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ALBERT-LUDWIGS-

UNIVERSITÄT FREIBURG

Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Studentenwerk Freiburg

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Impressum Herausgeber Beauftragter der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für das Studium Behinderter und chronisch Kranker, Bruno Zimmermann Studentenwerk Freiburg, Beauftragter für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, Karl-Heinz Hermle Redaktion Eva Borchardt (Universität Freiburg) Karl-Heinz Hermle (Studentenwerk Freiburg) Bruno Zimmermann (Universität Freiburg) Mitarbeit: Dean Marten (studentischer Mitarbeiter des Studentenwerks Freiburg) Tanja Metzger Metzger (studentische Mitarbeiterin des Studentenwerks Freiburg) Gestaltung: hoyerdesign grafik gmbh, Freiburg Druck: schwarz auf weiß, Freiburg Stand Februar 2002

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Informationen für Studieninteressierte

und Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

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Grußwort Studium heißt vielfach auch Ortswechsel, sei es beim Studienbeginn mit dem Umzug vom

Schul- zum Studienort oder auch während des Studiums durch einen Hochschulwechsel.

Immer heißt dies auch Sich-zurecht-finden in einer neuen Umgebung, örtlich und fachlich.

Ihnen als behinderte oder chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende wollen wir

mit dieser Broschüre die Freiburger Hochschulen etwas näher bringen und Ihnen zeigen,

"worauf Sie sich einlassen", wenn Sie in Freiburg studieren. Sie sollen aber auch sehen,

dass es eine ganze Menge von PartnerInnen und HelferInnen gibt, die Sie bei Ihren Fragen

und Problemen unterstützen.

Sie werden erfahren, dass die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freiburger

Hochschulen, des Studentenwerks und anderer Einrichtungen, mit denen Sie es vielleicht zu

tun haben werden, sehr aufgeschlossen sind, wenn es um die Anliegen Behinderter und

chronisch Kranker geht - vorausgesetzt, sie wissen um das Handicap des / der jeweiligen

Studierenden. Zögern Sie also nicht, Angehörige Ihrer Hochschule oder des Studentenwerks

auf Ihre Situation anzusprechen. Und denken Sie dabei daran: Auch das Gesetz ist auf Ihrer

Seite. Die Hochschulen sind verpflichtet, bei der Erbringung von Studienleistungen und bei

der Ablegung von Prüfungen Ihr persönliches Handicap angemessen zu berücksichtigen.

Dies gilt natürlich auch dann, wenn es (noch) nicht in jeder Prüfungsordnung ausdrücklich

steht.

Wenn Sie an einer der Freiburger Hochschulen studieren (wollen), werden Sie erleben, dass

zu deren Baubestand teilweise auch alte Gebäude gehören, die nicht immer barrierefrei sind.

Aber auch neuere Einrichtungen sind manchmal ungenügend ausgestattet. Wenn Sie einen

Rollstuhl benutzen, werden Ihnen nutzlose Stufen, zu steile Rampen, zu schwere Türen und

andere Hindernisse den Studienalltag vielleicht manchmal etwas versauern. Melden Sie

diese Stellen beim Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule oder beim

"Enthinderungsreferat" des AStA der Universität. Vergessen Sie aber nicht, dass es überall

auch helfende Hände gibt - gerade auch im Studienalltag.

Für Ihr Studium in Freiburg wünschen wir Ihnen viel Erfolg.

Bruno Zimmermann Beauftragter für das Studium Behinderter und chronisch Kranker Universität Freiburg

Karl-Heinz Hermle Beauftragter des Studentenwerks Freiburg für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen

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Inhaltsverzeichnis 1. Informationsmöglichkeiten 1.1. Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen

Studentenwerks Bonn 1.2. Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung 1.3. Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen (BHSA) 1.4. Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. 1.5. Berufliche Rehabilitation junger Menschen - Handbuch und CD-ROM der

Bundesanstalt für Arbeit 1.6. "Studien-Info für blinde Abiturienten und Studenten" 1.7. "Allergie und Berufswahl" 1.8. Vermittlungsservice KOPRA (Kontaktstelle zur Vermittlung von Praktika) 1.9. Internetseite des Deutschen Bildungsservers 2. Orientierung und Kontakt 2.1. Zentrale Studienberatung 2.2. Studienfachberatung 2.3. Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende der

Freiburger Hochschulen 2.4 Beauftragter des Studentenwerks Freiburg für Studierende mit Behinderungen und

chronischen Erkrankungen 2.5. Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) 2.5.1. Initiative “Studieren ohne Hürden” (SoH) 3. Sonderanträge bei der Bewerbung zum Studium 3.1. Antrag auf Berücksichtigung Ihres "ersten Studienortwunsches" 3.2. Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienwunsches 3.3. Härtefallantrag 3.4. Antrag auf Nachteilausgleich 4. Prüfungs- und Studienordnungen, Prüfungsbedingungen und ihre

Modifikationen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

5. Studienfinanzierung 5.1. Bundsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 5.2. Bildungskredit 5.3. Darlehen des Studentenwerks Freiburg 5.4. Bundessozialhilfegesetz (BSHG) 5.5. Diätessenzuschuss des Studentenwerks 5.6. Stiftungen und Stipendien 6. Medizinische Versorgung, Pflege und Betreuung 6.1. Kranken- und Pflegeversicherung 6.2. Studienunterstützung durch Studienhelferinnen und Studienhelfer 6.3. Gebärdendolmetscherin - und -dolmetscher 6.4. Mobile Dienste, Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, Pflege/Assistenz 6.5. Finanzierung von Pflege/Assistenz durch das Pflege-Versicherungsgesetz

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7. Wohnen 7.1. Studentenhäuser des Studentenwerks Freiburg 7.2. Studentenhäuser freier Träger 7.3. Freier Wohnungsmarkt 7.4. Betreutes Wohnen 7.5. Zimmersuche per Annonce 8. Sicherung der Mobilität 8.1. Ausweis für schwerbehinderte Menschen 8.2. Orientierungs- und Mobilitätstraining 8.3. Öffentlicher Personennahverkehr 8.4. Eigener PKW 8.5. Öffentliche Parkplatznutzung 9. Technische Hilfsmittel und organisatorische Tipps für den Studienalltag 9.1. Gehörlose, ertaubte und schwerhörige Studierende 9.2. Blinde und sehbehinderte Studierende 9.3. Körperbehinderte Studierende 10. Erreichbarkeit der Einrichtungen des Studentenwerks Freiburg 10.1. Verwaltungsgebäude Schreiberstraße 10.2. Mensa Hochallee und Cafeterien im Universitätszentrum 10.3. Mensa und Cafeteria Institutsviertel 10.4. Mensa Littenweiler und PH-Café 10.5. Mensa am Flugplatz 11. Zentrale Gebäude und Einrichtungen der Universität Freiburg 11.1. Universitätsverwaltung am Fahnenbergplatz 11.2. Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung 11.3. Universitätsbibliothek 11.4. Geisteswissenschaftliches Zentrum (Kollegiengebäude I - IV) 11.5. Institutsviertel mit Rechenzentrum 11.6. Fakultät für Angewandte Wissenschaften am Flugplatz 11.7. Biologische Institute 11.8. Sportzentrum / Institut für Sport und Sportwissenschaften 11.9. Universitätsklinikum 11.10. Parkmöglichkeiten für Dauerparkende 12. Einrichtungen und Gebäude der Pädagogischen Hochschule 13. Einrichtungen und Gebäude der Staatl. Hochschule für Musik 14. Einrichtungen und Gebäude der Evangelischen Fachhochschule 15. Einrichtungen und Gebäude der Katholischen Fachhochschule 16. Vereine und Selbsthilfegruppen in Freiburg und Umgebung 17. Freizeit und Sport

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18. Anhang 18.1. Adressenverzeichnis 18.2. Literaturhinweise

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1. Informationsmöglichkeiten zum Thema Studium und Behinderung 1.1. Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen

Studentenwerks Bonn

Die Broschüre "Studium und Behinderung" der "Informations- und Beratungsstelle

Studium und Behinderung" des Deutschen Studentenwerks (DSW) bietet

umfangreiche Informationen, Literaturhinweise, praktische Tipps und einen ersten

Überblick über die verschiedenen Beratungsangebote. Bei der Beratungsstelle können

Sie darüber hinaus Informationen zu einzelnen Bereichen beziehen, die das Studium

behinderter und chronisch kranker Studierender betreffen. Außerdem werden jährlich

Seminare zur Studienvorbereitung und zum Einstieg ins Berufsleben durchgeführt.

Spezielle Informationen für Studierende mit Behinderungen und chronischen

Erkrankungen können online unter www.studentenwerke.de abgerufen werden. Die

Adresse des DSW finden Sie im Adressverzeichnis (20.1.).

1.2. Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Broschüre

"Ratgeber für behinderte Menschen" gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen

und Hilfestellungen (mit entsprechenden Gesetzestexten). Die Broschüre kann

kostenlos (auch online) bestellt werden und steht ebenso als Download zur Verfügung:

www.bma.de/de/asp/broschueren/show.asp?g=6.

1.3. Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen (BHSA)

Die BHSA - eine "Selbsthilfeorganisation gehörloser und schwerhöriger Menschen im

Studium und danach" - führt Seminare für hörbehinderte Abiturient/inn/en und

Studierende durch und gibt die Informationsschrift "Studienführer - Ein Handbuch für

Hörgeschädigte" heraus.

In einigen Ländern gibt es auch Landesarbeitsgemeinschaften Hörbehinderter

Studenten und Absolventen (LHSA), welche die Interessenvertretung

Hörbehinderter direkt vor Ort wahr nehmen. Die Adressen von BHSA und LHSA

Baden-Württemberg finden Sie im Anhang unter 20.1.

1.4. Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

Der DVBS e.V. unterstützt blinde und sehbehinderte Studierende u. a. dadurch, dass

er Studienliteratur auf Kassette anbietet (Adresse unter 20.1.).

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1.5. Berufliche Rehabilitation junger Menschen - Handbuch und CD-ROM der Bundesanstalt für Arbeit

Weitere Informationen finden sich in dem Handbuch und auf der CD-ROM "Berufliche

Rehabilitation junger Menschen", die von der Bundesanstalt für Arbeit herausgegeben

werden und die Sie u. a. bei der Berufsberatung einsehen können. Der Einzelversand

ist über DKF Multimedia, Mainzer Straße 35, 65239 Hochheim am Main, Fax

06146/834714, E-Mail: [email protected], möglich (ca. 8 € zzgl. Versandkosten).

1.6. "Studien-Info für blinde Abiturienten und Studenten"

Eine CD "Studien-Info für blinde Abiturienten und Studenten" beinhaltet als Audio-CD

und als interaktive CD-ROM Tipps, Informationen, Berufsreportagen, Ansprechpartner

und Literatur rund um das Thema Studium. Die CD wird an den entsprechenden

Schulen verteilt und ist über die Berufsberatung im Arbeitsamt erhältlich.

1.7. "Allergie und Berufswahl"

Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 170202, 44149

Dortmund kann die Broschüre "Allergie und Berufswahl" kostenlos bezogen

werden. Einen informativen Bericht zum Thema "Studieren mit Behinderungen und

chronischen Erkrankungen" finden Sie auch auf der Homepage von "Studien- &

Berufswahl online" (Suchweg: Archiv -Thema des Monats).

1.8. Vermittlungsservice KOPRA (Kontaktstelle zur Vermittlung von Praktika)

KOPRA bietet behinderten und chronisch-kranken Studierenden Unterstützung bei der

Suche nach einem Praktikumsplatz. Anfragen an Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am

Main, Adlerflychstraße 8-14, 60318 Frankfurt. Praktikumsstellen finden sich im Internet

unter www.jobline-rehadat.de.

1.9. Internetseite des Deutschen Bildungsservers

Ein umfangreiches Informationsangebot bietet die Internetseite des deutschen

Bildungsservers: www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=193. Dort findet sich ein

allgemeiner Online-Ratgeber für Behinderte zu "Lernen - Ausbildung - Studium -

Beruf" und auch eine kommentierte Linksammlung. Zudem gibt es

Informationsangebote für Blinde und Sehgeschädigte sowie für Hörgeschädigte.

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2. Orientierung und Kontakt

Sie sollten Ihr Studienvorhaben sorgfältig planen und frühzeitig damit beginnen, die

entsprechenden Vorbereitungen zu treffen und dabei auch Ihre ganz persönliche

Situation und Ihr Handicap angemessen zu berücksichtigen:

- Welches Studienfach/Welche Fächerkombination interessiert mich?

- Kann ich meinen Studienfachwunsch mit meiner Behinderung realisieren und wie?

- Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für mein Studienfach?

- Welche Zulassungsverfahren gelten?

2.1. Zentrale Studienberatung

Bei der Zentralen Studienberatung erhalten Sie die notwendigen Informationen über

die Studienfächer, Studienaufbau, eventuelle zusätzliche Anforderungen (Praktika

etc.) sowie Zulassungsverfahren und Verfahrensergebnisse. Klären Sie mit den

Studienberaterinnen und -beratern, ob es bei Ihrem Studienfach

Zulassungsbeschränkungen gibt und wenn ja, ob diese von der Universität oder der

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben werden. Wenn es

sich bei Ihrem Studienfach um ein “ZVS”-Fach handelt, benötigen Sie für die

Bewerbung ein ZVS-Info. Dieses erhalten Sie in den Gymnasien, beim Arbeitsamt

oder bei der Studienberatung (Adresse unter 20.1.).

2.2. Die Studienfachberatung

Für spezifischere Fragen zu Ihrem Studienfach sind die Fachberater/innen in den

einzelnen Studienfächern geeignete Ansprechpartner/innen. Am besten vereinbaren

Sie mit Ihrer Studienfachberaterin/Ihrem Studienfachberater schon vor Studienbeginn

einen Besuch im Institut. Dieser Vororttermin kann zur Klärung vieler praktischer

Fragen beitragen. Die Namen, Adressen und Telefonnummern erfahren Sie aus den

Informationsblättern der Studienberatung oder auch über das Internet.

Unbedingt teilnehmen sollten Sie an den Einführungsveranstaltungen in den einzelnen

Fächern, wo Sie erste Kontakte zu Kommiliton/inn/en aufnehmen können. Beachten

Sie auch die Veranstaltungen von Fakultäten und der Asten. Insbesondere die

Aktivitäten des AStA-Enthinderungsreferats und der Initiative "Studieren ohne Hürden"

dürften für Sie von Interesse sein (siehe unter 2.5.1).

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2.3. Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende der Freiburger Hochschulen

Bei allen Fragen und Problemen sind die Beauftragten der Freiburger Hochschulen für

das Studium Behinderter und chronisch Kranker Ihre Ansprechpartner. Sie helfen

Ihnen bei der Bewältigung studienbezogener Hürden und Probleme.

Universität Freiburg Bruno Zimmermann Albertstraße 21a (Weismannhaus), 79085 Freiburg Tel. 0761/203-4244, Fax 0761/203-8897 Mail: [email protected] Internet : www.studium.uni-freiburg.de

Persönliche Beratung nach Vereinbarung. Gehbehinderte Ratsuchende können nach

vorheriger telefonischer Vereinbarung gerne in einem barrierefrei gelegenen Raum im

Universitätszentrum beraten werden.

Pädagogische Hochschule Freiburg Olaf Kühn Kunzenweg 21, 79117 Freiburg Tel. 0761/682-333, Mail: [email protected]

Das Büro befindet sich im KG IV, 1.OG, Raum 203

Staatliche Hochschule für Musik Freiburg Karsten Schöning Schwarzwaldstraße 141, 79102 Freiburg Tel. 0761/3191531, Mail: [email protected]

Evangelische Fachhochschule Freiburg Prof. Dr. Hans-Ulrich Pfeifer-Schaupp Bugginger Straße 38, 79114 Freiburg Tel. 0761/47812-34, Mail: [email protected]

Katholische Fachhochschule Freiburg Matthias Linnenschmidt

Karlstraße 63, 79104 Freiburg Tel. 0761/200-497, Fax 0761/200-478, Mail: [email protected]

2.4. Beauftragter des Studentenwerks Freiburg für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Bei Fragen und Problemen, die Ihr soziales Umfeld betreffen (Wohnungssuche,

Studienfinanzierung usw.), können Sie sich an den Behindertenbeauftragten des

Studentenwerkes wenden. Er kann Ihnen u. U. einen Zivildienstleistenden für

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begrenzte Zeit als Begleitung bei der Begehung neuer Wege zur Seite stellen oder

Kontakte zu Behörden und Beratungsstellen herstellen.

Karl-Heinz Hermle Schreiberstraße 12-16, 79098 Freiburg Tel. 0761/2101-233, Fax 0761/2101-303 Mail: [email protected], www.studentenwerk.uni-freiburg.de

2.5. Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität (AStA)

Eine gute Anlaufstelle ist das "Enthinderungsreferat" des AStA der Universität

Freiburg. Beim AStA (Adresse unter 20.1.) kann man sich auch über rechtliche

Angelegenheiten, BAföG oder Studiengebühren informieren. Studierende mit Rollstuhl

sollten den hinteren Eingang benutzen, da man über eine Rampe leichter ins Innere

der Alten Uni gelangen kann. Da die schwere Tür automatisch wieder zufällt, ist es

ohne fremde Hilfe nicht zu schaffen, mit den Rolli-Vorderrädern über die Türschwelle

zu kommen.

2.5.1. Initiative “Studieren ohne Hürden” (SoH)

Behinderte, chronisch Kranke und nicht behinderte Studierende engagieren sich seit

SS 2001 bei der Initiative "Studieren ohne Hürden" (SoH) für die Belange und

Bedürfnisse betroffener Studierender. Wer Lust hat mitzumachen, erfährt Näheres

beim AStA (siehe oben) oder unter www.studieren-ohne-huer.de.

3. Sonderanträge für Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Für Studieninteressierte mit Handicaps sehen die ZVS-Regeln einige Besonderheiten

vor, die im Folgenden in aller Kürze vorgestellt werden sollen. Nähere Informationen

hierzu gibt's bei der "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen" (Adresse unter

20.1.). Natürlich können Sie sich auch an die Zentrale Studienberatung oder den

Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule wenden.

3.1. Antrag auf Berücksichtigung Ihres "ersten Studienortwunsches"

Studienbewerber/innen mit einem "Ausweis für schwerbehinderte Menschen" (siehe

8.1.) können recht sicher sein, dass die ZVS ihrem ersten Studienortwunsch

nachkommt. Sie sollten sich diesen Ausweis so früh wie möglich ausstellen lassen, so

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dass er als beglaubigte Kopie dem ZVS-Zulassungsantrag beigefügt werden kann. Die

Bearbeitung des Ausweises kann bis zu einem Jahr dauern!

3.2. Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienwunsches

Sie können diesen Antrag stellen, wenn Sie aus gesundheitlichen, familiären,

wirtschaftlichen oder anderen Gründen an einen bestimmten Studienort gebunden

sind. Wenn Sie einen "Ausweis für schwerbehinderte Menschen" besitzen und diesen

Ihrem ZVS- Antrag beigefügt haben, müssen Sie den Antrag nicht stellen.

3.3. Härtefallantrag

Mit dem Härtefallantrag können behinderte und chronisch kranke Studierende, die sich

in einer schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden, beantragen, sofort zum

Studium zugelassen zu werden. Der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht

hierfür nicht aus. Einem Härtefallantrag kann in der Regel stattgegeben werden, wenn

man durch ein fachärztliches Gutachten nachweist, dass eine Wartezeit nicht sinnvoll

oder nicht zumutbar ist,

- weil man an einer Krankheit oder Behinderung mit Tendenz zur

Verschlimmerung leidet,

- weil man durch Krankheit oder Behinderung auf ein bestimmtes Berufsfeld

beschränkt ist, in dem man auf Grund des angestrebten Studiums tätig werden

könnte,

- weil man das bisherige Studium oder den bisherigen Beruf aus

gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, oder

- weil man sonst gegenüber gesunden Personen unzumutbar benachteiligt wäre,

insbesondere weil man wegen krankheits- oder behinderungsbedingter

Einschränkungen eine Wartezeit nicht sinnvoll (z. B. durch Jobben)

überbrücken könnte.

3.4. Antrag auf Nachteilausgleich

Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich kann u. a. eine Verbesserung der

Durchschnittsnote und/oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirkt werden. Dies kann

der Fall sein, wenn nachgewiesen wird, dass sich z. B. auf Grund einer längeren

Krankheit schulische Ausfallzeiten und eine dadurch bedingte Verschlechterung der

Schulnote bzw. eine Verlängerung der Schulzeit ergeben hat. Als Nachweis muss u. a.

ein fachärztliches Gutachten und ggf. ein Schulgutachten vorgelegt werden.

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Die beiden Anträge auf Nachteilsausgleich (Durchschnittsnote/Wartezeit) sowie der

Härtefallantrag können entsprechend auch bei Zulassungsanträgen für einen

zulassungsbeschränkten Studiengang, der nicht über die ZVS vergeben wird, beim

zuständigen Studentensekretariat der Hochschule gestellt werden.

Allerdings gibt es auch hier für einige Studienfächer hochschulinterne

Zulassungsbeschränkungen. Die Studienplatzwünsche von Studienbewerber/innen mit

Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden auch hier entsprechend der

ZVS-Regeln berücksichtigt.

Adressen der Studentensekretariate der Freiburger Hochschulen:

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Studentensekretariat Am Fahnenbergplatz, 79085 Freiburg Tel. 0761/203-4238, www.verwaltung.uni-freiburg.de/Zsa/113stud.htm

Pädagogische Hochschule Freiburg Studentensekretariat

Kunzenweg 21, 79117 Freiburg Tel. 0761/682-269 Mail: [email protected], www.ph-freiburg.de

Staatliche Hochschule für Musik Freiburg Studentensekretariat

Schwarzwaldstraße 141, 79102 Freiburg Tel. 0761/3191531 Mail: [email protected], www.mh-freiburg.de

Evangelische Fachhochschule Freiburg Studierendensekretariat Bugginger Straße 38, 79114 Freiburg Tel. 0761/47812-12

Mail: [email protected], www.efh-freiburg.de

Katholische Fachhochschule Freiburg Studentensekretariat Karlstraße 63, 79104 Freiburg

Tel. 0761/200-486, Fax 0761/200-478 Mail: [email protected], www.kfh-freiburg.de

4. Prüfungs- und Studienordnungen, Prüfungsbedingungen und ihre

Modifikationen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Laut § 2 Abs. 5 des Hochschulrahmengesetzes und den Hochschulgesetzen der

einzelnen Bundesländer haben Hochschulen den besonderen Bedürfnissen

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behinderter und chronisch kranker Studierender Rechnung zu tragen. Diese

Notwendigkeit ergibt sich auch aus dem Sozialstaatprinzip des Grundgesetzes (Artikel

3, Artikel 20) und dem 1994 in Artikel 3 hinzugefügten Benachteiligungsverbot für

behinderte Menschen (Artikel 3 Abs. 3 Satz 2). Daraus folgt, dass Prüfungs- und

Studienordnungen sowie Prüfungsbedingungen derart gestaltet sein müssen, dass

auch Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen den

Anforderungen nachkommen können.

Entsprechende Vorgaben enthalten auch die Allgemeinen Bestimmungen

beispielsweise für Diplom- und Magisterprüfungsordnungen. Auch wenn die jeweiligen

fachspezifischen Prüfungsordnungen nicht immer spezielle Regelungen enthalten, so

ist das oben genannte Benachteiligungsverbot selbstverständlich auch hier

anzuwenden.

Beantragung von Nachteilsausgleichen

Setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Prüfungsamt, dem Prüfer oder der

Prüferin in Verbindung, um den von Ihnen benötigten Ausgleich

behinderungsbedingter Nachteile oder gegebenenfalls auch eine Modifikation bei der

Ablegung einer Prüfung abzuklären. Nehmen Sie bei der Begründung des Antrags auf

die oben angesprochenen Gesetze und andere Prüfungsordnungen Bezug.

Empfehlenswert ist auch hier, sich beim Behindertenbeauftragten der Hochschule Rat

und Unterstützung zu holen!

Bedenken Sie, dass alle Modifikationen von Studien- und Prüfungsordnungen

beantragt werden müssen! Diese förmlichen Anträge, meist mit (fach-)ärztlichem

Nachweis versehen, reichen Sie bitte beim zuständigen Prüfungsamt ein.

In der DSW-Broschüre “Studium und Behinderung” (siehe hierzu 1.1.) stehen folgende

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche (vgl. S.76, 5. Aufl., Bonn 1998):

- schriftliche Ergänzungen mündlicher Prüfungen für Studierende mit Hör- oder

Sprachbehinderungen

- Zeitverlängerungen für die Erbringung von Prüfungsleistungen, Hausarbeiten,

Klausuren

- Fristverlängerungen bei der Ablegung von Prüfungen

- Nutzung von technischen Hilfsmitteln

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- Berücksichtigung von Krankheitszeiten und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit bei

der Bemessung von Prüfungszeiträumen und Studienleistungen (beispielsweise

Prüfungsverlängerung bei Diplomarbeiten, Klausuren, Hausarbeiten etc.)

- Nichtberücksichtigung von krankheits- bzw. behinderungsbedingten

Prüfungsrücktritten bei der Zahl möglicher Prüfungswiederholungen

- Abänderung von Praktikumbestimmungen, u. U. Verzicht auf ein Praktikum

Sollte jedoch eine Teilleistung unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung sein und

nicht durch andere Maßnahmen gleichwertig ersetzt werden können, wird dem Antrag

auf Nachteilsausgleich unter keinen Umständen nachgegeben.

5. Studienfinanzierung und sonstige Hilfen

5.1. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Falls Sie nicht über eigene ausreichende Mittel zur Finanzierung des Studiums

verfügen und auch kein anderer Kostenträger in Frage kommt, können Sie Leistungen

nach dem BAföG beziehen. Beantragen Sie das BAföG beim Amt für

Ausbildungsförderung, das dem Studentenwerk zugeordnet ist, sobald Sie eine

Studienplatzzusage haben. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da

rückwirkend keine Leistungen ausgezahlt werden.

Im folgenden sollen jene Regelungen des BAföG, welche für Studierende mit

Behinderungen von großer Bedeutung sind, kurz vorgestellt werden.

Härtefreibetrag

Ein Anspruch auf den Erhalt von BAföG-Leistungen ergibt sich, wenn die eigenen,

elterlichen oder die finanziellen Mittel des Ehepartners oder der Ehepartnerin den

Ausbildungsbedarf nicht vollständig abdecken. Bei der Ermittlung des Einkommens

kann auf Antrag ein zusätzlicher Härtefreibetrag eingeräumt werden (§ 25 Abs. 6

BAföG), falls eine Behinderung der/des Studierenden, eines Elternteils oder eines

anderen unterhaltsberechtigten Familienmitglieds vorliegt. Unter Vorlage des

"Ausweises für schwerbehinderte Menschen" kann der Antrag beim Amt für

Ausbildungsförderung gestellt werden.

Verlängerung der Förderungshöchstdauer

Die Studienförderung richtet sich nach der für den Studiengang festgelegten

Förderungshöchstdauer (FHD). Es besteht jedoch die Möglichkeit, über die FHD

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hinaus Ausbildungsförderung zu bekommen. Nach §15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG ist u.a.

eine Behinderung ein Grund, der eine Verlängerung rechtfertigt. Sie müssen jedoch

den Nachweis erbringen, dass die Behinderung ursächlich für die Verzögerung der

Ausbildung war.

Rückzahlung

Falls die Rückzahlung des Darlehenanteils der von Ihnen bezogenen BAföG-

Leistungen unter die neuen Bestimmungen des 12. BAföG-Änderungsgesetzes fällt,

haben Sie die Möglichkeit, die Berücksichtigung behinderungsbedingter

Aufwendungen zu beantragen. Die Einkommensgrenze wird anders berechnet, bis zu

der Sie von der Rückzahlung freigestellt werden (§ 18a, Abs. 1 BAföG).

Mehrausgaben

Behinderungsbedingte Mehrausgaben während des Studiums bleiben beim BAföG

unberücksichtigt. Unter Umständen sind Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes

(BSHG) möglich.

Da das BAföG ein für Laien kaum durchschaubares Machwerk darstellt, sollten Sie

sich unbedingt bei der BAföG-Kurzberatung im Infoladen des Studentenwerks

Freiburg oder von Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter im Amt für

Ausbildungsförderung beraten lassen.

Studentenwerk Freiburg - Amt für Ausbildungsförderung -

Schreiberstraße 12-16, 79098 Freiburg Tel. 0761/2101-200 (Zentrale), Mail: [email protected] www.studentenwerk.uni-freiburg.de/Studienfinanzierung/Bafoeg/Inhalt.htm Sprechzeiten: Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

BAföG-Kurzberatung im Infoladen des Studentenwerks Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr Es empfiehlt sich, persönlich vorbeizukommen.

5.2. Bildungskredit

Seit 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Studentinnen und Studenten in

fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit in

Anspruch zu nehmen. Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung

der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG

erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der

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Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Innerhalb eines

Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 € bewilligt werden. Der Kreditantrag ist

an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird

dann gegebenenfalls ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft)

erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches Vertragsangebot der Deutschen

Ausgleichsbank (DtA) beigefügt. Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung

und die Rückforderung übernimmt die Deutsche Ausgleichsbank (www.deutsche-

ausgleichsbank.de). Im Falle der Inanspruchnahme der Bundesgarantie erfolgt die

Rückforderung durch das Bundesverwaltungsamt.

Weitere Informationen gibt's beim Studentenwerk, im Internet (www.bmbf.de;

www.Bundesverwaltungsamt.de; www.dta.de) oder per

Bildungskredit Hotline Tel. 01888358-4492, Fax 01888358-4850 Mail: [email protected]

5.3. Darlehen des Studentenwerks Freiburg

Die Darlehenskasse des Studentenwerks Freiburg unterstützt Studierende in

finanziellen Notlagen und ermöglicht ihnen den Abschluss ihres Studiums. Die

Darlehenskasse ist in erster Linie für die Unterstützung der Studierenden in der

Examensphase gedacht. In Ausnahmefällen tritt sie auch während des Studiums als

Überbrückungshilfe ein. Die Darlehenskasse folgt dem Subsidiaritätsprinzip. Eigenes

Vermögen, die Förderung nach dem BAföG, die Aufnahme eines Bildungskredits

sowie die Studienabschlusshilfe haben Vorrang. Eine Komplementärförderung zum

Bildungskredit durch die Darlehenskasse ist grundsätzlich möglich. Die monatliche

Höchstförderung beträgt einschließlich Bildungskredit 500 Euro. Bei Vollförderung als

Studienabschlussdarlehen beträgt die Laufzeit maximal 12 Monate, bei

Komplementärförderung maximal 24 Monate. Kurzfristige Studentenwerksdarlehen

werden i.d.R. für maximal 6 Monate vergeben.

Wenden Sie sich bitte an

Claudia Heinemann Studentenwerk Freiburg Finanzielle Hilfen und Versicherungen Schreiberstraße 12 - 16, 79098 Freiburg Tel. 0761/2101-253, Fax 0761/2101-303 Mail: [email protected] Sprechzeiten: Di 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

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5.4. Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

Man unterscheidet zwei Arten von "Sozialhilfe": Die "Hilfe zum Lebensunterhalt" soll

das Existenzminimum sichern und umfasst Ernährung, Unterkunft, Kleidung,

Körperpflege, Hausrat, Heizung, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens und

die Teilnahme am kulturellen Leben (§12 Abs. 1 BSHG). Die "Hilfe in besonderen

Lebenslagen" bezieht sich auf Notlagen wie Krankheit, Behinderung, Blindheit (§ 27

Abs.1,2 BSHG).

Der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" ist die Eingliederungshilfe (§ 47 BSHG)

zugehörig, deren Leistungen dazu beitragen sollen, Menschen mit einer Behinderung

oder einer chronischen Erkrankung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu

ermöglichen oder zu erleichtern. Unter bestimmten Voraussetzungen können

behinderte Studierende mit der Eingliederungshilfe die Beschaffung und Unterhalt

eines KFZ, das Büchergeld, Gebärdendolmetscher-Honorare, Vorlesekosten u.a.m.

finanzieren. Lassen Sie sich beim Sozialamt eingehend über die Eingliederungshilfe

informieren!

Wegen der langen Bearbeitungsdauer ist es ratsam, frühzeitig vor Studienbeginn mit

dem überörtlichen Sozialhilfeträger, der für die Vergabe von Eingliederungshilfe

zuständig ist, Kontakt aufzunehmen:

Landeswohlfahrtsverband Baden - Landessozialamt Ernst-Frey-Straße 9, 76135 Karlsruhe Tel. 0721/8107-0, Fax 0721/8107-439

Nachrangigkeit

Prinzipiell gilt für beide Arten der Sozialhilfe, dass sie nachrangig sind. Sie können

also Sozialhilfeleistungen nur beziehen, wenn Sie den notwendigen Bedarf nicht selbst

oder durch Leistungen anderer Unterhaltsverpflichteter decken können (§ 2 Abs. 1

BSHG).

Informationsmöglichkeiten

Das BSHG bietet einige Möglichkeiten zur Finanzierung des behinderungsbedingten

Mehrbedarfs. In der Broschüre “Studium und Behinderung” (siehe 1.1.) finden Sie

hierzu erste detaillierte Informationen. Lassen Sie sich auch Behindertenbeauftragten

des Studentenwerks beraten und setzen Sie sich mit dem Sozial- und Jugendamt in

Verbindung (Adresse unter 20.1.).

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5.5. Diätessenzuschuss des Studentenwerks

Falls Sie auf ein bestimmtes Diätessen angewiesen sind, können Sie beim

Studentenwerk Freiburg einen Diätessenzuschuss beantragen. Vorzulegen sind u. a.

ein ärztliches Attest und Einkommensnachweise - auch die Ihrer Eltern. Wenden Sie

sich bitte an Claudia Heinemann (siehe oben unter 5.3.).

Sie können sich das Diätessen z. B. durch die Bring-Aktion “Essen auf Rädern” nach

Hause liefern lassen. Bitte informieren Sie sich beim Deutschen Paritätischen

Wohlfahrtsverband, Tel. 0761/70875-0.

5.6. Stiftungen - Stipendien

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Studium mit Hilfe eines

Stipendiums finanzieren. Da bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind, sollten Sie

sich an den Vertrauensdozenten der entsprechenden Stiftung an Ihrer Hochschule

wenden. Eine Liste mit den wichtigsten Begabtenförderungswerken erhalten Sie bei

der Zentralen Studienberatung oder beim Studentenwerk. Mit Hilfe einer

"Suchmaschine" kommen Sie recht einfach an entsprechende Internet-Adressen!

Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung können sich bei

finanziellen Notlagen auch an folgende Stiftungen wenden:

Die Friedrich Engisch Stiftung hilft körperlich behinderten Studierenden bei

finanziellen Schwierigkeiten schnell und unbürokratisch. Allerdings kann diese Stiftung

keine finanzielle Unterstützung über einen längeren Zeitraum hinweg gewähren.

Friedrich Engisch Stiftung Dr. Benno Schlindwein Gewerbestr. 38, 79194 Gundelfingen Tel. 0761/580435 Mail: [email protected], www.ruf.uni-freiburg.de/fes

Anträge auf finanzielle Unterstützung können auch bei folgenden Stiftungen gestellt

werden:

Dr. Willy Rebelein Stiftung Bauvereinstraße 10 - 12, 90489 Nürnberg Tel. 0911/951285-0, Fax 0911/951285-0 Georg-Gottlob-Stiftung Daimlerstraße 10, 45133 Essen Tel. 0201/420684

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6. Medizinische Versorgung, Pflege und Betreuung 6.1. Kranken- und Pflegeversicherung

Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert

sind, sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Gerade für Studierende mit einer

Behinderung oder chronischen Erkrankung ist die Wahl der Krankenkasse von

besonderer Bedeutung, da der Umfang von Leistungen stark variieren kann.

Informieren Sie sich eingehend über die Kranken- und Pflegeversicherung. Prüfen Sie,

inwieweit Sie die behinderungsbedingte medizinische Versorgung durch Leistungen

der Krankenversicherung finanzieren können. Wenden Sie sich an die Krankenkassen

und vergleichen Sie deren Leistungskatalog. Klären Sie auch, ob eventuell ein

Unfallversicherungsträger oder das Versorgungsamt leistungspflichtig ist.

Ausführliche Informationen zur Kranken-/Pflegeversicherung und Leistungen sonstiger

Träger erteilt die Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (Adresse unter 20.1.).

Medizinische Hilfsmittel

In der gesetzlichen Krankenversicherung, in der die meisten Studierenden versichert

sind, zählen alle Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, die nötig

sind, um einer Behinderung vorzubeugen, den Erfolg von Heilbehandlung zu

garantieren oder eine körperliche Behinderung auszubalancieren, zu den

medizinischen Hilfsmitteln. Dies schließt allgemeine Gebrauchsgegenstände des

täglichen Lebens aus. Medizinische Hilfsmittel sollen helfen, ausgefallene

Körperfunktionen wie Greifen, Gehen, Sitzen, Hören oder Sehen ganz oder teilweise

zu ermöglichen, zu ersetzen, zu erleichtern oder zu ergänzen (BSGE 51, 207). Sie

sind immer nur Sachen, niemals Begleitpersonen.

Wenn Sie medizinische Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse finanziert bekommen, so

haben Sie Anspruch auf nötige Änderungen, Instandsetzungen, Ersatz und

Einweisung im Gebrauch der Hilfsmittel (z. B. Hörtrainingsunterricht, Mobilitätstraining

für Sehbehinderte).

Die Rechtsprechung hat festgelegt, dass bei folgenden Hilfsmitteln kein Anspruch

gegen die gesetzliche Krankenkasse besteht: Auffahrrampe, Begleitperson für Blinde,

Blindenschriftschreibmaschine, behindertengerecht gestaltete Gebrauchsgegenstände

des täglichen Lebens, Kraftfahrzeug, Schreibmaschine und Sportbrille.

Prüfen Sie, ob Ihnen soziale Hilfsmittel im Rahmen der Sozialhilfe finanziert werden

könnten.

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Befreiung von Zuzahlungen

Bei manchen Leistungen haben die gesetzlichen Krankenversicherungen eine

Eigenleistung der Versicherten festgelegt. Unter bestimmten Umständen können sich

Studierende von einigen dieser Eigenleistungen befreien lassen (§ 61 Abs. 1 SGB V).

6.2. Studienunterstützung durch Studienhelferinnen und Studienhelfer

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen brauchen oft auch

persönliche Hilfen im Studium, z. B. zur Unterstützung in Vorlesungen oder zur Vor-

und Nachbereitung des Lehrstoffes. Eine große Hilfe sind dabei Kommilitoninnen und

Kommilitonen, die als Studienhelfer/innen fungieren. Studienhelfer/innen finden sich

meistens über Kontakte im Studium, die Fachschaft, das schwarze Brett, über

Interessengemeinschaften oder über die Beauftragten für behinderte und chronisch

kranke Studierende. Sollte einer Ihrer Freunde, Freundinnen oder Bekannten bereit

sein, Ihnen als Studienhelferin oder -helfer zur Seite zu stehen, sollte sie/er

versuchen, mit Hilfe des Antrags auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten

Studienortwunsches an Ihrem Studienort zugelassen zu werden.

6.3. Gebärdensprachdolmetscherin und -dolmetscher

Gehörlose Studierende brauchen in Vorlesungen und Seminaren oftmals die

Übersetzung des gesprochenen Wortes in Gebärdensprache. Falls Sie die Hilfe von

Gebärdensprachdolmetschern benötigen, wenden Sie sich bitte an die

Vermittlungszentrale:

Dolmetscher-Vermittlungszentrale im Landesverband der Gehörlosen in Baden-Württemberg e.V. Hohenheimer Straße 5, 70184 Stuttgart S/Tel. 0711/2360009, Fax 0711/2360616

6.4. Mobile Dienste, Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, Pflege/Assistenz

Falls Sie Hilfe im Haushalt, bei der Körperpflege, im Beruf oder andere Pflege- oder

Assistenzleistungen benötigen, können Sie sich beispielsweise an den "Mobilen

Sozialen Dienst" oder die "Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung" der

Arbeiterwohlfahrt (Adresse unter 20.1.) wenden:

Mobiler Sozialer Dienst der AWO Sulzburger Straße 4, 79114 Freiburg Telefon 0761 / 4 55 77 84 (Mo - Fr 8.30 Uhr - 11.30 Uhr, danach AB) Internet: http://www.awo-freiburg.de

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Zivildienstleistende, Helferinnen und Helfer stehen Ihnen zur Reinigung der Wohnung,

Erledigung des Einkaufs, für Botengänge, Fahrdienste, Spaziergänge und zu

pflegerischen Hilfen zur Verfügung.

Studierende mit schweren körperlichen Behinderungen und Sehbehinderungen, die

eine zeitintensive Assistenz und/oder Pflege benötigen, sollten sich an die

Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) wenden. Die

Assistenzleistungen richten sich ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung der AWO Sulzburger Straße 4, 79114 Freiburg Telefon 0761 / 4 55 77 82 (Mo - Fr 8.30 Uhr - 11.30 Uhr, danach AB) E-Mail: [email protected]

Als eine weitere Serviceleistung bietet die AWO ein Notruftelefon an. Unter der

Nummer 0761 / 4 55 77 87 ist Tag und Nacht jemand zu erreichen. Die Installation

des Systems setzt lediglich das Vorhandensein eines Telefonanschlusses voraus.

Der Caritasverband Freiburg Stadt e. V. (Adresse unter 20.1.) unterhält eine

Nachbarschaftshilfe, deren Serviceleistungen Hilfe im Haushalt, Essen richten und

Begleitung umfassen.

Der Arbeitskreis Behinderte - Nichtbehinderte (AKBN) bietet im Rahmen der

Nachbarschaftshilfe und der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung Hilfen im

Haushalt, bei der Pflege und bei Begleit- und Kontaktdiensten an .

Falls Sie Fragen zum Zivildienst haben oder einen Zivildienstleistenden vermittelt

bekommen wollen, wenden Sie sich bitte an den Regionalbetreuer des Bundesamtes

für Zivildienst (Adresse unter 20.1.).

6.5. Finanzierung von Pflege/Assistenz durch das Pflege-Versicherungsgesetz

(PflegeVG)

Bei bestimmten Voraussetzungen haben behinderte und chronisch kranke

Studierende auf Antrag die Möglichkeit, benötigte Pflege- und Assistenzleistungen von

ihrer Pflegekasse finanziert zu bekommen.

Leistungsberechtigte: Sie haben Anspruch auf Leistungen Ihrer Pflegekasse, wenn

Sie unter einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung leiden und auf Dauer

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oder aber für mindestens sechs Monate Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen

Lebens brauchen (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Ob bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit nach

PflegeVG vorliegt, begutachtet der Medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse nach

Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen (§§ 17 und 18 SGB XI). Nach

diesen Richtlinien werden Ihnen eine Pflegestufe und ein Grad der Pflegebedürftigkeit

zugeordnet (§ 18 SGB XI). Gegen die vorgenommene Einstufung kann Widerspruch

eingelegt werden.

Umfang der Hilfen: Sollten Sie als pflegebedürftig eingestuft werden, stehen Ihnen

Hilfen und Unterstützungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zur

Verfügung (§ 14 Abs. 1 und 3 SGB XI). Zu diesen Verrichtungen gehören die

Tätigkeiten im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und im Bereich

der hauswirtschaftlichen Versorgung. (§ 14 Abs. 4 SGB XI).

Leistungsarten: Sie können Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche

Pflege und für stationäre Pflege in Anspruch nehmen. Zudem gibt es Leistungen für

Hilfsmittel und zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen.

Ruhen der Leistungsansprüche: Bei einem Aufenthalt im Ausland haben Sie keinen

Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn es sich nicht um einen

vorübergehenden Aufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr handelt.

Bedenken Sie dies bei der Finanzierung Ihrer Pflege während eines

Studienaufenthaltes im Ausland.

Wenn Sie Fragen zu den Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz haben,

können Sie sich an die Beratung der AWO wenden (Tel. 0761/4557788).

7. Wohnen 7.1. Studentenhäuser des Studentenwerks Freiburg

Das Studentenwerk bietet in Freiburg, Offenburg, Furtwangen, Villingen-

Schwenningen und Kehl rund 3.000 Wohnheimplätze, vom Einzelappartement bis zur

großen Wohngemeinschaft. Die Monatsmieten für die Einzelzimmer liegen zwischen

159 € und 228 €. Da in der vorliegenden Broschüre die einzelnen Wohnheime nur

knapp beschrieben werden können, sollten Sie bei der Pressestelle des

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Studentenwerks Freiburg (Adresse des Studentenwerks unter 20.1) die Broschüre

"Wohnen bei uns" anfordern. Legen Sie bitte einen ausreichend frankierten

Briefumschlag DIN C5 bei. Sie können sich jedoch auch auf der Homepage des

Studentenwerks informieren und sich online um ein Zimmer bewerben:

www.studentenwerk.uni-freiburg.de/wohnen

Zimmer bzw. Appartements für gehbehinderte Studentinnen und Studenten mit

Rollstuhl gibt es im Händelwohnheim und im Studentendorf Vauban. Wenn Sie sich

um ein solches Zimmer oder Appartement bewerben wollen, so wenden Sie sich bitte

an den Behindertenbeauftragten des Studentenwerks (Tel. 0761/2101-233).

Die Studentensiedlung am Seepark ist mit 18 Häusern und über 1.300

Bewohnerinnen und Bewohner schon fast ein kleines Dorf. Mit dem Fahrrad oder der

Straßenbahn ist die Stadtmitte und die Universität in zehn Minuten erreichbar.

Das Ulrich-Zasius-Haus mit 180 Zimmern ist das älteste Freiburger Wohnheim und

zugleich das preiswerteste. Auf einem Stockwerk befinden sich 16 Zimmer, die alle mit

PC-Anschluss mit Internet-Zugang und Anschluss an eine Satelliten-Anlage

ausgestattet sind.

Im Händelwohnheim, das in der Nähe des Institutsviertels liegt, wohnen 270

Studierende in WGs für vier bis acht Personen. Alle Zimmer haben PC-Anschluss mit

Internet-Zugang und Anschluss an eine Satelliten-Anlage. Die fünf "barrierefreien"

Appartements im Erdgeschoss sind problemlos zu erreichen.

Das Studentendorf Vauban besteht aus sechs ehemaligen Kasernengebäuden, die

natürlich saniert wurden, und einigen Neubauten in einem parkähnlichen Gelände.

Rund 600 Studierende leben hier in Wohngemeinschaften von zwei bis neun

Personen. Alle Zimmer haben PC-Anschluss mit Internet-Zugang und Anschluss an

eine Satelliten-Anlage. Die beiden behindertengerecht ausgebauten Appartements

besitzen geräumige und ebenerdige Bäder. Der Eingang ist über eine Rampe

erreichbar.

Im ruhig und dennoch zentral gelegenen Studentendorf Stühlinger, das vom

Einzelzimmer bis zur 8-er-WG für jeden Wohngeschmack etwas bietet, leben 230

Studierende.

Das Studentenhaus Hindenburgstraße mit 110 Einzelzimmern liegt in unmittelbarer

Nachbarschaft zur Musikhochschule. Alle Zimmer haben PC-Anschluss mit Internet-

Zugang und Anschluss an eine Satelliten-Anlage.

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Im Studentenhaus Kunzenweg neben der Pädagogischen Hochschule leben rund 80

Studierende - überwiegend in 4-Zimmer-Wohnungen mit Gemeinschaftsküche und

Bad. In unmittelbarer Nähe des Studentenhauses befinden sich die Krabbelstube des

Studentenwerks und die Mensa Littenweiler.

7.2. Studentenhäuser in freier Trägerschaft

Neben den Studentenhäusern des Studentenwerks gibt es in Freiburg noch eine

Reihe anderer Wohnheime - größtenteils in kirchlicher Trägerschaft. Informationen

und Adressen finden Sie in der vom Studentenwerk herausgegebenen Broschüre

"Wohnen bei uns" (siehe hierzu 7.1.) oder im Internet: www.kstwhfr.de.

Das Alban Stolz Haus, dessen Träger die Erzdiözese Freiburg ist, liegt in

unmittelbarer Nähe zur Pädagogischen Hochschule. Die Stadtmitte und das

Universitätszentrum erreicht man mit der Straßenbahn oder mit dem Rad in ca. 15

Minuten. Das Wohnheim hat keine "barrierefreien" Zimmer oder Appartements. Die

Toiletten sind für Rollstuhlfahrer/innen ohnehin schwer zu erreichen. Außerdem sind

die Hauseingänge nur über Treppen erreichbar.

Reinhold-Schneider-Straße 37, 79117 Freiburg Tel. 0761/7674480, Fax 0761/7674489 www.albanstolzhaus.de

Die Thomas Morus Burse liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Alban Stolz

Hauses und befindet sich auch in der Trägerschaft der Erzdiözese Freiburg. Die 314

möblierten Einzelzimmer sind etwa 12 m² groß und verfügen zum Teil über Balkon,

TV-, Telefon- und Internetanschluss über hausinternes LAN. Es gibt keine rollstuhl-

oder behindertengerechten Zimmer. Treppen erschweren den Zugang.

Kappler Straße 57, 79117 Freiburg Tel. 0761/6806-540, Fax 0761/6806-550 www.thomasmorusburse.de

Das stadtnah gelegene "Collegium Sapientiae" (CS) verfügt über keine

behindertengerechten Zimmer, doch soll es bis zum Jahre 2004 generalsaniert

werden. Dann werden ca. vier Zimmer zur Verfügung stehen.

Lorettostraße 24, 79100 Freiburg Tel. 0761/70312-0, www.collegiumsapientiae.de

Das Evangelische Studentenwohnheim ist ein dreigeschossiges Wohngebäude mit

insgesamt 110 komplett ausgestatteten Zimmern. Die Bushaltestelle in Richtung

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Innenstadt liegt direkt vor dem Haus. Die gut ausgebauten Radwege führen ins drei

Kilometer entfernte Stadtzentrum. Zum Uni-Klinikum, zur Fakultät für Informatik und

Mikrosystemtechnik, sowie zur Freiburg Messe ist es nur rund einen Kilometer weit.

Das Haus besitzt viele Parkplätze.

Elsässer Straße 38, 79110 Freiburg Tel. 0761/84868, Fax 0761/892983 Mail: [email protected], www.uni-freiburg.de/evang/index1.html

Das Studentinnenwohnheim St. Luitgard liegt in einem ruhigen Freiburger

Villenviertel und verfügt über 91 Einzelzimmer, die jedoch nur an Studentinnen

vermietet werden. Die unterschiedlich großen Zimmer können individuell eingerichtet

werden, es steht jedoch auch wohnheimeigenes Mobiliar zur Verfügung.

Quäkerstraße 4, 79102 Freiburg Tel. 0761/73325, www.stluitgard.de

Die zentral gelegene Albertus-Burse, in die in erster Linie männliche Studenten

aufgenommen werden, ist für gehbehinderte Studierende mit Rollstuhl nicht geeignet.

Klarastraße 18, 79106 Freiburg Tel. 0761/296130

7.3. Freier Wohnungsmarkt

Es ist kein Kinderspiel, in Freiburg ein ordentliches und bezahlbares Zimmer auf dem

freien Wohnungsmarkt zu finden. Dies trifft natürlich auch vor allem auf gehbehinderte

Studierende mit Rollstuhl zu. Wenn Sie sich auf die Zimmersuche machen wollen, so

wenden Sie sich bitte persönlich - nicht telefonisch - an die

Zimmervermittlung im Infoladen des Studentenwerks Freiburg Schreiberstraße 12 - 16, 79098 Freiburg Mo - Fr 8.00 Uhr - 17.00 Uhr

Informieren Sie sich auch bei der

Zimmervermittlung des AStA der Universität Bertoldstraße 17, 79098 Freiburg, Tel. 0761/203-3782 (Achtung: voraussichtlich neue Adresse ab Sommer 2002!)

oder beim

Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg Tel. 0761/201-5433 bis 201-5436 Hier kann man sich als Wohnungssuchender registrieren lassen, sofern man in Freiburg gemeldet ist. Außerdem gibt's hier Wohnberechtigungsscheine.

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7.4. Betreutes Wohnen

Das Blindenheim Freiburg übernimmt Heim- und Pflegedienste und bietet stationäres

betreutes Wohnen an. Man wird dort freundlich auf Ihre speziellen und individuellen

Bedürfnisse eingehen.

Blindenheim Freiburg Karlstraße 83 - 87, 79104 Freiburg Tel. 0761/207060

Eine Wohnmöglichkeit für junge körperbehinderte Erwachsene stellt die

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Baden e.V. zur Verfügung. In der dreigeschossigen

Wohnanlage Heinrich-Heine-Strasse in Littenweiler sind barrierefreie Einzelzimmer

zu mieten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die

Arbeiterwohlfahrt - Bezirksverband Baden e.V. Schwarzwaldstr. 242, 79117 Freiburg Tel. 0761/611690

Der Ring der Körperbehinderten e.V. bietet in seiner Appartement-Wohnanlage am

Seepark rollstuhlgerechte Wohnungen mit guter Ausstattung an. Die Wohnanlage ist

kein Heim, sondern dazu gedacht, insbesondere jüngere schwerkörperbehinderte

Personen mit der gebotenen Hilfe in die Lage zu versetzen, einen eigenen Hausstand

zu führen. Da es sich um sozialen Wohnraum handelt, muss der Bewerber/die

Bewerberin einen Wohnberechtigungsschein vorlegen, der beim Amt für

Liegenschaften und Wohnungswesen beantragt werden kann (siehe weiter oben). Bei

Interesse wenden Sie sich bitte an den

Ring der Körperbehinderten e.V. Meckelhof 1, 79110 Freiburg Tel. 0761/881860

7.5. Zimmersuche per Annonce

Durchforsten Sie den Anzeigenteil der “Badischen Zeitung” - oder inserieren Sie selbst

(die meisten Annoncen finden Sie mittwochs und samstags). Angebote finden sich

auch in der "Zypresse” - einem kostenlosen Kleinanzeiger, der mittwochs und

samstags erscheint - oder an den "Schwarzen Brettern" in den Kollegiengebäuden,

Instituten und Mensen.

8. Sicherung der Mobilität

8.1. Ausweis für schwerbehinderte Menschen

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Prüfen Sie, ob Sie einen "Ausweis für schwerbehinderte Menschen" erhalten können,

mit dem Sie verschiedene Rechte und Vergünstigungen in Anspruch nehmen können:

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßigung, kostenlose

Fahrten oder Ermäßigungen im Personennahverkehr usw.

Besonders wichtig ist der Ausweis für Sie, wenn Ihr Studienfach dem

Auswahlverfahren der ZVS unterliegt. Da Sie mit dem Ausweis die Berücksichtigung

des ersten Studienortwunsches im Ortvergabeverfahren und den Härtefallantrag

begründen können, sollten Sie ihn möglichst früh beim Versorgungsamt beantragen.

Damit Ihrem Antrag stattgegeben wird, muss das Versorgungsamt einen “Grad der

Behinderung” von mindestens 50 feststellen.

Informieren Sie sich bei der Hauptfürsorgestelle über die Nachteilsausgleiche, die Sie

mit dem Ausweis in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen (z. B. über geplante

Gesetzesänderungen) erfahren Sie beim Versorgungsamt Freiburg (Adresse siehe

20.1.) und beim

Landeswohlfahrtsverband Baden Zweigstelle Freiburg der Hauptfürsorgestelle Karlsruhe Kaiser-Joseph-Straße 170, 79098 Freiburg Tel. 0761/2719-0, Fax 0761/271960

8.2. Orientierungs- und Mobilitätstraining

Insbesondere Studierenden mit Sehschädigungen ist ein Orientierungs- und

Mobilitätstraining äußerst anzuraten. Es ist davon auszugehen, dass Ihre

Krankenkasse das Mobilitätstraining finanziert. Eine Liste der Mobilitätslehrer/innen für

Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie bei der

Berufsvereinigung der Orientierungs- und MobilitätslehrerInnen für Blinde und Sehbehinderte e.V. Bamberger Straße 19, 96173 Oberhaid Tel. 09503/1866, Fax 09503/7292

8.3. Öffentlicher Personennahverkehr

Vergünstigungen im ÖPNV gibt es für Besitzer/innen eines grün-orange-farbenen

Ausweises für schwerbehinderte Menschen, mit dem Sie alle Nahverkehrsmittel mit

einer Selbstbeteiligung von ca. 60 € pro Jahr benutzen können. Die dafür notwendige

Wertmarke erhalten Sie auf Antrag beim Beratungszentrum des Versorgungsamtes

(Tel. 0761/204-0).

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Die Freiburger Verkehrs AG hat in den letzten Jahren Einiges dafür getan, dass auch

Menschen mit Behinderungen, die Straßenbahnen und Busse nutzen können. Fast

alle Straßenbahnzüge sind mit Niederflurabteilen und die Busse mit hydraulischer

Neigetechnik ausgestattet. Außerdem wurden an vielen Haltestellen die Bahnsteige

höher gelegt. Leider ist jedoch am Bertoldsbrunnen in der Stadtmitte - der wichtigsten

Haltestelle - das Ein- und Aussteigen für Gehbehinderte mit Rollstuhl fast unmöglich,

da die Bahnsteige nicht höher gelegt werden konnten. Bei Fragen wenden Sie sich

bitte direkt an die

Freiburger Verkehrs AG Tel. 0761/4511-00 Mail: [email protected]

Internet: www.vag-freiburg.de

8.4. Eigener PKW

Sie sind berechtigt, eine Führerscheinprüfung abzulegen, wenn gewährleistet ist, dass

Sie Ihr Fahrzeug mit der notwendigen Sicherheit beherrschen und andere

Verkehrsteilnehmer/innen keine besondere Rücksicht auf Ihr Fahrzeug nehmen

müssen. Das Kfz muss natürlich mit den für Sie notwendigen Zusatzeinrichtungen

ausgestattet sein.

Informieren Sie sich bei der Straßenverkehrsbehörde beim Amt für öffentliche

Ordnung (Adresse unter 20.1.) über die Zulassungsmodalitäten zur

Führerscheinprüfung. Ausführliche Informationen finden Sie auch in der Broschüre des

Vereins Barrierefrei Leben e.V. (Adresse unter 20.1.).

Den Führerschein, den Pkw und die Kosten für den Betrieb können Sie u. U. durch

Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes finanzieren. Zusätzlich ergeben sich im

Rahmen des Nachteilsausgleichs für Inhaber eines "Ausweises für schwerbehinderte

Menschen" folgende Ermäßigungen: Erlass oder Ermäßigung der Kfz-Steuer sowie

Ermäßigung der Kfz-Versicherung.

8.5. Öffentliche Parkplatzbenutzung

Wenn in Ihrem "Ausweis für schwerbehinderte Menschen" der “Grad der Behinderung”

“aG” oder “B” eingetragen ist, dürfen Sie auf den reservierten öffentlichen Parkplätzen

in der Innenstadt parken. Dafür brauchen Sie noch eine spezielle Plakette, die Sie

beim Bürgeramt erhalten (Adresse unter 20.1.). Wenn Sie die oben genannten

Vermerke in Ihrem Ausweis eingetragen bekommen haben, können Sie noch weitere

Parkerleichterungen in Anspruch nehmen: Sie dürfen in eingeschränkten

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Halteverbotzonen, auf Anwohnerplätzen, in Ladezonen zu den dortigen

Nutzungszeiten parken - wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer bzw. der

Lieferverkehr nicht behindert werden. Dies gilt ebenso für gebührenpflichtige

öffentliche Parkplätze und Parkuhrstände, falls in angemessener zumutbarer

Entfernung (100 Meter) kein freier Behindertenparkplatz zur Verfügung steht.

9. Technische Hilfsmittel und organisatorische Tipps für den

Studienalltag

Eventuell können Sie bei notwendigen Anschaffungen finanziell durch die

Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger unterstützt werden.

9.1. Gehörlose, ertaubte und schwerhörige Studierende

Häufig finden Lehrveranstaltungen und Diskussionen in großen Räumen statt. Prüfen

Sie, ob für Sie eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in sinnvoll sein könnte (Adresse

der Vermittlungszentrale siehe 6.3.). Zudem gibt es verschiedene technische Geräte,

die als Ergänzung und Verstärkung von Hörgeräten dienen. Im Folgenden möchten

wir Ihnen einige dieser Hilfsmittel vorstellen:

Mikroport-Anlagen dienen zur drahtlosen Übertragung des Gesprochenen auf

speziell genehmigten UKW-Frequenzen. Wird die Mikroport-Anlage um ein

Rohrmikrofon an dem Empfängergerät ergänzt, können wechselnde

Gesprächspartner/innen individuell angepeilt werden. Bei der "Informations- und

Beratungsstelle Studium und Behinderung" des Deutschen Studentenwerks (Adresse

siehe 20.1.) können Studienanfängerinnen und -anfänger für eine Übergangszeit

Mikroport-Anlagen ausleihen, bis sie eine eigene besitzen.

Mit einem Konferenz-Richtmikrofon können Tonaufzeichnungen auf große Distanz

(etwa 5 m Entfernung Schallquelle) und/oder Schallübertragung auf das Hörgerät

aufgezeichnet werden. Dies ist in Seminaren sinnvoll, wenn sich dort mehrere

Personen an der Diskussion beteiligen.

Stethoskope mit Verstärker sind sinnvolle technische Hilfsmittel für

Medizinstudentinnen und -studenten, denn es kann wie andere Stethoskope über den

Hörbügel oder an das Hörgerät angeschlossen werden.

Overheadprojektoren gehören zur Standardausrüstung im Lehrbetrieb. Bitten Sie die

Lehrenden explizit, Overheadprojektoren in ihren Veranstaltungen einzusetzen, damit

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Sie die Möglichkeit haben, den Lehrinhalt und die Gesprächsergebnisse schriftlich

festzuhalten.

Bitten Sie die Lehrenden ebenfalls um ihre Vorlesungsskripte oder andere schriftliche

Unterlagen. Sollten Sie diesbezüglich auf Widerstand stoßen, wenden Sie sich bitte an

den Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule. Bitten Sie auch Ihre Kommilitoninnen

und Kommilitonen um deren schriftliche Seminarausarbeitungen.

Der von der "Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen

e.V." herausgegebene BHSA-Studienführer für hörbehinderte Studierende

vermittelt wichtige Informationen zum Studium hörbehinderter Menschen. Die BHSA

(Adresse siehe 20.1.) bietet hörbehinderten Studierenden sehr gute Unterstützung und

Beratung während des Studiums.

9.2. Blinde und sehbehinderte Studierende

Bitte beachten Sie, dass in der Universitätsbibliothek ein Blindenarbeitsraum mit

entsprechenden Geräten eingerichtet ist. Nähere Informationen zur

Universitätsbibliothek finden Sie unter Kapitel 11.3.

Hilfsmittel

Von verschiedenen Herstellern werden Computer mit speziellem Zubehör (Braille-

Zeile, Großschriftbildschirm, synthetische Sprachausgabe, Scanner, Brailledrucker)

angeboten. Zudem gibt es Schreibmaschinen mit Blindeneinrichtung, tragbare Braille-

Stenographiermaschinen, mit denen sich Vorlesungs- und Seminarmitschriften

anfertigen lassen, Tischrechner mit akustischer oder Brailleschrift-Wiedergabe,

Bildschirm-Lesegeräte mit vergrößerter Wiedergabe auf einem Monitorbildschirm, das

Optacon, ein Lesegerät, das Schwarz-Weiß-Kontraste in taktil wahrnehmbare

Schwingungen übersetzt usw. Wichtige Informationen zu den im Handel erhältlichen

elektronischen Hilfsmittel erhalten Sie bei Pro Retina Deutschland e.V.: www.ub.uni-

bielefeld.de/HIMILIS oder www.ub.uni-bielefeld.de/SATIS/

Weitere Informationen über (elektronische) Hilfsmittel für Studierende mit

Sehschädigungen gibt es auch bei folgenden Institutionen:

Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Wölflinstraße 13 79104 Freiburg Tel. 0761/36122 Fax 0761/36123 [email protected] Internet: www.bsv-suedbaden.de

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Unter der Rubrik "Vereine und Selbsthilfegruppen in Freiburg und Umgebung”

erfahren Sie mehr über das breite Angebot des BSV .

Deutsche Blindenstudienanstalt Individueller Punktschrift-Service Postfach 1160, 35001 Marburg Tel. 06421/9867465, Fax 06421/9867461

Verein zur Förderung der Blindenbildung e.V. Bleekstraße 26, 30559 Hannover Tel. 0511/95465-0 oder 95465-64, Fax 0511/9546580

Weitere Informationen über elektronische Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte

gibt's im Internet: www.audiodata.de/d/index.html.

Literaturbeschaffung

Gerade für Studierende mit Sehschädigungen kommt der Literaturbeschaffung große

Bedeutung zu. In einzelnen Fällen können Sie in Blindenschrift- oder

Blindenhörbüchereien geeignete Studienliteratur finden. Wenden Sie sich an die

Deutsche Zentralbücherei für Blinde in Leipzig, die ein weitgefächertes Angebot an

Sachliteratur in Blindenschrift und auf Hörkassetten anbietet. Blinde und hochgradig

sehgeschädigte Studierende können die Literatur kostenlos ausleihen; die

Literatursuche erfolgt über Auswahlkataloge.

Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig Gustav-Adolf-Straße 7, 04105 Leipzig Tel. 0341/7113-0, Fax 0341/7113125

Süddeutsche Blindenhör- und Punktschrift-Bücherei e.V. (SBH) Siemensstraße 52/3, 70469 Stuttgart Tel. 0711/135310-0, Fax 0711/13531020

Die Universitätsbibliothek Dortmund verwaltet den Zentralkatalog der Medien für

Sehgeschädigte. Über diesen können Sie die Literaturtitel, welche in

sehgeschädigtengerechter Medienform in Bibliotheken vorhanden sind, über die

Fernleihe der Universitätsbibliothek Freiburg ausleihen. Sie können den Zentralkatalog

kostenlos in seiner vollen Länge oder nach Sachgebieten geordnet auf Diskette

erhalten.

Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte an der Universitätsbücherei Dortmund Vogelpothsweg 76, 44227 Dortmund Tel. 0231/755-4001, Fax 0231/756902

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Falls Sie Ihre Studienliteratur in sehgeschädigtengerechte Formen umsetzen lassen

wollen, können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:

Bayerischer Blindenbund BIT Arnulfstraße 22, 80335 München Tel. 089/55988-0, Fax 089/55988266

DVBS Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf Aufsprachdienst für wissenschaftliche Literatur Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg Tel. 06421/94888-0, Fax 06421/9488810

Vorlesekräfte

Versuchen Sie, in Ihrem Studium Kontakte zu Kommilitoninnen und Kommilitonen zu

knüpfen, die bereit sind, Ihre Studienliteratur auf Kassette aufzusprechen oder Ihnen

vorzulesen. Sollte sich dies als schwierig erweisen, können Sie sich an das

Enthinderungsreferat des AStA oder an den Behindertenbeauftragten des

Studentenwerks wenden. Nutzen Sie auf jeden Fall die Möglichkeit, sich von der

Tutorin im Blindenarbeitsraum der Universitätsbibliothek vorlesen zu lassen.

Sie können auch den Vorlesedienst der Vereinigung Integrations-Förderung e.V.

nutzen.

Vereinigung Integrations-Förderung e.V. Vorlesedienst Klenzestraße 57c, 80469 München Tel. 089/2015465, Fax 089/2015761

9.3. Körperbehinderte Studierende

Oft ist der eigene Pkw für eine reibungslose Gestaltung des Studienalltags

unerlässlich. Eventuell benötigen Sie auch einen Spezialrollstuhl wie z. B. einen

Elektrorollstuhl mit hydraulisch verstellbarer Sitzhöhe.

Wenden Sie sich auf jeden Fall an den Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule

oder des Studentenwerks, wenn Sie mit dem Rollstuhl unterfahrbare Tische benötigen

oder Sie Probleme mit sanitären Einrichtungen, Zugängen und Türen haben sollten.

Wichtige Informationen zu technischen Hilfsmitteln können Sie bei Rehadat oder dem

Berufsförderungswerk Heidelberg erhalten.

Rehadat – Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation Gustav-Heinemann-Ufer 84-88, 50968 Köln Tel. 0221/3765544, Fax 0221/3765555

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Berufsförderungswerk Heidelberg Stiftung Rehabilitation Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg Tel. 06221/881000, Fax 06221/881009

10. Erreichbarkeit der Mensen und anderer Einrichtungen des Studentenwerks Freiburg

10.1. Verwaltungsgebäude Schreiberstraße 12 - 16

Im Verwaltungsgebäude des Studentenwerks Freiburg befinden sich folgende

Serviceeinrichtungen: Amt für Ausbildungsförderung, Wohnheimverwaltung,

Sozialberatung, Psychotherapeutische Beratung, Darlehenskasse, Beratung für

ausländische Studierende sowie der Infoladen mit Allgemeiner Auskunft,

Zimmervermittlung, Jobvermittlung und BAföG-Kurzberatung.

Einer der beiden Gebäudeeingänge ist rollstuhlgerecht und barrierefrei. Mit dem

Fahrstuhl können alle Stockwerke angefahren werden. Im EG gibt es ein

Behinderten-WC sowie einen “Erste-Hilfe-Raum”, in dem man sich notfalls auf

einer Liege ausruhen kann. Behindertenparkplätze gibt es vor dem Haus nicht,

allerdings stehen auf dem Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite

ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Falls Sie keine anderen Partner/innen zur Begehung von Hochschule, Mensa

usw. zur Verfügung haben, kann Ihnen der Zivildienstleistende des

Studentenwerkes in Zusammenarbeit mit den zuständigen Hausmeistern

weiterhelfen.

10.2. Mensa Hochallee und Cafeterien im Universitätszentrum

Die Mensa Hochallee, Rempartstraße 18, befindet sich im Umbau und wird

behindertenfreundlich gestaltet. Derzeit sind der Speisesaal und die Salatbar

noch nicht barrierefrei zugänglich. Bei Bedarf können Sie mit dem Dienstaufzug

zur Essensausgabe fahren oder aber mit einer Begleitperson im leichter

zugänglichen Personalcasino zu Mittag essen. Bitte setzen Sie sich für die

Klärung Ihrer Fragen mit dem Leiter der Mensa Hochallee (Tel. 0761/7678-861)

oder dem Behindertenbeauftragten des Studentenwerks (Tel. 0761/2101-233),

in Verbindung.

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Sie können auch das Angebot der Cafeterien nutzen. Im Universitätsviertel gibt

es das Café Senkrecht beim KG III, das UB-Café sowie das Europacafé im

Kollegiengebäude II (EG). Das UB-Café liegt im 1. OG der

Universitätsbibliothek und ist mit Aufzügen erreichbar (siehe Kapitel 11.3.). Die

beiden anderen Cafés sind barrierefrei erreichbar.

10.3. Mensa und Cafeteria Institutsviertel

Der hintere Haupteingang der Mensa ist - aus Richtung Hermann-Herder-

Straße kommend - über eine Rampe zu erreichen, die jedoch sehr uneben

gepflastert und recht steil ist. Für Studierende mit Rollstuhl ist die schwere

Stahltür ohne fremde Hilfe kaum zu öffnen. In den Speisesaal gelangt man mit

einem Aufzug.

Die Cafeteria im Erdgeschoss der Mensa ist mit Rollstuhl problemlos

zugänglich.

10.4. Mensa und Cafeteria Littenweiler

Die Mensa besitzt im Moment keinen separaten Aufzug. Es besteht aber auf

Anfrage die Möglichkeit, über die Küche in den Essenssaal zu gelangen.

Wenden Sie sich bitte an den Mensaleiter (Tel. 0761/611-2016).

Das PH-Café im Untergeschoss der Mensa ist vom unteren Eingang (aus

Richtung KG II) ebenerdig zugänglich.

Die Mensa und die Cafeteria befinden sich zur Zeit im Umbau.

10.5. Mensa am Flugplatz

Auf dem Areal der Universitätsgebäude der Fakultät für Angewandte

Wissenschaften am Flugplatz liegt eine weitere der vier Studentenwerks-

Mensen in Freiburg. Neben einem kleineren Speisesaal gibt es auch ein

beliebtes Terrassencafé. Beide sind mit einem Aufzug zu erreichen. Der Aufzug

befindet sich links des Eingangs - direkt um die Ecke.

11. Zentrale Einrichtungen der Universität Freiburg

Im Rahmen dieser Broschüre können wir Ihnen keine detaillierte Beschreibung

der baulichen Beschaffenheit und der Ausstattung aller Universitätsgebäude

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und -einrichtungen bieten. Eine selbständige Begehung, bei Interesse gern mit

den zuständigen Hausmeistern, ist daher unumgänglich. Um Sie in Zukunft mit

ausführlicheren Informationen versorgen zu können, arbeitet derzeit die

Initiative "Studieren ohne Hürden" (siehe 2.5.1.) an einer Gebäudeevaluation

aller Universitätseinrichtungen.

Damit Sie sich zumindest einen kleinen Überblick verschaffen können, hier

einige kurze Informationen zu einzelnen Arealen und Gebäuden.

11.1. Universitätsverwaltung am Fahnenbergplatz

Im Verwaltungsgebäude der Universität am Fahnenberg sind u. a. das

Studentensekretariat und das International Office untergebracht. Es gibt eine

Rampe zum Eingang des Gebäudes. Ein Fahrstuhl bringt Sie in jedes

Stockwerk. Das Behinderten-WC befindet sich im EG.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hausmeister, Tel. 0761/203-4361 oder

203-4260.

11.2. Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung

Die Eingangstüren des Gebäudes Sedanstraße 6 können Rollstuhlfahrende

über eine Rampe erreichen. Da die Rampe recht steil ist und die Türen schwer

zu öffnen sind, sollten Sie Passanten um Hilfe bitten.

Im Gebäude befindet sich das Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung,

das die Zentrale Studienberatung (2. OG), die Abteilung Weiterbildung und

Projekte und die Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung (2. OG und EG)

umfasst, sowie das Career Center (1. OG) und Hörsäle der Universität.

Das Büro des Beauftragten der Universität für das Studium Behinderter

und chronisch Kranker befindet sich im 2. OG.

Der Fahrstuhl fährt alle Stockwerke an. Ein Behinderten-WC befindet sich im

Erdgeschoss. Ein Behinderten-Parkplatz befindet sich in der Milchstraße. Sie

können aber auch die ausgewiesenen Parkplätze in der UB-Tiefgarage

benutzen.

11.3. Universitätsbibliothek (UB)

Für Studentinnen und Studenten mit Rollstuhl bietet sich der Zugang zum einen

über die UB-Tiefgarage, Bereich “Kern 2”, an. Die schweren Türen müssen Sie

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sich allerdings von Passanten öffnen lassen. Zum anderen können Sie die

ebenerdigen Eingänge (Milchstraße und Werderring) nutzen. Auch hier lassen

sich die schweren Doppeltüren ohne fremde Hilfe nicht öffnen.

Nutzung der UB-Einrichtungen: Online-Katalog, OLAF-Bildschirm, E-Mail

In der Halle im 2. OG stehen die Computer-Terminals zur Online-

Katalogrecherche auf hohen Tischen. Drei Arbeitsplätze sind an niedrigen

Tischen eingerichtet. Ebenfalls auf niedrigen Tischen sind OLAF-Bildschirme

und Drucker untergebracht. Elektronische Post können Sie von einem Sitzplatz

aus verschicken. Ein weiterer Online-Katalog-Arbeitsplatz für Gehbehinderte

befindet sich im Lesesaal I im 4. OG vor der Info-Theke.

Freihandmagazin

Bitte wenden Sie sich an das Personal der Leihstelle. Die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter begleiten Sie in das Freihandmagazin und sind bei der

Bücherentnahme behilflich.

Der Arbeitsraum für blinde und stark sehbehinderte Studierende mit

elektronischen Arbeitsplätzen befindet sich im Lesesaal I im 4. OG. Als

Equipment stehen Ihnen dort Scanner, Personal Reader, Braillezeile und

Brailledrucker zur Verfügung. Nach einer Einweisung durch das Personal

können Sie den elektronischen Arbeitsplatz selbstständig nutzen. Zudem haben

Sie hier auch die Möglichkeit, Online-Katalogrecherche zu betreiben, das

Ausleihsystem OLAF sowie diverse andere Datenbanken zu nutzen. Als

zusätzliches Gerät gibt es in dem Raum eine leistungsfähige Lesehilfe.

Wenn Sie sich von jemandem vorlesen oder auf Kassette aufsprechen lassen

möchten, wenden Sie sich bitte an die i-Theke des Lesesaals. Man wird Ihnen

eine Tutorin vermitteln.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Personal des Lesesaals I (Tel.

0761/203-3940).

Ein Behinderten-WC befindet sich im Lesesaal I im 4. OG. Als Ruheraum

kann der “Erste-Hilfe-Raum” im 2. OG genutzt werden. Neben einem

Behindertenparkplatz in der Sedanstraße sind in der UB-Tiefgarage drei

Behindertenparkplätze im Bereich “Kern 2” ausgewiesen. Als Mitglied der

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Universität (Ausweis!) können Sie diese kostenlos nutzen, ansonsten ist der

Normaltarif zu bezahlen.

Informationen / Ansprechpartner

Die wichtigsten Informationen bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten der UB für

behinderte und blinde Studierende finden Sie unter www.ub.uni-

freiburg.de/behinderteninfo.html oder in einem Faltblatt, welches in der UB

ausliegt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Dr. Ekkehard Arnold Tel. 0761/203-3964, Mail: [email protected]

Klaus-Peter Moser Tel. 0761/203-3903

11.4. Geisteswissenschaftliches Zentrum (Kollegiengebäude I - IV)

Das Kollegiengebäude I (KG I) können Rollstuhlfahrer/innen von der

Tiefgarage oder über die Rampe vom Platz der Weißen Rose (Uni-Innenhof)

aus erreichen. Die schweren Holztüren sind jedoch ohne fremde Hilfe kaum zu

öffnen. Die Aufzüge, die alle Stockwerke des Westflügels anfahren, liegen am

Ende des Flures. Mit speziellen Aufzügen für behinderte Studierende erreichen

Sie die Hörsäle und Übungsräume im Erdgeschoss. Auf Grund der historischen

Gebäudearchitektur ist der Südflügel für Rollstuhlfahrende kaum zu passieren.

Wenn Sie von der Tiefgarage unter den Kollegiengebäuden kommen, können

Sie über eine Rampe links von den Stellplätzen für Behinderte in das KG I

gelangen. Toiletten für behinderte Studierende befinden sich im Untergeschoss

des KG I. Das UG ist mit Aufzug erreichbar, zu dem Sie vom Platz der Weißen

Rose über eine Rampe gelangen. Der “Erste Hilfe-Raum” des KG I, der als

"Ruheraum" benutzt werden kann, befindet sich im Erdgeschoss.

Wenden Sie sich bei Problemen bitte an die zuständigen Hausmeister (Tel.

203-4420).

Am westlichen Ende des KG I gibt es einige öffentliche

Behindertenparkplätze. Die Zufahrt ist über den Werthmannplatz/Alte

Synagoge möglich.

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Das Kollegiengebäude II besitzt zwei ebenerdige, (fast) barrierefreie

Eingänge. Die Hörsäle 2004 und 2006 können Rollstuhlfahrende per Fahrstuhl

von der Tiefgarage aus erreichen. Die Fahrstühle fahren alle Stockwerke an.

Für hörgeschädigte Studierende der Rechtswissenschaften stehen in den

Hörsälen Mikroport-Anlagen zur Verfügung. Eine Toilette für behinderte

Studierende befindet sich bei Raum 2001 im 1. OG.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Hausmeister (Tel. 203-

4421).

Vor dem KG II gibt es auch Parkplätze für Behinderte.

Kollegiengebäude III

Die Eingänge des KG III sind ebenerdig und barrierefrei. Mit den Fahrstühlen

können Sie alle Stockwerke erreichen. Der Anbau des KG III ist ebenfalls

ebenerdig und barrierefrei. Allerdings sind die Hörsäle für Rollstuhlfahrende nur

über den Aufzug für Behinderte zugänglich.

Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die zuständigen Hausmeister (Tel. 203-

4420).

Kollegiengebäude IV

Der Osteingang des Gebäudes ist barrierefrei. Die Fahrstühle fahren alle

Stockwerke an. Eine Toilette für behinderte Studierende gibt es im

Erdgeschoss bei der Seminarbibliothek. Der “Erste-Hilfe-Raum” mit zwei

Liegen befindet sich bei den Schließfächern im Erdgeschoss. Bei Fragen

wenden Sie sich bitte an die zuständigen Hausmeister (Tel. 203-4419).

Am nordöstlichen Ende des KG IV gibt es zwei Parkplätze für Behinderte,

wobei die Zufahrt nur durch eine Schranke möglich ist. Den Schlüssel erhalten

Sie bei der Universitätsverwaltung. Um die behindertengerechten Aufzüge in

den Kollegiengebäuden benutzen zu können, benötigen Sie ebenfalls einen

speziellen Schlüssel. Bitte wenden Sie sich an Herrn Kohler, Tel. 0761/203-

4388.

Zur Klärung der baulichen Beschaffenheit und Ausstattung der jeweiligen

Einrichtung sollten Sie sich direkt an das Institut, das Dekanat oder die

zuständigen Hausmeister wenden.

Sprachlernzentrum der Philosophischen Fakultäten

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Im Keller des Anbaus des KG III befinden sich die Sprachlabore 1 und 2 (Raum

K 3053, Tel. 203-2015), die nur über die Tiefgarage zu erreichen sind. Die

Sprachlabore 3 und 4 zum Selbststudium befinden sich im KG I, Raum 1030,

Tel. 203-2017. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat im KG I,

Raum 1096, Tel. 203-2014.

11.5. Institutsviertel mit Rechenzentrum

Im Folgenden finden Sie einige beispielhaft ausgewählte Institute:

Das Anatomisches Institut, Albertstraße 17, besitzt einen barrierefreien

Nordeingang. Hörgeschädigte können im Hörsaal, im Histologie-Kurssaal und in

Präpariersälen auf Mikroport-Anlagen zurückgreifen. Wenden Sie sich bei

Fragen an die Hausverwaltung im Institutsviertel, Bereich D, Tel. 203-7990.

Der Eingang zum Institut für Hydrologie, Fahnenbergplatz, ist barrierefrei. Der

Fahrstuhl bringt Sie in jedes Stockwerk. Es gibt ein Behinderten-WC und einen

Ruheraum. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Heiny, Tel. 203-4361

Die Eingänge zum Freiburger Materialforschungszentrum (FMF) in der Stefan-

Meier-Str. 21 sind barrierefrei, der Fahrstuhl fährt alle Stockwerke an. In der

Tiefgarage gibt es ausgewiesene Behindertenparkplätze, im Gebäude selbst

ein Behinderten-WC und einen Ruheraum. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an

Herrn Mächler-Lebit, Tel. 203-4845.

In den Hörsälen des Pharmazeutischen Instituts, Hermann-Herder-Straße 9,

stehen Hörgeschädigten Mikroport-Anlagen oder Infrarot-Hörhilfen zur

Verfügung. Für nähere Informationen wenden Sie sich an die Hausverwaltung

im Institutsviertel, Bereich D, Tel. 203-7990.

Die Gebäudeeingänge zu den Chemischen Instituten I - III (Albertstraße 21

und Hebelstraße) sind barrierefrei. Es gibt Fahrstühle in alle Stockwerke. Im

Gebäude Chemie II gibt es ein behindertengerechtes WC. Im Hörsaal Chemie

ist eine Mikroport-Anlage vorhanden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an den

Pförtner (Mo - Fr 7.30 - 15.30 Uhr), Tel. 203-6064.

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Die Gebäudeeingänge zum Institut für Makromolekulare Chemie, Stefan-

Meier-Straße 31, sind barrierefrei; es gibt ein behindertengerechtes WC und

einen Ruheraum. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das Sekretariat, Tel.

203-6270 oder 203-6273.

Vor dem Rechenzentrum, Hermann-Herder-Straße 10, befindet sich ein

Behindertenparkplatz; bedauerlicherweise ist das Gebäude selbst nicht

barrierefrei. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Hausverwaltung im

Institutsviertel, Bereich D, Tel. 203-7990.

11.6. Fakultät für Angewandte Wissenschaften am Flugplatz

Die Gebäude am Flugplatz sind in der Regel alle barrierefrei zugänglich. Außer

im Gebäude 079 (Informatik) gibt es in allen anderen behindertengerechte

Toiletten. In Gebäude 082 (Informatik) gibt es einen ebenerdigen Arbeitsplatz

für Studierende mit Rollstuhl. Im Gebäude 104 (Mikrosystemtechnik) befindet

sich im 1. OG ein Ruheraum mit niedriger Liege. Auf dem Gelände gibt es

genügend gebäudenahe Parkmöglichkeiten. Wenden Sie sich bei Fragen bitte

an die Hausmeister des Flugplatzgeländes, Tel. 203-8800.

Verpflegungsmöglichkeiten gibt es in der Mensa am Flugplatz und im

Flugplatzcafé (siehe unter 10.5).

11.7. Die Eingänge zu den Biologischen Instituten in der Hauptstraße 1 und

Schänzlestraße 1 sind barrierefrei. Die Türen lassen sich jedoch nur sehr

schwer öffnen. Rollstuhlfahrende sollten Passanten um Hilfe bitten. Im Großen

Hörsaal (GHS) des Instituts für Biologie II und III gibt es eine Mikroport-Anlage.

11.8. Das Hauptgebäude des Instituts für Sport und Sportwissenschaften in der

Schwarzwaldstraße 175, in dem die Verwaltung und zwei große Sporthallen

untergebracht sind, kann über eine Rampe vom Parkdeck und durch die

Tiefgarage erreicht werden. Der Hörsaal und die Halle 1 sind über die

Umkleideräume leicht zugänglich. Im Hauptgebäude befindet sich das

behindertengerechte WC in der Nähe von Halle 2. Diese ist nur von außen über

eine Rampe zugänglich.

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11.9. Um sich im großen Areal des Universitätsklinikums zurechtfinden zu können,

empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Herrn Futterer (Tel. 270-2195) aufzunehmen,

der Ihnen gern behilflich sein wird.

11.10. Parkmöglichkeiten für Dauerparkende

Falls Sie als Dauerparker/in einen Parkplatz auf dem Universitätsgelände oder

in den Universitätstiefgaragen mieten möchten, wenden Sie sich bitte an die

Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg Erzbergerstraße 121, 76133 Karlsruhe Tel. 0721/973180

12. Einrichtungen und Gebäude der Pädagogischen Hochschule

Insgesamt 80 % der Seminar- und Vorlesungsräume der Pädagogischen

Hochschule sind mit dem Aufzug erreichbar, doch existieren in den gesamten

Gebäuden keine automatischen Türöffner.

Die Bibliothek (KG I) ist uneingeschränkt für Studierende mit Rollstuhl

zugänglich. Falls Sie etwas aus dem Obergeschoss der Bibliothek benötigen,

so wenden Sie sich bitte an die zuständige Person am Schalter und Sie

erhalten einen Schlüssel für den Aufzug, mit dem Ihnen die Bibliothek

uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Im Kollegiengebäude II (KG II) ist nur das 1. OG mit Hilfe einer Rampe zu

erreichen.

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In den Kollegiengebäuden III und IV (KG III / IV) ist jeweils ein Aufzug

vorhanden. Sollten Sie die zu hoch angebrachten Aufzugknöpfe nicht erreichen,

wenden Sie sich bitte an Ihre Mitstudierenden. Eine Behindertentoilette befindet

sich 1. OG des KG IV.

Im neu erbauten Kollegiengebäude V (KG V) gibt es keinerlei Probleme. Die

Toilette befindet sich im Erdgeschoss.

Die Pavillons I - III sind ohne fremde Hilfe überhaupt nicht zugänglich, der

HTW- und Musiktrakt im Erdgeschoss nur eingeschränkt.

Kopiergeräte sind in allen Gebäuden zu finden. Für sehbehinderte

Studierende gibt es die Möglichkeit, auf Anfrage spezielle

Computerarbeitsplätze zugewiesen zu bekommen. Auch hörbehinderte

Studierende können sich nach Förderungsmöglichkeiten erkundigen.

Drei Behindertenparkplätze befinden sich vor dem KG II, weitere zwei im

Innenhof sind in Planung. Mit Sondergenehmigung kann im Parkhaus kostenlos

geparkt werden.

Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer

Erkrankung ist

Olaf Kühn KG IV, 1.OG, Raum 203. Tel. 0761/682-333, Mail: [email protected]

13. Einrichtungen und Gebäude der Staatl. Hochschule für Musik

Die Musikhochschule ist bis auf wenige Zwischenetagen behindertengerecht

gebaut. Im Gebäude finden sich zwei geräumige Aufzüge. Die

Behindertentoilette liegt neben der Herrentoilette im Erdgeschoss, der

Schlüssel ist an der Pforte erhältlich. Gut zu erreichen ist auch die Cafeteria.

Die Bücher und Noten sind in der Bibliothek für Studierende mit Rollstuhl

überhaupt nicht zugänglich. Man kann sich aber an die zuständige Person an

der Ausleihe wenden, die dann die gewünschten Objekte bringt.

Es sind ausreichend Behindertenparkplätze vorhanden - und zwar drei direkt

vor der Musikhochschule.

Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer

Erkrankung ist

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Karsten Schöning Tel. 0761/31915-34, Mail: [email protected]

14. Einrichtungen und Gebäude der Evangelischen Fachhochschule

Die Räumlichkeiten der Hochschule für Soziale Arbeit, Diakonie und

Religionspädagogik - kurz EFH genannt - sind für Studierende mit Behinderung

uneingeschränkt erreichbar, sei es mit dem Aufzug oder mit automatischen

Treppenliften. In das Gebäude gelangt man am besten über den EG-Eingang

auf der Rückseite des Gebäudes. Ungefähr zwei Meter vom Eingang entfernt

befindet sich ein ausgewiesener Behindertenparkplatz. Auch der Zugang zur

Cafeteria ist problemlos zu erreichen. Durch diesen Raum gelangt man zum

Aufzug.

Die Behindertentoilette befindet sich 2. OG, Dozententrakt, Raum 211. Falls

Sie etwas aus dem Obergeschoss der Bibliothek benötigen, wenden Sie sich

bitte an die zuständige Person am Schalter und Sie erhalten einen

Aufzugschlüssel, mit dem Ihnen die Bibliothek uneingeschränkt zur Verfügung

steht. Ein Kopiergerät ist in der Bibliothek vorhanden.

Bitte zögern Sie nicht, Ihre Mitstudierenden z. B. beim Öffnen der Türen um

Hilfe zu bitten!

Sehbehinderte Studierende können nach Erstellung eines Gutachtens eine

Lesehilfe zugewiesen bekommen. Die EFH verfügt über technische

Möglichkeiten, hörbehinderten Studierenden die Vorlesungen zu erleichtern.

Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Dozenten.

Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer

Erkrankung ist

Prof. Dr. Hans-Ulrich Pfeifer-Schaupp Dozententrakt, Raum 207 Tel. 0761/47812-34, Mail: [email protected]

15. Einrichtungen und Gebäude der Katholischen Fachhochschule

Die Katholische Fachhochschule (KFH) ist nach ihrem Umbau

behindertengerecht ausgestattet. Der Aufzug (an jedem Zugang ebenerdig) zu

den Seminarräumen ist von der Wölflinstraße / Ecke Karlstraße zu erreichen.

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Zur Aula gibt es eine Rampe. Auf jeder Etage befinden sich

behindertengerechte Toiletten. Die Bibliothek ist über einen weiteren Aufzug

erreichbar, der sich rechts vom Haupteingang befindet, wo auch

Behindertenparkplätze ausgewiesen sind. Die KFH benutzt die Kantine der

Caritas mit, die in unmittelbarer Nachbarschaft liegt. Der Weg hat zwar einen

leichten Anstieg, ist aber mit Rollstuhl mühelos befahrbar. Ein

Computerarbeitsplatz für Behinderte mit Internetzugang befindet sich im

linken Hauptgebäude (1. Etage).

Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer

Erkrankung ist

Matthias Linnenschmidt Tel. 0761/200-497, Mail: [email protected]

16. Vereine und Selbsthilfegruppen in Freiburg und Umgebung

Der Schwerpunkt des Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.

liegt in der Beratung von Blinden, Sehbehinderten sowie deren Angehörigen

und Freunden. Man bemüht sich, jüngeren blinden und sehbehinderten

Personen bei einer angemessenen Integration zu helfen und bei im Alter

Erblindeten die Selbständigkeit so weit es geht wieder herzustellen. Zudem

werden Fortbildungsveranstaltungen für blinde/sehbehinderte Telefonisten,

Bürofachkräfte, Diabetiker, Musiker, Masseure u. a. angeboten. Spezielle

Themen von und für Frauen kommen in der Fachgruppe für die Belange

blinder/sehbehinderter Frauen zur Sprache.

Der Verein bietet überdies unabhängig von einer Mitgliedschaft u. a. folgende

Dienstleistungen kostenlos an: Nutzung eines Vorlesesprechgerätes, eines

blindengerechten Internetzugangs sowie eines Blindenarbeitsplatzes mit

Sprachausgabe und Brailledrucker (+ Braille-Zeile), Vermittlung von

Vorlesekräften, Hilfsmittelberatung und -verkauf, Vermittlung an weiterführende

Organisationen und Selbsthilfegruppen, rechtliche Beratung hinsichtlich

finanzieller Hilfen, Beratung von Arbeitgebern über die Kostenübernahme von

Arbeitshilfen und Beantragung von Zuschüssen bei der Einstellung

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blinder/sehbehinderter Arbeitnehmer/innen, Hilfe bei der Arbeitsstellensuche

und beim Erlernen der Blindenschrift, kulturelle und gesellige Angebote.

Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Wölflinstraße 13, 79104 Freiburg Tel. 0761/36122 Mail: [email protected], www.bsv-suedbaden.de

Verein zur Förderung Sehbehinderter e.V. Wisserwandstraße 50, 79183 Waldkirch Tel. 07681/20050, Fax 07681/200510 Mail: [email protected], www.guck-mal.de

Gehörlosen- und Blindenseelsorge bietet die Erzdiözese Freiburg an. Auf

dem Programm stehen außerdem Osterfreizeiten, Wallfahrten,

Wochenendausflüge, Gottesdienste, Bildungsreisen und vieles mehr.

Gehörlosen- und Blindenseelsorge der Erzdiözese Freiburg Okenstraße 15, 79108 Freiburg S/Tel. 0761/5144261, Fax 0761/5144264 Mail: [email protected]

Der Ring der Körperbehinderten bietet verschiedene Gruppenangebote wie

Tischtennis, Schach, Chor- und Musikkapelle, Freizeitgruppen, Treffen von

Behinderten und Nichtbehinderten mit Kaffee und Kuchen sowie viele andere

Veranstaltungen. Die Adresse finden Sie im Anhang unter 20.1.

Im Freiburger Selbsthilfebüro sind verschiedene Gruppen organisiert, denen

man sich anschließen kann. Selbstverständlich kann man auch selbst eine

Selbsthilfegruppen gründen.

Freiburger Selbsthilfebüro Klosterplatz 2b, 79100 Freiburg Tel. 0761/7087515, Mail: [email protected]

17. Freizeit und Sport

Folgende Institutionen bieten Sportangebote für Menschen mit Behinderungen

an:

Allgemeiner Hochschulsport Sportinstitut der Universität Schwarzwaldstraße 175, 79117 Freiburg Tel. 0761/203-4511 oder 203-4513

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Versehrtensportgemeinschaft e.V. Friedrichstraße 54, 79098 Freiburg Tel. 0761/23557

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 €. Als Sportarten bietet der Verein u.a. Tischtennis, Schwimmen, Blindensport.

Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden (Adresse siehe 20.1.) Hier werden Torball, Judo, Gymnastik, Leichtathletik u. ä. angeboten.

Ring der Körperbehinderten e.V. (Adresse siehe 20.1.)

Schwimmbäder

In Freiburg gibt es mehrere Schwimmbäder, die sich auf die Bedürfnisse von

Menschen mit Behinderungen eingestellt haben. Informationen über die

Ausstattungen und Kursangebote der einzelnen Bäder gibt es beim

Schul- und Sportamt der Stadt Freiburg Tel. 0761/201-2301, Bäderauskunft: 0761/201-2344

18. Anhang

18.1. Adressenverzeichnis

Aktive Behinderte in Stuttgart und Umgebung e.V. Möhringer Landstraße 103a, 70563 Stuttgart Tel. 0711/7801858

Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Freiburg (AStA) Belfortstraße 24, 79098 Freiburg Tel. 0761/203-2032 Mail: [email protected], www.asta.uni-freiburg.de Amt für öffentliche Ordnung Straßenverkehrsbehörde Basler Straße 2, 79100 Freiburg Tel. 0761/201-4833

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Freiburg e.V. (AWO) Sulzburger Straße 4, 79114 Freiburg Tel. 0761/45577-0, Fax 0761/4557785 Internet: http://www.awo-freiburg.de

Arbeitskreis Behinderte - Nichtbehinderte (AKBN) Egonstraße 54, 79106 Freiburg Tel. 0761/276476, Fax 0761/276482

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Barrierefrei Leben e.V. Richardstraße 45, 22081 Hamburg Tel. 040/29995656, Fax 040/293601

Blindenheim Freiburg Karlstraße 83 - 87, 79104 Freiburg Tel. 0761/207060 Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Wölflinstraße 13, 79104 Freiburg Tel. 0761/36122, Fax 0761/36123 Mail: [email protected], www.bsv-suedbaden.de Bürgeramt der Stadt Freiburg Basler Straße 2, 79100 Freiburg Tel. 0761/201-3277 Bundesamt für Zivildienst Regionalbetreuer: Herr Betzner Postfach 8287, 79008 Freiburg Tel. 0761/552981 Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V Hinter der Hochstätte 2a, 65239 Hochheim am Main S/Tel. 06146/835537, Fax 0611/350605 Mail: [email protected]

Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Brehmstraße 5 - 7, 40239 Düsseldorf Tel. 0211/640040, Fax 0211/613972

Bundesweites Netzwerk behinderter Frauen Jordanstraße 5, 34117 Kassel Tel. 0561/72885-22, Fax 0561/72885-29 Caritasverband Freiburg Stadt e.V. Nachbarschaftshilfe Holzmarkt 12, 79098 Freiburg Tel. 0761/361940 Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V. Niemöllerallee 18, 81739 München S/Telefon 089/67920248

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg Tel. 06421/94888-0, Fax 06421/ 94888-10 Mail: [email protected], www.dvbs-online.de

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Deutsches Studentenwerk - Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung - Monbijouplatz 11 10178 Berlin Tel. 030/29 77 27-0, Fax 030/29 77 27-99 Mail: [email protected], Internet: http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=06100 Friedrich Engisch Stiftung Dr. Benno Schlindwein Gewerbestr. 38, 79194 Gundelfingen Tel. 0761/580435 Mail: [email protected] Internet: http://www.allgemein.uni-freiburg.de/fes/ Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Tel. 0761/4557782 (Mo - Fr 8.30 Uhr - 11.30 Uhr, danach AB) [email protected] Landesarbeitsgemeinschaften Hörbehinderter Studenten und Absolventen Gartenstraße 14, 73252 Lenningen Tel./Fax: 07026/370255 Mail: [email protected] Mobiler Sozialer Dienst der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Tel. 0761/45577-84 (Mo - Fr 8.30 Uhr - 11.30 Uhr, danach AB) Notruftelefon der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Tel. 0761/4557787 Ring der Körperbehinderten e.V. Meckelhof 1, 79110 Freiburg Tel. 0761/88186-0, Fax 0761/88186-9 Internet: http://www.ring-freiburg.de Mail: [email protected] Sozialberatung des Studentenwerkes Freiburg Schreiberstraße 12-16, 79098 Freiburg Tel. 0761/2101-233, Fax 0761/2101-303 Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerk.uni-freiburg.de/BIS/sozialberatung.htm

Sozial- und Jugendamt der Stadt Freiburg Herr Kopfmann Kaiser-Joseph-Straße 143, 79098 Freiburg Tel. 0761/201-3691 Mail: [email protected] Studentensekretariate der Freiburger Hochschulen siehe unter Kapitel 3.4.

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Studentenwerk Freiburg BISS - Beratung, Information, Service für Studierende Schreiberstraße 12 - 16, 79098 Freiburg Tel. 0761/2101-200 (Zentrale), Fax 0761/2101-303 Mail: [email protected], www.studentenwerk.uni-freiburg.de Versorgungsamt Freiburg Sautierstraße 30, 79104 Freiburg Tel. 0761/2040 Zentrale Studienberatung der Universität Freiburg Sedanstraße 6, 79085 Freiburg Tel. 0761/203-4246, Fax 0761/203-4409 Mail: [email protected]/einrichtungen.html Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund Tel. 0231/1081-0

Internet: www.zvs.de Mail-Adresse des Beratungsteam für BewerberInnen mit Sonderanträgen: [email protected]

18.2. Literaturhinweise

Studium und Behinderung DSW - Deutsches Studentenwerk (Hrsg.), Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten 5. Auflage, Bonn 1998 Schwerbehinderte und ihr Recht Arbeitskammer des Saarlandes (Hrsg.) Saarbrücken, 1998

Ratgeber für Behinderte Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) Kostenlos zu beziehen über den Herausgeber, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr.9, 10117 Berlin, Tel. 030/20140

Schwerbehinderte und ihr Recht. Ein Ratgeber für Behinderte und Angehörige Schmidt, Georg Frankfurt a. Main, 1997, 2. Auflage

Behinderte auf dem Arbeitsmarkt. Wege aus dem Abseits Niehaus, Mathilde/Montada, Leo (Hrsg.) Frankfurt/New York, 1997