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Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren. 1. Name und Anschrift der Bank Hausanschrift IKB Deutsche Industriebank AG Wilhelm-Bötzkes-Straße 1 40474 Düsseldorf (nachfolgend „IKB AG“ oder „Bank“) Postanschrift IKB Deutsche Industriebank AG (IKB Privatkunden) Privatkundenservice Postfach 37 43 90018 Nürnberg Telefon 0211 / 73 14 12 00 Telefax 0211 / 73 14 12 09 E-Mail [email protected] Internet www.ikb.de 7. Vertragssprache und anwendbares Recht Die Vertragsbedingungen und diese Informationen nach den Vor- schriften des Fernabsatzes werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Ver- trages in Deutsch kommunizieren. Sowohl für die Aufnahme von Beziehungen vor Abschluss des Vertrages als auch für den Vertrag selbst gilt deutsches Recht. 8. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen (vgl. Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank). 9. Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: – Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Bei- spiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). – Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www. bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög- lichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Be- schwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombuds- mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfah- rensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bun- desverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: [email protected], zu richten. – Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdien- steaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsge- setzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. – Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplatt- form (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Ver- braucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Un- ternehmen nutzen. Seite 1 IKB Deutsche Industriebank AG www.ikb.de unter der ID 104216 geführt. www.ecb.europa.eu). Die Bank wird im Institutsregister der BaFin Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main (Internet: (Internet: www.bafin.de) sowie die Europäische Zentralbank, und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main dienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn Zuständige Aufsichtsbehörden sind die Bundesanstalt für Finanz- Zuständige Aufsichtsbehörden 6. Geschäften. von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Gegenstand der Unternehmenstätigkeit der IKB AG ist der Betrieb Hauptgeschäftstätigkeit der Bank 5. DE 121298843 4. Umsatzsteueridentifikationsnummer Amtsgericht Düsseldorf, HRB 1130 Eintragung im Handelsregister 3. Claus Momburg Dr. Michael H. Wiedmann (Vorsitzender), Gesetzliche Vertretung der IKB AG (Vorstand) 2.

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Page 1: Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz ...€¦ · schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www. bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher

Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen

Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis-tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht-zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.

1. Name und Anschrift der BankHausanschrift IKB Deutsche Industriebank AG Wilhelm-Bötzkes-Straße 1 40474 Düsseldorf (nachfolgend „IKB AG“ oder „Bank“)

Postanschrift IKB Deutsche Industriebank AG(IKB Privatkunden) Privatkundenservice Postfach 37 43 90018 Nürnberg

Telefon 0211 / 73 14 12 00Telefax 0211 / 73 14 12 09E-Mail [email protected] www.ikb.de

7. Vertragssprache und anwendbares RechtDie Vertragsbedingungen und diese Informationen nach den Vor-schriften des Fernabsatzes werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Ver-trages in Deutsch kommunizieren. Sowohl für die Aufnahme von Beziehungen vor Abschluss des Vertrages als auch für den Vertrag selbst gilt deutsches Recht.

8. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen EinlagensicherungDie Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen (vgl. Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank).

9. Beschwerde- und Alternative StreitbeilegungsverfahrenDer Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten:

– Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Bei-spiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail).

– Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher-schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög-lichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om-budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Be-schwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombuds-mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfah-rensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bun-desverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: [email protected], zu richten.

– Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdien-steaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsge-setzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.

– Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplatt-form (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Ver-braucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Un-ternehmen nutzen.

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IKB Deutsche Industriebank AG www.ikb.de

unter der ID 104216 geführt.www.ecb.europa.eu). Die Bank wird im Institutsregister der BaFin Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main (Internet:(Internet: www.bafin.de) sowie die Europäische Zentralbank, und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main

dienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 BonnZuständige Aufsichtsbehörden sind die Bundesanstalt für Finanz-

Zuständige Aufsichtsbehörden6.

Geschäften.von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Gegenstand der Unternehmenstätigkeit der IKB AG ist der Betrieb

Hauptgeschäftstätigkeit der Bank5.

DE 1212988434. Umsatzsteueridentifikationsnummer

Amtsgericht Düsseldorf, HRB 1130Eintragung im Handelsregister3.

Claus MomburgDr. Michael H. Wiedmann (Vorsitzender),

Gesetzliche Vertretung der IKB AG (Vorstand)2.

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Bedingungen für das IKB CashkontoStand 01/2018

1. Vertragsschluss, Eröffnung eines IKB Cashkontos(1) Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Cashkonto-Vertrages ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Kontoeröffnungsformular an die Bank über-mittelt und dieses der Bank zugeht. Der Vertrag über das Cashkon-to kommt zustande, wenn die Bank dem Kunden nach ggf. erforder-licher Legitimationsprüfung die Annahme erklärt und das Cashkonto zur Nutzung freigibt. Eine automatische Geldanlage auf verzinste Anlagekonten (z.B. Tagesgeld, Festgeld) mit Eröffnung des Cashkontos und Einzahlung von Guthaben auf das Cashkonto erfolgt nicht.

(2) Die Kontoführung erfolgt online über das Internet („Online-Banking“). Mit der Eröffnung des Cashkontos richtet die Bank ein webbasiertes Online-Postfach ein. Es gelten die Bedingungen für das Online-Banking inklusive Online-Postfach.

2. Wesentliche Merkmale IKB Cashkonto(1) Das Cashkonto dient als Verrechnungskonto für sämtliche Geld-anlagen, der Einzahlung von Beträgen in Euro, die angelegt werden sollen, zur Umbuchung von Geldbeträgen zwischen Anlagekonten, der Gutschrift von Erträgen aus Geldanlagen sowie der Rückzah-lung von Beträgen auf ein in Deutschland geführtes Referenzkonto (Girokonto) des Kontoinhabers. Das Cashkonto dient nicht der Ab-wicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen oder der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren, d.h. es sind keine Überweisungen von oder zu anderen Konten als dem genannten Referenzkonto möglich und die Bank wird keine auf das Cashkonto gezogenen Lastschrif-ten zulassen. Eingehende und ausgehende Zahlungen können aus-schließlich bargeldlos erfolgen.

(2) Das Cashkonto wird ausschließlich auf Guthabenbasis in Euro geführt, Überziehungen sind nicht gestattet. Guthaben auf dem Cashkonto sind täglich fällig und werden nicht verzinst.

3. ReferenzkontoFür ausgehende Überweisungen ist ausschließlich ein bei einem inländischen Kreditinstitut geführtes Kontokorrentkonto zugelas-sen, welches auf den Namen des Inhabers des Cashkontos lautet. Änderungen des Referenzkontos sind schriftlich mitzuteilen.

4. RechnungsabschlussSoweit Umsätze auf dem Cashkonto erfolgen, wird jeweils zum Quartalsende, anderenfalls jährlich zum 31.12., eine Abrechnung erstellt und in das Online-Postfach eingestellt. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungs-abschlusses hat der Kontoinhaber spätestens vor Ablauf von 6 Wochen nach dessen Zugang zu erheben. Macht er seine Einwen-dungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der 6-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird im Rechnungsabschluss von der Bank gesondert hingewiesen. Der Kontoinhaber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass das Konto zu Unrecht belastet oder eine Gutschrift nicht erteilt wurde.

5. Kündigung Solange keine Geldanlagen bestehen, die einer Mindestlaufzeit un-terliegen, kann das Cashkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden. Gegebenenfalls vorhandene Gutha-ben überweist die Bank auf das Referenzkonto des Kontoinhabers.

6. GebührenEs werden keine Kontoführungsgebühren erhoben. Die Bank ist je-doch berechtigt, für Zusatzleistungen Gebühren nach dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank zu erheben, welches unter www.ikb.de eingesehen werden kann.

7. Kontoinhaber(1) Konten werden nur für natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland und auf eigene Rechnung geführt. Das Konto darf nur privat genutzt werden, d.h. eine Verwendung als Geschäftskonto durch Freiberufler, Gewerbetreibende und sonstige Unternehmen ist nicht zulässig.

(2) Minderjährige Kontoinhaber sind bis zur Volljährigkeit nicht verfügungsberechtigt. Die Verfügungsberechtigung steht den ge-setzlichen Vertretern zu und erlischt mit Volljährigkeit des Minder-jährigen.

8. Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konten“)(1) Gemeinschaftskonten werden für bis zu zwei natürliche volljäh-rige Personen eröffnet. Die Bank führt ausschließlich Gemein-schaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung jedes Kontoinha-bers. Jeder Kontoinhaber kann – vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 – ohne Mitwirkung des anderen Kontoinhabers verfügen und zulasten des Gemeinschaftskontos alle mit der Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen.

(2) Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern ge-meinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kon-toinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht. Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten. Jeder Kontoinhaber kann einzelne Kon-ten allein auflösen; die Auflösung der gesamten Kontoverbindung kann nur durch die Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen.

(3) Bei Tod eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des ande-ren Kontoinhabers unverändert bestehen. Jedoch kann der überle-bende Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben des verstorbenen Kontoinhabers die Konten auflösen. Die Rechte des verstorbenen Kontoinhabers werden durch dessen Erben gemeinsam wahrge-nommen.

9. Steuern und AbgabenKapitalerträge sind steuerpflichtig. Gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nimmt die Bank den Steuerabzug auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer sowie ggf. Kirchensteuer) und den Abzug des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe vor. Die einbehaltenen Steuern und Abgaben meldet die Bank ordnungsge-mäß an und führt diese an das Finanzamt ab. Der Abzug von Steu-ern und Abgaben erfolgt nicht, wenn der Kunde der Bank einen Freistellungauftrag nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamts im Original vorlegt.

10. Abtretung/VerpfändungKonten können auf Anweisung gesetzlich legitimierter Organe ge-pfändet werden. Die vertragliche Abtretung oder Verpfändung von Guthaben ist ausgeschlossen.

11. Vertragsänderungen und ErgänzungenÄnderungen oder Ergänzungen der Bedingungen für das IKB Cash-konto wird die Bank spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbieten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. über das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Monaten nach Zu-gang der Benachrichtigung widerspricht. Auf die Genehmigungs-wirkung wird die Bank den Kunden in ihrem Angebot besonders hinweisen.

12. Einlagensicherungsfonds(1) SchutzumfangDie Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungs-fonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorge-sehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben

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sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den gel-tenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind.

Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Or-derschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften.

Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn(i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer

Namensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarle-hen handelt und

(ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden haben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht.

Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Vorausset-zungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Regelungen des Sta-tuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. Septem-ber 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbind-lichkeit im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge über-geht.

(2) SicherungsgrenzenDie Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,75% der für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigen-mittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 be-gründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeit-punkt der Begründung der Einlage, die jeweils ,neuen Sicherungs-grenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Siche-rungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächst-möglichen Kündigungstermin.

Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden.

(3) Geltung des Statuts des EinlagensicherungsfondsWegen weiterer Einzelheiten der Sicherung wird auf § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.

(4) ForderungsübergangSoweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über.

(5) AuskunftserteilungDie Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Widerrufsrecht und WiderrufsfolgenMit Abschluss des Vertrages haben Sie ein Widerrufsrecht, über das die Bank Sie nachstehend informiert. Bei mehreren Wider-rufsberechtigten steht das Widerrufsrecht jedem einzeln zu.

WiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung wi- derrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf ei- nem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten ge- mäß Artikel 246 b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246 b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail)erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

IKB Deutsche Industriebank AGPrivatkundenservicePostfach 37 4390018 NürnbergTelefaxnummer: 0211 / 73 14 12 09E-Mail: [email protected]

WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits emp-fangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleis-tung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu füh-ren, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ihre IKB Deutsche Industriebank AG