Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen · Kontoführung 7. Rechnungsabschlüsse bei...

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I Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäfts- bedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen 1.1 Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Ge- schäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Ge- schäftsstellen der S Broker AG & Co. KG. Daneben gelten für einzel- ne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapierge- schäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) Sonderbe- dingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allge- meinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kon- toeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden ver- einbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu aus- ländischen Geschäftsstellen, sichert das Pfandrecht der S Broker AG & Co. KG (Nr. 14 dieser Geschäftsbedingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen. 1.2 Änderungen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vor- geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform ange- boten. Hat der Kunde mit der S Broker AG & Co. KG im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Ände- rungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kun- den gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen an- gezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die S Broker AG & Co. KG in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen zu Zahlungsdiensten (z. B. Überweisungsbe- dingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeit- punkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die S Broker AG & Co. KG in ihrem Angebot besonders hinweisen. 2. Bankgeheimnis und Bankauskunft 2.1 Bankgeheimnis Die S Broker AG & Co. KG ist zur Verschwiegenheit über alle kun- denbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die S Broker AG & Co. KG nur weitergeben, wenn gesetzliche Be- stimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die S Broker AG & Co. KG zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. 2.2 Bankauskunft Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige An- gaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der S Broker AG & Co. KG anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. 2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft Die S Broker AG & Co. KG ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die S Broker AG & Co. KG erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereini- gungen, erteilt die S Broker AG & Co. KG nur dann, wenn diese ge- nerell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtig- tes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Be- lange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. 2.4 Empfänger von Bankauskünften Bankauskünfte erteilt die S Broker AG & Co. KG nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kun- den. 3. Haftung der S Broker AG & Co. KG; Mitverschulden des Kun- den 3.1 Haftungsgrundsätze Die S Broker AG & Co. KG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbe- dingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Ver- einbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen auf- geführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang die S Broker AG & Co. KG und der Kun- de den Schaden zu tragen haben. 3.2 Weitergeleitete Aufträge Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form aus- geführt wird, dass die S Broker AG & Co. KG einen Dritten mit der wei- teren Erledigung betraut, erfüllt die S Broker AG & Co. KG den Auf- trag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten wei- terleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Ein- holung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In die- sen Fällen beschränkt sich die Haftung der S Broker AG & Co. KG auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten. 3.3 Störung des Betriebs Die S Broker AG & Co. KG haftet nicht für Schäden, die durch höhe- re Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonsti- ge von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. 4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Der Kunde kann gegen Forderungen der S Broker AG & Co. KG nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechts- grund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat. 5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der S Broker AG & Co. KG auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der S Broker AG & Co. KG seine erbrechtliche Berechtigung in geeigne- ter Weise nachzuweisen. Wird der S Broker AG & Co. KG eine Aus- fertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die S Broker AG & Co. KG denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der S Broker AG & Co. KG bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberech- tigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt ge- worden ist. 6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden 6.1 Geltung deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der S Broker AG & Co. KG gilt deutsches Recht. 6.2 Gerichtsstand für lnlandskunden Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die S Broker AG & Co. KG diesen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die S Broker AG & Co. KG selbst kann von diesen Kunden nur an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden. 6.3 Gerichtsstand für Auslandskunden Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Aus- land eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für aus- ländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-recht- lichen Sondervermögen vergleichbar sind. C-FO-AGB-23 Stand 03/19 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen Sparkassen-Finanzgruppe Postfach 1740 65007 Wiesbaden Kunden-Hotline: 0611 2044-1922 S Broker AG & Co. KG S ComfortDepot

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I Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäfts -bedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen

1.1 GeltungsbereichDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Ge-schäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Ge-schäftsstellen der S Broker AG & Co. KG. Daneben gelten für einzel-ne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapierge-schäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) Sonderbe-dingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allge-meinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kon-toeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden ver-einbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu aus-ländischen Geschäftsstellen, sichert das Pfandrecht der S Broker AG& Co. KG (Nr. 14 dieser Geschäftsbedingungen) auch die Ansprüchedieser ausländischen Geschäftsstellen.

1.2 ÄnderungenÄnderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin-gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vor -geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform ange-boten. Hat der Kunde mit der S Broker AG & Co. KG im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationswegvereinbart (z.B. das Online-Banking), können die Änderungen auchauf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Ände-rungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Ihres Wirksamwerdensentweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kun-den gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorge-schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen an-gezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die S BrokerAG & Co. KG in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden demKunden Änderungen zu Zahlungsdiensten (z. B. Überweisungsbe-dingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenenZahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeit-punkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die S Broker AG & Co. KG in ihrem Angebot besonders hinweisen.

2. Bankgeheimnis und Bankauskunft2.1 BankgeheimnisDie S Broker AG & Co. KG ist zur Verschwiegenheit über alle kun-denbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sieKenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kundendarf die S Broker AG & Co. KG nur weitergeben, wenn gesetzliche Be-stimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder dieS Broker AG & Co. KG zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

2.2 BankauskunftEine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen undBemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige An-gaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der S Broker AG & Co. KG anvertraute Vermögenswerte sowie Angabenüber die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.

2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer BankauskunftDie S Broker AG & Co. KG ist befugt, über juristische Personen undim Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen,sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. DieS Broker AG & Co. KG erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eineanderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte überandere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereini-gungen, erteilt die S Broker AG & Co. KG nur dann, wenn diese ge-nerell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. EineBankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtig-tes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hatund kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Be-lange des Kunden der Auskunfts erteilung entgegenstehen.

2.4 Empfänger von Bankauskünften Bankauskünfte erteilt die S Broker AG & Co. KG nur eigenen Kundensowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kun-den.

3. Haftung der S Broker AG & Co. KG; Mitverschulden des Kun-den

3.1 HaftungsgrundsätzeDie S Broker AG & Co. KG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen

für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zurErfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbe-dingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sons tige Ver-einbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungenvor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispieldurch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen auf-geführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadensbeigetragen, bestimmt sich nach den Grund sätzen des Mitver-schuldens, in welchem Umfang die S Broker AG & Co. KG und der Kun-de den Schaden zu tragen haben.

3.2 Weitergeleitete AufträgeWenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form aus-geführt wird, dass die S Broker AG & Co. KG einen Dritten mit der wei-teren Erledigung betraut, erfüllt die S Broker AG & Co. KG den Auf-trag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten wei-terleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Ein-holung von Bankauskünften bei anderen Kredit instituten oder dieVerwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In die-sen Fällen beschränkt sich die Haftung der S Broker AG & Co. KG aufdie sorgfältige Auswahl und Unter weisung des Dritten.

3.3 Störung des BetriebsDie S Broker AG & Co. KG haftet nicht für Schäden, die durch höhe-re Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonsti-ge von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik,Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In-oder Ausland) eintreten.

4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der keinVerbraucher ist

Der Kunde kann gegen Forderungen der S Broker AG & Co. KG nuraufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftigfestgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für einevom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechts-grund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513,491 bis 512 BGB hat.

5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des KundenNach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der S Broker AG & Co. KG auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, derS Broker AG & Co. KG seine erbrechtliche Berechtigung in geeigne-ter Weise nachzuweisen. Wird der S Broker AG & Co. KG eine Aus-fertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung(Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschriftvorgelegt, darf die S Broker AG & Co. KG denjenigen, der darin alsErbe oder Tes tamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigtenansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der S Broker AG & Co.KG bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtungoder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberech-tigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt ge-worden ist.

6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden

6.1 Geltung deutschen RechtsFür die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der S Broker AG & Co. KG gilt deutsches Recht.

6.2 Gerichtsstand für lnlandskundenIst der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäfts beziehungdem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die S Broker AG & Co. KG diesen Kunden an dem für die konto führende Stelle zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.Die S Broker AG & Co. KG selbst kann von diesen Kunden nur an demfür die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden.

6.3 Gerichtsstand für AuslandskundenDie Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Aus-land eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für aus-ländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personendes öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-recht-lichen Sondervermögen vergleichbar sind.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen

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Kunden-Hotline:0611 2044-1922

S Broker AG & Co. KGS ComfortDepot

Kontoführung

7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung)

7.1 Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die S Broker AG & Co. KG erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofernnicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalender-quartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeit-raum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich derZinsen und Entgelte der S Broker AG & Co. KG) verrechnet. Die S Bro-ker AG & Co. KG kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung er-gibt, nach Nr. 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit demKunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.

7.2 Frist für Einwendungen; Genehmigung durch SchweigenEinwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einesRechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechsWochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwen-dungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb derSechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungengilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die S Broker AG & Co. KGbei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. DerKunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rech-nungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Un-recht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nichterteilt wurde.

8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der S Broker AG & Co. KG

8.1 Vor RechnungsabschlussFehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispielwegen einer falschen Kontonummer) darf die S Broker AG & Co. KGbis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbu-chung rückgängig machen (Stornobuchung), soweit ihr ein Rück-zahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht; der Kunde kann indiesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dasser in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

8.2 Nach RechnungsabschlussStellt die S Broker AG & Co. KG eine fehlerhafte Gutschrift erst nacheinem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungs-anspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchssein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde ge-gen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die S BrokerAG & Co. KG den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihrenRückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.

8.3 Information des Kunden; ZinsberechnungÜber Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die S Broker AG & Co.KG den Kunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt dieS Broker AG & Co. KG hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zudem Tag vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.

9. Einzugsaufträge9.1 Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der EinreichungSchreibt die S Broker AG & Co. KG den Gegenwert von Schecks und Last-schriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vor-behalt ihrer Einlösung. Und zwar auch dann, wenn diese Papiere beider S Broker AG & Co. KG selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde anderePapiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen For-derungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine) und erteiltdie S Broker AG & Co. KG über den Betrag eine Gutschrift, so steht die-se unter dem Vorbehalt, dass die S Broker AG & Co. KG den Betrag er-hält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Papiere bei der S BrokerAG & Co. KG selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriftennicht eingelöst oder erhält die S Broker AG & Co. KG den Betrag ausdem Einzugsauftrag nicht, macht die S Broker AG & Co. KG die Vor-behaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, obin der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

9.2 Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellterSchecks

Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungs-buchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 – bei SEPA-Firmenlastschriften nicht spätestens am dritten Bankarbeitstag – nachihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereitsmit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schondann eingelöst, wenn die S Broker AG & Co. KG im Einzelfall eine Be-zahltmeldung absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle derBundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zudem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegebenwerden.

10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten

10.1 Auftragsausführung bei FremdwährungskontenFremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an denKunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlosabzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungs-konten (zum Beispiel durch Überweisungsaufträge zu lasten desFremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Bankenim Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die S Broker AG& Co. KG nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

10.2 Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem KundenSchließt die S Broker AG & Co. KG mit dem Kunden ein Geschäft (zumBeispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaf-fung eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremd-währungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kun-den in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes verein-bart ist.

10.3 Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die S Broker AG & Co. KG

Die Verpflichtung der S Broker AG & Co. KG zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 10.1)oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 10.2)ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie die S Broker AG &Co. KG in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oderdie Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmenoder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur einge-schränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maß-nahmen oder Ereignisse andauern, ist die S Broker AG & Co. KG auchnicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Lan-des der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oderdurch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung derS Broker AG & Co. KG zur Ausführung einer Verfügung zulasten ei-nes Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wennsie die S Broker AG & Co. KG vollständig im eigenen Haus ausführenkann. Das Recht des Kunden und der S Broker AG & Co. KG, fälligegegenseitige Forderungen in der selben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10.4 WechselkursDie Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäftenergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zah-lungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

Mitwirkungspflichten des Kunden

11. Mitwirkungspflichten des Kunden11.1 Mitteilung von ÄnderungenZur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es er -forderlich, dass der Kunde der S Broker AG & Co. KG Änderungen sei-nes Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der S Broker AG & Co. KG erteilten Ver-tretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt.Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungs-macht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handels -register) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in die-ses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weiter-gehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus demGeldwäschegesetz, ergeben.

11.2 Klarheit von AufträgenAufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge ha-ben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kundebei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben,insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3

sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wie-derholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.

11.3 Besondere Hinweise bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrages

Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrages besondere Eilefür nötig, hat er dies der S Broker AG & Co. KG gesondert mitzutei-len. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb desFormulars erfolgen.

11.4 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der S Broker AG & Co. KG

Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- undErträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen überdie Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwarte-

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen

1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember.2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)3 Bank Identifer Code (Bank-Identifizierungs-Code)

te Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Voll-ständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungenunverzüglich zu erheben.

11.5 Benachrichtigung der S Broker AG & Co. KG bei Ausbleiben vonMitteilungen

Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nichtzugehen, muss er die S Broker AG & Co. KG unverzüglich benach-richtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausblei-ben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (Wert-papierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von Auf-trägen des Kunden oder über Zahlungen, die der Kunde erwartet).

Kosten der Bankdienstleistungen

12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen12.1 Zinsen und Entgelte im Geschäft mit VerbrauchernDie Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankdienstleis -tungen, die die S Broker AG & Co. KG gegenüber Verbrauchern er-bringt, einschließlich der Höhe von Zahlungen, die über die für dieHauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, ergeben sich ausdem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkun-dengeschäft“ und ergänzend aus dem „Preis- und Leistungsver-zeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistungin Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung ge-troffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preisaushang“ oder„Preis- und Leis tungsverzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte.Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für dieHaupt leistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtetist, kann die S Broker AG & Co. KG mit dem Verbraucher nur aus-drücklich treffen, auch wenn sie im „Preisaushang“ oder im „Preis-und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesen ist. Für die Vergütungen dernicht im „Preisaushang“ oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbrachtwerden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eineVergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Verein -barung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Ver-braucher sind

Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen,die die S Broker AG & Co. KG gegenüber Kunden, die kein Verbrau-cher sind, erbringt, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regel-sätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem„Preis- und Leistungsverzeichnis“, soweit der „Preisaushang“ unddas „Preis- und Leistungsverzeichnis“ übliche Bankleistungen ge-genüber Kunden, die keine Verbraucher sind (zum Beispiel Ge-schäftskunden) ausweisen. Wen eine Kunde, der kein Verbraucherist, eine dort auf geführte Bankleistung in Anspruch nimmt und da-bei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zudiesem Zeitpunkt im „Preisaushang“ oder „Preis- und Leistungs-verzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte. Im Übrigen bestimmtdie S Broker AG & Co. KG, wenn keine andere Vereinbarung getrof-fen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen,die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315des Bürgerlichen Gesetzbuches).

12.3 Nicht entgeltfähige LeistungenFür eine Leistung, zu deren Erbringung die S Broker AG & Co. KG kraftGesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflich-tet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die S Bro-ker AG & Co. KG kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlichzulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.

12.4 Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden beiErhöhung

Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zins-satz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit demKunden. Die S Broker AG & Co. KG wird dem Kunden Änderungen vonZinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichtsanderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung in-nerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mitsofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die er-höhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zu-grunde gelegt. Die S Broker AG & Co. KG wird zur Abwicklung eine an-gemessene Frist einräumen.

12.5 Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft inAnspruch genommenen Leistungen

Änderungen von Entgelten für solche Bankleistungen, die vom Kun-

den im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaftin Anspruch genommen werden (zum Beispiel Konto- und Depot-führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vor-geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.Hat der Kunde mit der S Broker AG & Co. KG im Rahmen der Ge-schäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart(zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch aufdiesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungenvor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Ihres Wirksamwerdens entwe-der zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden giltals erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Aufdiese Genehmigungswirkung wird ihn die S Broker AG & Co. KG in ihremAngebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen an-geboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor demvorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auchfristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihndie S Broker AG & Co. KG in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kün-digt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Ge-schäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.

12.6 Ersatz von AufwendungenEin möglicher Anspruch der S Broker AG & Co. KG auf Ersatz von Auf-wendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.7 Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen undZahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungeninnerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung

Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträ-gen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirt-schaftsraums4 (EWR) in einer EWR-Währung5 richten sich die Zinsenund die Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen ver-traglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergän-zend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung von Entgeltenvon Zahlungsdienstrahmenverträgen (z.B. Girovertrag) richtet sichnach Abs. 5.

Sicherheiten für die Ansprüche der S Broker AG & Co. KG gegenden Kunden

13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten13.1 Anspruch der S Broker AG & Co. KG auf Bestellung von

SicherheitenDie S Broker AG & Co. KG kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigenGeschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheitenverlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind(zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inan-spruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft).Hat der Kunde gegenüber der S Broker AG & Co. KG eine Haftung fürVerbindlichkeiten eines anderen Kunden der S Broker AG & Co. KGübernommen (zum Beispiel als Bürge), so besteht für die S BrokerAG & Co. KG ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme fol-gende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

13.2 Veränderungen des RisikosHat die S Broker AG & Co. KG bei der Entstehung von Ansprüchen ge-gen den Kunden zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, dieBestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kannsie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hier-für ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kundenrechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn• sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig

verändert haben oder sich zu verändern drohen oder• sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert ha-

ben oder zu verschlechtern drohen. Der Besicherungsanspruch der S Broker AG & Co. KG besteht nicht,wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Kunde keine oder aus -schließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. BeiVerbraucherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch auf die Be-stellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicher-heiten im Kreditvertrag angegeben sind. Übersteigt der Nettodar-lehnsbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch auf Bestellung oderVerstärkung auch dann, wenn in einem vor dem 21.03.2016 ab -geschlossenen Verbraucherdarlehnsvertrag oder in einem ab dem21.03.2016 abgeschlossenen Allgemeinen Verbraucherdarlehns-vertrag im Sinne von § 491 Abs. 2 BGB keine oder keine absch-ließenden Angaben über Sicherheiten enthalten sind.

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4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Rèunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes König reich von Großbritannien und Nordirland, Zypern.

5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britische Pfund Sterling, Bulgarische Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnische Złoty,Rumänische Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarische Forint.

13.3 Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten

Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird dieS Broker AG & Co. KG eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigtdie S Broker AG & Co. KG, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigungnach Absatz 19.3 dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen,falls der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkungvon Sicher heiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvorhierauf hin weisen.

14. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der S Broker AG & Co. KG

14.1 Einigung über das PfandrechtDer Kunde und die S Broker AG & Co. KG sind sich darüber einig, dassdie S Broker AG & Co. KG ein Pfandrecht an den Wertpapieren undSachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäfts stelle im bank-mäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird.Die S Broker AG & Co. KG erwirbt ein Pfandrecht auch an den An-sprüchen, die dem Kunden gegen die S Broker AG & Co. KG aus derbankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehenwerden (zum Beispiel Kontoguthaben).

14.2 Gesicherte AnsprücheDas Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen undbedingten Ansprüche, die der S Broker AG & Co. KG mit ihren sämt-lichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigenGeschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kundegegenüber der S Broker AG & Co. KG eine Haftung für Verbindlichkeiteneines anderen Kunden der S Broker AG & Co. KG übernommen (zumBeispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungs-übernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

14.3 Ausnahmen vom PfandrechtGelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfü-gungsgewalt der S Broker AG & Co. KG, dass sie nur für einen be-stimmten Zweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel Barein-zahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrechtder S Broker AG & Co. KG nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für dievon der S Broker AG & Co. KG selbst ausgegebenen Aktien (eigeneAktien) und für die Wertpapiere, die die S Broker AG & Co. KG im Aus-land für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das Pfand-recht nicht auf die von der S Broker AG & Co. KG selbst ausgegebe-nen eigenen Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die ver-brieften und nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten derS Broker AG & Co. KG.

14.4 Zins- und GewinnanteilscheineUnterliegen dem Pfandrecht der S Broker AG & Co. KG Wertpapiere,ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papierengehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen.

15. Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontierten Wechseln

15.1 SicherungsübereignungDie S Broker AG & Co. KG erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichtenSchecks und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungs-eigentum. An diskontierten Wechseln erwirbt die S Broker AG & Co.KG im Zeitpunkt des Wechselankaufs uneingeschränktes Eigentum;belastet sie diskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihrdas Sicherungseigentum an diesen Wechseln.

15.2 SicherungsabtretungMit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auchdie zugrunde liegenden Forderungen auf die S Broker AG & Co. KGüber; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere Papierezum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften, kauf-männische Handelspapiere).

15.3 Zweckgebundene EinzugspapiereWerden der S Broker AG & Co. KG Einzugspapiere mit der Maßgabeeingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck ver-wendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung unddie Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

15.4 Gesicherte Ansprüche der S Broker AG & Co. KGDas Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen derSicherung aller Ansprüche, die der S Broker AG & Co. KG gegen denKunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Konto-korrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nichteingelöster Einzugspapiere oder diskontierter Wechsel entstehen.Auf Anforderung des Kunden nimmt die S Broker AG & Co. KG eineRückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und derauf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihrim Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche ge-

gen den Kunden zustehen oder sie ihn über den Gegenwert der Pa-piere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.

16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung

16.1 DeckungsgrenzeDie S Broker AG & Co. KG kann ihren Anspruch auf Bestellung oderVerstärkung von Sicherheiten solange geltend machen, bis der rea-lisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller An-sprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungs-grenze) entspricht.

16.2 FreigabeFalls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenzenicht nur vorübergehend übersteigt, hat die S Broker AG & Co. KGauf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben,und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betra-ges; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten aufdie berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Siche-rungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicher heitenbestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die S BrokerAG & Co. KG auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die demPfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (zum Beispiel Verkaufvon Wertpapieren, Auszahlung von Spargut haben).

16.3 SondervereinbarungenIst für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstabals der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze odereine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, sosind diese maßgeblich.

17. Verwertung von Sicherheiten17.1 Wahlrecht der S Broker AG & Co. KGWenn die S Broker AG & Co. KG verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten die Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Aus-wahl der zu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Be-lange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für dieVerbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksichtnehmen.

17.2 Erlösgutschrift nach dem UmsatzsteuerrechtWenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird dieS Broker AG & Co. KG dem Kunden über den Erlös eine Gutschrift er-teilen, die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit dienendenSache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts ent-spricht.

Kündigung

18. Kündigungsrechte des Kunden18.1 Jederzeitiges KündigungsrechtDer Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Ge-schäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die wedereine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung verein-bart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

18.2 Kündigung aus wichtigem GrundIst für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichendeKündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nurdann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vor-liegt, der es dem Kunden, auch unter angemessener Berücksichti-gung der berechtigten Belange der S Broker AG & Co. KG, unzumutbarwerden lässt, die Geschäftsbeziehung fort zu setzen.

18.3 Gesetzliche KündigungsrechteGesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

19. Kündigungsrechte der S Broker AG & Co. KG19.1 Kündigung unter Einhaltung einer KündigungsfristDie S Broker AG & Co. KG kann die gesamte Geschäftsverbindung odereinzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eineabweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Ein-haltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Bei-spiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung der Scheckkarte und vonScheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündi-gungsfrist wird die S Broker AG & Co. KG auf die berechtigten Belangedes Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zah-lungsdienstrahmenvertrages (zum Beispiel laufendes Konto oder Kar-tenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist minde-stens zwei Monate.

19.2 Kündigung unbefristeter KrediteKredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine ab-weichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die S Broker AGC-

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& Co. KG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.Die S Broker AG & Co. KG wird bei der Ausübung dieses Kündi-gungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht neh-men. Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für dieKündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann dieS Broker AG & Co. KG nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.

19.3 Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder ein-zelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grundvorliegt, der der S Broker AG & Co. KG, auch unter Berücksichtigungder berechtigten Belange des Kunden, deren Fortsetzung unzumutbarwerden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögens -

verhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der S BrokerAG & Co. KG über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die S Broker AG & Co. KG verbundene Geschäfte (z. B.Aushändigung einer Zahlungs karte) von erheblicher Bedeutungwaren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde fürdie Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissent-lich vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Man-gel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat oder

• wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensver-hältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit ein-tritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Dar -lehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegen -über der S Broker AG & Co. KG – auch unter Verwertung einer hier-für bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder

• wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Ver-stärkung von Sicherheiten nach Absatz 13.2 dieser Geschäfts-bedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nichtinnerhalb der von der S Broker AG & Co. KG gesetzten angemes-senen Frist nachkommt.

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichenPflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Ab-hilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Ab-mahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheitendes Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetz-buches) entbehrlich.

19.4 Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei VerzugSoweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kün-digung wegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucher-darlehensvertrages vorsieht, kann die S Broker AG & Co. KG nur nachMaßgabe dieser Regelungen kündigen.

19.5 Kündigung eines BasiskontenvertragesEinen Basiskontovertrag kann die S Broker AG & Co. KG nur nach denzwischen der S Broker AG & Co. KG und dem Kunden auf Grundlagedes Zahlungskontengesetzes getroffenen Vereinbarungen und denBedingungen des Zahlungskontengesetzes kündigen.

19.6 Abwicklung nach einer KündigungIm Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die S Broker AG& Co. KG dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rück-zahlung eines Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit nichteine sofortige Erledigung erforderlich ist (zum Beispiel bei der Kün-digung des Scheckvertrages die Rückgabe von Scheckvordrucken).

20. Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagensicherungs-system

20.1 Freiwillige Institutssicherung Die S Broker AG & Co. KG gehört dem institutsbezogenen Siche-rungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Siche-rungssystem) an. Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es,die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen dro-hende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden.Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch die Einlagen derKunden. Hierzu zählen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparkassen-briefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen.

20.2 Gesetzliche EinlagensicherungDas Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach demEinlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte entgegenAbsatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht greifen, hatder Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Er-stattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG biszu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht entschädigungsfähig nach§ 6 EinSiG sind unter anderem Einlagen, die im Zusammenhang mitGeldwäschetransaktionen entstanden sind.

20.3 InformationsbefugnisseDie S Broker AG & Co. KG ist befugt, dem Sicherungssystem oder ei-

nem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforder-lichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

20.4 ForderungsübergangSoweit das Sicherungssystem oder ein von ihm Beauftragter Zah-lungen an den Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen dieS Broker AG & Co. KG in entsprechender Höhe mit allen NebenrechtenZug um Zug auf das Sicherungssystem über.

21. Außergerichtliche StreitschlichtungBei Streitigkeiten mit der S Broker AG & Co. KG besteht die Mög-lichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen-und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an fol-gende Adresse zu richten:Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.SchlichtungsstelleCharlottenstraße 4710117 BerlinInternet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelleNäheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle,die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die S Broker AG & Co.KG nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Ver-braucherschlichtungsstelle teil.Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consu-mers/odr/ eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform er-richtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucherfür die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus onlineabgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen.Die E-Mail-Adresse der S Broker AG & Co. KG lautet: [email protected]

II Bedingungen für Gemeinschaftsdepots

1. Verfügungsberechtigung1.1 Inhalt der VerfügungsberechtigungJeder Depotinhaber darf über das Depot ohne Mitwirkung des an-deren Depotinhabers verfügen und zulasten des Depots alle mit derDepotführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen tref-fen, jedoch mit folgenden Aus nahmen: • Termingeschäfte

Zum Abschluss und zur Durchführung von Finanztermin- und De-visentermingeschäften zulasten des Depots bedarf es einer Ver-einbarung mit allen Depotinhabern.

• Erteilung und Widerruf von VollmachtenEine Depotvollmacht kann nur von allen Depotinhabern ge-meinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der De-potinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht. Über einen Wider-ruf ist die S Broker AG & Co. KG unverzüglich und aus Beweis-gründen möglichst in Textform zu unterrichten.

• Auflösung des DepotsEine Auflösung des Depots kann nur durch alle Depotinhaber ge-meinschaftlich erfolgen.

1.2 Regelung für den Todesfall eines DepotinhabersNach dem Tod eines Depotinhabers bleiben die Befugnisse des anderenDepotinhabers unverändert bestehen. Jedoch kann der überlebendeDepotinhaber ohne Mitwirkung der Erben das Depot auflösen. Die Rech-te des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahr-genommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechti-gung steht jedoch jedem Erben allein zu. Widerruft ein Miterbe, be-darf jede Verfügung über das Depot seiner Mitwirkung. Widerrufen sämt-liche Mit erben die Einzelverfügungsberechtigung des Depotinhabers,so können sämt liche Miterben nur noch gemeinschaftlich und in Text-form mit dem Depotinhaber über das Depot verfügen.

2. Gesamtschuldnerische HaftungFür Verbindlichkeiten an den Gemeinschaftsdepots haften die De-potinhaber als Gesamtschuldner, d.h. die S Broker AG & Co. KG kannvon jedem einzelnen Depotinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüchefordern.

III Bedingungen für Wertpapiergeschäfte

Diese Bedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für dieVerwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rech-te nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Wertpapiere“).

Geschäfte in Wertpapieren

1. Formen des Wertpapiergeschäfts1.1 Kommissions-/FestpreisgeschäfteDie S Broker AG & Co. KG und der Kunde schließen Wertpapierge-

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen

schäfte in Form von Kommissionsgeschäften (1.2) oder Festpreis-geschäften (1.3) ab.

1.2 KommissionsgeschäfteFührt die S Broker AG & Co. KG Aufträge ihres Kunden zum Kauf oderVerkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie fürRechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Aus-führungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen anderen Kommis-sionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzu-schließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an einer Börsekann der Auftrag des Kunden auch gegen die S Broker AG & Co. KGoder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt werden,wenn die Bedingungen des Börsenhandels dies zulassen.

1.3 FestpreisgeschäfteVereinbaren S Broker AG & Co. KG und Kunde miteinander für daseinzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Fest-preisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechendübernimmt die S Broker AG & Co. KG vom Kunden die Wertpapiereals Käuferin oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin.Die S Broker AG & Co. KG berechnet dem Kunden den vereinbartenPreis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufge-laufener Zinsen (Stückzinsen).

1.4 Verzicht des Kunden auf die Herausgabe von Vertriebsver-gütungen gegenüber der S Broker AG & Co. KG

Die S Broker AG & Co. KG erhält im Zusammenhang mit Wertpapier-geschäften, die sie – in der Regel durch Vermittlung einer Spar-kasse – mit Kunden über Anteile an Investmentvermögen, Zertifikatenoder strukturierten Anleihen, verzinslichen Wertpapieren und anderenFinanzinstrumenten abschließt, umsatz- und bestandsabhängige Zah-lungen von Dritten (z.B. Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Ver-waltungsgesellschaften, ausländischen Verwaltungsgesellschaften,Zertifikat-/Anleiheemittenten, anderen Wertpapierdienstleistungs-unternehmen, einschließlich Unternehmen der Sparkassen-Finanz-gruppe), die diese an die S Broker AG & Co. KG für den Vertrieb derWertpapiere leisten („Vertriebsvergütungen“). Vertriebsvergütungenwerden als einmalige und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt.Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von Anteilen anInvestmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten Anleihen undverzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als ein-malige, umsatzabhängige Vergütung an die S Broker AG & Co. KG ge-leistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsvergütung beträgt in derRegel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 5,5% desNettoinventarwerts des Anteils, bei Aktienfonds, offenen Immobili-enfonds und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75% desNetto inventarwerts des Anteils, bei Zertifikaten und strukturiertenAnleihen zwischen 0,1 und 5% des Nennbetrags und bei verzins lichenWertpapieren zwischen 0,1 und 3,5% des Nennbetrags. Laufende Ver-triebsvergütungen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von An-teilen an Investmentvermögen und in Ausnahmefällen im Zusam-menhang mit dem Verkauf von Zertifikaten oder strukturierten An-leihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von Dritten alswiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die S Broker AG& Co. KG geleistet. Die Höhe der laufenden Vertriebsvergütungen be-trägt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und1,2% p.a., bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5% p.a., bei offenenImmobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6% p.a. und bei Misch- bzw.Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7% p.a. Sofern auch bei dem Vertriebvon Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichenWertpapieren laufende Vertriebsvergütungen gezahlt werden, beträgtdie laufende Vertriebsvergütung in der Regel zwischen 0,1 und 1,5%p.a. Einzelheiten zu den Vertriebsvergütungen teilt die S Broker AG& Co. KG dem Kunden jeweils vor dem Abschluss eines Wertpapier-geschäfts mit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dieS Broker AG & Co. KG die von dem Dritten an sie geleisteten Ver-triebsvergütungen behält, vorausgesetzt, dass die S Broker AG & Co.KG die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften des Wertpa-pierhandelsgesetzes (insbesondere § 31d WpHG) annehmen darf. In-soweit treffen der Kunde und die S Broker AG & Co. KG die von dergesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruchdes Kunden gegen die S Broker AG & Co. KG auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarungmüsste die S Broker AG & Co. KG – die Anwendbarkeit des Rechts derGeschäftsbesorgung auf die zwischen der S Broker AG & Co. KG unddem Kunden geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Ver-triebsvergütungen an den Kunden herausgeben.

1.5 Verzicht des Kunden auf die Herausgabe von Vertriebsver-gütungen gegenüber seiner Sparkasse (Vertrag zugunsten Dritter zwischen dem Kunden und der S Broker AG & Co. KG)

Die S Broker AG & Co. KG leitet die Vertriebsvergütungen, die sie im

Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften des Kunden über Antei-le an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten Anleihen,verzinslichen Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten erhält(siehe oben 1.4), überwiegend an die Sparkasse des Kunden weiter,die den Kunden bei Wertpapiergeschäften betreut und den Ge-schäftsabschluss mit der S Broker AG & Co. KG vermittelt. Die Spar-kasse des Kunden erhält von der S Broker AG & Co. KG in der Regelbis nahezu 100 % der für den Abschluss des Geschäfts vom Dritten(siehe oben 1.4) an die S Broker AG & Co. KG gezahlten einmaligen Ver-triebsvergütung (z.B. des Ausgabeaufschlags). Die laufenden Ver-triebsvergütungen, die auf den jeweiligen im S Broker AG & Co. KG De-pot gebuchten Bestand des Kunden wiederkehrend anfallen (sieheebenfalls oben 1.4), zahlt die S Broker AG & Co. KG in der Regel zu 75%an die Sparkasse des Kunden aus. Einzelheiten zu den von ihr für einkonkretes Wertpapier vereinnahmten Vertriebsvergütungen teilt dieSparkasse des Kunden diesem auf Nachfrage mit. Geht dem Geschäfteine Anlageberatung durch die Sparkasse des Kunden voraus, erfolgtdie Mitteilung unaufgefordert im Rahmen der Beratung. Der Kundeerklärt sich damit einverstanden, dass die ihn betreuende Sparkas-se die von der S Broker AG & Co. KG an sie geleisteten Vertriebsver-gütungen behält, vorausgesetzt, dass die Sparkasse die Vertriebs-vergütungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes(insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen derKunde und die S Broker AG & Co. KG zugunsten der Sparkasse des Kun-den (Vertrag zugunsten Dritter) die von der gesetzlichen Regelung desRechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abwei-chende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die ihnbei Geschäften mit der S Broker AG & Co. KG betreuende Sparkasseauf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Ohne die-se Vereinbarung müsste die Sparkasse des Kunden – die Anwendbarkeitdes Rechts der Geschäftsbesorgung auf ihre Tätigkeit unterstellt – dieVertriebsvergütungen an den Kunden herausgeben.

2. Ausführungsgrundsätze für WertpapiergeschäfteDie S Broker AG & Co. KG führt Wertpapiergeschäfte nach ihren je-weils geltenden Ausführungsgrundsätzen aus. Die Ausführungs-grundsätze sind Bestandteil der Bedingungen. Die S Broker AG & Co.KG ist berechtigt, die Ausführungsgrundsätze entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen derAusführungsgrundsätze wird die S Broker AG & Co. KG den Kundenjeweils informieren.

Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft

3. Usancen/Unterrichtung/Preis3.1 Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedin-

gungen.Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandelam Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Ge-schäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen des Vertragspartners der S Broker AG & Co. KG.

3.2 UnterrichtungÜber die Ausführung des Auftrags wird die S Broker AG & Co. KG denKunden unverzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kundenim elektronischen Handel an einer Börse gegen die S Broker AG &Co. KG oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, be-darf es keiner gesonderten Benachrichtigung.

3.3 Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/AufwendungenDie S Broker AG & Co. KG rechnet gegenüber dem Kunden den Preis desAusführungsgeschäfts ab; sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu stellen. Ein möglicher Anspruch der S Broker AG & Co. KG auf Ersatzvon Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/Depot-bestandes

Die S Broker AG & Co. KG ist zur Ausführung von Aufträgen oder zurAusübung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das Gut-haben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oderder Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen. Führt dieS Broker AG & Co. KG den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, sowird sie den Kunden unverzüglich unterrichten.

5. Festsetzung von PreisgrenzenDer Kunde kann der S Broker AG & Co. KG bei der Erteilung von Auf-trägen Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preis-lich limitierte Aufträge).

6. Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen6.1 Preislich unlimitierte AufträgeEin preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Aus-führungsgrundsätzen (Nr. 2) nur für einen Handelstag; ist der Auftragfür eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen,C-

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dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist, so wird er für den nächsten Handelstagvorgemerkt. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die S BrokerAG & Co. KG den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen.

6.2 Preislich limitierte AufträgeEin preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag deslaufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). Ein am letzten Handels-tag eines Monats eingehender Auftrag wird, sofern er nicht am sel-ben Tag ausgeführt wird, entsprechend den Ausführungsgrundsätzen(Nr. 2) für den nächsten Monat vorgemerkt. Die S Broker AG & Co. KGwird den Kunden über die Gültigkeitsdauer seines Auftrags unver-züglich unterrichten.

7. Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten

Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugs-rechten sind für die Dauer des Bezugsrechtshandels gültig. Preis-lich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten er-löschen mit Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels.Die Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf auslän-discher Bezugsrechte bestimmt sich nach den maßgeblichen aus-ländischen Usancen. Für die Behandlung von Bezugsrechten, die amletzten Tag des Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Kun-den gehören, gilt Nr. 15 Abs. 1.

8. Erlöschen laufender Aufträge8.1 Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Einräumung

von Bezugsrechten, Kapitalerhöhung aus GesellschaftsmittelnPreislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien an in-ländischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Dividendenzahlung,sonstigen Ausschüttungen, der Einräumung von Bezugsrechten odereiner Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ablauf desHandelstages, an dem die Aktien letztmalig einschließ lich der vor-genannten Rechte gehandelt werden, sofern die jeweiligen Rege-lungen des Ausführungsplatzes dies so vorsehen. Bei Veränderungder Einzahlungsquote teileingezahlter Aktien oder des Nennwertesvon Aktien und im Falle des Aktiensplittings erlöschen preislich limitierte Aufträge mit Ablauf des Handels tages vor dem Tag, an demdie Aktien mit erhöhter Einzahlungsquote bzw. mit dem veränder-ten Nennwert bzw. gesplittet notiert werden.

8.2 KursaussetzungWenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preisfeststellungwegen besonderer Umstände im Bereich des Emittenten unterbleibt(Kursaussetzung), erlöschen sämtliche an diesem Ausführungsplatzauszuführenden Kundenaufträge für die betreffenden Wertpapiere,sofern die Bedingungen des Ausführungsplatzes dies vorsehen.

8.3 Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Aus -führungsplätzen

Bei der Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Aus-führungsplätzen gelten insoweit die Usancen der ausländischen Aus-führungsplätze.

8.4 BenachrichtigungVon dem Erlöschen eines Kundenauftrags wird die S Broker AG & Co.KG den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

9. Haftung der S Broker AG & Co. KG bei KommissionsgeschäftenDie S Broker AG & Co. KG haftet für die ordnungsgemäße Erfüllungdes Ausführungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den Ver-tragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss einesAusführungsgeschäfts haftet die S Broker AG & Co. KG bei der Be-auftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen sorgfäl-tige Auswahl und Unterweisung.

Erfüllung der Wertpapiergeschäfte

10. Erfüllung im Inland als RegelfallDie S Broker AG & Co. KG erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, so-weit nicht die nachfolgenden Bedingungen oder eine anderweitigeVereinbarung die Anschaffung im Ausland vorsehen.

11. Anschaffung im InlandBei der Erfüllung im Inland verschafft die S Broker AG & Co. KG demKunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei derdeutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) zu-gelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand – Girosam-mel-Depotgutschrift – (GS-Gutschrift). Soweit Wertpapiere nicht zurGirosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Allein-eigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrtdie S Broker AG & Co. KG für den Kunden gesondert von ihren eigenenBeständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung).

12. Anschaffung im Ausland12.1 AnschaffungsvereinbarungDie S Broker AG & Co. KG schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn• sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert-

papieren im Ausland ausführt oder• sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische

Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außer-börslich gehandelt werden oder

• sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapierenausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oderaußerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland ange-schafft werden.

12.2 Einschaltung von ZwischenverwahrernDie S Broker AG & Co. KG wird die im Ausland angeschafften Wert-papiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderenin- oder ausländischen Verwahrer (z.B. Clearstream Banking AG) be-auftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit be-trauen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvor-schriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oderdie ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen.

12.3 Gutschrift in WertpapierrechnungDie S Broker AG & Co. KG wird sich nach pflichtgemäßem Ermessenunter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Mit-eigentum an den Wertpapieren oder eine andere im Lagerland üb-liche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechts-stellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt siedem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift)unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpa-piere befinden (Lagerland).

12.4 DeckungsbestandDie S Broker AG & Co. KG braucht die Auslieferungsansprüche desKunden aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr imAusland unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungs-bestand besteht aus den im Lagerland für die Kunden und für die S Broker AG & Co. KG verwahrten Wertpapieren derselben Gattung.Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden,die den Deckungsbestand als Folge von höherer Gewalt, Aufruhr,Kriegs- und Naturereignissen oder durch sonstige von der S BrokerAG & Co. KG nicht zu vertretende Zugriffe Dritter im Ausland oder imZusammenhang mit Verfügungen von hoher Hand des In- oder Aus-lands treffen sollten.

12.5 Behandlung der GegenleistungHat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungs-bestand zu tragen, so ist die S Broker AG & Co. KG nicht verpflich-tet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung

13. DepotauszugDie S Broker AG & Co. KG erteilt mindestens einmal jährlich einenDepotauszug.

14. Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung14.1 Inlandsverwahrte WertpapiereBei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die S Broker AG & Co.KG für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinensowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie vonfälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutge-schrieben, dass die S Broker AG & Co. KG den Betrag erhält, und zwarauch dann, wenn die Papiere bei der S Broker AG & Co. KG selbst zahl-bar sind. Die S Broker AG & Co. KG besorgt neue Zins-, Gewinnan-teil- und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung).

14.2 Auslandsverwahrte WertpapiereDiese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wertpapierendem ausländischen Verwahrer.

14.3 Auslosung und Kündigung von SchuldverschreibungenBei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen überwacht die S Broker AG & Co. KG den Zeitpunkt der Rückzahlung infolge Auslosung und Kündigung anhand der Veröffentlichungen in den„Wertpapier-Mitteilungen“. Bei einer Auslosung von im Auslandverwahrten rückzahlbaren Schuldverschreibungen, die anhand deren Urkundennummern erfolgt (Nummernauslosung), wird die S Broker AG & Co. KG nach ihrer Wahl den Kunden für die ihm inWertpapierrechnung gutgeschriebenen Wertpapiere entweder Ur- C-

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kundennummern für die Auslosungszwecke zuordnen oder in ei-ner internen Auslosung die Aufteilung des auf den Deckungsbe-stand entfallenden Betrages auf die Kunden vornehmen. Diese in-terne Auslosung wird unter Aufsicht einer neutralen Prüfungsstellevorgenommen; sie kann stattdessen unter Einsatz einer elektroni-schen Datenverarbeitungs anlage durchgeführt werden, sofern ei-ne neutrale Auslosung gewährleistet ist.

14.4 Einlösung in fremder WährungWerden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheine sowie fällige Wert-papiere in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten ein-gelöst, wird die S Broker AG & Co. KG den Einlösungsbetrag auf demKonto des Kunden in dieser Währung gutschreiben, sofern der Kun-de ein Konto in dieser Währung unterhält. Andernfalls wird sie demKunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, soweit nicht etwasanderes vereinbart ist.

15. Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/Wandel -schuldverschreibungen

15.1 BezugsrechteÜber die Einräumung von Bezugsrechten wird die S Broker AG & Co.KG den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntma-chung in den „Wertpapier-Mitteilungen“ erschienen ist. Soweit dieS Broker AG & Co. KG bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Be-zugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat,wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden in-ländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Be-zugsrechte darf die S Broker AG & Co. KG gemäß den im Ausland gel-tenden Usancen bestens verwerten lassen.

15.2 Options- und WandlungsrechteÜber den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder Wand-lungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen wird die S BrokerAG & Co. KG den Kunden mit der Bitte um Weisung benachrichtigen,wenn auf den Verfalltag in den „Wertpapier-Mitteilungen“ hinge-wiesen worden ist.

16. Weitergabe von NachrichtenWerden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröf-fentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden derS Broker AG & Co. KG solche Informationen vom Emittenten oder vonihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt,so wird die S Broker AG & Co. KG dem Kunden diese Informationenzur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kun-den erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kun-den zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie ins-besondere Informationen über• gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote,• freiwillige Kauf- und Umtauschangebote,• Sanierungsverfahrenzur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenndie Information bei der S Broker AG & Co. KG nicht rechtzeitig ein-gegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirt-schaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in ei-nem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen.

17. Prüfungspflicht der S Broker AG & Co. KGDie S Broker AG & Co. KG prüft anhand der Bekanntmachungen inden „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition),Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprü-fung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Wertpa-pierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.

18. Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden18.1 UrkundenumtauschDie S Broker AG & Co. KG darf ohne vorherige Benachrichtigung desKunden einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemach-ten Aufforderung zur Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresseliegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wiez. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaftoder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapierurkunden). Der Kun-de wird hierüber unterrichtet.

18.2 Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapier-eigenschaft

Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihreWertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rech-te, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot desKunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werdensoweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Ver fügung gestellt.Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslie-ferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine

Weisung, so kann die S Broker AG & Co. KG die Urkunden nach Ab-lauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung anden Kunden vernichten.

19. Haftung19.1 InlandsverwahrungBei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die S BrokerAG & Co. KG für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Perso-nen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit demKunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die S Broker AG & Co.KG auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG.

19.2 AuslandsverwahrungBei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland beschränkt sichdie Haftung der S Broker AG & Co. KG auf die sorgfältige Auswahl undUnterweisung des von ihr beauftragten ausländischen Verwahrersoder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwischenverwahrung durch dieClearstream Banking AG oder einen anderen inländischen Zwi-schenverwahrer sowie einer Verwahrung durch eine eigene aus-ländische Geschäftsstelle haftet die S Broker AG & Co. KG für derenVerschulden.

20. Sonstiges20.1 AuskunftsersuchenAusländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußertwerden oder die ein Kunde von der S Broker AG & Co. KG im Inlandoder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer aus-ländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der S Broker AG &Co. KG oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieserRechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kundenvorsehen kann. Die S Broker AG & Co. KG wird entsprechende Aus-künfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu ver-pflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.

20.2 Einlieferung/ÜberträgeDiese Bedingungen gelten auch, wenn der Kunde der S Broker AG& Co. KG in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung effek-tiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Verwahrerübertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland,wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Bedingungenerteilt.

Anhang zu den Bedingungen für Wertpapiergeschäfte: Aus-führungsgrundsätze der S Broker AG & Co. KG

Die S Broker AG & Co. KG ermöglicht die Ausführung eines Kauf- oderVerkaufsauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiere oder son-stige Finanz instrumente) nach nachfolgend beschriebenen Aus-führungsgrund sätzen (die „Ausführungsgrundsätze“).

1. GeltungsbereichDie vorliegenden Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil der Bedingungen für Wertpapiergeschäfte und gelten für die Ausführungeines Kauf- oder Verkaufsauftrages über ein den Anforderungen des§ 82 WpHG unterfallendes Finanzinstrument, soweit der Auftrag ei-nes Privatkunden im Rahmen eines Finanzkommissionsgeschäftes oderFestpreisgeschäftes durch die S Broker AG & Co. KG ausgeführt wird.

2. Vorrang von KundenweisungenDie Erteilung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von jeglichen Finanz-instrumenten gegenüber der S Broker AG & Co. KG per Internet oderTelefon bzw. im Rahmen des S ComfortDepots über den Sparkas-senberater setzt Ihre ausdrückliche Weisung hinsichtlich des Aus-führungsplatzes voraus. Ein Auftrag ohne eine solche Weisung kannnicht erteilt werden.

Hinweis: Bei der Ausführung eines Auftrages wird die S Broker AG & Co. KGder Weisung des Kunden Folge leisten. Führt die S Broker AG & Co.KG den Kundenauftrag gemäß der Weisung hinsichtlich des Aus-führungsplatzes aus, gilt die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichenErgebnisses entsprechend dem Umfang der Weisung als erfüllt. DerKunde trägt in diesem Fall das Risiko der Auswahl des geeignetenAusführungsplatzes und sollte sich vor seiner Entscheidung über diemöglichen Ausführungsplätze informieren (siehe unter Ziffer 3.)

3. Ausführungsplätze3.1 Die S Broker AG & Co. KG bietet ihren Kunden für die Ausführung

von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von an inländischen Börsen gehandelten Finanzinstrumenten den Zugang zu allen inländischen Börsenplätzen an.

Bei den in der nachfolgenden Tabelle genannten inländischen Bör-senplätzen handelt es sich um solche, die aus Sicht der S Broker AG& Co. KG grundsätzlich als mögliche Ausführungsplätze (organisierteC-

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Märkte und multilaterale Handelssysteme im Sinne des § 2 Abs. 8Nr. 8 WpHG) für alle Klassen von Finanzinstrumenten in Betracht kom-men, um im Hinblick auf das Gesamtent gelt, die Ausführungsge-schwindigkeit (insbesondere Börsenöffnungszeiten und techni-sche Qualität), die Ausführungswahscheinlichkeit (insbesondereMarktliquidität) sowie die Ausführungs sicherheit (insbesondere Bör-sen- und Handelsüberwachung) gleichbleibend die bestmöglichenErgebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen erzielen zu kön-nen (in alphabetischer Reihenfolge):• Börse Berlin• Börse Düsseldorf (inkl. Quotrix)• Börse Frankfurt• Börse Hamburg-Hannover• Börse München• Börse Stuttgart• Lang & Schwarz Exchange• Tradegate Berlin• XETRA (elektronische Handelsplattform der Deutsche Börse AG)Des Weiteren bietet die S Broker AG & Co. KG für die Ausführung vonAufträgen zum Kauf oder Verkauf von allen Klassen von Finanzin-strumenten den Zugang zum Direkthandel an, welcher außerhalb vonHandelsplätzen im Sinne des § 2 Abs. 22 WpHG (das heißt außerhalbeines organisierten Marktes, eines multilateralen Handelssystemsoder eines organisierten Handelssystems) stattfindet. Aus Sicht derS Broker AG & Co. KG kommt der Direkthandel und damit eine Aus-führung außerhalb von Handelsplätzen ebenfalls in Betracht, um imHinblick auf das Gesamtentgelt, die Ausführungsgeschwindigkeit so-wie die Ausführungswahrscheinlichkeit gleich bleibend die best-möglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen er-zielen zu können.

Hinweis:Die S Broker AG & Co. KG weist darauf hin, dass im Direkthandel Ge-schäfte von Handelsplätzen ausgeführt werden. Hierfür kommen ins-besondere Market Maker, systematische Internalisierer und sonsti-ge Liquiditätsspender in Betracht. Um dem Kunden eine Auswahl desAusführungsplatzes auf informierter Basis zu ermöglichen, stellt dieS Broker AG & Co. KG auf ihren Internetseiten Informationen zu denangebotenen Ausführungsplätzen zur Verfügung.

3.2 Wird ein Finanzinstrument nicht im Inland gehandelt, sowird die S Broker AG & Co. KG den Kundenauftrag zur Ausführungim Ausland an einen geeigneten Intermediär weiterleiten. Der Auf-trag des Kunden wird dann nach Maßgabe der Vorkehrungen desanderen Finanzdienstleistungsunternehmens zur Erreichung ei-ner bestmöglichen Ausführung abgewickelt. Auf der Internetseitedes S ComfortDepots stellt die S Broker AG & Co. KG Informationenzu den ausgewählten Intermediären zur Verfügung.

3.3 Existiert für ein Finanzinstrument kein Handelsplatz und keingeeigneter Ausführungsplatz, so werden Aufträge zum Kauf oderVerkauf dieses Finanzinstruments als Festpreisgeschäft gemäß Zif-fer 4. zu marktgerechten Konditionen ausgeführt.

3.4 Bietet die S Broker AG & Co. KG im Rahmen eines öffentlichenoder privaten Angebots Finanzinstrumente (insbesondere Aktien undZertifikate) zur Zeichnung an, wird der Auftrag des Kunden ebenfallsim Wege eines Festpreisgeschäfts gemäß Ziffer 4. ausgeführt.

3.5 Die Ausgabe oder Rücknahme Anteilen an Investmentvermö-gen über eine Kapitalverwaltungsgesellschaft oder eine Verwahrstelleist nicht Gegenstand der Ausführungsgrundsätze. Möchte der Kun-de einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an einem Handelsplatz tätigen,so erteilt er eine entsprechende Weisung.

4. Besondere Hinweise zu Festpreisgeschäften in Wertpapieren 4.1 Die S Broker AG & Co. KG bietet ihren Kunden zeitlich begrenztin verschiedenen Einzelgattungen, vor allem in Rentenwerten (An-leihen) und verbrieften Derivaten (Zertifikate), Festpreisgeschäfte an.

4.2 Bei Abschluss eines Festpreisgeschäftes kommt ein Kaufver-trag zwischen der S Broker AG & Co. KG und dem Kunden zustandeund die S Broker AG & Co. KG übernimmt vom Kunden Finanz -instrumente als Käuferin oder sie liefert die Finanzinstrumente anihn als Verkäuferin.

4.3 Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf im Rahmen eines Fest-preisgeschäftes erfolgen, wird von der S Broker AG & Co. KG sicher-gestellt, dass diese zu marktgerechten Bedingungen ausgeführt werden.

Hinweis: Die S Broker AG & Co. KG weist darauf hin, dass Festpreisgeschäfte

in jedem Fall außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt werden.Bei einzelnen Finanzinstrumenten ist auch eine Ausführung an einemorganisierten Markt (Börse), einem multilateralen Handelssystem odereinem organisierten Handelssystem möglich. Es ist zu beachten, dassbei Eingehung eines Festpreisgeschäftes zugleich eine Weisung desKunden vorliegt, die zur Nichtanwendung der Grund sätze in Ziffer3 Abs. 1 und Abs. 2 führt.

5. Überprüfung der GrundsätzeDie S Broker AG & Co. KG überwacht die Wirksamkeit dieser Aus-führungsgrundsätze regelmäßig, mindestens jedoch jährlich undnimmt ggf. Anpassungen vor. Eine Überprüfung und Anpassungder Ausführungsgrundsätze wird die S Broker AG & Co. KG zudemdann vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass we-sentliche Kriterien, die für einen bestimmten Ausführungsplatzgesprochen haben, keine Gültigkeit mehr besitzen. Daneben wirdfortlaufend die Wirksamkeit der internen Vorkehrungen zur Ein-haltung der Grundsätze, die Qualität der Ausführung und die Eig-nung der ausgewählten Intermediäre überprüft. Über etwaige Än-derungen werden wir Sie informieren.

6. Veröffentlichungen der S Broker AG & Co. KGDie S Broker AG & Co. KG veröffentlicht regelmäßig eine Statistiküber die fünf (gemessen am Ordervolumen) wichtigsten Aus-führungsplätze, an denen sie Kundenaufträge ausführt (Top 5 Aus-führungsplatzreporting). Diese Informationen werden auf der Ho-mepage des S ComfortDepots veröffentlicht.

IV Bedingungen für das S Comfort Depot

1. Verrechnungskonto1.1 Die S Broker AG & Co. KG als Online-Broker der Sparkassen-Finanzgruppe ermöglicht Sparkassenkunden die Inanspruchnahmeder Leistungen der S Broker AG & Co. KG zum Zwecke des Kaufs undVerkaufs von Wertpapieren (jeweils einschließlich der hiermit zu-sammenhängenden Nebenleistungen und Geschäftsvorfälle nach-folgend „Wertpapiertransaktionen“) unter Abrechnung über ein beieiner Sparkasse geführtes und der S Broker AG & Co. KG bekannt ge-gebenes Kontokorrentkonto des Kunden (externes Verrechnungs-konto). Das Wertpapierdepot des Kunden wird bei der S Broker AG& Co. KG geführt. Die Abrechnung der vom Kunden getätigten Wert-papiergeschäfte erfolgt in diesem Fall über das externe Verrech-nungskonto. Hierfür gelten in Ergänzung der jeweiligen Kontobe-dingungen der Sparkassen die nachstehenden Regelungen.

1.2 Über das externe Verrechnungskonto werden die getätigtenWertpapiertransaktionen und die hieraus in Person des Kundenbzw. der S Broker AG & Co. KG entstehenden Geldforderungen ab-gerechnet.

2. Abrechnungsverfahren Gemäß einer zwischen der S Broker AG & Co. KG und der das exter-ne Verrechnungskonto führenden Sparkasse getroffenen Vereinbarung(„Abrechnungsvereinbarung“) erfolgt die Abrechnung der Wertpa-piertransaktionen nach folgendem Verfahren („Kontokorrentver-fahren“).

2.1 Im Fall von Wertpapierverkäufen und Erträgen (Zinsen und Dividenden) des Kunden aus Wertpapiertransaktionen überweist die S Broker AG & Co. KG entsprechende Beträge auf das externe Verrechnungskonto.

2.2 Im Fall von Wertpapierkäufen des Kunden erfolgt die Ab-rechnung durch Verkauf und Abtretung sämtlicher im Verhältnis zumKunden und im Zusammenhang mit der Wertpapiertransaktion ent-standener Geldforderungen der S Broker AG & Co. KG gegen den Kun-den – insbesondere Aufwendungsersatzansprüche aus Kommissi-onsgeschäften und Kaufpreisansprüche aus Festpreisgeschäften, jeweils einschließlich etwaiger hierauf entfallender Gebühren,Wertpapierdepotentgelte, Spesen und Steuern (die „Geldforde-rungen“) – an die Sparkasse.

2.3 Der Kunde beauftragt und ermächtigt die Sparkasse durch einegesonderte Zustimmungserklärung, die von ihr zu Abrechnungs-zwecken von der S Broker AG & Co. KG erworbenen Geldforderungenzulasten des externen Verrechnungskontos einzulösen und in das Kon-tokorrent einzustellen („Kontokorrentzustimmung“). Im Fall eines Widerrufs der Kontokorrentzustimmung durch den Kunden kann die S Broker AG & Co. KG Wertpapierkäufe nicht mehr im Kontokorrent-verfahren abrechnen und wird das Wertpapierdepot bis zur Erteilungeiner erneuten Kontokorrentzustimmung oder der Auflösung der Ge-schäftsbeziehung durch den Kunden mit einer Kaufsperre belegen.

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1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember.

2.4 Gemäß den Bestimmungen der Abrechnungsvereinbarung fallen die an die Sparkasse abgetretenen Geldforderungen an die S Broker AG & Co. KG zurück, wenn und soweit die Belastung des ex-ternen Verrechnungskontos mangels ausreichender Deckung nichtinnerhalb eines Zeitraums von zwei Bankarbeitstagen1 nach Abtre-tung der Forderungen an die Sparkasse erfolgt.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, für die erforderliche Deckung dervon ihm veranlassten Wertpapierkäufe auf dem externen Verrech-nungskonto zu sorgen.

3. Sicherheiten (Verfügungssperre)3.1 Geldforderungen der S Broker AG & Co. KG gegen den Kundensind nach Maßgabe der Ziffern 13 bis 17 der Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen der S Broker AG & Co. KG besichert.

3.2 Der Kunde und die S Broker AG & Co. KG sind sich darüber ei-nig, dass die S Broker AG & Co. KG ein Pfandrecht an den Wertpapierenund Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle vonder S Broker AG & Co. KG im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitzerlangt hat oder noch erlangen wird. Die S Broker AG & Co. KG er-wirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden ge-gen die S Broker AG & Co. KG oder eine von ihr betriebene inländi-sche Geschäftsstelle aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zu-stehen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben).

3.3 Das Pfandrecht dient dabei der Sicherung aller bestehenden,künftigen und bedingten Ansprüche, die der S Broker AG & Co. KGmit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus derbankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen undggf. auch über eine Sparkasse abgewickelt werden.

3.4 Die S Broker AG & Co. KG kann ihren Anspruch auf Bestellungoder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis derrealisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller An-sprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung („Deckungs-grenze“) entspricht. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheitendie Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die S Broker AG & Co. KG auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nachihrer Wahl freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenzeübersteigenden Betrags; die S Broker AG & Co. KG wird bei der Aus-wahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belan-ge des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Ver-bindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksichtnehmen. In diesem Rahmen ist die S Broker AG & Co. KG auch ver-pflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterlie-genden Werte auszuführen (z. B. Verkauf von Wertpapieren, Aus-zahlung von Sparguthaben). Ist für eine bestimmte Sicherheit ein an-derer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder eine an-dere Deckungsgrenze oder eine andere Grenze für die Freigabe vonSicherheiten vereinbart, so ist diese maßgeblich.

3.5 Mit der Abtretung der Geldforderungen gemäß vorstehenderZiffer 2.2 gehen zu diesem Zeitpunkt bestehende Pfandrechte derS Broker AG & Co. KG (Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen der S Broker AG & Co. KG) in entsprechender Höhe auf dieSparkasse über. Im Fall eines Rückfalls von Geldforderungen an dieS Broker AG & Co. KG gemäß vorstehender Ziffer 2.4 fallen auch dieauf die Sparkasse übergegangenen Pfandrechte an die S Broker AG& Co. KG zurück. In diesem Fall ist die S Broker AG & Co. KG berechtigt,den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Depotbestand mit einer Ver-fügungssperre entsprechend dem Gesamtbestand der bestehendenGeldforderungen zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%bis zum Ausgleich der Forderungen durch den Kunden zu belegenoder bestehende Sicherheiten gemäß Ziffer 17 der Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen der S Broker AG & Co. KG zu verwerten.

4. Auflösung des VerrechnungskontosWird das der S Broker AG & Co. KG mitgeteilte externe Verrech-nungskonto bei der Sparkasse aufgelöst und wird der S Broker AG& Co. KG nicht am der Auflösung des externen Verrechnungskontosnachfolgenden Bankarbeitstag1 oder an dem Tag, an dem die Auf-lösung des externen Verrechnungskontos wirksam werden soll, einanderes bei einer Sparkasse geführtes Kontokorrentkonto als Ver-rechnungskonto genannt, so erfolgt die Abwicklung von Wert -papiertransaktionen fortan über ein dem Kunden von der S BrokerAG & Co. KG einzurichtendes Verrechnungskonto bei der S Broker AG& Co. KG nach Maßgabe der hierfür geltenden Bedingungen.

V Bedingungen für den Zugang über elektronische Medien

1. ZugangsmedienDer Kunde kann die Zugangsmedien Online-Dienste (T-Online/Inter -net, sog. OnlineBroking) und Telefon nutzen. Sofern die S Broker AG& Co. KG bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kom-munikationsmittel nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, aufein anderes dieser Kommunikationsmittel auszuweichen.

2. Zugang zum S ComfortDepotAls technische Anleitung für den Zugang zum S ComfortDepot stehtdem Kunden ein Wegweiser zur Verfügung. Die S Broker AG & Co. KGteilt dem Kunden seine Konto- und Depotnummer mit und übersendetihm seine persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und Transak-tionsnummern (TAN). Der Kunde erhält Zugang zum S ComfortDepotüber elektronische Medien, nachdem er die ihm zugegangene Kun-dennummer und PIN eingegeben hat. Die von der S Broker AG & Co.KG zugeteilte PIN muss der Kunde in seine nur ihm bekannte PIN-Num-mer umwandeln. Erst dann stehen die Online-Dienste dem Kundenzur Verfügung. Der Kunde kann jederzeit seine PIN ändern, sperrenoder sperren lassen bzw. eine neue PIN anfordern. Der Kunde kannjederzeit seine Transaktionsnummern sperren oder sperren lassen.

3. Verfügung3.1 Verfügungen per Online-Dienste (OnlineBroking)Für die Erteilung von Wertpapieraufträgen und/oder Überweisungs-aufträgen benötigt der Kunde stets seine Kundennummer und sei-ne PIN. Eine TAN kann nur einmal verwendet werden und ist ver-braucht, wenn sie zur Übermittlung an die S Broker AG & Co. KG frei-gegeben worden ist.

3.2 Verfügung per TelefonFür Verfügung per Telefon benötigt der Kunde grundsätzlich seinePIN; die S Broker AG & Co. KG behält sich im Interesse des Kundenweitere Sicherheitsabfragen vor.

4. Freigabe von AufträgenErklärungen des Kunden sind verbindlich abgegeben, wenn er siegemäß dem Wegweiser freigegeben hat.

5. Sicherung der ZugangsmedienDer Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kennt-nis von Geheimzahlen oder Passwörtern erlangt. Jede Person, dieGeheimzahlen oder Passwörter des Kunden kennt, ist in der Lage,zu Lasten des Kontos des Kunden Verfügungen vorzunehmen.Stellt der Kunde fest, dass eine andere Person Kenntnis von seinenGeheimzahlen bzw. seinen Passwörtern hat, ist er verpflichtet, die-se zu ändern bzw. seine noch nicht verbrauchten TANs zu sperrenund die S Broker AG & Co. KG hierüber unverzüglich zu unterrichtenund den entsprechenden Zugang zur S Broker AG & Co. KG un -verzüglich sperren zu lassen. Sind die Geheim zahlen bzw. die Pass -wörter miss bräuchlich verwendet worden, ist vom Kunden unver-züglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

6. HaftungDie S Broker AG & Co. KG haftet für eine schuldhafte Verletzung ihrerVerpflichtungen aus diesen Bedingungen und übernimmt die Schä-den in vollem Umfang, wenn der Kunde die ihm nach diesen Be-dingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Hat der Kunde selbstdurch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens bei-getragen, bestimmt sich nach dem Grundsatz des Mitverschuldens,in welchem Umfang die S Broker AG & Co. KG und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Der Kunde verletzt seine Pflichten ins-besondere dann, wenn er seine Geheimzahlen bzw. Passwörter ei-ner weiteren Person mitteilt oder er bei Verdacht, dass eine ande-re Person Kenntnis von seinen Geheimzahlen bzw. Passwörtern hat,nicht unverzüglich die in 5. genannten Maßnahmen ergreift. Erteiltdie S Broker AG & Co. KG auf Wunsch des Kunden über die elektro-nischen Medien Auskunft über sein Konto/ Depot an eine von ihm an-gegebene Adresse oder Fax-Nummer, so haftet die S Broker AG & Co.KG nicht, falls ein Dritter Kenntnis von diesen Auskünften erhält.

7. Sperrung der elektronischen ZugangsmedienDer Zugang zum Online-Angebot der S Broker AG & Co. KG wird un-ter den nachfolgend genannten Voraussetzungen aus Sicherheits-gründen automatisch ganz oder teilweise gesperrt.• Wird dreimal hintereinander eine falsche PIN eingegeben, so be-

trifft die Sperre das gesamte kontobezogene Online-Angebot.• Werden dreimal hintereinander falsche Transaktionsnummern ein-

gegeben, so wird die TAN-Liste gesperrt.Das Kreditinstitut wird den elektronischen Zugang zum Depot-/ Kon-toinhaber sperren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nut-

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zung des Depots/Kontos über diesen Zugang besteht. Die Bank kannden Zugang weiterhin sperren, wenn sie den Verdacht hat, dass eingegebenenfalls bestehender Verfügungsrahmen unangemessen undohne vor herige Abstimmung überzogen wurde. Sie wird den/die Kon-toinhaber/-in hierüber außerhalb des Online-Bankings informieren.Diese Sperre kann mittels Online-Banking nicht aufgehoben werden.

VI Bedingungen für die Nutzung der S ComfortDepotPostbox

1. Durch die Nutzung der Postbox werden dem Kunden per-sönliche Dokumente im Internet bereitgestellt. Dokumenten arten,die in der Postbox bereitgestellt werden, werden in der papierge-bundenen Form nicht mehr versandt, soweit der Kunde nicht aus-drücklich die ergänzende Zustellung über den Postweg wünscht.

2. In der Postbox werden insbesondere Orderabrechnungen undKontoauszüge bereitgestellt. Die S Broker AG & Co. KG behält sichvor, die Dokumentenarten, die in der Postbox bereitgestellt werden,zu erweitern oder zu verringern. Hierüber wird die S Broker AG & Co.KG den Kunden im Voraus informieren.

3. Die S Broker AG & Co. KG ist ungeachtet der Vereinbarung be-rechtigt, Dokumente auch durch die Post oder in sonstiger Weise an denKunden zu senden, wenn dies von der S Broker AG & Co. KG unter Berück-sichtigung des Kundeninteresses für zweckmäßig erachtet wird.

4. Die S Broker AG & Co. KG garantiert die Unveränderbarkeit derDaten in der Postbox. Diese Garantie gilt nicht, soweit die Daten außer-halb der Postbox gespeichert oder aufbewahrt werden. Zu be ach -ten ist, dass aufgrund der Einstellung des Rechners ein Ausdruck nichtimmer mit der Darstellung am Bildschirm über einstimmt. Soweit dieDokumente verändert oder in veränderter Form in Umlauf gebrachtwerden, übernimmt die S Broker AG & Co. KG hierfür keine Haftung.Die Anerkennung der in der Postbox gespeicherten Daten durch Steu-er- oder Finanzbehörden kann durch die S Broker AG & Co. KG nichtgewährleistet werden. Eine vorherige Erkundigung beim zuständi-gen Finanzamt obliegt dem Kunden. Sofern der Kunde eine posta-lische Versendung von Dokumenten wünscht, wird die S Broker AG& Co. KG diese kostenpflichtig an die von ihm angegebene Versan-dadresse versenden.

5. Die S Broker AG & Co. KG verpflichtet sich bei der Bereitstel-lung von Dokumenten, die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Eine Ver-pflichtung zur Überprüfung des fristgerechten Abrufens durch denKunden ergibt sich für die S Broker AG & Co. KG hieraus nicht.

6. Der Kunde verpflichtet sich, seine S ComfortDepot Postbox regelmäßig aufzurufen und die Inhalte zu prüfen. Even tuelle Un-stimmigkeiten sind der S Broker AG & Co. KG unverzüglich, späte-stens jedoch sechs Wochen nach Bereitstellung, anzuzeigen.

7. Die Legitimation für die Postbox erfolgt durch Eingabe einerfür das jeweilige Konto freigeschalteten PIN. Der Kunde ist verpflichtet,die S Broker AG & Co. KG von einem Verlust oder einer missbräuch-lichen Verwendung unverzüglich zu unterrichten. Die S Broker AG &Co. KG ist berechtigt, die Legitimation per PIN bei Bedarf durch eineandere Legitimation zu ersetzen.

8. Die S Broker AG & Co. KG speichert die in der Postbox ent-haltenen Dokumente für die Dauer von 10 Jahren. Nach Verstreichendieser Frist entfernt die S Broker AG & Co. KG die entsprechendenDokumente aus der Postbox.

9. Der Kunde kann jederzeit in Textform die postalische Zustel-lung einrichten oder ausschließen. Der postalische Versand erfolgtinsbesondere für folgende Dokumentenarten: Kontoauszüge, Order -abrechnungen, Saldenmitteilungen, Rechnungsabschlüsse etc..Die Verpflichtung der S Broker AG & Co. KG zur Bereitstellung vonDokumenten endet mit Beendigung der zugrunde liegenden Ge-schäftsverbindung. Eine Verpflichtung zum nachträglichen posta-lischen Versand von zum Zeitpunkt der Beendigung der Ge-schäftsbeziehung in der Postbox befindlichen Dokumenten bestehtfür die S Broker AG & Co. KG nicht. Auf Verlangen des Kunden wirddie S Broker AG & Co. KG im Fall einer Beendigung die Dokumente,die seit dem letzten Rechnungsabschluss erstellt worden sind, kostenpflichtig zusenden. Es gelten die im jeweils gültigen Preis-und Leistungsverzeichnis angegebenen Preise.

VII Bedingungen für den Überweisungsverkehr

Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gel-ten die folgenden Bedingungen.

1. Allgemein 1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlich des

Dauerauftrags Der Kunde kann die S Broker AG & Co. KG (im Nachfolgenden: Bank)beauftragen, durch eine Überweisung Geldbeträge bargeldlos zu-gunsten eines Zahlungsempfängers an den Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers zu übermitteln. Der Kunde kann die Bankauch beauftragen, jeweils zu einem bestimmten wiederkehrendenTermin einen gleichbleibenden Geldbetrag an das gleiche Konto desZahlungsempfängers zu überweisen (Dauerauftrag).

1.2 Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde folgende Kundenkennung des Zah-lungsempfängers zu verwenden:

Zielgebiet Währung Kundenkennung desZahlungsempfängers

Inland Euro • IBAN1

Grenzüberschreitend Euro • IBAN innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)2

Inland oder innerhalb Andere • IBAN und BIC3

des EWR Währung oderals Euro • Kontonummer und BIC

Außerhalb des Euro oder • IBAN und BIC EWR andere oder

Währung • Kontonummer und BIC

Die für die Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben be-stimmen sich nach Nr. 2.1, 3.1.1 und 3.2.1.

1.3 Erteilung des Überweisungsauftrags und Autorisierung(1) Der Kunde erteilt der Bank einen Überweisungsauftrag mittelseines von der Bank zugelassenen Formulars oder in der mit der Bankanderweitig vereinbarten Art und Weise (zum Beispiel per Online-Ban-king) mit den erforderlichen Angaben gemäß Nr. 2.1 bzw. Nr. 3.1.1 und3.2.1. Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtig-keit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder feh-lerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen vonÜberweisungen führen; daraus können Schäden für den Kunden ent-stehen. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Anga-ben kann die Bank die Ausführung ablehnen (siehe auch Nr. 1.7). Hältder Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile fürnötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßigerteilten Überweisungen muss dies außerhalb des Formulars erfol-gen, falls das Formular selbst keine entsprechende Angabe vorsieht.

(2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch Un-terschrift oder in der anderweitig mit der Bank vereinbarten Art undWeise (zum Beispiel per Online-Banking-PIN/-TAN). In dieser Auto-risierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dassdie Bank die für die Ausführung der Überweisung notwendigen per-sonenbezogenen Daten des Kunden abruft (aus ihrem Datenbestand),verarbeitet, übermittelt und speichert.

(3) Auf Verlangen des Kunden teilt die Bank vor Ausführung ei-nes einzelnen Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfristfür diesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellenden Ent-gelte und ggf. deren Aufschlüsselung mit.

(4) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Überwei-sungsauftrages an die Bank auch einen Zahlungsauslösedienst gemäߧ 1 Abs. 33 Zahlungsdienstleistungsaufsichtsgesetz zu nutzen, essein denn, das Zahlungskonto des Kunden ist für ihn nicht online zu-gänglich.

1.4 Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zu-geht. Das gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zah-lungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch denEingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvor-richtungen der Bank (zum Beispiel mit Abgabe in den Geschäfts-räumen oder Eingang auf dem OnlineBanking-Server der Bank).

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1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe,

Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

3 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungscode)

(2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftragsnach Abs. 1 Satz 3 nicht auf einen Geschäftstag der Bank gemäß„Preis- und Leistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftragerst am darauffolgenden Geschäftstag als zugegangen.

(3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangs-vorrichtung der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ an-gegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftragim Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist (siehe Nr. 2.2.2)erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.

1.5 Widerruf des Überweisungsauftrags (1) Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (siehe Nr. 1.4 Abs. 1 und 2) kann der Kunde diesen durch Erklärunggegenüber der Bank widerrufen. Nach dem Zugang des Überwei-sungsauftrags ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ein Widerruf nichtmehr möglich. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überwei-sungsauftrags einen Zahlungsauslösedienstleiter, so kann er den Über-weisungsauftrag abweichend von Satz 1 nicht mehr gegenüber derBank widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister dieZustimmung zur Auslösung der Überweisung erteilt hat.

(2) Haben Bank und Kunde einen bestimmten Termin für die Aus-führung der Überweisung vereinbart (siehe Nr. 2.2.2 Abs. 2), kannder Kunde die Überweisung bzw. den Dauerauftrag (siehe Nr. 1.1)bis zum Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäfts-tags der Bank widerrufen. Die Geschäftstage der Bank ergeben sichaus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Nach dem rechtzeitigenZugang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der Bank werden kei-ne weiteren Überweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauer-auftrags ausgeführt.

(3) Nach den in Abs. 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Über-weisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn Kunde und Bank diesvereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bankgelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbe-trag zurückzuerlangen. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Über-weisungsauftrags einen Zahlungsauslösedienstleister bedarf es er-gänzend der Zustimmung des Zahlungsauslösedienstleisters unddes Zahlungsempfängers. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufsdes Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsver-zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.

1.6 Ausführung des Überweisungsauftrags (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenndie zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nr. 2.1, 3.1.1 und3.2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nr. 1.3 Abs. 1) vor-liegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nr. 1.3 Abs. 2) undein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in derAuftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit einge-räumt ist („Ausführungsbedingungen“).

(2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisungbeteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überwei-sung ausschl ießlich anhand der vom Kunden angegebenen Kun-denkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2) auszuführen.

(3) Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monat-lich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoin-formationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind,kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung ge-sondert vereinbart werden.

1.7 Ablehnung der Ausführung (1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nr. 1.6 Abs. 1)nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung des Überweisungsauf-trags ablehnen. Hierüber wird die Bank den Kunden unverzüglich,auf jeden Fall aber innerhalb der in Nr. 2.2.1 bzw. 3.1.2 und 3.2.2 ver-einbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Konto -informationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank,soweit möglich, die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeitenangeben, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt wer-den können.

(2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bankerkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskontooder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu-zuordnen, wird die Bank dem Kunden hierüber unverzüglich eine In-formation zur Verfügung stellen und ihm ggf. den Überweisungsbetragwieder herausgeben.

(3) Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung derAusführung eines autorisierten Überweisungsauftrags berechnetdie Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewieseneEntgelt.

1.8 Übermittlung der Überweisungsdaten Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bankdie in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) un-mittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an denZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungs-dienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfängerdie Überweisungsdaten, zu denen auch die IBAN des Zahlersgehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüber-schreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inlandkönnen die Überweisungsdaten auch über das Nachrichtenüber-mittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Tele-communication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungs-dienstleister des Zahlungsempfängers weitergeleitet werden. AusGründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungs-daten vorübergehend in seinen Rechenzentren in der EuropäischenUnion, in der Schweiz und in den USA.

1.9 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Über-weisungen

Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nichtautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftragszu unterrichten. Dies gilt auch im Fall der Beteiligung eines Zah-lungsdienstleisters.

1.10 Entgelte und deren Änderung1.10.1 Entgelte für VerbraucherDie Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis-und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überwei-sungsverkehr werden dem Kunden spätestens 2 Monate vor dem Zeit-punkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kun-de mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elek-tronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderun-gen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann denÄnderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretensentweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kun-den gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorge-schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen an-gezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank inihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände-rungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehungvor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf diesesKündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hin-weisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdienstrahmenvertrag(Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen.

1.10.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sindBei Entgelten und deren Änderung für Überweisungen von Kunden,die keine Verbraucher sind, bleibt es bei den Regelungen in Nr. 12Abs. 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der S Broker AG& Co. KG.

1.11 Wechselkurs Erteilt der Kunde einen Überweisungsauftrag in einer anderenWährung als der Kontowährung, wird das Konto gleichwohl in derKontowährung belastet. Die Bestimmung des Wechselkurses bei sol-chen Überweisungen ergibt sich aus der Umrechnungsregelung im„Preis- und Leistungsverzeichnis“.Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Refe-renzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benach-richtigung des Kunden wirksam. Der Referenzwechselkurs wird vonder Bank zugänglich gemacht oder stammt aus einer öffentlich zu-gänglichen Quelle.

1.12 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht Der Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrechtzu beachten.

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2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andereStaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)4 in Eurooder in anderen EWR-Währungen5

2.1 Erforderliche Angaben Der Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen: • Name des Zahlungsempfängers • Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2). Ist bei

Überweisungen in anderen EWR-Währungen als Euro der BIC un-bekannt, ist stattdessen der vollständige Name und die Adressedes Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben.

• Währung • Betrag • Name des Kunden • IBAN des Kunden• und bei grenzüberschreitenden Überweisungen die Entgeltwei-

sung „Entgeltteilung“ zwischen Kunden und Zahlungsempfänger

2.2 Maximale Ausführungsfrist 2.2.1 Fristlänge Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetraginnerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Aus-führungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerseingeht.

2.2.2 Beginn der Ausführungsfrist (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangsdes Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nr. 1.4).

(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführungder Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines be-stimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bankden zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährungzur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag an-gegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn derAusführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht aufeinen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am dar-auffolgenden Geschäftstag. Die Geschäftstage der Bank ergeben sichaus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.

(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kundenabweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an demTag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vor-liegt.

2.3 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadenersatzansprüchedes Kunden

2.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nr. 1.3 Abs. 2)hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ih-rer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überwei-sungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kun-den belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu brin-gen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht autorisiertenÜberweisung befunden hätte.Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstagsgemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tagfolgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisungnicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntniserhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Grün-de für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kundenvorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs-verdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung bei einem Zah-lungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus denSätzen 2 bis 4 die Bank.

2.3.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteterAusführung einer autorisierten Überweisung

(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank dieunverzügliche und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetragsinsoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgte oder fehlerhaft war.Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt dieBank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nichterfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befundenhätte. Wird eine Überweisung vom Kunden durch einen Zahlungs-auslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sät-zen 1 und 2 die Bank. Soweit vom Überweisungsbetrag von der Bankoder zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogen worden sein

sollten, übermittelt die Bank zugunsten des Zahlungsempfängersunverzüglich den abgezogenen Betrag.

(2) Der Kunde kann über Abs. 1 hinaus von der Bank die Er-stattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihmdiese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaftenAusführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder seinem Kon-to belastet wurden.

(3) Im Fall einer verspäteten Ausführung einer autorisiertenÜberweisung kann der Kunde von der Bank fordern, dass die Bankvom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, dieGutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zah-lungsempfängers so vorzunehmen, als sei die Überweisung ord-nungsgemäß ausgeführt worden. Die Pflicht aus Satz 1 gilt auch,wenn die Überweisung vom Kunden über einen Zahlungsdienst-leister ausgelöst wird. Weist die Bank nach, dass der Zahlungsbe-trag rechtzeitig beim Zahlungsempfänger eingegangen ist, entfälltdiese Pflicht. Die Pflicht nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde keinVerbraucher ist.

(4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nach-vollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.

2.3.3 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Aus-führung einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht au-torisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Scha-den, der nicht bereits von den Nr. 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist, ersetztverlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzungnicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das ei-ner zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Ver-schulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursachebei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde vorge-geben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu derEntstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach denGrundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank undKunde den Schaden zu tragen haben.

(2) Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diesebetragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

2.3.4 Schadensersatzansprüche von Kunden, die keine Verbrau-cher sind

Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nr. 2.3.2 und Scha-densersatzansprüchen in Nr. 2.3.3 haben Kunden, die keine Ver-braucher sind, bei einer nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätetausgeführten autorisierten Überweisung oder bei einer nicht auto -risierten Überweisung neben etwaigen Herausgabeansprüchennach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzan-sprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein

schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens bei-getragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver-schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zutragen haben.

• Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stel-len haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haf-tung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung derersten zwischengeschalteten Stelle („weitergeleiteter Auftrag“).

• Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf denÜberweisungsbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung ge-stellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei umdie Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruchauf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Haf-tungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahr-lässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders über-nommen hat, sowie für nicht autorisierte Überweisungen.

2.3.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss (1) Eine Haftung der Bank nach den Nr. 2.3.2 bis 2.3.4 ist in fol-genden Fällen ausgeschlossen:• Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überwei-

sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstlei-ster des Zahlungsempfängers eingegangen ist.

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4 siehe Fußnote 2.5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Złoty,

Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

• Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kundenangegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsemp-fängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kundevon der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Mög-lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich,so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antragalle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde ge-gen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruchauf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Fürdie Tätigkeiten der Bank nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktsberechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ aus-gewiesene Entgelt.

(2) Ansprüche des Kunden nach den Nr. 2.3.1 bis 2.3.4 und Ein-wendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder feh-lerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierterÜberweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nichtspätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nichtautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon un-terrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kun-den über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend demfür Kontoinformationen vereinbarten Weg spätes tens innerhalb ei-nes Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; ande-renfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeb-lich. Schadensersatzansprüche nach Nr. 2.3.3 kann der Kunde auchnach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Ver-schulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.

(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die ei-nen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be-

ruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotzAnwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden wer-den können, oder

• von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei-geführt wurden.

3. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andereStaaten des Europäischen Wirtschaftsraums6 (EWR) inWährungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaa-tenwährung7) sowie Überweisungen in Staaten außerhalbdes EWR (Drittstaaten8)

3.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andereStaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)

3.1.1 Erforderliche Angaben Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende An-gaben machen: • Name des Zahlungsempfängers • Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2). Ist bei

grenz überschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist statt-dessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungs-dienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben.

• Zielland • Währung • Betrag • Name des Kunden • Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden

3.1.2 AusführungsfristDie Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

3.1.3 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüchedes Kunden

3.1.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nr. 1.3 Abs. 2)hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ih-rer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Zahlungsbetragunverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kun-den belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu brin-gen, auf dem es sich ohne die Belas tung durch die nicht autorisier-te Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestensbis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsver-zeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank an-

gezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder dieBank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bankeiner zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dassein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mit-geteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zuprüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleisterausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

3.1.3.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteterAusführung einer autorisierten Überweisung

(1) Im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Bank dieunverzügliche und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetragsinsoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war.Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt dieBank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nichterfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befundenhätte. Wird eine Überweisung vom Kunden über einen Zahlungs-auslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sät-zen 1 und 2 die Bank. Soweit vom Überweisungsbetrag von der Bankoder zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogen worden seinsollten, übermittelt die Bank zugunsten des Zahlungsempfängersunverzüglich den abgezogenen Betrag.

(2) Der Kunde kann über Abs. 1 hinaus von der Bank die Er-stattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihmdiese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaftenAusführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder seinem Kon-to belastet wurden.

(3) Im Fall einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Über-weisung kann der Kunde von der Bank fordern, dass die Bank vomZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, die Gut-schrift des Zahlungsbetrags auf dem Konto des Zahlungsempfän-gers so vorzunehmen, als sei die Überweisung ordnungsgemäß aus-geführt worden. Die Pflicht aus Satz 1 gilt auch, wenn die Überwei-sung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöstwird. Weist die Bank nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beimZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, ent-fällt diese Pflicht. Die Pflicht nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Kun-de kein Verbraucher ist.

(4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nach-vollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.

3.1.3.3 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung(1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführungeiner autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisiertenÜberweisung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nichtbereits von Nr. 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Diesgilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschal-teten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, essei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischenge-schalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kun-de durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Scha-dens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit-verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zutragen haben.

(2) Die Haftung nach Abs. 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Die-se betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht• für nicht autorisierte Überweisungen,• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,• für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und• für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.

3.1.3.4 Sonderregelung für alle außerhalb des EWR getätigtenBestand teile der Überweisung

Für die außerhalb des EWR getätigten Bestandteile der Überwei-sung bestehen abweichend von den Ansprüchen in den Nummern3.1.3.2 und 3.1.3.3 bei einer nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspä-tet ausgeführten autorisierten Überweisung neben etwaigen Her-ausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglichSchadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen:• Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch

schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige-

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6 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

7 z.B. US-Dollar8 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums derzeit: siehe Fußnote 6).

tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens,in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha-ben.

• Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stel-len haftet die Bank nicht. In diesem Fall beschränkt sich die Haf-tung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung derersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).

• Die Haftung der Bank ist auf höchstens 12.500 Euro je Überwei-sung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht fürVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, diedie Bank besonders übernommen hat.

3.1.3.5 Ansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind• Abweichend von den Ansprüchen in den Nr. 3.1.3.2 und 3.1.3.3

haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten,fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Überweisungoder bei einer nicht autorisierten Überweisung neben etwaigenHerausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB ledig-lich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Rege-lungen:

• Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch schuld-haftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen,bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in wel-chem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

• Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stel-len haftet die Bank nicht. In diesem Fall beschränkt sich die Haf-tung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung derersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).

• Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist in der Höhe auf denÜberweisungsbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung ge-stellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei umdie Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruchauf höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Die Haf-tungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahr-lässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders über-nommen hat, sowie für nicht autorisierte Überweisungen.

3.1.3.6 Haftungs- und Einwendungsausschluss(1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 istin folgenden Fällen ausgeschlossen:• Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überwei-

sungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zah-lungsempfängers eingegangen ist.

• Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kundenangegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsemp-fängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kun-de von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrerMöglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuer-langen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nachSatz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden aufschriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen,damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Über-weisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetragsgeltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Lei-stungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.

(2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 undEinwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder feh-lerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierterÜberweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nichtspätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nichtautorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon un-terrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kun-den über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend demfür Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb ei-nes Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; ande-renfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeb-lich. Schadensersatzansprüche nach Nr. 3.1.3.3 kann der Kunde auchnach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Ver-schulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst.

(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die ei-nen Anspruch begründenden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be-

ruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotzder Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermiedenwerden können, oder

• von der Bank aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung herbeige-führt wurden.

3.2 Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)4

3.2.1 Erforderliche AngabenDer Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende An-gaben machen:• Name des Zahlungsempfängers• Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nr. 1.2). Ist bei

grenz überschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, iststattdessen der vollständige Name und die Adresse des Zah-lungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben.

• Zielland • Währung • Betrag• Name des Kunden• Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden

3.2.2 AusführungsfristDie Überweisungen werden baldmöglichst erwirkt.

3.2.3 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden3.2.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung(1) Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe obenNr. 1.3 Abs. 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch aufErstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden denZahlungsbeleg zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto desKunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zubringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht auto-risierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spä-testens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Lei-stungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem derBank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist,oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat dieBank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht,dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlichmitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglichzu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht be-stätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslöse-dienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis4 die Bank.

(2) Bei sonstigen Schäden, die aus einer nicht autorisierten Über-weisung resultieren, haftet die Bank für eigenes Verschulden. Hatder Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung desSchadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit-verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zutragen haben.

3.2.3.2 Haftung bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Aus-führung einer autorisierten Überweisung

Bei einer nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten au-torisierten Überweisung hat der Kunde neben etwaigen Herausga-beansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB Schadenersatz-ansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen:• Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein

schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens bei-getragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver-schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zutragen haben.

• Für das Verschulden zwischengeschalteter Stellen haftet dieBank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bankauf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwi-schengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).

• Die Haftung der Bank ist auf höchstens 12.500 Euro je Überwei-sung begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bankbesonders übernommen hat.

3.2.3.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss(1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgendenFällen ausgeschlossen:• Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überwei-

sungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zah-lungsempfängers eingegangen ist.

• Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kundenangegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsemp-fängers (siehe Nr. 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kun-de von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrerMöglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuer-langen. Für die Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunktsberechnet die Bank das im „Preis- und Leis tungsverzeichnis“ aus-gewiesene Entgelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen

C-FO

-AG

B-2

3 S

tand

03/

19

4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums derzeit: siehe Fußnote 6).

(2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und3.2.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nichtoder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht au-torisierter Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde dieBank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung miteiner nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisunghiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bankden Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung ent-sprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestensinnerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtethat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtungmaßgeblich. Schadensersatzansprüche kann der Kunde auch nachAblauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschul-den an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen Zah-lungsauslösedienstleister auslöst.

(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die ei-nen Anspruch begründenden Umstände• auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be-

ruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotzAnwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden wer-den können, oder

• von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei-geführt wurden.

VIII Bedingungen für den Sparplan

1. LeistungsangebotMit einem Wertpapier-Sparplan beauftragt der Kunde die S BrokerAG & Co. KG mit der regelmäßigen Anlage von eingezahlten Geld-beträgen in ausgewählten Wertpapieren. Die hierfür zur Verfügungstehenden Wertpapiere sind der aktuellen Liste zum Wertpapier- Sparplan zu entnehmen, die von der S Broker AG & Co. KG laufendaktualisiert wird. Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen sindder zurzeit gültige Verkaufsprospekt des jeweiligen Wertpapiers, dessen Vertragsbedingungen, bei Fonds zusätzlich der zuletzt ver-öffentlichte Rechenschaftsbericht und – sofern veröffentlicht – derletzte Halbjahresbericht.

2. DepotvertragDie Investmentanlage kann nur auf ein bestehendes Wertpapierdepoterfolgen. Grundsätzlich erfolgt die Abbuchung des Gegenwertes überdas bei der Sparkasse geführte Verrechnungskonto. Der Kunde istverpflichtet, für eine ausreichende Deckung (Gut haben oder Ver -fügungsrahmen) auf dem Verrechnungskonto zur Ausführung desWertpapier-Sparplanes zu sorgen. Die für den Kunden erworbenenWert papiere werden – sofern sie zur Giro sammelverwahrung zuge -lassen sind – in Girosammelverwahrung genommen. Erfolgt die Ver-briefung durch Globalurkunden, besteht kein Anspruch des Kundenauf Auslieferung einzelner Anteilsscheine.

3. AuftragsausführungDie S Broker AG & Co. KG stellt mindestens zwei Ausführungs terminepro Monat für den Wertpapier-Sparplan zur Auswahl. Technisch be-dingt kann der ausmachende Betrag um bis zu +/–10 % von der ge-wählten Sparrate abweichen. Soweit der gewünschte Sparbetrag denAusgabepreis eines Anteils über- oder unterschreitet, wird dem Kun-den ein entsprechender Bruchteil von Anteilsrechten bis zu drei De-zimalstellen hinter dem Komma gutgeschrieben und ein entspre-chender Betrag bis zur Höhe des gewünschten Sparbetrages demVerrechnungskonto belastet. Eine Auftragsbestätigung wird dem Kun-den nicht erteilt. Wenn aus Gründen, die die S Broker AG & Co. KGnicht zu vertreten hat, das Wertpapier, in dem der jeweilige Sparplanabgeschlossen wurde, nicht von der S Broker AG & Co. KG bezogenwerden kann, werden die Sparraten so lange ausgesetzt, bis das Wert-papier wieder erhältlich ist (Beispiel: vorübergehende Fondssch-ließung). Ausgesetzte Sparraten werden nicht nachträglich investiert.

4. AusschüttungSoweit die Wertpapiere ausschütten, werden die Ausschüttungen aufdem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Sie werden also nicht amAusschüttungstag automatisch in Anteilen des betreffenden Fondswieder angelegt.

5. AbrechnungenDie S Broker AG & Co. KG rechnet gegenüber dem Kunden auf derBasis der Abrechnung ab, die sie ihrerseits vom jeweiligen Kontra-henten erhält.

6. StornoDepotbuchungen, die infolge eines Irrtums, technischen Fehlers oderaus anderen Gründen vorgenommen worden sind, ohne dass demein wirksamer Auftrag zugrunde lag, können durch einfache Ge-genbuchung (Storno) rückgängig gemacht werden.

7. Auflösung von Fonds/Fälligkeit von WertpapierenWird ein Wertpapier, auf dessen Anteile sich der Wertpapier-Spar-plan bezieht, wegen Zeitablaufs oder aus sonstigen Gründen auf-gelöst, so ist die S Broker AG & Co. KG berechtigt, die Anteile oder Anteilsbruchteile des Wertpapiers am letzten Bewertungstag zu ver-äußern und den Gegenwert dem Verrechnungskonto gut zuschreiben,sofern keine gegenteilige Weisung des Anlegers vorliegt.

8. KündigungDie S Broker AG & Co. KG kann eine Kündigung des Wertpapier-Spar-plans regelmäßig nur dann zum nächsten Ausführungsterminberücksichtigen, wenn ihr die Kündigungserklärung einen Bankar-beitstag vor dem nächsten Ausführungstermin zugegangen ist. KraftGesetzes bestehende Widerrufsrechte bleiben unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen

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