ALLE (Prof., WM, SM, Tut) F Servicebereich Personal Datum · Grundsätze zum Auswahlverfahren III....
Transcript of ALLE (Prof., WM, SM, Tut) F Servicebereich Personal Datum · Grundsätze zum Auswahlverfahren III....
Der Präsident
R U N D S C H R E I B E N
ALLE (Prof., WM, SM, Tut)
Dieses Rundschreiben
ersetzt:
Rundschreiben zum Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren
Mit dem Ziel einer Prozessoptimierung sind die Verfahrensabläufe bei den Ausschreibungs-, Aus-wahl- und Einstellungsverfahren überprüft worden. Das vorliegende Rundschreiben soll Sie unter-
stützen und Ihnen Hilfestellung bei den o. g. Prozessen bieten. Zur Arbeitserleichterung sind ent-sprechende Musterschreiben, Formulare bzw. Beispiele beigefügt.
Wir bitten, ab sofort die nachfolgenden Regelungen zu den Ausschreibungs-, Auswahl- und Ein-stellungsverfahren zu beachten.
Alle bisher hierzu ergangenen Rundschreiben werden hiermit ersatzlos aufgehoben und finden keine Anwendung mehr (Ausnahme: Rundschreiben „Änderung des Wissenschaftszeitvertragsge-setzes (WissZeitVG)“ vom 8. März 2016).
Inhalt:
Vorbemerkung
Ablaufschema mit Leitfragen
I. Grundsätze zur Ausschreibung
II. Grundsätze zum Auswahlverfahren
III. Einstellung und Absagen
Anlagen
Anlage A: Antrag auf Stellenausschreibung
Anlage B: Muster Stellenausschreibung
Anlage C: Mustersynopse
Anlage D: Muster Einladungsschreiben Vorstellungsgespräch
Anlage E: Fragenkatalog Vorstellungsgespräch
Anlage F: Auswahlbegründung/Besetzungsvermerk
Anlage G: Zugangsvoraussetzungen wissenschaftliches Personal und studentische Beschäftigte
Anlage H: Dienstvereinbarung über das Verfahren zur Ausschreibung von Stellen an der Technischen
Universität Berlin
Anlage I: Erklärung Datenschutz
Anlage J: Muster Absageschreiben
Gruppe
F Schlagwort :
Rundschreiben zum Ausschreibungs-,
Auswahl- und Einstellungsverfahren
Mit dem Ziel einer Prozessoptimierung sind die
Verfahrensabläufe bei den Ausschreibungs-, Aus-
wahl- und Einstellungsverfahren überprüft worden.
Das vorliegende Rundschreiben soll Sie unterstüt-
zen und Ihnen Hilfestellung bei den o. g. Prozessen
bieten. Zur Arbeitserleichterung sind entsprechende
Musterschreiben, Formulare bzw. Beispiele beige-
fügt.
Wir bitten, ab sofort die nachfolgenden Regelungen
zu den Ausschreibungs-, Auswahl- und Einstel-
lungsverfahren zu beachten.
Alle bisher hierzu ergangenen Rundschreiben wer-
den hiermit ersatzlos aufgehoben und finden keine
Anwendung mehr (Ausnahme: Rundschreiben
„Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
(WissZeitVG)“ vom 8. März 2016).
Inhalt:
Vorbemerkung
Ablaufschema mit Leitfragen
I. Grundsätze zur Ausschreibung
II. Grundsätze zum Auswahlverfahren
III. Einstellung und Absagen
Anlagen
Anlage A: Antrag auf Stellenausschreibung
Anlage B: Muster Stellenausschreibung
Anlage C: Mustersynopse
Anlage D: Muster Einladungsschreiben Vorstel-
lungsgespräch
Anlage E: Fragenkatalog Vorstellungsgespräch
Anlage F: Auswahlbegründung/Besetzungsvermerk
Anlage G: Zugangsvoraussetzungen wissenschaftli-
ches Personal und studentische Beschäftigte
Anlage H: Dienstvereinbarung
Anlage I: Erklärung Datenschutz
Servicebereich Personal
Datum:
25.01.2017
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Vorbemerkung
Gut qualifizierte und motivierte Beschäftigte sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für die TU Berlin. Sie
tragen maßgeblich dazu bei, dass die Universität ihre Aufgabe in Forschung und Lehre bestmög-
lich erfüllen kann.
Personalentscheidungen sind nicht immer leicht zu treffen. Aus diesem Grund soll dieses Rund-
schreiben Sie unterstützen und als Hilfestellung sowie Orientierung dienen.
Alle am Verfahren Beteiligten möchten Sie bei dem Ablauf unterstützen und stehen Ihnen beratend
zur Seite. Neben der Personalabteilung und der Personalwirtschaft stehen Ihnen ebenfalls die
Gremien – der Personalrat, der Personalrat der studentischen Beschäftigten, die Frauenbeauftrag-
ten sowie die Schwerbehindertenvertretung – jederzeit bei Fragen bzw. einer Beratung zur Verfü-
gung.
Des Weiteren sind die datenschutzrechtlichen Aspekte im Ausschreibungs- und Einstellungsver-
fahren zu beachten. Auch die Datenschutzbeauftragte steht Ihnen gern zur Beratung zur Verfü-
gung.
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Prozessschritt Fragestellung
- Welche Stelle ist neu bzw. wieder zu besetzen?
- Wie sieht das Tätigkeitsprofil aus?
- Welche Muss- und Kann-Kriterien sind von der zukünfti-
gen Stelleninhaberin/dem zukünftigen Stelleninhaber zu
erfüllen?
- Liegt ggf. eine begründete Ausnahme von der Pflicht zur
Stellenausschreibung vor?
- Was soll die Stellenausschreibung beinhalten?
- Wo soll veröffentlicht werden?
- Gibt es für die Zielgruppe spezifische Veröffentlichungs-
organe?
- Wer ist zu beteiligen?
- Wie sieht die Vorauswahl aus? Was sagt die Bewerber-
synopse?
- Wer wird aufgrund der erfüllten Muss- und Kann-Kriterien
eingeladen?
- Welche Fragen werden im Vorstellungsgespräch gestellt?
- Wer ist zu beteiligen?
- Welche Unterlagen sind nötig?
- Wie findet die Stufenzuordnung statt?
I. Grundsätze der Ausschreibung
Durch Stellenausschreibungen wird sichergestellt, dass Stellen ausschließlich nach Eignung, Be-
fähigung und fachlicher Leistung besetzt werden. Des Weiteren soll bei der Ausschreibung von
Stellen den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Disziplinen Rechnung getragen
werden.1
1 Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang z u jedem
öffentlichen Amte.
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Grundlage jeder Stellenausschreibung und -besetzung ist eine detaillierte Beschreibung der anfal-
lenden Aufgaben/Tätigkeiten und der sich daraus ergebenen notwendigen Fachkenntnisse sowie
sonstigen Fähigkeiten der zukünftigen Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers (Beschrei-
bung des Aufgabenkreises – BAK). https://www.finanzen.tu-
berlin.de/menue/dienstleistungen/personalwirtschaft/#114704 (Direktzugang 6339) Aus dieser Be-
schreibung ergeben sich die konkrete Bewertung des Aufgabengebietes gemäß Tarifvertrag für
den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überlei-
tungsfassung für Berlin (BBesG – ÜfBE) sowie die Festlegung der Entgelt- bzw. Besoldungsgrup-
pe. Für den Personenkreis der wissenschaftlichen Beschäftigten in Lehre und/oder Forschung in
der Entgeltgruppe 13 sowie den Personenkreis der studentischen Beschäftigten ist die Erstellung
einer BAK nicht erforderlich.
Grundsätzlich werden alle an der TU Berlin zu besetzenden Beschäftigungspositionen in allen Sta-
tusgruppen (verbeamtete Beschäftigte, Tarifbeschäftigte und studentische Beschäftigte) öffentlich
ausgeschrieben. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Pflicht zur Stellenaus-
schreibung möglich. In der Dienstvereinbarung über das Verfahren zur Ausschreibung von Stellen
an der TU Berlin sind die Ausnahmen benannt (Anlage H).
Die Ausschreibung soll so rechtzeitig erfolgen, dass bis zum vorgesehenen Einstellungstermin ein
gesondertes Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren durchgeführt werden kann. Die Aus-
schreibungsfrist soll in der Regel mindestens zwei Wochen, gerechnet ab Bekanntgabe der Stel-
lenausschreibung, betragen.
Aufbau und Inhalt der Stellenausschreibung:
Durch die Ausschreibung sollen geeignete Bewerberinnen/Bewerber angesprochen und zur Be-
werbung motiviert werden. Ziel bei der Formulierung und Gestaltung des Ausschreibungstextes ist
es, möglichst viele passende und aussagekräftige Bewerbungen zu erhalten.
Hierbei steht Ihnen das Beratungsangebot des Servicebereichs Personal, der Frauenbeauftragten,
des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung.
In Anlage A finden Sie den Antrag auf Stellenausschreibung, Anlage B enthält eine Muster-
Stellenausschreibung.
Bei der Beschreibung des Aufgabengebiets und der Erstellung der Anforderungen empfiehlt sich
folgende Vorgehensweise:
1. Auflistung der Kernaufgaben – einschließlich Festlegung der zeitlichen Anteile – und Tätig-
keiten der zukünftigen Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers.
2. Zusammenstellung der dafür notwendigen fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen.
3. Gewichtung der Kompetenzen hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Position, dabei Unter-
scheidung nach notwendigen Muss- und erwünschten Kann-Kriterien.2
2 Muss-Kriterien sind für eine Einstellung zwingend notwendige Kompetenzen; Kann-Kriterien sind wünschenswerte Kompetenzen der
Bewerberin/des Bewerbers, die aber nicht zwingend vorhanden sein müssen
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Es ist zu beachten, dass bei einer eng gefassten Festlegung der Anforderungen (Muss- und Kann-
Kriterien) der bei der späteren Auswahl zu berücksichtigende Kreis der Bewerberinnen/Bewerber
kleiner sein kann. Sofern der ausschreibende Bereich einen weiter gefassten Kreis der Bewerbe-
rinnen/Bewerber bei der späteren Auswahl berücksichtigen möchte, sollten die Anforderungen
nicht zu eng gefasst werden. Die Anforderungen dürfen während des gesamten Ausschreibungs-
und sich anschließendem Auswahlverfahren nicht geändert werden.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt durch a) die Bekanntgabe auf der Homepage der TU Berlin. Gleichzeitig wird die Stellenausschreibung
durch die Abteilung ‚Personal und Recht‘ der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.3 Sollte die
Ausschreibung in weiteren Print- und/oder Onlinemedien gewünscht sein, kann die Kosten-
übernahme aus dem zentralen Haushalt für maximal eine kostenpflichtige Veröffentlichung in
einem weiteren Print- oder Onlinemedium erfolgen. Bei der Auswahl dieses Print- oder Onli-
nemediums sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Sollten
darüber hinausgehende zusätzliche Veröffentlichungen in weiteren Print- und/oder Online-
medien gewünscht sein, hat der ausschreibende Bereich die dafür entstehenden Kosten zu
tragen.
Im Rahmen der Internationalisierung der TU Berlin sind Stellenausschreibungen für das wis-senschaftliche Personal in deutscher und englischer Sprache zu veröffentlichen.
Die Kosten für die Veröffentlichung von Ausschreibungen von drittmittelfinanzierten Stellen in
kostenpflichtigen Print- und/oder Onlinemedien sind immer aus dem Drittmittelprojekt bzw. an-derweitig zu finanzieren. Eine Finanzierung dieser Kosten aus Haushaltsmitteln der TU Berlin ist nicht möglich.
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Servicebereichs Personal - Bereich Stellenausschreibung - http://www.abt2-t.tu-berlin.de/menue/ueber_uns/beschaeftigte/personalteam_6/ beraten Sie
gerne hinsichtlich der geeigneten Ausschreibungsorgane und informieren über die zu erwar-tenden Ausschreibungskosten und deren Finanzierung.
b) Stellen für Beamtinnen/Beamte im Bereich der Verwaltung und Bibliothek werden zusätzlich im Amtsblatt von Berlin ausgeschrieben.
c) Hinsichtlich der Ausschreibung von Stellen für Professorinnen/Professoren verweisen wir auf den Leitfaden zur Durchführung von Berufungsverfahren - https://www.tu-ber-
lin.de/menue/forschung/forschungsprofil/leitfaden_zur_durchfuehrung_von_berufungsverfahren/
Im Ausschreibungstext ist eine Kontaktperson zu benennen, mit der weitergehende Fragen zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet und den gestellten Anforderungen geklärt werden
können. Bei dem Antrag auf Ausschreibung ist die Frauenbeauftragte zu beteiligen.4
Die Stellenausschreibung bedarf der Mitwirkung des Personalrats.5
3 § 82 Satz 1 SGB IX: Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig frei werdende und neu zu
besetzende sowie neue Arbeitsplätze. 4 § 59 Abs. 6 Satz 1 und 2 Nr.1 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG): Die Frauenbeauftragten sind bei allen die Frauen betreffen den strukturellen,
organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie bei den entsprechenden Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu beteiligen . Dazu haben sie insbesondere die folgenden Rechte: 1. Beteiligung am Auswahlverfahren bei Stellenbesetzungen, … 5 § 90 Nr. 6 Personalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Berlin): Die Personalvertretung wirkt mit bei … 6. Ausschreibung freier Stellen und
Ausschreibung beabsichtigter Einstellungen, …
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Folgende Textbausteine werden grundsätzlich von der Personalabteilung in die Ausschreibun-
gen aufgenommen:
Teilzeitbeschäftigung ist ggf. möglich.
In den Bereichen, in denen eine Unterrepräsentanz von Frauen besteht:
Zur Wahrung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sind Bewerbungen von
Frauen mit der jeweiligen Qualifikation ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie
nur Kopien ein.
Die Stellenausschreibung ist auch im Internet unter http://www.personalabteilung.tu-
berlin.de/menue/jobs/ abrufbar.
Hinweise zu Wiederholungsausschreibungen:
Führt eine Ausschreibung nicht zum gewünschten Erfolg, ist ein neuer Ausschreibungsantrag
entbehrlich, sofern sich der Inhalt des Ausschreibungstextes nicht ändert. Die Gründe für die
Wiederholungsausschreibung sind in kurzer Form an den Servicebereich Personal - Bereich
Stellenausschreibung - zu reichen. https://www.abt2-t.tu-
berlin.de/menue/ueber_uns/beschaeftigte/personalteam_6/ Wird in der Wiederholungsaus-
schreibung eine Textänderung notwendig, ist eine erneute Befassung im Personalrat und
durch die Frauenbeauftragte erforderlich.
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II. Grundsätze zum Auswahlverfahren
Die Personalauswahl hat sich im weiteren Verfahren an den in der Stellenausschreibung geforder-
ten Anforderungen („Bestenauslese“) zu orientieren.
Alle eingehenden Bewerbungen -grundsätzlich können Bewerbungen auch online eingereicht
werden- sind daraufhin zu prüfen, inwieweit die Bewerberinnen/Bewerber die geforderten An-
forderungen erfüllen. Hierzu ist grundsätzlich bei allen Stellenausschreibungen eine Bewerber-
synopse zu erstellen, in der die relevanten Daten und Qualifikationen (Muss- und Kann-
Kriterien) der Bewerberinnen/Bewerber in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle erfasst wer-
den. In Ausnahmefällen kann auf die Erstellung einer Bewerbersynopse verzichtet werden,
wenn nur eine geringe Anzahl von Bewerbungen (ca. sieben Bewerbungen) vorliegt oder alle
Bewerberinnen/Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Die Bewerbersynop-
se dient als transparente Grundlage für die Entscheidung, welche Bewerberinnen/Bewerber die
von Ihnen in der Ausschreibung geforderten Anforderungen erfüllen und wer auf dieser Grund-
lage zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Bitte verwenden Sie hierzu die in der An-
lage C beigefügte Bewerbersynopse.
Zu einem Vorstellungsgespräch bzw. strukturierten Auswahlverfahren sind diejenigen Bewerberin-
nen/Bewerber einzuladen, die die geforderten Anforderungen erfüllen.
„Überqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber“, d. h. Bewerberinnen und Bewerber, die über ei-
nen höheren als den geforderten Qualifikationsabschluss verfügen, können nur dann zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn sie die in der Ausschreibung genannten Anforde-
rungen erfüllen. Beachten Sie bitte, dass bei Vorliegen eines höheren Qualifikationsabschlusses
nicht per se die Anforderungen als erfüllt angesehen werden können. Sofern sich Beschäftigte der
TU Berlin (sog. Hausbewerberinnen/Hausbewerber) bewerben, die die Anforderungen der Aus-
schreibung erfüllen, sind sie zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Sofern eine größere Anzahl von Bewerberinnen/Bewerbern das Anforderungsprofil erfüllt, is t es
empfehlenswert eine angemessene bzw. handhabbare Anzahl derjenigen Kandidatin-
nen/Kandidaten zum Vorstellungsgespräch einzuladen, die die Anforderungen am besten erfüllen
und die ggf. über weitere Kompetenzen verfügen, die Sie als erwünscht gekennzeichnet haben.
In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, beachten Sie bitte, dass zum Vorstel-
lungsgespräch grundsätzlich alle Bewerberinnen, sofern sie die formal notwendigen Qualifikatio-
nen für die Stelle besitzen, oder mindestens ebenso viele Frauen wie Männer einzuladen sind.6
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber sind, soweit sie die in der Ausschreibung aufgeführ-
ten Voraussetzungen erfüllen, zwingend zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Eine Einladung ist
nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt7. In Zweifelsfällen wenden Sie
sich an den Servicebereich Personal - http://www.abt2-t.tu-
berlin.de/menue/ueber_uns/beschaeftigte/ - bzw. die Gremienvertretung -
http://www.schwerbehinderte.tu-berlin.de/menue/schwerbehindertenvertretung/ -
6 Ziffer 3.1. der Frauenförderrichtlinien der TU vom 23. Juni 1993: In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind grundsätzlich alle
Bewerberinnen, sofern sie die formal notwendige Qualifikation für die Stelle besitzen, zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, oder mindestens ebenso viel Frauen wie Männer. 7 § 82 Satz 2 und 3 SGB IX: Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungs gespräch eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.
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Dem Personalrat, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung ist Gelegenheit
zur Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen zu gewähren. Zum Zeitpunkt der Terminierung der
Vorstellungsgespräche ist dem Personalrat, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehinderten-
vertretung – soweit sich schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber beworben haben – die Be-
werbersynopse zu übersenden und mitzuteilen, welche Bewerberinnen/Bewerber zu Vorstellungs-
gesprächen eingeladen werden. Ebenfalls ist der Termin rechtzeitig mitzuteilen, an dem die Vor-
stellungsgespräche durchgeführt werden. Den Gremienvertretungen ist Gelegenheit zur Einsicht-
nahme in alle Bewerbungsunterlagen zu gewähren.
In der Regel sollten die Bewerberinnen/Bewerber zwei Wochen vor dem Termin zu den Vorstel-
lungsgesprächen eingeladen werden, mindestens jedoch eine Woche vor dem Termin. In dem
Einladungsschreiben sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Fahrkostenerstattung für die
Teilnahme an dem Vorstellungsgespräch nicht erfolgt. Hierzu können Sie das in der Anlage D bei-
gefügte Muster verwenden.
Wegen der sensiblen personenbezogenen Daten, die in den Bewerbungsunterlagen und im Rah-
men des Vorstellungsgesprächs notwendig preisgegeben werden, muss der Kreis der Teilnehme-
rinnen/ Teilnehmer an den Vorstellungsgesprächen so klein wie möglich gehalten werden. Übli-
cherweise nehmen an den Gesprächen nur die/der Vorgesetzte, der zuständige Personalrat, die
Frauenbeauftragte und – soweit betroffen – die Schwerbehindertenvertretung teil. Eine Erweite-
rung dieses Personenkreises um beispielsweise Sachverständige ist zulässig, soweit anderenfalls
keine fachkundige Auswahl möglich ist.
Sollte demnach die Beteiligung von Fachpersonen als erforderlich angesehen werden, so ist diese
Entscheidung in der jeweiligen Auswahlbegründung darzulegen. Dabei ist das Bedürfnis des
Schutzes des Persönlichkeitsrechts der Bewerberinnen/Bewerber gegen das Interesse des Arbeit-
gebers an einer sachgerechten Auswahlentscheidung sorgfältig abzuwägen.
Künftige Kolleginnen/Kollegen oder Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der zukünftigen Stelleninhabe-
rin/des zukünftigen Stelleninhabers dürfen grundsätzlich nicht an den Teilen des Auswahlverfah-
rens teilnehmen, in denen personenbezogene Daten (z. B. der Lebenslauf) erörtert werden.
Bei Einstellungen in den Fakultäten beschließt die Dekanin/der Dekan über Einstellungsvorschlä-ge. Sofern das einzustellende Personal einer wissenschaftlichen Einrichtung zugewiesen ist, be-
schließt der Institutsrat über die Einstellungsvorschläge. Sind hier Personen einzelnen Hochschul-lehrerinnen bzw. Hochschullehrern zugewiesen, ergeht der Institutsratsbeschluss auf deren Vor-schlag. Bei Einstellungen im Drittmittelbereich kann der Institutsrat sein Vorschlagrecht auf die
Projektleiterin bzw. den Projektleiter übertragen. Die Befugnis auf Einsicht in die Bewerbungsunter-lagen obliegt den zuvor genannten Vorschlagsberechtigten, sofern diese nicht z.B. an eine aus Mitgliedern des jeweiligen Gremiums bestehende Auswahlkommission delegiert wurde.8
8§ 19 Abs. 5 GrundO TUB: Die Dekanin oder der Dekan ist zuständig für Vorschläge zur Begründung und Beendigung der Rechtsverhä ltnisse von hauptberuflich und nebenberuflich Tätigen, soweit sie nicht Einrichtungen nach § 75 BerlHG zugewiesen sind. Der Vorschlag zur Einstellung der Fakultätsverwaltungsleiterin oder des Fakultätsverwaltungsleiters erfolgt auf Vorschlag der Dekanin oder des Dekans im Einver nehmen mit dem Fakultätsrat. § 21 Abs. 1 Nr. 4 GrundO TUB: Der Institutsrat ist für die grundsätzlichen Angelegenheiten des Instituts zuständig, insbesond ere u.a. für Vorschläge zur Begründung und Beendigung der Rechtsverhältnisse von hauptberuflich und nebenberuflich Tätigen im Institut. Sind Personen einzelnen Hoch-schullehrerinnen und Hochschullehrern zugewiesen, so ergeht der Institutsratsbeschluss auf deren Vorschlag. Zur Begründung und Beendigung der Rechtsverhältnisse der Drittmittelbeschäftigten kann der Institutsrat das Vorschlagsrecht auf die Projektleiterin oder den Projektleiter übertragen. Die Rechte anderer Organe bleiben unberührt.
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Die an den Vorstellungsgesprächen Teilnehmenden haben das Recht, die Bewerbungsunterlagen
aller Bewerberinnen/Bewerber einzusehen.
Jede/r in die Bewerbungsunterlagen Einsichtsberechtigte hat vor Einsichtnahme die „Erklärung
zum datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren“
(Anlage I) zu unterzeichnen.
Ein elektronischer Versand von Bewerbungsunterlagen oder Teilen davon außerhalb der TU ist nur
möglich, soweit die Unterlagen durch geeignete Maßnahmen wie Passwortschutz oder Verschlüs-
selung ausreichend gesichert sind.
Bei den Vorstellungsgesprächen sollte darauf geachtet werden, diese möglichst unmittelbar aufei-
nander folgen zu lassen und sie möglichst an einem Tag durchzuführen. Die Vergleichbarkeit der
Bewerberinnen/Bewerber ist so am besten gewährleistet.
Das Vorstellungsgespräch sollte nach einem strukturierten, an den Anforderungen der Ausschrei-
bung festgelegten Fragenkatalog durchgeführt werden (Anlage E). Anhand des Fragenkatalogs
lassen sich aussagekräftige Informationen über die Ausprägung der Anforderungen der Bewerbe-
rinnen/Bewerber gewinnen. Auf diese Weise ist überdies die Gleichbehandlung der Bewerberin-
nen/Bewerber sichergestellt.
In einem weiterführenden strukturierten Auswahlverfahren mit Assessment Center Elementen kön-
nen Sie zusätzlich Präsentationsaufgaben, Vorträge oder Rollenspiele integrieren, um das Vorlie-
gen bestimmter Anforderungsmerkmale zu prüfen. Bei der Besetzung von Führungspositionen
empfiehlt es sich, strukturierte Auswahlverfahren mit Assessment Center Elementen durchzufüh-
ren.
Im Anschluss an die Vorstellungsgespräche ist eine Auswahlbegründung/ein Besetzungsvermerk
zu erstellen, in dem die tragenden Auswahlerwägungen zu dokumentieren sind (Anlage F). Die
Auswahlbegründung/Der Besetzungsvermerk dient dabei der Transparenz des Auswahlprozesses
und ermöglicht eine schnelle Abwicklung und Beteiligung der Gremien im weiteren Einstellungs-
prozess.
Die ausgewählte Bewerberin/der ausgewählte Bewerber kann vorab über das vorläufige Ergebnis
mit dem Hinweis der endgültigen Zusage nach Zustimmung durch die Personalabteilung und die
Gremien unterrichtet werden. Einstellungszusagen sowie Aussagen zur Gehaltshöhe dürfen nur
von der Personalabteilung erteilt werden.
III. Einstellung
Um die Einstellung der ausgewählten Bewerberin/des ausgewählten Bewerbers durchzuführen,
senden Sie nach Abschluss des Auswahlverfahrens den Einstellungsantrag nach Beteiligung der
Gremienvertretungen (Frauenbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung) an das zuständige
Personalteam. Das für Sie zuständige Personalteam finden Sie unter https://www.abt2-t.tu-
berlin.de/menue/ueber_uns/beschaeftigte/.
Für eine zügige und reibungslose Bearbeitung bitten wir Sie, alle notwendigen Unterlagen (inkl. der
Anlagen zum Einstellungsantrag) vollständig und unterschrieben einzureichen.
Da im Einstellungsprozess verschiedene Gremien zu beteiligen sind, und um den Prozess so zü-
gig und reibungslos wie möglich abwickeln zu können, bitten wir Sie, den Antrag auf Einstellung
rechtzeitig zu stellen.
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Bei planbaren Verfahren ist mit einer Vorlauffrist von vier Wochen zu rechnen. Bei außerplanmäßi-gen und eilbedürftigen Anträgen sprechen Sie frühzeitig Ihr zuständiges Personalteam an, damit
gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Bei den jeweiligen Beschäftigungsgruppen sind folgende Unterlagen einzureichen und Hinweise
sind zu beachten:
Nicht-wissenschaftliche Beschäftigte – technische und administrative Beschäftigte, Biblio-
theksbeschäftigte
Unterlagen:
Alle folgend aufgeführten Formulare finden Sie unter dem Link: http://www.abt2-t.tu-
berlin.de/menue/themen_a_z/einstellung/.
Einstellungsantrag mit den notwendigen Voten der zuständigen Gremien (Frauenbeauftragte,
ggf. Vertrauensperson der Schwerbehinderten); - bei Einstellungen an den Wissenschaftsein-
richtungen mit Votum des Institutsrats bzw. der Geschäftsführenden Direktorin/des Geschäfts-
führenden Direktors im Zuge einer Eilentscheidung9 ,dies ist nicht notwendig, sofern bei Ein-
stellungen von Drittmittelbeschäftigten der Institutsrat das Vorschlagsrecht auf die Projektleite-
rin oder den Projektleiter übertragen hat.
Anlagen zum Einstellungsantrag:
o Auswahlbegründung/Besetzungsvermerk
o Synopse
o Stellenausschreibung
o Sofern keine Stellenausschreibung erfolgte: Antrag auf Ausnahme von der Pflicht zur
Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 1 oder Antrag auf Aus-
nahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4
Abs. 2 -
o Bewerbungsunterlagen der/des Einzustellenden: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf,
Zeugnisse, u. a.
o Fragebogen zu Beschäftigungsverhältnissen
o Personalfragebogen mit der Erklärung über anhängige Verfahren sowie der Erklärung
über die Verurteilungen in einem geschlossenen und als vertraulich gekennzeichneten
Umschlag
o Stufenzuordnung: Vom Beschäftigungsbereich ausgefüllter Vordruck zur Stufenzuord-
nung sowie entsprechende Nachweise über alle Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis-
se, die als Berufserfahrung anerkannt werden
o Bewerbungsliste mit den Unterlagen aller Bewerberinnen/Bewerber.
Sofern im Rahmen des Verfahrens Bewerbungen online eingereicht wurden, bitten wir diese aus-
zudrucken oder auf einem Datenträger zu speichern und diesen zu übersenden
9 §22 Ab. 4 GrundO TUB: Die Geschäftsführende Direktorin oder der Geschäftsführende Direktor führt die laufenden Geschäfte des Institutes, soweit
sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Institutsrates fallen und kann in unaufschiebbaren Angelegenheiten anstelle des Institutsrates die unerlässli-chen Entscheidungen und Maßnahmen treffen. Die Befugnis des Institutsrates, eigene Entscheidungen zu treffen, bleibt unberührt.
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Hinweise:
Bei zeitlich befristet einzustellenden Beschäftigten, soweit es sich nicht um Einstellungen zur
Vertretung (z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit, etc.) oder eine sachgrundlose Befristung
nach §14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) handelt: Bei einem Einstellungsantrag
für eine befristete Beschäftigung des sogenannten Sonstigen Personals ist dem Antrag auf
Einstellung immer eine Aufgabenzielbeschreibung beizufügen. In der Aufgabenzielbeschrei-
bung - http://www.abt2-t.tu-berlin.de/menue/themen_a_z/einstellung/ - muss der für die/den
Einzustellenden zuständige Beschäftigungsbereich anhand konkreter und nachweisbarer
Anhaltspunkte schlüssig darstellen, dass für die beantragte Beschäftigung der zukünftigen
Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers über das vereinbarte Vertragsende hinaus
kein (dauerhafter) Bedarf zur Weiterbeschäftigung besteht. Es muss dargestellt werden, dass
zum Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses die durch die zukünftige Stelleninhabe-
rin/den zukünftigen Stelleninhaber zu erledigenden zusätzlichen Aufgaben mit hinreichender
Sicherheit zum beantragten Vertragsende endgültig erledigt sind. Bitte stellen Sie auch dar,
welche Anhaltspunkte zu dieser Prognose geführt haben (z. B. Projektbewilligung o. ä.).
Die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel stellt hierbei keinen Grund für die Befristung des Ar-
beitsverhältnisses dar.
Ein die Befristung rechtfertigender vorübergehender Arbeitsbedarf kann zum Beispiel bei der
Mitarbeit in einem zeitlich befristeten Projekt angenommen werden. Hier muss sich die vom
Arbeitgeber geforderte Prognose in der Aufgabenzielbeschreibung auf die begrenzte Dauer
des konkreten Projekts und den Wegfall der in diesem Projekt zu erledigenden Arbeitsaufga-
ben mit deren Ablauf beziehen. Die Vertragsdauer und die Laufzeit der Mittelbereitstellung für
die Erledigung der projektbezogenen Aufgaben müssen hierbei nicht vollständig übereinstim-
men, solange der nachvollziehbar durch die Befristungsdauer erstrebte Zweck erreicht werden
kann.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch im Zusammenhang mit einer vom Beschäfti-gungsbereich beantragten befristeten Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines Beschäftigten.
Die Aufgabenzielbeschreibung ist vom die Einstellung beantragenden Bereich im Original zu
unterzeichnen.
Hinsichtlich des Verfahrens zur Einstellung von Nicht-EU-Bürgerinnen/Nicht-EU-Bürgern ist zu
beachten, dass vor Arbeitsaufnahme ein gültiger Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme der ent-
sprechenden Erwerbstätigkeit berechtigt, vorliegen muss.
Ggf. stellt Ihr Personalteam ein Anforderungsschreiben zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
bzw. Deutschen Botschaft aus.
Des Weiteren berät Sie gern Ihr zuständiges Personalteam hinsichtlich der Einstellung von
Nicht-EU-Bürgerinnen/Nicht-EU-Bürgern.
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Wissenschaftliche Beschäftigte – Haushalts- und Drittmittelstellen
Alle folgend aufgeführten Formulare finden Sie unter dem Link: http://www.abt2-t.tu-
berlin.de/menue/themen_a_z/einstellung/
Unterlagen:
Einstellungsantrag mit den notwendigen Voten der zuständigen Gremien (Frauenbeauftragte,
ggf. Vertrauensperson der Schwerbehinderten); bei Einstellungen an den Wissenschaftsein-
richtungen mit Votum des Institutsrats bzw. der Geschäftsführenden Direktorin/des Geschäfts-
führenden Direktors im Zuge einer Eilentscheidung9 ,dies ist nicht notwendig, sofern bei Ein-
stellungen von Drittmittelbeschäftigten der Institutsrat das Vorschlagsrecht auf die Projektleite-
rin oder den Projektleiter übertragen hat.
Anlagen zum Einstellungsantrag:
o Auswahlbegründung/Besetzungsvermerk
o Synopse
o Bei Qualifikationsstellen bitte Formblatt zu Qualifizierungszielen
o Stellenausschreibung
o Sofern keine Stellenausschreibung erfolgte: Antrag auf Ausnahme von der Pflicht zur
Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 1 oder Antrag auf Aus-
nahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4
Abs. 2
o Bewerbungsunterlagen der/des Einzustellenden: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf,
Zeugnisse, u.a.
o Fragebogen zu Beschäftigungsverhältnissen
o Personalfragebogen mit der Erklärung über anhängige Verfahren sowie der Erklärung
über die Verurteilungen in einem geschlossenen und als vertraulich gekennzeichneten
Umschlag
o Stufenzuordnung: Ausgefüllter Vordruck zur Stufenzuordnung sowie entsprechende
Nachweise
o Bewerbungsliste mit den Unterlagen aller Bewerberinnen/Bewerber
Sofern im Rahmen des Verfahrens Bewerbungen online eingereicht wurden, bitten wir
diese auszudrucken oder auf einem Datenträger zu speichern und diesen zu übersenden
o Erklärung zu den Vordienstzeiten und ggf. zu den Promotionszeiten ohne Beschäfti-
gungsverhältnis
Hinweise:
Erläuterungen zur Dauer und zum Umfang der Beschäftigung von wissenschaftlichen Beschäf-
tigten aus Haushalts- und Drittmitteln können Sie dem Rundschreiben zum Wissenschaftszeit-
vertragsgesetz vom 08.03.2016 entnehmen - https://www.abt2-t.tu-
berlin.de/fileadmin/ref30/Themen_A-
Z/Wissenschaftliche_Mitarbeiterinnen_und_Mitarbeiter/Antraege/Rundschreiben_WissZeitVG.
www.pdf -
Zugangsvoraussetzungen: Die Zugangsvoraussetzungen für die Beschäftigtengruppe sind in
der Anlage G aufgeführt.
Hinsichtlich des Verfahrens zur Einstellung von Nicht-EU-Bürgerinnen/Nicht-EU-Bürgern ist zu
beachten, dass vor Arbeitsaufnahme ein gültiger Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme der ent-
sprechenden Erwerbstätigkeit berechtigt, vorliegen muss.
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Ggf. stellt Ihr Personalteam ein Anforderungsschreiben zur Vorlage bei der Ausländerbehörde bzw. Deutschen Botschaft aus.
Des Weiteren berät Sie gern Ihr zuständiges Personalteam hinsichtlich der Einstellung von Nicht-EU-Bürgerinnen/Nicht-EU-Bürgern.
Studentische Beschäftigte Alle folgend aufgeführten Formulare finden Sie unter dem Link: http://www.abt2-t.tu-
berlin.de/menue/themen_a_z/einstellung/ Unterlagen:
Einstellungsantrag mit den notwendigen Voten der zuständigen Gremien (Frauenbeauftragte,
ggf. Vertrauensperson der Schwerbehinderten); bei Einstellung an den Wissenschaftseinrich-
tungen mit Votum vom Institutsrat bzw. der Geschäftsführenden Direktorin/des Geschäftsfüh-
renden Direktors im Zuge einer Eilentscheidung9 ,dies ist nicht notwendig, sofern bei Einstel-
lungen von Drittmittelbeschäftigten der Institutsrat das Vorschlagsrecht auf die Projektleiterin
oder den Projektleiter übertragen hat.
Anlagen zum Einstellungsantrag:
o Auswahlbegründung/Besetzungsvermerk
o Synopse
o Stellenausschreibung
o Sofern keine Stellenausschreibung erfolgte: Antrag auf Ausnahme von der Pflicht zur
Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 1 oder Antrag auf Aus-
nahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4
Abs. 2
o Aufgabenbeschreibung
o Bewerbungsunterlagen der/des Einzustellenden: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf,
Zeugnisse, Semesterbescheinigung, u.a.
o Personalfragebogen in einem geschlossenen und vertraulich gekennzeichneten Um-
schlag
o Bewerbungsliste mit den Unterlagen aller Bewerberinnen/Bewerber
Sofern im Rahmen des Verfahrens Bewerbungen online eingereicht wurden, bitten wir
diese auszudrucken oder auf einem Datenträger zu speichern und diesen zu übersenden
Hinweise:
Zugangsvoraussetzungen: Die Zugangsvoraussetzungen für die Beschäftigtengruppe sind in
der Anlage G aufgeführt.
Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel für vier Semester zu begründen oder zumindest
an die Laufzeit der jeweiligen Drittmittelprojekte anzupassen. Ausnahmen von diesem Grund-
satz sind auf den jeweiligen Einstellungs-/Verlängerungsanträgen gesondert zu begründen.10
Der monatliche Beschäftigungsumfang soll jeweils 41, 60 oder 80 Stunden betragen.
Hinsichtlich des Verfahrens zur Einstellung von Nicht-EU-Bürgerinnen/Nicht-EU-Bürgern ist zu
beachten, dass vor Arbeitsaufnahme ein gültiger Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme der ent-
sprechenden Erwerbstätigkeit berechtigt, vorliegen muss.
Ggf. stellt Ihr Personalteam ein Anforderungsschreiben zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
bzw. Deutschen Botschaft aus.
10 §121 Abs. 3 BerlHG: Die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Regel für vier Semester begründet. 2Sie können in begründeten Fällen verlängert werden. 3Die gesamte wöchentliche Arbeitszeit der studentischen Hilfskräfte darf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit nicht erreichen. 4Ihnen dürfen Aufgaben, die üblicherweise von hauptberuflichem Personal wahrgenommen werden, nur ausnahmsweise übertragen werden.
14
Des Weiteren berät Sie gern Ihr zuständiges Personalteam hinsichtlich der Einstellung von
Nicht-EU-Bürgerinnen/Nicht-EU-Bürgern.
Für alle Beschäftigungsgruppen gilt:
Wenn alle benötigten Unterlagen einschließlich der Voten der Frauenbeauftragten und ggf. der
Schwerbehindertenvertretung vorliegen, wird vom zuständigen Personalteam das gesetzlich vor-
geschriebene Beteiligungsverfahren mit dem Personalrat eingeleitet.
Sobald das Verfahren mit dem zuständigen Personalrat abgeschlossen ist und alle rechtlichen
Voraussetzungen vorliegen (u. a. Mittelfreigabe, ggf. Aufenthaltstitel, ggf. Feststellung der Gleich-
wertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss),
wird mit der zukünftigen Stelleninhaberin/dem zukünftigen Stelleninhaber ein Arbeitsvertrag ge-
schlossen. Dies gilt auch bei der Weiterbeschäftigung von befristet Beschäftigten, den sog. „Ver-
längerungen“. Den unterlegenen Bewerberinnen/Bewerbern ist umgehend eine schriftliche Absage
(Anlage J) zu erteilen Zwischen der Absage der unterlegenen Bewerberinnen/Bewerbern und dem
Abschluss des Arbeitsvertrages der Einzustellenden/des Einzustellenden müssen mindestens 14
Tage liegen.
Zusammen mit dem Arbeitsvertrag wird das Formular Dienstantrittsbestätigung ausgehändigt. Das
ausgefüllte Formular ist unverzüglich nach Dienstantritt an das Personalteam zurückzusenden.
Nach Rücksendung wird die Gehaltszahlung veranlasst.
Nachdem das Einstellungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Unterlagen der restlichen Be-
werberinnen/Bewerbern an den einstellenden Bereich zurückgesandt. Abschließende Hinweise
Beschäftigungsangebote, hierunter fallen auch Zusagen über die Höhe des Entgelts und die Ein-
gruppierung, können ausschließlich vom zuständigen Personalteam erteilt werden. Wir bitten des-
halb jede Vorschlagsberechtigte/jeden Vorschlagsberechtigten sowie andere am Verfahren betei-
ligte Beschäftigte Äußerungen zu vermeiden, die bei Bewerberinnen/Bewerbern den Eindruck er-
wecken könnten, sie seien ausgewählt und einer Arbeitsaufnahme stünde nichts mehr im Wege.
Die Entgegennahme von Arbeitsleistungen bei neu eingestellten Beschäftigten sowie bei Verlänge-
rungen befristeter Arbeitsverträge ist nur zulässig, wenn vor Beginn der Beschäftigung bzw. vor
Beginn des Verlängerungszeitraums ein entsprechender Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Wird
dennoch Arbeitsleistung (auch stillschweigend) entgegengenommen, so werden eigene arbeitsver-
tragliche bzw. beamtenrechtliche Pflichten verletzt, die zu rechtlichen Konsequenzen führen kön-
nen (Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Abmahnung, Disziplinarverfahren, etc.).
Wir hoffen, mit den vorstehenden Ausführungen ausreichend Verfahrenshinweise gegeben zu ha-
ben und bitten, um Rückfragen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, um Beachtung der
Regelungen.
Für Einzelprobleme und in Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Personalteam.
Im Auftrag
Niemann-Wieland
Leiterin der Abteilung Personal und Recht
TUB Vordruck – Antrag auf Stellenausschreibung, Stand Januar 2017 Seite 1 von 2
Antragstellung durch (ggf. Stempel) Nur von II T 6 auszufüllen!
Kennziffer Fak / Institut/ Projektleitung / Abteilung
Antrag auf Stellenausschreibung
(Tarifbeschäftigte/Beamte) Sekr.: Tel.: Fax:
Berlin, den ........................................................
E-Mail:
An den
Präsidenten der TUB
-II T 6-
über FSC___ bzw. Leitung der
Einrichtung
über die Frauenbeauftragte
über III PW (falls zentrale Mittel) oder
VC/ VE (falls Drittmittel)
Mit diesem Antrag auf Stellenausschreibung bin ich
einverstanden
nicht einverstanden; Begründung s.
gesondertes Blatt ……………………………………………………………
Datum / Unterschrift der Frauenbeauftragten
Haushaltsfinanzierung Stellen-Nr. …………………………………………………………………………………………………
Fak.
Institut / Dienststelle:
Tätigkeit als
bei Tätigkeit als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Erklärung zum Qualifizierungsziel ist diesem
Antrag beizufügen (TU Homepage, Direktzugang 156824 bzw. http://www.abt2-t.tu-berlin.de/fileadmin/ref30/Themen_A-Z/Einstellung/Antraege/Erklaerung_zum_Qualifizierungsziel-des_Qualifizierungszeitraums.pdf)
wöchentliche Arbeitszeit in Prozent
Besetzungszeitraum vom _______________ bis _______________ unbefristet
Hinweis: Bei beabsichtigter befristeter Beschäftigung der sonstigen Mitarbeiter/innen:
Befristungsgrund: zur Vertretung einer Stammkraft ODER
Befristungsgrund: vorübergehender Mehrbedarf an Arbeitsleistung Erklärung zur
Aufgabenzielbeschreibung; Befristung nach § 14 Abs.1 Nr. 1 und 4 TzBfG für sonstige
Mitarbeiter/innen ist diesem Antrag beizufügen (TU Homepage, Direktzugang 156824
bzw. http://www.abt2-t.tu-berlin.de/fileadmin/ref30/Themen_A-
Z/Einstellung/Antraege/WissZeitVG_Anlage_Befristung_nach____14_Abs_1_Satz_2_Nr_1_Tz
BfG.pdf)
Grund: Zuweisung durch Bescheid III PW …………. vom ………………………………………………….
FSC/Sonstiges (bitte präzisieren): ……………………………………………………………………..
Ausscheiden Versetzung / Umsetzung Eintritt / Versetzung Vertretung
in den Ruhestand
von (Name/Vorname) ………………………………………………………………………………
Stelleninhaber/in wird eingesetzt bei: ………………………………………………………
TUB Vordruck – Antrag auf Stellenausschreibung, Stand Januar 2017 Seite 2 von 2
Drittmittelfinanzierung: ………………………………………………………………………………………………… Forschungs-
Projekt/ Projektnr.
Tätigkeit
als
wöchentliche Arbeitszeit
in Prozent
Projekt-
leitung
Besetzungszeitraum vom _______________ bis _______________ unbefristet
(Hinweis: Der Personenkreis der Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen soll nach den Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) für den gesamten Projektzeitraum eingestellt werden, s. Rundschreiben zum WissZeitVG (TU Homepage, Direktzugang: 149105 bzw. http://www.abt2-t.tu-berlin.de/fileadmin/ref30/Themen_A-Z/Wissenschaftliche_Mitarbeiterinnen_und_Mitarbeiter/Antraege/Rundschreiben_WissZeitVG.www.pdf)
___________________________________________________________________________________
Aufgabengebiet: Aus Kostengründen ist die Beschreibung des Aufgabengebiets kurz, prägnant aber inhaltsbestimmend zu formulieren. Es sind ausschließlich Arbeitsinhalte aufzunehmen, die für das Aufgabengebiet essentiell sind; ggfs. siehe Anlage
Anforderungen: Zusammenstellung der notwendigen fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen für die Wahrnehmung des Aufgabengebietes. Gewichtung der Kompetenzen hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Position (Muss-Kriterien) und wünschenswerten Kompetenzen (Kann-Kriterien); ggfs. siehe Anlage
Der Antrag beruht auf dem Beschluss Nr. ……………………………… (nur bei haushaltsfinanzierten Stellen erforderlich, § 75 BerlHG)
Abstimmungsergebnis ( ....... : ....... : ....... )
Bewerbungsfrist: ………………. Wochen Ausschreibungsorgan(e): ……………………………………………. (i.d.R. mind. 2 Wochen) Ich bin gezielt daran interessiert, dass Sie mir Auszubildende, die in Kürze ihre Ausbildung an der TU Berlin beenden, im Verfahren vermitteln. (Hinweis: Die Vermittlung bezieht sich auf Stellen, bei denen ein Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz vorausgesetzt wird)
Anlagen: □ Erklärung zur Aufgabenzielbeschreibung ist bei einer Stellenausschreibung einer befristeten Stelle auf der Grundlage eines
vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG für sonstige Mitarbeiter/innen diesem Antrag beizufügen (TU Homepage, Direktzugang: 156824)
□ Erklärung zum Qualifizierungsziel ist bei einem Antrag auf Stellenausschreibung einer Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin
eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zur Qualifizierung nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG beizufügen (TU Homepage, Direktzugang: 156824)
□ Individuelle Erklärung bei Abweichen der vorgesehenen Vertragslaufzeit vom bewilligten Projektzeitraum ist bei einem Antrag auf
Stellenausschreibung einer Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/ eines wissenschaftlichen Mitarbeiters nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG (Projektbezogene Drittmittelbeschäftigung)
Im Auftrag
Seite 1AG Ausschreibung/Einstellung - Projekt ERM
Muster-Stellenausschreibung
Sellenausschreibung*
Ausschreibung - Kennziffer: [Nummer] ; Bewerbungsfrist:
Position: [Angabe der Stellenbezeichnung, ggf. Entgeltgruppe, Arbeitszeit; bei Ausschreibung von stud. Beschäftigten bitte Angabe mit/ohne Unterrichtsaufgaben]
Aufgaben: [Angabe der konkreten und spezifischen Aufgaben, die der/die zukünftige Stelleninhaber/in auszuführen hat; in Stichworten]
- [Aufgabe 1]
Anforderungen: [Angabe der fachlichen und außerfachlichen Muss-Kriterien (zwingend notwendig) und Kann-Kriterien (wünschenswert) an die Bewerberinnen und Bewerber – spezifisch und konkret]
-[Muss-Kriterien-Textbeispiele: „… wird vorausgesetzt …“, „Erforderlich sind …“, „Voraussetzung ist …“, „… unbedingt notwendig …“, „Sie bringen mit …“, „…wird erwartet…“]
-[- Kann-Kriterien- Textbeispiele: „Idealerweise…“, „… wären von Vorteil.“, „Bevorzugt werden Bewerber …“, „… wünschenswert.“]
Einstellungstermin:
Bewerbungen: Bewerbungen [mit Lebenslauf, ggf. Immatrikulationsbescheinigung, ggf. aktueller Notenübersicht] können per [E-Mail, Post] eingereicht werden bei:
[Angabe FG, Institut, Referat, Adresse, ...]
Zur Wahrung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen sind Bewerbungen von Frauen mit der
jeweiligen Qualifikation ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen werden postalisch zugesandte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reichen
Sie nur Kopien ein.
Beschäftigungsstelle: [Angabe Fakultät, Institut, FG, …]
Weitere Information: [Link der Homepage bzw. des Projektes]
*Bei der Besetzung von Qualifikationsstellen im Bereich der wissenschaftliche Beschäftigten geben Sie in der Ausschreibung bitte das Qualifikationsziel Promotion mit an.
Bewerbungssynopse
Nr.Bewer.‐datum
Nachname, Vorname Adresse
Telefon/ E‐Mail
Grad der Beh.
Qualifikation (Studium/Ausbildung/Abschluss mit Note)/ Fachliche & außerfachliche Anforderungen ‐ Muss/Kann‐
KriterienErfüllt er/sie die einzelnen Muss/Kann‐Kriterien?
Gesamtergebnis/ Anforderungen erfüllt ‐
ja/nein
1. 1. ja/nein
2. 2. ja/nein
3. 3. ja/nein
… …
1. 1. ja/nein
2. 2. ja/nein
3. 3. ja/nein
… …
1. 1. ja/nein
2. 2. ja/nein
3. 3. ja/nein
… …
XX.XX.2016
XXXX Ausschreibungsnummer:
Stelle:
Bewerbungsfristende:
XXXX
Beruflicher Werdegang, Sonstiges (Qualifikationen, etc.)
ja/nein
ja/nein
ja/nein
Bitte geben Sie hier die für die Stelle notwendige Muss‐Kriterien (zwingend erforderliche Anforderungen) an:
1. Muss‐Kriterium
2. Muss‐Kriterium
3. Muss‐Kriterium
4. Kann‐Kriterium
5. Kann‐Kriterium
… ggf. weitere Muss/Kann‐Kriterien
Rundschreiben ‐ Synopse Stand: 09.12.2016 1/1
TU Berlin | Straße des 17. Juni 135 | 10623 Berlin
> Seite 1/2 |
Berliner Volksbank | IBAN DE69 1009 0000 8841 0150 03 | BIC BEVODEBB
www.tu-berlin.de
Der Präsident
Abteilung II Personal und Recht…
…
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Raum xxx
Bearbeiter
Vorname Nachname
Telefon +49 (0)30 314-79857xxxx
Telefax +49 (0)30 314-26913xxxx
Unser Zeichen:
xxx
Herrn/Frau
Berlin, xx. Januar 20176
Ausschreibung Kennziffer xxx-xxx
Sehr geehrte/r Frau/Herr …, Sie haben sich bei uns auf die unter der o.g. Kennziffer ausgeschriebene
Stelle beworben. Wir möchten Sie hiermit zu einem [Zutreffendes bitte auswählen:] Vorstel-
lungsgespräch oder strukturierten Auswahlverfahren am
Mittwoch, den xx.xx.2016 um xx:00 Uhr, Raum xxx
im Gebäude xxx der Technischen Universität Berlin, Straße des 17. Juni Nr. 135, 10623 Berlin, einladen.
[Bei einem strukturierten Auswahlverfahren bitte zusätzlich Folgendes:]
Das strukturierte Auswahlverfahren umfasst neben dem strukturierten Inter-view auch die folgenden Elemente eines Assessment Centers, [1. Element, 2. Element, 3. Element,…].
Einen Lageplan und Informationen zur Anfahrt finden Sie im Internet unter http://www.tu-berlin.de/menue/service/standortuebersicht/
> Seite 2/2
[Zutreffendes bitte auswählen:]
Eine Übernahme der Reisekosten in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Vorstellungs-gespräch oder strukturierten Auswahlverfahren ist aus Kostengründen nicht möglich.
oder
Die Ihnen entstehenden Reisekosten werden auf der Grundlage des BRKG erstattet.
Bitte bestätigen Sie uns Ihre Teilnahme an dem Vorstellungsgespräch oder strukturier-
tem Auswahlverfahren bis zum xx.xx.2016.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
_________________________________________________________________________________________________________________ AG Ausschreibung/Einstellung – Rundschreiben Vorstellungsgespräche 1
Vorstellungsgespräche
Gesprächsablauf – Struktur (Vorschlag)
Gesprächseröffnung:
Begrüßung der Bewerberin/des Bewerbers
Einleitende Worte (Warm up)
Vorstellen der am Vorstellungsgespräch Teilnehmenden und deren Funktion
Zeitablauf und Vorgehen im Vorstellungsgespräch erläutern
Strukturierten Fragenkatalog durcharbeiten:
Selbstpräsentation der Bewerberin/des Bewerbers
Fragen zum Lebenslauf der Bewerberin/des Bewerbers
Gezielte Fragen zur Eignung der Bewerberin/ des Bewerbers
Gesprächsende:
Ggf. Informationen zur TU Berlin und zum Beschäftigungsbereich
Fragen der Bewerberin/des Bewerbers
Hinweise zum weiteren Verfahren (zeitlicher Ablauf, Entscheidungstermin)
Verabschiedung & Dank
_________________________________________________________________________________________________________________ AG Ausschreibung/Einstellung – Rundschreiben Vorstellungsgespräche 2
Strukturierter Fragenkatalog (Vorschlag)
Folgende Fragestellungen sollen Ihnen als Beispiele dienen. Sie sind als Anregung gedacht und in
Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch sollte der Fragenkatalog auf die jeweilige Stelle und deren
Anforderungen abgestimmt werden.
Kriterium/Kompetenz
Frage Ziel
Fragen zur Bewerbung, Lebenslauf
Präsentation/Auftreten Bitte stellen Sie sich und Ihren beruflichen Werdegang kurz vor. Bitte beschränken Sie sich auf die wesentlichen Stationen in Ihrem Lebenslauf.
Ins Gespräch kommen. Kann sich kurz fassen, priorisieren und präzisieren; kann Wesentliches deutlich machen
Motivation Was qualifiziert Sie besonders für die zu besetzende Stelle? Erläutern Sie Ihre Beweggründe/Motive, die Sie veranlasst haben, sich auf die Stellenausschreibung in der TUB zu bewerben.
Lebenslauf Wie erklären Sie: - Längere Zeugnislücken? - Ungewöhnliche Kündigungstermine? - Widersprüchliche Formulierungen in
Zeugnissen?
Fachliche Kompetenz
Fachkenntnisse Welche Kenntnisse haben Sie zu …? Wo und wie haben Sie diese Kenntnisse erworben? Was beherrschen Sie besonders gut? (Konkretes Fallbeispiel benennen und durch die Bewerberin/den Bewerber lösen lassen)
Kenntnisstand – Praxis, Theorie
Berufserfahrung Welches waren Ihre wichtigsten beruflichen Stationen in Bezug auf …? Welche Schwerpunkte prägten Ihre Tätigkeiten?
Organisationsfähigkeit Wie organisieren Sie sich? Schildern Sie einen für Sie typischen Arbeitstag. Wann machen Sie welchen Pläne?
Selbständige Arbeitsweise
Bitte geben Sie uns ein Beispiel, bei dem Sie selbständig (also ohne Anweisen) arbeiten mussten. Warum war dies der Fall? Wie sind Sie vorgegangen? Wie war die Rückmeldung/das Feedback?
Bewerberin/Bewerber übernimmt Verantwortung, kann eigenen Verantwortungs-/Handlungsspielraum
_________________________________________________________________________________________________________________ AG Ausschreibung/Einstellung – Rundschreiben Vorstellungsgespräche 3
einschätzen
Außerfachliche Kompetenz
Kooperationsfähigkeit Berichten Sie bitte von Ihren Erfahrungen mit Teamarbeit! Bitte nennen Sie uns ein persönliches Beispiel für gelungene (und weniger gelungene) Zusammenarbeit. Was gefällt Ihnen daran, im Team zu arbeiten? Was kennzeichnet Ihrer Meinung nach Teamarbeit? Was zeichnet Sie als Teammitglied aus? Welche Rolle übernehmen Sie üblicherweise bzw. gern? Warum?
Bewerberin/Bewerber hält sich an Vereinbarungen, verfolgt gemeinsame Ziele, gibt Wissen weiter
Lernfähigkeit Wie gehen Sie mit Misserfolgen um? Bitte nennen Sie uns eine Situation, in der Ihnen etwas nicht so gut gelungen ist. Was war das? Wie war die Rückmeldung/das Feedback? Was haben Sie daraus gelernt?
Bewerberin/Bewerber reflektiert Stärken und Schwächen
Konfliktfähigkeit Wie gehen Sie mit Konflikten um? Bitte schildern Sie uns eine Situation, in denen es mit einem Ihrer Vorgesetzten zu Kommunikationsschwierigkeiten/einer Konfliktsituation gekommen ist. Was war das? Wie sind Sie damit umgegangen? Wie wurde der Konflikt gelöst?
Führungsfähigkeit Was bedeutet für Sie Führung? Beschreiben Sie sich bitte als Führungskraft. Welche besonderen Eigenschaften bringen Sie mit, über die eine „gute“ Führungskraft verfügen sollte? Machen Sie dies bitte an Beispielen aus Ihrer bisherigen Tätigkeit fest. Was war die schwierigste Situation in Ihrem Team bisher? Wie sind Sie damit umgegangen? Was war Ihr bisher größter Führungsfehler, der Ihnen unterlaufen ist? Was schätzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ihnen? Was schätzen Sie weniger? Was schätzen Vorgesetze an Ihnen, was weniger?
_________________________________________________________________________________________________________________ AG Ausschreibung/Einstellung – Rundschreiben Vorstellungsgespräche 4
Unzulässige Fragen
Vermögensverhältnis (Ausnahme: Erforderlich zur Besetzung der Stelle)
Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit
Familienplanung, Organisation Kinderbetreuung
Konfession und Religion
Privatleben generell
Art der Schwerbehinderung
Krankheiten (soweit kein Einfluss auf die Arbeit, die Organisatin oder die Kolleginnen und
Kollegen)
Vorstrafen (soweit ohne Bedeutung für die Tätigkeit)
1
Technische Universität Berlin Berlin, [Datum] [Abteilung, Referat, Fachgebiet, …] Tel. 314 – [Durchwahl]
Besetzungsvermerk:
Besetzung der Stelle einer/s [Stellenbezeichnung] Kennziffer: [Kennziffer]
Die Stelle ist veröffentlicht worden: [Medium, (Datum), Medium, (Datum), …] Bewer-
bungsfristende war [Datum].
Die Aufgaben des/der Stelleninhabers/in umfassen:
‐ [Aufgabe] ‐ [Aufgabe] ‐ … Alternativ: Das Aufgabengebiet ist der Stellenausschreibung, die als Anlage [X] dem Beset-
zungsvermerk beigefügt ist, zu entnehmen.
Folgende Anforderungen werden von den Bewerbern/innen gefordert:
Qualifikation – Muss-Kriterium:
‐ [Abschluss] ‐ [Ausbildung] ‐ …
Fachliche Anforderungen – Muss- und Kann-Kriterien
‐ [Muss-Anforderung] ‐ [Kann-Anforderung] ‐ …
Außerfachliche Anforderungen/Sozialkompetenz
‐ [Außerfachliche Anforderung – Muss-Anforderung] ‐ [Außerfachliche Anforderung – Kann-Anforderung] ‐ [Sozialkompetenz]
… Alternativ:
2
Die Anforderungen sind der Stellenausschreibung, die als Anlage [X] dem Beset-
zungsvermerk beigefügt ist, zu entnehmen.
Auf die Ausschreibung sind insgesamt [Anzahl] Bewerbungen eingegangen.
Es liegen [Anzahl] Bewerbungen von Frauen und [Anzahl] Bewerbungen von Män-
nern vor. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind/sind nicht eingegangen
[lfd. Nummer].
Im Ergebnis erfüllten [Anzahl] das Anforderungsprofil. In den Fällen der laufenden Nr.
[lfd. Nummer, lfd. Nummer, …] fehlte es an [Anforderungskriterium, Anforderungskri-terium, ...] (siehe Bewerbersynopse als Anlage Y).
Folgende Kandidaten/innen wurden eingeladen:
An dem strukturierten Auswahlverfahren nahmen von der TU Berlin teil:
‐ Frau/Herr [Name, Stellenzeichen] ‐ Frau/Herr [Name, Stellenzeichen] ‐ …
Weitere externe Mitglieder der Auswahlgruppe waren:
‐ Frau/Herr [Name, Stellenbezeichnung] ‐ …
Mit jedem/jeder Bewerber/in hat ein [strukturiertes Bewerberinterview/strukturiertes Auswahlverfahren inkl. Kurzvortrag, Interview, …] stattgefunden. Der zeitliche Um-
fang betrug jeweils [Zahl] Minuten.
Der Gesprächsablauf war standardisiert (gleichbleibend über alle Bewerber/innen)
und gestaltete sich folgendermaßen:
‐ [Persönliche Vorstellung des/der Bewerbers/in] ‐ [ggf. Fachfragen zu …] ‐ [ggf. fachliche Beschreibung der letzten Projekte, Arbeitsschwerpunkte] ‐ [Fragen zu den außerfachlichen Qualifikationen/Sozialkompetenzen …] ‐ [Fragen vom/von Kandidaten/in]
Kandidat lfd. Nr. Name, Vorname, Geburtsdatum
1 [Nachname, Vorname, Geburtsdatum]
2 [Nachname, Vorname, Geburtsdatum]
…
3
‐ …
Zu den Bewerbern/innen im Einzelnen:
1. [Name, Geburtsdatum] Die Fachfragen zu [Thema] konnte Frau/Herr [Name] [kompetent/sehr gut/mit großem Fachwissen/wenig überzeugend/gar nicht] beantworten.
…
Die Fragen zu den außerfachlichen Qualifikationen bzw. Sozialkompetenzen [So-zialkompetenz] konnte sie/er [kompetent/sehr gut/überzeugend/wenig überzeu-gend, …] beantworten.
…
[Freitexteingabe zum persönlichen Eindruck des/der Kandidaten/in]
Frau/Herr [Name] ist für die Stelle [sehr gut/gut/weniger gut/gar nicht/bedingt, …] geeignet.
2. [Name, Geburtsdatum] …
3. …
Im Ergebnis ist festzustellen, dass [Anzahl] Bewerber/innen als geeignet für die Stelle
eingeschätzt werden.
Es ergibt sich folgende Rangfolge:
1. [Name] 2. [Name]
…
[Unterschrift Fachvorgesetzte/r]
_________________________________________________________________________________________________________________ AG Ausschreibung/Einstellung – Rundschreiben Zugangsvoraussetzungen 1
Zugangsvoraussetzungen für wissenschaftliche und studentische Beschäftigte
Wissenschaftliche Beschäftigte
a) mit Lehraufgaben auf Qualifizierungsstellen zur Promotion:
o Erfolgreicher Abschluss eines Master, Magister- oder Diplomstudienganges einer
Universität oder
o Master in einem akkreditierten Studiengang einer Fachhochschule oder
o Staatsexamen.
Entgelt nach Entgeltgruppe 13 TV-L
b) mit Lehraufgaben auf Postdoc-Stellen:
o Erfolgreich abgeschlossene Promotion.
Entgelt nach Entgeltgruppe 13 TV-L
c) ohne Lehraufgaben aus Haushaltsmitteln:
o Erfolgreicher Abschluss eines Master, Magister- oder Diplomstudienganges einer
Universität oder
o Master in einem akkreditierten Studiengang einer Fachhochschule oder
o Diplom einer Fachhochschule mit dem schriftlichen Nachweis der Fachhochschule, dass
der Abschluss dem eines Masters in einem akkreditierten Studiengang entspricht oder
o Staatsexamen oder
o Promotion.
Entgelt nach Entgeltgruppe 13 TV-L
d) in Drittmittelprojekten:
o Erfolgreicher Abschluss eines Master, Magister- oder Diplomstudienganges einer
Universität oder
o Master in einem akkreditierten Studiengang einer Fachhochschule oder
o Staatsexamen oder
o Promotion.
Entgelt nach Entgeltgruppe 13 TV-L Der gewünschte Studienabschluss, insbesondere ggf. die Anforderung einer abgeschlossenen Promotion als Einstellungsvoraussetzung, ist in der jeweiligen Stellenausschreibung auszuweisen, damit die entsprechenden Personenkreise direkt angesprochen werden. Die Zahlung eines höheren Entgelts ist nur nach einer entsprechend höheren Bewertung durch die Personalwirtschaft (III PW) anhand der Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) möglich.
_________________________________________________________________________________________________________________ AG Ausschreibung/Einstellung – Rundschreiben Zugangsvoraussetzungen 2
e) Ausnahme in Drittmittelprojekten ohne Lehraufgaben (Anpassung an die gültige
Promotionsordnung):
In begründeten Ausnahmefällen können im Rahmen von Drittmittelprojekten auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss einer Universität oder einem Fachhochschuldiplom unter nachfolgenden Bedingungen eingestellt werden:
o Überdurchschnittlicher Abschluss (mit Auszeichnung, sehr gut oder gut),
o Für Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschuldiplom: Das Bestehen von mindestens einer und bis zu drei Feststellungsprüfungen als Zulassungsvoraussetzung zu einem Promotionsverfahren nach den Regelungen in § 3 Abs. 2 der Promotionsordnung der TU Berlin.
o Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss einer Universität: Das Bestehen von mindestens einer und bis zu drei Feststellungsprüfungen auf dem Gebiet der beabsichtigten Promotion und angrenzenden Gebieten sowie eine Veröffentlichung in der Regel in Erstautorschaft in einem für das jeweilige Fachgebiet einschlägigen Publikationsorgan mit wissenschaftlicher Qualitätskontrolle oder das erfolgreiche Absolvieren einer mindestens zweisemestrigen von der Fakultät als gleichwertig anerkannten Qualifikationsphase in einer Graduiertenschule oder einem vergleichbaren strukturierten Promotionsprogramm, wenn diese durch mindestens eine Prüfung abschließt (§ 2 Nr. 1 und 2 der Promotionsordnung der TU Berlin).
Entgelt nach Entgeltgruppe 12 TV-L
Studentische Beschäftigte
Vorbemerkung: Beurlaubte Studierende erfüllen grundsätzlich nicht die Einstellungsvoraussetzung für die Beschäftigung als Studentische Hilfskräfte.
a) Studentische Beschäftigte in Bachelorstudiengängen Ohne Unterrichtsaufgaben:
o Ordentliche Immatrikulation an einer deutschen Hochschule Mit Unterrichtsaufgaben:
o Ordentliche Immatrikulation an einer deutschen Hochschule und nach Abschluss des 3. Semesters; Ausnahmen aufgrund der Leistungspunkte im Einzelfall möglich
b) Studentische Beschäftigte in Masterstudiengängen
Ohne Unterrichtsaufgaben: o Ordentliche Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
Mit Unterrichtsaufgaben im Bachelorstudiengang: o Bachelor-Abschluss und ordentliche Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
Mit Unterrichtsaufgaben im Masterstudiengang: o Grundsätzlich nicht möglich, Ausnahmen nach Einzelfallprüfung
1
Dienstvereinbarung
über das Verfahren zur Ausschreibung von Stellen an der
Technischen Universität Berlin
zwischen der Technischen Universität Berlin, vertreten durch den Präsidenten,
dem Personalrat der Technischen Universität Berlin, vertreten durch die Vorsitzende
und dem Personalrat der studentischen Beschäftigten der Technischen Universität Berlin,
vertreten durch den Vorsitzenden
Präambel
Mit dieser Dienstvereinbarung verfolgen die Universität, die Personalräte, die
Frauenbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung das Ziel, Regelungen zur Sicherung
einer einheitlichen, beschleunigten Verfahrensweise bei der Ausschreibung von Stellen zu
treffen.
Diese Dienstvereinbarung entstand unter Mitwirkung der Zentralen Frauenbeauftragten, des
Plenums der Frauenbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung der Technischen
Universität Berlin.
Durch Stellenausschreibungen wird sichergestellt, dass Stellen nach Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung besetzt werden. Des Weiteren soll bei der Ausschreibung von Stellen den
unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Disziplinen Rechnung getragen werden.
Großer Wert bei Stellenausschreibungen ist auf die Wahrung der Chancengleichheit zu legen.
Der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts, des Alters, der kulturellen Zugehörigkeit,
einer Behinderung etc. ist entgegenzuwirken. Auf die Förderung schwerbehinderter Menschen
und ihnen Gleichgestellter ist Rücksicht zu nehmen.
2
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die Stellenausschreibung, d. h. die
Ermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern für eine vakante Stelle durch eine
Ausschreibung.
(2) Der Geltungsbereich dieser Vereinbarung umfasst die Durchführung aller
Ausschreibungsverfahren für Stellen an der Technischen Universität Berlin, die unter
den Bereich des § 3 PersVG Berlin fallen.
§ 2 Grundsätze
(1) Grundsätzlich werden alle an der Technischen Universität Berlin zu besetzenden
Stellen1 ausgeschrieben.
(2) Die Ausschreibung soll so rechtzeitig erfolgen, dass bis zum vorgesehenen
Einstellungstermin ein geordnetes Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren
durchgeführt werden kann. Die Ausschreibungsfrist soll in der Regel mindestens zwei
Wochen, gerechnet ab Bekanntgabe der Stellenausschreibung, betragen. Durch die
Abteilung ‚Personal und Recht‘ sind Stellenausschreibungen in geeigneter Weise zu
veröffentlichen und gemäß § 82 SGB IX frühzeitig der Agentur für Arbeit zu melden.
(3) Bei Ausschreibung von haushaltsfinanzierten Qualifikationsstellen (Promotion und
Postdoc) für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die „Neufassung der
Verwaltungsvorschrift über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen und
künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Technischen Universität
Berlin“ vom 28.10.2008 einzuhalten.
Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die aus eingeworbenen Drittmitteln
finanziert werden, soll die Befristungsdauer dem bewilligten Projektzeitraum
entsprechen.2
(4) Bei Ausschreibungen von Beschäftigungsstellen für studentische Beschäftigte ist
§ 121 Abs. 3 BerlHG3 zu beachten.
(5) Bewerberinnen und Bewerber für Stellen als studentische Beschäftigte im Haushalts-
und Drittmittelbereich sowie als wissenschaftliche Beschäftige im Drittmittelbereich
können im Wege einer Dauerausschreibung ermittelt werden.
1 Als Stellen sind im Rahmen dieser Dienstvereinbarung alle zu besetzenden Beschäftigungspositionen zu verstehen. 2 § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des WissZeitVG vom 11.03.2016 (BGBl. I S. 442 vom 16.3.2016) 3 § 121 Abs. 3 BerlHG: Die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Regel für vier Semester begründet. Sie können in begründeten Fällen verlängert werden. Die gesamte wöchentliche Arbeitszeit der studentischen Hilfskräfte darf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit nicht erreichen. Ihnen dürfen Aufgaben, die üblicherweise von hauptberuflichem Personal wahrgenommen werden, nur ausnahmsweise übertragen werden.
3
§ 3 Anforderungen an eine Stellenausschreibung
(1) Der Ausschreibungstext soll folgende Angaben beinhalten:
1. Stellenbezeichnung
2. Beschreibung der wichtigsten Arbeitsaufgaben
3. zeitlicher Umfang der zu besetzenden Stelle (z.B. Vollzeit/Teilzeit), die Laufzeit des
Arbeitsvertrages, ggf. die Option der Verlängerung, sowie den voraussichtlichen
Zeitpunkt der Stellenbesetzung
4. fachliche und persönliche Anforderungen an die zukünftige Stelleninhaberin bzw.
den zukünftigen Stelleninhaber
5. Bewertung der Stelle (Entgeltgruppe/Besoldungsgruppe)
6. Bewerbungsfrist
7. Hinweis auf die im Landesgleichstellungsgesetz festgelegten Grundsätze zur
Frauenförderung, soweit eine Unterrepräsentanz von Frauen in Vorgesetzten- oder
Leitungsfunktionen, in Entgelt- oder Besoldungsgruppen besteht
8. Hinweis auf die bevorzugte Einstellung von schwerbehinderten Menschen bei
gleicher Qualifikation und Eignung
9. Adressatin bzw. Adressat der Bewerbung
10. Hinweis zur bestehenden Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
(2) Die Gültigkeit von Dauerausschreibungen für Stellen als studentische Beschäftigte im
Haushalts- und Drittmittelbereich sowie als wissenschaftliche Beschäftige im
Drittmittelbereich ist grundsätzlich variabel, darf dabei aber zwei Jahre nicht
überschreiten. In der Dauerausschreibung sind die Aufgaben und die Anforderungen
an die zukünftige Stelleninhaberin bzw. den künftigen Stelleninhaber hinreichend
konkret zu beschreiben.
Für eine Dauerausschreibung ist das in der Anlage 1 beigefügte Muster zu verwenden.
§ 4 Absehen von der Pflicht zur Stellenausschreibung
(1) Grundsätzlich besteht die Pflicht, alle freien Stellen auszuschreiben. Von dieser Pflicht
kann in begründeten und nachvollziehbaren Einzelfällen eine Ausnahme erfolgen. In
den folgenden Fällen – unterteilt nach Beschäftigtengruppen – kann von der Pflicht zur
Stellenausschreibung abgesehen werden:
a) Nichtwissenschaftliche Beschäftigte – technische und administrative Beschäftigte,
Bibliotheksbeschäftigte (unabhängig von Entgeltgruppen):
aa) nachgewiesene, unvorhergesehene oder plötzlich auftretende Vakanzen, z. B.
Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub, Pflege von Angehörigen,
Krankheit etc., zur Sicherung dringender Arbeitserledigung
ab) Vakanzen von kurzer Dauer, z. B. Vertretung wg. Mutterschutz und im Vorfeld
nicht feststehender Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub, Pflege von
Angehörigen, Krankheit etc.
ac) Übernahme von Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung
ad) Erhöhung des Beschäftigungsumfangs (interne Beschäftigte)
ae) Arbeitsverhältnisse mit geringem Stellenumfang (<=25%) (extern
Einzustellende)
4
b) Wissenschaftliche Beschäftigte – Qualifikationsstellen (Promotion und Postdoc)
(Haushaltsstelle):
ba) Vakanzen von kurzer Dauer, z. B. Vertretung wg. Mutterschutz und im Vorfeld
nicht feststehender Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub, Pflege von
Angehörigen, Krankheit etc.
bb) Wechsel von wissenschaftlichen Beschäftigten an die TUB in Folge einer
Berufung mit namentlicher Berufungszusage und Festlegung im
Berufungsprotokoll
bc) Überbrückung von Finanzierungslücken durch haushaltsfinanzierte
Arbeitsverhältnisse (z. B. Finanzierung über Restemittel) von kurzer Dauer,
sofern die befristete Beschäftigung mit einem Qualifizierungsziel verbunden ist
bd) personengebundene Anschubfinanzierung zur Vorbereitung eines
Forschungsprojekts oder vergleichbare Mittel, sofern die befristete
Beschäftigung mit einem Qualifizierungsziel verbunden ist
be) Übernahme in ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an eine besondere Förderung
an der TUB, z. B. Promotionsstipendium, Graduiertenförderung
c) Wissenschaftliche Beschäftigte (Drittmittelbereich):
ca) Vakanzen von kurzer Dauer, z. B. Vertretung wg. Mutterschutz und im Vorfeld
nicht feststehender Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub, Pflege von
Angehörigen, Krankheit etc.
cb) Wechsel von wissenschaftlichen Beschäftigten an die TUB in Folge einer
Berufung mit namentlicher Berufungszusage und Festlegung im
Berufungsprotokoll
cc) Einzustellende, die im Vertrag, Förder- oder Zuwendungsbescheid namentlich
benannt werden
cd) Einzustellende, die ausweislich der Stellungnahme der/des Projektleitenden
maßgeblich, d. h. zu einem entscheidenden Teil, an den Vorarbeiten des
Drittmittelprojekts beteiligt waren
d) Studentische Beschäftigte:
da) Vakanzen von kurzer Dauer, z. B. Vertretung wg. Mutterschutz und im Vorfeld
nicht feststehender Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub, Pflege von
Angehörigen, Krankheit etc.
db) plötzlich auftretender Einstellungsbedarf von kurzer Dauer bei anstehendem
Projektende oder im Fall eines Auflösungsvertrages bzw. eines Sonderurlaubs
dc) Wechsel von studentischen Beschäftigten an die TUB in Folge einer Berufung
mit namentlicher Berufungszusage und Festlegung im Berufungsprotokoll
(2) Im Übrigen ist das Absehen von der Pflicht zur Stellenausschreibung im Einzelfall nur
nach Zustimmung des Personalrats und der zuständigen Frauenbeauftragten möglich.
Ein entsprechender Antrag ist ausreichend zu begründen und so rechtzeitig zu stellen,
dass im Falle einer ablehnenden Stellungnahme der Frauenbeauftragten bzw. einer
Ablehnung durch den Personalrat noch ausgeschrieben werden kann.
5
(3) Bei befristeten Verlängerungen von befristeten Arbeitsverhältnissen und befristeten
Aufstockungen der Arbeitszeit (Erhöhung der durchschnittlichen wöchentlichen oder
monatlichen Arbeitszeit) ist eine Ausschreibung nicht erforderlich.
Protokollerklärung zum § 4 zum Begriff „von kurzer Dauer“
Für den Begriff „von kurzer Dauer“ gilt ein Orientierungsrahmen von sechs Monaten.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Die Universität trägt dafür Sorge, dass die Regelungen dieser Vereinbarung bekannt
gemacht werden und deren Umsetzung sichergestellt wird.
(2) Die Dienstvereinbarung tritt zum 01.02.2017 in Kraft. Sie ist mit einer Frist von drei
Monaten zum Quartalsende von jeder Partei kündbar. Die Dienstvereinbarung kann
erstmalig mit Ablauf des 31.01.2019 gekündigt werden. Im Fall der Kündigung wirkt sie
bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung nach und die Parteien verpflichten
sich innerhalb der Kündigungsfrist Verhandlungen aufzunehmen.
Von der Nachwirkung sind folgende Punkte ausgenommen:
§ 4 Abs. 1, Buchstabe b) Wissenschaftliche Beschäftigte – Qualifikationsstellen
(Promotion und Postdoc) (Haushaltsstelle)
be) Übernahme in ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an eine besondere Förderung an
der TUB, z. B. Promotionsstipendium, Graduiertenförderung
§ 4 Abs. 1, Buchstabe c) Wissenschaftliche Beschäftigte (Drittmittelbereich)
cd) Einzustellende, die ausweislich der Stellungnahme der/des Projektleitenden
maßgeblich, d. h. zu einem entscheidenden Teil, an den Vorarbeiten des
Drittmittelprojekts beteiligt waren
(3) Eine Evaluation der Dienstvereinbarung erfolgt 24 Monate nach Inkrafttreten der
Dienstvereinbarung.
(4) Einvernehmliche Änderungen sind jederzeit möglich und bedürfen der Schriftform.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind unverzüglich durch die
Vertragsparteien rechtskonform auszugestalten.
7
Anlage 1 – Muster Dauerausschreibung
Dauerausschreibung*
Ausschreibung – Kennziffer: [Nummer]; Gültig bis [Gültigkeitsdatum – Bitte beachten Sie, dass die
Laufzeit der Dauerausschreibung längstens zwei Jahre beträgt]
Position: [Angabe der Stellenbezeichnung inkl. Stundenzahl, ggf. Entgeltgruppe –
Studentische Beschäftigte bzw. wissenschaftliche Beschäftigte; bei
Ausschreibung von stud. Beschäftigten bitte Angabe mit/ohne
Unterrichtsaufgaben]
Aufgaben: [Angabe der konkreten und spezifischen Aufgaben, die die zukünftige
Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber auszuführen hat; in Stichworten]
[- Aufgabe 1
- Aufgabe 2
- …]
Anforderungen: [Angabe der fachlichen und außerfachlichen Muss-Kriterien (zwingend
notwendig) und Kann-Kriterien (wünschenswert) an die Bewerberinnen und
Bewerber – spezifisch und konkret]
[- Muss-Kriterien-Textbeispiele: „… wird vorausgesetzt …“, „Erforderlich sind …“,
„Voraussetzung ist …“, „… unbedingt notwendig …“, „Sie bringen mit …“, „…wird
erwartet…“
- Kann-Kriterien- Textbeispiele: „Idealerweise…“, „… wären von Vorteil.“,
„Bevorzugt werden Bewerber …“, „… wünschenswert.“
- …]
Einstellungstermine: [Angabe der Einstellungstermine, z.B. bei Stellen für Tutorinnen und Tutoren.
Alternative Angabe: laufend]
Bewerbungen: Bewerbungen [mit Lebenslauf, ggf. Immatrikulationsbescheinigung, ggf. aktueller
Notenübersicht] können jederzeit per [E-Mail, Post] eingereicht werden bei:
[Angabe FG, Institut, Referat, …
Adresse]
Zur Wahrung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen sind
Bewerbungen von Frauen mit der jeweiligen Qualifikation ausdrücklich
erwünscht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigung ist ggf. möglich
Aus Kostengründen werden postalisch zugesandte Bewerbungsunterlagen nicht
zurückgesandt. Bitte reichen Sie nur Kopien ein.
Beschäftigungsstelle: [Angabe Fakultät, Institut, FG, …]
Weitere Information: [Link der Homepage bzw. des Projektes]
*Dauerausschreibungen sind Stellenausschreibungen mit einer längerfristigen Gültigkeit (siehe ‚Gültig
bis‘). Bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums sind Bewerbungen jederzeit erwünscht. Sobald ein definitiver
Einstellungstermin feststeht, werden Sie umgehend über das weitere Auswahlverfahren informiert.
_________________________________________________________________________________________________________________ AG Ausschreibung/Einstellung – Rundschreiben Datenschutzerklärung 1
Erklärung
zum datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren
Mir ist bewusst, dass ich im Bewerbungsverfahren Kenntnis von besonders sensiblen
personenbezogenen Daten erhalten werde, die datenschutzgerecht zu behandeln ich verpflichtet bin.
Ich werde die Bewerbungsunterlagen, Inhalte der Auswahlgespräche oder Erkenntnisse daraus weder
Dritten zur Kenntnis geben, noch mit Dritten darüber sprechen, noch Dritten die Möglichkeit zur
unberechtigten Kenntnisnahme eröffnen, indem ich die gebotene Sorgfalt im Umgang mit sensiblen
Daten außer Acht lasse.
Unterlagen, die ich in elektronischer Form zur Einsicht erhalte, werde ich nicht unnötig vervielfältigen.
Eventuell doch gezogene Kopien / Ausdrucke werde ich nach Abschluss des Verfahrens umgehend
vernichten / löschen.
Datum Unterschrift
TU Berlin | Straße des 17. Juni 135 | 10623 Berlin
> Seite 1/1 |
Berliner Volksbank | IBAN DE69 1009 0000 8841 0150 03 | BIC BEVODEBB
www.tu-berlin.de
Der Präsident
Abteilung II Personal und Recht…
…
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Raum xxx
Bearbeiter
Vorname Nachname
Telefon +49 (0)30 314-79857xxxx
Telefax +49 (0)30 314-26913xxxx
Unser Zeichen:
xxx
Herrn/Frau
Berlin, xx. Januar 20176
Ausschreibung Kennziffer xxx-xxx
Sehr geehrte/r Frau/Herr …,
[Bei Absagen ohne Vorstellungsgespräch/strukturiertem Auswahlverfah-ren:]
wir danken Ihnen für Ihre Bewerbung auf die von uns unter der o.g. Kenn-ziffer ausgeschriebene Stelle, müssen Ihnen jedoch zu unserem Bedauern mitteilen, dass die Entscheidung zur Besetzung der Stelle zugunsten einer
anderen Bewerberin/eines anderen Bewerbers getroffen wurde. [Bei Absagen mit Vorstellungsgespräch/strukturiertem Auswahlverfahren:]
wir danken Ihnen für Ihre Bewerbung und Ihre Teilnahme an dem Vorstel-lungsgespräch oder strukturiertem Auswahlverfahren in unserem Hause.
Wir müssen Ihnen jedoch zu unserem Bedauern mitteilen, dass die Ent-scheidung zur Besetzung der Stelle zugunsten einer anderen Bewerbe-rin/eines anderen Bewerbers getroffen wurde. [Für alle:]
Ihre Bewerbungsunterlagen liegen nach Abschluss des Verfahrens in
Raum xx sechs Wochen bis zum xx.xx.2016 nach vorheriger Terminverein-barung für Sie zur Abholung bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre
Bewerbungsunterlagen vernichtet. Wir wünschen Ihnen für Ihre private und berufliche Zukunft alles Gute und
Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
TUB Vordruck – Antrag auf Stellenausschreibung, Stand Januar 2017 Seite 1 von 2
Antragstellung durch (ggf. Stempel) Nur von II T 6 auszufüllen!
Kennziffer Fak / Institut/ Projektleitung / Abteilung
Antrag auf
Stellenausschreibung (Tarifbeschäftigte/Beamte)
Sekr.: Tel.: Fax: Berlin, den ........................................................
E-Mail:
An den Präsidenten der TUB -II T 6-
� über FSC___ bzw. Leitung der Einrichtung
� über die Frauenbeauftragte � über III PW (falls zentrale Mittel) oder � VC/ VE (falls Drittmittel)
Mit diesem Antrag auf Stellenausschreibung bin ich
einverstanden nicht einverstanden; Begründung s.
gesondertes Blatt …………………………………………………………… Datum / Unterschrift der Frauenbeauftragten
Haushaltsfinanzierung Stellen-Nr. …………………………………………………………………………………………………
Fak. Institut / Dienststelle:
Tätigkeit als � bei Tätigkeit als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Erklärung zum Qualifizierungsziel ist diesem Antrag beizufügen (TU Homepage, Direktzugang 156824 bzw. http://www.abt2-t.tu-berlin.de/fileadmin/ref30/Themen_A-Z/Einstellung/Antraege/Erklaerung_zum_Qualifizierungsziel-des_Qualifizierungszeitraums.pdf)
wöchentliche Arbeitszeit in Prozent
Besetzungszeitraum � vom _______________ bis _______________ � unbefristet Hinweis: Bei beabsichtigter befristeter Beschäftigung der sonstigen Mitarbeiter/innen: � Befristungsgrund: zur Vertretung einer Stammkraft ODER
� Befristungsgrund: vorübergehender Mehrbedarf an Arbeitsleistung � Erklärung zur Aufgabenzielbeschreibung; Befristung nach § 14 Abs.1 Nr. 1 und 4 TzBfG für sonstige
Mitarbeiter/innen ist diesem Antrag beizufügen (TU Homepage, Direktzugang 156824 bzw. http://www.abt2-t.tu-berlin.de/fileadmin/ref30/Themen_A-Z/Einstellung/Antraege/WissZeitVG_Anlage_Befristung_nach____14_Abs_1_Satz_2_Nr_1_TzBfG.pdf)
Grund: � Zuweisung durch Bescheid III PW …………. vom …………………………………………………. � FSC/Sonstiges (bitte präzisieren): ……………………………………………………………………..
� Ausscheiden � Versetzung / Umsetzung � Eintritt / Versetzung � Vertretung in den Ruhestand
von (Name/Vorname) ………………………………………………………………………………
Stelleninhaber/in wird eingesetzt bei: ………………………………………………………
TUB Vordruck – Antrag auf Stellenausschreibung, Stand Januar 2017 Seite 2 von 2
Drittmittelfinanzierung: ………………………………………………………………………………………………… Forschungs- Projekt/ Projektnr.
Tätigkeit als
wöchentliche Arbeitszeit in Prozent
Projekt- leitung
Besetzungszeitraum � vom _______________ bis _______________ � unbefristet (Hinweis: Der Personenkreis der Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen soll nach den Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) für den gesamten Projektzeitraum eingestellt werden, s. Rundschreiben zum WissZeitVG (TU Homepage, Direktzugang: 149105 bzw. http://www.abt2-t.tu-berlin.de/fileadmin/ref30/Themen_A-Z/Wissenschaftliche_Mitarbeiterinnen_und_Mitarbeiter/Antraege/Rundschreiben_WissZeitVG.www.pdf) ___________________________________________________________________________________
Aufgabengebiet: Aus Kostengründen ist die Beschreibung des Aufgabengebiets kurz, prägnant aber inhaltsbestimmend zu formulieren. Es sind ausschließlich Arbeitsinhalte aufzunehmen, die für das Aufgabengebiet essentiell sind; ggfs. siehe Anlage Anforderungen: Zusammenstellung der notwendigen fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen für die Wahrnehmung des Aufgabengebietes. Gewichtung der Kompetenzen hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Position (Muss-Kriterien) und wünschenswerten Kompetenzen (Kann-Kriterien); ggfs. siehe Anlage
Der Antrag beruht auf dem Beschluss Nr. ……………………………… (nur bei haushaltsfinanzierten Stellen erforderlich, § 75 BerlHG)
Abstimmungsergebnis ( ....... : ....... : ....... ) Bewerbungsfrist: ………………. Wochen Ausschreibungsorgan(e): ……………………………………………. (i.d.R. mind. 2 Wochen) � Ich bin gezielt daran interessiert, dass Sie mir Auszubildende, die in Kürze ihre Ausbildung an der TU Berlin beenden, im Verfahren vermitteln. (Hinweis: Die Vermittlung bezieht sich auf Stellen, bei denen ein Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz vorausgesetzt wird) Anlagen: □ Erklärung zur Aufgabenzielbeschreibung ist bei einer Stellenausschreibung einer befristeten Stelle auf der Grundlage eines vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG für sonstige Mitarbeiter/innen diesem Antrag beizufügen (TU Homepage, Direktzugang: 156824) □ Erklärung zum Qualifizierungsziel ist bei einem Antrag auf Stellenausschreibung einer Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zur Qualifizierung nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG beizufügen (TU Homepage, Direktzugang: 156824) □ Individuelle Erklärung bei Abweichen der vorgesehenen Vertragslaufzeit vom bewilligten Projektzeitraum ist bei einem Antrag auf Stellenausschreibung einer Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/ eines wissenschaftlichen Mitarbeiters nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG (Projektbezogene Drittmittelbeschäftigung) Im Auftrag
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Antrag auf Folgebeschäftigung
(Inhalt und Umfang der Tätigkeit bleiben unverändert)
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Bitte beachten Sie: Lt. § 2 Abs. 2 des WissZeitVG in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des WissZeitVG vom 11.03.2016 (BGBl. I S. 442 vom 16.3.2016) soll bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die aus eingeworbenen Drittmitteln finanziert werden, die Befristungsdauer dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen.�
Der Antrag auf Folgebeschäftigung beruht auf dem Beschluss Nr.� �$<�����%�����2���%�0����%������2�����+����''������0�������������(�
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TUB Vordruck – Einstellungsantrag stud. Beschäftigte, Stand Januar 2017 Seite 1 von 2
Antragstellung durch (ggf. Stempel)Fak / WE / Projektleitung / Abteilung
Einstellungsantrag(stud. Hilfskraft gem. § 121 BerlHG)
mit Unterrichtsaufgaben ohne Unterrichtsaufgaben
Sekr.: Tel.: Fax: Berlin, den ........................................................
E-Mail:
An den Präsidenten der TUB
� über FSC___ bzw. Leitung der Einrichtung
� über III PW (falls zentrale Mittel) oder � VC (falls Drittmittel)� über die Frauenbeauftragte � über Schwerbehindertenvertretung (bei
schwerbehinderten Bewerberinnen / Bewerbern)
� an II T _______ (bitte zuständiges Personalteam eintragen)
Haben sich Schwerbehinderte beworben?
Nein Ja. Einwände der
Schwerbehindertenvertretung(Begründung ggf. s. ge-sondertes Blatt):
Mit diesem Einstellungsvorschlag bin ich
einverstandennicht einverstanden;
Begründung s. gesondertes Blatt
Datum / UnterschriftSchwerbehindertenvertretung
Datum / Unterschrift derFrauenbeauftragten
Einstellungsvorschlag
Name / Vorname Anschrift
Geburtsdatum:
Monatsstunden:
ab bis zum
ab nächstmöglichen Zeitpunkt für die Laufzeit des Projektes
Organisatorische Zuordnung (bitte unbedingt die 8-stellige Kennziffer angeben)
TUB Vordruck – Einstellungsantrag stud. Beschäftigte, Stand Januar 2017 Seite 2 von 2
Das Beschäftigungsverhältnis wird finanziert über
Haushaltsmittel
Stellen-Nr.: ………………………………… Nachfolge von: ……………………………………………….
Drittmittel: DFG EU Sonstige
Projekt-Nr.: …………………………………………………………………………………
Forschungsprojekt: ………………………………………………………………………..
Rückwirkende Bewilligung: ja, vom: nein Personengebundene Bewilligung: ja nein
Laufzeit des Drittmittelprojektes: von bis
Falls sich die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses von der Regelbeschäftigungsdauer (4 Semester nach § 121 Abs. 3 BerlHG) bzw. der Projektlaufzeit unterscheidet, begründen Sie bitte nachfolgende die Abweichung:
Stellenausschreibung
erfolgte.
Kennziffer: …………………………… Anzahl der eingegangenen Bewerbungen: ……………………erfolgte nicht. Begründung:
Antrag auf Ausnahme von der Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 1 (Katalogausnahme), siehe Anlage
Antrag auf Ausnahme von der Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 2 (Einzelfallausnahme), siehe Anlage
Der Einstellungsantrag beruht auf dem Beschluss Nr.(Detail. Begründung. - ggf. auch für die Eingruppierung - siehe Anlage)
Anlagen� 1. Einstellungsbegründung� 2. Stellenausschreibung� 3. Antrag auf Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 1
(Katalogausnahme) oder Antrag auf Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 2 (Einzelfallausnahme)
� 4. Bewerbungsunterlagen der / des Einzustellenden: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse u. a.� 5. Personalfragebogen (TU Homepage, Direktzugang 156824 bzw. http://www.abt2-t.tu-
berlin.de/menue/themen_a_z/einstellung/)� 6. Semesterbescheinigung� 7. Bewerbungsliste mit den Unterlagen der übrigen Bewerberinnen / Bewerbern
Datum Unterschrift der / des Vorschlagberechtigten
TUB Vordruck – Einstellungsantrag, Januar 2017 Seite 1 von 2
Antragstellung durch (ggf. Stempel) Fak / WE / Projektleitung / Abteilung
Einstellungsantrag
Sekr.: Tel.: Fax: Berlin, den ........................................................
E-Mail:
An den Präsidenten der TUB
� über FSC___ bzw. Leitung der Einrichtung
� über III PW (falls zentrale Mittel) oder VC (falls Drittmittel)
� über die Frauenbeauftragte � über Schwerbehindertenvertretung (bei
schwerbehinderten Bewerberinnen / Bewerbern)
� an II T _______ (bitte zuständiges Personalteam eintragen)
Haben sich Schwerbehinderte beworben?
Nein Ja. Einwände der
Schwerbehindertenvertretung (Begründung ggf. s. ge-sondertes Blatt):
Mit diesem Einstellungsvorschlag bin ich
einverstanden nicht einverstanden;
Begründung s. gesondertes Blatt
Datum / Unterschrift Schwerbehindertenvertretung
Datum / Unterschrift der Frauenbeauftragten
Einstellungsvorschlag
Name / Vorname Anschrift
Organisatorische Zuordnung (bitte unbedingt die 8-stellige Kennziffer angeben)
Tätigkeit Wiss. Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit Lehraufgaben Wiss. Mitarbeiterin/Mitarbeiter ohne Lehraufgaben Beschäftigte/Beschäftigter* * = genaue Bezeichnung der Tätigkeit:
Beamtin/Beamter* vollbeschäftigt
bei Teilzeit mit % der Arbeitszeit nach Entgeltgruppe / BesGr. A/W / BBesG
Bewertung des Aufgabengebietes nach der Entgeltordnung zum TV-L: E / Fgr. / Teil / Abschnitt
ab auf unbestimmte Zeit befristet bis zum
TUB Vordruck – Einstellungsantrag, Stand Januar 2017 Seite 2 von 2
Das Beschäftigungsverhältnis wird finanziert über
Haushaltsmittel
Stellen-Nr.: ………………………………… Nachfolge von: ……………………………………………….
Drittmittel: DFG EU Sonstige
Projekt-Nr.: …………………………………………………………………………………
Forschungsprojekt: ………………………………………………………………………..
Rückwirkende Bewilligung: ja, vom: nein Personengebundene Bewilligung: ja nein
Laufzeit des Drittmittelprojektes: von bis
Bitte beachten Sie: Lt. § 2 Abs. 2 des WissZeitVG in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des WissZeitVG vom 11.03.2016 (BGBl. I S. 442 vom 16.3.2016) soll bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die aus eingeworbenen Drittmitteln finanziert werden, die Befristungsdauer dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen.
Stellenausschreibung
erfolgte.
Kennziffer: …………………………… Anzahl der eingegangenen Bewerbungen: …………………… erfolgte nicht. Begründung:
Antrag auf Ausnahme von der Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 1 (Katalogausnahme), siehe Anlage
Antrag auf Ausnahme von der Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 2 (Einzelfallausnahme), siehe Anlage
Der Einstellungsantrag beruht auf dem Beschluss Nr. (Detail. Begründung. - ggf. auch für die Eingruppierung - siehe Anlage)
Abstimmungs-ergebnis ( : : )
- in Fällen gem. § 47 Abs. 3 BerlHG davon Professoren ( : : )
Anlagen (Nr. 5-10 s. TU Homepage, Direktzugang 156824 bzw. http://www.abt2-t.tu-berlin.de/menue/themen_a_z/einstellung/) � 1. Einstellungsbegründung � 2. Stellenausschreibung � 3. Antrag auf Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 1
(Katalogausnahme) oder Antrag auf Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung nach DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 2 (Einzelfallausnahme)
� 4. Bewerbungsunterlagen der / des Einzustellenden: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse u. a. � 5. Fragebogen zu Beschäftigungsverhältnissen � 6. Personalfragebogen mit der Erklärung über anhängige Verfahren sowie der Erklärung über die
Verurteilungen in einem geschlossenen und als vertraulich gekennzeichneten Umschlag � 7. Stufenzuordnung (Stellungnahme zur Stufenzuordnung für Beschäftigte nach TV-L) � 8. Bei befristeter Tätigkeit aufgrund eines vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitsleistung: Aufgaben-
Ziel-Beschreibung � 9. Bei wiss. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern: Erklärung über Vordienstzeiten � 10. Bei wiss. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die nicht überwiegend aus projektbezogenen Drittmitteln
finanziert werden: Erklärung zum Qualifizierungsziel � 11. Bewerbungsliste mit den Unterlagen der übrigen Bewerberinnen / Bewerbern
Datum Unterschrift der / des Vorschlagberechtigten
Anlage zum Einstellungsantrag für
……………………………………………….
(Bitte Namen und Stellenbezeichnung
angeben)
Antrag auf Ausnahme von der
Pflicht zur Stellenausschreibung
nach
DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 2
nicht
Einzelfallausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung der DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 2
(ggf. gesondertes Blatt)
Frauenanteil i
beträgt Unterrepräsentanz von Frauen Bewerberinnen
intern und extern gesucht
TUB Vordruck – Antrag von Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung (1), Stand Januar 2017 Seite 1 von 2
Antragsteller (ggf. Stempel):
Fak / WE / Projektleitung / Abteilung
Sekr.: Tel.: Fax:
E-Mail:
Anlage zum Einstellungsantrag für
……………………………………………….
(Bitte Namen und Stellenbezeichnung
angeben)
Antrag auf Ausnahme von der
Pflicht zur Stellenausschreibung
nach
DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 1
(Katalogausnahme)
Berlin, den ………………………………………Mit diesem Antrag bin ich
einverstanden
nicht einverstanden; Begründung s.
gesondertes Blatt)
Datum / Unterschrift der Frauenbeauftragten
Folgende Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung nach der DV Stellenausschreibung § 4 Abs. 1
liegt vor (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Nichtwissenschaftliche Beschäftigte – technische und administrative Beschäftigte,
Bibliotheksbeschäftigte (unabhängig von Entgeltgruppen):
nachgewiesene, unvorhergesehene oder plötzlich auftretende Vakanzen, z. B. Elternzeit, Beschäftigungsverbot,
Sonderurlaub, Pflege von Angehörigen, Krankheit etc., Sicherung dringender Arbeitserledigung
Vakanzen von kurzer Dauer1, z. B. Vertretung wg. Mutterschutz und im Vorfeld nicht feststehender Elternzeit,
Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub, Pflege von Angehörigen, Krankheit etc.
Bitte Dauer und den Namen der / des zu Vertretenden angeben:……………………………………………………………………………………………………...
Übernahme von Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung
Erhöhung des Beschäftigungsumfangs (interne Beschäftigte)
Arbeitsverhältnisse mit geringem Stellenumfang (<=25%) (extern Einzustellende)
Wissenschaftliche Beschäftigte – Qualifikationsstellen (Promotion und Postdoc) (Haushaltsstelle):
Vakanzen von kurzer Dauer1, z. B. Vertretung wg. Mutterschutz und im Vorfeld nicht feststehender Elternzeit,
Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub, Pflege von Angehörigen, Krankheit etc.
Bitte Dauer und den Namen der / des zu Vertretenden angeben:……………………………………………………………………………………………………...
Wechsel von wissenschaftlichen Beschäftigten an die TUB in Folge einer Berufung mit namentlicher
Berufungszusage und Festlegung im Berufungsprotokoll
Bitte Berufungszusage beifügen.
Überbrückung von Finanzierungslücken durch haushaltsfinanzierte Arbeitsverhältnisse (z.B. Finanzierung über
Restemittel) von kurzer Dauer1, sofern die befristete Beschäftigung mit einem Qualifizierungsziel verbunden ist
1 Für den Begriff „von kurzer Dauer“ gilt ein Orientierungsrahmen von sechs Monaten
TUB Vordruck – Antrag von Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung (1), Stand Januar 2017 Seite 2 von 2
Personengebundene Anschubfinanzierung zur Vorbereitung eines Forschungsprojekts oder vergleichbare Mittel ,
sofern die befristete Beschäftigung mit einem Qualifizierungsziel verbunden ist
Bitte Nachweis beifügen.
Übernahme in ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an eine besondere Förderung an der TUB, z.B.
Promotionsstipendium, Graduiertenförderung
Bitte Nachweis beifügen.
Wissenschaftliche Beschäftigte (Drittmittelbereich):
Vakanzen von kurzer Dauer1, z. B. Vertretung wg. Mutterschutz und im Vorfeld nicht feststehender Elternzeit,
Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub, Pflege von Angehörigen, Krankheit etc.
Bitte Dauer und den Namen der / des zu Vertretenden angeben:……………………………………………………………………………………………………...
Wechsel von wissenschaftlichen Beschäftigten an die TUB in Folge einer Berufung mit namentlicher
Berufungszusage und Festlegung im Berufungsprotokoll
Bitte Berufungszusage beifügen.
Einzustellende, die im Vertrag, Förder- oder Zuwendungsbescheid namentlich benannt werden
Bitte Nachweis beifügen.
Einzustellende, die ausweislich der Stellungnahme der / des Projektleitenden maßgeblich, d. h. zu einem
entscheidenden Teil, an den Vorarbeiten des Drittmittelprojekts beteiligt waren
Bitte Nachweis beifügen.
Studentische Beschäftigte:
Vakanzen von kurzer Dauer1, z. B. Vertretung wg. Mutterschutz und im Vorfeld nicht feststehender Elternzeit,
Beschäftigungsverbot, Sonderurlaub, Pflege von Angehörigen, Krankheit etc.
Bitte Dauer und den Namen der / des zu Vertretenden angeben:
……………………………………………………………………………………………………...
plötzlich auftretender Einstellungsbedarf von kurzer Dauer1 bei anstehendem Projektende oder im Fall eines
Auflösungsvertrages bzw. eines Sonderurlaubs
Bitte Nachweis beifügen.
Wechsel von studentischen Beschäftigten an die TUB in Folge einer Berufung mit namentlicher Berufungszusage
und Festlegung im Berufungsprotokoll
Bitte Berufungszusage beifügen.
Bitte begründen Sie die Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung (ggf. gesondertes Blatt):
Datum Unterschrift der / des Vorschlagsberechtigten
_________________________________
1 Für den Begriff „von kurzer Dauer“ gilt ein Orientierungsrahmen von sechs Monaten
TUB Vordruck – Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit, Stand Januar 2017 Seite 1 von 2
Antragstellung durch (ggf. Stempel)
Fak / WE / Projektleitung / Abteilung
Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit
(Inhalt der Tätigkeit bleibt unverändert)
Sekr.: Tel.: Fax: Berlin, den ........................................................
E-Mail:
An den
Präsidenten der TUB
über FSC ___ bzw. Leitung der
Einrichtung
über III PW (falls zentrale Mittel) oder
VC (falls Drittmittel)
über die Frauenbeauftragte
über Schwerbehindertenvertretung (bei einer/einem schwerbehinderten Beschäftigten)an II T _______ (bitte zuständigesPersonalteam eintragen)
Ist die / der Beschäftigte schwerbehindert?
Mit diesem Einstellungsvorschlag bin ich
einverstanden
nicht einverstanden;
Begründung s. gesondertes Blatt
Nein Ja. Falls ja:Einwände der Vertretung der Schwerbehinderten:
Datum / UnterschriftSchwerbehindertenvertretung
Datum / Unterschrift derFrauenbeauftragten
Name / Vorname Anschrift
Organisatorische Zuordnung (bitte unbedingt die 8-stellige Kennziffer angeben)
Tätigkeit
Wiss. Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit Lehraufgaben
Wiss. Mitarbeiterin/Mitarbeiter ohne Lehraufgaben
Beschäftigte/Beschäftigter* * = genaue Bezeichnung der Tätigkeit:
Erhöhung der Teilzeit von % der Arbeitszeit auf % der Arbeitszeit
Bewertung des Aufgabengebietesnach der Entgeltordnung zum TV-L: E / Fgr. / Teil / Abschnitt
ab auf unbestimmte Zeit befristet bis zum
TUB Vordruck – Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit, Stand Januar 2017 Seite 2 von 2
Das Beschäftigungsverhältnis wird finanziert über
Haushaltsmittel
Stellen-Nr.: ………………………………… Nachfolge von: ……………………………………………….
Drittmittel: DFG EU Sonstige
Projekt-Nr.: …………………………………………………………………………………
Forschungsprojekt: ………………………………………………………………………..
Rückwirkende Bewilligung: ja, vom: nein Personengebundene Bewilligung: ja nein
Laufzeit des Drittmittelprojektes: von bis
Bitte beachten Sie: Lt. § 2 Abs. 2 des WissZeitVG in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des WissZeitVG vom 11.03.2016 (BGBl. I S. 442 vom 16.3.2016) soll bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die aus eingeworbenen Drittmitteln finanziert werden, die Befristungsdauer dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen.
Der Antrag auf Arbeitszeiterhöhung beruht auf dem Beschluss Nr.(Detail. Begründung. - ggf. auch fürdie Eingruppierung - siehe Anlage)
Abstimmungs-ergebnis ( : : )
- in Fällen gem. § 47 Abs. 3 BerlHGdavon Professoren ( : : )
Begründung für die Erhöhung der Arbeitszeit:
Datum Unterschrift der / des Vorschlagberechtigten