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1_UNFALL_MUV_IPID_20180101 1 Unfallversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: WWK Allgemeine Versicherung AG Deutschland Produkt: WWK Mitglieder-Unfallversicherung AUB 2012 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen In- halte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend in- formiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Innen eine private Unfallversicherung an. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen. Was ist versichert? ü Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn die versicherte Person sich ver- letzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir bei vertragsgemäßer Verein- barung insbesondere folgende Leistungsar- ten: Geldleistungen ü Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaf- ten Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungs- einschränkungen). ü Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. ü Krankenhaustagegeld bei Krankenhausauf- enthalten oder ambulanten Operationen. ü Unfalltagegeld bei Beeinträchtigung der Ar- beitsfähigkeit. ü Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Ret- tungseinsätze. ü Todesfallleistung bei Tod durch ein Unfaller- eignis. ü Kapitalleistungen für bestimmte schwere Erkrankungen bei Kindern. Dienstleistungen ü Häusliche Hilfe in der ersten Zeit nach einem Unfall (z.B. Pflege, Menüservice, Haushalts- hilfe, Grundpflege). ü Beratung zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. ü Beratung bei Pflegebedürftigkeit ü Pflegeplatzgarantie. Die Leistungsarten und die Versicherungssum- men dazu vereinbaren wir mit Ihnen im Versiche- rungsvertrag. Was ist nicht versichert? x Krankheiten (z.B. Diabetes, Ge- lenksarthrose, Schlaganfall). x Kosten für die ärztliche Heilbe- handlung. x Sachschäden (z.B. Brille, Klei- dung). x Durch Krieg oder Bürgerkriegser- eignisse verursachte Unfälle. x Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Eingeschränkt versichert bzw. vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Unfälle durch Alkohol- oder Drogen- konsum. ! Unfälle bei der vorsätzlichen Bege- hung einer Straftat. ! Gesundheitsschäden durch Heilmaß- nahmen oder Eingriffe. ! Bandscheibenschäden. ! Infektionen und Vergiftungen. Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zu- sammentreffen, kann es zu Leistungskür- zungen kommen. Wo bin ich versichert? ü Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? - Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

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1_UNFALL_MUV_IPID_20180101 1

UnfallversicherungInformationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen:WWK Allgemeine Versicherung AGDeutschland

Produkt:WWK Mitglieder-UnfallversicherungAUB 2012

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen In-halte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen(Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend in-formiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?Wir bieten Innen eine private Unfallversicherung an. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen.

Was ist versichert?ü Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z. B.

vor, wenn die versicherte Person sich ver-letzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt.Dafür bieten wir bei vertragsgemäßer Verein-barung insbesondere folgende Leistungsar-ten:

Geldleistungenü Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaf-

ten Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungs-einschränkungen).

ü Lebenslange Unfallrente bei besondersschweren Beeinträchtigungen.

ü Krankenhaustagegeld bei Krankenhausauf-enthalten oder ambulanten Operationen.

ü Unfalltagegeld bei Beeinträchtigung der Ar-beitsfähigkeit.

ü Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Ret-tungseinsätze.

ü Todesfallleistung bei Tod durch ein Unfaller-eignis.

ü Kapitalleistungen für bestimmte schwereErkrankungen bei Kindern.

Dienstleistungenü Häusliche Hilfe in der ersten Zeit nach einem

Unfall (z.B. Pflege, Menüservice, Haushalts-hilfe, Grundpflege).

ü Beratung zur medizinischen, beruflichen undsozialen Rehabilitation.

ü Beratung bei Pflegebedürftigkeitü Pflegeplatzgarantie.

Die Leistungsarten und die Versicherungssum-men dazu vereinbaren wir mit Ihnen im Versiche-rungsvertrag.

Was ist nicht versichert?x Krankheiten (z.B. Diabetes, Ge-

lenksarthrose, Schlaganfall).x Kosten für die ärztliche Heilbe-

handlung.x Sachschäden (z.B. Brille, Klei-

dung).x Durch Krieg oder Bürgerkriegser-

eignisse verursachte Unfälle.x Krankhafte Störungen infolge

psychischer Reaktionen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.Eingeschränkt versichert bzw. vom Versi-cherungsschutz ausgeschlossen sind zumBeispiel:! Unfälle durch Alkohol- oder Drogen-

konsum.! Unfälle bei der vorsätzlichen Bege-

hung einer Straftat.! Gesundheitsschäden durch Heilmaß-

nahmen oder Eingriffe.! Bandscheibenschäden.! Infektionen und Vergiftungen.

Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zu-sammentreffen, kann es zu Leistungskür-zungen kommen.

Wo bin ich versichert?ü Sie haben weltweit Versicherungsschutz.

Welche Verpflichtungen habe ich?- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

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- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.- Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpas-

sen können.- Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.

Wann und wie zahle ich?Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisenoder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt und endet die Deckung?Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie denersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zu-nächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch umjeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens dreiMonate vorher geschehen). Sie oder wir können den Vertrag auch kündigen, wenn wir eine Leistungerbracht haben, oder wenn Sie Klage gegen uns auf Leistung erhoben haben. Dann endet die Versiche-rung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

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Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einerVerletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

damit die WWK Ihnen Versicherungsschutz anbieten kann, ist es notwendig, dass Sie die Fragenim Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umständeanzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oderunvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung derAnzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.

WelchevorvertraglichenAnzeigepflichtenbestehen?

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekanntengefahrerheblichen Umstände, nach denen die WWK in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß undvollständig anzuzeigen. Wenn die WWK nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahmein Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragt, sind Sie auch insoweit zur Anzeigeverpflichtet.

Welche Folgenkönneneintreten, wenneinevorvertraglicheAnzeigepflichtverletzt wird?

1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes

Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die WWK vom Vertrag zurücktreten. Dies giltnicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat die WWK kein Rücktrittsrecht, wenn dieWWK den Vertrag auch bei Kenntnis der nichtangezeigten Umstände, wenn auch zu anderenBedingungen, geschlossen hätte.

Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt die WWK den Rücktritt nach Eintrittdes Versicherungsfalles, bleibt die WWK dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen,dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand

· weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles· noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht der WWK

ursächlich war. Die Leistungspflicht der WWK entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistigverletzt haben.

Bei einem Rücktritt steht der WWK der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerdender Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch aufdie Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.

2. Kündigung

Kann die WWK nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglicheinfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, kann die WWK den Vertrag unter Einhaltung einerFrist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine beitragsfreieVersicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird.

Das Kündigungsrecht der WWK ist ausgeschlossen, wenn die WWK den Vertrag auch bei Kenntnisder nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

3. Vertragsänderung

Kann die WWK nicht zurücktreten oder kündigen, weil die WWK den Vertrag auch bei Kenntnis der

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nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte,werden die anderen Bedingungen auf Verlangen der WWK Vertragsbestandteil. Haben Sie dieAnzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend.Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderenBedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.

Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10% oder schließt die WWK dieGefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalbeines Monats nach Zugang dieser Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Aufdieses Recht wird die WWK Sie in dieser Mitteilung hinweisen.

4. Ausübung unserer Rechte

Die WWK kann ihre Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalbeines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die WWK vonder Verletzung der Anzeigepflicht, die das von der WWK geltend gemachte Recht begründet,Kenntnis erlangt. Bei der Ausübung der Rechte hat die WWK die Umstände anzugeben, auf die siedie Erklärung stützt. Zur Begründung kann die WWK nachträglich weitere Umstände angeben,wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

Die WWK kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nichtberufen, wenn die WWK den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeigekannte. Wenn falsche oder unvollständige Angaben von Ihnen oder der versicherten Person nichtschuldhaft gemacht wurden, verzichtet die WWK auf die Vertragsanpassung oder Kündigung.

Die Rechte der WWK zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablaufvon fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieserFrist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oderarglistig verletzt haben.

5. Stellvertretung durch eine andere Person

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglichder Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist fürdie Ausübung der Rechte der WWK die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihreeigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflichtnicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder IhremStellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

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WWK Mitglieder-Unfallversicherung

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Informationen nach § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen

Identität des Versicherers WWK Allgemeine Versicherung AG

Marsstr. 37, 80292 MünchenSitz München, Registergericht München HR B 5553

Telefon (0 89) 51 14-0E-Mail: [email protected]

• Fax (0 89) 51 14-23 37• Internet: www.wwk.de

Die WWK hat in keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine Niederlassung.

Anschrift des Versicherers WWK Allgemeine Versicherung AG

Marsstr. 37, 80292 München

Vorstand: Jürgen Schrameier (V.), Rainer Gebhart (stv.V.), Dirk Fassott,Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Quante

Hauptgeschäftstätigkeit Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherung

Anschrift der Aufsichtsbe-hörde

Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBereich Versicherungen

Graurheindorfer Straße 10853117 Bonn

Vertriebspartner im Au-ßendienst

Umsatzsteuer Unsere Steuernummer für die Umsatzsteuer: DE129274155

WesentlicheMerkmale der Versiche-rungsleistung

Diesem Antrag liegen die „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die WWK Mitglieder-Unfallversicherung(AVB Mitgliederunfall )“ zu Grunde.Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Versicherungsumfang Versicherungsgegenstand ist der Unfall. Ein Unfall setzt voraus, dass die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körperwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Wobei auch als Unfall gilt, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengungan Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Mitversichert sind auch unfreiwillige Vergiftungen (auch allergische Reaktionen) durch Insektenstiche.

Beitrag gemäß Zahlungs-weise

Prämie inklusive Versicherungssteuer gemäß Zahlungsweise _________________ EURZahlungsweise £ jährlich

£ halbjährlich£ vierteljährlich£ monatlich

Erstmals zum Versicherungsbeginn am _________________Vertragsablauf _________________Ihr Versicherungsbeitrag ist zu Vertragsbeginn fällig und jeweils für das laufende Versicherungsjahr im Voraus zu zahlen. Gerne räumen wirIhnen eine Teilzahlungsmöglichkeit ein. Nachdem in diesem Fall jedoch höhere Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrages entste-hen, werden dem ermittelten Jahresbeitrag Zuschlagssätze hinzugerechnet.

Erstmals zum Versicherungsbeginn am _________________Vertragsablauf _________________Denken Sie bitte daran, dass Sie die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zuzahlen haben. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Bei verspäteter Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erstmit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktre-ten.

Die Fälligkeiten der weiteren Prämien richten sich nach dem von Ihnen gewählten Versicherungsbeginn und der Zahlungsweise der Versi-cherung.Zahlen Sie eine der weiteren Prämien nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag unterbestimmten Voraussetzungen kündigen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichendDeckung auf Ihrem Konto. Bitte beachten Sie, dass sich die Prämie während der Laufzeit ändern kann. Einzelheiten entnehmen Sie bitteIhrem Antrag sowie Ziffer 10 der beigefügten „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die WWK Mitglieder-Unfallversicherung (AVBMitgliederunfall)“

Befristung An die genannten Konditionen halten wir uns drei Tage gebunden. Der Antragsteller hält sich an seinen Antrag vier Wochen ab Antrags-unterschrift gebunden.

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Beginn des Versiche-rungsschutzes

Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Antrag und imVersicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unter bestimmten Voraussetzungen unsere Leistungspflicht beinicht rechtzeitiger Beitragszahlung.

Der Vertrag kommt zustande mit der Zusendung des Versicherungsscheins.

Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. DieFrist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingun-gen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht-zeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

WWK Allgemeine Versicherung, Marsstr. 37, 80335 Münchenoder per Fax: (0 89) 51 14-23 37oder per E-Mail: [email protected]

WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufsentfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. DenTeil des Beitrags der laufenden Versicherungsperiode, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Falleinbehalten; dabei handelt es sich um den entsprechenden Anteil des im Versicherungsschein/im Nachtrag/in der Beitragsrechnung genann-ten Jahresbeitrags; berechnet nach folgender Formel: Jahresbeitrag: 360 x Anzahl der Tage bis zum Eingang des Widerrufs bei uns.Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versiche-rungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewährenund gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängendenVertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist undeine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versichererbetrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von und vollständig erfüllt ist,bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Beendigung des Vertrags Mit Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Versicherungsverhältnis um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend,wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zugegangenist.

Anwendbares Recht Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sprache Die Vertragsbedingungen und weitere Informationen werden Ihnen in deutscher Sprache mitgeteilt.Während der Laufzeit des Vertrages kommunizieren wir mit Ihnen in deutscher Sprache.

Streitbeilegungsverfahrenvor einer Verbraucher-schlichtungsstelle

Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Wir sind bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vordieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in An-spruch nehmen.

Sie können Ihre Anfragen richten an:

Versicherungsombudsmann e. V.Postfach 08 06 3210006 Berlinwww.versicherungsombudsmann.de

Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

Beschwerdestelle Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBereich VersicherungenGraurheindorfer Straße 10853117 Bonn

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MERKBLATT_DV_20180601 Seite 1

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassensich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versicherten-gemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekanntgegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitungund -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. DasBDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnissesoder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speicherndenStelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an demAusschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungs-erklärung

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage fürdie Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diesegilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schonmit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glaubenunterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.U. nicht zu einemVertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.

Schweigepflicht-entbindungs-erklärung

Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielleErlaubnis des Betroffenen (Schweigepflicht-entbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung(Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.

1. Datenspeicher-ung bei IhremVersicherer

Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag(Antragsdaten).Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer),Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. einesVertragspartners im Außendienst, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfallspeichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad derBerufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherungden Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).

2. Datenübermitt-lung anRückversicherer

Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risikenachten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversichererbenötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art desVersicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer beider Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

3.Datenübermittlungan andereVersicherer

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall demVersicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehörenz. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte,bestehende, abgelehnte oder gekündigte).

Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken beiden Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bittenoder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie beiTeilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten desBetroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oderAngaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

4. ZentraleHinweissysteme

Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung desSachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andereVersicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beimGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentraleHinweissysteme.

Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgtwerden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiele:

Kfz-Versicherung– Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des

Versicherungsmissbrauchs bestehtZweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung

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Lebensversicherung– Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag

· aus versicherungsmedizinischen Gründen· auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer· wegen verweigerter Nachuntersuchung

– Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers– Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge

Zweck: Risikoprüfung

Sachversicherung– Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des

Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sindZweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs

Unfallversicherung– Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht– Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls

oder von Unfallfolgen– Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung

Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch

Haftpflichtversicherung– Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des

Versicherungsmissbrauchs bestehtZweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung

5.Datenverarbeitungin und außerhalbderUnternehmensgruppe

Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite,Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einenumfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen.Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. IhreAdresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch IhreVersicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- undLeistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt.Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmender Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort derzuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppeabfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmenverwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzeszu beachten sind.

Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung derjeweiligen Unternehmen.

Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an:WWK Lebensversicherung a. G., MünchenWWK Allgemeine Versicherung AG, MünchenWWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, MünchenWWK Investment S.A., LuxemburgWWK Pensionsfonds AG, München

Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung undBetreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mitKreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen.

Zurzeit kooperieren wir mit:– Aachener Bausparkasse AG, Aachen– ACMBernstein Investments, Luxemburg– ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors

GmbH– Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt– Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse,

Stuttgart– Allianz Private Krankenversicherung, München– Allianz Versicherungen, München– Ampega Investment GmbH– Amundi Luxembourg S.A.– ARAG Allgemeine, Düsseldorf– ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf– ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf– Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal– BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg– Carmignac Gestion SA, Luxemburg– Comgest SA– DBV Krankenversicherung AG, Offenbach– Deka Vermögensmanagement GmbH– DJE Investment S.A.

– ETHENEA Independent Investors S.A.– Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg– Flossbach von Storch Invest S.A.– Franklin Templeton Investment Funds SICAV, Kronberg– GAM Luxembourg S.A., Luxembourg– Generali Versicherungen, München– Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A.– Internationales Immobilieninstitut, München– INVESCO Management S.A.– J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main– KRAVAG Allgemeine, Hamburg– LOYS Investment S.A.– M & G International Investments Ltd.– M & G Securitis Limited– Morgan Stanley SICAV, Luxemburg– Münchner Kapitalanlage AG, München– Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg– Pictet Funds (Europe) SA– RREEF Investment GmbH, Eschborn– Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel– Schroder Investment Management SA, Luxemburg

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MERKBLATT_DV_20180601 Seite 3

– DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main– Deutsche Asset Management Investment GmbH.– Deutsche Asset Management S.A.– Elvia Reiseversicherung, München

– Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg– Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg– Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main– Württembergische Versicherung, Stuttgart– Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart

Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der sogewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuungVersicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stellegelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6.

6. Betreuung durchVertragspartner imAußendienst

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppebzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit IhrerEinwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind nebenEinzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auchKreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a.

Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns diefür die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B.Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe vonVersicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B.Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherungkönnen an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.

Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genanntenBeratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. JederVertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderenVerschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.

Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unserUnternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu;Sie werden hierüber informiert.

7. WeitereAuskünfteund Erläuterungenüber Ihre Rechte

Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht aufAuskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Dateigespeicherten Daten.

Wegen evtl. weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten IhresVersicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beimRückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

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Liebe Kundin, lieber Kunde,

wir möchten Sie und ggf. andere Personen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten der unter „Verantwortlicher für die Datenverarbeitung“ angegebenen Gesellschaften der WWK Gruppe (WWK Versicherungen) und die Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Ansprüche und Rechte informieren.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

WWK Lebensversicherung a.G. WWK Allgemeine Versicherung AGWWK Pensionsfonds AGWWK Unterstützungskasse e.V.Marsstraße 3780335 MünchenTelefon: +49 89 5114 0Fax: +49 89 5114 2337

Unseren gemeinsamen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: [email protected]

Zwecke und Rechtsgrundlagen der DatenverarbeitungWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes-Neu (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche-rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus haben sich die WWK Versicherungen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versi-cherungswirtschaft (Code of Conduct)“ verpflichtet, welche die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt-schaft präzisieren.

WIR NUTZEN IHRE DATEN ZUR ERFÜLLUNG VON VERTRAGLICHEN PFLICHTENStellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungs-vertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben, zum Beispiel zu Ihrem Gesundheitszustand, benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch die Leistung ist. Als Rechtsgrundlage hierfür dient Art. 6 Abs. 1 b DSGVO.

WIR NUTZEN IHRE DATEN ZUR WAHRUNG VON BERECHTIGTEM INTERESSE Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigtes Interesse von uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbe-sondere erforderlich sein zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche, zur Ermittlung von Boni-täts- bzw. Ausfallrisiken oder zur Ermittlung von aktuellen Adressen. Die Interessenabwägung wird geregelt in Art. 6 Abs. 1 f DSGVO.

WIR NUTZEN IHRE DATEN IM RAHMEN IHRER EINWILLIGUNGLiegt uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor, kann diese, soweit erforderlich, in dem vereinbarten Umfang genutzt werden.

Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten z.B. Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebens-versicherungsvertrages erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a, Art. 9 Abs. 2 a i.V.m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j DSG-VO i.V.m. § 27 BDSG.

Datenschutzhinweise

NEUES DATENSCHUTZRECHT FÜR DIE EUROPÄISCHE UNION

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Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen vor dem Widerruf sind davon nicht betroffen.

WIR NUTZEN IHRE DATEN AUFGRUND GESETZLICHER VORGABENDazu gehören zum Beispiel aufsichtsrechtliche Vorgaben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungs- sowie Be-ratungs- bzw. Nachweispflichten unsererseits Art. 6 Abs. 1 c DSGVO.

Bitte beachten Sie, dass der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich ist.

Herkunft der DatenWir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zu-dem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich – personenbezogene Daten, die wir von für Sie zuständigen Vermittlern/Beratern/Partnern oder sonstigen Dritten (z. B. einer Kreditauskunftei) zulässigerweise (z. B. zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten. Weiterhin verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugäng-lichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien) zulässigerweise gewon-nen haben und verarbeiten dürfen.

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

RÜCKVERSICHERER:Um die Erfüllung von Ansprüchen absichern zu können, schalten wir Rückversicherungen ein. Es ist deshalb möglich, dass wir Ihre Vertrags- und Leistungsdaten weitergeben, damit sich der Rückversicherer ein eigenes Bild über den Versicherungsfall machen kann.

VERMITTLER:Unser Unternehmen übermittelt Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen. Das sind Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigt werden.Setzt der Sie betreuende Vermittler Untervermittler oder auch eine Maklerservice-Gesellschaft (Maklerpool) für die Betreuung und Beratung ein, werden Ihre personenbezogenen Daten auch an diese Stelle übermittelt.

DATENVERARBEITUNG IN DEN WWK VERSICHERUNGEN UND DEN DAMIT VERBUNDENEN UNTERNEHMEN:Einzelne Unternehmen der WWK Versicherungen nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben auch für die anderen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen der WWK Versicherungen besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschrif-tendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso, zur Provisionsbearbeitung oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein WWK Unternehmen verarbeitet werden.

EXTERNE DIENSTLEISTER UND EMPFÄNGER:Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragsnehmer, Dienstleister und Empfänger, zu denen nicht nur vorü-bergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der jeweils aktuellen Version der Übersicht im Internet entnehmen, zu finden unter https://www.wwk.de/datenschutz/.

WEITERE EMPFÄNGER:Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie zum Beispiel etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger oder Strafverfol-gungsbehörden).

Datenaustausch mit einem früheren VersichererBei Abschluss eines Versicherungsvertrages bzw. bei Eintritt des Versicherungsfalls kann es nötig sein, Ihre Anga-ben zu überprüfen und zu ergänzen. Hierfür kann im erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen.

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WWK VersicherungenMarsstr. 37, 80335 Mü[email protected]. [email protected]

Dauer der DatenspeicherungWir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entspre-chende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Diesbezügliche Speicherfristen betragen bis zu zehn Jahre.

BetroffenenrechteAls Betroffener haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und die Einschränkung der Verarbeitung zu.

BeschwerderechtSie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtPromenade 27 (Schloss)91522 Ansbach

WiderspruchsrechtErfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung können Sie gegen diese Verarbeitung Widerspruch einlegen. Grundsätzlich werden Ihre Daten dann nicht mehr verarbeitet, es sei denn, es liegen zwin-gende schutzwürdige Gründe vor.

Einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung können Sie widersprechen. Eine Verarbeitung erfolgt dann nicht mehr.

Bonitätsauskünfte/ScoringSoweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei einer Auskunftei Informatio-nen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Beim Scoring wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen kann. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Dienstleisterliste, zu finden unter https://www.wwk.de/datenschutz/.

Datenübermittlung in ein DrittlandWir übermitteln derzeit keine personenbezogenen Daten an Dienstleister, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben. Ansonsten erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein ange-messenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.

Automatische EinzelfallentscheidungenZur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir eine teilweise automatisierte Entschei-dungsfindung. Eine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO findet regelmäßig nicht statt.

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5_UNFALL_MIT_AVB_20131201

Allgemeine Versicherungsbedingungen für dieWWK Mitglieder-Unfallversicherung(AVB Mitgliederunfall 2012)- Stand 01.12.2013 -

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versi-cherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.

Inhaltsverzeichnis

A) Der Versicherungsumfang1. Was ist versichert?2. Welche Leistungsarten sind vereinbart?

2.1 Invaliditätsleistung2.2 Bergungskosten

3. Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?5. Was müssen Sie bei

- vereinbartem Kinder-Tarif- der Summen- und Beitragsanpassung beachten?

B) Der Leistungsfall6. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?7. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?8. Wann sind Leistungen fällig?

C) Die Versicherungsdauer9. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?

Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen Einsätzen?D) Der Versicherungsbeitrag

10. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen?

E) Weitere Bestimmungen11. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?12. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?13. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?14. Welches Gericht ist zuständig?15. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?

Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift?16. Welches Recht findet Anwendung?17. Sanktionsklausel18. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

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5_UNFALL_MIT_AVB_20131201 Seite 2 von 8

A) Der Versicherungsumfang

1. Was ist versichert?1.1. Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der

versicherten Person während der Wirksamkeit des Ver-trages zustoßen.

1.2. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der gan-zen Welt.

1.3. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durchein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Er-eignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheits-schädigung erleidet.

1.4. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftan-strengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule- ein Gelenk verrenkt wird oder- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt

oder zerrissen werden.1.5. Mitversichert sind auch

unfreiwillige Vergiftungen (auch allergische Reaktio-nen) durch Insektenstiche. Ausgeschlossen bleibendurch Insektenstiche übertragene Infektionskrankhei-ten.

1.6. Auf die Regelungen über die Einschränkungen derLeistung (Ziffer 3), sowie die Ausschlüsse (Ziffer 4)weisen wir hin. Sie gelten für alle Leistungsarten.

2. Welche Leistungsarten sind vereinbart?Die vereinbarten Leistungsarten werden im Folgendenoder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben.Genaue Erläuterungen hierzu ergeben sich aus demVersicherungsschein.

2.1. InvaliditätsleistungSoweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

Voraussetzungen für die Leistung2.1.1.2.1.1.1. Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der

versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft zu min-destens 50 % beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beein-trächtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich län-ger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderungdes Zustandes nicht erwartet werden kann.Die Invalidität ist- innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten

und- innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall

von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnenbei uns geltend gemacht worden.

2.1.1.2. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenndie versicherte Person unfallbedingt innerhalb einesJahres nach dem Unfall stirbt.

Art und Höhe der Leistung2.1.2.2.1.2.1. Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.2.1.2.2. Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die

Versicherungssumme und der Grad der unfallbeding-ten Invalidität.

2.1.2.2.1. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit dernachstehend genannten Körperteile und Sinnesorga-ne gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgra-de:Arm 70 %Arm bis oberhalbdes Ellenbogengelenks 65 %Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %Hand 55 %Daumen 20 %Zeigefinger 10 %

anderer Finger 5 %

Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %Bein bis unterhalb des Knies 50 %Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %

Fuß 40 %große Zehe 5 %andere Zehe 2 %

Auge 50 %Gehör auf einem Ohr 30 %Geruchssinn 10 %Geschmackssinn 5 %

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchti-gung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Pro-zentsatzes.

2.1.2.2.2. Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sichder Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale kör-perliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt be-einträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinischeGesichtspunkte zu berücksichtigen.

2.1.2.2.3. Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oderderen Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd be-einträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidi-tät gemindert. Diese ist nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Zif-fer 2.1.2.2.2 zu bemessen.

2.1.2.2.4. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch denUnfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehen-den Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zu-sammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedochnicht berücksichtigt.

2.1.2.2.5. Führt ein Unfall, ohne Mitwirkung von Krankheiten oderGebrechen nach den Bemessungsgrundsätzen der Zif-fer 2 und 3 zu einer dauernden Beeinträchtigung derkörperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit vonmindestens 90 %, leisten wir die fünffache Invaliditäts-leistung.Im Invaliditätsfall von mindestens 90 % wirken sich die-se Besonderen Bedingungen im Einzelnen wie folgtaus:

unfallbedingterInv.-Grad

Leistung ausder

Vers.Summeunfallbedingter

Inv.-Grad

Leistung ausder

Vers.Summe% % % %

90 450 96 480

91 455 97 485

92 460 98 490

93 465 99 495

94 470 100 500

95 475

2.1.2.3. Stirbt die versicherte Person- aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres

nach dem Unfall oder- gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein

Jahr nach dem Unfallund war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstan-den, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufGrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesenwäre.

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5_UNFALL_MIT_AVB_20131201 Seite 3 von 8

2.1.2.4. Art der BerufstätigkeitBei Vertragsabschluss ist anzugeben, ob die versicher-te Person einen Beruf mit oder ohne körperliche Tätig-keit ausübt.Weicht der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versiche-rungsfalles ausgeübte Beruf von dem im Antrag ange-gebenen Beruf dahingehend ab, dass sich die Ausrich-tung der Tätigkeit (körperlich oder nicht körperlich) ge-ändert hat, so sind zur Berechnung der Leistung die fürdie tatsächlich gegebene Ausrichtung vorgesehenenVersicherungssummen maßgebend.

2.2. Bergungskosten Hat der Versicherte einen unter den Versicherungsver-2.2.1.

trag fallenden Unfall erlitten, leisten wir bis zur Höhedes im Versicherungsschein festgelegten Betrages dieentstandenen notwendigen Kosten für:

2.2.1.1. Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungs-diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren be-rechnet werden,

2.2.1.2. Transport des Verletzten in das nächste Krankenhausoder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwen-dig und ärztlich angeordnet,

2.2.1.3. Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zuseinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten aufärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach derVerletzungsart unvermeidbar waren,

2.2.1.4. Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im To-desfalle.

Hat der Versicherte für Kosten nach Ziffer 2.2.1.12.2.2.einzustehen, obwohl er keinen Unfall erlitten hatte, einsolcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkre-ten Umständen zu vermuten war, sind wir ebenfalls er-satzpflichtig.

Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der2.2.3.Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restli-chen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet einanderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht könnenSie sich unmittelbar an uns halten.

Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag2.2.4.für den Kostenersatz nimmt an einer für andere Leis-tungsarten vereinbarten planmäßigen Erhöhung (Zu-wachs von Leistung und Beitrag) nicht teil.

3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebre-chen?Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. HabenKrankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfall-ereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder de-ren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Inva-lidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades entspre-chend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 % unter-bleibt jedoch die Minderung.

4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge-schlossen?

4.1. Kein Versicherungsschutz besteht für folgendeUnfälle:

Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder4.1.1.Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trun-kenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epilepti-sche Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den gan-zen Körper der versicherten Person ergreifenVersicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Stö-rungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fal-lendes Unfallereignis verursacht waren.

Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen,4.1.2.

dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder ver-sucht.

Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-4.1.3.oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versi-cherte Person auf Reisen im Ausland überraschendvon Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffenwird.Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des sieb-ten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrie-ges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versi-cherte Person aufhält.Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durchStaaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürger-krieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive Teil-nahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälledurch ABC-Waffen und im Zusammenhang mit einemKrieg oder kriegsähnlichen Zustand.

Unfälle der versicherten Person4.1.4.- bei der Benutzung von Luftfahrzeugen (Fluggerä-

ten) ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeu-gen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirm-springen;

- als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besat-zungsmitglied eines Luftfahrzeuges;

- bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszu-übenden beruflichen Tätigkeit.

Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen,4.1.5.dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse einesMotorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließ-lich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei de-nen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeitenankommt.

Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernener-4.1.6.gie verursacht sind.

4.2. Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beein-trächtigungen:

Schäden an Bandscheiben und Bauch- oder Unter-4.2.1.leibsbrüche sowie Blutungen aus inneren Organen undGehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedochfür Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutun-gen, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfaller-eignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist.

Gesundheitsschäden durch Strahlen.4.2.2. Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder4.2.3.

Eingriffe am Körper der versicherten Person.Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heil-maßnahmen oder Eingriffe, auch strahlendiagnostischeund -therapeutische, durch einen unter diesen Vertragfallenden Unfall veranlasst waren.

Infektionen4.2.4.4.2.4.1. Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie

- durch Insektenstiche oder -bisse oder- durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleim-

hautverletzungenverursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofortoder später in den Körper gelangten.

4.2.4.2. Versicherungsschutz besteht jedoch für- Tollwut und Wundstarrkampf sowie für- Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch

Unfallverletzungen, die nicht nach Ziffer 4.2.4.1ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten.

4.2.4.3. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Ein-griffe verursacht wurden, gilt Ziffer 4.2.3 Satz 2 ent-sprechend.

4.2.4.4.a) Für Unfallversicherungen von Ärzten, Zahnärzten,

Zahntechnikern, Naturärzten, Heilkundigen und

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Hebammen, den Studierenden der Medizin, derZahnheilkunde und dem Heilpersonal (Kranken-pfleger, -wärter, -pflegerinnen gelten als Unfälleauch solche in Ausübung der versicherten Berufs-tätigkeit entstandene Infektionen, bei denen ausder Krankheitsgeschichte, dem Befund oder derNatur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krank-heitserreger durch irgendeine Beschädigung derHaut, wobei aber mindestens die äußere Haut-schicht durchtrennt sein muss, oder durch Einsprit-zen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nasein den Körper gelangt sind. Anhauchen, Anniesenoder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Ein-spritzens nicht; Anhusten nur dann, wenn durch ei-nen Hustenstoß eines Diphteriekranken infektiöseMassen in Auge, Mund oder Nase geschleudertwerden.

b) Für Unfallversicherungen von Tierärzten und Stu-dierenden der Tierheilkunde gelten als Unfälle auchsolche in Ausübung der versicherten Berufstätigkeitentstandene Infektionen, bei denen aus der Krank-heitsgeschichte, dem Befund oder der Natur derErkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserregerdurch irgendeine Beschädigung der Haut, wobeiaber mindestens die äußere Hautschicht durch-trennt sein muss, oder durch Einspritzen infektiöserMassen in Auge, Mund oder Nase in den Körpergelangt sind. Anhauchen, Anniesen oder Anhustenerfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht.

c) Für Unfallversicherungen von Chemikern und Des-infektoren:Eingeschlossen in die Versicherung sind alle beiAusübung der versicherten Berufstätigkeit entstan-denen Infektionen, bei denen aus der Krankheits-geschichte, dem Befund oder der Natur der Er-krankung hervorgeht, dass die Krankheitserregerdurch irgendeine Beschädigung der Haut, wobeiaber mindestens die äußere Hautschicht durch-trennt sein muss, oder durch ein plötzliches Ein-dringen infektiöser Massen in Auge, Mund oderNase in den Körper gelangt sind. Ausgeschlossensind die durch den Beruf an sich bedingten, insbe-sondere auch die durch gewöhnliche Einatmungbei der berufsmäßigen Beschäftigung mit Chemika-lien allmählich zustande kommenden Schädigun-gen (Gewerbekrankheiten).Im Falle der Mitversicherung von akuten Infektions-krankheiten bei Unfallversicherungen von Desin-fektoren:Wird der Desinfektor infolge Ausübung seiner des-infektorischen Tätigkeit bei einem an einer akutenInfektionskrankheit (z.B. an Typhus, Cholera, Po-cken, Diphterie, Masern, Scharlach, Genickstarre)Erkrankten nachweisbar innerhalb einer medizi-nisch anerkannten Inkubationszeit vom Tage derDesinfektion an gerechnet von derselben Krankheitergriffen, so wird für die Folgen der Krankheit in dergleichen Weise wie für die Folgen eines Unfallesgeleistet.

Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger4.2.5.Stoffe durch den Schlund.

4.2.5.1. In der Kinder- Unfallversicherung fallen unter denVersicherungsschutz auch Vergiftungen infolge verse-hentlicher Einnahme von für Kinder schädlichen Stof-fen. Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Nah-rungsmittel.Dieser Einschluss gilt nur für Kinder, die zum Zeitpunktdes Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendethaben.

Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen,4.2.6.auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wur-den.

5. Was müssen Sie bei vereinbartem Kinder-Tarif bei derSummen- und Beitragsanpassung beachten?

5.1. Umstellung des Kinder-Tarifs Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das5.1.1.

nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Le-bensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zuden vereinbarten Versicherungssummen und Beitrag.Befindet sich zu diesem Zeitpunkt das versicherte Kindin einer Schul- oder sich unmittelbar anschließendenBerufsausbildung (berufliche Erstausbildung - Lehreund/ oder Studium – nicht Referendarzeit, Fortbil-dungsmaßnahmen und dgl.), so wird die Anwendungdes Tarifs für Kinder bis zur Beendigung der Ausbil-dung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Le-bensjahres fortgeführt. Dies gilt auch bei Ableistungdes freiwilligen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstesoder des freiwilligen sozialen Jahres, vor, während o-der im Anschluss an die Berufsausbildung.

Bei Ende des Tarifs für Kinder hat der Versicherungs-5.1.2.nehmer dann folgendes Wahlrecht:

5.1.2.1 Die Versicherungssummen bleiben unverändert, undes ist der Beitrag zu zahlen, der sich aus dem zu die-sem Zeitpunkt gültigen Tarif des Versicherers für Er-wachsene ergibt.

5.1.2.2 Der Beitrag bleibt unverändert, und die Versicherungs-summen vermindern sich im Verhältnis des zu diesemZeitpunkt gültigen Erwachsenen-Tarifbeitrages zumbisherigen Beitrag.

Hat der Versicherungsnehmer sein Wahlrecht gemäß5.1.3.Ziffer 5.1.2 nicht bis spätestens zwei Monate nach Be-ginn des neuen Versicherungsjahres ausgeübt, setztsich der Vertrag nach Ziffer 5.1.2.2 fort.

5.2. Summen - und Beitragsanpassung Die Versicherungssummen werden jährlich um jeweils5.2.1.

3 % erhöht. Dabei werden die Versicherungssummenfür den Invaliditätsfall auf volle fünfhundert Euro aufge-rundet. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältniswie die Versicherungssummen.

Die Erhöhung der Versicherungssummen erfolgt je-5.2.2.weils zum Beginn des Versicherungsjahres, und zwarerstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres.

Der Versicherungsnehmer wird über die erhöhten5.2.3.Versicherungssummen unterrichtet, spätestens mit derAufforderung zur Zahlung des neuen Beitrages.

Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung über5.2.4.die Erhöhung jederzeit zum Ende des Versicherungs-jahres widerrufen, spätestens jedoch sechs Wochennach Unterrichtung über die Erhöhung gemäß Zif-fer 5.2.3. Der Versicherungsnehmer ist auf den Fristab-lauf hinzuweisen.Der Widerruf ist in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) andie Hauptverwaltung des Versicherers oder an die imVersicherungsschein oder in dessen Nachträgen alszuständig bezeichnete Stelle zu richten.Auf Antrag des Versicherungsnehmers wird die Versi-cherung wieder mit Zuwachs von Leistung und Beitragfortgeführt.

Der Versicherer kann die nächstfällige oder alle weite-5.2.5.ren Erhöhungen von Versicherungssummen und Bei-trägen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf desVersicherungsjahres schriftlich widerrufen.

B) Der Leistungsfall

6. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenhei-ten)?Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Personkönnen wir unsere Leistung nicht erbringen.

6.1. Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs-

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5_UNFALL_MIT_AVB_20131201 Seite 5 von 8

pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versichertePerson unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An-ordnungen befolgen und uns unterrichten.

6.2. Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Siewahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zu-rücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sach-dienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteiltwerden.

6.3. Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versi-cherte Person auch von diesen untersuchen lassen.Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurchentstandenen Verdienstausfalles tragen wir.

6.4. Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus ande-ren Anlässen - behandelt oder untersucht haben, ande-re Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sindzu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu ertei-len.

6.5. Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalbvon 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfallschon angezeigt war.Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eineObduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vor-nehmen zu lassen.

7. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegen-heiten?Bei vorsätzlicher Verletzung behalten Sie in diesen Fäl-len den Versicherungsschutz insoweit nur, wenn dieVerletzung nicht geeignet war, unsere Interessenernsthaft zu beeinträchtigen, und wenn Sie kein erheb-liches Verschulden trifft.Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 6 vorsätzlich ver-letzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei grobfahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir be-rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere IhresVerschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-lung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesenhaben.Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grobfahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungs-schutz bestehen.Der Versicherungsschutz bleibt auch Bestehen, wennSie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheitweder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi-cherungsfalls noch für die Feststellung oder den Um-fang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wennSie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wirein uns zustehendes Kündigungsrecht wegen der Ver-letzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht ausüben.

8. Wann sind die Leistungen fällig?8.1. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim

Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - inTextform zu erklären, ob und in welchem Umfang wireinen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mitdem Eingang folgender Unterlagen:- Nachweis des Unfallherganges und der Unfallfol-

gen,- beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis

über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit esfür die Bemessung der Invalidität notwendig ist.

Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründungdes Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirbei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Summe.Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

8.2. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit

Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir inner-halb von zwei Wochen.

8.3. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grundenach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch – angemes-sene Vorschüsse.Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invalidi-tätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfallnur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsummebeansprucht werden.

8.4. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invaliditätjährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall,erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern biszur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sichdiese Frist von drei auf fünf Jahre, jedoch nicht überdas 18. Lebensjahr hinaus. Dieses Recht muss- von uns zusammen mit unserer Erklärung über un-

sere Leistungspflicht nach Ziffer 8.1- von Ihnen vor Ablauf der Fristausgeübt werden.Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invalidi-tätsleistung als wir bereits erbracht haben, ist derMehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.

C) Die Versicherungsdauer

9. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischenEinsätzen?

9.1. Beginn des VersicherungsschutzesDer Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche-rungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie denersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fäl-ligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen.

9.2. Dauer und Ende des VertragesDer Vertrag ist für die im Versicherungsschein angege-bene Zeit abgeschlossen.Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahrverlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wennnicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor demAblauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündi-gung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zugegangenist.Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahrendet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung be-darf, zum vorgenannten Zeitpunkt.Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kannder Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oderjedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden; dieKündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Mona-te vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahresin Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zugegangen sein.

9.3. Kündigung nach VersicherungsfallDen Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung be-enden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegenuns Klage auf eine Leistung erhoben haben.Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einenMonat nach Leistung oder - im Falle eines Rechts-streits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Ver-gleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform (z.B.Brief, Fax, E-Mail) zugegangen sein.Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihremZugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt,spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versiche-rungsperiode, wirksam wird.Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ih-rem Zugang bei Ihnen wirksam.

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5_UNFALL_MIT_AVB_20131201 Seite 6 von 8

9.4. Ruhen des Versicherungsschutzes bei militäri-schen EinsätzenDer Versicherungsschutz tritt für die versicherte Personaußer Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen o-der ähnlichen Formation leistet, die an einem Krieg o-der kriegsmäßigen Einsatz beteiligt ist.Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald unsIhre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zuge-gangen ist.

D) Der Versicherungsbeitrag

10. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitigzahlen?

10.1. Beitrag und VersicherungssteuerDer in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche-rungssteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz be-stimmten Höhe zu entrichten haben.

10.2. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Ersteroder einmaliger Beitrag

Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung10.2.1.Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglichnach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versi-cherungsscheins fällig.Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, giltals erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahres-beitrags.

Späterer Beginn des Versicherungsschutzes10.2.2.Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nichtrechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, be-ginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeit-punkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam ge-macht wurden. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen,dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Rücktritt10.2.3.Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nichtrechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, so-lange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir können nicht zu-rücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nicht-zahlung nicht zu vertreten haben.

10.3. Zahlung und Folgen verspäteter Zah-lung/Folgebeitrag

Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung10.3.1.Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbartenZeitpunkt fällig.

Verzug10.3.2.Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geratenSie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie dieverspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zah-lung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von min-destens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung istnur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträgedes Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnenbeziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach denZiffern 10.3.3 und 10.3.4 mit dem Fristablauf verbun-den sind.Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzugentstandenen Schadens zu verlangen.

Kein Versicherungsschutz10.3.3.Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit derZahlung im Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt biszur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mitder Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.3.2 Absatz 2

darauf hingewiesen wurden. Kündigung10.3.4.

Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit derZahlung im Verzug, können wir den Vertrag ohne Ein-haltung einer Frist kündigen, wenn wir Sie mit der Zah-lungsaufforderung nach Ziffer 10.3.2 Absatz 2 daraufhingewiesen haben.Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalbeines Monats den angemahnten Beitrag, besteht derVertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen demZugang der Kündigung und der Zahlung eingetretensind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

10.4. Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftverfah-renIst die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver-einbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Bei-trag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kannund Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre-chen.Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden vonuns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auchdann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach un-serer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderungerfolgt.Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weilSie das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen haben,oder haben Sie aus anderen Gründen zu vertreten,dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werdenkann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalbdes Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zurÜbermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Sievon uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind.

10.5. Teilung und Folgen bei verspäteter ZahlungIst die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart,sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wennSie mit der Zahlung einer Rate im Verzug sind.Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitrags-zahlung verlangen.

10.6. Beitrag bei vorzeitiger VertragsbeendigungBei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruchauf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht,in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

E) Weitere Bestimmungen

11. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag betei-ligten Personen zueinander?

11.1. Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, dieeinem anderen zustoßen (Fremdversicherung), stehtdie Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht derversicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind nebender versicherten Person für die Erfüllung der Obliegen-heiten verantwortlich.

11.2. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf IhrenRechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller ent-sprechend anzuwenden.

11.3. Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeitohne unsere Zustimmung weder übertragen noch ver-pfändet werden.

12. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?12.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über

gefahrerhebliche UmständeSie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärungall Ihnen bekannten Gefahrumstände in Textform an-zuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt ha-ben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den

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Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Siesind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wirnach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Ver-tragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1 in Text-form stellen.Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind,auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, den Ver-trag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzu-schließen.Soll eine andere Person versichert werden, ist dieseneben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständigeAnzeige der gefahrerheblichen Umstände und die Be-antwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich.Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen undkennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssenSie sich so behandeln lassen, als hätten Sie selbst da-von Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

12.2. Rücktritt Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts12.2.1.

Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahr-erheblichen Umständen berechtigen uns, vom Versi-cherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn wirSie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf dieFolgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen ha-ben.Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Mo-nats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir dieUmstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärungstützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auchnachträglich weitere Umstände zur Begründung unse-rer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeit-punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige-pflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, Kenntniserlangen.Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.

Ausschluss des Rücktrittsrechts12.2.2.Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen,wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oderdie Unrichtigkeit der Anzeige kannten.Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen,dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvoll-ständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahr-lässig gemacht haben.Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verlet-zung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nach-weisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis dernicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderenBedingungen, geschlossen hätten.

Folgen des Rücktritts12.2.3.Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungs-schutz.Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück,dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen,wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder un-richtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt desVersicherungsfalls noch für die Feststellung oder denUmfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesemFall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Siedie Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zumWirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenenVertragszeit entspricht.

12.3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre12.3.1.

Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz nochauf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Ver-sicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von ei-nem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wennwir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die

Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen ha-ben.Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wirunsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfristdürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be-gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginntmit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung IhrerAnzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen An-zeigepflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nichtangezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit derAnzeige kannten.Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wennSie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kennt-nis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zuanderen Bedingungen, geschlossen hätten.

Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir12.3.2.den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigtenUmstände, aber zu anderen Bedingungen geschlossenhätten, werden die anderen Bedingungen auf unserVerlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Siedie Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die an-deren Bedingungen ab der laufenden Versicherungs-periode Vertragsbestandteil. Dies gilt nur, wenn wir Siedurch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgeneiner Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb einesMonats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir dieUmstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärungstützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auchnachträglich weitere Umstände zur Begründung unse-rer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeit-punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeige-pflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt,Kenntnis erlangen.Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht be-rufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstandoder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitragum mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsi-cherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kön-nen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zu-gang unserer Mitteilung fristlos in Textform (z.B. Brief,Fax, E-Mail) kündigen.

12.4. AnfechtungUnser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschungüber Gefahrumstände anzufechten, bleibt unberührt.Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrageszu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungs-erklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

13. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?13.1. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjäh-

ren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sichnach den allgemeinen Vorschriften des BürgerlichenGesetzbuches.

13.2. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei unsangemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmel-dung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnenunsere Entscheidung in Textform zugeht.

14. Welches Gericht ist zuständig?14.1. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns

bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unse-rem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsver-trag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig istauch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit derKlageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelungeines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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14.2. Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Siemüssen bei dem Gericht erhoben werden, das für IhrenWohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den OrtIhres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.

15. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

15.1. Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungensollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Ver-sicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zu-ständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.

15.2. Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nichtmitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnengegenüber abzugeben ist, die Absendung eines einge-schriebenen Briefes an die letzte uns bekannte An-schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absen-dung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entspre-chend für den Fall einer Änderung Ihres Namens.

16. Welches Recht findet Anwendung?Für diesen Vertrag gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland.

17. SanktionsklauselEs besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim-mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solan-ge dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwend-baren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionenbzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bun-desrepublik Deutschland entgegenstehen.Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-sanktionen bzw. Embargos, die durch die VereinigtenStaaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassenwerden, soweit dem nicht europäische oder deutscheRechtsvorschriften entgegenstehen

18. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle

Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versiche-rungsombudsmann e. V. Wir sind bereit und verpflich-tet, an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbrau-cherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können damitdas kostenlose, außergerichtliche Streitbeilegungsver-fahren in Anspruch nehmen.

Sie können Ihre Anfragen richten an:

Versicherungsombudsmann e. V.Postfach 08 06 3210006 Berlinwww.versicherungsombudsmann.de

Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieserVerbraucherschlichtungsstelle teil.

Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Rechts-weg zu beschreiten.