Amts- und Mitteilungsblatt · 2017. 5. 23. · Abteilung Immobilien, Mainzerhofstraße 12 in 99084...

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Ausgabe 242 · Seite 1 Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Harth-Pöllnitz www.harth-poellnitz.de 20. Jahrgang Nr. 242 / 27. Mai 2017 l Birkhausen l Birkigt l Burkersdorf l Forstwolfersdorf l Frießnitz l Grochwitz l Großebersdorf l Köfeln l Köckritz l Neundorf l Niederpöllnitz l Nonnendorf l Rohna l Struth l Uhlersdorf l Wetzdorf 15 Jahre S-Klasse Großebersdorf Wir machen Sommerpause, ziehen wieder einmal Bilanz und bereiten uns auf unser 15-jähriges Jubiläum vor. Wie kam es zur S-Klasse??? Im November 2002 entstand unter einigen Rentnerinnen die Idee − wir könnten uns doch einmal wöchentlich im Vereinshaus treffen, weil wir 1. von früher Geselligkeit gewohnt waren und 2. heute oftmals allein zuhause sitzen. Gesagt − getan, am 3. Januar 2003 fand das erste Treffen statt. Es sprach sich herum und es wurden nach und nach mehr Frauen. Wir wurden eine starke, unternehmungslustige Truppe, waren junge und ältere Rentnerinnen und wollten in unserem Dorf et- was mitbewegen. Aber auch an uns nagt der Zahn der Zeit − wir werden altersbedingt weniger − junge Rentnerinnen scheuen sich vielleicht, mit uns gemeinsam einen Nachmittag in der Wo- che zu verbringen. Wir möchten schon vorab sagen, langweilig ist der Montagnachmittag nicht − neue Ideen und Verstärkung sind gefragt. Wer gern stricken lernen möchte, ist herzlich ein- geladen. Also wir laden jetzt schon ein − nach der Kirmes 2017 geht’s wieder los. Nun unser Rückblick: Also Stricken und andere Handarbeiten standen immer im Mit- telpunkt unserer Zusammenkünfte. Im Jahr 2004 errichteten wir unseren ersten Osterbrunnen, 2005 waren wir damit erstmals in der OTZ, 2008 kamen erstmals Hasen dazu, 2010 Hasen mit Kind, 2011 wurde unser Osterbrunnen vergrößert und das Ha- senbaby wurde gestohlen, 2016 und 2017 kamen große bunte Ostereier dazu. Hier war natürlich Hilfe nötig, die wir von unserem Ortsteil- bürgermeister erhielten. Die Hasenfamilie fertigt immer Familie Hüfner. Im Jahr 2005 unternahmen wir unsere erste gemeinsame Bus- fahrt − natürlich ins Frankenland zur Osterbrunnenschau. Es folgten noch weitere schöne gemeinsame Ausflüge. Ziele waren u. a. Dresden, Thüringer Wald, Talsperre Leibis, Seen- landschaft Markkleeberg. Wir waren zu Gast beim MDR in Leipzig und gemeinsam mit dem Kleingartenverein in Creuzburg. Wir feierten gemeinsam unsere Geburtstage, Fasching, Frauentag und nahmen an der Rückenschule teil. Unsere Hauptaufgabe war jedoch immer das Stricken. Anfangs erhielten wir von vielen Bürgern Wolle gespendet. So entstand 2007 die Idee, der Hilfsorganisation „Licht im Osten“ unter die Arme zu greifen. Bis heute haben wir insgesamt 2771 Stricksa- chen gespendet. Hauptsächlich Socken, Mützen, Schals, Pullover, Handschuhe − vorwiegend für Kinder. Wir haben Puppensachen für die KITAs im Ort gestrickt, haben im Ort Tombola durchgeführt, waren wiederholt beim Bauernmarkt in Struth, zur Weihnachsfeier bei uns im Ort und auch in Nieder- pöllnitz, um etwas Geld in unsere kleine Kasse zu erwirtschaften, um dann wieder Wolle kaufen zu können. Unser kleiner Chor entstand anlässlich eines Feuerwehrfestes im Jahr 2006 unter Leitung von Bernd Cornely. Das war eine ganz tolle Zeit. Durch kleine Gastauftritte zu diversen Feierlichkeiten füllte sich unsere kleine bescheidene Kasse und wir konnten 450.- € an die Ronald McDonald Stiftung (Kinderkrebshilfe) nach Jena überweisen. Zu unserer 850-Jahrfeier im Jahr 2012 haben wir uns fast selbst übertroffen. Wir strickten die aktive Feuerwehr mit Mützen und Socken ein, Bäume, Geländer und Masten erhielten Strickschals. Nicht zu vergessen die Kinder der Wehrleute. Unser Chorleiter erhielt im Hochsommer warme Stricksachen und das ganze Dorf wurde mit Wimpelketten versehen. Zu dieser Zeit arbeiteten sechs Nähmaschinen tagelang im Vereinshaus. Zum Fest 2006 haben wir von Fam. Becker eine alte reparaturbe- dürftige Chorfahne überreicht bekommen. Die Fahne haben wir für 255 € fachgerecht reparieren lassen, sie schmückt seitdem unser Vereinshaus. Man könnte noch mehr wichtige und weniger wichtige Dinge nennen ... aber das soll’s wieder mal gewesen sein. Nun haben wir den Sommer über Zeit, um unser Jubiläum vorzubereiten. Ich bin mir sicher, uns fällt etwas ein. Dorit Kulhanek − im Auftrag der S-Klasse

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  • Ausgabe 242 · Seite 1

    Amts- und Mitteilungsblattfür die Gemeinde Harth-Pöllnitzwww.harth-poellnitz.de

    20. Jahrgang Nr. 242 / 27. Mai 2017

    l Birkhausenl Birkigtl Burkersdorfl Forstwolfersdorfl Frießnitzl Grochwitzl Großebersdorfl Köfeln

    l Köckritzl Neundorfl Niederpöllnitzl Nonnendorfl Rohnal Struthl Uhlersdorfl Wetzdorf

    15 Jahre S-Klasse GroßebersdorfWir machen Sommerpause, ziehen wieder einmal Bilanz und bereiten uns auf unser 15-jähriges Jubiläum vor. Wie kam es zur S-Klasse???

    Im November 2002 entstand unter einigen Rentnerinnen die Idee − wir könnten uns doch einmal wöchentlich im Vereinshaus treffen, weil wir

    1. von früher Geselligkeit gewohnt waren und2. heute oftmals allein zuhause sitzen.

    Gesagt − getan, am 3. Januar 2003 fand das erste Treffen statt. Es sprach sich herum und es wurden nach und nach mehr Frauen. Wir wurden eine starke, unternehmungslustige Truppe, waren junge und ältere Rentnerinnen und wollten in unserem Dorf et-was mitbewegen. Aber auch an uns nagt der Zahn der Zeit − wir werden altersbedingt weniger − junge Rentnerinnen scheuen sich vielleicht, mit uns gemeinsam einen Nachmittag in der Wo-che zu verbringen. Wir möchten schon vorab sagen, langweilig ist der Montagnachmittag nicht − neue Ideen und Verstärkung sind gefragt. Wer gern stricken lernen möchte, ist herzlich ein-geladen. Also wir laden jetzt schon ein − nach der Kirmes 2017 geht’s wieder los.

    Nun unser Rückblick:Also Stricken und andere Handarbeiten standen immer im Mit-telpunkt unserer Zusammenkünfte. Im Jahr 2004 errichteten wir unseren ersten Osterbrunnen, 2005 waren wir damit erstmals in der OTZ, 2008 kamen erstmals Hasen dazu, 2010 Hasen mit Kind, 2011 wurde unser Osterbrunnen vergrößert und das Ha-senbaby wurde gestohlen, 2016 und 2017 kamen große bunte Ostereier dazu. Hier war natürlich Hilfe nötig, die wir von unserem Ortsteil-bürgermeister erhielten. Die Hasenfamilie fertigt immer Familie Hüfner.

    Im Jahr 2005 unternahmen wir unsere erste gemeinsame Bus-fahrt − natürlich ins Frankenland zur Osterbrunnenschau.

    Es folgten noch weitere schöne gemeinsame Ausflüge. Ziele waren u. a. Dresden, Thüringer Wald, Talsperre Leibis, Seen- landschaft Markkleeberg. Wir waren zu Gast beim MDR in Leipzig und gemeinsam mit dem Kleingartenverein in Creuzburg. Wir feierten gemeinsam unsere Geburtstage, Fasching, Frauentag und nahmen an der Rückenschule teil.Unsere Hauptaufgabe war jedoch immer das Stricken. Anfangs erhielten wir von vielen Bürgern Wolle gespendet. So entstand 2007 die Idee, der Hilfsorganisation „Licht im Osten“ unter die Arme zu greifen. Bis heute haben wir insgesamt 2771 Stricksa-chen gespendet. Hauptsächlich Socken, Mützen, Schals, Pullover, Handschuhe − vorwiegend für Kinder.Wir haben Puppensachen für die KITAs im Ort gestrickt, haben im Ort Tombola durchgeführt, waren wiederholt beim Bauernmarkt in Struth, zur Weihnachsfeier bei uns im Ort und auch in Nieder-pöllnitz, um etwas Geld in unsere kleine Kasse zu erwirtschaften, um dann wieder Wolle kaufen zu können. Unser kleiner Chor entstand anlässlich eines Feuerwehrfestes im Jahr 2006 unter Leitung von Bernd Cornely. Das war eine ganz tolle Zeit. Durch kleine Gastauftritte zu diversen Feierlichkeiten füllte sich unsere kleine bescheidene Kasse und wir konnten 450.- € an die Ronald McDonald Stiftung (Kinderkrebshilfe) nach Jena überweisen.Zu unserer 850-Jahrfeier im Jahr 2012 haben wir uns fast selbst übertroffen. Wir strickten die aktive Feuerwehr mit Mützen und Socken ein, Bäume, Geländer und Masten erhielten Strickschals. Nicht zu vergessen die Kinder der Wehrleute. Unser Chorleiter erhielt im Hochsommer warme Stricksachen und das ganze Dorf wurde mit Wimpelketten versehen. Zu dieser Zeit arbeiteten sechs Nähmaschinen tagelang im Vereinshaus.Zum Fest 2006 haben wir von Fam. Becker eine alte reparaturbe-dürftige Chorfahne überreicht bekommen. Die Fahne haben wir für 255 € fachgerecht reparieren lassen, sie schmückt seitdem unser Vereinshaus. Man könnte noch mehr wichtige und weniger wichtige Dinge nennen ... aber das soll’s wieder mal gewesen sein. Nun haben wir den Sommer über Zeit, um unser Jubiläum vorzubereiten. Ich bin mir sicher, uns fällt etwas ein.

    Dorit Kulhanek − im Auftrag der S-Klasse

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    Mitteilungen der GemeindeverwaltungTermine– Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Montag, den 29.05.2017, 18.30 Uhr in der GV Harth-Pöllnitz/

    Sitzungsraum– Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Harth-Pöllnitz Donnerstag, den 08.06.2017, 19.00 Uhr in Forstwolfersdorf

    Mitteilung der WohnungsverwaltungFreie Wohnungen Niederpöllnitz2-Raum-Wohnung teilsaniert 46,5 m2 3,50 €/m2 Kaltmiete/

    zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung

    3-Raum-Wohnung teilsaniert 58/59 m² 3,50 €/m² Kaltmiete/ zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung

    3-Raum-Wohnung teilsaniert 58 m2 3,50 €/m2 Kaltmiete/zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung

    2-Raum-Wohnung saniert 54,75 m2 4,65 €/m2 Kaltmiete/zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung

    3-Raum-Wohnung teilsaniert 54,78 m2 4,30 €/m2 Kaltmiete/in Frießnitz zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung

    1-Raum-Wohnung teilsaniert 29,88 m2 4,30 €/m2 Kaltmiete/in Frießnitz zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung

    2-Raum-Wohnung vollsaniert 55,1 m2 4,65 €/m2 Kaltmiete/in Großebersdorf zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung

    2-Raum-Wohnung vollsaniert 43,39 m2 4,65 €/m2 Kaltmiete/in Großebersdorf zuzügl. Nebenkostenvorauszahlung Bewerber melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitz (Wohnungsverwaltung) bei Frau Rößler, Telefon-Nr.: 03 66 07 / 23 68 oder 25 64 oder 20 46 29

    In Neundorf 2-Raum-Wohnung, 52 m2 vollsaniert, 265,- € zuzügl. 100,- € Nebenkosten, Parterre mit Terrasse/Stellplatz für PKW

    Wohnbauland für Einfamilienhäuser im Baugebiet „Am Porstendorfer Weg“ Niederpöllnitz– in günstiger Lage – baureif erschlossene Parzellen– ohne Bauträgerbindung – provisionsfrei

    Kaufpreis: ab 27,90 €/m²zuzüglich Baukostenzuschüsse*: 19,10 €/m²

    * vorfinanzierte Baukostenzuschüsse beinhalten Ver- und Entsorgungs-leitungen für Wasser, Abwasser und Elektro

    Anfrage bei der Gemeinde Harth-Pöllnitz, Am Porstendorfer Weg 1 in NiederpöllnitzTelefon: 036607 / 2368 oder 2564 oder 60588; Fax: 036607 / 60590 oder

    Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Thüringen mbH Abteilung Immobilien, Mainzerhofstraße 12 in 99084 Erfurt Info-Telefon: 0361/5603560 Frau Sabine Barth

    MitteilungenBeschlüsse der Verbandsausschuss-sitzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vom 24. April 2017

    014/17 Der Verbandsausschuss beschließt:

    1. Die Firma Heinrich Wassermann GmbH & Co.KG, Zweigniederlassung Crossen a.d. Elster, Am Rau-tenanger 8, 07613 Crossen a. d. Elster erhält für die Durchführung der Investitionsmaßnahme „Abwas-ser Ortsnetz Laasen“ den Vergabezuschlag.

    2. Die Vergabesumme für die Durchführung der Inves-titionsmaßnahme „Abwasser Ortsnetz Laasen“ in Höhe von 724.129,16 € brutto.

    Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während der üblichen Dienststunden aus.

    Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres

    Elstertal vom 15. Mai 2017001/17 Die Verbandsversammlung bestellt die BDO AG Wirt-

    schaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für die Prüfung 1. des Jahresabschlusses 2015 und2. des Jahresabschlusses 2016.

    012/17 Die Verbandsversammlung beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässe-rungssatzung des Zweckverbandes Wasser Abwasser Mittleres Elstertal

    013/17 Die Verbandsversammlung beschließt:1. Der Jahresabschluss 2014 vom 24.03.2017 wird wie

    folgt festgestellt:

    Bilanzsumme Jahresgewinn(+)/ Jahresverlust (-)

    Betriebszweig Wasser 110.017.780,30 EUR 1.716.492,11 EURBetriebszweig Abwasser 362.211.107,88 EUR -2.494.935,52 EURKonsolidiert 470.238.132,27 EUR -778.443,41 EUR 2. Verwendung des Jahresergebnisses 2014

    2.1. Der Gewinn in Höhe von 1.716.492,11 EUR im Betriebszweig Wasser wird in die allgemeine Rücklage eingestellt.

    2.2 Der Verlust in Höhe von 2.494.935,52 EUR im Betriebszweig Abwasser wird auf neue Rech-nung vorgetragen.

    3. Dem Verbandsvorsitzenden wird für das Wirt-schaftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

    4. Den Geschäftsleitern wird für das Wirtschafts-jahr 2014 Entlastung erteilt.

    Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während der üblichen Dienststunden aus.

    Jagdgenossenschaft Forstwolfersdorf

    Einladungaller Mitglieder zu Versammlung der Jagdgenossenschaft Forst-wolfersdorf

    am Freitag, dem 23.06.2017, 19.00 Uhr im Gemeindehaus.

    Tagesordnung:  1. Begrüßung2. Bericht des Jagdvorstandes3. Bericht des Kassenwarts4. Entlastung des Vorstades5. Dreijahresabschußplan für Muffel- und Rehwild6. Auszahlung der Jagdpacht7. Sonstiges - Schlusswort

    Rost brennt!

    Alle Mitglieder  der Jagdgenossenschaft Forstwolfersdorf sind herzlich eingeladen.

    Herbert Freund − Jagdvorsteher

    Jagdgenossenschaft Frießnitz

    Beschlüsse der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft vom 11.05.2017

    1. Der Jagdpachtvertrag mit unserem derzeitigen Pächter Herrn Werner Mommert endet zum 31.03.2017.

    2. Änderung des Jagdpachtvertrages: die Jagdpächter sind Peter Dietz und Nicole Dietz.

    3. Verlängerung des Jagdpachtvertrages mit den Pächtern Peter Dietz und Nicole Dietz um neun Jahre bis zum 31.03.2027.

    4. Auszahlung Jagdpacht: diese kann noch bis 31.06.2017 gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen bei Herrn Frank Fritzsche abgeholt werden bzw. bis 13.10.2017 beim Jagdvorstand.

    Der Vorstand

    AMTLICHE MITTEILUNGEN

  • Ausgabe 242 · Seite 3

    Bekanntmachung der Gemeinde Harth-Pöllnitz

    Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.03.2017 als Satzung beschlossene Bebauungsplan für das Gebiet „Solanum − Am Bahnhof“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Greiz vom 16.05.2017 unter Aktenzeichen 63.3-10/16-20-131-GE „Solanum-Am Bahnhof“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

    Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage im Übersichtsplan ersichtlich.

    Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden in der Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitz (Am Porstendorfer Weg 1, 07570 Harth-Pöllnitz / Vorzimmer des Bürgermeisters) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Hinweis:

    Aufgrund § 215 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntma-chung vom 23.9.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722) werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtli-che Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs-vorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres

    seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entspre-chend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

    Auf die Vorschriften des §  44  Abs.  3 Satz  1 und  2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Ent-schädigungsansprüchen wird hingewiesen.

    Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2016 (GVBl. S. 242, 244) enthalten sind, oder unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Be-kanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Be-zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 Satz 1 Thür-KO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmi-gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

    gez. Gottfried Vorsatz Bürgermeister

    Harth-Pöllnitz, den 15.05.2017

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    Möbelhaus

    Am Bahnhof

    Im Tiergarten

    Im Tiergarten

    Am StrutherWege

    Richtung Bahnlinie

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    Gemarkung NiederpöllnitzFlur 6

    Gemarkung NeundorfFlur 5

    Gemarkung StruthFlur 3

    SOLANUMVermarktungsgesellschaft

    ParkplatzKleingartenanlage

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    Parkplatz

    Parkplatz

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    Erschließun

    gsstraße

    2,2

    11,0 3,0

    eGE1 0,8 340 m o 53/51

    eGE2 0,8 345 m o 58/46

    eGE3 0,8 345 m o 59/45

    eGE4 0,8 345 m o 61/45

    eGE5 0,8 345 m o 61/49

    6,0

    eGE6 siehe textliche Festsetzungen

    b

    a

    Planteil A - Planzeichnung

    Gemarkung NiederpöllnitzFlur 6, Flurstück 360/19, 360/25Gemarkung StruthFlur 3, Flurstück 157/7,Gemarkung NeundorfFlur 5, Flurstück 300/9

    Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt ge-ändert durch Art. 6 G vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.d.F. der Bekanntma-chung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 19 G vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258) Thüringer Bauordnung (ThürBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 13.03.2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 22.03.2016 (GVBl. I S. 153) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl S. 41) zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 07.10.2016 (GVBl. S. 506, 513) Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 30.08.2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2015 (GVBl. S. 113) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzei-chenverordnung 1990 - PlanzV90) vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO - Baunutzungsverordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 11.06.2013 (BGBl. I S.1548) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) v. 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972)

    Erklärung: Es wird bescheinigt, dass die Flurstücke mit den Grenzen und Bezeichnungen, im gekennzeichne-ten Geltungsbereich, mit dem Liegenschaftskataster nach dem Stand vom ………………..übereinstimmen. Der Gebäudenachweis kann vom örtlichen Bestand abweichen. Zeulenroda-Triebes, ......................... TLVermGeo

    16023-Solanum-Harth-Pöllnitz_BPlan.mxd / 02.03.2017

    0 25 50 75 100Meter

    © GeoBasisDE / TLVermGeo

    Planteil B - Textliche Festsetzungen

    Planungsrechtliche Festsetzungen

    1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 und 8 BauNVO) Gemäß Planzeichnung werden eingeschränkte Gewerbegebiete gem. § 8 Baunutzungsverord-nung (BauNVO) festgesetzt. In den eGE1 – eGE5 sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig. Im eGE6 sind nur Förderanlagen (Bandförderanlagen für Stück- und Schüttgut) zulässig. Die allgemein zulässigen Nutzungen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 und 4 (Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke) sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Ver-gnügungsstätten) sind nicht zulässig. Ebenso sind flächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer Größe von 500 m² Aufstandsfläche sowie Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuschemissionen einschließlich des Fahr-verkehrs auf dem Betriebsgrundstück je Quadratmeter Grundfläche (= Baugebietsfläche ohne Flächen mit Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) die in der Planzeichnung festgesetz-ten Emissionskontingente LEK für die Tages- und Nachtzeit nicht überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5. Das Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze). Im Gewerbegebiet sind Betriebsbereiche gem. § 3 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der Störfall-Verordnung, in denen Stoffe der Abstandsklasse I bis IV des Leitfadens „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall -Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“ (Stand: November 2010) der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) vorhanden sind, und Be-triebsbereiche, in denen Stoffe der Störfall-Verordnung mit vergleichbaren Eigenschaften vor-handen sind, unzulässig. Ausnahmsweise können Betriebsbereiche der Abstandsklasse I zugelassen werden, wenn im Genehmigungsverfahren der Nachweis erbracht werden kann, dass sonstige Gefahren gem. § 3 Abs. 1 BImSchG und Auswirkungen durch schwere Unfälle i.S.d. Artikels 3 Nr. 5 der Richtli-nie 96/82/EG auf die benachbarten Schutzgüter nicht entstehen.

    Verfahrensvermerke 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz hat am 29. September 2016 die Einleitung des

    Satzungsverfahrens über den Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.

    2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 17. Oktober 2016 nach Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 234 der Gemeinde Harth-Pöllnitz am 01. Oktober 2016 durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB er-folgte mit Schreiben vom 23. September 2016.

    3. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solanum - Am Bahnhof“ wurde vom Gemeinderat der Ge-meinde Harth-Pöllnitz in der Sitzung am 15. Dezember 2016 gebilligt. Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen und die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden wurden be-schlossen.

    4. Nach öffentlicher Bekanntmachung am 17. Dezember 2016 (Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 237) wurde der Entwurf nebst Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 27. Dezember 2016 bis zum 27. Januar 2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

    5. Die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 gem. § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf gebeten.

    6. Der Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz hat in seiner Sitzung am ………….......... die ein-gegangenen Bedenken und Anregungen geprüft und einen Beschluss über deren Berücksichti-gung gefasst (Abwägung gem. § 1 Nr. 7 BauGB).

    7. Der Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz hat in seiner Sitzung am ………….......... den Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ in der Fassung vom …………..........als Satzung be-schlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wurde gebilligt.

    Die Durchführung der Verfahrensschritte 1-7 wird bestätigt. Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel 8. Der vom Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz als Satzung beschlossene Bebauungsplan

    „Solanum - Am Bahnhof“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Greiz vom …………............. mit AZ.: .................................... gem. § 10 BauGB genehmigt.

    Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel 9. Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit seinen Festsetzungen durch Zeichnung,

    Farbe, Schrift und Text mit dem hierzu ergangenen Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Gemeinde Harth-Pöllnitz vom ......................... übereinstimmt. Satzung ausgefertigt:

    Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel 10. Bekanntmachung / Inkrafttreten (§ 10 BauGB): Die Genehmigung des Bebauungsplanes „Sola-

    num - Am Bahnhof“ durch das Landratsamt Greiz wurde am ........................ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ ist mit der Bekanntmachung in Kraft ge-treten.

    Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel

    Niederpöllnitz

    Neundorf

    Struth

    Porstendorf

    M 1:25.000

    Planteil A - Legende

    2. Maß der baulichen Nutzung (§ 16 BauNVO) Für die Gewerbegebiete eGE1 – eGE5 wird eine maximal zulässige GRZ von 0,8 und für das eGE6 von 1,0 festgesetzt. Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen und Gebäude wird gem. § 18 BauNVO im eGE1 auf ein Höchstmaß von 340,0 m sowie in den eGE2 - eGE5 von 345,0 m über NHN festgesetzt. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe darf für Anlagen der Feuerungstechnik und der Lüftungstechnik, Solaranlagen oder sonstige technische Aufbau-ten ausnahmsweise um bis zu 2,0 m überschritten werden. Die Höhenlage des eGE6 wird auf 4,20 m über der vorhandenen Erschließungsstraße festgesetzt. Die festgesetzte Höhe darf um maximal 0,50 m überschritten, jedoch nicht unterschritten werden.

    3. Bauweise (§ 22 Bau NVO) Für die Gewerbegebiete wird eine abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO im Sin-ne einer offenen Bauweise festgesetzt, wobei die Gesamtlänge eines Gebäudes 150 m nicht überschreiten darf.

    4. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen (§§ 12 Abs. 6 und 14 BauNVO) Die Errichtung von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO sowie von Garagen und Carports ist nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. PKW-Stellplätze sind auch au-ßerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

    5. Flächen für Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Für die Bauflächen, die ergänzend mit dem Planzeichen 13.2.1 PlanzV sowie mit einem Buch-staben gekennzeichnet sind, werden gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB folgende Pflanzfestset-zung getroffen: Fläche a: Es ist eine straßenbegleitende Baumreihe zu pflanzen. Die Bäume sind mit einem Regelabstand von 8 m zu pflanzen, wobei die Pflanzung von bis zu zwei Zufahrten mit einer Breite von je maximal 8 m unterbrochen werden darf. Im Bereich von Leitungen sind die Pflanz-standorte anzupassen. Zu pflanzen sind Bäume der Art Quercus robur 'Fastigiate' in der Pflanz-qualität Hochstamm (STU 14-16). Fläche b: Es ist eine dreireihige Strauchhecke mit einem Regelabstand von 1 x 1,5 m zu pflan-zen und dauerhaft zu unter- und erhalten. Es sind ausschließlich heimische und standortgerech-te Arten und Sorten in der Pflanzqualität vStr 4 Tr, 60-100 zu verwenden.

    Ergänzende Hinweise Maßnahmen zum Ausgleich i.S.d. § 1a Abs. 3 BauGB Der Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt auf Flur-stücken außerhalb des vorliegenden Satzungsgebietes. Für die Eingriffskompensation wird folgende Maßnahme festgelegt:

    Anlage von Offenlandbiotopen auf Rohbodenstandort Gemarkung Ronneburg, Flur 10, Flurstück 1162/6; Flächengröße: 1.200 m²

    Die konkrete Lage der externen Ausgleichsmaßnahme ist der Anlage 2 „Lageplan der externen Kompensationsmaßnahme in Ronneburg“ zum Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ zu ent-nehmen.

    räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes"Solanum - Am Bahnhof"räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes"Gewerbe- und Sondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost"

    Bauweise, Baulinien, Baugrenzen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB / § 23 BauNVO

    Baugrenze

    o offene Bauweise

    Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB

    Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB

    Straßenbegrenzungslinie

    Sonstige PlanzeichenGrenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes"Solanum - Am Bahnhof" gem. § 9 Abs. 7 BauGB

    öffentliche Straßenverkehrsfläche

    Nutzungsschablone

    Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 8 BauNVO)

    Grundflächenzahl (GRZ) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)

    max. Höhe baulicher Anlagen (m ü. NHN) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)

    Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 BauNVO)

    Emissionskontingente in db(A)/m² (Tag / Nacht)

    07570 Weida, Schlossberg 7 Tel.: 036603/714790, Fax: 036603/714794

    [email protected] / www.goel.de

    Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH

    M 1 : 1.000 09. März 2017

    Bebauungsplan "Solanum - Am Bahnhof"

    LANDKREIS GREIZ

    Gemeinde Harth-PöllnitzOT Niederpöllnitz

    Baugrund Das Plangebiet liegt gem. des Subrosionskatasters der TLUG innerhalb eines Bereiches, welcher überwiegend der Gefährdungsklasse B -b-l-2 zugeordnet werden kann.

    Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen (§ 1 Abs. 4 BauNVO),hier: Art und Maß der baulichen Nutzung

    Hinweise

    Maßangaben in Metern3,0

    Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Gewerbe- undSondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost"

    geplanter Abriss (Gebäude)

    Höhenpunkte gem. Vermessung (Angabe in Metern ü. NHN)329.2

    Topographie gem. Vermessung

    GemarkungsgrenzeFlurstücksgrenze mit Flurstücksnummer300/9

    vorhandene Straßen- und Parkplatzbegrenzung

    vorhandene Schmutzwasserleitung gem. Vermessungvorhandene Trinkwasserleitung gem. Vermessung

    vorhandene Regenwasserleitung gem. Vermessungvorhandene Gasmitteldruckleitung (Übernahme TEN)

    Vermerk zur Rechtsverbindlichkeit Durch den vorliegenden Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ wird der Bebauungsplan „Gewer-be- und Sondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost“ hinsichtlich einer Teilfläche überplant und damit ge-ändert. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit des Bebauungsplanes „Solanum - Am Bahnhof“ gel-ten die Festsetzungen des o.g. Ursprungsplanes fort.

    Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern odersonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB

    Emissionskontingente 61/45 db(A)/m² (Tag/Nacht)61/45

    Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB / § 16 BauNVO

    Grundflächenzahl, z.B. 0,8GRZ

    maximale Gebäudehöhe: 345 m über NHN345 m

    Zeichnerische FestsetzungenArt der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB / § 8 BauNVO

    eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE - eGE )1 6

    vorhandene Gebäude gem. ALK und Luftbild

    332.16

    331.40

    331.24

    331.07

    330.81

    330.04

    329.43

    329.16

    328.99

    329.10

    328.87

    329.94

    330.23

    329.08

    329.23

    329.50

    331.38

    329.43330.31

    329.74

    330.34

    329.79

    330.41

    329.71

    330.37

    331.22

    329.16

    329.23

    329.08

    329.16

    329.34

    329.48 329.55

    329.31

    329.65

    329.08

    329.94

    329.45

    329.76

    329.83

    329.44

    329.58

    329.39

    329.62

    329.09

    329.19

    329.12

    329.13

    329.26

    329.41

    329.92

    328.97

    329.03

    329.26

    329.25

    329.04

    329.24

    329.07

    328.90329.17

    329.31

    329.13

    329.32

    329.59329.27

    329.26

    329.04

    329.13

    329.19329.26

    329.18

    329.74

    329.76

    329.64

    329.23 329.27

    329.40329.33

    330.06

    330.18330.04

    330.24

    330.42330.64330.87

    331.06

    330.02331.12

    331.42

    330.38

    330.27

    331.11

    330.34

    330.43330.56

    330.66331.42

    330.62

    330.93

    330.69

    330.73

    331.45

    331.12330.53

    330.23

    331.42 330.10

    329.34

    329.18

    329.26329.16

    329.75

    330.69 329.82329.88

    329.67

    329.48 329.15

    329.60

    328.85

    329.62

    329.03

    329.30

    329.02

    329.07

    328.92

    328.97328.93

    329.00

    328.93

    328.90

    328.88

    328.94

    328.90

    328.99

    328.91

    328.93

    328.93

    329.01

    328.92

    328.99

    329.75329.35

    330.65329.57

    328.99 330.29330.21

    328.99 330.51

    329.06

    329.19

    329.09

    329.21

    331.19329.42

    328.93

    329.05

    329.00

    330.85

    331.02

    330.00

    329.26

    329.27

    329.15

    329.20

    329.25

    329.20

    329.20

    329.06

    329.36

    329.19

    329.36

    329.60

    329.35

    329.41

    330.53330.59

    330.29

    330.79

    330.58331.59

    329.59

    329.65

    330.64

    7

    14

    12

    13

    280/1

    279/1

    304/7

    305/3

    302/2

    300/8

    300/4

    286/8

    300/9

    299/4

    158/3

    157/8

    157/7

    157/6

    157/3

    156/3

    156/2

    155/2

    154/1

    153/1

    368/1

    367/4

    366/4

    365/4

    360/9

    362/2

    300/12

    300/11

    360/33

    360/32

    360/27

    360/25

    360/28

    360/19

    360/18

    360/17

    364/10

    359/12

    359/10

    360/31

    Möbelhaus

    Am Bahnhof

    Im Tiergarten

    Im Tiergarten

    Am StrutherWege

    Richtung Bahnlinie

    K 120

    Rich

    tung S

    truth

    367/3

    366/3

    365/5

    365/2

    364/5

    Gemarkung NiederpöllnitzFlur 6

    Gemarkung NeundorfFlur 5

    Gemarkung StruthFlur 3

    SOLANUMVermarktungsgesellschaft

    ParkplatzKleingartenanlage

    299/2

    Parkplatz

    Parkplatz

    360/29

    3,0

    3,0

    4,0

    10,0

    3,0

    Erschließun

    gsstraße

    2,2

    11,0 3,0

    eGE1 0,8 340 m o 53/51

    eGE2 0,8 345 m o 58/46

    eGE3 0,8 345 m o 59/45

    eGE4 0,8 345 m o 61/45

    eGE5 0,8 345 m o 61/49

    6,0

    eGE6 siehe textliche Festsetzungen

    b

    a

    Planteil A - Planzeichnung

    Gemarkung NiederpöllnitzFlur 6, Flurstück 360/19, 360/25Gemarkung StruthFlur 3, Flurstück 157/7,Gemarkung NeundorfFlur 5, Flurstück 300/9

    Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt ge-ändert durch Art. 6 G vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.d.F. der Bekanntma-chung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 19 G vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258) Thüringer Bauordnung (ThürBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 13.03.2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 22.03.2016 (GVBl. I S. 153) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl S. 41) zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 07.10.2016 (GVBl. S. 506, 513) Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 30.08.2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2015 (GVBl. S. 113) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzei-chenverordnung 1990 - PlanzV90) vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO - Baunutzungsverordnung) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 11.06.2013 (BGBl. I S.1548) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) v. 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972)

    Erklärung: Es wird bescheinigt, dass die Flurstücke mit den Grenzen und Bezeichnungen, im gekennzeichne-ten Geltungsbereich, mit dem Liegenschaftskataster nach dem Stand vom ………………..übereinstimmen. Der Gebäudenachweis kann vom örtlichen Bestand abweichen. Zeulenroda-Triebes, ......................... TLVermGeo

    16023-Solanum-Harth-Pöllnitz_BPlan.mxd / 02.03.2017

    0 25 50 75 100Meter

    © GeoBasisDE / TLVermGeo

    Planteil B - Textliche Festsetzungen

    Planungsrechtliche Festsetzungen

    1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 und 8 BauNVO) Gemäß Planzeichnung werden eingeschränkte Gewerbegebiete gem. § 8 Baunutzungsverord-nung (BauNVO) festgesetzt. In den eGE1 – eGE5 sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig. Im eGE6 sind nur Förderanlagen (Bandförderanlagen für Stück- und Schüttgut) zulässig. Die allgemein zulässigen Nutzungen gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 und 4 (Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke) sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Ver-gnügungsstätten) sind nicht zulässig. Ebenso sind flächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer Größe von 500 m² Aufstandsfläche sowie Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuschemissionen einschließlich des Fahr-verkehrs auf dem Betriebsgrundstück je Quadratmeter Grundfläche (= Baugebietsfläche ohne Flächen mit Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) die in der Planzeichnung festgesetz-ten Emissionskontingente LEK für die Tages- und Nachtzeit nicht überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5. Das Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze). Im Gewerbegebiet sind Betriebsbereiche gem. § 3 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der Störfall-Verordnung, in denen Stoffe der Abstandsklasse I bis IV des Leitfadens „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall -Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“ (Stand: November 2010) der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) vorhanden sind, und Be-triebsbereiche, in denen Stoffe der Störfall-Verordnung mit vergleichbaren Eigenschaften vor-handen sind, unzulässig. Ausnahmsweise können Betriebsbereiche der Abstandsklasse I zugelassen werden, wenn im Genehmigungsverfahren der Nachweis erbracht werden kann, dass sonstige Gefahren gem. § 3 Abs. 1 BImSchG und Auswirkungen durch schwere Unfälle i.S.d. Artikels 3 Nr. 5 der Richtli-nie 96/82/EG auf die benachbarten Schutzgüter nicht entstehen.

    Verfahrensvermerke 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz hat am 29. September 2016 die Einleitung des

    Satzungsverfahrens über den Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.

    2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 17. Oktober 2016 nach Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 234 der Gemeinde Harth-Pöllnitz am 01. Oktober 2016 durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB er-folgte mit Schreiben vom 23. September 2016.

    3. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solanum - Am Bahnhof“ wurde vom Gemeinderat der Ge-meinde Harth-Pöllnitz in der Sitzung am 15. Dezember 2016 gebilligt. Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen und die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden wurden be-schlossen.

    4. Nach öffentlicher Bekanntmachung am 17. Dezember 2016 (Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 237) wurde der Entwurf nebst Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 27. Dezember 2016 bis zum 27. Januar 2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

    5. Die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 gem. § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf gebeten.

    6. Der Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz hat in seiner Sitzung am ………….......... die ein-gegangenen Bedenken und Anregungen geprüft und einen Beschluss über deren Berücksichti-gung gefasst (Abwägung gem. § 1 Nr. 7 BauGB).

    7. Der Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz hat in seiner Sitzung am ………….......... den Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ in der Fassung vom …………..........als Satzung be-schlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wurde gebilligt.

    Die Durchführung der Verfahrensschritte 1-7 wird bestätigt. Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel 8. Der vom Gemeinderat der Gemeinde Harth-Pöllnitz als Satzung beschlossene Bebauungsplan

    „Solanum - Am Bahnhof“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Greiz vom …………............. mit AZ.: .................................... gem. § 10 BauGB genehmigt.

    Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel 9. Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit seinen Festsetzungen durch Zeichnung,

    Farbe, Schrift und Text mit dem hierzu ergangenen Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Gemeinde Harth-Pöllnitz vom ......................... übereinstimmt. Satzung ausgefertigt:

    Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel 10. Bekanntmachung / Inkrafttreten (§ 10 BauGB): Die Genehmigung des Bebauungsplanes „Sola-

    num - Am Bahnhof“ durch das Landratsamt Greiz wurde am ........................ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ ist mit der Bekanntmachung in Kraft ge-treten.

    Harth-Pöllnitz, ......................... Bürgermeister / Siegel

    Niederpöllnitz

    Neundorf

    Struth

    Porstendorf

    M 1:25.000

    Planteil A - Legende

    2. Maß der baulichen Nutzung (§ 16 BauNVO) Für die Gewerbegebiete eGE1 – eGE5 wird eine maximal zulässige GRZ von 0,8 und für das eGE6 von 1,0 festgesetzt. Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen und Gebäude wird gem. § 18 BauNVO im eGE1 auf ein Höchstmaß von 340,0 m sowie in den eGE2 - eGE5 von 345,0 m über NHN festgesetzt. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe darf für Anlagen der Feuerungstechnik und der Lüftungstechnik, Solaranlagen oder sonstige technische Aufbau-ten ausnahmsweise um bis zu 2,0 m überschritten werden. Die Höhenlage des eGE6 wird auf 4,20 m über der vorhandenen Erschließungsstraße festgesetzt. Die festgesetzte Höhe darf um maximal 0,50 m überschritten, jedoch nicht unterschritten werden.

    3. Bauweise (§ 22 Bau NVO) Für die Gewerbegebiete wird eine abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO im Sin-ne einer offenen Bauweise festgesetzt, wobei die Gesamtlänge eines Gebäudes 150 m nicht überschreiten darf.

    4. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen (§§ 12 Abs. 6 und 14 BauNVO) Die Errichtung von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO sowie von Garagen und Carports ist nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. PKW-Stellplätze sind auch au-ßerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

    5. Flächen für Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Für die Bauflächen, die ergänzend mit dem Planzeichen 13.2.1 PlanzV sowie mit einem Buch-staben gekennzeichnet sind, werden gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB folgende Pflanzfestset-zung getroffen: Fläche a: Es ist eine straßenbegleitende Baumreihe zu pflanzen. Die Bäume sind mit einem Regelabstand von 8 m zu pflanzen, wobei die Pflanzung von bis zu zwei Zufahrten mit einer Breite von je maximal 8 m unterbrochen werden darf. Im Bereich von Leitungen sind die Pflanz-standorte anzupassen. Zu pflanzen sind Bäume der Art Quercus robur 'Fastigiate' in der Pflanz-qualität Hochstamm (STU 14-16). Fläche b: Es ist eine dreireihige Strauchhecke mit einem Regelabstand von 1 x 1,5 m zu pflan-zen und dauerhaft zu unter- und erhalten. Es sind ausschließlich heimische und standortgerech-te Arten und Sorten in der Pflanzqualität vStr 4 Tr, 60-100 zu verwenden.

    Ergänzende Hinweise Maßnahmen zum Ausgleich i.S.d. § 1a Abs. 3 BauGB Der Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt auf Flur-stücken außerhalb des vorliegenden Satzungsgebietes. Für die Eingriffskompensation wird folgende Maßnahme festgelegt:

    Anlage von Offenlandbiotopen auf Rohbodenstandort Gemarkung Ronneburg, Flur 10, Flurstück 1162/6; Flächengröße: 1.200 m²

    Die konkrete Lage der externen Ausgleichsmaßnahme ist der Anlage 2 „Lageplan der externen Kompensationsmaßnahme in Ronneburg“ zum Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ zu ent-nehmen.

    räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes"Solanum - Am Bahnhof"räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes"Gewerbe- und Sondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost"

    Bauweise, Baulinien, Baugrenzen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB / § 23 BauNVO

    Baugrenze

    o offene Bauweise

    Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB

    Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB

    Straßenbegrenzungslinie

    Sonstige PlanzeichenGrenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes"Solanum - Am Bahnhof" gem. § 9 Abs. 7 BauGB

    öffentliche Straßenverkehrsfläche

    Nutzungsschablone

    Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 8 BauNVO)

    Grundflächenzahl (GRZ) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)

    max. Höhe baulicher Anlagen (m ü. NHN) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)

    Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 BauNVO)

    Emissionskontingente in db(A)/m² (Tag / Nacht)

    07570 Weida, Schlossberg 7 Tel.: 036603/714790, Fax: 036603/714794

    [email protected] / www.goel.de

    Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH

    M 1 : 1.000 09. März 2017

    Bebauungsplan "Solanum - Am Bahnhof"

    LANDKREIS GREIZ

    Gemeinde Harth-PöllnitzOT Niederpöllnitz

    Baugrund Das Plangebiet liegt gem. des Subrosionskatasters der TLUG innerhalb eines Bereiches, welcher überwiegend der Gefährdungsklasse B -b-l-2 zugeordnet werden kann.

    Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen (§ 1 Abs. 4 BauNVO),hier: Art und Maß der baulichen Nutzung

    Hinweise

    Maßangaben in Metern3,0

    Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Gewerbe- undSondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost"

    geplanter Abriss (Gebäude)

    Höhenpunkte gem. Vermessung (Angabe in Metern ü. NHN)329.2

    Topographie gem. Vermessung

    GemarkungsgrenzeFlurstücksgrenze mit Flurstücksnummer300/9

    vorhandene Straßen- und Parkplatzbegrenzung

    vorhandene Schmutzwasserleitung gem. Vermessungvorhandene Trinkwasserleitung gem. Vermessung

    vorhandene Regenwasserleitung gem. Vermessungvorhandene Gasmitteldruckleitung (Übernahme TEN)

    Vermerk zur Rechtsverbindlichkeit Durch den vorliegenden Bebauungsplan „Solanum - Am Bahnhof“ wird der Bebauungsplan „Gewer-be- und Sondergebiet Niederpöllnitz Nord-Ost“ hinsichtlich einer Teilfläche überplant und damit ge-ändert. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit des Bebauungsplanes „Solanum - Am Bahnhof“ gel-ten die Festsetzungen des o.g. Ursprungsplanes fort.

    Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern odersonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB

    Emissionskontingente 61/45 db(A)/m² (Tag/Nacht)61/45

    Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB / § 16 BauNVO

    Grundflächenzahl, z.B. 0,8GRZ

    maximale Gebäudehöhe: 345 m über NHN345 m

    Zeichnerische FestsetzungenArt der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB / § 8 BauNVO

    eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE - eGE )1 6

    vorhandene Gebäude gem. ALK und Luftbild

  • Ausgabe 242 · Seite 4

    Information des Amtes für Landentwicklung und

    Flurneuordnung (ALF) GeraIm Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Köckritz/Köfeln wer-den seit Anfang Mai 2017 in Teilen der Gemarkungen Köckritz, Köfeln, Weida, Liebsdorf und Zossen Vermessungsarbeiten durchgeführt. Dabei ist es notwendig, dass die Beauftragten des ALF Gera auch private Grundstücke betreten. Das Betretungsrecht ist in § 35 Flurbereinigungsgesetz geregelt.Vorerst beschränken sich die Vermessungsarbeiten noch auf den Außenbereich. Vor Beginn der Arbeiten in der Ortslage wird das ALF Gera eine Informationsveranstaltung durchführen, zu der zu gegebener Zeit durch öffentliche Bekanntmachung ein-geladen wird.Weitere Informationen erhalten Sie beim ALF Gera unter der Telefonnummer 0365/614155.

    Im Auftrag

    Ralf PrügerGruppenleiter Bodenordnung

    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

    Harth-PöllnitzOT Niederpöllnitz, Am Porstendorfer Weg 1, 07570 Harth-Pöllnitz

    Telefon: 03 66 07 / 23 68 oder 25 64, Fax: 03 66 07 / 6 05 90 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

    Besuchen Sie unsere Webseite im Internet unter:www.harthpoellnitz.de

    Gemeindeverwaltung, Kämmerei, Kasse,Einwohnermeldeamt, Bauamt, WohnungsverwaltungMontag 09.00 − 11.30 Uhr • 13.00 − 16.00 UhrDienstag 09.00 − 11.30 Uhr • 13.00 − 18.00 UhrFreitag 07.30 − 11.30 Uhr(Mittwoch und Donnerstag keine Sprechzeiten)(Außerhalb der Sprechzeiten sind Terminabsprachen unter der Telefon: 03 66 07 / 23 68 oder 25 64 möglich.)

    Sprechstunde Ortsteilbürgermeister Niederpöllnitz/Birkigt: Dienstag, den 13.06.2017, 17.00 – 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitz Am Porstendorfer Weg 1 in Niederpöllnitz

    Schiedsstelle: jeden 1. Dienstag im Monat von 17.00 – 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitz Am Porstendorfer Weg 1, NiederpöllnitzSchiedsfrau: Rosemarie Ronneberger

    (Außerhalb der Sprechzeiten ist nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr.: 03 66 07 / 6 01 06 eine Beratung möglich.)

    VDK Sozialverband: Telefon / Fax: 0 36 61 / 27 46 (Frau Schwabe)

    Kontaktbereichsbeamter der Polizeiinspektion GreizSprechstunde in der Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitzdienstags von 15.00 – 18.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung Telefon: 03 66 07 / 2 03 31 oder 0152 / 09 34 66 28 (mobil)

    Nachfolgend weitere Dienststellen:

    Kontaktbereichsposten Weida: Telefon: 03 66 03 / 6 12 43

    Polizeiinspektion Greiz, Brunnengasse 10, 07973 Greiz Telefon: 0 36 61 / 621-0 · Fax: 0 36 61/ 621-199

    Polizeistation Zeulenroda-Triebes, (ehemaliges Rathaus Triebes)Schäferstraße 2, 07937 Zeulenroda-Triebes Telefon: 03661/621329 und Fax: 0 36 61 / 62 13 99

    Hertha Hilpmann Burkersdorf 02.06.1932 85 JahreWalter Schirmer Niederpöllnitz 08.06.1937 80 JahreHeinz Bartsch Niederpöllnitz 15.06.1932 85 JahreKarl David Köfeln 15.06.1937 80 JahreHans Körner Burkersdorf 16.06.1932 85 JahreHorst Goldschmidt Burkersdorf 24.06.1932 85 JahreKarla Köppl Niederpöllnitz 24.06.1937 80 JahreInge Schimmelpfennig Burkersdorf 24.06.1937 80 JahreHartmut Geithner Wetzdorf 26.06.1937 80 JahreUrsula Schweitzer Burkersdorf 28.06.1937 80 Jahre

    Allen Jubilaren gratulieren wir recht herzlich und wünschen weiterhin Gesundheit und alles Gute.

    Wir laden Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen ein:

    Pfingstsonntag, 4. Juni 2017 Festgottesdienst zur Konfirmation 9.30 Uhr Stadtkirche Sankt Marien Weida Pfingstmontag, 5. Juni 2017 Ökumenischer Gottesdienst zum Heiligen Pfingstfest10.00 Uhr in der kath. Kirche Weida, Neustädter Straße

    Sonntag, 18. Juni 2017 Gottesdienst10.00 Uhr Kirche Köckritz

    Sonntag, 25. Juni 2017 Gottesdienst13.30 Uhr Kirche Burkersdorf

    Wir laden in die Elisabethkapelle des Pflegeheimesnach Burkersdorf ein:

    Gottesdienst und Seniorenkreis finden wöchentlich imWechsel immer freitags um 15.15 Uhr in der Kapelle statt.

    Eine segensreiche Zeit wünscht IhnenPastorin Christine Schäfer

    und der Gemeindekirchenrat Köckritz/Köfeln

    – Kirchliche Nachrichten Niederpöllnitz siehe Seite 11! –

    Unsere Schlaufüchse haben das Schwimmabzeichen Seepferd-chen in Angriff genommen. Seit dem 24.4.2017 bis 15.5.2017 fuhren unsere Schlaufüchse täglich mit zwei Kleinbussen nach Gera ins Hofwiesenbad. Dort wollten wir, wie jedes Jahr, mit unseren Schulanfängern das Seepferdchenabzeichen erreichen, dass heißt, die Kinder können ohne Schwimmhilfe 25 m schwim-men, vom Beckenrand oder 1m-Brett ins tiefe Wasser springen und einen Gummiring aus dem tiefen Wasser holen, also tauchen und den Ring mit nach oben bringen. Am 1. Schwimmtag waren alle sehr aufgeregt und gespannt, was sie erwarten wird. Unser Schwimmlehrer war Herr Micha-el Kohl, der uns schon das 3. Jahr betreut und auf den wir uns wieder gefreut haben. Alle Kinder waren stets aufmerksam und konnten die gestellten Aufgaben gut erfüllen. Zuerst ist immer Wassergewöhnung angesagt, dabei wird geschaut, ob die Kin-der Angst im oder vor dem Wasser haben. Und anfangs ist es

    GEMEINDENACHRICHTEN

    Geburtstage und Jubiläender Gemeinde Harth-Pöllnitz

    im Jahr 2017 Monat Juni

    Kirchliche NachrichtenEvangelisch-LutherischesPfarramt Weida, Sirbis und SteinsdorfKirchgemeinde Köckritz / Köfeln und BurkersdorfKirchplatz 4 · 07570 WeidaTelefon: 03 66 03 / 6 25 93 · Fax: 03 66 03 / 41275E-Mail: [email protected] · www.ev-kirche-weida.de

    Neueste Nachrichten vom Kindergarten „Regenbogen“aus Niederpöllnitz

    Kindergartennachrichten

  • Ausgabe 242 · Seite 5

    auch nicht immer einfach, mit dem ganzen Gesicht ins Wasser zu tauchen, aber es haben sich wieder alle getraut und sind täglich mutiger geworden, weil sie gelernt haben, dass es nicht schlimm ist und das Wasser aus den Augen abläuft, wenn man zwinkert. Aller Anfang ist immer schwer, wie beim Laufen oder Fahrrad fahren lernen, auch das war schwierig und wenn Arme und Beine zwei verschiedene Bewegungen machen müssen, ist das erst recht komisch. Aber alle Kinder haben großen Ehrgeiz entwickelt und sich die Schwimmbewegungen eingeprägt, so dass sie nach den ersten 7 Tagen die Bewegungen kannten, jetzt ging es ans Üben und Trainieren, weil die Ausdauer und Kraft gefragt waren. Wir waren wieder sehr begeistert von unseren Kindern, welche Energie und Mut sie aufbrachten, um die Prüfung für das Seepferdchen zu schaffen, 7 Kinder haben das Abzeichen geschafft, 2 Kinder konnten noch nicht die Ausdauerleistung abrufen und 2 Kinder sind leider während des Kurses krank geworden, aber sie können ihre Stunden noch absolvieren im Hofwiesenbad mit ihren Eltern und auch die Prüfung noch ablegen. In diesem Jahr hatten wir wieder ein Kind in der Gruppe, das schon schwimmen konnte. Zusammen mit den Erzieherinnen trainierte es und konnte nach 2 Wochen das Schwimmabzeichen in Bronze erlangen, auch darüber waren wir alle mächtig stolz. Wichtig für unsere Schulanfänger ist, dass sie wissen, wie sie sich im Wasser bewegen müssen, um nicht unterzugehen und weiter das Schwimmen üben, damit sie weitere Sicherheit ge-winnen. An alle Schlaufüchse aus unserer Kita, wir sind sehr stolz auf euch und auch unser Schwimmlehrer hat sehr gern mit euch gearbeitet.

    Achtung!!! Wichtiger Hinweis!!!Krabbelgruppe ist erst wieder im September, und zwar am Mittwoch, dem 20.9.2017, in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr hier bei uns im Kindergarten.

    M. Schumann

    Neueste Nachrichten vom Kindergarten „Abenteuerland“ in Burkersdorf

    Wasser marsch!So riefen die Feuerwehrmänner der Feuerwehr Harth-Pöllnitz bei uns im „Abenteuerland“.Einen ganzen Vormittag lang begeisterte uns die so wichtige und lebensrettende Funktion der Feuerwehr. Aus diesem Grund waren als Feuerwehrmänner bei uns im Kin-dergarten:• Ringo Kirchner, Feuerwehrchef von FFW Großebersdorf• Philipp Lorber, Jugendwart von FFW Frießnitz• Daniel Rehnig, FFW Frießnitz• André Hüfner, FFW Großebersdorf• Kevin Golde, FFW Großebersdorf• Marko Fischer, FFW Großebersdorf

    Es wurden 4 Stationen gebildet. An der 1. Station konnten die Kinder bei einem „Löschangriff“ zuschauen. Das Wasser wur-de aus dem Feuerlöschteich, gleich neben dem Kindergarten, gepumpt. Somit wurde der Ernstfall sehr anschaulich für die Kinder simuliert.Sie konnten gut nachvollziehen, was zum Feuerlöschen und Menschenleben retten alles dazugehört.

    An der 2. Station stand ein großes Feuerwehrauto bereit, das die Kinder genauestens anschauen konnten, von innen und von außen. Daneben stand ein mit kompletter Feuerwehr- Schutz- Ausrüstung bekleideter Feuerwehrmann, auch mit Atemschutz und Einsatzgeräten, für die Kinder zum Anschauen und Anfas-sen. Das war sehr beeindruckend für sie.

    An der 3. Station zeigten die Männer uns anhand eines kleinen Brandhauses, wie zielgerichtet mit der Kübelspritze das Feuer gelöscht wird. Die Kinder konnten natürlich mithelfen. An der 4. Station, die bei uns im Haus stattfand, erklärte Kevin Golde den Kindern das Verhalten im Brandfall und lief mit ihnen den Rettungsweg ab. Wir werden uns in solch einem Notfall am Haupteingang vom Pflegeheim in Burkersdorf einfinden. Unterwegs kamen wir auf dem Rückweg am Oberflurhydranten vorbei, den der Brandmeister für uns aufschloss, damit wir sehen konnten, wie das Wasser dort herausschießt.

    Dies war ein wunderschöner, erlebnisreicher und lehrreicher Tag für uns alle.Was für uns besonders gut erkennbar war, dass alle Feuerwehr-leute sehr gut ausgebildet sind, jeder genau weiß, was er zu tun hat und alle gemeinsam und in guter Absprache tätig sind. Philipp Lorber, als Jugendwart, ist es gut gelungen, gleich 2 Jun-

  • Ausgabe 242 · Seite 6

    gen als Nachfolger in die Jugendfeuerwehr zu gewinnen. Es ist natürlich wichtig, schon beizeiten die Kinder, bzw. Jugendlichen für dieses verantwortungsvolle Amt zu begeistern. Ab dem 6. Lebensjahr kann man bei der Jugendfeuerwehr Mitglied werden. Es war ein sehr gelungener Einsatz, liebe Feuerwehrmänner!

    Unsere Kinder haben viele wertvolle Eindrücke und neue Er-kenntnisse sammeln können. Auch die Eltern berichten uns von der Nachhaltigkeit dieses interessanten Tages. Die Kinder erzäh-len noch heute von diesem Erlebnis und spielen „Feuerwehr“ auch zu Hause. Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung und die individuelle und kindgemäße Arbeit der Feuerwehr Harth-Pöllnitz hier bei uns im Kindergarten „Abenteuerland“ Burkersdorf. Wir sind stolz auf euch und fühlen uns sicher, weil es euch gibt.Im nächsten Amtsblatt berichten wir über die neuesten Bauvor-haben bei uns im Kindergarten.

    I. Fischer

    Ferien im „Jahr des Schmetterlings“Unsere Schule begeht 2017 das „Jahr des Schmetterlings“. Seit dem Frühjahr haben wir über 1000 Schmetterlinge in ver-schiedenen Formen gebastelt und unsere Schule damit ausge-schmückt.

    Auch zum Schulfest nahmen unsere Kinder die Schmetterlings-bastelarbeiten gerne war. In den Osterferien fanden 2 Tage des Schmetterlings statt. Am 1. Tag bastelten die Kinder ein kleines Buch mit einem Quiz, Mandalas und anderen Ausmal- und Malseiten. Am 2. Tag war der Schmetterling Thema bei der Gestaltung von buntem Backwerk. Auch in den Sommerferien finden wieder 2 Tage zu diesem Thema statt. In der 1. Ferienwoche vom 26.06. – 30.06.2017 gibt es eine Beobachtungswanderung in Wald und Flur sowie eine Fahrt ins Naturkundemuseum. Bei beiden Veranstaltungen

    soll sich wieder vieles um den kleinen Flattermann drehen. An weiteren zwei Tagen stellt jedes Kind sein Auto für die Ver-anstaltung „Autokino“ in der 2. Woche selbst her. Wir bitten dafür um große Kartons, die ab sofort in der Grundschule ab-gegeben werden können. Wenn es das Wetter zulässt, wollen wir auch baden gehen. Bitte informieren Sie sich kurzfristig, an welchen Tagen die entsprechenden Veranstaltungen stattfinden (wetterabhängig).Den Ferienplan für die anderen Ferienwochen entnehmen Sie bitte dem nächsten Amtsblatt.

    Öffnungszeiten unseres Hortes in den Ferien:

    26.06. – 14.07.2017 und 07.08. – 09.08.2017von 06.30 Uhr – 16.30 Uhr

    Wir bedanken uns bei allen Eltern und Großeltern für die groß-zügige Ostereierspende für unseren Osterbrunnen. Wir konnten unseren ganzen Schulhof schmücken.

    R. Mauldorf − Hortleiterin

    NIEDERPÖLLNITZER NACHRICHTENMaibaumsetzen und Parkeröffnung

    in NiederpöllnitzAm 29. April war es soweit – die Parkanlage rund um die Ruine wurde feierlich eröffnet und gleichzeitig wurde der Maibaum gestellt. Schnell war klar, dass dies ein Fest der Vereine im Ort werden soll. Die Vorstände des Heimatvereines, des Kulturhaus-vereines sowie des Feuerwehrvereines arbeiteten Hand in Hand zusammen. Bereits am Donnerstag wurden Kranz und Girlande im Feuerwehrhaus gebunden. Am Samstagvormittag wurden die Vorbereitungen für das Fest getroffen. Die Versorgungsstände wurden aufgebaut. Pünktlich 14 Uhr standen 35 starke Helfer auf dem Dorfplatz, um den Maibaum zu stellen – eine schweiß-treibende Arbeit, da der Baum 22 Meter misst und ein gutes Gewicht auf die Waage bringt.

    Viele Bürger von Niederpöllnitz folgten der Einladung und stärk-ten sich, umrahmt durch die Klänge der Pößnecker Stammtisch-musikanten, bei Kaffee und Kuchen im Kulturhaus. Die Freunde des Feuerwehrvereins Niederpöllnitz organisierten den Brat-wurststand. Frau Ingrid Kulhanek öffnete kurzfristig, wegen der guten Nachfrage, die Heimatstube.

    SchulnachrichtenNachrichten aus den Ortsteilen

  • Ausgabe 242 · Seite 7

    Gegen 16 Uhr begrüßte Bernd Liebetrau die Besucher am Park-eingang. Die Kinder der Kita Regenbogen sangen Lieder, bevor der Ortsteilbürgermeister Klaus-Dieter Vogel offiziell den Park eröffnete. Das symbolische rote Band schnitten die beiden Redner und Marko Kloucek gemeinsam durch.

    Entlang der gespendeten Frühjahrsblüher ging es für alle bis zur Jubiläumseiche. Dort wurde mit Umrahmung durch den Männer-chor die Gedenktafel zur 750-Jahrfeier enthüllt. Anschließend übergab Frau Förster von der Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt eine gespendete Bank für den Park.

    In über 1000 Stunden arbeiteten viele freiwillige Helfer mit an diesem Mammutprojekt. Von einer alten verwilderten Streu-obstwiese entwickelte sich, unter der Regie von Marko Kloucek, eine Parkanlage für Jung und Alt mit Bänken zum Verweilen. Bei der Gestaltung nutzte man die Gedanken, die im Jahre 1983 vom Gemeinderat und Studenten der Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar im Zuge der Erarbeitung der Ortsgestal-tungskonzeption zu Papier gebracht wurden. Der Heimatverein stellte rund 8000 € zur Verfügung, um die Fläche um die Ruine zu rekultivieren, Wege und Grünflächen anzulegen, Bäume und Sträucher zu pflanzen, das Kriegerdenkmal wieder als Blickfang zu gestalten und vieles mehr. Ein Steingarten befindet sich in Arbeit. Die Mitglieder des Heimatvereines haben die Verant-wortung bei der Parkpflege übernommen. Trotz dessen ist jede unterstützende Hand herzlich willkommen.

    Wir bedanken uns bei der Arold Service & Vertrieb GmbH aus Münchenbernsdorf für die großzügige Unterstützung beim Kauf eines Rasentraktors der Marke John Deere. Der Rasentraktor dreht fleißig seine Runden im Park und um das Kulturhaus. Durch die Gemeinde Harth-Pöllnitz wurde ein Raum zum Unterstellen des Rasentraktors bereitgestellt. Auch dafür ein herzliches Dan-keschön an den Bürgermeister Gottfried Vorsatz. Insgesamt war das Maibaumsetzen und die Parkeröffnung ein voller Erfolg. Der Heimatverein bedankt sich ebenso bei allen Vereinsmitgliedern der drei Vereine, bei den Kindern des Kin-dergartens „Regenbogen“, beim Männerchor sowie bei Frau Ilka Nendel und ihrer Tochter recht herzlich.

    Bernd Liebetrau und Franziska GörgesHeimatverein Niederpöllnitz e.V.

    Das nächste Treffen des Ortsteilrates Niederpöllnitz findet am 19.06.2017 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Niederpöll-nitz statt.

    Es sind alle Vereinsvorsitzende der Vereine zur Planung des Adventsnachmittages eingeladen!

    NEUNDORFER NACHRICHTEN750 Jahre Neundorf

    Ein Jahr intensiver Vorbereitung ist vergangen.Ich möchte an dieser Stelle dem Festkomitee mit Jens Harbach, Lisa Schmidt, Anne Hößelbarth, Liane Wolf und Katrin Böttger ganz herzlich für ihre Arbeit danken. Sie haben in vielen Sit-zungen ein tolles Programm zusammengestellt und organisiert.Danken möchte ich auch dem Vorstand des Feuerwehr- und Tra-ditionsvereins und den Neundorfern, die sich an der Vorbereitung und der Durchführung des Festes beteiligen.Danken möchte ich auch den vielen Geld-Spendern. Diese Spen-den helfen uns, dass wir ein so umfangreiches Programm durch-führen können.Danken möchte ich auch allen, die mich bei der Einrichtung der kleinen Heimatstube unterstützen. Ein großer Dank gilt der Gemeindeverwaltung um Bürgermeister Gottfried Vorsatz und den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes um Frank Fritsche für die materielle und finanzielle Unterstützung.Und nun möchte ich Alle zu unserem Fest „750 Jahre Neundorf“ vom 16. – 18 Juni 2017 ganz herzlich einladen. Ich wünsche uns gutes Gelingen und Allen ein wunderschönes Fest!!!

    Lutz Prager – Ortsteilbürgermeister

    ROHNAER NACHRICHTEN 

    Frühjahrsputz in RohnaAm Samstag, d. 22.04.17 fand in Rohna der diesjährige „Putztag“ statt. Viele fleißige Hände packten dabei mit an und beseitig-ten unter anderem Unkraut auf dem Spielplatz, brachten das Bushaltehäuschen auf Vordermann und sammelten Müll im Ort zusammen. Zig Tonnen Kies wurden im Steinbruch geholt und auf eine noch nicht asphaltierte Straße gekippt und verteilt. Nach dem Mittagessen ging unser Arbeitseinsatz weiter. Die Männer holten im Wald einen Baum und Reißig, um im Anschluss dann in Teamarbeit zwei Girlanden und einen Kranz zu binden. Die-ser schöne „Maibaum“, wurde dann am Sonntag, d. 30.04.17 in Rohna aufgestellt. Ein herzliches Dankeschön für eure tolle Unterstützung möchte ich allen Beteiligten aussprechen.

    Mandy Weiser – OT-Bürgermeisterin

  • Ausgabe 242 · Seite 8

    Einen superschönen und unvergesslichen Tag mit vielen Ein-drücken erlebten 39 Einwohner aus Rohna und Schlettwein, die gemeinsam am Sonntag, dem 14.05.17, eine Tagestour in den Spreewald unternahmen.

    Bei schönstem Sonnenschein und ausgelassener Stimmung un-ternahmen wir eine 3-stündige Kahntour von Lübbenau nach Lehde. Unterwegs gab es nicht nur einiges zu sehen, sondern auch leckere Gurken und Fettbrote zu verkosten.

    Ein weiteres Highlight der Tagestour war das Essen im Erleb-nisbahnhof in Burg, dessen Inneres mit nostalgischen Schildern und Utensilien aus der Eisenbahngeschichte geschmückt ist. Modellzüge nahmen unsere Getränke-Bestellungen entgegen und fuhren uns diese dann an die Tische. Und auch die Kellner bedienten uns als „Schaffner“. Das war nicht nur ein besonderes Erlebnis für die Kinder, sondern versetzte auch die Erwachsenen in Erstaunen. Auf der Rückfahrt wurden bereits Pläne für weitere gemeinsame Ausflüge geplant …

    Chronik Rohna In den nächsten Ausgaben des Amtsblattes werde ich alte Auf-nahmen von unserem Ort Rohna veröffentlichen. In der heutigen Ausgabe zeige ich Bilder aus den 60er Jahren, als wieder einmal eine prekäre Hochwassersituation in Rohna bestand. Der gesamte Ort stand unter Wasser. Diese Situation gab es im Laufe der Geschichte und bis heute immer wieder. Die Folge waren nicht nur größere Schäden, die das Wasser anrichtete, sondern „Mensch und Tier“ wurden da-durch auch immer wieder in Gefahr gebracht.

    Mandy Weiser – OT Bürgermeisterin

    GROSSEBERSDORFER NACHRICHTEN6 Jahre Heimatverein Großebersdorf

    Die meisten Menschen feiern gern, zum Beispiel ihren Geburts- oder Hochzeitstag. Doch wenn ein 850. „Geburtstag“ ansteht, ist das wohl ein ganz besonderer Grund. Die Großebersdorfer wollten vom 8. bis 15. Juli 2012 gleich eine ganze Woche feiern, zwar keinen Geburtstag, aber immerhin die Ersterwähnung ihres Ortes im Jahr 1162. So ein Fest muss gut geplant und vorbereitet sein, das macht man nicht einfach so nebenbei. Viele Mithelfer wurden gebraucht und etwas „Kleingeld“ war auch nötig. Au-ßerdem leben wir in Deutschland, wo viele Gesetzlichkeiten und Vorschriften einzuhalten sind. Es lag nahe, zunächst eigens für die 850-Jahrfeier einen Verein zu gründen. Am 13.4.2011 wurde zu einer Versammlung geladen und 33 Großebersdorfer sowie einige Einwohner umliegender Orte gründeten den Heimatver-ein Großebersdorf/Thüringen u.V. Den ersten Vorstandsvorsitz übernahm Katrin Sporer. Ein Vorbereitungsteam für das Jubiläum wurde aufgestellt. Nach zahlreichen Zusammenkünften, unzäh-ligen Stunden der Planungen, Beratungen, Abstimmungen usw. rückte der Festtermin näher. Mit Hilfe überaus großer Einsatz-bereitschaft fast aller Einwohner unseres Ortes, der Unterstüt-zung vieler Vereine, Firmen, Institutionen und Privatpersonen wurden die Festtage schließlich ein voller Erfolg. So etwas hatte Großebersdorf wohl noch nie erlebt: ca. 4000 Gäste aus Nah und Fern − das war ein Vielfaches der Einwohnerzahl unseres Ortes − bestaunten den großen Festumzug und feierten mit.

    Doch den Verein nach dem gelungenen Fest wieder aufzulösen – da waren sich alle einig − wäre wohl völlig falsch gewesen. Unser Großebersdorf hat eine Jahrhunderte alte eigene Geschichte und viele Möglichkeiten, hinsichtlich Brauchtumserhalts, Heimatkun-de und -pflege tätig zu werden. Alles Gründe, um den Verein unbedingt fortbestehen zu lassen. Außerdem existiert seit 2003 bereits eine Gruppe strickfreudiger Frauen, die sich regelmäßig treffen, um nicht nur zu plaudern oder Kaffee zu trinken, sondern vorwiegend im geselligen Kreise ihrem Hobby − der Handar-beit − nachzugehen. Hier entstehen bis heute Accessoires und Gebrauchsgegenstände aus Wolle, die zu besonderen Anlässen verkauft, aber auch regelmäßig für Bedürftige gespendet werden. Seit Vereinsgründung stricken und häkeln die Frauen unter dem „Dach“ des Heimatvereins. Unser Verein übernimmt vielfältige Aufgaben im Ort, oft zusam-men mit dem Feuerwehrverein und den Mitgliedern der Freiwilli-gen Feuerwehr, denn hier gibt es starke Männer! Arbeitseinsätze am Spielplatz oder im Park, wie das Gestalten einer Sitzecke oder Beschneiden der Bäume, Sanierung der Wartehalle usw. machen auch Spaß. Traditionell werden jedes Jahr Schmuckelemente für den Osterbrunnen angefertigt und dieser aufgestellt. Beim Mai-baumsetzen oder in der Weihnachtszeit wird für Unterhaltung und das leibliche Wohl gesorgt. Außerdem unterstützen wir gern den Feuerwehrverein bei seinem „Tag der Offenen Tür“. Unse-re Frauen backen leckere Kuchen, die zu den entsprechenden Veranstaltungen angeboten werden. 2015 haben wir auf Ver-einskosten das Kriegsgräberdenkmal auf dem Friedhof sanieren lassen. Wir halten das Umfeld im Ort sauber und kümmern uns um allerlei Kleinigkeiten, die manchem Mitbürger erst auffallen würden, wenn es die vielen fleißigen Helfer nicht gäbe. Gern unterstützten die Vereinsmitglieder die notwendig gewordene Kirchendeckenreparatur mit einem finanziellen Beitrag. Aber auch die Bildung soll nicht zu kurz kommen. Wir erlebten gelungene und interessante Vorträge über Natur und Heimat-

  • Ausgabe 242 · Seite 9

    geschichte, z.B. über Vogelpastor C. L. Brehm von Herrn D. von Knorre oder eine besonders schöne Multivisionsschau durch Herrn Martius vom NABU Kreisverband Gera-Greiz. Ein weiterer besonderer Höhepunkt war im Jahr 2012: Unser Verein erspielte im MDR Radio Thüringen bei „Johannes und der Morgenhahn“ 500 Euro für die Vereinskasse. Auch im Jahr 2016 fand ein Highlight statt: Am Ostersonntag startete in un-mittelbarer Nähe von Großebersdorf − in Münchenbernsdorf – der MDR-Osterspaziergang. Unser Ortsteilbürgermeister Arnd Goldhardt sah hierin die Chance, Großebersdorf einzubeziehen, denn eine der Wanderrouten führte durch unsere Gemarkung in der Nähe des Frauensteins. So bildete er den markanten Stein nach. Wir stellten eine Informationstafel am Originalstandort im Wald auf und waren mit einem Verkaufsstand der S-Klasse am Stützpunkt Hohe Reuth vertreten. Dort wurden durch unseren Verein der Förster Hagemann mit seinen drei Töchtern (bekannt aus der Geschichte Großebersdorfs) in traditionellen Trachten dargestellt. Dieses Ereignis wird uns besonders in Erinnerung bleiben.

    2015 wurde ein neuer Vereinsvorstand gewählt. Die derzeitige Vorsitzende Ivette Sporer wird vom Stellvertreter Dirk Sporer, Kassenwart Ulrich Pistor und Schriftführerin Barbara Goldhardt unterstützt. Für die nächsten Jahre stehen wieder viele Aufgaben an. Der öffentliche Spielplatz soll weiter modernisiert, an der gemütli-chen Sitzecke im „Lässig-Park“ gearbeitet werden, … wir können nicht alles aufführen, die Liste der Vorhaben und Ideen ist lang. Freudig stimmt uns, dass die Mitgliederzahl unseres Vereins von ursprünglich 33 auf mittlerweile 44 gestiegen ist. Einige wenige Mitglieder können aus verschiedenen Gründen leider nicht mehr aktiv im Verein tätig sein. Umso schöner ist es, dass vor allem in letzter Zeit junge Einwohner beitraten und mit frischen Ideen und Tatendrang unser Vereinsleben bereichern. Die Mitglieder freuen sich jederzeit über neue Mitstreiter!

    Eines ist sicher: Werte schaffen und Traditionen erhalten, vor allem in der Gemeinschaft, machen Spaß und sind eine tolle Abwechslung im Alltag.

    Barbara Goldhardt und Ulrich PistorHeimatverein Großebersdorf/Thüringen u.V.

    Chronik der Gymnastikgruppe von SV Blau-Weiß Niederpöllnitz

    1. TeilIm Herbst begehen die Gymnastikfrauen des SV Blau-Weiß Nie-derpöllnitz ihr 50-jähriges Bestehen. Von dieser großen Zeitspan-ne gibt es viel zu berichten. Von 1967 bis heute trainierten viele Frauen des Ortes immer oder zeitweise in unserer Gruppe in der Turnhalle an der ehemaligen Schule jeden Mittwoch von 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr. Mit dem Rückblick wollen wir auch aufrufen, ob es noch Bilder und Begebenheiten aus den vergangenen 50 Jahren gibt.

    „Die Grundlage der heute noch immer so aktiv Sport treibenden Gymnastikgruppe wurde in den 50er Jahren gelegt. Zu dieser Zeit gehörten viele Orte der Umgebung, ob Niederpöllnitz, Burkers-dorf zur BSG „Traktor Niederpöllnitz − Frießnitz“. Unter Regie des Übungsleiters Erich Scheffler und „Konditionstrainers“ Hermann Schönfeld trainierte auf dem Tanzsaal der Frießnitzer Gaststätte eine Turnerriege. Mit gymnastischer Exaktheit wurden kleinere Übungen einstudiert. Zu dieser Riege gehörten solche Frauen

    wie Annemarie Weber, Ursel Bedemann, Hilde Schumann, Lotte Sachse und Siegrid Löffler. Am Boden, aber auch an den aufge-stellten Barren wurde geturnt und geübt. Als Höhepunkt des Riegenlebens durften einige Frauen zum 1. Turn- und Sportfest nach Leipzig. Bei diesem Großereignis des Jahres 1954 nahmen sie an der Massagegymnastik teil. Zu diesem Zweck wurden unter Anleitung des Sportfreundes Pechmann aus Weida und später der Sportfreundin Ludewig viele Stunden und eine Menge Schweiß geopfert.

    Bis 1958 übernahm das Training der Gruppe Liska Vorsatz, dann löste sich die Gruppe auf.

    In Niederpöllnitz sollte es noch eine Weile dauern, bis in die-se Richtung Aktivitäten entwickelt wurden. Lediglich 1957/58 existierte an der ehemaligen Zentralschule Niederpöllnitz eine „Reifen-Keulen-Gymnastikgruppe“ als Arbeitsgemeinschaft unter Leitung von Christa Schmidt. Dort übten 12 Mädchen erste Grundbewegungen mit diesen gymnastischen Geräten. Dabei waren Heidemarie Richter, Christine Prager und Gudrun Heuschkel.

    Fast genau 10 Jahre später entsprechen dann der damaligen Vorsitzende des Dorfklubs, Lothar Richter, und der Sportlehrer der Zentralschule Niederpöllnitz, Friedrich Richter, dem steigen-den Interesse der Frauen nach sportlicher Betätigung mit der Gründung einer Gymnastikgruppe. 1967 übten solche Frauen wie Margot Moderer, Hannlore Opitz, Eva Scholz, Carola Heinold, Christa Hermann, Uschi Geis, Monika Wutzler und Bärbel Nippert unter der Leitung von Friedrich Richter nach den Takten von einem röhrengesteuerten Tonbandgerät eine Keulenübung der Klasse 6 ein. Der Sportlehrer nutzte die wenigen musikalischen Hilfsmittel des Sportunterrichtes.“

    (Auszug aus den Unterlagen unseres Sportvereins NSG Traktor Nieder-pöllnitz-Frießnitz 1988) Teil 2 folgt.

    i.A. RonnebergerGymanstikgruppe SV Blau-Weiß Niederpöllnitz

    Die Volkssolidarität gratuliert und informiert!

    Ihren Geburtstag feiern im Juni 2017:

    01.06. Frau Gisela Herzig 15.06. Herr Karlheinz Bartsch03.06. Frau Annemarie Müller 24.06. Frau Karla Köppl05.06. Herr Bernd Müller 30.06. Frau Sigrid Jeck06.06. Frau Ingrid Hartmann

    Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen für das neue Lebensjahr alles Gute und beste Gesundheit.

    Unsere Veranstaltungen im Juni 2017 09.06.17 Kegelnachmittag in Staitz Treffpunkt: 15.30 Uhr Dorfplatz Niederpöllnitz Interessenten melden sich bitte bei Frau Heidi Richter

    an.

    20.06.17 Busfahrt zum „Zwergenpark“ Trusetal Die genauen Abfahrtsorte und -zeiten entnehmen Sie

    bitte den gesonderten Aushängen. Es sind noch wenige Plätze frei!

    28.06.17 Geburtstag des Monats für alle Mitglieder, die in den Monaten Januar − Juni 2017 ihren Geburtstag feierten, bzw. feiern

    Ort: Kulturhaus Niederpöllnitz Beginn: 14.30 Uhr A C H T U N G !

    Wir laden unsere Mitglieder und Freunde der Ortsgruppe der VSNiederpöllnitz ganz herzlich zu unserem diesjährigen

    Grill- und Sommerfestam 08.07.17 in das Kultur- und Vereinshaus Niederpöllnitz ein.Für das leibliche Wohl und gute Unterhaltung mit den „Pößnecker Stammtischmusikanten" ist gesorgt!

    Beginn: 15.00 Uhr

    Bitte melden Sie ihre Teilnahme bis 27.06.17 bei Ihrer zuständi-gen Kassiererin bzw. Frau H. Richter an.

    Aus dem Vereinsleben

  • Ausgabe 242 · Seite 10

    Tanzen lernenIm Juni treffen wir uns wieder wie gehabt am

    Dienstag, dem 6. Juni 2017, um 20.00 Uhr

    im Kultur- und Vereinshauses Niederpöllnitz. Bitte melden Sie sich rechtzeitig, wenn Sie zu diesem Termin verhindert sein sollten. Meldungen bitte an Dieter Müller, Tel. 036607/60154 oder E. Rößler, Tel. 036607/149897

    Verwilderte Katzen/Kater stammen aus einem Haushalt.

    Egal ob in der Stadt oder auf dem Land.Wenn das Tier nicht absichtlich ausgesetzt wurde oder als Woh-nungskatze entlaufen ist, wissen die Besitzer oft nicht, dass ihre unkastrierte Katze tragend ist. Sie ist plötzlich verschwunden und nach 3 – 4 Monaten taucht sie wieder auf.Meist geht dem voraus, dass die tragende Katze einen sicheren Ort für ihre Kitten sucht und solange bei ihnen bleibt, bis sie sich alleine versorgen können.Werden diese Kitten frei geboren, ohne menschlichen Kontakt, werden sie ab der 6. Woche so vorsichtig, dass sie nicht mehr zu fangen sind.

    So beginnt der Kreislauf des Katzenelends.Auch wenn die Hälfte keine Überlebenschance hat, reicht eine Katzenmutter aus, um in 5 Jahren Ur-, Ur-, Urgroßmutter von ca. 12.680 Kindern, Enkeln und Urenkeln zu werden.Die ursprüngliche Katzenmutter kann noch während des Auf-ziehens ihres Wurfes tragend werden.Allein in Thüringen gibt es derzeit 60.000 Streuner, in ganz Deutschland geschätzte 2 Millionen.Darum ist eine Kastrationspflicht erforderlich.Doch das ist erst die halbe Geschichte, denn die Katze bekommt ohne den Kater keinen Nachwuchs. Ein kräftiger Kater kann in der Zeit der Rolligkeit jede Katze decken. Ja, es ist sogar möglich, dass mehrere Kater eine Katze decken und diese unterschied-liche Kitten bekommt. Soweit so gut oder auch nicht.Fast keiner kümmert sich um die freilebenden wilden Babykat-zen. Krank und ausgehungert bekommen auch sie ab dem 4. – 5. Lebensmonaten 2 – 4x Nachwuchs im Jahr. Die Katzenbabys können sich sehr gut verstecken und sehen den Menschen, bevor er überhaupt mitbekommt, dass in seiner Nähe Kätzchen auf-wachsen. Schließlich treibt der Hunger und der Freiheitsdrang die Halbwüchsigen aus den Verstecken.Schwere Katzenkrankheiten wie Schnupfen, Parasiten, Wurm-befall, entzündete Verletzungen u.v.m. begleiten die Tiere, mit einer hohen Ansteckungsgefahr. Der Mensch ist empört, wer ihm die Katzen ins Revier gebracht (ausgesetzt) hat. Sofort müssen Maßnahmen ergriffen werden. Es wird manchen erschreckend klar, dass die eigene Katze die Mutter der Jungtiere ist. Statt die Mutterkatze zu kastrieren und den Besitzer des im Dorf freilaufenden Katers auch zu bitten, das Tier zu kastrie-ren, wird versucht, auf die teilweise abartigste Art und Weise die Jungtiere loszuwerden. Das Spiel mit dem Leben und der Gesundheit, auch der eigenen Katze, geht in eine neue Runde.Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 17 Tierquälerei?Es gibt eine gesetzliche Regelung, die jede Stadt und jede Ge-meinde sofort umsetzen kann:Der Eigentümer einer Katze ist aufgrund der Regelung des § 955 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch Eigentümer derer Katzenwelpen. Das bedeutet, dass er auch den Welpen gegen-über Pflichten hat, die sich vor allem aus dem Tierschutzgesetz (TSchG) ergeben. Hier ist § 2 Nr. 1 TSchG einschlägig, der besagt, dass jemand, der ein Tier hält, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss! Wenn diese Person sich nun nicht daran hält und die Katzenwel-pen ihrem Schicksal überlässt, kommt eine Strafbarkeit gemäß § 17 Nr. 2 b) Alt. 1 TSchG in Verbindung mit § 13 StGB (Straf-gesetzbuch) in Betracht. § 18 Abs. 1 Nr. 1 TSchG => Ordnungswidrig handelt, wer vorsätz-lich oder fahrlässig einem Wirbeltier, das er hält, ohne vernünf-tigen Grund erhebliche Schmerzen, Leider oder Schäden zufügt.

    Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen der Tierschutzverein Weida e.V. zur Verfügung.Mail: [email protected]/ Facebook/ AB 036603 238805/ geöffnet Do. + Fr.: 15:00 − 18:00 Uhr

    NachrufEin guter Freund und Sänger hat uns verlassen.

    Siegfried OpitzIn unseren Liedern werden wir sein Andenken

    bewahren.

    Der Männerchor Niederpöllnitz e.V.

    Messwerte Forstwolfersdorf

    (340 m ü. NN) Von Vereinsmitglied Martin Unger

    2017 Jan. Feb. März April

    Monatsmittelwert der Temperatur

    °C (7.00 Uhr)

    - 4,74 0,62 3,22 3,66

    Niederschlagssumme

    mm (l/m²) 32 26,5 42 38

    Solarwärmegewinnung

    kWh/m² Kollektorfläche

    5,86 11,73 24,73 24,23

    Durchschn. Windgeschwind. (20 m über Grund)

    m/s 4,37 3,37 3,4 2,87

    Energiegewinn Photovoltaik

    kWh/m² Kollektorfläche

    1 2,1 4,66 5,1

    Messwerte der vereinseigenen Demonstrationsanlage zur Solarstromgewinnung auf der Grundschule Frießnitz von Vereinsmitglied Reinhard Weigelt

    kWh/m² Kollektorfläche

    3,2 3,8 7,8 9,3

  • Ausgabe 242 · Seite 11

    Gottesdienste und GemeindeveranstaltungenSamstag, 03.06.201714.00 Uhr Grochwitz, Taufgottesdienst

    Pfingstsonntag, 04.06.201714.00 Uhr Niederpöllnitz, Konfirmationsgottesdienst mit Chor und Posaunenchor

    Mittwoch, 07.06.201714.00 Uhr Frießnitz, Frauenkreis

    1. Sonntag nach Trinitatis, 18.06.201709.30 Uhr Neundorf, Festgottesdienst anlässlich 750 Jahre Neundorf

    Johannistag, Samstag 24.06.201718.00 Uhr Niederpöllnitz, Friedhofsgottesdienst (neuer Friedhof)19.00 Uhr Großebersdorf

    2. Sonntag nach Trinitatis, 25.06.201709.00 Uhr Rohna10.00 Uhr Wetzdorf

    3. Sonntag nach Trinitatis, 03.07.201709.00 Uhr Forstwolfersdorf10.00 Uhr Frießnitz

    Chor: donnerstags 20.00 UhrPosaunenchor: samstags 17.00 UhrKonfirmandenunterricht:dienstags 16.00 Uhr, 7. Klasse: Pfarrhaus Niederpöllnitz

    Heimgerufen und christlich bestattet wurden:In Neundorf:Gerda Funke geb. EiflerVerstorben am 08.04.2017 im Alter von 80 Jahren„Gelobt sei der Herr täglich. Gott legt uns eine Last auf, aber er hilft uns auch.“ Psalm 68,20

    In Niederpöllnitz:Siegfried OpitzVerstorben am 12.04.2017 im Alter von 87 Jahren„Doch ich bin stets bei dir. Du hast meine rechte Hand gefasst. “ Psalm 73,23

    In Großebersdorf:Jutta Hempel geb. FurchnerVerstorben am 04.05.2017 im Alter von 87 Jahren„Die Wege des HERRN sind lauter Güte und Treue für alle,die seinen Bund und seine Gebote halten. “ Psalm 25,10

    Monatsspruch Juni„Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“Apostelgeschichte 5,29

    Es grüßt Sie herzlichIhr Pfarrer Fritsch

    Amtsblatt der Gemeinde Harth-PöllnitzKostenlose Verteilung an die Haushalte in der Gemeinde Harth-Pöllnitz

    Druckauflage: 1.610

    Herausgeber: Gemeinde Harth-Pöllnitz

    Satz, Gestaltung und Druck: Emil Wüst & Söhne · C. Wüst e.K.,Burgstraße 10 in 07570 Weida Telefon: 03 66 03 / 55 30 · Fax: 03 66 03 / 55 35, [email protected] gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 4 vom 01.01.2016*©1 designed by Freepik.com

    Nachdruck der von uns gestalteten und gesetzten Anzeigen sowie redaktionelle Beiträge (auch aus-zugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung!Gerichtsstand ist Gera.Für unverlangt zugesandte Manuskripte und Fotos sowie für die Richtigkeit telefonisch aufgegebener Anzeigen, Texte und Änderungen übernehmen wir keine Gewähr.Einzelexemplare sind bei der Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitz, OT Niederpöllnitz, Am Porstendorfer Weg 1, 07570 Harth-Pöllnitz zu beziehen.

    Das nächste Amtsblatt erscheint

    am 01.07.2017.Redaktionsschluss für Ihre Beiträge

    ist der 21.06.2017.

    Kirchliche NachrichtenEvangelisch-Lutherisches Pfarramt07570 Niederpöllnitz · Straße des Friedens 24Telefon: 03 66 07 / 24 16 · Fax: 03 66 07 / 6 80 48E-Mail: [email protected]

  • Ausgabe 242 · Seite 12

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