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LERNFELD 5LERNFELD 5
Endodontische Endodontische Behandlungen Behandlungen
begleitenbegleitenTherapie der Pulpenerkrankungen Therapie der Pulpenerkrankungen – Die Wurzelkanalbehandlungen– Die Wurzelkanalbehandlungen
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Die Mortalexstirpation (Dev):Die Mortalexstirpation (Dev):
das bedeutet, dass die Pulpa
nach vorangegangener Devitalisation nach vorangegangener Devitalisation (Abtötung) (Abtötung)
vollständig entfernt wird.
Für die Mortalexstirpation benötigt man mindestens
2 Sitzungen,2 Sitzungen,
während bei der Vitalexstirpation man meistens nur eine Sitzung benötigt.
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Die Mortalexstirpation (Dev):
Nach Vitalitätsprobe und Röntgendiagnostik wird der Zahn präpariert und trepaniert.
Auf die Trepanationsstelle wird
ein devitalisierendes Medikamentdevitalisierendes Medikament
und ein weiches Wattepelett ohne Druck aufgelegt, um die Pulpa zu nekrotisieren (z.B.: Depulpin, Toxavit).
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Die Mortalexstirpation (Dev):
Die Kavität muss nun provisorisch, aber
dicht dicht verschlossen werden,
damit das devitalisierende Medikament
nicht an die Gingivanicht an die Gingiva
oder anderes Gewebe gelangt.
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Die Mortalexstirpation (Dev):
In der 2. SitzungIn der 2. Sitzung
wird die prov. Füllung, das Medikament und
die Kronenpulpa vollständig entfernt. (z.B.: Rosenbohrer)
Die Wurzelkanäle werden mit den bekannten Schritten aufbereitet, gereinigt, desinfiziert, getrocknet und wurzelgefüllt.
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Die Mortalexstirpation (Dev):
Abrechnung (Dev):
Bema 29
Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn.
Abrechnungsfähig:
•für das Devitalisieren einer Pulpa •bei bleibenden Zähnen und bei Milchzähnen •je Zahn
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Die Mortalexstirpation (Dev):
Abrechnung (Dev):
Abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen:
•Exkavieren
•Einlage des devitalisierenden Medikamentes
•temporärer Verschluss
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Die Mortalexstirpation (Dev):
Abrechnung (Dev):
Nicht abrechnungsfähig neben:
•der Bema-Nr. 31 (Trepanation)
•der Bema-Nr. 11 (provisorischer Verschluss)
•der Bema-Nr. 28 (Vitalexstirpation)
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Die Mortalexstirpation (Dev):
Abrechnung (Dev):
Ggf. zusätzlich abrechnungsfähige selbstständige Maßnahmen (Bema/GOÄ):01 (Untersuchung) 03 (Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde) 8 (Sensibilitätsprüfung) 12 (besondere Maßnahmen beim Präparieren) 13a, 13b, 13c, 13d, 13e, 13f, 13g (Füllungen) 32 (Wurzelkanalaufbereitung) 34 (medikamentöse Einlage) 35 (Wurzelkanalfüllung) 40, 41a, 41b (Anästhesien)Ä1 (Beratung) Ä925 ff. (Röntgendiagnostik)
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Die Mortalexstirpation (Dev):
Bema-Hinweise zu Nr. 29:
Die Einlage des devitalisierenden Medikamentes kann
nicht als Med (34) nicht als Med (34)
abgerechnet werden.
Im Anschluss an die Nr. 29 kann in einer folgenden Sitzung eine Leistung nach Nr. 34 (Medikamentöse Einlage) anfallen.
Abrechnung (Dev):
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Die Pulpotomie (Pulp):Die Pulpotomie (Pulp):
Die Pulpotomie ist die AmputationAmputation
und Versorgung der vitalen Kronenpulpader vitalen Kronenpulpa am Milchzahn
und am symptomlosen bleibenden Zahn
mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum.
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Abrechnung:
Die Pulp wird nach der
Bema Nr. 27 abgerechnet
Sie beinhaltet die Amputation der koronalen Pulpa,
Spülung und Blutstillung, Aufbringen eines
Überkappungspräparates, je Zahn.
Die Pulpotomie (Pulp):Die Pulpotomie (Pulp):
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Die Pulpotomie (Pulp): Die Pulpotomie (Pulp): Abrechnung:
Eine Leistung nach Nr. 27 ist nur bei Milchzähnen abrechnungsfähig,
wenn in derselbenin derselben Sitzung eine der
Nrn. 13 (a, b, c, d, e, f und g) oder 14 erbracht wird.
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Die Pulpotomie (Pulp): Die Pulpotomie (Pulp): Abrechnung:
Bei der Pulpotomie ist je nach Lage des Zahnes
eine Anästhesieeine Anästhesie
nach Nr. 40 (I) oder Nr. 41a (L1) erforderlich.erforderlich.
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Bei erfolgloser Pulpotomie kann in einer folgenden Sitzung
eine Wurzelbehandlung oder Extraktion folgen.
Trotzdem kann die erbrachte Leistung nach Nr. 27 abgerechnet werden.
Die Pulpotomie (Pulp): Die Pulpotomie (Pulp): Abrechnung:
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Die Pulpotomie (Pulp): Die Pulpotomie (Pulp): Abrechnung:
NichtNicht abrechnungsfähig:
bei devitaler Pulpa
wenn Wurzelkanalaufbereitung und -füllung folgen
bei Erwachsenen
an bleibenden Zähnen mit abgeschlossenem Wurzelwachstum
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Die Pulpotomie (Pulp): Die Pulpotomie (Pulp): Abrechnung:
wenn in derselben Sitzung
keine Bema-Nr. 13a, 13b, 13c, 13d, 13e, 13f, 13g (Füllungen)
oder Bema-Nr. 14 (Kinderkrone)
erbracht wird.
NichtNicht abrechnungsfähig:
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Die Gangränbehandlung:Die Gangränbehandlung:
Von einer Gangränbehandlung spricht man,
wenn eine Wurzelbehandlung
an einem pulpentoten (Sens -) Zahn mit faulig an einem pulpentoten (Sens -) Zahn mit faulig zerfallener Pulpazerfallener Pulpa,
(z.B. nach einer Pulpitis purulenta), durchgeführt wird
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Die Gangränbehandlung:Die Gangränbehandlung:
Bevor eine WurzelfüllungBevor eine Wurzelfüllung erfolgen kann,
muss der Zahn mehrmals
mit einer desinfizierenden medikamentösen Einlage
versorgt werden.
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Die Gangränbehandlung:Die Gangränbehandlung:
Die Wurzelkanalbehandlung erfolgt nach den
grundsätzlichen Methoden der Aufbereitung,
Desinfektion, Spülung und Trocknung.
Das Abfüllen der Wurzelkanäle darf erst Das Abfüllen der Wurzelkanäle darf erst nach Keimfreiheit der Kanäle erfolgen!!nach Keimfreiheit der Kanäle erfolgen!!
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Die Gangränbehandlung:Die Gangränbehandlung: Abrechnung:
Bema Nr. 31Bema Nr. 31: Trepanation eines pulpentoten Zahnes
Bema-Bestimmungen zu Nr. 31:
Die im Zusammenhang mit einer Devitalisierung (Nr. 29)
vorgenommene Eröffnung eines Zahnes
kann nichtkann nicht als Trepanation nach Nr. 31 abgerechnet werden.Eine gegebenenfalls notwendige Anästhesie kann nach Nr. 40 (I) bzw. Nr. 41a (L1) abgerechnet werden.
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Die Gangränbehandlung:Die Gangränbehandlung: Abrechnung:
Abrechnungsfähig:Abrechnungsfähig:
•für Trepanation eines pulpentoten Zahnes
•für erneute Trepanation von wurzelgefüllten Zähnen,
•wenn diese definitiv versorgt waren
•je Zahn
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Die Gangränbehandlung:Die Gangränbehandlung: Abrechnung:
Nicht abrechnungsfähig zusammen mit Nicht abrechnungsfähig zusammen mit (Bema/GOÄ):(Bema/GOÄ):
•Bema-Nr. 27 (Pulpotomie)
•Bema-Nr. 28 (Vitalexstirpation)
•Bema-Nr. 29 (Devitalisation)
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Die Gangränbehandlung:Die Gangränbehandlung: Abrechnung:
Nicht abrechnungsfähig:Nicht abrechnungsfähig:
•je Kanal
•für die Trepanation vitaler Zähne
für die Trepanation eines provisorisch verschlossenen Zahnes
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Wurzelfüllmaterialien:Wurzelfüllmaterialien:
Bei den Wurzelfüllmaterialien unterscheidet man:
> temporäre Materialientemporäre Materialien (sie werden meist als medikamentöse Einlage [med] verwendet)
> definitivedefinitive (endgültige) Materialien Materialien
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Wurzelfüllmaterialien:Wurzelfüllmaterialien:
Anforderungen an die Wurzelkanalmaterialien:Anforderungen an die Wurzelkanalmaterialien:
>> bakteriendichter, blasenfreier Verschluss muss gewährleistet sein
>> absolute biologische Gewebeverträglichkeit (besonders im apikalen Bereich)
>> absolute biologische Gewebeverträglichkeit (besonders im apikalen Bereich)
>> Sterilität
>> Sichtbarkeit im Röntgenbild (Strahlendichtigkeit)
>> Unlöslichkeit in Gewebeflüssigkeiten
>> gute Handhabung
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Wurzelfüllmaterialien:Wurzelfüllmaterialien:
Neben den verschiedenen Pastenverschiedenen Pasten (Endometason, Kalziumhydroxid, usw.) und Zementen können
Stifte aus
•Gutta-Percha, Gutta-Percha,
•Kunstharz,Kunstharz,
•KeramikKeramik und
•MetallMetall verwendet werden.