AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage-...

12
AMTSBLATT der Stadt Halle (Saale) Lesen Sie in dieser Ausgabe Stadt macht den Südpark fit Am „Roxy“ entstehen neue Sportanlagen Seite 2 Bücher erzählen vom Familienglück Leiterin der Stadtbibliothek gibt Tipps für die Urlaubslektüre Seite 2 Lehren, Lernen, Leben ... Die Universität feiert großes Jubiläum Seite 3 Aus den Fraktionen des Stadtrates ab Seite 4 Tagesordnung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) ab Seite 5 AMTSBLATT Der Stadtsingechor zu Halle wird auch in diesem Jahr die Händel-Festspiele eröffnen – gemeinsam mit der Pfeiferstuhl Music Halle und dem Kammerorchester der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg. Foto: Thomas Ziegler Isopan und Schaeffler siedeln sich im Star Park an (weiß umrandete Grundstücke). Grafik: Stadt Halle (Saale) Zwei neue Boulespielflächen sind an der nördlichen Seite des Stadtgottesackers an- gelegt worden. Foto: Stadt Halle (Saale) Zwei gute Nachrichten innerhalb von zwei Tagen: Sowohl der italienische Stahlbauer Manni Group als auch die deutsche Schaeffler-Gruppe werden sich im Industriegebiet Star Park der Stadt Halle (Saale) ansiedeln. Der Unternehmensbereich der Schaeffler Automotive Aftermarket GmbH & Co. KG will auf dem Gelände an der Auto- bahn 14 ein 40000 Quadratmeter großes Montage- und Verpackungszentrum er- richten. Das hat das Unternehmen am Freitag, 19. Mai 2017, bekannt gegeben. Die Inbetriebnahme auf dem 23 Hektar großen Grundstück ist für Ende 2019 ge- plant. Den operativen Betrieb wird der Dienstleister Neovia Logistics verantwor- ten. Rund 900 Arbeitsplätze sollen in dem Montage- und Verpackungszentrum ent- stehen. Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand: „Die Stadt Halle ist stolz auf die Ansiedlung von Schaeffler Automotive Aftermarket. Die Zusage des zu einem weltweit führenden Automobil- und In- dustriezulieferers gehörenden Unterneh- mensbereiches belegt zugleich die hohe Attraktivität des Star Parks und des Standortes Halle (Saale).“ Die Stadt habe mit exzellenter Infrastruktur, zentralen Ansprechpartnern und schnellen Ent- scheidungen im Wettbewerb der Standor- te überzeugt. Bereits am Donnerstag, 18. Mai 2017, hat Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gemeinsam mit Die- ter Götte, Geschäftsführer der Entwick- lungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle- Saalkreis mbH (EVG), einen Grund- stücksvertrag über sechs Hektar für die Manni Group beurkundet. „Bauunterneh- men und die branchennahe Wirtschaft sind in der Stadt Halle (Saale) ein bedeu- tender Wirtschaftsfaktor“, sagt Wiegand. Manni Group ist eines der führenden Stahlverarbeitungsunternehmen weltweit. In Deutschland werden mit der eigenen Tochterfirma Isopan Deutschland GmbH Isolierelemente für den Dach- und Wand- bau produziert. Im Star Park wird eine Betriebsstätte zur Herstellung von Pro- dukten für nachhaltiges Bauen errichtet; 65 Arbeitsplätze entstehen. Die Investi- tionskosten belaufen sich auf rund 22,4 Millionen Euro. Mit einem Baube- ginn rechnet das Unternehmen im kom- menden Jahr, die Inbetriebnahme ist im ersten Halbjahr 2020 geplant. Von Barock über Klassik bis hin zu Pop und Jazz – die diesjährigen internationalen Händel-Festspiele vom 26. Mai bis zum 11. Juni 2017 spannen den Bogen über verschiedene Musikangebote. Vielfältig ist auch die inhaltliche Ausrichtung des Musikfestes. So stehen anlässlich des Reformationsjubiläums unter anderem biblische Themen aus Händels Werk auf dem Programm. Reformationsjubiläum und Händel-Festspiele werden sich in der Stadt sogar direkt „begegnen“: Das Musikfest wird am Freitag, 26. Mai, um 16 Uhr am Händel-Denkmal eröffnet. Der „Kirchentag auf dem Weg“, den die Stadt gemeinsam mit der Lutherstadt Eisleben gestaltet, beginnt einen Tag zuvor. „Die Händel-Festspiele gehören zu den Höhepunkten des städtischen Kulturka- lenders mit überregionaler Ausstrahlung“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wie- gand. Mehr als 100 Konzerte, Führungen und Vorträge stehen auf dem Programm, darunter neue Formate wie das interreli- giöse Projekt „One God“ mit Musik aus dem Judentum, Christentum und Islam, das am Mittwoch, 31. Mai, 19.30 Uhr, in der Konzerthalle Ulrichskirche, Christian- Wolff-Straße 2, stattfindet. Ebenfalls neu ist das „Nachtkonzert“, bei dem am Sonn- tag, 4. Juni, 22 Uhr, in der Moritzkirche historische Original-Partituren mit moder- nen Musikelementen verbunden werden. Einer der Höhepunkte ist die Auszeich- nung der US-amerikanischen Mezzo- sopranistin Vivica Genaux mit dem „Hän- del-Preis der Stadt Halle, vergeben durch die Stiftung Händel-Haus“. Die Musike- rin, die bereits mehrfach bei den Händel- Festspielen zu erleben war, erhält den Eh- renpreis während ihres Festkonzertes im Dom am Pfingstmontag, 5. Juni, 11 Uhr. Anlässlich von 500 Jahre Reformation wird die „Deutsche Messe“ am Sonntag, 11. Juni, 17 Uhr, im Steintor uraufgeführt. Grundlage dafür ist der Text des „Ordina- rium Missae“ – ein Text, der die in jedem Gottesdienst gleichbleibenden Elemente enthält. Die Neuübersetzung des Textes, für die Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, verantwortlich zeichnet, wurde von dem deutschen Kom- ponisten Stefan Heucke vertont. Halles großer Sohn Händel ist nicht nur mit seinen Opern und Oratorien in den hal- leschen Konzertsälen präsent. Er ist längst auf verschiedene Weise Teil der Stadt und des öffentlichen Raumes. So wird das Mu- sikfest auch in diesem Jahr von einem viel- fältigen Rahmenprogramm seitens der Stadt Halle (Saale) und vielen Partnern be- gleitet – unter anderem mit Ausstellungen und Kunstaktionen im öffentlichen Raum, organisiert vom Verein „sichtbar“. In die- sem Jahr hat er gemeinsam mit der Stadt Halle (Saale) und der Stiftung Händel- Haus zu der Mitmach-Aktion „Echt oder Fake?“ aufgerufen. Die dabei entstande- nen Kunstwerke sind bis zum 23. Juni im Ratshof, Marktplatz 1, zu sehen. Eröffnet werden die Festspiele am Freitag, 26. Mai, 16 Uhr, am Händel-Denkmal. Die Feierstunde gestaltet der Stadtsingechor zu Halle gemeinsam mit der Pfeiferstuhl Music Halle und dem Kammerorchester der Martin-Luther-Universität Halle-Wit- tenberg. Die aktuelle Händel-Preisträgerin Romelia Lichtenstein, Kämmersängerin und Solistin an der Oper Halle, wird mit der Interpretation einer Händel-Arie auf die Festspiele einstimmen. Anschließend erklingt um 17 Uhr ein Carillonkonzert aus dem Roten Turm; Veranstalter ist das Stadtmuseum. Die Hallesche Wohnungs- gesellschaft lädt am Sonnabend, 3. Juni, ab 15 Uhr zum „Familien-Barockfest“ mit ei- nem Konzert des Sächsischen Bläserquin- tetts, Tanzakrobatik und Kinderanimation auf den Domplatz ein. Bei „Halle singt“ auf den Rathaustreppen am Sonnabend, 10. Juni, 14 Uhr, kann jeder mitsingen. Traditionell dürfen auch die beiden Kon- zerte in der Galgenbergschlucht nicht feh- len: „Bridges to the Classics“ am Sonn- abend, 10. Juni, 21 Uhr, und das Abschlusskonzert mit dem Höhenfeuer- werk tags darauf, ebenfalls 21 Uhr. Das Programm im Internet: www.haendelfestspiele-halle.de Zwei neue Unternehmen investieren im Star Park Deutscher Autozulieferer und italienischer Stahlverarbeiter schaffen Arbeitsplätze in Halle (Saale) Halle (Saale) feiert seinen großen Komponisten – Stadt bietet vielfältiges Rahmenprogramm Händel verbindet 24. Mai 2017 · 25. Jahrgang / Ausgabe 10 www.halle.de Kinder-Aktionstag Die Stadt Halle (Saale) veranstaltet gemeinsam mit der Stiftung Hän- del-Haus am Dienstag, 30. Mai 2017, ab 9.30 Uhr einen Kinder- Aktionstag auf dem Marktplatz und im Stadthaus. Kinder können sich dem Komponisten Händel und sei- ner Musik auf spielerische Weise nä- hern – in der Instrumentenwerk- statt, beim Barocktanz oder Händel- Picknick am Händel ab 11.30 Uhr. Das Konservatorium wird Händels Musik auf unterschiedliche Weise spielen. Svitlana Sylvia, Ensemble- mitglied der Oper Halle, die wäh- rend der Händel-Festspiele in Hän- dels Oratorium „Jephtha“ mitwirkt, wird ebenfalls eine musikalische Kostprobe geben. Die Veranstaltung ist zwar bereits ausgebucht, Hallen- serinnen und Hallenser können sich das Spektakel jedoch auf dem Marktplatz anschauen. Stadt wertet grünes Scharnier auf Er ist das grüne Scharnier zwischen Stein- tor und Riebeckplatz und aufgrund seiner Größe von 4,5 Hektar im Stadtzentrum von Halle (Saale) einzigartig: der Stadt- park. Seit Oktober 2014 wird die 1876 an- gelegte Anlage komplett umgestaltet. Am Montag, 12. Juni 2017, erfolgt die Freigabe des vorletzten von insgesamt vier Bauab- schnitten. Ziel ist es, den Park inklusive des Wegenetzes neu zu ordnen, erklärt Uwe Stäglin, Beigeordneter für Stadtent- wicklung und Umwelt. „Wir wollen den Stadtpark aufwerten – im Hinblick auf den freizeitlichen Nutzwert sowie das Image und die Anmutung.“ In den vergangenen sechs Monaten wurde der Bereich an der Magdeburger Straße, Ecke Anhalter Straße, modernisiert. Das zentrale gestalterische Element bildet das moderne ebenerdige Wasserspiel, das von Blumenbeeten begrenzt wird. Kinder kön- nen den Brunnen aufgrund des barriere- freien Zugangs als Wasserspielplatz nut- zen. Ebenso wurden die umliegenden Schaubeete hergerichtet. Sie sollen künf- tig wieder ein Blickfang sein – dank der Blumenmischung und der insgesamt rund 500 bodendeckenden Sträucher sowie Rankpflanzen. Der Bereich unter der Per- gola wurde gepflastert und die Verbin- dungsfläche zwischen Springbrunnen und Pergola mit einer Asphaltdecke versehen. Aufgrund dieser Umgestaltung musste die Boulespielfläche zwar weichen, dafür wurden zwei neue Felder an der nördli- chen Seite des Stadtgottesackers angelegt. Mit der Umgestaltung des Stadtparks sol- len auch das angrenzende Charlotten- und Medizinerviertel aufgewertet werden. Allein im abgeschlossenen dritten Bauab- schnitt wurden mehr als 470000 Euro in- vestiert. Insgesamt steckt die Stadt rund 1,4 Millionen Euro in die Umgestaltung des Stadtparks. Die Mittel stammen aus dem Fördertopf „Stadtumbau Ost“ von Bund und Land. Die Stadt trägt ein Drittel der Kosten. In den vergangenen Jahren sind bereits neue Spiel- und Sportareale entstanden, ein Skatepark wurde angelegt und die Hundewiese verlegt. Die Arbeiten sollen bis Anfang 2018 abgeschlossen werden. Im letzten Bauabschnitt wird das Wegenetz erneuert.

Transcript of AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage-...

Page 1: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

A M T S B L A T Tder Stadt Halle (Saale)

Lesen Sie in dieser Ausgabe

Stadt macht den Südpark fitAm „Roxy“ entstehenneue Sportanlagen Seite 2

Bücher erzählen vom FamilienglückLeiterin der Stadtbibliothek gibtTipps für die Urlaubslektüre Seite 2

Lehren, Lernen, Leben ...Die Universität feiertgroßes Jubiläum Seite 3

Aus den Fraktionendes Stadtrates ab Seite 4

Tagesordnung des Stadtratesder Stadt Halle (Saale) ab Seite 5

A M T S B L AT T

Der Stadtsingechor zu Halle wird auch in diesem Jahr die Händel-Festspiele eröffnen – gemeinsam mit der Pfeiferstuhl Music Halle und dem Kammerorchester der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Foto: Thomas Ziegler

Isopan und Schaeffler siedeln sich im Star Park an (weiß umrandete Grundstücke). Grafik: Stadt Halle (Saale)

Zwei neue Boulespielflächen sind an dernördlichen Seite des Stadtgottesackers an-gelegt worden. Foto: Stadt Halle (Saale)

Zwei gute Nachrichten innerhalb vonzwei Tagen: Sowohl der italienischeStahlbauer Manni Group als auch diedeutsche Schaeffler-Gruppe werden sichim Industriegebiet Star Park der StadtHalle (Saale) ansiedeln.

Der Unternehmensbereich der SchaefflerAutomotive Aftermarket GmbH & Co.KG will auf dem Gelände an der Auto-bahn 14 ein 40000 Quadratmeter großesMontage- und Verpackungszentrum er-richten. Das hat das Unternehmen amFreitag, 19. Mai 2017, bekannt gegeben.Die Inbetriebnahme auf dem 23 Hektargroßen Grundstück ist für Ende 2019 ge-plant. Den operativen Betrieb wird derDienstleister Neovia Logistics verantwor-ten. Rund 900 Arbeitsplätze sollen in demMontage- und Verpackungszentrum ent-stehen. Oberbürgermeister Dr. BerndWiegand: „Die Stadt Halle ist stolz auf dieAnsiedlung von Schaeffler AutomotiveAftermarket. Die Zusage des zu einemweltweit führenden Automobil- und In-dustriezulieferers gehörenden Unterneh-mensbereiches belegt zugleich die hohe

Attraktivität des Star Parks und desStandortes Halle (Saale).“ Die Stadt habemit exzellenter Infrastruktur, zentralenAnsprechpartnern und schnellen Ent-scheidungen im Wettbewerb der Standor-te überzeugt. Bereits am Donnerstag,18. Mai 2017, hat OberbürgermeisterDr. Bernd Wiegand gemeinsam mit Die-ter Götte, Geschäftsführer der Entwick-lungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-

Saalkreis mbH (EVG), einen Grund-stücksvertrag über sechs Hektar für dieManni Group beurkundet. „Bauunterneh-men und die branchennahe Wirtschaftsind in der Stadt Halle (Saale) ein bedeu-tender Wirtschaftsfaktor“, sagt Wiegand.Manni Group ist eines der führendenStahlverarbeitungsunternehmen weltweit.In Deutschland werden mit der eigenenTochterfirma Isopan Deutschland GmbH

Isolierelemente für den Dach- und Wand-bau produziert. Im Star Park wird eineBetriebsstätte zur Herstellung von Pro-dukten für nachhaltiges Bauen errichtet;65 Arbeitsplätze entstehen. Die Investi-tionskosten belaufen sich auf rund22,4 Millionen Euro. Mit einem Baube-ginn rechnet das Unternehmen im kom-menden Jahr, die Inbetriebnahme ist imersten Halbjahr 2020 geplant.

Von Barock über Klassik bis hin zu Popund Jazz – die diesjährigen internationalenHändel-Festspiele vom 26. Mai bis zum11. Juni 2017 spannen den Bogen überverschiedene Musikangebote. Vielfältigist auch die inhaltliche Ausrichtung desMusikfestes. So stehen anlässlich desReformationsjubiläums unter anderembiblische Themen aus Händels Werk aufdem Programm. Reformationsjubiläumund Händel-Festspiele werden sich in derStadt sogar direkt „begegnen“: DasMusikfest wird am Freitag, 26. Mai, um16 Uhr am Händel-Denkmal eröffnet. Der„Kirchentag auf dem Weg“, den die Stadtgemeinsam mit der Lutherstadt Eislebengestaltet, beginnt einen Tag zuvor.

„Die Händel-Festspiele gehören zu denHöhepunkten des städtischen Kulturka-lenders mit überregionaler Ausstrahlung“,sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wie-gand. Mehr als 100 Konzerte, Führungenund Vorträge stehen auf dem Programm,darunter neue Formate wie das interreli-giöse Projekt „One God“ mit Musik ausdem Judentum, Christentum und Islam,das am Mittwoch, 31. Mai, 19.30 Uhr, inder Konzerthalle Ulrichskirche, Christian-Wolff-Straße 2, stattfindet. Ebenfalls neuist das „Nachtkonzert“, bei dem am Sonn-tag, 4. Juni, 22 Uhr, in der Moritzkirchehistorische Original-Partituren mit moder-

nen Musikelementen verbunden werden.Einer der Höhepunkte ist die Auszeich-nung der US-amerikanischen Mezzo-sopranistin Vivica Genaux mit dem „Hän-del-Preis der Stadt Halle, vergeben durchdie Stiftung Händel-Haus“. Die Musike-rin, die bereits mehrfach bei den Händel-Festspielen zu erleben war, erhält den Eh-renpreis während ihres Festkonzertes imDom am Pfingstmontag, 5. Juni, 11 Uhr.

Anlässlich von 500 Jahre Reformationwird die „Deutsche Messe“ am Sonntag,11. Juni, 17 Uhr, im Steintor uraufgeführt.Grundlage dafür ist der Text des „Ordina-rium Missae“ – ein Text, der die in jedemGottesdienst gleichbleibenden Elementeenthält. Die Neuübersetzung des Textes,für die Norbert Lammert, Präsident desDeutschen Bundestages, verantwortlichzeichnet, wurde von dem deutschen Kom-ponisten Stefan Heucke vertont.

Halles großer Sohn Händel ist nicht nurmit seinen Opern und Oratorien in den hal-leschen Konzertsälen präsent. Er ist längstauf verschiedene Weise Teil der Stadt unddes öffentlichen Raumes. So wird das Mu-sikfest auch in diesem Jahr von einem viel-fältigen Rahmenprogramm seitens derStadt Halle (Saale) und vielen Partnern be-gleitet – unter anderem mit Ausstellungenund Kunstaktionen im öffentlichen Raum,

organisiert vom Verein „sichtbar“. In die-sem Jahr hat er gemeinsam mit der StadtHalle (Saale) und der Stiftung Händel-Haus zu der Mitmach-Aktion „Echt oderFake?“ aufgerufen. Die dabei entstande-nen Kunstwerke sind bis zum 23. Juni imRatshof, Marktplatz 1, zu sehen.

Eröffnet werden die Festspiele am Freitag,26. Mai, 16 Uhr, am Händel-Denkmal. DieFeierstunde gestaltet der Stadtsingechorzu Halle gemeinsam mit der PfeiferstuhlMusic Halle und dem Kammerorchesterder Martin-Luther-Universität Halle-Wit-tenberg. Die aktuelle Händel-PreisträgerinRomelia Lichtenstein, Kämmersängerinund Solistin an der Oper Halle, wird mitder Interpretation einer Händel-Arie aufdie Festspiele einstimmen. Anschließenderklingt um 17 Uhr ein Carillonkonzert ausdem Roten Turm; Veranstalter ist dasStadtmuseum. Die Hallesche Wohnungs-gesellschaft lädt am Sonnabend, 3. Juni, ab15 Uhr zum „Familien-Barockfest“ mit ei-nem Konzert des Sächsischen Bläserquin-tetts, Tanzakrobatik und Kinderanimationauf den Domplatz ein. Bei „Halle singt“auf den Rathaustreppen am Sonnabend,10. Juni, 14 Uhr, kann jeder mitsingen.

Traditionell dürfen auch die beiden Kon-zerte in der Galgenbergschlucht nicht feh-len: „Bridges to the Classics“ am Sonn-

abend, 10. Juni, 21 Uhr, und dasAbschlusskonzert mit dem Höhenfeuer-werk tags darauf, ebenfalls 21 Uhr.Das Programm im Internet:www.haendelfestspiele-halle.de

Zwei neue Unternehmen investieren im Star ParkDeutscher Autozulieferer und italienischer Stahlverarbeiter schaffen Arbeitsplätze in Halle (Saale)

Halle (Saale) feiert seinen großen Komponisten – Stadt bietet vielfältiges Rahmenprogramm

Händel verbindet

24. Mai 2017 · 25. Jahrgang / Ausgabe 10 www.halle.de

Kinder-Aktionstag

Die Stadt Halle (Saale) veranstaltetgemeinsam mit der Stiftung Hän-del-Haus am Dienstag, 30. Mai2017, ab 9.30 Uhr einen Kinder-Aktionstag auf dem Marktplatz undim Stadthaus. Kinder können sichdem Komponisten Händel und sei-ner Musik auf spielerische Weise nä-hern – in der Instrumentenwerk-statt, beim Barocktanz oder Händel-Picknick am Händel ab 11.30 Uhr.Das Konservatorium wird HändelsMusik auf unterschiedliche Weisespielen. Svitlana Sylvia, Ensemble-mitglied der Oper Halle, die wäh-rend der Händel-Festspiele in Hän-dels Oratorium „Jephtha“ mitwirkt,wird ebenfalls eine musikalischeKostprobe geben. Die Veranstaltungist zwar bereits ausgebucht, Hallen-serinnen und Hallenser können sichdas Spektakel jedoch auf demMarktplatz anschauen.

Stadt wertetgrünes Scharnier aufEr ist das grüne Scharnier zwischen Stein-tor und Riebeckplatz und aufgrund seinerGröße von 4,5 Hektar im Stadtzentrumvon Halle (Saale) einzigartig: der Stadt-park. Seit Oktober 2014 wird die 1876 an-gelegte Anlage komplett umgestaltet. AmMontag, 12. Juni 2017, erfolgt die Freigabedes vorletzten von insgesamt vier Bauab-schnitten. Ziel ist es, den Park inklusivedes Wegenetzes neu zu ordnen, erklärtUwe Stäglin, Beigeordneter für Stadtent-wicklung und Umwelt. „Wir wollen denStadtpark aufwerten – imHinblick auf denfreizeitlichen Nutzwert sowie das Imageund die Anmutung.“

In den vergangenen sechs Monaten wurdeder Bereich an der Magdeburger Straße,Ecke Anhalter Straße, modernisiert. Daszentrale gestalterische Element bildet dasmoderne ebenerdige Wasserspiel, das vonBlumenbeeten begrenzt wird. Kinder kön-nen den Brunnen aufgrund des barriere-freien Zugangs als Wasserspielplatz nut-zen. Ebenso wurden die umliegendenSchaubeete hergerichtet. Sie sollen künf-tig wieder ein Blickfang sein – dank derBlumenmischung und der insgesamt rund500 bodendeckenden Sträucher sowieRankpflanzen. Der Bereich unter der Per-gola wurde gepflastert und die Verbin-dungsfläche zwischen Springbrunnen undPergola mit einer Asphaltdecke versehen.Aufgrund dieser Umgestaltung musste dieBoulespielfläche zwar weichen, dafürwurden zwei neue Felder an der nördli-chen Seite des Stadtgottesackers angelegt.

Mit der Umgestaltung des Stadtparks sol-len auch das angrenzende Charlotten- undMedizinerviertel aufgewertet werden.Allein im abgeschlossenen dritten Bauab-schnitt wurden mehr als 470000 Euro in-vestiert. Insgesamt steckt die Stadt rund1,4 Millionen Euro in die Umgestaltungdes Stadtparks. Die Mittel stammen ausdem Fördertopf „Stadtumbau Ost“ vonBund und Land. Die Stadt trägt ein Drittelder Kosten. In den vergangenen Jahrensind bereits neue Spiel- und Sportarealeentstanden, ein Skatepark wurde angelegtund die Hundewiese verlegt. Die Arbeitensollen bis Anfang 2018 abgeschlossenwerden. Im letzten Bauabschnitt wird dasWegenetz erneuert.

Page 2: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

A M T S B L A T TSeite 2 der Stadt Halle (Saale) · 24. Mai 2017 Aktuelles

Leiterin der Stadtbibliothek empfiehlt Urlaubslektüre für den SommerBücher erzählen vom Familienglück

Der erste Fitnessparcours in der StadtHalle (Saale) entsteht im Stadtteil Südparkin Halle-Neustadt. Fünf Sportgeräte sollenim Juni am „Familienbetrieb Roxy“ auf-gestellt werden. 10000 Euro kostet dieFreiluft-Sportanlage an dem ehemaligenJugendclub, finanziert wird sie durch eineSpende des Lions Club Halle-Saalkreis.Die Investition am „Roxy“, dessenSportangebote alle Einwohnerinnen undEinwohner nutzen können, ist ein Projektder „Zukunftswerkstatt Südpark“. Zweidieser Bürgerversammlungen, in denenOberbürgermeister Dr. Bernd Wiegandvor Ort zum Dialog einlädt, haben imSüdpark bereits stattgefunden. Im Januardieses Jahres hatte die Stadt dabei stadt-planerische Vorschläge und Ideen vorge-stellt. Nun werden die ersten Projekterealisiert.

So schafft die Stadt Halle (Saale) weitereSportangebote am „Roxy“: In wenigenWochen wird ein Streetballplatz mit einemBasketballkorb eröffnet; es folgen zweiKleinfeldfußballtore. Der Beachvolley-ballplatz hat bereits neuen Sand und einneues Netz erhalten. „Sport spielt in derSozialarbeit mit unseren Kindern und Ju-gendlichen eine wichtige Rolle. Über denSport kommt man oft erst an Kinder he-ran“, sagt Guido Stark, Leiter des „Roxy“.Die Sprache des Sports helfe auch bei derVerständigung. Die Sozialarbeiter des In-ternationalen Bundes, Träger der Einrich-tung, betreuen Kinder und Familien aus

acht Nationen. „Dass der Fitnessparcoursund die Anlagen hier bei uns entstehen, da-für sind wir sehr dankbar. Das ist auch einkonkretes Beispiel dafür, dass sich dieStadt im Südpark engagiert“, so Stark.

Ein weiteres geplantes Projekt der StadtHalle (Saale) im Stadtteil ist ein großerQuartiersspielplatz. Für 288000 Euro solldie Anlage in den Jahren 2018 und 2019auf dem Parkgelände entstehen. In diesemZusammenhang soll auch der benachbarteBolzplatz für 132000 Euro erneuert wer-den. Geplant ist zudem ein Neubau desKleinkinderspielplatzes am Kirchteich imkommenden Jahr für 69000 Euro. Für dieProjekte sollen auch Fördermittel genutztwerden. Zudem werden mit Fluthilfemit-teln in diesem Jahr die hochwasserge-schädigten Tennisplätze zurückgebaut unddurch eine naturnahe Umgestaltung Teildes Parks.

Weitere Vorhaben in 2017 sind die Ver-besserung des Brandschutzes sowie Um-bauten am gemeinsamen Gebäude derSalzmann-Schule und der Grundschule„Am Kirchteich“ für rund 1,2 MillionenEuro. Die Stadt hat außerdem eineArbeitsgruppe Südpark gebildet, in derauch die im Wohngebiet aktiven privatenWohnungsunternehmen mit am Tischsitzen. Ziel: Bis zum Jahr 2021 soll einEntwicklungsszenario für das gesamteQuartier vorliegen. Eine Vision ist dieSchaffung eines Quartierszentrums, in

dem Kommunikation und Begegnungstattfinden können. Zu dem dafür vorgese-henen Areal nördlich und östlich derBuswendestelle an der Ernst-Hermann-Meyer-Straße gehört auch eine städtischeFreifläche. Wie diese „Neue Mitte“ ausse-hen und das Areal künftig genutzt werdenkönnte, soll gemeinsammit den Bürgerin-nen und Bürgern entwickelt werden. Ander „Mitte“ könnte beispielsweise die Ideeder Wohnungsunternehmen von einem„Aktiv-Boulevard“, unter anderem mit ei-nem Fahrradparcours, verwirklicht wer-den. Geplant ist zudem die Gestaltung ei-

nes Wohnhofs in den Jahren 2020 und2021. Im gleichen Zeitraum soll die Spiel-fläche im Wohngebiet Südpark gestaltetwerden. Die Fördermittel dafür in Höhevon 483000 Euro sollen im kommendenJahr eingeworben werden. Darüber hin-aus diskutiert die Arbeitsgruppe die Vari-anten einer kurzen direkten Verkehrsver-bindung zwischen Nord- und Südteil imQuartier sowie die bessere Anbindung andie Nachbarquartiere und die Saaleaue,ebenso eine Optimierung des öffentlichenPersonennahverkehrs – neue Haltestellenund Streckenführung.

Am „Roxy“ entstehen Sportanlagen – Neue Pläne für Quartier in Neustadt

Gemeinsam musizieren auf dem MarktplatzStadtbibliothek lädtzum „Literaturplausch“Mit dem „Literaturplausch“ wird amDienstag, 30. Mai 2017, 14 Uhr, eineneue Veranstaltungsreihe in der Stadt-bibliothekWest, Zur Saaleaue 25a, gestar-tet. Regelmäßig werden dort künftig Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter der Biblio-thek sowie Leserinnern und Leser Neuer-scheinungen auf dem Buchmarkt undbeliebte Werke aus dem Bestand derStadtbibliothek West vorstellen. Dabeisollen Leseempfehlungen gegeben wer-den. Der Eintritt ist frei. Um eine Reser-vierung wird gebeten unter Telefon0345/804 8645. Informationen im Inter-net: www.stadtbibliothek-halle.de

Umzugsmanagementbezieht neue RäumeDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desstädtischen Umzugs- und Betreuungsma-nagements für Geflüchtete haben am18. Mai 2017 ihre neuen Räume in derRathausstraße 15 bezogen. Das sechsköp-fige Team, das zum Dienstleistungszen-trum Migration und Integration der StadtHalle (Saale) gehört, steht ab sofort amneuen Standort unter anderem bei Fragenzu den Themen Wohnungssuche oderKinderbetreuung zur Verfügung. DasTeam ist unter Telefon 0345/2214012 zuerreichen. Sprechzeiten sind dienstagsvon 14 bis 18 Uhr und donnerstags von9 bis 13 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Stadt macht den Südpark fit

Ein großes Spontanorchester wird am Sonnabend, 27. Mai 2017, um 10.30 Uhr auf dem Marktplatz der Stadt Halle (Saale) spielen. Nach dem ersten Mitmachkonzert im ver-gangenen Jahr (Foto) lädt die Staatskapelle Halle unter der Leitung von Michael Wendeberg, 1. Kapellmeister der Oper Halle, erneut dazu ein. Das Konzert „(H)alle spielt mit!“findet anlässlich des „Kirchentages auf demWeg“ statt. Alle Hallenserinnen und Hallenser, die schon immer einmal mit den Profi-Musikern des Orchesters auftreten wollten, kön-nen mitwirken. Anmeldung und Noten im Internet: http://buehnen-halle.de/mitmachkonzert_17 Foto: Thomas Ziegler

Der Sommer steht vor der Tür – und mitihm die Reisezeit. Vielleicht fahren Sienach Frankreich? Dann werden Ihnenvermutlich die zahlreichen jungen Fa-milien mit mindestens drei Kindern auf-fallen. Wie die Französinnen und Fran-zosen zum Zusammenleben und zurFamiliengründung stehen, das beschreibtAnnika Joeres in ihrem Buch „Vive lafamille – Was wir von den Franzosenübers Familienglück lernen können“, er-schienen im Herder-Verlag. AnnikaJoeres selbst ist Journalistin und hätte inDeutschland vielleicht keine Familie ge-gründet, sondern ihrer Karriere als Jour-nalistin den Vorzug gegeben. Seit einigenJahren lebt sie in Südfrankreich.

Womit der französische Staat jun-gen Menschen die Entscheidung füreine Familiengründung erleichtert, be-

schreibt sie detailliert und kurzwei-lig. Sie berichtet ebenfalls von denErfahrungen ihrer Freunde und Fami-lienmitglieder, die sich der Herausfor-derung Familiengründung in Deutsch-land gestellt haben und zeigt dadurchdie großen Unterschiede hinsichtlich derFamilienpolitik beider Länder auf.

Von Anja Maier erschien im Jahr 2011der Titel „Lassen Sie mich durch, ichbin Mutter – von Edel-Eltern und ihrenBestimmerkindern“. Sie beschreibt da-

rin ihre Familienbeobachtungen im Ber-liner Kiez Prenzlauer Berg – und liefertdamit das Kontrastprogramm zu dem vonAnnika Joeres beschriebenen Familien-leben in Frankreich.

Ebenfalls von Anja Maier stammt dasBuch „Die Pubertistin – die willste nichtgeschenkt haben“. Darin erzählt sie vomLeben mit ihrer 16-jährigen Tochter undder sich durch die Pubertät verändern-den Mutter-Tochter-Beziehung der bei-den. Es ist ein Buch allen voran für Müt-ter und Töchter – und vielleicht auch fürVäter. Dass Humor und Gelassenheit derEltern in dieser Familienphase wichtigsind, wenn nicht gar überlebenswichtig –da stimme ich Anja Maier unbedingt zu.Und irgendwann geht ja auch die Puber-tät vorbei. Mittlerweile ist Anja MaiersTochter erwachsen, hat selbst eine kleine

Tochter und mit ihrer Mutter gemeinsamdas Buch „Als Oma bist Du ja ganz nett –wie meine Mutter ein Enkelkind bekam“veröffentlicht. Beide berichten, wie dieGeburt des neuen Familienmitglieds dasgerade erst austarierte Familiengleichge-wicht wieder ins Schwingen bringt – undstellen fest, dass es gar nicht so einfachist, sich in die neue Mutter- beziehungs-weise Oma-Rolle einzufinden. Der Fern-sehsender 3sat schrieb dazu: „Ein poli-tisch inkorrektes, urkomisches Abbildeiner neuen Mütter-generation“.

Die Stadt gratuliert

Eiserne Hochzeit65 Jahre verheiratet sind am 24.5. Marga-rete und Günther Scholz sowie Erika undWolfgang Brothe, am 30.5. Margot undRudi Brückner, am 31.5. Erna und Wal-ter Zähring, Margarete und Karl Muchau,Eva und Dr. Gerhard Schellenberger so-wie Helene und Siegfried Borrmann.

Diamantene HochzeitIhren 60. Hochzeitstag feiern am 23.5.Ingrid und Leonhard Teuber, am 24.5.Ingeborg und Thilo Beloch, am 25.5. In-geborg und Manfred Müller, Ingrid undHeinz Schneidewind, Inge und JoachimBeilhardt, Dora und Manred Seydewitzsowie Edith und Manfred Schäfer, am27.5. Marlitt und Helmut Geier, am 28.5.Hannelore und Wolfgang Fischer sowieJohanna und Ralph Kühn, am 1.6. Edithund Dr. Kurt Werner, Magdalena undGünter Kegel sowie Edeltraud und Mar-tin Klotzsche, am 3.6. Christa und Wolf-gang Peter, am 5.6. Ingrid und KlausRoczek sowie am 6.6. Hannelore undGerhard Leeke.

Goldene Hochzeit50 Jahre verheiratet sind am 26.5. Ilonaund Lutz Hillmann sowie Monika undWolfgang Albin, am 27.5. Ingrid undManfred Kabisch, Monika und Walde-mar Wichnere, Karin und Siegfried Gro-the, Brunhilde und Lothar Lexius, Ma-rion und Manfred Reppin, Ingrid undJoachim Lyon, Ilona und Rainer Fischersowie Erika und Lothar Gräfe, am 31.5.Hannelore und Wolfram Drebinger so-wie Sigrid und Jürgen Stege, am 2.6. Do-ris und Otto Beige, Brigitte und DieterMüller, Karin und Tilo Neumann sowieChrista und Hans-Dietmar Mittmann, am3.6. Doris und Adolf Sündermann, Gise-la und Dr. Wilfried Rascher, Monika undWerner Harnoß sowie Renate und ReinerHeger.

Allen Jubilaren herzliche Glückwünsche!(Weitere Glückwünsche auf Seite 10)

Hansefest locktauf die ZiegelwieseDas neunte Hallesche Hansefest am 27.und 28. Mai 2017 findet in diesem Jahr aufder Ziegelwiese statt. Das Fest beginnt amSonnabend, 27. Mai 2017, um 10 Uhr mitdem traditionellen Salzhandel der Hanse-schar seitens der Halloren der Stadt Halle(Saale). Die offizielle Eröffnung über-nimmt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wie-gand um 13 Uhr. An beiden Tagen präsen-tieren sich von 10 bis 18 Uhr Vereine undKultureinrichtungen, zudem wird zumDrachenbootrennen und Saaleschwimmeneingeladen. Theaterstücke, Jonglage, Rit-terkampf und Feuershow stehen ebensoauf dem Programm. Der Eintritt ist frei.Informationen im Internet:www.hallischehanse.de

LESCHESLITERATURTIPPS

Katrin Lesche,Leiterin der

StadtbibliothekHalle (Saale)

Roxy

Bolzplatz

Quartiersspielplatz

Kleinkinderspielplatz

TennisplätzeGrafik: Stadt Halle (Saale)

3

1

4

2

5

Page 3: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

24. Mai 2017 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale)Redaktion Seite 3

Das Jahr 2017 steht ganz im Zeichen von500 Jahren Reformation. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, dieden Reformator seit 1933 im Namen trägt,feiert zudem ein besonderes Jubiläum:1817 schloss sie sich mit der WittenbergerLeucorea zusammen. Heute prägt dieHochschule mit ihren mehr als 20000 Stu-dierenden, 3500Mitarbeiterinnen undMit-arbeitern und ihren Bauten – wie dem zu-letzt eröffneten Steintor-Campus – das Bildder Stadt Halle (Saale).

An den Zusammenschluss vor 200 Jahrenerinnert die Universität mit der Ausstellung„Die combinierte Akademie“ und einerFestwoche vom 18. bis 23. Juni 2017, an dersich auch die Stadt Halle (Saale) beteiligt.Eröffnet wird sie am Sonntag, 18. Juni,17 Uhr, mit einem geschlossenen Festakt imLöwengebäude, Universitätsplatz 11. Tagsdarauf, amMontag, 19. Juni, lädt Universi-tätsprediger Professor Jörg Ulrich um18 Uhr zu einem Gottesdienst in die Markt-kirche ein, der von Annette Mänchen(Trompete) und Universitätsorganist Pro-fessor Wolfgang Kupke musikalisch um-rahmt wird. „Universität trifft Wirtschaft“lautet das Motto des Thementages amDienstag, 20. Juni. In der Zeit von 10 bis16 Uhr findet die Praktikanten- und Absol-ventenmesse „campusmeetscompanies“statt; zeitgleich laden die Universität und die

Stadt Halle (Saale) in das Löwengebäudezum Innovationstag „transHAL“ ein, der zu-letzt 2015 im Stadthaus stattfand (Foto). Ak-teure aus Forschung, Wirtschaft und derStartup-Szene in und um Halle tauschensich in Workshops und Vorträgen über wis-senschaftliche Erkenntnisse und Innovati-onserfolge aus. Im Fokus steht die Vernet-zung von Kooperationen zwischen For-schung und Wirtschaft. Mehr als 20 Aus-steller zeigen ihre Projekte, zudem werden

Kooperationsbeispiele aus der Region vor-gestellt. Auch die Universität und die Stadtsetzen seit Jahren gemeinsam Projekte um.Die Stadt fördert Konferenzen der Universi-tät und die LangeNacht derWissenschaften.

Vorträge zur „Geschichte der Hochschulenum 1800“ stehen am Mittwoch, 21. Juni,10 Uhr, im Löwengebäude auf dem Pro-gramm. Im Anschluss, 14 Uhr, diskutierenWissenschaftlerinnen und Wissenschaftlerder vier „klassischen“ Fakultäten – Philoso-phie, Medizin, Theologie sowie Jura undWirtschaft – die Frage: „Was bedeutete derZusammenschluss der beiden Universitäten1817 für die Fakultäten?“. Höhepunkt derFestwoche ist der geschlossene Festakt an-lässlich des 200. Jahrestages der Vereini-gung der Universitäten um 16 Uhr im Lö-wengebäude. Daran schließt sich um 20 Uhrdas Universitätskonzert mit dem Orchesterder Medizinischen Fakultät, der Uni-Big-band, dem Akademischen Orchester sowiedem Universitätschor in der Händel-Halle,Salzgrafenplatz 1, an. Eintrittskarten für fünfoder zwölf Euro gibt es in der Tourist-Infor-mation der Stadt, Marktplatz 13. Am Don-nerstag, 22. Juni, werden im Löwengebäu-de ab 10 Uhr in einer nicht öffentlichenVeranstaltung die Preise desDeutschenAka-demischen Austauschdienstes verliehen undHochschulpartnerschaften unterzeichnet.

Abschluss der Festwoche ist die 16. LangeNacht der Wissenschaften am Freitag,23. Juni. Die Universität und die Stadt la-den ab 17 Uhr zur Entdeckungstour in La-bore, Institute, Museen, Kliniken und Bib-liotheken ein. Das Stadtmuseum, GroßeMärkerstraße 10, bietet Vorträge, Führun-gen durch die Ausstellung „Wallfahrt nachMekka“, die Lesung „Das Eherecht beiChristian Wolff und Immanuel Kant“ so-wie ein Mitmachprogramm für Kinder undJugendliche an. Das Programmheft liegt abDienstag, 6. Juni, unter anderem in derTourist-Information, Marktplatz 13, aus.Informationen im Internet:www.uni-halle.de/200;www.transhal.de;www.wissenschaftsnacht-halle.de

Die Sonderausstellung „Die com-binierte Akademie“ erzählt im Löwen-gebäude die Geschichte der Universi-tätsvereinigung von 1817. Anlässlichder 200. Wiederkehr dieses Ereignis-ses wurde die Zentrale Kustodie 2016renoviert. Im Zentrum der 150 Qua-dratmeter großen Schau stehen Selbst-zeugnisse, Urkunden und Grafiken,

die den Ablauf und die Vielschichtig-keit der Zusammenführung der Uni-versitäten Wittenberg und Halle zei-gen. „Darunter sind Unikate, die nochnie in Halle (Saale) gezeigt wurden“,sagt Michael Ruprecht, Leiter derKustodie, „beispielsweise das silberneSiegel des Wittenberger Rektors ausder Anfangszeit der Leucorea.“

Vorausgegangen waren dem Zusam-menschluss langjährige Bemühungenum die Verlegung der WittenbergerAkademie. Während der Befreiungs-kriege von 1813 bis 1815 wird Witten-berg Garnisonsstadt, die Universitäts-kirche dient alsHeulager fürNapoleonsSoldaten und die Zahl der Studieren-den sinkt auf 131. „Damit man sich diedamalige Situation besser vorstellenkann, haben wir Zitate der Professorenherausgesucht“, sagt Ruprecht. Somacht Johann Gottfried Gruber, Wit-tenberger Universalgelehrter und ers-ter Rektor der vereinigten UniversitätHalle-Wittenberg, bereits im Juli 1813auf die Zustände aufmerksam: „Wer esmit Wissenschaft und Kunst redlich

meint, kann uns eine Fortdauer in Wit-tenberg nicht anmuthen.“ Vier Jahrespäter, am12. April 1817, verabschie-det König Friedrich Wilhelm III. vonPreußen das „Regulativ“, das die Ver-einigung der Universität Wittenbergmit der 200 Jahre jüngeren Einrichtungin Halle besiegelt. Am 21. Juni 1817werden die Wittenberger Professorenin den halleschen Senat aufgenommen.Auf den Tag genau 200 Jahre später,am 21. Juni 2017, wird der Einzugbeim Festakt im Löwengebäude wie-derholt.

Parallel dazu gewährt die Jubiläums-ausstellung Einblicke in die mitunterturbulente Zeit vor 200 Jahren, alsNapoleon sowohl Halle als auchWittenberg belagerte. Erstmals sind inSachsen-Anhalt die Deutsche Bundes-akte von 1815, der Vertrag über dieGründung des Deutschen Bundes aufdem Wiener Kongress und eine Kopie

der Rektorkette von 1878 (Foto) zu se-hen, ebenso Zeugnisse des Befreiungs-krieges: eine Kanonenkugel von 1813,ein Säbel und eine Pistole von KönigJérôme Bonaparte – eine Leihgabe desStadtmuseums Halle – sowie ein Erd-globus der Universität Wittenberg von1599, von dem weltweit nur noch einweiteres Exemplar in Venedig exis-tiert. Die Ausstellung ist geöffnet biszum 9. Juli 2017, dienstags bis freitagsvon 11 bis 13 Uhr und von 14 bis18 Uhr sowie sonn- und feiertags von14 bis 18 Uhr.

Informationen im Internet:www.kustodie.uni-halle.de

L e h r e n , L e r n e n , L e b e n . . .

Das Land Sachsen-Anhalt feiert 500 Jahre Reformation. Für die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gibt es in diesem Jahr noch ein weiteres Jubiläum: den

Zusammenschluss mit der Universität Wittenberg am 12. April vor 200 Jahren.

Festakt, Konzert,Gottesdienst und

Wissenschaftsnacht

Rektorkette,Kanonenkugel

und Siegel

Einblicke in eine turbulente ZeitEine Vereinbarung über die Zusam-menarbeit haben die Stadt Halle(Saale) und die Martin-Luther-Univer-sität Halle-Wittenberg im Oktober2013 geschlossen. Zuletzt wurde sieim September 2016 aktualisiert undimErgebnis ein Projektplan festgelegt,dazu gehören folgende Maßnahmen:

1. Unterstützung bei der Gestaltungder Festwoche, der wissenschaft-lichen Konferenz „transHAL“ und derLangen Nacht der Wissenschaften

2. Transferpreis:Die Stadt hat im Januar 2017 denmit 1000 Euro dotierten Transfer-preis in der Kategorie „Erfolgrei-che regionale Transferkooperati-onen“ an das Projekt „Hands2Help“für die Entwicklung eines App-basierten Koordinationssystems fürfreiwillige Helfer verliehen.

3. Werbemaßnahmen:Universität, Stadtmarketing GmbHund Stadt planen gemeinsame Mar-ketingmaßnahmen zur bundeswei-ten Werbung von Studierenden.

4. Willkommenskultur:Für den Ausbau der Willkommens-kultur erarbeiten das Internatio-nal Office der Universität und dasDienstleistungszentrum Wirtschaft,Wissenschaft und Digitalisierungder Stadt ein Konzept. Veranstaltun-gen sollen ausgebaut und die inter-kulturelle Weiterbildung des Perso-nals gefördert werden.

5. Wettbewerb Zukunftsstadt:ImRahmendesbundesweitenStädte-wettbewerbs bearbeiten Stadt undUniversität seit November 2016 ge-meinsam die Schwerpunkte digitalerBildungscampus, Erwachsenenbil-dung und Formate der Bürgerbetei-ligung.

6. Kommunale Bürgerumfrage:Die Universität erstellt für die Stadteinen Fragebogen mit dem Schwer-punkt „Wohnen“, führt die Umfrageunter den Hallenserinnen und Hal-lensern ab Juni 2017 durch und wer-tet sie anschließend aus.

IntensiveZusammenarbeit

Page 4: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

A M T S B L A T TSeite 4 der Stadt Halle (Saale) · 24. Mai 2017 Aus den Fraktionen des Stadtrates

Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Halle (Saale)

Kontakt

Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Halle (Saale)Fraktionsvorsitzender:Dr. Bodo Meerheim, V.i.S.d.P.Geschäftsstelle:Stadthaus, Marktplatz 2,Zimmer 342–345,Telefon: (0345) 221 3056,Telefax: (0345) 221 3060,E-Mail: [email protected]:Mo, Di 10–17 UhrMi, Do: 10–15 UhrFr: 10–14 Uhr

Das Wohl von Kindern und Jugendlichenist ein wichtiges Anliegen. Wenn die El-tern nicht in der Lage sind, ausreichend fürihre Kinder zu sorgen, sieht der Gesetzge-ber Maßnahmen vor, die von kostenlosenFreizeitangeboten bis hin zu Inobhutnah-me und Übergabe an eine Pflegefamiliereichen können. Diese Pflichtleistungenmüssen von der Stadt in jedem Fall ange-boten werden und tragen den Namen „Hil-fe zur Erziehung“. In Halle zeichnet sichdabei eine problematische Entwicklungab: Immer mehr Minderjährige müssendiese Maßnahmen in Anspruch nehmen.Die Stadt Halle nimmt jährlich an einemVergleich zwischen fünf bundesweit aus-

gewählten Städten teil und schneidet da-bei in einigen Bereichen gut ab, in anderenalarmierend schlecht.Einige Umstände sind nur schwer direktzu ändern: Die (Jugend-)Arbeitslosigkeitist relativ hoch, genauso die Scheidungs-rate. Die Werte liegen über dem Durch-schnitt der verglichenen Städte, sind abernicht der Hauptgrund für hohe Belastungder Jugendlichen.Der liegt mehr dort, wo Halle selbst ver-säumt hat, in seine Kinder und Jugendli-chen zu investieren. Zwar hat die Stadt eindeutschlandweit überdurchschnittlich gu-tes Angebot an Kita-Plätzen und ist imwachsenden Bereich der Schulsozialar-

beit auf einem guten Weg, problematischist die Bilanz aber an anderen Stellen. DieUnterstützung, die Halle Jugendverbän-den zukommen lässt, ist verschwindendgering: Hier wird gerade mal ein Vierteldes Bundesdurchschnitts von 115 Euro proEinwohner investiert. Zwar ist bis ins Jahr2019 ein Anstieg der Finanzierung auf 57Euro zu Einwohner vorgesehen, doch auchdas wird kaum ausreichend sein. Eben-so kritisch sieht es im Städtischen Sozi-aldienst (ASD) aus – die Anzahl der Mit-arbeiter, die sich mit den Problemfällenbeschäftigen, ist gerade einmal halb sohoch wie in den verglichenen Städten.Als Fraktion ist uns das Wohl der Kinder

und Jugendlichen genauso wichtig wie dieFinanzlage der Stadt – beides kann durchkluge Politik verbessert werden. Dazu ha-ben wir konkrete Vorschläge in den Stadt-rat eingebracht: Wir fordern die Stadtver-waltung auf, dringend umzudenken undeine Strategie zu entwickeln, die Mit-tel für Jugendarbeit auf den Durchschnittder verglichenen Städte in Deutschlandanzuheben. Gleichzeitig muss das Perso-nal im sozialen Dienst unbedingt aufge-stockt werden, sodass die Mittel auch beiden Kindern und Jugendlichen ankom-men. Nur so kommen wir unserer großenVerantwortung gegenüber hilfsbedürftigenKindern und Jugendlichen nach.

Fraktion MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM

Vorsorge statt NachsorgeKontakt

FraktionMitBÜRGER für Halle – NEUES FORUMFraktionsvorsitzender: TomWolterV.i.S.d.P.: YvonneWinklerGeschäftsstelle:Stadthaus, Marktplatz 2,Zimmer 337, 06108 Halle (Saale),Telefon: (0345) 221 3071,Telefax: (0345) 221 3073,E-Mail: [email protected]: www. fraktion-mitbuergerfuerhalle-neuesforum.deSprechzeiten:Mo–Do: 10–17 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung

Eigentum verpflichtet. Dieser Satz gilt ge-nerell, aber insbesondere dann, wenn essich um öffentliches Eigentum handelt. Inden vergangenen Jahren geht es mit dembaulichen Zustand der Stadt sichtlich berg-auf. Das wird nicht nur amNeubau und derSanierung etlicher Objekte deutlich, dieim Zuge des Hochwassers 2013 beschä-digt oder zerstört wurden. Parallel werdenPlätze, Straßen, historische Gebäude, aberauch Schulen und Kitas saniert.Viele dieserMaßnahmen können nur durchFördermittel realisiert werden. Allerdingsmuss die Stadt auch dann, wenn sie er-folgreich Geld von außen einwirbt, eigeneMittel zuschießen. Diese bekommt sie zu

einem Großteil aus Geldern des Landes.Eine zweite Möglichkeit der Städte undGemeinden Investitionsmittel freizusetzen,entsteht, wenn die Kommune Überschüssein der laufenden Verwaltung erzielt. Eineweitere ergibt sich aus der Vermögensver-äußerung. Weil die Stadt seit vielen Jah-ren keine Überschüsse im laufenden Ver-waltungsbetrieb erzielen kann und auchFördermittel nicht ausreichen, um die not-wendigen Maßnahmen durchzuführen, dieStadt sich aber gleichzeitig nicht mit neu-en Krediten belasten möchte, wurde vomVerkauf von Grundstücken in den vergan-genen Jahren häufig Gebrauch gemacht. Sohäufig, dass sich die Frage stellt, ob Interes-

sen der Stadtentwicklung und die Absichtzur Erzielung kurzfristiger Gewinne nochim Einklang stehen.Der undurchsichtige Verkauf großer Teiledes Charlottenviertels im vergangen Jahrhat in den vergangenenWochen Furore ge-macht.Ohne Beteiligung des Stadtrates und ohneeine Information hat der Oberbürger-meister – offenbar ohne Ausschreibung –eine der letzten innerstädtischen BrachenHalles verkauft. Durch derartige Ver-äußerungen verliert die Stadt mehr undmehr Gestaltungsspielräume. Grund-stücksverkäufe sind deshalb nicht grund-sätzlich zu verteufeln, aber ihnen müssen

unserer Meinung nach drei Kriterien vor-angestellt werden: 1. eine strategische Idee,2. eine für die Stadt wünschenswerte, bin-dende Weiterentwicklung des verkauftenAreals und 3. maximale Transparenz überden Verkaufsvorgang.Die Stadt Halle verfügt imVergleich zu an-deren deutschen Großstädten über einengroßen Schatz eigener Flächen, insbeson-dere in der Innenstadt. Das bietet uns dieChance, eine gemeinwohlorientierte Stadt-entwicklung z. B. bei der zukünftigenWohnraumversorgung zu betreiben. Die-ser Schatz ist allerdings über viele Jahrhun-derte gebildet worden. Deshalb muss damitverantwortungsvoll umgegangen werden!

SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)

Grundstücksverkäufe nur mit StrategieKontakt

SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)Fraktionsvorsitzender:Johannes KrauseGeschäftsstelle:Stadthaus, Marktplatz 2,Zimmer 316, 06108 Halle (Saale),Telefon: (0345) 221 30 51,Telefax: (0345) 221 30 61E-Mail: [email protected]:www.spd-fraktion-halle.deSprechzeiten:Mo–Do: 9–12 Uhr, 13–16 Uhr,Fr: 9–12 Uhr,sowie nach telefonischer Vereinbarung

Seit vielen Monaten häufen sich Beschwer-den über unzureichend gereinigte Schulen.Die Schulleiter beklagen überquillende Pa-pierkörbe, verschmutzte Tische oder drecki-ge Fußböden.Um dieses Dauerthema im Bildungsaus-schuss zu lösen, hat die CDU/FDP-Fraktioneinen Antrag zur Verbesserung der Reini-gung gestellt. Die jetzige Situation ist leiderhausgemacht. Bereits im Jahr 2001 hat dieStadtverwaltung mit der HWS, einer Stadt-werketochter, einen Dienstleistungsvertragzur Reinigung der Schulen in städtischerTrägerschaft geschlossen. Das Reinigungs-personal wurde aus der Stadtverwaltungin die HWS überführt. Über fast 15 Jahre

gab es keine nennenswerten Probleme. ImJahr 2015 musste der Dienstleistungsver-trag zwischen der Stadt und der HWS neuverhandelt werden. Die Verwaltungsspitzeforderte Einsparungen von 250T€ bei Bei-behaltung des bewährten Reinigungsstan-dards. Das war natürlich nicht möglich,weshalb zahlreiche Fremdfirmen als Subun-ternehmer beauftragt wurden und die Rei-nigungsleistungen an den Schulen reduziertwerden mussten.Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wur-den die Schulen nach diesen veändertenKonditionen gereinigt. Betroffen sind 26Grundschulen, 4 Sekundarschulen, 2 Ge-samtschulen, 5 Gymnasien, 5 Berufsbilden-

de Schulen und die Sportschulen in Halle.Schon nach wenigen Wochen traten gravie-rende Mängel in den Schulen zutage. ImMärz 2016 wandten sich 35 Direktoren allerSchulformen mit der Bitte Abhilfe zu schaf-fen an den Oberbürgermeister. Daraufhinwurden punktuell einige Einsparungen zu-rückgenommen, objektkonkrete Überprü-fungen vorgenommen und, um nur ein Bei-spiel zu nennen, die Papierkörbe wurdenwieder täglich geleert. Das führte zu einerVerminderung des Einsparvolumens auf75T€. Aber noch immer gibt es zahlreicheBeschwerden, dass der Reinigungstandardnicht den Anforderungen entspricht. FünfSchulen zeigen nach wie vor gravierende

Mängel an. Die Stadtwerketochter HWSwird den eigenen Reinigungsanteil wiedererhöhen. Das ist aber nicht zum Nulltarif zuhaben. Deshalb wollen wir den alten Rei-nigungsstandard nach Möglichkeit wiedereinführen.Von diesen Einsparungen sind die PPP-Schulen (Public-Private-Partnership) inder Stadt aufgrund der langfristigen Ver-träge nicht betroffen. Dadurch besteht der-zeit eine Ungleichbehandlung der Schulenin der Stadt; ein Zweiklassensystem bei derSchulreinigung. Dürfen 75T€ Einsparungenim städtischen Haushalt gegen das Grund-bedürfnis nach sauberen Schulen gestelltwerden?

CDU/FDP-Fraktion Halle (Saale)

Kontakt

CDU/FDP-StadtratsfraktionHalle (Saale)Fraktionsvorsitzender:Andreas Scholtyssek V.i.S.d.P.:Geschäftsstelle:Schmeerstraße 1,06108 Halle (Saale)Telefon: (0345) 221 3054,Telefax: (0345) 221 3064E-Mail: [email protected]:Mo, Mi: 08:30 - 16:00 UhrDi, Do: 08:30 - 17:00 UhrFr: 08:30 - 14:00 UhrWeb: www.cdu-fdp-halle.de

Im Rahmen eines Nahverkehrsplans legteine Kommune fest, welche Leistungenim Bereich des öffentlichen Personennah-verkehrs auf ihrem Gebiet erbracht wer-den sollen. Sie entscheidet also im Rahmenihrer finanziellen Möglichkeiten darüber,welche Bus- oder Tramlinien wie oft undauf welcher Route im Stadtgebiet unter-wegs sind. Halles Nahverkehrsplan wurdeim Jahr 2012 beschlossen. Seit dem hat eseinige Änderungen gegeben – zum Beispielist die Straßenbahnlinie 6 abgeschafft wor-den – und nun hat die Stadtverwaltung eineFortschreibung für das kommende Jahr an-gekündigt.In Erwartung dieser Überarbeitung hat der

Stadtrat im Juni vergangenen Jahres be-schlossen, dass die Stadtverwaltung demStadtrat 1. mehrere Varianten des Nahver-kehrsplans vorlegt, die auf jeweils unter-schiedlich hohen finanziellen Zuschüssenberuhen und 2. die Bürger*innen umfas-send an der Erstellung zu beteiligen sind.Wir haben im September 2016 zur Umset-zung dieses Beschlusses nachgefragt unddie Antwort der Stadtverwaltung hat unseher beunruhigt, denn dort wird zur Fra-ge der Bürger*innenbeteiligung nur aufdie Einbeziehung des Nahverkehrsbeiratesverwiesen. Für diesen Nahverkehrsbeiratkönnen sich Bürger*innen bei der HAVAGbewerben und diese entscheidet dann auch,

wer dort Mitglied wird. Demokratisch le-gitimiert ist dieses Gremium aus unsererSicht damit nicht. Bis Mitte Mai konntendie Bürger*innen darüber hinaus an einerOnline-Umfrage teilnehmen, die wir auf-grund ihrer Methodik allerdings für wenigaussagekräftig halten.Im März dieses Jahres gab die Verwaltungbekannt, dass es keine Diskussion übermehrere Szenarien geben, sondern bereitsim Vorfeld ein Vorzugsszenario ermitteltwird und nur über dieses soll der Stadtratdann entscheiden.Wir stellen daher fest: die Stadtverwal-tung missachtet den Beschluss des Stadtra-tes weitestgehend! Dabei ist eine umfassen-

de Bürger*innenbeteiligung gerade in deraktuellen Situation sehr wichtig, weil 1. dieProbleme, die Mobilität in unserer Stadtschafft drängender sind denn je (Flächen-verbrauch, Luft- und Lärmbelastung, Kli-mawandel) und ein attraktiver ÖPNV hiermassiv für Abhilfe sorgen könnte. Und 2.muss auch über die Höhe der künftigen Fi-nanzierung unseres Nahverkehrs disku-tiert werden. Der MDV hat bereits einigeVorschläge gemacht, die allerdings eherergänzenden Charakter haben. Wir brau-chen eine öffentliche Debatte darüber, wieviel die Stadt selbst für den ÖPNV ausge-ben soll, um ihn attraktiv und bezahlbar zugleich anbieten zu können.

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehr Mitsprache bei Bus und BahnKontakt

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENFraktionsvorsitzende:Dr. Inés BrockGeschäftsstelle:Stadthaus, Marktplatz 2,Zimmer 109, 06108 Halle (Saale),Telefon: (0345) 221 3057,Telefax: (0345) 221 3068E-Mail: [email protected]: www.gruene-fraktion-halle.deSprechzeiten:Mo, Di, Do: 10–17 UhrMi, Fr: 10–14 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung

„Hier wird Lehrermangel großgeschrie-ben“ - so hieß es auf einem Plakat einerDemonstration von Eltern an der Grund-schule Hanoier Straße im November 2016!Leider ist die beklagte Situation bis heutekein Einzelfall in unserer Stadt. Der Stadt-rat hat sich deshalb mit einer Resoluti-on zur Unterrichtsversorgung in der StadtHalle (Saale) an den Ministerpräsidentendes Landes gewandt.An Grundschulen – auch in Halle (Saale)– wird in immer größeren Klassenstärkenunterrichtet. Der Krankenstand des päd-agogischen Personals ist auf ein Höchst-maß gestiegen, weil Lehrerinnen und Leh-rer immer mehr an ihre Belastungsgrenzen

durch permanente Überforderung stoßen.Sprachlehrkräfte sind in diesem Jahr ein-gestellt worden – jedoch nicht durch daszuständige Ministerium. Die Stadt Hallehat die Kosten selbst übernommen, damitdiese Leistungen an den Schulen erhaltenbleiben!Seit Jahren gibt es viel zu wenige Neuein-stellungen in den Schuldienst.Nichts darf darum unversucht bleiben, umgute Bildung für die Kinder und Jugendli-chen in unserer Stadt und im Land einzu-fordern! So darf es nicht bleiben!Anfang Mai startete die von einem breitenBündnis getragene Volksinitiative„Gegen den Mangel – Unseren Kindern

Zukunft geben“ (www.gew-sachsenanhalt.net/volksinitiative). Zu den Kernforderun-gen gehört die Einstellung von 1.000 Leh-rerinnen und Lehrern und 400 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern zusätzlich zu denaktiven Planungen, um das Personaldefizitzu beseitigen und Unterrichtsausfall undmangelnde Bildungsqualität der Vergan-genheit angehören zu lassen! Um diesesZiel zu erreichen, müssen z.B. die Ausbil-dung von Lehrerinnen und Lehrern aus-geweitet und junge Lehrkräfte durch eineveränderte Einstellungspraxis nach ihremStudium im Land Sachsen-Anhalt gehal-ten werden.Die Fraktion DIE LINKE hat angeregt,

die Volksinitiative mit allen Mitteln zu un-terstützen. Gemeinsam mit der FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wireinen Antrag für die nächste Stadtratssit-zung eingereicht, mit dem Ziel, dass dieStadt Halle sich zu dieser Volksinitiativebekennt und mit allen Möglichkeiten un-terstützt. Auch in unserer Geschäftsstellekönnen Sie die Volksinitiative unterschrei-ben. Die derzeitige Situation der aktuellenBildungs- und Personalpolitik ist nicht nurschlecht, sie erfordert dringenden Hand-lungsbedarf. Dieser Entwicklung könnenwir nicht tatenlos gegenüber stehen.„Den Mangel beenden – Unseren KindernZukunft geben“.

Bildung ist Zukunft

Wie wichtig sind uns saubere Schulen?

Page 5: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

24. Mai 2017 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 5Öffentliche Bekanntmachungen

Das nächste

Amtsblattder Stadt Halle (Saale)

erscheint

am 7. Juni 2017

Tagesordnung der 32. Sitzung des Stadtrates am 31. Mai 2017+ + + Alle veröffentlichten Tagesordnungen sind vorläufig. + + +

Am Mittwoch dem 31. Mai 2017, um14 Uhr, findet im Stadthaus, Festsaal,Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale), die32. öffentliche/nicht öffentliche Sitzungdes Stadtrates statt

E i n w o h n e r f r a g e s t u n d e

Zugelassen sind vorrangig Fragen, diedie Tagesordnung betreffen und Fragenvon kommunalem Interesse. Die Ein-wohnerfragestunde findet außerhalb derTagesordnung der Stadtratssitzung stattund beginnt 14:00 Uhr. Sie dauert längs-tens eine Stunde. Mit der Tagesordnungwird früher begonnen, falls der Zeitraumeiner Stunde nicht ausgeschöpft wird.Die Einwohner werden gebeten, ihre Fra-gestellung unter Angabe des Namens undder Anschrift zu Beginn und währendder Einwohnerfragestunde beim Vorsit-zenden des Stadtrates einzureichen. DasTeam Ratsangelegenheiten hält zu die-sem Zweck Formulare bereit.

Einwohnerfragestunde

Tagesordnung - öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

2 Feststellung der Tagesordnung3 Genehmigung der Niederschrift3.1 Genehmigung der Niederschrift vom

29.03.20173.2 Genehmigung der Niederschrift vom

26.04.20174 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher

Sitzung gefassten Beschlüsse4.1 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher

Sitzung gefassten Beschlüsse vom26.04.2017Vorlage: VI/2017/03046

5 Bericht des Oberbürgermeisters6 Aussprache zum Bericht des Ober-

bürgermeisters7 Beschlussvorlagen7.1 Bewerbung der Stadt Halle (Saale)

um den Titel Kulturhauptstadt Euro-pas 2025, Vorlage: VI/2017/03000

7.2 Grundsatzbeschluss zur Errichtungeines Verwaltungszentrums in einerHochhausscheibe in Halle-NeustadtVorlage: VI/2017/02799

7.3 Entlastung der Geschäftsführerund der Mitglieder des Aufsichtsra-tes der Theater, Oper und OrchesterGmbH Halle für das Geschäftsjahr2015/2016Vorlage: VI/2017/03009

7.4 Bericht zu den vorbereitenden Unter-suchungen gemäß § 141 BauGB fürdas „Stadtteilzentrum Neustadt“Vorlage: VI/2017/02810

7.5 Bebauungsplan Nr. 181 „ZentrumNeustadt – Scheibe A“ - Aufstellungs-beschluss, Vorlage: VI/2016/02515

7.6 Förmliche Festlegung des Sanie-rungsgebiets „Stadtteilzentrum Neu-stadt“Vorlage: VI/2017/02763

7.7 Überörtliche Prüfung der Stadt Halle(Saale) durch den Landesrechnungs-hof mit dem Schwerpunkt "Prüfungder Eröffnungsbilanz"Vorlage: VI/2017/02930

7.8 Genehmigung von überplanmäßigenAufwendungen im Ergebnishaushaltund überplanmäßigen Auszahlungenim Finanzhaushalt für das Haushalts-jahr 2017 für Räumliche Entwick-lung und Sanierung, Foyer Steintorim Fachbereich PlanenVorlage: VI/2017/02971

7.9 Bebauungsplan Nr. 59.1 "KlinikumKröllwitz", 2. Änderung - Beschlusszur öffentlichen AuslegungVorlage: VI/2017/02835

7.10 Bebauungsplan Nr. 32.4 Heide-Süd,1. Änderung, Teil 1 - Beschluss zuröffentlichen AuslegungVorlage: VI/2017/02836

7.11 Bebauungsplan Nr. 176 "Landsber-ger Straße 29" - Beschluss zur öffent-lichen AuslegungVorlage: VI/2017/02837

7.12 Bebauungsplan Nr. 65 Osttangen-te (Abschnitt 2) vom StichelsdorferWeg bis Reideburger Straße - Be-schluss der Satzung zur Aufhebungder Satzung über ein besonderes Vor-kaufsrecht gemäß § 25 Abs.1 Ziffer2 BauGBVorlage: VI/2017/02826

7.13 Bebauungsplan Nr. 65 Osttangen-te (Abschnitt 2) vom StichelsdorferWeg bis Reideburger Straße - Aufhe-bungsbeschlussVorlage: VI/2017/02827

7.14 Bebauungsplan Nr. 66 Osttangen-

te (Abschnitt 3) von der ReideburgerStraße bis zur Delitzscher Straße -AufhebungsbeschlussVorlage: VI/2017/02802

7.15 Bebauungsplan Nr. 66 Osttangen-te (Abschnitt 3) von der Reidebur-ger Straße bis zur Delitzscher Straße- Beschluss der Satzung zur Aufhe-bung der Satzung über ein besonde-res Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs.1Ziffer 2 BauGB,Vorlage: VI/2017/02803

7.16 Beschlussvorschlag BebauungsplanNr.148„WohngebietehemaligerSchul-garten" - AbwägungsbeschlussVorlage: VI/2017/02742

7.17 Beschlussvorschlag BebauungsplanNr.148„WohngebietehemaligerSchulgarten" - SatzungsbeschlussVorlage: VI/2017/02743

7.18 Bebauungsplan Nr. 170.1 "Böllber-ger Weg/Mitte, An der ehemaligenBrauerei" – Beschluss zur öffentli-chen Auslegung,Vorlage: VI/2017/02794

7.19 Bebauungsplan Nr. 170.2 "Böllber-ger Weg/Mitte, An der Hildebrand-schen Mühle" -Beschluss zur öffent-lichen AuslegungVorlage: VI/2016/02673

7.20 Fortschreibung des Einzelhandels-und Zentrenkonzeptes der Stadt Halle(Saale), Vorlage: VI/2017/02764

7.21 Friedhofsentwicklungsplanung StadtHalle (Saale)Vorlage: VI/2016/02115

7.21.1 Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion zur Vorlage Friedhofsent-wicklungsplanung Stadt Halle (Saale)Vorlagen-Nr.: VI/2016/02115Vorlage: VI/2017/03047

7.21.2 Änderungsantrag der Fraktio-nen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENund DIE LINKE zur Beschlussvor-lage "FriedhofsentwicklungsplanungStadt Halle (Saale)" (VI/2016/02115)Vorlage: VI/2017/02983

7.22 Festlegung zur Förderung des „Aus-baus und der Ausstattung einer Drei-Felder-Mehrzweckhalle im Sportpa-radies Böllberger Weg 185“Vorlage: VI/2017/02772

7.23 Änderung des Flächennutzungspla-nes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr.31 „Saaleufer am Böllberger Weg“ -AbwägungsbeschlussVorlage: VI/2017/02813

7.24 Änderung des Flächennutzungspla-nes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr.31 „Saaleufer am Böllberger Weg“ -FeststellungsbeschlussVorlage: VI/2017/02814

7.25 Gestaltungsbeirat 2017 – 2019Vorlage: VI/2017/02910

7.26 Änderung der "Benutzungsordnungdes Stadtmuseums der Stadt Halle(Saale) mit den Standorten OberburgGiebichenstein, Hausmannstürmeund Roter Turm" vom 26.02.2014 undÄnderung der "Gebührensatzung desStadtarchivs der Stadt Halle (Saale)vom 27.06.2012 in Bezug auf dieÜberlassung von Räumen und Flä-chenVorlage: VI/2016/02069

8 Wiedervorlage8.1 Antrag der SPD-Fraktion Stadt Halle

(Saale) zur Fortschreibung des Perso-nalentwicklungskonzeptesVorlage: VI/2017/02784- Erneute Behandlung wegen Wider-spruch des Oberbürgermeisters -

8.2 Antrag des Stadtrates ChristophBernstiel (CDU/FDP-Fraktion) zurErrichtung eines innenstadtnahenParkhauses,Vorlage: VI/2017/02847

8.3 Antrag des Stadtrates ChristophBernstiel (CDU/FDP-Fraktion) zurErweiterung des städtischen Gremi-ums „Runder Tisch Radverkehr“Vorlage: VI/2017/02848

8.4 Antrag der Fraktionen DIE LIN-KE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENund MitBÜRGER für Halle - NEU-ES FORUM zur Regelung der Be-teiligung des Stadtrates und seinerAusschüsse bei der Verkehrs-, Ob-jekt- und LandschaftsplanungVorlage: VI/2016/02589

8.5 Antrag der Fraktion DIE LINKE imStadtrat Halle (Saale) zur Einfüh-rung eines Kombi-Tickets für die Be-sucher aller Sport- und Kulturver-anstaltungseinrichtungen der StadtHalle (Saale)Vorlage: VI/2017/02909

8.6 Antrag der SPD-Fraktion Stadt Hal-le (Saale) zum städtischen Beteili-gungsmanagementVorlage: VI/2017/02776

8.7 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Ersatzpflanzungenbei Fällungen städtischer BäumeVorlage: VI/2017/02962

8.8 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Fortschreibungder SchulentwicklungsplanungVorlage: VI/2017/02783

8.9 Antrag der Fraktionen MitBÜRGERfür Halle – NEUES FORUM, DIELINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN und SPD zur Darstellung vonBeschlussvorlagenVorlage: VI/2017/02951

8.10 Antrag der Fraktion MitBÜRGERfür Halle – NEUES FORUM zur Er-höhung der Mittel für die Jugendar-beitVorlage: VI/2017/02862

9 Anträge von Fraktionen und Stadträten9.1 Antrag der CDU/FDP-Fraktion – Be-

richterstattung zu Grundstücksge-schäften -, Vorlage: VI/2017/03044

9.2 Antrag der CDU/FDP-Fraktion zumWegfall von ParkflächenVorlage: VI/2017/03043

9.3 Antrag der CDU/FDP-Fraktion zurVerbesserung von Reinigungsleis-tungen an Schulen in städtischer Trä-gerschaftVorlage: VI/2017/03053

9.4 Antrag der CDU/FDP-Fraktion zurÄnderung der Hauptsatzung derStadt Halle (Saale) sowie der Zustän-digkeitsordnung der Ausschüsse desStadtrates der Stadt Halle (Saale)Vorlage: VI/2017/03048

9.5 Antrag des Stadtrates ChristophBernstiel (CDU/FDP-Fraktion) zurReinigung des Denkmals zur Erinne-rung an die MontagsdemonstrationenVorlage: VI/2017/03052

9.6 Antrag der Fraktionen DIE LINKEund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENzur Unterstützung der Volksinitiati-ve für mehr Lehrer*innen und päda-gogische Mitarbeiter*innen an Sach-sen-Anhalts SchulenVorlage: VI/2017/03071

9.7 Antrag der SPD-Fraktion Stadt Hal-le (Saale) zur Änderung der Satzungüber die Benutzung des städtischenFrauenschutzhausesVorlage: VI/2017/03069

9.8 Antrag der SPD-Fraktion Stadt Hal-le (Saale), der Fraktion DIE LINKEsowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Übertragung desStreetwork Fanprojektes Halle an ei-nen freien TrägerVorlage: VI/2017/03073

9.9 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einem städtischenMobilitätsprojekt für Schülerinnenund Schüler an GrundschulenVorlage: VI/2017/03056

9.10 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Maßnahmen ge-gen Folgen von KinderarmutVorlage: VI/2017/03055

10 schriftliche Anfragen von Fraktionenund Stadträten

10.1 Anfrage der CDU/FDP-Fraktion zurBetrachtung von Parkplätzen in Pla-nungsprozessenVorlage: VI/2017/03042

10.2 Anfrage der CDU/FDP-Fraktionzum Hochwasserschutz im StadtteilPlanenaVorlage: VI/2017/03041

10.3 Anfrage der CDU/FDP-Fraktion zuden Kosten des juristischen Verfah-ren zur Mitfinanzierung Kunstmuse-ums Moritzburg (Halle/Saale)Vorlage: VI/2017/03040

10.4 Anfrage der CDU/FDP-Fraktionzur Koordinierung von Baustellen imStadtgebietVorlage: VI/2017/03039

10.5 Anfrage der CDU/FDP-Fraktion zuVergabeverfahren der StadtVorlage: VI/2017/02855

10.6 Anfrage des Stadtrates Ulrich Pein-hardt (CDUFDP-Fraktion) zur Ana-lyse von Wegebeziehungen - Nach-frage zur Anfrage VI/2017/02870Vorlage: VI/2017/02964

10.7 Anfragen der Fraktion DIE LINKEim Stadtrat Halle (Saale) zu Sozial-leistungen im Jahr 2016 - hier: insbe-sondere im Hinblick auf die Situationvon EU-Bürger*innenVorlage: VI/2017/02940

10.8 Anfrage der Fraktion DIE LINKEim Stadtrat Halle (Saale) zu Sport-vereinen und SportstättenVorlage: VI/2017/03050

10.9 Anfrage der Fraktion DIE LINKEim Stadtrat Halle (Saale) zu Liegen-schaften in der Stadt Halle (Saale)Vorlage: VI/2017/03051

10.10 Anfrage der Stadträtin MarionKrischok (Fraktion DIE LINKE) zurWürdigung Georg Cantors zum 100.Todestag,Vorlage: VI/2017/03049

10.11 Anfrage der SPD-Fraktion StadtHalle zum Verkauf von Datensätzenhallescher EinwohnerVorlage: VI/2017/03064

10.12 Anfrage der SPD-Fraktion StadtHalle (Saale) zur Campuskirche inHeide SüdVorlage: VI/2017/03061

10.13 Anfrage der SPD-Fraktion StadtHalle (Saale) zu Unterhaltsvorschüs-sen nach UnterhaltsvorschussgesetzVorlage: VI/2017/03063

10.14 Anfrage der SPD-Fraktion StadtHalle (Saale) zum Winterdienst aufFahrradwegenVorlage: VI/2017/03062

10.15 Anfrage der SPD-Fraktion StadtHalle (Saale) zur Höhe von Gebührenzur Gewerbe An- und UmmeldungVorlage: VI/2017/03060

10.16 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zu Beeinträchti-gungen durch Industrielärm in Hal-le-BüschdorfVorlage: VI/2017/02960

10.17 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur ÖPNV-Anbin-dung des Stadtteils Heide-SüdVorlage: VI/2017/02958

10.18 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zum Projekt Fahr-radparkhaus HauptbahnhofVorlage: VI/2017/03070

10.19 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur neuen Stegan-lage und zum Projekt Wakeboardan-lage auf dem HufeisenseeVorlage: VI/2017/03066

10.20 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zum Livestreamvon der StadtratssitzungVorlage: VI/2017/03068

10.21 Anfrage der Fraktion MitBÜR-GER für Halle – NEUES FORUMzur Zumutbarkeit eines wohnortfer-nen Kitaplatzes,Vorlage: VI/2017/03058

10.22 Anfrage der Fraktion MitBÜR-GER für Halle – NEUES FORUM zupotentiellem Marktgeschehen an derPauluskircheVorlage: VI/2017/03057

10.23 Anfrage der Stadträtin Dr. ReginaSchöps (NEUES FORUM) zu Bau-maßnahmen am HufeisenseeVorlage: VI/2017/03059

11 Mitteilungen11.1 Quartalsbericht IV/2016 Stadtbahn-

programm Halle des Maßnahmeträ-gers HAVAGVorlage: VI/2017/02854

11.2 Information zur energieeffizientenBeschaffungVorlage: VI/2016/02651

11.3 Information zur Bergung der Teiledes alten RaumflugplanetariumsVorlage: VI/2017/02890

12 mündliche Anfragen von Stadträten13 Anregungen13.1 Anregung der SPD-Fraktion Stadt

Halle (Saale)) zur Mitgliedschaft derStadt Halle (Saale) im Freundeskreiszur Förderung von Sterbebegleitungund Hospizen e.V.Vorlage: VI/2017/03067

14 Anträge auf Akteneinsicht

Tagesordnung - nicht öffentlicher Teil

1 Feststellung der Tagesordnung2 Genehmigung der Niederschrift vom

26.04.20173 Bericht des Oberbürgermeisters4 Aussprache zum Bericht des Ober-

bürgermeisters5 Beschlussvorlagen5.1 Vergabebeschluss: FB 66-B-2017-

005 - Stadt Halle (Saake) - Ersatz-neubau der MühlgrabenbrückeAbfahrt südlich - Hochwassermaß-nahme 156Vorlage: VI/2017/02920

5.2 Vergabebeschluss: FB 66-B-2017-006 - Neubau HES GewerbegebieteHalle-Ost - Bauabschnitt DelitzscherStraße bis B 100, Bauwerk 8 Über-führung Diemitzer Graben, Regen-rückhaltebeckenVorlage: VI/2017/02841

6 Wiedervorlage6.1 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN und der CDU/FDP-Stadtratsfraktion zur Überprüfungeines GrundstücksverkaufsVorlage: VI/2017/02880

7 Anträge von Fraktionen und Stadträten

7.1 Antrag der SPD-Fraktion, Frakti-on DIE LINKE, CDU/FDP-Frakti-on sowie der Fraktion MitBÜRGERfür Halle – NEUES FORUM zu einerPersonalangelegenheitVorlage: VI/2017/03072

8 schriftliche Anfragen von Fraktionenund Stadträten

8.1 Anfrage des Stadtrates Eric Eigen-dorf (SPD-Fraktion Stadt Halle (Saa-le)) zum FanprojektVorlage: VI/2017/03065

9 Mitteilungen10 mündliche Anfragen von Stadträten11 Anregungen

Hendrik LangeVorsitzender des Stadtrates

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Alle Einladungen und Vorlagen sind im

Bürgerinformationssystem der Stadt Hal-

le (Saale) auf der Website www.buergerinfo.

halle.de einsehbar. Die Texte liegen als pdf-

Dokumente vor.

Herausgeber: Stadt Halle (Saale),Der Oberbürgermeister

Verantwortlich:

Drago Bock, PressesprecherTelefon: 0345 221 4123Telefax: 0345 221 4027Internet: www.halle.de

Redaktion:Frauke HolzTelefon: 0345 221 4016Telefax: 0345 221 4027

Amtsblatt, Büro des Oberbürgermeisters,06108 Halle (Saale), Marktplatz 1,E-Mail: [email protected] dieser Ausgabe:16. Mai 2017Die nächste Ausgabe erscheint am7. Juni 2017.Redaktionsschluss: 30. Mai 2017

Verlag:Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung

GmbH& Co. KG,Delitzscher Str. 65, 06112 Halle (Saale)Telefon: 0345 5650, Telefax: 0345 565 2360Geschäftsführer: Tilo Schelsky

Anzeigenleitung:

Heinz AltTelefon: 0345 565 2116;E-Mail: [email protected]

Vertrieb:MZZ - Mitteldeutsche Zeitungszustell-Gesellschaft mbH,Delitzscher Str. 65, 06112 Halle (Saale)

Telefon: 0800 1240000

Druck:

Aroprint Druck- und Verlagshaus GmbHHallesche Landstraße 111,06406 Bernburg

Das Amtsblatt erscheint grundsätzlich14-täglich.

Auflage: 126.000 ExemplareDer Abonnementspreis beträgt jährlich 55Euro zzgl. MwSt. ohne Versandkosteninnerhalb der Stadt Halle (Saale).Bestellungen nimmt der Verlag entgegen.Privathaushalte erhalten eine kostenloseBriefkastenwurfsendung.

Zustellreklamationshotline:E-Mail: [email protected],Telefon: 0345 221 41 24

A M T S B L A T T

Page 6: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

A M T S B L A T TSeite 6 der Stadt Halle (Saale) · 24. Mai 2017 Öffentliche Bekanntmachungen

Nicht öffentliche Beschlüsse

Übersicht der in nicht öffentlicher Sitzung desAusschusses für Finanzen, städtische Beteili-gungsverwaltung und Liegenschaften am18. April 2017 gefassten Beschlüsse

zu 3.1 Verkauf eines kommunalenGrundstücksVorlage: VI/2017/02801

Beschluss:Der Ausschuss für Finanzen, städti-sche Beteiligungsverwaltung und Lie-genschaften beschließt den Verkauf desGrundstücks Große Brauhausstraße 18zu den aufgeführten Bedingungen.

Finanzielle Auswirkung:

Einnahmen in Höhe von 263.700,00 €8.51108011.700/68210000/68810300Verkehrswert: 261.000,00 €Buchwert (per 31.03.2017): 271.251,32 €Buchverlust: 7.551,32 €1.11171.07/59110100

zu 3.2 Verkauf eines kommunalenGrundstücksVorlage: VI/2017/02812

Beschluss:Der Ausschuss für Finanzen, städti-sche Beteiligungsverwaltung und Lie-genschaften beschließt den Verkauf desGrundstücks Vogelweide/Fliederweg zuden aufgeführten Bedingungen.

Finanzielle Auswirkung:

Einnahmen in Höhe von 278.460,00 €Verkehrswert 278.460,00 €8.11171003.770/68210000Buchwert: 125.690,28 €Buchgewinn 152.769,72 €1.11171.07/49110100

Übersicht der in öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 26. April 2017 gefassten Beschlüsse

zu 7.1 3. Satzung zur Änderung derHauptsatzungVorlage: VI/2017/02921Beschluss:Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) be-schließt die 3. Satzung zur Änderung derHauptsatzung der Stadt Halle (Saale).

zu 7.2 Entlastung der Mitglieder desVerwaltungsrates der BMA Beteiligungs-ManagementAnstalt Halle (Saale) für dasWirtschaftsjahr 2016Vorlage: VI/2017/02891Beschluss:Die Mitglieder des Verwaltungsrates derBMA BeteiligungsManagementAnstaltHalle (Saale) werden für das Wirtschafts-jahr 2016 entlastet.

zu 7.6 Einrichtung des Verfügungs-fonds „Aktives Stadtzentrum Halle (Saa-le)“ und Richtlinie über die Gewährungvon Zuschüssen aus demVerfügungsfonds,Vorlage: VI/2016/02668Beschluss:1. Der Stadtrat beschließt die Einrichtungeines Verfügungsfonds „Aktives Stadtzen-trumHalle (Saale)“ im Rahmen des Städte-bauförderprogrammes „Aktive Stadt- undOrtsteilzentren“ unter der Voraussetzung,dass die Einzahlung der erforderlichen pri-vaten Mittel erfolgt.2. Der Stadtrat beschließt die Berufungdes Beirates „Aktives Stadtzentrum Halle(Saale)“ zur Entscheidung über die Fonds-mittel in der in der Begründung benanntenZusammensetzung.3. Der Stadtrat beschließt die als Anlage 2beigefügte Beiratsordnung.4. Der Stadtrat beschließt für die Gewäh-rung von Zuschüssen aus dem Verfü-gungsfonds „Aktives Stadtzentrum Halle(Saale)“ die als Anlage 3 beigefügte Richt-linie.

zu 7.7 Konzeption für die Beleuchtungder öffentlichen Verkehrsanlagen der StadtHalle (Saale) und MaßnahmeplanungVorlage: VI/2016/02615Beschluss:Der Beschlussvorlage wird mit folgender

Änderung zugestimmt:Auf Seite 1 der Anlage 2 ist unter demPunkt „Für folgende Verkehrsanlagen istentsprechend der allgemeinen Grundsätzeder Konzeption eine Beleuchtungsanlagezu planen“ folgende Angabe hinzuzufügen:13. Weg zw. Mühlgraben und Universitäts-sportplatz10 Lichtpunkte ca. 101.000EuroPunkt 20 auf Seite 2, Anlage 2 ist dement-sprechend zu streichen.Die Formulierung der gesamten Be-schlussvorlage inklusive der Anlagen istentsprechend der Änderung anzupassen.

zu 7.8 Baubeschluss denkmalgerechteInstandsetzung der Burgbrücke (BR 054)Vorlage: VI/2017/02762Beschluss:Der Stadtrat beschließt den Baubeschlusszur Realisierung der denkmalgerechten In-standsetzung der Burgbrücke

zu 7.9 Einziehung eines Teilstücks desWeges abgehend vom MühlbergVorlage: VI/2017/02768Beschluss:1. Der Stadtrat beschließt die Einziehungeines Teilstücks des Weges abgehend vomMühlberg nach § 8 Abs. 2 Straßengesetzdes Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA).2. Die Stadtverwaltung veranlasst die öf-fentliche Bekanntmachung der Absicht derEinziehung im Amtsblatt der Stadt Hal-le (Saale), die Antragstellung auf Zustim-mung der Straßenaufsichtsbehörde sowiedie öffentliche Bekanntmachung der Ein-ziehungsverfügung im Amtsblatt der StadtHalle (Saale).

zu 7.10 Zustimmung zur Annahme vonSponsoringvereinbarungen, Spenden undähnlichen ZuwendungenVorlage: VI/2017/03006Beschluss:Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) be-schließt gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA dieAnnahme von nachfolgenden Sponsoring-vereinbarungen, Spenden und ähnlichenZuwendungen1. Sponsoringvereinbarung mit der Halle-

schen Wohnungsgesellschaft mbH (HWG)in Höhe von 16.500,00 Euro (Brutto) (Pro-dukt 1.55105 Wasserspielanlagen)2. Sponsoringvereinbarung mit der Bau-und Wohnungsgenossenschaft Halle-Mer-seburg e.G. (BWG) in Höhe von 5.000,00Euro (Brutto) (Produkt 1.55105 Wasser-spielanlagen)3. Geldspende vom Förderverein Steintor-Variete Halle e.V. in Höhe von 118.569,99Euro (davon 51.132,70 Euro in 2017 und67.437,29 Euro in 2019) für die räumlicheSanierung und Erweiterung des Steintor-Foyers (Produkt 1.51108 Räumliche Ent-wicklung und Sanierung)4. Geldspende von der Migrasys GmbH,Schwedenstraße 9, 13359 Berlin in Höhevon 3.000 Euro für die Beteiligung an derBeschaffung einer interaktiven Hörstati-on für Ausstellungen (Produkt 1.25102 –Stadtarchiv)5. Geldspende des Lions FördervereinsHalle-Saalkreis e.V. in Höhe von 10.000Euro für das Projekt „Fitness-Spielplatzam Familienzentrum Roxy“

zu 8.3 Antrag der SPD-Fraktion StadtHalle (Saale) zur Fortschreibung des Per-sonalentwicklungskonzeptesVorlage: VI/2017/02784Beschluss:1. Die Verwaltung wird aufgefordert, dasPersonalentwicklungskonzept der StadtHalle (Saale) fortzuschreiben. Dabei istaufzuzeigen, wie und mit welchen kon-kreten Maßnahmen eine Stabilisierungbzw. Steigerung der Leistungsfähigkeit derStadtverwaltung im mitarbeiterorientier-ten Ansatz erfolgt.2. Das Konzept soll dabei aktuelle Aussa-gen zu folgenden Inhalten treffen:1. Auswirkungen der aktualisierten de-mografischen Entwicklung auf die Be-schäftigtenstruktur der Verwaltung unddie sich daraus ergebenden Einstellungs-notwendigkeiten2. Entwicklung einer verwaltungsinter-nen Strategie zum Übergangsmanage-ment mit einem besonderen Fokus aufden Kompetenztransfer bei Stellennach-besetzungen

3. soweit möglich, Berücksichtigung der(inter-)kulturellen Vielfalt der Stadtge-sellschaft bei der Stellenbesetzung4. systematische, verbindliche und trans-parente Förderung und Kompetenzent-wicklung der Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter5. optimale Nutzung und individuelleWeiterentwicklung des Personals bei or-ganisatorischenVeränderungen6. Sicherstellung einer angemessenenMitarbeiterpartizipation ( bspw. durchTeamboards)7. regelmäßige Befragung von Mitarbei-tern und Führungskräften/ Transparenzüber Befragungsergebnisse und Ablei-tungen daraus.8. Entwicklung eines Führungskräfte-leitbildes und Durchführung eines regel-mäßigen Führungskräftefeedbacks.

3. Dem Stadtrat ist das Konzept bis zum30.09.2017 zur Beschlussfassung vorzule-gen; über die Umsetzung ist regelmäßig,mindestens jährlich, zu berichten.

4. Zur Evaluierung der Umsetzung desPersonalentwicklungskonzeptes ist derPersonalbericht in seiner gegenwärtigenForm beizubehalten und regelmäßig fort-zuschreiben.

zu 8.4 Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur Transparenz vonstädtischen GrundstücksgeschäftenVorlage: VI/2017/02886Beschluss:Bei Vorlagen betreffend Grundstücksan-und Grundstücksverkäufe werden künf-tig in die jeweiligen Beschlussvorschlägewesentliche Angaben zum zu kaufendenbzw. zu verkaufenden Grundstücksobjekt(Grundbuchangaben zu Flur und Flurstü-cken, Adresse, Flächengröße), der durchdie kommunale Bewertungsstelle ermit-telte Wert sowie der vorgesehene Kauf-preis aufgenommen. Der nicht öffentlichgefasste Beschluss wird grundsätzlich imRahmen der Bekanntgabe in der nächstenordentlichen Sitzung veröffentlicht. Aus-

nahmen von der Regel einer öffentlichenBekanntmachung aus Gründen des öffent-lichen Wohls oder aufgrund berechtigterInteressen Einzelner sind den Mitgliederndes zuständigen Gremiums im Einzelfalldarzulegen.

zu 9.4 Antrag der Fraktion DIE LIN-KE im Stadtrat Halle (Saale) zu Kinder-und FamilienzentrenVorlage: VI/2017/02936Beschluss:Der Oberbürgermeister wird beauftragt zuprüfen, unter welchen Bedingungen dasModellprojekt „Kinder-und Familienzent-ren" in Leipzig auf die Stadt Halle (Saale)zu übertagen ist.In die Prüfung sollte einbezogen werden:1. Welche Kindereinrichtungen könntenals Modellprojekt in welchen Sozialräu-men vorgeschlagen werden?

2. Mit welchen wissenschaftlichen Insti-tuten könnte die Verwaltung eine wissen-schaftliche Partnerschaft eingehen, umdieses Projekt auf die Stadt Halle (Saale)zu übertragen?3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt-verwaltung im Rahmen der Leistungs-,Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen(LQE) die erforderlichen finanziellen Mit-tel (für Sach- und Personalkosten) dafüreinzustellen?4. Die Prüfergebnisse sind dem Jugendhil-fe- und Finanzausschuss bis Oktober 2017vorzustellen.

zu 9.6 Antrag der SPD-Fraktion StadtHalle (Saale) zur Prüfung von Fahrradab-stellmöglichkeiten an der Berufsbilden-den Schule III Johann Christoph von Drey-haupt (BbS III)Vorlage: VI/2017/02963Beschluss:Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung:1. bis Ende Juni 2017 den durchschnittli-chen Bedarf an Fahrradabstellplätzen ander BbS III zu ermitteln,2. und bei Umzug der BbS III eine Sicher-stellung von genügend Abstellmöglichkei-ten zu gewährleisten.

Öffentliche Beschlüsse

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Stadtrates gefasstenBeschlüsse vom 29. März 2017Nicht öffentliche Beschlüsse

zu 5.1 Unbefristete NiederschlagungVorlage: VI/2017/02735Beschluss:Der Stadtrat beschließt auf der Grundla-ge des § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA.1. Die unbefristete NiederschlagungGewerbesteuer 2007-2009, sowie Ne-benforderungen zum Buchungszeichen5.0101.004506.0 in Höhe von401.214,00 Euro.2. Die unbefristete NiederschlagungGewerbesteuer 2008-2010, sowie Ne-benforderungen zum Buchungszeichen5.0101.006797.8 in Höhe von503.400,50 Euro.3. Die unbefristete NiederschlagungGewerbesteuer 2000-2005, sowie Ne-benforderungen zum Buchungszeichen5.0101.007172.0 in Höhe von837.866,33 Euro.

zu 5.2 Vergabebeschluss:FB 24-STARK III-GS Lessing-VgV-02-2016: Grundschule Lessing -ObjektplanungVorlage: VI/2017/02745Beschluss:Der Stadtrat beschließt, das Büro ARCA-DIS Germany GmbH aus Halle (Saale)miteinerAuftragssummevon337.032,35€(brutto) für die Objektplanung für dieGrundschule Lessing in Halle (Saale) zubeauftragen. Der Vertrag wird stufen-weise geschlossen.Gegenstand des ausgeschriebenen Auf-trags sind Leistungen der Objektplanungder Leistungsphasen (LP) 2-8 gemäß §34 der HOAI 2013. Die Leistungen wer-den optional/stufenweise beauftragt. Mitdem Zuschlag werden zunächst nur dieLeistungen der Leistungsphasen 2-3 be-auftragt. Nach Bestätigung durch denFördermittelgeber werden die LP 4, dieLP 5-7 und anschließend die LP 8 beauf-tragt.

zu 5.3 Vergabebeschluss: FB 24STARK III-GS Dürer-VgV-002-2016:Grundschule "Albrecht Dürer" - Objekt-planungVorlage: VI/2016/02641

Beschluss:Der Stadtrat beschließt, das Büro Kirch-ner + Przyborowski Diplomingenieu-re Architekten BDA aus Magdeburg miteiner Auftragssumme von 532.307,92 €(brutto) für die Objektplanung für dieGrundschule „Albrecht Dürer“ in Halle(Saale) zu beauftragen. Der Vertrag wirdstufenweise geschlossen.Gegenstand des ausgeschriebenen Auf-trags sind Leistungen der Objektplanungder Leistungsphasen (LP) 2-8 gemäßTeil 3 Objektplanung Gebäude und In-nenräume §§ 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI2013. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Mit dem Zu-schlag werden zunächst nur die Leistun-gen der Leistungsphasen 2-3 beauftragt.Nach Bestätigung durch den Fördermit-telgeber werden die LP 4, die LP 5-7 undanschließend die LP 8 beauftragt.

zu 5.4 Vergabebeschluss: FB 24-GSwNSt-VgV-02-2016: Grundschulzentrumwestliche Neustadt - ObjektplanungVorlage: VI/2016/02642Beschluss:Der Stadtrat beschließt, das Büro Arca-dis Germany GmbH aus Halle (Saale)mit einer Auftragssumme von 382.740,67€ (brutto) für die Objektplanung für dasGrundschulzentrum westliche Neustadtin Halle (Saale) zu beauftragen. Der Ver-trag wird stufenweise geschlossen.Gegenstand des ausgeschriebenen Auf-trags sind Leistungen der Objektplanungder Leistungsphasen (LP) 2-8 gemäßTeil 3 Objektplanung Gebäude und In-nenräume §§ 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI2013. Die Leistungen werden optional/stufenweise beauftragt. Optional werdendie LP 4, die LP 5-7 und anschließenddie LP 8 beauftragt.

zu 5.5 Vergabebeschluss: FB 66-B-055/ 2016 - Stadt Halle (Saale) - Hoch-wassermaßnahme 181 A - ErsatzneubauGrundwasserabsenkungsanlage Halle-Neustadt - Brunnenbau, Rohrleistungs-sanierung, EMSR-Technik - gemeinsameAusschreibung Stadt Halle (Saale) und

Stadtwerke EVH GmbHVorlage: VI/2017/02730Beschluss:Der Stadtrat beschließt, für die Hoch-wassermaßnahme 181 A - ErsatzneubauGrundwasserabsenkungsanlage Halle-Neustadt - Brunnenbau, Rohrleitungssa-nierung, EMSR-Technik - gemeinsameAusschreibung Stadt Halle (Saale) undStadtwerke EVH GmbH, den Zuschlagan die Firma Brunnenbau WilschdorfGmbH mit Firmensitz inDürrröhrsdorf-Dittersbach zu einer Brut-tosumme von 2.184.396,46 € zu erteilen.Der zu beauftragende Anteil der StadtHalle (Saale) an der Ausschreibung be-trägt 2.174.641,62 €.

zu 5.6 Vergabebeschluss: FB 24.6-L-63/2016: Übernahme von Bewachungs-und Sicherheitsdienstleistungen für dasHaus der Wohnhilfe mit NotquartierVorlage: VI/2017/02833Beschluss:Der Stadtrat beschließt, der Firma MDWMitteldeutscher Wachschutz GmbH &Co.KG aus Halle (Saale) mit einer Brut-tosumme von 635.290,31 € für den Leis-tungszeitraum 01.05.2017 bis 30.04.2019den Zuschlag für die Übernahme vonBewachungs- und Sicherheitsdienstleis-tungen für das Haus der Wohnhilfe mitNotquartier zu erteilen.

zu 5.8 Durchführung des Verfahrenszur Vergabe von Konzessionen über dieDurchführung des bodengebundenenRettungsdienstes nach §§ 12,13 RettDGLSA für den Rettungsdienstbereich Hal-le (Saale)/Nördlicher SaalekreisVorlage: VI/2017/02849

Beschluss:Der Stadtrat beschließt:Die Stadtverwaltung wird beauftragt,das Verfahren zur Vergabe des Rettungs-dienstes nach Maßgabe der anliegendenErläuterungen bis zur Vergabeentschei-dung durchzuführen und dem Stadtrat dieabschließende Vergabeentscheidung dannzur Entscheidung vorzulegen.

Nicht öffentliche Beschlüsse

Übersicht der in nicht öffentlicher Sondersitzungdes Stadtrates am 13. April 2017 gefasstenBeschlüsse

zu 5.1 Insolvenzverfahren über dasVermögen der SKV Kita gGmbHVorlage: VI/2017/02984Beschluss:1. Der Oberbürgermeister wird ermäch-tigt, als Vertreter der Gläubigerin StadtHalle (Saale) in der Gläubigerversamm-lung der Veräußerung der Aktiva derSchuldnerin SKV Kita gGmbH an dieVolkssolidarität Saale-Kyffhäuser e.V.und die Kinderland Halle gemeinnützi-ge UG entsprechend dem beurkundetennotariellen Kaufvertrag vom 27.03.2017zuzustimmen.

2. Der Oberbürgermeister wird ermäch-tigt, einer Übertragung aller mit der SKVKita gGmbH bestehenden Erbbaurechte

auf die Volkssolidarität Saale-Kyffhäu-ser e.V. zuzustimmen und den anliegen-den notariellen Vertrag zur Überleitungder Erbbaurechte mit der Volkssolidari-tät Saale-Kyffhäuser e.V. abzuschließen.

Die Ermächtigung erfolgt unter derMaßgabe, dass eine Schlechterstellungder Rechtsposition der Stadt Halle (Saa-le) im Vergleich zur jetzigen Vertrags-situation ausgeschlossen ist und insbe-sondere rechtsverbindlich sichergestelltwird, dass keine mittelbare oder unmit-telbare Refinanzierung des Kaufpreisesdurch seitens der Stadt dem Kita-Trä-ger zu erstattende Kosten (z.B. über dieMietkosten im Rahmen der LQE-Verein-barungen) erfolgt.

Page 7: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

24. Mai 2017 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 7Öffentliche Bekanntmachungen

Ausschusssitzungen der Stadt Halle (Saale)+ + + Alle veröffentlichten Tagesordnungen sind vorläufig. + + +

Sondersitzung des Ausschusses fürPlanungsangelegenheiten und desSozial-, Gesundheits- und Gleich-stellungsausschusses

AmDienstag, dem30.Mai2017,um18Uhr,findet im Stadthaus, Festsaal, Marktplatz2, 06108 Halle (Saale), eine öffentliche/nicht öffentliche Sondersitzung des Aus-schusses für Planungsangelegenheiten unddes Sozial-, Gesundheits- und Gleichstel-lungsausschusses statt.

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift4. Beschlussvorlagen4.1. Grundsatzbeschluss zur Errichtung

eines Verwaltungszentrums in einerHochhausscheibe in Halle-NeustadtVorlage: VI/2017/02799

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten6. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten7. Mitteilungen8. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen9. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift3. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen8. Anregungen

Dr. Michael LämmerhirtAusschussvorsitzender

Uwe StäglinBeigeordneter

Ute HauptAusschussvorsitzende

Katharina BrederlowBeigeordnete

Susanne WildnerGleichstellungsbeauftragte

Ausschuss fürWissenschafts- undWirtschaftsförderung sowie Be-schäftigung

AmDienstag, dem30.Mai2017,um17Uhr,findet im Stadthaus, Wappensaal, Markt-platz 2, 06108 Halle (Saale), eine öffent-liche/nicht öffentliche Sitzung des Aus-schusses für Wissenschafts- und Wirt-schaftsförderungsowieBeschäftigung statt.

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift vom

25.04.20174. Beschlussvorlagen5. Anträge von Fraktionen und Stadträten6. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten7. Mitteilungen7.1. Wirtschaftsjunioren Halle – Netzwerk-

arbeit und aktuelle Projekte7.2. Aktueller Sachstand zur Breitbandun-

tersuchung7.3. Reisebusparkplätze im Stadtgebiet7.4. EVG – Quartalsberichterstattung7.5. Gewerbeflächenmonitoring - Aktueller

Sachstand8. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen9. Anregungen9.1. Themenspeicher

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift vom

25.04.20173. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen8. Anregungen

Denis HäderAusschussvorsitzender

Dr. BerndWiegandOberbürgermeister

Kulturausschuss

Am Donnerstag, dem 1. Juni 2017, um16:30 Uhr, findet im Stadthaus, Wappen-saal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale),eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzungdes Kulturausschusses statt.

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift vom

10.05.20174. Beschlussvorlagen4.1. Änderung der „Benutzungsordnung

des Stadtmuseums der Stadt Hal-le (Saale) mit den Standorten Ober-burg Giebichenstein, Hausmannstür-me und Roter Turm" vom 26.02.2014und Änderung der „Gebührensatzungdes Stadtarchivs der Stadt Halle (Saa-le)“ vom 27.06.2012 in Bezug auf dieÜberlassung von Räumen und FlächenVorlage: VI/2016/02069

4.1.1. Änderungsantrag der SPD-FraktionStadt Halle (Saale) zur Beschlussvorla-ge VI/2016/02069Vorlage: VI/2017/03074

4.2.Neufassung der Richtlinie der StadtHalle (Saale) über die Gewährung vonZuwendungen zur Förderung der freienKulturarbeit (Kulturförderrichtlinie)Vorlage: VI/2017/02991

4.3.Bewerbung der Stadt Halle (Saale) umden Titel „Kulturhauptstadt Europas2025“Vorlage: VI/2017/03000

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten6. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten7. Mitteilungen7.1. Informationen zum Gänsebrunnen

Kröllwitz7.2. Informationen zur „Christian-Wolff-

Gesellschaft für Philosophie der Auf-klärung e.V.“

7.3. Veranstaltungshinweise8. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen9. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift vom

10.05.20173. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen8. Anregungen

Dr. Annegret BergnerAusschussvorsitzende

Dr. Judith MarquardtBeigeordnete

Ausschuss für Personalangelegen-heiten

Am Donnerstag, dem 1. Juni 2017, um 17Uhr, findet im Stadthaus, Kleiner Saal,Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale), eine öf-fentliche/nicht öffentliche Sitzung des Aus-schusses für Personalangelegenheiten statt.

Einwohnerfragestunde

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift vom

10.05.20174. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher

Sitzung gefassten Beschlüsse5. Beschlussvorlagen5.1. Entwicklungsplan des Konservatori-

ums "Georg Friedrich Händel" für dieJahre 2017 bis 2021Vorlage: VI/2016/01962

6. Anträge von Fraktionen und Stadträten7. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten8. Mitteilungen9. Beantwortung von mündlichen An-

fragen10. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift vom

10.05.20173. Beschlussvorlagen3.1. Ernennung zum Stadtverwaltungsrat

auf ProbeVorlage: VI/2017/03018

3.2.Einstellung eines Teamleiters UntereImmissionsschutzbehörde/Untere Ab-fallbehördeVorlage: VI/2017/03020

4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen6.1. Mitteilung zu personalrechtlichen An-

gelegenheiten7. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen8. Anregungen

Gernot TöpperAusschussvorsitzender

Egbert GeierBürgermeister

Ausschuss für Planungsangelegen-heiten

Am Dienstag, dem 6. Juni 2017, um17 Uhr, findet im Stadthaus, Kleiner Saal,Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale), eineöffentliche/nicht öffentliche Sitzung desAusschusses für Planungsangelegenheitenstatt.

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift3.1. Genehmigung der Niederschrift vom

14.03.20173.2.Genehmigung der Niederschrift vom

11.04.20173.3.Genehmigung der Niederschrift vom

16.05.20174. Beschlussvorlagen4.1. Grundsatzbeschluss zur Errichtung

eines Verwaltungszentrums in einerHochhausscheibe in Halle-NeustadtVorlage: VI/2017/02799

4.2.Bebauungsplan Nr. 181 „ZentrumNeustadt – Scheibe A“ - Aufstellungs-beschluss, Vorlage: VI/2016/02515

4.3.Änderung des Flächennutzungsplanesder Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 34 „Ge-werbebestandsgebiet Halle-Ost“ - Ab-wägungsbeschlussVorlage: VI/2017/02979

4.4.Änderung des Flächennutzungspla-nes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 34„Gewerbebestandsgebiet Halle-Ost“ -FeststellungsbeschlussVorlage: VI/2017/02980

4.5.Bebauungsplan Nr. 155 „Gewerbebe-standsgebiet Halle-Ost“ - Abwägungs-beschlussVorlage: VI/2017/02904

4.6.Bebauungsplan Nr. 155 Gewerbebe-standsgebiet Halle-Ost“ -Satzungsbe-schlussVorlage: VI/2017/02905

4.7. Baubeschluss zur FluthilfemaßnahmeNr. 132 Zum BurgholzVorlage: VI/2017/02928

4.8.Ausbau Böllberger Weg Süd/Südstadt-ring– GestaltungsbeschlussVorlage: VI/2017/02708

4.9. Baubeschluss Ausbau und Umgestal-tung der Salzmünder Straße von Zu-fahrt Tankstelle bis zum HeidebahnhofVorlage: VI/2017/02923

4.10. Änderung des Flächennutzungspla-nes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 27„Sonderbaufläche Nahversorgungs-zentrum (NVZ) Ammendorf“ - Abwä-gungsbeschlussVorlage: VI/2017/02915

4.11. Änderung des Flächennutzungspla-nes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 27„Sonderbaufläche Nahversorgungs-zentrum (NVZ) Ammendorf“ - Fest-stellungsbeschlussVorlage: VI/2017/02916

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten6. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten7. Mitteilungen8. Beantwortung von mündlichen Anfragen

9. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift2.1. Genehmigung der Niederschrift vom

11.04.20172.2.Genehmigung der Niederschrift vom

16.05.20173. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen8. Anregungen

Dr. Michael LämmerhirtAusschussvorsitzender

Uwe StäglinBeigeordneter

Bildungsausschuss

Am Mittwoch, dem 7. Juni 2017, um17 Uhr, findet in der Grundschule Dölau,Querstraße 1, 06120 Halle (Saale) eineöffentliche/nicht öffentliche Sitzung desBildungsausschusses statt.

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift vom

09.05.174. Beschlussvorlagen4.1. Baubeschluss – Allgemeine Sanie-

rung Zweite Integrierte GesamtschuleHalle, Standort Ingolstädter Straße 33,06128 Halle (Saale)Vorlage: VI/2017/02822

4.1.1. Änderungsantrag der FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Be-schlussvorlage "Baubeschluss – All-gemeine Sanierung Zweite IntegrierteGesamtschule Halle, Standort Ingol-städter Straße 33, 06128 Halle (Saale)"(Vorlagen-Nummer: VI/2017/02822)Vorlage: VI/2017/03045

4.2.Baubeschluss-Brandschutzgrundsiche-rung, IT-Vernetzung und Einbau ei-nes Fettabscheiders in der Grundschu-le "Rosa Luxemburg", Haflingerstraße13 in 06124 Halle (Saale)Vorlage: VI/2017/02857

4.3.Baubeschluss über die Brandschutz-grundsicherung, die IT-Vernetzung,den Einbau eines Fettsbscheiders, dieHerrichtung von Räumen im Erdge-schoss für den Hort und von ehemali-gen Horträumen im Dachgeschoss fürden Schulunterricht in der Grundschu-le Friedenschule, Karl-Pilgert-Straße4, 06132 Halle (Saale)Vorlage: VI/2017/02901

4.4.Baubeschluss-Brandschutzgrundsiche-rung, IT-Vernetzung und Einbau einesFettabscheiders in der SekundarschuleHalle-Süd, Kurt-Wüsteneck-Straße 21in 06132 Halle (Saale)Vorlage: VI/2017/02869

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten5.1. Antrag der Fraktionen MitBÜRGER

für Halle – NEUES FORUM und SPDsowie des sachkundigen EinwohnersThomas Senger zur Aufhebung vonSchulbezirken für SekundarschulenVorlage: VI/2016/02427

6. schriftliche Anfragen von Fraktionenund Stadträten

7. Mitteilungen7.1. Anmeldung Schülerzahlen zur Auf-

nahme in weiterführende SchulenSchuljahr 2017/18

7.2. Aktueller Arbeitsstand STARK III7.3. Aktueller Arbeitsstand des IT-Konzep-

tes für Schulen8. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen9. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift vom

09.05.173. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen8. Anregungen

Melanie RanftAusschussvorsitzende

Katharina BrederlowBeigeordnete

Sportausschuss

Am Mittwoch, dem 7. Juni 2017, um17 Uhr, findet im Stadthaus, KleinerSaal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale),eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzungdes Sportausschusses statt.

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift3.1. Genehmigung der Niederschrift vom

17.05.20174. Beschlussvorlagen4.1. Richtlinie über die Gewährung von Zu-

wendungen zur Förderung des Sportsin der Stadt Halle (Saale) – (Sportför-derrichtlinie), Vorlage: VI/2016/02463

4.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Mit-BÜRGER für Halle – NEUES FO-RUM zur Beschlussvorlage Richtlinieüber die Gewährung von Zuwendun-gen zur Förderung des Sports in derStadt Halle (Saale) – (Sportförderricht-linie),Vorlage: VI/2017/02773

4.1.2. Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion Halle (Saale) zur Sportför-derrichtlinie der Stadt Halle (Saa-le) - VI/2016/02463 - Übernahme derEmpfehlungen des SSB Halle e.V.(SSB),Vorlage: VI/2017/02793

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten6. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten7. Mitteilungen7.1. Hinweise auf Sportveranstaltungen im

Juni und Juli, August und September8. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen9. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift2.1. Genehmigung der Niederschrift vom

17.05.20173. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen8. Anregungen

Fabian BorggrefeAusschussvorsitzender

Dr. Judith MarquardtBeigeordnete

Sozial-, Gesundheits- und Gleich-stellungsausschuss

Am Donnerstag, dem 8. Juni 2017, um16:30 Uhr, findet im Stadthaus, Wappen-saal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale),eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzungdes Sozial-, Gesundheits- und Gleichstel-lungsausschusses statt.

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift vom

18.06.20174. Beschlussvorlagen4.1. Grundsatzbeschluss zur Errichtung

eines Verwaltungszentrums in einerHochhausscheibe in Halle-NeustadtVorlage: VI/2017/02799

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten6. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten7. Mitteilungen7.1. Vorstellung AIDS-Hilfe Halle e.V.7.2. Vorstellung des „Gesetzes zur Regu-

lierung des Prostitutionsgewerbes so-wie zum Schutz von in der Prostitutiontätigen Personen – neue Aufgaben fürdie Kommune“

F o r t s e t z u n g a u f S e i t e 8

Page 8: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

A M T S B L A T TSeite 8 der Stadt Halle (Saale) · 24. Mai 2017 Öffentliche Bekanntmachungen

Ausschusssitzungen der Stadt Halle (Saale)+ + + Alle veröffentlichten Tagesordnungen sind vorläufig. + + +

7.3. Zwischenstand Konzeptentwicklungambulante Suchtprävention der StadtHalle

8. Beantwortung von mündlichen Anfragen9. Anregungen9.1. Themenspeicher

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift vom

18.06.20173. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung von mündlichen Anfra-

gen8. Anregungen

Ute HauptAusschussvorsitzende

Katharina BrederlowBeigeordnete

Susanne WildnerGleichstellungsbeauftragte

Auschuss für Ordnung undUmweltangelegenheiten

Am Donnerstag, dem 8. Juni 2017, um17 Uhr findet im Stadthaus, Kleiner Saal,Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale), eineöffentliche/nicht öffentliche Sitzung desAusschusses für Ordnung und Umweltan-gelegenheiten statt.

Tagesordnung – öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einladungund der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift vom

13.04.20174. Beschlussvorlagen4.1. Zweckvereinbarung über die Erbrin-

gung rettungsdienstlich indizierterIntensivtransportwagen-Leistungendurch die Stadt Halle (Saale)Vorlage: VI/2017/02900

4.2.1. Satzung zur Änderung der Abfallge-bührensatzung der Stadt Halle (Saale)Vorlage: VI/2017/02974

5. Anträge von Fraktionen und Stadträten6. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten7. Mitteilungen7.1 Kriminalstatistik 20167.2. Information zur „Umsetzung von Na-

tura 2000 im Zuständigkeitsbereichder kreisfreien Städte“

7.3. Baumfällliste

8. Beantwortung von mündlichen Anfragen9. Anregungen

Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil

1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift vom

13.04.20173. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträten5. schriftliche Anfragen von Fraktionen

und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung von mündlichen An-

fragen8. Anregungen

Andreas ScholtyssekAusschussvorsitzender

Uwe StäglinBeigeordneter

F o r t s e t z u n g v o n S e i t e 7

Alle Einladungen und Vorlagen sind im

Bürgerinformationssystem der Stadt Hal-

le (Saale) auf der Website www.buergerinfo.

halle.de einsehbar. Die Texte liegen als pdf-

Dokumente vor.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177„Sondergebiet SB-Warenhaus Dieselstraße“ frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitDer Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat inseiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2016die Aufstellung des vorhabenbezogenenBebauungsplans Nr. 177 „Sonderge-biet SB-Warenhaus Dieselstraße“ gemäߧ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) be-schlossen (Vorlage-Nr. VI/2016/02272).

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Halle-Süd, in einer Entfernung von ca. 3 kmvom Stadtzentrum an der westlichen Die-selstraße. Das Plangebiet befindet sich inder Flur 5 der Gemarkung Halle und hateine Größe von ca. 90.000 m².Das Plangebiet wird im Norden durchdie Dieselstraße, im Osten durch Flächender Deutschen Bahn, im Süden durch dieKleingartenanlage Fortschritt und imWesten durch die Ottostraße begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich des Be-bauungsplans ist aus dem angefügten La-geplan ersichtlich.

Das Plangebiet wird maßgeblich von ei-nem leerstehenden ehemaligen Baumarktan der Dieselstraße und weiteren leer-

stehenden Gebäuden geprägt. Die gro-ßen leeren Stellplatzflächen und weiterebrachliegende Flächen im hinteren Be-reich vervollständigen das Bild des gegen-

wärtigen städtebaulichen Missstandes.Ziel der Planung ist die Ausweisung ei-nes Sondergebietes großflächiger Ein-zelhandel nach § 11 Abs. 3 BauNVO zurAnsiedlung eines SB-Warenhauses mitLadezone.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungder Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1BauGB wird der Vorentwurf des vorha-benbezogenen Bebauungsplans Nr. 177„Sondergebiet SB-Warenhaus Dieselstra-ße“ mit Begründung und den bereits vor-liegenden wesentlichen umweltbezogenenStellungnahmen vom 1. Juni 2017 biszum 30. Juni 2017 im Technischen Rat-haus der Stadtverwaltung Halle, Hanse-ring 15, 06108 Halle (Saale), im 5. Ober-geschoss öffentlich ausgelegt.

Die Ansicht der Unterlagen ist wäh-rend folgender Öffnungszeiten des Tech-nischen Rathauses möglich: Montag/Mittwoch/Donnerstag von 8 bis 17 Uhr,Dienstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von8 bis 15 Uhr.Stellungnahmen zu den Planungsunterla-

gen können bis zum 30. Juni 2017 vonjedermann schriftlich oder während derDienststunden Montag/Mittwoch/Don-nerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr undvon 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis12 Uhr zur Niederschrift im Zimmer 519vorgebracht werden. Außerhalb dieserZeiten ist dies nach telefonischer Verein-barung (Tel.-Nr. 0345/221-4731) ebenfallsmöglich.Ferner ist die Einsichtnahme in den Vor-entwurf zum vorhabenbezogenen Be-bauungsplan Nr. 177 „SondergebietSB-Warenhaus Dieselstraße“ über das In-ternet-Portal der Stadt Halle (Saale) un-ter: www.fruehzeitige-beteiligung.halle.de möglich.Darüber hinaus besteht die Möglich-keit der Erörterung der allgemeinen Zie-le und Zwecke sowie die voraussichtli-chen Auswirkungen der Planung währendder Dienststunden. Eine telefonische Ter-minvereinbarung mit dem zuständigenStadtplaner im Fachbereich Planen, HerrnPanian, Tel.-Nr. 0345/221-4882, wirdempfohlen.

Halle, den 11. Mai 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Bekanntmachung

Bekanntmachungsanordnung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öf-fentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB wird hier-mit bekanntgegeben, dass der Vorentwurf desvorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 177„Sondergebiet SB-Warenhaus Dieselstraße“öffentlich ausliegtHalle (Saale), 11. Mai 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 30„Sonderbaufläche Großflächiger Einzelhandel, Dieselstraße“ - frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitDer Stadtrat der Stadt Halle (Saale)hat in seiner öffentlichen Sitzung am14.12.2016 die Durchführung des Än-derungsverfahrens zum Flächennut-zungsplan, lfd. Nr. 30 „SonderbauflächeGroßflächiger Einzelhandel, Dieselstra-ße“ (Beschluss-Nr. VI/2016/02299) be-schlossen und ersetzt damit den Be-schluss vom 27.05.2015 (Beschluss-Nr.VI/2015/00581 Änderungsverfahrenzum Flächennutzungsplan der Stadt Hal-le (Saale), lfd. Nr. 30 „Gewerbegebietsüdlich der Dieselstraße“).

Die Änderung des Flächennutzungsplanserfolgt im Parallelverfahren zur Aufstel-lung des Bebauungsplans Nr. 177 „Son-dergebiet SB-Warenhaus Dieselstraße“.Der Geltungsbereich befindet sich imStadtviertel Damaschkestraße in innen-stadtnaher Lage, ca. 3 km vom Markt-platz entfernt. Dieser ist unmittelbar ander B 91, der Merseburger Straße, eineder wichtigsten Haupterschließungsstra-ßen der Stadt Halle (Saale), gelegen.

Der Geltungsbereich wird im Westenvon der Ottostraße, im Norden von derDieselstraße im Osten von den Bahnan-lagen der Deutschen Bahn, im Süden voneiner Kleingartenanlage begrenzt. Der

Geltungsbereich umfasst eine Fläche vonrund 9 ha.

Die genaue Abgrenzung ist aus dem an-gefügten Lageplan ersichtlich.

Mit der Änderung des Flächennutzungs-plans wird folgendes allgemeines Pla-

nungsziel verfolgt:• Darstellung einer Sonderbaufläche mitder Zweckbestimmung großflächigerEinzelhandel als Voraussetzung für dieAufstellung eines Bebauungsplans zurAnsiedlung eines großflächigen Einzel-handelsbetriebes mit zentrenrelevantenKernsortimenten (SB-Warenhaus).

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungder Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz1 Baugesetzbuch wird der Vorentwurfzur Änderung des Flächennutzungs-plans der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 30„Sonderbaufläche Großflächiger Einzel-handel, Dieselstraße“ mit Begründungeinschließlich Umweltbericht und denbereits vorliegenden wesentlichen um-weltbezogenen Stellungnahmen vom1. Juni 2017 bis zum 30. Juni 2017 imTechnischen Rathaus der Stadtverwal-tung Halle, Hansering 15, 06108 Hal-le (Saale), im 5. Obergeschoss öffentlichausgelegt.

Die Ansicht der Unterlagen ist währendfolgender Öffnungszeiten des Techni-schen Rathauses möglich: Montag/Mitt-woch/Donnerstag von 8 bis 17 Uhr,Dienstag von 8 bis 18 Uhr und Freitagvon 8 bis 15 Uhr.

Stellungnahmen zu den Planungsunterla-gen können bis zum 30. Juni 2017 vonjedermann schriftlich oder während derDienststunden Montag/Mittwoch/Don-nerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr undvon 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis12 Uhr zur Niederschrift im Zimmer 519vorgebracht werden. Außerhalb dieserZeiten ist dies nach telefonischer Verein-barung (Tel.-Nr. 0345/221-4731) eben-falls möglich.

Ferner ist die Einsichtnahme in den Vor-entwurf zur Änderung des Flächennut-zungsplans der Stadt Halle (Saale), lfd.Nr. 30 „Sonderbaufläche GroßflächigerEinzelhandel, Dieselstraße“ über das In-ternet-Portal der Stadt Halle (Saale) un-ter: www.fruehzeitige-beteiligung.halle.de möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeitder Erörterung der allgemeinen Zieleund Zwecke sowie die voraussichtlichenAuswirkungen der Planung während derDienststunden. Eine telefonische Ter-minvereinbarung mit dem zuständigenBearbeiter im Fachbereich Planen, HerrnOlaf Kummer, Tel.-Nr. 0345/221-4883,wird empfohlen.

Halle, den 11. Mai 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Bekanntmachung

Bekanntmachungsanordnung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung derÖffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB wirdhiermit bekannt gegeben, dass der Vorentwurfder Änderung des Flächennutzungsplans derStadt Halle (Saale), lfd. Nr. 30 „Sonderbauflä-che Großflächiger Einzelhandel, Dieselstraße“,Vorlage-Nr. VI/2016/02299, öffentlich ausliegt.Halle (Saale), 11. Mai 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Änderungsrichtlinie der Stadt Halle (Saale) über dieFörderung der freien JugendhilfeJugendarbeit, Jugendsozialarbeit, ErzieherischerKinder- und Jugendschutz undAllgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

Bekanntmachung

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hal-le (Saale) hat in seiner Sitzung vom06.04.2017 die „Richtlinie der Stadt Halle(Saale) über die Förderung der freien Ju-gendhilfe; Jugendarbeit, Jugendsozialar-beit, Erzieherischer Kinder- und Jugend-schutz und Allgemeine Förderung derErziehung in der Familie“ in der Fassungvom 13.05.2016 wie folgt geändert:

§ 1 Änderung

In Ziffer 6.3.3 wird der Text gestrichenund wie folgt ersetzt:

Als Eigenarbeitsleistungen können nurArbeitsleistungen von ehrenamtlich oderfreiwillig tätigen Bürgerinnen und Bür-gern berücksichtigt werden, die unent-geltlich erfolgen. Das heißt, dass hierfürkeine Personalausgaben als Zuwendunganerkannt oder abgerechnet werden undkeine Entlohnung, Aufwandsentschädi-gung oder andere Vergütung, auch nichtvon Dritten, gezahlt werden. Die Kriteri-

en für die Anerkennung der Eigenarbeits-leistung als zuwendungsfähige Ausgabensowie der Bewertung der Eigenarbeits-leistung erfolgen entsprechend den Maß-gaben und Grundsätzen der Ziffern 2und 3 des 4. Abschnitts des Zuwendungs-rechtsergänzungserlasses vom 06.06.2016– 21.12-04011-8 (MBl. LSA 383, 2016),so dass Stundensätze von 6,50 Euro bis15,00 Euro berücksichtigt werden kön-nen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderung tritt mit Wirkung vom22. Mai 2017 in Kraft.

Halle, den 22. Mai 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Page 9: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

24. Mai 2017 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 9Öffentliche Bekanntmachungen · Redaktion

Wasserwehrsatzung der Stadt Halle (Saale)

Aufgrund des § 14 des Wassergeset-zes für das Land Sachsen-Anhalt (WGLSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSAS. 492), zuletzt geändert durch Arti-kel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember2015 (GVBl. LSA S. 659) und der §§ 8,30 bis 35 und 150 Absatz 1 des Kom-munalverfassungsgesetzes des LandesSachsen-Anhalt (Kommunalverfassungs-gesetz-KVG LSA) vom 17. Juni 2014,(GVBl. LSA S. 288) hat der Stadtratder Stadt Halle (Saale) in seiner Sitzungam 29. März 2017 folgende Satzungbeschlossen:

§ 1Geltungsbereich

(1) Die Stadt Halle (Saale), nachstehend„Stadt“ genannt, richtet für das Gebietder Stadt Halle (Saale) zur Abwendungvon Wassergefahr einen Wach- undHilfsdienst (Wasserwehr) ein.

(2) Die Wasserwehr im Sinne dieserSatzung schließt Maßnahmen ein, zudenen die Stadt nach den Bestimmun-gen des Wassergesetzes für das LandSachsen-Anhalt verpflichtet ist.

(3) Maßnahmen der Wasserwehr zurUnterstützung der Wasserbehörde sindgeboten, wenn durch Hochwasser, Eis-gang oder andere Ereignisse Anlagenoder Einrichtungen des Hochwasser-schutzes oder Überschwemmungsge-bieten Gefahren drohen (Wassergefahr)oder bereits eingetreten sind.

§ 2Aufgaben der Wasserwehr

(1) Die Stadt trifft bei der Abwehr derin § 1 Abs. 3 beschriebenen Gefahrendie erforderlichen personellen, sachli-chen und organisatorischen Maßnah-men. Sie hält die hierfür erforderlichenHilfsmittel bereit.

(2) Für die in der Verordnung über denHochwassermeldedienst (HWM VO)vom 25. November 2014 (GVBl. LSAS. 489) aufgeführte Gewässer der Saa-le, Weißen Elster und Reide und fürdie in der Hochwassermeldeordnung(HWMO) vom 01. Dezember 2014(MBl. LSA S. 587), in der jeweils gül-tigen Fassung genannten Hochwasser-meldepegel ergeben sich ab Ausrufungder Alarmstufe III für die Wasserwehrfolgende unterstützende Aufgaben:

1. Wachdiensta) Beobachtung der Wasserstandsent-wicklung und der Eisführungen sowieBeurteilung dieser in Hinblick auf dieBedrohung der Bevölkerung sowie Habund Gut;

b) Beobachtung und Beurteilung derEinrichtungen, die Wasser- und Eisge-fahren abwenden sollen

- Passendorfer Deich von Saale - km98.0 bis 94.0 einschließlich der Siele1-3 und dem Schöpfwerk Halle - Neu-stadt- Gimritzer Damm von Saale – km 92.8bis 91.8- Wörmlitzer Deich von Saale – km98.5 bis 97.9;

c) Beobachtung und Beurteilung dersonstigen bedrohten Ortsteile, Straßen,Verkehrsbauwerke und Bauwerke amGewässer.

2. Hilfsdiensta) Abstimmung aller Maßnahmen mitdem Landesbetrieb für Hochwasser-schutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

b) Bekämpfung bestehender Hochwas-ser- und Eisgefahren

c) Sicherung und Reparatur von Schad-stellen an Deichen

d) Aufkadung und Verstärkung vonDeichen

f) Sicherung des Stadtgebietes und derkritischen Infrastruktur durch lagebe-dingte Verbaumaßnahmen

g) Sicherung der Funktionstüchtigkeitvon wasserwirtschaftlichen Anlagen

h) Sicherung von Brücken und Durch-lässen

i) bei der Vorhaltung, Lagern, Vervoll-ständigung und Pflege der Geräte undMaterialien zur Hochwasserabwehr.

(3) Die Wasserwehr kann an sonstigenGewässern im Stadtgebiet entsprechendtätig werden, wenn dies der Ereignisfallerfordert. Der Einsatz der Wasserwehrkann auch unabhängig vor der Ausru-fung einer Alarmstufe erfolgen.

(4) Die Stadt stellt für die Alarmie-rung und den Einsatz der Wasserwehreinen Hochwasseralarm- und Einsatz-plan auf. Dieser ist einmal jährlich in-haltlich zu überprüfen und bei Anlassfortzuschreiben.Der Hochwasseralarm- und Einsatzplanist dem Personenkreis der Wasserwehrbekannt zu geben.

(5) Die Aus- und Weiterbildung derMitglieder der Wasserwehr wird vonder Stadt durchgeführt.

§ 3Zuständigkeiten

(1) Die Verantwortung für die Abwehrder in § 1 Abs. 3 beschriebenen Ge-fahren liegt in der Verantwortung desOberbürgermeisters. Er ruft den Ein-satz der Wasserwehr aus.

(2) Der Oberbürgermeister stellt ei-nen Organisationsplan für die Wasser-wehr auf. Dieser ist öffentlich bekanntzu machen.

§ 4Struktur und Verfahren zurAufstellung der Wasserwehr

(1) Die Wasserwehr gliedert sich in- den Leiter der Wasserwehr- den stellvertretenden Leiter der Was-serwehr- die Deichwachen- das Personal des Hilfsdienstes.

(2) Der Oberbürgermeister kann zumDienst in der Wasserwehr- Einwohner und sonstige Personen derStadt Halle (Saale), die das 18. Lebens-jahr vollendet haben und die das Ein-verständnis zur freiwilligen Hilfeleis-tung in der Wasserwehr erklärt haben,heranziehen.

(3) Die nach Absatz 2 ausgewähltenPersonen werden durch den Oberbür-germeister zum ehrenamtlichen Dienstim Sinne des § 30 KVG LSA in derWasserwehr berufen. Die Berufungenthält:

a) die Bezeichnung der ehrenamtlichenTätigkeit,

b) den Beginn und, sofern nicht unbe-fristet, das Ende der Berufung zumehrenamtlichen Dienst in der Wasser-wehr,

c) die während des Dienstes in derWasserwehr zu beachtenden Pflichten.

(4) Der zur ehrenamtlichen TätigkeitVerpflichtete kann den Dienst in derWasserwehr nur aus wichtigen Gründenablehnen oder sein Ausscheiden verlan-gen. Als wichtiger Grund ist insbeson-dere anzusehen, wenn der Verpflichtetedurch sein Alter, seinen Gesundheitszu-stand, seine Berufs- und Familienver-hältnisse, oder sonstige in seiner Personliegende Umstände an der Übernahmedes Dienstes in der Wasserwehr verhin-dert ist.

§ 5Verdienstausfall, Ersatz von Ausla-gen und Aufwandsentschädigung

(1) Die Stadt erstattet Nichtselbständi-gen den tatsächlich entstandenen unddurch dessen Arbeitgeber nachgewiese-nen Verdienstausfall zurück.Selbständige und Personen, die nichtoder weniger als 20 Stunden je Wocheerwerbstätig sind, erhalten einen Nach-teilsausgleich in Form eines pauschalenStundensatzes i. H. v. 13,00 Euro.Der auf den entgangenen Arbeitsver-dienst entfallende Arbeitgeberanteil zurSozialversicherung wird erstattet, so-weit er zu Lasten des Entschädigungs-berechtigten an den Sozialversiche-rungsträger abgeführt wurde.

(2) Die Ansprüche auf Ersatz von Aus-

lagen und Verdienstausfall erlöschenein Jahr nach dem Ende des Monats, indem sie entstanden sind.(3) Die nach § 4 Abs. 3 berufenen Per-sonen erhalten eine einmalige Auf-wandsentschädigung von 20,00 Euroim Einsatzfall. Daneben besteht keinAnspruch auf Ersatz weiterer Ausla-gen, einschließlich der Fahrtkosten. DieAuslagen sind mit der pauschalen Auf-wandsentschädigung abgegolten.

§ 6Versicherung und Schadenersatz

(1) Die ehrenamtlichen Helfer derWasserwehr sind für die Zeit ihrerTätigkeit über den kommunalenSchadensausgleich haftpflichtversichertund über den Kommunalen Unfallversi-cherer des Landes Sachsen-Anhalt un-fallversichert.

(2) Schäden, die den ehrenamtlichenHelfern der Wasserwehr während derAusübung ihres Dienstes entstehen,werden von der Stadt ersetzt, sofern dieBetroffenen den Schaden nicht vorsätz-lich oder grobfahrlässig herbeigeführthaben und ein anderweitiger Ersatzan-spruch nicht besteht. Schadensansprü-che an Dritte gehen auf die Stadt über,soweit diese Ersatz geleistet hat.

§ 7Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt gemäß §14 Wassergesetz für das Land Sach-sen-Anhalt in Verbindung mit § 31Kommunalverfassungsgesetz desLandes Sachsen-Anhalt (Kommunal-verfassungsgesetz-KVG LSA), werohne wichtigen Grund

1. die Übernahme des Dienstes in derWasserwehr ablehnt,2. trotz der Berufung nach § 4 Abs.3 die Ausübung des Dienstes in derWasserwehr verweigert.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einerGeldbuße geahndet werden. Gemäß §17 des Gesetzes über Ordnungswidrig-keiten (OWiG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl.I S. 602), zuletzt geändert durch Ar-tikel 4 des Gesetzes vom 13.05.2015(BGBl. I S. 706) beträgt die Geldbußemindestens fünf und höchstens eintau-send Euro.

§ 8Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnun-gen gelten jeweils in weiblicher undmännlicher Form.

§ 9Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrerBekanntmachung in Kraft.

Halle, den 2. Mai 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Bekanntmachung

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in der30. öffentlichen Sitzung am 29. März 2017beschlosseneWasserwehrsatzung der Stadt Halle (Saale)Vorlage: VI/2016/02474wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die nach § 14 Satz 5Wassergesetz für das LandSachsen-Anhalt (WG LSA) erforderliche Geneh-migung wurde am 30.4.2017 erteilt.

Halle (Saale), 2. Mai 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Erteilung der GenehmigungÄnderung des Flächennutzungsplans derStadt Halle (Saale), lfd. Nr. 29„Sonderbaufläche Sportpark Karlsruher Allee“

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saa-le) hat in seiner öffentlichen Sitzungam 22.06.2016 die Änderung des Flä-chennutzungsplans, lfd. Nr. 29 „Son-derbaufläche Sportpark KarlsruherAllee“ beschlossen (Beschluss-Nr.VI/2016/01722) und diese Änderung istmit Verfügung des Landesverwaltungs-amtes Sachsen-Anhalt vom 12.04.2017Az.: 503.1.2-21101-29.Ä/HAL/000 nach§ 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)genehmigt worden.

Der Geltungsbereich liegt im Süden derStadt Halle (Saale) im Stadtviertel Sil-berhöhe, ca. 5 km vom Stadtzentrumentfernt und wird im Osten durch die„Karlsruher Allee“, die Kleingartenan-lagen „Zur Sonne“ im Norden, „Am Ei-erweg“ im Westen sowie durch Wohnbe-bauung im Süden begrenzt.

Die in den Geltungsbereich der Ände-rung einbezogenen Flächen sind derzeitungenutzte und unbebaute Flächen, aufdenen im Zuge des Stadtumbaus Woh-nungsrückbau umgesetzt wurde.

Dargestellt wird im Flächennutzungs-plan eine Sonderbaufläche mit derZweckbestimmung Sport. Die Größe desGeltungsbereichs beträgt ca. 8 ha.

Die genaue Abgrenzung ist aus dem an-gefügten Lageplan ersichtlich.

Gemäß § 6 Absatz 5 BauGB kann je-dermann die Änderung des Flächennut-zungsplans der Stadt Halle (Saale), lfd.Nr. 29 „Sonderbaufläche SportparkKarlsruher Allee“ und die Begründungeinschließlich Umweltbericht und zu-sammenfassender Erklärung einsehenund über deren Inhalt Auskunft verlan-gen.

Die Unterlagen können im FachbereichPlanen der Stadt Halle (TechnischesRathaus, Hansering 15, 5. Obergeschoss,Zimmer 519) während der folgendenDienststundenMo./Mi./ Do. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhrund 13.00 Uhr bis 15.00 UhrDi. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00Uhr bis 18.00 UhrFr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhreingesehen werden.

Die der Planung zugrunde liegendenVorschriften (Gesetze, Verordnungenund DIN-Vorschriften) können an glei-

cher Stelle ebenfalls eingesehen werden.Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werdenunbeachtlich• eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungder dort bezeichneten Verfahrens- undFormvorschriften,• eine unter Berücksichtigung des § 214Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzungder Vorschriften über das Verhältnis desBebauungsplans und des Flächennut-zungsplans und• nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB be-achtliche Mängel des Abwägungsvor-gangs,wenn sie nicht innerhalb eines Jahresseit dieser Bekanntmachung schriftlichgegenüber der Stadt Halle (Saale) unterDarlegung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltend gemachtworden sind.

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgennach § 8 Absatz 3 Kommunalverfas-sungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVGLSA) hingewiesen:

Ist die Erteilung der Genehmigung ge-mäß § 8 Absatz 7 KVG LSA i. V. m. §8 Absatz 3 KVG LSA unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriften,die in diesem Gesetz enthalten oder auf-grund dieses Gesetzes erlassen wordensind, zustande gekommen, so ist dieseVerletzung unbeachtlich, wenn sie nichtschriftlich innerhalb eines Jahres seitBekanntmachung der Satzung gegenüberder Kommune geltend gemacht wordenist. Dabei sind die verletzte Vorschriftund die Tatsache, die den Mangel ergibt,zu bezeichnen.

Mit dieser Bekanntmachung wird dieÄnderung des Flächennutzungsplanswirksam.

Halle, den 11. Mai 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in derSitzung am 22.06.2016 die Änderung des Flä-chennutzungsplans der Stadt Halle (Saale), lfd.Nr. 29 „Sonderbaufläche Sportpark KarlsruherAllee“, Vorlage-Nr. VI/2016/01722, beschlossenund diese Änderung ist mit Verfügung des Lan-desverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom12.04.2017, Az.: 503.1.2-21101-29.Ä/HAL/000,nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt worden. DieErteilung der Genehmigung wird hiermit be-kannt gemacht.Halle (Saale), 11. Mai 2017

Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister

Bienen schwärmen ausDie Schwarmsaison der Honigbienen hatbegonnen. Um die Tiere fachgerecht ein-fangen zu lassen, sollte eine der folgendenInstitutionen informiert werden:

• ImkervereinHalle, Telefon: 017066003 75• Untere Naturschutzbehörde der StadtHalle (Saale), Telefon: 0345 221 46 90

• Feuerwehr, Telefon: 0345 221 50 00

InformationenundBeratung zuWespen,Hornissen, Bienen und Hummeln erhal-ten die Bürger telefonisch unter 0345221 4444 vom Fachbereich Umwelt.

Die Stadt Halle (Saale) hat erstmals ei-nen Flyer zum Thema Märkte herausge-geben.

Darin finden Hallenserinnen und Hall-enser sowie Gäste der Stadt Infor-mationen zu den Öffnungszeiten undStandorten der Wochenmärkte und Son-dermärkte sowie die Kontakte zu denAnsprechpartnern.

Das Faltblatt liegt im Ratshof, Markt-platz 1, aus. Die Informationen stehenzudem im Internet: www.halle.de

Informationen zu Märkten

Page 10: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

A M T S B L A T TSeite 10 der Stadt Halle (Saale) · 24. Mai 2017 Anzeigen · Redaktion ·Öffentliche Bekanntmachungen

Altpapier ausblauen Tonnen

H Ä N D E L S T A D T

Altpapier aus halleschen Haushalten ist grundsätzlich der StadtHalle (Saale) als dem sogenannten öffentlich-rechtlichen Entsor-gungsträger zu überlassen. In der Stadt Halle (Saale) wird Papierhaushaltsnah über die blauen Tonnen eingesammelt. Darüberhinaus können die Hallenser an allen drei Wertstoffmärkten ihrAltpapier abgeben. Die Stadt braucht große Mengen an Alt-papier, um die Gebühren stabil zu halten!

Ihre Abfallberater Stadt Halle (Saale)0345 221-4655/85/95 Der Oberbürgermeister

Der Fachbereich Einwohnerwesenmacht darauf aufmerksam, dass alleEinwohnerinnen und Einwohner dieMöglichkeit haben, gegen die Weiterga-be ihrer im Melderegister gespeichertenpersonenbezogenen Daten in bestimm-ten Fällen einen Widerspruch einzule-gen.

Dieser Datenwiderspruch kann on-line unter www.halle.de, Verwaltung- Online-Angebote - Online-Diensteder Stadtverwaltung erklärt werden.Eine persönliche Vorsprache ist somitnicht mehr erforderlich.

Weiterhin besteht noch die Möglich-keit im Fachbereich Einwohnerwesen,Bürgerservicestelle Marktplatz 1, so-wie in der Bürgerservicestelle Am Sta-dion 6 (Halle-Neustadt) den Datenwi-derspruch schriftlich oder mündlich zurNiederschrift zu erklären. Er gilt unbe-fristet bis auf Widerruf. Die Erklärungdazu ist auch im Internet unter www.halle.de , Verwaltung - Online-Angebo-te Online-Dienste der Stadtverwaltungabrufbar.

Personen, die bereits in den Vorjahreneine derartige Erklärung abgegeben ha-ben, brauchen diese nicht zu erneuern.

Gemäß §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 und 50Abs. 1, 2 und 3 des Bundesmeldegeset-zes (BMG) in der aktuellen Fassung,kann in nachstehenden Fällen ohne An-gabe von Gründen bis auf Widerruf derAuskunftserteilung aus dem Einwoh-nermelderegister der Stadt Halle (Saale)widersprochen werden:

1. an die öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft als Familienangehörige/reines Mitgliedes (§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG);

2. an Träger von Wahlvorschlägen (Par-teien, Wählergruppen und Einzelbewer-ber) aus Anlass von Wahlen und Ab-stimmungen (§ 50 Abs. 1 BMG);

3. an Mandatsträger, Presse und Rund-funk über Alters- u. Ehejubiläen (§ 50Abs. 2 BMG);

4. an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3BMG);

5. an das Bundesamt für Wehrverwal-tung (§ 36 Abs. 2 BMG);

Stadt Halle (Saale)Fachbereich Einwohnerwesen

Bekanntmachung zumDatenwiderspruch

Ihre Aufgaben sind:

• Planung, Vor- und Nachbereitung sowie Mitarbeit bei Schu-leingangs-, Kita-Reihenuntersuchungen und Schuluntersu-chungen

• Durchführung von Seh- und Hörscreenings• Unterstützung bei kinder- und jugendärztlichen Begutachtungen• Vor- und Nachbereitung der Termine (u. a. Datenverarbeitung,

Statistik)• Kontrollen von Impfausweisen und Untersuchungsheften in

Kindertagesstätten und Schulen• Verwaltung und Pflege der ärztlichen Instrumente und Geräte• Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Schulen und Eltern• Beteiligung undMitwirkung an externen und internen Projek-

ten und Veranstaltungen.

Wir suchen eine Persönlichkeit mit:

• abgeschlossener Berufsausbildung zur Medizinischen Fa-changestellten/zum Medizinischen Fachangestellten oder zurGesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- undKrankenpfleger

• mehrjähriger Berufserfahrung immedizinischen Bereich (Be-rufserfahrung im kinderärztlichen Bereich von Vorteil)

• Erfahrung im Projektmanagement• Team-, Organisations- und Kommunikationsfähigkeit• hohemMaß an Beratungskompetenz• verantwortungsvoller Ziel- und Ergebnisorientierung• der Fähigkeit, unter schwierigen Bedingungen überlegt zu

agieren• hoher Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit• ausgeprägter Entscheidungs- und Kooperationsfähigkeit• Kenntnissen imUmgangmit Standardsoftware.

Die Stadt Hal l e (Saa le ) sucht für den Fachbere ich Gesundhe i tzum 1. Januar 2018 e ine /e inen

Stellenausschreibung

Wir bieten Ihnen:

ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnismit einer wöchentlichenArbeitszeit von 35 Stunden in der Entgeltgruppe 5 TVöD.

Für fachspezifische Fragen steht IhnenDr. ChristineGröger, Leiterindes FachbereichesGesundheit, unter der Telefonnummer 0345 221-3221 zur Verfügung. Organisatorische Fragen beantwortet IhnenOli-ver Hoppe imFachbereich Personal unter der Telefonnummer 0345221-6145.

Senden Sie bitte Ihre vollständigen und aussagefähigenBewerbungs-unterlagenmöglichst online bis zum 7. Juni 2017 [email protected] oder anStadt Halle (Saale), Fachbereich Personal, TeamPersonalgewinnung,06100Halle (Saale).

Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht er-stattet werden. Ihre Bewerbungsunterlagen sendenwir Ihnen bei Vor-lage eines frankiertenUmschlages zurück.

Stadt Halle (Saale)Der Oberbürgermeister

Arzthelferin / Arzthelfer

www.klein-immo-halle.de Mühlweg 14

auch amWochenendeRUFEN SIE UNS AN !

52509300( )0345

Wir finden den richtigenKäufer für Ihr Haus !

Anzeigen

Diesel – Heizöl

Büro Sennewitz: (03 46 06) 2 21 29 oder 2 02 50Büro Halle: (03 45) 5 22 70 28

Ihre Abfallberater0345 221-4655 / 4685 / 4695

AUSRANGIERTE HANDYS - ZUWERTVOLL FÜR DIE SCHUBLADE

Neben wertvollen Rohstoffen sind in ausrangierten Handys auchSchwermetalle enthalten. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass sieumweltgerecht aufbereitet und schadlos entsorgt werden.

Eine kostenlose Rückgabe ist an den dreiWertstoffmärkten(Äußere Hordorfer Straße 12, Schieferstraße 2 oderÄußere Radeweller Straße 15) möglich.

Alte Handys können auch über die Deutsche Post abgegeben werden.Wie das geht, ist unter www.electroreturn.de nachzulesen. Oder manüberlässt sein Handy einer Organisation wie der Deutschen Umwelthilfe.Informationen dazu kann man unter www.duh.de abrufen.

NGIERTEE HANDYS - ZUWERTVOGIEERRRTTEE

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hal-le (Saale) können ab sofort ihr Fahr-zeug über die Internetseite der StadtHalle (Saale) ohne persönliche Vor-sprache in der Zulassungsbehörde still-legen lassen.

Alle notwendigen Schritte wie die Fest-stellung der Identität (eID-Funktion desneuen Personalausweises), die Abwick-lung des Vorgangs und die anschließen-de Online-Bezahlung können am hei-mischen Computer erledigt werden.Voraussetzungen für die Nutzung desneuen i-Kfz-Portals sind der neue Per-sonalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion), einAusweislesegerät und die AusweisApp2.0, das Kennzeichen des Fahrzeugssowie die Sicherheitscodes der Zulas-sungsbescheinigung und der Stempel-plaketten.

Weitere Informationen, auch zu denVoraussetzungen, diesen Service nut-zen zu können, unter www.halle.de un-ter Online-Dienste > Online-Außer-betriebsetzung von Fahrzeugen oderdurch die Mitarbeiter/innen des Bür-gertelefons über die 0345 221-0 oder115 (ohne Vorwahl aus dem StadtgebietHalle (Saale)) erhältlich.

Fahrzeuge könnennun auch onlineabgemeldet werden

Die Stadt gratuliert

Fortsetzung von Seite 2

GeburtstageSeinen 103. Geburtstag begeht am 1.6. Al-fred Schröder.

100 Jahre alt wird am 31.5. Charlotte Rei-necke.

Auf 95 Lebensjahre blicken zurück am23.5. Ursula Schädlich, am 27.5. MarthaGiehre sowie am 1.6. Elli Kempe.

90 Jahre alt werden am 23.5. Isay Grin-berg, am 24.5. Hildegard Jänichen undWilfriede Weber, am 25.5. Lieselotte Pli-kat, am 26.5. Hertha Müller und EdithMolenda, am 27.5. Ruth Griebel und Ber-ta Färber, am 28.5. Hildegard Hauser undIngeborg Hoffmann, am 29.5. Herta An-drae, am 30.5. Helga Niehls, am 1.6. Ro-semarie Koch und Waltraud Ponsold, am2.6. Lisbet Arend, Gertraud Jahnke sowieAnita Norrmann, am 3.6. Christa Claussowie am 6.6. Ingeborg Boeck und Sieg-fried Arnhold.

Allen Jubilaren herzliche Glückwünsche!

Das nächste

A M T S B L A T T

der Stadt Halle (Saale)erscheint am 7. Juni 2017.

Page 11: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

24. Mai 2017 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 11Anzeigen

Bau- und Containerdienst BrachstedtTelefon

03 46 04/2 01 40Funk 01 77/2 27 38 32

www.thb-container.de • E-Mail: [email protected] Straße 10 • 06193 Petersberg/OT Brachstedt

THBContainer

1,5 – 4 m³Container5 – 10 m³

... auch Anlieferung von Sand, Erde, Kies usw.

Page 12: AMTSBLATT - HalleKG willaufdem Gelä ndea er Auto-bahn14 ein40000Quadratmetergroßes Mo ntage- undVerpack gsze rumer-richten. Dashat dasUnternehmen am Freitag, 19.Mai2017,bekanntgegeben.

A M T S B L A T TSeite 12 der Stadt Halle (Saale) · 24. Mai 2017 Anzeigen

TRAUERFALL

WE CARE ...denn Helfen fördert die Entwicklung.Vermitteln Sie Sozialkompetenz!Hier steht, wie’s geht: www.care.de/care-schulen.html