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EMISSIONSPROSPEKT Angebot über Genussrechts-Kapital

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E M I S S I O N S P R O S P E K TAngebot über Genussrechts-Kapital

CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:07 Uhr Seite 1

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Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,

Märkte und Unternehmen stehen in unserer heutigen Zeit permanent im Wandel und vor neuen Herausforderungen. Der schnelle Aufstieg und rasante Verfall der High-Tech Märktewährend der letzten Jahre sind uns allen und besonders Ihnen als Anleger in Erinnerung. Die IT Branche oder Biotech Unternehmen hatten Geschäftsideen, Projekte und Visionen, dieohne Nachweis der Marktfähigkeit nur allein auf Grund Ihres Tech-Hypes zu riesigen Spekulationsgebilden aufstiegen - und wieder niedergingen.

Die Zeit der Rückbesinnung auf konstante Werte, stetige Marktentwicklung und reale Produkte ist bei den Anlegern wieder eingekehrt.

Wir bieten Ihnen mit den Genussrechten an der CORUM Heimtierprodukte GmbH einen solchen Wert an.

Tiernahrung ist ein Food-Produkt, dass in Deutschland über 30 Millionen Tiere der verschiedenen Spezies bedient und zwar täglich. Allein in Europa müssen weit über 100 MillionenHunde, Katzen, Vögel, Nager und Fische mit qualitativ hochwertigen und ernährungstechnisch ausgewogenen Produkten versorgt werden.

Diesem jährlich wachsenden Markt hat sich CORUM verschrieben. Dabei haben wir die strategische Ausrichtung von vornherein so festgelegt, dass wir uns nicht an den hochkompe-titiven Massensegmenten des Nass- und Trockenfutters für Hunde und Katzen beteiligen, vielmehr ist CORUM der Nischenanbieter für Snackprodukte bei Hund und Katze sowie gene-rell für den Vogel- und Nagerbereich und für Winterfutter. Wir produzieren heute mehrere Millionen Verpackungen, sowohl unter den Marken unseres Unternehmens wie zum Beispiel„CORUM“, „PARTHENWERK“, „FARMLAND“ oder „MINOSAN“, als auch unter den Handelsmarken der großen Lebensmittelkonzerne. Sie als Anleger können den bisherigenUnternehmenserfolg täglich in den Regalen von Kaufland, Edeka, Rewe, WAL-MART u a. sehen.

Unser Standort, die Logistik, das Rohstoff-Know-how, die eingesetzte Technik sowie die modernsten Maschinen bringen uns die Kostenführerschaft im Markt der von uns angebotenenProdukten.

Große Konzerne haben uns daher ihr Vertrauen ausgesprochen und wollen die Zusammenarbeit erheblich ausbauen. Als junges Unternehmen verfügen wir nicht über eineKapitaldecke, die das geplante Wachstum ermöglicht. Die Kreditinstitute sind nicht in der Lage den Finanzwünschen unseres Unternehmens in ausreichendem Maße gerecht zu wer-den. Basel II und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hemmen mittelständische Unternehmen. Deshalb wenden wir uns mit unserem Angebot über Genussrechts-Kapital an Sie.

Im Sinne einer engen Partnerschaft haben wir unser Angebot „8/8/40“ (8 % Grunddividende/8 Jahre Laufzeit/40 % Übergewinnbeteiligung) über das normal übliche Niveau mit einerhohen Übergewinnbeteiligung ausgestattet, die Sie am Unternehmenserfolg in deutlicher Weise teilhaben lässt.

Wir werden das Genussrechts-Kapital zunächst zur Finanzierung unseres starken Wachstums, d. h. in Vorfinanzierung von Rohstoffen, Verpackungsmaterial sowie in die Finanzierungder Kundenforderungen, einsetzen.

Nach Eingang der vollen Kapitalsumme von Euro 7.500.000,- werden wir dann die bisher gemietete Immobilie mit modernen Gebäuden und Maschinenanlagen kaufen. Damit schaffenwir neben einer deutlichen Marktpräsenz auch bilanziell erhebliche Werte. Auf den nächsten Seiten informieren wir Sie ausführlich über unser Unternehmen, unser Beteiligungs-angebot und die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Beteiligen Sie sich am wachsenden Tiernahrungsmarkt durch Zeichnung unserer Genussrechte. Unsere kompetente Mannschaft wird sicher die Ziele erfüllen und Ihnen eine hoheRendite erbringen.

Wir bedanken uns schon heute für Ihr Vertrauen.

Julia Feikens Wilhelm FeikensGeschäftsführerin Vorsitzender des Beirats

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VORWORT

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

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INHALTSVERZEICHNIS

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Chancen und Risiken

Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt und Wagnishinweis

Die Unternehmensbeteiligung im Überblick

Die Unternehmensdaten der CORUM

Emissionszweck und Grundlagen der Emissionsbeteiligung

Die Unternehmenstätigkeit der CORUM - Geschäftsgang und Aussichten

Bilanz der CORUM zum 31. Dezember 2003

Anhang zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 2003

Prinzipien der Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung

Unternehmensziel- und Liquiditätsplanung (Vorgabe)

Erläuterungen zur Unternehmensziel- und Liquiditätsplanung

Die Genussrechte an der CORUM

Die Zeichnung und der Bezug der Genussrechte an der CORUM

Die Steuern des Genussrechts-Inhabers

Beteiligungsrisiken und Risikobelehrung

Verantwortlichkeitserklärung der Geschäftsführung und Vorbehaltsangaben

Angaben zum IDW Standard und zum VerkProspG/zur VerkProspVO

Vertrags-AnhangGesellschaftsvertrag der CORUM

Beiratsordnung der CORUM

Genussrechts-Bedingungen

Anlegererklärung

Zeichnungsschein Genussrecht - Muster

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CHANCEN UND RISIKEN

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Chancen• Mit dem vorliegenden Genussrechtsangebot bietet CORUM eine renditeträchtige Beteiligung an einem profitablen Foodunternehmen an, das überdurchschnittliche Wachs-

tumschancen aufweist.

• CORUM verfügt mit den Marken „CORUM“, „PARTHENWERK“, „FARMLAND“ und „MINOSAN“ über etablierte Umsatzbringer im Markt für Tiernahrungsprodukte und produ-ziert auch unter den Handelsmarken der großen Lebensmittelkonzerne.

• CORUM produziert ihre Produkte auf Anlagen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen und hat somit die Kostenführerschaft bei ihren Produkten inne.

• Die im Rahmen einer Nachfolgeregelung gegründete CORUM kann auf die Erfahrungen, das Know-how und weitreichende Branchen-Kontakte eines erfahrenen Managementszurückgreifen.

Risiken• CORUM ist ein im Rahmen der Unternehmensnachfolge gegründetes junges Unternehmen, so dass die weitere wirtschaftliche Entwicklung in erheblichen Maße davon abhängt,

das vorhandene Know-how und die Kundenkontakte erfolgreich auf die neue Geschäftsführung zu übertragen.

• In dem Markt für Tiernahrungsprodukte agieren nur wenige und namhafte Marktteilnehmer, so dass national und international ein hoher Wettbewerbsdruck herrscht. Der wei-tere Umsatz und Erfolg der CORUM hängt maßgeblich von der Beibehaltung der Kostenführerschaft sowie der Akzeptanz der CORUM Produkte ab.

• Wenn sich die Umsetzung des Marketing- und Vertriebskonzeptes aufgrund eines geringen Mittelzuflusses verzögert oder der Markteintritt in neue Märkte nicht wie geplant erfol-gen kann, können die geplanten Umsatz- und Ertragssteigerungen nicht generiert werden und ggf. negative Folgen für die Finanz- und Ertragslage nach sich ziehen.

• Eine direkte Unternehmensbeteiligung birgt Risiken in sich, die zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten bzw. durch Ratenvereinbarungen noch zu zahlenden Kapitalsund nicht ausgeschütteter Gewinnanteile führen können.

• Die Genussrechte sind auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt.

• Die Genussrechte werden nicht an einer Börse gehandelt und sind als Namensgenussrechte nicht übertragbar.

Gewichtung von Chancen und RisikenDie CORUM ist ein junges Unternehmen das in dem wachsenden Markt für Tiernahrungsprodukte tätig ist, eine hohe Marktkompetenz aufweist und über gute Kundenkontakte ver-fügt. Durch die zeitige Nachfolgeregelung wurde sichergestellt, dass dieses Fachwissen auch langfristig der CORUM zur Verfügung steht. Auch Wettbewerbsreaktionen können auf-grund der Marktführerschaft gekontert werden. Insgesamt überwiegen somit mittelfristig die Chancen die Risiken.

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Wagnishinweis

Dieser Beteiligungsprospekt lädt ein zu einer langfristi-gen unternehmerischen Genussrechts-Beteiligung an derCORUM Heimtierprodukte GmbH mit guten Gewinn-chancen, aber auch mit entsprechenden Risiken. Denn jedeunternehmerische Tätigkeit stellt ein Wagnis dar undunterliegt betrieblichen und marktbedingten Schwankungen.Dies gilt in gleichem Maß auch für eine unternehme-rische Beteiligung; sie ist stets eine R i s i k o a n l a g e :Den erhöhten Renditechancen aus der unmittelbarenBeteiligung an einem Unternehmen stehen entsprechen-de allgemeine und spezielle unternehmerische Risikengegenüber. Somit kann prinzipiell auch ein Verlust deseingesetzten Wagniskapitals eines Anlegers nicht aus-geschlossen werden. Einen solchen denkbaren Verlustsollte der Kapitalanleger vor dem Hintergrund seinereigenen Vermögensverhältnisse und Anlageziele be-denken und notfalls wirtschaftlich verkraften können.

Die Anlegergelder werden nicht in ein einzelnes, vorherbestimmtes Objekt bzw. Projekt investiert, sondern wer-den für die unternehmerische Tätigkeit im Rahmen dessatzungsmäßig bestimmten operativen Geschäfts derCORUM Heimtierprodukte GmbH für mehrere, z.T.auch später festzulegende Vorhaben verwendet.

Die Beteiligung an der CORUM Heimtierprodukte GmbHist weder mündelsicher noch besteht eine sonstige Ein-lagensicherung. Die unternehmerischen Beteiligungs-gelder unterliegen zudem keiner gesonderten staatli-chen Aufsicht, so dass es sich in erster Linie um eine Ver-trauensinvestition des Anlegers mit guten Chancen,aber auch allen unternehmerischen Risiken handelt(siehe ausführliche Risikobelehrung im hinteren Pros-pektteil).

Verantwortlichkeit für den ProspektinhaltFür den Inhalt dieses Emissionsprospektes übernimmt die

CORUM Heimtierprodukte GmbH(im Folgenden auch CORUM)Waldstraße 6D-40883 Ratingen

Telefon: (02 08) 82 43 60Telefax: (02 08) 84 66 04E-Mail: [email protected]: www.corum-pet-products.com

Geschäftsführung: Julia Feikens

die Verantwortung. Sie erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesent-lichen Umstände ausgelassen sind.

Ratingen, Oktober 2004Die Geschäftsführung

Gegenstand des ProspektesGegenstand des Angebotes sind 750.000 Stück auf den Namen lautende (vinkulierte)Genussrechte mit einem Nennbetrag von jeweils Euro 10,- aus der von der CORUM be-schlossenen Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechts-Ka-pital in Höhe von insgesamt Euro 7.500.000,- mit Gewinn- und Verlustbeteiligung (zei-tanteilig für das laufende Geschäftsjahr). Die Genussrechte werden in das Genussrechts-Register der Gesellschaft eingetragen.

Einsichtnahme in die Unterlagen Die in diesem Prospekt genannten Unterlagen, die die CORUM betreffen, können vonernsthaft interessierten Anlegern in den Geschäftsräumen der Gesellschaft nach vorheri-ger Absprache mit der Geschäftsleitung während der üblichen Geschäftszeiten eingese-hen werden.

ZielplanungenDieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen – insbesondere subjektiveZielvorstellungen zur künftigen Entwicklung der CORUM –, die jedoch mit Unsicher-heiten und Risiken verbunden sind. Diese Aussagen geben die gegenwärtigenEinschätzungen und Erwartungen des Unternehmens im Hinblick auf zukünftige Er-eignisse wieder. Diese Einschätzungen können Wahrnehmungs- oder Beurteilungsfehlerbeinhalten und sich somit als unzutreffend erweisen. Es wird darauf hingewiesen, dasseine Vielzahl von Faktoren (siehe ausführliche Risikobelehrung im hinteren Prospektteilab Seite 30) dazu führen können, dass die tatsächliche Entwicklung der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erheblich von den in diesem Prospekt geäu-ßerten Zielvorstellungen abweicht.

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BETEILIGUNGS-VERKAUFSPROSPEKT

für die Platzierung von

Genussrechts-Kapital

– mit Gewinn- und Verlustbeteiligung –in Höhe von

Euro 7.500.000,-

750.000 (vinkulierte) Namens-Genussrechteim Nennbetrag von jeweils Euro 10,- der

CORUM Heimtierprodukte GmbH

bei einem Ausgabekurs von 100 %zzgl. 5 % bzw. 5,5 % Agio als Abschlussgebühr

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

DIE UNTERNEHMENSBETEILIGUNGIM ÜBERBLICK – Stand Oktober 2004 –

Emittentin CORUM Heimtierprodukte GmbH, Ratingen

Organe • Geschäftsführung. Julia Feikens• Beirat: Dipl.-Kaufmann Wilhelm Feikens (Vors.),

Dipl.-Kaufmann Friedrich Garenfeld, Dipl.-Ing. Thomas Deilmann

Branche Produktion, Groß- und Einzelhandel, Import und Export von Heimtierprodukten

Stammkapital Euro 30.000,-

Beteiligungsform vinkulierte Namens-Genussrechte mit Gewinn- und Verlustbeteiligung zu einem Nennbetrag von je Euro 10,-

Ausgabebetrag Euro 10,- pro Genussrecht zzgl. Agio als Abschlussgebühr

Agio als Abschlussgebühr• 5 % des Nennbetrages bei Einmaleinlagen• 5,5 % des Nennbetrages bei Rateneinlagen

Mindestzeichnung • Einmaleinlage ab 100 Stück (= Euro 1.000,-)oder• Rateneinlage ab 5 Stück (= Euro 50,-) pro Monat (Ansparplan)

(Erstzahlung in Höhe von 20 % der Summe der Monatsraten grundsätzlich erforderlich)

Mindestvertragsdauer 8 Jahre, erstmals kündbar zum 31. Dezember 2012

Emissionsvolumen 750.000 Genussrechte im Gesamtwert von Euro 7.500.000,-

Erlösverwendung Expansionsfinanzierung

Gewinn-Zielvorgabe ca. 8 % - 12 % p.a. der eingezahlten Nominaleinlage, jahresdurchschnittlich auf die BeteiligungsdauerErläuterungen auf S. 22 ff.

Grunddividende 8 % des Nennbetrages p.a. in Gewinnjahren mit Vorrang vor allen anderen Gewinnverteilungsansprüchen Dritter

Gewinnvorzug Grunddividende, die in Verlustjahren nicht ausgezahlt wird, ist in Gewinnjahren mit Vorrang vor allen anderen Gewinnverteilungsansprüchen nachzuzahlen

Übergewinnbeteiligung anteilige Gewinnbeteiligung an 40 % des Jahresüberschusses nach Steuern, aber vor Gewinnverwendung, im Verhältnis zum Emissionsvolumen

Kapital-Rückzahlung bei Kündigung zum oder nach Ablauf der Mindestvertragsdauer durch Einlösung zum Nennbetrag, ggf. abzüglich eines Verlustanteils

Informations- und Kontrollrechte • jährlicher Geschäftsbericht nach testierter Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer• jährliche, nachträgliche Mittelverwendungs-Kontrollrechnung mit Berichterstattung

durch einen Wirtschaftsprüfer• Vorlage von Halbjahresbilanzen einschließlich Halbjahresberichten• Kontrolle durch Beirat mit drei Mitgliedern

Haftung keine Nachschussverpflichtung des Genussrechts-Inhabers

Chance und Risiko eine langfristige Unternehmensbeteiligung mit erhöhten Chancen, aber auch mit entsprechendem Risiko

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DIE UNTERNEHMENSDATENDER CORUM

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

• Firma · Sitz• Gegenstand des Unternehmens• Kapitalausstattung• Organe• Haftungsverhältnisse

Das Unternehmen– Firma, Gründung,

Handelsregister und Sitz

Die Firma des emittierenden Unternehmens lautet

CORUM Heimtierprodukte GmbH.

Das Unternehmen wurde am 02. Februar 2001 nachdeutschem Recht gegründet worden und ist unter der Nr.HRB 47864 beim Amtsgericht Düsseldorf ins Handels-register eingetragen. Die Aufnahme der Geschäftstätig-keit erfolgte mit der Sitzverlegung nach Ratingen imMärz 2003.

Sitz der Gesellschaft ist Ratingen (Anschrift: Waldstraße6, D-40883 Ratingen).

Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.

– Gegenstand des Unternehmens

Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Herstellung, derGroß- und Einzelhandel sowie der Import und Exportvon Tiernahrungsprodukten und Tierbedarfsartikelnaller Art, ferner der Erwerb und die Verwaltung von ande-ren Unternehmen und Beteiligungen an solchen.

– Kapitalausstattung undStimmrechtsverhältnisse

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 30.000,-und ist in voller Höhe zur freien Verfügung der Ge-schäftsführung eingezahlt.

Alleinige Gesellschafterin der CORUM ist Frau JuliaFeikens, Ratingen.

Die Gesellschaft hat darüber hinaus beschlossen,Genussrechte zu den in diesem Prospekt beschriebenenKonditionen gegen die Einzahlung von Genussrechts-Kapital im Gesamtnennbetrag von Euro 7.500.000,- zugewähren.

Weitere Kapitalien bestehen nicht. Wertpapiere, die einUmtausch- oder Bezugsrecht auf Genussrechte beinhal-ten, sind nicht im Umlauf. Auch Übernahmegarantienbestehen nicht.

– Die Organe

Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung,der Beirat und die Gesellschafterversammlung.

Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte der Gesell-schaft und vertritt sie gegenüber Dritten sowohl gericht-lich als auch außergerichtlich. Satzungsgemäß bestehtdie Geschäftsführung aus einem oder mehreren Ge-schäftsführern. Derzeitige Geschäftsführerin der CORUMist Frau Julia Feikens. Sie vertritt die Gesellschaft alleinund ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Bezüge der Geschäftsführerin beliefen sich imGeschäftsjahr 2003 auf Euro 6.000,-. Die Geschäftsfüh-rung ist unter der Anschrift der Gesellschaft erreichbar.

Der Beirat hat die vornehmliche Aufgabe, die Geschäfts-führung im Rahmen seiner Kompetenz zu überwachen,sie gleichzeitig aber auch zu beraten und zu unterstüt-zen. Die Mitglieder des Beirates verfügen über dieSachkenntnis und Erfahrung, die dem Umfang und derBedeutung ihres Amtes entsprechen. Der Beirat bestehtderzeit aus drei Mitgliedern. Es sind dies:

1. Diplom-Kaufmann Wilhelm Feikens, Kaufmann- Vorsitzender -

2. Diplom-Kaufmann Friedrich Garenfeld, Unternehmensberater- stellvertretender Vorsitzender -

3. Dipl.-Ing. Thomas Deilmann

Die Mitglieder des Beirates sind für vier Jahre gewähltund erhalten für ihre Tätigkeit lediglich einen Ersatzihrer Auslagen.

Künftig werden auf Vorschlag der Geschäftsführung zweiMitglieder des Beirates durch die Gesellschafterver-sammlung und ein Mitglieder des Beirates durch dieGenussrechts-Beteiligten gewählt.

Der Beirat entscheidet grundsätzlich mit einfacherMehrheit. Die Mitglieder des Beirates sind unter derAnschrift der Gesellschaft erreichbar.

In der Gesellschafterversammlung – ausnahms-weise auch außerhalb solcher Versammlungen – sinddie GmbH-Gesellschafter mit ihrem satzungsrechtlichfestgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen dieGmbH-Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstesWillensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafter-beschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen derGesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbeson-dere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und dieVerwendung des Geschäftsergebnisses (§ 46 Nr. 1GmbHG).

– Beteiligungen,verbundene Unternehmen

Die CORUM ist zu 50 % am Stammkapital der SafeService Company GmbH mit Sitz in Dortmund beteiligt.Diese Gesellschaft ist ausschließlich im Bereich derelektronischen Archivierung tätig und für das operativeGeschäft der CORUM nicht von Bedeutung.

– Geschäftsjahr,Bekanntmachungen

Das Geschäftsjahr der CORUM ist das Kalenderjahr. DieBekanntmachungen der Gesellschaft werden im Bundes-anzeiger veröffentlicht.

– Haftungsverhältnisse/Rechtsstreitigkeiten

Es bestehen im Zeitpunkt der Prospektherausgabe wederHaftungs- oder Eventualverpflichtungen noch Rechts-und Steuerstreitigkeiten, die einen bedeutenden Einflussauf die finanzielle Lage der CORUM haben könnten.Auch liegen keine Pfand- oder sonstigen Rechte Dritteran den Vermögensgegenständen der Gesellschaft vor.Finanzielle Verpflichtungen ist die CORUM nur in demin diesem Prospekt beschriebenen Umfang eingegangen.

– Verflechtungstatbestände

Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität derjeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf dieCORUM diverse angabepflichtige Verflechtungstatbe-stände rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personellerArt. Verflechtungen zwischen Organmitgliedern bzw.Gesellschaftern der CORUM sowie von Unternehmen, dieggf. mit der CORUM bedeutsame Verträge abgeschlossenhaben oder anderweitig mit ihr nicht unwesentlich ver-bunden sind, beinhalten auch immer die Möglichkeiteines Interessenkonfliktes zwischen den betroffenenUnternehmen. Es ist daher grundsätzlich nicht auszu-schließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung derunterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nichtzu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden,wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Imgleichen Maße könnten hierdurch auch die Erträge derGesellschaft – und damit die der Anleger – betroffensein.

Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher,wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehenbei der CORUM dahingehend, das die Geschäftsführerinder Gesellschaft gleichzeitig alleinige Gesellschafterin ist.Der Vorsitzende des Beirats ist ein naher Angehöriger derGeschäftsführerin. Ihm wurde zur Vertretung derCORUM Generalvollmacht erteilt.

– Jahresabschlussprüfung

Die Überwachung der CORUM durch den Beirat wirdkünftig ergänzt durch die Jahresabschlussprüfung ein-schließlich der umfassenden Berichterstattung durcheinen hierzu beauftragten Wirtschaftsprüfer. Dieser ist imVerhältnis zur CORUM uneingeschränkt unabhängig, dazwischen dem Wirtschaftsprüfer und der CORUM (ein-schließlich der Personen ihrer Organe) keine recht-lichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Verflechtungenbestehen.

Für das Geschäftsjahr 2004 wird die Gesellschaft voraus-sichtlich die Rölfs WP Partner Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft AG, Düsseldorf zum Abschlussprüfer bestellen.

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– Mittelverwendungskontrolle

Investitionsvorhaben der CORUM über Euro 750.000,-bedürfen der Zustimmung des Beirates der Gesellschaft.Insoweit findet bei der CORUM vor Durchführung derInvestitionen eine vorherige, organschaftliche Mittel-verwendungskontrolle statt. Die Mittelverwendungs-kontrolle des Beirates erstreckt sich auf die Prüfung, obdie Investitionsmittel im Rahmen des Unternehmens-gegenstandes und der in diesem Emissionsprospektbeschriebenen Investitionsziele verwendet werden.

Darüber hinaus hat die CORUM einen externenWirtschaftsprüfer als Mittelverwendungskontrolleur ge-wählt. Die Mittelverwendungs-Kontrollrechnung findetjährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung statt.Die Mittelverwendungs-Kontrollrechnung gibt Auf-schluss über die Herkunft der im Unternehmen investier-ten Gelder und deren Verwendung. Dabei steht bei derPrüfung der Mittelverwendung nicht nur – wie bei derobligatorischen Jahresabschlussprüfung – die ordnungs-gemäße Verbuchung und Bewertung der einzelnenPosten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrech-nung im Mittelpunkt, sondern vorrangig die ordnungs-gemäße Verwendung der Mittel im Rahmen des sat-zungsmäßigen Unternehmensgegenstandes sowie imSinne der Angaben in diesem Emissionsprospekt. Überdie Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnungwird der Mittelverwendungskontrolleur den AnlegernBericht erstatten.

Sowohl dem Anleger als auch den Organen der CORUMist das Ergebnis (Testat) der Mittelverwendungs-Kon-trollrechnung mitzuteilen. Soweit das Testat nur einge-schränkt erteilt wurde, darf der Geschäftsführung desUnternehmens keine Entlastung erteilt werden. Insofernentfaltet die Verpflichtung des Unternehmens zur weiterenMittelverwendungskontrolle auch vorweggenommeneWirkung.

Erfahrung und Kompetenz der Geschäftsleitung – Julia Feikens

Geschäftsführerin

Frau Julia Feikens studierte nach einer Ausbildung zurGroß- und Einzelhandelskauffrau bei ALDI sowohlBetriebswirtschaft als auch Rechtswissenschaften an derUniversität Münster. Studienbegleitend war Frau Feikensmehrere Jahre sowohl bei Clifford Chance Pünder, QVCals auch bei der Deutschen Bank, Steilmann und CHPtätig.

Seit Frühjahr 2003 bringt sie ihre Kenntnisse und ihreErfahrung als Geschäftsführerin in die CORUM Heim-tierprodukte GmbH ein.

– Dipl.-Kaufmann Wilhelm FeikensVorsitzender des Beirates

Herr Feikens baute von 1977 bis 1989 den Tiernahrungs-hersteller Hopermann-Kessi mit einen Jahresumsatz vondamals DM 105 Mio. sowie 500 Mitarbeitern auf undkonnte an drei Produktionsstandorten innerhalb derUnternehmensgruppe jährliche Umsatzrenditen vonfünf bis sieben Prozent erwirtschaften. 1989 veräußerteer aus persönlichen Gründen seine Anteile an der Firmen-gruppe an die Dalgetty Plc. Gruppe, Großbritannien. Von1995 bis 2002 baute er die Firma CHP Heimtierprodukteauf und konnte Umsatzerlöse von bis zu Euro 15 Mio. er-wirtschaften.

Herr Feikens verfügt über exzellente Kontakte zu Kundenim In- und Ausland sowie zu Lieferanten. Auch die Pro-duktionstechnik ist durch seine lange Verbindung mitder Branche von einer hohen Affinität gekennzeichnet.

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EMISSIONSZWECK UNDGRUNDLAGEN DEREMISSIONSBETEILIGUNG

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

• Kapital- und Investitionsbedarf• Beteiligungsformen• Rechtsverhältnisse• Laufzeit · Kündigung und Rückzahlung• Staatliche Kontrolle und Aufsicht

Kapital- und Investitions-bedarf (Emissionsziel)Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot und dem hierbeschriebenen Emissionsvolumen möchte die CORUMExpansions- und Erweiterungsinvestitionen durchfüh-ren. Die CORUM investiert in den weiteren Ausbau derProduktion, der Vertriebsaktivitäten für Heimtiernah-rung sowie die Erschließung des deutschen und europä-ischen Marktes für den Lebensmittelhandel und den fili-alisierten Fachhandel als Vertriebskanal für Heimtier-nahrung.

Die Mittel für diese Investitionen sollen nicht durchFremdkapital als Verbindlichkeiten, sondern vorrangigdurch Genussrechts-Kapital (Eigenkapitalersatz) an derCORUM aufgebracht werden.

Das BeteiligungsvolumenDas Angebot sieht ein Genussrechts-Kapital von Euro7.500.000,- vor, das mit einer ersten Tranche platziertwerden soll. Je nach Geschäftsverlauf und Erfolg dieserEmission wird die CORUM weitere Genussrechts-Tranchen auflegen.

PlatzierungsergebnisAusgehend von dem beschriebenen Emissionsziel strebtdie CORUM die Vollplatzierung der hier angegebenenBeteiligungstranchen an. Anders als bei in sich geschlos-senen Gesamtfinanzierungsmodellen für konkreteEinzelprojekte bzw. -objekte ist die CORUM jedoch nichtauf den einmaligen und vollständigen Zufluss des Be-teiligungskapitals angewiesen. Als operativ handelndesWirtschaftsunternehmen ist es der Gesellschaft vielmehrmöglich, die vorgesehenen Investitionen auch abgestuftund zeitlich versetzt vorzunehmen. Für einen dynami-schen Geschäftsverlauf wäre zwar eine kurzfristigePlatzierung der Emission von Vorteil. Aus heutiger Sichtist jedoch für den Auf- und Ausbau des Unternehmenseine Übernahmegarantie zur Vollplatzierung der Emis-sion nicht erforderlich.

Die BeteiligungsformenDie CORUM gewährt dem Anlagepublikum durchZeichnung im Wege der Privatplatzierung eine unter-nehmerische Genussrechts-Beteiligung mit Gewinn- undVerlustbeteiligung. Die in diesem Prospekt abgedrucktenGenussrechts-Bedingungen in Verbindung mit den vomAnleger im Zeichnungsschein gewählten Anlagemodali-täten sind die rechtliche Grundlage dieses Beteiligungs-angebotes.

Rechtsverhältnisse derGenussrechts-BeteiligungDie Genussrechts-Beteiligung erfolgt in Form vonGewährung sog. Genussrechte durch die CORUM gegenEinzahlung des Genussrechts-Kapitals. RechtlicheBedingungen zur Ausgestaltung von Genussrechten sindgesetzlich nicht näher definiert, so dass sich Inhalt undKonditionen der Genussrechte der CORUM ausschließ-lich nach den Genussrechts-Bedingungen der CORUM inVerbindung mit dem Zeichnungsschein richten.

Die Genussrechte werden in das Genussrechts-Registerder Gesellschaft eingetragen.

Die Ausgabe erfolgt zum Nennbetrag (100 %). Als einma-lige Abschlussgebühr fällt ein Agio in Höhe von 5 % desNennbetrages bei Einmaleinlagen bzw. 5,5 % bei Raten-einlagen an.

– Ergebnisbeteiligung, Rangrücktritt

Die Vermögenseinlagen der Genussrechts-Beteiligtennehmen sowohl am Gewinn als auch am Verlust derCORUM teil. Die Verlustbeteiligung besteht bis zur vollenHöhe der Einlagesumme. Das Agio dient zur teilweisenDeckung der Kosten aus dieser Kapitalmarktemissionund fließt dem Anleger nicht wieder zu. Die gesamteVermögenseinlage haftet vorrangig gegenüber allen son-stigen Gläubigern. Der Genussrechts-Beteiligte tritt des-halb im Rang hinter die Vorabbefriedigung aller Gläu-biger der CORUM zurück.

– Laufzeit, Kündigungund Rückzahlung

Die Genussrechts-Beteiligung ist erstmals zum 31. De-zember 2012 sowohl für den Anleger wie für die CORUMordentlich kündbar, d.h. die Mindestvertragsdauerbeträgt bei Zeichnung im Jahr 2004 acht Geschäftsjahrezzgl. der Restdauer des laufenden Geschäftsjahres.Spätere Kündigungen können nur zum Ablauf vonjeweils einem weiteren Geschäftsjahr erfolgen. Wird alsoz. B. zum 31. Dezember 2012 keine Kündigung ausge-sprochen, ist die nächste ordentliche Kündigung erstzum 31. Dezember 2013 möglich. Die Kündigungsfristbeträgt in jedem Fall gleichermaßen zwei Jahre.

Die Rückzahlung gekündigten Genussrechts-Kapitalserfolgt zum Nennbetrag abzüglich eines ggf. anfallendenVerlustanteils.

Im Einzelnen wird auf die Genussrechts- Bedingungenin diesem Prospekt sowie auf das Kapitel “DieGenussrechte an der CORUM” (Seite 26 ff.) verwiesen.

– Unabänderlichkeiten

Die Teilnahme am Verlust, die Nachrangvereinbarungsowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist können

nachträglich nicht geändert, beschränkt oder verkürztwerden. Eine vorzeitige Rückzahlung des Genussrechts-Kapitals ist seitens der CORUM nicht vorgesehen.

Staatliche Kontrolleund AufsichtDie unternehmerische Beteiligung an der CORUM unddie hier angebotene Privatplatzierung sowie die einge-zahlten Beteiligungsgelder unterliegen weder einer staat-lichen Kontrolle noch gibt es eine sonstige behördlicheAufsicht über die Verwendung des Emissions- undBeteiligungskapitals. Das Unternehmen und der Privat-anleger sind deshalb eine sich lediglich selbst kontrollie-rende Wagnisgemeinschaft mit Gewinnchance.

Kosten derEmissionsplatzierungDas aus der Emission platzierte Kapital (inkl. Agio) fließtvollumfänglich der Gesellschaft zu. Dabei entstehenerfolgsabhängige Emissionskosten, die teilweise durchdas Agio gedeckt sind. Diese variablen Kosten beinhaltenim Wesentlichen die Aufwendungen für die Platzierung,den Vertrieb sowie die Emissionsbegleitung und betragennetto etwa 10 % des Emissionsvolumens. Bei denNettobetragsberechnungen wurden die Aufwendungender zu vereinnahmenden Abschlussgebühr saldomäßiggegenübergestellt.

Für die Prospektherstellung, die Prospektentwicklung,den Druck und das weitere Marketing fallen Aufwen-dungen in Höhe von einmalig etwa 0,8 % des Emissions-volumens an. Diese Aufwendungen wurden weitgehendschon vor dem Vertriebsstart dieser Emission von demUnternehmen getragen und belasten das platzierte Be-teiligungskapital nur unwesentlich.

Insgesamt betragen die Emissions- bzw. Emissions-platzierungskosten bei vollständiger Platzierung nettoca. Euro 810.000,- Umgerechnet auf die Mindestver-tragsdauer von 8 Jahren entspricht dies einer jährlichenKostenquote von etwa 1,3 % bezogen auf das Gesamt-emissionsvolumen von Euro 7.500.000,-.

Verwendung desNetto-EmissionskapitalsDas platzierte Emissionskapital aus dieser Emission wirdnach Abzug der Emissionskosten vollumfänglich fürInvestitionen und weitere betriebliche Aufwendungen desUnternehmens verwendet.

Über die Grundlagen der Investitionsplanung informiertdas Kapitel “Prinzipien der Investitions-, Finanz- undErtragsplanung” (Seite 21 ff.).

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

DIE UNTERNEHMENSTÄTIGKEITDER CORUM – GESCHÄFTSGANGUND AUSSICHTEN

• Markt und Wettbewerb• Geschäftspolitik/Leitlinien• Aktuelle Investitionen• Bedeutsame Verträge• Aussichten

Die aktuelle Entwicklungdes Unternehmens– Die Geschäftspolitik/Produkte

Die CORUM fertigt und vertreibt Spezialprodukte für dendeutschen sowie den europäischen Tiernahrungsmarktund ist dabei hauptsächlich in Nischenmärkten tätig.Insbesondere werden Tiernahrungsprodukte angeboten,die nicht zu dem Bereich Nass- und Tockenfutter fürHunde und Katzen zählen. Die Produkte der CORUMsind qualitativ mit den Markenartikeln namhafterHersteller wie bspw. Masterfoods und Nestlé vergleichbar,aber im Preiseingangsbereich angesiedelt. Im Einzelnenhandelt es sich dabei um

• Snacks und Belohnungsprodukte für Hunde und Katzen

• Futter und Snacks für Vögel und Nager

• Betriebsmittel für Vögel und Nager wie z.B.

- Vogelsand- Heimtierstreu- Heu- Stroh

• Fischfutter für Aquarien und Teichfische

• Saisonartikel für die Winterfütterung

• Konzentriertes Nonfood-Sortiment für Tierbedarfsartikel

– Unternehmensgeschichte

Das Unternehmen wurde im Frühjahr 2001 gegründetund nahm in 2003 die Geschäftstätigkeit auf. Im erstenHalbjahr 2003 wurden die ehemals von der Firma CHPHeimtierprodukte GmbH genutzten Produktionsstättensamt Immobilien angemietet. Im Rahmen dieser An-mietung konnten auch das Know-how und die Kunden-verbindungen der CHP übernommen werden und mitdem damaligen Geschäftsführer der CHP Herrn Feikensund dem Betriebsleiter Herr Vinalmont kompetente Beratergehalten und im Rahmen der Nachfolgeregelung einge-bunden werden. Heute nutzt die CORUM den überwie-genden Teil der Hallenflächen sowie die komplette Pro-duktionsanlage zu einem festen, sehr günstigen Miet-preis. Die Auslastung der Produktionsanlagen von derzeit15 % eröffnet der CORUM ohne weitere Investitionen inProduktsanlagen problemlos die steigenden Nachfragennach ihren Spezialprodukten zu bedienen.

Herr Vinalmont ist in der Branche seit weit über 30 Jahrentätig und leitet die Produktion, die er auch vorher, angleicher Stelle, betreut hat. Zu seinem Team zählen au-ßerdem die wichtigsten Know-how-Träger der früherenMannschaft.

CORUM nutzt also die bestehenden Anlagen, die demUnternehmen Kostenführerschaft eingebracht haben,nutzt die Kundenverbindungen und die Bekanntheit dereigenen Marken, arbeitet mit geringsten Kosten und wirdso zum soliden Starterfolg geführt.

– Unternehmensziele

Die Unternehmensziele der CORUM stellen sich wie folgtdar:

• Fertigung von Produkten für den Tiernahrungsmarktin Deutschland und Europa in Nischenmärkten undmit Märkten mit Spezialprodukten. Das Umsatzziellautet, innerhalb der nächsten fünf Jahre auf achtMillionen Euro zu steigen.

• Umsatzverdoppelung mindestens alle vier Jahre.

• nachhaltige Rendite von 5 % v. U. zu erzielen.

• Abhängigkeiten von Kunden, Lieferanten und Fremd-kapitalgebern vermeiden.

• Reinvestition von Gewinnen unter Optimierung vonSteueraspekten auf absehbare Zeit im eigenen Unter-nehmen, um Wachstum, Qualität der Produkte undSicherheit des Unternehmens zu gewährleisten.

• mit den CORUM-Produkten mittelfristig mindestensdrittgrößter Anbieter in den jeweiligen Marktsegmentenwerden.

• in den nächsten fünf Jahren den Markteintritt inEngland, Frankreich, Österreich, Holland, Italien undPolen zu vollziehen.

• CORUM achtet auf die Qualität der Mitarbeiter, derenSchulung und auch die ethischen Grundsätze im Um-gang mit Lieferanten, Kunden und Wettbewerbern.

– Die Marketingstrategie

Die vorgenannten Ziele sollen durch die konsequenteUmsetzung der Marketingstrategie der CORUM erreichtwerden. Die Leitlinien der Marketingstrategie sind:

• Tiernahrungsprodukte in den Marktsegmenten anzu-bieten, die nicht zum Bereich Nassfutter für Hundeund Katzen sowie Trockenfutter für Hunde und Katzenzählen.

• Produkte im Tiernahrungsmarkt anzubieten, die qua-litativ mit den Markenartikeln zu vergleichen, aber imPreiseingangsbereich angesiedelt sind.

• CORUM als den führenden Anbieter von Nischen-produkten zu etablieren, die der Handel im Sortimentbraucht, die er aber von den Hauptanbietern Mas-terfoods und Nestlé nicht, oder nicht zu akzeptablenBedingungen beziehen kann.

• Produkte aus seinem Programm auch für Handels-marken anzubieten.

• mit CORUM-Produkten nur den Lebensmittelhandel,die Discounter, Drogeriemärkte und die Großfilialistendes Zoofachhandels mit CORUM-Produkten zu beliefern.

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

• CORUM ist offen für Partnerschaften im BereichLizenzproduktion und Lohnfertigung für Wettbe-werber.

• CORUM Produkte haben eine hohe Qualität, sind inden Verpackungen optimiert, treffen frühzeitigMarkttrends und orientieren sich an den Wünschender Verbraucher und des Handels.

• CORUM verzichtet auf teure Eigenentwicklungen undbaut die Führung in der schnellen Produktableitungweiter aus.

• CORUM produziert die Produkte zu einem möglichsthohen Anteil selbst und verfügt über eine hoheProduktionstiefe.

• CORUM realisiert Produktionskostenvorteile, Fracht-Verpackungs- und Standortvorteile, um die Ertrags-ziele zu optimieren.

• CORUM entwickelt Produkte für den deutschen undeuropäischen Markt.

– Geschäftsgang 2004

Das zweite Quartal war nach dem sprunghaft gestiegenenUmsatz des ersten Quartals, bedingt durch die Wintersai-sonumsätze, von der Normalisierung der Umsätze geprägt.

Die Umsätze entwickelten sich gegenüber den Planungenin geringen Abweichungen, wobei sich auf Quartalsbasiseine Untererfüllung von 1,7 % ergab. Die Verteilung aufdie Kundengruppen zeigte eine unterproportionaleEntwicklung zu den Planzahlen bei Kaufland, währenddie Kunden Dohle und Pako überproportional Warebezogen haben.

Die im Mai veranstaltete Interzoo, die größte Messe ihrerArt weltweit, brachte erhebliche Kundenkontakte, ausdenen CORUM mit einem zeitlichen Abstand neueKundenverbindungen generieren kann. Dabei wird derExport überproportional beteiligt sein, während naturge-mäß die Kontakte auf der Messe aus Deutschland geringersind.

Die Planung für das zweite Halbjahr bleibt unverändert,obwohl einige Anzeichen vorliegen, die ein höheresUmsatzergebnis und damit auch einen höheren Ertragerwarten lassen.

Konkret konnte ein Abschluss mit der Firma Futternapfgetätigt werden, für die das Unternehmen CORUM diekomplette Eigenmarke im Vogel- und Nagerbereich pro-duzieren wird. Es handelt sich hierbei um 13 Artikel, dieFutternapf u. a. bei Praktiker, der Edeka sowie in Öster-reich und der Schweiz vertreibt. Lieferbeginn wird vor-aussichtlich September sein. Der zu erwartende Umsatzwird auf ca. 20.000,- EUR pro Monat geschätzt.

Das bevorstehende Saisongeschäft ist durch einen Aldi-Auftrag in den meisten Produkten bereits zu 150 % ver-kauft, gemessen an einer Ein-Schicht-Auslastung. DieGeschäftsleitung hat allerdings erfolgversprechende

Ansätze, dass mindestens die zweite Schicht noch ausge-schöpft werden kann, da einige Verhandlungen nochkurz vor dem Abschluss stehen.

Die Lizenzproduktion für EIGHT IN ONE, USA ist um dreiweitere Artikel vergrößert worden, so dass ab Septemberdiese Marke eine stärkere Präsenz erfährt. DieRohertragssituation bei dieser Lizenzproduktion istäußerst positiv und trägt zur Verbesserung derGesamtsituation nicht unerheblich bei.

Bei dem Ertrag hat sich das Unternehmen ebenfallsplanmäßig entwickelt und liegt zum Halbjahr gegenü-ber den Planzahlen 0,8 % unter den Vorgaben.

Berücksichtigt man einige Sonderentwicklungen, wie z. B.die Vorleistungen in Werbung und Lithokosten, die in derForm Einmalcharakter haben (Messe und Lizenz-produktion 8in1), ist das Ergebnis sogar über Plan.

Da die zweite Jahreshälfte jeweils überproportional zumUmsatz und zum Ergebnis beiträgt, hat das Unter-nehmen keine Zweifel, dass die Gewinnerwartung nichtnur eingehalten wird, sondern sicher überschritten wer-den wird.

Neben einer günstigeren Lohnkostenstruktur werdendazu auch im zweiten Halbjahr günstigere Rohstoff-preise und damit ein etwas höherer Rohertrag als ge-plant, beitragen.

Belastend wirken sich die höheren Energie- und Treib-stoffkosten aus, die zu einer höheren Frachtbelastung alsgeplant führen werden.

Die Liquidität des Unternehmens ist nach wie vor ange-spannt, da immer noch eine Vielzahl von Lieferantenentweder Vorkasse, oder kurzfristige Zahlungsziele er-warten und auf der anderen Seite die Großkunden ihreZahlungsziele schrittweise ausdehnen.

Die Geschäftsleitung ist in Verhandlungen, um langfri-stig die Liquiditätssituation durch Kontokorrentkreditesowie durch Generierung von Investorenkapital zu ver-bessern.

Auch landesverbürgte Unterstützung durch neue Förder-programme in NRW werden in die Überlegungen miteinbezogen.

Wesentliche Investitionen in Abhängigkeit vom Mittelzu-fluss aus der Emission sind die Übernahme von zweiAbfüllanlagen, die zur Zeit von CORUM angemietet sind.

– Patente/Lizenzen/gewerbliche Schutzrechte

CORUM nutzt folgende Warenzeichen:

„CORUM“, „PARTHENWERK“, MINOSAN“ und „Farm-land“ zu marktüblichen Konditionen. Inhaber dieserWarenzeichen sind die Geschäftsführerin der CORUMsowie nahe Angehörige i. S. des § 15 Abgabenordnung.

Weiterhin ist die CORUM als Lizenznehmerin des größ-ten us-amerikanischen Anbieters von Vogel- undNagerfutter, der Firma EIGHT IN ONE und produziertunter deren Label für den europäischen Tiernah-rungsmarkt.

– Controlling/Risikomanagement

Zur effektiven Unternehmensführung der CORUM gehörtdas innerbetriebliche Controllingsystem, in dem vorallem das führungsorientierte Rechnungswesen, die Ko-ordination der operativen Planung und das Berichts-wesen zusammengefasst sind. Das Controlling derCORUM unterstützt die Geschäftsführung im Rahmender Umsetzung der Unternehmensziele bzw. -planung,um Markt-, Wettbewerbs- und andere Tendenzen in deraktuellen Unternehmensentwicklung zu erkennen undhierauf reagieren zu können.

Die einzelnen Bausteine des internen Controllings um-fassen u. a. monatliche Gewinn- und Verlustrechnung,Budgetplanung mit Quartals Soll-Ist Vergleich, Liquidi-tätsplanung, Artikel- und Kundenplanung nach Umsatzund Ertrag sowie Produktions- und Rohstoffkontrollenach Qualität und Kosten.

Markt und WettbewerbDer Markt für Heimtierprodukte wird von wenigenProduzenten dominiert. Bekannteste Anbieter sind dabeiNestlé und Masterfood, die ihre Produkte unter den je-weiligen Marken vertreiben. Der Markt ist untergliedertin den Bereich Heimtiernahrung einerseits und den Be-reich Heimtierzubehör andererseits. Das jährliche Um-satzvolumen beträgt in der Bundesrepublik Deutschlandim Segment Tiernahrung ca. Euro 2.200 Mio. und imSegment Zubehör ca. Euro 760 Mio. Die Anteile der ein-zelnen Produkte und die Marktanteile der CORUM sindaus den folgenden Grafiken ersichtlich.

GESAMTUMSATZ HEIMTIER-ZUBEHÖR BRD 2003761 MILLIONEN EURO (ZUBEHÖR- UND PFLEGEPRODUKTE)

24 % 19 %

10 % 24 %7 %

16 %

KatzeKatzenstreu

HundVogel

NagerFisch

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– Sonstige Verträge

Weitere Verträge von besonderer Bedeutung ist dieCORUM bis zur Prospektherausgabe im Oktober 2004nicht eingegangen.

AussichtenDie CORUM wird erst gegen Ende des Jahres 2004 dieEmissionsplatzierung in vollem Umfang aufgenommenhaben und steht deshalb noch am Beginn des Ausbausdes operativen Geschäfts.

In den Jahren 2004 bis 2005 sind entsprechend demMittelzufluss aus Anlegergeldern zahlreiche Investitionenin den Vertriebsausbau bei gleichzeitiger Erhöhung der

Produktion vorgesehen. DieAusweitung der unternehmeri-schen Tätigkeit und der Erfolgsind somit abhängig von derPlatzierung dieser Privatemissionsowie von der Fristigkeit derPlatzierung. Je nach Verlauf wirddie CORUM weitere Investitionentätigen und zusätzliche Projekterealisieren. Weitere Beteili-gungstranchen behält sich dieCORUM vor.

Das Genussrechts-Kapital wirdneben der Investitionsfinanzie-rung überwiegend zur Finanzie-rung von Rohstoffen und Ver-packungsmaterial sowie zur Fi-nanzierung von Kundenforderun-gen eingesetzt. Hierdurch könnenerhebliche Werte im Umlaufver-mögen entstehen. Ziel ist in die-sem Zusammenhang die Ertrags-lage kontinuierlich zu steigern,

damit genügend Liquidität die Beschaffungsgrößen opti-miert und so Degressionseffekte realisiert werden können.

13

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

CORUMUMSATZANTEILE 2004 IN %

SONSTIGE6,8 %

KAUFLAND25,1 %

WAL-MARKT5,1 %

REWE2,6 %

EXPORT3,7 %

KLAAS & KOCK3,9 %

KODI2,8 %

FUTTERNAPF1,9 %

KAISER’S2,9 %

PAKO5,8 %

EDEKA2,9 %

HIT3,6 %

ALDI31,9 %

GESAMTUMSATZ HEIMTIERNAHRUNG BRD 20032.220 MILLIONEN EURO

11 %34 %

9 %15 %

15 %

Katzen-NassfutterKatzen-TrockenfutterKatzen-Snacks

Hunde-NassfutterHunde-TrockenfutterHunde-Snacks

Vogel-FutterNager-Futtert/SnacksFisch-Futter

4 %

4 % 5 % 3 %

Bedeutsame Verträge– Emissionsmarketing-

und Platzierungsverträge

Die Vertriebs- (Vermittlungs-) und Marketingverträgezur Gewinnung des Genussrechts-Kapitals werden einerMehrzahl von Kapitalvermittlungs-Organisationen über-tragen. Zudem findet eine Direktplatzierung statt. DiePlatzierungskosten belaufen sich auf der Basis einerMischkalkulation von Außendienst- und Direktvertrieb(unter Berücksichtigung der Abschlussgebühr vomAnleger) auf ca. 10 % netto des Platzierungsvolumens.Die Platzierungskosten umfassen insbesondere die Kon-zeption, die Prospektentwicklungs- und Druckkosten, dieWerbung, die Vertriebsakquisition, die Vertriebsmaterialien,das Marketing, die Vertriebsbetreuung und Koordinationund fortlaufende Mitarbeiterschulung.

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BILANZ DER CORUMZUM 31. DEZEMBER 2003

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

31.12.2002Euro

31.12.2003Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

I. Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3. Geleistete Anzahlungen und Bau

II. Finanzanlagen

1. Beteiligungen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Fertige Erzeugnisse und Waren

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2. Sonstige Vermögensgegenstände

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Bilanzsumme

117.228,00

50.973,00

3.000,00

171.201,00

24.000,00

24.000,00

195.201,00

373.178,39

373.178,39

102.813,69

68.761,46

171.575,15

15.099,90

559.853,54

6.656,53

761.711,07

0,00

6.244,00

0,00

6.244,00

24.000,00

24.000,00

30.244,00

0,00

0,00

0,00

33.648,34

33.648,34

1.381,47

35.029,81

0,00

65.273,81

CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:07 Uhr Seite 14

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

31.12.2002Euro

31.12.2003Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

II. Verlustvortrag

III. Jahresabschluss

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen

2. Sonstige Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

4. Sonstige Verbindlichkeiten

– davon gegenüber Gesellschaftern:

Euro 36.150,21 (Euro 13.427,20)

– davon aus Steuern:

Euro 7.846,72 (Euro 0,00)

– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:

Euro 29.023,53 (Euro 0,00)

Bilanzsumme

30.000,00

-4.853,39

3.298,22

28.444,83

777,00

5.300,00

6.077,00

24.487,74

309.604,21

192.096,08

201.001,21

727.189,24

761.711,07

30.000,00

-1.708,93

-3.144,46

25.146,61

0,00

2.700,00

2.700,00

0,00

0,00

0,00

37.427,20

37.427,20

65.273,81

CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:07 Uhr Seite 15

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Euro

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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGFÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUARBIS ZUM 31. DEZEMBER 2003

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

2002Euro

2003Euro

1. Umsatzerlöse

2. Sonstige betriebliche Erträge

3. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

und für bezogene Waren

4. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

b) Soziale Aufgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

und für Unterstützung

5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

und Sachanlagen

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Überschuss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

9. Steuern vom Einkommen und Ertrag

10. Sonstige Steuern

11. Jahresüberschuss

914.983,05

11.058,54

340.535,51

235.000,62

33.883,24

300.819,26

1.614,27

12.706,04

4.711,22

777,00

636,00

3.298,22

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.249,07

3.281,74

1.533,88

147,53

-3.144,46

0,00

0,00

-3.144,46

196.828,50

38.172,12

CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:08 Uhr Seite 16

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ANHANG ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG 2003

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1.1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Die Bilanz wird vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

1.2. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die einzelnen Bilanzposten

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in diesem Anhang auf Seite 4 dargestellt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.

Die Abschreibungen werden entsprechend der aufgrund steuerlicher Vorschriften festgelegten betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Beim beweglichen Sachanlagevermögen werden die Zugänge des ersten Halbjahres mit dem vollen Jahresbetrag, die Zugänge des zweiten Halbjahres mit dem halben Jahresbetrag abgeschrieben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen werden zum Nominalwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind auf den Seiten 5 und 6 dieser Anlage erläutert.

3. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung von Frau Julia Feikens, Ratingen, ausgeübt.

Ratingen, den 7. Juni 2004 CORUM

Die GeschäftsführungJulia Feikens

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1.24

9,07

1.24

9,07

1.24

9,07

18

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

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2003

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

VerbindlichkeitenArt

bis zu 1 JahrEuro

GesamtEuro

1 bis 5 JahreEuro

< 5 JahreEuro

1. Verbindlichkeiten gegenüberKreditinstituten

2. Verbindlichkeiten ausLieferungen und Leistungen

3. Verbindlichkeiten gegenüberverbundenen Unternehmen

4. Sonstige Verbindlichkeiten

24.487,74

309.604,21

192,096,08201.001,21727.189,24

3.764,64

309.604,21

49.379,88172.788,27535.537,00

20.723,10

0,00

142.716,2028.212,94

191.652,24

0,00

0,00

0,000,000,00

Mit einer Restlaufzeit von

Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2003

VerbindlichkeitenArt

bis zu 1 JahrEuro

GesamtEuro

1 bis 5 JahreEuro

< 5 JahreEuro

1. Sonstige Verbindlichkeiten 37.427,2037.427,20

37.427,2037.427,20

0,000,00

0,000,00

Mit einer Restlaufzeit von

Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2002

CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:08 Uhr Seite 19

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

BescheinigungDem als Anlage 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 der CORUM, Ratingen, erteilen wir folgende Bescheinigung:

„Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 der CORUM, Ratingen, wurde von uns aufgrund der von uns gefertigten Buchführung, der vorgelegten Unterlagen sowie der erteiltenAuskünfte erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrages.“

Düsseldorf, den 7. Juni 2004

Rölfs WP Partner AGGrafenberger Allee 159D-40237 DüsseldorfWirtschaftsprüfungsgesellschaft

ppa. Kuck ppa. von Billerbeck-Buhr- Steuerberater - -Steuerberaterin -

CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:08 Uhr Seite 20

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

PRINZIPIEN DER INVESTITIONS-,FINANZ- UND ERTRAGSPLANUNG

• Investitionsgrundlagen• Planungsprämissen und Vorgaberisiken• Kostenbelastung des Emissionsvolumens• Ertragssegmente

InvestitionsgrundlagenDas unternehmerische Tätigkeitsfeld der CORUM ist dieProduktion und der Vertrieb von Spezialprodukten fürden Tiernahrungsmarkt.

Die Investitionspolitik wird bestimmt durch dasVerbot der Spekulation, d.h. der Erwerb von Investitions-gütern wird nicht in einer unbegründeten Hoffnung aufeinen Zufallserfolg vorgenommen werden. Deshalb setzenvorerst alle Investitionen und Anlagen über Euro750.000,- regelmäßig die Zustimmung des Beirates vor-aus.

Bei ihrer Anlagepolitik hat die Geschäftsführungauch die Deckung von Mittelherkunft und Kapitalrück-fluss (Ablauf der Genussrechts-Beteiligungen undRückzahlung des Genussrechts-Kapitals) sowie dieAmortisation der Investitionen zu beachten. Daher wirddie CORUM einen Teil der Einlagen in kurz- bis mittel-fristigen Geldmarktanlagen, Wertpapieren sowie in Fest-geldanlagen vorhalten. Auf diese Weise soll die Liquidi-tätslage der Gesellschaft gelenkt und gesichert werden.

Die Kosten aus der Investition in Immobilien (z.B. alsBetriebsstätten) schließen insbesondere Zinsaufwendungenvon bis zu 7,5 % p.a. durchschnittlich nominal aus demFremdkapitaleinsatz zur Objektfinanzierung, die Abset-zung für Abnutzung (AfA) sowie die Kosten der Instand-haltung, der Bewirtschaftung und Objektverwaltung ein.

Beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungenwird die Geschäftsführung insbesondere auf ein ausge-wogenes Verhältnis von Rentabilität, Sicherheit und Li-quidität der Investitionen und der sonstigen Mittelver-wendung achten.

Für Beteiligungen an zukunftsträchtigen Unter-nehmen wird ein durchschnittlicher jährlich erzielba-rer Bruttoertrag von mindestens 9 % veranschlagt.Zudem wird ein angemessener Wertzuwachs der Anlage-güter von 3 % aus einer kontinuierlichen Umsatzstei-gerung bei relativer Kostenminimierung (= Ertragsop-timierung) p.a. erwartet.

Das Gesamtziel der unternehmerischen Tätigkeit bestehtdarin, die Produktion von Tiernahrungsmitteln auszu-bauen und Produktionsstätten zu erwerben, damit derUmsatz der Gesellschaft ausgebaut und die Ertragslagedes Unternehmens gesteigert werden kann. Auf der Basiszusätzlicher Erträge aus Kooperationsverträgen wurdendie Finanz-, Liquiditäts- und Ergebnispläne unter Be-achtung der Prämissen des Kapitalzuflusses aus demhier angebotenen Emissionsvolumen innerhalb derJahre 2004 bis 2011 erarbeitet.

Die Aufnahme weiteren Kapitals in den nachfolgendenJahren wäre erforderlich, um gegebenenfalls das Inves-titionskapital und die daraus fließenden Erträge sowiedie Deckungsbeitragskosten in eine optimale Relationzur Erzielung von Gewinnen zu bringen.

Planungsprämissen und VorgaberisikenDie Unternehmenszielplanung der CORUM wird jeweilsin Form einer Vorgabe für die künftig zu erwartendeGeschäftsentwicklung erarbeitet. Die langfristigen Plan-daten über den hier dargestellten Achtjahreszeitraumtragen alle Unsicherheiten und Unwägbarkeitenzukünftiger Entwicklungen. Sie geben jedoch ein Bilddarüber ab, welche unternehmerischen Ziele sich dieCORUM für die Jahre 2004 bis 2011 gesteckt hat.Hiernach kann auch der Genussrechts-Inhaber in seinerunternehmerischen Verbindung zur CORUM die Pers-pektiven des Unternehmens für sich selbst beurteilen.Gleichzeitig dient diese Zielplanung dem Anleger alsGrundlage für die angestrebten Ertragsaussichten seinerBeteiligung.

Kostenbelastung des EmissionskapitalsDie von der CORUM entwickelten Wirtschaftsplanungenberücksichtigen, dass das aus der Emission zur Ver-fügung stehende Kapital mit einer Beschaffungs-kostenquote belastet ist, so dass die Nettoinvestitionen(ca. 90 %) bezogen auf das Nominalkapital (100 %)einen erhöhten Ertrag erwirtschaften müssen, um dieangestrebten Renditen zu erzielen. Darüber hinaus ba-sieren Ausschüttungen an Genussrechts-Inhaber nichtauf der Aufnahme weiterer Genussrechts-Inhaber, son-dern allein auf Ergebnissen des operativen Geschäfts. Umdies sicherzustellen, gilt für alle Ausschüttungen/ Ent-nahmen ein Liquiditätsvorbehalt und ein Unterbi-lanzvorbehalt.

ErtragssegmenteDie CORUM arbeitet auf der Grundlage bestehendermittelfristiger Finanz- und Liquiditätspläne. Diese Pla-nungen haben die vorstehenden Anlage- und Investiti-onsprinzipien sowie die Zielgrößen zum Mittelzufluss alsrechnerische Grundlagen. Die Erträge und späteren Ge-winne werden durch Produktion und Vertrieb von Tier-nahrung über Handelsketten in Deutschland, über dasInternet und nach Aufbau des europaweiten Vertriebesdurch den internationalen Vertrieb erzielt.

Die zukünftig erwarteten Gewinne der Gesellschaft resul-tieren aus der Anlage des Kapitals der CORUM und desGenussrecht-Kapitals. Diese Erträge sollen hauptsächlichzur Vorfinanzierung der Tiernahrungsproduktion undder laufenden Kosten eingesetzt werden und teilweise dieEmissionskosten tragen.

Die erarbeiteten Werte der Unternehmenszielplanung(Zielvorgabe) der CORUM sind nachfolgend in einemtabellarischen Überblick dargestellt und anschließendnäher erläutert.

CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:08 Uhr Seite 21

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Liquiditätsentwicklung2004

573

360

300

400

138

95

40

40

0

0

0

344

50

-294

-199

1.480

1.281

2005

230

42

250

300

55

-333

20

80

-60

0

2.500

138

150

2.512

2.119

185

2.304

2006

265

42

300

350

64

-407

20

70

-50

50

4.250

159

50

4.191

3.734

2.304

6.038

2007

432

265

300

450

103

-156

20

4.000

3.980

0

0

259

50

-209

-4.345

6.038

1.693

2008

474

360

350

500

113

-129

40

40

0

50

0

184

50

-84

-213

1.693

1.480

Jahresüberschuss

nicht liquiditätswirksame Aufwendungen (z. B. Abschreibungen

Rückstellungen)

nicht liquiditätswirksame Erträge (z. B. Erträge aus Verlustzuweisungen)

Bestandsveränderungen

Forderungsveränderungen

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Cash-Flow laufende Geschäftstätigkeit

Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens

Auszahlungen in Investitionen des Anlagevermögens

Cash-Flow Investitionstätigkeit

Einzahlungen GmbH-Gesellschafter

Auszahlungen GmbH-Gesellschafter

Einzahlungen Genussrechts-Inhaber

Auszahlungen Genussrechts-Inhaber

Fremdmittelzahlungen (sald.)

Cash-Flow Finanzierung

Summe Cash-Flow

verfügbare liquidi Mittel alt

verfügbare liquidi Mittel neu

+

=

+

=

+

+/–

=

=

+

=

22

UNTERNEHMENSZIEL- UND LIQUIDITÄTSPLANUNG(VORGABE) Beträge in TEuro

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Kapitalentwicklung (Unternehmensfinanzierung)2004

30

750

180

960

2005

84

3.250

150

3.484

2006

167

7.500

50

7.717

2007

262

7.500

50

7.812

2008

418

7.500

50

7.968

Stammkapital (zzgl. Rücklagen)

Genussrechts-Kapital

Fremdkapital

Gesamtkapital

+

+

=

Gewinn- und Umsatzentwicklung2004

2.311

1.111

475

36

504

185

-35

150

60

90

2005

2.788

1.338

486

42

587

335

-105

230

92

138

2006

3.152

1.481

450

42

664

515

-250

265

106

159

2007

4.150

1.950

520

265

603

812

-380

432

173

259

2008

5.750

2.802

580

360

884

1.124

-650

474

190

284

Umsatzerlöse

sonstige betriebliche Erträge (inkl. Agio, Bestandsveränderungen

aktivierte Eigenleistungen etc.)

Materialaufwand

Personalaufwand

Abschreibungen

sonstige betriebliche Aufwendungen (inkl Vertriebsprovisionen,

Marketingaufwendungen etc.)

Betriebsergebnis

Zinserträge und -aufwendungen (sald.) inkl. Grunddividende

Jahresüberschuss vor Steuern

Übergewinnanteil Genussrechts-Inhaber

Gewinnanteil Gesellschafter

+

=

+/–

=

CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:08 Uhr Seite 22

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2009

573

360

300

400

138

95

40

40

0

0

0

344

50

-294

-199

1.480

1.281

2010

811

370

300

400

195

286

40

80

-40

50

0

487

50

-387

-141

1.281

1.140

2011

1.163

380

300

400

279

564

40

80

-40

0

0

698

50

-648

-124

1.140

1.016

23

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Hinweis:

Die Unternehmenszielplanung stellt keine Prognose dar, sondern be-schreibt die unternehmerischen Zielvorgaben der künftigen Geschäfts-entwicklung und stellt insoweit eine anzustrebende, subjektive Ziel-vorstellung dar. Wie bei jeder Zukunftsdarstellung bestehen auch beider Unternehmenszielplanung Abweichungsunsicherheiten in negati-ver wie auch in positiver Hinsicht. Den Unwägbarkeiten wurde jedochdadurch begegnet, dass die Annahmen dieses langfristigen Ausblicksauf Zahlen und Planungswerten beruhen, die zum Zeitpunkt derProspekterstellung als realistisch einzustufen sind.

Ausführliche Planbilanzen können von ernsthaft interessierten Ka-pitalanlegern in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehenwerden.2009

589

7.500

50

8.139

2010

795

7.500

50

8.345

2011

1.082

7.500

50

8.632

2009

7.900

4.013

740

360

1.574

1.213

-640

573

229

344

2010

10.750

5.452

860

370

2.637

1.431

-620

811

324

487

2011

13.800

7.086

1.070

380

3.501

1.763

-600

1.163

465

698

CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:08 Uhr Seite 23

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UMSATZENTWICKLUNG (in TEuro)10.000

8.000

6.000

4.000

2.000

02004 2005 2006 2007 2008

2.3112.788

3.152

4.150

5.750

2008

ENTWICKLUNG DES GESAMTAUFWANDS (in TEuro)4.500

4.000

3.500

3.000

2.500

2.000

1.500

1.000

500

02004 2005 2006 2007

2.0902.411 2.595

3.073

4.266

Entwicklung der betrieb-lichen AufwendungenDurch den Einsatz des Genussrechts-Kapitals zur Finan-zierung von Rohstoffen und Verpackungen können grö-ßere Vorräte zu günstigeren Konditionen angeschafftwerden und Degressionseffekte realisiert werden.

Nach dem Erwerb der derzeit angemieteten Immobilienund Produktionsstätten entsteht ab dem Jahr 2006 einerhöhter Abschreibungsaufwand. Gleichzeitig entfallendie Mietaufwendungen, so dass nach dem Erwerb derImmobilien und Produktionsanlagen der CORUM weite-re liquide Mittel zur Verfügung stehen, die umgehendinvestiert werden.

Investitionen in die Erneuerungen der Produktionsan-lagen sind auf absehbare Zeit nicht erforderlich, da dieAnlagen dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

In Abhängigkeit von den Umsatzerlösen werden dieAufwendungen für Lizenzen und die Miete der Produk-tionsanlagen steigen, weil die hierdurch entstehendenAufwendungen umsatzabhängig zu zahlen sind.

Die Entwicklungen der kumulierten Aufwendungen derCORUM sind in dem nachfolgenden Diagramm imZeitraum von 2004 bis 2008 unter Berücksichtigung deroben genannten Erläuterungen graphisch dargestellt.

24

ERLÄUTERUNGEN ZURUNTERNEHMENSZIEL- UNDLIQUIDITÄTSPLANUNG

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

EinleitungBei den vorstehenden Zahlen handelt es sich um durch-schnittliche Planzahlen. Falls die kalkulierten Kostensich als zu niedrig erweisen sollten oder zusätzliche nichteinkalkulierte Kosten anfallen würden und diese Mehr-belastungen nicht durch zusätzliche Erträge ausge-glichen werden könnten, würde dies zu einer Verschlech-terung des Jahresüberschusses und somit auch der Ge-winnanteile führen.

Sollten anlagefähige Mittel nicht in ausreichendemMaße zur Verfügung stehen, würde das Ergebnis auf demjetzigen Niveau verbleiben, weil die Fixkosten nicht starkins Gewicht fielen.

Die angegebenen Planzahlen haben keinen Progno-secharakter, sondern stellen anzustrebende Zielergeb-nisse dar, die durch ständige Plankontrolle in Soll- undIst-Vergleichen abzuarbeiten sind. Die Erlöse undErträge wurden nach dem kaufmännischen Vorsichts-prinzip mit Sicherheitsabschlägen reduziert. Die Kostenund Aufwendungen wurden nach dem gleichen Vor-sichtsgebot mit entsprechenden Aufschlägen bedacht, sodass bei der Ausweisung der Plangewinne ein Sicher-heitspotenzial vorhanden ist.

Da die CORUM als junges Unternehmen nicht auf eige-ne Referenzwerte aus der Vergangenheit zurückgreifenkann, basieren die Daten zur Zielplanung im Wesent-lichen auf Annahmen und Zielvorstellungen, die dasManagement aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit undMarktbeobachtung als realistisch einschätzt. Auch geringeAbweichungen in einzelnen Positionen der Vorgabewertekönnen im Ergebnis zu deutlich höheren, aber auch zudeutlich niedrigeren Jahresüberschüssen des Unterneh-mens und damit zu reduzierten Gewinnaussichten derAnleger führen.

Unternehmens-finanzierungDie Finanzierung zur Ingangsetzung des CORUM-Tagesgeschäftsbetriebes wurde ausschließlich durch dasvoll eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft in Höhevon Euro 30.000,- sowie Gesellschafterdarlehen undDarlehen verbundener Unternehmen in Höhe von ca.Euro 230.000,- geleistet.

Dies stellt schon von Beginn an der Tätigkeit eine hoheUnabhängigkeit zur Realisierung des Tagesgeschäfts dar.

Die mit diesem Verkaufsprospekt angebotene Beteili-gungstranche in Höhe von Euro 7.500.000,- soll bis zumJahresende 2006 vollständig platziert werden. Unter Be-rücksichtigung der angestrebten Mischung von Einmal-und Rateneinlagen wird der CORUM im Jahr 2004Kapital in Höhe von gut Euro 560.000,-, im Jahr 2005 in

Höhe von etwa Euro 1.847.500,- und im Jahr 2006 inHöhe von etwa weiteren Euro 3.297.500,- zufließen.Aufgrund der Ratenvereinbarungen wird sich derKapitalzufluss aus Anlegerkapital nachfolgend auf jähr-lich knapp Euro 255.000,- bis zum Jahr 2010 reduzie-ren. Unvermeidbare Vertragsstornierungen sollen durchentsprechende Neuplatzierungen ausgeglichen werden.Aus Vereinfachungsgründen wurde in den Planungendas platzierte Kapital zugrundegelegt.

Investitions-entwicklungDie Höhe des für Investitionen zur Verfügung stehendenKapitals hängt insbesondere davon ab, in welchemUmfang Einlagen von Genussrechts-Beteiligten geleistetwerden, also in welcher Höhe Einlageverpflichtungenübernommen und wie diese Verpflichtungen erfüllt wer-den. Erhaltene Agiobeträge stehen für Investitionszweckenicht zur Verfügung, da diese voll zur Deckung derEmissionskosten dienen.

Investitionen, die nicht aus eigenen Mitteln finanziertwerden können, werden ergänzend aus Fremdmitteln, z. B.Darlehen finanziert. Die Fremdkapital-/Darlehensquotesoll 50 % des Gesamtinvestitionskapitals nicht übersteigen.

Vornehmlich sind Investitionen in den Vertriebsaufbau,insbesondere in den Einstieg in den Internetvertrieb, denfilialisierten Fachhandel und den Einstieg in die Lizenz-produktion vorgesehen.

Umsatz-entwicklungDer Einsatz des Genusskapitals zur Vorfinanzierung vonKundenforderung führt zu einer deutlichen Erhöhungdes Absatzpotenzials und kann damit zu einer stetigenErhöhung der Umsatzerlöse führen, die durch denAufbau des Internetvertriebes sowie des europaweitenVertriebes der Produkte der CORUM eine Umsatzver-doppelung alle vier Jahre ermöglichen. EntsprechendeProduktionskapazitäten zur Bedienung der erhöhtenNachfrage sind sofort verfügbar, weil die Produktions-anlagen derzeit erst zu 15 % ausgelastet sind.

Soweit die Erträge nicht zur Begleichung der Kosten ein-gesetzt werden müssen, werden Gelder sogleich reinve-stiert, so dass aus diesen Überschüssen weitere anlagefä-hige Mittel zur Verfügung stehen.

Die Umsatzentwicklung der CORUM ist in dem nachfol-genden Diagramm im Zeitraum von 2004 bis 2008 unterBerücksichtigung der oben genannten Erläuterungengraphisch dargestellt.

• Unternehmensfinanzierung• Investitionsentwicklung• Umsatzentwicklung• Entwicklung der

betrieblichen Aufwendungen• Liquiditätsplanung

CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:08 Uhr Seite 24

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Ergebnis-entwicklungNach den Planungen erzielt die CORUM vom Ge-schäftsjahr 2004 an ein durchgängig positives Jah-resergebnis (Jahresüberschuss vor Steuern).

Aufgrund der vorhandenen Produktionskapazitäten unddurch die Ausnutzung von Degressionseffekten beimWareneinkauf ziehen Umsatzsteigerungen überpropor-tionale Ergebnissteigerungen nach sich.

LiquiditätsplanungDie Unternehmensliquidität wurde geplant unterBerücksichtigung einer entsprechenden jährlichen Ziel-größe zum Mittelzufluss. Im Rahmen der Liquiditäts-rechnung wird der cash-flow aus Investitionen, der cash-flow aus dem operativen Geschäft sowie der cash-flowaus Finanzierungstätigkeit den Planungszahlen zugrun-de gelegt. Dabei achtet die Geschäftsführung besondersdarauf, dass die gegenüber den Anlegern versprochenenLeistungen (z.B. Ausschüttungen) stets erfüllt werdenkönnen. Nach den Planungen ist zudem vorgesehen,dass die Gesellschafter der CORUM in der Gesellschaftangemessene Rücklagen bilden werden.

Worst-Case-PlanungUnternehmensfortbestand bei negativen Entwicklungen

Da die Ertrags- und Kostenstruktur des Unternehmenseine feste Relationen zwischen Umsatz, Kosten undErtrag aufweist und da der Grund der jetzigen Auslas-tung von 15 % der Anlagen keine sprungfixen Kosten zuerwarten sind, hatte eine geringere Umsatzerfüllung proJahr nur eine Streckung der Geschäftsentwicklung zurFolge, nicht aber einen Ertragsverfall.

Insoweit ist der Bestand des Unterneh-mens bei einer zeitlich verzögerten Ein-werbung des Genusskapitals bzw. demVerfehlen der Umsatzziele nicht gefährdet.

2008

JAHRESÜBERSCHUSS VOR STEUERN (in TEuro)500

450

400

350

300

250

200

150

100

50

02004 2005 2006 2007

150

230265

432474

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DIE GENUSSRECHTEAN DER CORUM

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

• Rechtsverhältnisse• Ausgabekurs, Agio• Ergebnisbeteiligung, Grunddividende• Laufzeit und Kündigung• Zahlstelle• Informations- und Kontrollrechte• Nachschuss und Haftung des

Genussrechts-Beteiligten• Beteiligungsende und Kapitalrückfluss

GrundlagenBegriff und Inhalt der Genussrechte sind gesetzlich nichtdefiniert und bieten daher dem Emittenten vielfältigeGestaltungsmöglichkeiten. Genussrechte beinhaltenVermögensrechte, die in den jeweiligen Genussrechts-Bedingungen genannt sind. Generell handelt es sich umGläubigerrechte, die auf einen Nominalwert lauten undmit einem Gewinnanspruch verbunden sind. Gesell-schaftliche Mitwirkungsrechte wie Teilnahme an der Ge-sellschafterversammlung und Stimmrecht gewähren Ge-nussrechte nicht.

Die CORUM begibt 750.000 Stück vinkulierte, auf denNamen lautende Genussrechte.

RechtsverhältnisseDas Rechtsverhältnis der Genussrechts-Beteiligtenbasiert auf den im Anhang zu diesem Prospekt abge-druckten Genussrechts-Bedingungen und der jeweilsdazugehörigen Beteiligungserklärung. Die Genussrechts-Bedingungen der CORUM sind so ausgestaltet, dass dasGenussrechts-Kapital bei der CORUM als Eigenkapital-ersatz bilanziert werden kann. Dies bedeutet insbesondere,dass wesentliche Bestandteile der Genussrechts-Bedin-gungen nachträglich nicht geändert werden können undvorzeitige Rückzahlungen zurückzugewähren sind.

Die Ausstattung der GenussrechteDer Nennbetrag der Genussrechte beträgt jeweils Euro10,-. Die Genussrechte lauten auf den Namen des jewei-ligen Zeichners und werden in das Genussrechts-Registerder Gesellschaft eingetragen. Die Anleger erhalten jähr-lich einen Auszug über den Bestand der von ihnen gehal-tenen Genussrechte.

Die Genussrechts-Inhaber sind verpflichtet, Änderungendes Namens, der Adresse oder anderer für die Verwaltungder Genussrechte relevanter Daten der Gesellschaft un-verzüglich anzuzeigen.

Ausgabekurs, AgioDie Ausgabe der Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag(100 %) von jeweils Euro 10,-.

Neben der Nominaleinlage hat der Genussrechts-Beteiligte ein Agio als Abschlussgebühr zu leisten. DiesesAgio beträgt 5 % des Nennbetrages des gezeichnetenGenussrechts-Kapitals bei Einmal- bzw. 5,5 % bei Raten-einlagen. Das Agio wird als Abschlussgebühr ertragswirk-sam verwendet.

Ergebnisbeteiligung,GrunddividendeDie Beteiligung am Gewinn und Verlust regeln die §§ 3und 4 der Genussrechts-Bedingungen. Die eingezahltenGenussrechte werden ab dem Monat der Einzahlung, fürdas laufende Geschäftsjahr also zeitanteilig, jährlich miteiner Mindestausschüttung in Höhe von 8 % des jeweili-gen Nennbetrags verzinst (Grunddividende). Darüberhinaus sind die Genussrechte quotal an 40 % des auszu-schüttenden Jahresergebnisses (Jahresüberschuss) derCORUM beteiligt (Übergewinnbeteiligung). Allerdingsdarf sich durch die Grunddividende kein Jahresfehl-betrag ergeben. Reicht der Jahresüberschuss zur Zahlungder Grunddividende nicht oder nicht ganz aus, so redu-ziert sich der auf das jeweilige Genussrecht entfallendeAusschüttungsbetrag entsprechend.

Es besteht ein Nachzahlungsanspruch für nicht oder nurteilweise bediente Mindestausschüttungen.

Weist die CORUM in ihrem Jahresabschluss einen Verlustaus, so nehmen die Genussrechts-Inhaber am Verlust derCORUM bis zur vollen Höhe dadurch teil, dass das Ge-nussrechts-Kapital im Verhältnis zu den bilanziertennicht besonders gegen Ausschüttung geschütztenEigenkapitalbestandteilen (z.B. Gewinn- und Kapital-rücklagen) anteilig vermindert wird. Im Verhältnis zuden besonders gegen Ausschüttung geschützten Eigen-kapitalbestandteilen (z.B. gezeichnetes Kapital) wird dasGenussrechts-Kapital vorrangig vermindert. Das gezeich-nete Kapital wird also in jedem Fall nur letztrangig anggf. entstehenden Verlusten beteiligt. Die Rückzahlungs-ansprüche der Genussrechts-Inhaber reduzieren sichentsprechend.

Werden nach einer Teilnahme der Genussrechts-Inhaberam Verlust in folgenden Geschäftsjahren während derLaufzeit der Genussrechte Jahresüberschüsse erzielt, soist aus diesen – nach der gesetzlich vorgeschriebenenWiederauffüllung der gesetzlichen Rücklage bzw. der sat-zungsmäßigen Rücklagen – das Genussrechts-Kapitalbis zum Nennbetrag wieder zu erhöhen, bevor eine an-derweitige Gewinnverwendung (einschließlich einerAusschüttung nach § 3) vorgenommen wird.

Laufzeit und KündigungDie Anlagedauer des Kapitals ist grundsätzlich unbe-stimmt. Eine Kündigung der Genussrechte kann jedochsowohl vom Anleger wie von der CORUM ausgesprochenwerden. Erstmalig ist eine solche Kündigung zum 31. De-zember 2012 möglich, dh. die Mindestlaufzeit derGenussrechte beträgt im Emissionsjahr 2004 acht Jahrezuzüglich der Restdauer des laufenden Geschäftsjahres.Bei der Zeichnung bzw. dem Erwerb von Genussrechtenaus dieser Tranche 2004 in späteren Jahren verkürzt sichdie Mindestlaufzeit entsprechend.

Erfolgt zu diesem Termin keine Kündigung, so könnendie Genussrechte nachfolgend jeweils zum Ablauf einesweiteren Geschäftsjahres gekündigt werden, also zum 31.Dezember 2013, zum 31. Dezember 2014 etc. In jedemFall ist eine Kündigungsfrist von zwei Jahren einzuhal-ten. Möchte der Anleger also z.B. zum 31. Dezember2013 seine Genussrechte kündigen, so muss er bis späte-stens zum 31. Dezember 2011 gegenüber der CORUM dieKündigung ausgesprochen haben.

Vertragswidrige Auflösung

Bei einer vorzeitigen vertragswidrigen Beendigung derGenussrechts-Beteiligung, die die Gesellschaft nicht zuvertreten hat, oder bei Zahlungseinstellung schuldet derGenussrechts-Inhaber der Unternehmensträgerin nebendem Agio zur Deckung der Emissions-, Vertriebs- undVerwaltungskosten eine Abgangsentschädigung in Höhevon 12 % der gezeichneten Nominaleinlage. DemGenussrechts-Inhaber bleibt der Gegenbeweis, dass einniedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, vorbehal-ten.

Freistellung von der ZahlungspflichtDer CORUM ist ein langfristiges und störungsfreiesBeteiligungsverhältnis mit ihren Anlegern von größterWichtigkeit.

In Härtefällen gewährt die CORUM deshalb Anlegern aufAntrag die Möglichkeit, die Ratenzahlungsverpflichtungauszusetzen.

Mit dem Antrag auf Aussetzung der Zahlungsver-pflichtung sind geeignete Unterlagen einzureichen, diedas Vorliegen des entsprechenden Antragsgrundes belegen.

NachrangigkeitDie Forderungen aus den Genussrechten treten gegenü-ber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen dieCORUM im Rang zurück. Das Genussrechts-Kapital wirdim Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen derCORUM oder der Liquidation der CORUM erst nachBefriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zu-rückgezahlt.

LiquidationserlösDie Genussrechte begründen keinen Anspruch aufTeilnahme am Liquidationserlös im Falle der Auflösungder Gesellschaft.

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

ZahlstelleDie Auszahlung der Ausschüttungen erfolgt durch Über-weisung des jeweiligen Ausschüttungsbetrages auf dasvon den eingetragenen Genussrechts-Inhabern anzuge-bende Konto durch die CORUM (Zahlstelle) in eigenerDurchführung. Die CORUM ist berechtigt, weitere Zahl-stellen zu benennen und die Benennung einzelner Zahl-stellen zu widerrufen.

AusschüttungstermineDie Ausschüttungen auf die Genussrechte erfolgen nach-träglich für das abgelaufene Geschäftsjahr und sindgrundsätzlich am 31. Juli eines jeden Jahres fällig, erst-malig also am 31. Juli 2005.

Informations- und KontrollrechteNach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt dieVertretung der Gesellschaft allein der Geschäftsführungder CORUM. Dem Genussrechts-Inhaber stehen gesetz-lich zwingend keine Mitgliedschaftsrechte, insbesonderekeine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in derGesellschafterversammlung zu.

Jedem Anleger ist der Jahresabschluss der CORUM inKurzfassung sowie der Abschlussvermerk des Abschluss-prüfers über die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfungauszuhändigen.

Darüber hinaus legt die CORUM ihren Anlegern eineHalbjahresbilanz einschließlich eines Halbjahresbe-richtes in Kurzform vor.

Ferner wird zukünftig auf Vorschlag der Geschäftsfüh-rung ein Genussrechts-Inhaber in den Beirat gewählt.

Zusätzliche Transparenz bietet die jährliche Gewinn-ermittlungs- und Mittelverwendungs-Kontrollrechnungdurch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer sowie dasZustimmungserfordernis des Beirates der CORUM beiInvestitionen über Euro 750.000,-.

Die Gewinnermittlungs-Kontrollrechnung erfolgt durchPrüfung, ob die Gewinnanteile der Genussrechts-Inhabernach den Genussrechts-Bedingungen korrekt ermitteltwurden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt derAbschlussprüfer einen Bestätigungsvermerk. Bei der Auf-stellung des Jahresabschlusses ist die Gesellschaft ver-pflichtet, den berechtigten Interessen der Genussrechts-Inhaber bei der Gewinnermittlung Rechnung zu tragen.Die Mittelverwendungs-Kontrollrechnung findet imRahmen der alljährlichen Jahresabschlussprüfung statt.

Die Mittelverwendungs-Kontrollrechnung gibt Auf-schluss über die Herkunft der im Unternehmen investier-ten Gelder und deren Verwendung. Dabei steht bei der

Prüfung der Mittelverwendung die ordnungsgemäßeVerwendung der Mittel im Rahmen des satzungsmäßi-gen Unternehmensgegenstandes sowie im Sinne derAngaben dieses Emissionsprospektes im Mittelpunkt.

Nachschuss und Haftungdes Genussrechts-BeteiligtenEine unmittelbare Haftung des Genussrechts-Beteiligtenbesteht bereits von Gesetzes wegen nicht, soweit er seineNominaleinlage und das Agio erbracht hat. Gemäß § 4Abs. 1 und 2 und § 9 der Genussrechts-Bedingungenhaftet jedoch die gesamte Vermögenseinlage für entstan-dene Verluste vorrangig vor unbefriedigten Ansprüchenvon Gläubigern der CORUM. Insoweit sind im Insol-venzfall des Unternehmens auf die gezeichnete Nomi-naleinlage und das Agio ausstehende Beträge z.B. vonRatenanlegern vor Zahlung der letzten Rate, unmittelbarauszugleichen. Nachschüsse über die Entrichtung dervereinbarten Einlagesumme hinaus sind nicht zu leisten(§ 4 der Genussrechts-Bedingungen).

Beteiligungsendeund KapitalrückflussDa die Laufzeit der Genussrechte nach den Bedingungenauf unbestimmte Dauer ausgestaltet sind, erfolgt dieRückzahlung der Genussrechts-Einlagen an die jeweili-gen Genussrechts-Inhaber erst nach wirksamer Kündi-gung zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt. Das Genuss-rechts-Kapital wird an die Genussrechts-Inhaber zumNennbetrag abzüglich etwaiger aufgelaufener und nochnicht wieder aufgeholter Verluste zurückgezahlt. Hierzuwird auf § 5 der Genussrechts-Bedingungen verwiesen.

Verkauf, Vererbungder BeteiligungDie auf den Namen lautenden Genussrechte sind grund-sätzlich nicht veräußerbar, d.h. sie können nicht anDritte verkauft oder übertragen werden (Vinkulierung).Ausnahmen gelten allein für die unentgeltliche Übertra-gung, die jedoch der Zustimmung der Gesellschaftbedarf. Im Falle des Todes des Namens-Genussrechts-Inhabers treten die Erben an dessen Stelle.

Anzuwendendes Recht und GerichtsstandFür alle aus dem Genussrechtsverhältnis erwachsendenRechtsstreitigkeiten ist die Rechtsordnung der Bundes-republik Deutschland maßgeblich. Als Gerichtsstandwird – soweit dies gesetzlich zulässig ist – Ratingen ver-einbart. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 12Nr. 2 der Genussrechts-Bedingungen.

UnabänderlichkeitenNachträglich können die Teilnahme am Verlust, dieNachrangvereinbarung sowie die Vertragsdauer und dieKündigungsfristen nicht geändert, beschränkt oder ver-kürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung des Genuss-rechts-Kapitals ist seitens der CORUM nicht vorgesehen.

Änderungen der Genussrechts-BedingungenDie Genussrechts-Bedingungen sind ausgewogen formu-liert, so dass für künftige Änderungen grundsätzlichkeine Veranlassung besteht. Insbesondere die Steuerge-setzgebung unterliegt jedoch einem ständigen Wandel.Zur Abwendung eines Schadens für das Unternehmen(und damit auch für die Genussrechts-Inhaber) ist esdaher erforderlich, dass die Gesellschaft die Genussrechts-Bedingungen – soweit die steuerliche Behandlung vonGenussrechten betroffen ist – einseitig den ggf. geänder-ten steuerlichen Rahmenbedingungen anpassen kann.So würde z.B. bei der Einführung einer körperschaftsteu-erlichen Belastung der Gewinnausschüttungen auf dieGenussrechte bei der Gesellschaft die Anpassung durcheine entsprechende Minderung der Ausschüttungen umdie Körperschaftsteuer erfolgen.

Im Übrigen darf die Gesellschaft Änderungen derGenussrechts-Bedingungen nur mit Zustimmung desBeirates und nur im Hinblick auf die Fassung bzw. aufnotwendige Anpassungen bei einer börslichen Notierungvornehmen.

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DIE ZEICHNUNG UNDDER BEZUG DER GENUSSRECHTEAN DER CORUM

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

BezugsbedingungenGrundlage der Zeichnung der Genussrechte ist der voll-ständig und richtig ausgefüllte und vom Zeichner unter-schriebene Zeichnungsschein, der als Muster im Anhangzu diesem Emissionsprospekt abgedruckt ist. Zeich-nungen des Publikums nimmt die CORUM, Waldstraße 6,D-40883 Ratingen entgegen.

Die Zeichnungssumme (Genussrechts-Kapital zzgl. Agio)kann einmalig oder in bis zu 60 Monatsraten zuzüglicheiner Erstzahlung von 20 % der Summe der Monatsratenerbracht werden.

Die Zeichnung erfolgt durch Zusendung des Zeich-nungsscheins an die CORUM und Überweisung derZeichnungssumme auf das Genussrechts-Kapitalkontoder CORUM Nr. 130 511 901 bei der CommerzbankDüsseldorf (BLZ 300 400 00).

Der Bezug der Genussrechte kommt durch die Annahmeder Zeichnung durch die Geschäftsführung der CORUMund Aufnahme in das Genussrechts-Register zustande.Die Zeichnungen werden in der Reihenfolge des Ein-gangs der Zeichnungssumme (Genussrechts-Kapital zzgl.Agio) bzw. der Erstzahlung und des Agios auf dem Son-derkonto der CORUM berücksichtigt. Die Zeichner erhal-ten über den Eingang der Zeichnungssumme eine Mit-teilung sowie einen Auszug aus dem Genussrechts-Register.

Auf dem Zeichnungsschein erklärt der Zeichner u. a.,dass er den Emissionsprospekt sowie eine Durchschriftdes Zeichnungsscheins mit dem Datum seiner Unter-schrift erhalten hat.

RatenzahlungDie CORUM bietet den Anlegern die Möglichkeit, statteiner Einmaleinlage die Genussrechte monatlich zu er-werben.

Die Ratenzahlungsdauer kann bis zu 60 Monaten betra-gen. Durch die Ersteinzahlung in Höhe von 20 % derSumme der Monatsraten verkürzt sich die Ratenzah-lungsdauer nicht.

Der monatlich zu leistende Betrag beträgt mindestensEuro 50,-, dementsprechend beläuft sich die Mindest-anzahl der zu erwerbenden Genussrechte à Euro 10,- auffünf Stück. Höhere Beträge müssen durch zehn teilbarsein, also Euro 60,-, Euro 70,-, Euro 80,- u.s.w. betragen.

Mit dem eingezahlten Kapital erwirbt der Anleger bereitsim Monat der Einzahlung die Genussrechte und ist fürdas restliche, laufende Geschäftsjahr und die folgendenvollen Geschäftsjahre bis zur ordnungsgemäßen Kün-digung am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt.

ZeichnungsvolumenDie Genussrechte werden dem interessierten Anleger-publikum im Wege des Direktbezugs angeboten undkönnen von jedermann erworben werden. Der Mindest-erwerb beträgt 100 Genussrechte (= Euro 1.000,-) beiEinmaleinlagen bzw. 5 Genussrechte (= Euro 50,-) beiratenweiser Zahlung. Eine Begrenzung für den maxima-len Erwerb von Genussrechten existiert nicht.

ZeichnungsfristDer Beginn der Zeichnungsfrist ist nicht festgelegt. Die Zeichnungsfrist läuft bis zur Vollplatzierung der hierangebotenen Genussrechts-Tranche.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Emission vorzeitig zuschließen.

ProspektausgabestelleDer Emissionsprospekt wird bei der CORUM, Waldstraße 6,D-40883 Ratingen zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

• Bezugsbedingungen• Zeichnungsvolumen• Zeichnungsfrist

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

DIE STEUERNDES GENUSSRECHTS-INHABERS

Allgemeiner HinweisDie nachfolgende Darstellung erörtert die für denAnleger wichtigsten steuerlichen Gesichtspunkte. Dabeiist zu beachten, dass die steuerliche Einnahme- undAusgabengestaltung sich jeweils nach der individuellenSituation eines jeden einzelnen Anlegers richtet. DieAusführungen erheben deshalb keinen Anspruch aufVollständigkeit. Vielmehr geben sie lediglich einen Über-blick über die Besteuerung des Genussrechts-Inhabers.In Zweifelsfragen – insbesondere im Hinblick auf diepersönliche Steuersituation – sollte in jedem Fall dereigene Steuerberater zu Rate gezogen werden.

Einkommensteuer– Besteuerung der Gewinnanteile

Durch die Einzahlung des Genussrechts-Kapitals über-lässt der Anleger dem Unternehmen Kapitalvermögenzur Nutzung. Aus dieser Nutzungsüberlassung fließt demAnleger ein Entgelt, die Dividende, zu. Die Einnahmenaus der Gewinnbeteiligung des Genussrechts-Kapitalsrechnen daher steuerlich zu den Einkünften aus Kapi-talvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und unterliegendamit der Einkommensteuer.

Die steuerliche Veranlagung erfolgt dabei grundsätzlichin zwei Schritten: Erst wird die pauschal berechneteSteuer als Steuergutschrift des Anlegers an das Finanz-amt abgeführt, anschließend wird im Rahmen der per-sönlichen Steuerveranlagung diese Gutschrift mit derindividuellen Steuerschuld verrechnet.

Der Gewinnanteil des Anlegers (Bruttodividende) unter-liegt gemäß §§ 43 Abs.1 Nr. 2, 43 a Abs. 1 Nr. 2 EStG derKapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zzgl. des Solidar-itätszuschlages von 5,5 % der Kapitalertragsteuer. Die Ka-pitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) wird grund-sätzlich vom Unternehmen an das zuständige Finanz-amt abgeführt. Hierüber erhält der Anleger vom Unter-nehmen eine Bescheinigung.

Als Nettodividende zur Auszahlung an den Privatanlegerkommen demnach 73,62 % der Bruttodividende.

Die Bruttodividende unterliegt seitens des Anlegers derEinkommensteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag).

Die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer(zzgl. Solidaritätszuschlag) wird vollständig auf die per-sönliche Steuerschuld angerechnet.

Gewinnanteil Euro 100,00

Besteuerung auf Unternehmensseite

./. Kapitalertragsteuer Euro 25,00

./. Solidaritätszuschlag Euro 1,38= Nettodividende Euro 73,62

Steuergutschrift insgesamt Euro 26,38

Besteuerung auf Anlegerseite

Nettodividende Euro 73,62+ Steuergutschrift Euro 26,38= Einkünfte aus Kapitalvermögen Euro 100,00

Steuerlast bei einem persön-lichen Steuersatz von 35 %zzgl. Solidaritätszuschlag Euro 36,93

./. Steuergutschrift Euro 26,38= vom Anleger noch zu zahlende ESt Euro 10,55

Gewinnanteil nach Steuern Euro 63,07

Sofern die Genussrechte im Betriebsvermögen liegen,werden die Ausschüttungen als Betriebseinnahmen steu-erlich erfasst.

– Sparerfreibetrag

Die von der CORUM einbehaltene und abgeführteKapitalertragsteuer wird dem Anleger im Rahmen seinerpersönlichen Einkommensteuerveranlagung erstattet,sofern die Gewinnanteile zusammen mit den sonstigenKapitalerträgen des Genussrechts-Inhabers im Kalender-jahr den Sparerfreibetrag zzgl. Werbungskosten-Pausch-betrag nicht übersteigen und der Anleger seiner Ein-kommensteuererklärung die Bescheinigung des Unterneh-mens über die abgeführte Kapitalertragsteuer beifügt.

Ledige und getrennt veranlagte Ehegatten können jähr-lich insgesamt bis zu Euro 1.421,- (SparerfreibetragEuro 1.370,-; Werbungskosten-Pauschbetrag Euro 51,-)pro Person an Kapitaleinkünften steuerfrei vereinnah-men, zusammenveranlagte Ehegatten insgesamt bis zuEuro 2.842,-.

– Werbungskosten

Sämtliche Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherungund zum Erhalt der Kapitalerträge, die hier im wirt-schaftlichen Zusammenhang mit der Genussrechts-Be-teiligung an dem Unternehmen stehen, sind als Wer-bungskosten abziehbar. Als Werbungskosten kommenz. B. in Frage Aufwendungen für Beratungskosten,Fachliteratur über die Genussrechts-Beteiligung, Fahrtenzu Unternehmens-Versammlungen, Portokosten, Tele-fongebühren.

– Besteuerung vonVeräußerungsgewinnen

Hält der Anleger die Genussrechte im Privatvermögen,unterliegt der Veräußerungsgewinn, also der Veräuße-rungspreis abzgl. der Anschaffungs- und Veräußerungs-kosten, der Einkommensteuer (§§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 EStG), wenn zwischen der Anschaffung undder Veräußerung der Genussrechte nicht mehr als einJahr liegt. Die Gewinne bleiben jedoch steuerfrei, wennder aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielteGesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als Euro 512,-betragen hat. Verluste dürfen bis zur Höhe des Gewinns,den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr ausprivaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausge-glichen werden. Diese dürfen auch im Wege des Ver-lustabzugs nach Maßgabe des § 10 d EStG mit privatenVeräußerungsgewinnen des unmittelbar vorangegange-nen Veranlagungszeitraums oder der folgenden Veranla-gungszeiträume verrechnet werden (§ 23 Abs. 3 Satz 9EStG).

Erbschaft- undSchenkungsteuerDer Erwerb von Genussrechten von Todes wegen sowiedie Schenkung von Genussrechten unter Lebendenunterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweitder Erblasser oder Schenker oder der Erbe, Beschenkteoder sonstige Erwerber zur Zeit der Vermögensüber-nahme in Deutschland seinen Wohnsitz hatte.

Für Familienangehörige und Verwandte kommenFreibeträge in unterschiedlicher Höhe zur Anwendung.

Sonstige SteuernDer Erwerb und die Veräußerung von Genussrechten sindumsatzsteuerfrei. Ebenso erhebt die BundesrepublikDeutschland keine Börsenumsatz-, Gesellschaftsteuer,Stempelabgabe oder ähnliche Steuern auf die Übertra-gung von Genussrechten.

• Einkommensteuer• Erbschaft- und Schenkungsteuer• Sonstige Steuern

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BETEILIGUNGSRISIKENUND RISIKOBELEHRUNG

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Grundsätzlicher HinweisDer Anleger beteiligt sich mit Risiko- bzw. Wagniskapitalan dem Unternehmen der CORUM. Dies erfordert eineEntscheidung, bei der alle Gesichtspunkte, die für odergegen eine Beteiligung sprechen, wohlüberlegt abgewo-gen werden sollten. Der Kapitalanleger sollte daher dienachfolgenden Risikobelehrungen vor dem Hintergrundder übrigen Angaben in diesem Prospekt aufmerksamlesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berück-sichtigen. Insbesondere sollte die Beteiligung des An-legers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenund seine Einlagenhöhe nur einen unwesentlichen Teilseines übrigen Vermögens ausmachen.

Allgemeineunternehmerische RisikenJede Investition oder Beteiligung an einem Unternehmenenthält neben den Chancen auf Gewinnbeteiligung und/oder Vermögenszuwachs auch wirtschaftliche Risiken.Bei der hier angebotenen Genussrechts-Beteiligung han-delt es sich um eine unternehmerische Beteili-gung ohne staatliche Kontrolle und ohne Ein-lagensicherung. Die künftig zu erwartenden Ergeb-nisse sind abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg oderMisserfolg des Unternehmens. Die Chance, aber auch dasHauptrisiko der hier angebotenen Kapitalanlage, liegt inder wirtschaftlichen Entwicklung der CORUM entspre-chend den kalkulierten Planzahlen. Es kann keine Ge-währ für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele undErwartungen des beitretenden Genussrechts-Inhabersgeben. Deshalb verbindet sich mit einer Kapitalanlagegenerell das Risiko des Teil- oder sogar des Totalverlustesder Einlage und der Gewinnansprüche. Dies ist auch fürdiese Beteiligung bei einem unerwartet negativen Verlaufder Investitionen bzw. einer Insolvenz der CORUMgrundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Spezielleunternehmerische Risiken– Kurzes Bestehen der Gesellschaft

Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit erfolgteim Jahr 2003 im Rahmen einer Nachfolgeregelung. Eshandelt sich bei der Gesellschaft also um ein jungesUnternehmen. Den bisher erzielten Geschäftsergebnissenkommt somit nur ein begrenzter Aussagewert zu und siekönnen nicht als Indikator künftiger Ergebnisse gewertetwerden.

Der weitere wirtschaftliche Erfolg ist im Übrigen davonabhängig, inwieweit es gelingt das Know-how und dieErfahrung und Kundenkontakte auf die neue Gesell-schaft zu überführen und die bisherige Marktpositionauszubauen.

– Wettbewerbrisiko

Der Markt für Heimtierprodukte wird von finanzstarkenWettbewerbern geprägt. Soweit es der CORUM nichtgelingt, ihre Kostenführerschaft bei der Produktion vonHeimtiernahrung langfristig zu erhalten, könnte dieGesellschaft im Falle eines VerdrängungswettbewerbesMarktanteile verlieren, was zu einer Verschlechterungder Finanz- und Ertragslage führen könnte.

– Rohstoff- und Währungsrisiko

Da CORUM ihre Waren und Vorräte auf dem Weltmarktbezieht und auch der Vertrieb mittelfristig internationalerfolgen soll, kann nicht ausgeschlossen werden, dass esaufgrund von Schwankungen bei den jeweiligenUmtauschkursen oder Warenpreisen zu Währungsver-lusten bzw. erhöhten Rohstoffpreisen kommen kann, diesich negativ auf die Ertragslage auswirken können.

– Investitionen in Investment-zertifikate, Geldmarktpapiereund sonstige Wertpapiere

Derartige Wertpapierinvestitionen, die lediglich zurzwischenzeitlichen Liquiditätssteuerung und zur Kurz-fristanlage flüssiger Mittel vorgesehen sind, werden beiErwerb mit den Anschaffungskosten angesetzt. Verringertsich der Kurswert derartiger Wertpapiere oder – in Er-mangelung eines solchen – der tatsächliche Wert gegen-über den Anschaffungskosten, findet eine entsprechendeKorrektur des Wertansatzes im Rahmen des Jahresab-schlusses statt, die zu einer Verringerung des Jahres-überschusses führt und auch durch etwaige Kurser-holungen in Folgejahren grundsätzlich nicht wiederaufgeholt werden muss.

Kursgewinne der Wertpapiere wirken sich nur dann aus,wenn sie durch Veräußerung der Wertpapiere realisiertwerden. Kursverluste, die unterjährig auftreten, führenzu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses, wenndiese Verluste durch Veräußerung der Wertpapiere reali-siert werden. Kursverluste, die sich aus dem Vergleich desKurses des Wertpapiers zum Bilanzstichtag ergeben, führenauch zur Verringerung des Jahresüberschusses, wenn sienicht realisiert werden. Spätere Gewinne führen nur dannzu positiven Ergebnissen, wenn sie durch Veräußerungrealisiert werden.

Auch bei guter Bonität der Schuldner der in den Wert-papieren verbrieften Forderungen im Zeitpunkt der In-vestition kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zinsenoder die verbriefte Forderung selbst bei Fälligkeit nichtbedient werden und hierdurch Einnahmeverluste entstehen.

Generell können die Erträge von Wertpapieren übereinen längeren Zeitraum nicht verbindlich prognostiziertwerden. Das Gleiche gilt für Werterhöhungen, so dass exakteAngaben zur Rendite der Wertpapierinvestitionen nichtgemacht werden können.

Steuerliche RisikenDie Entwicklung des gültigen Steuerrechts unterliegt –auch in seiner verwaltungstechnischen Anwendung –einem stetigen Wandel. Die hier dargestellten steuer-lichen Angaben geben deshalb die derzeitige Rechtslage,die aktuelle Rechtsprechung sowie die Kommentierungdurch die steuerliche Fachliteratur mit dem Stand vomJuli 2004 wieder. Zukünftige Gesetzesänderungen sowieabweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehör-den und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden.

Für die Gesellschaft hat bis zum Zeitpunkt der Prospekt-herausgabe (Oktober 2004) noch keine steuerliche Be-triebsprüfung stattgefunden. Die Gesellschaft ist jedochder Ansicht, dass die von der Gesellschaft mit ihrenSteuerberatern erstellten Steuererklärungen im Einklangmit den anwendbaren Rechtsvorschriften abgegebenwurden und erwartet daher im Falle einer Außenprüfungkeine gravierenden Änderungen der Steuerbescheide, diewesentliche Steuernachzahlungen zur Folge habenkönnten.

Gesetzliche RisikenDie Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. Sokönnen Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeberauf Bundes- und/oder Landes- bis hin zur Kommu-nalebene die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beein-flussen und sich negativ auf die wirtschaftliche Situationdes Unternehmens auswirken. Es besteht grundsätzlichdie Möglichkeit, dass aufgrund derartiger gesetzgeberi-scher Maßnahmen das Unternehmen zur Umstellung,Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner ge-schäftlicher Aktivitäten gezwungen ist.

Wirtschaftliche Risiken und Plan-DivergenzenErgänzend zu den vorstehend erläuterten unternehmeri-schen Risiken könnten sich weitere Risiken aus der imVerhältnis zur dargestellten Unternehmensplanungabweichenden zukünftigen wirtschaftlichen Realitätergeben. Sowohl die der Planung für die Anlagezeit-räume zugrunde gelegten Umsatzzahlen, Finanzerträgeals auch die angenommenen Kostenerwartungen für dieCORUM basieren nur teilweise auf abgesicherten Ist-Werten. Sie berücksichtigen die Erwartungen der Ge-schäftsführung der CORUM zum Zeitpunkt der Pros-pektherausgabe auf der Grundlage von Branchenbe-richten und/oder Marktanalysen. Daher bestehenhinsichtlich des zukünftigen Eintritts der PlanzahlenUnwägbarkeiten in einem nicht genau zu bezifferbarenUmfang.

Das Erreichen der Gewinnziele sowie die Angaben zu denAbfindungen bzw. der Kapitalrückzahlung haben darü-ber hinaus die Aufrechterhaltung einer ausreichenden

• Allgemeine unternehmerische Risiken• Spezielle unternehmerische Risiken• Steuerliche Risiken• Gesetzliche Risiken• Freie Verwendung des Emissionskapitals

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Liquidität zur Voraussetzung. Es besteht folglich dasRisiko, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft mögli-cherweise die Auszahlung nur teilweise oder auf Zeitnicht zulässt. Desweiteren besteht keine Sicherheit hin-sichtlich der angenommenen Ertragserwartungen sowieKostenübernahmen, so dass auf die Risiken aus der hierzugrunde gelegten Ertrags- und Kostenentwicklung hin-zuweisen ist.

Bedingung für den Eintritt der anlegerbezogenen Ren-diteziele ist außerdem die annahmegemäße Reali-sierung des Zeichnungsvolumens, die Nachhaltigkeitund die Vertragskonformität der Einzahlung der Ein-lagen durch die Gesamtheit der Anleger. Sollten diesehinter den prospektiven Erwartungen zurückbleiben,könnte dies negative Auswirkungen auf die angestrebtenAnlegerrenditen haben.

Da das Beteiligungskapital in das Vermögen der CORUMfließt und damit sowohl für investive Zwecke als auchzur Finanzierung laufender Kosten der CORUM einge-setzt wird, können Einlagen der Genussrechts-Inhabernicht in ihrer Gesamtheit sofort wertbildend investiertwerden, sondern werden (auch) zur Finanzierung vonEmissions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Verwaltungs-kosten verwendet.

Freie Verwendung des EmissionskapitalsDie Verwendung des Nettoemissionskapitals aus derPlatzierung der Genussrechte ist noch nicht in konkretenInvestitionsobjekten festgelegt. Es ist vorgesehen, dasKapital vornehmlich in die Finanzierung des Umlauf-vermögens einzusetzen, d.h. zur Finanzierung von Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffen sowie zur Finanzierung vonKundenforderungen. Der Einsatz des Emissionskapitalssteht im Rahmen des satzungsrechtlich formuliertenUnternehmensgegenstandes im freien unternehmeri-schen Ermessen der Geschäftsführung, so dass eine aus-reichende Flexibilität bei der Geschäftsleitung gewährlei-stet ist.

Fehlinvestitions-RisikoBeteiligungen an der CORUM haben wegen der freienVerwendbarkeit des Emissionskapitals wie jede Unter-nehmensbeteiligung Blind-Pool-Charakter. Darunter isteine Anlageform zu verstehen, bei der einzelne Inves-titionsvorhaben bzw. deren Bedingungen zum Zeitpunktdes Beitritts des Anlegers noch nicht endgültig feststehen.Risiken ergeben sich für den Anleger daraus, dass trotzBeachtung aller relevanten Auswahlkriterien undMarktstrategien bzw. -analysen zukünftige Investitions-projekte wegen nicht vorhersehbarer Entwicklungendauerhaft zu Verlusten führen können.

SchlüsselpersonenrisikoDas Gedeihen des Unternehmens hängt in erheblichemMaße von der unternehmerischen Fähigkeit der Ge-schäftsführung und der Erfüllung der Aufsichtspflichtendes Beirates gegenüber der Geschäftsführung ab. Der Ver-lust dieser unternehmenstragenden Personen könnteeinen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Ent-wicklung der CORUM haben.

Fremdfinanzierung von Anlegerbeteiligungenund RateneinlagenKapitalanlegern steht es frei, ihre Beteiligung ganz oderteilweise durch Fremdmittel, also z.B. durch Bank-darlehen, zu finanzieren. Mit der Möglichkeit der steuer-lichen Geltendmachung der Fremdfinanzierungskostenals Sonderbetriebsausgaben steigen auch die Gesamter-tragsaussichten der Beteiligung. Gleichzeitig erhöht sichmit einer Fremdfinanzierung aber auch die Risiko-struktur der Anlage, da die aufgenommenen Fremd-mittel einschließlich der hiermit verbundenen Kosten(z.B. Kreditzinsen) zurückzuführen sind, und zwar auchim Fall des vollständigen oder teilweisen Verlustes derBeteiligung bzw. auch soweit die Beteiligung ggf. keineoder keine ausreichenden Erträge abwirft. Diese von derEntwicklung der Beteiligung unabhängige (Rück-) Zah-lungsverpflichtung sollte der Anleger in jedem Fall wirt-schaftlich verkraften können.

Durch die Vereinbarung der Rateneinlage verpflichtetsich der Anleger, in jedem Fall die gezeichnete Einlage zuleisten. Demnach muss der Anleger die vereinbartenRaten selbst dann zahlen, wenn das Unternehmenbereits insolvent geworden ist.

Veräußerbarkeit der GenussrechteEs ist darauf hinzuweisen, dass die Veräußerbarkeit, dieAbtretung und die Handelbarkeit der Namens-Genussrechte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauerausgeschlossen sind. In Ausnahmefällen ist die unent-geltliche Übertragung zulässig, die jedoch der vorherigenZustimmung der Gesellschaft bedarf.

Vertrieb der GenussrechteFür die Platzierung der mit diesem Prospekt angebote-nen Genussrechte möchte die Gesellschaft verschiedeneVertriebsorganisationen bzw. auch einzelne Vertriebs-partner beauftragen. Diese sind im Verhältnis zur Ge-sellschaft rechtlich und wirtschaftlich unabhängig, so

dass für die Gesellschaft außer bei der Gestaltung derVergütung kaum eine Möglichkeit besteht, auf dieVertriebsmitarbeiter mit dem Ziel der aktiven Platzierungeinzuwirken. Zur Aktivierung des Vertriebs wäre dieGesellschaft möglicherweise angewiesen, höhere als inden Planberechnungen berücksichtigte Vertriebskostenzu vereinbaren, weitere von Vertriebsorganisationen ver-langte Marketingmaßnahmen zu ergreifen bzw. zusätzli-che oder abgeänderte Produktvarianten zu entwickeln.Derartige Maßnahmen sind üblicherweise mit z.T.erheblichen Kosten verbunden, wodurch vor allem dieAnfangsbelastung des Genussrechts-Kapitals ansteigenwürde und sich insbesondere die angestrebten Renditenauf das Genussrechts-Kapital minimierten.

Darüber hinaus besteht am außerbörslichen Kapital-markt ein umfassendes Angebot an alternativen Pro-dukten, so dass nicht auszuschließen ist, dass es derGesellschaft nicht gelingt, ausreichende Vertriebskapa-zitäten für die Platzierung der Genussrechte zu akquirie-ren. Dies hätte einen gegenüber der Zielplanung ggf.stark verminderten Zufluss von Geldmitteln zur Folge,wodurch die gesetzten Investitions-, Umsatz- und Er-tragsziele der Gesellschaft z.T. auch weit verfehlt werdenkönnten.

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Zusicherungender GeschäftsführungEs wird versichert, dass außer den im Prospekt und imVertragswerk aufgeführten Verträgen im Zeitpunkt derProspektherausgabe keine weiteren, für den Anleger be-deutsamen, insbesondere belastenden Verträge oder Ab-sprachen, die im Zusammenhang mit diesem Anla-geangebot stehen, begründet worden sind. Wirtschaft-liche und/oder personelle Verflechtungen (auch über An-gehörige i. S. v. § 15 Abgabenordnung) zwischen derHerausgeberin des Prospektes, der CORUM, ihren Organ-Mitgliedern und ihren Gesellschaftern sowie mit oderzwischen sonstigen für die Durchführung und Abwick-lung der Kapitalanlage beauftragten Gesellschaften undPersonen bzw. zwischen all diesen untereinander, beste-hen über den im Emissionsprospekt angegebenenUmfang hinaus nicht.

Ergänzend sichert die Prospektherausgeberin zu, dass imZeitpunkt der Prospektierung Vereinbarungen überProvisionen, Rabatte oder sonstige Rückgewährver-pflichtungen über den aus dem Prospekt und dem Ver-tragswerk ersichtlichen Umfang hinaus nicht bestehen.Honorare, Entgelte, sonstige Vergütungen oder mittel-und unmittelbare Vorteilgewährungen sind im Emis-sionsangebot ausnahmslos und vollständig genannt.

Nach alledem erklärt die Geschäftsführung der CORUM,dass die für den Anlegerschutz bedeutsame Norm des § 264 a StGB beachtet ist.

Ratingen, Oktober 2004Die Geschäftsführung

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VERANTWORTLICHKEITSERKLÄRUNGDER GESCHÄFTSFÜHRUNGUND VORBEHALTSANGABEN

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Verantwortlichkeitfür den InhaltHerausgeberin dieses Prospektes ist die CORUM, Ratingen.Bei dem Inhalt dieses Prospektes handelt es sich um einBeteiligungsangebot und eine Darstellung der unterneh-merischen Zielplanung über den Beteiligungsverlauf.Die Geschäftsführung der CORUM erklärt, dass ihresWissens die Angaben in diesem Prospekt richtig undkeine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die Ge-sellschaft übernimmt für das Angebot die zivilrechtlicheProspekthaftung.

AngabenvorbehalteSämtliche Zahlen, unternehmerische Plandaten, Dar-stellungen, Gewinnvorgaben und sonstige Angaben die-ses Prospektes wurden sorgfältig und nach bestemWissen auf der Grundlage sachkundiger Erwartungenzusammengestellt. Sie befinden sich auf dem Stand vomJuli 2004 und entsprechen den gegenwärtigen gesetz-lichen und sonstigen Vorschriften sowie den aktuellenökonomischen Rahmendaten. Dieser Prospekt enthältzukunftsgerichtete Aussagen, die mit Unsicherheiten undRisiken verbunden sind. Die Einschätzungen könnenWahrnehmungs- und Beurteilungsfehler beinhalten undsich somit als unzutreffend erweisen. Hierzu wird insbe-sondere auf die in dem vorstehenden Abschnitt „Risiko-belehrung“ dargestellten Risiken dieser unternehmeri-schen Beteiligung hingewiesen. Für die mit der unter-nehmerischen Beteiligung an der CORUM verfolgtenwirtschaftlichen Ziele wird deshalb keine Haftung über-nommen.

Steuerliche Auswirkungen und Ziele der Anleger sindkeine Geschäftsgrundlage der abzuschließenden Verträgeund werden von der Prospektherausgeberin nicht ge-währleistet.

Änderungen der Steuergesetze und Abweichungen auf-grund (steuer-) behördlicher Feststellungen bzw. Auf-lagen oder unternehmerischer bzw. behördlicher Erfor-dernisse im Interesse der CORUM bleiben vorbehaltenund liegen im Risikobereich des Anlegers.

Vom Prospekt abweichende Angaben sind nur dann ver-bindlich, wenn sie von der Prospektherausgeberinschriftlich bestätigt werden.

Vermittler-VerantwortlichkeitDritte, insbesondere die selbstständigen Anlageberaterund Vermittler, sind zu abweichenden Angaben nichtberechtigt. Jeder der Vertragspartner ist für die Angabenim Prospekt nur in dem Umfang verantwortlich, wiediese Angaben seine Vertragsleistungen betreffen.

Die selbstständigen Anlageberater und -ver-mittler haben die hier angebotene Kapital-anlage keiner eigenen Prüfung unterzogenund haften deshalb nicht für die Pros-pektangaben.

Umfang der ProspekthaftungAuf etwaige Schadensersatzansprüche wegen unrichtigeroder unvollständiger Prospektangaben finden dieGrundsätze der zivilrechtlichen ProspekthaftungAnwendung.

Derartige Ansprüche sind auf die Höhe und Rückzah-lung der tatsächlich geleisteten Einlagen und dieErstattung der mit dem Erwerb verbundenen üblichenKosten beschränkt. Darüber hinaus unterliegen sie ge-genüber den Verantwortlichen einer Verjährungsfrist voneinem Jahr seit Kenntnis des Mangels, höchstens dreiJahre seit der Veröffentlichung des Prospektes. Die Haf-tung für Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobeFahrlässigkeit beschränkt.

Im Zeichnungsschein erklärt der Genussrechts-Inhabersein Einverständnis zu den vorstehenden Angabenvor-behalten.

VollständigkeitserklärungDer vorliegende Prospekt und das Vertragswerk informie-ren den Anleger – nach bestem Wissen und der festenÜberzeugung der Geschäftsführung der CORUM – wahr-heitsgemäß, sorgfältig und vollständig über alle Um-stände, die für den Anleger im Hinblick auf seine Ent-scheidung für eine Beteiligung als Genussrechts-Inhabervon Bedeutung sind oder sein können.

Die Prospektierung erfolgte in Anlehnung an die in demIDW Standard: Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteil-ung von Prospekten über öffentlich angebotene Ka-pitalanlagen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.,Düsseldorf, (IDW S 4) niedergelegten Mindestanforde-rungen an den Inhalt von Prospekten zu Angeboten überKapitalanlagen mit dem Stand vom 1. September 2000 –soweit diese Anforderungen im Einzelnen auf diesesKapitalangebot Anwendung finden können – und wurdeum weitere angebotspezifische Aufklärungen, Hinweiseund Risikobelehrungen ergänzt.

• Verantwortlichkeit für den Inhalt• Angabenvorbehalte• Vermittler-Verantwortlichkeit• Umfang der Prospekthaftung• Vollständigkeitserklärung

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ANGABEN ZUM IDW STANDARD UNDzum VerkProspG/zur VerkProspVO

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, hat mit seinem IDW Standard “IDW S 4” (Stand: 1. September 2000) festgelegt, anhand welcher Merkmale ein Wirtschaftsprüfer –unbeschadet seiner eigenen Verantwortlichkeit – Prospekte über Kapitalanlagen beurteilt.

Im Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) und der Verordnung über Wertpapier-Verkaufsprospekte (VerkProspVO) hat darüber hinaus der Gesetzgeber Mindestinhalte fürVerkaufsprospekte festgesetzt, die notwendig sind, um dem Publikum ein zutreffendes Urteil über den Emittenten und die Wertpapiere zu ermöglichen.

Der vorliegende Verkaufsprospekt der CORUM orientiert sich (im Rahmen ihrer Anwendbarkeit) sowohl an den Anforderungen des IDW Standards sowie denen des VerkProspG/derVerkProspVO. Die Verweise auf die jeweiligen Abschnitte bzw. Seiten sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt:

Seite im Verkaufs-prospekt und Abschnitt

S. 11 ff. Die Unternehmenstätigkeit derCORUM Heimtierprodukte GmbH – Geschäftsgang und Aussichten

S. 4 f Beteiligungsrisiken und Risikobelehrung S. 30 ff. durchgehende Beschreibung

S. 10 Emissionszweck und Grundlagen der Emissionsbeteiligung

S. 26 ff. Die Genussrechte an der CORUMHeimtierprodukte GmbH

S. 29 Die Steuern des Genussrechts- Inhabers

S. 11 Aktuelle Investitionenund

S. 24 ff. InvestitionsentwicklungUnternehmensfinanzierung

S. 21 Prinzipien der Investitions-, Finanz-und Ertragsplanung

S. 22 f. Unternehmensziel- und Liquiditäts-planung (Vorgabe)

S. 24 f. Erläuterungen zur Unternehmensziel-und Liquiditätsplanung

S. 10 Laufzeit, Kündigung und RückzahlungS. 26 Laufzeit und Kündigung

S. 8 f. Die Unternehmensdaten der CORUM Heimtierprodukte GmbH

S. 13 Bedeutsame VerträgeS. 14 ff. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,

Bestätigungsvermerk, ErläuterungenS. 35 Gesellschaftvertrag der CORUM

Heimtierprodukte GmbHS. 36 f. Genussrechts-BedingungenS. 39 Zeichnungsschein – Muster

S. 5 Verantwortlichkeit für den ProspektinhaltS. 32 Verantwortlichkeitserklärung der

Geschäftsführung und Vorbehalts-angaben

VerkProspVO

§ 7 Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten

§ 11 Angaben über den jüngsten Geschäfts-gang und die Geschäftsaussichtendes Emittenten

§ 4 Angaben über die Wertpapiere Nr. 1, (Beteiligungsform)3-12 Wertpapiere mit Umtausch- § 12 oder Bezugsrecht, Optionen

§ 4 Angaben über die Steuern auf die Nr. 2 Einkünfte aus der Beteiligung

§ 7 Angaben über die wichtigsten laufenden Abs. 1 InvestitionenNr. 4

§ 14 Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- Abs. 2 und Ertragslage mindestens für das Nr. 3, laufende und das folgende Geschäftsjahr;Nr. 4 Planzahlen mindestens für die

folgenden drei Geschäftsjahre

§ 5 Angabe über den Emittenten§ 6 Angabe über das Kapital des Emittenten§ 8 Angaben über die Vermögens-, Finanz-

und Ertragslage des Emittenten§ 9 Angaben über die Prüfung des

Jahresabschlusses des Emittenten§ 10 Angaben über Geschäftsführungs- und

Aufsichtsorgane des Emittenten

§ 3 Angaben über Personen oder Gesell-schaften, die für den Inhalt des Ver-kaufsprospekts die Verantwortung übernehmen

IDW Standard S 4

I. Beschreibung des Anlageobjekts(Beteiligungsunternehmen)

II. Chancen und Risiken

III. Rechtliche Verhältnisse

IV. Steuerliche Verhältnisse

V. Kosten der Investitionen

VI. Finanzierung der Investitionen (Eigenmittel, Beteiligungsmittel, Fremdmittel)

VII. Nutzung der Kapitalanlage (Ertrags-/Aufwandsvorschau, Liquiditätsvorschau,Erläuterungen)

VIII. Beendigung der Kapitalanlage

IX. Wichtige Verträge der Vertragspartner (Initiator: Firma, Anschrift, Handelsregister, Kapitalverhältnisse, gesetzliche Vertreter; wesentliche Verträge, wesentliche Vertragspartner)

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VERTRAGS-ANHANG

Gesellschaftsvertrag derCORUM Heimtierprodukte GmbH

Beiratsordnung der CORUM Heimtierprodukte GmbH

gem. Gesellschaftsbeschluss vom 16. August 2004

Genussrechts-Bedingungen

Beteiligungszertifikat – Muster

Anlegererklärung Genussrechtsbeteiligung

Zeichnungsschein Genussrecht – Muster

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GESELLSCHAFTSVERTRAG DERCORUM HEIMTIERPRODUKTE GMBH

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

§ 1Firma und Sitz

1. Die Firma der Gesellschaft lautet

CORUM Heimtierprodukte GmbH.

2. Sitz der Gesellschaft ist Ratingen.

§ 2Gegenstand des Unternehmens

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, derGroß- und Einzelhandel sowie der Import und Exportvon Tiernahrungsprodukten und Tierbedarfsartikelnaller Art, ferner der Erwerb und die Verwaltung von an-deren Unternehmen und Beteiligungen an solchen.

§ 3Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 30.000,- Euro(in Worten: dreißigtausend Euro).

§ 4Geschäftsführung, Vertretung

1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäfts-führer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertrittdieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäfts-führer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zweiGeschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einenGeschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Proku-risten vertreten.

2. Die Gesellschafter können Geschäftsführer durchBeschluss zur Einzelvertretung ermächtigen und/oder von den Beschränkungen des § 181 BGB be-freien.

§ 5Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist innerhalb der vom Gesetz hierfürvorgesehenen Frist aufzustellen.

§ 6Verfügung über Geschäftsanteile

Jede Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile vonGeschäftsanteilen, insbesondere Abtretung, Verpfändungund die Nießbrauchbestellung, bedarf eines zustimmen-den Gesellschafterbeschlusses.

§ 7Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

§ 8Bekanntmachungen

Die Gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungender Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.

Duisburg, 10. März 2004

BEIRATSORDNUNG DER CORUM HEIMTIER-PRODUKTE GMBH GEM. GESELLSCHAFTSBESCHLUSSVOM 16. AUGUST 2004

§ 1Zusammensetzung des Beirates

1. Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus dreiMitgliedern besteht. Zwei Mitglieder des Beirates wer-den von der Gesellschafterversammlung, ein Mitglieddes Beirates wird von den Genussrechts-Beteiligtenbestimmt. Die von der Gesellschafterversammlungbestimmten Beiratsmitglieder müssen über die Sach-kenntnis und wirtschaftliche Erfahrung verfügen, diedem Umfang und der Bedeutung ihres Amtes ent-spricht.

2. Die von der Gesellschafterversammlung zu bestim-menden Beiratsmitglieder werden auf Vorschlag derGeschäftsführung von der Gesellschafterversamm-lung einstimmig gewählt.

3. Die von den Genussrechts-Beteiligten zu bestimmen-den Beiratsmitglieder werden auf Vorschlag der Ge-schäftsführung im schriftlichen Verfahren mit derMehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. JedeEuro 1.000,- eingezahltes Beteiligungskapital gewährteine Stimme. Die Geschäftsführung hat Vorschlägezur Besetzung der von den Genussrechts-Beteiligtenzu bestimmenden Beiratsmitglieder von den Genuss-rechts-Beteiligten einzuholen.

4. Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt vier Jahre.Jedes Beiratsmitglied kann sein Amt jederzeit ohneAngaben von Gründen mit einer Frist von drei Monatenzum Ende eines Kalendermonats durch schriftlicheErklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegen.

§ 2Aufgaben des Beirates

1. Der Beirat hat die vornehmliche Aufgabe, die Ge-schäftsführung zu überwachen, sie gleichzeitig aberauch zu beraten und zu unterstützen.

2. Der Beirat kann von der Geschäftsführung Auskunftüber alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangenund sich auch selbst darüber informieren; er kanninsbesondere die Bücher und Schriften der Gesell-schaft sowie deren Vermögensgegenstände einsehenund prüfen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft istverpflichtet, dem Beirat Auskunft über alle geschäft-lichen Verhältnisse zu erteilen sowie Aufforderungenzu den Sitzungen des Beirates zu erscheinen und ihmüber alle Sachverhalte, die für die Entscheidung desBeirates von Belang sein können, zu berichten.

3. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, be-stimmte Investitions- und Anlagemaßnahmen vonder Zustimmung des Beirates abhängig zu machen.

4. Die Beiratsmitglieder treffen ihre Entscheidungennach bestem Wissen und Gewissen. Ihre Haftung istauf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln be-schränkt.

5. Der Beirat hat jährlich in der Gesellschafterver-sammlung über seine Tätigkeit zu berichten.

6. Auf den Beirat sind Bestimmungen des Aktiengesetzesnicht entsprechend anzuwenden.

§ 3Innere Ordnung des Beirates

1. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden,der den Beirat nach außen vertritt.

2. Der Beirat wird vom Vorsitzenden einberufen. Er trittzusammen, so oft die Erfüllung seiner Aufgaben eserfordert, mindestens jedoch zweimal im Geschäfts-jahr.

3. Im Übrigen kann sich der Beirat selbst eine Ver-fahrensordnung geben.

§ 4Vergütung der Beiratsmitglieder

Die Mitglieder des Beirates erhalten einen Ersatz für dieim Rahmen ihrer Tätigkeit angefallenen Aufwendungenzuzüglich der darauf etwa anfallenden Umsatzsteuer inder jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Ratingen, 16. August 2004

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GENUSSRECHTS-BEDINGUNGEN

Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

§ 1Begebung, Einteilung und Verwaltung

des Genussrechts-Kapitals, Vinkulierung des Genussrechts-Kapitals

1. Die CORUM gewährt gegen die Einzahlung von Ge-nussrechts-Kapital mit einem Gesamtnennbetrag vonbis zu

Euro 7.500.000,-(in Worten: Euro Sieben Millionen

Fünfhunderttausend)

Genussrechte zu den nachfolgenden Bedingungen.Das Genussrechts-Kapital ist eingeteilt in 750.000untereinander gleichberechtigte Genussrechte miteinem Nennbetrag von jeweils Euro 10,-.

2. Die Genussrechte werden in das Genussrechts-Re-gister der CORUM eingetragen. Die Genussrechte lau-ten auf den Namen des Genussrechts-Inhabers

3. Die auf den Namen lautenden Genussrechte könnengrundsätzlich nicht verkauft und veräußert bzw. ab-getreten werden. In Ausnahmefällen ist die unentgelt-liche Übertragung zulässig, die jedoch der Zu-stimmung der Gesellschaft bedarf.

4. Die Genussrechts-Inhaber sind verpflichtet, Änderun-gen der Anschrift, des Namens sowie anderer für dieVerwaltung der Genussrechte relevanter Daten derGesellschaft unverzüglich anzuzeigen.

5. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit befreiender Wir-kung an die im Namens-Genussrechts-Register ein-getragenen Namens-Genussrechts-Anleger zu leisten.

§ 2Erwerb von Genussrechten

1. Jede natürliche und juristische Person kann Ge-nussrechte durch Zeichnung und Annahme durch dieGeschäftsführung der CORUM erwerben.

2. Jeder Zeichner wird nach Eingang der Zeichnungs-summe in das Genussrechts-Register eingetragen. Ererhält eine Bestätigung über den Eingang der Zeich-nungssumme und einen Auszug aus dem Genuss-rechts-Register. Wird das gezeichnete Genussrechts-Kapital in Raten erbracht, erfolgt einmal jährlicheine Abrechnung über die eingezahlten Beträge unddie hiervon erworbenen Genussrechte.

§ 3Gewinnbeteiligung und Ausschüttungen,

Grunddividende, Zahlstelle

1. Die eingezahlten Genussrechte werden vorbehaltlichdes Abs. 2 jährlich mit einer Mindestausschüttung inHöhe von 8 % des jeweiligen Nennbetrags verzinst(Grunddividende). Darüber hinaus sind die Genuss-rechte quotal an 40 % des auszuschüttenden Jahres-ergebnisses (Jahresüberschuss) der CORUM beteiligt(Übergewinnbeteiligung).

2. Durch die Grunddividende darf sich kein Jahres-fehlbetrag ergeben. Reicht der Jahresüberschuss zurZahlung nicht oder nicht vollständig aus oder musser ganz oder teilweise gemäß § 4 Abs. 2 zur Wieder-auffüllung des Genussrechts-Kapitals bzw. zur vorge-schriebenen satzungsmäßigen oder gesetzlichenRücklagenzuführung verwendet werden, so vermin-dert sich der auf die jeweiligen Genussrechte entfal-lende Ausschüttungsbetrag entsprechend. Für nichtbediente Grunddividendenansprüche besteht einNachzahlungsanspruch aus den Jahresüberschüssender nachfolgenden Geschäftsjahre. Dieser Anspruchist auf die Jahresüberschüsse der vier auf die Fälligkeitdes Rückzahlungsanspruches nach §5 folgenden Ge-schäftsjahre beschränkt.

3. Die Genussrechte sind für das Geschäftsjahr zeitantei-lig gewinnberechtigt.

4. Die Ausschüttungen auf die Genussrechte für dasabgelaufene Geschäftsjahr sind jeweils am 31. Juli desfolgenden Jahres fällig. Sofern zu diesem Termin derJahresabschluss der CORUM für das vorangegangeneGeschäftsjahr noch nicht endgültig festgestellt seinsollte, wird die Zahlung am ersten Bankarbeitstag(maßgeblich ist Ratingen) nach der endgültigenFeststellung fällig.

§ 4Verlustbeteiligung

1. Weist die CORUM in ihrem Jahresabschluss einenJahresfehlbetrag aus, so nimmt das Genussrechts-Kapital am Verlust der CORUM bis zur vollen Höhedadurch teil, dass das Genussrechts-Kapital im Ver-hältnis zu den nicht besonders gegen Ausschüttunggeschützten bilanzierten Eigenkapitalanteilen antei-lig und im Verhältnis zu den besonders gegen Aus-schüttung geschützten bilanzierten Eigenkapital-anteilen vorrangig vermindert wird. Die Rückzah-lungsansprüche der Genussrechts-Inhaber reduzierensich entsprechend.

2. Werden nach einer Teilnahme des Genussrechts-Ka-pitals am Verlust in folgenden Geschäftsjahren wäh-rend der Laufzeit der Genussrechte Jahresüberschüsseerzielt, so ist aus diesen – nach der gesetzlich vorge-schriebenen Wiederauffüllung der gesetzlichen Rück-lage bzw. der satzungsmäßigen Rücklagen – das Ge-nussrechts-Kapital bis zum Nennbetrag wieder zu er-höhen, bevor eine anderweitige Gewinnverwendung(einschließlich einer Ausschüttung nach § 3) vorge-nommen wird.

§ 5Laufzeit, Rückzahlung, Kündigung

1. Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. EineKündigung ist frühestens zum Ablauf des achten vollenBeteiligungsjahres möglich, nachfolgend jeweils zumAblauf des folgenden Geschäftsjahres.

2. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre.

3. Bei vorzeitiger vertragswidriger Beendigung der Ge-nussrechts-Beteiligung oder bei Zahlungseinstellungschuldet der Genussrechts-Inhaber der Unternehmens-trägerin neben dem Agio zur Deckung der Emissions-,Vertriebs- und Verwaltungskosten eine Abgangs-entschädigung in Höhe von 12 % der gezeichnetenNominaleinlage. Dem Genussrechts-Inhaber bleibtder Gegenbeweis, dass ein niedrigerer oder keinSchaden entstanden ist, vorbehalten.

4. Die Rückzahlung der wirksam gekündigten Genuss-rechte erfolgt zum Nennbetrag abzüglich einer etwai-gen anteiligen Verlustbeteiligung gem. § 4, soweitkein abzugsfähiger Verlustvortrag gem. § 4 Abs. 1vorhanden ist.

§ 6Ausgabe neuer Genussrechte

1. Die CORUM behält sich vor, weitere Genussrechte zugleichen oder anderen Bedingungen zu gewähren.

2. Ein Bezugsrecht der Genussrechts-Inhaber bei einerneuen Genussrechts-Auflage ist nur gegeben, wenndie Gesellschafterversammlung dies beschließt.

3. Die Genussrechts-Inhaber haben keinen Anspruchdarauf, dass ihre Ausschüttungsansprüche vorrangigvor den Ausschüttungsansprüchen bedient werden,die auf weitere Genussrechte entfallen.

§ 7Bestandsschutz

Der Bestand der Genussrechte wird vorbehaltlich § 4weder durch Verschmelzung noch Umwandlung oderBestandsübertragung der CORUM berührt.

§ 8Abgrenzung von

Gesellschaftsrechten

Die Genussrechte gewähren Gewinnrechte, die keineMitgliedschaftsrechte, insbesondere keine Teilnahme-,Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterver-sammlung der CORUM beinhalten.

§ 9Nachrangigkeit/Liquidationserlös

1. Die Forderungen aus den Genussrechten treten ge-genüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigerngegen die CORUM im Rang zurück.

2. Das Genussrechts-Kapital wird im Fall des Insolvenz-verfahrens über das Vermögen der CORUM oder derLiquidation der CORUM erst nach Befriedigung allernicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt.

3. Die Genussrechte begründen keinen Anspruch aufTeilnahme am Liquidationserlös im Falle der Auf-lösung der Gesellschaft.

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§ 10Änderungen der

Genussrechts-Bedingungen

1. Nachträglich können die Teilnahme am Verlust (§4) nicht geändert, der Nachrang (§ 9) nicht be-schränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist(§ 5) nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rück-zahlung ist der CORUM ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren.

2. Die Gesellschaft ist nur in den nachfolgenden Fällenberechtigt, die Genussrechts-Bedingungen durch ein-seitige Willenserklärung zu ändern bzw. anzupassen:

a) Änderung der steuerlichen Behandlung von Ge-nussrechten bei der Gesellschaft. Soweit die Aus-schüttung auf die Genussrechte bei der Gesell-schaft mit Körperschaftsteuer belastet wird, erfolgtdie Anpassung durch eine Minderung der Aus-schüttung um die Körperschaftsteuer;

b) Änderung der Fassung;

c) Änderungen, die für eine börsliche Notierungerforderlich sind, wie z.B. die Verbriefung.

Die Änderung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)unter Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens,der Gesellschafter und der Genussrechts-Inhaber. Der Be-schluss über die Änderung bedarf der vorherigen Zu-stimmung des Beirates.

§ 11Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der CORUM, die die Genussrechtebetreffen, erfolgen im Bundesanzeiger und einemBörsenpflichtblatt.

§ 12Schlussbestimmungen

1. Die Genussrechts-Bedingungen sowie alle sich darausergebenen Rechte und Pflichten bestimmen sich aus-schließlich nach dem Recht der BundesrepublikDeutschland.

2. Erfüllungsort ist Ratingen. Gerichtsstand ist – soweitgesetzlich zulässig – ebenfalls Ratingen. Für den Fall,dass der Genussrechts-Inhaber nach Vertragsab-schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-haltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegtoder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsortim Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,wird Ratingen als örtlich zuständiger Gerichtstandvereinbart.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Genussrechts-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oderundurchführbar sein oder werden, so wird hierdurchdie Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichtberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Be-

stimmung ist durch CORUM nach billigem Ermessen(§ 315 BGB) durch eine Bestimmung zu ersetzen, diedem in diesen Bedingungen zum Ausdruck kommen-den Willen wirtschaftlich am nächsten kommt.

Ratingen, Oktober 2004

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2. Bisheriger Anlageumfang

Umfang der bisherigen Anlagen je Auftrag (im Durchschnitt)?bis 5.000,- Euro bis 12.500,- Euro bis 25.000,- Eurobis 50.000,- Euro über 50.000,- Euro

Anzahl der Käufe pro Jahr?bis 2 bis 5 bis 10 über 10

Wurden Anlagen auf Kreditbasis getätigt?nein ja Kreditrahmen _____________________Euro

3. Künftige Anlagestrategie/-ziele

Mit welcher Ertragserwartung und Risikobereitschaft werden Sie voraussichtlich Ihre künftige Anlagestrategie wählen:

Erwartung stabiler Erträge überwiegend aus festen Zinszahlungen, Zins entsprechend Kapitalmarktniveau, minimale Kursschwankungen. Sehr geringe Risikobereitschaft.

Erwartung gesicherter Erträge überwiegend aus Zinszahlungen,geringe Anteile auch aus Gewinnen, geringe Kursschwankungen.Anlage überwiegend in Produktgruppe 1.1./1.2., geringe Anteileauch in Produktgruppe 1.3./1.5. möglich.Geringe Risikobereitschaft.

Ertragserwartung klar über Kapitalmarktzinsniveau, Erträge bestehend ausGewinnen, stillen Reserven und Kursgewinnen, mäßige Kursschwankungen. Anlagein ausgewogener Mischung aus Produkten der Gruppen 1.1. bis 1.6. Moderate Risikobereitschaft.

Erwartung hoher Erträge weitgehend aus Kursgewinnen. Starke Kursschwankungen.Anlage überwiegend in Produktgruppen 1.3 bis 1.6.Hohe Risikobereitschaft.

Ort/Datum

Ort/Datum

Unterschrift des Anlegers

Unterschrift des Vermittlers

1. Bisheriges Anlageverhalten

Haben Sie Ihre Anlagen bislang einzig in Festgelder, Sparbücher, Sparbriefe,Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze des Bundes oder dgl. investiert?

ja nein

Haben Sie sich bereits mit Beteiligungen auseinandergesetzt, oder haben Sie Teile IhresVermögens in Beteiligungen investiert?

ja nein

Wenn ja, welche Anlageform haben Sie bisher bevorzugt, und seit wievielen Jahrenbeschäftigen Sie sich mit den jeweiligen Produktgruppen, bzw. seit wie lange werdendiese Geschäfte bereits getätigt:

1.1. Erstklassige Euro-Anleihen (z.B. des Bundes), Euro-Geldmarktfonds, offene Immobilienfonds

seit ____ Jahren

1.2. Industrieanleihen, erstklassige Fremdwährungs-anleihen, Rentenfonds, ausländ. Geldmarktfonds

seit ____ Jahren

1.3. Inländ. Aktienfonds, Länderfonds westeurop.Länder, gemischte Fonds

seit ____ Jahren

1.4. Inländ. und ausländ. Standardaktien, Options- und Wandelanleihen

seit ____ Jahren

1.5. Unternehmensbeteiligungen und Immobilien-fonds am freien Kapitalmarkt

seit ____ Jahren

1.6. Wertpapiere und Tafelgeschäfte außerhalb der Börse

seit ____ Jahren

4. Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen

• Durchschnittl. Haushalts-Netto-Jahreseinkommen Euro

• Jährlich im Durchschnitt frei verfügbare Mittel für Anlagen Euro

• Geld-, Beteiligungs- und Wertpapiervermögen Euro

• Immobilienvermögen Euro

• Verbindlichkeiten (z. B. Baufinanzierung, Ratenkredit) Euro

Unterschriften

ANGABEN IN ANLEHNUNG AN § 31 ABS. 2 WERTPAPIERHANDELSGESETZGemäß & 31 Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz haben Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei der Durchführung von Finanzdienstleistungen von ihren Kunden Angaben über derenErfahrungen und Kenntnisse in derartigen Geschäften, über die mit diesen Geschäften verfolgten Ziele und über die finanziellen Verhältnisse der Kunden zu erfragen, soweit dies zurWahrung der Kundeninteressen und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist.

Name, ggf. Geburtsname Vorname Geburtsdatum

Straße PLZ/Ort Telefon

Die Beantwortung der Fragen liegt in Ihrem wohlverstandenen Anleger-Interesse.

MUSTER

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Genussrechte CORUM Heimtierprodukte GmbH · 10-2004

Antrag angenommen:

Ratingen, denOrt, Datum Unterschrift Geschäftsführung

Chancen- und RisikohinweisBei diesem Angebot zur Beteiligung mit Genussrechts-Kapital handelt es sich nicht um eine so genannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Unternehmensbeteili-gung mit den im Prospekt beschriebenen Chancen und Risiken. Eine Kapitalanlage in eine Unternehmensbeteiligung stellt wie jede unternehmerische Tätigkeit ein Wagnis dar.Somit kann prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teil- oder gar Totalverlust aus dieser Anlagewirtschaftlich verkraften können (siehe Risikobelehrung im Emissionsprospekt).

Zahlungsweise: Verrechnungsscheck Nr. Kto-Nr. BLZ Überweisung zumauf das Konto der CORUM Heimtierprodukte GmbHCommerzbank Düsseldorf; BLZ: 300 400 00; Kto-Nr. 130 511 901Lastschrifteinzug zum 1. oder 15.Monat/Jahr

Einzugsermächtigung:Hiermit ermächtige ich die CORUM Heimtierprodukte GmbH, die Einlage zzgl. Agio bzw. diemonatlichen Raten durch Banklastschrift von meinem obenstehenden Konto einzuziehen.Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens der kontofüh-renden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschriften. Die Einzugsermächtigungkann jederzeit widerrufen werden.

Ort, Datum Unterschrift

Zahlungsart: Einmaleinlage Rateneinlage

Genussrechts-Kapital zzgl. Agio (bis zu 60 Raten) à monatl. Euro(Beteiligungssumme geteilt durch Anzahl der Raten = Monatsrate; mind. Euro 50,-)Erstzahlung: 20 % der Summe der Monatsraten zzgl. Gesamtagio: Euro

Ich willige in die Verarbeitung, Auskunftserteilung sowie Nachfrage meiner Daten bei meinemFinanzdienstleister ein.

Ort, Datum Unterschrift

Telefon E-Mail

Fam.-Stand Anzahl der Kinder unter 18 Jahre

Beruf

Bank

BLZ Kto.-Nr.

Herr Frau Firma geboren/gegründet am:

Vorname

Name

Straße

PLZ/Ort

Verteiler: Blatt 1 (weiß) CORUM Heimtierprodukte GmbH, Blatt 2 (rosa) nach Gegenzeichnung zurück an Anleger, Blatt 3 (blau) Vertriebsverwaltung, Blatt 4 (gelb) Vertrieb, Blatt 5 (weiß) Anleger 10/2004

Vertragsnummer Einmalanleger (Bitte nicht ausfüllen)

Vertragsnummer Ratenanleger (Bitte nicht ausfüllen)

Neukunde bestehender Kunde

ZEICHNUNGSSCHEIN FÜR GENUSSRECHTS-KAPITAL

Vertriebspartner

W I D E R R U F S B E L E H R U N GWiderrufsrechtSie können Ihre Beteiligungserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhaltdieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

CORUM Heimtierprodukte GmbH, Waldstraße 6, D-40883 RatingenWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. KönnenSie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Finanzierte GeschäfteHaben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wennbeide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehens-geber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossenist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.

Ihre CORUM Heimtierprodukte GmbH

Ich, der Unterzeichnende, zeichne und übernehme hiermit die nachfolgend bezeichnete Summe an Genussrechts-Kapital (vinkulierte Namens-Genussrechte) mit Gewinn- und Ver-lustbeteiligung zum Nennbetrag von je Euro 10,- der CORUM Heimtierprodukte GmbH, Ratingen. Unter Berücksichtigung des Agios von 5 % für Einmaleinleger bzw. 5,5 % für Raten-einleger des Nennbetrages ergibt sich folgende Abrechnung:

Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechts-Kapital in Höhevon insgesamt bis zu Euro 7.500.000,- beruht auf den Genussrechts-Bedingungen Stand:Oktober 2004 i. V. mit den o. a. Beteiligungskonditionen. Der Emissionsprospekt der CORUMHeimtierprodukte GmbH, insbesondere die dortigen Angabenvorbehalte und Risikohinweise,ist Geschäftsgrundlage dieser Genussrechts-Beteiligung und sein Inhalt ist mir bekannt.

Genussrechteà Euro 10,- Euro (i.W.: Euro.....................................................................................)

Euro (i.W.: Euro.....................................................................................)

Euro (i.W.: Euro.....................................................................................)

Agio(5% oder 5,5%)

Summe:

CORUMHeimtierprodukte GmbHWaldstraße 6D-40883 Ratingen

Telefon (02 08) 82 43 60 · Fax (02 08) 84 66 [email protected]

Den Emissionsprospekt (Stand: Oktober 2004) sowie eine Durchschrift dieser Be-teiligungserklärung habe ich mit Datum meiner Unterschrift erhalten.

Ort, Datum Unterschrift

MUSTER

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Page 40: Angebot über Genussrechts-Kapital - petcom.at · Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen – insbesondere subjektive Zielvorstellungen zur künftigen Entwicklung der

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Telefon (02 08) 82 43 60Fax (02 08) 84 66 04

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CORUM_Emi_Satz 11.10.2004 14:08 Uhr Seite 40