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Anlagen- und Apparatebauer/in

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Ziele für die BerufslehreAnlagen- und Apparatebauer/in

Anlagen- und Apparatebauer/innen verarbeiten Bleche, Profile und Rohre aus mehrheitlich metallischen Werkstoffen und fügen diese zu Komponenten und Baugruppen zusammen. Sie bauen Apparate, Maschinen und Anlagen und führen die damit verbundenen Montage- und Inbetriebsetzungsarbeiten aus. In Zusammenarbeit mit andern Fachleuten bearbeiten sie Aufträge oder Projekte und erstellen technische Dokumente. Sie betreiben, überwachen und optimieren Produktionsprozesse und führen Instandhaltungsarbeiten aus.

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Ziele für die BerufslehreAnlagen- und Apparatebauer/in Beruflicher Nachwuchs für Firmen in Bereichen der

Blechbearbeitung bis zum Anlagenbau sicherstellen

Die zur Berufsausübung erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen erwerben

Grundlegende allgemeinbildende Kenntnisse erwerben für Integration junger Berufsleute in Arbeitswelt und Gesell-schaft

Fähigkeit und Bereitschaft zum lebenslangen Lernen und selbständigen Urteilen und Entscheiden erwerben

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Swissmem-Grundsätze zur Berufsausbildung Berufslehre als Generalistenausbildung

Beschränkung auf wenige Basisberufe

Ganzheitliche breite Grundausbildung mit Förderung von Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen

Exemplarische On-the-job-Ausbildung in betrieblichen Tätigkeitsgebieten

Leistungsorientierte, effiziente Ausbildung

Wirksame Qualitätssicherung in der Berufsbildung

Entwicklungsoffene Berufsreglemente

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Kernpunkte des neuen Berufskonzeptesfür Anlagen- und Apparatebauer/innen Zusammenlegung der bisherigen Berufslehren Anlagen- und

Apparatebauer/in, Mühlenbauer/in und Industrieschmied/in

Ganzheitliche Berufsausbildung Breite Fachausbildung in konventionellen und neuen Technologien Intensive Förderung von Schlüsselqualifikationen

Betriebliche Ausbildung Zweijährige betriebliche Grundausbildung Zweijährige Schwerpunktausbildung in Tätigkeitsgebieten

Berufsschulunterricht Einführung neuer Fächer und Zeit für Verarbeitung und Festigung des

Stoffes

Lehrabschlussprüfungen Grundlegene Berufsarbeiten als Teilprüfungen Ende 2. Lehrjahr Individuelle Lehrabschlussprüfung am betrieblichen Arbeitsplatz Ende 4.

Lehrjahr

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Entwicklung des Berufsfeld Blechbearbeitung – Anlagenbau

Integration 1988

2002

Grossapparate- schlosser/in

Konstruktions- schlosser/in

Rohrschlosser/in

Industrie- schweisser/in

Industrie- spengler/in

Anlagen- und Apparatebauer/in Mühlenbauer/in Industrieschmied/in

Anlagen- und Apparatebauer/in

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Die Handlungskompetenz steht im Mittelpunkt der Schlüsselkompetenzen

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Lern fäh igkeit

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Q ual itä tso rien tierung, Effi zienz

Kreativität

U m gang m it Wand el

A rb eits s ich erh eit

U m weltsch u tz

Firm enb ezug

Team fäh igkeit

Hand lungs kompetenzFach -ko mp etenz

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Selb

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S oz ialkom petenz

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Niveau-Positionierung Anlagen- und Apparatebauer

MittelTief

Tief

Hoch

Mittel

Vielfältigkeitin Berufsschule und Lehrbetrieb

Hoch

Niv

eau

Mecha-praktiker

AA Standard

AA mit

Zusatz-unterrich

t

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Betriebliche Ausbildung

Die betriebliche Ausbildung gliedert sich in Grundausbildung, Ergänzungsausbildung und Schwerpunktausbildung.

Die Grundausbildung legt die Basis für eine breitgefächerte berufliche Tätigkeit.

Die Ergänzungsausbildung deckt zusätzliche Bedürfnisse zur Vorbereitung auf die Schwerpunktausbildung in Tätigkeitsgebieten ab.

Die Schwerpunktausbildung erfolgt in mindestens einem Tätigkeitsgebiet und dauert pro Tätigkeitsgebiet mindestens sechs Monate.

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Betriebliche Ausbildung

Breite Grundausbildung nach Dreistufenmodell

Schwerpunktausbildung in mindestens einem Tätigkeitsgebiet

Erschliessung neuer Ausbildungsplätze in produktionsvor- und nachgelagerten Bereichen

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Aufbau der betrieblichen Ausbildung

1. 2. 3.

Lehrjahr

• Obligatorische Grundausbildung

• Freiwillige Ergänzungs-ausbildung

• Firmenspezifische Zusatzausbildung

Sch

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:Betriebliche Grundausbildung

4.

Projektierung und Projektbearbeitung

Konstruktion

Prototypenbau

Fertigungsunterstützung

Blech- und profilbearbeitung

Komponenten- und Apparatebau usw.

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Betriebliche Grundbildung

Obligatorische Grundausbildung Trennen und Umformen Fügen Montieren und Inbetriebnehmen

Freiwillige Ergänzungsausbildung Maschinelle Fertigungstechnik Schmiedetechnik NC-Fertigung CAD Robotik

Firmenspezifische Zusatzausbildung Produktkenntnisse Besondere Technologien

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TätigkeitsgebieteAnlagen- und Apparatebauer/in

Projektierung und Projektbearbeitung

Konstruktion

Prototypenbau

Fertigungsunterstützung

Blech- und Profilbearbeitung

Komponenten- und Apparatebau

Rohrbau

Schweisstechnik

Schmiedetechnik

Montage und Anlagenbau

Prozesstechnologie

Instandhaltung

Ausbildungsunterstützung

Die Tätigkeitsgebiete repräsentieren den Produkte-Entstehungsablauf von der Projektgründung bis Produkteinbetriebsetzung und Instandhaltung.

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TätigkeitsgebieteAnlagen- und Apparatebauer/in Jeder Lehrbetrieb bestimmt aus der Vielzahl der

Tätigkeitsgebiete diejenigen aus, die er in der Lage ist auszubilden.

Es sind maximal 4 Tätigkeitsgebiete wählbar, mit der jeweils minimalen Dauer von 6 Monaten. Dem Lehrling soll dabei ein Mitspracherecht eingeräumt werden.

Die Schwerpunktausbildung erfolgt in mindestens einem betrieblichen Tätigkeitsgebiet.

Das letztbelegte Tätigkeitsgebiet wird an der Lehrabschlussprüfung im Rahmen der Individuellen Produktivarbeit abgeschlossen.

Sämtliche belegten Tätigkeitsgebiete werden im Lehrbrief der Firma aufgeführt.

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Berufsschulunterricht

720 Lekt.360 Lekt.360 Lekt. 360 Lekt.

1. 2. 3. 4.

Lehrjahr

2 Tage

Standardmodell mit 2-1-1-1 Schultagen pro Woche (Schulortabhängig)

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Lektionentafel

Fächer Lektionen1.

2.

Allgemeinbildung

Technische Allgemeinbildung (Lern- und Arbeitsmethodik, Technisches Englisch, Mathematik, Physik, Informatik, Automation)

480

400

3. Werkstoff- und Fertigungstechnik

320

4. Zeichentechnik 3205. Offener Bereich 806. Turnen und Sport 200

7.

Total Pflichtunterricht

Zusatzunterricht Verfahrenstechnik für ausgewählte Tätigkeitsgebiete

1800

320

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Projektierung und Projektbearbeitung

Konstruktion

Prototypenbau

Fertigungs-unterstützung

Blech- und profilbearbeitung

Komponenten- und Apparatebau usw.

Aufbau der Lehrabschlussprüfung

1. 4.Lehrjahr

• Obligatorische Grundausbildung

• Freiwillige Ergänzungs-ausbildung

• Firmenspezifische Zusatzausbildung

Sch

werp

un

kta

usb

ild

un

g in

betr

ieb-

lichen T

äti

gke

itsg

ebie

ten z

. B

. in

:

Betriebliche Grundausbildung

Erfahrungsnoten Berufsschule

Beru

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fung

Absc

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Teil-

Lehra

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2. 3.

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Lehrabschlussprüfung

Fach Zeitpunkt

Dauer

A) Grundlegende Berufsarbeiten (Teilprüfung)

Ende 2. Lehrjahr

8...12 Std.

B) Abschlussarbeit als individuelle Produktivarbeit im

Betrieb oder vorgegebene Prüfungsarbeit

Im 8. Semeste

r24...120 Std.8...12 Std.

C) Berufskenntnisprüfung Ende 4. Lehrjahr

3...4 Std.

D) Allgemeinbildung Ende 4. Lehrjahr

E) Einbezug von Erfahrungsnoten des Berufsschulunterrichtes

Ab 2. Semeste

r

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A) Grundlegende Berufsarbeiten (Teilprüfung) Ziel:

Prüfen der Grundfertigkeiten in grosser Breite

Art der Arbeiten:Modulare Einzelarbeiten während 8 bis 12 Stunden

Beurteilung:Vor allem messbare, prüfbare und schätzbare Kriterien, weniger Schlüsselqualifikationen

Durchführung als Teilprüfung: (Ende 2. Lehrjahr, am Ende der Grundausbildung) Reduktion Prüfungsvorbereitung Neue betriebliche Ausbildungsplätze ermöglichen Konzentration auf neue Ausbildungsformen während der

vertieften Ausbildung

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A) Grundlegende Berufsarbeiten (Teilprüfung)

Te il 1Tren n en u n d

U m form enca . 2 S td .

Te il 2F ü g en

ca . 4 S td .

Te il 3M on tie ren u n d

In b e trieb n eh m enca. 2 S td .

G ru n d leg en d e B eru fsarb e iten8 b is 1 2 S td .

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B) Abschlussarbeit: Individuelle Produktivarbeit

Hauptziele

Aufwandreduktion für Prüfungsvorbereitung

Prüfung neuer Tätigkeitsgebiete ermöglichen

Praxisbezug verbessern

Schlüsselqualifikationen einbeziehen

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B) Abschlussarbeit: Individuelle Produktivarbeit

Konzept

Produktive Arbeit am Arbeitsplatz des Lehrlingswährend 24 bis 120 Std.

Führen eines Arbeitsjournals

Erstellen einer Auftrags- oder Projektdokumentation

Expertenbesuche nach Bedarf

Fachliche Beurteilung durch Fachvorgesetzten

Qualitätssicherung der Beurteilung durch Experten

Fachgespräch mit 2 Experten

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B) Abschlussarbeit: Vorgegebene Prüfungsarbeit

Ziel:Alternative für Institutionen ohne genügende Anzahl produktiver Arbeiten

Art der Arbeiten:Bearbeitung eines vorgegebenen Kleinprojektes von 8 - 12 Std. Dauer

Beurteilung:Auch Schlüsselqualifikationen wie Arbeitsmethodik (Planung, Entscheidungsfindung, Systematik), Dokumentation, Selbständigkeit, usw.

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B) Abschlussarbeit: Vorgegebene Prüfungsarbeit

Abwechslungsreichtum:Es werden mehr als 1 Vorgegebene Prüfungsarbeit entwickelt, um den Lehrlingen über die Jahre hinweg Abwechslungsreichtum zum bieten,

Es werden jedoch keine Tätigkeitsgebiets-bezogenen Aufgaben ausgearbeitet.

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C) Berufskenntnisprüfung

Position 1, Werkstoff- und Fertigungstechnik

Position 2, Zeichentechnik: Aufgaben über wenige Lösungsschritte Grosse fachliche Breite (flächendeckend)

Position 3, Angewandte Fachkenntnisse: Aufgaben über mehrere Lösungsschritte

(Anwendung, Fallbeispiele)

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D) Allgemeinbildung

Inhalt: Lernbereich „Sprache und Kommunikation“ Lernbereich „Gesellschaft“

Beurteilung:Die Note im Fach Allgemeinbildung besteht aus den 3 Elementen:

Selbständige Vertiefungsarbeit und Auswertung Schriftliche und/oder mündliche standardisierte Prüfung Erfahrungsnoten

die zu je 1/3 in die Schlussnote Allgemeinbildung einfliessen.

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E) Erfahrungsnote berufskundlicher UnterrichtDie Fachnote Berufskundlicher Unterricht wird wie folgt ermittelt:

1. Berechnung des Mittelwertes (auf eine Dezimalstelle) der Semesterzeugnisnoten ab 2. Semester für jedes der drei Fächer:

Technische Allgemeinbildung Werkstoff- und Fertigungstechnik Zeichentechnik;

2. Berechnung der Durchschnittsnote aus den 3 Mittelwerten.

Hinweis:

Für BM-Absolventen zählen nur die Erfahrungsnoten des Pflichtunterrichtes

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Prüfungsergebnis

Fächer Gewichtung

Grundlegende Berufsarbeiten 25 %Abschlussarbeit 25 %Erfahrungsnote berufskundlicher Unterricht 12,5 %Berufskenntnisse 12,5 %Allgemeinbildung 25 %

Prüfung ist bestanden wenn: Gesamtnote 4,0 und

Grundlegende Berufsarbeiten 4,0 und

Höchstens eines der Fächer Abschlussarbeit oderBerufskenntnisse unter 4,0.