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Bitte bewahren Sie dieses Serviceheft sorgfältig auf und führen Sie dieses Heft bei Ihren Auslandsreisen mit sich. Serviceheft mit den Versicherungsbedingungen ADAC Plus-Serviceheft ADAC Plus-Mitgliedschaft inklusive ADAC Euro-Schutzbrief

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Bitte bewahren Sie dieses Serviceheft sorgfältig auf und führen Sie dieses Heft bei Ihren Aus lands reisen mit sich.

Serviceheft mit den Versicherungsbedingungen

ADAC Plus-ServiceheftADAC Plus-Mitgliedschaft inklusive ADAC Euro-Schutzbrief

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Inhaltsverzeichnis

Versicherungsausweis für die ADAC Plus-Mitgliedschaft 3

Wichtige Hinweise zur ADAC Plus-Mitgliedschaft 4–6

Wichtige Clubleistungen/Informationen für alle ADAC Mitglieder 7–9

ADAC Notfallhilfe für ADAC Plus-Mitglieder 10–11

Wichtige Informationen für ADAC Plus-Mitglieder 12–17

Personenbezogene Hilfe im Notfall für ADAC Plus-Mitglieder 12–14

Fahrzeugbezogene Hilfe im Notfall für ADAC Plus-Mitglieder 14–17

Finanzielle Hilfe im Notfall für ADAC Plus-Mitglieder 17

Bedingungen

A. Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder 18–19

B. ADAC Plus-Mitgliedschaft 20–21

Gruppenversicherungsbedingungen 1997 der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft 21–31

Kreditleistungen der Gruppenversicherung für die ADAC Plus-Mitgliedschaft 32–33

ADAC Auslandsnotrufstationen 35

Wichtige Telefonnummern

Pannenhilfe im In- und Ausland, Vorwahlen für Deutschland Umschlagrückseite

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Versicherungsausweis für die ADAC Plus-Mitgliedschaft

Sicherheit durch ADAC Schutzbrief-LeistungenZu Gunsten der ADAC Plus-Mitglieder hat der ADAC e.V. einen Gruppenver-sicherungs-Vertrag mit der ADAC-Schutzbrief Ver sicherungs-AG, München, abgeschlossen. Diesem liegen die Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC-Schutz brief Ver sicherungs-AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft zu-grunde.

Der Versicherungsschutz umfasst europaweite, fahrzeug bezogene Leistun-gen wie Hilfe bei Panne, Unfall, Fahrzeug-Entwendung sowie weltweite, personenbezogene Leistungen für ADAC Plus-Mitglieder und deren Familie bei Erkrankung, Ver letzung und Tod.

Geschützt sind alle auf das ADAC Plus-Mitglied und dessen (Ehe-)Partner zugelassenen Fahrzeuge. Beide sind auch als Fahrer fremder Fahrzeuge geschützt. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes richten sich nach den Bestimmungen der ADAC Plus-Mitgliedschaft.

Wichtige InformationenIm Schadensfall sind die für den Versicherer bestimmten An zeigen und Erklärungen zusammen mit den entsprechenden Originalbelegen bei der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG in 81362 München einzureichen. ADAC Plus-Mitglieder können Ansprüche aus der Gruppenversicherung direkt gegenüber der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG geltend machen. Bitte lesen Sie die Gruppenversicherungsbedingungen, denn in diesen werden von Ihnen als ADAC Plus-Mitglied bestimmte Verhaltens weisen ver-langt und Ihnen bestimmte Kenntnisse zugerechnet. Im Rahmen der Gruppenversicherung werden Arzt- und Krankenhauskosten auf Reisen nicht ersetzt. Bei Reisen ins Ausland ist es daher empfehlenswert, zu-sätzlich den ADAC Auslands-Krankenschutz abzuschließen.

ADAC-Schutzbrief Versicherungs-Aktiengesellschaft, 81362 MünchenVorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende), Josef Halbig, James Wallner, Heinz-Peter WelterAufsichtsratsvorsitzender: Mahbod Asgari NejadRechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in MünchenEingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842

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Wichtige Hinweise zur ADAC Plus-Mitgliedschaft

Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Über-blick über die ADAC Plus-Mitgliedschaft. Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen nicht abschließend sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie den Ihnen vor liegenden Regelungen für die Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder und den Bedingungen für die ADAC Plus-Mitglieder inklusive der Gruppenversicherungsbedingungen.

Ihr Verein: ADAC e.V., 81360 MünchenVertreten durch Herrn Dr. August Markl, Präsident

Ihr Gruppenversicherer: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-Aktiengesellschaft, 81362 MünchenVorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende), Josef Halbig, James Wallner, Heinz-Peter WelterAufsichtsratsvorsitzender: Mahbod Asgari NejadRechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in MünchenEingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842

1. Um was handelt es sich bei der ADAC Plus-Mitgliedschaft?Zu Gunsten der ADAC Plus-Mitglieder hat der ADAC e.V. einen Gruppen-versicherungsvertrag mit der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG abge-schlossen.Die ADAC Plus-Mitgliedschaft hilft Ihnen mit verschiedenen Leis tungen nach einem Fahrzeugschaden sowie nach Erkrankung, Verletzung oder Tod. Die Leistungen werden als Kostenerstattung oder als Serviceleistung er-bracht. Maßgebend für die Leis tungserbringung sind die Regelungen für die ADAC Pannen- und Unfallhilfe und die Bedingungen für die ADAC Plus-Mitglieder inklusive der Gruppenversicherungsbedingungen. Bei Service-leistungen müssen noch die besonderen Voraussetzungen für die Durch-führung der Hilfeleistung vorliegen. Die Leistungen sind fällig und werden erbracht, wenn die Feststellungen des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungen beendet sind und alle erforder lichen Nachweise vorliegen. Alle gegen seitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versiche-rungsausweis, den Regelungen für die ADAC Pannen- und Unfallhilfe und den Bedingungen für die ADAC Plus-Mitglieder inklusive der Gruppenver-sicherungsbedingungen. Es gilt deutsches Recht. Die Kommunikation wäh-rend der Laufzeit der ADAC Plus-Mitgliedschaft wird in deutscher Sprache geführt.

2. Was ist geschützt?Der Schutz der ADAC Plus-Mitgliedschaft umfasst europaweite, fahrzeugbe-zogene Leistungen wie Hilfe bei Panne, Unfall oder Fahrzeugentwendung. Geschützt sind alle auf das ADAC Plus-Mitglied und seine Familie zugelas-senen Kraftfahrzeuge, alle nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die der Familie gehören und alle fremden Fahrzeuge, die von der Familie geführt werden. Die Fahr zeuge müssen innerhalb bestimmter Maße und Gewichte liegen (näheres in § 3 der Gruppenversicherungsbedingungen für die ADAC Plus-Mitgliedschaft).Der Schutz enthält weltweite, personenbezogene Leistungen für ADAC Plus-Mitglieder und deren Familie bei Erkrankung, Ver letzung und Tod.

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Die personenbezogenen Leistungen gelten für Reisen, die mehr als 50 km (Wegstrecke) vom Wohnsitz entfernt sind. In Europa besteht Schutz bei Reisen bis zu 92 Tagen, außerhalb Europas bis zu 45 Tagen (gerechnet zum Zeitpunkt des Schadenereig nisses).

3. Wer ist geschützt?Die ADAC Plus-Mitgliedschaft schützt Sie und Ihre Familie, unabhängig ob Sie gemeinsam oder getrennt ver reisen. Zur mitgeschützten Familie gehö-ren Ihr Ehepartner oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartner-schaft und Ihre minderjährigen Kinder. Anstelle des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und dessen minderjährige Kinder mitge-schützt, wenn Sie mit ihnen nachweislich in häuslicher Gemeinschaft leben. Die personenbezogenen Leistungen (§§ 12 – 22 der Gruppenver-sicherungsbedingungen für die ADAC Plus-Mitgliedschaft) gelten für Sie und Ihre Familie unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, z. B. auch bei Flug- und Bahn reisen.Bei Fahrten mit einem geschützten Fahrzeug sind die berech tigten Insas-sen und der berechtigte Fahrer geschützt mit allen personen- und fahr-zeugbezogenen Leistungen.

4. Wer kann die ADAC Plus-Mitgliedschaft abschließen?Jeder kann die ADAC Plus-Mitgliedschaft erwerben. Sind Sie bereits ADAC Mitglied, können Sie auf die ADAC Plus-Mitgliedschaft umstellen.

5. Was ist nicht geschützt?Damit der Beitrag nicht unangemessen hoch ist, müssen einige Fälle vom Schutz ausgeschlossen werden.Es gibt Ausschlüsse wie zum Beispiel Fahren ohne Fahrerlaubnis oder die gewerbsmäßige Personenbeförderung. Weitere Ausschlüsse und Einschrän-kungen finden Sie vor allem in Abschnitt A Ziffer 5 und in den §§ 6 und 11 der Gruppenversicherungs bedingungen.

6. Wann beginnt und endet Ihre ADAC Plus-Mitgliedschaft und Ihr Leistungsanspruch?

Ihre ADAC Plus-Mitgliedschaft beginnt im Monat des Eingangs Ihres Mit-gliedschaftsantrags, sofern nicht ein folgender Monat ausdrücklich verein-bart ist. Die Aufnahme ist erfolgt, sobald Sie Ihren Mitgliedsausweis und die weiteren Unter lagen zu Ihrer Mitgliedschaft (z. B. Leistungsordnung) erhalten haben. Ihr Leis tungsanspruch beginnt um 0.00 Uhr am Tag nach Eingang Ihres Mitgliedschaftsantrags, wenn der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wird. Haben Sie ein ADAC Mitgliedschaftsangebot durch Banküber-weisung des ersten Beitrags angenommen, beginnt der Leis tungsanspruch frühestens um 0.00 Uhr des Tages nach Vornahme der Überweisung. Für Schadensfälle, die bereits vorher eingetreten sind, besteht kein Leistungs-anspruch. Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet auch die Leistungsver-pflichtung. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich und nur zum Schluss der Beitragsperiode mit vierteljährlicher Frist erfolgen.

7. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Der Beitrag ist im Voraus zu zahlen. Folgebeiträge sind jeweils am 1. des Monats fällig, in dem ein neues Beitragsjahr beginnt. Es besteht für Scha-densfälle, die nach der in der Mahnung genannten Frist eintreten, kein Leistungsanspruch, wenn der Beitrag nicht gezahlt ist. Spätere Beitrags-zahlungen führen nicht zu rück wirkendem Schutz.

Rechtsfolgen bei verspäteter Zahlung des ErstbeitragsAchten Sie bitte darauf, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig bezahlen, da Sie ansonsten von Anfang an keinen Schutz haben. Zahlen Sie nachträglich, beginnt der Schutz erst ab Eingang des Beitrags bei uns.

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sie beantragt oder ein entsprechendes Angebot des Clubs angenommen wurde. Eine Umstellung zurück in eine Mitgliedschaft ohne ADAC Plus-Leistungen ist immer zur nächs ten Beitragsfälligkeit möglich. Sie muss spätestens einen Monat vor der nächsten Beitragsfälligkeit schriftlich be-antragt werden. Eine Umstellung nach einem Schadensfall ist für Sie und den ADAC möglich.

10. Welche Pflichten müssen Sie bei Eintritt des Schadens beachten?Es gibt bestimmte Pflichten, die Sie uns gegenüber nach Eintritt des Scha-densfalles erfüllen müssen, damit Sie Ihren Schutz nicht gefährden. Eine der wesentlichen Pflichten ist, uns unverzüglich nach Eintritt des Scha-densfalles zu verständigen und uns vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Schadens zu unterrichten (näheres in § 8 der Gruppen versicherungs bedingungen für die ADAC Plus-Mitgliedschaft).

11. Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichtbeachtung der Pflichten?

Verletzen Sie Ihre Pflichten vorsätzlich, sind wir von unserer Leis tungspflicht frei. Im Falle einer grob fahr lässigen Verletzung Ihrer Pflichten können wir unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechendem Verhältnis kürzen (näheres in § 8 der Gruppenversicherungsbedingungen für die ADAC Plus-Mitgliedschaft).

12. Wo können Sie Ihre Ansprüche geltend machen?Ansprüche aus dem Gruppenversicherungsvertrag der ADAC Plus-Mitglied-schaft können Sie direkt bei der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG gel-tend machen.

13. An wen können Sie sich bei Meinungs verschiedenheiten wenden?Sollten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte direkt an die ADAC-Schutzbrief Ver sicherungs-AG. Unabhängig davon nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienst leistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn Beschwerden über deutsche Ver sicherer entgegen.

8. WiderrufsbelehrungSie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Mitgliedschaft zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, beginnt jedoch nicht bevor Sie Ihre Mitglied-schaftsunterlagen erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeu-tigen Erklärung – z. B. ein mit der Post versandter Brief an ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München, per Telefax an (0 89) 76 76 48 66, per E-Mail an [email protected] oder per Telefon unter (0 89) 76 76 66 32 – über Ihren Entschluss, Ihre Mitgliedschaft zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches wir Ihnen mit den Mitgliedschaftsunterlagen zukommen lassen, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Folgen des WiderrufsWenn Sie Ihre Mitgliedschaft widerrufen, haben wir Ihnen alle Zah-lungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf Ihrer Mitgliedschaft bei uns eingegangen ist. Für diese Rück-zahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Mitgliedschaft während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen in Bezug auf den Zeitpunkt Ihres Widerrufes anteiligen Mitgliedschaftsbeitrag zu zahlen.

9. Was gilt bei Erwerb oder Umstellung der ADAC Plus-Mitgliedschaft?Sie können die ADAC Plus-Mitgliedschaft jederzeit beantragen. Das Bei-tragsjahr für die ADAC Plus-Mitgliedschaft beginnt in dem Monat, in dem

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Wichtige Clubleistungen/Informationen für alle ADAC Mitglieder

Der ADAC e.V. setzt sich als Verbraucherverband seit langem für kunden-freundliche Bedingungen ein.Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG unterstützt die Ziele des ADAC e.V. zum Wohl des Mitglieds. Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG garantiert Ihnen als ADAC Plus-Mitglied aktive organisierte Hilfe vor Ort, unbürokra tische Kostenübernahme und Sofortkredite nach Panne, Unfall, Diebstahl, plötzlicher Erkrankung und anderen Notsituationen.

ADAC AuslandsnotrufstationenDer ADAC ist in vielen europäischen Ländern mit deutschsprachigem Personal in eigenen Niederlassungen (ADAC Auslandsnotrufstationen) ver treten.

Bei Problemen oder in Notsituationen im Ausland erhalten Sie Hilfe über die Münchner Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22 bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München an: Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz) Mobil: Tel. 22 22 22

(Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider)

ReisedokumenteViele Unterlagen für Ihre Auslandsreisen erhalten Sie bereits vor Urlaubs-beginn in den ADAC Geschäftsstellen. So z. B. Mautkarten, Autobahn-vignetten und Carnets des Passages oder die Vollmacht zum Führen eines fremden Fahrzeugs.

Pannen- und Unfallhilfe in DeutschlandDie ADAC Straßenwacht ist auf allen Bundesautobahnen, in Großstädten und Ballungsgebieten im Einsatz. Die Kosten für diese Hilfe sind im Club-beitrag enthalten. Zusätzlich zur ADAC Straßenwacht helfen ADAC Vertrags-partner rund um die Uhr in ganz Deutschland.Nähere Informationen zum Verhalten im Schadensfall finden Sie auf Seite 12.

InformationsserviceAlle Leistungen und Informationen, die der Club für seine Mitglieder bereit-hält, erfahren Sie unter Tel. 0 800 5 10 11 12 (Mo.– Sa.: 8:00 – 20:00 Uhr) und im Internet unter www.adac.de

RechtsberatungAls ADAC Mitglied haben Sie die Möglichkeit, in allen Fällen rund um Auto, Straßenverkehr und Reise eine kostenfreie Rechtsberatung bei einem Clubjuristen oder ADAC Vertragsanwalt in Anspruch zu nehmen, für die Ihnen keine Kosten entstehen. Neben Clubjuristen garantiert ein Netz von rund 630 frei praktizierenden ADAC Vertragsanwälten schnelle und kompetente Hilfe nahe Ihrem Wohnort. Im Ausland vermitteln die ADAC Notrufstationen Adressen von Deutsch sprechenden Rechtsanwälten.

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ReiserufUrlauber, die wegen eines Notfalls schnell nach Hause zurückkehren müs-sen, können mit dem ADAC Reiseruf europaweit durch rund 50 Radio-stationen gesucht werden. Zu erreichen unter Tel. 0 800 5 10 11 12 (Mo.– Sa.: 8:00 – 20:00 Uhr).

TechnikberatungADAC Experten beraten zu allen Fragen rund um Auto und Motorrad und prüfen auf Wunsch die Korrektheit Ihrer Werkstattrechnung. Wichtige Fahr-zeugfunktionen wie Beleuchtung, Bremsen, Stoßdämpfer oder Tachometer können Sie bei mobilen ADAC Prüfwagen testen lassen. Stationäre ADAC Prüf zentren führen zum günstigen Mit gliederpreis Prüfungen an Ge braucht-wagen oder Motoren durch oder kontrollieren Ihr Fahrzeug auf Winter- bzw. Urlaubstauglichkeit.

TestberichteAlle Testberichte des ADAC – ob Crash-, Reifen-, Helm- oder Autotest – werden in der ADAC Motorwelt und im Internet ver öffentlicht und sind unter Tel. 0 800 5 10 11 12 (Mo.– Sa.: 8:00 – 20:00 Uhr) jederzeit abrufbar.

TourSet®Die beliebten ADAC TourSets® enthalten Streckenempfehlungen, Reise-karten, Regional- und Städteführer sowie aktuelle Reise informationen und sind in allen ADAC Geschäftsstellen erhältlich. Die Kosten sind im Club-beitrag enthalten.

ADAC Verkehrs-ServiceDer individuelle ADAC Verkehrs-Service gibt aktuelle Verkehrs informationen und viele Tipps innerhalb Deutschlands per Telefon. Mobilfunk: 2 24 11 (T-Mobile, Vodafone, O2) 1 14 11 (e-plus) (1,10 €/Min. zzgl. Verbindungs-kosten).

VerkehrssicherheitDer ADAC organisiert jährlich rund 28.000 Veranstaltungen in Kindergärten, Schulen und Gemeinden. Er unterstützt Gemeinden bei der Planung von Verkehrswegen und berät in Fragen der Verkehrssicherheit.

VerlagReiseführer oder Stadtplan, Camping-Caravaning-Führer oder Autokatalog, Reisemagazin oder Ratgeber – der ADAC Verlag bietet eine breite Produkt-palette. Infos und Kauf in allen ADAC Geschäftsstellen oder online unter www.adac.de. Die ADAC Reisemagazine können Sie auch im Zeitschriften-handel kaufen.

VersicherungsangeboteDer ADAC fördert den Versicherungsschutz seiner Mitglieder. Zu günstigen Konditionen werden angeboten:

Der ADAC Auslands-Kran kenschutz bietet aktive Hilfe bei akuter, unerwar-teter Erkrankung oder Verletzung und übernimmt anfallende Behandlungs- und Klinikkosten und organisiert notwendige Hilfsmaßnahmen bis zum Krankenrücktransport, wenn nötig sogar per Ambulanzjet. Weltweit!

Der ADAC Unfallschutz hilft im Beruf, in der Freizeit, im Haushalt, im Ver-kehr oder auf Reisen mit finanziellen Leistungen und persönlicher Be-ratung.

Der ADAC Privat-Schutz ergänzt nach einem Unfall als private Zusatzversi-cherung die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und schließt die Versorgungslücke der Pflegeversicherung.

Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung bietet Schutz, wenn Sie z. B. eine Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung stornieren müssen. Welt-weiter Schutz für ein ganzes Jahr.

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Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz vor Schadenersatzansprüchen wegen alltäglicher Missgeschicke, sondern sichert Sie auch bei der Nutzung von bestimmten nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, wie z. B. Pedelecs (Elektro- fahrräder) ab.

Der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz hilft bei Streitigkeiten rund um Auto, Freizeitsport und Reisen.

Die ADAC-ClassicCarVersicherung bietet ausgezeichneten Haftpflicht- und Kaskoschutz für Pkw ab 20 und Motorräder ab 30 Jahren! Mit der Restaurierungsversicherung, der Vollkasko Plus und der Versicherung des Wiederbeschaffungswertes ist Ihr Schmuckstück bestens versichert! Attraktive Prämienrabatte für langjährige ADAC Mitglieder und Mitglieder von ADAC Orts- und Markenclubs!

Die ADAC-AutoVersicherung bietet erstklassigen Kfz-Versicherungsschutz in bewährter ADAC Qualität exklusiv für Mitglieder! Mit drei Tarifen: dem leistungsstarken KomfortVario, dem preisorientierten Kompakt und dem sparsamen Eco. Und mit dem Original, der Auto-FamilienVersicherung kön-nen Sie sogar Bares sparen: Bis zu 12 % je nach Anzahl der bei der ADAC-AutoVersicherung versicherten Fahrzeuge! Egal, ob es sich beim versicher-ten Fahrzeug um einen Pkw, ein Motorrad oder ein Wohnmobil handelt.

Vorteilsprogramm für ADAC MitgliederAls ADAC Mitglied profitieren Sie von attraktiven Vorteilsange boten bei rund 700 Partnern in Deutschland und Europa: Ob beim Tanken, Shoppen oder Musical-Besuch, in Freizeitparks, bei Hotelübernachtungen, in Restaurants und vielem mehr – einfach Clubkarte vorzeigen und sofort bares Geld sparen. Aktuelle Vorteilsangebote finden Sie im Internet unter www.adac.de/vorteile oder in der aktuellen Vorteilsbroschüre (erhältlich in allen ADAC Geschäftsstellen).

TierkollisionDer ADAC ersetzt als Beihilfe seinen Mitgliedern bei Tier kollisionsschäden bis zu 300,– €, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung ausge-glichen wird. Bestehende Ver sicherungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Diese Clubleistung gilt nur für Schäden am eigenen Fahrzeug des Mitglieds, unabhängig davon, wer das Fahrzeug geführt hat.

Information: Der ADAC behält sich vor, Clubleistungen im Einzel fall wegen nicht bestimmungsgemäßer oder missbräuch licher Inanspruchnahme oder bei Missbrauch der Mitgliedskarte abzulehnen sowie nach vorheriger Ankündigung für die Zukunft zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen.

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ADAC Notfallhilfe für ADAC Plus-Mitglieder – in diesen Fällen helfen wir Ihnen:

Bitte wenden Sie sich im Notfall immer an folgende Notruf-Nummern:

Notfall in Deutschland: ▲ADAC Pannenhilfezentralen oder ADAC München (24-Std.-Service)■ für Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung:

Festnetz: Tel. 0180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz) Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider)

■ für weitere Fahrzeugleistungen: Tel. (0 89) 76 76 70■ bei Erkrankung/Verletzung: Tel. (0 89) 76 76 76

Notfall in Europa: ■Rufen Sie die zuständige ADAC Notrufstation an (Verzeichnis siehe Seite 35 dieses Heftes) oder wenden Sie sich an ADAC München:■ bei Fahrzeugschaden: Tel. D*(89) 22 22 22■ bei Erkrankung/Verletzung: Tel. D*(89) 76 76 76

Notfall weltweit: ●Rufen Sie ADAC München an:■ bei Erkrankung/Verletzung: Tel. D*(89) 76 76 76■ sonstiger Notfall: Tel. D*(89) 22 22 22

* Vorwahlnummern aus dem Ausland finden Sie auf der Umschlagrückseite.

Geltungsbereich der

ADAC Notfallhilfe Personenbezogene Notsituationen

Es wird ein Krankenrücktransport notwendig. ▲ ■ ●

Bei einer längeren Erkrankung oder Verletzung wünschen Sie einen Krankenbesuch. ▲ ■ ●

Mitreisende Kinder müssen zurückgeholt werden. ▲ ■ ●

Mitreisende Haustiere müssen zurückgeholt werden. ▲ ■ ●

Auf einer Reise fällt der Fahrer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung aus. ▲ ■

Sie benötigen bei einem Notfall im Ausland eine Übersetzung. ■ ●

Es wird ein Arzneimittel- oder Brillenversand ins Ausland erforderlich. ■ ●

Aufgrund eines Ereignisses müssen Sie außerplanmäßig zurückreisen. ▲ ■ ●

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Geltungsbereich der

ADAC Notfallhilfe Personenbezogene Notsituationen

Sie müssen aufgrund eines Notfalls (z. B. Krankenrücktransport) übernachten. ▲ ■ ●

Ausweispapiere oder Kreditkarten kommen Ihnen abhanden bzw. wurden gestohlen. ■ ●

Sie oder Ihre Familie geraten auf einer Reise in einen besonderen Notfall und benötigen Hilfe. ▲ ■ ●

Sie benötigen unterwegs finanzielle Hilfe. ■ ●

Fahrzeugbezogene Notsituationen

Ihr Fahrzeug ist defekt und kann nicht vor Ort repariert werden. Oder es wurde nach einem Diebstahl wieder aufgefunden. ▲ ■

Sie müssen wegen eines Fahrzeugschadens übernachten. ▲ ■

Geltungsbereich der

ADAC Notfallhilfe Fahrzeugbezogene Notsituationen

Auf einer Reise fällt Ihr Fahrzeug aus oder wurde gestohlen. Sie benötigen ein Ersatzfahrzeug ▲ ■

bzw. müssen per Bahn weiterreisen ▲ ■

bzw. benötigen einen Rückflug ■

Sie haben eine Panne oder einen Unfall und benötigen Pannenhilfe an Ort und Stelle. ▲ ■

Sie haben eine Panne oder einen Unfall und müssen abgeschleppt werden. ▲ ■

Ihr Fahrzeug ist von der Straße abgekommen. ▲ ■

Ihr Fahrzeugschlüssel ist defekt, Sie haben ihn verloren bzw. im Auto eingeschlossen. ▲ ■

Sie benötigen im Ausland nicht verfügbare Ersatzteile. ■

Ihr Fahrzeug muss im Ausland verzollt oder verschrottet werden. ■

Nach einem Fahrzeugausfall müssen Sie zusätzliche Fahrten übernehmen. ▲ ■

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Wichtige Informationen für ADAC Plus-MitgliederZu den Leistungsbeschreibungen in diesem HeftDie folgenden Seiten informieren Sie darüber, wie Ihnen im Schadensfall geholfen wird und was im Einzelfall zu beachten ist. Die Erläuterungen be-ruhen auf den Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, in der nachfolgenden Leistungsübersicht kurz ADAC ge-nannt, und den Bestimmungen für ADAC Kredite. In den Gruppenversiche-rungsbedingungen ist auch geregelt, welche Personen und Fahrzeuge ge-schützt sind, und in welchen Ländern die ADAC Plus-Mitgliedschaft gilt.

Personenbezogene Hilfe im Notfall für ADAC Plus-MitgliederKrankenrücktransport bei akuter, unerwarteter Erkrankung oder VerletzungSind Sie auf einer Reise akut und unerwartet erkrankt oder verletzt, suchen Sie einen Arzt auf. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Ver-bindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC Mün-chen Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Er-krankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Halten Sie die Ruf nummer des behandelnden Arztes sowie die Personalpapiere bereit und stellen Sie die Bezahlung der Behandlungskosten sicher. Im europäischen Ausland helfen Ihnen die ADAC Kredite bei finanziellen Schwierigkeiten. Personal-papiere sollten sich beim Patienten befinden.Der ADAC organisiert in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt den not-wendigen Rücktransport und sorgt für die medi zinische Betreuung während des Transports sowie für das er forderliche Begleitpersonal (Arzt, Sanitäter). Der ADAC reserviert darüber hinaus ein Bett in einem deutschen Kranken-haus und übernimmt die Transport- und Begleitpersonal kosten. Bei Bedarf kümmern wir uns auch um das Gepäck.➔ Leistungsbeschreibung: § 12 der Versicherungsbedingungen (Seite 25).

Übernachtungskosten bei Erkrankung oder VerletzungTritt einer dieser Fälle im Zusammenhang mit einem Krankenrücktransport bei Ihnen, Ihrem (Ehe-)Partner oder Ihren minderjährigen Kindern ein und es werden dadurch zusätz liche Übernachtungen notwendig, ist der ADAC bei der Hotelsuche be hilflich und übernimmt die Übernachtungs kosten bis zu drei Nächten und bis zu 85,– € pro Person und Nacht. Bitte schicken Sie uns die Originalrechnung zu. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an.➔ Leistungsbeschreibung: § 13 der Versiche rungs bedingun gen (Seite 25).

KrankenbesuchMüssen Sie während einer Reise länger als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben, hilft Ihnen der ADAC bei der Organisation eines Kranken besuchs durch nahe stehende Personen und übernimmt die Fahrt- und Übernach-tungskosten bis zu 512,– €.Bitte schicken Sie uns die Originalrechnungen und -belege zusammen mit einer Bescheinigung über den Krankenhaus aufent halt zu.➔ Leistungsbeschreibung: § 14 der Versicherungsbedingungen (Seite 25).

Heimholung von KindernWenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr selbst für mitreisende Kinder unter 16 Jahren sorgen können, beauftragt der ADAC eine Begleitperson, die die Kinder an den Wohnsitz zurückbringt, und übernimmt dafür die Kosten. Das gleiche gilt für Ihre eigenen Kinder ab 16 Jahre, die aufgrund einer Behinderung auf ständige Betreuung ange-wiesen sind. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbin-dungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkran-

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kung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Kinder ihre Personalpapiere bei sich haben.➔ Leistungsbeschreibung: § 15 der Versicherungsbedingungen (Seite 26).

Außerplanmäßige HeimreiseWenn Sie aufgrund eines Notfalls (z. B. Tod eines nahen Verwandten) au-ßerplanmäßig heimreisen müssen, übernimmt der ADAC die dadurch zu-sätzlich anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten der Reise zu Ihrem Wohnsitz oder zum Ort des Ereignisses bis zu 2.600,– € pro Schadensfall. Ihr Fahrzeug bringen wir bei einem Schaden innerhalb Europas, falls nötig, zusätzlich nach Hause und über nehmen dafür die Kosten. Halten Sie in diesem Fall die Fahrzeugdaten und die Abhol adresse bereit. Bei Auslands-transporten hinter legen Sie bitte Kfz-Schlüssel, Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) und Gepäckliste beim Fahrzeug.Wir sind Ihnen bei der Organisation der Heimreise behilflich. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netz-betreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahr-zeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Ist der Rücktransport Ihres Fahrzeuges erforderlich, halten Sie bitte die Fahrzeugdaten und die genaue Abholadresse bereit.➔ Leistungsbeschreibung: § 16 der Versicherungsbedingungen ( Seite 26).

Hilfe in besonderen NotfällenDer ADAC veranlasst unter anderem die erforderlichen Maß nahmen und übernimmt die Kosten bis zu insgesamt 500,– € pro Scha densfall. Im In-land rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an.➔ Leistungsbeschreibung: § 17 der Versicherungsbedingungen ( Seite 26).

Rückholung von HaustierenDer ADAC bringt Ihr auf die Reise mitgenommenes Haustier (Hund oder Katze) an Ihren Wohnsitz oder zu einer von Ihnen benannten Person bzw. in ein Tierheim in Deutschland zu rück, wenn Sie sich wegen Erkrankung, Verletzung oder Tod nicht mehr selbst darum kümmern können. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netz-betreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahr-zeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an.Das Tier muss gesund sein und es darf von ihm keine Gefahr ausgehen. Im Bedarfsfall können wir vor der Rückholung ein (amts-)tierärztliches Attest einholen.Die Kosten der Rückholung werden übernommen.➔ Leistungsbeschreibung: § 18 der Versicherungsbedingungen ( Seite 26).

Arzneimittel- und Brillenversand ins AuslandDer ADAC besorgt in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt notwendige, verschreibungspflichtige Arzneimittel oder Ihre Ersatzbrille, schickt sie schnellstmöglich an Sie bzw. zum nächstgelegenen Zollbahnhof oder Zoll-flughafen, und übernimmt dafür die Kosten. Nur die Kosten der Arznei-mittel bzw. der Ersatzbrille werden berechnet. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Nennen Sie bitte bei Ihrer Notfallmeldung die Telefonnummern des behan-delnden Arztes und des Hausarztes.➔ Leistungsbeschreibung: § 19 der Versicherungsbedingungen (Seite 27).

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Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten im AuslandWenn Ihnen im Ausland Pass, Personalausweis oder Führerschein abhan-den kommen, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung der Ersatzdokumente. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Sperrung Ihrer Kreditkarten. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netz-betreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahr-zeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an.Die zusätzlich verursachten Telefon-, Fahrt- und Übernachtungskosten für die Ersatzbeschaffung sowie die amtlichen Gebühren der Ausstellungs-behörde im Ausland übernehmen wir bis zu 260,– € pro Schadensfall.➔ Leistungsbeschreibung: § 20 der Versicherungsbedingungen (Seite 27).

Dolmetscher-Service im AuslandWenn Sie nach Unfall, Erkrankung, Todesfall oder bei Schwierigkeiten mit Behörden im Ausland eine Übersetzungshilfe benötigen, helfen Ihnen die Mitarbeiter unserer Notruf stationen bzw. unsere mehrsprachigen Ambulanzärzte bei den Gesprächen. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Falls erforderlich ver mitteln wir Ihnen auch einen amtlich anerkannten Dolmetscher und übernehmen dafür die Kosten bis 160,– €.➔ Leistungsbeschreibung: § 21 der Versicherungsbedingungen (Seite 27).

Fahrzeugrückholung bei FahrerausfallDer ADAC beauftragt einen ADAC Fahrer, der das Fahrzeug mit Insassen und Gepäck zum Wohnsitz zurückfährt und übernimmt dessen Kosten. Lassen Sie die Fahruntüchtigkeit von einem Arzt attestieren und rufen Sie möglichst drei Tage vor der geplanten Rückreise unter folgender Ruf-

nummer an: Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbin-dungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkran-kung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Halten Sie die Ruf nummer des behandelnden Arztes bereit.➔ Leistungsbeschreibung: § 22 der Versicherungsbedingungen (Seite 28).

Fahrzeugbezogene Hilfe im Notfall für ADAC Plus-MitgliederPannen- und Unfallhilfe im InlandDie ADAC Straßenwacht ist auf allen Bundesautobahnen, in Großstädten und Ballungsgebieten im Einsatz. Die Kosten für diese Hilfe sind im Clubbeitrag enthalten. Zusätzlich zur ADAC Straßenwacht helfen ADAC Vertragspartner rund um die Uhr.Der ADAC übernimmt für ADAC Plus-Mitglieder folgende Kosten:■ für die Pannen- und Unfallhilfe an Ort und Stelle bis zu 300,– €,■ für Abschleppen nach Panne oder Unfall bis zur nächsten geeigneten

Werkstatt bis zu 300,– €,■ für die Bergung des Fahrzeugs die gesamten Kosten.Der ADAC ist rund um die Uhr für Sie da: Auf Autobahnen über die Notruf-säulen. Bitte verlangen Sie ausdrücklich die Hilfe des ADAC. Ansonsten über die bundesweit einheitliche Pannenhilfe-Nummer 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz). Mobilfunkteilnehmer wählen aus allen deutschen Mobilfunknetzen nur 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider).➔ Leistungsbeschreibung: §23, §25, §26 der Versicherungs bedingungen (Seite 28).

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Pannen- und Unfallhilfe im AuslandDer ADAC ist in vielen europäischen Ländern mit deutschsprachigem Personal in eigenen Niederlassungen (ADAC Auslandsnotrufstationen) ver treten. Bei Problemen oder in Notsituationen im Ausland erhalten Sie Hilfe über die Münchner Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22 bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München an: Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz) Mobil: Tel. 22 22 22

(Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider)Halten Sie bei Eintreffen der Pannenhilfe Ihr ADAC Plus- Serviceheft bereit.➔ Leistungsbeschreibung: §23, §25, §26 der Versicherungs bedingungen (Seite 28).

Hilfe bei Verlust oder Defekt der FahrzeugschlüsselKann Ihr Fahrzeug aufgrund des Verlustes, der Entwendung oder Defektes des Fahrzeugschlüssels nicht mehr gefahren werden, sind wir Ihnen bei der Besorgung eines Ersatz schlüssels oder der Wiederherstellung der technischen Fahr bereitschaft am Schadenort behilflich. Das gleiche gilt für Wegfahrsperren oder für Fahrzeugschlüssel, die im Fahrzeug einge-schlossen sind. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbin-dungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkran-kung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an.Die Kosten dafür übernehmen wir bis zu 120,– €. Nur die Kosten des Ersatzschlüssels werden Ihnen be rechnet.➔ Leistungsbeschreibung: § 24 der Versicherungsbedingungen (Seite 28).

Übernachtungskosten bei FahrzeugausfallMüssen Sie aufgrund von Panne, Unfall oder Fahrzeug-Entwendung im In- oder Ausland übernachten, ist Ihnen der ADAC bei der Hotelsuche behilf-lich und übernimmt die Übernachtungs kosten für alle Insassen bis zu drei Nächten und bis zu 85,– € pro Nacht und Person. Anstelle der Übernach-tung am Schadentag werden auch Fahrtkosten bis 85,– € erstattet. Im In-land rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Bitte schicken Sie uns die Original rechnung zusam-men mit einer Kopie der Reparaturrechnung, des polizei lichen Diebstahl-aufnahmeprotokolls oder der Verschrottungsbescheini gung zu. ➔ Leistungsbeschreibung: § 27 der Versicherungs bedingun gen (Seite 29).Kurzfahrten bei FahrzeugausfallBei Panne, Unfall oder Fahrzeug-Entwendung übernimmt der ADAC die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel oder für Taxi bis zu 50,– €. Bitte Fahrausweise und Taxibelege im Original einreichen, zusammen mit einer Kopie der Repa raturrechnung bzw. einer Kopie der Verschrottungsbeschei-nigung oder einer Kopie des polizeilichen Diebstahlaufnahme protokolls.➔ Leistungsbeschreibung: § 28 der Versicherungsbedingungen (Seite 29).Fahrtkosten bei Fahrzeugausfall Der ADAC übernimmt die Kosten für die Bahnfahrt 1. Klasse zum Zielort und zurück zum Schadenort, oder stattdessen zum Wohnsitz des ADAC Plus-Mitglieds und zusätzlich die Fahrtkosten für eine Person, die das Fahrzeug abholt. Bei einer Entfernung von mehr als 1.200 km über-nehmen wir die Kosten für Flugtickets (Economyklasse) zum Wohnsitz des ADAC Plus-Mitglieds. Wählen Sie statt der Bahn oder des Flugzeuges einen Mietwagen, stellen wir Ihnen bei einem Schadensfall in Deutschland für die Dauer des Fahrzeugausfalles, max. bis zu 7 Tagen, mietkostenfrei ein ADAC Club Mobil über die ADAC Autovermietung GmbH oder ein anderes Fahrzeug gegen Hinterlegung einer marktüblichen Kaution zur Verfügung.

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Bei einem Schadensfall im Ausland übernehmen wir die Mietwagenkosten für die direkte Heimreise zu Ihrem Wohnsitz bis zu 500,– €. Ansonsten vermitteln wir einen Mietwagen gegen Hinterlegung einer marktüblichen Kaution. Es werden für jeden Tag des Fahrzeug ausfalls 52,– € übernom-men, max. bis zu 7 Tagen, insgesamt 364,– €. Bitte beachten Sie, dass die meisten Autovermieter – ins besondere im Ausland – die Vorlage einer Kredit karte verlangen. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC Mün-chen, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Bitte schicken Sie uns die Originalfahr karten-, -flugtickets oder -mietwagenrechnungen zu-sammen mit einer Kopie der Reparaturrechnung, des polizeilichen Dieb-stahlaufnahme protokolls oder der Ver schrottungs bescheinigung zu. ➔ Leistungsbeschreibung: § 29 der Versicherungsbedingungen (Seite 29).

FahrzeugrücktransportNach Panne oder Unfall oder auch nachdem Ihr gestohlenes Auto wieder aufgefunden wurde, organisiert der ADAC den Rücktransport. Erfahrene ADAC Vertrags-Unternehmen bringen Ihr Fahrzeug an Ihren Wohnsitz zu-rück. Zusätzlich werden Abschleppkosten bis zum Einstellort und Siche-rungs- bzw. Einstellkosten übernommen. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Ehe Ihr Fahrzeug zurück gebracht wird, lassen Sie den Schaden und die Reparaturmöglichkeit von einer Werkstatt feststellen. Halten Sie Fahrzeug-daten, Abhol- und genaue Be stimmungs adresse bereit. Hinterlegen Sie bei Transporten aus dem Ausland Schlüssel, Zulassungs bescheinigung I (Kfz-Schein) und eine Gepäckliste im Fahrzeug.➔ Leistungsbeschreibung: § 30 der Versicherungsbedingungen (Seite 30).

Pick-up-Service im InlandBei Panne oder Unfall im Inland bringt der ADAC das Fahrzeug, Fahrer und Insassen zum Wohnsitz des ADAC Plus-Mitglieds zurück.➔ Leistungsbeschreibung: § 31 der Versicherungsbedingungen (Seite 30).

Ersatzteil-Versand ins AuslandBei Panne, Unfall oder nachdem Fahrzeugteile entwendet wurden, besorgt der ADAC die notwendigen Teile und schickt sie Ihnen frachtfrei an die Werkstatt im Ausland oder an den nächstgelegenen Zollbahnhof bzw. Zoll-flughafen.Lassen Sie sich von einer Werkstatt die benötigten Teile genau bezeichnen. Halten Sie die Adresse der Werkstatt, die Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) und ggf. die Motornummer bereit. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbin-dungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkran-kung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Die Originalrechnung über evtl. angefallene Kosten zur Abholung der Er-satzteile schicken Sie uns bitte zu. Übernommen werden neben den Besorgungs- und Versandkosten auch die Kosten für den Transport bis zur Werkstatt sowie für den Rücktransport von Austauschteilen.Ersatzteil- und Zollkosten werden Ihnen berechnet.➔ Leistungsbeschreibung: § 32 der Versicherungsbedingungen (Seite 30).

Fahrzeug-Verzollung und -Verschrottung im AuslandBei einem Totalschaden im Ausland erledigt der ADAC für Sie alle Behör-denformalitäten, kümmert sich gegebenenfalls um Ihr Gepäck und über-nimmt die Zoll-, Verschrottungs-, Abschlepp- und Einstellkosten. Im In- land rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei

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Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an. Halten Sie die Fahrzeug daten sowie die genaue Einstell-Adresse bereit.➔ Leistungsbeschreibung: § 33 der Versicherungsbedingungen (Seite 31).

Finanzielle Hilfe im Notfall für ADAC Plus-Mitglieder

Folgende Kosten können Sie mit dem ADAC Notfallkredit im Gesamtwert von maximal 1.228,– € im europäischen Ausland bargeldlos bezahlen: Reparaturen, Abschleppen, Pannen hilfe, Arzt, Krankenhaus, Rechts anwalt, Sachverstän digengutachten, Verkehrsstrafen und gebühren pflichtige Ver-warnungen.

Außerdem stellen wir Ihnen – auch zusätzlich zum ADAC Notfallkredit – einen Rechtsanwalt- und Krankenkredit für die bargeldlose Bezahlung von Rechtsanwalt-, Arzt- und Krankenhauskosten im europäischen Ausland zur Verfügung.

Für die bargeldlose Bezahlung von Bahn-, Schiff- oder Flug tickets im euro-päischen Ausland gewähren wir Ihnen im Schadensfall Kredit für Fahr- und Flugausweise; ent sprechend für Mietwagen und Übernachtung im euro päischen Ausland Mietwagen- und Übernachtungskredit.

Reichen die ADAC Kredite nicht aus, kann die ADAC-Schutzbrief Versiche-rungs-AG einen weiteren Notfallkredit gewähren, bzw. im Notfall weltweit die schnelle Auszahlung von Bargeld an Ihrem Reiseort ermöglichen.

Die ADAC Kredite sowie Bargeldservice und Notfallhilfe können Sie über die folgenden Rufnummern in Anspruch nehmen. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Fest-netz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/ Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an.➔ Leistungsbeschreibung: Siehe ab Seite 32.

Rechtsberatung im AuslandSie benötigen eine erste Rechtsberatung bei einer mit dem Straßenverkehr zusammenhängenden Rechtsfrage. Der ADAC vermittelt einen Rechtsan-walt. In dringenden Fällen können Sie auch einen Anwalt eigener Wahl konsul tieren. Wenn die Rechtsberatung von Ihnen bezahlt werden musste, kann Ihnen der ADAC einen Zuschuss bis zu 52,– € gewähren.

Die Anwalts rechnung ist mit einem kurzen Bericht ein zusenden an: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.Hansastraße 1980686 MünchenFax (0 89) 76 76 25 99

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BedingungenA. ADAC Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder(Stand: 01.01.2016)1. Wann beginnt und endet die ADAC Mitgliedschaft? a) Die ADAC Mitgliedschaft beginnt im Monat des Eingangs und der

Annahme des Mitgliedschaftsantrags, sofern nicht ein folgender Monat ausdrücklich vereinbart ist.

b) Die Kündigung der ADAC Mitgliedschaft kann nur schriftlich und nur zum Schluss der Beitragsperiode mit vierteljährlicher Frist erfolgen.

2. Wann beginnt und endet der Leistungsanspruch und wann muss der Beitrag bezahlt werden?

a) Der Leistungsanspruch beginnt um 0.00 Uhr am Tag nach Eingang des Mitgliedschaftsantrags, wenn die Annahme tatsächlich erfolgt und kein späterer Beginn der Mitgliedschaft vereinbart wurde. Wurde ein späterer Beginn der Mitgliedschaft vereinbart, beginnt der Leis-tungsanspruch um 0.00 Uhr am 1. des vereinbarten Monats. Zudem muss der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt werden. Der erste Beitrag ist rechtzeitig bezahlt, wenn

– der Beitrag sofort bei Abschluss der Mitgliedschaft bezahlt wird; – bei einer Banküberweisung der Beitrag innerhalb der in der Rech-

nung genannten Frist bei uns eingegangen ist; – im Lastschriftverfahren die Lastschrift von der Bank eingelöst wird. Bei nachträglicher Zahlung beginnt der Leistungsanspruch erst ab

Eingang des Beitrags bei uns, es sei denn, das ADAC Mitglied hat die verspätete Zahlung nicht zu vertreten.

b) Die Folgebeiträge sind im Voraus zu zahlen und jeweils am 1. des Monats fällig, in dem ein neues Beitragsjahr beginnt. Für Schadens-fälle, die nach der in einer Mahnung genannten Frist eintreten, be-steht kein Leistungsanspruch, wenn der Beitrag nicht gezahlt ist. Spätere Beitragszahlungen führen nicht zu rückwirkendem Schutz.

c) Mit dem Ende der ADAC Mitgliedschaft endet auch der Leistungs-anspruch.

3. Welche Leistungen erhält das ADAC Mitglied nach Panne und Unfall in Deutschland?

Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor. Ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat. Leistungs-berechtigt sind auch minderjährige ADAC Mitglieder und minderjährige Kinder von ADAC Mitgliedern (z. B. Teilnehmer am begleiteten Fahren).

a) Pannen- oder Unfallhilfe (ab der Haustüre): Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls

in Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit. Wir helfen am Schadenort durch einen ADAC Straßenwachtfahrer

oder bis zu einem Betrag von 300,– € (einschließlich An- und Abfahrt sowie der mitgeführten Kleinmaterialien) durch einen ADAC Vertrags-partner, um die technische Fahrbereitschaft wiederherzustellen. So-weit in Deutschland zur Wiederherstellung der technischen Fahr-bereitschaft der Einbau eines Ersatzteils erforderlich ist und dieses durch den ADAC Straßenwachtfahrer oder einen ADAC Vertragspart-ner bereits mitgeführt wird, erfolgt als Serviceleistung der Einbau des kostenpflichtigen Ersatzteils unentgeltlich.

b) Abschleppen (ab der Haustüre): Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls

in Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit. Wir schleppen das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,– € durch

einen ADAC Vertragspartner unmittelbar vom Schadenort bis zur nächsten geeigneten Werkstatt oder zu einem gewünschten, in glei-cher Entfernung liegenden Ort. Notwendige Sicherungs- und Einstell-kosten werden von uns übernommen.

Zusätzlich transportieren wir Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner bis zu einem Betrag von 300,– €, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. Tiere und gewerblich beförderte Waren werden nicht transportiert.

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c) Bergung: Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls

in Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden.

Wir bergen das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung – nicht jedoch Tiere und gewerblich beförderte Waren – durch einen ADAC Vertragspartner. Die Leistung wird in unbegrenzter Höhe gewährt.

4. Welche Fahrzeuge sind geschützt? a) Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraft-

fahrzeuge, die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar gestartet werden sollen. Zudem muss das Fahrzeug in Deutschland wegen einer Panne oder eines Unfalls auf einer öffent-lichen Straße einschließlich der von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze liegen geblieben und der Schadenort mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein.

b) Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gel-ten als eine Achse. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann (Fahrzeug mit mitgeführtem Anhänger) insgesamt.

c) Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und

– eine Gesamtbreite von 2,55 m, – eine Gesamtlänge von 10 m, – eine Höhe von 3 m sowie – eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße.

Alle angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung. d) Darüber hinaus sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene

Wohnmobile geschützt bis zu

– einer Gesamtbreite von 2,55 m, – einer Gesamtlänge von 10 m, – einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und – einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg. e) Nicht geschützt sind Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/

sichergestellte Fahrzeuge oder deren Ladung, Fahrzeuge bei gewerbs-mäßigen Personenbeförderungen außer Taxis, Fahrzeuge bei Probe- und Überführungsfahrten (rote Händler-Kennzeichen zur wieder-kehrenden Verwendung).

5. Was hat das ADAC Mitglied im Schadensfall zu beachten? a) Das ADAC Mitglied hat persönlich Anspruch auf ADAC Hilfeleistungen.

Dieser Anspruch kann nicht an Dritte abgetreten werden. Ein An-spruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

b) Das ADAC Mitglied hat immer ausdrücklich die Hilfe durch den ADAC anzufordern, auch an den Autobahn-Notrufsäulen oder bei der Polizei, und sich als ADAC Mitglied auszuweisen.

c) Die Angaben zum Schadensfall müssen wahrheitsgemäß und voll-ständig sein und mit geeigneten Unterlagen belegt werden.

d) Die Clubleistung ist nicht kostenfrei, wenn gleiche Leistungen auf Grund derselben Ursache mehrmals erbracht oder Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden oder ein Erstattungs-anspruch gegen Dritte besteht. Als Dritte gelten nicht die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, die ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG und die ADAC Autoversicherung AG.

6. Haftung bei Leistungsstörungen Für Leistungsstörungen bei Pannen- und Unfallhilfe haften wir, wenn wir

oder unsere Vertragspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, soweit es nicht die wesentlichen Hauptpflichten des Vertrages oder Körperschäden betrifft. Wird ein Fahrzeug befördert, haften wir wie ein Frachtführer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handels-gesetzbuches (HGB) in der zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gültigen Fassung, jedoch über den gesetzlich bestimmten Höchstbetrag hinaus bis 512.000,– €.

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B. ADAC Plus-Mitgliedschaft(Stand 01.01.2016)

1. Welche Leistungen erhalten Sie?■ Leistungen der ADAC Pannen- und Unfallhilfe■ Schutzbriefleistungen: Ihr Club hat zu Ihren Gunsten einen Gruppenver-

sicherungsvertrag mit der ADAC-Schutzbrief Ver sicherungs-AG, 81362 München abgeschlossen, bei der Sie Leistungsansprüche direkt geltend machen können. Es gelten hierfür die Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft.

– Weltweite Schutzbriefleistungen für Sie und Ihre Familie: Kranken-rücktransport, Übernachtungskosten, Kosten für Krankenbesuch, Heimholung von Kindern, Kosten für außerplan mäßige Heimreise, Hilfe in besonderen Notfällen, Rückholung von Haustieren, Arzneimittel- und Brillenversand (nur ins Ausland), Hilfe bei Verlust von Reisedokumen-ten (nur im Ausland), Hilfe bei Sprachproblemen/Dolmetscher-Service (nur im Ausland), Fahrerservice (nur in Europa).

– Europaweite Schutzbriefleistungen bei Ausfall des Fahrzeuges: Pannen- und Unfallhilfe, Hilfe bei verlorenen oder defekten Fahrzeug-schlüsseln, Abschleppen, Bergung, Über nach tungs kosten, Kosten für Kurzfahrten, Rückfahrkosten (Bahn, Flug, Mietwagen), Fahrzeugtrans-port, Personentransport „Pick-up“ Service (nur in Deutschland), Er-satzteilversand (nur ins Ausland), Fahrzeugverzollung und -verschrot-tung (nur im Ausland).

– Kreditleistungen: Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG hilft Ihnen bei finanziellen Schwierigkeiten im Ausland mit folgenden Krediten: ADAC Notfallkredit, Mietwagenkredit, Übernachtungskredit, Kredite für Fahr- und Flugausweise, Rechts anwalts- und Krankenkredit, Bargeld-service und Notfallhilfe. Die Kredite sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung an die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG zu-rückzuzahlen.

– Soweit im Schadensfall ein Dritter ebenfalls leistungspflichtig ist, geht diese Leistungsverpflichtung vor. Melden Sie den Schadensfall der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, wird sie im Rahmen der Versiche-rungsbedingungen in Vorleistung treten.

■ Rechtsberatung im Ausland: Benötigen Sie eine erste Rechtsberatung bei einer mit dem Straßenverkehr zusammenhängenden Rechtsfrage, so ver mittelt der ADAC einen Rechts anwalt. Der Club kann einen Zuschuss bis zu 52,– € gewähren.

2. Was gilt bei Erwerb oder Umstellung der ADAC Plus-Mitgliedschaft?Sie können die ADAC Plus-Mitgliedschaft jederzeit beantragen. Das Bei-tragsjahr für die ADAC Plus-Mitgliedschaft beginnt in dem Monat, in dem sie beantragt oder ein entsprechendes Angebot des Clubs angenommen wurde. Für den Beginn und das Ende des Leistungsanspruches und die Beitragszahlung der ADAC Plus-Mitgliedschaft sind die Bestimmungen der „ADAC Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder“ maßgebend (siehe A). Eine Umstellung zurück in eine Mitgliedschaft ohne ADAC Plus-Leistungen ist immer zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich. Sie muss spätestens einen Monat vor der nächsten Beitrags fälligkeit schriftlich be-antragt werden. Nach einem Schaden, auf Grund dessen Schutzbrief-Versi-cherungsleistungen oder andere Leistungen aus der ADAC Plus-Mitglied-schaft beansprucht werden, können Sie oder der Club umstellen. Diese Umstellung muss spätestens 1 Monat nach Abschluss des Schadensfalles Ihnen bzw. dem Club schriftlich mitgeteilt werden. Sie wird 1 Monat nach Zugang der Mitteilung wirksam. Der überbleibende Beitrag aus der ADAC Mitgliedschaft mit ADAC Plus-Leistungen wird Ihnen auf Antrag zeit anteilig erstattet oder Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben. Bei einer Erhöhung des Beitrages können Sie schriftlich innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zugang unserer Mitteilung die ADAC Plus-Mitgliedschaft mit Wirkung zum Termin der Beitragserhöhung in eine ADAC Mitgliedschaft ohne ADAC Plus-Leistungen umstellen.

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3. Informationen zur Datenverarbeitung und -nutzunga) Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen DatenDer ADAC (ADAC e.V., seine Tochtergesellschaften sowie die Regionalclubs des ADAC – Branchen: Versicherung, Autovermietung, Verlag, Finanzdienst-leistung, Tourismus) führt in erforderlichem Umfang allgemeine Mitglied-schafts- und Vertragsdaten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (z. B. Beiträge, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, in gemeinsamen Datensammlungen und übermittelt diese Daten an Ver-tragspartner des ADAC, soweit dies zur Erbringung von vertraglich verein-barten Leistungen unabdingbar ist. Bei Prüfung und Abwicklung des Antrages oder Schadens im Rahmen eines Versicherungsvertrages können Anfragen an andere Versicherer nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2a BDSG gerichtet werden. Hierzu werden nach den genannten Vorschriften auch Anfragen anderer Versi-cherer beantwortet und Daten an Rückversicherer übermittelt.b) Gesundheitsdaten/Entbindung von der SchweigepflichtGesundheitsdaten dürfen ausschließlich an die mit der Hilfeleistung be-trauten Stellen (z. B. Notrufstationen, Luftrettung, Ambulanzdienst) über-mittelt werden. Im Versicherungsfall kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass der Versicherte Ärzte und andere für die Prüfung und Abwicklung des Falles wichtige Stellen im Rahmen von § 213 VVG von der Schweige-pflicht entbindet.c) Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten

für WerbezweckeDer ADAC (ADAC e.V., seine Tochtergesellschaften, die ADAC Regionalclubs sowie die ADAC Autoversicherung AG – Branchen: Versicherung, Autover-mietung, Verlag, Finanzdienstleistung, Tourismus) erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten auch für Marktfor-schungs- und Werbezwecke im Rahmen des § 28 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BDSG.

Der Nutzung Ihrer Daten für Werbe- und Marktforschungszwecke können Sie jederzeit per Post, Telefax oder E-Mail widersprechen. Anschrift: ADAC Mitgliederservice, Kennwort „Werbewiderspruch“, Hansa straße 19, 80686 München, Telefax (0 89) 76 76 63 46 oder E-Mail: [email protected]

4. Welches Recht gilt?Es gilt deutsches Recht. Die Kommunikation während der Laufzeit der ADAC Plus-Mitgliedschaft wird in deutscher Sprache geführt.

Gruppenversicherungsbedingungen 1997 der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG für die ADAC Plus-Mitgliedschaft§ 1 Mit welchen Leistungen sind Sie geschützt?Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG erbringt im Rahmen der nachste-henden Bedingungen die aufgeführten Leistungen in Form von Serviceleis-tungen oder Kostenersatz.1. Mit welchen Leistungen helfen wir Ihnen und den mitgeschützten Perso-

nen bei Erkrankung, Verletzung, Tod und anderen Notfällen, wenn Sie sich auf einer Reise (Definition § 5) befinden?

– Krankenrücktransport (§ 12) – Übernachtungskosten (§ 13) – Krankenbesuch (§ 14) – Heimholung von Kindern (§ 15) – außerplanmäßige Heimreise (§ 16) – Hilfe in besonderen Notfällen (§ 17) – Rückholung von Haustieren (§ 18) – Arzneimittel- und Brillenversand (§ 19) – Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten (§ 20) – Hilfe bei Sprachproblemen/Dolmetscher-Service (§ 21) – Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall (§ 22)

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2. Mit welchen Leistungen helfen wir Ihnen, wenn das geschützte Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr technisch fahrbe-reit ist oder entwendet wurde?

– Pannen- oder Unfallhilfe (§ 23) – Hilfe bei verlorenen oder defekten Fahrzeugschlüsseln (§ 24) – Abschleppen (§ 25) – Bergung (§ 26) – Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall (§ 27) – Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall (§ 28) – Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall (§ 29) – Fahrzeugtransport (§ 30) – Personentransport „Pick-up“ Service (§ 31) – Ersatzteilversand (§ 32) – Fahrzeugverzollung und -verschrottung nach Totalschaden (§ 33) Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor.

Ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat.

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten einer Reparatur den Wieder-beschaffungswert des Fahrzeuges in Deutschland am Tage des Scha-dens übersteigen.

Als Entwendung gelten Diebstahl, Unterschlagung, Raub und unbefugter Gebrauch.

3. Serviceleistungen sind Leistungen tätiger Hilfe, die wir selbst zusammen mit unseren Vertragspartnern organisieren und durchführen.

Dies sind: Krankenrücktransport, Heimholung von Kindern, Hilfe in be-sonderen Notfällen, Arzneimittel- und Brillenversand, Rückholung von Haustieren, Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall, Fahrzeugtransport ab Einstellort, Ersatzteilversand, Fahrzeugverzollung und -verschrottung.

Zusätzliche Serviceleistungen in Deutschland sind: Pannen- oder Unfall-hilfe, Hilfe bei verlorenen oder defekten Fahrzeugschlüsseln, Abschlep-pen, Bergung, Besorgung von Übernachtungs- und Fahrtmöglichkeiten, Besorgung eines ADAC ClubMobils oder eines anderen Fahrzeuges, Personen transport „Pick-up“ Service.

4. Telefonkosten zur Abforderung von Serviceleistungen werden über-nommen.

§ 2 Welche Personen sind geschützt?1. Die ADAC Plus-Mitgliedschaft schützt Sie und Ihre Familie unabhängig

ob Sie gemeinsam oder getrennt verreisen. Die Leistungen nach Erkran-kung, Verletzung, Tod und anderen Notfällen (§§12–21) gelten für Sie und Ihre Familie unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, z. B. auch bei Flug- und Bahn reisen.

2. Zur mitgeschützten Familie gehören Ihr Ehepartner und Ihre minderjähri-gen Kinder. Als Ehepartner gilt auch der Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft.

Anstelle des Ehepartners ist der nichteheliche Lebenspartner mitge-schützt, wenn Sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Be-stimmungen für den Ehepartner gelten entsprechend.

3. Bei Fahrten mit einem geschützten Fahrzeug nach § 3 sind die berech-tigten Insassen des Fahrzeuges einschließlich des berechtigten Fahrers, höchstens 9 Personen, mitgeschützt, so weit in den einzelnen Leistungen nichts anderes bestimmt ist.

4. Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für die mitge-schützten Personen.

5. Die Ausübung der Rechte aus diesen Bedingungen steht ausschließlich Ihnen zu.

§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen

Kinder persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mit geführten Anhängers. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.

2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder per-sönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC Mitglied, Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder es zum Zeit-

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punkt des Schadens allein verantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.

3. Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und

– eine Gesamtbreite von 2,55 m, – eine Gesamtlänge von 10 m, – eine Höhe von 3 m sowie – eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger. Alle angegebenen Maße

gelten einschließlich Ladung. Der Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinan-der entfernt, gelten als eine Achse.

4. Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu – einer Gesamtbreite von 2,55 m, – einer Gesamtlänge von 10 m, – einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und – einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg. Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, wer-

den folgende Leistungen nicht erbracht: Bergung (§ 26), Fahrzeugtrans-port (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort zum Einstellort (§ 33 Nr. 2).

5. Gepäck und Ladung sind, soweit in den einzelnen Leistungen bestimmt, mitgeschützt. Gewerblich beförderte Waren sind nicht geschützt. Tiere sowie leicht verderbliche Güter sind nicht geschützt und werden nicht transportiert, es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Rückholung von Haustieren (§ 18).

§ 4 In welchen Ländern besteht Schutz und was gilt als Ihr Wohnsitz?1. Es besteht Schutz für Schäden im Geltungsbereich Europa und, soweit

die Leistungen nach §§12–21 weltweit erbracht werden, auch auf der ganzen Welt.

Der Geltungsbereich Europa umfasst das geografische Europa ein-schließlich des Gebietes Deutschlands, die außer europäischen Anlie-gerstaaten des Mittelmeeres sowie die Kanarischen Inseln, Azoren und Madeira.

Die Leistungen nach § 22 und § 30 werden ab der Grenze des Gel-tungsbereiches Europas erbracht, auch wenn der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europas ein getreten ist.

2. Als Wohnsitz im Sinne dieser Bedingungen gilt die in der ADAC Mitglied-schaft genannte Adresse. Ist eine Adresse in der ADAC Mitgliedschaft nicht genannt, ist der Ort der polizeilichen Meldung und des überwie-genden Aufenthaltes maß gebend.

§ 5 Wann haben Sie auf einer Reise Schutz?1. Die Leistungen nach Erkrankung, Verletzung, Tod und an deren Notfällen

(§§ 12–22) gelten, wenn Sie sich auf einer Reise befinden. 2. Eine Reise liegt vor, wenn Sie sich mehr als 50 km (Weg strecke) vom

Wohnsitz entfernt aufhalten.3. Im Geltungsbereich Europa (nach § 4) besteht Schutz, wenn die Reise

zum Zeitpunkt des Schadensereignisses nicht mehr als 92 Tage seit Verlassen des Wohnsitzes an gedauert hat.

4. Außerhalb des Geltungsbereiches Europas besteht Schutz, wenn die Reise zum Zeitpunkt des Schadensereignisses nicht mehr als 45 Tage seit Verlassen des Wohnsitzes ange dauert hat.

§ 6 Für welche Schäden haben Sie keinen Schutz?Nicht geschützt sind Schäden,a) wenn bei Eintritt des Schadens ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug

geführt oder der berechtigte Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrer-laubnis hatte; die Verpflichtung zur Leistung bleibt jedoch gegenüber den mitgeschützten Per sonen be stehen, die davon ohne Verschulden keine Kenntnis hatten;

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b) die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Verfügung von hoher Hand, Erdbeben oder Kernenergie* verursacht wurden;

c) die bei Beteiligungen an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und bei den dazu-gehörigen Übungsfahrten. Firmenfahrzeuge sind bei Fahrveranstaltun-gen, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-kommt, nicht geschützt. Die Leistungen nach Erkrankung, Verletzung, Tod und anderen Notfällen (§§ 12–22) gelten jedoch.

d) mit Fahrzeugen, die bei Eintritt des Schadens zur gewerbs mäßigen Per-sonenbeförderung oder zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wor-den sind;

e) mit Werksfahrzeugen bei Erprobungsfahrten;f) wenn Sie den Schadensfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Haben Sie

den Schadensfall grob fahrlässig herbeigeführt, sind wir berechtigt, un-sere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

* Der Ersatz der durch Kernenergie verursachten Schäden richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz.

§ 7 Schriftliche FormAlle Erklärungen sind, soweit nicht die Verpflichtung zur Meldung des Scha-dens über den ADAC Notruf besteht, schriftlich abzu geben.

§ 8 Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadensfall zu beachten?

1. Sie haben a) uns über den ADAC Notruf unverzüglich bei allen Schäden zu verstän-

digen; b) uns vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des

Schadens zu unterrichten; auf Verlangen sind Auskünfte schriftlich zu erteilen und mit geeigneten Unterlagen zu belegen; die zur Erstattung beantragten Kosten sind mit den Originalrechnungen nachzuweisen;

c) jeden Schaden so gering wie möglich zu halten und dabei unsere Weisungen zu befolgen; Aufwendungen, die Ihnen durch die Abwen-dung oder Minderung des Schadens entstehen, werden von uns er-setzt, soweit Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften. Sind wir berechtigt unsere Leistung zu kürzen, können wir auch den Aufwendungsersatz entsprechend kürzen.

2. Wir sind berechtigt, in allen Fällen, in denen Sie Leistungen nach Er-krankung, Verletzung oder Tod geltend machen, Informationen von Ärz-ten und anderen für die Prüfung und Abwicklung des Falles wichtigen Stellen einzuholen, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung der Leistungspflicht oder des Leistungsumfanges erforderlich ist. Inso-weit sind Sie verpflichtet, diese Personen und Stellen von der Schweige-pflicht zu entbinden.

3. Verletzen Sie vorsätzlich eine der geregelten Pflichten, sind wir von un-serer Leistungsverpflichtung frei. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahr-lässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt unsere Leis tungsverpflichtung bestehen.

Wir sind zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Scha-densfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-tungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzt haben.

§ 9 Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind, Leistungen zu erbringen?

1. Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Ent-schädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Soweit aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beansprucht werden kann, steht es Ihnen frei, wem Sie den Schadensfall melden. Melden Sie ihn der

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ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, werden wir im Rahmen der Bedin-gungen in Vorleistung treten.

2. Haben Sie aufgrund desselben Schadensfalles neben den Ansprüchen auf unsere Leistungen auch Erstattungs ansprüche gleichen Inhalts ge-gen Dritte, können Sie ins gesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden übersteigt.

§ 10 Können Sie Ansprüche auf unsere Leistungen abtreten?Sie können Ansprüche vor ihrer endgültigen Feststellung ohne unsere aus-drückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

§ 11 Wie haftet die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG?Befördern wir Ersatzteile, Arzneimittel, Fahrzeuge, Gepäck oder Haustiere, haften wir wie ein Frachtführer nach den gesetz lichen Haftungsbestimmun-gen in der zum Zeitpunkt des Schadens ereignisses gültigen Fassung, jedoch über den gesetzlich bestimmten Höchstbetrag hinaus bis zu 512.000,– €. So insbesondere:a) bei Beförderungen innerhalb Deutschlands nach dem Handelsgesetz-

buch (HGB)b) bei grenzüberschreitenden Beförderungen nach dem Über einkommen

über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

c) bei Verfrachtung im internationalen Eisenbahnverkehr nach dem Über-einkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF).

Mit welchen Leistungen helfen wir Ihnen und den mitgeschützten Personen europa- und weltweit bei Erkrankung, Verletzung, Tod und anderen Notfällen?

§ 12 Krankenrücktransport1. Sie oder Ihre Familie befinden sich auf einer Reise und es tritt hierbei

eine akute, unerwartete Erkrankung oder Ver letzung auf. Ein Rücktrans-port wird daher notwendig.

2. Ist der Rücktransport nach Rücksprache des ADAC Arztes mit dem be-handelnden Arzt medizinisch sinnvoll und vertretbar, ordnet der ADAC Arzt den Transport an und bestimmt das geeignete Transportmittel. Wir führen den Transport selbst durch oder veranlassen ihn und sorgen für die medizinische Betreuung und Begleitung, falls erforderlich durch einen Arzt oder Sanitäter. Der Krankenrücktransport erfolgt zu einem Krankenhaus am Wohnsitz des Patienten.

3. Kann sich der Patient nicht um sein auf der Reise mitge führtes Gepäck kümmern, lassen wir es zum Wohnsitz des Patienten zurücktranspor-tieren.

4. Wir tragen die Kosten der von uns organisierten oder veranlassten Maß-nahmen.

5. Die Transportfähigkeit muss vom behandelnden Arzt be scheinigt sein. Die Erkrankung oder Verletzung und deren Dauer sind durch ein Attest des behandelnden Arztes nach zuweisen.

6. Im Geltungsbereich Europa wird diese Leistung auch für die berechtig-ten Insassen auf einer Reise mit dem geschützten Fahrzeug zum Wohn-sitz innerhalb des Geltungsbereiches Europas erbracht.

§ 13 Übernachtungskosten1. Sie oder Ihre Familie befinden sich auf einer Reise und müssen bis zur

Durchführung der Leistung Krankenrücktransport (§ 12), Heimholung von Kindern (§ 15) oder Fahrzeugrück holung bei Fahrerausfall (§ 22) übernachten. Auf Wunsch kümmern wir uns um ein Hotel.

2. Wir übernehmen die zusätzlich verursachten Übernachtungskosten bis zur Durchführung der oben genannten Leistungen, längstens für 3 Über-nachtungen, bis zu 85,– € pro Person und Nacht.

3. Im Geltungsbereich Europa wird diese Leistung auch für die berechtig-ten Insassen auf einer Reise mit dem geschützten Fahrzeug erbracht.

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§ 14 Krankenbesuch1. Sie oder Ihre Familie befinden sich auf einer Reise, und es tritt hierbei

eine Erkrankung oder Verletzung auf. Ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 2 Wochen am Ort der Erkrankung oder Verletzung ist deshalb nötig. Sie werden von nahe stehenden Personen besucht.

2. Wir übernehmen pro Schadensfall für nahestehende Personen die zu-sätzlich durch den Krankenbesuch verursachten Fahrt- und Übernach-tungskosten bis zu insgesamt 512,– €.

3. Eine Bestätigung des Krankenhauses über die Dauer des Krankenhaus-aufenthaltes ist vorzulegen.

4. Im Geltungsbereich Europa wird diese Leistung auch für die berechtig-ten Insassen auf einer Reise mit dem geschützten Fahrzeug erbracht.

§ 15 Heimholung von Kindern1. Weder Sie noch Ihr Ehepartner können wegen Erkrankung, Verletzung

oder Tod auf einer Reise für mitgenommene eigene oder fremde Kinder unter 16 Jahren sorgen. Das gleiche gilt für Ihre eigenen Kinder über 16 Jahre, die aufgrund einer Behinderung auf ständige Betreuung angewie-sen sind. Für eine Betreuung der Kinder stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung.

2. Wir stellen eine Begleitperson zur Verfügung, die die Kinder an deren Wohnsitz oder an den Wohnsitz der aufnehmenden Person zurückbringt und übernehmen die Kosten. Wenn das ursprüngliche Verkehrsmittel nicht benutzt werden kann, erstatten wir auch die Fahrtkosten.

3. Ist ein Transport des Gepäcks der nach Hause zu bringenden Kinder zu-sammen mit deren Heimholung nicht möglich, lassen wir es zum Wohn-sitz der Kinder zurücktransportieren und übernehmen die Kosten des Transportes.

§ 16 Außerplanmäßige Heimreise1. Sie oder Ihre Familie befinden sich auf einer Reise und müssen diese

abbrechen oder verlängern, weil

a) ein Mitglied Ihrer Familie oder ein naher Verwandter (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel oder Schwie ger eltern oder -kinder) verstirbt, lebensbedrohlich erkrankt oder schwer verletzt wird;

b) ein erheblicher Schaden an Ihrem oder am Vermögen Ihres Ehepart-ners infolge von Feuer, Sturm, Hagel, Hochwasser, Sturmflut, Über-schwemmung, Bergrutsch, Erd beben, Schneelawine oder vorsätz-licher Straftat eines Dritten entstanden ist.

Sie sowie Ihre Familie müssen deshalb außerplanmäßig heimreisen.2. Wir übernehmen die zusätzlich anfallenden Fahrtkosten für die direkte

Heimreise zu Ihrem Wohnsitz oder für die Fahrt zum Ort des Ereignisses und die hierbei entstehenden Übernachtungskosten für Sie und Ihre Familie bis zu 2.600,– € pro Schadensfall.

3. Können Sie die außerplanmäßige Heimreise nicht mit einem geschütz-ten Fahrzeug antreten und ist auch kein geeigneter Beifahrer in der La-ge, das Fahrzeug nach Hause zu bringen, so lassen wir bei einem Scha-den innerhalb des Geltungs bereiches Europas das Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz zurückbringen und übernehmen die Kosten der Rückführung.

4. Der Grund für die außerplanmäßige Heimreise ist nachzu weisen.

§ 17 Hilfe in besonderen Notfällen1. Sie oder Ihre Familie geraten auf einer Reise in einen besonderen Not-

fall und brauchen Hilfe. Ein besonderer Notfall liegt vor, wenn eine Hilfe nötig ist, um erhebliche

Nachteile zu vermeiden, insbesondere für Gesundheit und Vermögen.2. Wir veranlassen die erforderlichen Maßnahmen und übernehmen die

Kosten pro Schadensfall bis zu insgesamt 500,– €.3. Es kommt zu einem Todesfall auf einer Reise in Deutschland. Wir über-

nehmen an Stelle der Kosten einer Maßnahme nach Ziffer 2 Überfüh-rungskosten bis zu insgesamt 500,– €. Auf Wunsch sind wir bei der Organisation der Überführung an den Wohnsitz behilflich.

4. Nicht unter den Schutz fallen Notfälle aufgrund einer Nicht- oder Schlechterfüllung von Transport- und Unterbringungs bedingungen mit

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den mit einer Reise im Zusammenhang stehenden Verträgen sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten.

§ 18 Rückholung von Haustieren 1. Weder Sie noch Ihre Familie können wegen Erkrankung, Verletzung oder

Tod auf einer Reise für Ihren von zu Hause mitgenommenen Hund oder Ihre Katze sorgen. Für eine Betreuung des Haustieres stehen auch keine anderen Personen oder weitere Mitreisende zur Verfügung.

2. Wir sorgen für die Rückholung des Haustieres zu Ihrem Wohnsitz, zu einer von Ihnen genannten Person oder zu einem Tierheim in der Nähe Ihres Wohnsitzes und übernehmen die Kosten der Rückholung.

3. Die Rückholung erfolgt, wenn das Haustier gesund ist, keine behörd-lichen oder tierärztlichen Bestimmungen entgegen stehen, das Haustier transportbereit ist und von dem Haus tier keine Gefahr ausgeht. Auf unsere Anforderung ist vor der Rückholung ein (amts-)tierärztliches Attest einzuholen.

§ 19 Arzneimittel- und Brillenversand (nicht in Deutschland)1. Für Sie oder Ihre Familie sind auf einer Reise zur Aufrecht erhaltung oder

Wiederherstellung der Gesundheit verschreibungspflichtige Arzneimittel nötig, deren Beschaffung an Ort und Stelle nicht möglich ist.

2. Wir besorgen und versenden die Arzneimittel und über nehmen die Kos-ten des Versandes.

3. Die Abholung des Arzneimittels und die Auslösung beim Zoll müssen von Ihnen veranlasst werden. Die Kosten für die Abholung des Arznei-mittels werden von uns ersetzt. Holen Sie schuldhaft Arzneimittel am Bestimmungsort nicht ab, so haben Sie uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

4. Der ADAC Arzt entscheidet nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt im Ausland oder dem Hausarzt über die Notwendigkeit eines Arznei-mittelversandes.

Dieser kann nicht erfolgen, wenn keine Genehmigung zur Ein- bzw. Aus-fuhr erlangt werden kann, der ADAC Arzt ein im Ausland erhältliches Er-satzpräparat benennen kann oder das Arzneimittel als Suchtmittel gilt.

5. Sind auf einer Reise Ihre ärztlich verschriebene Brille oder Ihre Kontakt-linsen beschädigt oder verloren worden, und es besteht keine andere Möglichkeit, vor Ort einen Ersatz zu beschaffen, wird Ihre Ersatzbrille von Ihrem Wohnsitz zu Ihnen gesandt. Voraussetzung ist, dass uns Ihre Er-satzbrille ausgehändigt wird. Die Bestimmungen für den Arzneimittel-versand gelten entsprechend.

6. Im Geltungsbereich Europa wird diese Leistung auch für die berechtig-ten Insassen auf einer Reise mit dem geschützten Fahrzeug erbracht.

§ 20 Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten (nicht in Deutschland)1. Verlieren Sie oder Ihre Familie während einer Reise wichtige Dokumente

oder werden sie entwendet, sind wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung von Pass, Personalausweis, Führerschein und der Sperrung von Kredit-karten behilflich. Bei ADAC Kreditkarten veranlassen wir auf Ihren Wunsch die Sperrung.

2. Die zusätzlich verursachten Telefon-, Fahrt- und Übernachtungskosten für die Ersatzbeschaffung sowie die amtlichen Gebühren der Ausstel-lungsbehörde im Ausland übernehmen wir pro Schadensfall bis zu ins-gesamt 260,– €.

3. Der Verlust der Dokumente ist durch ein polizeiliches Protokoll sowie durch die Bestätigung der Ausstellungsbehörde im Ausland nachzu-weisen.

§ 21 Hilfe bei Sprachproblemen/Dolmetscher-Service (nicht in Deutschland)

1. Sie oder Ihre Familie befinden sich auf einer Reise und es tritt eine Erkrankung, ein Unfall, ein Todesfall oder Schwierigkeiten mit Behörden auf. Sie benötigen für Gespräche mit den örtlichen Ärzten oder Behör-den eine Übersetzungshilfe.

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2. Wir helfen Ihnen mit unseren Notrufstationen und mehr sprachigen Ambulanzärzten bei den Gesprächen. Soweit erforderlich sind wir Ihnen bei der Vermittlung eines amtlich anerkannten Dolmetschers behilflich.

3. Pro Schadensfall werden die Kosten eines amtlich anerkannten Dolmet-schers bis zu insgesamt 160,– € übernommen.

§ 22 Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall (im Geltungsbereich Europa)

1. Sie oder der berechtigte Fahrer können während einer Reise im Gel-tungsbereich Europa mit einem geschützten Fahrzeug aufgrund akuter, unerwarteter Erkrankung, Verletzung oder Tod das Fahrzeug nicht mehr selbst fahren, und es ist auch kein geeigneter Beifahrer dazu in der Lage.

2. Wir lassen das Fahrzeug zusammen mit Insassen, Gepäck und Ladung zu Ihrem Wohnsitz zurückfahren und über nehmen die Kosten des von uns ausgewählten Fahrers. Alle übrigen Kosten der Rückführung tragen Sie. Soweit keine Insassen mit zurückfahren, können wir das Fahrzeug auf andere Weise zurückholen.

3. Die Fahrunfähigkeit muss länger als 3 Tage dauern. Die Erkrankung oder Verletzung und die voraussichtliche Dauer der Fahrunfähigkeit sind durch ein Attest des behandelnden Arztes nachzuweisen. Das Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher und frei verfügbar sein.

Mit welchen Leistungen helfen wir Ihnen europaweit, wenn das geschützte Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr technisch fahrbereit ist oder entwendet wurde?

§ 23 Pannen- oder Unfallhilfe1. Das geschützte Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalles

im Geltungsbereich Europa nicht mehr technisch fahrbereit.2. Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der technischen

Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Hilfsfahrzeug bis zu insge-samt 300,– € (einschl. An- und Abfahrt sowie der von Hilfsfahrzeugen mitgeführten Kleinmaterialien). Soweit in Deutschland zur Wiederher-stellung der technischen Fahrbereitschaft der Einbau eines Ersatzteils erforderlich ist und dieses durch das Hilfsfahrzeug bereits mitgeführt wird, erfolgt der Einbau des kostenpflichtigen Ersatzteils unentgeltlich.

3. Der Schutz erstreckt sich in Deutschland auf alle berechtigten Fahrer, soweit sie diesen Schutz nicht bereits als ADAC Mitglieder haben.

§ 24 Hilfe bei verlorenen oder defekten Fahrzeugschlüsseln1. Das geschützte Fahrzeug kann im Geltungsbereich Europa aufgrund des

Verlustes, Entwendung oder Defektes des Fahrzeugschlüssels nicht mehr gefahren werden.

2. Wir sind bei der Besorgung eines Ersatzschlüssels oder der Wiederher-stellung der Fahrbereitschaft am Schadenort behilflich und überneh-men dafür bis zu insgesamt 120,– €. Die Kosten des Ersatzschlüssels selbst übernehmen wir nicht.

3. Das gleiche gilt für Wegfahrsperren und für Fahrzeug schlüssel, die im Fahrzeug eingeschlossen sind.

§ 25 Abschleppen1. Das geschützte Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer

Panne, eines Unfalles nicht mehr technisch fahrbereit oder es wurde nach einer Entwendung, gleichgültig ob beschädigt oder unbeschädigt, wieder aufgefunden (noch nicht in fremdem Eigentum).

2. Wir übernehmen die Kosten des Abschleppens bis zu ins ge samt 300,– €. Die Transportkosten für Gepäck und Ladung werden zusätzlich bis zu insgesamt 300,– € übernommen, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist.

3. Notwendige Sicherungs- und Einstellkosten werden übernommen. Unter Sicherungskosten sind die Kosten zu verstehen, die anfallen, um weite-ren Schaden am Fahrzeug zu verhindern.

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4. Nicht übernommen werden die Kosten bei Fahrzeugen und deren La-dung, die durch die Polizei beschlagnahmt oder sichergestellt wurden.

5. Der Schutz erstreckt sich in Deutschland auf alle berechtigten Fahrer, soweit sie diesen Schutz nicht bereits als ADAC Mitglieder haben.

§ 26 Bergung1. Das geschützte Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer

Panne, eines Unfalles oder einer Entwendung (noch nicht in fremdem Eigentum) von der Straße abgekommen und kann nur unter besonde-rem technischen Aufwand zum Abschleppen bereitgestellt werden.

2. Wir übernehmen die Kosten für das Bergen in unbegrenzter Höhe; auch für Gepäck und Ladung.

3. Der Schutz erstreckt sich in Deutschland auf alle berechtigten Fahrer, soweit sie diesen Schutz nicht bereits als ADAC Mitglieder haben.

§ 27 Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall1. Das geschützte Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer

Panne oder eines Unfalles nicht mehr technisch fahrbereit und kann am Schadentag nicht wieder in einen technisch fahrbereiten Zustand versetzt werden, oder es wurde entwendet. Der Schaden in Deutschland hat sich mindestens 50 km (Wegstrecke) von Ihrem Wohnsitz entfernt ereignet. Sie und die berechtigten Insassen müssen deshalb übernach-ten. Auf Wunsch kümmern wir uns um ein Hotel.

2. Wir vermitteln ein Hotel und übernehmen die zusätzlich ver ursachten Übernachtungskosten, längstens für 3 Übernachtungen, bis zu 85,– € pro Person und Nacht.

3. Kann die technische Fahrbereitschaft des Fahrzeuges am Tag nach dem Schaden wiederhergestellt werden und besteht kein Anspruch nach § 29, übernehmen wir anstelle der Kosten für die Übernachtung die Fahrtkosten bis zu insgesamt 85,– €.

4. Die Reparaturrechnung des geschützten Fahrzeuges ist vorzulegen; bei Totalschaden die Abmeldebestätigung. Die Entwendung ist durch eine polizeiliche Bestätigung nach zuweisen.

§ 28 Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall1. Sie oder die berechtigten Insassen müssen im Geltungsbereich Europa

aufgrund einer Panne, eines Unfalles oder einer Entwendung des ge-schützten Fahrzeuges zusätzlich Fahrten unternehmen.

2. Wir übernehmen pro Schadensfall die Kosten für öffentliche Verkehrs-mittel und Taxen bis zu insgesamt 50,– €.

3. Die Fahrausweise und Taxibelege sind vorzulegen.

§ 29 Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall1. Das geschützte Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer

Panne oder eines Unfalles nicht mehr technisch fahrbereit und kann auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder in einen technisch fahr-bereiten Zustand versetzt werden, oder es wurde ent wendet. Die Panne in Deutschland hat sich min destens 50 km (Wegstrecke) von Ihrem Wohnsitz entfernt ereignet. Sie oder die berechtigten Insassen reisen weiter oder fahren nach Hause.

2. Wählen Sie die Bahn für die Fahrt zum Zielort und zurück zum Schaden-ort, erstatten wir die Bahnfahrtkosten 1. Klasse für Sie und die berech-tigten Insassen inklusive Gepäck und Ladung.

Die Bahnfahrtkosten werden auch gezahlt, wenn Sie stattdessen zu Ih-rem Wohnsitz zurückreisen. In diesem Fall erhalten Sie für die Abholung des reparierten Fahrzeuges zusätzlich die Bahnfahrtkosten für eine Person vom Wohnsitz zum Schadenort.

3. Hat sich der Schaden mindestens 1.200 km von Ihrem Wohnsitz entfernt ereignet, können Sie statt der Bahn das Flugzeug für die Rückreise zu Ih-rem Wohnsitz wählen. Wir erstatten die Flug kosten für die Economyklas-se für Sie und die berechtigten Insassen inklusive Gepäck und Ladung.

4. Sie können auch einen Mietwagen statt der Bahn oder des Flugzeuges wählen.

a) Bei einem Schaden in Deutschland, stellen wir Ihnen für die Dauer des Fahrzeugausfalles, maximal bis zu 7 Tagen, mietkostenfrei ein ADAC ClubMobil über die ADAC Autovermietung GmbH oder ein an-deres Fahrzeug zur Verfügung.

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b) Bei einem Schaden im Ausland übernehmen wir die Mietwagen-kosten für die direkte Heimreise zu Ihrem Wohnsitz bis zu 500,– €.

c) Ansonsten vermitteln wir Ihnen einen Mietwagen. Es werden für je- den Tag des Fahrzeugausfalles bis zu 52,– € übernommen, längstens 7 Tage, insgesamt bis zu 364,– €.

d) Zur Übernahme eines ADAC ClubMobils/Mietwagens ist die Hinter-legung einer marktüblichen Kaution erforderlich.

5. Die Reparaturrechnung des geschützten Fahrzeuges ist vorzulegen; bei Totalschaden die Abmeldebestätigung. Die Entwendung ist durch eine polizeiliche Bestätigung nach zuweisen.

§ 30 Fahrzeugtransport1. Das geschützte Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer

Panne oder eines Unfalles nicht mehr technisch fahrbereit, und a) der Schaden wurde durch eine Werkstätte festgestellt; b) es liegt kein Totalschaden nach § 1 Nr. 2 vor. Der Wiederbeschaf-

fungswert wird vor Leistungserbringung von uns nach in Deutschland allgemein anerkannten Kfz-Bewertungssystemen festgestellt.

c) bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden;

d) bei einem Schaden im Ausland wurde das geschützte Fahrzeug so schwer beschädigt, dass eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werktagen nicht durchführbar ist und ein Ersatzteilversand nach § 32 nicht ausreicht.

2. Wir transportieren das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner vom Einstellort zu einer Reparaturwerkstatt an Ih-rem Wohnsitz. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.

3. Soweit erforderlich, sorgen wir dafür, dass Ihr Fahrzeug vom Schadenort zum Einstellort abgeschleppt wird, von dem aus der Fahrzeugtransport erfolgt.

a) In Deutschland führen wir das Abschleppen selbst durch. b) Im Ausland werden wir in Ihrem Auftrag tätig und ver mitteln ein Ab-

schleppunternehmen. Die Abschleppkosten werden von uns erstattet.4. Notwendige Sicherungskosten und durch unsere Leistungsorganisa tion

entstehende Einstellkosten werden ebenfalls von uns über nommen.5. Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug trans-

portiert werden, veranlassen wir einen getrennten Transport zu Ihrem Wohnsitz oder zum Zielort und übernehmen diese Kosten bis zum Wert der Bahnfracht.

6. Die Leistungen werden auch erbracht, wenn das geschützte Fahrzeug nach einer Entwendung, gleichgültig, ob beschädigt oder unbeschädigt, wiederaufgefunden wurde, noch nicht in fremdes Eigentum übergegan-gen ist und kein Totalschaden vorliegt.

§ 31 Personentransport „Pick-up“ Service (in Deutschland) 1. Bei Schäden in Deutschland, die zu einem Fahrzeugtransport nach § 30

führen, werden Sie und die berechtigten Insassen zusammen mit dem geschützten Fahrzeug durch einen ADAC Vertragspartner zu Ihrem Wohn-sitz in Deutschland gebracht. Ein Transport zum Zielort wird durch-geführt, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.

2. Ist der Personentransport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, übernehmen wir die Fahrtkosten nach § 29.

§ 32 Ersatzteilversand (nicht in Deutschland)1. Im Geltungsbereich Europa sind aufgrund einer Panne, eines Unfalles

oder einer Entwendung von Fahrzeugteilen zur Wiederherstellung der technischen Fahrbereitschaft des geschützten Fahrzeuges Ersatzteile erforderlich, deren Beschaffung an Ort und Stelle nicht möglich ist.

2. Wir besorgen und versenden die Ersatzteile und übernehmen die Kos-ten des Versandes sowie die Kosten für den Rücktransport von Aus-tauschteilen (Getriebe, Achsen, Motoren). Die Kosten des Ersatzteiles tragen wir nicht. Beim Versand von Getrieben, Achsen und Motoren kön-nen wir eine Sicherheit in Höhe des Wertes des Ersatzteiles verlangen.

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3. Die Abholung der Ersatzteile und die Auslösung beim Zoll müssen von Ihnen veranlasst werden. Die Kosten für die Abholung der Ersatzteile werden von uns ersetzt.

Holen Sie schuldhaft Ersatzteile am Bestimmungsort nicht ab, so haben Sie uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

4. Ein Ersatzteilversand kann nicht erfolgen, wenn keine Genehmigung für die Ein- bzw. Ausfuhr erlangt werden kann. Aus geschlossen ist der Ver-sand von Lacken, Ölen, Schmiermitteln sowie von gefährlichen Gütern nach den Gefahrgutverord nungen.

§ 33 Fahrzeugverzollung und -verschrottung (nicht in Deutschland)1. Das geschützte Fahrzeug kann im Geltungsbereich Europa aufgrund

eines Totalschadens nach Panne, Unfall oder Entwendung nicht aus dem Ausland zurückgebracht werden.

2. Wir übernehmen die Erledigung und die Kosten der Verzollung und Ver-schrottung sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Ein-stellort. Durch unsere Leistungsorgani sation entstehende Einstell kosten werden erstattet. Falls Resterträge aus der Verschrottung anfallen, wer-den diese an Sie ausbezahlt.

Wir lassen Gepäck und Ladung zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht mög-lich ist und übernehmen die Kosten des Transportes bis zum Wert der Bahnfracht.

3. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Be-stimmungen entgegenstehen oder das Fahrzeug nach Entwendung in fremdes Eigentum übergegangen ist.

4. Die Entwendung ist durch eine polizeiliche Bestätigung nachzuweisen.

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Kreditleistungen der Gruppenversicherung für die ADAC Plus-Mitgliedschaft

1. Umfang und Gegenstand der KreditleistungenNachfolgende ADAC Kredite sind eine Versicherungsleistung der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG im Rahmen der ADAC Plus-Mitgliedschaft. Die Kredite werden zur Deckung der aufgeführten Verwendungszwecke und im angegebenen Umfang gewährt.a) ADAC Notfallkredit: für Situationen, in denen Sie im Ausland in Not

geraten im Gesamtwert von maximal 1.228,– € für Reparatur-, Ab-schlepp-, Pannenhilfskosten, Arztkosten, Krankenhauskosten, Rechtsan-waltshonorare, Sachverständigen-Gutachten und gebührenpflichtige Verwarnungen.

b) ADAC Mietwagenkredit: für Mietwagenkosten bis zu 1.100,– €, wenn Ihr Fahrzeug wegen Panne, Unfall oder Entwendung ausgefallen ist.

c) ADAC Übernachtungskredit: für Übernachtungskosten bis zu 360,– €, wenn Ihr Fahrzeug wegen Panne, Unfall oder Entwendung ausgefallen ist oder Ihnen wegen Erkrankung zusätzliche Übernachtungskosten ent-standen sind.

d) ADAC Kredit für Fahr- und Flugausweise: für Bahn-, Schiff- oder Flug-ausweise (Flug: Economyklasse) für Sie und/oder maximal 8 Mitreisen-de, wenn aufgrund von Panne, Unfall, Entwendung, einer Erkrankung oder eines anderen Notfalls die Weiter- oder Rückreise mit dem ur-sprünglichen Verkehrsmittel nicht mehr möglich ist.

e) ADAC Rechtsanwalt- und Krankenkredit: bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung zur Zahlung von Rechtsanwalt-, Arzt- und Kranken-hauskosten bis zu 1.300,– € – auch zusätzlich zum ADAC Notfallkredit.

f) Bargeldservice und Notfallhilfe: wenn die ADAC Kredite nicht ausrei-chen oder Sie im Notfall Geld für andere als die oben genannten Zwe-cke brauchen, nehmen wir Verbindung auf mit Ihrer Hausbank, einem anderen Institut oder einer von Ihnen genannten Person, um eine schnelle Auszahlung von Bargeld an Ihrem Reiseort zu ermöglichen. In

diesem Fall werden die Gebühren der Überweisung oder Auszahlung bis zu 103,– € von uns übernommen.

Ist die Herstellung einer Bankverbindung nicht ausreichend, kann Ihnen die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG weiteren Kredit gewähren, bzw. Hilfe in Form von Barauszahlungen ermöglichen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren finanziellen Bedarf begründen und nachweisen, uns einen Bürgen benennen oder eine Hinterlegung des benötigten Betrages in der Bundesrepublik Deutschland veranlassen.

2. GeltungsbereichDie ADAC Kredite gelten im geografischen Europa, mit Ausnahme Deutsch-lands, in den außer europäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.Der Bargeldservice und die Notfallhilfe können weltweit mit Ausnahme Deutschlands in Anspruch genommen werden.

3. GeltungsdauerDie ADAC Kredite und der Bargeldservice/Notfallhilfe können nur während der Dauer der ADAC Plus-Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden.

4. Kreditinanspruchnahmea) Der Höchstwert der ADAC Kredite ist begrenzt. Sie können nur bis zur

Höhe des Rechnungsbetrages, maximal bis zur Höhe des Wertes der jeweiligen ADAC Kredite – abhängig vom Verwendungszweck – bean-sprucht werden.

b) Die ADAC Kredite: werden Ihnen in Form von Zahlungsgarantien an die ausländischen Rechnungssteller gewährt, Bargeld service und Notfallhil-fe als Barauszahlung. Es gilt der jeweilige Betrag in Euro. Andernfalls ist der aktuelle Gegenwert in Fremdwährung maßgeblich. Die ADAC-Schutz-brief Ver siche rungs-AG kann von Ihnen für die ADAC Kredite und beim Bargeldservice und Notfallhilfe ein schriftliches Schuldanerkenntnis in der Höhe der gewährten Beträge verlangen. Die ADAC Kredite sowie Bar-

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geldservice und Notfallhilfe können Sie über die zuständige ADAC Not-rufstation im Ausland oder die ADAC Zentrale in München (rund um die Uhr dienstbereit) in Anspruch nehmen.

5. Abrechnung der KrediteDie ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG fordert einen in ausländischer Währung in Anspruch genommenen Kreditbetrag um ge rech net in Euro zu-rück. Maßgeblich ist der am Tag unserer Rechnungsstellung gültige Tages-kurs. Sie sind verpflichtet, den gewährten Kre dit innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zurückzuzahlen. Wird der Kredit nicht fristge-mäß zurück erstattet, ist die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG berechtigt, Zinsen bis zu 2 % über dem von der Bundesbank festgelegten Basiszins-satz zu erheben.

6. HaftungDie ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG haftet nicht für das Verhalten und die Leistungen des Rechnungsstellers. Dieser wird allein in Ihrem Auftrag tätig. Ausgewählte und empfohlene Unternehmen gibt es insoweit nicht. Wurde die Leistung nicht, zu spät, schlecht oder zu teuer erfüllt, müssen Sie Ihren Anspruch direkt an den Rechnungssteller richten. Wegen mög-licher Verjährung der Ansprüche muss die Reklamation sofort nach Fest-stellung des Mangels, möglichst persönlich oder per Einschreiben, erfol-gen. Falls erforderlich, können Sie die Juristische Zentrale des ADAC, oder eine ADAC Notrufstation um Beratung und Unterstützung bitten.

Wichtige Informationen: Wenn Sie einen ADAC Kredit benö tigen, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Rufnummern. Im Inland rufen Sie bitte den ADAC München, Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz), Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider); im Ausland ADAC München Notrufzentrale, bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76 an.

Wird ein gewährter Kredit von Ihnen nicht frist gerecht zu rückbe zahlt, kann Ihre ADAC Plus-Mitgliedschaft fristlos in eine ADAC Mitgliedschaft ohne ADAC Plus-Leistungen umgestellt werden. Eine Auf rechnung von Kredit-rückzahlungen mit Schutzbrief-Versicherungsleistungen ist nur zulässig, wenn sie von der ADAC-Schutzbrief Versicherung-AG dem Grunde und der Höhe nach anerkannt wurden.

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ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG

Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG hat ihren Sitz in 80686 München, Hansastraße 19. Sie unterstützt die Ziele des ADAC e.V. zum Wohl des Mitglieds.

Der ADAC Schutzbrief garantiert Ihnen als ADAC Mitglied aktive orga-nisierte Hilfe vor Ort, unbürokratische Kostenübernahme und Sofort-kredite nach Panne, Unfall, Diebstahl, plötzlicher Krankheit und anderen Not situationen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Schutzbriefvertrag haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns. Unabhängig davon nimmt die Bundes anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurhein dorfer Straße 108, 53117 Bonn, Beschwerden über den Versicherer entgegen.

Der ADAC e.V. setzt sich als Verbraucherverband seit langem für kunden-freundliche Bedingungen ein.

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ADAC Auslandsnotrufstationen

Erreichbar sind die Helfer im Ausland direkt über die Nummern der Münchner Notrufzentrale

bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22

bei Erkrankung/Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76

Vorwahl für Deutschland aus allen Mobilfunknetzen: +49-

2848

374/

01.1

6/70

Bitte beachten Sie: Legen Sie nicht auf, solange das Frei zeichen ertönt. Ihr Anruf wird sofort an den nächsten frei werdenden Telefonplatz ge-schaltet. Bitte halten Sie bei jedem Telefon gespräch Ihre Unterlagen bereit. Telefonkosten zur Anforderung von Service leistungen werden gegen Beleg ersetzt. Senden Sie uns die ent sprechenden Originalrechnungen und -belege zusammen mit einer Schadenmeldung anschließend zu.

Hilfe in Deutschland

ADAC Hilfezentralen, 24-Std.-Service für Pannenhilfe für Abschleppen

Festnetz: Tel. 0 180 2 22 22 22 (6 ct/Anruf dt. Festnetz)

Mobil: Tel. 22 22 22 (Verbindungskosten je nach Netzbetreiber/Provider)

für weitere Fahrzeugleistungen: Tel. (0 89) 76 76 70 Fax (0 89) 76 76 22 99

bei Erkrankung/Verletzung: Tel. (0 89) 76 76 76 Fax (0 89) 76 76 25 01

Hilfe im AuslandDer ADAC ist in vielen europäischen Staaten vor Ort. Erreichbar sind die Helfer im Ausland direkt über die Nummern der Münchner Notrufzentrale

bei Fahrzeugschaden: Tel. +49 89 22 22 22

bei Erkrankung/ Verletzung: Tel. +49 89 76 76 76

Vorwahl für Deutschland aus allen Mobilfunknetzen: +49-