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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neustadt a.d.Aisch Amt für Dta jtaljsjerynq Brejtbaod und Veonessuoo parkslraße 10 • 9 14 13 Neustadt a d Ai sch Toposteam Herrn Rosemann Theodorstraße 5 90489 Nürnberg Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom Schreiben vom 20. März 2017 Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen. Unsere Nachricht vom VM 2323 - Wilhelmsdorf Name HerrTekath E-Mail [email protected] Telefon 09161 30708-33 Telefax 091 61 30708-60 Datum 29. März 2017 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf mit Landschaftsplan hier: Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrter Herr Rosemann, für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennut- zungsplans Wilhelmsdorf mit Landschaftsplan danke wir Ihnen. Aus Sicht des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neustadt a.d.Aisch be- steht mit der Planung Einverständnis. Auf folgende Punkte möchten wir jedoch hinweisen: 1. Soweit Kartenmaterial von Dritten verwendet wurde oder als Grundlage für die Planung dient, ist noch ein entsprechender Herausgebervermerk mit Jahresangabe aus dem die Karte stammt anzubringen (z.B: Kartengrundlage: Amtliche Flurkarte © Bayerische Ver- messungsverwaltung 2017). Dies ist zum Beispiel beim Ausschnitt aus der Strukturkarte zum LEP und bei allen Planungen auf Grundlage der amtlichen Flurkarte der Fal l. 2. Auf Seite 6 der Begründung ist im ersten Satz noch ein Schreibfehler (,,54 .2015 m 2 ' ') zu berichtigen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Tekath Di enstgebäude Parkstraße 1 o 91413 Neustadt a.d.Aisch Internet www.adbv-neustadt.de Öffnungszeiten Mo.-Mi. 7.30-15.00 Do. 7.30-16.30 Fr. 7.30-12.30 Verkehrsverbindungen Bushaltestelle Neustadt Plärrer Telefon 09161 30708-0 E-Mail [email protected]

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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neustadt a .d.Aisch

Amt für Dta jtaljsjerynq Brejtbaod und Veonessuoo p arkslraße 10 • 9 14 13 Neustadt a d Aisch

Toposteam

Herrn Rosemann

Theodorstraße 5

90489 Nürnberg

Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom

Schreiben vom 20. März 2017

Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen. Unsere Nachricht vom

VM 2323 - Wilhelmsdorf

Name HerrTekath

E-Mail [email protected]

Telefon 09161 30708-33

Telefax 09161 30708-60

Datum

29. März 2017

5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf mit Landschaftsplan

hier: Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrter Herr Rosemann,

für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennut­

zungsplans Wilhelmsdorf mit Landschaftsplan danke wir Ihnen.

Aus Sicht des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neustadt a.d.Aisch be­

steht mit der Planung Einverständnis.

Auf folgende Punkte möchten wir jedoch hinweisen:

1. Soweit Kartenmaterial von Dritten verwendet wurde oder als Grundlage für die Planung

dient, ist noch ein entsprechender Herausgebervermerk mit Jahresangabe aus dem die

Karte stammt anzubringen (z.B: Kartengrundlage: Amtliche Flurkarte © Bayerische Ver­

messungsverwaltung 2017) . Dies ist zum Beispiel beim Ausschnitt aus der Strukturkarte

zum LEP und bei allen Planungen auf Grundlage der amtlichen Flurkarte der Fall.

2. Auf Seite 6 der Begründung ist im ersten Satz noch ein Schreibfehler (,,54.2015 m2' ') zu

berichtigen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

~ Tekath

Dienstgebäude

Parkstraße 1 o 91413 Neustadt a.d.Aisch

Internet www.adbv-neustadt.de

Öffnungszeiten Mo.-Mi. 7.30-15.00 Do. 7.30-16.30 Fr. 7.30-12.30

Verkehrsverbindungen

Bushaltestelle Neustadt Plärrer

Telefon 09161 30708-0

E-Mail [email protected]

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Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

-~~-~~_i_tl~!f!.l!_r\~~ ~.J:qstfa_~b-~.~-: .... ~_1~!_"!_ Ansb~~---·-----·­Topos team Herrn Rosemann Theodorstraße 5 90489 Nürnberg

Name Richard Geltner

Telefon 0981 591-399

Telefax 0981 591 -600

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom 20.03 .2017

Unser Zeichen B/a-G4600-2601

Ansbach 23.03.2017

Gemeinde Wilhelmdorf, Landkreis Neustadt I Aisch - Bad Windsheim Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf mit Landschaftsplan

Anlage 1 Flächennutzungsplan mit Begründung in Rückgabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der Sicht der Ländlichen Entwicklung bestehen gegen den Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wilhelmsdorf keine Bedenken.

Im Planungsraum ist derzeit ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsge­setz weder geplant noch anhängig.

Mit freundlichen Grüßen

i~tner Baurat

Philipp-Zorn-Straße 37 91522 Ansbach

Telefon 0981 591-0 Telefax 0981 591-600

Seite 1 von 1

poststel [email protected] www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken/

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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim

mit Landwirtschaftsschule

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim __ f3_c~.tb.~.11-~1!!9.~r S~r: ... ~~,_,~l?..!.? .. Uff~nhei!,11_, ____ , ___ _ , __ , ______ ,_, __ ,_, ______ _

Toposteam

Theodorstraße 5 90489 Nürnberg

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

20.03.2017

Unser Zeichen

L 2.2-4621/4622-012/2017

Name Armin Konrad Krämer

Telefon 09842/208215

Telefax 09842/208236

E-Mail Arminkonrad.krä[email protected]

Uffenheim

30.03.2017

Gemeinde Wilhelmsdorf, Landkreis Neustadt I Aisch- Bad Windsheim Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf mit Landschaftsplan Frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gern. § 2 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu o.g. Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans wird wie folgt Stellung genommen:

Bei der Erweiterung des Gewerbegebietes Brunner Wegfeld-Blumenstraße ist eine eventuelle Betriebser­weiterung des Betriebes Müller Klaus und Paul GbR, Martin Luther Str. 8, Wilhelmsdorf zu berücksichti­gen.

Wenn die Ausgleichsflächen konkretisiert werden bitten wir hierzu nochmals gehört zu werden.

Ansonsten bestehen von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine Einwände zur geplanten 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Wilhelmsdorf.

Mit freundlichen Grüßen

~j~ Krämer 1_ ~

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und For- Telefon 09842 208-0 sten Uffenheim Telefax 09842 208-236 Rothenburger Str. 34 E-Mail [email protected] 97215 Uffenheim Internet www.aelf-uf.bayern.de

Seite 1 von 1

Besuchszeiten: Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr Do. zus. 13:00 - 17:00 Uhr

Terminvereinbarung wird immer empfohlen

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Bayerischer Bauernverband ·Geschäftsstelle Neustadt-Uffenheim Peter-Kolb-Piatz 6 · 91413 Neustadt/Aisch

Toposteam z.H . Herrn Rosemann Theodorstraße 5 90489 Nürnberg

Bayerischer BauernVerband Geschäftsstelle Neustadt-Uffenheim

Ansprechpartner: Geschäftsstelle Neustadt-Uffenheim Telefon: 09161 6642-0 Telefax: 09161 6642-20 E-Mai l: Neustadt-Uffenheim@

BayerischerBauernVerband.de

Datum: 18.04.2017

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom HV

Gemeinde Wilhelmsdorf, Landkreis Neustadt I Aisch - Bad Windsheim Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf mit Landschaftsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit im Betreff genannten Schreiben haben Sie uns die Planunterlagen in oben benannter Angelegenheit zur Stellungnahme übersandt.

Aus landwirtschaftlicher Sicht nehmen wir hierzu wie folgt Stellung:

Auf bestehende landwirtschaftliche Betriebsstätten in der unmittelbaren Nähe der beplanten Flächen mit Ihren Emissionen wird hingewiesen. Diesbezüglich wird auf bestehende Unstimmigkeiten mit anliegenden tierhaltenden Betrieben verwiesen.

Desweiteren handelt es sich bei den benachbarten Grundstücken um landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit entsprechenden Arbeitsschritten wie Bearbeitungs- und Erntetätigkeiten ist zu rechnen.

Während der Baumaßnahmen ist zudem sicherzustellen, dass die angrenzenden Grundstücke uneingeschränkt bewirtschaftet werden können.

Mit freundlichen Grüßen II! i.A. Hanl nd (Fachberater)

Bayerischer Bauernverband · Körperschaft des öffentlichen Rechts Peter-Kolb-Piatz 6 · 91413 Neustadt/Aisch ·Telefon 09161 6642-0 · Telefax 09161 6642-20

[email protected] · www.BayerischerBauernVerband.de · Steuernummer: 143/241/01 099 VR-Bank Uffenheim-Neustadt eG · Konto 50 458 · BLZ 760 695 59

IBAN: DE37 7606 9559 0000 0504 58 · BIC: GENO DE F1 NEA

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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege • Postfach 10 02 03 • 80539 München

Toposteam Hochbau- Stadt- und Landschaftsplanung

Theodorstr. 5 90489 Nümberg

BAYERISCHES LANDESAMT - FÜR DENKMALPFLEGE

Abteilung B - Koordination Bauleitplanung

Postfach 1 0 02 03 80076 München

Tel: 089/2114-356 oder -236 Fax: 089/2114-407 E-Mail: [email protected]

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum

20.03 .2017 P-2010-2623-3 S2 18.04.2017

Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DschG)

Gde. Wilhelmsdorf, Lkr. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim: 5. Änderung des

Flächennutzungsplanes

Zuständiger Gebietsreferent:

Bodendenkmalpflege: Herr Martin Nadler M.A.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei

künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und

unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für

Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung, am Westrand der Fl.-Nr. 402liegt nach unserem

gegenwärtigen Kenntnisstand folgendes Bodendenkmal:

Denkmal Nr. D-5-6430-0 131: Siedlung der Steinzeiten.

Zentrale: Hofgraben 4, 80539 München Postfach 10 02 03, 80076 MOnehen

U-/S-Bahn: Marienplatz Straßenbahn: Linie 19 Nationaltheater

Tel. 089/2114-0 Fax 089/2114-300 !nlernet: http://www.blfd.bayern.de

Bayer. Landesbank München !BAN DE75700500000001190315 B!C BYLADEMM

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Dieses Denkmal ist gern. Art. 1 DSchG in seinem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der

ungestörte Erhalt dieses Denkmals vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für

Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen

und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.

Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter http://www.denkmal.bayern.de zugängliche

Bayerische Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen Denkmaldaten fiir

Fachanwender als Web Map Service (WMS) zu Verfugung und können so in lokale

Geoinformationssysteme eingebunden werden. Die URL dieses Geowebdienstes lautet:

http:/ /www.geodaten. bayern.de/ogc/ogc _ denkmal.cgi?

Bitte beachten Sie, dass es sich bei o.g. URL nicht um eine Internetseite handelt, sondern um

eine Schnittstelle, die den Einsatz entsprechender Software erfordert.

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innem abgestimmte Rechtsauffassung des

Bayerischen Staatsministeriums ftir Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen

Landesamts fiir Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte

unserer Homepage:

http :I lwww. blfd. bayem. de/medien!rechtliche _grundlagen _ bodendenkmal. pdf

(Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälem).

Es ist daher erforderlich, das genannte Bodendenkmal nachrichtlich in der markierten Aus­

dehnung in den Flächennutzungsplan zu übernehmen, in der Begründung aufzufuhren sowie auf

die besonderen Schutzbestimmungen hinzuweisen(§ 5 Abs. 4-5 BauGB) und im zugehörigen

Kartenmaterial seine Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen (PlanzV 90).

Die aktuellen Denkmalflächen können durch WMS-Dienst heruntergeladen werden.

Zudem sind regelmäßig im Umfeld dieser Denkmäler weitere Bodendenkmäler zu vermuten.

Weitere Planungen im Nähebereich bedürfen daher der Absprache mit den Denkmalbehörden.

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Informationen hierzu finden Sie unter:

http://www.blfd.bayern.de/medien/denkmalpflege themen 7 denkmalvermutung.pdf

Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten

sind, bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7.1

DSchG.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege stimmt der Planung nur unter diesen Voraus­

setzungen zu.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreibenper E-Mail mit der Bitte um

Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der

Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege

betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen

Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

Mit freundlichen Grüßen

f .v,

Dr. Jochen Haberstroh

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Boyarisches Landesamt für Denkmoloflege · Pos!loc:h 1 0 02 03 · 80539 München

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim

Untere Denkmalschutzbehörde Postfach 15 20 91405 Neustadt a.d.Aisch

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Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-kommunikation, Post und Eisenbahnen Behördensitz Bonn Tulpenfeld 4 53113 Bonn (02 28) 14-0

Telefax Bonn (02 28) 14-88 72

E-Mail [email protected] Internet http://www.bundesnetzagentur.de

Kontoverbindung Bundeskasse Trier BBk Saarbrücken BIC: MARKDEF1590 IBAN: DE 81 590 000 00 00 590 010 20

Dienstgebäude Berlin Fehrbelliner Platz 3 10707 Berlin Telefax Berlin (0 30) 2 24 80-4 59

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom (0 30) Berlin 20.03.2017, Hr. Rosemann

226-20, 5593-5 Nr. 18047

2 24 80-442 oder 2 24 80-0

23.03.2017

Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wilhelmsdorf, Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim mit Landschaftsplan Betreiber von Richtfunkstrecken im Plangebiet

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben habe ich, Ihnen zur Vorin-formation, eine Überprüfung des geplanten Gebietes durchgeführt. Der beigefügten Anlage kön-nen Sie die Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenbereich tätigen Richt-funkbetreiber entnehmen. Durch deren rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden.

Ich empfehle Ihnen, bei Vorliegen konkreter Bauplanungen mit einer Höhe von über 20m (z.B. Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileitungen, Masten, hohen Gebäuden, Industrie- und Ge-werbe-anlagen, etc.), die Informationen zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit Richt-funkstrecken sowie die zusätzlichen Hinweise auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Bei Beteiligung der Bundesnetzagentur als TÖB (möglichst per E-Mail an [email protected]) sind bitte folgende Angaben bzw. Unterlagen zu übermitteln: • Art der Planung • die geografischen Koordinaten des Baugebiets (NW- und SO-Werte in WGS 84) • Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe!) • eine topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungspunkten

(keine Katasterkarten) • mehrere zu prüfende Gebiete sind einzeln zu bezeichnen

Bundesnetzagentur • Fehrbelliner Platz 3 • 10707 Berlin

Topos team Theodorstraße 5 90489 Nürnberg

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Sollten Ihrerseits noch Fragen offen sein, so steht Ihnen für Rückfragen die Bundesnetzagentur, Referat 226 (Richtfunk), unter der o. a. Telefonnummer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Petra Fischer

Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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BUND Naturschutz e. V. ∙ KREISGRUPPE NEUSTADT/AISCH – BAD WINDSHEIM

Geschäftsstelle Neustadt/Aisch ∙ Bamberger Str. 24 ∙ 91413 Neustadt/Aisch

Tel. 0 91 61/5896 ∙ E-Mail: [email protected]

Bankverbindung: Sparkasse Neustadt/Aisch IBAN DE67 7625 1020 0000 4843 94

BUND Naturschutz e. V. ∙ Bamberger Str. 24 ∙ 91413 Neustadt/Aisch TOPOS team zu Hdn. Herrn Rosemann Theodorstr. 5 90489 Nürnberg

Neustadt/Aisch, den 20. April 2017 Gemeinde Wilhelmsdorf, Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf mit Landschaftsplan Frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrter Herr Rosemann, vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Wir nehmen wie folgt Stellung: Zum Flächennutzungsplan Unter 3.1 Einwohnerzahlen wird auf die Gemeinde Weisendorf Bezug genommen. Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei nur um einen Schreibfehler handelt und die anschließenden Zahlen korrekt übernommen wurden. Grundsätzliches

Der Zuwachs der Bevölkerung ist verursacht durch die Ausweisung der Baugebiete. Hier sind junge Paare oder Familien mit Kindern zugezogen, daher ist auch der Anteil von Kindern und Jugendlichen höher als im Landkreisdurchschnitt. Das Ansteigen des Durchschnittsalters liegt im bayernweiten Trend. Es werden zunehmend Menschen zwischen 60 und 75 Jahren und Menschen über 75 Jahren in den Orten wohnen. Deshalb sollten sich Planungen für zukünftige Baumaßnahmen (Bebauungspläne) auch an den Bedürfnissen dieser Altersgruppen orientieren. Dazu gehören Wohnmöglichkeiten im Innenort mit kurzen (fußläufigen) Wegen zur örtlichen Infrastruktur wie Einkauf, Arzt, Geselligkeit, Versorgung, Betreuung. Die schwierige Topographie in Wilhelmsdorf mit den Hanglagen erfordert eine sorgfältige Planung, wie zukünftig das Leben von älteren Menschen (mit eingeschränkter Mobilität) aussehen wird. Dies ist auch hilfreich für Familien mit Kindern: Wege die ältere Menschen schaffen, sind auch gut mit Kinderwagen usw. befahrbar.

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BUND Naturschutz e. V. ∙ KREISGRUPPE NEUSTADT/AISCH – BAD WINDSHEIM

Geschäftsstelle Neustadt/Aisch ∙ Bamberger Str. 24 ∙ 91413 Neustadt/Aisch

Tel. 0 91 61/5896 ∙ E-Mail: [email protected]

Bankverbindung: Sparkasse Neustadt/Aisch IBAN DE67 7625 1020 0000 4843 94

Zu den Bedarfsberechnungen

Die Lebensweise der Menschen auch im ländlichen Raum hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Konnte man früher davon ausgehen, dass die Kinder am Ort bleiben und dort ihre Familien gründen, ist es jetzt üblich, den Ursprungsort zu verlassen, Ausbildung oder Studium woanders aufzunehmen und sich dann im neuen Umfeld zu etablieren. Zurück in den Dörfern bleiben die Eltern in den Häusern, die mit zunehmendem Alter eigentlich zu groß für zwei oder eine Person sind. Die Wohnung, die Pflege des Grundstücks, wird zu einer Belastung. Eigentlich würde man lieber überschaubar in einer kleineren Wohnung leben, aber man fühlt sich an das Haus gebunden. Wird dieses dann doch vermietet oder verkauft, findet meist wieder eine Familie dort Einzug und die Wohnungsgröße und die Einwohneranzahl des Gebäudes passen wieder. Dies bedeutet, dass es durchaus ein Wohnraumdefizit geben kann. Dies liegt nach unserer Meinung aber in Wohnformen für ältere Menschen und kompakten Wohnungen und weniger in Neubaugebieten. Mit einer zu großzügigen Ausweisung von weiteren Neubaumöglichkeiten wird auch der Wert der bestehenden Immobilien gemindert. Ist ein Neubau preisgleich mit dem Kauf und der Sanierung eines bestehenden Gebäudes, wird der Trend zum Neubau gehen. Der Wert des bestehenden Gebäudes ist oft zur Altersabsicherung gedacht. Ist der Erlös für das bestehende Gebäude zu gering, fehlt das Geld bei der Alterssicherung. Berechnung des Ersatzbedarfs Der Ersatzbedarf bezeichnet die Menge an Wohnungen, die benötigt werden, um nicht mehr erhaltungsfähige oder nicht mehr modernen Qualitätsansprüchen entsprechenden Wohnungen zu ersetzen. Dies sind in der Regel nicht Gebäude im Neubaugebiet, sondern Häuser und Wohnungen im Altort. Dies bedeutet, dass die Gebäude dort abgerissen/saniert werden sollten und an gleicher Stelle neuer Wohnraum entsteht. Dies ist auch sinnvoll, weil ein Teil der Nebengebäude mit aufgegebener Landwirtschaft oder Handwerk oder die Fläche, auf der diese stehen, so wieder in Nutzung kommt. Deshalb sehen wir keinen Bedarf an zusätzlicher Fläche für den Ersatzbedarf in Form von Neubaugebieten. Wir wissen, dass das innerörtliche Flächenmanagement schwierig ist, weil die Gebäude im Privateigentum sind und die Sicherheit von kommunaler Planung über diese Flächen kaum hergestellt werden kann. Trotzdem muss dieser Weg gegangen werden, weil der Innenort sonst verödet und eine Belastung für die Kommune wird. Das Problem von perforierten Innenorten, bei denen bei Kanalsanierung, Wasserversorgung, Straßenreparaturen kein Anlieger mehr da ist, der die Kosten mitträgt und die Maßnahmen dann nutzt, ist aus vielen Gemeinden bekannt. Da hilft nur aktives Flächenmanagement im Kernort. Nachholbedarf Auch für den Nachholbedarf sehen wir keinen Handlungsbedarf in Wilhelmsdorf. Die in den Neubaugebieten errichteten Wohneinheiten/Häuser haben sicher schon die höhere Wohnfläche pro Einwohner umgesetzt. Wenn, dann trifft der Nachholbedarf eher den Gebäudebestand im Innenbereich. Hier gilt dann gleiches wie beim Ersatzbedarf. Außerdem wird zu kleiner Wohnraum, wenn er tatsächlich nicht mehr bewohnt wird, in der Leerraumreserve landen.

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Geschäftsstelle Neustadt/Aisch ∙ Bamberger Str. 24 ∙ 91413 Neustadt/Aisch

Tel. 0 91 61/5896 ∙ E-Mail: [email protected]

Bankverbindung: Sparkasse Neustadt/Aisch IBAN DE67 7625 1020 0000 4843 94

Häufiger ist doch die Situation, dass eine Wohnung/Haus erst durch eine Familie, dann durch die verbleibenden Eltern, dann durch eine Person genutzt wird. So steigt die Wohnfläche pro Einwohner, obwohl sich der tatsächliche Bedarf nicht ändert. Einen tatsächlichen Bedarf sehen wir für den Zuzug von Paaren und Familien aus Orten, in denen es kaum oder nur teuere Baumöglichkeiten gibt. Dies trifft sicher auf den Bereich Herzogenaurach-Erlangen zu. Allerdings stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Gemeinde Wilhelmsdorf im Rahmen ihrer kommunalen Aufgaben diesen Bedarf befriedigen soll. Wilhelmsdorf wird für einen Großteil der Zuziehenden Wohnort, aber nicht Arbeitsplatz werden. Damit müssen die Menschen täglich pendeln. Zwar soll die ÖPNV-Verbindung von Emskirchen nach Herzogenaurach und Erlangen verbessert werden. Meist entscheiden sich die Menschen dann doch für den Individualverkehr, so dass wieder mehr Autos unterwegs sind, der Ruf nach Umgehungsstraßen lauter wird und alle unter dem Verkehrchaos in den Städten leiden. Auch aus Klimaschutzgründen ist diese Entwicklung abzulehnen. Der Anteil an fossiler Energie (wie hauptsächlich bei der individuellen Mobilität) ist nach den Klimaschutzplänen der Bundesrepublik Deutschland und Bayerns zu reduzieren. Dazu gibt es klare CO2-Mengen pro Kopf der Bevölkerung, die im Wesentlichen von der Mobilität und Wärmenutzung beeinflusst sind. Ein Zusatzbedarf für den geplanten Geburtenüberschuss besteht nicht. Die Anzahl der bis 18-Jährigen wird kaum auf dem Wohnungsmarkt nachfragen. Junge Paare ohne Kinder werden eher kompakte Wohnungen nachfragen, die an sinnvollsten im Innenort angesiedelt sind oder in Mehrfamilienwohnhäusern. Bei der Berechnung des Gesamtbedarf kann zwar die Zahl der berechneten Wohneinheiten bei Ersatzbedarf und Leerraumreserve angerechnet werden, die Fläche für die Umsetzung dieses Bedarf liegt aber nicht automatisch in neuer Baufläche, sonst in der Sanierung des Altbestandes, der Umnutzung im Altbestand und im Neubau im Altbestand. Deshalb sind diese Anteile aus der Berechnung der voraussichtlich benötigten Baufläche herauszunehmen. Damit verbleibt unter Berücksichtigung des Zuzugs ein Bedarf von ca. 50 WE. Hier sind zunächst die noch freien Bauplätze im Bestand, auch in den Neubaugebieten, anzurechnen. Nach deren Abzug dürfte die tatsächlich notwendige Baufläche ca. 2 ha betragen. Dies kann durch die Flächenreserven in der Beethovenstraße und am Kaisersberg abgedeckt werden. Im Übrigen ist vor einer Neuplanung eine Erfassung noch vorhandener Bauflächen sinnvoll. Wenn sich diese in privater Hand befinden, sollte die Verkaufsbereitschaft abgefragt werden. Außerdem ist das Aussprechen eines Bauzwangs bei weiteren Erschließungen anzudenken. Dies gilt auch im Bereich der Gewerbeflächen. Zwar sind Reservierungen von Flächen sinnvoll, sie dürfen aber nicht zu einer langfristigen Bevorratung und Blockierung von Flächen führen.

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BUND Naturschutz e. V. ∙ KREISGRUPPE NEUSTADT/AISCH – BAD WINDSHEIM

Geschäftsstelle Neustadt/Aisch ∙ Bamberger Str. 24 ∙ 91413 Neustadt/Aisch

Tel. 0 91 61/5896 ∙ E-Mail: [email protected]

Bankverbindung: Sparkasse Neustadt/Aisch IBAN DE67 7625 1020 0000 4843 94

Zu den vorgeschlagenen Ausgleichsflächen Wir begrüßen die Bereitschaft der Gemeinde Wilhelmsdorf sich mit dem fehlenden Ausgleichsflächen zu beschäftigen. Wir sehen in der Ausweisung von Flächen, die nicht direkt an die Eingriffsflächen angrenzen, eine bessere Chance für eine langfristige Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen und für ein Erreichen der Ausgleichsziele. Wir haben alle 8 Flächen vor Ort betrachtet und versucht, sie bezüglich verschiedener Kriterien wie Lage der Fläche, Biotopvernetzung, Betreuungsbedarf usw. zu beurteilen. Fläche Nr. 1, FlNr. 183, Gemarkung Ebersbach

Es handelt sich um eine Ackerfläche. Ökologische Marken im Umfeld sind ein Regenrückhaltebecken mit einem geringen Restwasserstand und eine neu gepflanzte Baumreihe entlang des nördlichen Nachbargrundstücks; auf dem südlich angrenzten Dreieck befinden sich verschiedene Heckenstrukturen mit Saumbereichen. Entlang des Weges stehen ältere Obstbäume. Grundsätzlich ist die Fläche für die beiden Planungen möglich. Allerdings ist beim Vorschlag mit weiterer landwirtschaftlicher Nutzung die Fruchtfolge problematisch. Bei dauerhafter Nutzung nur mit Sommerpflanzen müsste wegen der Bodenfruchtbarkeit, der Humusbildung, des Erosionsschutzes eine Winterbegrünung oder ein Zwischenfruchtanbau erfolgen. Die Fläche ist wegen der Neigung erosionsgefährdet bei Starkregenereignissen. Bei längerer Trockenheit wird es auch Winderosion geben, da der gesamte Bereich wenig Windschutz bietet (keine Heckenstrukturen). Die gesamte Lage „Röten“ liegt frei in Ost-West-Wind-Exposition Deshalb schlagen wir die Aufnahme von Klee-Luzerne-Gras-Mischung für eine zweijährige Einsaat vor, in der dann die Lerchenfenster angelegt werden. Außerdem wäre bei Getreideanbau eine Stoppelbrache auf der Gesamtfläche nach dem Abernten sinnvoll. Bei der Alternativplanung ist die Gestaltung nur in geringen Bereichen für Bodenbrüter nutzbar. Die geplante Hecke im Nordosten der Fläche steht in Konkurrenz zur Obstbaumreihe, die in einem guten Zustand ist und mit der Altersstruktur der Bäume auch einen breiten Artenbereich an Nutzern abdeckt. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Heckenbereich zu streichen und die Obstgehölze näher heranzuführen. Ob eine Aufforstung im Anschluss an das südlich liegende Gehölz einen ökologischen Mehrwert bringt, ist fraglich. Fläche 7, FlNr. 486, Gemarkung Wilhelmsdorf

In Verbindung mit der Fläche 1 und dem bestehenden Baum- und Heckenbestand entlang des Feldweges kann hier eine Vernetzung bis zum östlich angrenzenden Wald entstehen. Allerdings reichen die vorliegenden Planungen dazu nicht aus. Dazu müsste zumindest auf einer Längsseite ein Heckenstreifen mit Saumstruktur angelegt werden, der Unterschlupf und Deckung für Rebhühner, Wachteln und Hasen usw. bieten kann. Wichtig ist ein ausreichender Abstand zum nächsten Acker mit Düngung und Spritzmittel. Wir sehen die Hecke im nördlichen Teil als

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BUND Naturschutz e. V. ∙ KREISGRUPPE NEUSTADT/AISCH – BAD WINDSHEIM

Geschäftsstelle Neustadt/Aisch ∙ Bamberger Str. 24 ∙ 91413 Neustadt/Aisch

Tel. 0 91 61/5896 ∙ E-Mail: [email protected]

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sinnvoller an, weil sie dann näher an die Fläche 1 anschließt. Anschließen könnte eine Baumreihe mit richtig hohen Bäumen, z.B. Feldahorn, Sorbusarten. Der Ackerbrachestreifen sollte nicht durchgehend sein, weil das Gelände Richtung Osten fällt. Bei einer Bodenbearbeitung in Längsrichtung wird bei Starkregen Boden abgeschwemmt. Wenn sich in Querrichtung einige Grünstreifen befinden, wird zumindest der abgeschwemmte Boden durch den Grasbewuchs gehalten. Fläche 2, Fl.Nr. 601/1, Gemarkung Emskirchen

Die Anlage eines Saumes im Bereich des Waldes ist schwierig, weil direkt am Wald ein Grünweg verläuft. Wird dieser beibehalten, ist ein durchgängiger Übergang nicht gegeben. Wenn der Weg nicht mehr benötigt wird, sollte am Waldrand ein Saum mit Hecken als Übergang angelegt werden. Daran anschließend sind dann Bracheflächen sinnvoll. Bei der Anlage von blütenreichen Flächen ist zu beachten, dass sich im nordwestlich angrenzenden Bereich der Fußballplatz mit Beleuchtung befindet. Hier werden die Insekten durch die Beleuchtung angelockt und verenden an den Lampen. Deshalb wäre uns eine Ausrichtung auf blütenreiche Flächen in einem anderen Umfeld lieber. Alternativ könnte auch die Beleuchtung des Sportplatzes auf LED-Lampen umgestellt werden, diese sind vom Lichtbereich her insektenfreundlicher. Dies wäre auch für den angrenzenden Wald von Bedeutung. Mit dem Umbau des Kiefernwaldes in einen Laubmischwald wird dort auch die Insektenartenvielfalt steigen. Damit ist die vorliegende Planung nur für die Honigbiene sinnvoll, weil diese bei abendlicher Beleuchtung am Sportplatz bereits wieder zurück im Bienenkasten ist. Flächen 3 und 4, FlNr. 83 und 85, Gemarkung Ebersbach

Beide Flächen sind als Einheit zu sehen, wobei die Nr. 3 etwas magerer ist als die Nr. 4. Entlang des Baches sind bereits Ausgleichsflächen der Flurbereinigung angelegt, die in den kleinräumigen, wechselseitigen Aufweitungen oberhalb des Mittelwasserstandes auch interessante Vegetation entwickeln. Weitere Aufweitungen sind nicht erforderlich, da der Bach nur wenig Wasser führt und im Sommer in Teilbereichen sicher trocken fällt. Auch eine Verlängerung des Bachlaufes wäre kontraproduktiv. Die Vegetation in den bestehenden Aufweitungen könnte im mehrjährigen Rhythmus gepflegt werden, dabei reicht eine Mahd mit Entfernen des Mahdgutes von je 2 Aufweitungen (dann einige Jahre Pause) aus. Die angesamten Erlen, Weiden, Mädesüß, Blutweiderich usw. bestimmen den Mahdzeitpunkt. Ein Abschieben des Oberbodens und ein Aufweiten des Bachprofils lehnen wir ab. Damit wird die bestehende positive Entwicklung der Flächen unterbrochen, freier Boden bei Regen abgeschwemmt und samt der Nährstoffbelastung in den Bach geschwemmt. Besser wäre eine intensive Bekämpfung der Brennnesseln, hauptsächlich im Bereich der FlNr. 83 durch häufige Mahd. In der an FlNr. 83 südlich angrenzenden Waldkante könnte eine Brutstelle von Eisvogel oder Wasseramsel liegen. Daher ist von Arbeiten im Umfeld während der Brutzeit Abstand zu nehmen.

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Fläche 5, FlNr. 625/1, Gemarkung Eckenberg

Direkt an die Wohnbebauung anschließend (neues Baugebiet geplant) soll eine Ausgleichsfläche Richtung Wald entstehen. Nach den vorgeschlagenen Maßnahmen scheint die Zielrichtung auf baumbrütende Vögel (Streuobst) und Kleinsäuger, Bodenbrüter (Brachestreifen) zu gehen. Nachdem die Flächen siedlungsnah sind, ist mit Störungen durch Menschen, Hunde und Katzen zu rechnen. Deshalb sollten zumindest während der Brutzeiten Störungen ausgeschlossen werden. Dies wird sich nur schwer gestalten lassen, so dass der Brachestreifen wohl kaum erfolgreiche Bruten garantieren kann. Deshalb schlagen wir vor, die Planung nochmals zu überprüfen und andere Maßnahmen zu planen. Evtl. ist hier die Pflanzung von Baumreihen mit hoch wachsenden Bäumen für Insekten, z.B. Winterlinde (später Blühzeitpunkt) mit Blühflächen möglich und dann südlich im Anschluss die Streuobstreihe. Fläche 6, FlNr. 474, Gemarkung Wilhelmsdorf

Bei der Begehung der Fläche am 19.4.17 fiel auf, dass der südlich liegende Teich völlig veralgt war. Der nördlich liegende Teich scheint schon seit einiger Zeit trocken zu liegen, es wachsen bereits kleine Weiden usw. im trockenen Teich. Mit der Extensivierung des angrenzenden Grünlands wird der Nährstoffeintrag in die beiden Weiher sicher reduziert. Insgesamt ist die Wiese zur Zeit fett, dies zeigen auch die Blütenstände der Pestwurz im Umfeld der Teiche an. Wichtig ist der Erhalt der Weiden entlang der Straße. Einzelne Weiden könnten auch im Talgrund gepflanzt werden. Als früh blühende Baumart ist die Weide wichtig für Insekten. Mit dem Pflanzen verschiedener Weidenarten können zahlreiche Insektengruppen angesprochen werden. Vor der Anlage von Feuchtmulden sollte die Amphibiensituation im Umfeld untersucht werden. Fläche 8, FlNr. 390, Gemarkung Brunn

Im Umfeld der Fläche befindet sich eine nord-südlich verlaufende Obstreihe, die im Bestand erhalten werden sollte. Nachpflanzungen in den Lücken und als Ersatz für zukünftig abgehende Bäume wären sinnvoll. Die Wiesenfläche könnte als Brutfläche für Lerchen und andere Bodenbrüter entwickelt werden, wenn darauf offene Stellen oder magere Wegestrukturen angelegt werden. Beim der Ackerbrache ist sicherzustellen, dass mit Düngung und Spritzmitteln am benachbarten Grundstück ausreichend Abstand gehalten wird. Ansonsten müsste der Brachestreifen nach Süden verschoben werden. Gesamt

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen erfordern in der Anlage, der Entwicklung und der Pflege eine sorgfältige Betreuung. Je nach Witterung ist die Pflege zu verändern, Pflegezeiten ändern sich je nach der Mächtigkeit des Aufwuchses. Streuobstpflanzungen sind zu pflegen, evtl. in den ersten Jahren zu wässern oder nachzupflanzen, Pflege- und Erziehungschnitte sind notwendig. Daher sollte auch überlegt werden, wer diese fachlich wichtige Pflege dauerhaft gewährleisten kann. Dies ist wichtig, um die Entwicklungsziele zu erreichen und der Kompensationsforderung

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gerecht zu werden. Gerade im artenschutzrechtlichen Ausgleich, z.B. bei Bodenbrütern wie Feldlerchen, ist der Erfolg der Maßnahme abhängig von der Möglichkeit, auf Veränderungen zu reagieren und diese fachlich richtig einzuschätzen. Nach unserer Erfahrung sind dies meist die Gründe, warum Ausgleichsmaßnahmen ungern umgesetzt werden oder nach einigen Jahren aufgegeben werden. Deshalb sollte sich die Gemeinde auch überlegen, wie sie den Erfolg ihrer Ausgleichsflächen sicherstellen kann. Für ein Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Karin Eigenthaler (Vorsitzende)

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q~ .. DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Am Fernmeldeturm 2, 90441 Nürnberg

Toposteam Theodorstraße 5

. 90489 Nürnberg

ERLEBEN, WAS VERBINDET.

REFERENZEN Rosemann, Ihr Schreiben vom 20.03.2017 ANSPRECHPARTNER W69216879, PTI 13, PB 1 Netz, Vanessa Büchl

TELEFONNUMMER +49 91 1 150-4894

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DATUM 19.04.2017 BETRIFFT Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf mit Landschaftsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsbe­rechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzu­nehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom.

Der Bestand u'nd der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.

Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekoll)munikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen.

Wir werden zu dem aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplan noch detaillierte Stel­lungnahme abgeben.

Bei Planungsänderungen ~itten wir um erneute Beteiligung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. 2M i.A.V.(5fh' Roland Hübner Vanessa Büchl

DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Hausanschrift Technische Infrastruktur NL Süd, PTI 13 Nürnberg, Am Fernmeldeturm 2, 90441 Nürnberg Postanschri ft Am Fernmeldeturm 2, '10441 Nürnberg I Pakete: Am Fernmeldeturm 2. 90441 Nürnberg Telefon: +49 911 150-4 760 1 Telefax: +49 391 580228259 1 E-Mail: pti-13-n.ti-nl·[email protected] 1 Internet: www.telekom.de . Konto: Postbank Saarbrücken (BLZ 590 100 66), Kto.-Nr. 248 586 68 I I BAN: OE 1759 0100 6600 2485 8u68 I SWIFT-BIC: PBNKOEFF590 Aufsichtsrat: Or. Thomas Knoll (Vorsitzender) I Geschäftsführung: Walter Goldenits (Vorsitzender), Maria Stettner. Oagmar Vöckler·Busch Handelsregister: Amtsgericht Sonn HRB 14190, Sitz der Gesellschaft Bonn 1 USt-ldNr. OE b 14645262

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1

Fernwasserversorgung Franken

FWF- Postfach 1140-97210 Uffenheim

Toposteam

Herrn Rosemann

Theodorstraße 5

90489 Nürnberg

Gemeinde Wilhelmsdorf, land kreis Neustadt a. d. Aisch -Bad Windsheim

Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf mit

landschaftsplan

Zum Schreiben vom 20.03.2017

Beilage: Merkblatt " leitungsschutzanweisung"

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Überprüfung der Planunterlangen hat ergeben, dass im Änderungsbereich des

Flächennutzungsplanes die Fernleitung

Stichle itung HB Brandhof

BA Xll/2; W Elgersdorf- W Oberreichenbach; ON 300; AZ; ohne Steuerkabel

mitten durch das künftige Baugebiet verläuft. Diese Leitung ist lagerichtig im

Flächennutzungsplan eingetragen.

Dies widerspricht dem Grundsatz, dass die Trassenführung von Fernleitungen grund­

sätzlich außerha lb bebauter Gebiete verlaufen soll, weil überörtliche Trinkwasserver­

sorgungsleitungen einen möglichst geradlinigen Verlauf und gute Zugänglichkeit für

Bau, Betrieb und Unterhaltung brauchen.

Falls die o. g. Erweiterung der Flächennutzungsplanung erfolgen sollte, halten wir es

daher für erforderlich, dass eine Umlegung der Fernleitung aus dem geplanten Erweite­

rungsbereiches heraus erfolgt. Als Kompromisslösung könnte die Flächennutzungs­

planung so erfolgen, dass der bestehende 6 m breite FWF - Schutzstreifen als Grün­

streifen ausgewiesen wird.

Frisches Wasser für Franken

Aktenzeichen 500/k 635.14

Auskunft erteilt Herr Mersi

Telefon 09842 938- 220

w [email protected]

Uffenheim, 18. April2017

Fernwasserversorgung Fran~.en Fernwasserstra3e 2 97215 Uffenheim

Telefon 09842 938-0 Telefax 09842 938-150

[email protected] www.fernwasser-franken.de

Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim I BAN: DE 92 7625 1020 0620 0033 50 BIC: BYLADEMlNEA

Störungsrufnummer 0800 9993338

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Für die Erweiterung des Ortsnetzes im Zuge der Baugebietserschließung empfehlen wir

zur Sicherung einer auch zukünftig druck- und mengenmäßig ausreichenden Wasser­

versorgung eine hydraulische Berechnung und dementsprechende Leitungsdimen­

sionierung. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf eine ausreichende

Löschwasserbereitstellung nach DVGW-Arbeitsblatt W 405, vom Februar 2008.

Falls sich durch die geplante Bebauung ein höherer Wasserbedarf ergeben sollte, bitten

wir Sie, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Seite 2 von 2

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Merkblatt

Leitungsschutzanweisung

1. Allgemeines

FWF AAO 023 01.10.2010

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1.1 Die Wasser- und Kabelleitungen der FWF I FWM sind durch eingetragene Dienstbarkeiten im Grundbuch dinglich gesichert. Die Breite des Schutzstreifens beträgt in der Regel sechs Meter, davon je drei Meter beiderseits der Leitungsachse.

1.2 Im Schutzstreifenbereich dürfen keinerlei Maßnahmen, die den Bestand oder Betrieb der Fernleitung bzw. des Kabels gefährden können, durchgeführt werden (z. B. Erstellen von Bc;~uwerken, Bepflanzung mit tiefwurzelnden Pflanzen, Anlegen von Teichen).

1.3 Bei erforderlichen Arbeiten im Schutzstreifenbereich der Fernleitung ist spätestens 10 Werktage vor Beginn der Aufgrabungsarbeiten die

zu verständigen.

Fernwasserversorgung Franken Fernwasserstraße 2, 97215 Uffenheim Tel.: 09842 938-0 E-Mail: [email protected]

1.4 Von der FWF I FWM wird dann die Lage der Wasserleitung und/oder des Kabels im Gelände gekennzeichnet. Zur Überprüfung der erforderlichen Abstände zu geplanten Bauwerken sind auch die Neubaumaßnahmen, soweit erforderlich, abzustecken.

1.5 Vor dem Beginn von Grabarbeiten ist das Formblatt FWF MO 006 "Einweisung für Bau­maßnahmen Dritter" unterschrieben der FWF I FWM zu übermitteln.

1.6 Im gekennzeichneten Leitungsbereich dürfen Aufgrabungen nur von Hand vorgenommen werden; Baggerarbeiten sind unzulässig! Die evtl. Anwesenheit eines Beauftragten der FWF bei Aufgrabungsarbeiten hat keinen Einfluss auf die Verantwortlichkeit und die Haf­tung des Tiefbauunternehmers.

1. 7 Kreuzungen des FWF-/ FWM-Schutzstreifens mit Leitungen, Kabeln, Wegen und Gräben sind möglichst rechtwinklig auszuführen.

1.8 Wird das FWF-/ FWM-Fernmeldekabel freigelegt, ist es vor Wiederverfüllung gegen setzungsbedingte Schäden durch den Einbau eines PE-Schutzrohres SDR 11, welches auf beiden Seiten einen Meter Auflage auf gewachsenem Erdreich erhält, zu sichern.

1.9 Bei Kreuzungen des FWF-/ FWM-Schutzstreifens mit Leitungen oder Kabeln ist die Kreuzungsstelle nach Lage und Höhe auf Großkoordinaten einzumessen. Die Bestandspläne sind der FWF spätestens acht Wochen nach Abschluss der Baumaßnahme vorzulegen.

1.10 Alle Kreuzungsstellen des FWF-/ FWM-Schutzstreifens dürfen erst nach der Abnahme durch einen Mitarbeiter der FWF I FWM wieder verfüllt werden.

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Merkblatt

Leitungsschutzanweisung

FWF AAO 023 01 .10.2010

Seite 2 von 3

1.11 Weitere Auflagen zur Sicherung der Wasserversorgungsanlagen bleiben vorbehalten.

1.12 Die Kosten für die Erfüllung der Auflagen sind vom Verursacher zu tragen.

2. Berührungen des Schutzstreifens mit Ver- und Entsorgungsleitungen und Drainagen

2.1 Vor Beginn von Baumaßnahmen im Schutzstreifen wird die genaue Lage der Fernleitung durch Anlegen von Suchschlitzen festgestellt.

2.2 Innerhalb des Schutzstreifens der FWF-/ FWM-Fernleitungen ist eine Parallelverlegung von Entsorgungsleitungen (Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanäle) nicht zulässig. Die Parallelverlegung von Versorgungsleitungen (Wasser, Gas, Fernwärme) ist nach Prüfung, in Ausnahmefällen, jedoch nur oberhalb der Rohrleitungssohle der Fernleitung möglich.

2.3 Bei Kreuzungen müssen Entsorgungsleitungen die Fernleitung grundsätzlich unterqueren. Versorgungsleitungen und Dränagen können bei Einhaltung von Schutzmaßnahmen die Fernleitung auch überqueren.

2.4 Der Mindestabstand zwischen kreuzenden Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Drainagen und der FWF-/ FWM-Fernleitung muss 50 cm betragen (gemessen von den Rohraußenkanten).

2.5 Bei Unterkreuzungen der FWF-/ FWM-Fernleitung muss der Graben der unterkreuzenden Leitung im Schutzstreifen der Fernleitung mit Beton verfüllt werden. Der Beton ist bis zum halben Umfang der Fernleitung hochzuziehen. Zwischen Fernleitung und Beton ist eine Trennschicht aus ca. 5 cm sorgfältig verdichtetem Sand einzubringen.

2.6 Bei Überkreuzungen der FWF-/ FWM-Fernleitung mit Versorgungsleitungen werden an den Einzelfall angepasste Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzrohr) im Schutzstreifen der Fernleitung erforderlich. Überkreuzende Drainagerohre sind im Schutzstreifen der FWF-/ FWM-Fernleitung durch steife, ungelochte Rohre (z. B. PVC-Rohre) zu ersetzen. Der Raum zwischen der OK der Fernleitung und der kreuzenden Leitung bzw. dem Schutzrohr ist mit gut verdichtetem Sand zu verfüllen.

2. 7 Verläuft der Schutzstreifen der FWF-/ FWM-Fernleitung in Ausnahmefällen durch ein Baugebiet, sind die zur Erschließung der Grundstücke erforderlichen Leitungen und Kabel so auf gemeinsamen Trassen zu führen, dass die Kreuzungsstellen minimiert werden.

3. Berührungen des Schutzstreifens mit Fernmelde-, Nieder-, Mittel­und Hochspannungskabeln

3.1 Innerhalb des Schutzstreifens der FWF-/ FWM-Fernleitungen ist eine Parallelverlegung von Fernmelde-, Nieder-, Mittel- und Hochspannungskabeln nicht zulässig. melde melde-, Nieder-, Mittel- und Hochspannungskabeln nicht zulässig.

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1,. FWF Merkblatt

Leitungsschutzanweisung

FWF AAO 023 01.10.2010

Seite 3 von 3

3.2 Bei Kreuzungen mit dem FWF-1 FWM-Schutzstreifen sind grabenlose Bauverfahren grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind Unterquerungen mit einem Abstand von mehr als 1,50 m zur Unterkante der Fernleitung. Beim Einziehen von Kabeln in Schutzrohre dürfen im Schutzstreifen keine mobilen Widerlager o. ä. eingerichtet werden.

3.3 Fernmelde- und Niederspannungskabel sind über die gesamte Schutzstreifenbreite in PE­Schutzrohren SDR 11 zu verlegen. Kabel die in dünnwandigen Schutzrohren verlegt werden, sind durch zusätzliche starkwandige PE-Rohre (SDR 11) zu schützen. Die Schutzrohre müssen einen Mindestdurchmesser von DA = 75 mm haben, sie sind fachgerecht in Sand zu verlegen und mit Sand zu umhüllen.

3.4 Mittel- und Hochspannungskabel sind in PE-Schutzrohren SDR 11 zu verlegen. Über der Sandumhüllung des PE-Schutzrohres sind zusätzlich über die gesamte Breite des Kabelgra­bens 10 cm starke Betonplatten mit den Mindestabmessungen 100 x 30 cm einzubauen. Die Kreuzungsstelle ist durch Hinweissteine oder Hinweisschilder dauerhaft zu kennzeichnen.

4. Berührungen des Schutzstreifens mit Wegen und Vorflutgräben sowie durch Geländeauf- bzw. -abtrag

4.1 Innerhalb des Schutzstreifens der FWF-1 FWM-Fernleitungen und Kabel ist eine Parallelführung von Wegen und Vorflutgräben nicht zulässig.

4.2 Bei Kreuzungen sind die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der FWF-1 FWM-Fernleitung abhängig vom verlegten Rohrmaterial und der Tiefenlage der Rohrleitung. Sie müssen vor Baubeginn mit der FWF abgestimmt werden. Fernmeldekabel sind im Kreuzungsbereich von Wegen und Vorflutgräben durch den Einbau von PE-Schutzrohren SDR 11 über die gesamte Weg- bzw. Grabenbreite einschl. Böschungen und Randstreifen zu sichern.

4.3 Bei Kreuzungen von Vorflutgräben müssen die Grabensohle und die Böschungen im FWF-1 FWM-Schutzstreifen mit Wasserbaupflaster oder Sohlschalen und seitlichen Platten gesichert werden.

4.4 Bei Änderungen von Vorflutern (Gräben, Verrohrungen), in die Grundablass-, Spül- oder Entleerungsleitungen der FWF I FWM münden, muss die Vorflut für die FWF-/ FWM-Anlagen gewährleistet bleiben. Werden Änderungen an Anlagen der FWF I FWM erforderlich, sind die durchzuführenden Maßnahmen rechtzeitig mit der FWF I FWM abzustimmen.

4.5 Die Mindestüberdeckung der FWF-1 FWM-Fernleitungen beträgt 1,5 m ab Rohroberkante, die Mindestüberdeckung der Kabel beträgt 0,8 m. Die zulässige Höchstüberdeckung der FWF-1 FWM-Fernleitungen beträgt 4,0 m ab Rohrober­kante, die zulässige Höchstüberdeckung der Kabel beträgt 1,2 m. Werden diese Maße durch Wegebaumaßnahmen oder durch Geländeauf- bzw. -abtrag über­bzw. unterschritten, wird die Umlegung der Fernleitung bzw. des Kabels erforderlich. Bei Gräben ist eine Mindestüberdeckung von 0,50 m zwischen Leitungsoberkante und Graben­sohle ausreichend.

Revision 3- Stand 01/ 15

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24/04/2017 15:40 HHK BETRIEBSBERATUNG (F AX;oo49 91 1 5309181

1.

2.

2.1

2.2

2.3

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§ 4 Abs . . 1 ·Baugesetzbuch)·

Wichtiger Hinweis: Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belang~ die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu·einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für e.in sachgerechtes und optimales Planungs­ergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwagung obliegt der Gemeinde.

G·emelnde Wilhelmsdorf

[ZJ Flächennutzungsplan Vo~entwurf 5. Änderung ~ mit. Landschaftsplan

0 Bebauungsplan --für das Gebiet _ . _

0 mit GrUnordungsplan

dient der Deckung dringenden Wohnbedarfs D·Ja ·o nein

D Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan . .

0 Sonstige Sa~ung

~ Frist für die Stellungnahme 21 .04.2017 (§ 4 BauGB)

D Frist: 1. Monat (§ 2 Abs ~ BauGB~Maßn~hmenG)

Träger öffentlicher Belang.e

Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Str. 11-15, 90489 NU'rnberg Tel. : 0911/5309-242, Fax: 0911/5309-181 . .

Name I Stelle des Trägers öffentlicher Belange· (mit Anschrift und Tel. Nr.)

Frau Lämmermann · Tel. : 0911 5309-149 od. 242

0 Keine Äußerung

[ZJ Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen

Beachtung der Belange der Wirtschaft g~m. § 1 Abs. ß·Nr. Ba BauGB

~ Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die .den o. g. Plan berOhren können, mit Angabe des Sachslands

Keine eigenen Planungen und Maßnahmen

Seite 1 von Z.

P.OOl/002

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24104/2017 15:40 HHK BETRIEBSSERA TUNG (F AX;oo49 911 5309181 P.002/002

I2Sl Einwendungen mit rechtlicher Verbindl ichkelt aufgrund'fachgesetzllcher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nichtüberwunden werden können (:z. 8. Landschafts- oder

2.4

Wasserschutzgebietsvero~nungen)

Einwendungen .. ... . . ..

keine

~ Rechtsgrundlagen

entfällt

~ Möglichkeiten der Uberwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)

entfällt 2.5 D Sonstige fachliche. Informationen und Empfehlungen aus c;ler eigenen Zuständigkeit

zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexe!", jeweils mit BegrUndung und ggf. Rechtsgrundlage

. .

HANDWERKSKAMMER FÜR MITTELFRANKEN

Nürnberg, 24.o4.2'o17 Dipl.plng: (FH) Claudia Lämmermann

Ort, Datum

\~U . u. ·J~~~-. .

Unterschrift, Dienstbezeichnung

Seite 2 VO~l.

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Betreff: Stellungnahme zu Vorentwurf zur 5. Änderung desFlächennutzungsplans Wilhelmsdorf mit LP FlächennutzungsplanVon: [email protected]: 11.04.2017 12:10An: [email protected] (CC): [email protected]

Vollzug der Baugesetzbuches (BauGB), Wilhelmsdorf

Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Wilhelmsdorf mitLandschaftsplan

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Prüfung der Unterlagen und Rücksprache mit unserem zuständigen IHK-Gremium dürfenwir Ihnen mitteilen, dass aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfrankenin Ihrer Aufgabe als Vertreterin der gesamtwirtschaftlichen Interessen zu der geplantenÄnderung des Bebauungsplans keine Einwendungen bestehen.

Mit der Planung einer gewerblichen Baufläche wird interessierten Unternehmen die Möglichkeitzur Ansiedlung gegeben, was zur Stärkung des ländlichen Raums beiträgt.

Nutzungskonflikte sind aus dem derzeitigen Planungsstand nicht abzusehen, müssen jedoch inden nächsten Planungsschritten hinsichtlich des durch den Grünstreifen getrenntenWohngebiets berücksichtigt werden.

Wir danken Ihnen für die Beteiligung am Verfahren und stehen gerne für wirtschaftsrelevanteFragen zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Martina StengelIHK Nürnberg für MittelfrankenUlmenstraße 5290443 NürnbergTel: 0911-1335-452

Planverfahren: 'Flächennutzungsplan, Vorentwurf zur 5. Änderung des FlächennutzungsplansWilhelmsdorf mit LP, FNP Wilhelmsdorf' in Wilhelmsdorf (09575181)

Stellungnahme zu Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutz...

1 von 1 11.04.2017 13:17

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Datum: 26.04.2017 Vollzug des Baugesetzbuches; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wilhelmsdorf Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, zur o.a. Bauleitplanung nehmen wir nachfolgend Stellung: 1. Baurecht (Herr Popp) Mit der Planung besteht Einverständnis. Der durch das Heranplanen von Wohngebieten an bestehende Gewerbegebiete entstehende Konflikt wurde thematisch aufgegriffen. Lösungsansätze wurden erarbeitet. So wurde für die entstehende Großgemengenlage ein adäquater Zwischenwert (hier: 43 dB(A)) gebildet, der un-ter Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange den erforderlichen Lärmschutz noch ausrei-chend sicherstellt. 2. Technischer Immissionsschutz (Herr Basel) Aus fachlicher Sicht ist lediglich die nördliche Fläche (nebeneinander von Wohnfläche und Ge-werbegebiet) interessant. Um eine verlässliche Aussage über den, vom Gewerbegebiet, aus-gehenden Lärm zu erhalten wurde vom Büro um-welt, Dipl. Geogr. Udo Maier aus 90411 Nürn-berg eine schalltechnische Untersuchung (Projekt 103 – 14.März 2017) erstellt und den Unter-lagen beigefügt. Diese Untersuchung wurde von Uz. auf Plausibilität geprüft. Die Prognoseberechnung selbst wurde mit dem anerkannten Softwareprogramm SoundPLAN 7.4, durchgeführt. Die Schallaus-breitungsberechnung erfolgte nach der DIN ISO 9613-2. Die getätigten Emissionsansätze sind korrekt. Entsprechend dem Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 sind bei der Bauleitplanung Orientierungswerte von 55 dB tags und 40 dB (für Gewerbelärm) nachts für allgemeine Wohngebiete zuzuordnen. Weiterhin ist die Einhaltung oder Unterschreitung dieser Orientierungswerte wünschenswert. Der Belang des Schallschutzes ist bei der Abwägung ein Belang, welcher bei überwiegen ande-rer wichtiger Belange zurückgestellt werden kann.

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Aus dem Gutachten ist eine Isophonenlinie von 43 dB(A) eingezeichnet, des Weiteren ist die Isophonenlinie von 40 dB(A) ersichtlich. Bei Einhaltung des Orientierungswertes von 40 dB wä-ren ca. 5 – 8 Grundstücke betroffen. Wie schon erwähnt ist dies in der Abwägung mit einzube-ziehen. Mit der o. g. 5. Änderung des Flächennutzungsplan in der Fassung vom 13.01.2017 besteht aus fachlicher Sicht Einverständnis. 3. Naturschutz (Frau Bader) Bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet: Durch die fortlaufende Ausweisung neuer Bauflächen ist die Gemeinde und insbesondere der Hauptort Wilhelmsdorf in den letzten Jahren in Einwohnerzahl und Flächenausdehnung überproportional gewachsen. Das Wachstum fand vermehrt in den Randlagen statt. Die erforderlichen Ausgleichsflächen für die einzelnen Baugebiete wurden aus verschiedenen Gründen nur in Teilen umgesetzt, was zu einem Ausgleichsdefizit geführt hat. Dies wurde durch die Gemeinde erkannt und soll im Zuge der Aufstellung eines Ökokontos behoben werden. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist die Beseitigung dieser Defizite und die zukünftige Erfüllung der gesetzlichen Ausgleichsverpflichtung eine Voraussetzung um die Ausweisung weiterer Bauflächen mittragen zu können. Die Initiative der Gemeinde zur Beseitigung des Defizits und zur Aufstellung eines Ökokontos wird dabei ausdrücklich begrüßt. Es wird in den Unterlagen darauf eingegangen, dass der Bevölkerungszuwachs vorrangig auf Wanderungsgewinnen fußt. Aufgrund des fortschreitenden Flächenverbrauchs in Bayern (derzeit 18 ha/Tag) sollten grundsätzlich und vorrangig die Innenentwicklungspotentiale erfasst und verstärkt auch mobilisiert werden. In den bestehenden Baugebieten sollte darauf hingewirkt werden, die beplanten Flächen auch zeitnah einer Bebauung zuzuführen. Zu den einzelnen Flächen: Beethovenstraße Die Erweiterung wurde vorbesprochen, hiermit besteht grundsätzlich Einverständnis. Im Zuge der Evaluierung der Ausgleichsflächen sind die derzeit noch nicht umgesetzten bzw. in Teilen auch nicht umsetzbaren Eingrünungen der Bauflächen an der Beethovenstraße zu behandeln. Hierzu sind entsprechende Lösungen zu erarbeiten, um die neuen Ortsränder und die Übergänge in die freie Landschaft zu gestalten. Kaiserberg Die Fläche wurde bereits grundsätzlich vorbesprochen. Gegen eine Erweiterung nach Westen und Norden (Flnr. 351/17) bestehen keine grundsätzlichen Einwände. Im Zuge der Bebauungsplanung sind insbesondere die Eingrünung der Bauflächen und der Umgang mit der Hecke auf Flnr. 359 zu klären. Diese unterliegt dem gesetzlichen Schutz nach Art. 16 BayNatSchG, zudem ist sie eine Ausgleichsfläche aus der Flurbereinigung und wurde mit öffentlichen Mitteln hergestellt. Es besteht daher, zusätzlich zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die Verpflichtung hierfür einen Ersatz herzustellen. Hierzu ist ein Satzungsbeschluss zur Änderung des Flurbereinigungsplanes (Planung mit Satzungsrang) erforderlich, dieser muss von der Kommunalaufsicht im Landratsamt (SG 21) genehmigt werden. Als fachliche Grundlage ist die Klärung der artenschutzrechtlichen Relevanz über eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich. Eine abschließende Aussage kann nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Kartierung getroffen werden.

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Brunner Wegfeld - Blumenstraße Grundsätzlich positiv wird der Erhalt der vorhandenen, höherwertigen Fläche wie Obstwiesen und deren Einbindung in den Grüngürtel zwischen den geplanten Wohn- und Gewerbeflächen bewertet. Dieser Pufferstreifen dient der Durchgrünung und stellt eine wirksame Maßnahme zu Minimierung des Ausgleichsbedarfes dar. Die Erschließung und Bebauung sollte grundsätzlich in mehreren Abschnitten von Süden nach Norden erfolgen, um die Zersiedlung des Orts nicht weiter zu verstärken. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchzuführen, dabei sind auch die zu erhaltenden Flächen mit einzubeziehen und Zerschneidungs- und Störwirkungen durch die Bebauung zu berücksichtigen. Ausgleichsflächenkonzept / Ökokonto Die Initiative der Gemeinde zur Evaluierung und Neuplanung ihrer Ausgleichsflächen wird von Seite der Unteren Naturschutzbehörde ausdrücklich begrüßt. Das Ökokonto sollte zukünftig die Erfüllung von Ausgleichsverpflichtungen erleichtern. Wir unterstützen die Gemeinde selbstverständlich bei der weiteren Planung und Konzeptionierung. Anfang Mai soll ein Ortsbegang mit dem Planungsbüro TOPOS stattfinden, daher wird an dieser Stelle nur allgemein auf die Flächen eingegangen, die konkrete Planung soll vor Ort besprochen werden: Fläche 1: Grundsätzlich aufwertbar und als Ökofläche geeignet. Konzept A mit produktionsintegrierten Ausgleichsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen) sinnvoll, da hiermit gleichzeitig artenschutzrechtliche Ausgleichsverpflichtungen in Bezug auf ackerbrütende Vogelarten abgearbeitet werden können. Die konkrete Ausgestaltung wird vor Ort abgestimmt. Fläche 2: Grundsätzlich aufwertbar und als Ökofläche geeignet. Das Konzept ist grundsätzlich sinnvoll. Die konkrete Ausgestaltung wird vor Ort abgestimmt. Flächen 3 und 4: Die Flächen sind bereits als Ausgleichsfläche für die Bürgerwindanlage Wilhelmsdorf festgelegt. Sie steht für weitere Maßnahmen daher leider nicht zur Verfügung. Fläche 5: Die Maßnahme wurde vorab bereits abgestimmt. Hiermit besteht Einverständnis. Fläche 6: Die Fläche ist bereits als Ausgleichsfläche für die Bürgerwindanlage Wilhelmsdorf. Sie steht für weitere Maßnahmen daher leider nicht zur Verfügung. 4. Wasser,- Abfall- u. Bodenschutzrecht (Herr Distler) Wasserwirtschaft Gewässerschutz (Sachbearbeiter: Herr Hörner) Die für die Bebauung vorgesehenen Grundstücke um Wilhelmsdorf liegen alle außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten. Ständig wasserführende Fließgewässer oder Teichanlagen sind im überplanten Gebiet nicht vorhanden. Auf die Beseitigung des Niederschlagswassers und ggf. die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens sowie die

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Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung wurde im Flächennutzungsplan nicht eingegangen. Im Bebauungsplan sollte dies jedoch dargestellt werden. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken und Einwände gegen die Aufstellung des FNP Abfallrecht (Sachbearbeiter: Frau Sauerhammer) Aus abfallrechtlicher Sicht besteht mit der Änderung des Flächennutzungsplanes Einverständnis; die abfallrechtlichen Anforderungen bei der Erschließung und der anschließenden Bebauung sind zu beachten und einzuhalten. Bodenschutzrecht (Sachbearbeiter: Herr Härtlein) Im Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wilhelmsdorf sind keine Altlasten bzw. Altlastverdachtsflächen im Kataster nach Art. 3 BayBodSchG (Altlastenkataster) eingetragen. Auf den Grundstücken Fl. Nrn. 351/16 und 351/17, Gemarkung Wilhelmsdorf, befindet sich die Altablagerung „Altdeponie Wilhelmsdorf-Flurstraße“. Bei dieser wurde im Jahr 2010 eine orientierende Untersuchung durchgeführt, bei der der Altlastenverdacht nutzungsorientiert ausgeräumt werden konnte. Die Altdeponie wurde aus dem Altlastenkataster entfernt, wird jedoch weiterhin im ABuDIS (Altlasten-, Boden- und Deponieinformationssystem) zu Dokumentationszwecken geführt. Aufgrund der stellenweise vorliegenden Untergrundkontaminationen oder noch nicht erfasster möglicher kleinräumiger Schadensherde auf den beiden o. g. Grundstücken sind im Falle von Erdarbeiten oder einer Nutzungsänderung die festgestellten Ergebnisse entsprechend zu beachten. Anfallender Erdaushub ist vor der Entsorgung repräsentativ zu beproben und einer Deklarationsanalytik zu unterziehen. Bei zukünftigen Erdarbeiten oder einer Nutzungsänderung sind das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim und das Wasserwirtschaftsamt Ansbach zu benachrichtigen. Es liegen keine Anhaltspunkte für das Bestehen von weiteren Altlasten auf Grundstücken im Bereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans vor. Dieses Schreiben ist jedoch keine Bestätigung der Altlastenfreiheit. Mit freundlichen Grüßen Popp Verw.-Rat

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(

Main-Donau Netzgesellschaft • 90338 Nürnberg

Topos Team GmbH Herr Themas Rosemann Theodorstr. 5 90489 Nürnberg

·~ a Main-Donau M Netzgesellschaft

Hausanschrift Hainstraße 34 • 90461 Nürnberg Telefon: 0911 802-02 • Telefax: 0911 802-17005

Stefan Bloß Abteilung Netzmanagement MDN-NM-IS BI AZ: ARB02201707599

Telefon : Telefax: E-Mail: Internet:

0911 802-17222 0911802-17492 [email protected] www.main-donau-netz.de

Nürnberg, 28. März 2017

Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich der Gemeinde Wilhelmsdorf gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Ihr Schreiben vom 20.03.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage erhalten Sie einen Bestandsplan der MON Main-Donau Netzgesellschaft mbH, ein Unternehmen der N-ERGIE Aktiengesellschaft, und der von uns gegebenenfalls im Rahmen einer Betriebsführung mitbetreuten Versorgungsanlagen im oben genannten Bereich. Dieser Bestandsplan besitzt nur informellen Charakter.

Der Bestandsplan enthält Anlagen der Main-Donau Netzgesellschaft.

Zusätzlich zu den auf dem überlassenen Plan bekannt gegebenen Anlagen können sich vor Ort weitere im Eigentum Dritter stehende Anlagen - insbesondere Kabel , Rohre oder Leitungen zum Anschluss von Erneuerbaren Energieanlagen - befinden, für die wir nicht zuständig sind. Über diese können wir keine Auskunft geben und diese sind deshalb auch nicht im Planwerk dokumentiert. Hierfür ist der jeweilige Anlagenbatreiber zuständig .

Im uns übersandten Flächennutzungsplan bitten wir Sie die Bezeichnung unserer Trassen von N-ERGIE auf Main-Donau Netzgesellschaft zu berichtigen.

Die übersandten Unterlagen nehmen wir zu unseren Akten.

MON Maln-Oonau Netzgesellschaft mbH, Hainstraße 34, 90461 Nümberg · Geschäftsführer: Gerald Höfer, Dr. Peter Wolftra m · Sitz der Gesellschaft: Nümberg Eingetragen beim Amtsgericht Nümberg unter HR B 23081 · Steuernummer 241/116/60612 · Umsatzsteuer 10-Nr. DE 251589629 Sparkasse Nümberg, IBAN DE59 7605 0101 0005 8956 02, BIC SSKNOE77XXX

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·~ a Main-Donau .. Netzgesellschaft

Seite 2, Topos Team GmbH, 90489 Nürnberg

Wir bitten Sie zu veranlassen, dass wir bei allen öffentlichen und privaten Planungen und Bauvorhaben, wie z.B. Aufstellung von Bebauungsplänen, Straßen- und Kanalbaumaßnahmen, Baumpflanzungen etc. rechtzeitig in den Verfahrensablauf eingebunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

MON Main-Donau Netzgesellschaft mbH

i.A.

Sonja Riedel d)_ tflcVJ Stefan Bloß

Anlagen: Bestandsplan

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Hausanschrift der Geschäftsstelle: Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach

Regionaler Planungsverband Westmittelfranken

Geschäftsstelle Landratsamt Ansbach Crailsheimstraße 1 91522 Ansbach

Topos team Theodorstraße 5 90489 Nürnberg

91522 Ansbach, 25.04.2017 Bitte bei Antwort angeben Telefon Telefax Zi.Nr. Auskunft erteilt Unser Zeichen (0981)468- (0981)468-

Frau Dr. Horlamus Nr. 37/17 4000 4019 2.21 E-Mail: [email protected] 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Gemeinde

Wilhelmsdorf, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Zum Schreiben vom 20. März 2017 Wilhelmsdorf

Bevölkerungsentwicklung (31.12.): 1980 – 957 EW; 1990 – 1.042 EW; 2000 – 1.297 EW; 2015 – 1.482 EW Zentralörtliche Einstufung: keine

Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Wilhelmsdorf beabsichtigt mit der hier gegenständlichen 5. Änderung den derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan fortzuschreiben, um den Bedarf an Bauflächen für einen Zeithorizont bis zum Jahr 2030 zu decken. Eine umfangreiche und nachvollziehbare Bedarfsberechnung liegt den Planunterlagen bei. Vorgesehen ist eine Neuausweisung von wohn- und gewerblichen Bauflächen in einem Umfang von 7,5 ha bzw. 3,1 ha in drei Änderungsbereichen im Hauptort Wilhelmsdorf. Einschlägige Erfordernisse der Raumordnung Im Landesentwicklungsprogramm 2013 heißt es hierzu:

3.1 Flächensparen

(G) „Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden.“ (G) „Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.“

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-2- 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Z) „In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.“ 3.3 Vermeidung von Zersiedelung (G) Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur sollen vermieden werden. (Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Ausnahmen sind zulässig, wenn

auf Grund der Topographie oder schützenswerter Landschaftsteile oder tangierender Hauptverkehrstrassen ein angebundener Standort im Gemeindegebiet nicht vorhanden ist,

ein Logistikunternehmen oder ein Verteilzentrum eines Unternehmens auf einen unmittelbaren Anschluss an eine Autobahnanschlussstelle oder deren Zubringer oder an eine vierstreifig autobahnähnlich ausgebaute Straße oder auf einen Gleisanschluss angewiesen ist,

ein großflächiger produzierender Betrieb mit einer Mindestgröße von 3 ha aus Gründen der Ortsbildgestaltung nicht angebunden werden kann,

von Anlagen, die im Rahmen von produzierenden Gewerbebetrieben errichtet und betrieben werden sollen, schädliche Umwelteinwirkungen, insbesondere durch Luftverunreinigungen oder Lärm einschließlich Verkehrslärm, auf dem Wohnen dienende Gebiete ausgehen würden,

militärische Konversionsflächen oder Teilflächen hiervon mit einer Bebauung von einigem Gewicht eine den zivilen Nutzungsarten vergleichbare Prägung aufweisen oder

in einer Fremdenverkehrsgemeinde an einem durch eine Beherbergungsnutzung geprägten Standort ein Beherbergungsbetrieb ohne Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds erweitert oder errichtet werden kann.

Im Regionalplan der Region Westmittelfranken (RP 8) heißt es in diesem Kontext: 3.1 Siedlungswesen

„In allen Gemeinden Westmittelfrankens soll sich die Siedlungstätigkeit in der Regel im Rahmen einer organischen Entwicklung vollziehen“ (RP8 3.1.1). Bewertung aus regionalplanerischer Sicht Grundsätzlich wird in den Planunterlagen der Bedarf an neuen Wohn- bzw. gewerblichen Bauflächen detailliert und nachvollziehbar dargelegt. So bestehen aus hiesiger Sicht keine Bedenken gegen die begründete Neuausweisung von 3,1 ha an gewerblichen Bauflächen. Für den Neubedarf an Wohnbauflächen wird für die optimistische Variante A ein Neubedarf von 106 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 angegeben, was bei ortstypischen Grundstücksgrößen ein Bauflächenbedarf von bis zu 7,2 ha bedeuten würde. Die vorgesehene Neuausweisung von ca. 7,5 ha Wohnbauflächen liegt jedoch über dem berechneten Bedarf, da a) bereits vorhandene Baulandreserven von ca. 2,2 ha in den Baugebieten Beethovenstraße

und Kaiserstraße, selbst wenn sie zum derzeitigen Stand nicht vollumfänglich verfügbar sind, in der Bedarfsberechnung zu berücksichtigt werden müssen,

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-3- b) Innenentwicklungspotentiale gem. LEP Ziel 3.2 „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“,

die in den Planunterlagen immerhin mit ca. 3 ha angegeben werden, zumindest anteilsmäßig in eine Bedarfsberechnung einfließen müssten und

c) die Deckung des Ersatzbedarfs von 21 Wohneinheiten i.d.R. zumindest anteilig auf den jeweils freiwerdenden Grundstücken erfolgen kann und nicht zwangsläufig in den geplanten Neubaugebieten.

Deshalb muss hinterfragt werden, ob der Umfang der geplanten Neuausweisung von Wohnbauflächen in Einklang mit dem Grundsatz LEP 3.1 „Flächensparen“ steht. Weitere regionalplanerische Belange werden durch die vorliegende Planung nicht berührt. Gegen die vorliegende Planung werden aus regionalplanerischer Sicht keine Einwendungen erhoben, wenn der Umfang der geplanten Neuausweisung von Wohnbauflächen im Sinne des Grundsatzes LEP 3.1 maßvoll reduziert wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Horlamus

Regierungsrätin In Abdruck Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Straße 1 91413 Neustadt a.d.Aisch mit der Bitte um Kenntnisnahme.

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... Briefanschrift Postfach 6 06, 91511 Ansbach Frachtanschrift Promenade 27, 91522 Ansbach

Dienstgebäude Promenade 27 Weitere Gebäudeteile F Flügelbau Th Thörmerhaus

Weiteres Dienstgebäude Bischof-Meiser-Str. 2/4

Telefon 0981 53-0 Telefax 0981 53-1206 und 53-1456 E-Mail [email protected] Internet http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Öffentliche Verkehrsmittel Bushaltestellen Schlossplatz oder Bahnhof der Stadt- und Regionallinien

Gemeinde Wilhelmsdorf, Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes; Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Wilhelmsdorf plant die Darstellung von in Summe 7,5 ha zusätzlicher Wohnbauflächen im Bereich Beethovenstraße (Erweiterung der noch nicht überplanten Baufläche um 0,28 ha auf ca. 1,43 ha), Kaisersberg (Erweiterung der noch nicht überplanten Baufläche um ca. 1,29 ha auf 2,3 ha) sowie im Bereich Brunner Wegfeld-Blumenstraße (Neuausweisung von ca. 5,93 ha). Außerdem ist im Brunner Wegfeld die Darstellung von 3,07 ha gewerblicher Baufläche vorgesehen. Bewertung aus landesplanerischer Sicht: Der Wohnungsbedarf ist nachvollziehbar aufbereitet. Zum daraus abgeleiteten Flächenbedarf ist kritisch anzumerken, dass erstens die noch nicht überplanten Wohnbauflächen an der Beethovenstraße und am Kaisersberg (zusammen 2,16 ha Reserveflächen) nicht berücksichtigt wurden und zweitens der ermittelte Ersatzbedarf für Wohnungen beim Flächenbedarf nicht zu berücksichtigen ist, weil neuer Wohnraum anstelle des alten entstehen kann und soll – die betroffenen Grundstücke würden nämlich zu Brachflächen i. S. der Begründung zu LEP 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Somit enthält die 5. Änderung mehr zusätzliche Wohnbauflächen als zur Deckung des ermittelten Bedarfs erforderlich. Mit den vorgenannten Kritikpunkten gilt es sich im weiteren Verfahren auseinanderzusetzen. Mit der Darstellung der gewerblichen Baufläche besteht Einverständnis. Bei Berücksichtigung der Hinweise werden Einwendungen aus landesplanerischer Sicht nicht erhoben. Hinweise des Sachgebietes Städtebau:

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN

Regierung von Mittelfranken • Postfach 6 06 • 91511 Ansbach

Per E-Mail Topos Team Hochbau-, Stadt- und Landschaftsplanung GmbH Theodorstraße 5 90489 Nürnberg

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom

Unser Zeichen (Bitte bei Antwort angeben) Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner

E-Mail: [email protected]

20.03.2017 RMF-SG24-8314.01-144-1-2 Herr Rahn

Telefon / Fax 0981 53-

Erreichbarkeit Promenade 27

Datum

1398 / 981398 Zi. Nr. 444 19.04.2017

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Dem ermittelten Flächenbedarf liegt eine angesetzte Wohnungsdichte von 15 WE/ha zugrunde – entsprechend dem Bedarf für freistehende Einfamilienhäuser. Aus städtebaulicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass auch im ländlichen Raum zunehmend ein Mangel an kleineren Wohneinheiten festgestellt werden kann, der nicht im Einfamilienhausbereich abgedeckt werden kann. Auf das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 BauGB) wird in diesem Zusammenhang ebenfalls hingewiesen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im Bereich der "Beethovenstraße" weitere Bauflächen ausgewiesen werden, obwohl diese laut Ausführungen in der Begründung nicht verfügbar sind. Die Erweiterung der Baufläche im Bereich "Kaisersberg" steht im westlichen Teilbereich im Widerspruch zu Belangen des Orts- und Landschaftsbildes. Hier wird eine Reduzierung bis zur Hochspannungsleitung empfohlen. Mit der Entwicklung im Bereich "Brunner Wegfeld - Blumenstraße" besteht grundsätzlich Einverständnis, wenn Belange des Immissionsschutzes sowie der Erschließung geklärt werden können. Insbesondere die Verkehrserschließung der Wohnbaufläche im geplanten Umfang dürfte zu einer deutlichen Belastung in den angrenzenden Wohngebieten führen. Mit freundlichen Grüßen gez. Rahn Oberregierungsrat

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Regierung von Oberfranken!ii' Bergamt Nordbayern

Regierung von Oberfranken, Postfach 110165, 95420 Bayreuth

20.03.201 7 Toposteam Theodorstraße 5 26-3851.nea7-l/1-1356117 90489 Nürnberg Frau Meserth

0921 604 - 1385 0921 604 - 1397

M 101 [email protected]

11.04.2017

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; 5. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemeinde Wilhelmsdorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g. Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - wahr­zunehmenden Aufgaben berührt.

Mit freundlichen Grüßen

>Scrt/~ Meserth

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13:00-15:30 Uhr

Fr 08:00 -12:00 Uhr

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IBAN: DE04 7500 0000 0074 301515

BIC: MARKDEF1750

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Staatliches Bauamt Ansbach Postfach 2061 • 91514 Ansbach

Toposteam Hochbau-, Stadt- und Landschaftsplanung GmbH Theodorstraße 5 90489 Nürnberg

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom ---, 20.03.201 7

Unser :?.eichen 53-4621

STAATLICHES BAUAMT

ANSBACH

B&3rb<;> i!er: Beoarbe:terin Herr Fechner Zimmer 1.36

I lochbau Su :1ß~nbau

G:y.11 Ar.sbach, ~~~7

w 0981-8905- 1260 [email protected]

Beteiligung der Träger öffentl icher Belange nach § 2 Abs. 2 BauGB; Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf mit Landschaftsplan, Gemeinde Wilhelmsdorf, Lkr. Neustadt/A.-Bad Windsheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die o. g . 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf bestehen von Seiten des Staatlichen Bauamtes Ansbach keine Bedenken.

Mi~~ndli7 Grüßen

Fechner Bauoberrat

Amtss itz Staatliches Bauamt Ansbach Postfach 2061 91514 Ansbach Würzburger Landstraße 22 91522 A nsbach w 0981/8905- 0 >i!J, 0981/8905 - 1104

Dienstgebäude

Bischof-Meiser-Str. 11 91522 Ansbach

~ 0981/8905 - 2130

E-Mail und Internet

[email protected] www.stbaan.bayern.de

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Betreff: Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Vorentwurf zur 5. Änderung des

Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf, Gemeinde Wilhelmsdorf

Von: <Harald.Tremel@wwa‐an.bayern.de>

Datum: 13.04.2017 10:41

An: <[email protected]>

Ihr Az: Schreiben vom 20.03.2017Unser Az: 2-4621-NEA181-6215/2017 1 Gemeinde Wilhelmsdorf 1.1 Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Wilhelmsdorf 1.2 Frist für die Stellungnahme: 21.04.2017 (§ 4 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) 2 Träger öffentlicher Belange Wasserwirtschaftsamt AnsbachDürrnerstraße 291522 AnsbachTel. 0981/9503-0 2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB

auslösen: - 2.2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können mit Angabe

des Sachstandes: - 2.3 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im

Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können: - 2.4 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen Abwasserbeseitigung (§§ 48 und 54 ff. WHG)Gemäß § 55 Abs. 2 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder übereine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweitdem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftlicheBelange entgegenstehen. In neu zu erschließenden Gebieten ist somit grundsätzlich ein Trennsystemvorzusehen. Wir weisen darauf hin, dass für die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers inein oberirdisches Gewässer sowie für die Einleitung in das Grundwasser (Versickerung) einwasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich ist. Dafür ist eine Entwässerungsplanung unterBerücksichtigung des Technischen Regelwerkes DWA-M-153 und DWA-A-117 bzw. DWA-A-138 zuerstellen und beim Landratsamt als Wasserrechtsbehörde einzureichen ist. Grundwasser und Grundwasserflurabstand:Amtliche Grundwasserstände sind im Bereich des Bebauungsplanes nicht bekannt. Sollte bei derErschließung und Bebauung Grundwasser angeschnitten werden, so ist bereits eine vorübergehendeAbleitung eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Das ständige Ableiten von Grund- undQuellwasser über das Kanalnetz ist verboten. Dies muss im Interesse des Betriebs der Kläranlage sowiezur Vermeidung einer erhöhten Abwasserabgabe ausgeschlossen werden. Wasserabfluss:Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tiefer liegendenGrundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden (§ 37 Abs. 1 WHG). Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte) (§ 2 Abs. 5 BBodSchG), Verdachtsflächen (§ 2 Abs. 4BBodSchG), Altlastenverdächtige Flächen (§ 2 Abs. 6 BBodSchG):

Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Vorentwurf zur 5.... mailbox:///C:/Users/thomas/AppData/Roaming/Thunderbird/Profi...

1 von 2 13.04.2017 10:48

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Die Altdeponie Flurstraße wurde als Fläche mit Bodenbelastungsverdacht im Flächennutzungsplandargestellt. Weitere Informationen zu diesem Altstandort sind im Altlastenkataster unter der Nr.57.500.844 am Landratsamt erfasst.Dem WWA Ansbach liegen - nach interner Überprüfung des Flächenumgriffs - keine weiterenInformationen über Altlasten bzw. einer schädlichen Bodenveränderung vor. Mit freundlichen Grüßen Harald TremelAbteilungsleiter Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Tel.: +49 981 9503-320Fax: +49 981 9503-210mailto:[email protected] Wasserwirtschaftsamt AnsbachDürrnerstraße 291522 Ansbach

Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Vorentwurf zur 5.... mailbox:///C:/Users/thomas/AppData/Roaming/Thunderbird/Profi...

2 von 2 13.04.2017 10:48

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An die Gemeindeverwaltung 91489 Wilhelmsdorf

EINGEGANGEN

2 1. Aoril 2017

VGem. Hgb-WHD

Einspruch gegen das geplante Baugebiet

Sehr geehrter Herr BOrgermeister Friedrich, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderate,

BirgltGurt Blumenstrale 20 91489 Wilhelmsdorf

09104-1555

Datum: 18.04.2017

aus folgenden Gründen möchte ich Einspruch gegen das geplante Baugebiet einlegen.

Allgemeine Gründe:

1. Die Lage zwischen dem Gewerbegebiet, einem Aussiedler-Bauernhof und zwei Maschinenhallen, an denen Holz verarbeitet wird. Von dem Bauernhof werden, durch den oft vorherrschenden Westwind, Gerüche direkt in das Baugebiet getragen. Vom Gewerbeget:iet und den Maschinenhallen wird eine nicht zu unterschatzende Lärmbelästigung ausgehen, teilweise auch an den Wochenenden. Dies wird über kurz oder lang zu Problemen mit den neuen Anwohnern führen. Erinnert sei dabei nur an die vielen Rechtsstreitigkeiten in den vergangeneo Jahren in anderen Gemeinden wegen krähender Hahne, Kirchenglocken-Geläut oder Kindenarm von angrenzenden Sport-oder Spielplätzen.

2. Auf dem Gelände des geplanten Baugebietes und in dessen Umfeld leben viele Tiere, dies sind neben Feldhasen und Wildenten vor allem auch Rebhühner, Wiesenbrüterund Eidechsen, denen ein Teil ihres Lebensraumes entzogen wird.

3. Neben den kurzfristigen Vorteilen eines neuen Baugebietes, die wahrscheinlich in erster Linie finanzieller Art sind, sollten auch langfristige Folgen bedacht werden. Vor allem nachfolgende Generationen alteingesessener Wilhelmsdorfer würden sicherlich auch noch gerne in ihrer Heimatgemeinde Hauser bauen. Daher sollte man evt. auch über eine Quotenregelung für Wilhelmsdorfer BOrger nachdenken.

4. Direkt neben dem neuen Baugebiet befindet sich mit dem Bauwagen der Dorfjugend eine zentrale Anlaufstelle des Teiles der Wilhelmsdorfer Dorfjugend, die sich auch im Gemeindeleben engagiert. ln diesem Bereich kann es in den Abendstunden (vor allem im Sommer) zu erhöhten Personenaufkommen mit dementsprechender Larmbelastung kommen. Auch dies gestaltet sich in Bezug auf ein Neubaugebiet schwierig und würde wohl mittelfristig dazu führen, dass die Dorfjugend ihren, selbst errichteten, zentralen Anlaufpunkt verliert. Auch das kann eigentlich nicht im Sinne der Gemeinde sein.

5. Die Erschließung des neuen Baugebietes über bestehende Wohngebiete (Rosenstraße, Blumenstraße, W~esenstraße) mit einer deutlich erhöhten Larm- und Schmutzbelastung ist nicht zumutbar. Dazu kommt ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko der Anwohner vor allem in Bereich Blumenstraße, die für Fahrzeuge

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dieser Art gar nicht ausgelegt ist. D1e ~tra~ 1st zuaem 1n 1 enen unuoers1cmm;u, u1~ Fahrbahn zu schmal und es existiert nicht einmal ein Gehweg. Die Entscheidung zur Zufahrt über die Wohngebiete ist umso unverständlicher als eine gute Alternative der Zufahrt über das Gewebegebiet möglich wäre.

Persönliche Gründe:

Eine der beiden Maschinenhallen, die an das neue Baugebiet anschließen, gehört meinen Eltem. Ein Obstgarten, der ebenfalls direkt neben dem Baugebiet liegt, befindet sich in meinem Besitz. ln dem Obstgarten wird ab und zu Holz gehäckselt. An der Maschinenhalle wird das Holz verarbeitet, das die gesamte Großfamilie Probst-Gurt zum Beheizen ihrer Wohnhauser benötigt. Die Holzverarbeitung (meist Holz sägen und spalten) findet vor allem an Samstagen statt und hat eine nicht unerhebliche Lärmernmission zur Folge.

Wir, als alteingesessene Wilhelmsdorfer Familie, können es nicht hinnehmen, dass uns evt. die Möglichkeit genommen wird, die für unser alltägliches Leben notwendige Holzverarbeitung am jetzigen Standort einzuschränken oder gar aufzugeben.

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.... . u

Gurt Johannes Blumenstraße 20 91489 Wilhelmsdorf An die

Gemeindeverwaltung 91489 Wilhelmsdorf

EINGEGANGEN Datum: 20.04.2017

2 1. Aoril 2DJ7

VGem. Hgb-WHD

Einspruch gegen das geplante Baugebiet

Sehr geehrter Herr BOrgermeister Friedrich, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

aus folgenden GrOnden möchten wir Einspruch gegen das geplante Baugebiet einlegen.

Allgemeine Grunde:

1. Die Lage zwischen dem Gewerbegebiet, einem Aussiedler-Bauernhof und zwei Maschinenhallen, an denen Holz verarbeitet wird. Von dem Bauernhof werden, durch den oft vorherrschenden Westwind, Gerüche direkt in das Baugebiet getragen. Vom Gewerbegebiet und den Maschinenhallen wird eine nicht zu unterschätzende Lärmbelästigung ausgehen, teilweise auch an den Wochenenden. Dies wird Ober kurz oder lang zu Problemen mit den neuen Anwohnern führen. Erinnert sei dabei nur an die vielen Rechtsstreitigkeiten in den vergangenen Jahren in anderen Gemeinden wegen krähender Hähne, Kirchenglocken-Geläut oder Kinderlärm von angrenzenden Sport-oder Spielplätzen.

2. Auf dem Gelände des geplanten Baugebietes und in dessen Umfeld leben viele Tiere, dies sind neben Feldhasen und Wildenten vor allem auch Rebhühner, WiesenbrOterund Eidechsen, denen ein Teil ihres Lebensraumes entzogen wird.

3. Neben den kurzfristigen Vorteilen eines neuen Baugebietes, die wahrscheinlich in erster Linie finanzieller Art sind, sollten auch langfristige Folgen bedacht werden. Vor allem nachfolgende Generationen alteingesessener Wilhelmsdorfer warden sicherlich auch noch gerne in ihrer Heimatgemeinde Häuser bauen. Daher sollte man evt. auch über eine Quotenregelung far Wilhelmsdorfer BOrger nachdenken.

4. Direkt neben dem neuen Baugebiet befindet sich mit dem Bauwagen der Dorfjugend eine zentrale Anlaufstelle des Teiles der Wilhelmsdorfer Dorfjugend, die sich auch im Gemeindeleben engagiert. ln diesem Bereich kann es in den Abendstunden (vor allem im Sommer) zu erhöhten Personenaufkommen mit dementsprechender Lärmbelastung kommen. Auch dies gestaltet sich in Bezug auf ein Neubaugebiet schwierig und WOrde wohl mittelfristig dazu fahren, dass die Dorfjugend ihren, selbst errichteten, zentralen Anlaufpunkt verliert. Auch das kann eigentlich nicht im Sinne der Gemeinde sein.

5. Die Erschließung des neuen Baugebietes über bestehende Wohngebiete (Rosenstraße, Blumenstraße, Wiesenstraße) mit einer deutlich erhöhten Lärm- und Schmutzbelastung ist nicht zumutbar. Dazu kommt ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko der Anwohner vor allem in Bereich Blumenstraße, die für Fahrzeuge

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dieser Art gar nicht ausgelegt ist. Die Straße ist zudem in Teilen unübersichtlich, die Fahrbahn zu schmal und es existiert nicht einmal ein Gehweg. Die Entscheidung zur Zufahrt Ober die Wohngebiete ist umso unverständlicher als eine gute Alternative der Zufahrt über das Gewebegebiet möglich wäre.

Persönliche Gründe:

Eine der beiden Maschinenhallen, die an das neue Baugebiet anschließen, gehört meinen Großeltern. Dort wird das Holz verarbeitet, das die gesamte Großfamilie Probst-Gurt zum Beheizen ihrer Wohnhäuser benötigt. Die Holzverarbeitung (meist Holz sägen und spalten) findet vor allem an Samstagen statt und hat eine nicht unerhebliche Lärmernmission zur Folge.

Wir, als alteingesessene Wilhelmsdorfer Familie, können es nicht hinnehmen, dass uns evt. die Möglichkeit genommen wird, die für unser alltägliches Leben notwendige Holzverarbeitung am jetzigen Standort einzuschränken oder gar aufzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

~.~ Johannes Gurt

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Paul Gurt, Blumenstraße20, 91489 Wilhelmsdorf

An die Gemeindeverwaltung 91489 Wilhelmsdorf

Paul Gurt Blumenstraße 20 91489 Wilhelmsdorf Datum: 20.04.2017

Einspruch gegen das geplante Baugebiet nördlich der Rosen- / Blumenstraße Sehr geehrter Herr Bürgermeister Friedrich, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, Aus folgenden Gründen möchte ich Einspruch gegen das geplante Baugebiet einlegen. • Im Norden des geplanten Baugebietes grenzen (gegenüber des öffentlichen Grünweges)

Grundstücke der Familien Probst-Gurt an. Im östlichen Grundstück wird von uns das für die Beheizung der Wohnhäuser erforderliche Brennholz aufgearbeitet und gelagert. Beim Aufarbeiten des Holzes entsteht ein nicht unerheblicher Lärm (ca. 80 bis 120 dBA). Im westlichen unserer Grundstücke (Eigentümerin ist meine Frau) bewirtschaften wir (Familie Gurt) einen Obst- und Gemüsegarten. Auch hier kann beim Häckseln von Gartenabfällen und Kleinholz ein hoher Lärm (ähnlich wie oben aufgeführt) entstehen. Da der Abstand zwischen unseren Grundstücken und dem geplanten Wohngebiet nur die Breite des öffentlichen Grünweges beträgt, ist die Schallminderung bis zu den ersten Häusern sehr gering. Die Lärmimmission für die geplanten angrenzenden Wohnhäuser dürfte aus oben aufgeführten Gründen wesentlich höher sein, als die in einem Wohngebiet übliche Schallbelastung. Ich befürchte, dass wir in kurzer Zeit Klagen und Proteste von den zukünftigen Anwohnern bekommen, und wir nur noch eingeschränkt (wenn überhaupt) unsere für das alltägliche Leben erforderlichen Tätigkeiten erledigen können. Aus diesem Grund lege ich gegen das geplante Baugebiet Einspruch ein.

• Ein weiterer. Punkt ist die Sorge um Bauplätze für die eingesessene Wilhelmsdorfer Jugend Bei einem Baugebiet dieser Größe wird vermutlich 90% der Bauplätze von nicht Ortsansässigen belegt. Da Wilhelmsdorf nur noch beschränkte Erweiterungsmöglichkeiten hat, sehe ich für die Generation, die jetzt im Kindergarten- und Schulalter sind, nur geringe Möglichkeiten in unserem Ort ein Baugrundstück zu

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erwerben.

• Der 3. Punkt ist der Nuturschutz. Auf dem Gelände des geplanten Baugebietes und in dessen Umfeld leben viele Tiere, dies sind neben Feldhasen und Wildenten vor allem auch Rebhühner und Wiesenbrüter. Diesen Tieren wird durch das geplante Baugebiet ein Teil ihres Lebensraumes entzogen wird

Aus oben genannten Gründen lege ich Einspruch gegen das geplante Baugebiet nördlich der Rosen- / Blumenstraße ein. Mit freundlichen Grüßen Paul Gurt Dieses Dokument wurde auf elektronischem Weg verschickt und trägt deshalb keine Unterschrift

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An die Gemeindeverwaltung 91489 Wilhelmsdorf EINGEGANGEN

2 1. Aoril 2017

VGem. HgtrWHD

Einspruch gegen das geplante Baugebiet

Sehr geehrter Herr BOrgermeister Friedrich, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderate,

Probst Hedwig und Ottmar Rosens1raße 1 0 91489 Wilhelmsdor

Datum: 20.04.2017

aus folgenden GrOnden möchte ich Einspruch gegen das geplante Baugebiet einlegen.

Allgemeine Grunde:

1. Die Lage zwischen dem Gewerbegebiet, einem Aussiedler-Bauernhof und zwei Maschinenhallen, an denen Holz verarbeitet wird. Von dem Bauernhof werden, durch den oft vorherrschenden Westwind, Geruche direkt in das Baugebiet getragen. Vom Gewerbegebiet und den Maschinenhallen wird eine nicht zu unterschatzende Lärmbelästigung ausgehen, teilweise auch an den Wochenenden. Dies wird Ober kurz oder lang zu Problemen mit den neuen Anwohnern führen. Erinnert sei dabei nur an die vielen Rechtsstreitigkeiten in den vergangenen Jahren in anderen Gemeinden wegen krähender Hahne, Kirchenglocken-Geläut oder Kindenarm von angrenzenden Sport-oder Spielplätzen.

2. Auf dem Gelände des geplanten Baugebietes und in dessen Umfeld leben viele Tiere, dies sind neben Feldhasen und Wildenten vor allem auch Rebhühner, WiesenbrOterund Eidechsen, denen ein Teil ihres Lebensraumes entzogen wird.

3. Neben den kurzfristigen Vorteilen eines neuen Baugebietes, die wahrscheinlich in erster Linie finanzieller Art sind, sollten auch langfristige Folgen bedacht werden. Vor allem nachfolgende Generationen alteingesessener Wilhelmsdorfer WOrden sicherlich auch noch gerne in ihrer Heimatgemeinde Hauser bauen. Daher sollte man evt. auch Ober eine Quotenregelung fOr Wilhelmsdorfer BOrger nachdenken.

4. Oi"ekt neben dem neuen Baugebiet befindet sich mit dem Bauwagen der Dorfjugend eine zentrale Anlaufstelle des Teiles der Wilhelmsdorfer Dorfjugend, die sich auch im Gemeindeleben engagiert. ln diesem Bereich kann es in den Abendstunden (vor allem im Sommer) zu erhöhten Personenaufkommen mit dementsprechender Larmbelastung kommen. Auch dies gestaltet sich in Bezug auf ein Neubaugebiet schwierig und WOrde wohl mittelfristig dazu fOhren, dass die Dorfjugend ihren, selbst errichteten, zentralen Anlaufpunkt ver1iert. Auch das kann eigentlich nicht im Sinne der Gemeinde sein.

5. Die Erschließung des neuen Baugebietes Ober bestehende Wohngebiete (Rosenstraße, Blumenstraße, WleSeflstraße) mit einer deutlich erhöhten Lann- und Schmutzbelastung ist nicht zumutbar. Dazu kommt ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko der Anwohner vor allem in Bereich Blumenstraße, die für Fahrzeuge

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dieser Art gar nicht ausgelegt ist. D1e ~tra~ 1st zuaem 1n 1e11en unuutms•vt•u•~•. u•~ Fahrbahn zu schmal und es existiert nicht einmal ein Gehweg. Die Entscheidung zur Zufahrt über die Wohngebiete ist umso unverständlicher als eine gute Alternative der Zufahrt über das Gewebegebiet möglich wäre.

Persönliche Gründe:

Eine der beiden Maschinenhallen, die an das neue Baugebiet anschließen, gehört unserer Familie. Dort wird das Holz verarbeitet, das die gesamte Großfamilie Probst­Gurt zum Beheizen ihrer Wohnhäuser benötigt. Die Holzverarbeitung (meist Holz sägen und spalten) findet vor allem an Samstagen statt und hat eine nicht unerhebliche Lärmernmission zur Folge.

Wr, als alteingesessene Wilhelmsdorfer Familie, können es nicht hinnehmen, dass uns evt. die Möglichkeit genommen wird, die für unser alltägliches Leben notwendige Holzverarbeitung am jetzigen Standort einzuschränken oder gar aufzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ottmar Probst Hedwig Probst

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Bergstrasse 3 91489 Wilhelmsdorf

Gemeinde Wilhelmsdorf Herr Bürgermeister Wemer Friedrich Hugenottenplatz 8 91489 Wilhelmsdorf

EINGEGANGEN

2 4. Aoril 2017

VGem. Hgb-WHO

Einspruch gegen das geplante Baugebiet Blumenstrasse (Brunner Feldweg)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Friedrich, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

hiermit lege ich form- und fristgerecht Einspruch gegen das geplante Baugebiet ein. Eine Begründung dafür werde ich Ihnen noch schriftlich nachreichen.

Mit freundlichen Grüßen

P~~

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Rosenstr. 1 0 91489 Wilhelmsdorf Tel.: 0171-7554913

Gemeinde Wilhelmsdorf Bürgermeister Werner Friedrich Hugenottenplatz 8 91489 Wilhelmsdorf

EINGEGANGEN

2 ~. Aoril 2017

VGem. Hgb-WHD

Einspruch gegen das geplante Baugebiet Blumenstraße (Brunner Feldweg)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Friedrich,

hiermit lege ich Einspruch gegen das geplante Baugebiet Blumenstraße (Brunner Feldweg) ein.

Die Begründung lautet wie folgt:

1. La~:e des Bau2ebietes Die Lage zwischen dem Gewerbegebiet, e inem Aussiedler-Bauernhof und zwei Maschinenhallen, auf deren Gelände Holz verarbeitet wird, ist ungünstig gewählt. Von Seiten des Gewerbegebietes und den Maschinenhallen wird e ine Lärmbelästigung ausgehen. Sowohl unter der Woche, a ls auch an Wochenenden. Dies wird früher oder später zu Problemen mit neuen Anwohnern fuhren. Erinnert sei dabei an viele Rechtsstreitigkeiten in den vergangeneo Jahren in anderen Gemeinden wegen krähender Hähne, Kirchenglocken-Geläut oder Kinderlärm auf angrenzenden Sport- oder Spielplätzen.

2. Probleme bei der Erschließun~ des Bau~ebietes Die Erschließung des neuen Baugebietes über bestehende Wohngebiete (Rosenstraße, Blumenstraße, Wiesenstraße) ist mit einer deutlich erhöhten Lärm- und Schmutzbelastung verbunden. Dazu kommt e in stark erhöhtes Sicherheitsrisiko ftir die Anwohner vor allem im Bereich der Blumenstraße, die flir Fahrzeuge dieser Art gar nicht ausgelegt ist. Die Straße ist zudem in Teilen unübersichtlich, die Fahrbahn recht schmal und es existiert kein Gehweg für Fußgänger. Die Entscheidung ftir eine Zufahrt über die Wohngebiete ist unverständlich, da eine sehr gute alternative Zufahrt über das Gewerbegebiet möglich wäre.

3. Persönliches Interesse Eine der beiden Maschinenhallen, die an das neue Baugebiet anschließen, gehört meinen Eltern. Ein Obstgarten, der ebenfalls direkt neben dem Baugebiet liegt, befindet sich in meinem Besitz. In dem Obstgarten wird ab und zu Holz gehäckselt. An der Maschinenhalle wird das Holz verarbeitet, das die gesamte Großfamilie Probst-Gurt zum Beheizen ihrer Wohnhäuser benötigt. Die Holzverarbe itung (meist Holz sägen und spalten) findet vor allem an Wochenenden statt und hat eine unvermeidbare und nicht ganz unerhebliche Lärmemission zur Folge.

Mit freundlichen Grüßen

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Mat1hoas Probst Rosenstr !lb 91489 'Mt1elrnsdo<f

Gemeinde Wilhelmsdorf

Hr. Bürgermeister Friedrich Hugenottenplatz 91489 Wilhelmsdorf

Matthias Probst Rosenstr. Sb 91489 Wilhelmsdorf Tel.: 01752715233

EI NG EGANGEriatum: 21 .04.2017

2 4. Aorit 2011

VGem. Hgb-WHD

Einspruch gegen das geplante Baugebiet

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen das geplante Baugebiet (Verlängerung Blumenstr.) ein.

Begründung:

1. Immissionsschutz Durch die Lage zwischen dem Gewerbegebiet, einem Aussiedler-Bauernhof und zwei Maschinenhallen, an denen Holz verarbeitet wird, kann weder der Lärmschutz noch der Emissionsschutz gewährleistet werden, ohne die bestehenden Betriebe/Familien negativ zu beeinflussen. Dies wird zukünftig zu Rechtsstreitigkeiten führen.

Wird an dem Standort des Baugebietes festgehalten, muss im Minimum durch den Planer und die Gemeinde ein Bestandsschutz der Anlieger aufgenommen urd technische Möglichkeiten des Lärmschutzes evaluiert, kalkuliert und implementiert werden. Überdies sollte in Betracht gezogen werden, das Gebiet nicht als reines Baugebiet auszuweisen, um dadurch nicht so strenge Immissionsrichtlinien einhalten zu müssen. Weiterhin müssen die Käufer darauf hingewiesen (und dies schriftlich festgehalten) werden, dass sich mehrere Lärmquellen in der nahen Umgebung befinden, die Bestandsschutz genießen.

2. Belange der Anwohner Die Erschließung des neuen Baugebietes über bestehende Wohngebiete (Rosenstraße, Blumenstraße, Wiesenstraße), mit einer deutlich erhöhten Lärm- und Schmutzbelastung ist nicht zumutbar. Dazu kommt ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko der Anwohner vor allem in Bereich Blumenstraße, die für Fahrzeuge dieser Art gar nicht ausgelegt ist. Die Straße ist zudem in Teilen unübersichtlich, die Fahrbahn zu schmal und es existiert nicht einmal ein Gehweg. Eine sinnvolle Lösung würde eine kombinierte Anbindung über die Blumenstraße, sowie das Gewerbegebiet bieten, um einen Teil des Verkehrs von den bestehenden Wohngebieten fern zu halten.

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3. Persönliche Gründe Eine der beiden Maschinenhallen, die an das neue Baugebiet anschließen, gehört meinen Eltern. Ein Obstgarten, der ebenfalls direkt neben dem Baugebiet liegt, befindet sich in meinem Besitz. An der Maschinenhalle wird das Holz verarbeitet, das die gesamte Großfamilie Probst-Gurt zum Beheizen ihrer Wohnhäuser benötigt. Die Holzverarbeitung (meist Holz sägen und spalten) findet vor allem an Samstagen statt und hat eine nicht unerhebliche Lärmemission zur Folge. Da seit vielen Jahrzehnten an dieser, bzw. der vorherigen Halle Holz durch neine Familie verarbeitet wird, möchte ich mich hier auf das Gewohnheitsrecht beziehen. Maßnahmen (z.B. Lärmschutzwall), die in Bezug auf das neue Baugebiet nötig sind müssen dort auch in die Erschließung eingeplant werden.

Mit freundlichen Grüßen

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