Weiteren wird darauf verwie-sen, dass Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit jähr-lich zwei Milliarden Euro aufzule-gen und auszustatten sind. Eines dieser Förderprogramme läuft be-kanntermaßen unter den Richtlini-en der KfW. Um die Qualität dieser geförderten Energieberatungen, Sanierungen und Neubaumaßnahmen sicherzu-stellen, haben das Bundesministeri-um für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das Bundesamt für

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    4

    Am Beispiel eines typischen Nicht-wohngebäudes führt die App durch den nach EnEV geforderten Nachweis der Energieeffizienz ei-nes Neubaus. Dabei werden die relevanten Schritte berücksichtigt, von der Erfassung der Rahmenbe-dingungen über Architektur und Zonierung bis zur Anlagentechnik. Dies schließt auch die zu erfül-lenden Anforderungen des Erneu-erbare-Energien-Wärmegesetzes ein. Sämtliche Inhalte werden mit

    Bildern, Tabellen, Grafiken oder Videos veranschaulicht.Die Nachweisführung am Beispiel-gebäude soll auch die Vorteile des einschaligen Systems mit massiven, großformatigen Montagebauteilen aus Porenbeton aufzeigen - wie winterlicher und sommerlicher Wärmeschutz, Wärmebrückenfrei-heit sowie Luftdichtheit.Erhältlich ist die App für iOS und Android.

    Quelle: Bauletter.de

    Hebel hat einen Leitfaden zur EnEV im Nichtwohnbau als App veröffentlicht. Die Anwendung richtet sich an alle, die EnEV-Nach-weise durchführen oder bewerten. Sie zeigt, welche Daten benötigt werden und wo besondere Auf-merksamkeit gefordert ist. Darüber hinaus gibt sie Tipps zur Vereinfa-chung des Verfahrens sowie Anre-gungen, wie die Energieeffizienz von Gebäuden mit einfachen Maß-nahmen gesteigert werden kann.

    Leitfaden zur EnEV als App

    Das liegt vor allem im derzeitig fehlenden Nachweis der Gleich-wertigkeit der Prüfungen für die Prüfsachverständigen bzw. seitens der KfW ist die Absolvierung einer gewissen Anzahl von Unterrichts-einheiten nachzuweisen, was im Anerkennungsverfahren der BBIK aber nicht vorgesehen ist. Prüfsachverständige sind für die privatrechtliche Umsetzung der Europarichtlinie über die Energie-effizienz für Gebäude verantwort-lich. Sie überprüfen staatliche Vor-gaben bezüglich der EnEV. Das gilt sowohl für Wohnbauten als auch für Nichtwohngebäude im Zusam-menhang mit der Anwendung der DIN 4108-06/4701-10, der DIN V 18599 und einer komplexen An-lagentechnik.KfW-Energieeffizienz-Experten be-

    stätigen die Einhaltung der Förder-richtlinien der KfW. Der Schwer-punkt der Förderprogramme liegt auf dem Gebiet des Wohnungs-baues im Zusammenhang mit der DIN 4108-06/4701-10 bzw. teilwei-se auch der DIN V 18599 und der Berechnungen zum Passivhaus.Beide Gruppen benötigen für die Erfüllung der an sie gestellten Auf-gaben besondere Fachkenntnisse bezüglich der Energieeinsparver-ordnung und zugehöriger Normen,Vorschriften und Gesetze.Durch beide Gruppen soll eine Qualitätssicherung und -verbes-serung der EnEV-Nachweise bzw. Energieausweise erreicht werden. Sie müssen auf gleiche Normen zurückgreifen und benötigen ein breites Fachwissen für die Aus-übung ihrer Tätigkeit

    Anforderungen an Prüfsachverständige bzw. KfW-Energieeffizienz-Experten

    Die Frage ergab sich zum einen mit der aktuellen Einführung der dena-Listung für KfW-Energieeffizienz-Experten, die berechtigt sind, die Bestätigungs- und Durchführungs-anträge der Förderprogramme des Bundes zu unterschreiben und der Notwendigkeit, den Titel "Prüf-sachverständiger für energetische Gebäudeplanung" in der Öffent-lichkeit mehr bekannt zu machen. Sieht man sich in den anderen Bundesländern um, ist festzustel-len, dass es nur in Brandenburg und Berlin diese Institution gibt. Trotz gleicher Voraussetzung be-züglich des nachzuweisenden Fachwissens, werden derzeitig Prüfsachverständige für energeti-sche Gebäudeplanung nicht in die Listung der KfW-Energieeffizienz-Experten aufgenommen.

    Sind Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung auch KfW-Energieeffizienz-Experten?

    Prüfsachverständige benötigen Fachwissen in: KfW-Energieeffizienz-Experten benötigen Fachwis-sen für:

    den baukonstruktiven und baustofflichen Grundla-gen des Wärmeschutzes von Gebäuden

    ganzheitliche, Gewerkeübergreifende Planung und Ausführung, Planung einer luftdichten undwärmebrückenarmen Gebäudehülle

    der thermischen Bauphysik und der zugehörigen Messtechnik

    Kenntnisse zu Behaglichkeit, Thermografie u.a.

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    5

    und in die Energieeffizienz-Exper-ten für die Baubegleitung.Prüfsachverständige für energe-tische Gebäudeplanung führen stichprobenartige Kontrollen aller für die Einhaltung der EnEV rele-vanter Maßnahmen durch. Un-abhängig von einer Planung und Baubegleitung durch einen KfW-Energieeffizienz-Experten besteht

    (Weiterbildungsrichtlinie der BBIK).Eine sehr gute Plattform für den Erfahrungsaustausch und der Ab-stimmung zwischen den Prüfsach-verständigen zu ihren Aufgaben ist der Arbeitskreis der Prüfsachver-ständigen für energetische Gebäu-deplanung der Baukammer bzw. Architektenkammer Berlin. Die Fachsektion Bauphysik der Bran-denburgischen Ingenieurkammer

    bei Mehrfamilienhäusern in Berlin eine Prüfpflicht durch einen Prüf-sachverständigen für energetische Gebäudeplanung. Vor allem in Berlin gilt bei allen Bauvorhaben, mit Ausnahme von Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten, bei den Kontrollen das 4-Augen-Prinzip, was sich nach meinen Ar-beitserfahrungen auch bewährt hat.

    bietet ebenfalls eine gute Möglich-keit für den Erfahrungsaustausch untereinander und um aktuelle Themen rund um die EnEV aufzu-greifen und zu erläutern.Gemäß aktuellem Regelheft der KfW ist für die gelisteten Experten eine Weiterbildung von 16 Unter-richtseinheiten innerhalb von 2 Jah-ren vorgesehen. Die Weiterbildung muss EnEV-Themen umfassen.

    Anerkennungsverfahren für PSV und KfW Energie-Experten

    Die KfW-Energieeffizienz-Exper-ten führen eine qualitätssichernde und kontrollierende Baubegleitung durch. Es ist zu beachten, dass sich die Energieeffizienz-Experten in mehrere Gruppen aufteilen. Die einzelnen Themengruppen sind Energieeffizienz-Experten für die Vor-Ort-Beratung, für Baudenkmä-ler, für Niedrig- bzw. Passivhäuser

    PflichtenGemäß der Brandenburgischen Prüfsachverständigen Verordnung bzw. der EnEV-DV Berlin sind die Prüfsachverständigen verpflichtet, regelmäßig an anerkannten Fort-bildungsveranstaltungen teilzuneh-men. Dies ist der Anerkennungsbe-hörde, BBIK / Baukammer Berlin / Architektenkammer Berlin, nach-zuweisen. Derzeitig sind jährlich 24 Weiterbildungspunkte notwendig

    Prüfsachverständige KfW-Energieeffizienz-Experten

    2 Jahre berufsbegleitende Praxiserfahrungen auf dem Gebiet der EnEV

    Arch./Ing. 130 Unterrichtseinheiten; Sachverständige 70 UE mit Inhalten gem. Weiterbildungskatalog

    schriftliche Prüfung über 180 Minuten schriftliche Abschlussprüfung

    Die Prüfungsaufgaben werden durch einen Unter-ausschuss festgelegt und repräsentieren einen Quer-schnitt zu allen Themen, die in den Anforderungen genannt sind.

    Prüfung wird durch den jeweiligen Weiterbildungs-träger abgenommen. Aufgaben repräsentieren Quer-schnitt des vorgegebenen Weiterbildungskataloges.

    Praktisch-mündliche Prüfung vertiefende Fragen zur schriftlichen Prüfung, Auswertung eines EnEV-Nachweises

    den Grundlagen der energierelevanten Anlagentech-nik

    Auswahl einer geeigneten Anlagentechnik

    der Wechselwirkung zwischen Wärmeschutzund Anlagentechnik

    ganzheitliche Betrachtung von Gebäudehülle und Anlagentechnik und optimales Zusammenspiel

    der Anfertigung von Energie- und Wärmebedarfsaus-weisen gemäß Energieeinsparverordnung

    Erarbeitung unterschiedlicher Varianten unter Be-rücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Empfeh-lungen für die Ausführung

    stichprobenhafte Kontrollen aller für die Einhaltung der EnEV relevanten Maßnahmen

    qualitätssichernde und kontrollierende Baubeglei-tung

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    6

    dungskonto für die Jahre 2009 bis 2014 angezeigt, besuchte Veran-staltungen bei externen Anbietern können hier selbstständig nachge-tragen werden. Wie Sie dabei vor-gehen müssen, wird auf der Seite umfangreich erläutert. Sollten Sie jedoch Fragen zur Vorgehensweise haben, können Sie sich gern an die Geschäftsstelle der BBIK wenden. Der Datenabgleich erfolgt einmal täglich automatisiert. Die Anzeige der selbst eingetragenen Punkte er-folgt nach der Aktualisierung, also mit einer maximalen Verzögerung von 24 Stunden.

    Ausführliche Informationen zur Weiterbildungspflicht erhalten Sie aus der Weiterbildungsrichtli-nie der BBIK, welche für Sie unter www.bbik.de/weiterbildung sowie im internen Mitgliederbereich im Abschnitt Weiterbildungskonto zur Verfügung steht.Für jeden Weiterbildungspflich-tigen kann in der Geschäftsstelle jederzeit ein Kontoauszug erstellt werden, welcher auch zur stichpro-benartigen Kontrolle der Erfüllung der Weiterbildungspflicht dient. Die Zusendung von Nachweisen an die Geschäftsstelle wird nur er-

    Über unser Mitgliederverwal-tungsprogramm ist für jeden Wei-terbildungspflichtigen für jedes Kalenderjahr ab 2009 ein Wei-terbildungskonto angelegt. Hier werden die Weiterbildungspunkte für alle kammereigenen Veranstal-tungen automatisch angezeigt. Im Rahmen der Nachbereitung kam-mereigener Veranstaltungen wer-den die erworbenen Punkte zeit-nah gutgeschrieben.Seit Anfang Juni 2010 ist die Selbst-eintragung im Mitgliederbereich von www.bbik.de möglich. Nach dem Einloggen wird das Weiterbil-

    Registrierung von Weiterbildungen

    nung in die dena-Liste zu verhan-deln.Der ausführliche Bericht steht Ih-nen über die Internetseite der BBIK zur Verfügung.

    Dipl.-Ing. Verena SchirottPrüfsachverständige für energe-tische Gebäudeplanung, Zertifi-zierter Passivhausplaner bei der

    Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH BBIK Prüfungsaus-

    schuss und BBIK Unterausschuss Energetische Gebäudeplanung

    ZusammenfassungDas Verfahren der Anerkennung der Prüfsachverständigen erscheint momentan als nicht transparent genug. Ziel ist es, dass Aufgaben-feld der Prüfsachverständigen in der Öffentlichkeit bzw. bei den Zuständigen mehr bekannt zu ma-chen. Es wird im weiteren Aufgabenfeld der Anerkennungsbehörden BBIK, Baukammer Berlin und Architek-tenkammer Berlin liegen, über die Übernahme der Prüfsachverständi-gen für energetische Gebäudepla-

    Fortsetzung von Seite 5

    fingenieuren für Statik und Brand-schutz durch ein Selbststudium bzw. einer eigenen Zusammenstel-lung von Weiterbildungskursen. Voraussetzung für die Prüfungszu-lassung ist eine mindestens 2jähri-ge Berufserfahrung im Fachbereich EnEV. Beide Sachverständigengruppen müssen eine schriftliche Prüfung absolvieren.Die Prüfungsaufgaben werden für die Prüfsachverständigen durch ei-nen Unterausschuss festgelegt und repräsentieren einen Querschnitt über alle Themen, die in den An-forderungen benannt sind. Bei den KfW-Energieeffizienz-Ex-

    perten werden die Aufgaben durch den jeweiligen Weiterbildungsträ-ger erarbeitet. Auch hier ergeben die Aufgaben einen Querschnitt über die Themen des Weiterbil-dungskataloges. Die Anerkennung der Prüfsach-verständigen für energetische Ge-bäudeplanung schließt mit einer praktisch-mündlichen Prüfung ab. Im praktischen Teil ist ein vorgege-bener EnEV-Nachweis zu bewer-ten. Daraus ergibt sich dann ein vertiefendes Fachgespräch, dass auch die Ergebnisse aus der schrift-lichen Prüfung beachtet.

    Gemäß Weiterbildungskatalog benötigen Architekten/Ingenieu-re 130 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Für Sachverständige der Gebiete Wärme- und Schall-schutz lässt sich das auf 70 Un-terrichtseinheiten reduzieren. Die Anerkennung der Titel der jeweili-gen Sachverständigen ist Verhand-lungssache zwischen den Kam-mern, der KfW und der dena.Für die Qualifizierung der Kandi-daten für die Ablegung einer Prü-fung zum "Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung" werden keine Seminare angebo-ten. Die Wissensaneignung erfolgt im Wesentlichen wie auch bei Prü-

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    7

    welt sollen den Gästen auf der Messe vermittelt werden. Auf dem Messestand der Firma Schulz-Baubedarf GmbH (Halle 21a, Stand 137, Messegelände Ber-lin) installiert die ingenieurtechni-sche Kooperationsplattform (BBIK + Bioenergie-Region-Ludwigsfel-de) eine „Infobar-Energiewende“. Dargestellt werden Möglichkeiten regenerativer Energieerzeugung und die Nutzung von Bausystemen auf Basis nachwachsender Roh-stoffe (NAWARO). Erstmalig wird ein großes Bau-Fo-rum durch die Firma Schulz Bau-bedarf GmbH organisiert. An drei Tagen haben die BBIK und die Bio-energie-Region-Ludwigsfelde dort die Möglichkeit einen Fachvor-

    über berufspolitische Themen zu informieren.Als erste der Veranstaltungen fand am 23.01.2014 die RMV für die Re-gionen Uckermark und Barnim an

    Für jeden Nutzer ist ein persön-liches Passwort nach folgendem Muster generiert:Name: MitgliedsnummerPasswort: 1. Buchstabe Vorname + 1. Buchstabe Nachname + GeburtsdatumBeispiel: Mitgliedsnummer 99999Hans Mustermann geb. am 01.01.1960Name: 99999Passwort: hm01011960Das Passwort sollte nach der ersten Anmeldung durch den Nutzer ge-ändert werden.

    Überprüfung AdressdatenWir bitten alle Mitglieder darüber hinaus, die im Bereich „Ingeni-eursuche“ auf der Homepage der

    trag anzubieten. Thema wird sein, „Verantwortung und Aufgaben von Ingenieuren und Kommunen in der Energiewende. Möglichkeiten zur Energieeffizienz an Gebäuden mit nachhaltigen Bausystemen auf Basis Nachwachsender Rohstoffe (NAWARO)“.Dazu sind alle recht herzlich ein-geladen. Ausführliche Informationen zur Messebeteiligung sowie einen Programm-Flyer zu den einzelnen Fachvorträgen am gemeinsamen Messestand stellen wir Ihnen über die BBIK-Homepage zur Verfü-gung.Wir freuen uns schon jetzt darauf, Sie am Messestand und im Forum begrüßen zu dürfen.

    der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde statt. Zunächst starten die Mitglieder-versammlungen wieder mit einem Fachvortrag, welcher in diesem

    BBIK gelistet sind, um Überprüfung ihrer Daten. Dort werden Sie ne-ben Ihrer Anschrift u. a. mit einer elektronischen Visitenkarte und Ih-rer Dienstleistung dargestellt. Sofern die Daten nicht mehr über-einstimmen, bitten wir Sie um Be-kanntgabe Ihrer aktuellen Angaben mit Hilfe des Korrekturmeldebo-gens. Diesen erhalten Sie über die BBIK-Homepage unter Downloads/Anträge. Gern können Sie uns Ihre Daten per E-Mail an [email protected] oder per Fax an (03 31) 7 43 18 – 30 sen-den oder per Telefon unter (03 31) 7 43 18 – 0 bekannt geben.

    Die Erzeugung und Nutzung von regenerativen Energien macht nur Sinn im Einklang mit energieeffi-zienter und nachhaltiger Bauwei-se. Bauen mit Bausystemen auf Basis Nachwachsender Rohstoffe (NAWARO) lautet demzufolge das Thema auf der Bautec 2014, dem sich die Fachsektion Nachhaltig-keit, Energie und Umwelt der Bran-denburgischen Ingenieurkammer in Kooperation mit der Bioenergie-Region-Ludwigsfelde vom 18. Feb-ruar bis 21. Februar 2014 an einem gemeinsamen Messestand widmet.Neue Partner, neue Qualifizie-rungsansätze und Inhalte, neue Formen der Wissensvermittlung, neue Sichtweisen zu den Themen Nachhaltigkeit, Energie und Um-

    In diesem Jahr organisiert die Ge-schäftsstelle der Brandenburgische Ingenieurkammer wieder sieben regionale Mitgliederversammlun-gen (RMV) für ihre Mitglieder um

    forderlich, wenn Sie im Rahmen der gezogenen Stichprobe schrift-lich dazu aufgefordert werden. Für Fragen, Informationen aber auch Hinweise und Ratschläge rund um die Weiterbildung steht Ihnen die Geschäftsstelle der Bran-denburgischen Ingenieurkammer gern zu Verfügung.

    Mitgliederlogin auf BBIK.de Im Zusammenhang mit der Mög-lichkeit der Selbsteintragung von Weiterbildungsmaßnahmen auf das Mitgliedskonto möchten wir nochmals alle Mitglieder auf die Vorgehensweise zur Anmeldung – Login – in den Mitgliederbereich auf der Internetseite der Branden-burgischen Ingenieurkammer hin-weisen.

    Die BBIK auf der Bautec 2014

    Baubedarfsplanung nach DIN 18205

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    8

    Über Geld spricht man nicht! Was früher als vornehm galt, zählt nicht mehr. Im Gegenteil: Planer sollten unter allen Umständen frühzei-tig mit ihren Auftraggebern übers Geld sprechen, rät die Arbeitsge-meinschaft für Bau- und Immo-bilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). So jedenfalls sieht es der Bun-desgerichtshof in seinem Urteil vom 21. März 2013 (BGH Urteil v. 21.03.2013, NJW 2013, 1593). Demnach begeht der Planer einen Fehler, wenn er nicht bereits in der Grundlagenermittlung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen sei-nes Auftraggebers für das Bauvor-haben fragt. Fragt er pflichtgemäß nach den fi-nanziellen Vorstellungen des Bau-herrn, so wird damit gleichzeitig eine Kostengrenze vereinbart, die der Planer dann auch einhalten

    Planer müssen Bauherren nach dem Geld fragen

    und beantwortet die vorab einge-reichten Fragen der Mitglieder. Auf den regionalen Mitglieder-versammlungen besteht für Sie erneut die Möglichkeit zu Fragen, Anregungen und zum Gedanken-austausch mit Mitgliedern Ihrer Region. Wir möchten Sie wieder vorab dazu anregen, Fragen zu be-rufspolitischen Themen schon im Vorfeld der Veranstaltungen an die Geschäftsstelle der BBIK zu rich-ten. Durch deren vorherige Über-mittlung kann in der Versammlung darauf gezielter und ergebnisrei-cher eingegangen werden.Im weiteren Verlauf der Mitglieder-versammlung informiert Vizepräsi-dent Bernd Packheiser u. a. über die Aktivitäten der Fachsektionen und den sonstigen Gremien der BBIK.

    muss. Gelingt ihm das nicht, und der Bau wird teurer als bespro-chen, gilt das als Planungsfehler, und der Architekt muss gegebe-nenfalls Schadensersatz leisten. Während Baurechtsanwälte wegen dieses Haftungsrisikos Architekten früher davon abrieten, Obergren-zen für die Baukosten vertraglich zu vereinbaren, empfehlen sie nun exakt das Gegenteil: Planer soll-ten so früh wie möglich nach den maximalen Ausgabenvorstellun-gen fragen und diese dann auch in jeder Planungsphase im Blick behalten! Drohen die Baukosten dennoch das festgesetzte Limit zu sprengen, etwa, weil der Bauherr weitere Wünsche äußert, rät die ARGE Baurecht den Planern drin-gend, dies mit dem Bauherrn zu besprechen und mit ihm zu klären, ob und wo der Entwurf eventuell geändert und dadurch Kosten ge-

    Mit den Fachsektionen ist ein Po-dium geschaffen, welches sich zum Erfahrungsaustausch und zur dauerhaften Behandlung von in-genieurtechnischen Fachthemen und anderen Schwerpunktfragen anbietet. Die nächsten RMV finden am 26.02.2014 an der Hochschule Lausitz für die Regionen Cottbus, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lau-sitz und Spree-Neiße sowie am 09.04.2014 im Rathaus Neuruppin für die Regionen Prignitz, Ostprig-nitz-Ruppin und Oberhavel statt. Alle Termine erhalten Sie über die Homepage der BBIK unter den Ru-briken „Termine“ und „Weiterbil-dung“.

    peter

    spart werden können – oder ob der Bauherr bereit ist, für seine zusätz-lichen Wünsche auch sein Kosten-limit zu erhöhen. Solche Gespräche dürften in vie-len Fällen nicht einfach sein, müs-sen aber geführt werden, denn der Architekt oder Ingenieur ist in der Pflicht und muss mit seiner Leis-tung die Vorgaben des Bauherrn erfüllen. Kann oder will der Bau-herr keine Entscheidung treffen und kann der Konflikt zwischen dem angestrebten Kostenlimit und dem teureren, aber gewünschten Bauentwurf nicht gelöst werden, stockt die Planung. An dieser Stel-le rät die ARGE Baurecht Planern, sich Rat beim Baurechtsanwalt zu holen und diesen gegebenenfalls als Vermittler einzuschalten. Keinesfalls sollten Architekten und Ingenieure sich auf eine Kosten-garantie einlassen, oder das Wort

    Jahr das Thema „Baubedarfspla-nung nach DIN 18205“ behandelt. Referent ist Prof. Dr.-Ing. Bernd Schweibenz, Dozent an der FH Potsdam sowie Mitglied der PMS GmbH Berlin.Die Bedarfsplanung nach DIN 18205 sieht vor Planungsbeginn die umfassende Beratung als Ent-scheidungsgrundlage für mögliche Baumaßnahmen (sog. Lph 0) vor. Im Rahmen der Bedarfsplanung werden Bedürfnisse, Ziele und die Vorgaben (Investitionsmittel, in und externe Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Betei-ligter ermittelt, analysiert und in einem Bedarfsplan schriftlich auf-gestellt.Im Anschluss berichtet Kammer-präsident Matthias Krebs über ak-tuelle Aktivitäten seitens der BBIK

    Fortsetzung von Seite 7

    ALLES WAS RECHT IST

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    9

    Folgende durch Verlust abhanden gekommene oder nach Erlöschen der Mitgliedschaft bzw. Eintragung in den Listen und Verzeichnissen der Brandenburgischen Ingenieur-kammer nicht zurückgegebene Ur-kunden, Ausweise, Bescheinigun-gen und Stempel werden hiermit für ungültig erklärt:

    Beratende Ingenieure Urkunde, Bescheinigung über die Bauvorlageberechtigung, Stempel und AusweisDipl.-Ing. Gerd Lenkeit, Reg.-Nr. 10400 vom 22.06.1994Dipl.-Ing. Ralf Mähnert, Reg.-Nr. 11531 vom 12.05.2003

    Urkunde, Bescheinigung über die Bauvorlageberechtigung, Stempel und IngenieurausweisIng. Günter Gehler, Reg.-Nr. 10378 vom 22.06.1994

    Urkunde und IngenieurausweisDipl.-Ing. Peter Stephan, Reg.-Nr. 20197 vom 22.06.1994Dipl.-Ing. Uwe Kleber, Reg.-Nr. 20117 vom 25.04.1994

    StempelDipl.-Ing. Thomas Kamm, Reg.-Nr. 10046 vom 20.04.1994

    „Garantie“ auch nur in den Mund nehmen, warnt die ARGE Bau-recht, sonst müssen sie etwaige Budgetüberschreitungen aus eige-

    Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung vonUrkunden, Ausweisen, Bescheinigungen und Rundstempeln Stand 02.01.2014

    Bauvorlageberechtigte Pflichtmit-gliederBescheinigung über die Bauvorla-geberechtigung, Stempel, Ingeni-eurausweisDipl.-Ing. Mario Türk, Reg.-Nr. 92215 vom 09.03.2009Dipl.-Ing. (FH) Harald Schröder, Reg.-Nr. 50576 vom 08.03.2001Dipl.-Ing. (FH) Paul Fohler, Reg.-Nr. 50541 vom 05.07.2010

    Bauvorlageberechtigte Freiwillige Mitglieder Urkunde, Bescheinigung über die Bauvorlageberechtigung, Stempel und IngenieurausweisDipl.-Ing. (FH) Rainer Paulan, Reg.-Nr. 30214 vom 27.07.1994Dipl.-Ing. (FH) Volker Pasternak, Reg.-Nr. 30473 vom 02.03.1995Dipl.-Ing. (FH) Peter Forst, Reg.-Nr. 30087 vom 22.06.1994

    Mitgliedsurkunde, Bescheini-gung über die Bauvorlageberech-tigung,StempelIng. Ute Hägeholz, Reg.-Nr. 30729 vom 12.02.1997Dipl.-Ing. (FH) Bernd Golnik, Reg.-Nr. 30211 vom 27.07.1994Dipl.-Ing. (FH) Gisbert Braasch, Reg.-Nr. 31652 vom 01.01.2007 Dipl.-Ing. (FH) Günter Krause; Reg.-Nr. 30948 vom 08.10.1998Ing. Jutta Reimann, Reg.-Nr. 30600 vom 13.02.1996

    ner Tasche in voller Höhe zahlen – und der Bauherr freut sich über das edle, für ihn aber günstige Bau-werksschnäppchen.

    Dipl.-Ing. (FH) Peter Michel, Reg.-Nr. 30108 vom 08.06.1994

    Mitgliedsurkunde und Bescheini-gung über die Bauvorlageberech-tigungDipl.-Ing. (FH) Boris Heyer, Reg.-Nr. 31072 vom 14.09.1999Dipl.-Ing. (FH) Bernd Gruhne, REg.-Nr. 31588 vom 01.01.2006

    Mitgliedsurkunde Dipl.-Ing. (FH) Harry Brandt, Reg.-Nr. 31073 vom 14.09.1999Dipl.-Ing. Lutz Schönbrodt, Reg.-Nr. 30911 vom 10.06.1998

    Bauvorlageberechtigte Ingenieure ohne KammermitgliedschaftBescheinigung über die Bauvorla-geberechtigungDipl.-Ing. Sabine Grosch M.A., Reg.-Nr. 50934 vom 06.12.1995Ing. Ines Blüthmann, Reg.-Nr. 50652 vom 29.11.1994Dipl.-Ing. (FH) Peter Liebig, Reg.-Nr. 50900 vom 22.08.1995Dipl.-Ing. Michael Thomas, Reg.-Nr. 51135 vom 24.06.2002Dipl.-Ing. Dorothea-Zerveline Klemm, Reg.-Nr. 50038 vom 23.02.1994Dipl.-Ing. (FH) Heike Schulz, Reg.-Nr. 50701 vom 17.01.1995Dipl.-Ing. (FH) Paul Fohler, Reg.-Nr. 50541 vom 27.10.1994

    Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.

    MENSCHEN DATEN FAKTEN

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    10

    Allen, die zwischen dem 15. Feb-ruar und dem 19. März 2014 einen runden Geburtstag über dem hal-ben Jahrhundert feiern, gratulieren wir herzlich zum

    50. GeburtstagFrau Dipl.-Ing. (FH) Sabine Boe-nigk, LychenHerr Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Peer Herter, Fredersdorf Herr Dipl.-Ing. (FH) Stefan Hein-richs, BeelitzHerr Dipl.-Ing. Steffen Suchant, Wildau

    55. GeburtstagFrau Dipl.-Ing. (FH) Marina Eichner, Mahlow

    Angesichts des demografischen Wandels in Deutschland und des wachsenden Wettbewerbs kommt der gezielten Spitzenförderung junger Talente eine immer größe-re Bedeutung zu. Die Förderung engagierter Nachwuchstalente ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Brandenburgische Ingenieurkam-mer sieht sich dabei in der Pflicht und investiert in die Zukunft junger Talente. Neben der Veranstaltungs-reihe „Ingenieure treffen Schule“, mit der die BBIK seit gut 5 Jahren Schüler für das Ingenieursstudi-um wirbt, unterstützt sie im Rah-men des Deutschlandstipendiums (www.deutschland-stipendium.de) erneut einen jungen Menschen. Dabei handelt es sich um die jun-ge Studentin Anne Zscherper, wel-che schon einen Abschluss B.A. im Fachbereich Architektur in der

    Die Brandenburgische Ingenieurkammer wünscht allen Jubilaren Glück und Gesundheit im neuen Lebensjahr.

    Frau Ing. Karin Loyal, PotsdamHerr Dipl.-Ing. Rolf-Dieter Lahode, Grünheide (Mark)Herr Dipl.-Ing. Bernd Walter, Forst (Lausitz)

    60. GeburtstagFrau Dipl.-Ing. Roswitha Werner, CottbusHerr Dipl.-Ing. Eberhard Graeff, Bad LiebenwerdaHerr Dipl.-Ing. (FH) Peter Richter, PotsdamHerr Dipl.-Ing. (FH) Andreas Maar, PotsdamHerr Dipl.-Ing. (FH) Rudi Konzack, Spremberg

    Tasche hat und zurzeit den Master-studiengang Bauerhaltung: Bauen im Bestand + Bauwerkserhaltung im Fachbereich Bauingenieurwe-sen absolviert. Sie wurde im Rahmen ihres Studi-ums mit dem Deutschlandstipen-dium ausgezeichnet und wird jetzt durch die BBIK gefördert. Heraus-ragende Leistungen von engagier-ten Studierenden anzuerkennen und gemeinsam zur Förderung der Fachkräfte von Morgen beizutra-gen – das ist der Grundgedanke des 2011 von der Bundesregierung eingeführten Deutschlandstipendi-ums. Schon im vergangenen Jahr unterstützte die BBIK einen Stu-denten der Fachhochschule Pots-dam mit einem Stipendium. Im Kammer-Report Juni 2013 stellten wir Ihnen Wenzel Weber in einem Beitrag vor.

    65. GeburtstagHerr Dipl.-Ing. Armin Fundheller, Eggersdorf

    70. GeburtstagHerr Dr.-Ing. Hans-Joachim Schulz, CottbusHerr Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox, Hennigsdorf

    75. GeburtstagHerr Ing. Dieter Strohfahrt, Rüders-dorf

    Herrn Weber konnten verschie-dene Möglichkeiten gegeben wer-den, bei denen er Kontakt zu den Mitgliedern und somit zu den In-genieurbüros erhielt. Auch Frau Zscherper soll in diesen Genuss kommen.Im Rahmen der Nachwuchsgewin-nung nimmt sie u. a. als Jurymit-glied an der Bewertung der einge-reichten Wettbewerbsarbeiten des Schülerwettbewerbs „loopING“ teil und unterstützt die Jury mit ih-rem Blickwinkel als junges Ingeni-eurtalent. Auf verschiedenen Ver-anstaltungen der BBIK werden Sie in diesem Jahr mit Frau Zscherper in Kontakt kommen. In einem der nächsten Kammer-Reporte wird sie sich Ihnen noch ausführlicher vor-stellen.

    peter

    Die BBIK veröffentlicht an dieser Stelle ausschließlich Daten von Personen, die einer Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.

    Die Kammer gratuliert

    Nachwuchs fördern und gewinnenBBIK unterstützt Studentin des Bauingenieurwesens mit einem Stipendium

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    11

    mobilität bietet interessierten Besu-chern unter dem Leitsatz „Ansehen – Informieren – Erleben“ neuste Ent-wicklungen zum Anfassen. Welche Techniken dazu führen, dass dieses Haus mehr Energie erzeugt als es verbraucht, wird vor Ort gezeigt. Auf Flachbildschirmen, über Bro-schüren sowie im originalgetreuen Modell werden die Hintergründe des Gebäudes verständlich dar-gestellt. Bleiben dennoch Fragen offen, steht das Ausstellungs-Team der ZEBAU GmbH jederzeit zur Verfügung.Als Modell- und Anschauungsob-jekt kann das Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität während der regulären Öffnungszeiten - Mitt-woch bis Sonntag, 13 bis 18 Uhr – kostenfrei besichtigt werden. Im Rahmen der Öffnungszeiten haben Besucher die Möglichkeit,

    gen im Vergleich zur vorherigen HOAI thematisiert.Die folgenden Termine vom 28.02.14 bis Ende Juni vertiefen die Änderungen praxisgerecht in den folgenden speziellen Leistungsbil-dern: 28.02.2014 Gebäude, Innenräume und Freianlagen31.03.2014 Flächenplanung und Verkehrsanlagenvoraussichtlich: 25.04.2014 Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanungvoraussichtlich:23.05.2014 Technische Ausrüs- tungvoraussichtlich:27.06.2014 Beratungsleistungen

    Die letzten drei Seminare befinden sich noch in der Planung (es ist ja auch noch etwas Zeit bis Ende Ap-

    an einer kostenfreien Führung, die immer um 16 Uhr stattfindet, teil-zunehmen und sich einen umfas-senden Überblick zu verschaffen. Diese regelmäßige Führung bietet allen Interessenten einen Einstieg in die Besonderheiten des Effizi-enzhaus Plus mit Elektromobilität und in Themen des energieeffizi-enten Bauens. Die Besucher können sich so ei-nen Eindruck von der Haustechnik sowie der Architektur des Modell-projektes machen. Am Ende eines jeden Rundgangs, wie auch wäh-rend der gesamten Öffnungszeiten, stehen die Mitarbeiter im Haus für Fragen rund um das Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität bereit. Das Effizienzhaus Plus finden Sie in der Fasanenstraße 87a, 10623 Berlin.

    peter

    ril) und werden von unseren Kolle-gen in der Geschäftsstelle und den verantwortlichen aus dem Vor-stand der Kammer unermüdlich vorangetrieben.Interessierte, die sich für mindes-tens drei Seminare verbindlich und frühzeitig anmelden (mindestens 6 Wochen vor dem ersten Seminar), können von einem Preisnachlass pro Seminar von 20 Prozent profi-tieren. Immerhin 10 Prozent sparen Sie, wenn Sie an einem Einzelsemi-nar teilnehmen möchten und dafür 6 Wochen vorher Ihre Anmeldung abgeben.Weitere Informationen zum Fort-schritt der Planungen zur HOAI-Reihe und den anderen Weiterbil-dungsveranstaltungen der BBIK, finden Sie auf unserer Webseite unter www.bbik.de/weiterbildung/seminartabelle/

    jg

    Jeden Monat widmet sich das Effi-zienzhaus Plus mit Elektromobilität eine Woche lang einem aktuel-len Thema rund um die Bereiche Bauen, Modernisieren, erneuerba-re Energien und Elektromobilität. Gemeinsam mit Kooperationspart-nern finden im Effizienzhaus Plus verschiedene Aktionen und Events statt: Vorträge, Ausstellungen, Pro-dukte und Technik zum Anfassen und Erleben, Probefahrten von Elektrofahrzeugen und vieles mehr. Die Vorträge beginnen jeweils um 18.15 Uhr. Alle Veranstaltungen der Themenwochen sind kosten-frei. Das aktuelle Programm erhal-ten Sie über www.zebau.de/effizi-enzhaus-plus/programm.

    Tägliche Führung und Gruppen-führungenDas Effizienzhaus Plus mit Elektro-

    In enger Zusammenarbeit mit dem AHO bietet die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) eine Vor-tragsreihe zur Novellierung der HOAI für Sie an.Ziel dieser Reihe aus sechs mo-natlichen Halbtagsseminaren ist es, speziell auf einzelne Branchen fokussierte Schwerpunktveranstal-tungen abzuhalten, in denen es ne-ben der Vermittlung der Neuigkei-ten zu diesem Thema auch Raum für Diskussion und Fragen gibt. So können nun bspw. Tragwerkspla-ner detaillierter Auskunft zu Ände-rungen erhalten, die speziell Trag-werksplaner betreffen oder jemand der sich speziell für Beratungsleis-tungen interessiert, bekommt die-ses Thema näher erläutert.Start der Serie ist am 10. Februar 2014 von 14:00-18:00 Uhr mit dem Basisseminar zur HOAI 2013, wel-ches die grundsätzlichen Änderun-

    Themenwochen im Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität

    HOAI-Seminarreihe

  • DEUTSCHES INGENIEURBLATT – BRANDENBURG Januar / Februar 2014

    12

    Seminare (Aktueller Stand siehe www.bbik.de)

    Kammertermine (Aktueller Stand siehe www.bbik.de)

    Impressum: Deutsches Ingenieurblatt Regionalausgabe Brandenburg (Beilage)Herausgeber: Brandenburgische Ingenieurkammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Schlaatzweg 1(Haus der Wirtschaft), 14473 Potsdam, Tel.: 0331 / 7 43 18-0, Fax.: 0331 / 7 43 18-30, www.bbik.de, [email protected]: Daniel Petersen (B.A.) BBIK, Layout: Presse & Marketing •Agentur für integrierte KommunikationInes Weitermann • E-Mail: [email protected], Tel. 03329 - 69 18 47Redaktionsschluss: 17.1.2014. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder.Wir danken allen, die zum Gelingen dieser Ausgabe beigetragen haben.

    Datum / Uhrzeit Seminar / Referent Ort Preis in Euro

    26.02.201416:00-19:00

    Regionale Mitgliederversammlung der Regionen Cottbus, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz

    Hochschule LausitzHörsaal im LaborgebäudeGebäude 15 - Raum 15V.110Lipezker Str. 4703048 Cottbus

    Mitgliederver-sammlungkostenfrei M: 20,00 N: 30,00Senior: 10,00

    28.02.201414:00-18:00

    HOAI-2013 - Leistungsbilder Ge-bäude, Innenräume und Freianla-gen

    Institut für Getreideverarbeitung GmbHArthur-Scheunert-Allee 40-4114558 NuthetalGroßer Saal

    M: 60,00 N: 90,00

    06.03.201409:00-16:00 5. Ingenieurrechtstag

    Fachhochschule PotsdamPappellallee 8 - 9Zufahrt: Kiepenheuerallee 514469 PotsdamRaum: HG 108im Hauptgebäude 1. OG

    M: 80,00 N: 120,00

    Datum Veranstaltung Ort

    18.02.2014 - 21.02.2014 BBIK auf Messe Bautec 2014 Berlin

    18.02.2014 FS EGP Potsdam

    21.02.2014 14. Vorstandssitzung der 5. VV Potsdam

    26.02.2014 Regionale Mitgliederversammlung der Regionen Cottbus, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz Cottbus

    07.03.2014 15. Vorstandssitzung der 5. VV Potsdam

    07.03.2014 7. Sitzung der 5. Vertreterversammlung Potsdam

    11.03.2014 Landespreisverleihung Schülerwettbewerb "loopING" Potsdam

    12.03.2014 Arbeitskreis Verkehr Potsdam

    TERMINE VERANSTALTUNGEN BILDUNG