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Umweltbericht zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Anhang 3 Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen Steckbriefe zur Strategischen Umweltprüfung, Planerläuterung und Dokumentation der Methodik Stand: 02.07.2019

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Umweltbericht zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller

Anhang 3

Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen

Steckbriefe zur Strategischen Umweltprüfung, Planerläuterung und Dokumentation der Methodik

Stand: 02.07.2019

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Einleitung, regionsweiter Bedarf an Gewerbeflächen .................................................................... 3

Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................. 3

Planerisches Vorgehen ................................................................................................................. 4

Strategische Umweltprüfung ....................................................................................................... 5

Steckbriefe der Grünzäsuren ........................................................................................................ 7

Dornstadt, Beimerstetten (Alb-Donau-Kreis) ................................................................................. 7

Ehingen (Alb-Donau-Kreis) ........................................................................................................... 9

Langenau (Alb-Donau-Kreis) ......................................................................................................... 11

ZV Region Schwäbische Alb (Alb-Donau-Kreis) ............................................................................. 15

Bad Schussenried (Landkreis Biberach) .......................................................................................... 18

Biberach, Mittelbiberach (Landkreis Biberach) ............................................................................... 22

Eberhardzell (Landkreis Biberach) .................................................................................................. 24

Ertingen (Landkreis Biberach) ........................................................................................................ 27

Kirchdorf an der Iller (Landkreis Biberach) ..................................................................................... 30

Laupheim (Landkreis Biberach) ..................................................................................................... 32

Laupheim (Landkreis Biberach) ..................................................................................................... 35

Ochsenhausen (Landkreis Biberach) .............................................................................................. 37

Riedlingen (Landkreis Biberach)..................................................................................................... 39

Zweckverband IGI Rißtal (Landkreis Biberach) ............................................................................... 41

Burgau, Röfingen (Landkreis Günzburg) ....................................................................................... 45

Krumbach, Neuburg an der Kammel (Landkreis Günzburg) .......................................................... 47

Leipheim (Landkreis Günzburg) .................................................................................................... 49

ZV Interkomm. Gewerbegebiet Lkr. GZ (Landkreis Günzburg) ....................................................... 51

Illertissen (Landkreis Neu-Ulm) ...................................................................................................... 53

Vöhringen, Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) ............................................................................... 55

Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) ...................................................................................... 57

Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) ....................................................................................... 59

Wolfertschwenden (Landkreis Unterallgäu) ................................................................................... 61

ZV Industrie- und Gewerbepark UA (Landkreis Unterallgäu) .......................................................... 63

Memmingen (Stadt Memmingen)................................................................................................. 65

Memmingen (Stadt Memmingen)................................................................................................. 67

Ulm (Stadt Ulm) ........................................................................................................................... 69

Ulm (Stadt Ulm) ........................................................................................................................... 71

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Einleitung, regionsweiter Bedarf an Gewerbeflächen

Der Regionalplan ist eine integrative Planung und behandelt zahlreiche Fachthemen aus den Bereichen Siedlungsplanung, Umweltplanung, Verkehrsplanung und weiteren. Auch bei der gewerblichen Entwicklung handelt es sich um einen wichtigen Belang, der bei der Regionalplanfortschreibung zu berücksichtigen ist. Um der gewerblichen Entwicklung der Kommunen auch auf Ebene des Regionalplans das entsprechende Gewicht zu verleihen, sind entsprechende Ausweisungen im Regionalplan vorgesehen, welche sich gegen andere Nutzungen durchsetzen können.

Die Festlegung von Vorranggebieten für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen dient der Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region Donau-Iller und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Bereitstellung von Gebieten für flächenintensive gewerbliche Nutzungen trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft bei. Zudem wird der weiterhin ablaufende Strukturwandel in der Wirtschaft unterstützt. Die Bereitstellung eines Flächenangebots für interkommunale Kooperationen kann eine Flächen sparende Siedlungsentwicklung unterstützen.

Um im Regionalplan Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen festlegen zu können, ist ein entsprechender Bedarf nachzuweisen. Hierfür wurde ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Das „Gutachten zur Baulandentwicklung für die Region Donau-Iller“ wurde von der imakomm AKADEMIE GmbH erstellt und steht als eigenständiges Dokument zur Verfügung. Im Rahmen dieses Gutachtens sind eine umfassende Analyse der derzeitigen Situation bei der Baulandbereitstellung in der Region Donau-Iller sowie die Herleitung eines qualifizierten Bedarfsnachweises erarbeitet worden. Dabei sind auch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich für die Gemeinden in den beiden Bundesländern ergeben, berücksichtigt worden. Die Untersuchung umfasst neben einer status-quo-Analyse auch die zukünftig zu erwartenden Bedarfe an Gewerbeflächen. Die Baulandpotenziale werden zusätzlich einer Bewertung unterzogen.

Im Zuge der Analyse des Gutachtens wurden die kurzfristig aktivierbaren Potenziale (rechtlich gesichert bzw. bereits rechtskräftig ausgewiesen/dargestellt) und die mittel- bis langfristig aktivierbaren Potenziale (über einen Zeitraum von 15 Jahren hinausgehend) erhoben und auf tatsächliche Umsetzungsmöglichkeit unter Berücksichtigung von Eignung und Verfügbarkeit bewertet. Damit wurde sichergestellt, dass nur diejenigen Flächen als Potenziale zur Deckung des Bedarfs herangezogen werden, welche auch tatsächlich umsetzungsfähig sind. Das Baulandgutachten macht hierbei keine Bedarfsangaben auf Ebene einzelner Gemeinden, sondern nur für die regionalplanerische Betrachtung. Dazu wurde die Aggregation auf Mittelbereiche als ausreichend betrachtet.

Rechtliche Grundlagen

Die Festlegung erfolgt auf Basis des Staatsvertrags Donau-Iller: gemäß Artikel 19 Abs. 3 Nr. 1 können Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen im Regionalplan festgelegt werden. Die Festlegung erfolgt nur durch Vorranggebiete als Ziele der Raumordnung. Eine Festlegung von Vorbehaltsgebieten oder Ausschlussgebieten erfolgt nicht.

Das Landesentwicklungsprogramm Baden-Württemberg fordert, ein ausreichendes Angebot an attraktiven Gewerbe- und Dienstleistungsstandorten bereitzuhalten. Für Verdichtungsräume sind insbesondere Standorte für Betriebe und Einrichtungen vorzuhalten, die auf die Standortbedingungen und Fühlungsvorteile der Verdichtungsräume angewiesen sind und zur Vermehrung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und höherwertiger Dienstleistungen beitragen können (Plansatz 2.2.2.3 (G) LEP BW). Im ländlichen Raum sind die Standortvoraussetzungen zur Erhaltung und Erweiterung des Arbeitsplatzangebots durch die Bereitstellung ausreichender Gewerbeflächen zu verbessern (Plansatz 2.4.3.2 (G) LEP BW). Zu den Schwerpunkten für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen führt das LEP BW aus, dass diese an solchen Standorten zu erweitern und im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen neu vorzusehen sind, wo aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die besten Ansiedlungsbedingungen gegeben sind. Flächen mit Anschluss an das Schienennetz oder an einen Wasserweg sind vorrangig zu berücksichtigen (Plansatz 3.3.6 (Z) LEP BW). Die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete soll intensiviert werden, auch über die Landesgrenze hinweg. Die Erschließung und die Belegung der Flächen sollen so erfolgen, dass eine hochwertige und intensive Nutzung des Geländes gewährleistet ist und Umnutzungen möglich sind (Plansatz 3.3.6 (G) LEP BW). Die Begründung zu diesem Plansatz führt aus, dass es zur Stärkung der Position des Landes im internationalen Standortwettbewerb erforderlich ist, landesweit geeignete Flächen für unternehmerische Ansiedlungen und komplementäre wirtschaftsnahe Infrastruktureinrichtungen zu sichern. Generell muss sichergestellt werden, dass Standortvorsorge und Flächensicherung an den raumordnungs- und strukturpolitischen Zielsetzungen des Landes ausgerichtet werden. Auch Ansiedlungsschwerpunkte für die Wirtschaft sind so auszuweisen, dass sie der Festigung der dezentralen Siedlungsstruktur des Landes dienen. Sie sollen daher ebenfalls vorrangig auf das Netz der Zentralen Orte konzentriert und verstärkt in interkommunaler Kooperation betrieben werden. Dabei sollen im Hinblick auf Umweltbelastungen und

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Landschaftsverbrauch Standorterschließung und Flächenbelegung eine hochwertige und intensive Nutzung des Geländes gewährleisten.

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern fordert mit dem Plansatz 5.1 (G), die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, zu erhalten und zu verbessern. Grundsätzlich sind in allen Teilräumen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Hierfür sollen unter anderem die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsplätzen geschaffen werden (nach Plansatz 1.1.1 LEP BY).

Planerisches Vorgehen

Die grundsätzliche Vorgehensweise ist als „bottum-up-Planung“ angelegt. Ausgangspunkt für die Analyse ist eine Bewertung der gesamten Fläche der Region Donau-Iller hinsichtlich ihrer Eignung für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe. Die sich ergebenden Gebietsvorschläge wurden dann auf regionalplanerischer Ebene aggregiert und mit dem zu erwartenden Bedarf für diese Raumeinheiten abgeglichen. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Festlegungen im Regionalplan nicht über dem zu erwartenden Bedarf liegen. Diese Vorgehensweise schützt einerseits die aus regionalplanerischer Sicht am besten geeigneten Standorte und lässt andererseits genug Raum für eigenständige Planungen der Kommunen. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass die Formulierung der Plansätze zu den Vorranggebieten für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen so gewählt ist, dass es den Kommunen überlassen ist, ob diese Vorranggebiete Eingang in die kommunale Planung finden.

Als Grundlage für die Ausweisung der Vorranggebiete wurde eine regionseinheitliche Raumanalyse durchgeführt. Dabei wurden Ausschluss- und Abwägungskriterien zugrunde gelegt, jeweils unterschieden in Kriterien „basierend auf Rechtsnorm“ und „planerische Kriterien“. Die Suche konzentrierte sich zunächst auf die verbleibenden, nicht von Kriterien belegten Flächen. Soweit keine derart geeigneten Gebiete bestanden, wurde die Suche auf Flächen erweitert, welche mit Abwägungskriterien belegt sind. In den Ausschlussbereichen findet keine Festlegung von Vorranggebieten statt.

Tabelle: Verwendete Kriterien bei der Raumanalyse für die Vorranggebiete

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm Naturschutzgebiete Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone geschützte Landschaftsbestandteile Naturdenkmale Wasserschutzgebiete Zone I+II Überschwemmungsgebiete HQ100 Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) Wasserflächen und linienförmige Gewässer Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe Planerische Ausschlusskriterien Natura 2000 (FFH + SPA) geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität Wald Regionalbedeutsame Windkraftanlagen (300 m-Puffer) Hangneigung über 12 %

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm Landschaftsschutzgebiete Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“,Pflegezone Planerische Abwägungskriterien geplante Naturschutzgebiete Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone Naturparke Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen (300 m-Puffer) Überschwemmungsgebiete HQextrem Wasserschutzgebiete, Zone III Hangneigung 5 bis 12 % Abstand zu Naturschutzgebieten: 100 m Abstand zu geplanten Naturschutzgebieten: 100 m Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten

Um den landesplanerischen Vorgaben zu entsprechen und eine Neuinanspruchnahme der Landschaft für neue Siedlungsflächen zu minimieren, werden diejenigen Standorte bevorzugt, welche einen Anschluss an bestehende Siedlungseinheiten aufweisen. Bestenfalls können bereits bestehende, aufgrund ihrer Größe regionalbedeutsame, Gewerbe-/Industriegebiete erweitert werden. Durch den Einbezug der unterschiedlichen Umweltfaktoren im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans werden die Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in weniger empfindlichen Landschaftsräumen vorgesehen. Damit erfolgt damit ein Abgleich mit den regionalbedeutsamen Anforderungen an den Freiraum. Um eine mittel- bis langfristig sinnvolle Planungsoption darzustellen, werden die Vorranggebiete mit einer ausreichenden Flächengröße und möglichst mit vorhandenen Erweiterungsoptionen ausgewiesen. Damit kann sichergestellt werden, dass auch zukünftig keine neuen Siedlungseinheiten für Gewerbe in der freien Landschaft entstehen müssen.

Unter den wichtigsten Standortanforderungen von Gewerbe- und Industrieunternehmen rangiert stets eine gute Anbindung an das überörtliche Straßennetz. Die Vorranggebiete für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen verfügen über einen möglichst direkten Anschluss an überörtliche Straßen, im Idealfall ohne zusätzliche Ortsdurchfahrt. Eine besondere Standortgunst besitzen dabei Standorte mit

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Anschluss an Autobahnen oder vierspurige Bundesstraßen. Um eine gute Erreichbarkeit sicherstellen zu können, werden die Vorranggebiete insbesondere entlang von Siedlungs- und Verkehrsachsen vorgesehen. Standorte, welche einen direkten Schienenanschluss ermöglichen oder ein Schienenanschluss dort grundsätzlich umsetzbar ist, werden bevorzugt ausgewiesen. Dies bietet den Unternehmen, insbesondere der verarbeitenden Industrie die Option, ihre Waren auf der Schiene transportieren zu können. Auch bietet sich gegebenenfalls für die Beschäftigten die Möglichkeit, mit schienengebundenem ÖPNV ihre Arbeitsstellen zu erreichen. Um Pendlerwege möglichst kurz zu halten, werden die Schwerpunkte vorrangig in den Zentralen Orten mit ihren Bevölkerungspotenzialen ausgewiesen.

Strategische Umweltprüfung

Die sich aus der Standortanalyse ergebenden, am besten geeigneten Flächen wurden einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen, um die regionalplanerisch erheblichen Umweltauswirkungen abzuschätzen und gegebenenfalls Änderungen der Gebietsvorschläge vorzunehmen.

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) kommt als integrierter Bestandteil von öffentlichen Verfahren zur Aufstellung/Änderung von ausgewählten Plänen und Programmen zur Anwendung und ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt. Für bestimmte Pläne und Programme ist die SUP obligatorisch (§ 35 UVPG). Hierunter fallen insbesondere Regionalpläne.

Der Untersuchungsrahmen einschließlich Umfang und Detailierungsgrad der SUP wurde im Rahmen des sog. Scoping vom Regionalverband gemeinsam mit Fachbehörden festgelegt. Bei der eigentlichen Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die Belange

– Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

– Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

– Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

– die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

nach den festgelegten Kriterien abgeprüft. Wichtig ist hierbei, dass nicht nur sektorale Auswirkungen auf die Schutzgüter betrachtet werden, sondern auch kumulative Auswirkungen überprüft werden.

Ziel dieser frühzeitigen Berücksichtigung von Umweltbelangen durch den Regionalverband ist die Gewährleistung eines hohen Umweltschutzniveaus bereits auf planerischer Ebene und somit das Weiterverfolgen der umweltfreundlichsten Variante im Vorfeld von projektbezogenen Planungen (SUP-Richtlinie). Die SUP beinhaltet die frühzeitige, zielgerichtete und anschauliche Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Regionalplans inklusive Planungsalternativen. Die Prüfergebnisse der SUP in Form eines Umweltberichts sind bei der Aufstellung oder Änderung des Regionalplans abschließend zu berücksichtigen (§ 43 UVPG).

Die Flächen wurden einer Verträglichkeitsabschätzung hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Bewertung und der Natura 2000-Bewertung unterzogen. Das Ergebnis ist dem Gutachten der Firma Pan zu entnehmen und in den Steckbriefen kurz dargestellt. Die im Zuge der Bewertung vorgeschlagenen Maßnahmen sind in die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung mit eingeflossen.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0015 Dornstadt/Beimerstetten (Alb-Donau-Kreis) Dornstadt, Beimerstetten 20 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet liegt zwischen der L 1239, der Bahnlinie Stuttgart - Ulm und dem bestehenden Gewerbegebiet Himmelweiler. Nordwestlich befindet sich eine Umspannstation, zu der Hochspannungsleitungen führen, welche das Plangebiet im Westen und Norden einrahmen. Weiter südöstlich und nördlich befinden sich je ein Waldgebiet. Etwa 350 m in südwestlicher Richtung entfernt liegt der Siedlungsbereich der Diakonischen Anlagen, welcher im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbs entwickelt werden soll.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße Der Standort besticht durch eine hervorragende Anbindung an die Autobahn A 8. Der im Bau befindliche Doppelanschluss wird die Situation noch deutlich verbessern.

Schienennetz Der Standort ist direkt und ortsdurchfahrtsfrei an das Containerterminal Ulm/Nord angeschlossen.

Hangneigung 0 bis 2 % Teile des Standorts weisen Hangneigungen zwischen 0 und 2 Prozent auf.

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Der gesamte Planstandort befindet sich innerhalb der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Innerhalb des 300-m-Puffers befindet sich nordwestlich des Plangebiets eine Umspannstation. Diese ist jedoch keine schutzwürdige Anlage und wird daher nicht betrachtet.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III Der gesamte Planstandort liegt innerhalb der WSG-Zone III.

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Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung Nördlich der L 1239 befindet sich außerhalb des Plangebiets ein Erholungswald. Östlich im Bereich der Bahnlinie liegt Erholungswald der Stufe 1 und 2.

nein ja möglich

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das gesamte Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur Stufe I. ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet der Zone III. ja ja möglich

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung im Plangebiet nicht vorhanden nein

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Nördlich und westlich des Plangebiets verläuft eine Hochspannungsleitung. Im Süden befinden sich bestehende Gewerbebetriebe sowie im Flächennutzungsplan festgelegte Gewerbeflächen.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Um der Siedlungsentwicklung im Bereich der Diakonischen Werke zu entsprechen, wurde der westliche Rand des Plangebiets um etwa 100 m reduziert. Damit werden mögliche negative Auswirkungen reduziert. Der Abstand zum nördlich gelegenen Erholungswald wird auf 100 m erhöht, um Auswirkungen zu minimieren.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Der gesamte Planstandort liegt innerhalb der WSG-Zone III. Im Rahmen der Bauleitplanung ist darauf zu achten, dass die Anforderungen diesbezüglich berücksichtigt werden. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme zu minimieren, ist eine möglichst flächensparende Nutzung des Plangebiets vorzusehen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die Auswirkungen auf den nördlich gelegenen Erholungswald können nicht abgeschätzt werden. Zum einen existieren bereits Beeinträchtigungen durch die Hochspannungsleitung und die Straße L 1239. Zum anderen ist nicht abzuschätzen, welche konkreten Auswirkungen von einem möglichen Industrie- bzw. Gewerbegebiet auf den Erholungswald ausgehen. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Erholungswaldes an der Bahnlinie ist nicht auszugehen, da dieser bereits stark vorbelastet ist.

Gesamtabwägung

Der Standort besticht durch eine hervorragende Infrastrukturanbindung, insbesondere zum Containerterminal Ulm/Nord. Die Lage direkt nördlich der Autobahn und im Anschluss gewerblicher Bauflächen (südlicher Bereich) und die damit verbundene Vorbelastung sowie die im Norden und Westen verlaufende Freileitung sind besonders positiv zu bewerten. Darüber hinaus ist eine Straße zwischen Eiselauer Weg und L 1239 geplant. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen sowie die Lage im Wasserschutzgebiet Zone III muss hinsichtlich dieser Standortgunst zurücktreten.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0023 Ehingen (Alb-Donau-Kreis) Ehingen 45 ha

Karte

Lagebeschreibung

Westlich der Ortslage von Ehingen auf einem Höhenrücken nördlich von Dettingen gelegen, befindet sich das Plangebiet im Gewann "Hundsfeld". In räumlicher Nähe liegt das Industriegebiet der Zellstofffabrik.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das gesamte Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Nördlich des Plangebiets befindet sich in ca. 200 m Entfernung ein einzelnes Gebäude, welches in ATKIS als gemischte Baufläche dargestellt ist.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % Teile des nördlichen Randes des Plangebiets weisen Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent auf.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

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Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen Im nördlichen Umfeld befinden sich teilweise Wohnnutzungen. nein ja möglich

Erholung im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Entlang der Hangkante außerhalb des Plangebiet befinden sich mehrere, kleine Biotope.

nein ja keine

Artenschutz Etwa 150 m westlich des Plangebiets befindet sich die "magere Flachland-Mähwiese im Gewann Hundsfeld SW Ehingen".

nein ja keine

Biotopverbund

Der nördliche Teil des Plangebiets liegt im Schwerpunktraum 2. Priorität des Biotopverbunds. In der westlichen Hälfte des Plangebiets liegt eine Kernfläche des Biotopverbunds Baden-Württemberg. Bei der etwa 0,4 ha großen Fläche handelt es sich augenscheinlich um eine Freizeitfläche mit Hütte, deren westliche Hälfte einen Baumbestand aufweist.

ja keine

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das gesamte Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete

Südöstlich des Plangebiets befinden sich Überschwemmungsbereiche HQextrem sowie Druckwasserbereiche HQ100. Entlang der Schmiech liegen weitere Hochwasserschutzgebiete.

nein ja keine

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Das Plangebiet wird im nördlichen Teil in einem Abstand von ca. 100-300 m von einem Bach/Graben umrandet.

nein ja möglich

Klima / Luft

Klimaanpassung

Kalt- und Frischluftströme, die sich auf den landwirtschaftlichen Flächen zwischen Stetten und Dettingen bilden, fließen durch das Plangebiet in Richtung Südosten ab. Dabei handelt es sich um Luftströme, die in Richtung Industriegebiet Talstraße/Biberacher Straße gerichtet sind.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe von 10 bis 50 km².

nein

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale In ca. 300 m östlicher Entfernung befindet sich die Fläche einer abgegangenen Mühle.

nein ja keine

Raumbedeutsame Infrastruktur

Die westliche Grenze des Plangebiets bildet die geplante Umfahrung von Ehingen (B 465/B 311).

ja keine

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung geringes Risiko

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Zur Erhöhung des Abstandes zur nördlich gelegenen Wohnnutzung und zur Berücksichtigung des Biotopverbundes (2. Priorität) sowie des Abwägungskriteriums Hangneigung wird das Plangebiet im Norden reduziert. Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die Größe der Kernfläche Biotopverbund Baden-Württemberg von etwa 0,4 ha ist nicht regionalbedeutsam. Die genaue Nutzung und die Wertigkeit für den Biotopverbund muss auf der nachgeordneten Planungsebene untersucht werden. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz und auf Natura 2000-Flächen ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen. Bei besonders betroffenen Bereichen innerhalb des Vorranggebiets ist eine Flächenreduktion in Betracht zu ziehen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Nach Reduzierung des Plangebiets im Norden sind die Umweltauswirkungen insgesamt als nicht erheblich zu bewerten.

Gesamtabwägung

Der Planstandort überzeugt mit der Lage an der geplanten Ortsumfahrung und der räumliche Nähe zu bestehenden gewerblichen Bauflächen. Aufgrund der geringen Zahl beeinträchtiger Schutzgüter ist eine Festlegung als Fläche für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungseinrichtungen regionalplanerisch sinnvoll.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-001F Langenau (Alb-Donau-Kreis) Langenau 20 ha

Karte

Lagebeschreibung

Westlich an das bestehende Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Langenau gelegen, befindet sich der Standort nördlich und südlich der L 1079.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) Westlich des Plangebiets bestehen bereits große, regionalbedeutsame Gewerbe- und Industriebauten mit einem Schwerpunkt auf straßengebundener Logistik.

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen Durch den nödlichen Teil des Plangebiets verläuft ein Graben (Riedlesgraben).

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das gesamte Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur der Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Der Weiler Stuppelau ist ein landwirtschaftlicher Standort mit untergeordneter Wohnnutzung. Der südliche Teil von Stuppelau befindet sich weniger als 300 m vom geplanten Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen entfernt.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III Der gesamte Bereich des Plangebiets befindet sich im Wasserschutzgebiet Zone III.

Hangneigung 5 bis 12 % Kleinere Bereiche im nordwestlichsten Teil des Plangebiets befinden sich im Bereich von

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Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

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13

Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung In 100 bis 200 m Entfernung befindet sich westlich des Plangebiets ein Erholungswald Stufe 2.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete

In ca. 100 m Entfernung befindet sich nordwestlich des Plangebiets das Biotop "Bach und Feldgehölz südlich Stoppelau". Östlich des Plangebiets liegt das Biotop "Komplexbiotop an der Autobahnausfahrt (A7) Langenau".

nein ja möglich

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das gesamte Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur der Stufe I der Flurbilanz.

ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete Der gesamte Bereich des Plangebiets befindet sich im Wasserschutzgebiet Zone III.

ja ja möglich

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Im nördlichen Teilgebiet verläuft inmitten intensiv bewirtschafteter Flächen der Riedlesgraben. Im Umfeld befinden sich weitere teils wasserführende Gräben.

ja ja möglich

Klima / Luft Klimaanpassung Kalt- und Frischluftströme sind breitflächig entlang der west-ost-verlaufenden Talstruktur vorhanden.

ja möglich

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale

Auswirkungen auf das regionalbedeutsame Kulturdenkmal Langenau sind aufgrund der Lage an Autobahn und bestehendem Gewerbegebiet nicht zu erwarten. Der nördliche Teilbereich liegt im Wirkbereich des regionalbedeutsamen Kulturdenkmals "Ehemalige Burg und Veste Albeck". In Teilen des Plangebiets befinden sich archäologische Denkmale (z.B. Villa Rustica, alte Siedlungen).

ja ja möglich

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Westlich des Plangebiets bestehen bereits große, regionalbedeutsame Gewerbe- und Industriebauten mit einem Schwerpunt auf straßengebundener Logistik. Das Plangebiet schließt direkt an gewerbliche Ausweisungen im Flächennutzungsplan an.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Um den 300 m-Abstand zu Misch-/Wohngebieten einzuhalten, wurde das Plangebiet im nordwestlichsten Teil um ca. 1 ha zurückgenommen. Im Rahmen der Bebauungsplanung sollten Gebäudestrukturen möglichst so vorgesehen werden, dass eine Durchlässigkeit für Kalt- und Frischluftströme in West-Ost-Richtung möglich sind.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Auswirkungen auf die außerhalb des Plangebiets liegenden Biotope -insbesondere die an der Autobahnabfahrt gelegenen- ist zu prüfen. Gegebenenfalls sind Schutzvorkehrungen bei der Umsetzung vorzusehen. Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt. Soweit die inner- und außerhalb des Plangebiets liegenden Gräben erhebliche ökologische Bedeutung besitzen, sind diese möglichst zu erhalten. Die Auswirkungen auf den Wirkbereich des regionalbedeutsamen Kulturdenkmals "Ehemalige Burg und Veste Albeck" des nördlichen Teilbereichs des Plangebiets ist vor Ort zu überprüfen. Vor einer Bebauung bzw. Überplanung ist das Plangebiet hinsichtlich vorhandener archäologischer Denkmale im Boden zu untersuchen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Zwar existieren entlang des Plangebiets verlaufende Kalt- und Frischluftströme, diese werden aber bereits durch die weiter östlich vorhandene Bebauung beeinträchtigt. Eine zusätzliche erhebliche Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten. Auf regionalplanerischer Ebene sind die Auswirkungen auf die vorhandenen Gräben nicht als erheblich zu bewerten.

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Gesamtabwägung

Der Regionalplan sieht die Festlegung einer Grünzäsur zum Erhalt der Kalt- und Frischluftströme südlich des Plangebietes vor. Damit ist sichergestellt, dass die siedlungsrelevanten Klimafunktionen der größeren Talstruktur, in welcher sich das Plangebiet befindet, erhalten werden können. Die direkte Lage an bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten und die optimale Anbindung an die Autobahn sowie die Lage im Umfeld des Oberzentrums Ulm/Neu-Ulm lassen dem Plangebiet eine erhebliche Bedeutung zukommen. Die auf regionalplanerischer Ebene nicht prognostizierbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt und Wasser werden insgesamt als nicht erheblich bewertet.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0019 Merklingen/Nellingen (Alb-Donau-Kreis) Zweckverband Region Schwäbische Alb 70 ha

Karte

Lagebeschreibung

Nördlich der Autobahnanschlussstelle Merklingen und westlich der L 1230 gelegen.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße Das Plangebiet ist direkt an einer Anschlussstelle der A 8 gelegen.

Schienennetz Der Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb) befindet sich ca. 1 km südwestlich und ist ortsdurchfahrtsfrei erreichbar.

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das gesamte Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur der Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III Der gesamte Bereich des Plangebiets befindet sich im Wasserschutzgebiet Zone III.

Hangneigung 5 bis 12 % Das Gelände ist leicht reliefiert und vereinzelte Abschnitte weisen Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent auf.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten –

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Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung Nördlich des Plangebiets in cd. 100 m Entfernung befindet sich eine Baumgruppe, welche als Erholungswald (Stufe 2) klassifiziert ist.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete

Im nördlichen Teil des Plangebiets befindet sich das Biotop "Gepflanzte Hecken südwestlich Nellingen II", das Biotop "Feldgehölze auf Steinriegeln südwestlich Nellingen" wird randlich tangiert. Im weiteren Umfeld befinden sich unterschiedliche Biotope wie bspw. Magerrasenreste, Hecken und Feldgehölze.

nein ja möglich

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet befindet sich vollumfänglich in der Vorrangflur I. ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet Zone III (Lautern, ZV WV Ulmer Alb - Problemzone)

ja ja möglich

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung

Das Plangebiet befindet sich in einem Kaltluftstromgebiet, welches nach Nordosten verläuft. Es liegt jedoch nicht innerhalb eines siedlungsrelevanten Hangabwindgebietes.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR

Das Plangebiet befindet sich in einem unzerschnittenen Raum zwischen 10 und 50 km². Es schließt im Süden jedoch direkt an einen bereits zerschnittenen Raum im Bereich der Autobahn bzw. Ortslage Merklingen an.

ja möglich

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter Denkmale

Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Wirkraums des regionalbedeutsamen Denkmals "Evangelische Pfarrkirche Heilige Drei Könige" in Merklingen.

ja nein möglich

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Der Bereich im nördlichen Teil des Plangebiets, in welchem sich die Biotopstrukturen befinden, wird zurückgenommen, um eine Beeinträchtigung dieser Biotope zu vermeiden. Um die Auswirkungen auf den unzerschnittenen Raum zu minimieren, ist darauf zu achten, dass kein durchgehendes Siedlungsband zwischen Merklingen und Nellingen entsteht.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die Verträglichkeit mit dem Wasserschutzgebiet der Zone III (Problemzone) ist in einem möglichen Bauleitplanverfahren zu prüfen. Gegebenenfalls sind entsprechende Festsetzungen vorzusehen, so dass eine Gefährdung des Grundwassers nicht zu besorgen ist. Die Auswirkungen auf das regionalbedeutsame Denkmal "Evangelische Pfarrkirche Heilige Drei Könige" ist auf der nachgeordneten Planebene zu untersuchen. Die außerhalb des Plangebiets befindlichen Biotopstrukturen sind hinsichtlich ihrer Beeinträchtigung zu untersuchen. Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die vorhandenen Biotopstrukturen sind zwar von untergeordneter Größe, werden jedoch nicht überplant. Die Flächeninanspruchnahme ist bei bedarfsorientierter Umsetzung des Plangebiets unvermeidlich. Der Eingriff in die landwirtschaftlichen Flächen ist zwar erheblich, aber aufgrund des Fehlens besser geeigneter Flächen außerhalb landwirtschaftlich geeigneter Flächen zu tolerieren. Sämtliche Planungsalternativen im näheren und weiteren Umfeld liegen in der großflächig ausgewiesenen Wasserschutzgebietszone III. Besser geeignete Alternativen bieten sich daher nicht.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

Gesamtabwägung

Aufgrund fehlender besser geeigneter Standorte im Umfeld des Bahnhofs Merklingen (Schwäbische Alb) ist der Standort trotz teilweiser zu erwartender Eingriffe in Schutzgüter weiterzuverfolgen. Der Eingriff in die Schützgüter kann jeweils ausgeglichen oder abgemildert werden bzw. ist unvermeidlich. Durch den neuen Bahnhof entstehen Entwicklungsmöglichkeiten, von denen eine größere Raumschaft profitiert, die bisher peripher gelegen war. Dieses Entwicklungspotenzial gilt es raumorderisch gesteuert zu nutzen.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-001D Bad Schussenried (Landkreis Biberach) Bad Schussenried 20 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Gebiet befindet sich nordöstlich der Kreuzung der beiden Landesstraßen L 283 und L 275.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % Im westlichen Teil des Plangebiets verläuft eine Hangkante, welche jedoch keine regionalbedeutsame Größe aufweist.

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) –

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Im Ortsteil Sattenbeuren befinden sich schützenswerte Wohnflächen.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % Im westlichen Teil des Plangebiets verläuft eine Hangkante, welche jedoch keine regionalbedeutsame Größe aufweist.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten –

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Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen In der nördlich des Plangebiets gelegenen Ortschaft Sattenbeuren befinden sich in ausgewiesenen Mischgebieten Wohnlagen.

nein ja möglich

Erholung

Der Planbereich befindet sich im großflächig festgelegten Kurgebiet "Bad Buchau - Bad Schussenried". Ca. 300 m südlich und östlich befindet sich ein Erholungswald (rund um den Schussenursprung sowie nördlich davon).

ja ja möglich

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete

Nordwestlich des Plangebiets liegt das Biotop "Röhricht und Tümpel im Torfabsetzbecken Aichbühl". Im ca. 50 m östlich entfernten Waldgebiet liegt das Biotop "Waldmeister-Buchenwald W Aichbühl". Zwischen dem östlichen Teil des Plangebiets und der L 283 liegt das Biotop "Feldgehölz Findling N Roppertsweiler".

nein ja möglich

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet liegt in Flächen der Flurbilanz Stufe II. ja keine

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete

Etwa 150 m westlich des Plangebiets beginnt das Wasserschutzgebiet "Sattenbeurer Feld, Stadt Bad Schussenried" Zone II.

nein ja möglich

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung Das Plangebiet befindet sich im Anstrombereich eines Kalt- und Frischluftstroms.

ja möglich

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Plangebiet liegt in einem unzerschnittenen Raum zwischen 10 und 50 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Nordwestlich des Plangebiets besteht eine gewerbliche Baufläche. Im westlichen Bereich liegt eine ehemalige Rohstoffabbaufläche.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung geringes Risiko

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Es wird ein Abstand zu den Wohnlagen in Sattenbeuren mit 300 m eingehalten. Das Plangebiet wird im nördlichen Teil dadurch um ca. 3 ha reduziert. Im südöstlichen Bereich des Plangebiets befinden sich zwei kleine Baumbestände, die als Landschaftselemente wirken. Als bestehende Eingrünung des Gewerbebereichs und als Übergang zum durch Naherholung geprägten Bereich um den Schussenursprung soll der Baumbestand erhalten werden. Das Plangebiet wird hier zurückgenommen. Um die Auswirkungen auf die im östlichen Teil gelegenen Biotope zu reduzieren, wird das Plangebiet so reduziert, dass ein Abstand von 100 m zu den Biotopen besteht.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die Siedlung Sattenbeuren ist als Mischgebiet ausgewiesen. Inwieweit Schutzmaßnahmen für die Wohnbevölkerung erforderlich sind, ist auf regionalplanerischer Ebene nicht zu beurteilen und im Rahmen der Bauleitplanung zu untersuchen. Östlich des Plangebiets befinden sich Biotope ("Röhricht und Tümpel im Torfabsetzbecken Aichbühl" sowie ein "Waldmeister-Buchenwald westlich Aichen"). Auswirkungen hierauf sind auf bauleitplanerischer Ebene zu untersuchen. Gleiches gilt für die Biotope im Bereich des Schussenursprungs. Etwa 100 m westlich der L 275 beginnt das Wasserschutzgebiet "Sattenbeurer Feld" (Zone II). Mögliche negative Auswirkungen hierauf sind im Bauleitplanverfahren zu thematisieren. Aus den Waldlagen westlich von Bad Schussenried bewegen sich Kaltluftmassen nach Nordosten und werden im Bereich der Endmoräne nördlich von Bad Schussenried nach Süden in Richtung Stadtkern umgelenkt. Die kleinklimatischen Verhältnisse müssen im Rahmen der Bauleitplanung untersucht werden. Insbesondere ist zu klären, inwieweit eine Beeinträchtigung der Kalt- bzw. Frischluftströme zu erwarten sind. Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz und auf Natura 2000-Flächen ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Eine Siedlungsrelevanz des Kaltluftstroms ist nicht gegeben, da südlich des Plangebiets weiterhin große Luftmassen ungehindert in Richtung Stadtbereich Bad Schussenried fließen können. Daher sind auf regionaplanerischer Ebene keine erheblichen negativen Auswirkungen anzunehmen. Durch eine Reduzierung des Plangebiets konnten die Auswirkungen auf den Schutzbelang Mensch vermindert werden. Auswirkungen auf die Schutzbelange Erholung und Schutzgebiete können auf regionalplanerischer Ebene nicht eingeschätzt werden. Da auch die Auswirkungen auf die Schutzbelange Gewässer und Klimaanpassung auf regionalplanerischer Ebene nicht abschätzbar sind, sind die Umweltauswirkungen insgesamt als nicht erheblich einzustufen.

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Gesamtabwägung

Die Festlegung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen erfolgt aufgrund des positiven Ergebnisses der regionsweit einheitlichen Standortanalyse. Der Planbereich besticht dadurch, dass keine Ausschluss- oder Abwägungskriterien betroffen sind. Die Strategische Umweltprüfung hat keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben.

Der Planbereich ist grundsätzlich auch als Abbaugebiet für Rohstoffe geeignet, da sich im Untergrund Kiesvorkommen befinden. Im Rahmen der Gesamtabwägung der unterschiedlichen regionalplanerischen Festsetzungen wurde der Nutzung als potenzielle Gewerbefläche der Vorrang eingeräumt. Eine gleichzeitige Festlegung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen und als Gebiet für den Abbau von Rohstoffen ist nicht möglich. Soweit sich im Zuge weiterer Untersuchungen auf der nachgeordneten Planungsebene herausstellt, dass ein vorheriger Abbau der Rohstoffe durchgeführt werden kann bzw. soll, steht dies dem Ziel des Vorranggebiets für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen nicht entgegen.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0033 Biberach/Mittelbiberach (Landkreis Biberach) Biberach, Mittelbiberach 30 ha

Karte

Lagebeschreibung

Der Planbereich liegt am Schnittpunkt der B 312 und der Nordumfahrung Biberach (K 7532). Östlich angrenzend befindet sich ein bestehendes Gewerbegebiet sowie der Flugplatz Biberach.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) –

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III Die westliche Hälfte des Plangebiets befindet sich im Wasserschutzgebiet Wolfental, Zone IIIA.

Hangneigung 5 bis 12 % Etwa 1 ha des Plangebiets befindet sich in Flächen mit einer Hangneigung zwischen 5 und 12 Pozent.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten –

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Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung Nördlich angrenzend befindet sich ein Waldabschnitt, welcher als Erholungswald (Stufe 1b) kartiert ist.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete In ca. 280 m Entfernung befindet sich ein als Biotop kartierter Buchenmischwald.

nein ja keine

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete

Die westliche Hälfte des Plangebiets befindet sich im Wasserschutzgebiet Wolfental, Zone IIIA. Außerhalb des Plangebiets grenzt deren Zone IIIB an.

ja ja möglich

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Außerhalb des Plangebiets verläuft der Langestockgraben in Richtung Nordost.

nein ja keine

Klima / Luft Klimaanpassung im Plangebiet nicht vorhanden nein

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt im Randbereich eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe von 10 bis 50 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale In ca. 100 m Entfernung befindet sich ein Hochgericht. nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Das Plangebiet befindet sich direkt an der B 312.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Um der Lage im Wasserschutzgebiet Zone IIIA gerecht zu werden, sind auf bauleitplanerischer Ebene entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Anwendung des Maßnahmenpakets Pionierarten.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die Schutzgüter der SUP sind insgesamt nur wenig betroffen. Insgesamt sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Gesamtabwägung

Das Plangebiet grenzt an bestehende Gewerbeflächen an und lässt aufgrund der Strategischen Umweltprüfung keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten. Eine Festlegung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ist vertretbar.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0020 Eberhardzell-Oberessendorf (Landkreis Biberach) Eberhardzell 20 ha

Karte

Lagebeschreibung

Direkt an der B 30 gelegen, liegt das Plangebiet nördlich des bestehenden Gewerbegebiets Oberessendorf.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das Plangebiet liegt in der Vorrangflur, Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Nordwestlich des Plangebiets befindet sich ein Aussiedlerhof ("Neuhauser"), welcher weniger als 300 m entfernt ist. Südlich und südöstlich der B 30 befinden sich ein Aussiedlerhof ("Haldenhof") sowie gemischte Bauflächen.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % Eine etwa 0,1 ha große Fläche am Rand des Plangebiets weist Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent auf.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten –

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Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch

Wohnen

Im Umfeld befinden sich mehrere Aussiedlerhöfe, welche sich planerisch im Außenbereich befinden. Südlich der B 30 befindet sich die Ortslage von Oberessendorf (Mischgebiet). Wohngebiete befinden sich mehr als 300 m entfernt.

nein ja möglich

Erholung Außerhalb des Plangebiets liegt die Abgrenzung des Kurgebiets Bad Buchau - Bad Schussenried. Die Grenze des Kurgebiets verläuft entlang der K 7529.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Nordwestlich des Plangebiets befinden sich vier sehr kleine Biotope, teils Offenland-, teils Waldbiotope.

nein ja möglich

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet liegt vollumfänglich in der Vorrangflur I der Flurbilanz.

ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen Das Gebiet befindet sich in einem nutzungswürdigen Gebiet zur Sicherung von Grundwasservorkommen.

ja möglich

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft

Klimaanpassung

Durch die Tallage von Oberessenworf zwischen Schneit und Hochbühl/Venusberg verläuft ein Kalt- und Frischluftstrom in nordwestliche Richtung. Durch die Ortslage von Oberessendorf besteht jedoch bereits eine Beeinträchtigung dieser Luftströme, zudem verbleiben im Talraum genügend Freiflächen.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter Denkmale

In Unteressendorf befindet sich das regionalbedeutsame Denkmal "Kath. Pfarrkirche St. Martin mit Pfarrhaus". Im nördlichen Teil des Plangebiets befindet sich ein archäologisches Denkmal "Villa Rustica".

ja ja möglich

Raumbedeutsame Infrastruktur

Die westlich gelegene, geplante B 30-Umfahrung von Oberessendorf wurde bei der Abgrenzung berücksichtigt.

ja keine

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt. Um die Kalt- und Frischluftzufuhr in diesem Bereich nicht weiter einzuschränken, ist von einer Bebauung östlich der B 30 möglichst abzusehen.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die Auswirkungen auf die benachbarten Aussiedlerhöfe kann nicht beurteilt werden, da keine Daten zur Wohnnutzung vorliegen. Die Auswirkungen auf die Ortslage Oberessendorf kann ebenfalls nicht abgeschätzt werden, da teilweise zwischen Plangebiet und Wohnbebauung bereits Gewerbeflächen bestehen und die B 30 dort entlangführt. Entsprechende Detailuntersuchungen sind auf der nachfolgenden Planungsebene durchzuführen. Die nordwestlich gelegenen Klein-Biotope sind auf regionalplanerischer Ebene nicht zu würdigen, dies bleibt der nachgeordneten Planungsebene vorbehalten. Um Auswirkungen auf das nutzungswürdige Gebiet zur Sicherung von Grundwasser zu minimieren, ist im Rahmen der Bauleitplanung auf den Schutzbelang Grundwasser besonders einzugehen. Beeinträchtigende Sichtbeziehungen zum regionalbedeutsamen Denkmal "Kath. Pfarrkirche St. Martin mit Pfarrhaus" sind zu prüfen. Das archäologische Denkmal "Villa Rustica" ist im Rahmen der Bauleitplanung zu untersuchen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Durch die Lage an der bestehenden Ortslage Oberessendorf und zwischen geplanter und bestehender B 30 weist das Plangebiet eine besonders hohe Lagegunst auf. Die direkt das Plangebiet betreffenden Schutzbelange werden in der Gesamtbetrachtung nicht erheblich beeinträchtig.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

Gesamtabwägung

Die besonders gute verkehrliche Anbindung an die B 30 und die Lage an bestehenden gewerblichen Bauflächen wird im Zuge der Gesamtabwägung ein hohes Gewicht beigemessen. Die teilweise beeinträchtigten Schuztbelange Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme vermögen sich nicht durchzusetzen. Das nutzungswürdige Grundwasser kann im Rahmen der Bauleitplanung durch entsprechende Anpassungen geschont werden. Insgesamt ist eine Nutzung für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen vertretbar.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0034 Ertingen (Zweckverband Donau-Bussen, Landkreis Biberach) Ertingen 15 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Gebiet liegt im Anschluss an bestehendes Gewerbe bzw. an gewerbliche Bauflächen (FNP) westlich der Ortslage von Ertingen.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen Im südlichsten Bereich verläuft ein Graben.

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete Das Plangebiet liegt in einem geplanten Naturschutzgebiet zwischen Ertingen und Riedlingen (datiert: 23.03.2007).

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Der südliche Rand des Plangebiets liegt ca. 250 m von einem Gebäude entfernt, welches möglicherweise zur Wohnnutzung dient ("Riedmühle").

Überschwemmungsgebiete HQextrem Das Plangebiet befindet sich im Überschwemmungsbereich HQextrem.

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

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Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch

Wohnen

Der südliche Rand des Plangebiets liegt ca. 250 m von einem Gebäude entfernt, welches möglicherweise zur Wohnnutzung dient ("Riedmühle"). Der Ortsrand von Ertingen befindet sich ca 250 m östlich entfernt.

nein ja möglich

Erholung Südlich der L 278 liegt der Naturpark Obere Donau. Ein Baumbestand südwestlich des Plangebiets ist als naturnaher Wald mit Bedeutung für die Erholung klassifiziert.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Der Planbereich befindet sich im geplanten Naturschutzgebiet "Donautal zwischen Ertingen und Riedlingen".

ja ja möglich

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Der Planbereich befindet sich innerhalb der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden

Schutzwürdige Böden

Im größten Teil des Plangebiets stellt die Moorkarte Baden-Württemberg Anmooböden dar. Am östlichen Rand befindet sich ca. 1 ha Fläche mit Bodenfunktion "Ausgleichskörper im Wasserhaushalt".

ja zu erwarten

Wasser Schutzgebiete Das Plangebiet befindet sich im Überschwemmungsbereich HQextrem.

ja ja möglich

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung In der gesamten Breite des Donautals verläuft ein Luftstrom. Der Strombereich des Planbereich ist jedoch nicht siedlungsrelevant.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt in einem unzerschnittenen Raum mit einer Größe von bis zu 10 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale Am südlichen Rand verläuft eine römisch-provinzialische Heerstraße ja ja keine

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt. Um die Auswirkungen auf die Moorböden zu minimieren wurde das Gebiet in der nördlichen Ausdehnung auf die Höhe der Verbindung des Wegkreuzes (im Westen) und das Waldabschnittes (im Osten) reduziert.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Zur Beurteilung der Erheblichkeit der Betroffenheit des Schutzbelangs Wohnen ist eine Prüfung vor Ort notwendig, in wie fern im Bereich "Riedmühle" eine schützenswerte Wohnnutzung vorliegt. Ebenfalls zu prüfen sind die Auswirkungen auf die hinter bestehenden Gewerbegebäuden und jenseits der B 311 gelegene Wohnbebauung.

Die Gebietskulisse für das geplante Naturschutzgebiet erstreckt sich von der südlichen Gemarkungsgrenze Ertingen bis nach Riedlingen. Überplant werden hierbei neben offensichtlich naturschutzfachlich wertvollen Flächen auch große intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die Bahnlinie, die B 311 sowie genehmigte Gewerbeflächen des FNP Ertingen. Es ist auch regionalplanericher Sicht nicht naheliegend, dass die komplette Gebietskulisse als Naturschutzgebiet festgelegt wird. Die nachfolgende Planungsebene muss sich mit dem Normgeber auseinandersetzen, ob eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich möglich ist. Um dem Schutz des Bodens als Wasserkörper gerecht zu werden ist die Planung des östlichen Rands des Plangebiets daraufhin möglichst anzupassen. Es bieten sich hier ggfs. planintegrierte Ausgleichsmaßnahmen oder eine an den Wasserkörper angepasste Bauweise an. Eine an die Lage im Überschwemmungsgebiet angepasste Bauweise ist notwendig. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Wiesenbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Soweit auf nachfolgender Planungsebene auf den Schutzbelang "Schutzwürdige Böden" eingegangen wird, sind zusammenfassend keine voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Page 29: Anhang 3 - rvdi.de · 7 . Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise)

29

Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

Gesamtabwägung

Das Vorranggebiet besitzt durch die gute Anbindung an Straße und Schiene eine besondere Lagegunst. Zugleich liegt das Gebiet im peripheren, ländlichen Raum, welcher eine besondere Förderung bedarf. Gleichwohl ist das entsprechende Potenzial für eine gewerbliche Ansiedlung vorhanden. Durch das bereits westlich der Bahnlinie bestehende Gewerbegebiet, das im Flächennutzungsplan noch etwas nach Westen erweitert wird, ist eine Anbindung an den Siedlungsbestand gegeben. Zusammen mit dem Siedlungsbereich Riedmühle ist die randliche Lage im Donautal noch als Arrondierung des Siedlungsbestands anzusehen. Die westlich des Gebiets befindliche Straße bzw. die Schwarzach dienen als Begrenzung, so dass keine Erweiterung nach Westen in den Talraum erfolgt. Insgesamt bewertet kann die Festlegung aus regionalplanerischen Gründen befürwortet werden.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0025 Kirchdorf an der Iller (Landkreis Biberach) Kirchdorf an der Iller 30 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet befindet sich südlich von Oberopfingen und schließt direkt an ein bestehendes Industriegebiet an, welches eine ca. 30 m hohe Bebauung aufweist. Die bestehende Bebauung ist in der topographischen Karte noch nicht enthalten.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen Die überplante Hofstelle "St. Angelus" ist nicht mehr bewohnt.

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete Der Planbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet "Iller- Rottal". Die derzeit laufende Neufestlegung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets sieht eine Herausnahme des Plangebiets aus der Gebietskulisse des Landschaftsschutzgebiets vor.

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Der Siedlungssplitter "Rudeshof" liegt ca. 150 m vom südöstlichen Eck des Plangebiets entfernt.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebiets Illertal, Zone IIIA.

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten –

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Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung er südlich der K 7583 gelegene Waldrand ist als Erholungswald (Stufe 2) klassifiziert.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz. ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete Das Plangebiet und das Umfeld befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebiets Illertal, Zone IIIA.

ja ja möglich

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung Das Illertal besitzt eine großflächige Funktion als Kalt- und Frischluftbilder.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete Der Planbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet "Iller- Rottal". ja keine

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe bis 10 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale Nordwestlich des Plangebiets befinden sich Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung.

nein ja keine

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Das Plangebiet schließt direkt an ein bestehendes Industriegebiet an.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Aufgrund des Abstandes des Erholungswaldes und der direkt daneben gelegenen Kreisstraße kann nicht von erheblichen negativen Auswirkungen ausgegangen werden.

Zwar liegt das Plangebiet in einem Kaltluftstrom- und -entstehungsgebiet, die verbleibenden Flächen im Illertal können die Funktion jedoch weiterhin erfüllen. Darüber hinaus liegt das Gebiet im Lee eines südlich befindlichen Waldstücks.

Die derzeit laufende Neufestlegung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets sieht eine Herausnahme des Plangebiets aus der Gebietskulisse des Landschaftsschutzgebiets vor. Demnach sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Gesamtabwägung

Für das östlich gelegene Industriegebiet wurde ein Zielabweichungsverfahren mit Standortalternativensuche durchgeführt. Im Endergebnis wurde dabei festgestellt, dass der Standort der am besten geeignete im südlichen Illertal ist. Nach Prüfmaßstab der Gesamtfortschreibung und der Strategischen Umweltprüfung ist eine Erweiterung des Standorts nach Westen regionalplanerisch sinnvoll.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0024 Laupheim-Mitte (Landkreis Biberach) Laupheim 10 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet befindet sich auf einer Kiesabbaufläche, die teilweise wiederverfüllt ist. Umgeben wird der Bereich von bestehendem Gewerbe und der B 30. Die Anschlussstelle Laupheim-Mitte liegt in unmittelbarer Nähe.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße Die unmittelbare Lage des Plangebiets an einer Anschlussstelle der B 30 ist ein Standortvorteil.

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe Das Plangebiet liegt im Bereich eines Rohstoffabbaus. Während der überwiegende, nördliche Teil bereits abgebaut und wiederverfüllt ist, wird der südliche Teil noch abgebaut.

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Der Bereich liegt in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Außerhalb des Plangebiets liegen im Nordosten zwei Flächen, welche als Mischbauflächen zu klassifizieren sind. Auswirkungen hierauf sind nicht anzunehmen, da sich bereits in direktem Anschluss gewerbliche Bauflächen befinden. Ca. 100 m südlich entfernt liegen Kleingarten- bzw. Erholungsflächen.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

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Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % Teile des Plangebiets weisen Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent auf. Dies ist auf den laufenden Rohstoffabbau zurückzuführen. Nach Wiederverfüllung ist von einer gut geeingeten Geländeoberfläche auszugehen.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Page 34: Anhang 3 - rvdi.de · 7 . Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise)

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch

Wohnen

Außerhalb des Plangebiets liegen im Nordosten zwei Flächen, welche als Mischbauflächen zu klassifizieren sind. Auswirkungen hierauf sind nicht anzunehmen, da sich bereits in direktem Anschluss an diese gewerbliche Bauflächen befinden. Ca. 100 m südlich entfernt liegen Kleingarten- bzw. Erholungsflächen. Jenseits der B 30 befindet sich in ca. 200 m Entfernung ein Wohngebiet. Aufgrund der Topographie ist jedoch nicht von erheblichen Auswirkungen auf das Wohngebiet auszugehen.

nein ja möglich

Erholung

Zwischen L 259 und der Kläranlage zieht sich entlang der Rottum ein Waldband, welches als Erholungwald klassifizert ist (Stufe 1a). Dieser Wald liegt außerhalb des Plangebiets. Westlich befindet sich ein Waldstück, welches als Erholungswald Stufe 2 eingestuft ist.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete

Das im Schutzbelang Erholung gennante Waldstück ist gleichzeitig ein Waldbiotop ("Waldstreifen N Laupheim"). Jenseits des Gewerbegebiets Neue Welt befindet sich in ca. 280 m Entfernung das Biotop "Waldinsel Neue Welt W Laupheim". Südlich des Plangebiets liegen zwei kleine Biotope entlang der Rottum.

nein ja keine

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund Das Plangebiet grenzt im Westen an den großflächigen Schwerpunktraum 2. Priorität des Biotopverbunds.

ja keine

Fläche Flächeninanspruchnahme nein zu erwarten

Landwirtschaft Der Bereich liegt in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz. ja keine

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete Westlich des Plangebiets befinden sich Hochwassergefahrenflächen Hqextrem.

nein ja keine

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung im Plangebiet nicht vorhanden nein

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale Im südweslichen Teil des Plangebiets befindet sich eine ehemalige römisch-provinzialische Straße.

ja nein möglich

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Auswirkungen auf das benachbart gelegene Misch- bzw. Kleingartengebiet sind zu prüfen. Ein mögliches Vorkommen von Bodendenkmalen ist zu prüfen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Der Bereich liegt innerhalb der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz, ist aber aufgrund des durchgeführten Rohstoffabbaus und der Wiederverfüllung als nicht erheblich einzustufen. Neben den zu prüfenden Schutzbelangen Wohnen und Denkmale sind keine Auswirkungen zu erwarten. Insgesamt sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Gesamtabwägung

Die äußerst geringe Anzahl betroffener Schutzbelange und die sehr gute Lage an der B 30 mit ortsdurchfahrtsfreier Anbindung sowie die umliegenden, bestehenden gewerblichen Bauflächen zeichnen das Plangebiet als äußerst geeignet zur Nutzung für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen aus.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-003D Laupheim-Süd (Landkreis Biberach) Laupheim 15 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet liegt westlich der Ortslage von Laupheim und befindet sich zwischen B 30 und der Bahnlinie.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) –

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem Der Überschwemmungsbereich HQextrem reicht teiweise in den nördlichen Bereich des Plangebiets hinein.

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

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Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen In etwa 100 m Abstand südöstlich liegt ein geplantes Wohngebiet (FNP Planung).

nein ja möglich

Erholung An der südöstlich des Plangebiets gelegenen Hangkante befindet sich ein Erholungswald (Stufe 1b).

nein ja möglich

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Die Hangkante südöstliche des Plangebiets ist das Biotop "Hangwälder SW Lapheim".

nein ja möglich

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund Die Tallage von Dürnach, Rottum und Riß ist großflächig als Schwerpunktraum 2. Priorität des Biotopverbunds dargestellt.

ja keine

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet befindet sich großflächig in der Vorrangflur Stufe II der Flurbilanz.

ja keine

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden Der überweigende Teil des Plangebiets weist Anmoorböden auf. Kleinere Bereiche sind als Niedermoor kartiert.

ja möglich

Wasser

Schutzgebiete

Der Überschwemmungsbereich HQextrem reicht teiweise in den nördlichen Bereich des Plangebiets hinein. Entlang der Dürnach liegen außerhalb des Plangebiets weitere Überschwemmungsbereiche (HQ10 bis Hqextrem).

ja ja keine

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Westlich des Plangebiets verläuft in ca. 300 m Abstand die Dürnach. nein ja keine

Klima / Luft

Klimaanpassung

Das gesamte Tal von Dürnach, Rottum und Riß wirkt breitflächig als Bahn für Frisch- und Kaltluft. Das Plangebiet liegt in dieser Kaltluftbahn, trägt aber nur zu einem kleinen Teil bei. Die hier verlaufenden Luftleitbahnen sind zudem nicht erheblich siedlungsrelevant.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe von 10 bis 50 km²

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale im Plangebiet nicht vorhanden nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung sehr hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die Auswirkungen auf das geplante Wohngebiet, welches oberhalb einer etwa 10 m hohen Geländekante liegt, sind auf nachgeordneter Ebene zu untersuchen. Die kartierten Moorböden in Plangebiet sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Klima hin zu untersuchen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz sind die Maßnahmenpakete Feldbrüter und Gewässerbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) besonders zu berücksichtigen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Anwendung des Maßnahmenpakets Amphibien. Bei besonders betroffenen Bereichen innerhalb des Vorranggebiets ist eine Flächenreduktion in Betracht zu ziehen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Auf regionalplanerischer Ebene ist keine Erheblickeit der Umweltauswirkungen hinsichtlich der Belange Wohnen, Erholung, Schutzgebiete und schutzwürdige Böden zu erkennen. Hier ist eine Betrachtung auf der nachgeordneten Planungsebene notwendig. Gleiches gilt für die Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz. Unter Berücksichtigung der Abschichtung der Minimierungsmaßnahmen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Gesamtabwägung

Das Plangebiet schließt an gewerbliche Bauflächen im FNP an und führt die Siedlungsenwicklung weiter fort. Durch die nicht erheblichen Umweltauswirkungen ist eine Festlegung als Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen regionalplanerisch vertretbar.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0031 Ochsenhausen-Längenmoos (Landkreis Biberach) Ochsenhausen 30 ha

Karte

Lagebeschreibung

Östlich des bestehenden Industriegebiets Längenmoos gelegen, teilt sich das Plangebiet in zwei Teilbereiche auf, die sich nördlich bzw. südlich der bestehenden B 312 befinden.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) –

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

In der Randlage des bestehenden, östlich gelegenen Industriegebiets befinden sich teilweise Wohnnutzungen. Nordwestlich des Plangebiets befindet sich ein Aussiedlerhof mit Wohnanteil.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % Teile des Plangebiets befinden sich auf Flächen mit Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten –

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Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen

In der Randlage des bestehenden, östlich gelegenen Industriegebiets befinden sich teilweise Wohnnutzungen. Nordwestlich des Plangebiets befindet sich ein Aussiedlerhof mit Wohnanteil.

ja ja möglich

Erholung Randbereiche des ca. 250-300 m entfernt gelegenen Waldes sind als Erholungswald (Stufe 2) klassifiziert.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Den nördlichen Teilbereich durchläuft ein kleines Gewässer. Dort befinden sich Biotope "Bachlauf u. Feldgehölze bei 'Ersing', westl. Ochsenhausen".

ja ja möglich

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein

Gewässer Außerhalb des Plangebiets verläuft das "Wasenburger Bächle". nein ja möglich

Klima / Luft Klimaanpassung Die vorhandenen Luftleitbahnen sind nicht siedlungsrelevant. ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt im Randbereich eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe von 10 bis 50 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

Nördlich des Plangebiets verläuft die geplante B 312-Umgehung Ochsenhausen.

nein keine

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Die geplante Umfahrung Ochsenhausen der B 312 verläuft nördlich des Plangebiets. Damit wird die Grenze des unzerschnittene Raums nach Norden verlagert. Daher sind keine Auswirkungen auf die Schutzgüter UZVR und Landschaftsbild zu erwarten.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Auswirkungen auf die teilweisen Wohnnutzungen im Umfeld sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Auswirkungen auf die Biotopstrukturen entlang des Wasenburger Bächles sind vor Ort zu überprüfen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die Schutzbelange der Strategischen Umweltprüfung sind weitgehend nicht erheblich beeinträchtigt. Die Gesamtbetrachtung aller Schutzgüter lässt keine erhebliche Auswirkungen annehmen.

Gesamtabwägung

Das Plangebiet befindet sich an einer verkehrlich wichtigen Ost-West-Verbindung im südlichen Teil der Region. Es grenzt an bestehende Gewerbeflächen an und lässt aufgrund der Strategischen Umweltprüfungen keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten. Eine Festlegung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ist vertretbar.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0021 Riedlingen (Zweckverband Donau-Bussen, Landkreis Biberach) Riedlingen 25 ha

Karte

Lagebeschreibung

An der Gemarkungsgrenze Riedlingen/Unlinen gelegen befindet sich das Plangebiet im Bereich der geplanten B 311-Ortsumfahrung von Riedlingen.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) Das Plangebiet schließt im Westen an bestehende gewerbliche Bauflächen (FNP Bestand) an.

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das Plangebiet liegt vollumfänglich in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Der minimale Abstand zu einem nordöstlich befindlichen Aussiedlerhof beträgt ca. 190 m. Der nordöstliche Bereich des Plangebiets ragt etwa 70 m in den 300 m-Puffer eines jenseits der B 311 befindlichen Wohnbaubestand. In diesem Bereich befindet sich auch ein geplantes Wohngebiet.

Überschwemmungsgebiete HQextrem Etwa 6 ha Fläche in der nordwestlichen Ecke des nördlichen Teil des Plangebiets liegen im Überschwemmungsbereich HQextrem.

Wasserschutzgebiete, Zone III –

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Hangneigung 5 bis 12 % Größere Bereiche des südlichen Plangebiets weisen Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent auf.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen Nordwestlich des Plangebiets befindet sich in ca. 150 m Entfernung ein geplantes Wohngebiet.

nein ja möglich

Erholung im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Außerhalb des Plangebiets liegen die kleinen Biotope "Feuchtgebüsche und Röhricht am Wassergraben westl. Göffinen" sowie "Hecke und Feldgehölz zwischen Eichenau und Göffingen".

nein ja keine

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet liegt vollumfänglich in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete nein nein

Empf. Wasservorkommen Etwa 6 ha Fläche in der nordwestlichen Ecke des nördlichen Teil des Plangebiets liegen im Überschwemmungsbereich HQextrem.

ja möglich

Gewässer Außerhalb des Plangebiets verläuft ein Graben (Scheidgraben/Grenzbach).

nein ja keine

Klima / Luft Klimaanpassung

Das Plangebiet liegt am Rande des großflächigen Kalt- und Frischluftstroms, welcher zwischen Unlingen und Eichenau in Richtung Donau verläuft.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Der nördliche Teil des Plangebiets liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe von 10 bis 50 km².

ja

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

Die Abgrenzung des Plangebiets ist an die geplante Umfahrung Riedlingen im Zuge der B 311 angepasst.

ja keine

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Es besteht ein direkter räumlicher Zusammenhang mit der geplanten Ortsumgehung Riedlingen und einer westlich gelegenen Rohstoffabbaufläche.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung mittleres Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

In Teilen des Plangebiets sind Bauweise und Nutzung an Hochwassergefahren entsprechend gesetzlicher Vorgaben anzupassen.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Das nordwestlich gelegene, geplante Wohngebiet liegt angrenzend an bestehende gewerbliche Bauflächen (Süden), einer Umspannstation (Osten) sowie an der B 311. Eine zusätzliche, erhebliche Umweltauswirkung durch das Plangebiet ist nicht anzunehmen. Der nördliche Teil des Plangebiets liegt zwar in einem Frisch- und Kaltluftstrom, welcher jedoch nicht siedlungsrelevant ist. Der südliche Teil befindet sich nur teilweise in einem weniger ausgeprägten Luftstrombereich, welcher darüber hinaus auf bestehende Gewerbegebiete gerichtet ist, weswegen diesbezüglich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Insgesamt sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Gesamtabwägung

Die optimale Lage an der bestehenden und geplanten Straßeninfrastruktur zeichnet diesen Standort aus. Zudem schließt er an bestehende gewerbliche Bauflächen (FNP) direkt an. Das Fehlen weiterer regionalplanerischer Zielsetzungen für diesen Bereich kann die Festlegung als Schwerpunkt für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungseinrichtungen begründen. Aufgrund der weniger stark betroffenen Schutzbelange wird der nachfolgenden Planungsebene empfohlen, den südlichen Teil des Plangebiets zuerst zu entwickeln.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-001E Warthausen/Maselheim (Zweckverband IGI Rißtal, Landkreis Biberach)

ZV IGI Rißtal 60 ha

Karte

Lagebeschreibung

Zwischen L 267 und der Südbahn gelegen, befindet sich das Plangebiet im südlichsten Teil des Landschaftsraums Rißtal.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße Das Gebiet hat direkten und ortsdurchfahrtsfreien Anschluss an die autobahnähnlich ausgebaute B 30.

Schienennetz Das Plangebiet verfügt im westlichen Teil über einen möglichen, direkten Anschluss an die Südbahn.

Hangneigung 0 bis 2 % Abgesehen von kleineren Bereichen im Süden weist das gesamte Plangebiet Hangneigungen zwischen 0 und 2 Prozent auf.

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen

Im südlichen Teil des Plangebiets befinden sich Flächen mit den Ausschlusskriterium "Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen". Die betroffenen Gebäude wurden inzwischen abgebrochen. Gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Warthausen befinden sich die Flächen nun im Außenbereich, so dass das Kriterium nicht betroffen ist.

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) Nördlich des Rappenhofes befindet sich das Biotop "Feldgehölz nördlich Rappenhof" an einer Weggabelung des asphaltierten Feldweges. Der Gehölzbestand ist etwa 0,3 ha groß.

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

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Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) –

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III Ca. 16 ha im südwestlichen Teil des Plangebiets befinden sich im Wasserschutzgebiet der Zone III.

Hangneigung 5 bis 12 % Zwischen dem ehem. Rappenhof und Höfen befindet sich ein Bereich mit Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent. Aufgrund der Größe von 0,2 ha ist dieser jedoch nicht regionalbedeutsam.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch

Wohnen

Etwa 50 m des als Mischgebiet augewiesenen Siedlungsbereichs von Herrlishöfen ragen in den 300 m-Abstand des Plangebiets. Die betroffenen Flächen werden gewerblich genutzt, zudem sieht der Flächennutzungsplan nordöstlich anschließend eine Gewerbefläche vor. Daher ist diese Überschneidung nicht erheblich. Direkt an der Südbahn gelegen, befinden sich ein Gebäudekomplex mit drei Gebäudebeständen. Inwieweit es sich dabei um einen schützenswerten Bestand handelt, kann auf regionalplanerischer Ebene nicht beurteilt werden, da diese planerisch im Außenbereich liegen.

nein ja möglich

Erholung

Nordöstlich sowie südwestlich von Barabein befinden sich in 100 bis 300 m Abstand naturnahe Waldabschnitte, welche zur Erholung klassifiziert sind (Stufe 1a und b). Mit Größen zwischen 0,6 und 1,2 ha und abseitiger Lage sind diese jedoch nicht regionalbedeutsam.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Im Umfeld des Plangebiets befinden sich sieben Biotope. Dabei handelt es sich um kleinere Feldhecken und Feldgehölze.

nein ja möglich

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund Das Plangebiet befindet sich im Schwerpunktraum 2. Priorität der Biotopverbundplanung.

ja keine

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet liegt in der Flurbilanz Stufe II. ja keine

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden

Schutzwürdige Böden

Im nordöstlichen Teil des Plangebiets stellt die Moorkarte Baden-Württemberg das Gebiet "Äpfinger Ried und drei kleine Anmoore" dar. Dabei handelt es sich um ein Niedermoor, welches landwirtschaftlich genutzt wird. Zusätzlich befinden sich hier Böden mit der Bodenfunktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Bewertung: sehr hoch).

ja zu erwarten

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen Im nordöstlichen Teil des Plangebiets liegen nutzungswürdige Grundwasservorkommen.

ja möglich

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung Großräumige Kalt- und Frischluftleitbahnen im Rißtal fließen außerhalb des Plangebiets.

nein

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt in einem unzerschnittenen Raum bis 10 km². ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter Denkmale

Der Wirkraum des landschaftswirksamen Denkmals "Schloss Warthausen" überdeckt sich mit dem südwestlichen Teil des Plangebiets. Im Bereich des ehemaligen Rappenhofs befinden sich untersuchungswürdige Flächen einer mittelalterlichen Besiedelung.

ja ja möglich

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Das Biotop "Feldgehölz nördlich Rappenhof" liegt im Randbereich des Planbereiches. Dieser wird am westlichen Rand um etwa 0,3 ha reduziert, so dass die Biotopfläche nicht überplant wird. Auf das Schutzgut Boden mit dem Schutzbelang "Schutzwürdige Böden" sind im nordöstlichen Teil des Gebiets erhebliche Umweltauswirkungen anzunehmen. Die dort vorhandenen Niedermoorböden mit einer Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf sind mit einer Nutzung als Industrie- bzw. Gewerbegebiet voraussichtlich nicht vereinbar. Da in diesem Bereich zusätzlich ein nutzungswürdiges Grundwasservorkommen liegt und damit ein weiterer Schutzbelang betroffen ist, wird der Bereich mit einer Fläche von ca. 18 ha zurückgenommen. Dadurch werden erhebliche Umweltauswirkungen vermieden.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Auswirkungen auf das Biotop "Feldgehölz nördlich Rappenhof" sowie auf die im weiteren Umfeld gelegenen Biotope sind auf nachgeordneter Planungsebene zu prüfen. Der außerhalb des Plangebiets liegende Gebäudebestand an der Bahnlinie ist auf mögliche Beeinträchtigungen zu untersuchen. Die bei Barabein gelegenen zur Erholung klassifizierten Wälder sind hinsichtlich ihrer Beeinträchtigung zu untersuchen. Auswirkungen auf das landschaftlich wirksame Denkmal "Schloss Warthausen" sind auf nachgeordneter Planungsebene zu untersuchen. Gleiches gilt für das archäologische Bodendenkmal im Bereich des ehemaligen Rappenhofs. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Wiesenbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

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Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die gleichzeitige Wirkung auf die Schutzgüter Boden und Wasser im nordöstlichen Teil des Plangebiets veranlassen eine Reduzierung des Plangebiets in diesem Bereich. Damit wird gleichzeitig der Abstand zu einem geplanten Naturschutzgebiet, welches sich nördlich der L 266 befindet, erhöht und die Auswirkungen darauf weiter vermindert.

Gesamtabwägung

Der südwestliche Teil des Gebiets liegt im Wasserschutzgebiet "Höfen, ZV WV Mühlbachgruppe" Zone III. Diese Überlagerung ist Ergebnis einer Abwägung mit den Belangen eines besseren Anschlusses an den Siedlungsbestand im Süden (genehmigter FNP-Bestand bei Höfen) sowie der Möglichkeit eines direkten Anschlusses des potenziellen Gewerbegebiets an die Schiene im Westen.

Die reduzierte Fläche im nordöstlichen Teil des Plangebiets wird aufgrund der Bedeutung für den Wasser- und Bodenhaushalt im Regionalplan als Sicherungsgebiet für Wasservorkommen festgelegt.

In der Gesamtbetrachtung überwiegen die positiven planerischen Kriterien wie beispielsweise Infrastrukturanbindung. Aufgrund des empfindlichen Landschaftsbereiches und der Schutzgüter Wasser und Boden wird von einer langfristigen, weiteren Ausdehnung nach Nordosten abgesehen.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-002B Burgau/Röfingen (Landkreis Günzburg) Burgau, Röfingen 20 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet liegt an der neuen Ortsumgehung Röfingen im Mindeltal zwischen Burgau und Röfingen. Es schließt unmittelbar an die Schienenstrecke Ulm - Augsburg an.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße Die nächste Autobahnanschlussstelle liegt ortsdurchfahrtsfrei in unmittelbarer Nähe.

Schienennetz Die Schienenstrecke Ulm - Augsburg befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) –

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Ca. 250 m nördlich des Plangebiets befindet sich an der Augsburger Straße ein Gewerbebetrieb mit Wohnnutzung.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

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Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen Ca. 250 m nördlich des Plangebiets befindet sich an der Augsburger Straße ein Gewerbebetrieb mit Wohnnutzung.

nein ja möglich

Erholung im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Im Umfeld befinden sich mehrere kleinere kartierte Biotope. Dabei handelt es sich um Feldhecken und -gebüsche.

nein ja keine

Artenschutz Die Fläche liegt im Randbereich der großflächig ausgewiesenen ABSP-Fläche "Mindeltal".

ja ja möglich

Biotopverbund Der Bereich liegt im Schwerpunktraum 2. Priorität des Biotopverbunds.

ja keine

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden Die Moorbodenkartierung stellt für diesen Bereich "vorherrschend Niedermoor und Erdniedermoor, teilweise degradiert" dar.

ja möglich

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Im Umfeld befinden sich mehrere Gräben. nein ja keine

Klima / Luft Klimaanpassung

Das Plangebiet liegt in einem Kalt- und Frischluftstrombereich, welcher mindeltalabwärts gerichtet ist. Eine direkte Siedlungsrelevanz ist nicht gegeben.

ja möglich

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe bis 10 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) Das Mindeltal weist eine hohe Landschaftsbildqualität auf. ja möglich

Kultur- und Sachgüter

Denkmale Im Bereich des Siedlungssplitters Unterwaldbach befindet sich ein ehemaliges Wasserschloss.

nein ja keine

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Um die Frisch- und Kaltluftstromfunktion im Bereich des Mindeltals zwischen Burgau und Röfingen zu erhalten, werden Flächen zwischen dem Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungseinrichtungen und dem südlichen Ortsrand Burgau als Grünzäsur festgelegt. Dadurch wird auch die dauerhafte Durchlässigkeit für die Biotopvernetzung entlang des Mindeltals sichergestellt. Um der Lage im landschaftlich bedeutenden Mindeltal gerecht zu werden, kommt einer effektiven Eingrünung der Baufläche eine große Bedeutung zu. Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Boden und Flächeninanspruchnahme angezeigt.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Inwieweit die an der Augsburger Straße gelegene Mischnutzung beeintächtigt wird, muss auf nachgeordneter Planungsebene beurteilt werden.

Ob die Ziele des Arten- und Biotopschutzprogramms Bayern "Mindeltal" sowie schutzwürdige Moorböden beeinträchtigt werden, ist vor Ort zu untersuchen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Möglicherweise beeinträchtig werden die Schutzgüter Fläche, Schutzwürdige Böden, Klima und Landschaftsbild. Durch entsprechende Minimierungsmaßnahmen sind diese insgesamt als nicht erheblich zu werten.

Gesamtabwägung

Der Planstandort entspricht dem Vorhaben der Gemeinden Röfingen und Burgau, ein interkommunales Gewerbegebiet einzurichten. Der Planstandort liegt äußerst verkehrsgünstig an der St 2025. Die Autobahnanschlussstelle Burgau ist ortsdurchfahrtsfrei zu erreichen. Diese besondere Lagegunst zusammen mit dem örtlich hohen Bedarf an Gewerbeflächen, für welchen keine besser geeigneten Standorte vorhanden sind, müssen bei der Abwägung berücksichtigt werden. Für die Schutzbelange Böden, Artenschutz und Klima können durch regionalplanerische Festlegungen im direkten Umfeld (Grünzäsur, Grünzug) negative Wirkungen vermieden oder vermindert werden. Dadurch ist in der Gesamtabwägung eine Entscheidung zugunsten einer Ausweisung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen vertretbar.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0036 Krumbach/Neuburg an der Kammel (Landkreis Günzburg) Krumbach, Neuburg an der Kammel 15 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet liegt am Südrand von Neuburg an der Kammel und erstreckt sich auch auf die Gemarkung von Krumbach.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das Plangebiet liegt in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % Etwa 1 ha in der südwestlichen Ecke des Plangebiets befindet sich in Bereichen mit einer Hangneigung von 5 bis 12 Prozent.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

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Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Im Bereich der Altarme der Kammel befinden sich mehrere, großflächige Biotope. Diese sind zwischen 120 und 300 m vom Plangebiet entfernt.

nein ja möglich

Artenschutz Im Kammeltal, westlich der Bahnlinie, befinden sich ABSP-Flächen. nein ja möglich

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet liegt in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz. ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Westlich des Plangebiets verläuft die Kammel. nein ja keine

Klima / Luft Klimaanpassung Im Talverlauf der Kammel befinden sich Kalt- und Frischluftleitbahnen, welche auf den Markt Neuburg gerichtet sind.

ja möglich

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe von 10 bis 50 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale Das Plangebiet liegt im Wirkraum der Kath. Pfarrkirche St. Mariä Himmelfahrt.

ja ja möglich

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung mittleres Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die Auswirkungen auf die Biotopstrukturen im Kammeltal sind auf nachgeordneter Planungsebene zu untersuchen. Die Wirkungen eines möglichen Baugebiets auf das örtliche Klima ist zu untersuchen. Auswirkungen auf die Kath. Pfarrkirche St. Mariä Himmelfahrt sind zu untersuchen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die nur wenigen möglicherweise beeinträchtigten Schutzbelange und die Schutzbelange Flächeninanspruchnahme und Landwirtschaft sind insgesamt als nicht erheblich betroffen einzustufen.

Gesamtabwägung

Die insgesamt wenig stark betroffenen Schutzgüter der Strategischen Umweltprüfung sowie die angebundene Lage mit Bahnhaltepunkten in der Nähe zeichnen den Standort aus. Eine Festlegung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ist regionalplanerische vertretbar.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-003A Leipheim (Landkreis Günzburg) Leipheim 10 ha

Karte

Lagebeschreibung

Der Planstandort liegt unweit der Anschlussstelle Leipheim der A 8 und grenzt an durch die Autobahndirektion Südbayern genutzte Flächen an. Weiter südlich liegt die Raststätte Leipheim.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Page 50: Anhang 3 - rvdi.de · 7 . Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise)

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Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung Nördlich der St 2509 liegen Erholungswälder ("Jungholz bei Leipheim").

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete In ca. 100 m Entfernung nördlicher Richtung liegen die FFH- und SPA-Gebiete Donauauen.

nein ja möglich

Artenschutz Im Bereich nördlich der St. 2509 befinden sich weitere Schutzgebiete für den Artenschutz.

nein ja möglich

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz. ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Im Umfeld verlaufen mehrere, kleinere Gewässer. nein ja keine

Klima / Luft Klimaanpassung Das Plangebiet liegt in einem Kalt- und Firschluftstrombereich, jedoch ohne weitere Siedlungsrelevanz.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen in östlicher Richtung befindet sich die Autobahn A 8.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung geringes Risiko

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die Auswirkungen auf das Naturschutzgroßprojekt "Schwäbischer DonAUWALD" müssen hinsichtlich dessen Ziele auf nachgeordneter Planungsebene beurteilt werden. Gleiches gilt für die nördlich gelegenen FFH- und SPA-Gebiete sowie für Gebiete des Artenschutzes. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz und auf Natura 2000-Flächen ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Auf regionalplanerischer Ebene ist von keinen erheblichen Auswirkungen auf die nördlich gelegenen Schutzgebiete auszugehen. Eine detaillierte Überprüfung ist der nachfolgenden Planungsebene vorbehalten. Insgesamt sind die Umweltauswirkungen als nicht erheblich einzustufen.

Gesamtabwägung

Die sehr gute Lage an der Autobahn A 8, welche ortsdurchfahrtsfrei zu erreichen ist und die wenig stark beeinträchtigten Belange der SUP lassen den Standort als geeignet erscheinen. Zudem sind im näheren Umfeld bereits Vorbelastungen durch bauliche Anlagen vorhanden. Die Fläche ist zur Festlegung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen aus regionalplanerischer Sicht geeinget.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-002A Günzburg/Leipheim (Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg)

ZV Interkomm. Gewerbegebiet Lkr. GZ 40 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet liegt östlich der Konversionsfläche ArealPro zwischen Leipheim und Günzburg.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz Der Planbereich verfügt über einen Schienenanschluss.

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Der Planbereich liegt in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

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Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung Nördlich des Plangebiets beginnt das Kur- und Feriengebiet "Donautal östlich von Ulm".

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Südlich des Plangebiets befinden sich zwei kartierte Biotope. Dabei handelt es sich um Wiesen, welche in direktem Umfeld der ehemaligen Rollbahn liegen.

nein ja keine

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund das Plangebiet liegt im großflächig ausgewiesenen Biotopverbund "Der Schwäbische DonAUWALD" BayernNetzNatur.

ja möglich

Fläche Flächeninanspruchnahme nein zu erwarten

Landwirtschaft Der Planbereich liegt in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz. ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung Das Plangebiet liegt am Rand eines Frisch- und Kaltluftstroms, welcher nach Norden in Richtung Donaumoos verläuft.

nein

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe bis 10 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter Denkmale

Das Plangebiet liegt im Wirkraum des Ensembles "Altstadt Leipheim mit Schloss und Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Veit" sowie "Ensemble Altstadt Günzburg u.a. mit Frauenkirche, Kath. Hofkirche SS. Trinitatis und dem ehemaligen Schloss".

ja ja möglich

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Benachbart befindet sich das Konversionsgelände des ehemaligen Fliegerhorsts Leipheim. Dieses wird größtenteils als interkommunales Gewerbegebiet genutzt.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die Auswirkungen auf das Naturschutzgroßprojekt "Schwäbischer DonAUWALD" müssen hinsichtlich dessen Ziele auf nachgeordneter Planungsebene beurteilt werden. Auswirkungen auf die benachbart gelegenen Denkmalensembles in Leipheim und Günzburg müssen auf nachgeordneter Ebene geprüft werden.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die nur wenigen betroffenen Schutzbelange entfalten insgesamt keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen.

Gesamtabwägung

Der Planstandort besticht durch die Lage zwischen den beiden Teil-Oberzentren Leipheim und Grünzburg und der besonders guten Infrastrukturanbindung an die Autobahn sowie einer möglichen Schienenanbindung. Die Schutzbelange der Strategischen Umweltprüfung sind nicht erheblich negativ beeinträchtigt. Damit ist eine Festlegung als Vorranggbiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungseinrichtungen regionalplanerisch vertretbar.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0026 Illertissen (Landkreis Neu-Ulm) Illertissen 15 ha

Karte

Lagebeschreibung

Der Planstandort besteht aus zwei Teilbereichen. Der nördliche Teil liegt zwischen der BAB 7 und der St 2018, nördlich des Kreisverkehrs. Der südliche Teil liegt zwischen der BAB 7 und der NU 5, südlich des Kreisverkehrs.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Beide Teilbereiche liegen in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Westlich der Autobahn befinden sich Bauflächen, welche teilweise Wohnnutzungen aufweisen.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % Kleinere Flächen im Randbereich weisen Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent auf.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

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Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen Westlich der Autobahn befinden sich Bauflächen, welche teilweise Wohnnutzungen aufweisen.

nein ja möglich

Erholung Östlich des südlichen Plangebiets liegt ein Erholungswald. Mit einer Größe von 0,3 ha ist dieser jedoch nicht regionalbedeutsam.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Beide Teilbereiche liegen in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz. ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung im Plangebiet nicht vorhanden nein

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe von 10 bis 50 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

Direkt benachbart verläuft die Autobahn A 8. ja keine

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Das gesamte Plangebiet ist durch die Autobahn A 8, die NU 5 und die St 2018 verkehrlich stark vorbelastet.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Westlich der Autobahn befinden sich Bauflächen, welche teilweise Wohnnutzungen aufweisen. Auswirkungen hierauf sind auf der nachgeordneten Planungsebene zu untersuchen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Nur der Schutzbelang Wohnen wird möglicherweise erheblich beeinträchtigt. Dabei handelt es sich jedoch um Flächen mit nur geringen Wohnanteilen, teilweise als Betriebsleiterwohnungen. Erhebliche Umweltauswirkungen sind voraussichtlich nicht zu erwarten.

Gesamtabwägung

Die geringe Erheblichkeit des Ergebnisses der Strategischen Umweltprüfung und die besonders günstige Lage an der Autobahn sind als Standortvorteile zu werten. Eine Festlegung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ist aus regionalplanerischer Sicht sinnvoll.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0035 Vöhringen/Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) Vöhringen, Weißenhorn 15 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet liegt auf Vöhringer Gemarkung im Anschluss an ein bestehendes Gewerbegebiet in Weißenhorn.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) –

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

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56

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Durch das Plangebiet verläuft ein Gewässer 3. Ordnung. Im Umfeld bestehen weitere, begradigte Wassergräben.

ja ja keine

Klima / Luft Klimaanpassung Eine bestehende Kaltluftleitbahn besitzt keine siedlungsrelevanz. ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt in einem unzerschnittenen Raum mit einer Größe von bis zu 10 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Im benachbarten Industriegebiet besteht eine Abfallbehandlungsanlage.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Mit Ausnahme des Schutzbelangs "Flächeninanspruchnahme" sind keine Schutzbelange beeinträchtigt. Zusammenfassend betrachtet sind keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzbelange zu ewarten.

Gesamtabwägung

Es bestehen fast keine negativen Auswirkungen auf die Schutzbelange der Strategischen Umweltprüfung. Die Anbindung an ein bestehendes Industriegebiet, eine gute überörtliche Verkehrsanbindung zeichnen den Standort aus. Die Lage zwischen bestehendem Siedlungsrand und Wald minimiert die Wirkungen auf das Landschaftsbild. Die Festlegung dieses Planbereichs als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ist regionalplanerisch sehr gut vertretbar.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-002F Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) Bad Grönenbach 15 ha

Karte

Lagebeschreibung

Der Planstandort befindet sich zwischen der Autobahn A 7 und der Bahnlinie Memmingen - Kempten.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße Die nächste Autobahnanschlussstelle liegt ortsdurchfahrtsfrei in unmittelbarer Nähe.

Schienennetz Der Planstandort liegt an der Schienenstrecke Memmingen - Kempten. Der Bahnhof Bad Grönenbach befindet sich ca. 500 m entfernt.

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) –

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Östlich des Plangebiets befindet sich jenseits der Bahnlinie der Siedlungssplitter Thal.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

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Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen Östlich des Plangebiets befindet sich jenseits der Bahnlinie der Siedlungssplitter Thal.

nein ja möglich

Erholung In ca. 250 bis 300 m Entfernung befinden sich kleine Waldabschnitte, welche zur Erholung klassifiziert sind.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Die oben genannten Waldabschnitte sind gleichzeitig als Biotope kartiert. Zwei weitere, ebenfalls kleine Biotope befinden sich nordöstlich.

nein ja keine

Artenschutz Die oben genannten Schutzgebiete sind auch als ABSP-Flächen ausgewiesen.

nein ja keine

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete Ca. 250 m südlich befindet sich ein Wasserschutzgebiet Zone II. nein ja möglich

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Östlich des Plangebiets verläuft ein Graben (Gewässer 3. Ordnung). nein ja keine

Klima / Luft Klimaanpassung In der breiten Talstruktur zwischen Mühlbach und Zellerbach verläuft ein breiter Kalt- und Frischluftstrom.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe bis 10 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter Denkmale

Das Umfeld befindet sich im Wirkraum der "Ehem. Kollegiatsstiftskirche, jetzt kath. Pfarrkirche St. Philipp und Jakob" in Bad Grönenbach.

nein ja keine

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung mittleres Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Auswirkungen auf den Siedlungssplitter Thal sind auf nachgeordneter Planungsebene zu prüfen.

Auf nachgeordneter Planungsebene ist zu untersuchen, ob die Grundwasserströme eine Beeinträchtigung des Wasserschutzgebiets Zone II erwarten lassen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die im Umfeld gelegenen Waldabschnitte zur Erholung sind aufgrund ihrer Größe nicht regionalbedeutsam. Der Schutzbelang Klima ist nicht erheblich beeinträchtigt, da das Plangebiet nur einen kleinen Teil der Talstruktur einnimmt und im Norden an bestehende Baukörper anschließt.

Die wenigen betroffenen Schutzbelange lassen insgesamt bewertet keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten.

Gesamtabwägung

Die nur sehr gering beeinträchtigten Schutzbelange der Strategischen Umweltprüfung und der besonders gute Infrastrukturanschluss zeichnen das Plangebiet aus. Darüber hinaus ist eine regionalplanerisch sinnvolle Anbindung an den Siedlungsbestand gegeben. Eine Festlegung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ist vertretbar.

Page 59: Anhang 3 - rvdi.de · 7 . Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise)

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0030 Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) Bad Wörishofen 30 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet befindet sich südlich anschließend an rechtskräftige FNP-Gewerbeflächen, welche direkt an der Autobahn A 96 liegen.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) –

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Page 60: Anhang 3 - rvdi.de · 7 . Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise)

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Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Artenschutz

In den Feldern östlich von Kirchdorf wurden im Rahmen des ABSP die Arten Flußregenpfeifer, Wachtel und Kiebitz festgestellt. Die östlich der Bahnlinie (ca. 300 m entfernt) befindliche ABSP-Fläche mit Vorkommen von Flußregenpfeifer und Zwergtaucher wird nicht beeinträchtigt.

ja ja möglich

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme nein zu erwarten

Landwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung Die weitläufige Ebene östlich des Wörthbachs fungiert als Kalt- und Frischluftleitbahn.

ja möglich

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt im Randbereich eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe bis 10 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale Außerhalb des Plangebiets liegt eine Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

nein ja keine

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung sehr hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Um die Auswirkungen auf die Luftleitbahnen zu vermindern, ist für lange Gebäude eine Nord-Süd-Ausrichtung empfehlenswert.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die Arten, welche im Rahmen des ABSP festgestellt wurden, sind auf nachgeordneter Ebene auf Vorkommen bzw. Beeinträchtigung hin zu untersuchen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz sind die Maßnahmenpakete Wiesenbrüter und Pionierarten (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) besonders zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die erheblichen Auswirkungen auf den Artenschutz können im nachgelagerten Verfahren voraussichtlich minimiert werden Die ansonsten kaum betroffenen Schutzgüter der Strategischen Umweltprüfung lassen das Plangebiet als äußerst geeignet erscheinen.

Gesamtabwägung

Eine Festlegung im Regionalplan als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ist aufgrund der kaum betroffenen Schutzgüter der Strategischen Umweltprüfung naheliegend. Das Gebiet verfügt zudem über eine gute Infrastrukturanbindung und liegt angrenzend an bestehende Gewerbeflächen.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-002D Wolfertschwenden (Landkreis Unterallgäu) Wolfertschwenden 25 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet schließt direkt nördlich an bestehende und geplante gewerbliche Bauflächen an. Der gesamte Bereich befindet sich zwischen Bahnlinie und Autobahn.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße Die nächste Autobahnanschlussstelle liegt ortsdurchfahrtsfrei in unmittelbarer Nähe.

Schienennetz Der Planstandort liegt an der Schienenstrecke Memmingen - Kempten. Der Bahnhof Bad Grönenbach befindet sich ca. 500 m entfernt.

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das Plangebiet liegt in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Eine Hofstelle mit Wohnnutzung befindet sich ca. 150 m nördlich des Plangebiets.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Page 62: Anhang 3 - rvdi.de · 7 . Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise)

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Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch

Wohnen

Eine Hofstelle mit Wohnnutzung befindet sich ca. 150 m nördlich des Plangebiets. An der MN 19 liegt ein Mischgebiet, das unmittelbar an bestehende und geplante gewerbliche Nutzungen anschließt. Dieser Bereich weist untergeordnete Wohnnutzung auf.

nein ja möglich

Erholung im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Im Umfeld befinden sich drei kleinere kartierte Biotope. nein ja keine

Artenschutz Die im Umfeld befindlichen Biotope sind gleichzeitig ABSP-Flächen. nein ja keine

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet liegt in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz. ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Östlich des Plangebiets verläuft ein Graben (Gewässer 3. Ordnung). nein ja keine

Klima / Luft Klimaanpassung In der breiten Talstruktur zwischen Mühlbach und Zellerbach verläuft ein breiter Kalt- und Frischluftstrom.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe bis 10 km².

nein

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale In etwa 250 m Entfernung befindet sich ein Bodendenkmal einer Villa Rustica.

nein ja keine

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Die südlich des Plangebiets befindlichen Bauflächen sind bereits intensiv gewerblich genutzt. Autobahn und Schienenstrecke stellen eine Vorbelastung dar.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung mittleres Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die Auswirkungen auf die südlich und nördlich des Plangebiets gelegenen Wohnnutzungen sind auf der nachgeordneten Planungsebene zu prüfen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen. Darüberhinaus empfiehlt sich die Anwendung der Maßnahmenpakete Amphibien und Reptilien.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Der Schutzbelang Klima ist nicht erheblich beeinträchtigt, da das Plangebiet nur einen kleinen Teil der Talstruktur einnimmt und an im Süden bereits bestehende hohe Baukörper anschließt. Die wenigen betroffenen Schutzbelange lassen insgesamt bewertet keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten.

Gesamtabwägung

Die nur sehr gering beeinträchtigten Schutzbelange der Strategischen Umweltprüfung und der besonders gute Infrastrukturanschluss zeichnen das Plangebiet aus. Darüber hinaus ist eine regionalplanerisch sinnvolle Anbindung an den Siedlungsbestand gegeben. Eine Festlegung als Vorranggbebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ist vertretbar.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0038 Mindelheim/Kammlach (Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Unterallgäu)

ZV Industrie- und Gewerbepark UA 20 ha

Karte

Lagebeschreibung

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße Der Standort ist ortsdurchgangsfrei an die A 96 angeschlossen.

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Page 64: Anhang 3 - rvdi.de · 7 . Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise)

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Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet befindet sich in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz. ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft

Klimaanpassung

Die Flächen zwischen Oberkammlach und Oberauerbach stellen eine breite Kaltluftleitbahn dar. Durch die südlich bestehende Bebauung sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen anzunehmen. Der Bereich besitzt zudem keine siedlungsrelevanten Luftströme.

ja keine

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe bis 10 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale Das Plangebiet liegt im Wirkbereich der Kath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt (Oberkammlach).

ja nein möglich

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Auswirkungen auf den Wirkbereich der Kath. Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Oberkammlach sind auf nachgeordneter Planungsebene zu untersuchen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Nur wenige Schutzgüter sind voraussichtlich erheblich beeinträchtigt. Insgesamt betrachtet sind die Schutzgüter nicht erheblich beeinträchtigt.

Gesamtabwägung

Der Planstandort beeinträchtigt die Schutzgüter der SUP nur wenig und weist eine Anbindung an bestehende und geplante Gewerbegebiete auf. Die Anbindung an die Autobahn A 96 ist ortsdurchfahrtsfrei. Der Standort ist für die Ausweisung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Diensleistungseinrichtungen geeinget.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-002C Memmingen-Nord (Stadt Memmingen) Memmingen 70 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet erstreckt sich östlich entlang der Autobahn A 7 und der MM 30 nach Norden.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % Im südlichen Teil des Plangebiets befinden sich kleinere Bereiche mit Hangneigungen mit mehr als 12 Prozent. Aufgrund deren Größe sind diese jedoch nicht regionalbedeutsam.

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Das Plangebiet liegt überwiedend in der Vorrangstufe I der Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Bestehende Siedlungsflächen im Außenbereich bei Egelsee/Steigmühle weisen teilweise Wohnnutzungen auf.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % Im südlichen Teil des Plangebiets befinden sich kleinere Bereiche mit Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent. Aufgrund deren Größe sind diese jedoch nicht

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regionalbedeutsam.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen Bestehende Siedlungsflächen im Außenbereich bei Egelsee/Steigmühle weisen teilweise Wohnnutzungen auf.

nein ja möglich

Erholung Außerhalb des Plangebiets bei Egelsee befinden sich Waldabschnitte, welche zur Erholung klassifiziert sind.

nein ja keine

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Im Randbereich des Plangebiets befinden sich zwei kleine Biotope. nein ja keine

Artenschutz Die die Iller begleitenden Waldflächen sind teils als ABSP-Flächen dargestellt. Diese liegen etwa 100 bis 300 m vom Plangebiet entfernt.

nein ja keine

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Das Plangebiet liegt überwiedend in der Vorrangstufe I der Flurbilanz.

ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer Westlich des Plangebiets verlaufen Reutenbach und Prielgraben. nein ja keine

Klima / Luft Klimaanpassung im Plangebiet nicht vorhanden nein

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe bis 10 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale Außerhalb des Plangebiets befinden sich Siedlungsreste als Bodendenkmal.

nein ja keine

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Die Autobahn A 7 verläuft westlich des Plangebiets.

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung sehr hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt. Die Flächen der beiden kleinen Bitope werden von der Festlegung als Vorranggebiet ausgespart.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die bestehenden Siedlungsflächen im Außenbereich bei Egelsee/Steigmühle sind auf ihre Beeinträchtigung hin zu untersuchen. Bei der Ausgestaltung der Bauflächen sollte auf die im nördlichen Teil stärker betroffenen Schutzgüter Rücksicht genommen werden. Dies kann z. B. in Form einer aufgelockerten, stärker mit Grünstrukturen durchzogenen Bauweise erfolgen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz sind die Maßnahmenpakete Pionierarten und Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) besonders zu berücksichtigen. Bei besonders betroffenen Bereichen innerhalb des Vorranggebiets ist eine Flächenreduktion in Betracht zu ziehen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Innerhalb des Plangebiets sind die Schutzbelange Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme beeinträchtigt. Ansonsten sind Schutzbelange mit Ausnahme des zu prüfenden Belangs "Wohnen" nicht betroffen. Die Schutzbelange sind insgesamt betrachtet nicht erheblich beeinträchtigt.

Gesamtabwägung

Der Standort ist gut an die Verkehrsinfrastruktur angebunden und schließt im Süden an bestehende Gewerbe- bzw. Industrieflächen an. Die insgesamt nicht erheblich beeinträchtigten Schutzbelange der SUP legen zusammen mit der Vorbelastung des Standorts eine Festlegung nahe. Die Erschließung des Vorranggbiets sollte aus Rücksicht auf das Landschaftsbild von Süden aus erfolgen.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0039 Memmingen-Amendingen (Stadt Memmingen) Memmingen 20 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet ist in zwei Teilbereiche gegliedert. Der westliche Teilbereich befindet sich östlich von Amendingen zwischen den Bahnlinlien, der östliche Teilbereich liegt zwischen Bahnlinie und Autobahn.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) –

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße –

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) –

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Zwei Flächen an der Straße "Am Vogelbrunnen" sind nicht eindeutig einer möglichen Wohnnutzung zuzuordnen. Hier sind Begehungen vor Ort notwendig.

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

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Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen Zwei Flächen an der Straße "Am Vogelbrunnen" sind nicht eindeutig einer möglichen Wohnnutzung zuzuordnen.

nein ja möglich

Erholung

Ein die Schienenstrecke nach Osten begleitender Baum- und Strauchsaum ist als naturnaher Erholungswald klassifiziert. Östlich befindet sich eine Kleingartenanlage und weitere Erholungswaldabschnitte.

nein ja möglich

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete Kleinere Wald- und Gebüschabschnitte außerhalb des Plangebiets sind als Biotope klassifiziert.

nein ja möglich

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund Der Planbereich liegt im Schwerpunkt 2. Priorität des Biotopverbunds.

ja keine

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung

Der Planbereich wird durch einen Luftstrom durchzogen. Dieser kommt aus südlicher Richtung (Stadtbereich Memmingen und Memmingerberg).

ja möglich

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR Das Plangebiet liegt am Rand eines unzerschnittenen Raumes mit einer Größe von 50 bis 100 km².

ja keine

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale Das Plangebiet liegt im Wirkbereich des Schlosses Grünenfurt (Amendingen).

nein ja möglich

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung hohes Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Das Gebiet wurde im Osten leicht reduziert, um den Abstand zu einer Kleingartenanlage und einem Erholungswald zu erhöhen.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Die im Umfeld des Planbereiches gelegenen gemischten Bauflächen sind auf ihre Wohnnutzung hin zu untersuchen. Die Auswirkungen auf das Denkmal Schloss Grünenfurt sind auf nachgeordneter Planungsebene zu betrachten. Besonders lange und hohe Baukörper sollen möglichst nicht in Ost-West-Richtung gestellt werden, um dem Kalt- und Frischluftstrom keine zusätzliche Barrierewirkung entgegenzustellen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen. Bei besonders betroffenen Bereichen innerhalb des Vorranggebiets ist eine Flächenreduktion in Betracht zu ziehen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Nur wenige Schutzbelange sind möglicherweise erheblich beeinträchtigt und in der Gesamtbetrachtung als regionalplanerisch nicht erheblich einzustufen.

Gesamtabwägung

Das Plangebiet befindet sich in einem durch zwei Schienenstrecken und der Autobahn bereits stark vorbelasteten Gebiet. Im Westen schließen bestehende Industrieflächen an. Zusammen mit den nicht erheblich beeinträchtigten Schutzbelangen der Strategischen Umweltprüfung zeichnet sich das Plangebiet als geeinget für eine Festlegung als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen aus.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0017 Jungingen-Höhe (Stadt Ulm) Ulm 15 ha

Karte

Lagebeschreibung

Im Gewann Höhe zwischen Autobahn A 8, entlang von L 1165/Beimerstetter Straße und nördlich der Freileitung.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) Es existieren bestehende Gewerbegebiete nördlich sowie geplante Gewerbegebiete westlich des Plangebiets.

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße Ein Anschluss an die BAB 8 ist durch die Nähe des Containerterminals gegeben. Durch den im Bau befindlichen Doppelanschluss an die A 8 wird sich die Eignung nochmals verbessern.

Schienennetz Das Containerterminal Ulm-Nord befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet. Es besteht eine ortsdurchfahrtfreie, direkte Anbindung.

Hangneigung 0 bis 2 % Teile des Plangebiets weisen Hangneigungen zwischen 0 und 2 Prozent auf.

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Um die Auswirkungen auf den Schutzbelang Landwirtschaft zu minimieren, wurde der Umgriff im Süden bis zur Freileitung reduziert.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Die Flächen südlich der Freileitung befinden sich weniger als 300 m von der Ortslage Jungingen und vom Aussiedlerhof entfernt. Der Umgriff im Süden wurde deswegen bis zur Freileitung reduziert.

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Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

Hangneigung 5 bis 12 % –

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Artenschutz Außerhalb des Plangebiets verläuft ein Wildtierkorridor für Luchse. nein ja möglich

Biotopverbund Der Biotopverbund Baden-Württemberg hat im Planbereich eine Kernfläche kartiert. Dabei handelt es sich um eine Fläche mit ca. 20 Bäumen.

nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Die Fläche liegt in der Vorrangflur Stufe I der Flurbilanz. ja zu erwarten

Forstwirtschaft im Plangebiet nicht vorhanden nein

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete

Nördlich der Autobahn A 8 beginnt außerhalb des Plangebiets die Wasserschutzgebietszone III des Zweckverbands Landeswasserversorgung Stuttgart.

nein ja möglich

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung im Plangebiet nicht vorhanden nein

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen Autobahn A 8, Freileitung, bestehende Gewerbegebiete nördlich, geplante Gewerbegebiete westlich

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung mittleres Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Um die Auswirkungen auf den Schutzbelang Landwirtschaft zu minimieren, wurde der Umgriff im Süden bis zur Freileitung reduziert. Die Flächen südlich der Freileitung befinden sich weniger als 300 m von der Ortslage Jungingen und vom Aussiedlerhof entfernt. Der Umgriff im Süden wurde deswegen bis zur Freileitung reduziert.

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Östlich des Plangebiets befindet sich ein Aussiedlerhof. Inwiefern eine Beeinträchtigung dieser Nutzung vorliegt, kann auf regionalplanerischer Ebene nicht beurteilt werden. Dies ist der nachfolgenden Planungsebene vorbehalten. Eine Beeinträchtigung des Wasserschutzgebiets nördlich der Autobahn ist im Zuge der Bauleitplanung zu überprüfen. Maßnahmen zur optimalen Ausnutzung der Grundfläche im Sinne des Sparens von Grund und Boden sind aufgrund der Betroffenheit der Schutzgüter Landwirtschaft und Flächeninanspruchnahme angezeigt. Die Größe der Kernfläche Biotopverbund Baden-Württemberg von etwa 0,7 ha ist nicht regionalbedeutsam. Die genaue Nutzung und die Wertigkeit für den Biotopverbund muss auf der nachgeordneten Planungsebene untersucht werden. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die Umweltauswirkungen sind in der Gesamtbetrachtung nicht erheblich.

Gesamtabwägung

Der Standort verfügt über eine hervorragende Infrastrukturanbindung, insbesondere zum Containerterminal Ulm/Nord. Die Lage direkt an der Autobahn und im Anschluss an gewerbliche Bauflächen (bestehend bzw. FNP-Planung) und die damit verbundene Vorbelastung sind besonders positiv zu bewerten. Hierzu trägt auch die Freileitung am südlichen Rand des Plangebiets bei.

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Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Kapitel B IV 1: Schwerpunkte für IGD Steckbriefe Vorranggebiete

RVDI-ID Gebietsname (Stadt- / Landkreise) Gemeinde(n) Fläche (ca.)

#02-0018 Jungingen-Süd (Stadt Ulm) Ulm 25 ha

Karte

Lagebeschreibung

Das Plangebiet schließt nördlich an das bestehende Industriegebiet Buchbrunnenweg an. Verkehrlich ist es an die Nordumfahrung Ulm und die Stuttgarter Straße angebunden. Westlich befindet sich eine prägende Bebauung mit teils hohen Industriegebäuden.

Eignungskriterien

bestehende Gewerbegebiete (FNP) Das Plangebiet ist im Westen und Süden von Gewerbeflächen umgeben. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Beschussamt und eine Schießhalle.

Bundesautobahn bzw. vierspurige Bundesstraße Via Stuttgarter Straße/B 10 und die benachbarten Gewerbegebiete ist ein direkter Autobahnanschluss gegeben. Auch über die Nordumfahrung Ulm ist ein ortsdurchfahrtfreier Anschluss an die Autobahn möglich.

Schienennetz –

Hangneigung 0 bis 2 % –

Ausschlusskriterien basierend auf Rechtsnorm

Naturschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Kernzone –

geschützte Landschaftsbestandteile –

Naturdenkmale –

Wasserschutzgebiete Zone I+II –

Überschwemmungsgebiete HQ100 –

Überschwemmungsgebiete (Rechtsverordnung) –

Wasserflächen –

linienförmige Gewässer –

Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen –

Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen –

genehmigte Abbauflächen für Rohstoffe –

Planerische Ausschlusskriterien

geplante Naturschutzgebiete –

Natura 2000 (FFH + SPA) –

geschützte Biotope (ohne Waldbiotope) –

Biotopverbund: Schwerpunktraum 1. Priorität –

Wald –

300 m-Puffer zu den Standorten von Windkraftanlagen –

Hangneigung über 12 % –

Abwägungskriterien basierend auf Rechtsnorm

Landschaftsschutzgebiete –

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Pflegezone –

Planerische Abwägungskriterien

Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“, Entwicklungszone

Naturparke –

Flurbilanz (Vorrangflur Stufe I) Im nordwestlichen Teil des Plangebiets befinden sich ca. 4 ha in der Vorrangflur I der landwirtschaftlichen Flurbilanz.

300 m-Puffer zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen

Überschwemmungsgebiete HQextrem –

Wasserschutzgebiete, Zone III –

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Hangneigung 5 bis 12 % Kleinere Teilbereiche des Plangebiets im Norden und Südosten weisen Hangneigungen zwischen 5 und 12 Prozent auf.

Abstand zu Naturschutzgebieten und geplanten Naturschutzgebieten: 100 m

Abstand zu Natura 2000-Gebieten: 100 m –

Schutzzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten –

Strategische Umweltprüfung

Ermittlung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Schutzbelang derzeitiger Umweltzustand Betroffenheit voraussichtliche

erhebliche Umweltauswirkungen Gebiet Umfeld

Mensch Wohnen im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Erholung im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Artenschutz im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Biotopverbund im Plangebiet nicht vorhanden nein

Fläche Flächeninanspruchnahme ja zu erwarten

Landwirtschaft Im nordwestlichen Teil des Plangebiets befinden sich ca. 4 ha in der Vorrangflur I der landwirtschaftlichen Flurbilanz.

ja zu erwarten

Forstwirtschaft Der ca. 1 ha große Bereich um das Munitionsdepot weist einen Waldbestand auf.

ja möglich

Boden Schutzwürdige Böden im Plangebiet nicht vorhanden nein

Wasser Schutzgebiete im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Empf. Wasservorkommen im Plangebiet nicht vorhanden nein

Gewässer im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Klima / Luft Klimaanpassung im Plangebiet nicht vorhanden nein

Immissions- und Klimaschutzwald

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaft Schutzgebiete im Plangebiet nicht vorhanden nein

UZVR im Plangebiet nicht vorhanden nein

Landschaftsbild (beste 10%) im Plangebiet nicht vorhanden nein

Kultur- und Sachgüter

Denkmale im Plangebiet und Umfeld nicht vorhanden nein nein

Raumbedeutsame Infrastruktur

im Plangebiet nicht vorhanden nein

Vorbelastungen / kumulative Wirkungen

Artenschutzrechtliche Bewertung / Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Artenschutzrechtliche Bewertung mittleres Risiko

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung –

Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Geprüfte Alternativen

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der flächendeckenden Methodik geprüft.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der Auswirkungen

Abschichtung auf nachgeordnete Planungsebene bzw. Prüfvorbehalt

Der Waldbestand um das Munitionsdepot ist im Zuge weiterer Planungen auf seine Bedeutung hin zu untersuchen. Gegebenenfalls ist von einer Überplanung abzusehen. Zur Minimierung der Auswirkungen auf den Artenschutz ist das Maßnahmenpaket Feldbrüter (vgl. Umweltbericht Kapitel 5) zu berücksichtigen.

Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen

Die Flächeninanspruchnahme ist bei bedarfsorientierter Umsetzung des Plangebietes unvermeidlich. Der Eingriff in die landwirtschaftlichen Flächen ist aufgrund der geringen Größe der beeinträchtigten Fläche zu tolerieren. Die geringe Zahl der beeinträchtigten Schutzbelange lässt insgesamt betrachtet keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten.

Gesamtabwägung

Der Planstandort besticht durch die geringen Umweltauswirkungen und die sehr gute Siedlungsanbindung bei gleichzeitig geringer Wirkung auf die Landschaft. Die Gewerbeentwicklung an diesem Standort ist als Arrondierung bestehender Gewerbegebiete zu sehen, besitzt jedoch aufgrund von Größe und Infrastrukturanbindung besondere Bedeutung.