Amtsblatt - Nagold

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Amtsblatt Informationen | Amtliche Bekanntmachungen | Ausschreibungen Termine in Nagold Tipp der Woche Am Dienstag, 2. Juli, erläutert Raid Al Ammareen, Oberarzt der Klinik für Innere Medizin II – Herz- und Kreis- lauferkrankungen an den Kliniken Nagold, das Thema periphere Ar- terielle Verschlusskrankheit (pAVK), im Volksmund Schaufenster- krankheit genannt. Der Oberarzt klärt auf, wie pAVK diagnos- tiziert wird und wie die aktuellen Behandlungsmöglichkeiten aussehen. Nach dem Vortrag steht der Oberarzt für individuelle Fragen zur Verfügung. Beginn ist um 18 Uhr in der Cafeteria der Kliniken Nagold, Röntgenstraße 20. Das Parken während der Veranstaltung ist kostenlos. (Foto: Klinikverbund Südwest) Stimme Wertermittlung für Immobilien Alle zwei Jahre werden die neu- en Bodenrichtwerte veröffent- licht. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens ohne Bebauung. Die Auswertung dient der Wertermittlung für Immobilien. Die erhobenen Daten sind auf Basis der aktuellsten Bundes- richtlinien ausgearbeitet und ermittelt worden. Zusätzlich zur Wertermittlung wurden auch die Sachwertfaktoren neu abgeleitet und erstmalig ein Liegenschaftszinssatz definiert. Somit können alle, die sich für den Wert eines Grundstücks interessieren, objektive und unabhängige Datengrundlagen erhalten. Zur Person: Gunter Schwalbe leitet das Baurechtsamt der Stadt Nagold. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört der Gutachterausschuss. Nagold aktuell Transparenz auf den örtlichen Grundstücksmärkten Gutachterausschuss wertete über 1.000 Kaufverträge aus Im Interview erläutert Dieter E. Brösam- le, Vorsitzender des Gutachterausschus- ses für die Große Kreisstadt Nagold und die Gemeinde Rohrdorf, die wichtigsten Erkenntnisse aus der aktuellen Ermittlung der Bodenrichtwerte und der weiteren zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Herr Brösamle, warum ist die Erhebung der Bodenrichtwerte notwendig? Die erhobenen Daten dienen der Transparenz auf den örtlichen Grund- stücksmärkten und sind auf Basis der aktuellsten Bun- desrichtlinien aus- gearbeitet und er- mittelt worden. Die Auswertung der Kaufpreissammlung ist unter anderem auch für die Werter- mittlung von Immobilien durch Sachver- ständige von Belang. Zudem erfüllen die Stadt Nagold und die Gemeinde Rohrdorf mit der Ermittlung der Bodenrichtwerte die Anforderungen, die der Gesetzgeber in den Paragraphen 193 Abs. 5 und 196 des Baugesetzbuches formuliert hat. Die Daten müssen in Baden-Württem- berg regelmäßig alle zwei Jahre ermittelt werden. Wir sehen uns auch hinsichtlich erforderlicher Daten in Bezug auf die an- stehende Grundsteuerreform bereits heu- te als sehr gut aufgestellt. Auf welcher Grundlage ermittelt der Gutachterausschuss die Werte? Der Gutachterausschuss erhält von den Notaren und Gerichten jeden Vertrag und Zwangsversteigerungsbeschluss, der über Nagolder und Rohrdorfer Immobilien ge- tätigt wird. Wir werten diese Urkunden unter Ein- bindung individueller Fragebögen und da- zugehöriger Bauakten aus und speichern die wertrelevanten Daten in der Kauf- preissammlung, die aus Kaufpreiskarte und Kaufpreisdatei besteht. Für die Jahre 2017 und 2018 waren das 1.040 Kaufverträge. Es ist insofern eine zeitintensive Herausforderung, als dass aus räumlich und sachlich sehr unterschiedlichen Grundstücksmärkten belastbare Daten systematisch analysiert werden müssen. Dies kann nur mit einem kompetenten, motivierten und engagierten Team, wie wir es haben, umgesetzt wer- den. Für die hervorragende Zusammen- arbeit möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bei allen Beteiligten im Gutach- terausschuss und der Stadtverwaltung bedanken. Welche Entwicklung lässt sich für die Jahre 2017 und 2018 in Bezug auf die Bodenrichtwerte feststellen? Die letzte Erhebung und Beschlussfassung wurde zum 31.12.2016 durchgeführt. (Fortsetzung auf Seite 2) Themenführung: „Altensteigerle“ Auf dieser interessan- ten Führung am Sonntag, 7. Juli, erfahren die Teilneh- mer Spannendes über die damalige „Altensteigerle“- Strecke und die teils heute noch sichtbaren Reste. Die Füh- rung beginnt um 15 Uhr am Longwy-Platz, führt über die „Schafsbrücke“ und endet schließlich am Nagolder Haupt- bahnhof. Die Führung ist kostenpflichtig. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Festes Schuhwerk wird empfohlen. Das „Altensteigerle“ ist an diesem Nachmittag von 13 bis 17 Uhr zur Besichtigung geöffnet. (Foto: Jürgen Renz) Nachwuchs- künstler aus der Region „Double Stage“ nennt sich die Veranstaltung, die von Freitag, 5. Juli, bis Sonntag, 7. Juli, den Nachwuchsbands und -künst- lern aus der Region gleich zwei Bühnen bietet - sowohl das Podium der Alten Seminarturnhalle als auch eine Bühne auf dem angrenzenden Außengelände im ehemaligen Posthof. Die Akteure erhalten mit dem Festival die Möglichkeit, sich einem größeren Publikum vorzustellen und so Werbung in eigener Sache betreiben zu können. Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.alte-seminarturnhalle.de. (Foto: Plakat) Promenaden- konzert Die Stadtkapelle Nagold lädt am Sonntag, 30. Juni, um 15 Uhr zum Promena- denkonzert am Longwy- Platz ein. Unter der Leitung von Michael Krauss erwartet die Zuhörer in traumhafter Kulisse am Ufer der Nagold eine spannende Mischung von Kompositionen aus unterschiedlichen Epochen. Stücke wie die flotte „Fuchsgraben Polka“ von Karel Vacek sowie „Africa“, „Rosanna“ und „Stop loving you“ von der kalifornischen Popgruppe Toto werden vorgetragen. Der Eintritt ist frei. Bei schlechtem Wetter fällt das Konzert aus. (Foto: Stadtkapelle) Stadtverwaltung am 5. Juli wegen Betriebsausflug geschlossen Am Freitag, 5. Juli, findet der Betriebsausflug der Stadtverwal- tung Nagold statt. Daher sind an diesem Tag alle städtischen Dienststellen mit Bürgeramt sowie Geschäftsstellen, Kinderta- gesstätten und die Stadtbibliothek geschlossen. Dies gilt auch für die Telefonzentrale. Ab Montag, 8. Juli, ist die Stadtverwal- tung wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen. Das Bürgeramt ist bereits am Samstag, 6. Juli, von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Die Sprechzeiten der allgemeinen Verwaltung sind Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12.30 Uhr. Nr. 23 | 29. Juni 2019 Der Gutachterausschuss der Stadt Nagold und der Gemeinde Rohrdorf (von links): Hans Stetter, Werner Müller, Jürgen Walz, Heike Lagger, Tobias Eckel, Sabrina da Silva Faria, Herbert Wüster, Dieter E. Brösamle und Matthias Schneider. Fotos: Axel H. Kunert/Stadt Dieter E. Brösamle

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AmtsblattInformationen | Amtliche Bekanntmachungen | Ausschreibungen

Termine in Nagold

Tipp der WocheAm Dienstag, 2. Juli, erläutert Raid Al Ammareen, Oberarzt der Klinik für Innere Medizin II – Herz- und Kreis-lauferkrankungen an den Kliniken Nagold, das Thema periphere Ar-terielle Verschlusskrankheit (pAVK), im Volksmund Schaufenster-

krankheit genannt. Der Oberarzt klärt auf, wie pAVK diagnos-tiziert wird und wie die aktuellen Behandlungsmöglichkeiten aussehen. Nach dem Vortrag steht der Oberarzt für individuelle Fragen zur Verfügung. Beginn ist um 18 Uhr in der Cafeteria der Kliniken Nagold, Röntgenstraße 20. Das Parken während der Veranstaltung ist kostenlos. (Foto: Klinikverbund Südwest)

Stimme

Wertermittlung für Immobilien

Alle zwei Jahre werden die neu-en Bodenrichtwerte veröffent-licht. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens ohne Bebauung. Die

Auswertung dient der Wertermittlung für Immobilien. Die erhobenen Daten sind auf Basis der aktuellsten Bundes-richtlinien ausgearbeitet und ermittelt worden. Zusätzlich zur Wertermittlung wurden auch die Sachwertfaktoren neu abgeleitet und erstmalig ein Liegenschaftszinssatz definiert. Somit können alle, die sich für den Wert eines Grundstücks interessieren, objektive und unabhängige Datengrundlagen erhalten. Zur Person: Gunter Schwalbe leitet das Baurechtsamt der Stadt Nagold. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört der Gutachterausschuss.

Nagold aktuell

Transparenz auf den örtlichen GrundstücksmärktenGutachterausschuss wertete über 1.000 Kaufverträge aus

Im Interview erläutert Dieter E. Brösam-le, Vorsitzender des Gutachterausschus-ses für die Große Kreisstadt Nagold und die Gemeinde Rohrdorf, die wichtigsten Erkenntnisse aus der aktuellen Ermittlung der Bodenrichtwerte und der weiteren zur Wertermittlung erforderlichen Daten.

Herr Brösamle, warum ist die Erhebung der Bodenrichtwerte notwendig?

Die erhobenen Daten dienen der Transparenz auf den örtlichen Grund-stücksmärkten und sind auf Basis der aktuellsten Bun-desrichtlinien aus-gearbeitet und er-mittelt worden. Die Auswertung der Kaufpreissammlung

ist unter anderem auch für die Werter-mittlung von Immobilien durch Sachver-

ständige von Belang. Zudem erfüllen die Stadt Nagold und die Gemeinde Rohrdorf mit der Ermittlung der Bodenrichtwerte die Anforderungen, die der Gesetzgeber in den Paragraphen 193 Abs. 5 und 196 des Baugesetzbuches formuliert hat.

Die Daten müssen in Baden-Württem-berg regelmäßig alle zwei Jahre ermittelt werden. Wir sehen uns auch hinsichtlich erforderlicher Daten in Bezug auf die an-stehende Grundsteuerreform bereits heu-te als sehr gut aufgestellt.

Auf welcher Grundlage ermittelt der Gutachterausschuss die Werte?Der Gutachterausschuss erhält von den Notaren und Gerichten jeden Vertrag und Zwangsversteigerungsbeschluss, der über Nagolder und Rohrdorfer Immobilien ge-tätigt wird.

Wir werten diese Urkunden unter Ein-bindung individueller Fragebögen und da-zugehöriger Bauakten aus und speichern die wertrelevanten Daten in der Kauf-

preissammlung, die aus Kaufpreiskarte und Kaufpreisdatei besteht.

Für die Jahre 2017 und 2018 waren das 1.040 Kaufverträge. Es ist insofern eine zeitintensive Herausforderung, als dass aus räumlich und sachlich sehr unterschiedlichen Grundstücksmärkten belastbare Daten systematisch analysiert werden müssen. Dies kann nur mit einem kompetenten, motivierten und engagierten Team, wie wir es haben, umgesetzt wer-den.

Für die hervorragende Zusammen-arbeit möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bei allen Beteiligten im Gutach-terausschuss und der Stadtverwaltung bedanken.

Welche Entwicklung lässt sich für die Jahre 2017 und 2018 in Bezug auf die Bodenrichtwerte feststellen?Die letzte Erhebung und Beschlussfassung wurde zum 31.12.2016 durchgeführt.

(Fortsetzung auf Seite 2)

Themenführung: „Altensteigerle“

Auf dieser interessan-ten Führung am Sonntag, 7. Juli, erfahren die Teilneh-mer Spannendes über die damalige „Altensteigerle“-

Strecke und die teils heute noch sichtbaren Reste. Die Füh-rung beginnt um 15 Uhr am Longwy-Platz, führt über die „Schafsbrücke“ und endet schließlich am Nagolder Haupt-bahnhof. Die Führung ist kostenpflichtig. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Festes Schuhwerk wird empfohlen. Das „Altensteigerle“ ist an diesem Nachmittag von 13 bis 17 Uhr zur Besichtigung geöffnet. (Foto: Jürgen Renz)

Nachwuchs- künstler aus der Region „Double Stage“ nennt sich die Veranstaltung, die von Freitag, 5. Juli, bis Sonntag, 7. Juli, den Nachwuchsbands und -künst-

lern aus der Region gleich zwei Bühnen bietet - sowohl das Podium der Alten Seminarturnhalle als auch eine Bühne auf dem angrenzenden Außengelände im ehemaligen Posthof. Die Akteure erhalten mit dem Festival die Möglichkeit, sich einem größeren Publikum vorzustellen und so Werbung in eigener Sache betreiben zu können. Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.alte-seminarturnhalle.de. (Foto: Plakat)

Promenaden-konzert

Die Stadtkapelle Nagold lädt am Sonntag, 30. Juni, um 15 Uhr zum Promena-denkonzert am Longwy-Platz ein. Unter der Leitung

von Michael Krauss erwartet die Zuhörer in traumhafter Kulisse am Ufer der Nagold eine spannende Mischung von Kompositionen aus unterschiedlichen Epochen. Stücke wie die flotte „Fuchsgraben Polka“ von Karel Vacek sowie „Africa“, „Rosanna“ und „Stop loving you“ von der kalifornischen Popgruppe Toto werden vorgetragen. Der Eintritt ist frei. Bei schlechtem Wetter fällt das Konzert aus. (Foto: Stadtkapelle)

Stadtverwaltung am 5. Juli wegen Betriebsausflug geschlossen

Am Freitag, 5. Juli, findet der Betriebsausflug der Stadtverwal-tung Nagold statt. Daher sind an diesem Tag alle städtischen Dienststellen mit Bürgeramt sowie Geschäftsstellen, Kinderta-gesstätten und die Stadtbibliothek geschlossen. Dies gilt auch für die Telefonzentrale. Ab Montag, 8. Juli, ist die Stadtverwal-tung wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen. Das Bürgeramt ist bereits am Samstag, 6. Juli, von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Die Sprechzeiten der allgemeinen Verwaltung sind Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12.30 Uhr.

Nr. 23 | 29. Juni 2019

Der Gutachterausschuss der Stadt Nagold und der Gemeinde Rohrdorf (von links): Hans Stetter, Werner Müller, Jürgen Walz, Heike Lagger, Tobias Eckel, Sabrina da Silva Faria, Herbert Wüster, Dieter E. Brösamle und Matthias Schneider. Fotos: Axel H. Kunert/Stadt

Dieter E. Brösamle

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Der besondere Film am 10. Juli

In der Reihe „Der besondereFilm“ wird am Mittwoch, 10. Juli, um 15 Uhr der Film „Astrid“ ge-zeigt. Bereits in jungen Jahren widerfährt Astrid Lindgren et-was, das sich für sie gleicher-maßen als Schicksalsschlag und Wunder herausstellen und ihr Leben für immer verändern wird. Bereits ab 14.30 Uhr gibt es Kaffee und Gebäck, die im Preis von 6 Euro enthalten sind.

NaTour am 13. Juli

Thomas Bühler, zertifizierter Schwarzwald-Guide, zeigt den Teilnehmern auf seiner NaTour am Samstag, 13. Juli, von 11 bis 16 Uhr die Lebenswelt „zwischen Gar-tenzaun und Landschaftsraum“. Treffpunkt der Wanderung ist die Georg-Wagner-Straße 21 in Na-gold. Die Führung kostet 25 Euro pro Person. Eine Anmeldungunter www.schwarzwaldguide-nagold.de ist erforderlich.

Wildkräuterführungam 14. Juli

Bei dieser Führung erfahren die Besucher einiges über Wild-kräuter und deren Wirkungen und Verwendungsmöglichkei-ten. Beginn der Führung ist am Sonntag, 14. Juli, um 15 Uhr. Eine Anmeldung bei MartinaBitzer unter der Telefon-nummer 07452 69696 ist erfor-derlich. Der Treffpunkt wird bei der Anmeldung bekanntgegeben. Die Führung ist kostenpflichtig.

Apothekergartenam 14. Juli

Die Apothekerin Bärbel Reichert-Fehrenbach führt alle Interes-sierten am Sonntag, 14. Juli, um 15 Uhr durch den Apothe-kergarten des Zeller-Mörike-Gartens, Emminger Straße 42. Die idyllische Gartenanlage und das Museum können an diesem Tag von 14 bis 17 Uhr besichtigt werden. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Führun-gen sind auf Anfrage möglich.

Altstadtführung am 13. Juli

Am Samstag, 13. Juli, sind alle Interessierten eingeladen, mehr über die Nagolder Geschichte zu erfahren. Stadtführerin Birgit Maier führt durch die historische Altstadt und erzählt den Teilneh-mern Spannendes aus 2.500 Jah-ren Stadtgeschichte. Start ist um 10.30 Uhr am Urschelbrunnen neben dem Rathaus. Eine An-meldung ist nicht erforderlich. Die Führung ist kostenpflichtig.

Termine

Amtsblatt Nr. 23 | 29. Juni 2019

(Fortsetzung von Seite 1)

Seither sind die Bodenrichtwerte in der Kernstadt um durchschnitt-lich 14 Prozent, in den Stadtteilen um 11 Prozent sowie innerhalb der Gemeinde Rohrdorf um 12 Prozent gestiegen.

In absoluten Zahlen liegen sie in-nerhalb einer Bandbreite von 50 bis 610 Euro pro Quadratmeter für ge-mischte und wohnbauliche Nutzun-gen.

Warum ist diese Preisspanne so groß?Wir haben heterogene Immobili-enmärkte, die zudem polyzentrisch sind. Die genannte Bandbreite ergibt sich zum einen durch die ganz un-terschiedlichen räumlichen Lagen der Grundstücke.

Außerdem ist ein Grundstück, das bei seiner voraussichtlichen Bebau-ung eine höhere Ausnutzung ermög-licht, hochwertiger als ein gering-gradiger nutzbares.

Wir berücksichtigen diese Gege-benheiten durch Umrechnungskoeffi-zienten bezogen auf die wertrelevan-te Geschossflächenzahl (WGFZ).

Welche Erkenntnisse ergaben sich aus der Datenanalyse in Bezug auf die Sachwertfaktoren?Sachwertfaktoren werden hauptsäch-lich für die Bewertung von eigen-genutzten Immobilien, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäusern, benö-tigt.

Es ergaben sich Marktanpassungen mit Faktoren in der Spitze bis zu 1,9 bezogen auf den nach normativen Vorgaben modellkonform ermittelten vorläufigen Sachwert.

Wird absolut überteuert einge-kauft, sind zukünftige Kapitalverluste nicht ausgeschlossen.

Insbesondere zeigten sich teils erheblich steigende Kaufpreise bei Wiederverkaufsimmobilien. Deren dynamische Entwicklung, bezogen auf den Auswertungszeitraum, ist in den Stadtteilen und der Gemeinde Rohrdorf aktuell ausgeprägter als in der Kernstadt - jedoch ausgehend von einem niedrigeren Bodenwert- und Kaufpreisniveau in den letzten Jahren.

Neben der Ermittlung der Boden-richtwerte und der Sachwertfak-toren ist auch die Feststellung von Liegenschaftszinssätzen gesetzlich vorgeschrieben. Welche Ergebnisse hat diese Analyse gebracht?

Der Liegenschaftszinssatz ist defi-niert als der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften bestimmter Grundstücksarten (ins-besondere Renditeobjekte) im Durch-schnitt marktüblich verzinst wird.

Liegenschaftszinssätze bilden die Zukunftserwartungen des gewöhn-lichen Geschäftsverkehrs ab und sind inflationsneutral. Sie werden hauptsächlich für die Bewertung von Renditeobjekten (zum Beispiel Eigen-tumswohnungen sowie Wohn- und Geschäftsgebäude) benötigt.

Sie wurden erstmals abgeleitet aus Kauffällen für Neubau- und Be-standswohnungen sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser. Vereinzelt ha-ben sich bei den Nachbewertungen der Kauffälle auch negative Liegen-schaftszinssätze ergeben, das heißt, eine negative Verzinsung des einge-setzten Kapitals wird in solchen Fällen in Kauf genommen.

Einzelne Ausgangssituationen der ausgewerteten Kauffälle verliefen je-doch konträr. Näheres ergibt sich aus den vom Gutachterausschuss heraus-gegebenen Fachinformationen.

Welche Ergebnisse in Bezug auf das Kaufpreis-Niveau in Nagold und Rohrdorf konnten Sie feststellen?Das Kaufpreisniveau für Neubau-eigentumswohnungen umfasst eine Spanne zwischen 2.190 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bis hin zu 5.700 Euro pro Quadratmeter Wohn-fläche. Einzelne Kaufpreise erachte ich persönlich für Nagolder Verhält-nisse als zu hoch.

Jedoch sind Kaufpreise abhängig von der Lage des Objekts, vom Niveau des Bodenwerts und dem individuellen Ausstattungsstandard. Wohnungsei-gentum höheren Preisniveaus wurde überwiegend zur Eigennutzung ge-kauft.

Weiterverkaufspreise von Be-standswohnungen lagen zwischen 1.020 Euro pro Quadratmeter Wohn-fläche bis rund 3.000 Euro pro Quad-ratmeter Wohnfläche.

Die durchschnittlich ermittelte Kaufpreissteigerung lag im Jahr 2018 bei rund 10 Prozent und somit etwas über dem Bundesdurchschnittswert, der vom statistischen Bundesamt in Höhe von 8 Prozent ermittelt worden ist.

Kaufpreise für Ein- und Zwei-familienhäuser umfassten im Aus-wertungszeitraum Werte von 147.000 Euro bis 1.350.000 Euro in der Nagolder Kernstadt und 120.000 Euro bis 525.000 Euro in den Stadtteilen sowie 69.000 Euro bis 410.000 Euro in Rohrdorf.

Die derzeit starke Nachfrage-Angebots-Situation ist ein Grund für das steigende Preisniveau auf den Immobilienmärkten. Welche Hintergründe spielen noch eine Rolle?Beispielsweise sind die Baukosten für den Neubau von Wohngebäuden zwischen 2010 und April 2019 um rund 26 Prozent gestiegen. Für Bau-ten in vorgefertigter Bauweise noch mehr. Sie werden weiter steigen. Zinseffekte, ausgelöst durch die seit

nunmehr acht Jahren historisch nied-rige Zinsen, stellen zugleich einen we-sentlichen Einflussfaktor dar.

Zum einen werden Finanzierun-gen dadurch günstiger, zum anderen werden andere Anlagemöglichkeiten unattraktiver.

In unmittelbarer Folge wird, ge-paart mit Sicherheitsüberlegungen, mehr Geld in Immobilien investiert, vor allem in Deutschland auch durch zahlungskräftige Käufer aus dem Ausland.

Nachhaltige Trends zur Reur-banisierung, demografische Ent-wicklungen sowie stark gestiegene Grunderwerbsteuern stellen weitere Einflussfaktoren dar. Hinzu kommt der zunehmende Wunsch nach den eigenen vier Wänden, der Unabhän-gigkeit vom Vermieter, mietfreies Wohnen im Alter sowie Gründe der Altersvorsorge.

Auch Wanderungsbewegungen der Bevölkerung aus dem Umland in die Mittel- oder Oberzentren spielen bei der Nachfrage und somit auch bei der Preisbildung von Immobilien eine Rolle.

Dies gilt auch für die Große Kreis-stadt Nagold. Auswertungen des Gutachterausschusses bezogen auf 417 wohnbauliche Kauffälle haben für das Mittelzentrum Nagold erge-ben, dass 49 Prozent der Immobili-enkäufer beim Kaufvertragsabschluss nicht in Nagold oder Rohrdorf wohn-ten.

Wie lautet Ihre Prognose für die Zukunft?

Der aktuelle Aufschwung am deut-schen Immobilienmarkt währt inzwi-schen seit nahezu zehn ununterbro-chenen Jahren.

Derzeit in zahlreichen Regionen galoppierenden Preisentwicklungen stehen jedoch auch Gebieten mit Kaufpreisrückgängen entgegen.

Zukünftige Entwicklungen wer-den von verschiedenen Einfluss-parametern abhängig sein, zu wel-chen sicher die aktuelle Entscheidung der EZB-Zinspolitik, regionale und lo-kale gesamtwirtschaftliche Entwick-lungen, der demografische Wandel sowie eventuell auch politische Ent-scheidungen gehören werden.

Zu beobachten wird vor allem die Entwicklung des örtlichen Miet-Kauf-preisniveaus sein, aus dem sich aus immobilienwirtschaftlicher Sicht am ehesten eine eventuelle Blasenbildung am Immobilienmarkt ableiten lässt.

Eine etwaige Kaufpreisabschwä-chung ist in der ersten Hälfte des Jah-res 2019 weder erkennbar und ten-denziell für das restliche Kalenderjahr auch nicht zu erwarten.

Wir sollten uns jedoch im Klaren darüber sein, dass der Immobilienzy-klus nicht ewig so weiterlaufen kann wie bisher.

(Das Interview führte Tina Block)

Kaufpreise sind von der Lage des Objekts abhängigBodenrichtwerte sind seit der letzten Erhebung in der Nagolder Kernstadt sowie in den Stadtteilen gestiegen

Auf der Grundlage von über 1.000 Kaufverträgen hat der Gutachterausschuss der Stadt Nagold und der Gemeinde Rohrdorf die Bodenrichtwerte erhoben. Foto: Stadt

Information

Zur Person:Dieter E. Brösamle ist zertifizierter Sachverständiger für Marktwert- und Beleihungswertermittlungen sowie für internationale Immobli-lienbewertungen. Darüber hinaus Fachautor und Dozent sowie Vorsitzender des Zertifizierungs-ausschusses DEKRA-Certification für Immobliensachverständige.

Gutachterausschuss der Stadt Nagold und der GemeindeRohrdorf

GeschäftsstelleSabrina da Silva FariaTelefon: 07452 681-116E-Mail: [email protected]

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Info

3Amtsblatt Nr. 23 | 29. Juni 2019

Der Gutachterausschuss der Gro-ßen Kreisstadt Nagold und der Ge-meinde Rohrdorf hat gemäß § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch, § 6 (2) der Verordnung der Landes-regierung Baden- Württemberg über die Gutachterausschüsse, Kaufpreis-sammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch, den Be-stimmungen der ImmoWertV 2010 sowie auf Basis aktueller Richtlinien des Bundes flächendeckende, durch-schnittliche Lagewerte für den Boden (Bodenrichtwerte), Sachwertfakto-ren und Liegenschaftszinssätze zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt und am 06.06.2019 ordnungsgemäß be-schlossen.

Die Bodenrichtwerte sowie die sons-tigen zur Wertermittlung erforder-lichen Daten beruhen auf der Aus-wertung der Kaufpreissammlung für die Jahre 2017 und 2018 der Stadt Nagold mit Ortsteilen und der Ge-meinde Rohrdorf.

Begriffsdefinition

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehr-heit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Boden-richtwertzone), die nach ihren Grund-stücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weit-gehend übereinstimmen und für die im wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist be-zogen auf den Quadratmeter Grund-stücksfläche eines Grundstückes mit den dargestellten Grundstücksmerk-malen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine

Wertanteile für Aufwuchs, Gebäu-de, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 Satz 2 BauGB).

Eventuelle Abweichungen eines ein-zelnen Grundstücks vom Bodenricht-wertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z. B. hinsicht-lich des Erschließungszustandes, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zu-stands, der Art und des Maßes der bau-lichen Nutzung) sind bei der Ermitt-lung des Verkehrswertes (Marktwert) eines Grundstücks zu berücksichtigen.

Für das Gebiet der Stadt Nagold und der Gemeinde Rohrdorf sind flächen-deckende Bodenrichtwertzonen gebil-det worden. Sie sind in einem Karten-werk bestehend aus 25 Einzelkarten im Maßstab 1:2.000 integriert und kön-nen als Einzelexemplare oder Gesam-texemplar käuflich erworben werden.

Die vom Gutachterausschuss bereit-gestellten und mündlich kostenfrei erhältlichen Bodenrichtwerte haben rein informellen Charakter und sind nicht verbindlich. In die Bodenricht-wertkarten kann bei der Geschäfts-stelle des Gutachterausschusses während der Geschäftszeiten Einsicht genommen werden. Rechtsverbind-lich sind allein die von der Geschäfts-stelle des Gutachterausschusses er-teilten, schriftlichen Auskünfte. Schriftlich bereitgestellte Boden-richtwerte gelten nur in Verbindung mit den örtlichen Fachinformationen zur Ableitung und Verwendung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2018. Sachwertfaktoren sind Faktoren,

mit denen der nach den Vorschrif-ten der ImmoWertV 2010 und der Sachwertrichtlinie 2012 abgeleitete (vorläufige) Sachwert an die allge-meinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt und somit an den Verkehrswert (Marktwert) angegli-chen werden soll (Marktanpassung). Sie stellen zugleich einen Modell- bzw. Systemkorrekturfaktor dar, wenn die angewandte Methodik der Sachwertermittlung mängelbehaf-tet ist. Sie werden hauptsächlich für die Bewertung von eigengenutzten Immobilien, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäusern benötigt. Der Gutachterausschuss hat durch Ge-genüberstellung von tatsächlichen Kaufpreisen und „Modellkonformen“ Nachbewertungen von Kauffällen örtliche Sachwertfaktoren bezogen auf Ein- und Zweifamilienhäuser für die Nagolder Kernstadt, die Stadtteile und die Gemeinde Rohrdorf ermittelt und beschlossen.

Der Liegenschaftszinssatz ist defi-niert als der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften bestimmter Grundstücksarten (ins-besondere Renditeobjekte) im Durch-schnitt marktüblich verzinst wird. Liegenschaftszinssätze bilden die Zukunftserwartungen des gewöhn-lichen Geschäftsverkehrs ab und sind inflationsneutral. Sie werden hauptsächlich für die Bewertung von Renditeobjekten (z. B. Eigentumswoh-nungen oder Wohn- und Geschäfts-häusern) benötigt. Liegenschaftszins-sätze wurden „Modellkonform“ für die sachlichen Teilmärkte der Ein- und Zweifamilienhäuser sowie der Eigen-tumswohnungen und auf der Basis entsprechender Reinerträge unter Be-rücksichtigung der wirtschaftlichen

Restnutzungsdauern für die Nagolder Kernstadt, die Stadtteile und die Ge-meinde Rohrdorf ermittelt und be-schlossen.

Bei Anwendung der normierten Wert-ermittlungsverfahren gemäß der Im-moWertV 2010 und damit verbun-den örtlicher Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze sind sowohl die Fachinformationen zur Ableitung und Verwendung der Sachwertfakto-ren als auch die Fachinformationen zur Ableitung und Verwendung von Liegenschaftszinssätzen zu beachten. Sie bilden die örtlichen Wertverhält-nisse ab.

Alle schriftlichen Fachinformationen können gemäß § 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren durch

den Gutachterausschuss der Großen Kreisstadt und der Gemeinde Rohr-dorf gebührenpflichtig bei der Ge-schäftsstelle des Gutachterausschus-ses der Großen Kreisstadt Nagold und der Gemeinde Rohrdorf, Burg- straße 10, 72202 Nagold, Sabrina da Silva Faria, E-Mail: [email protected] oder Telefon: 07452 681-116 ab dem 01.07.2019 angefordert werden.

Nagold, den 06.06.2019

Gutachterausschuss der Großen Kreisstadt Nagold und der Gemeinde Rohrdorf

Dieter E. Brösamle 1. Vorsitzender des Gutachterausschusses

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum 31.12.2018

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „2. Änderung und Ergänzung Weihergässle“ in Nagold (Aufstellungsbeschluss) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren „2. Änderung und Ergänzung Weihergässle“ in Nagold, gemäß § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Nagold hat gemäß § 2 (1) BauGB am 19.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „2. Änderung und Ergänzung Weihergässle“ sowie die in den Bebauungsplan integrier-ten örtlichen Bauvorschriften im be-schleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB, aufzustellen.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt be-grenzt:im Nordosten: durch die Südwest-

grenzen der Flst.-Nr. 193/1(Wolfsberg-straße), 186, 187, 189, 199/3, 200/1, 200, 193/2, 193 und 199/2;

im Osten: durch die West-grenzen der Flst.-Nr. 197/1 (Entlastung-Ost) und 934;

im Südwesten: durch die Nordost-grenzen der Flst.-Nr. 928/1, 749/1, 749/2, und 205/1;

im Westen: durch die Ostgrenze des Flst.-Nr. 206/1

und ist durch entsprechende Signatur im Bebauungsplan eindeutig festge-setzt.

Für diesen Planentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffent-lichkeit nach § 3 (1) BauGB durch-geführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung gem. § 13 (3) BauGB durchgeführt wird.

Ziele und Zwecke der Planung Die Parkierungsanlage „Nagold-Ost (ehemals Weihergässle)“ soll erwei-tert werden. Durch eine zusätzliche Auffahrt im Osten sowie die Verlän-gerung des oberen Parkdecks können bis zu 45 neue Stellplätze geschaffen werden.

Der derzeit aktuelle Bebauungsplan „1. Änderung Weihergässle“ aus dem Jahr 2003 muss zur Umsetzung dieser Planungskonzeption entsprechend angepasst werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung können ab dem 01.07.2019 bis 15.07.2019, Montag bis Freitag vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag nach-mittags von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Eingangsbereich des Baudezer-nates, Burgstraße 10, eingesehen werden.

Die aktuellen Planunterlagen können auch im Internet unter https://www.nagold.de/Bebauungsplanung abge-rufen werden.

Äußerungen und Vorschläge zum Planentwurf sollen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Ihre Anregungen können Sie schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Wenden Sie sich hierfür an das Stadt-planungsamt, Burgstraße 10, in Na-gold.

Über die Anregungen und Bedenken, die während des Bebauungsplan-verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB

vorgebracht werden, beschließt der Gemeinderat im Rahmen der Abwä-gung. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerin-nen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift gespeichert wer-den. Zum Satzungsbeschluss wer-den die vorgebrachten Informatio-nen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Bebauungsplanentwurf mit den planungsrechtlichen Festsetzun-gen nochmals öffentlich ausgelegt. Die entsprechende Bekanntmachung wird im Amtsblatt der Stadt Nagold veröffentlicht.

Nagold, den 29.06.2019

Jürgen GroßmannOberbürgermeister

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Wolfsbergstraße

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Page 4: Amtsblatt - Nagold

Info

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Schaufenster Nagold

ImpressumHerausgeber: Große Kreisstadt NagoldMarktstraße 27–29 • 72202 Nagold Telefon: 07452 681-0 • Fax: 07452 681-210

Verantwortlich für den amtlichenund redaktionellen Teil: Oberbürgermeister Jürgen Großmann

Redaktion: Tina Block (Leitung)Miriam Ott, Petra Gall, Julia Krauß E-Mail: [email protected]: 07452 681-185 • Fax: 07452 681-5185

Internet: www.nagold.de9. Jahrgang

Anzeigen: Schwarzwälder Bote Medienvermark-tung Südwest GmbH • Kirchtorstraße 14 78727 Oberndorf am Neckar Telefon: 0800 780 78 01 • Fax: 07423 78-328 E-Mail: [email protected]: www.schwarzwaelder-bote.deAnzeigen: Hans-Dieter Meng (verantwortlich)

Druck: Druckzentrum Südwest GmbH 78052 Villingen-Schwenningen

Anzeigen

Amtsblatt Nr. 23 | 29. Juni 2019

InformationIn der Amtsblatt-Rubrik „Schät-ze aus dem Steinhaus“ wird das aktuell ausgestellte Objekt be-schrieben. Auf diese Weise erhal-ten Besucher einen Einblick in den vielfältigen Sammlungsbestand.

Museum im Steinhaus Badgasse 3Telefon: 07452 681-282E-Mail: [email protected]

ÖffnungszeitenDienstag, Donnerstag,Sonn- und Feiertagevon 14 bis 17 Uhr

Der Eintritt ist frei.

Individuelle Führungen für Gruppen sind auf Anfrage gerne möglich.

Internet:www.nagold.de/MuseumimStein-haus

Schätze aus dem SteinhausObjekt des Monats Juli: Kurbüchlein einer Patientin

Dieses Kurbüchlein wurde Emilie Munz 1929 ausgehändigt. Es ent-hält die Hausordnung und die Kur-vorschriften des Genesungsheimes sowie die Verordnungen für die Pa-tientin.

Neben Wasserbehandlung und Sonnenbestrahlung und Liegen in der Liegehalle hatte die Kranke Atem- und Turnübungen zu absol-vieren.

Penibel ist die (offenbar er-wünschte) Gewichtszunahme der Patientin vermerkt.

Dieses Büchlein erlaubt uns einen Einblick in den strengstens regle-

mentierten Kurbetrieb im Rö-tenbad, das zu dieser Zeit der Württembergischen Versiche-rungsanstalt als Erholungs- und Genesungsheim diente.Auf einem Flohmarkt erwor-ben, kam es als Geschenk im Frühjahr 2018 ins Museum im Steinhaus.Begonnen hat die Geschich-te des Genesungsheims Bad Rötenbad im Jahr 1726 mit der ersten offiziellen Badesai-son im Rötenbachtal. Das Bad war sehr einfach und alles andere als ein Treffpunkt der feinen Gesellschaft. 1879 vernichtete ein Brand das Wirtshaus, das anschlie-ßend größer und moderner

wieder aufgebaut wurde.1899 erwarb die Württembergi-

sche Versicherungsanstalt die Ge-bäude. Mit dieser Übernahme waren erneut Um- und Anbauten an das bestehende Gebäude verbunden.

Nach einer wechselvollen Ge-schichte als Militärlazarett, Gaufüh-rerschule, Polizeikuranstalt und Lan-desversorgungskrankenhaus wurde im Jahr 1977 vom Sozialministerium der endgültige Schlussstrich gesetzt.

1981 wurde im Rötenbad das Ausbildungszentrum der Straßen-bauverwaltung Baden-Württemberg eingerichtet. (red)

Relikt aus der Zeit des Genesungs-heims Bad Rötenbad. Foto: Stadt

Wasser für Tiere im Garten bereithaltenVor allem in trockenen Sommermo-naten ist es wichtig, Vögeln, Igeln und Insekten Wasser in flachen Schalen anzubieten.

Wenn der Rand des Gefäßes nicht steil ist, ist die Gefahr für die Tiere zu ertrinken minimiert.

Der Umkreis der meisten Kleinst-tiere ist eher recht begrenzt, deshalb ist es ratsam, mehrere Schalen aufzu-stellen.

Selbst im Winter wurden Vögel be-obachtet, die mit Genuss in der Was-serschale ein Bad nahmen. (red)

UmweltTipp

Reisepass noch gültig?Bei der Planung des Sommerurlaubs sollten die Reisedokumente recht-zeitig auf ihre Gültigkeit geprüft wer-den, darauf macht das Bürgeramt im Rathaus aufmerksam. Das Ausstellen von Personalausweisen und Reise-pässen kann derzeit bis zu fünf Wo-chen dauern. Die Beantragung muss persönlich im Bürgeramt oder in den Rathaus-Geschäftsstellen in den Stadtteilen erfolgen. Für die Antrags-stellung müssen die bisherigen Aus-weisdokumente sowie ein biometri-sches Foto mitgebracht werden. (red)

Kurz berichtet

Sitzung entfälltDie Sitzung des Kultur-, Umwelt- und Sozialausschusses, die für Dienstag, 2. Juli 2019, anberaumt war, ent-fällt. (red)

Wassertemperaturim Badepark

Ist die Rutsche im Badepark ge-öffnet? Welche Temperatur hat das Wasser im Planschbecken, Schwimmerbecken oder im Attrak-tionsbecken? Antworten auf diese Fragen gibt es immer ganz aktuell auf der städtischen Internetseite unter www.nagold.de/de/badepark. (red)