AGB für Malta

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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Malta Stand Mai/Juni 2009 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für von Xeno- tours veranstaltete Reisearrangements oder andere von Xenotours angebote- nen Leistungen. 1.2 Bei von Xenotours vermittelten ‚Nurflug-Arrangements und Fähr- passagen’ gelten die Allgemeinen Ver- trags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaft. Werden Ihnen Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstal- ter oder Dienstleistungsunternehmen ver- mittelt, so gelten deren Vertrags- und Reisebedingungen. 2. Vertragsabschluss 2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Xe- notours kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persön- lichen Anmeldung bei Ihrer Buchungs- stelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Xenotours wirk- sam. 2.2 Sonderwünsche sind nur Ver- tragsinhalt, wenn sie von Ihrer Bu- chungsstelle akzeptiert und bestätigt worden sind. 3. Preise, Zahlungsbedingungen 3.1 Die Preise für Reisearrangements er- sehen sie aus der aktuellen Malta- Preisliste. Die Preise für Reisearrange- ments verstehen sich, wenn nichts an- deres bei der Ausschreibung in der Preisliste erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. 3.2 Anlässlich der Annahme Ihrer Bu- chung durch die Buchungsstelle ist eine Anzahlung von 30% des Arrangement- preises zu leisten. Erhält die Buchungs- stelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann Xenotours die Reiseleistungen ver- weigern und Annullationskosten gemäss Ziffer 4.2 f. geltend machen. 3.3 Die Zahlung für den restlichen Rei- sepreis hat bis spätestens 21 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzu- treffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristge- recht, kann Xenotours die Reiseleistun- gen verweigern und Annullationskosten nach Ziffer 4.2 f. geltend machen. So- fern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Ein- gang Ihrer Zahlung des gesamten Rech- nungsbetrages ausgehändigt oder zuge- stellt, in der Regel 9 Tage vor Abreise. 4.5 Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benen- nen. Die Nennung eines Ersatzreisenden muss rechtzeitig erfolgen. Er muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und den beson- deren Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, sowie dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegen- stehen. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er soli- darisch für die Bezahlung des Reisepreises. Xenotours orientiert Sie innert angemesse- ner Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; eine Prü- fung kann mehrere Tage in Anspruch neh- men. Können die Bedingungen für Ersatz- reisende nicht erfüllt werden, gilt Ihre Rei- seabsage als Annullation (Ziffern 4.2 und 4.3 f). 6. Reiseabsage durch Xenotours 6.1 Xenotours ist berechtigt die Reise ab- zusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Ihnen Xeno- tours den bereits bezahlten Reisepreis zu- rück, weitergehende Ansprüche sind aus- geschlossen. Vorbehalten bleiben Annulla- tionskosten gemäss 4.2 f und weitere Schadenersatzforderungen. 6.2 Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmer- zahl, so kann Xenotours die Reise bis spä- testens 21 Tage vor dem festgelegten Rei- sebeginn absagen. Es werden Ihnen maxi- mal die einbezahlten Beträge vergütet. 6.3 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Natur- katastrophen, Epidemien, Unruhen, Terror- akte, behördliche Massnahmen, Streiks) können Xenotours veranlassen, die Reise kurzfristig abzusagen. Es werden maximal die einbezahlten Beträge vergütet. 6.4 Xenotours ist berechtigt, die Reise aus weiteren Gründen abzusagen. Es werden maximal die von Ihnen einbezahlten Beträ- ge vergütet. 11. Annullationsschutz 11.1 Der Erwerb des Xenotours- Annullationsschutzes von CHF 35.- pro Teilnehmer ist für alle Reiseteilnehmer ob- ligatorisch, ist für alle Reiseteilnehmer ob- ligatorisch und muss vom Buchenden bei Nichtbedarf (bei Eigenversicherung) direkt bei der Buchung ausgeschlossen werden. Unser Annullationsschutz deckt in der Zeit zwischen dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt allfällig geschuldete Annullati- onskosten (4.2, 4.3) bei folgenden Ereignis- sen: Bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder Tod des Teilnehmers oder dessen Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern oder eines gemeinsam buchenden Lebenspart- ners im selben Haushalt. Ausserdem bei be- deutenden Sachschäden infolge Feuers- brunst oder Elementarereignissen, die das Eigentum des Teilnehmers betreffen und seine Anwesenheit zu Hause erforderlich machen. Der Nachweis ist mit einem offi- ziellen Dokument zu erbringen. Ausge- schlossen sind Krankheiten oder Unfälle, die bei der Reiseanmeldung bereits bestanden haben. Kein Anspruch auf Erlass der Rück- trittskosten ist vorhanden, wenn ein weder verwandter noch verschwägerter Teilneh- mer der Reisegruppe (ab 5 Pers.) wegen ei- nes durch den Rücktrittsschutz gedeckten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss. 11.2 Die Haftung der Reise- und Transport- unternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die beste- henden internationalen Abkommen. Insbe- sondere machen wir auf die erhöhten Risi- ken bei Tauchen, Biken, Segeln, Flügen, Klettern usw. aufmerksam. Xenotours empfiehlt, für einen ergänzenden Versiche- rungsschutz zu sorgen. Für vor Ort gebuchte Ausflüge, Mietautos, Trekkings usw. haftet nur der jeweilige, lokale Anbieter/ Veranstalter, auch wenn Sie ein Arrange- ment beim Xenotours-Reiseleiter buchen. 12. Einreisevorschriften 12.1 Die Reisenden sind selber für die Ein- haltung der Einreise-, Gesundheits- und De- visenvorschriften verantwortlich. Die Einrei- sevorschriften finden Sie in der aktuellen Preisliste. Grundsätzlich empfehlen wir, die Einreisebestimmungen beim Verkehrs- büro Malta abzuklären. 12.2 Bei einer Einreiseverweigerung haben Sie die Rückreisekosten selbst zu überneh- men. 14. Gerichtsstand 14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Xenotours ist schweizerisches Recht anwendbar. 14.2 Klagen gegen Xenotours AG können nur an seinem Hauptsitz in 5417 Untersig- genthal/AG angebracht werden. 3.4 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rech- nungsbetrag unmittelbar bei Buchung zu bezahlen. Eine Anzahlung wird hinfällig. 3.5 Buchungsgebühren. Allfällige Buchungsgebühren (Golf, Inland- hotels etc.) sind direkt in der Preisliste er- wähnt. Darüber hinaus erheben wir folgen- de Gebühren: Für eine Nurlandbuchung eines Badeho- tels erheben wir eine pauschale Buchungs- gebühr von Fr. 50.pro Hotelbuchung. Für Buchungen von weniger als 3-5 Hotelnäch- ten erhöht sich der Nachtpreis, bitte fragen Sie uns hierzu an. 3.6 Ihre Buchungsstelle kann neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kosten für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüroverbandes erheben. 4. Annullation, Umbuchung, Änderung 4.1 Wenn Sie eine gebuchte Reise absagen (annullieren), eine Änderung oder Umbu- chung wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch ein- geschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumentationen sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. 4.2 Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 100., pro Auftrag max. CHF 200.als Bearbeitungsgebühr erhoben, zuzüglich allfälliger Kommunikationsgebühren. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch unseren Annullationskostenschutz ge- deckt. Siehe auch Punkt 1.2. 4.3 Bei Annullation, Änderungen oder Umbuchungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (4.2) folgende Kosten in % des Arrangementpreises erho- ben: 29 15 Tage vor Reisebeginn: 30% 14 08 Tage vor Reisebeginn: 60% 07 01 Tage vor Reisebeginn: 80% Nichterscheinen/No Show: 100% Bei Rücktritt von gebuchten Last Minute- Arrangements werden ab dem Tag der Bu- chung 100% des Arrangementpreises in Rechnung gestellt. Bei Miete von Schiffen, Farmhouses etc. gelten spez. Bedingungen. 4.3.1 Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Bu- chungsstelle. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag. 4.4 Die Annullationskosten werden in Här- tefällen von unserem Annullationskosten- schutz (pro Person CHF 35.-) übernommen.

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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Malta Stand Mai/Juni 2009

1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für von Xeno-tours veranstaltete Reisearrangements oder andere von Xenotours angebote-nen Leistungen. 1.2 Bei von Xenotours vermittelten ‚Nurflug-Arrangements und Fähr-passagen’ gelten die Allgemeinen Ver-trags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaft. Werden Ihnen Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstal-ter oder Dienstleistungsunternehmen ver-mittelt, so gelten deren Vertrags- und Reisebedingungen. 2. Vertragsabschluss 2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Xe-notours kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persön-lichen Anmeldung bei Ihrer Buchungs-stelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Xenotours wirk-sam. 2.2 Sonderwünsche sind nur Ver-tragsinhalt, wenn sie von Ihrer Bu-chungsstelle akzeptiert und bestätigt worden sind. 3. Preise, Zahlungsbedingungen 3.1 Die Preise für Reisearrangements er-sehen sie aus der aktuellen Malta-Preisliste. Die Preise für Reisearrange-ments verstehen sich, wenn nichts an-deres bei der Ausschreibung in der Preisliste erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. 3.2 Anlässlich der Annahme Ihrer Bu-chung durch die Buchungsstelle ist eine Anzahlung von 30% des Arrangement-preises zu leisten. Erhält die Buchungs-stelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann Xenotours die Reiseleistungen ver-weigern und Annullationskosten gemäss Ziffer 4.2 f. geltend machen. 3.3 Die Zahlung für den restlichen Rei-sepreis hat bis spätestens 21 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzu-treffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristge-recht, kann Xenotours die Reiseleistun-gen verweigern und Annullationskosten nach Ziffer 4.2 f. geltend machen. So-fern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Ein-gang Ihrer Zahlung des gesamten Rech-nungsbetrages ausgehändigt oder zuge-stellt, in der Regel 9 Tage vor Abreise.

4.5 Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benen-nen. Die Nennung eines Ersatzreisenden muss rechtzeitig erfolgen. Er muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten und den beson-deren Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, sowie dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegen-stehen. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie oder den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er soli-darisch für die Bezahlung des Reisepreises. Xenotours orientiert Sie innert angemesse-ner Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; eine Prü-fung kann mehrere Tage in Anspruch neh-men. Können die Bedingungen für Ersatz-reisende nicht erfüllt werden, gilt Ihre Rei-seabsage als Annullation (Ziffern 4.2 und 4.3 f). 6. Reiseabsage durch Xenotours 6.1 Xenotours ist berechtigt die Reise ab-zusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Ihnen Xeno-tours den bereits bezahlten Reisepreis zu-rück, weitergehende Ansprüche sind aus-geschlossen. Vorbehalten bleiben Annulla-tionskosten gemäss 4.2 f und weitere Schadenersatzforderungen. 6.2 Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmer-zahl, so kann Xenotours die Reise bis spä-testens 21 Tage vor dem festgelegten Rei-sebeginn absagen. Es werden Ihnen maxi-mal die einbezahlten Beträge vergütet. 6.3 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Natur-katastrophen, Epidemien, Unruhen, Terror-akte, behördliche Massnahmen, Streiks) können Xenotours veranlassen, die Reise kurzfristig abzusagen. Es werden maximal die einbezahlten Beträge vergütet. 6.4 Xenotours ist berechtigt, die Reise aus weiteren Gründen abzusagen. Es werden maximal die von Ihnen einbezahlten Beträ-ge vergütet. 11. Annullationsschutz 11.1 Der Erwerb des Xenotours-Annullationsschutzes von CHF 35.- pro Teilnehmer ist für alle Reiseteilnehmer ob-ligatorisch, ist für alle Reiseteilnehmer ob-ligatorisch und muss vom Buchenden bei Nichtbedarf (bei Eigenversicherung) direkt bei der Buchung ausgeschlossen werden.

Unser Annullationsschutz deckt in der Zeit zwischen dem Tag der Buchung und dem Reiseantritt allfällig geschuldete Annullati-onskosten (4.2, 4.3) bei folgenden Ereignis-sen: Bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder Tod des Teilnehmers oder dessen Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern oder eines gemeinsam buchenden Lebenspart-ners im selben Haushalt. Ausserdem bei be-deutenden Sachschäden infolge Feuers-brunst oder Elementarereignissen, die das Eigentum des Teilnehmers betreffen und seine Anwesenheit zu Hause erforderlich machen. Der Nachweis ist mit einem offi-ziellen Dokument zu erbringen. Ausge-schlossen sind Krankheiten oder Unfälle, die bei der Reiseanmeldung bereits bestanden haben. Kein Anspruch auf Erlass der Rück-trittskosten ist vorhanden, wenn ein weder verwandter noch verschwägerter Teilneh-mer der Reisegruppe (ab 5 Pers.) wegen ei-nes durch den Rücktrittsschutz gedeckten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss. 11.2 Die Haftung der Reise- und Transport-unternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die beste-henden internationalen Abkommen. Insbe-sondere machen wir auf die erhöhten Risi-ken bei Tauchen, Biken, Segeln, Flügen, Klettern usw. aufmerksam. Xenotours empfiehlt, für einen ergänzenden Versiche-rungsschutz zu sorgen. Für vor Ort gebuchte Ausflüge, Mietautos, Trekkings usw. haftet nur der jeweilige, lokale Anbieter/Veranstalter, auch wenn Sie ein Arrange-ment beim Xenotours-Reiseleiter buchen. 12. Einreisevorschriften 12.1 Die Reisenden sind selber für die Ein-haltung der Einreise-, Gesundheits- und De-visenvorschriften verantwortlich. Die Einrei-sevorschriften finden Sie in der aktuellen Preisliste. Grundsätzlich empfehlen wir, die Einreisebestimmungen beim Verkehrs- büro Malta abzuklären.

12.2 Bei einer Einreiseverweigerung haben Sie die Rückreisekosten selbst zu überneh-men. 14. Gerichtsstand 14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen

Ihnen und Xenotours ist schweizerisches Recht anwendbar. 14.2 Klagen gegen Xenotours AG können nur an seinem Hauptsitz in 5417 Untersig-genthal/AG angebracht werden.

3.4 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rech-nungsbetrag unmittelbar bei Buchung zu bezahlen. Eine Anzahlung wird hinfällig. 3.5 Buchungsgebühren. Allfällige Buchungsgebühren (Golf, Inland-hotels etc.) sind direkt in der Preisliste er-wähnt. Darüber hinaus erheben wir folgen-de Gebühren: Für eine Nurlandbuchung eines Badeho-tels erheben wir eine pauschale Buchungs-gebühr von Fr. 50.– pro Hotelbuchung. Für Buchungen von weniger als 3-5 Hotelnäch-ten erhöht sich der Nachtpreis, bitte fragenSie uns hierzu an.3.6 Ihre Buchungsstelle kann neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kosten für die Beratung und Reservationgemäss den Richtlinien des SchweizerischenReisebüroverbandes erheben. 4. Annullation, Umbuchung, Änderung 4.1 Wenn Sie eine gebuchte Reise absagen (annullieren), eine Änderung oder Umbu-chung wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch ein-geschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumentationen sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. 4.2 Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 100.–, pro Auftrag max. CHF 200.– als Bearbeitungsgebühr erhoben, zuzüglich allfälliger Kommunikationsgebühren. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch unseren Annullationskostenschutz ge-deckt. Siehe auch Punkt 1.2. 4.3 Bei Annullation, Änderungen oder Umbuchungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (4.2) folgende Kosten in % des Arrangementpreises erho-ben: 29 – 15 Tage vor Reisebeginn: 30% 14 – 08 Tage vor Reisebeginn: 60% 07 – 01 Tage vor Reisebeginn: 80% Nichterscheinen/No Show: 100% Bei Rücktritt von gebuchten Last Minute-Arrangements werden ab dem Tag der Bu-chung 100% des Arrangementpreises in Rechnung gestellt. Bei Miete von Schiffen, Farmhouses etc. gelten spez. Bedingungen. 4.3.1 Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Bu-chungsstelle. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag. 4.4 Die Annullationskosten werden in Här-tefällen von unserem Annullationskosten-schutz (pro Person CHF 35.-) übernommen.