ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG...Seminare zur Studienvorbereitung und zum Einstieg ins...
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ALBERT-LUDWIGS-
UNIVERSITÄT FREIBURG
Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
Studentenwerk Freiburg
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Impressum Herausgeber Beauftragter der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für das Studium Behinderter und chronisch Kranker, Bruno Zimmermann Studentenwerk Freiburg, Beauftragter für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, Karl-Heinz Hermle Redaktion Eva Borchardt (Universität Freiburg) Karl-Heinz Hermle (Studentenwerk Freiburg) Bruno Zimmermann (Universität Freiburg) Mitarbeit: Dean Marten (studentischer Mitarbeiter des Studentenwerks Freiburg) Tanja Metzger Metzger (studentische Mitarbeiterin des Studentenwerks Freiburg) Gestaltung: hoyerdesign grafik gmbh, Freiburg Druck: schwarz auf weiß, Freiburg Stand Februar 2002
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Informationen für Studieninteressierte
und Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
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Grußwort Studium heißt vielfach auch Ortswechsel, sei es beim Studienbeginn mit dem Umzug vom
Schul- zum Studienort oder auch während des Studiums durch einen Hochschulwechsel.
Immer heißt dies auch Sich-zurecht-finden in einer neuen Umgebung, örtlich und fachlich.
Ihnen als behinderte oder chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende wollen wir
mit dieser Broschüre die Freiburger Hochschulen etwas näher bringen und Ihnen zeigen,
"worauf Sie sich einlassen", wenn Sie in Freiburg studieren. Sie sollen aber auch sehen,
dass es eine ganze Menge von PartnerInnen und HelferInnen gibt, die Sie bei Ihren Fragen
und Problemen unterstützen.
Sie werden erfahren, dass die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freiburger
Hochschulen, des Studentenwerks und anderer Einrichtungen, mit denen Sie es vielleicht zu
tun haben werden, sehr aufgeschlossen sind, wenn es um die Anliegen Behinderter und
chronisch Kranker geht - vorausgesetzt, sie wissen um das Handicap des / der jeweiligen
Studierenden. Zögern Sie also nicht, Angehörige Ihrer Hochschule oder des Studentenwerks
auf Ihre Situation anzusprechen. Und denken Sie dabei daran: Auch das Gesetz ist auf Ihrer
Seite. Die Hochschulen sind verpflichtet, bei der Erbringung von Studienleistungen und bei
der Ablegung von Prüfungen Ihr persönliches Handicap angemessen zu berücksichtigen.
Dies gilt natürlich auch dann, wenn es (noch) nicht in jeder Prüfungsordnung ausdrücklich
steht.
Wenn Sie an einer der Freiburger Hochschulen studieren (wollen), werden Sie erleben, dass
zu deren Baubestand teilweise auch alte Gebäude gehören, die nicht immer barrierefrei sind.
Aber auch neuere Einrichtungen sind manchmal ungenügend ausgestattet. Wenn Sie einen
Rollstuhl benutzen, werden Ihnen nutzlose Stufen, zu steile Rampen, zu schwere Türen und
andere Hindernisse den Studienalltag vielleicht manchmal etwas versauern. Melden Sie
diese Stellen beim Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule oder beim
"Enthinderungsreferat" des AStA der Universität. Vergessen Sie aber nicht, dass es überall
auch helfende Hände gibt - gerade auch im Studienalltag.
Für Ihr Studium in Freiburg wünschen wir Ihnen viel Erfolg.
Bruno Zimmermann Beauftragter für das Studium Behinderter und chronisch Kranker Universität Freiburg
Karl-Heinz Hermle Beauftragter des Studentenwerks Freiburg für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen
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Inhaltsverzeichnis 1. Informationsmöglichkeiten 1.1. Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen
Studentenwerks Bonn 1.2. Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung 1.3. Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen (BHSA) 1.4. Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. 1.5. Berufliche Rehabilitation junger Menschen - Handbuch und CD-ROM der
Bundesanstalt für Arbeit 1.6. "Studien-Info für blinde Abiturienten und Studenten" 1.7. "Allergie und Berufswahl" 1.8. Vermittlungsservice KOPRA (Kontaktstelle zur Vermittlung von Praktika) 1.9. Internetseite des Deutschen Bildungsservers 2. Orientierung und Kontakt 2.1. Zentrale Studienberatung 2.2. Studienfachberatung 2.3. Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende der
Freiburger Hochschulen 2.4 Beauftragter des Studentenwerks Freiburg für Studierende mit Behinderungen und
chronischen Erkrankungen 2.5. Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) 2.5.1. Initiative “Studieren ohne Hürden” (SoH) 3. Sonderanträge bei der Bewerbung zum Studium 3.1. Antrag auf Berücksichtigung Ihres "ersten Studienortwunsches" 3.2. Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienwunsches 3.3. Härtefallantrag 3.4. Antrag auf Nachteilausgleich 4. Prüfungs- und Studienordnungen, Prüfungsbedingungen und ihre
Modifikationen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
5. Studienfinanzierung 5.1. Bundsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 5.2. Bildungskredit 5.3. Darlehen des Studentenwerks Freiburg 5.4. Bundessozialhilfegesetz (BSHG) 5.5. Diätessenzuschuss des Studentenwerks 5.6. Stiftungen und Stipendien 6. Medizinische Versorgung, Pflege und Betreuung 6.1. Kranken- und Pflegeversicherung 6.2. Studienunterstützung durch Studienhelferinnen und Studienhelfer 6.3. Gebärdendolmetscherin - und -dolmetscher 6.4. Mobile Dienste, Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, Pflege/Assistenz 6.5. Finanzierung von Pflege/Assistenz durch das Pflege-Versicherungsgesetz
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7. Wohnen 7.1. Studentenhäuser des Studentenwerks Freiburg 7.2. Studentenhäuser freier Träger 7.3. Freier Wohnungsmarkt 7.4. Betreutes Wohnen 7.5. Zimmersuche per Annonce 8. Sicherung der Mobilität 8.1. Ausweis für schwerbehinderte Menschen 8.2. Orientierungs- und Mobilitätstraining 8.3. Öffentlicher Personennahverkehr 8.4. Eigener PKW 8.5. Öffentliche Parkplatznutzung 9. Technische Hilfsmittel und organisatorische Tipps für den Studienalltag 9.1. Gehörlose, ertaubte und schwerhörige Studierende 9.2. Blinde und sehbehinderte Studierende 9.3. Körperbehinderte Studierende 10. Erreichbarkeit der Einrichtungen des Studentenwerks Freiburg 10.1. Verwaltungsgebäude Schreiberstraße 10.2. Mensa Hochallee und Cafeterien im Universitätszentrum 10.3. Mensa und Cafeteria Institutsviertel 10.4. Mensa Littenweiler und PH-Café 10.5. Mensa am Flugplatz 11. Zentrale Gebäude und Einrichtungen der Universität Freiburg 11.1. Universitätsverwaltung am Fahnenbergplatz 11.2. Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung 11.3. Universitätsbibliothek 11.4. Geisteswissenschaftliches Zentrum (Kollegiengebäude I - IV) 11.5. Institutsviertel mit Rechenzentrum 11.6. Fakultät für Angewandte Wissenschaften am Flugplatz 11.7. Biologische Institute 11.8. Sportzentrum / Institut für Sport und Sportwissenschaften 11.9. Universitätsklinikum 11.10. Parkmöglichkeiten für Dauerparkende 12. Einrichtungen und Gebäude der Pädagogischen Hochschule 13. Einrichtungen und Gebäude der Staatl. Hochschule für Musik 14. Einrichtungen und Gebäude der Evangelischen Fachhochschule 15. Einrichtungen und Gebäude der Katholischen Fachhochschule 16. Vereine und Selbsthilfegruppen in Freiburg und Umgebung 17. Freizeit und Sport
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18. Anhang 18.1. Adressenverzeichnis 18.2. Literaturhinweise
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1. Informationsmöglichkeiten zum Thema Studium und Behinderung 1.1. Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen
Studentenwerks Bonn
Die Broschüre "Studium und Behinderung" der "Informations- und Beratungsstelle
Studium und Behinderung" des Deutschen Studentenwerks (DSW) bietet
umfangreiche Informationen, Literaturhinweise, praktische Tipps und einen ersten
Überblick über die verschiedenen Beratungsangebote. Bei der Beratungsstelle können
Sie darüber hinaus Informationen zu einzelnen Bereichen beziehen, die das Studium
behinderter und chronisch kranker Studierender betreffen. Außerdem werden jährlich
Seminare zur Studienvorbereitung und zum Einstieg ins Berufsleben durchgeführt.
Spezielle Informationen für Studierende mit Behinderungen und chronischen
Erkrankungen können online unter www.studentenwerke.de abgerufen werden. Die
Adresse des DSW finden Sie im Adressverzeichnis (20.1.).
1.2. Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Broschüre
"Ratgeber für behinderte Menschen" gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen
und Hilfestellungen (mit entsprechenden Gesetzestexten). Die Broschüre kann
kostenlos (auch online) bestellt werden und steht ebenso als Download zur Verfügung:
www.bma.de/de/asp/broschueren/show.asp?g=6.
1.3. Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen (BHSA)
Die BHSA - eine "Selbsthilfeorganisation gehörloser und schwerhöriger Menschen im
Studium und danach" - führt Seminare für hörbehinderte Abiturient/inn/en und
Studierende durch und gibt die Informationsschrift "Studienführer - Ein Handbuch für
Hörgeschädigte" heraus.
In einigen Ländern gibt es auch Landesarbeitsgemeinschaften Hörbehinderter
Studenten und Absolventen (LHSA), welche die Interessenvertretung
Hörbehinderter direkt vor Ort wahr nehmen. Die Adressen von BHSA und LHSA
Baden-Württemberg finden Sie im Anhang unter 20.1.
1.4. Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
Der DVBS e.V. unterstützt blinde und sehbehinderte Studierende u. a. dadurch, dass
er Studienliteratur auf Kassette anbietet (Adresse unter 20.1.).
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1.5. Berufliche Rehabilitation junger Menschen - Handbuch und CD-ROM der Bundesanstalt für Arbeit
Weitere Informationen finden sich in dem Handbuch und auf der CD-ROM "Berufliche
Rehabilitation junger Menschen", die von der Bundesanstalt für Arbeit herausgegeben
werden und die Sie u. a. bei der Berufsberatung einsehen können. Der Einzelversand
ist über DKF Multimedia, Mainzer Straße 35, 65239 Hochheim am Main, Fax
06146/834714, E-Mail: [email protected], möglich (ca. 8 € zzgl. Versandkosten).
1.6. "Studien-Info für blinde Abiturienten und Studenten"
Eine CD "Studien-Info für blinde Abiturienten und Studenten" beinhaltet als Audio-CD
und als interaktive CD-ROM Tipps, Informationen, Berufsreportagen, Ansprechpartner
und Literatur rund um das Thema Studium. Die CD wird an den entsprechenden
Schulen verteilt und ist über die Berufsberatung im Arbeitsamt erhältlich.
1.7. "Allergie und Berufswahl"
Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 170202, 44149
Dortmund kann die Broschüre "Allergie und Berufswahl" kostenlos bezogen
werden. Einen informativen Bericht zum Thema "Studieren mit Behinderungen und
chronischen Erkrankungen" finden Sie auch auf der Homepage von "Studien- &
Berufswahl online" (Suchweg: Archiv -Thema des Monats).
1.8. Vermittlungsservice KOPRA (Kontaktstelle zur Vermittlung von Praktika)
KOPRA bietet behinderten und chronisch-kranken Studierenden Unterstützung bei der
Suche nach einem Praktikumsplatz. Anfragen an Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am
Main, Adlerflychstraße 8-14, 60318 Frankfurt. Praktikumsstellen finden sich im Internet
unter www.jobline-rehadat.de.
1.9. Internetseite des Deutschen Bildungsservers
Ein umfangreiches Informationsangebot bietet die Internetseite des deutschen
Bildungsservers: www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=193. Dort findet sich ein
allgemeiner Online-Ratgeber für Behinderte zu "Lernen - Ausbildung - Studium -
Beruf" und auch eine kommentierte Linksammlung. Zudem gibt es
Informationsangebote für Blinde und Sehgeschädigte sowie für Hörgeschädigte.
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2. Orientierung und Kontakt
Sie sollten Ihr Studienvorhaben sorgfältig planen und frühzeitig damit beginnen, die
entsprechenden Vorbereitungen zu treffen und dabei auch Ihre ganz persönliche
Situation und Ihr Handicap angemessen zu berücksichtigen:
- Welches Studienfach/Welche Fächerkombination interessiert mich?
- Kann ich meinen Studienfachwunsch mit meiner Behinderung realisieren und wie?
- Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für mein Studienfach?
- Welche Zulassungsverfahren gelten?
2.1. Zentrale Studienberatung
Bei der Zentralen Studienberatung erhalten Sie die notwendigen Informationen über
die Studienfächer, Studienaufbau, eventuelle zusätzliche Anforderungen (Praktika
etc.) sowie Zulassungsverfahren und Verfahrensergebnisse. Klären Sie mit den
Studienberaterinnen und -beratern, ob es bei Ihrem Studienfach
Zulassungsbeschränkungen gibt und wenn ja, ob diese von der Universität oder der
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben werden. Wenn es
sich bei Ihrem Studienfach um ein “ZVS”-Fach handelt, benötigen Sie für die
Bewerbung ein ZVS-Info. Dieses erhalten Sie in den Gymnasien, beim Arbeitsamt
oder bei der Studienberatung (Adresse unter 20.1.).
2.2. Die Studienfachberatung
Für spezifischere Fragen zu Ihrem Studienfach sind die Fachberater/innen in den
einzelnen Studienfächern geeignete Ansprechpartner/innen. Am besten vereinbaren
Sie mit Ihrer Studienfachberaterin/Ihrem Studienfachberater schon vor Studienbeginn
einen Besuch im Institut. Dieser Vororttermin kann zur Klärung vieler praktischer
Fragen beitragen. Die Namen, Adressen und Telefonnummern erfahren Sie aus den
Informationsblättern der Studienberatung oder auch über das Internet.
Unbedingt teilnehmen sollten Sie an den Einführungsveranstaltungen in den einzelnen
Fächern, wo Sie erste Kontakte zu Kommiliton/inn/en aufnehmen können. Beachten
Sie auch die Veranstaltungen von Fakultäten und der Asten. Insbesondere die
Aktivitäten des AStA-Enthinderungsreferats und der Initiative "Studieren ohne Hürden"
dürften für Sie von Interesse sein (siehe unter 2.5.1).
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2.3. Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende der Freiburger Hochschulen
Bei allen Fragen und Problemen sind die Beauftragten der Freiburger Hochschulen für
das Studium Behinderter und chronisch Kranker Ihre Ansprechpartner. Sie helfen
Ihnen bei der Bewältigung studienbezogener Hürden und Probleme.
Universität Freiburg Bruno Zimmermann Albertstraße 21a (Weismannhaus), 79085 Freiburg Tel. 0761/203-4244, Fax 0761/203-8897 Mail: [email protected] Internet : www.studium.uni-freiburg.de
Persönliche Beratung nach Vereinbarung. Gehbehinderte Ratsuchende können nach
vorheriger telefonischer Vereinbarung gerne in einem barrierefrei gelegenen Raum im
Universitätszentrum beraten werden.
Pädagogische Hochschule Freiburg Olaf Kühn Kunzenweg 21, 79117 Freiburg Tel. 0761/682-333, Mail: [email protected]
Das Büro befindet sich im KG IV, 1.OG, Raum 203
Staatliche Hochschule für Musik Freiburg Karsten Schöning Schwarzwaldstraße 141, 79102 Freiburg Tel. 0761/3191531, Mail: [email protected]
Evangelische Fachhochschule Freiburg Prof. Dr. Hans-Ulrich Pfeifer-Schaupp Bugginger Straße 38, 79114 Freiburg Tel. 0761/47812-34, Mail: [email protected]
Katholische Fachhochschule Freiburg Matthias Linnenschmidt
Karlstraße 63, 79104 Freiburg Tel. 0761/200-497, Fax 0761/200-478, Mail: [email protected]
2.4. Beauftragter des Studentenwerks Freiburg für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Bei Fragen und Problemen, die Ihr soziales Umfeld betreffen (Wohnungssuche,
Studienfinanzierung usw.), können Sie sich an den Behindertenbeauftragten des
Studentenwerkes wenden. Er kann Ihnen u. U. einen Zivildienstleistenden für
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begrenzte Zeit als Begleitung bei der Begehung neuer Wege zur Seite stellen oder
Kontakte zu Behörden und Beratungsstellen herstellen.
Karl-Heinz Hermle Schreiberstraße 12-16, 79098 Freiburg Tel. 0761/2101-233, Fax 0761/2101-303 Mail: [email protected], www.studentenwerk.uni-freiburg.de
2.5. Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität (AStA)
Eine gute Anlaufstelle ist das "Enthinderungsreferat" des AStA der Universität
Freiburg. Beim AStA (Adresse unter 20.1.) kann man sich auch über rechtliche
Angelegenheiten, BAföG oder Studiengebühren informieren. Studierende mit Rollstuhl
sollten den hinteren Eingang benutzen, da man über eine Rampe leichter ins Innere
der Alten Uni gelangen kann. Da die schwere Tür automatisch wieder zufällt, ist es
ohne fremde Hilfe nicht zu schaffen, mit den Rolli-Vorderrädern über die Türschwelle
zu kommen.
2.5.1. Initiative “Studieren ohne Hürden” (SoH)
Behinderte, chronisch Kranke und nicht behinderte Studierende engagieren sich seit
SS 2001 bei der Initiative "Studieren ohne Hürden" (SoH) für die Belange und
Bedürfnisse betroffener Studierender. Wer Lust hat mitzumachen, erfährt Näheres
beim AStA (siehe oben) oder unter www.studieren-ohne-huer.de.
3. Sonderanträge für Studieninteressierte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
Für Studieninteressierte mit Handicaps sehen die ZVS-Regeln einige Besonderheiten
vor, die im Folgenden in aller Kürze vorgestellt werden sollen. Nähere Informationen
hierzu gibt's bei der "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen" (Adresse unter
20.1.). Natürlich können Sie sich auch an die Zentrale Studienberatung oder den
Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule wenden.
3.1. Antrag auf Berücksichtigung Ihres "ersten Studienortwunsches"
Studienbewerber/innen mit einem "Ausweis für schwerbehinderte Menschen" (siehe
8.1.) können recht sicher sein, dass die ZVS ihrem ersten Studienortwunsch
nachkommt. Sie sollten sich diesen Ausweis so früh wie möglich ausstellen lassen, so
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dass er als beglaubigte Kopie dem ZVS-Zulassungsantrag beigefügt werden kann. Die
Bearbeitung des Ausweises kann bis zu einem Jahr dauern!
3.2. Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienwunsches
Sie können diesen Antrag stellen, wenn Sie aus gesundheitlichen, familiären,
wirtschaftlichen oder anderen Gründen an einen bestimmten Studienort gebunden
sind. Wenn Sie einen "Ausweis für schwerbehinderte Menschen" besitzen und diesen
Ihrem ZVS- Antrag beigefügt haben, müssen Sie den Antrag nicht stellen.
3.3. Härtefallantrag
Mit dem Härtefallantrag können behinderte und chronisch kranke Studierende, die sich
in einer schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden, beantragen, sofort zum
Studium zugelassen zu werden. Der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht
hierfür nicht aus. Einem Härtefallantrag kann in der Regel stattgegeben werden, wenn
man durch ein fachärztliches Gutachten nachweist, dass eine Wartezeit nicht sinnvoll
oder nicht zumutbar ist,
- weil man an einer Krankheit oder Behinderung mit Tendenz zur
Verschlimmerung leidet,
- weil man durch Krankheit oder Behinderung auf ein bestimmtes Berufsfeld
beschränkt ist, in dem man auf Grund des angestrebten Studiums tätig werden
könnte,
- weil man das bisherige Studium oder den bisherigen Beruf aus
gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, oder
- weil man sonst gegenüber gesunden Personen unzumutbar benachteiligt wäre,
insbesondere weil man wegen krankheits- oder behinderungsbedingter
Einschränkungen eine Wartezeit nicht sinnvoll (z. B. durch Jobben)
überbrücken könnte.
3.4. Antrag auf Nachteilausgleich
Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich kann u. a. eine Verbesserung der
Durchschnittsnote und/oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirkt werden. Dies kann
der Fall sein, wenn nachgewiesen wird, dass sich z. B. auf Grund einer längeren
Krankheit schulische Ausfallzeiten und eine dadurch bedingte Verschlechterung der
Schulnote bzw. eine Verlängerung der Schulzeit ergeben hat. Als Nachweis muss u. a.
ein fachärztliches Gutachten und ggf. ein Schulgutachten vorgelegt werden.
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Die beiden Anträge auf Nachteilsausgleich (Durchschnittsnote/Wartezeit) sowie der
Härtefallantrag können entsprechend auch bei Zulassungsanträgen für einen
zulassungsbeschränkten Studiengang, der nicht über die ZVS vergeben wird, beim
zuständigen Studentensekretariat der Hochschule gestellt werden.
Allerdings gibt es auch hier für einige Studienfächer hochschulinterne
Zulassungsbeschränkungen. Die Studienplatzwünsche von Studienbewerber/innen mit
Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden auch hier entsprechend der
ZVS-Regeln berücksichtigt.
Adressen der Studentensekretariate der Freiburger Hochschulen:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Studentensekretariat Am Fahnenbergplatz, 79085 Freiburg Tel. 0761/203-4238, www.verwaltung.uni-freiburg.de/Zsa/113stud.htm
Pädagogische Hochschule Freiburg Studentensekretariat
Kunzenweg 21, 79117 Freiburg Tel. 0761/682-269 Mail: [email protected], www.ph-freiburg.de
Staatliche Hochschule für Musik Freiburg Studentensekretariat
Schwarzwaldstraße 141, 79102 Freiburg Tel. 0761/3191531 Mail: [email protected], www.mh-freiburg.de
Evangelische Fachhochschule Freiburg Studierendensekretariat Bugginger Straße 38, 79114 Freiburg Tel. 0761/47812-12
Mail: [email protected], www.efh-freiburg.de
Katholische Fachhochschule Freiburg Studentensekretariat Karlstraße 63, 79104 Freiburg
Tel. 0761/200-486, Fax 0761/200-478 Mail: [email protected], www.kfh-freiburg.de
4. Prüfungs- und Studienordnungen, Prüfungsbedingungen und ihre
Modifikationen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Laut § 2 Abs. 5 des Hochschulrahmengesetzes und den Hochschulgesetzen der
einzelnen Bundesländer haben Hochschulen den besonderen Bedürfnissen
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behinderter und chronisch kranker Studierender Rechnung zu tragen. Diese
Notwendigkeit ergibt sich auch aus dem Sozialstaatprinzip des Grundgesetzes (Artikel
3, Artikel 20) und dem 1994 in Artikel 3 hinzugefügten Benachteiligungsverbot für
behinderte Menschen (Artikel 3 Abs. 3 Satz 2). Daraus folgt, dass Prüfungs- und
Studienordnungen sowie Prüfungsbedingungen derart gestaltet sein müssen, dass
auch Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen den
Anforderungen nachkommen können.
Entsprechende Vorgaben enthalten auch die Allgemeinen Bestimmungen
beispielsweise für Diplom- und Magisterprüfungsordnungen. Auch wenn die jeweiligen
fachspezifischen Prüfungsordnungen nicht immer spezielle Regelungen enthalten, so
ist das oben genannte Benachteiligungsverbot selbstverständlich auch hier
anzuwenden.
Beantragung von Nachteilsausgleichen
Setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Prüfungsamt, dem Prüfer oder der
Prüferin in Verbindung, um den von Ihnen benötigten Ausgleich
behinderungsbedingter Nachteile oder gegebenenfalls auch eine Modifikation bei der
Ablegung einer Prüfung abzuklären. Nehmen Sie bei der Begründung des Antrags auf
die oben angesprochenen Gesetze und andere Prüfungsordnungen Bezug.
Empfehlenswert ist auch hier, sich beim Behindertenbeauftragten der Hochschule Rat
und Unterstützung zu holen!
Bedenken Sie, dass alle Modifikationen von Studien- und Prüfungsordnungen
beantragt werden müssen! Diese förmlichen Anträge, meist mit (fach-)ärztlichem
Nachweis versehen, reichen Sie bitte beim zuständigen Prüfungsamt ein.
In der DSW-Broschüre “Studium und Behinderung” (siehe hierzu 1.1.) stehen folgende
Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche (vgl. S.76, 5. Aufl., Bonn 1998):
- schriftliche Ergänzungen mündlicher Prüfungen für Studierende mit Hör- oder
Sprachbehinderungen
- Zeitverlängerungen für die Erbringung von Prüfungsleistungen, Hausarbeiten,
Klausuren
- Fristverlängerungen bei der Ablegung von Prüfungen
- Nutzung von technischen Hilfsmitteln
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- Berücksichtigung von Krankheitszeiten und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit bei
der Bemessung von Prüfungszeiträumen und Studienleistungen (beispielsweise
Prüfungsverlängerung bei Diplomarbeiten, Klausuren, Hausarbeiten etc.)
- Nichtberücksichtigung von krankheits- bzw. behinderungsbedingten
Prüfungsrücktritten bei der Zahl möglicher Prüfungswiederholungen
- Abänderung von Praktikumbestimmungen, u. U. Verzicht auf ein Praktikum
Sollte jedoch eine Teilleistung unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung sein und
nicht durch andere Maßnahmen gleichwertig ersetzt werden können, wird dem Antrag
auf Nachteilsausgleich unter keinen Umständen nachgegeben.
5. Studienfinanzierung und sonstige Hilfen
5.1. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Falls Sie nicht über eigene ausreichende Mittel zur Finanzierung des Studiums
verfügen und auch kein anderer Kostenträger in Frage kommt, können Sie Leistungen
nach dem BAföG beziehen. Beantragen Sie das BAföG beim Amt für
Ausbildungsförderung, das dem Studentenwerk zugeordnet ist, sobald Sie eine
Studienplatzzusage haben. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da
rückwirkend keine Leistungen ausgezahlt werden.
Im folgenden sollen jene Regelungen des BAföG, welche für Studierende mit
Behinderungen von großer Bedeutung sind, kurz vorgestellt werden.
Härtefreibetrag
Ein Anspruch auf den Erhalt von BAföG-Leistungen ergibt sich, wenn die eigenen,
elterlichen oder die finanziellen Mittel des Ehepartners oder der Ehepartnerin den
Ausbildungsbedarf nicht vollständig abdecken. Bei der Ermittlung des Einkommens
kann auf Antrag ein zusätzlicher Härtefreibetrag eingeräumt werden (§ 25 Abs. 6
BAföG), falls eine Behinderung der/des Studierenden, eines Elternteils oder eines
anderen unterhaltsberechtigten Familienmitglieds vorliegt. Unter Vorlage des
"Ausweises für schwerbehinderte Menschen" kann der Antrag beim Amt für
Ausbildungsförderung gestellt werden.
Verlängerung der Förderungshöchstdauer
Die Studienförderung richtet sich nach der für den Studiengang festgelegten
Förderungshöchstdauer (FHD). Es besteht jedoch die Möglichkeit, über die FHD
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hinaus Ausbildungsförderung zu bekommen. Nach §15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG ist u.a.
eine Behinderung ein Grund, der eine Verlängerung rechtfertigt. Sie müssen jedoch
den Nachweis erbringen, dass die Behinderung ursächlich für die Verzögerung der
Ausbildung war.
Rückzahlung
Falls die Rückzahlung des Darlehenanteils der von Ihnen bezogenen BAföG-
Leistungen unter die neuen Bestimmungen des 12. BAföG-Änderungsgesetzes fällt,
haben Sie die Möglichkeit, die Berücksichtigung behinderungsbedingter
Aufwendungen zu beantragen. Die Einkommensgrenze wird anders berechnet, bis zu
der Sie von der Rückzahlung freigestellt werden (§ 18a, Abs. 1 BAföG).
Mehrausgaben
Behinderungsbedingte Mehrausgaben während des Studiums bleiben beim BAföG
unberücksichtigt. Unter Umständen sind Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes
(BSHG) möglich.
Da das BAföG ein für Laien kaum durchschaubares Machwerk darstellt, sollten Sie
sich unbedingt bei der BAföG-Kurzberatung im Infoladen des Studentenwerks
Freiburg oder von Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter im Amt für
Ausbildungsförderung beraten lassen.
Studentenwerk Freiburg - Amt für Ausbildungsförderung -
Schreiberstraße 12-16, 79098 Freiburg Tel. 0761/2101-200 (Zentrale), Mail: [email protected] www.studentenwerk.uni-freiburg.de/Studienfinanzierung/Bafoeg/Inhalt.htm Sprechzeiten: Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
BAföG-Kurzberatung im Infoladen des Studentenwerks Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr Es empfiehlt sich, persönlich vorbeizukommen.
5.2. Bildungskredit
Seit 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Studentinnen und Studenten in
fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit in
Anspruch zu nehmen. Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung
der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG
erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der
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Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Innerhalb eines
Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 € bewilligt werden. Der Kreditantrag ist
an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird
dann gegebenenfalls ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft)
erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches Vertragsangebot der Deutschen
Ausgleichsbank (DtA) beigefügt. Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung
und die Rückforderung übernimmt die Deutsche Ausgleichsbank (www.deutsche-
ausgleichsbank.de). Im Falle der Inanspruchnahme der Bundesgarantie erfolgt die
Rückforderung durch das Bundesverwaltungsamt.
Weitere Informationen gibt's beim Studentenwerk, im Internet (www.bmbf.de;
www.Bundesverwaltungsamt.de; www.dta.de) oder per
Bildungskredit Hotline Tel. 01888358-4492, Fax 01888358-4850 Mail: [email protected]
5.3. Darlehen des Studentenwerks Freiburg
Die Darlehenskasse des Studentenwerks Freiburg unterstützt Studierende in
finanziellen Notlagen und ermöglicht ihnen den Abschluss ihres Studiums. Die
Darlehenskasse ist in erster Linie für die Unterstützung der Studierenden in der
Examensphase gedacht. In Ausnahmefällen tritt sie auch während des Studiums als
Überbrückungshilfe ein. Die Darlehenskasse folgt dem Subsidiaritätsprinzip. Eigenes
Vermögen, die Förderung nach dem BAföG, die Aufnahme eines Bildungskredits
sowie die Studienabschlusshilfe haben Vorrang. Eine Komplementärförderung zum
Bildungskredit durch die Darlehenskasse ist grundsätzlich möglich. Die monatliche
Höchstförderung beträgt einschließlich Bildungskredit 500 Euro. Bei Vollförderung als
Studienabschlussdarlehen beträgt die Laufzeit maximal 12 Monate, bei
Komplementärförderung maximal 24 Monate. Kurzfristige Studentenwerksdarlehen
werden i.d.R. für maximal 6 Monate vergeben.
Wenden Sie sich bitte an
Claudia Heinemann Studentenwerk Freiburg Finanzielle Hilfen und Versicherungen Schreiberstraße 12 - 16, 79098 Freiburg Tel. 0761/2101-253, Fax 0761/2101-303 Mail: [email protected] Sprechzeiten: Di 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
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5.4. Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
Man unterscheidet zwei Arten von "Sozialhilfe": Die "Hilfe zum Lebensunterhalt" soll
das Existenzminimum sichern und umfasst Ernährung, Unterkunft, Kleidung,
Körperpflege, Hausrat, Heizung, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens und
die Teilnahme am kulturellen Leben (§12 Abs. 1 BSHG). Die "Hilfe in besonderen
Lebenslagen" bezieht sich auf Notlagen wie Krankheit, Behinderung, Blindheit (§ 27
Abs.1,2 BSHG).
Der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" ist die Eingliederungshilfe (§ 47 BSHG)
zugehörig, deren Leistungen dazu beitragen sollen, Menschen mit einer Behinderung
oder einer chronischen Erkrankung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu
ermöglichen oder zu erleichtern. Unter bestimmten Voraussetzungen können
behinderte Studierende mit der Eingliederungshilfe die Beschaffung und Unterhalt
eines KFZ, das Büchergeld, Gebärdendolmetscher-Honorare, Vorlesekosten u.a.m.
finanzieren. Lassen Sie sich beim Sozialamt eingehend über die Eingliederungshilfe
informieren!
Wegen der langen Bearbeitungsdauer ist es ratsam, frühzeitig vor Studienbeginn mit
dem überörtlichen Sozialhilfeträger, der für die Vergabe von Eingliederungshilfe
zuständig ist, Kontakt aufzunehmen:
Landeswohlfahrtsverband Baden - Landessozialamt Ernst-Frey-Straße 9, 76135 Karlsruhe Tel. 0721/8107-0, Fax 0721/8107-439
Nachrangigkeit
Prinzipiell gilt für beide Arten der Sozialhilfe, dass sie nachrangig sind. Sie können
also Sozialhilfeleistungen nur beziehen, wenn Sie den notwendigen Bedarf nicht selbst
oder durch Leistungen anderer Unterhaltsverpflichteter decken können (§ 2 Abs. 1
BSHG).
Informationsmöglichkeiten
Das BSHG bietet einige Möglichkeiten zur Finanzierung des behinderungsbedingten
Mehrbedarfs. In der Broschüre “Studium und Behinderung” (siehe 1.1.) finden Sie
hierzu erste detaillierte Informationen. Lassen Sie sich auch Behindertenbeauftragten
des Studentenwerks beraten und setzen Sie sich mit dem Sozial- und Jugendamt in
Verbindung (Adresse unter 20.1.).
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5.5. Diätessenzuschuss des Studentenwerks
Falls Sie auf ein bestimmtes Diätessen angewiesen sind, können Sie beim
Studentenwerk Freiburg einen Diätessenzuschuss beantragen. Vorzulegen sind u. a.
ein ärztliches Attest und Einkommensnachweise - auch die Ihrer Eltern. Wenden Sie
sich bitte an Claudia Heinemann (siehe oben unter 5.3.).
Sie können sich das Diätessen z. B. durch die Bring-Aktion “Essen auf Rädern” nach
Hause liefern lassen. Bitte informieren Sie sich beim Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverband, Tel. 0761/70875-0.
5.6. Stiftungen - Stipendien
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Studium mit Hilfe eines
Stipendiums finanzieren. Da bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind, sollten Sie
sich an den Vertrauensdozenten der entsprechenden Stiftung an Ihrer Hochschule
wenden. Eine Liste mit den wichtigsten Begabtenförderungswerken erhalten Sie bei
der Zentralen Studienberatung oder beim Studentenwerk. Mit Hilfe einer
"Suchmaschine" kommen Sie recht einfach an entsprechende Internet-Adressen!
Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung können sich bei
finanziellen Notlagen auch an folgende Stiftungen wenden:
Die Friedrich Engisch Stiftung hilft körperlich behinderten Studierenden bei
finanziellen Schwierigkeiten schnell und unbürokratisch. Allerdings kann diese Stiftung
keine finanzielle Unterstützung über einen längeren Zeitraum hinweg gewähren.
Friedrich Engisch Stiftung Dr. Benno Schlindwein Gewerbestr. 38, 79194 Gundelfingen Tel. 0761/580435 Mail: [email protected], www.ruf.uni-freiburg.de/fes
Anträge auf finanzielle Unterstützung können auch bei folgenden Stiftungen gestellt
werden:
Dr. Willy Rebelein Stiftung Bauvereinstraße 10 - 12, 90489 Nürnberg Tel. 0911/951285-0, Fax 0911/951285-0 Georg-Gottlob-Stiftung Daimlerstraße 10, 45133 Essen Tel. 0201/420684
21
6. Medizinische Versorgung, Pflege und Betreuung 6.1. Kranken- und Pflegeversicherung
Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert
sind, sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Gerade für Studierende mit einer
Behinderung oder chronischen Erkrankung ist die Wahl der Krankenkasse von
besonderer Bedeutung, da der Umfang von Leistungen stark variieren kann.
Informieren Sie sich eingehend über die Kranken- und Pflegeversicherung. Prüfen Sie,
inwieweit Sie die behinderungsbedingte medizinische Versorgung durch Leistungen
der Krankenversicherung finanzieren können. Wenden Sie sich an die Krankenkassen
und vergleichen Sie deren Leistungskatalog. Klären Sie auch, ob eventuell ein
Unfallversicherungsträger oder das Versorgungsamt leistungspflichtig ist.
Ausführliche Informationen zur Kranken-/Pflegeversicherung und Leistungen sonstiger
Träger erteilt die Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (Adresse unter 20.1.).
Medizinische Hilfsmittel
In der gesetzlichen Krankenversicherung, in der die meisten Studierenden versichert
sind, zählen alle Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, die nötig
sind, um einer Behinderung vorzubeugen, den Erfolg von Heilbehandlung zu
garantieren oder eine körperliche Behinderung auszubalancieren, zu den
medizinischen Hilfsmitteln. Dies schließt allgemeine Gebrauchsgegenstände des
täglichen Lebens aus. Medizinische Hilfsmittel sollen helfen, ausgefallene
Körperfunktionen wie Greifen, Gehen, Sitzen, Hören oder Sehen ganz oder teilweise
zu ermöglichen, zu ersetzen, zu erleichtern oder zu ergänzen (BSGE 51, 207). Sie
sind immer nur Sachen, niemals Begleitpersonen.
Wenn Sie medizinische Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse finanziert bekommen, so
haben Sie Anspruch auf nötige Änderungen, Instandsetzungen, Ersatz und
Einweisung im Gebrauch der Hilfsmittel (z. B. Hörtrainingsunterricht, Mobilitätstraining
für Sehbehinderte).
Die Rechtsprechung hat festgelegt, dass bei folgenden Hilfsmitteln kein Anspruch
gegen die gesetzliche Krankenkasse besteht: Auffahrrampe, Begleitperson für Blinde,
Blindenschriftschreibmaschine, behindertengerecht gestaltete Gebrauchsgegenstände
des täglichen Lebens, Kraftfahrzeug, Schreibmaschine und Sportbrille.
Prüfen Sie, ob Ihnen soziale Hilfsmittel im Rahmen der Sozialhilfe finanziert werden
könnten.
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Befreiung von Zuzahlungen
Bei manchen Leistungen haben die gesetzlichen Krankenversicherungen eine
Eigenleistung der Versicherten festgelegt. Unter bestimmten Umständen können sich
Studierende von einigen dieser Eigenleistungen befreien lassen (§ 61 Abs. 1 SGB V).
6.2. Studienunterstützung durch Studienhelferinnen und Studienhelfer
Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen brauchen oft auch
persönliche Hilfen im Studium, z. B. zur Unterstützung in Vorlesungen oder zur Vor-
und Nachbereitung des Lehrstoffes. Eine große Hilfe sind dabei Kommilitoninnen und
Kommilitonen, die als Studienhelfer/innen fungieren. Studienhelfer/innen finden sich
meistens über Kontakte im Studium, die Fachschaft, das schwarze Brett, über
Interessengemeinschaften oder über die Beauftragten für behinderte und chronisch
kranke Studierende. Sollte einer Ihrer Freunde, Freundinnen oder Bekannten bereit
sein, Ihnen als Studienhelferin oder -helfer zur Seite zu stehen, sollte sie/er
versuchen, mit Hilfe des Antrags auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten
Studienortwunsches an Ihrem Studienort zugelassen zu werden.
6.3. Gebärdensprachdolmetscherin und -dolmetscher
Gehörlose Studierende brauchen in Vorlesungen und Seminaren oftmals die
Übersetzung des gesprochenen Wortes in Gebärdensprache. Falls Sie die Hilfe von
Gebärdensprachdolmetschern benötigen, wenden Sie sich bitte an die
Vermittlungszentrale:
Dolmetscher-Vermittlungszentrale im Landesverband der Gehörlosen in Baden-Württemberg e.V. Hohenheimer Straße 5, 70184 Stuttgart S/Tel. 0711/2360009, Fax 0711/2360616
6.4. Mobile Dienste, Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung, Pflege/Assistenz
Falls Sie Hilfe im Haushalt, bei der Körperpflege, im Beruf oder andere Pflege- oder
Assistenzleistungen benötigen, können Sie sich beispielsweise an den "Mobilen
Sozialen Dienst" oder die "Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung" der
Arbeiterwohlfahrt (Adresse unter 20.1.) wenden:
Mobiler Sozialer Dienst der AWO Sulzburger Straße 4, 79114 Freiburg Telefon 0761 / 4 55 77 84 (Mo - Fr 8.30 Uhr - 11.30 Uhr, danach AB) Internet: http://www.awo-freiburg.de
23
Zivildienstleistende, Helferinnen und Helfer stehen Ihnen zur Reinigung der Wohnung,
Erledigung des Einkaufs, für Botengänge, Fahrdienste, Spaziergänge und zu
pflegerischen Hilfen zur Verfügung.
Studierende mit schweren körperlichen Behinderungen und Sehbehinderungen, die
eine zeitintensive Assistenz und/oder Pflege benötigen, sollten sich an die
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) wenden. Die
Assistenzleistungen richten sich ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung der AWO Sulzburger Straße 4, 79114 Freiburg Telefon 0761 / 4 55 77 82 (Mo - Fr 8.30 Uhr - 11.30 Uhr, danach AB) E-Mail: [email protected]
Als eine weitere Serviceleistung bietet die AWO ein Notruftelefon an. Unter der
Nummer 0761 / 4 55 77 87 ist Tag und Nacht jemand zu erreichen. Die Installation
des Systems setzt lediglich das Vorhandensein eines Telefonanschlusses voraus.
Der Caritasverband Freiburg Stadt e. V. (Adresse unter 20.1.) unterhält eine
Nachbarschaftshilfe, deren Serviceleistungen Hilfe im Haushalt, Essen richten und
Begleitung umfassen.
Der Arbeitskreis Behinderte - Nichtbehinderte (AKBN) bietet im Rahmen der
Nachbarschaftshilfe und der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung Hilfen im
Haushalt, bei der Pflege und bei Begleit- und Kontaktdiensten an .
Falls Sie Fragen zum Zivildienst haben oder einen Zivildienstleistenden vermittelt
bekommen wollen, wenden Sie sich bitte an den Regionalbetreuer des Bundesamtes
für Zivildienst (Adresse unter 20.1.).
6.5. Finanzierung von Pflege/Assistenz durch das Pflege-Versicherungsgesetz
(PflegeVG)
Bei bestimmten Voraussetzungen haben behinderte und chronisch kranke
Studierende auf Antrag die Möglichkeit, benötigte Pflege- und Assistenzleistungen von
ihrer Pflegekasse finanziert zu bekommen.
Leistungsberechtigte: Sie haben Anspruch auf Leistungen Ihrer Pflegekasse, wenn
Sie unter einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung leiden und auf Dauer
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oder aber für mindestens sechs Monate Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen
Lebens brauchen (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Ob bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit nach
PflegeVG vorliegt, begutachtet der Medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse nach
Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen (§§ 17 und 18 SGB XI). Nach
diesen Richtlinien werden Ihnen eine Pflegestufe und ein Grad der Pflegebedürftigkeit
zugeordnet (§ 18 SGB XI). Gegen die vorgenommene Einstufung kann Widerspruch
eingelegt werden.
Umfang der Hilfen: Sollten Sie als pflegebedürftig eingestuft werden, stehen Ihnen
Hilfen und Unterstützungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zur
Verfügung (§ 14 Abs. 1 und 3 SGB XI). Zu diesen Verrichtungen gehören die
Tätigkeiten im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und im Bereich
der hauswirtschaftlichen Versorgung. (§ 14 Abs. 4 SGB XI).
Leistungsarten: Sie können Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche
Pflege und für stationäre Pflege in Anspruch nehmen. Zudem gibt es Leistungen für
Hilfsmittel und zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen.
Ruhen der Leistungsansprüche: Bei einem Aufenthalt im Ausland haben Sie keinen
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn es sich nicht um einen
vorübergehenden Aufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr handelt.
Bedenken Sie dies bei der Finanzierung Ihrer Pflege während eines
Studienaufenthaltes im Ausland.
Wenn Sie Fragen zu den Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz haben,
können Sie sich an die Beratung der AWO wenden (Tel. 0761/4557788).
7. Wohnen 7.1. Studentenhäuser des Studentenwerks Freiburg
Das Studentenwerk bietet in Freiburg, Offenburg, Furtwangen, Villingen-
Schwenningen und Kehl rund 3.000 Wohnheimplätze, vom Einzelappartement bis zur
großen Wohngemeinschaft. Die Monatsmieten für die Einzelzimmer liegen zwischen
159 € und 228 €. Da in der vorliegenden Broschüre die einzelnen Wohnheime nur
knapp beschrieben werden können, sollten Sie bei der Pressestelle des
25
Studentenwerks Freiburg (Adresse des Studentenwerks unter 20.1) die Broschüre
"Wohnen bei uns" anfordern. Legen Sie bitte einen ausreichend frankierten
Briefumschlag DIN C5 bei. Sie können sich jedoch auch auf der Homepage des
Studentenwerks informieren und sich online um ein Zimmer bewerben:
www.studentenwerk.uni-freiburg.de/wohnen
Zimmer bzw. Appartements für gehbehinderte Studentinnen und Studenten mit
Rollstuhl gibt es im Händelwohnheim und im Studentendorf Vauban. Wenn Sie sich
um ein solches Zimmer oder Appartement bewerben wollen, so wenden Sie sich bitte
an den Behindertenbeauftragten des Studentenwerks (Tel. 0761/2101-233).
Die Studentensiedlung am Seepark ist mit 18 Häusern und über 1.300
Bewohnerinnen und Bewohner schon fast ein kleines Dorf. Mit dem Fahrrad oder der
Straßenbahn ist die Stadtmitte und die Universität in zehn Minuten erreichbar.
Das Ulrich-Zasius-Haus mit 180 Zimmern ist das älteste Freiburger Wohnheim und
zugleich das preiswerteste. Auf einem Stockwerk befinden sich 16 Zimmer, die alle mit
PC-Anschluss mit Internet-Zugang und Anschluss an eine Satelliten-Anlage
ausgestattet sind.
Im Händelwohnheim, das in der Nähe des Institutsviertels liegt, wohnen 270
Studierende in WGs für vier bis acht Personen. Alle Zimmer haben PC-Anschluss mit
Internet-Zugang und Anschluss an eine Satelliten-Anlage. Die fünf "barrierefreien"
Appartements im Erdgeschoss sind problemlos zu erreichen.
Das Studentendorf Vauban besteht aus sechs ehemaligen Kasernengebäuden, die
natürlich saniert wurden, und einigen Neubauten in einem parkähnlichen Gelände.
Rund 600 Studierende leben hier in Wohngemeinschaften von zwei bis neun
Personen. Alle Zimmer haben PC-Anschluss mit Internet-Zugang und Anschluss an
eine Satelliten-Anlage. Die beiden behindertengerecht ausgebauten Appartements
besitzen geräumige und ebenerdige Bäder. Der Eingang ist über eine Rampe
erreichbar.
Im ruhig und dennoch zentral gelegenen Studentendorf Stühlinger, das vom
Einzelzimmer bis zur 8-er-WG für jeden Wohngeschmack etwas bietet, leben 230
Studierende.
Das Studentenhaus Hindenburgstraße mit 110 Einzelzimmern liegt in unmittelbarer
Nachbarschaft zur Musikhochschule. Alle Zimmer haben PC-Anschluss mit Internet-
Zugang und Anschluss an eine Satelliten-Anlage.
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Im Studentenhaus Kunzenweg neben der Pädagogischen Hochschule leben rund 80
Studierende - überwiegend in 4-Zimmer-Wohnungen mit Gemeinschaftsküche und
Bad. In unmittelbarer Nähe des Studentenhauses befinden sich die Krabbelstube des
Studentenwerks und die Mensa Littenweiler.
7.2. Studentenhäuser in freier Trägerschaft
Neben den Studentenhäusern des Studentenwerks gibt es in Freiburg noch eine
Reihe anderer Wohnheime - größtenteils in kirchlicher Trägerschaft. Informationen
und Adressen finden Sie in der vom Studentenwerk herausgegebenen Broschüre
"Wohnen bei uns" (siehe hierzu 7.1.) oder im Internet: www.kstwhfr.de.
Das Alban Stolz Haus, dessen Träger die Erzdiözese Freiburg ist, liegt in
unmittelbarer Nähe zur Pädagogischen Hochschule. Die Stadtmitte und das
Universitätszentrum erreicht man mit der Straßenbahn oder mit dem Rad in ca. 15
Minuten. Das Wohnheim hat keine "barrierefreien" Zimmer oder Appartements. Die
Toiletten sind für Rollstuhlfahrer/innen ohnehin schwer zu erreichen. Außerdem sind
die Hauseingänge nur über Treppen erreichbar.
Reinhold-Schneider-Straße 37, 79117 Freiburg Tel. 0761/7674480, Fax 0761/7674489 www.albanstolzhaus.de
Die Thomas Morus Burse liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Alban Stolz
Hauses und befindet sich auch in der Trägerschaft der Erzdiözese Freiburg. Die 314
möblierten Einzelzimmer sind etwa 12 m² groß und verfügen zum Teil über Balkon,
TV-, Telefon- und Internetanschluss über hausinternes LAN. Es gibt keine rollstuhl-
oder behindertengerechten Zimmer. Treppen erschweren den Zugang.
Kappler Straße 57, 79117 Freiburg Tel. 0761/6806-540, Fax 0761/6806-550 www.thomasmorusburse.de
Das stadtnah gelegene "Collegium Sapientiae" (CS) verfügt über keine
behindertengerechten Zimmer, doch soll es bis zum Jahre 2004 generalsaniert
werden. Dann werden ca. vier Zimmer zur Verfügung stehen.
Lorettostraße 24, 79100 Freiburg Tel. 0761/70312-0, www.collegiumsapientiae.de
Das Evangelische Studentenwohnheim ist ein dreigeschossiges Wohngebäude mit
insgesamt 110 komplett ausgestatteten Zimmern. Die Bushaltestelle in Richtung
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Innenstadt liegt direkt vor dem Haus. Die gut ausgebauten Radwege führen ins drei
Kilometer entfernte Stadtzentrum. Zum Uni-Klinikum, zur Fakultät für Informatik und
Mikrosystemtechnik, sowie zur Freiburg Messe ist es nur rund einen Kilometer weit.
Das Haus besitzt viele Parkplätze.
Elsässer Straße 38, 79110 Freiburg Tel. 0761/84868, Fax 0761/892983 Mail: [email protected], www.uni-freiburg.de/evang/index1.html
Das Studentinnenwohnheim St. Luitgard liegt in einem ruhigen Freiburger
Villenviertel und verfügt über 91 Einzelzimmer, die jedoch nur an Studentinnen
vermietet werden. Die unterschiedlich großen Zimmer können individuell eingerichtet
werden, es steht jedoch auch wohnheimeigenes Mobiliar zur Verfügung.
Quäkerstraße 4, 79102 Freiburg Tel. 0761/73325, www.stluitgard.de
Die zentral gelegene Albertus-Burse, in die in erster Linie männliche Studenten
aufgenommen werden, ist für gehbehinderte Studierende mit Rollstuhl nicht geeignet.
Klarastraße 18, 79106 Freiburg Tel. 0761/296130
7.3. Freier Wohnungsmarkt
Es ist kein Kinderspiel, in Freiburg ein ordentliches und bezahlbares Zimmer auf dem
freien Wohnungsmarkt zu finden. Dies trifft natürlich auch vor allem auf gehbehinderte
Studierende mit Rollstuhl zu. Wenn Sie sich auf die Zimmersuche machen wollen, so
wenden Sie sich bitte persönlich - nicht telefonisch - an die
Zimmervermittlung im Infoladen des Studentenwerks Freiburg Schreiberstraße 12 - 16, 79098 Freiburg Mo - Fr 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Informieren Sie sich auch bei der
Zimmervermittlung des AStA der Universität Bertoldstraße 17, 79098 Freiburg, Tel. 0761/203-3782 (Achtung: voraussichtlich neue Adresse ab Sommer 2002!)
oder beim
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg Tel. 0761/201-5433 bis 201-5436 Hier kann man sich als Wohnungssuchender registrieren lassen, sofern man in Freiburg gemeldet ist. Außerdem gibt's hier Wohnberechtigungsscheine.
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7.4. Betreutes Wohnen
Das Blindenheim Freiburg übernimmt Heim- und Pflegedienste und bietet stationäres
betreutes Wohnen an. Man wird dort freundlich auf Ihre speziellen und individuellen
Bedürfnisse eingehen.
Blindenheim Freiburg Karlstraße 83 - 87, 79104 Freiburg Tel. 0761/207060
Eine Wohnmöglichkeit für junge körperbehinderte Erwachsene stellt die
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Baden e.V. zur Verfügung. In der dreigeschossigen
Wohnanlage Heinrich-Heine-Strasse in Littenweiler sind barrierefreie Einzelzimmer
zu mieten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die
Arbeiterwohlfahrt - Bezirksverband Baden e.V. Schwarzwaldstr. 242, 79117 Freiburg Tel. 0761/611690
Der Ring der Körperbehinderten e.V. bietet in seiner Appartement-Wohnanlage am
Seepark rollstuhlgerechte Wohnungen mit guter Ausstattung an. Die Wohnanlage ist
kein Heim, sondern dazu gedacht, insbesondere jüngere schwerkörperbehinderte
Personen mit der gebotenen Hilfe in die Lage zu versetzen, einen eigenen Hausstand
zu führen. Da es sich um sozialen Wohnraum handelt, muss der Bewerber/die
Bewerberin einen Wohnberechtigungsschein vorlegen, der beim Amt für
Liegenschaften und Wohnungswesen beantragt werden kann (siehe weiter oben). Bei
Interesse wenden Sie sich bitte an den
Ring der Körperbehinderten e.V. Meckelhof 1, 79110 Freiburg Tel. 0761/881860
7.5. Zimmersuche per Annonce
Durchforsten Sie den Anzeigenteil der “Badischen Zeitung” - oder inserieren Sie selbst
(die meisten Annoncen finden Sie mittwochs und samstags). Angebote finden sich
auch in der "Zypresse” - einem kostenlosen Kleinanzeiger, der mittwochs und
samstags erscheint - oder an den "Schwarzen Brettern" in den Kollegiengebäuden,
Instituten und Mensen.
8. Sicherung der Mobilität
8.1. Ausweis für schwerbehinderte Menschen
29
Prüfen Sie, ob Sie einen "Ausweis für schwerbehinderte Menschen" erhalten können,
mit dem Sie verschiedene Rechte und Vergünstigungen in Anspruch nehmen können:
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßigung, kostenlose
Fahrten oder Ermäßigungen im Personennahverkehr usw.
Besonders wichtig ist der Ausweis für Sie, wenn Ihr Studienfach dem
Auswahlverfahren der ZVS unterliegt. Da Sie mit dem Ausweis die Berücksichtigung
des ersten Studienortwunsches im Ortvergabeverfahren und den Härtefallantrag
begründen können, sollten Sie ihn möglichst früh beim Versorgungsamt beantragen.
Damit Ihrem Antrag stattgegeben wird, muss das Versorgungsamt einen “Grad der
Behinderung” von mindestens 50 feststellen.
Informieren Sie sich bei der Hauptfürsorgestelle über die Nachteilsausgleiche, die Sie
mit dem Ausweis in Anspruch nehmen. Aktuelle Informationen (z. B. über geplante
Gesetzesänderungen) erfahren Sie beim Versorgungsamt Freiburg (Adresse siehe
20.1.) und beim
Landeswohlfahrtsverband Baden Zweigstelle Freiburg der Hauptfürsorgestelle Karlsruhe Kaiser-Joseph-Straße 170, 79098 Freiburg Tel. 0761/2719-0, Fax 0761/271960
8.2. Orientierungs- und Mobilitätstraining
Insbesondere Studierenden mit Sehschädigungen ist ein Orientierungs- und
Mobilitätstraining äußerst anzuraten. Es ist davon auszugehen, dass Ihre
Krankenkasse das Mobilitätstraining finanziert. Eine Liste der Mobilitätslehrer/innen für
Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie bei der
Berufsvereinigung der Orientierungs- und MobilitätslehrerInnen für Blinde und Sehbehinderte e.V. Bamberger Straße 19, 96173 Oberhaid Tel. 09503/1866, Fax 09503/7292
8.3. Öffentlicher Personennahverkehr
Vergünstigungen im ÖPNV gibt es für Besitzer/innen eines grün-orange-farbenen
Ausweises für schwerbehinderte Menschen, mit dem Sie alle Nahverkehrsmittel mit
einer Selbstbeteiligung von ca. 60 € pro Jahr benutzen können. Die dafür notwendige
Wertmarke erhalten Sie auf Antrag beim Beratungszentrum des Versorgungsamtes
(Tel. 0761/204-0).
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Die Freiburger Verkehrs AG hat in den letzten Jahren Einiges dafür getan, dass auch
Menschen mit Behinderungen, die Straßenbahnen und Busse nutzen können. Fast
alle Straßenbahnzüge sind mit Niederflurabteilen und die Busse mit hydraulischer
Neigetechnik ausgestattet. Außerdem wurden an vielen Haltestellen die Bahnsteige
höher gelegt. Leider ist jedoch am Bertoldsbrunnen in der Stadtmitte - der wichtigsten
Haltestelle - das Ein- und Aussteigen für Gehbehinderte mit Rollstuhl fast unmöglich,
da die Bahnsteige nicht höher gelegt werden konnten. Bei Fragen wenden Sie sich
bitte direkt an die
Freiburger Verkehrs AG Tel. 0761/4511-00 Mail: [email protected]
Internet: www.vag-freiburg.de
8.4. Eigener PKW
Sie sind berechtigt, eine Führerscheinprüfung abzulegen, wenn gewährleistet ist, dass
Sie Ihr Fahrzeug mit der notwendigen Sicherheit beherrschen und andere
Verkehrsteilnehmer/innen keine besondere Rücksicht auf Ihr Fahrzeug nehmen
müssen. Das Kfz muss natürlich mit den für Sie notwendigen Zusatzeinrichtungen
ausgestattet sein.
Informieren Sie sich bei der Straßenverkehrsbehörde beim Amt für öffentliche
Ordnung (Adresse unter 20.1.) über die Zulassungsmodalitäten zur
Führerscheinprüfung. Ausführliche Informationen finden Sie auch in der Broschüre des
Vereins Barrierefrei Leben e.V. (Adresse unter 20.1.).
Den Führerschein, den Pkw und die Kosten für den Betrieb können Sie u. U. durch
Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes finanzieren. Zusätzlich ergeben sich im
Rahmen des Nachteilsausgleichs für Inhaber eines "Ausweises für schwerbehinderte
Menschen" folgende Ermäßigungen: Erlass oder Ermäßigung der Kfz-Steuer sowie
Ermäßigung der Kfz-Versicherung.
8.5. Öffentliche Parkplatzbenutzung
Wenn in Ihrem "Ausweis für schwerbehinderte Menschen" der “Grad der Behinderung”
“aG” oder “B” eingetragen ist, dürfen Sie auf den reservierten öffentlichen Parkplätzen
in der Innenstadt parken. Dafür brauchen Sie noch eine spezielle Plakette, die Sie
beim Bürgeramt erhalten (Adresse unter 20.1.). Wenn Sie die oben genannten
Vermerke in Ihrem Ausweis eingetragen bekommen haben, können Sie noch weitere
Parkerleichterungen in Anspruch nehmen: Sie dürfen in eingeschränkten
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Halteverbotzonen, auf Anwohnerplätzen, in Ladezonen zu den dortigen
Nutzungszeiten parken - wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer bzw. der
Lieferverkehr nicht behindert werden. Dies gilt ebenso für gebührenpflichtige
öffentliche Parkplätze und Parkuhrstände, falls in angemessener zumutbarer
Entfernung (100 Meter) kein freier Behindertenparkplatz zur Verfügung steht.
9. Technische Hilfsmittel und organisatorische Tipps für den
Studienalltag
Eventuell können Sie bei notwendigen Anschaffungen finanziell durch die
Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger unterstützt werden.
9.1. Gehörlose, ertaubte und schwerhörige Studierende
Häufig finden Lehrveranstaltungen und Diskussionen in großen Räumen statt. Prüfen
Sie, ob für Sie eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in sinnvoll sein könnte (Adresse
der Vermittlungszentrale siehe 6.3.). Zudem gibt es verschiedene technische Geräte,
die als Ergänzung und Verstärkung von Hörgeräten dienen. Im Folgenden möchten
wir Ihnen einige dieser Hilfsmittel vorstellen:
Mikroport-Anlagen dienen zur drahtlosen Übertragung des Gesprochenen auf
speziell genehmigten UKW-Frequenzen. Wird die Mikroport-Anlage um ein
Rohrmikrofon an dem Empfängergerät ergänzt, können wechselnde
Gesprächspartner/innen individuell angepeilt werden. Bei der "Informations- und
Beratungsstelle Studium und Behinderung" des Deutschen Studentenwerks (Adresse
siehe 20.1.) können Studienanfängerinnen und -anfänger für eine Übergangszeit
Mikroport-Anlagen ausleihen, bis sie eine eigene besitzen.
Mit einem Konferenz-Richtmikrofon können Tonaufzeichnungen auf große Distanz
(etwa 5 m Entfernung Schallquelle) und/oder Schallübertragung auf das Hörgerät
aufgezeichnet werden. Dies ist in Seminaren sinnvoll, wenn sich dort mehrere
Personen an der Diskussion beteiligen.
Stethoskope mit Verstärker sind sinnvolle technische Hilfsmittel für
Medizinstudentinnen und -studenten, denn es kann wie andere Stethoskope über den
Hörbügel oder an das Hörgerät angeschlossen werden.
Overheadprojektoren gehören zur Standardausrüstung im Lehrbetrieb. Bitten Sie die
Lehrenden explizit, Overheadprojektoren in ihren Veranstaltungen einzusetzen, damit
32
Sie die Möglichkeit haben, den Lehrinhalt und die Gesprächsergebnisse schriftlich
festzuhalten.
Bitten Sie die Lehrenden ebenfalls um ihre Vorlesungsskripte oder andere schriftliche
Unterlagen. Sollten Sie diesbezüglich auf Widerstand stoßen, wenden Sie sich bitte an
den Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule. Bitten Sie auch Ihre Kommilitoninnen
und Kommilitonen um deren schriftliche Seminarausarbeitungen.
Der von der "Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen
e.V." herausgegebene BHSA-Studienführer für hörbehinderte Studierende
vermittelt wichtige Informationen zum Studium hörbehinderter Menschen. Die BHSA
(Adresse siehe 20.1.) bietet hörbehinderten Studierenden sehr gute Unterstützung und
Beratung während des Studiums.
9.2. Blinde und sehbehinderte Studierende
Bitte beachten Sie, dass in der Universitätsbibliothek ein Blindenarbeitsraum mit
entsprechenden Geräten eingerichtet ist. Nähere Informationen zur
Universitätsbibliothek finden Sie unter Kapitel 11.3.
Hilfsmittel
Von verschiedenen Herstellern werden Computer mit speziellem Zubehör (Braille-
Zeile, Großschriftbildschirm, synthetische Sprachausgabe, Scanner, Brailledrucker)
angeboten. Zudem gibt es Schreibmaschinen mit Blindeneinrichtung, tragbare Braille-
Stenographiermaschinen, mit denen sich Vorlesungs- und Seminarmitschriften
anfertigen lassen, Tischrechner mit akustischer oder Brailleschrift-Wiedergabe,
Bildschirm-Lesegeräte mit vergrößerter Wiedergabe auf einem Monitorbildschirm, das
Optacon, ein Lesegerät, das Schwarz-Weiß-Kontraste in taktil wahrnehmbare
Schwingungen übersetzt usw. Wichtige Informationen zu den im Handel erhältlichen
elektronischen Hilfsmittel erhalten Sie bei Pro Retina Deutschland e.V.: www.ub.uni-
bielefeld.de/HIMILIS oder www.ub.uni-bielefeld.de/SATIS/
Weitere Informationen über (elektronische) Hilfsmittel für Studierende mit
Sehschädigungen gibt es auch bei folgenden Institutionen:
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Wölflinstraße 13 79104 Freiburg Tel. 0761/36122 Fax 0761/36123 [email protected] Internet: www.bsv-suedbaden.de
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Unter der Rubrik "Vereine und Selbsthilfegruppen in Freiburg und Umgebung”
erfahren Sie mehr über das breite Angebot des BSV .
Deutsche Blindenstudienanstalt Individueller Punktschrift-Service Postfach 1160, 35001 Marburg Tel. 06421/9867465, Fax 06421/9867461
Verein zur Förderung der Blindenbildung e.V. Bleekstraße 26, 30559 Hannover Tel. 0511/95465-0 oder 95465-64, Fax 0511/9546580
Weitere Informationen über elektronische Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte
gibt's im Internet: www.audiodata.de/d/index.html.
Literaturbeschaffung
Gerade für Studierende mit Sehschädigungen kommt der Literaturbeschaffung große
Bedeutung zu. In einzelnen Fällen können Sie in Blindenschrift- oder
Blindenhörbüchereien geeignete Studienliteratur finden. Wenden Sie sich an die
Deutsche Zentralbücherei für Blinde in Leipzig, die ein weitgefächertes Angebot an
Sachliteratur in Blindenschrift und auf Hörkassetten anbietet. Blinde und hochgradig
sehgeschädigte Studierende können die Literatur kostenlos ausleihen; die
Literatursuche erfolgt über Auswahlkataloge.
Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig Gustav-Adolf-Straße 7, 04105 Leipzig Tel. 0341/7113-0, Fax 0341/7113125
Süddeutsche Blindenhör- und Punktschrift-Bücherei e.V. (SBH) Siemensstraße 52/3, 70469 Stuttgart Tel. 0711/135310-0, Fax 0711/13531020
Die Universitätsbibliothek Dortmund verwaltet den Zentralkatalog der Medien für
Sehgeschädigte. Über diesen können Sie die Literaturtitel, welche in
sehgeschädigtengerechter Medienform in Bibliotheken vorhanden sind, über die
Fernleihe der Universitätsbibliothek Freiburg ausleihen. Sie können den Zentralkatalog
kostenlos in seiner vollen Länge oder nach Sachgebieten geordnet auf Diskette
erhalten.
Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte an der Universitätsbücherei Dortmund Vogelpothsweg 76, 44227 Dortmund Tel. 0231/755-4001, Fax 0231/756902
34
Falls Sie Ihre Studienliteratur in sehgeschädigtengerechte Formen umsetzen lassen
wollen, können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:
Bayerischer Blindenbund BIT Arnulfstraße 22, 80335 München Tel. 089/55988-0, Fax 089/55988266
DVBS Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf Aufsprachdienst für wissenschaftliche Literatur Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg Tel. 06421/94888-0, Fax 06421/9488810
Vorlesekräfte
Versuchen Sie, in Ihrem Studium Kontakte zu Kommilitoninnen und Kommilitonen zu
knüpfen, die bereit sind, Ihre Studienliteratur auf Kassette aufzusprechen oder Ihnen
vorzulesen. Sollte sich dies als schwierig erweisen, können Sie sich an das
Enthinderungsreferat des AStA oder an den Behindertenbeauftragten des
Studentenwerks wenden. Nutzen Sie auf jeden Fall die Möglichkeit, sich von der
Tutorin im Blindenarbeitsraum der Universitätsbibliothek vorlesen zu lassen.
Sie können auch den Vorlesedienst der Vereinigung Integrations-Förderung e.V.
nutzen.
Vereinigung Integrations-Förderung e.V. Vorlesedienst Klenzestraße 57c, 80469 München Tel. 089/2015465, Fax 089/2015761
9.3. Körperbehinderte Studierende
Oft ist der eigene Pkw für eine reibungslose Gestaltung des Studienalltags
unerlässlich. Eventuell benötigen Sie auch einen Spezialrollstuhl wie z. B. einen
Elektrorollstuhl mit hydraulisch verstellbarer Sitzhöhe.
Wenden Sie sich auf jeden Fall an den Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule
oder des Studentenwerks, wenn Sie mit dem Rollstuhl unterfahrbare Tische benötigen
oder Sie Probleme mit sanitären Einrichtungen, Zugängen und Türen haben sollten.
Wichtige Informationen zu technischen Hilfsmitteln können Sie bei Rehadat oder dem
Berufsförderungswerk Heidelberg erhalten.
Rehadat – Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation Gustav-Heinemann-Ufer 84-88, 50968 Köln Tel. 0221/3765544, Fax 0221/3765555
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Berufsförderungswerk Heidelberg Stiftung Rehabilitation Bonhoefferstraße 1, 69123 Heidelberg Tel. 06221/881000, Fax 06221/881009
10. Erreichbarkeit der Mensen und anderer Einrichtungen des Studentenwerks Freiburg
10.1. Verwaltungsgebäude Schreiberstraße 12 - 16
Im Verwaltungsgebäude des Studentenwerks Freiburg befinden sich folgende
Serviceeinrichtungen: Amt für Ausbildungsförderung, Wohnheimverwaltung,
Sozialberatung, Psychotherapeutische Beratung, Darlehenskasse, Beratung für
ausländische Studierende sowie der Infoladen mit Allgemeiner Auskunft,
Zimmervermittlung, Jobvermittlung und BAföG-Kurzberatung.
Einer der beiden Gebäudeeingänge ist rollstuhlgerecht und barrierefrei. Mit dem
Fahrstuhl können alle Stockwerke angefahren werden. Im EG gibt es ein
Behinderten-WC sowie einen “Erste-Hilfe-Raum”, in dem man sich notfalls auf
einer Liege ausruhen kann. Behindertenparkplätze gibt es vor dem Haus nicht,
allerdings stehen auf dem Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite
ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Falls Sie keine anderen Partner/innen zur Begehung von Hochschule, Mensa
usw. zur Verfügung haben, kann Ihnen der Zivildienstleistende des
Studentenwerkes in Zusammenarbeit mit den zuständigen Hausmeistern
weiterhelfen.
10.2. Mensa Hochallee und Cafeterien im Universitätszentrum
Die Mensa Hochallee, Rempartstraße 18, befindet sich im Umbau und wird
behindertenfreundlich gestaltet. Derzeit sind der Speisesaal und die Salatbar
noch nicht barrierefrei zugänglich. Bei Bedarf können Sie mit dem Dienstaufzug
zur Essensausgabe fahren oder aber mit einer Begleitperson im leichter
zugänglichen Personalcasino zu Mittag essen. Bitte setzen Sie sich für die
Klärung Ihrer Fragen mit dem Leiter der Mensa Hochallee (Tel. 0761/7678-861)
oder dem Behindertenbeauftragten des Studentenwerks (Tel. 0761/2101-233),
in Verbindung.
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Sie können auch das Angebot der Cafeterien nutzen. Im Universitätsviertel gibt
es das Café Senkrecht beim KG III, das UB-Café sowie das Europacafé im
Kollegiengebäude II (EG). Das UB-Café liegt im 1. OG der
Universitätsbibliothek und ist mit Aufzügen erreichbar (siehe Kapitel 11.3.). Die
beiden anderen Cafés sind barrierefrei erreichbar.
10.3. Mensa und Cafeteria Institutsviertel
Der hintere Haupteingang der Mensa ist - aus Richtung Hermann-Herder-
Straße kommend - über eine Rampe zu erreichen, die jedoch sehr uneben
gepflastert und recht steil ist. Für Studierende mit Rollstuhl ist die schwere
Stahltür ohne fremde Hilfe kaum zu öffnen. In den Speisesaal gelangt man mit
einem Aufzug.
Die Cafeteria im Erdgeschoss der Mensa ist mit Rollstuhl problemlos
zugänglich.
10.4. Mensa und Cafeteria Littenweiler
Die Mensa besitzt im Moment keinen separaten Aufzug. Es besteht aber auf
Anfrage die Möglichkeit, über die Küche in den Essenssaal zu gelangen.
Wenden Sie sich bitte an den Mensaleiter (Tel. 0761/611-2016).
Das PH-Café im Untergeschoss der Mensa ist vom unteren Eingang (aus
Richtung KG II) ebenerdig zugänglich.
Die Mensa und die Cafeteria befinden sich zur Zeit im Umbau.
10.5. Mensa am Flugplatz
Auf dem Areal der Universitätsgebäude der Fakultät für Angewandte
Wissenschaften am Flugplatz liegt eine weitere der vier Studentenwerks-
Mensen in Freiburg. Neben einem kleineren Speisesaal gibt es auch ein
beliebtes Terrassencafé. Beide sind mit einem Aufzug zu erreichen. Der Aufzug
befindet sich links des Eingangs - direkt um die Ecke.
11. Zentrale Einrichtungen der Universität Freiburg
Im Rahmen dieser Broschüre können wir Ihnen keine detaillierte Beschreibung
der baulichen Beschaffenheit und der Ausstattung aller Universitätsgebäude
37
und -einrichtungen bieten. Eine selbständige Begehung, bei Interesse gern mit
den zuständigen Hausmeistern, ist daher unumgänglich. Um Sie in Zukunft mit
ausführlicheren Informationen versorgen zu können, arbeitet derzeit die
Initiative "Studieren ohne Hürden" (siehe 2.5.1.) an einer Gebäudeevaluation
aller Universitätseinrichtungen.
Damit Sie sich zumindest einen kleinen Überblick verschaffen können, hier
einige kurze Informationen zu einzelnen Arealen und Gebäuden.
11.1. Universitätsverwaltung am Fahnenbergplatz
Im Verwaltungsgebäude der Universität am Fahnenberg sind u. a. das
Studentensekretariat und das International Office untergebracht. Es gibt eine
Rampe zum Eingang des Gebäudes. Ein Fahrstuhl bringt Sie in jedes
Stockwerk. Das Behinderten-WC befindet sich im EG.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hausmeister, Tel. 0761/203-4361 oder
203-4260.
11.2. Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung
Die Eingangstüren des Gebäudes Sedanstraße 6 können Rollstuhlfahrende
über eine Rampe erreichen. Da die Rampe recht steil ist und die Türen schwer
zu öffnen sind, sollten Sie Passanten um Hilfe bitten.
Im Gebäude befindet sich das Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung,
das die Zentrale Studienberatung (2. OG), die Abteilung Weiterbildung und
Projekte und die Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung (2. OG und EG)
umfasst, sowie das Career Center (1. OG) und Hörsäle der Universität.
Das Büro des Beauftragten der Universität für das Studium Behinderter
und chronisch Kranker befindet sich im 2. OG.
Der Fahrstuhl fährt alle Stockwerke an. Ein Behinderten-WC befindet sich im
Erdgeschoss. Ein Behinderten-Parkplatz befindet sich in der Milchstraße. Sie
können aber auch die ausgewiesenen Parkplätze in der UB-Tiefgarage
benutzen.
11.3. Universitätsbibliothek (UB)
Für Studentinnen und Studenten mit Rollstuhl bietet sich der Zugang zum einen
über die UB-Tiefgarage, Bereich “Kern 2”, an. Die schweren Türen müssen Sie
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sich allerdings von Passanten öffnen lassen. Zum anderen können Sie die
ebenerdigen Eingänge (Milchstraße und Werderring) nutzen. Auch hier lassen
sich die schweren Doppeltüren ohne fremde Hilfe nicht öffnen.
Nutzung der UB-Einrichtungen: Online-Katalog, OLAF-Bildschirm, E-Mail
In der Halle im 2. OG stehen die Computer-Terminals zur Online-
Katalogrecherche auf hohen Tischen. Drei Arbeitsplätze sind an niedrigen
Tischen eingerichtet. Ebenfalls auf niedrigen Tischen sind OLAF-Bildschirme
und Drucker untergebracht. Elektronische Post können Sie von einem Sitzplatz
aus verschicken. Ein weiterer Online-Katalog-Arbeitsplatz für Gehbehinderte
befindet sich im Lesesaal I im 4. OG vor der Info-Theke.
Freihandmagazin
Bitte wenden Sie sich an das Personal der Leihstelle. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter begleiten Sie in das Freihandmagazin und sind bei der
Bücherentnahme behilflich.
Der Arbeitsraum für blinde und stark sehbehinderte Studierende mit
elektronischen Arbeitsplätzen befindet sich im Lesesaal I im 4. OG. Als
Equipment stehen Ihnen dort Scanner, Personal Reader, Braillezeile und
Brailledrucker zur Verfügung. Nach einer Einweisung durch das Personal
können Sie den elektronischen Arbeitsplatz selbstständig nutzen. Zudem haben
Sie hier auch die Möglichkeit, Online-Katalogrecherche zu betreiben, das
Ausleihsystem OLAF sowie diverse andere Datenbanken zu nutzen. Als
zusätzliches Gerät gibt es in dem Raum eine leistungsfähige Lesehilfe.
Wenn Sie sich von jemandem vorlesen oder auf Kassette aufsprechen lassen
möchten, wenden Sie sich bitte an die i-Theke des Lesesaals. Man wird Ihnen
eine Tutorin vermitteln.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Personal des Lesesaals I (Tel.
0761/203-3940).
Ein Behinderten-WC befindet sich im Lesesaal I im 4. OG. Als Ruheraum
kann der “Erste-Hilfe-Raum” im 2. OG genutzt werden. Neben einem
Behindertenparkplatz in der Sedanstraße sind in der UB-Tiefgarage drei
Behindertenparkplätze im Bereich “Kern 2” ausgewiesen. Als Mitglied der
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Universität (Ausweis!) können Sie diese kostenlos nutzen, ansonsten ist der
Normaltarif zu bezahlen.
Informationen / Ansprechpartner
Die wichtigsten Informationen bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten der UB für
behinderte und blinde Studierende finden Sie unter www.ub.uni-
freiburg.de/behinderteninfo.html oder in einem Faltblatt, welches in der UB
ausliegt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Dr. Ekkehard Arnold Tel. 0761/203-3964, Mail: [email protected]
Klaus-Peter Moser Tel. 0761/203-3903
11.4. Geisteswissenschaftliches Zentrum (Kollegiengebäude I - IV)
Das Kollegiengebäude I (KG I) können Rollstuhlfahrer/innen von der
Tiefgarage oder über die Rampe vom Platz der Weißen Rose (Uni-Innenhof)
aus erreichen. Die schweren Holztüren sind jedoch ohne fremde Hilfe kaum zu
öffnen. Die Aufzüge, die alle Stockwerke des Westflügels anfahren, liegen am
Ende des Flures. Mit speziellen Aufzügen für behinderte Studierende erreichen
Sie die Hörsäle und Übungsräume im Erdgeschoss. Auf Grund der historischen
Gebäudearchitektur ist der Südflügel für Rollstuhlfahrende kaum zu passieren.
Wenn Sie von der Tiefgarage unter den Kollegiengebäuden kommen, können
Sie über eine Rampe links von den Stellplätzen für Behinderte in das KG I
gelangen. Toiletten für behinderte Studierende befinden sich im Untergeschoss
des KG I. Das UG ist mit Aufzug erreichbar, zu dem Sie vom Platz der Weißen
Rose über eine Rampe gelangen. Der “Erste Hilfe-Raum” des KG I, der als
"Ruheraum" benutzt werden kann, befindet sich im Erdgeschoss.
Wenden Sie sich bei Problemen bitte an die zuständigen Hausmeister (Tel.
203-4420).
Am westlichen Ende des KG I gibt es einige öffentliche
Behindertenparkplätze. Die Zufahrt ist über den Werthmannplatz/Alte
Synagoge möglich.
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Das Kollegiengebäude II besitzt zwei ebenerdige, (fast) barrierefreie
Eingänge. Die Hörsäle 2004 und 2006 können Rollstuhlfahrende per Fahrstuhl
von der Tiefgarage aus erreichen. Die Fahrstühle fahren alle Stockwerke an.
Für hörgeschädigte Studierende der Rechtswissenschaften stehen in den
Hörsälen Mikroport-Anlagen zur Verfügung. Eine Toilette für behinderte
Studierende befindet sich bei Raum 2001 im 1. OG.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Hausmeister (Tel. 203-
4421).
Vor dem KG II gibt es auch Parkplätze für Behinderte.
Kollegiengebäude III
Die Eingänge des KG III sind ebenerdig und barrierefrei. Mit den Fahrstühlen
können Sie alle Stockwerke erreichen. Der Anbau des KG III ist ebenfalls
ebenerdig und barrierefrei. Allerdings sind die Hörsäle für Rollstuhlfahrende nur
über den Aufzug für Behinderte zugänglich.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die zuständigen Hausmeister (Tel. 203-
4420).
Kollegiengebäude IV
Der Osteingang des Gebäudes ist barrierefrei. Die Fahrstühle fahren alle
Stockwerke an. Eine Toilette für behinderte Studierende gibt es im
Erdgeschoss bei der Seminarbibliothek. Der “Erste-Hilfe-Raum” mit zwei
Liegen befindet sich bei den Schließfächern im Erdgeschoss. Bei Fragen
wenden Sie sich bitte an die zuständigen Hausmeister (Tel. 203-4419).
Am nordöstlichen Ende des KG IV gibt es zwei Parkplätze für Behinderte,
wobei die Zufahrt nur durch eine Schranke möglich ist. Den Schlüssel erhalten
Sie bei der Universitätsverwaltung. Um die behindertengerechten Aufzüge in
den Kollegiengebäuden benutzen zu können, benötigen Sie ebenfalls einen
speziellen Schlüssel. Bitte wenden Sie sich an Herrn Kohler, Tel. 0761/203-
4388.
Zur Klärung der baulichen Beschaffenheit und Ausstattung der jeweiligen
Einrichtung sollten Sie sich direkt an das Institut, das Dekanat oder die
zuständigen Hausmeister wenden.
Sprachlernzentrum der Philosophischen Fakultäten
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Im Keller des Anbaus des KG III befinden sich die Sprachlabore 1 und 2 (Raum
K 3053, Tel. 203-2015), die nur über die Tiefgarage zu erreichen sind. Die
Sprachlabore 3 und 4 zum Selbststudium befinden sich im KG I, Raum 1030,
Tel. 203-2017. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat im KG I,
Raum 1096, Tel. 203-2014.
11.5. Institutsviertel mit Rechenzentrum
Im Folgenden finden Sie einige beispielhaft ausgewählte Institute:
Das Anatomisches Institut, Albertstraße 17, besitzt einen barrierefreien
Nordeingang. Hörgeschädigte können im Hörsaal, im Histologie-Kurssaal und in
Präpariersälen auf Mikroport-Anlagen zurückgreifen. Wenden Sie sich bei
Fragen an die Hausverwaltung im Institutsviertel, Bereich D, Tel. 203-7990.
Der Eingang zum Institut für Hydrologie, Fahnenbergplatz, ist barrierefrei. Der
Fahrstuhl bringt Sie in jedes Stockwerk. Es gibt ein Behinderten-WC und einen
Ruheraum. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Heiny, Tel. 203-4361
Die Eingänge zum Freiburger Materialforschungszentrum (FMF) in der Stefan-
Meier-Str. 21 sind barrierefrei, der Fahrstuhl fährt alle Stockwerke an. In der
Tiefgarage gibt es ausgewiesene Behindertenparkplätze, im Gebäude selbst
ein Behinderten-WC und einen Ruheraum. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an
Herrn Mächler-Lebit, Tel. 203-4845.
In den Hörsälen des Pharmazeutischen Instituts, Hermann-Herder-Straße 9,
stehen Hörgeschädigten Mikroport-Anlagen oder Infrarot-Hörhilfen zur
Verfügung. Für nähere Informationen wenden Sie sich an die Hausverwaltung
im Institutsviertel, Bereich D, Tel. 203-7990.
Die Gebäudeeingänge zu den Chemischen Instituten I - III (Albertstraße 21
und Hebelstraße) sind barrierefrei. Es gibt Fahrstühle in alle Stockwerke. Im
Gebäude Chemie II gibt es ein behindertengerechtes WC. Im Hörsaal Chemie
ist eine Mikroport-Anlage vorhanden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an den
Pförtner (Mo - Fr 7.30 - 15.30 Uhr), Tel. 203-6064.
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Die Gebäudeeingänge zum Institut für Makromolekulare Chemie, Stefan-
Meier-Straße 31, sind barrierefrei; es gibt ein behindertengerechtes WC und
einen Ruheraum. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das Sekretariat, Tel.
203-6270 oder 203-6273.
Vor dem Rechenzentrum, Hermann-Herder-Straße 10, befindet sich ein
Behindertenparkplatz; bedauerlicherweise ist das Gebäude selbst nicht
barrierefrei. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Hausverwaltung im
Institutsviertel, Bereich D, Tel. 203-7990.
11.6. Fakultät für Angewandte Wissenschaften am Flugplatz
Die Gebäude am Flugplatz sind in der Regel alle barrierefrei zugänglich. Außer
im Gebäude 079 (Informatik) gibt es in allen anderen behindertengerechte
Toiletten. In Gebäude 082 (Informatik) gibt es einen ebenerdigen Arbeitsplatz
für Studierende mit Rollstuhl. Im Gebäude 104 (Mikrosystemtechnik) befindet
sich im 1. OG ein Ruheraum mit niedriger Liege. Auf dem Gelände gibt es
genügend gebäudenahe Parkmöglichkeiten. Wenden Sie sich bei Fragen bitte
an die Hausmeister des Flugplatzgeländes, Tel. 203-8800.
Verpflegungsmöglichkeiten gibt es in der Mensa am Flugplatz und im
Flugplatzcafé (siehe unter 10.5).
11.7. Die Eingänge zu den Biologischen Instituten in der Hauptstraße 1 und
Schänzlestraße 1 sind barrierefrei. Die Türen lassen sich jedoch nur sehr
schwer öffnen. Rollstuhlfahrende sollten Passanten um Hilfe bitten. Im Großen
Hörsaal (GHS) des Instituts für Biologie II und III gibt es eine Mikroport-Anlage.
11.8. Das Hauptgebäude des Instituts für Sport und Sportwissenschaften in der
Schwarzwaldstraße 175, in dem die Verwaltung und zwei große Sporthallen
untergebracht sind, kann über eine Rampe vom Parkdeck und durch die
Tiefgarage erreicht werden. Der Hörsaal und die Halle 1 sind über die
Umkleideräume leicht zugänglich. Im Hauptgebäude befindet sich das
behindertengerechte WC in der Nähe von Halle 2. Diese ist nur von außen über
eine Rampe zugänglich.
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11.9. Um sich im großen Areal des Universitätsklinikums zurechtfinden zu können,
empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Herrn Futterer (Tel. 270-2195) aufzunehmen,
der Ihnen gern behilflich sein wird.
11.10. Parkmöglichkeiten für Dauerparkende
Falls Sie als Dauerparker/in einen Parkplatz auf dem Universitätsgelände oder
in den Universitätstiefgaragen mieten möchten, wenden Sie sich bitte an die
Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg Erzbergerstraße 121, 76133 Karlsruhe Tel. 0721/973180
12. Einrichtungen und Gebäude der Pädagogischen Hochschule
Insgesamt 80 % der Seminar- und Vorlesungsräume der Pädagogischen
Hochschule sind mit dem Aufzug erreichbar, doch existieren in den gesamten
Gebäuden keine automatischen Türöffner.
Die Bibliothek (KG I) ist uneingeschränkt für Studierende mit Rollstuhl
zugänglich. Falls Sie etwas aus dem Obergeschoss der Bibliothek benötigen,
so wenden Sie sich bitte an die zuständige Person am Schalter und Sie
erhalten einen Schlüssel für den Aufzug, mit dem Ihnen die Bibliothek
uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Im Kollegiengebäude II (KG II) ist nur das 1. OG mit Hilfe einer Rampe zu
erreichen.
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In den Kollegiengebäuden III und IV (KG III / IV) ist jeweils ein Aufzug
vorhanden. Sollten Sie die zu hoch angebrachten Aufzugknöpfe nicht erreichen,
wenden Sie sich bitte an Ihre Mitstudierenden. Eine Behindertentoilette befindet
sich 1. OG des KG IV.
Im neu erbauten Kollegiengebäude V (KG V) gibt es keinerlei Probleme. Die
Toilette befindet sich im Erdgeschoss.
Die Pavillons I - III sind ohne fremde Hilfe überhaupt nicht zugänglich, der
HTW- und Musiktrakt im Erdgeschoss nur eingeschränkt.
Kopiergeräte sind in allen Gebäuden zu finden. Für sehbehinderte
Studierende gibt es die Möglichkeit, auf Anfrage spezielle
Computerarbeitsplätze zugewiesen zu bekommen. Auch hörbehinderte
Studierende können sich nach Förderungsmöglichkeiten erkundigen.
Drei Behindertenparkplätze befinden sich vor dem KG II, weitere zwei im
Innenhof sind in Planung. Mit Sondergenehmigung kann im Parkhaus kostenlos
geparkt werden.
Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer
Erkrankung ist
Olaf Kühn KG IV, 1.OG, Raum 203. Tel. 0761/682-333, Mail: [email protected]
13. Einrichtungen und Gebäude der Staatl. Hochschule für Musik
Die Musikhochschule ist bis auf wenige Zwischenetagen behindertengerecht
gebaut. Im Gebäude finden sich zwei geräumige Aufzüge. Die
Behindertentoilette liegt neben der Herrentoilette im Erdgeschoss, der
Schlüssel ist an der Pforte erhältlich. Gut zu erreichen ist auch die Cafeteria.
Die Bücher und Noten sind in der Bibliothek für Studierende mit Rollstuhl
überhaupt nicht zugänglich. Man kann sich aber an die zuständige Person an
der Ausleihe wenden, die dann die gewünschten Objekte bringt.
Es sind ausreichend Behindertenparkplätze vorhanden - und zwar drei direkt
vor der Musikhochschule.
Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer
Erkrankung ist
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Karsten Schöning Tel. 0761/31915-34, Mail: [email protected]
14. Einrichtungen und Gebäude der Evangelischen Fachhochschule
Die Räumlichkeiten der Hochschule für Soziale Arbeit, Diakonie und
Religionspädagogik - kurz EFH genannt - sind für Studierende mit Behinderung
uneingeschränkt erreichbar, sei es mit dem Aufzug oder mit automatischen
Treppenliften. In das Gebäude gelangt man am besten über den EG-Eingang
auf der Rückseite des Gebäudes. Ungefähr zwei Meter vom Eingang entfernt
befindet sich ein ausgewiesener Behindertenparkplatz. Auch der Zugang zur
Cafeteria ist problemlos zu erreichen. Durch diesen Raum gelangt man zum
Aufzug.
Die Behindertentoilette befindet sich 2. OG, Dozententrakt, Raum 211. Falls
Sie etwas aus dem Obergeschoss der Bibliothek benötigen, wenden Sie sich
bitte an die zuständige Person am Schalter und Sie erhalten einen
Aufzugschlüssel, mit dem Ihnen die Bibliothek uneingeschränkt zur Verfügung
steht. Ein Kopiergerät ist in der Bibliothek vorhanden.
Bitte zögern Sie nicht, Ihre Mitstudierenden z. B. beim Öffnen der Türen um
Hilfe zu bitten!
Sehbehinderte Studierende können nach Erstellung eines Gutachtens eine
Lesehilfe zugewiesen bekommen. Die EFH verfügt über technische
Möglichkeiten, hörbehinderten Studierenden die Vorlesungen zu erleichtern.
Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Dozenten.
Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer
Erkrankung ist
Prof. Dr. Hans-Ulrich Pfeifer-Schaupp Dozententrakt, Raum 207 Tel. 0761/47812-34, Mail: [email protected]
15. Einrichtungen und Gebäude der Katholischen Fachhochschule
Die Katholische Fachhochschule (KFH) ist nach ihrem Umbau
behindertengerecht ausgestattet. Der Aufzug (an jedem Zugang ebenerdig) zu
den Seminarräumen ist von der Wölflinstraße / Ecke Karlstraße zu erreichen.
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Zur Aula gibt es eine Rampe. Auf jeder Etage befinden sich
behindertengerechte Toiletten. Die Bibliothek ist über einen weiteren Aufzug
erreichbar, der sich rechts vom Haupteingang befindet, wo auch
Behindertenparkplätze ausgewiesen sind. Die KFH benutzt die Kantine der
Caritas mit, die in unmittelbarer Nachbarschaft liegt. Der Weg hat zwar einen
leichten Anstieg, ist aber mit Rollstuhl mühelos befahrbar. Ein
Computerarbeitsplatz für Behinderte mit Internetzugang befindet sich im
linken Hauptgebäude (1. Etage).
Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer
Erkrankung ist
Matthias Linnenschmidt Tel. 0761/200-497, Mail: [email protected]
16. Vereine und Selbsthilfegruppen in Freiburg und Umgebung
Der Schwerpunkt des Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
liegt in der Beratung von Blinden, Sehbehinderten sowie deren Angehörigen
und Freunden. Man bemüht sich, jüngeren blinden und sehbehinderten
Personen bei einer angemessenen Integration zu helfen und bei im Alter
Erblindeten die Selbständigkeit so weit es geht wieder herzustellen. Zudem
werden Fortbildungsveranstaltungen für blinde/sehbehinderte Telefonisten,
Bürofachkräfte, Diabetiker, Musiker, Masseure u. a. angeboten. Spezielle
Themen von und für Frauen kommen in der Fachgruppe für die Belange
blinder/sehbehinderter Frauen zur Sprache.
Der Verein bietet überdies unabhängig von einer Mitgliedschaft u. a. folgende
Dienstleistungen kostenlos an: Nutzung eines Vorlesesprechgerätes, eines
blindengerechten Internetzugangs sowie eines Blindenarbeitsplatzes mit
Sprachausgabe und Brailledrucker (+ Braille-Zeile), Vermittlung von
Vorlesekräften, Hilfsmittelberatung und -verkauf, Vermittlung an weiterführende
Organisationen und Selbsthilfegruppen, rechtliche Beratung hinsichtlich
finanzieller Hilfen, Beratung von Arbeitgebern über die Kostenübernahme von
Arbeitshilfen und Beantragung von Zuschüssen bei der Einstellung
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blinder/sehbehinderter Arbeitnehmer/innen, Hilfe bei der Arbeitsstellensuche
und beim Erlernen der Blindenschrift, kulturelle und gesellige Angebote.
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Wölflinstraße 13, 79104 Freiburg Tel. 0761/36122 Mail: [email protected], www.bsv-suedbaden.de
Verein zur Förderung Sehbehinderter e.V. Wisserwandstraße 50, 79183 Waldkirch Tel. 07681/20050, Fax 07681/200510 Mail: [email protected], www.guck-mal.de
Gehörlosen- und Blindenseelsorge bietet die Erzdiözese Freiburg an. Auf
dem Programm stehen außerdem Osterfreizeiten, Wallfahrten,
Wochenendausflüge, Gottesdienste, Bildungsreisen und vieles mehr.
Gehörlosen- und Blindenseelsorge der Erzdiözese Freiburg Okenstraße 15, 79108 Freiburg S/Tel. 0761/5144261, Fax 0761/5144264 Mail: [email protected]
Der Ring der Körperbehinderten bietet verschiedene Gruppenangebote wie
Tischtennis, Schach, Chor- und Musikkapelle, Freizeitgruppen, Treffen von
Behinderten und Nichtbehinderten mit Kaffee und Kuchen sowie viele andere
Veranstaltungen. Die Adresse finden Sie im Anhang unter 20.1.
Im Freiburger Selbsthilfebüro sind verschiedene Gruppen organisiert, denen
man sich anschließen kann. Selbstverständlich kann man auch selbst eine
Selbsthilfegruppen gründen.
Freiburger Selbsthilfebüro Klosterplatz 2b, 79100 Freiburg Tel. 0761/7087515, Mail: [email protected]
17. Freizeit und Sport
Folgende Institutionen bieten Sportangebote für Menschen mit Behinderungen
an:
Allgemeiner Hochschulsport Sportinstitut der Universität Schwarzwaldstraße 175, 79117 Freiburg Tel. 0761/203-4511 oder 203-4513
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Versehrtensportgemeinschaft e.V. Friedrichstraße 54, 79098 Freiburg Tel. 0761/23557
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 €. Als Sportarten bietet der Verein u.a. Tischtennis, Schwimmen, Blindensport.
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden (Adresse siehe 20.1.) Hier werden Torball, Judo, Gymnastik, Leichtathletik u. ä. angeboten.
Ring der Körperbehinderten e.V. (Adresse siehe 20.1.)
Schwimmbäder
In Freiburg gibt es mehrere Schwimmbäder, die sich auf die Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderungen eingestellt haben. Informationen über die
Ausstattungen und Kursangebote der einzelnen Bäder gibt es beim
Schul- und Sportamt der Stadt Freiburg Tel. 0761/201-2301, Bäderauskunft: 0761/201-2344
18. Anhang
18.1. Adressenverzeichnis
Aktive Behinderte in Stuttgart und Umgebung e.V. Möhringer Landstraße 103a, 70563 Stuttgart Tel. 0711/7801858
Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Freiburg (AStA) Belfortstraße 24, 79098 Freiburg Tel. 0761/203-2032 Mail: [email protected], www.asta.uni-freiburg.de Amt für öffentliche Ordnung Straßenverkehrsbehörde Basler Straße 2, 79100 Freiburg Tel. 0761/201-4833
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Freiburg e.V. (AWO) Sulzburger Straße 4, 79114 Freiburg Tel. 0761/45577-0, Fax 0761/4557785 Internet: http://www.awo-freiburg.de
Arbeitskreis Behinderte - Nichtbehinderte (AKBN) Egonstraße 54, 79106 Freiburg Tel. 0761/276476, Fax 0761/276482
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Barrierefrei Leben e.V. Richardstraße 45, 22081 Hamburg Tel. 040/29995656, Fax 040/293601
Blindenheim Freiburg Karlstraße 83 - 87, 79104 Freiburg Tel. 0761/207060 Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. Wölflinstraße 13, 79104 Freiburg Tel. 0761/36122, Fax 0761/36123 Mail: [email protected], www.bsv-suedbaden.de Bürgeramt der Stadt Freiburg Basler Straße 2, 79100 Freiburg Tel. 0761/201-3277 Bundesamt für Zivildienst Regionalbetreuer: Herr Betzner Postfach 8287, 79008 Freiburg Tel. 0761/552981 Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V Hinter der Hochstätte 2a, 65239 Hochheim am Main S/Tel. 06146/835537, Fax 0611/350605 Mail: [email protected]
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Brehmstraße 5 - 7, 40239 Düsseldorf Tel. 0211/640040, Fax 0211/613972
Bundesweites Netzwerk behinderter Frauen Jordanstraße 5, 34117 Kassel Tel. 0561/72885-22, Fax 0561/72885-29 Caritasverband Freiburg Stadt e.V. Nachbarschaftshilfe Holzmarkt 12, 79098 Freiburg Tel. 0761/361940 Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V. Niemöllerallee 18, 81739 München S/Telefon 089/67920248
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg Tel. 06421/94888-0, Fax 06421/ 94888-10 Mail: [email protected], www.dvbs-online.de
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Deutsches Studentenwerk - Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung - Monbijouplatz 11 10178 Berlin Tel. 030/29 77 27-0, Fax 030/29 77 27-99 Mail: [email protected], Internet: http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=06100 Friedrich Engisch Stiftung Dr. Benno Schlindwein Gewerbestr. 38, 79194 Gundelfingen Tel. 0761/580435 Mail: [email protected] Internet: http://www.allgemein.uni-freiburg.de/fes/ Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Tel. 0761/4557782 (Mo - Fr 8.30 Uhr - 11.30 Uhr, danach AB) [email protected] Landesarbeitsgemeinschaften Hörbehinderter Studenten und Absolventen Gartenstraße 14, 73252 Lenningen Tel./Fax: 07026/370255 Mail: [email protected] Mobiler Sozialer Dienst der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Tel. 0761/45577-84 (Mo - Fr 8.30 Uhr - 11.30 Uhr, danach AB) Notruftelefon der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Tel. 0761/4557787 Ring der Körperbehinderten e.V. Meckelhof 1, 79110 Freiburg Tel. 0761/88186-0, Fax 0761/88186-9 Internet: http://www.ring-freiburg.de Mail: [email protected] Sozialberatung des Studentenwerkes Freiburg Schreiberstraße 12-16, 79098 Freiburg Tel. 0761/2101-233, Fax 0761/2101-303 Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerk.uni-freiburg.de/BIS/sozialberatung.htm
Sozial- und Jugendamt der Stadt Freiburg Herr Kopfmann Kaiser-Joseph-Straße 143, 79098 Freiburg Tel. 0761/201-3691 Mail: [email protected] Studentensekretariate der Freiburger Hochschulen siehe unter Kapitel 3.4.
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Studentenwerk Freiburg BISS - Beratung, Information, Service für Studierende Schreiberstraße 12 - 16, 79098 Freiburg Tel. 0761/2101-200 (Zentrale), Fax 0761/2101-303 Mail: [email protected], www.studentenwerk.uni-freiburg.de Versorgungsamt Freiburg Sautierstraße 30, 79104 Freiburg Tel. 0761/2040 Zentrale Studienberatung der Universität Freiburg Sedanstraße 6, 79085 Freiburg Tel. 0761/203-4246, Fax 0761/203-4409 Mail: [email protected]/einrichtungen.html Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund Tel. 0231/1081-0
Internet: www.zvs.de Mail-Adresse des Beratungsteam für BewerberInnen mit Sonderanträgen: [email protected]
18.2. Literaturhinweise
Studium und Behinderung DSW - Deutsches Studentenwerk (Hrsg.), Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten 5. Auflage, Bonn 1998 Schwerbehinderte und ihr Recht Arbeitskammer des Saarlandes (Hrsg.) Saarbrücken, 1998
Ratgeber für Behinderte Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) Kostenlos zu beziehen über den Herausgeber, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Jägerstr.9, 10117 Berlin, Tel. 030/20140
Schwerbehinderte und ihr Recht. Ein Ratgeber für Behinderte und Angehörige Schmidt, Georg Frankfurt a. Main, 1997, 2. Auflage
Behinderte auf dem Arbeitsmarkt. Wege aus dem Abseits Niehaus, Mathilde/Montada, Leo (Hrsg.) Frankfurt/New York, 1997