Amts- und Sprechzeiten der Verwaltung Öffnungszeiten über...
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Jahrgang 47 21.12.2017 Nr. 25
Amtliche Bekanntmachungen - Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
Amts- und Sprechzeiten der Verwaltung Rathaus Kanzach, Montag u. Mittwoch jeweils von 18.00 - 20.00 Uhr, Freitag 14.00 - 16.00 Uhr
Rathausweg 6, 88422 Kanzach, Tel. 07582 / 8286, Fax 07582 / 933806, [email protected]
Öffnungszeiten über die Feiertage Das Rathaus bleibt über die Weihnachtsfeiertage von Mittwoch, den 27.12.16 bis einschließlich Freitag,
den 05.01.2018 geschlossen. Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme. In dringenden Fällen wenden
Sie sich bitte telefonisch an BM Hölz (Handy: 0176/99758080) oder an die Mitarbeiter-/innen des
Gemeindeverwaltungsverbands (Tel.: 07582/808-0).
Weihnachts- und Neujahrsgrüße Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Weihnachten und im Anschluss daran das neue Jahr 2018 stehen unmittelbar vor der Tür und wir alle
freuen uns jetzt auf die etwas ruhigere Zeit zwischen den Jahren und die verschiedenen Feiern im
Familien- oder Freundeskreis.
Ich möchte das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel zum Anlass nehmen, allen Danke zu sagen, die uns
in der Arbeit für die Gemeinde unterstützt und die sich für die Menschen in unserem Dorf in vielfältigster
Form eingesetzt haben. Den Dank verbinde ich mit guten Wünschen für alle Einwohner, die ich in
nachfolgenden Zeilen zum Ausdruck bringen möchte.
Es ist Weihnachten,Es ist Weihnachten,Es ist Weihnachten,Es ist Weihnachten, wenn alle bereit sind für das Fest.wenn alle bereit sind für das Fest.wenn alle bereit sind für das Fest.wenn alle bereit sind für das Fest.
Weihnachten heißt:Weihnachten heißt:Weihnachten heißt:Weihnachten heißt: mit Hoffnung leben.mit Hoffnung leben.mit Hoffnung leben.mit Hoffnung leben.
Wenn sWenn sWenn sWenn sich Menschen die Hände zur Versöhnung reichen,ich Menschen die Hände zur Versöhnung reichen,ich Menschen die Hände zur Versöhnung reichen,ich Menschen die Hände zur Versöhnung reichen, wenn der Fremde aufgenommen,wenn der Fremde aufgenommen,wenn der Fremde aufgenommen,wenn der Fremde aufgenommen,
wenn einer dem anderen hilft,wenn einer dem anderen hilft,wenn einer dem anderen hilft,wenn einer dem anderen hilft, das Böse zu meiden und das Gute zu tun,das Böse zu meiden und das Gute zu tun,das Böse zu meiden und das Gute zu tun,das Böse zu meiden und das Gute zu tun, dann ist Weihnachten.dann ist Weihnachten.dann ist Weihnachten.dann ist Weihnachten.
Weihnachten heißt:Weihnachten heißt:Weihnachten heißt:Weihnachten heißt: die Tränen trocknen,die Tränen trocknen,die Tränen trocknen,die Tränen trocknen,
das, was Du hast,das, was Du hast,das, was Du hast,das, was Du hast, mit anderen zu teilen;mit anderen zu teilen;mit anderen zu teilen;mit anderen zu teilen; jedes Mjedes Mjedes Mjedes Mal, wenn die Notal, wenn die Notal, wenn die Notal, wenn die Not eines Unglücklicheneines Unglücklicheneines Unglücklicheneines Unglücklichen gemildert ist,gemildert ist,gemildert ist,gemildert ist,
wird Weihnachten.wird Weihnachten.wird Weihnachten.wird Weihnachten. Jeder Tag ist WeihnachtenJeder Tag ist WeihnachtenJeder Tag ist WeihnachtenJeder Tag ist Weihnachten
auf der Erde,auf der Erde,auf der Erde,auf der Erde, jedes Mal, wenn einerjedes Mal, wenn einerjedes Mal, wenn einerjedes Mal, wenn einer dem anderen Liebe schenkt;dem anderen Liebe schenkt;dem anderen Liebe schenkt;dem anderen Liebe schenkt;
wenn Herzen zufrieden und glücklich sind,wenn Herzen zufrieden und glücklich sind,wenn Herzen zufrieden und glücklich sind,wenn Herzen zufrieden und glücklich sind, ist Weihnachten;ist Weihnachten;ist Weihnachten;ist Weihnachten;
dann steigt Gott wieder vom Himmel herdann steigt Gott wieder vom Himmel herdann steigt Gott wieder vom Himmel herdann steigt Gott wieder vom Himmel herabababab und bringt das Licht.und bringt das Licht.und bringt das Licht.und bringt das Licht.
(Weihnachtslied aus Haiti) In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, auch im Namen des Gemeinderats und aller Beschäftigten der
Gemeinde, frohe und friedvolle Weihnachtstage. Ihnen allen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wünsche ich alles Gute für das neue Jahr 2018, besonders Gesundheit und persönliche Zufriedenheit.
Ihr Bürgermeister Erwin Hölz
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Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 Auf Grund § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 22.04.2009 (GBl.S.
185) hat der Gemeinderat am 27.11.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 2.645.400,-- €
davon im Verwaltungshaushalt 1.451.090,-- €
im Vermögenshaushalt 1.194.310,-- €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitions-
fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 60.000,-- €
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0,-- €
§ 2 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000,-- €
§ 3 Hebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
auf 330 v.H. der Steuermessbeträge
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach der Gemeinde-ordnung erforderlichen Genehmigungen zu den Festsetzungen in der Haushaltssatzung hat die Rechts-
aufsichtsbehörde mit Erlass vom 11.12.2017 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen - je einschließlich - auf dem Rathaus
während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus, und zwar in der Zeit vom 21.12.2017 bis
12.01.2018; Hinweis im Mitteilungsblatt Nr. 25 vom 21.12.2017
Kanzach, den 20.12.2017
Hölz, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer in Kanzach für das Kalenderjahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung
1. Steuerfestsetzung
Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 27.11.2017 die Hebesätze für die Grundsteuer für das
Kalenderjahr 2018 festgesetzt auf
- 330 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
und
- 300 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).
Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sollten die Grundsteuerhebesätze 2018
geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs.
2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) Änderungsbescheide erteilt.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für
das Kalenderjahr 2018 in derselben Höhe wie für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung
festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen
Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher
Grundsteuerbescheid.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2018 zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen
Bankkonten der Gemeindekasse unter Angabe des Kassenzeichens (siehe Steuerbescheid) zu überweisen
oder einzuzahlen.
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Bei Steuerpflichtigen, die dem Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau bzw. der jeweiligen Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge vom jeweiligen Bankkonto eingezogen.
Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats beim
Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau bzw. bei der zuständigen Gemeinde möglich. Für
Steuerschuldner, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes gemacht haben
(Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 01. Juli 2018 fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats
nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau, Marktplatz 2, 88422 Bad Buchau einzulegen. Kanzach, den 20.12.2017
Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau für die Gemeinde Kanzach
Zweckverband für Wasserversorgung „Federseegruppe“, Marktplatz 2, 88422 Bad Buchau Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 12. Dezember 2017 Aufgrund der §§ 5 und 13 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung
vom 16. September 1974 (GBL S. 408) in Verbindung mit den §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL S. 581) hat die Verbandsversammlung am 12.
Dezember 2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen und Reisekostenvergütung Ehrenamtlich Tätige des Verbands erhalten Entschädigungen als Ersatz ihrer Auslagen und ihres
Verdienstausfalls sowie Reisekostenvergütungen nach der jeweiligen Regelung des Gemeinde-
verwaltungsverbands Bad Buchau für dessen ehrenamtlich Tätige.
§ 2 Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters (1) Der Verbandsvorsitzende erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung von 2.500 €.
(2) Der Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung von 500 €.
(3) Die Aufwandsentschädigungen nach den Absätzen 1 und 2 werden neben den Entschädigungen nach
§ 1 gewährt; sie werden jeweils halbjährlich ausbezahlt.
§ 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23. April 2015 außer Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem
Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Bad Buchau, 13. Dezember 2017
Diesch, Verbandsvorsitzender
- AN ALLE GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER – Ablesung der Wasserzähler Mitte Dezember ist es wieder soweit, mit dem heutigen Mitteilungsblatt werden wieder die Ablesekarten
zur Ablesung der Wasserzähler zugestellt.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer die Wasserzähler auf Ende des Jahres abzulesen und den ausge-
füllten Abschnitt bis spätestens 07. Januar 2018 an uns oder die Gemeindeverwaltung zurückzugeben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch während des Jahres die Zählerstände in
regelmäßigen Abständen überprüft werden sollten um eventuelle Unregelmäßigkeiten festzustellen.
Änderung befestigter, versiegelter Flächen auf Ihrem Grundstück Größe oder Versiegelungsart – Anzeigepflicht – Sollten sich die auf Ihrem Grundstück befestigten Flächen in deren Größe oder Versiegelungsart geändert
haben, so sind diese Änderungen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung Ihrer Gemeinde anzuzeigen.
Die Flächenänderungen sind unter Einreichung prüffähiger Unterlagen mitzuteilen (Beschreibung der
Änderung, Bauplan, Fotos, Rechnungen usw.). Gerne stellt Ihnen der Gemeindeverwaltungsverband
Bögen zur Mitteilung der Flächenänderungen zur Verfügung. Diese können Sie unter der Telefonnummer
07582 808-27 anfordern.
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Zisternen / Gartenwasser – und Brauchwasser Beim Betrieb von Zisternen zur Nutzung von Niederschlagswasser ist zu beachten:
1. Fest mit dem Boden verbundene Zisternen ab 1m³ Fassungsvolumen, sind der Gemeinde unter Angabe
der Nutzung und Einreichung belegender Unterlagen (Rechnungen, Fotos, usw.) mitzuteilen.
2. Für Brauchwassernutzungen im Haushalt (z.B. WC-Spülung u.a.) ist eine teilweise Befreiung vom
Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich. Antragsformulare erhalten Sie bei der
Verbandsverwaltung (Tel.: 07582/808-27).
3. Der Betrieb von Zisternen ist nach § 13 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt,
Landratsamt Biberach, Rollinstr. 17, 88400 Biberach anzuzeigen. Sollten Sie dem noch nicht nachgegangen
sein, empfehlen wir Ihnen dies umgehend nachzuholen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamt Biberach, Kreisgesundheitsamt (Trinkwasserüberwachung) oder unter
Tel.: 07351 52-0 (Zentrale).
Vielen Dank für die Mithilfe.
Ihr Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau
Wichtige Hinweise an alle Hundehalter im Gemeindegebiet Nach den Weihnachtsfeiertagen werden die Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2018 zugestellt.
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach
dem Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, beim Bürger-
meisteramt anzuzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so
ist dies dem Bürgermeisteramt innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Wird ein Hund veräußert,
so ist in der Anzeige der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme.
Silvester-Nacht – Feuerwerk und Böller mit Rücksicht abbrennen! Damit auch bei uns das neue Jahr friedlich begrüßt werden kann und es nicht zu Ärgernissen oder gar
Bränden kommt, sind ein paar Dinge bitte zu beachten:
- Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht
aufbewahren und auch am 31. Dezember und 1. Januar nicht abbrennen - Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt
werden.
Und ganz wichtig:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kapellen und Fachwerk-
häusern ist verboten!
Bedenken Sie bitte, dass die missbräuchliche Verwendung von Feuerwerkskörpern kein Kavaliersdelikt ist.
Die Schäden, die durch einen Brand entstehen können, gehen schnell in die Hunderttausende Euro. Wer
sich nicht an die Regeln hält, macht sich daher strafbar. Kinder oder Personen, die unter Alkoholeinfluss
stehen, dürfen deshalb keine Feuerwerkskörper abbrennen lassen. Als Eltern können Sie für die
Schadensfälle, die durch das Verhalten Ihrer minderjährigen Kinder entstehen, mitverantwortlich gemacht werden.
Zur Pflege eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses wird empfohlen, Böller und Raketen nicht auf
Nachbargrundstücke und -gebäude abzuschießen! Gegenseitige Rücksichtnahme wäre wünschenswert;
die Nachbarn werden es danken!
Und eine Bitte zum Schluss: Es wäre schön, wenn Sie nach der großen Silvestersause am Neujahrstag die
Reste Ihres Feuerwerkes wieder aufräumen würden. Für Ihre Mithilfe sagen wir herzlichen Dank.
„Gelbe Säcke“, Abfallinfo und Abfuhrkalender 2018 Auch für 2018 werden wieder jedem Haushalt/Gewerbebetrieb eine „Abfallinfo“ und ein Abfuhrkalender 2018 des Abfallwirtschaftsbetriebs zugestellt. Die Verteilung erfolgt im Dezember 2017 als Postwurf-
sendung durch die Deutsche Post. Die „Gelben Säcke“ werden voraussichtlich in kw 3 oder kw 4/2018
durch die Amtsbotin der Gemeinde verteilt. Weitere Rollen mit „Gelben Säcken“ können bei Bedarf
während des Jahres laufend während der Sprechstunden im Rathaus abgeholt werden.
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Backhaus Der letzte Backtag vor Weihnachten und dem Jahreswechsel findet am Freitag, den 22.12.2017 statt.
Das Team vom Backhaus wünscht allen ein beschauliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue
Jahr 2018!
Wintereinbruch und Winterdienst Die Gemeinde ist bemüht, den Winterdienst schnell und ordnungsgemäß durchzuführen bzw. durch-
führen zu lassen. Es wird jedoch um Verständnis dafür gebeten, dass nicht alle Straßen und Gehwege
gleichzeitig geräumt werden können und insbesondere bei schnell und überraschend einsetzenden
Witterungsänderungen zunächst schwerpunktmäßig geräumt und gestreut wird. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik Unsere Bauhofmitarbeiter Reinhold Mayer und Manfred Vuine haben in den letzten Wochen bei oft
widrigen Wetterbedingungen große Teile der örtlichen Straßenbeleuchtung auf die energiesparende LED-
Technik umgestellt. U.a. wurden die Peitschenmasten in der Seelenhofer Straße, der Marbacher Straße
und der Dürnauer Straße eingekürzt und mit neuen Leuchtenköpfen ausgestattet. Bei vielen kleineren
Lampen in verschiedenen Nebenstraßen war es ausreichend, nur die Leuchtmittel auszutauschen. Sofern
es die finanziellen Mittel der Gemeinde erlauben, sollen in den nächsten Jahren auch noch die restlichen
Lampen ausgetauscht werden. Für diese Maßnahme konnten Zuschussmittel in Höhe von insgesamt ca.
10.600,-- Euro durch den Bund im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms abgerufen werden.
Kirchliche Mitteilungen
Sonntag, 24. Dezember 4. Advent 16.00 Uhr Krippenfeier 18.00 Uhr Christmette in Dürnau
Montag, 25. Dezember, Weihnachten 10.15 Uhr Festgottesdienst
Montag, 25. Dezember, Weihnachten 10.15 Uhr Festgottesdienst
Dienstag, 26. Dezember, Stephanstag 09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit
Kommunionspendung
Sonntag, 31. Dezember, Silvester 10.15 Uhr Eucharistiefeier mit Kindersegnung
Montag, 01. Januar, Neujahr 10.15 Uhr Festgottesdienst der
Seelsorgeeinheit in der Stiftskirche Bad Buchau
Samstag, 06. Januar, Hl. Dreikönig 09.00 Uhr Eucharistiefeier mit den Sternsingern
Sonntag, 07. Januar 10.15 Uhr Eucharistiefeier
Herzliche Einladung zur Krippenfeier an Heilig Abend Ganz herzlich sind alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zum gemeinsamen Gottesdienst mit
Krippenspiel an Heilig Abend, Sonntag, 24. Dezember 2017 um 16.00 Uhr in unsere Pfarrkirche
eingeladen. Im Mittelpunkt stehen die Hirten, die sich auf den Weg zum Stall nach Betlehem machen. Sie nehmen
die Mühe des Weges und Widrigkeiten auf sich, um letztlich doch von Freude erfüllt das Wunder der
Heiligen Nacht zu feiern.
Wochenlang haben sich die Kinder und Jugendlichen mit dem Hirtenspiel von Ulrich Gohl auf diesen
Abend vorbereitet, der auch vom Kirchenchor mitgestaltet wird. Die ganze Gemeinde ist eingeladen, mit
bekannten Liedern der Weihnachtsfreude Ausdruck zu verleihen.
Weihnachten 2017 - Krippenspielprobenentspurt! • Donnerstag, 21. Dezember 2017, 17.00 bis 18.00 Uhr in der Kirche (Bitte an das Kostüm und die
jeweilige Requisite denken!)
• Freitag, 22. Dezember 2017, 10.00 bis 11.00 Uhr, Singprobe in der Pfarrscheuer.
• Samstag, 23. Dezember 2017, ab 16.00 Uhr Generalprobe in der Kirche ( (Bitte an das Kostüm
und die jeweilige Requisite denken!)
• Sonntag, 24. Dezember 2017, 16.00 Uhr Krippenspielfeier. Treffpunkt wird noch bekannt
gegeben.
Bleibt alle gesund, herzliche Grüße, Christine Braig
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Kirchenchor Die Probe am Donnerstag, 21. Dezember beginnt bereits um 19.30 Uhr in der Pfarrscheur. Im Anschluss
findet eine kleine Adventsfeier statt. Am Samstag, 23. Dezember ist um 16.00 Uhr Generalprobe für den
Gottesdienst mit Krippenspiel am Heiligen Abend.
Diözesane Sternsingereröffnung in Bad Buchau In diesem Jahr kommen 750 Sternsinger mit ihren Begleitpersonen in Bad Buchau zusammen um
stellvertretend für die Diözese gemeinsam mit Bischof Gebhard Fürst die Sternsingeraktion zu eröffnen. Am Samstag, 30.12.2017 startet für die vielen Kinder und Jugendlichen der Nachmittag um 13:30 Uhr in
der Federseeschule mit einem kunterbunten Programm und vielen Angeboten rund ums Sternsingen,
kreativ sein und das Land Indien.
Um ca. 16 Uhr kleiden sich alle in ihre festlichen Sternsingergewänder und machen sich nach einem
Gruppenfoto auf den Weg zur Kirche.
Sie sind herzlich eingeladen die Prozession der Sternsinger in Begleitung des Bischofs anzuschauen und
den gesungenen Liedern zuzuhören. Im Gottesdienst, der um 17 Uhr beginnt stehen die Sternsinger im
Vordergrund und füllen die Kirche allein durch ihre Anzahl schon vollständig aus. Daher ist das Mitfeiern
der Gemeinde in der Kirche nicht möglich. Dafür bitten wir um Verständnis.
Auch in diesem Jahr gibt es ein Leitthema: Segen bringen, Segen sein. Gemeinsam gegen Kinderarbeit in Indien und weltweit! Als Sternsinger sind die Kinder für andere Kinder weltweit unterwegs.
Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit und viel Freude, wenn sie im neuen Jahr den Sternsingern die Tür
öffnen und sie ihr Haus und die Bewohner segnen.
Freiwillige Feuerwehr
Hinweis der Freiwilligen Feuerwehr Kanzach: Brandschutz in der Weihnachtszeit In wenigen Tagen werden die Weihnachtsbäume wieder geschmückt. Oft wird die festliche
Weihnachtsstimmung jedoch durch Wohnungsbrände getrübt, welche mit Personen- und Sachschäden
verbunden sind. Durch einfache Regeln kann die Brandgefahr mit Weihnachtsbäumen deutlich reduziert
werden! Weihnachtsbaumbrände haben eine sehr hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit! Innerhalb kürzester Zeit brennt der ganze Baum lichterloh!
Ursache für Brände mit Weihnachtsbäumen ist meist ein unvorsichtiger Umgang mit offenem Feuer bei
Verwendung von Wachskerzen! Sicherer ist daher die Verwendung von einer elektrischen Baum-
beleuchtung (mit CE-Kennzeichen und GS-Siegel für geprüfte Sicherheit!). Wer Wachskerzen bevorzugt,
sollte folgende Regeln beachten:
Beim Kauf des Baumes sollte dieser nicht nadeln.
Vor, während und nach den Festtagen sollte der Baum in einem Gefäß mit Wasser stehen.
Auf sichere Standfestigkeit des Weihnachtsbaumes achten! Bitte nicht in unmittelbarer Nähe zu
Fenstern und Türen aufstellen.
Ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien (Gardinen etc.) einhalten. Wachskerzen nur so befestigen, dass andere Zweige kein Feuer fangen!
Achtung: Strahlungswärme beachten!
Kerzenhalter aus feuerfestem Material verwenden.
Keine leicht entflammbare Baumdekoration verwenden.
Wachskerzen am Baum von oben nach unten anzünden und von unten nach oben löschen.
Brennende Kerzen niemals ohne Aufsicht lassen.
Löschmittel (Feuerlöscher, Eimer mit Wasser) in der Nähe des Weihnachtsbaumes griffbereit halten.
Den ausgetrockneten Baum nach der Weihnachtszeit nicht mehr allzu lange in der Wohnung stehen
lassen.
Bei einem Brand unbedingt die Feuerwehr über telefonische Notrufnummer 112 alarmieren! Weitere Familienmitglieder im Haus/Mitbewohner über den Brand informieren, damit sich alle im Haus
befindlichen Personen in Sicherheit bringen können! Bei einem Brand nach dem Verlassen des Raumes
unbedingt die entsprechende Zimmertür schließen, um eine Brandausbreitung zu verhindern und zu
verzögern!
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Sportverein Kanzach 1946 e.V.
Theater 2017/2018
Kartenvorverkauf
Für die Veranstaltungen in Kanzach
Farmworker, Uschi Wuttge
Seelenwald 10/1
Mo.-Do. 08:15 – 16:00 Uhr, Fr. bis 12:00 Uhr � 07582/91692
Für die Veranstaltung in Bad Buchau
Schreibwaren Lutz
zu den Öffnungszeiten
� 07582/91220
Unser Angebot auf der Vesperkarte: Heiße Saiten, Wurstsalat und Saurer Käs.
Wir begrüßen Sie recht herzlich als unsere Gäste und wünschen einen unterhaltsamen Abend!
Termine 2018
Mo., 22.01.2018 Öffentliche Sitzung des erweiterten Vorstand im Haus der Vereine
Sa., 10.02.2018 Sportlerball In der Halle am Bahnhof
Sa., 03.03.2018 AH Winterwanderung nach Göffingen Fr., 23.03.2018 Jahreshauptversammlung im Haus der Vereine
Do, 29.03.2018 Binokelturnier im Haus der Vereine
So., 17.06.2018 WM Public Viewing: Deutschland – Mexiko im Haus der Vereine
Sa., 23.06.2018 WM Public Viewing: Deutschland – Schweden im Haus der Vereine
Mi., 27.06.2018 WM Public Viewing: Deutschland – Südkorea im Haus der Vereine
Sa., 01.09.2018 Dorfpokalturnier Sportplatz
Im Prospektständer im Haus der Vereine befinden sich die neuen Jahres- und Bildungsprogramme vom
Schwäbischen Turnerbund (STB) und dem Württembergischen Landessportbund (WLSB) für 2018. Die Angebote enthalten Schulungen und Kurse rund um den Sport und das Vereinsleben.
STB Jahresprogramm-Inhalte
Wissen für Führung im Verein
Kinderturnen
Jugendturnen
Gymwelt
Turnsport
WLSB Bildungsprogramm-Inhalte
Jugendarbeit
Vereinsmanagement
Sportpraxis
Angebote für Ältere im Sport
Schule und Sport
Ausbilder
Bitte gehen Sie bei Interesse auf ihren Kurs- oder Übungsleiter oder auf die Ausschussmitglieder
des erweiterten Vorstands zu. Der SV Kanzach beteiligt sich gerne an den Kursgebühren.
Helfer willkommen. © Sportverein Kanzach 1946 e.V. | Haus der Vereine | 88422 Kanzach | Vereinsregister VR 650022 | www.sv-kanzach.de | [email protected]
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Sportverein Kanzach 1946 e.V.
Kooperation Kindergarten & Sportverein Um Kinder im Vorschulalter zu lebenslangem Bewegen und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der
Württembergische Landessportbund (WLSB) mit dem Sonderprojekt "Kooperation Kindergarten &
Sportverein" die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindergärten. Ziel ist es, die Kinder in ihrer
motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern.
Zudem soll Sport als freudvoll und sinnstiftend empfunden werden. Dies gilt auch für Kinder, die bisher
wenig Affinität zu Sport und Bewegung hatten.
Sportvereine erreichen dabei potentielle Mitglieder zu einem sehr frühen Zeitpunkt und können sich darüber hinaus bei Eltern und Kindertageseinrichtungen als Qualitätsanbieter präsentieren. Die Kinder-
gärten wiederum können ihr Angebot interessanter gestalten und sind somit attraktiver für Eltern. Die
Zunahme von motorischen Defiziten bei Kleinkindern ist eine Herausforderung, der sich sowohl
Sportvereine als auch Kindertageseinrichtungen stellen müssen. Kreative Lösungen sowie die sinnvolle
Nutzung von Ressourcen und die Kooperation von Organisationen sind gefragt. Daher fördert der WLSB,
aus den Sportfördermitteln des Landes, neben Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen auch die
Zusammenarbeit von Kindergärten und Vereinen.
Bei der Jahreshauptversammlung 2016 trat Gabi Eidinger an die Vorstandschaft des SV Kanzach heran
und machte auf das Kooperationsprojekt aufmerksam. Daraufhin evaluierte der SV Kanzach die
Möglichkeiten einer Förderung und beschloss mit der Abteilung Kinderturnen und dem Kindergarten Regenbogen eine Kooperation nach WLSB-Vorbild einzugehen.
Vom ersten Erfolgreichen Zuschuss für das Jahr 2016/2017 wurde am Dienstag, den 19.12.2017 die vom
TÜV abgelaufene blaue Weichbodenmatte gegen eine nagelneue SV Kanzach-grüne Weichbodenmatte
in der Halle am Bahnhof ausgetauscht.
Wir wünschen den Kindern vom Kindergarten und vom Kinderturnen viel Spaß!
Fußballfreunde Kanzach Die Fußballfreunde Kanzach hatten am Mittwochnachmittag, den 13.12.2017 ihre Weihnachtsfeier im
Haus der Vereine. Diese konnte bereits durch den erhaltenen Förderpreis „Integration durch Sport“ der
Volksbank Biberach-Ulm gesponsert werden. Zudem konnten an die Fußballer durch die Summe neue Schienbeinschoner, Torwarthandschuhe und Bälle ausgeteilt werden. Hier wurde der Verein vom
Ausrüstungspartner Sport Express Ehingen großzügig unterstützt. Als kleines Dankeschön erhielten die
ehrenamtlichen Helfer einen Verzehrgutschein für das Gasthaus Rosengarten in Bad Buchau. Ihr hoher
Einsatz, jede Woche die Fußballfreunde in der ganzen Region mit dem Auto nach Kanzach zu holen und
danach wieder heil heimzubringen, soll damit belohnt werden.
Als großes Dankeschön konnte Abteilungsleiterin Sandra Härle dem Gründer und verantwortlichem
Betreuer der Fußballgruppe, Siggi Boss, den Gutschein für die 4-tägige politische Bildungsfahrt nach
Berlin überreichen. Dieser nahm den Gutschein sichtlich gerührt an.
Martin Gerster, MdB, hatte jedem teilnehmenden Bewerber des Förderpreises diesen am Gala-Abend am 17.11.2017 überreicht.
Gala-Abend der Volksbank Biberach-Ulm Am Mittwoch, den 13.12.2017, fand im BankColleg in der Volksbank in Biberach ein Gala-Abend für alle
Sieger von Förderpreisen durch die VoBa im Jahr 2017 statt.
1. Vorsitzender Timoth Fetscher vertrat den SV Kanzach, der neben allen anderen Gewinnern nochmals
an einer „Siegertafel“ aufgeführt wurde. Gelobt wurde das ehrenamtliche Engagement in den
verschiedenen Bereichen. Auch 2018 werden wieder für viele Kategorien Förderpreise in diversen
Bereichen ausgeschrieben.
© Sportverein Kanzach 1946 e.V. | Haus der Vereine | 88422 Kanzach | Vereinsregister VR 650022 | www.sv-kanzach.de | [email protected]
Zum Nachdenken:
„Humor ist ein hervorragendes Pflaster für die kleinen Wunden des Alltags.“ (Ernst Ferstl)
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Anzeigen
Aktuelle Stellenangebote der Gemeinde Kanzach: Backfrau/-mann: Die Gemeinde Kanzach sucht ab Januar 2018 eine(n) Backfrau/-mann für das gemeindliche Backhaus im
Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit. Backtag ist jeweils Freitag; Weitere Informationen erteilt gerne
BM Hölz, Tel.: 07582/8286
Besucherführer/-innen: Für die neue Saison der Bachritterburg suchen wir noch weitere Besucherführer/-innen auf
Honorarbasis. Eine Einarbeitung erfolgt durch unser geschultes Personal.
Kassenkraft: Für die neue Saison der Bachritterburg suchen wir noch weitere Kassenkräfte auf Minijobbasis.
Reinigungskraft: Für die neue Saison der Bachritterburg suchen wir noch eine Reinigungskraft/ mehrere Reinigungskräfte
auf Minijobbasis.
Servicekräfte für die Burgschänke: Für die neue Saison der Bachritterburg suchen wir noch weitere Servicekräfte für die Burgschänke auf
Minijobbasis. Überwiegende Arbeitszeit am Wochenende. Mindestalter 17 Jahre.
Küchenhilfen für die Burgschänke: Für die neue Saison der Bachritterburg suchen wir noch weitere Küchenhilfskräfte für die Burgschänke
auf Minijobbasis. Überwiegende Arbeitszeit am Wochenende.
Koch/Köchin/Küchenleitung für die Burgschänke: Für die neue Saison der Bachritterburg suchen wir noch eine Küchenleitung/Koch/Köchin für die
Burgschänke.
Weitere Informationen zu den angebotenen Stellen erteilen gerne Museumsleiter Simon Paintner-Frei ([email protected]) oder BM Hölz ([email protected])
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Sonstige Mitteilungen / Anzeigen
Wochenenddienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst: An Wochenenden und Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer: 116 117 Die ärztliche Notrufnummer ist nicht mehr wie gewohnt nur am Wochenende erreichbar,
sondern auch an den Werktagen zu folgenden
Zeiten: Montag bis Freitag 18.00 – 08.00 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst: Bezirk Saulgau, Riedlingen und Umgebung,
Tel. 01805/911-650
Apothekennotdienst: Sonntag, 24.12.17: Marien Apotheke Ertingen;
Tel: 07371/6225
Montag, 25.12.17: Alte Apotheke Bad Schussenried; Tel: 07583/847
Dienstag, 26.12.17: Marien Apotheke Mengen;
Tel: 07572/1020
Sonntag, 31.12.17: Rathaus Apotheke Bad
Schussenried; Tel: 07583/505
Montag, 01.01.18: Kur Apotheke St. Florian Bad
Buchau; Tel: 07582/3581
Samstag, 06.01.18: Donau Apotheke
Riedlingen; Tel: 07371/93250
Sonntag, 07.01.18: Apotheke St. Michael Hohentengen; Tel: 07572/711588
Sonntag, 14.01.18: Rathaus Apotheke Bad
Schussenried; Tel: 07583/505
Zum Nachdenken:
„Leben heißt lernen, dass wir Liebe säen müssen,
wenn wir Liebe ernten wollen.“ (Ernst Ferstl)
Mitteilungsblatt und Federseejournal über den Jahreswechsel In KW 52/2017 und in KW 01/2018 erscheinen
kein Federseejournal bzw. kein Mitteilungsblatt!
Das erste Federseejournal im Jahr 2018 erscheint in KW 02 (Mittwoch, 10.01.18).
Das erste Mitteilungsblatt im Jahr 2018
erscheint in KW 03 (Donnerstag, 18.01.18).